
Untreue-Razzia bei Karwendelbahn AG: Privatdarlehen und Goldkäufe unter Wolfgang Wilhelm Reich?

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 3518 mal besucht und hat 6 Antworten.

Untreue-Razzia bei Karwendelbahn AG: Privatdarlehen und Goldkäufe unter Wolfgang Wilhelm Reich?

2003 in Havanna wurde Wolfgang Wilhelm Reich (39) aus Heidenheim an der Brenz Mannschafts-Vizeweltmeister im Degenfechten © Ausriss aus multimedia.boerse.ARD.de

2016 stritt er sich als Aufsichtsrat der Karwendelbahn-Aktiengesellschaft mit Vizebürgermeister Gerhard Schöner (CSU, ebenfalls Aufsichtsrat) aus Mittenwald darüber, ob die Konsortium AG im Tannhäuser Weg 44 in Heidenheim (Verwaltungssitz des Reich-Klans) tatsächlich einen Beratervertrag über 180.000 Euro erhalten soll oder nicht. © Ausriss aus merkur.de
Eine Razzia am 7. Mai 2019 bei gleich vier Heidenheimer Firmen (Karwendelbahn AG, Konsortium AG, Kremlin AG und Beteiligungen im Baltikum AG), in denen der Investorenklan um Multi-Aufsichtsrat Wolfgang Wilhelm Reich (39) aus Heidenheim an der Brenz die Strippen zieht, war der vorläufige Höhepunkt von Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II im Zusammenhang mit der Karwendelbahn im bayerischen Mittenwald.
**
Die Ermittlungen laufen gegen fünf Verantwortliche des schwäbischen Firmengeflechts. Der Vorwurf: Der Reich-Klan soll seine Macht als Hauptaktionär bei der Karwendelbahn AG, in der er über die Konsortium AG eingestiegen ist, zu Vermögensverschiebungen im siebenstelligen Bereich genutzt haben.
Reich ließ den Untreue-Vorwurf am 10. Mai 2019 entschieden zurückweisen:
Zitat
Die Karwendelbahn AG teilt hierzu mit, dass es nach derzeitigem Stand keine Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn AG gibt...
Nach dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses handelt es sich um schwerwiegende Verleumdungen und üble Nachrede, die der Anzeigenerstatter Gerhard Schöner öffentlich aufgestellt hat...
Der Vizebürgermeister Gerhard Schöner und der Bürgermeister Adolf Hornsteiner sind deutschlandweit dafür bekannt, Lügen und Verleumdungen über die Karwendelbahn AG zu verbreiten.
Der einstige Vorstand der Karwendelbahn AG Wolfgang Wilhelm Reich droht nun als Aufsichtsrat öffentlich mit einer Verläumdungsklage gegen den Mit-Aufsichtsrat der Karwendelbahn AG, den Mittenwalder Vizebürgermeister Gerhard Schöner (CSU), der die Kommune als zweitgrößter Anteilseigner nach dem Reich-Klan vertritt und nach Firmenangaben Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet haben soll.
Schon 2016 standen sich Schöner und Reich vor dem Landgericht Heidenheim als unerbittliche Gegner gegenüber, weil Reich der Hauptaktionärin Konsortium AG im Tannhäuser Weg 44 in Heidenheim (Verwaltungssitz des Reich-Klans) einen Beratervertrag über 180.000 Euro zugeschanzt hat.
Nach der Razzia am 7. Mai 2019 soll Reichs installierter Vorstand Patrick Kenntner (34) aus Steinheim (Ex-Vorstand der Konsortium AG, Kremlin AG und Beteiligungen im Baltikum AG) noch am selben Tag dem Aufsichtsrat Schöner ein Hausverbot erteilt haben.
Reich kündigte an: Er werde als Aufsichtsrat einen Abberufungsantrag gegen Aufsichtsratskollegen Schöner beim Amtsgericht München stellen und droht Schöner mit einer Schadensersatzklage.
Reich forderte Aneigenerstatter Schöner öffentlich auf:
Zitat
Herr Schöner, treten Sie als Aufsichtsratsmitglied der Karwendelbahn AG zurück, bevor das Gericht Sie herauswirft.
Schöner weilte in Griechenland im Urlaub und zeigte sich von Reichs Verleumdungs-Vorwürfen völlig überrascht.
