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Was ist eine Offshore-Bank

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Was ist eine Offshore-Bank
Was ist eine Offshore-Bank ?
Diese Frage stellt sich der ein oder andere user allenthalben. Ferner folgt die nächste Frage, wie sicher ist eine Offshore-Bank.
Spätestens bei dieser Frage meldet sich unser Moderator ffbkdavid leise aber überaus deutlich zu Wort, um aus seinem Fundus an Wissen und Informationen aufzuzeigen, daß die gemeine Offshore-Bank für den Kapitalanleger zu einem Alptraum (vgl. www.loyalbank.com) werden kann, wenn eine solche Bank zu allem Überfluß noch Korrespondenzbanken in den USA hat.?
Für den durchschnittlichen user wird es an dieser Stelle bereits undurchsichtig. Was ist eine Korrespondenzbank, wozu braucht man überhaupt eine Offshore-Bank etc.?
In diesem Sinne will ich einmal das Wesen einer Offshore-Bank (und zwar einer Class „B“-Bank) am Beispiel von Belize aufzeigen und DANN dem interessierten Leser einmal erläutern, welche guten Gründe es gibt, eine (eigene) Offshore-Bank zu haben und zu nutzen !
1. Wesen einer Offshore-Bank und Gründung
Rechtsgrundlage zur Gründung einer Offshore-Bank in Belize ist der „International Banking Act, Chapter 267 (Revised Edition 2003)“, wonach durch jedermann eine solche Bank, die im Gesetz als „international bank“ bezeichnet wird, aufgrund entsprechender Lizenzerteilung durch die Zentralbank von Belize gegründet werden kann. Seit wenigen Jahren sind bereits einige Offshore-Banken in Belize tätig, die ihre Leistungen beliebigen internationalen Interessenten aus dem englischsprachigen Ausland anbieten.
Die Offshore-Bank-Gesetzgebung in Belize ist überaus modern, da auch in diesem Falle seitens der belizischen Regierung die internationale Offshoregesetzgebung ausgewertet und hieraus ein zeitgemäßes nationales Gesetz geschaffen wurde.
Auf der Grundlage des „International Banking Act“ können als Offshore-Banken sogenannte Class „A“-Banken und sogenannte Class „B“-Banken gegründet werden.
Eine Class „A“-Bank entspricht im wesentlichen einer gewöhnlichen Bank, die bankübliche Geschäfte auf internationaler Ebene tätigen kann.
Eine Class „B“-Bank ist nach belizischem Recht eine Bank, die zwar bankübliche Geschäfte tätigen darf, allerdings keine Festgeldanlagen für die Allgemeinheit führen sowie Bankschecks ausstellen oder einlösen darf. Ferner beschränkt sich das Tätigkeitfeld der Class „B“-Bank ausschließlich auf mit ihr wirtschaftlich verbundener Unternehmen und Personen !
Insoweit sieht der Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im übrigen kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert, aber auch limitiert werden.
Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.
Eine zu erteilende Banklizenz ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als solches.
Eine Class „A“-Bank muß ein Gründungs- (Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
Eine Class „B“-Bank muß ein Gründungs- (Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen.
Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muß nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein.
Es ist der Nachweis erforderlich, daß bei Antragstellung auf Erteilung einer Banklizenz, spätestens vor Erteilung derselben die jeweilige Summe auf einem entsprechenden Konto eingezahlt ist.
Inhaber eines solchen Kontos ist eine Bankgesellschaft, die eigens zum Zwecke einer Bankgründung errichtet worden ist. Eine solche Bankgesellschaft, die in Form einer „Limited“ als IBC gegründet werden kann, muß über mindestens einen Gesellschafter verfügen, der sich als registrierter Anteilseigner („shareholder“) und nicht als Inhaber der Gesellschaftsanteile („bearer“) ausweisen kann.
Aus der Gründungsgesellschaft geht sodann nach Erteilung der Banklizenz die juristische Person der Offshore-Bank hervor.
Mindestens ein Direktor der Bankgesellschaft muß Staatsangehöriger von Belize sein, alle weiteren Direktoren können aus jedem anderen Land stammen. Ferner muß wenigstens ein Direktor der Bankgesellschaft seine berufliche Erfahrung im Bankgeschäft in geeigneter Art und Weise gegenüber der Zentralbank von Belize dokumentieren können.
Die Bankgesellschaft muß in Belize ein funktionstüchtiges und funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt; hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet. Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort außerhalb Belizes liegen.
Die Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten Banktätigkeit zu erteilen sind.
Einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz richtet die jeweilige Bankgesellschaft oder deren rechtgeschäftliche Vertreter (Rechtsanwälte oder Unternehmens- oder Wirtschaftsberater) an die Zentralbank von Belize. Hierbei empfiehlt es sich, bereits bei Antragstellung das Tätigkeitsfeld der zu gründenden Bank möglichst umfassend, aber dennoch weitestgehend allgemein darzulegen.
