Kapitalanlage - Wirtschaftsrecht
Enttaeuschte Kapitalanleger - Wege aus dem Dilemma
Bei der Entscheidung fuer eine Anlagemoeglichkeit verbinden die Investoren mit dem einmal gewaehlten Anlagemodell anfangs meist die Hoffnung auf solide Ertraege. Ansonsten haetten sie sich ja nicht fuer die endlich aus dem Dschungel des Angebots ausgesuchte Kapitalanlage entschieden.
Umso groesser ist dann die Enttaeuschung, wenn sich nach einigen Jahren herausstellt, dass die anfaenglichen Erwartungen auch nicht ansatzweise erfuellt werden. Die Gruende fuer Enttaeuschungen sind mannigfaltig.
Oft gruendet die Enttaeuschung schlicht auf falschen Erwartungen. Die Vorstellung vieler Anleger, angesichts einer in den letzten fuenf Jahren vor ihrer Investition kontinuierlich gewachsenen Fondsrendite werde sich diese Entwicklung in den naechsten fuenf Jahren in gleicher Weise fortsetzen, stellt sich haeufig als blauaeugig heraus. Insofern sind die in einem ordnungsgemaess erstellten Anlageprospekt zwingend vorhandenen Angaben ueber die Risiken einer Aenderung der wirtschaftlichen Entwicklung durchaus ernst zu nehmen und in die Anlageplanung als Unsicherheitsfaktor mit einzubeziehen.
Immer wieder treten jedoch auch Faelle auf, in denen die Fondsbeschreibung Luecken aufweist, bzw. die Chancen und erwarteten Vorteile der Anlagemoeglichkeit in den schoensten Farben darstellt, ohne dass eine realistische Grundlage in Form eines soliden Anlagekonzeptes vorliegt und ohne, dass eine vollstaendige Beschreibung der einschlaegigen Risiken erfolgt.
Bei einer solchen Konstellation, ist der Anleger berechtigt, von dem Vertrag zurueckzutreten, seine Einlagen zurueckzufordern und ggf. Schadensersatz zu verlangen.
Wir helfen Ihnen in Faellen der Falschberatung, der Prospekthaftung und des Kapitalanlagebetrugs im Zusammenhang mit Anlageprodukten wie z.B. geschlossenen Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, Vertraegen zur Altersvorsorge und sonstigen Kapitalanlagen.
Eine rechtliche Betreuung hinsichtlich der genannten Anlageprodukte ist grundsaetzlich von einer Rechtsschutzverssicherung erfasst, insbesondere wenn es sich um solche Anlagegeschaefte handelt, die keinen Termin- oder Spekulationscharakter aufweisen.
In der Regel also Kapitalanlagen und Finanzprodukte zur Altersvorsorge.
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