Auch die Staatsanwälte und Polizisten bekommen nach der Razzia von Reich ihr Fett weg:
Wie Reich am 24. Mai 2019 mitteilen ließ, habe die am gemeinsamen Standort im Tannhäuser Weg 44 mitdurchsuchte Kremlin AG am 23. Mai 2019 beim Amtsgericht Heidenheim einen Beschluss erwirkt, dass die von der Staatsanwaltschaft München II beschlagnahmten Unterlagen zumindest dieser Kremlin AG unverzüglich zurückzugeben sind.
Reich lässt von der Kremlin AG verkünden:
Zitat
Fest steht jedenfalls, dass die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Unterlagen ohne Durchsuchungsbeschluss stattgefunden hat.
Wir werden nun Strafanzeige gegen die entsprechenden Beamten erstatten, die an diesen rechtswidrigen Maßnahmen teilgenommen haben.
Die Kripo Garmisch-Partenkirchen hatte allerdings zwölf Objekte der Karwendelbahn AG-Verantwortlichen durchsucht, also nicht nur der Kremlin AG.
Und Oberstaatsanwältin Andrea Mayer stellte am 15. Mai 2019 im Merkur klar:
Zitat
Wir hatten bei allen Objekten Durchsuchungsbeschlüsse.
Reich sieht sich zwar als Opfer einer Rufmordkampagne.
Aber im Zusammenhang mit der Razzia soll es gegen die ebenfalls durchsuchte Beteiligungen im Baltikum AG aus dem Panoramaweg 18 in Heidenheim einen Pfändungsbeschluss in unbekannter Höhe gegeben haben, wie das an der Münchner Freiverkehr-Börse notierte Unternehmen in einer Pflichtmitteilung selbst meldete.
Die Karwendel-Aktiengesellschaft scheint seit der Machtübernahme des Heidenheimer Investors (Wolfgang Wilhelm Reich wurde am 1. November 2012 bis zum 17. Mai 2017 Vorstand der Karwendel-Aktiengesellschaft) tatsächlich neben dem Betrieb der Karwendelbahn auch andere Prioritäten zu setzen.
So erschienen beim Jahresabschluss 2015 einige Angaben seltsam, bedenkt man, dass das Geschäftsfeld der AG hauptsächlich das Betreiben einer Bergbahn ist.
So wurden mehr als 300.000 Euro in Finanzanlagen investiert, wobei nicht klar ist, in welche.
Außerdem wurde laut Bürgermeister und Ex-Aufsichtsrat Hornsteiner für 200.000 Euro physisches Gold von einer anderen Reich-Gesellschaft gekauft. Wolfgang Wilhelm Reich bestreitet das.
Die Forderungen stiegen um 420.000 Euro, gleichzeitig schrumpfte der Barbestand um 480.000 Euro. Eine offensichtliche Tatsache, die im Jahresabschluss vermerkt ist. Laut Wolfgang Wilhelm Reich stimmt dies aber nicht.
Schon vor Veröffentlichung des Jahresabschlusses haben die Aktionäre auf der Hauptversammlung eine Sonderprüfung beschlossen, um durch einen neutralen Wirtschaftsprüfer Einblick in die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu bekommen. Die Reich-Gruppe verweigerte dem Sonderprüfer den Zugang. Auch das bestreitet Wolfgang Wilhelm Reich schriftlich.
Und noch etwas spricht im Fall Karwendelbahn AG gegen Reich:
Lesen Sie unseren Artikel.
Die Reich-Gruppe hat zwei weitere Hauptversammlungen anberaumt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Reich-Gruppe hat zwei weitere Hauptversammlungen anberaumt, dieses Mal in Berlin und zwar für den 12.12.
Wer teilnehmen möchte, aber keine Eintrittskarte bestellen (lassen) kann oder Aktionär ist und sich vertreten lassen möchte, melde sich gerne per Mail.