Einem solchen Antrag sind beizufügen:
(1) Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell beglaubigter Form,
(2) Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
(3) Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die dortigen Gesellschafter,
(4) Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
(5) Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
(6) Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
(7) Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
(8 ) Vorlage von Namen und Anschriften externer Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften, die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
(9) Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer Unternehmen oder Dritter
Ungeachtet der vorzulegenden Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.
Der Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch die Zentralbank von Belize.
(1) Vorstellungsgespräch (introductory meeting):
Die Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt durch die Zentralbank von Belize anläßlich dieses Vorstellungsgesprächs.
(2) Folgetreffen (pre-filing meeting):
Der Antragsteller oder dessen Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize gegenüber dem Antragsteller sein ist.
(3) Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application acceptance and processing):
Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den vorstehenden Kriterien.
(4) Empfehlung und Entscheidung über den Antrag (recommendation and decision to approve or not approve a licence):
Nach Prüfung der Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.
(5) Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):
Soweit eine positive Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.
Das regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.
Zum operativen Geschäft benötig eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken, das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte für die Allgemeinheit durchführen und bei der die Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten inner auf die Offshore selbst. Auf diese Konten werden sodann die Gelder der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class „B“-Bank namentlich bekannt.
Nunmehr öffnet die „Tropico International Caye Bank Ltd“ mit B-Lizenz mit einem rauschenden Fest Ihre Pforten.
2. Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank
Was habe ich jetzt getan ? Nun, da eine Class „B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine außerordentliche Exklusivität hergestellt.
Weder Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird bestattet, bei der Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist der Zugang zur Bank eröffnet.
Die Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.
Im Einzelnen:
1. Man kann die eigenen Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.
2. Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.
3. Kredite und Hypothekendarlehen
Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern.
4. Pfändung des eigenes Vermögens bevor es Gläubiger tun
Eine elegante Struktur, Immobilienvermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen ist die Grundpfandrechtsbestellung günstigenfalls an erster Rangstelle, um dadurch nachrangige Rechte im wert zu mindern.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Vorteile für denjenigen, der sich im Verbund mit einer „eigenen“ Class „B“-Bank engagiert.
Und so geht´s:
http://www.gomopa.net/foren/topic/100962/beteiligung-an-off-shore-bank.htm
Beste Grüße
tropico
Diese Frage stellt sich der ein oder andere user allenthalben. Ferner folgt die nächste Frage, wie sicher ist eine Offshore-Bank.
Spätestens bei dieser Frage meldet sich unser Moderator ffbkdavid leise aber überaus deutlich zu Wort, um aus seinem Fundus an Wissen und Informationen aufzuzeigen, daß die gemeine Offshore-Bank für den Kapitalanleger zu einem Alptraum (vgl. www.loyalbank.com) werden kann, wenn eine solche Bank zu allem Überfluß noch Korrespondenzbanken in den USA hat.?
Für den durchschnittlichen user wird es an dieser Stelle bereits undurchsichtig. Was ist eine Korrespondenzbank, wozu braucht man überhaupt eine Offshore-Bank etc.?
In diesem Sinne will ich einmal das Wesen einer Offshore-Bank (und zwar einer Class „B“-Bank) am Beispiel von Belize aufzeigen und DANN dem interessierten Leser einmal erläutern, welche guten Gründe es gibt, eine (eigene) Offshore-Bank zu haben und zu nutzen !
1. Wesen einer Offshore-Bank und Gründung
Rechtsgrundlage zur Gründung einer Offshore-Bank in Belize ist der „International Banking Act, Chapter 267 (Revised Edition 2003)“, wonach durch jedermann eine solche Bank, die im Gesetz als „international bank“ bezeichnet wird, aufgrund entsprechender Lizenzerteilung durch die Zentralbank von Belize gegründet werden kann. Seit wenigen Jahren sind bereits einige Offshore-Banken in Belize tätig, die ihre Leistungen beliebigen internationalen Interessenten aus dem englischsprachigen Ausland anbieten.
Die Offshore-Bank-Gesetzgebung in Belize ist überaus modern, da auch in diesem Falle seitens der belizischen Regierung die internationale Offshoregesetzgebung ausgewertet und hieraus ein zeitgemäßes nationales Gesetz geschaffen wurde.
Auf der Grundlage des „International Banking Act“ können als Offshore-Banken sogenannte Class „A“-Banken und sogenannte Class „B“-Banken gegründet werden.
Eine Class „A“-Bank entspricht im wesentlichen einer gewöhnlichen Bank, die bankübliche Geschäfte auf internationaler Ebene tätigen kann.
Eine Class „B“-Bank ist nach belizischem Recht eine Bank, die zwar bankübliche Geschäfte tätigen darf, allerdings keine Festgeldanlagen für die Allgemeinheit führen sowie Bankschecks ausstellen oder einlösen darf. Ferner beschränkt sich das Tätigkeitfeld der Class „B“-Bank ausschließlich auf mit ihr wirtschaftlich verbundener Unternehmen und Personen !
Insoweit sieht der Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im übrigen kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert, aber auch limitiert werden.
Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.
Eine zu erteilende Banklizenz ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als solches.
Eine Class „A“-Bank muß ein Gründungs- (Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
Eine Class „B“-Bank muß ein Gründungs- (Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen.
Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muß nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein.
