GoMoPa® - der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net) - Pressemeldung vom 02.09.2008Immobilienerwerb in DänemarkBerlin - In Dänemark eine Immobilie zu erwerben, das ist mehr als nur kompliziert. Das Land zählt 5,2 Millionen Einwohner, jedoch nur 43 000 Quadratkilometer - etliche davon sind als Küstenstreifen, Wald und landwirtschaftliche Nutzfläche nicht besiedelbar. Um nun zu verhindern, daß die Küstenregionen von Berliner und Hamburger Investoren aufgekauft werden, macht die Regierung es Ausländern sehr schwer, Grundstücke und Immobilien zu erwerben. Selbst beim EU-Beitritt ihres Landes hatten die Dänen dafür besondere Ausnahmebestimmungen ausgehandelt.
Danach dürfen EU-Bürger eine Immobilie in Dänemark nur erwerben, wenn sie im Land beschäftigt oder selbständig tätig sind - oder zuvor wenigstens fünf Jahre lang in Dänemark hatten. Rentner, die während ihres Berufslebens mindestens 60 Monate im Land gelebt und gearbeitet haben, können sich den Traum vom eigenen Heim daher erfüllen - so fern sie ihren Hauptwohnsitz ins Land verlegen. In jüngster Zeit nutzen einige Käufer nach Angaben dänischer Makler eine Erbrechtsklausel in den Bestimmungen. Danach können EU-Bürger in den Besitz einer Immobilie gelangen, wenn sie ihnen vom verstorbenen Eigentümer vererbt wurde. Der Trick: Käufer und Eigentümer schließen offiziell einen Mietvertrag ab, der tatsächlich den Charakter eines Ratenkaufvertrags hat. Denn der Eigentümer verpflichtet sich gleichzeitig, dem Erwerber das Objekt per Testament im Todesfall zu vermachen. Der Erwerber kann dadurch die Immobilie sofort nutzen und der Eigentümer freut sich über die Mietzahlungen. Der Käufer geht dabei allerdings ein erhebliches Risiko ein: Ein dänisches Gericht dürfte eine derartige Vereinbarung aller Voraussicht nach nicht anerkennen, sollte der Eigentümer das Testament später ändern - oder seine übrigen Erben das Vermächtnis anfechten. Ein dänischer Makler rät daher, derartige Vereinbarungen - wenn überhaupt - nur mit Eigentümern zu treffen, die keine Kinder haben. ... Fortsetzung » lesen.
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