SPV Edelmetalle AG
Heidenheim
WKN A0HHE8 / ISIN DE000A0HHE87
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 12.12.2019 um 10:30 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:15 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 14 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: die Aktien sind bis spätestens am siebten Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.spv-edelmetalle-ag.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die SPV Edelmetalle AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die SPV Edelmetalle AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der SPV Edelmetalle AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der SPV Edelmetalle AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SPV Edelmetalle AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der SPV Edelmetalle AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der SPV Edelmetalle AG unter
www.spv-edelmetalle-ag.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
SPV Edelmetalle AG
Der Vorstand
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Mittenwald
– ISIN DE000A1EWZA9 / WKN A1EWZA –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 12.12.2019,
um 11:30 Uhr,
im internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 11.15 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit Bericht des Aufsichtsrats
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 439.256,22 € wie folgt vorzutragen:
•
Dividende: 77.287,48 € - entspricht 0,04 € je Aktie
•
Auf neue Rechnung: 361.968,74 €
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
Unverbindliche Teilnahmebedingungen
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 12 (2) der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Die Aktionäre haben außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form; die schriftlich erteile Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.konsortium.de
im Bereich "Investor Relations" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Konsortium Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Konsortium Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Konsortium Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Konsortium Aktiengesellschaft, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Konsortium Aktiengesellschaft.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Konsortium Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Konsortium Aktiengesellschaft unter
www.konsortium.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
die Reich-Gruppe hat zwei weitere Hauptversammlungen anberaumt, dieses Mal in Berlin und zwar für den 12.12.
Wer teilnehmen möchte, aber keine Eintrittskarte bestellen (lassen) kann oder Aktionär ist und sich vertreten lassen möchte, melde sich gerne per Mail.
SPV Edelmetalle AG
Heidenheim
WKN A0HHE8 / ISIN DE000A0HHE87
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 12.12.2019 um 10:30 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:15 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 14 der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: die Aktien sind bis spätestens am siebten Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.spv-edelmetalle-ag.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die SPV Edelmetalle AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die SPV Edelmetalle AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der SPV Edelmetalle AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der SPV Edelmetalle AG, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SPV Edelmetalle AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der SPV Edelmetalle AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der SPV Edelmetalle AG unter
www.spv-edelmetalle-ag.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
SPV Edelmetalle AG
Der Vorstand
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Mittenwald
– ISIN DE000A1EWZA9 / WKN A1EWZA –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 12.12.2019,
um 11:30 Uhr,
im internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 11.15 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit Bericht des Aufsichtsrats
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 439.256,22 € wie folgt vorzutragen:
•
Dividende: 77.287,48 € - entspricht 0,04 € je Aktie
•
Auf neue Rechnung: 361.968,74 €
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.
Unverbindliche Teilnahmebedingungen
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 12 (2) der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Die Aktionäre haben außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form; die schriftlich erteile Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.konsortium.de
im Bereich "Investor Relations" zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Konsortium Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Konsortium Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Konsortium Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Konsortium Aktiengesellschaft, nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Konsortium Aktiengesellschaft.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Konsortium Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim an der Brenz
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Konsortium Aktiengesellschaft unter
www.konsortium.de
zu finden.
Heidenheim, im Oktober 2019
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
MAV-Rundmail BiB 1/5 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Karwendelbahn AG lädt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung nach Berlin ein. Es geht um die Anzeige des Verlusts des halben Grundkapitals. Die Erfahrung mit HVs bei der Reich-Gruppe lässt erwarten, dass die Versammlung nach relativ kurzer Zeit einfach abgebrochen wird. Möglicherweise wird die Tagesordnung aber auch noch durch den Markt Mittenwald ergänzt, der sicher nach wie vor Schadenersatz von Mitgliedern der Reich-Gruppe haben möchte.
Wer teilnehmen möchte, aber keine Eintrittskarte bestellen (lassen) kann oder Aktionär ist und sich vertreten lassen möchte, melde sich gerne per Mail. Ich bitte auch um Rückmeldung von HV-Besuchern, die ggf. bereit sind, weitere Stimmen zu vertreten.
Karwendelbahn AG
Mittenwald
ISIN DE0008257601 / WKN 825760
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 10.07.2020, um 11:00 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1: Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.
§ 15 der Satzung lautet wie folgt und ist hier allein zur Information der Aktionäre wortwörtlich wiedergegeben. Dieser Abschnitt des § 15 der Satzung stellt keinerlei Verpflichtung für die Aktionäre dar. Möglicherweise gelten auch die gesetzlichen Regelungen gem. § 123 AktG. Aktionären wird daher empfohlen, sich Rechtsrat einzuholen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können.
§ 123 AktG lautet wie folgt:
„(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
(3) Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend.
(4) Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
(5) Bei Namensaktien börsennotierter Gesellschaften folgt die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 aus der Eintragung im Aktienregister.“
§ 15 der Satzung lautet wie folgt:
„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft oder den sonstigen, in der Einladung bekanntgegebenen Stellen die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
(2) Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zur Hauptversammlung bekanntzugeben, unter welchen Voraussetzungen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.“
Soweit in § 15 der Satzung von der Gesellschaft gesprochen wird, gilt die folgende Adresse der Gesellschaft:
Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, gilt die gesetzliche Regelung.