Es ist der Nachweis erforderlich, daß bei Antragstellung auf Erteilung einer Banklizenz, spätestens vor Erteilung derselben die jeweilige Summe auf einem entsprechenden Konto eingezahlt ist.
Inhaber eines solchen Kontos ist eine Bankgesellschaft, die eigens zum Zwecke einer Bankgründung errichtet worden ist. Eine solche Bankgesellschaft, die in Form einer „Limited“ als IBC gegründet werden kann, muß über mindestens einen Gesellschafter verfügen, der sich als registrierter Anteilseigner („shareholder“) und nicht als Inhaber der Gesellschaftsanteile („bearer“) ausweisen kann.
Aus der Gründungsgesellschaft geht sodann nach Erteilung der Banklizenz die juristische Person der Offshore-Bank hervor.
Mindestens ein Direktor der Bankgesellschaft muß Staatsangehöriger von Belize sein, alle weiteren Direktoren können aus jedem anderen Land stammen. Ferner muß wenigstens ein Direktor der Bankgesellschaft seine berufliche Erfahrung im Bankgeschäft in geeigneter Art und Weise gegenüber der Zentralbank von Belize dokumentieren können.
Die Bankgesellschaft muß in Belize ein funktionstüchtiges und funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt; hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet. Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort außerhalb Belizes liegen.
Die Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten Banktätigkeit zu erteilen sind.
Einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz richtet die jeweilige Bankgesellschaft oder deren rechtgeschäftliche Vertreter (Rechtsanwälte oder Unternehmens- oder Wirtschaftsberater) an die Zentralbank von Belize. Hierbei empfiehlt es sich, bereits bei Antragstellung das Tätigkeitsfeld der zu gründenden Bank möglichst umfassend, aber dennoch weitestgehend allgemein darzulegen.
Einem solchen Antrag sind beizufügen:
(1) Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell beglaubigter Form,
(2) Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
(3) Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die dortigen Gesellschafter,
(4) Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
(5) Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
(6) Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
(7) Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
(8 ) Vorlage von Namen und Anschriften externer Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften, die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
(9) Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer Unternehmen oder Dritter
Ungeachtet der vorzulegenden Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.
Der Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch die Zentralbank von Belize.
(1) Vorstellungsgespräch (introductory meeting):
Die Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt durch die Zentralbank von Belize anläßlich dieses Vorstellungsgesprächs.
(2) Folgetreffen (pre-filing meeting):
Der Antragsteller oder dessen Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize gegenüber dem Antragsteller sein ist.
(3) Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application acceptance and processing):
Sobald die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den vorstehenden Kriterien.
(4) Empfehlung und Entscheidung über den Antrag (recommendation and decision to approve or not approve a licence):
Nach Prüfung der Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.
(5) Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):
Soweit eine positive Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden Erlaubnis zu gewährleisten.
Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.
Das regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.
Zum operativen Geschäft benötig eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken, das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte für die Allgemeinheit durchführen und bei der die Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten inner auf die Offshore selbst. Auf diese Konten werden sodann die Gelder der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class „B“-Bank namentlich bekannt.
Nunmehr öffnet die „Tropico International Caye Bank Ltd“ mit B-Lizenz mit einem rauschenden Fest Ihre Pforten.
2. Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank
Was habe ich jetzt getan ? Nun, da eine Class „B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine außerordentliche Exklusivität hergestellt.
Weder Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird bestattet, bei der Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist der Zugang zur Bank eröffnet.
Die Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.
Im Einzelnen:
1. Man kann die eigenen Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.). Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen, vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt. Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references) ausgeben, Kontoauszüge, usw.
2. Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen, Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik transferieren zu können. Sie können auch als Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere ausführen und gutschreiben lassen.
3. Kredite und Hypothekendarlehen
Eine überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die eigene Steuerlast zu verringern.
4. Pfändung des eigenes Vermögens bevor es Gläubiger tun
Eine elegante Struktur, Immobilienvermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen ist die Grundpfandrechtsbestellung günstigenfalls an erster Rangstelle, um dadurch nachrangige Rechte im wert zu mindern.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Vorteile für denjenigen, der sich im Verbund mit einer „eigenen“ Class „B“-Bank engagiert.
Und so geht´s:
http://www.gomopa.net/foren/topic/100962/beteiligung-an-off-shore-bank.htm
Beste Grüße
tropico
Hallo!
Spitze Tropico!
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie auch hier:
www.gomopa.net/foren/htopic/391/eigene+offshore+bank/eigene-offshore-bank-fuer-weniger-als-usd-30000.htm
www.gomopa.net/foren/htopic/91390/eigene+offshore+bank/offshore-banklizenz.htm
www.gomopa.net/foren/htopic/952/eigene+offshore+bank/0ffshore-gesellschaften-und-treuhander-in-steueroasen.htm
Spitze Tropico!
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www.gomopa.net/foren/htopic/391/eigene+offshore+bank/eigene-offshore-bank-fuer-weniger-als-usd-30000.htm
www.gomopa.net/foren/htopic/91390/eigene+offshore+bank/offshore-banklizenz.htm
www.gomopa.net/foren/htopic/952/eigene+offshore+bank/0ffshore-gesellschaften-und-treuhander-in-steueroasen.htm
„Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“ Brecht irrte aus seiner Sichtweise damals nicht. Heute muss man sich allerdings fragen ob man sich das antun sollte.
