Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist eine Sammelbezeichnung für das Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks (z. B. Betrieb eines Unternehmens) vertraglich begründet werden. Zu differenzieren ist zwischen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (v.a. GmbH und AG).
Insbesondere bei Personengesellschaften mit ihren engen Bindungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern kommt es immer wieder zum Streit über Fragen der Haftung, der Geschäftsverteilung aber auch der Nachfolgeregelung Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung unter Berücksichtigung von Anteilseignerrechten sowie steuerlicher Aspekte im Vordergrund.
Aber auch gesetzliche Pflichten von im Rechtsverkehr auftretenden Gesellschaften, beispielsweise Publikationspflichten für Kapitalgesellschaften, gilt es zu beachten.
Dabei kann es sich auch um eine Ein-Personen-Gesellschaft handeln. Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, beispielsweise im:
* Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
* Handelsgesetzbuch (HGB)
* Aktiengesetz (AktG)
* Genossenschaftsgesetz (GenG)
* Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
* Partnerschaftsgesetz (PartnerG)
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