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.karwendelbahn.de
im Bereich
https://www.karwendelbahn.de/investor-relations/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Mai 2020
Karwendelbahn AG
Der Vorstand
___________________________________________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
die Karwendelbahn AG lädt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung nach Berlin ein. Es geht um die Anzeige des Verlusts des halben Grundkapitals. Die Erfahrung mit HVs bei der Reich-Gruppe lässt erwarten, dass die Versammlung nach relativ kurzer Zeit einfach abgebrochen wird. Möglicherweise wird die Tagesordnung aber auch noch durch den Markt Mittenwald ergänzt, der sicher nach wie vor Schadenersatz von Mitgliedern der Reich-Gruppe haben möchte.
Wer teilnehmen möchte, aber keine Eintrittskarte bestellen (lassen) kann oder Aktionär ist und sich vertreten lassen möchte, melde sich gerne per Mail. Ich bitte auch um Rückmeldung von HV-Besuchern, die ggf. bereit sind, weitere Stimmen zu vertreten.
Karwendelbahn AG
Mittenwald
ISIN DE0008257601 / WKN 825760
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 10.07.2020, um 11:00 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1: Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.
§ 15 der Satzung lautet wie folgt und ist hier allein zur Information der Aktionäre wortwörtlich wiedergegeben. Dieser Abschnitt des § 15 der Satzung stellt keinerlei Verpflichtung für die Aktionäre dar. Möglicherweise gelten auch die gesetzlichen Regelungen gem. § 123 AktG. Aktionären wird daher empfohlen, sich Rechtsrat einzuholen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können.
§ 123 AktG lautet wie folgt:
„(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
(3) Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend.
(4) Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
(5) Bei Namensaktien börsennotierter Gesellschaften folgt die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 aus der Eintragung im Aktienregister.“
§ 15 der Satzung lautet wie folgt:
„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Werktag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft oder den sonstigen, in der Einladung bekanntgegebenen Stellen die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort hinterlegen. Samstage rechnen nicht als Werktage.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
(2) Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zur Hauptversammlung bekanntzugeben, unter welchen Voraussetzungen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.“
Soweit in § 15 der Satzung von der Gesellschaft gesprochen wird, gilt die folgende Adresse der Gesellschaft:
Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, gilt die gesetzliche Regelung.
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form.
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Karwendelbahn AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.karwendelbahn.de
im Bereich
https://www.karwendelbahn.de/investor-relations/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Heidenheim, im Mai 2020
Karwendelbahn AG
Der Vorstand
___________________________________________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
MAV-Rundmail BiB 1/1 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beginnen das neue Jahr wieder mit einem Veranstaltungshinweis, dieses Mal allerdings nicht auf eine Hauptversammlung sondern auf eine Hauptverhandlung und zwar am 6.2.2020 um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart. Angeklagter ist Herr Wolfgang Erhard Reich (Herr Reich sr.) und zwar wegen versuchten Betrugs. Das Aktenzeichen lautet: 12 Cs 8 Js 50452/18. Der Vorwurf des versuchten Betrugs steht in Zusammenhang mit einer Anfechtungsklage von Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Reich-Gesellschaft VCI AG in 2017.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
wir beginnen das neue Jahr wieder mit einem Veranstaltungshinweis, dieses Mal allerdings nicht auf eine Hauptversammlung sondern auf eine Hauptverhandlung und zwar am 6.2.2020 um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Stuttgart. Angeklagter ist Herr Wolfgang Erhard Reich (Herr Reich sr.) und zwar wegen versuchten Betrugs. Das Aktenzeichen lautet: 12 Cs 8 Js 50452/18. Der Vorwurf des versuchten Betrugs steht in Zusammenhang mit einer Anfechtungsklage von Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Reich-Gesellschaft VCI AG in 2017.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Bake
Karwendelbahn Brauerei: Außerbörsliche Aktien vom Reich-Klan für höchste Brauerei Deutschlands?