Vor allen Konsequenzen die eine Gründung mit sich bringt stellen sich die grundlegende Frage: Wann ist den eine Bank überhaupt eine Bank? Wie lange dauert es von der Gründung bis zur Eintragung in die internationalen Register und an welcher Rangstelle ende ich, bzw. dümple ich?
Zudem steht die notwendige Führung (-skraft) einer Bank vor den angepeilten Vorteilen. Die Ehrlichkeit der einzusetzenden Führung ist bedingt und man sollte sich nicht einreden lassen, dass es Garantien des Kapitalerhalts in der eigenen Bank gibt.
Die Notwendigkeit, auch für den Vermögenden, ist sehr fragwürdig.
Vor allen Konsequenzen die eine Gründung mit sich bringt stellen sich die grundlegende Frage: Wann ist den eine Bank überhaupt eine Bank? Wie lange dauert es von der Gründung bis zur Eintragung in die internationalen Register und an welcher Rangstelle ende ich, bzw. dümple ich?
Zudem steht die notwendige Führung (-skraft) einer Bank vor den angepeilten Vorteilen. Die Ehrlichkeit der einzusetzenden Führung ist bedingt und man sollte sich nicht einreden lassen, dass es Garantien des Kapitalerhalts in der eigenen Bank gibt.
Die Notwendigkeit, auch für den Vermögenden, ist sehr fragwürdig.
Offshore BANK
Werte @ Weibeasy
So gesehen ist auch das Leben fragwürdig.
Man kann alles zerlegen.Auch das wort Ehrlichkeit besteht zerlegt nur aus 11 Buchstaben. Zusammengesetz stellt es eine Tugend dar die gerade in der heutigen Zeit einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt.
Ehrlichkeit ist auch beweisbar, wenn man die Ehrlichen an ihren Taten misst.
Sie haben sicher recht, wenn Sie die Ehrlichkeit derer ansprechen die hinter einem derartigen Gebilde stehen.
Nur, wer sagt mir das z.B. der Boss der größten deutschen Bank unbedingt ehrlich ist ?Seine Aussagen lassen daran zweifeln, und trotzdem wird der Bürger weiterhin Geld dorthin schleppen.
Der Begriff Ehrlichkeit ist für den Einzelnen relativer als die berühmte Einsteinsche Formel über die Relativitätstheorie.
Wir werden sehen ob deutsche Gerichte in deisem Fall A. in der Lage sind ehrlich an den Taten zu messen.
Wenn wir anfangen an Tugenden und an den Funbdamenten menschlicher Ethik immerzu zu zweifeln dann wird es keinen Fortschritt sondern nur noch Stillstand geben.
Dann sollte sich die Menschheit auch klammheimlich aus der Evolution verabschieden, denn wir wären dann auf diesem Planeten zukünftig so uberflüssig wie ein Kropf.
Es sei mir noch die bescheidene Frage erlaubt, ob sie hinterfragt haben welche Absicht und welcher Gedanke dahintersteckt.
Wenn nicht, sollten Sie das vielleicht tun und dann nochmal hier posten.
Mit freundlichen
Grüßen
Roderich Hopp
In necessariis unitas, in dubiis libertas,
in omnibus caritas
In den nötigen Dingen Einigkeit, in den
zweifelhaften Freiheit, in allem Nächstenliebe
So gesehen ist auch das Leben fragwürdig.
Man kann alles zerlegen.Auch das wort Ehrlichkeit besteht zerlegt nur aus 11 Buchstaben. Zusammengesetz stellt es eine Tugend dar die gerade in der heutigen Zeit einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt.
Ehrlichkeit ist auch beweisbar, wenn man die Ehrlichen an ihren Taten misst.
Sie haben sicher recht, wenn Sie die Ehrlichkeit derer ansprechen die hinter einem derartigen Gebilde stehen.
Nur, wer sagt mir das z.B. der Boss der größten deutschen Bank unbedingt ehrlich ist ?Seine Aussagen lassen daran zweifeln, und trotzdem wird der Bürger weiterhin Geld dorthin schleppen.
Der Begriff Ehrlichkeit ist für den Einzelnen relativer als die berühmte Einsteinsche Formel über die Relativitätstheorie.
Wir werden sehen ob deutsche Gerichte in deisem Fall A. in der Lage sind ehrlich an den Taten zu messen.
Wenn wir anfangen an Tugenden und an den Funbdamenten menschlicher Ethik immerzu zu zweifeln dann wird es keinen Fortschritt sondern nur noch Stillstand geben.
Dann sollte sich die Menschheit auch klammheimlich aus der Evolution verabschieden, denn wir wären dann auf diesem Planeten zukünftig so uberflüssig wie ein Kropf.
Es sei mir noch die bescheidene Frage erlaubt, ob sie hinterfragt haben welche Absicht und welcher Gedanke dahintersteckt.
