Schadenersatz & Schmerzensgeld
Das Gesetz ordnet in § 249 BGB, aber auch in vielen anderen Vorschriften an, das derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Was genau ist jedoch darunter zu verstehen, was genau ist der ersatzfähige Schaden? Habe ich Anspruch auf eine zusätzliche Wiedergutmachung? Was, wenn ich den Schaden möglicherweise (unbeabsichtigt) mitverursacht habe? Wann ist Schmerzensgeld zu zahlen?
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