© Ausriss aus Werbeschreiben von Wolfgang Wilhelm Reich vom 15. Juni 2020
Die Reich-Gruppe aus dem baden-württembergischen Heidenheim an der Brenz unter Fühung des wegen Marktmanipulation seit 2014 rechtskräftig vorbestraften Schwaben Wolfgang Wilhelm Reich (40) will angeblich in der Bergstation der Karwendelbahn im bayerischen Mittenwald eine Brauerei einrichten und sucht dafür Aktionäre.
Um, wie vom Reich-Klan gewohnt, unterm BaFin-Radar zu bleiben (also keinen Prospekt zu erstellen), werden nur 39 Aktien von je 2.500 Euro, also für 97.500 Euro, ausgegeben. Die Investoren beteiligen sich an einer Karwendelbahn Brauerei und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG auf Aktien in der Alpenkorpsstraße 1 in Mittenwald unter Leitung von Wolfgang Wilhelm Reich.
Es wird eine Rendite von jährlich 7 Prozent in Aussicht gestellt. Allerdings gibt es keine Barausschüttung, sondern nur Bierzeit-Naturalien.
Wolfgang Wilhelm Reich aus Heidenheim:
Zitat
Wer 2 Aktien erwirbt und 5.000 Euro investiert, kann lebenslang kostenlos mit der Karwendelbahn fahren und kostenlos in seiner Brauerei sein Bier konsumieren.
Die aktuelle Jahreskarte der Karwendelbahn AG kostet 750 Euro.


2003 in Havanna wurde Wolfgang Wilhelm Reich (40) aus Heidenheim an der Brenz Mannschafts-Vizeweltmeister im Degenfechten. 2016 stritt er sich als Aufsichtsrat der Karwendelbahn-Aktiengesellschaft mit Vizebürgermeister Gerhard Schöner (CSU, ebenfalls Aufsichtsrat) aus Mittenwald darüber, ob die Konsortium AG im Tannhäuser Weg 44 in Heidenheim (Verwaltungssitz des Reich-Klans) tatsächlich einen Beratervertrag über 180.000 Euro erhalten soll oder nicht © Ausriss aus multimedia.boerse.ARD.de und merkur.de
Geworben wird seit dem 15. Juni 2020 mittels eines Schreibens von Wolfgang Wilhelm Reich mit dem grammatikalisch etwas bedenklichen Titel:
Zitat
Informationsschreiben für Investoren an Deutschland höchste Brauerei.
Die Karwendelbahn Brauerei und Brennerei Manufaktur befindet sich in 2.244 Metern Höhe.
Der baden-württembergische Vermögensverwalter Ralf Bake, selbständiger Aktienanalyst, Anlageberater und Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH aus der Badener Strasse 43 in Mannheim, hat sich das Werbeschreiben des Reich-Klans angesehen.
Bake zieht gegenüber GoMoPa folgendes Fazit:
Lesen Sie im geschlossenen Teil unseres Artikels unter anderem, mit welcher Masche der Reich-Klan seit 2012 immer wieder Aktionäre verärgert und was dagegen hilft.
MAV-Rundmail BiB 1/7 2020 Hauptversammlung Berlin am 10.07.2020
Präsenz-Hauptversammlungen der Reich-Gruppe am 10.07.2020 im IHZ Berlin
Am 10.07.2020 fanden fünf (5) Hauptversammlungen der Reichgruppe im Internatio-nalen Handelszentrum (IHZ) 10117 Berlin, Friedrichstraße 95 statt, eine davon war eine außerordentliche (Karwendelbahn AG).
1. HV - 10.15 Uhr: SPV Edelmetalle AG Heidenheim (Geschäftsbericht 2019); Wert der Aktie 0,73 Euro. Aktuell stehen Überlegungen an, ob und wie die Gesellschaft fortgeführt werden soll. Wenn der Vorstand Reich eine Idee hat, meldet er sich. Lt. Bericht teilte Frau Aniko Köpf mit, dass sie zum 30.09.2020 als Vorstand der Gesellschaft zurücktreten wird.
2. HV – 11.00 Uhr: Karwendelbahn AG Mittenwald (außerordentliche). Tagesordnungspunkt: „Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG“ ; Grundkapital: 2.874.300 Euro. Gerade, als Herr Reich mit der Präsentation beginnen wollte, stellte sich heraus, dass Klage gegen die Karwendelbahn AG eingeleitet wurde. Deshalb wurde die HV unterbrochen, weil Herr Reich die Anklageschrift lesen wollte. Vorher fragte er noch den beisitzenden Aufsichtsrat Herrn Seitz, ob er dahinter stecke. Die HV wurde dann ca. 11.35 Uhr fortgesetzt und gleich wieder geschlossen. Keine Fragen zugelassen!