Wenn nicht, sollten Sie das vielleicht tun und dann nochmal hier posten.
Mit freundlichen
Grüßen
Roderich Hopp
In necessariis unitas, in dubiis libertas,
in omnibus caritas
In den nötigen Dingen Einigkeit, in den
zweifelhaften Freiheit, in allem Nächstenliebe
@ Herr Hopp
"Be ever questioning. Ignorance is not bliss. It is oblivion. You don't go to heaven if you die dumb. Become better informed. Learn from other's mistakes. You could not live long enough to make them all yourself." – Hyman George Rickover (1900-86), Admiral, US Navy
Sicherlich lässt es sich vortrefflich über die Ehrlichkeit der Banken streiten, vielleicht sogar philosophieren. Ethik ist ein Thema mit unendlich vielen Variablen und mit Ethik lässt sich problemlos ein Kneipenabend thematisieren.
So will ich auch nicht auf den Fall A. eingehen, der Ausgang steht schon fest. (leider !?)
Meine Bemerkungen lagen am Rande des eigentlichen Themas Offshore Banken.
Es liegt mir fern mich zu duellieren und uns feststellen zu lassen ob ich irgendeine Absicht hinterfragt habe. Meine Anmerkung zur Ehrlichkeit ist allerdings nicht realitätsfern. Die Frage sei erlaubt und Admiral Rickover hätte mir beigepflichtet.
Eitel Sonnenschein ist wohl der Anfang aber nicht immer das Ende. Keiner der eine Bank eröffnet (halten wir es mal allgemein und nicht immer nur Offshore) wird umher kommen, und dieses wohl auch nur nachdem die Bank formell auch als Bank anerkannt ist, einen Banker einzustellen. Und es sei mir erlaubt an dieser Stelle anzumerken, dass hier eine Gefahr liegt über die sich jeder bewusst sein sollte. Wird dieser Banker Ehrlich sein? Oder wird er in irgendeinem Quartal alles auflaufen lassen und das Geld auf ein fremdes Konto überweisen. Sagen Sie mir bitte nicht es sei noch nie passiert.
Also stelle ich die Frage nach der Ehrlichkeit. Derjenige, der wirklich finanziell in der Lage ist eine solche Bank zu erwerben oder zu gründen, wird sich jedenfalls genau diese Frage stellen müssen.
Stellt man die Frage nach dem Erwerb oder Gründung einer Bank dem wirklichen Profi werden Sie immer wieder zu hören kriegen: Lass mal gut sein mein Jung’.
Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass ich nicht wie Sie vermuten an den Fundamenten menschlicher Ethik zweifele, im Gegenteil, die besten Geschäfte werden nicht selten ohne Schriftform nur mit einem ehrlichen Handschlag beschieden, auch von Herrn A.
Mit freundlichen Grüßen
weibeasy
"Be ever questioning. Ignorance is not bliss. It is oblivion. You don't go to heaven if you die dumb. Become better informed. Learn from other's mistakes. You could not live long enough to make them all yourself." – Hyman George Rickover (1900-86), Admiral, US Navy
Sicherlich lässt es sich vortrefflich über die Ehrlichkeit der Banken streiten, vielleicht sogar philosophieren. Ethik ist ein Thema mit unendlich vielen Variablen und mit Ethik lässt sich problemlos ein Kneipenabend thematisieren.
So will ich auch nicht auf den Fall A. eingehen, der Ausgang steht schon fest. (leider !?)
Meine Bemerkungen lagen am Rande des eigentlichen Themas Offshore Banken.
Es liegt mir fern mich zu duellieren und uns feststellen zu lassen ob ich irgendeine Absicht hinterfragt habe. Meine Anmerkung zur Ehrlichkeit ist allerdings nicht realitätsfern. Die Frage sei erlaubt und Admiral Rickover hätte mir beigepflichtet.
Eitel Sonnenschein ist wohl der Anfang aber nicht immer das Ende. Keiner der eine Bank eröffnet (halten wir es mal allgemein und nicht immer nur Offshore) wird umher kommen, und dieses wohl auch nur nachdem die Bank formell auch als Bank anerkannt ist, einen Banker einzustellen. Und es sei mir erlaubt an dieser Stelle anzumerken, dass hier eine Gefahr liegt über die sich jeder bewusst sein sollte. Wird dieser Banker Ehrlich sein? Oder wird er in irgendeinem Quartal alles auflaufen lassen und das Geld auf ein fremdes Konto überweisen. Sagen Sie mir bitte nicht es sei noch nie passiert.
Also stelle ich die Frage nach der Ehrlichkeit. Derjenige, der wirklich finanziell in der Lage ist eine solche Bank zu erwerben oder zu gründen, wird sich jedenfalls genau diese Frage stellen müssen.
Stellt man die Frage nach dem Erwerb oder Gründung einer Bank dem wirklichen Profi werden Sie immer wieder zu hören kriegen: Lass mal gut sein mein Jung’.
Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass ich nicht wie Sie vermuten an den Fundamenten menschlicher Ethik zweifele, im Gegenteil, die besten Geschäfte werden nicht selten ohne Schriftform nur mit einem ehrlichen Handschlag beschieden, auch von Herrn A.
