Altersvorsorge
Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Seit 2002 fördert der Staat nicht nur das Modell der Riester-Rente als private Altersvorsorge, sondern auch die betriebliche Altersvorsorge. Während der Gesetzgeber bei der Riesterrente jedoch Zuzahlungen auf Ansparungen als Bonus leistet, fördert er die betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen und der Sozialabgabenfreiheit.
War die betriebliche Altersvorsorge bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sind Sie als solcher nun verpflichtet, dem gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersvorsorge Genüge zu tragen. Dies kann in Form einer Entgeltumwandlung geschehen: Ein Teil des Lohns wird nicht ausbezahlt, sondern für den Aufbau der Altersvorsorge genutzt. Aus dem angesparten Kapital erhält der Arbeitnehmer dann eine Rente.
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