3. HV – 11.45 Uhr: SPV AG & Co. KG a. A. i. L Gerstetten Geschäftsbericht/Bilanz zum 30.06.19 liegt vor. Herr Steffen Saur ist als Vorstand der Liquidatorin zum 30.04.2020 zurückgetreten. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand - Herr Wolfgang W. Reich - die Gesellschaft. Zum 30.06.2019 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 748.741,44 Euro.
4. HV – 12.15 Uhr: KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A. Heidenheim Geschäftsbericht 2019 liegt vor. Am 21.10.2019 trat Frau Aniko Köpf als Aufsichtsrat zurück. Herr Georg Engels ist daher in den Aufsichtsrat nachgerückt. Zum 31.12.2019 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 19.069,94 Euro. Herr Saur schied zum 30.04.2020 als Vorstand der Komplementärin aus. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand – Herr Wolfgang W. Reich – die Gesellschaft. Keine Fragen zugelassen!
5. HV - 13.00 Uhr: KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a. A. Heidenheim Geschäftsberichte 2018 und 2019 liegen vor. 2018 Kapitalerhöhung beschlossen. Zum 31.12.2018 besteht ein Bilanzgewinn von 849.436,78 Euro. 2019: Zum 31.12.2019 besteht ein Bilanzgewinn in Höhe von 907.689,42 Euro. Herr Steffen Saur schied zum 30.04.2020 als Vorstand der Komplementärin aus. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand – Herr Wolfgang W. Reich die Gesellschaft. Am 9.03.2020 wurde Herr Gerhard Proksch in den Aufsichtsrat entsandt.
Im Schnitt dauerten alle fünf Hauptversammlungen ca. 10 Minuten (Unterbrechungen nicht mitgerechnet). Beschlüsse wurden nicht gefasst. Ich fand die Atmosphäre nicht so gut; etwas respektlos. Die Präsenz wollte man später bekanntgeben, es ist aber nie geschehen, auch nicht auf Nachfrage: „weil keine Beschlüsse zu fassen waren“. (Es waren ca. 10 Aktionäre oder auch weniger und Personen, die unterschiedliche Funktionen ausübten oder gerade übrig waren; Einlasskontrolle, Versammlungsleiter/in). Es war nicht immer überschaubar.
Bestimmte Informationen wurden vorenthalten. Aufsichtsratsberichte trug gleich noch Vorstand Wolfgang W. Reich vor. Fragen durften die Aktionäre nicht stellen und ehe man sich versah, war jeweils die Hauptversammlung schon wieder geschlossen. Es hatte den Anschein, als wäre es ein „Wettlauf mit der Zeit“.
Die erwähnten Geschäftsberichte gebe ich bei Interesse gern ab.
Catering: Kalte Tagungsgetränke und die Möglichkeit Tee zu kochen.
Gerhild M:
Am 10.07.2020 fanden fünf (5) Hauptversammlungen der Reichgruppe im Internatio-nalen Handelszentrum (IHZ) 10117 Berlin, Friedrichstraße 95 statt, eine davon war eine außerordentliche (Karwendelbahn AG).
1. HV - 10.15 Uhr: SPV Edelmetalle AG Heidenheim (Geschäftsbericht 2019); Wert der Aktie 0,73 Euro. Aktuell stehen Überlegungen an, ob und wie die Gesellschaft fortgeführt werden soll. Wenn der Vorstand Reich eine Idee hat, meldet er sich. Lt. Bericht teilte Frau Aniko Köpf mit, dass sie zum 30.09.2020 als Vorstand der Gesellschaft zurücktreten wird.
2. HV – 11.00 Uhr: Karwendelbahn AG Mittenwald (außerordentliche). Tagesordnungspunkt: „Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG“ ; Grundkapital: 2.874.300 Euro. Gerade, als Herr Reich mit der Präsentation beginnen wollte, stellte sich heraus, dass Klage gegen die Karwendelbahn AG eingeleitet wurde. Deshalb wurde die HV unterbrochen, weil Herr Reich die Anklageschrift lesen wollte. Vorher fragte er noch den beisitzenden Aufsichtsrat Herrn Seitz, ob er dahinter stecke. Die HV wurde dann ca. 11.35 Uhr fortgesetzt und gleich wieder geschlossen. Keine Fragen zugelassen!