Mit freundlichen Grüßen
weibeasy
Werte Userin Weibeasy
Es geht hier ja nicht um die Ehrlichkeit der Banken als solches sondern um die Ehrlichkeit der Absicht die ein solches Konstrukt vonnöten macht.
Aus den mir übersandten Unterlagen kann ich derzeit daran nichts Unlauteres feststellen.
Die Kontrollmechanismen würden es einem einzelnen nicht ermöglichen ihm anvertrautes Gut (Geld ) zweckzuentfremden oder auf die Seite zu schaffen.
Dies ist i.d. Fall soweit ich es beurteile auch gar nicht nötig, denn das was damit realisiert werden kann wird allen Beteiligten /Teilhabern gerecht werden.
Wer würde sich in so einem Fall selbst den Ast absägen auf dem er sicher sitzt, um dann humpelnd oder verletzt von der Meute gejagt zu werden.?
Viele Hunde waren schon immer des Hasen Tod.
Und was soll ein vermeintlicher Profi anderes sagen wie das Ihnen von zitierte ?
Oder haben Sie schon mal einen Banker gesehen der einem anderen, der ihm einen Teil der Butter vom Brot zu nehmen gedenkt, wohlwollend in die Arme nimmt ?
Selbstverständlich habe Sie wie jeder Mensch das Recht die Frage nach der Ehrlichkeit zu stellen.
Ich denke ,wer hehre Absichten hegt braucht die Wahrheit nicht hinterm Berg zu verbergen.
Sollte in meinem vorigen Posting der Eindruck entstanden sein, das ich vermuten würde, Sie würden an den Fundamenten menschlicher Ethik zweifeln so versichere ich Ihnen hiermit ehrlich, dass dies niemals meine Absicht war.
Ich halte auch nichts von Vermutungen, ich hinterfrage.
Manchmal auch hartnäckig und lästig wirkend. Aber mir ist Wahrheit wichtig nachdem ich erkannt habe was Wahrheit ist und wie dieses Wort von vielen interpretiert und ausgelegt wird.
Ich habe für diese Erkenntnis viele Jahre meines Lebens gebraucht und einigemal feststellen müssen, dass Wahrheit verdammt weh tun kann wenn der Gegenüber diese für sich anders interpretiert , und sie damit zu seinem Werkzeug degradiert hat.
In diesem Fall muss nicht nur einer ehrlich sein sondern viele, den jeder Einzelne der Beteiligten ist nur ein Rädchen im Getriebe des Ganzen. Jeder stellt sich jedem dar und nur das denke ich ist eine gesunde Basis für die Verwirklichung ehrgeiziger Ziele zum Wohle aller Beteiligter.
Sicher wirkt das Wort Offshore auf den einen oder anderen wie das berühmte rote Tuch auf den Stier.
Aber es gibt auch hier viele positive Beispiele und das glaube ich ist mit die Triebfeder für ehrliche Geschäfte.
Wir haben doch gerade in unserem Sprachgebrauch die passenden Sprichworte wie „ehrlich währt am längsten „ oder „ unrecht Gut gedeiht nicht „ usw....
Wünsche einen schönen Abend
Roderich Hopp
Es geht hier ja nicht um die Ehrlichkeit der Banken als solches sondern um die Ehrlichkeit der Absicht die ein solches Konstrukt vonnöten macht.
Aus den mir übersandten Unterlagen kann ich derzeit daran nichts Unlauteres feststellen.
Die Kontrollmechanismen würden es einem einzelnen nicht ermöglichen ihm anvertrautes Gut (Geld ) zweckzuentfremden oder auf die Seite zu schaffen.
Dies ist i.d. Fall soweit ich es beurteile auch gar nicht nötig, denn das was damit realisiert werden kann wird allen Beteiligten /Teilhabern gerecht werden.
Wer würde sich in so einem Fall selbst den Ast absägen auf dem er sicher sitzt, um dann humpelnd oder verletzt von der Meute gejagt zu werden.?
Viele Hunde waren schon immer des Hasen Tod.
Und was soll ein vermeintlicher Profi anderes sagen wie das Ihnen von zitierte ?
Oder haben Sie schon mal einen Banker gesehen der einem anderen, der ihm einen Teil der Butter vom Brot zu nehmen gedenkt, wohlwollend in die Arme nimmt ?
Selbstverständlich habe Sie wie jeder Mensch das Recht die Frage nach der Ehrlichkeit zu stellen.
Ich denke ,wer hehre Absichten hegt braucht die Wahrheit nicht hinterm Berg zu verbergen.
Sollte in meinem vorigen Posting der Eindruck entstanden sein, das ich vermuten würde, Sie würden an den Fundamenten menschlicher Ethik zweifeln so versichere ich Ihnen hiermit ehrlich, dass dies niemals meine Absicht war.
Ich halte auch nichts von Vermutungen, ich hinterfrage.
Manchmal auch hartnäckig und lästig wirkend. Aber mir ist Wahrheit wichtig nachdem ich erkannt habe was Wahrheit ist und wie dieses Wort von vielen interpretiert und ausgelegt wird.