3. HV – 11.45 Uhr: SPV AG & Co. KG a. A. i. L Gerstetten Geschäftsbericht/Bilanz zum 30.06.19 liegt vor. Herr Steffen Saur ist als Vorstand der Liquidatorin zum 30.04.2020 zurückgetreten. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand - Herr Wolfgang W. Reich - die Gesellschaft. Zum 30.06.2019 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 748.741,44 Euro.
4. HV – 12.15 Uhr: KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A. Heidenheim Geschäftsbericht 2019 liegt vor. Am 21.10.2019 trat Frau Aniko Köpf als Aufsichtsrat zurück. Herr Georg Engels ist daher in den Aufsichtsrat nachgerückt. Zum 31.12.2019 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 19.069,94 Euro. Herr Saur schied zum 30.04.2020 als Vorstand der Komplementärin aus. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand – Herr Wolfgang W. Reich – die Gesellschaft. Keine Fragen zugelassen!
5. HV - 13.00 Uhr: KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a. A. Heidenheim Geschäftsberichte 2018 und 2019 liegen vor. 2018 Kapitalerhöhung beschlossen. Zum 31.12.2018 besteht ein Bilanzgewinn von 849.436,78 Euro. 2019: Zum 31.12.2019 besteht ein Bilanzgewinn in Höhe von 907.689,42 Euro. Herr Steffen Saur schied zum 30.04.2020 als Vorstand der Komplementärin aus. Seit 1.05.2020 führt der neue Vorstand – Herr Wolfgang W. Reich die Gesellschaft. Am 9.03.2020 wurde Herr Gerhard Proksch in den Aufsichtsrat entsandt.
Im Schnitt dauerten alle fünf Hauptversammlungen ca. 10 Minuten (Unterbrechungen nicht mitgerechnet). Beschlüsse wurden nicht gefasst. Ich fand die Atmosphäre nicht so gut; etwas respektlos. Die Präsenz wollte man später bekanntgeben, es ist aber nie geschehen, auch nicht auf Nachfrage: „weil keine Beschlüsse zu fassen waren“. (Es waren ca. 10 Aktionäre oder auch weniger und Personen, die unterschiedliche Funktionen ausübten oder gerade übrig waren; Einlasskontrolle, Versammlungsleiter/in). Es war nicht immer überschaubar.
Bestimmte Informationen wurden vorenthalten. Aufsichtsratsberichte trug gleich noch Vorstand Wolfgang W. Reich vor. Fragen durften die Aktionäre nicht stellen und ehe man sich versah, war jeweils die Hauptversammlung schon wieder geschlossen. Es hatte den Anschein, als wäre es ein „Wettlauf mit der Zeit“.
Die erwähnten Geschäftsberichte gebe ich bei Interesse gern ab.
Catering: Kalte Tagungsgetränke und die Möglichkeit Tee zu kochen.
Gerhild M:
Anwohner verzweifeln an Betreiber von illegalem Campingplatz: „Karwendelbahn-Chef wirft uns Mediengeilheit vor“
Anwohner leiden seit Wochen unter einem illegalen Campingplatz am Mittenwalder Schwarzenfeld: Der Karwendelbahn-Vorstand reagiert mit Vorwürfen. Nun wehren sie sich.
• Der illegale Campingplatz in Mittenwald terrorisiert die Anwohner seit Wochen.
• Der Karwendelbahn-Chef reagierte auf ihre wiederholte Anfragen mit Vorwürfen.
• Doch so leicht wollen sich die Anwohner nicht einschüchtern lassen. Es klingelt. Der Blick von Thomas Bauer ist ernst. Zwölfmal hört er das Freizeichen aus dem Lautsprecher. Dann drückt er den roten Knopf auf seinem Smartphone. „Nicht zu erreichen“, sagt Bauer. Er ist sauer. Stinksauer. Thomas Bauer ist einer der vielen Anwohner des Schwarzenfeld-Parkplatzes. Seit Jahren wird dieser als illegaler Campingplatz missbraucht. Seit wenigen Monaten hat sich die Situation zugespitzt, ist untragbar geworden. Seine Mitstreiter und er wollen eigentlich nur eines: Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Genau das Gegenteil haben sie bekommen: Müll, Fäkalien und Lärm – direkt vor der Haustür.
Quelle: Merkur.de
GoMoPa® - Stichwort