Ich habe für diese Erkenntnis viele Jahre meines Lebens gebraucht und einigemal feststellen müssen, dass Wahrheit verdammt weh tun kann wenn der Gegenüber diese für sich anders interpretiert , und sie damit zu seinem Werkzeug degradiert hat.
In diesem Fall muss nicht nur einer ehrlich sein sondern viele, den jeder Einzelne der Beteiligten ist nur ein Rädchen im Getriebe des Ganzen. Jeder stellt sich jedem dar und nur das denke ich ist eine gesunde Basis für die Verwirklichung ehrgeiziger Ziele zum Wohle aller Beteiligter.
Sicher wirkt das Wort Offshore auf den einen oder anderen wie das berühmte rote Tuch auf den Stier.
Aber es gibt auch hier viele positive Beispiele und das glaube ich ist mit die Triebfeder für ehrliche Geschäfte.
Wir haben doch gerade in unserem Sprachgebrauch die passenden Sprichworte wie „ehrlich währt am längsten „ oder „ unrecht Gut gedeiht nicht „ usw....
Wünsche einen schönen Abend
Roderich Hopp
@mhmoeller
Ich vermute Sie suchen das Haar in der Suppe, anders kann ich Ihre Anmerkung nicht einordnen.
Ihr Sparkassen-Beispiel ist nicht ganz passend zum einen aufgrund der Andersartigkeit einer Sparkasse (öffentlich-rechtlich) und auch weil die Landesbanken und Sparkassen nicht dümpeln. So finden sich die eine Landesbank unter den Top 100 international, auch bewegen sich etliche Sparkassen unter den top 100 Deutschland. Von dümpeln kann keine Rede sein. Aber wie gesagt Ihr Einschiebsel hinkt aufgrund der gänzlich anderen Rechtsituation privat zu öffentlich rechtlich.
Meine Marginalie der Rangliste sollte auch nur klarstellen, dass es unter anderem in dem Bankgeschäft auf die Platzierung ankommt, je nach dem was man vorhat. Die Industrie richtet sich in der Regel z. B. an den top 100 aus, eine Platzierung unter den top 1000 wäre schon nur noch für das Image.
Meine Anmerkung zu der Ehrlichkeit war, ich habe das schon mal gesagt, nur am Rande und kein Angriff per se auf die Gründung einer Offshore Bank oder Bank im allgemeinen. Und genau so sollte Sie es auch halten.
Herr Hoop hat recht wenn er zusammenfassend sagt, dass es auch keine Garantien der Ehrlichkeit gibt bei den alteingesessenen Banken, sein Bsp. war eine die größte deutsche Bank und Herr A. Recht hat er.
Wie das Leben so ist auch hier eine Abwägung der Interessen, Vorteile und Nachteile von Nöten. Es ist und bleibt die Frage, je nachdem wofür die zu gründende Bank dienen soll, ob man sich das wirklich antun sollte.
Ich persönlich sehe eine größere Gefahr der Kapitaldezimierung bei einer Neugründung einer Bank als beim "backroom-banking" mit einer alteingesessenen.
Ich vermute Sie suchen das Haar in der Suppe, anders kann ich Ihre Anmerkung nicht einordnen.
Ihr Sparkassen-Beispiel ist nicht ganz passend zum einen aufgrund der Andersartigkeit einer Sparkasse (öffentlich-rechtlich) und auch weil die Landesbanken und Sparkassen nicht dümpeln. So finden sich die eine Landesbank unter den Top 100 international, auch bewegen sich etliche Sparkassen unter den top 100 Deutschland. Von dümpeln kann keine Rede sein. Aber wie gesagt Ihr Einschiebsel hinkt aufgrund der gänzlich anderen Rechtsituation privat zu öffentlich rechtlich.
Meine Marginalie der Rangliste sollte auch nur klarstellen, dass es unter anderem in dem Bankgeschäft auf die Platzierung ankommt, je nach dem was man vorhat. Die Industrie richtet sich in der Regel z. B. an den top 100 aus, eine Platzierung unter den top 1000 wäre schon nur noch für das Image.
Meine Anmerkung zu der Ehrlichkeit war, ich habe das schon mal gesagt, nur am Rande und kein Angriff per se auf die Gründung einer Offshore Bank oder Bank im allgemeinen. Und genau so sollte Sie es auch halten.
Herr Hoop hat recht wenn er zusammenfassend sagt, dass es auch keine Garantien der Ehrlichkeit gibt bei den alteingesessenen Banken, sein Bsp. war eine die größte deutsche Bank und Herr A. Recht hat er.
Wie das Leben so ist auch hier eine Abwägung der Interessen, Vorteile und Nachteile von Nöten. Es ist und bleibt die Frage, je nachdem wofür die zu gründende Bank dienen soll, ob man sich das wirklich antun sollte.
Ich persönlich sehe eine größere Gefahr der Kapitaldezimierung bei einer Neugründung einer Bank als beim "backroom-banking" mit einer alteingesessenen.
Zitat von »"weibeasy"«
Ich persönlich sehe eine größere Gefahr der Kapitaldezimierung bei einer Neugründung einer Bank als beim "backroom-banking" mit einer alteingesessenen.
Naja, die von Ihnen angedeutete Gefahrenlage hängt von den vorhandenen Strukturen und dem wirtschaftlichen Ziel der Bank ab.
Wenn ich eine - hiervon reden wir vornehmlich - "restricted" Class "B"-Bank gründen würde, würde ich diese konsequent nach deutschem Aktienrecht UND mit weiteren Sicherheitsmechanismen gründen, um derartige Bedenken durch Transparenz von vornherein auszuräumen.
Bei einer anders strukturierten Class "A"-Bank könnte ich Ihnen Recht geben.
Das Wesen einer Class "B"-Bank ist indessen völlig anders, da keine Bankgeschäfte mit der allgemeinen Öffentlichkeit getätigt werden dürfen sondern nur mit einem bei Bankgründung feststehenden Personenkreis (juristische oder natürliche Personen). Hierdurch läßt sich ein Höchstmaß (!!!!) an Sicherheit und Transparenz für den einzlnen Teilhaber/ Aktionär sicherstellen.
Insoweit komme ich zu Ihrer o.g. Aussage zurück und behaupte, daß derartige - überschaubare - Kosten in kurzer Zeit wieder im Interesse der Aktionäre ohne weiteres ausgeglichen sind.
Beste Grüße
tropico
Zitat von »"tropico"«
...Das Wesen einer Class "B"-Bank ist indessen völlig anders, da keine Bankgeschäfte mit der allgemeinen Öffentlichkeit getätigt werden dürfen sondern nur mit einem bei Bankgründung feststehenden Personenkreis (juristische oder natürliche Personen)...
Soweit so gut. Was mir dabei aber jetzt nicht so ganz klar ist:
Wenn ich jetzt noch gar nicht so genau weiss, wer diese o.g. Personen sein sollen, wäre es möglich von Beginn der Gründung an eine sog. "series LLC" zum Kundenkreis gehören zu lassen?
Will sagen, ich bringe hier zunächst eine Mutter LLC mit, sagen wir 2 bis 3 Tochter LLCs, als künftige Kundin / Kunden, der ich dann später noch weitere einzelne "series" zuordnen möchte, die aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht existieren (somit der Zentralbank auch noch nicht namentlich bekannt gegeben werden können), allerdings bei Existenz "automatisch" ebenfalls in den Genuss eines "B-Lizenz-Bankkunden"-Status kommen sollen, ohne dass ich das der Zentralbank vorher mitteilen müsste.
Um zuviele Ecken gedacht / Unmöglich in der Durchführung?
Kritik / Richtigstellung dringend erbeten. Danke.
@zerospiel,
warum sollte ich einen solchen Aufwand betreiben müssen ?
Eine LLC betreibt die Bankgesellschaft; das operating agreement, kann - je nach seiner Ausgestaltung - vorsehen, daß weitere member an der Bankgesellschaft beteiligt sein können.
Wären demgegenüber weitere LLC´s member der Bankgesellschaft, änderte sich an der Grundstruktur prinzipiell nichts.
Etwas anderes kann es sein, wenn von vornherein feststeht, daß die member-struktur eine andere Gestaltung gebietet: angenommen, eine members sollen prozentual hohe Anteile an der Gesellschaft halten, während ein oder mehrere Anteile wieder gesplittet von Kleinanlegern gehalten werden sollen.
Dann kann es sinnvoll sein, die Kleinanleger in einer LLC zusammzufassen, die dann lediglich einen Gesellschaftsanteil hält.
Demgegenüber kann eine Ltd. oder eine LLC als Rechtsform der Bankgesellschaft herhalten und gegenüber der Zentralbank mitteilen, daß eine X-LLC Bankpartner sein wird. In einen solchen Fall gilt das zuvor Gesagte entsprechend.
Beste Grüße
tropico
warum sollte ich einen solchen Aufwand betreiben müssen ?
Eine LLC betreibt die Bankgesellschaft; das operating agreement, kann - je nach seiner Ausgestaltung - vorsehen, daß weitere member an der Bankgesellschaft beteiligt sein können.
Wären demgegenüber weitere LLC´s member der Bankgesellschaft, änderte sich an der Grundstruktur prinzipiell nichts.
Etwas anderes kann es sein, wenn von vornherein feststeht, daß die member-struktur eine andere Gestaltung gebietet: angenommen, eine members sollen prozentual hohe Anteile an der Gesellschaft halten, während ein oder mehrere Anteile wieder gesplittet von Kleinanlegern gehalten werden sollen.
Dann kann es sinnvoll sein, die Kleinanleger in einer LLC zusammzufassen, die dann lediglich einen Gesellschaftsanteil hält.
Demgegenüber kann eine Ltd. oder eine LLC als Rechtsform der Bankgesellschaft herhalten und gegenüber der Zentralbank mitteilen, daß eine X-LLC Bankpartner sein wird. In einen solchen Fall gilt das zuvor Gesagte entsprechend.
Beste Grüße
tropico