
German Pellets GmbH - Anleihe mit Rendite von über sieben Prozent

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German-Pellets-GmbH: EZB-Kaufprogramm als Folgerung aus missglückter Restrukturierung?
Nach aktuellen Veröffentlichungen plant die Europäische Zentralbank (EZB) die Ausdehnung des Quantitative-Easing-Programmes auf unbesicherte Unternehmensanleihen ab Juni 2016. Ausgegangen wird von einem monatlichen Ankaufvolumen von Anleihen zwischen 3,5 und 5 Milliarden €. Nähere Details aus dem Procedere sind noch unbekannt, so z.B., ob die EZB auf dem Primärmarkt oder auf dem Sekundärmarkt kauft.
Im Wesentlichen erfasst sein dürften von dem Prozess Mittelstandsanleihen in Deutschland. Diese nehmen innerhalb der EU einen nicht unwesentlichen Marktanteil ein. Bislang hatte die EZB Staatsanleihen gekauft und Anleihen von Unternehmen mit Staatsbeteiligung. Der geplante Schritt könnte als Maßnahme zur Wiederherstellung des Marktvertrauens der Anleger durch eine EU-Institution empfunden werden.
Mit anderen Worten formuliert dürfte die Maßnahme einstweilen bedeuten, dass bei den Emittenten statt einer Sanierung in Eigenverwaltung eine Emission für die EZB das Mittel der Wahl darstellt. Kritische Stimmen warnen zwar vor einer Marktverzerrung, ebenso vor sinnlosen Refinanzierungen und Marktmissbräuchen. Gefragt wird aber weiter folgerichtig, ob es zeitliche, betragsmäßige und rechtliche Obergrenzen geben wird. Als Alternative zu dem EZB-Kaufprogramm dürften sich bei zukünftigen Emissionen ausreichende D&O-Versicherungen mit einem unmittelbaren Anspruch der Anleger empfehlen.
Nutzen aus dem EZB-Hilfsprogramm könnten Anleger kriselnder Emittenten mit Fälligkeiten ab Sommer 2016 ziehen. Sie müssten dann keine Prolongation ihrer Anleihen über Jahre beschließen. Offen ist, ob das Programm auch den Anleihen gleichwertige Finanzinstrumente erfasst.
Die Diskussion um Anleihekäufe bei Unternehmen war von der Europäischen Zentralbank bereits Anfang 2014 angestoßen worden. Die German Pellets GmbH dürfte das vorläufig letzte Glied einer Reihe gescheiterter Anleiheemittenten sein. Aufgezeigt wurde durch diese Emittentin in Verbindung mit den Fälligkeiten von Emissionsrückzahlungen ab Juni 2016, dass der Versuch der Neuausrichtung in Eigenverwaltung schwierig sein kann.
Quelle: Kanzlei Robert und Kollegen
Im Wesentlichen erfasst sein dürften von dem Prozess Mittelstandsanleihen in Deutschland. Diese nehmen innerhalb der EU einen nicht unwesentlichen Marktanteil ein. Bislang hatte die EZB Staatsanleihen gekauft und Anleihen von Unternehmen mit Staatsbeteiligung. Der geplante Schritt könnte als Maßnahme zur Wiederherstellung des Marktvertrauens der Anleger durch eine EU-Institution empfunden werden.
Mit anderen Worten formuliert dürfte die Maßnahme einstweilen bedeuten, dass bei den Emittenten statt einer Sanierung in Eigenverwaltung eine Emission für die EZB das Mittel der Wahl darstellt. Kritische Stimmen warnen zwar vor einer Marktverzerrung, ebenso vor sinnlosen Refinanzierungen und Marktmissbräuchen. Gefragt wird aber weiter folgerichtig, ob es zeitliche, betragsmäßige und rechtliche Obergrenzen geben wird. Als Alternative zu dem EZB-Kaufprogramm dürften sich bei zukünftigen Emissionen ausreichende D&O-Versicherungen mit einem unmittelbaren Anspruch der Anleger empfehlen.
Nutzen aus dem EZB-Hilfsprogramm könnten Anleger kriselnder Emittenten mit Fälligkeiten ab Sommer 2016 ziehen. Sie müssten dann keine Prolongation ihrer Anleihen über Jahre beschließen. Offen ist, ob das Programm auch den Anleihen gleichwertige Finanzinstrumente erfasst.
Die Diskussion um Anleihekäufe bei Unternehmen war von der Europäischen Zentralbank bereits Anfang 2014 angestoßen worden. Die German Pellets GmbH dürfte das vorläufig letzte Glied einer Reihe gescheiterter Anleiheemittenten sein. Aufgezeigt wurde durch diese Emittentin in Verbindung mit den Fälligkeiten von Emissionsrückzahlungen ab Juni 2016, dass der Versuch der Neuausrichtung in Eigenverwaltung schwierig sein kann.
Quelle: Kanzlei Robert und Kollegen
German Pellets Pleite zieht weitere Insolvenzen nach sich
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft German Pellets GmbH wurde inzwischen über sieben Tochterfirmen oder konzernnahe Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Nach der Pleite der Muttergesellschaft German Pellets GmbH am 10. Februar folgten weitere Insolvenzanträge. Nachdem zunächst die German Pellets Sachsen GmbH, die German Pellets Genussrechte GmbH, die German Pellets Beteiligungs GmbH und die German Pellets Supply GmbH & Co. KG betroffen waren, folgten zuletzt noch die German Pellets Horse Pellets GmbH (Az.: 580 IN 142/16), die German Pellets Trading GmbH (Az.: 580 IN 143/16) sowie die Südpell GmbH (Az.: 580 IN 108/16). Es wird dabei auch immer deutlicher, dass ein enges Firmengeflecht rund um die German Pellets GmbH aufgebaut wurde.
Die Anleger der Anleihen und Genussreche müssen unterdessen weiter um ihr Geld fürchten. Bislang steht noch nicht fest, ob ein reguläres Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird. Sollte dies der Fall sein, könnte es sich über Jahre hinziehen und die Anleger bleiben während dieser Zeit im Ungewissen, mit welcher Insolvenzquote sie rechnen können. Von finanziellen Verlusten müssen sie allerdings ausgehen. Es besteht auch die Hoffnung, dass sich ein Investor für das insolvente Unternehmen findet. Was dann aus den Anleihen und Genussrechten wird und welchen Anteil die Anleger dann möglicherweise zur Sanierung beitragen sollen, ist ungewiss. Insgesamt stehen Anlegergelder in Höhe von rund 260 Millionen Euro im Feuer. Am 1. April wäre eigentlich eine Anleihe zur Rückzahlung fällig. Daraus wird jedoch nichts.
Um ihr Geld zu schützen, sollten die Anleger daher selbst aktiv werden. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. In Betracht kommen sowohl Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die Vermittler / Berater, falls sie die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihre Investition aufgeklärt haben.
Quelle: GRP Rechtsanwälte Steuerberater
Nach der Pleite der Muttergesellschaft German Pellets GmbH am 10. Februar folgten weitere Insolvenzanträge. Nachdem zunächst die German Pellets Sachsen GmbH, die German Pellets Genussrechte GmbH, die German Pellets Beteiligungs GmbH und die German Pellets Supply GmbH & Co. KG betroffen waren, folgten zuletzt noch die German Pellets Horse Pellets GmbH (Az.: 580 IN 142/16), die German Pellets Trading GmbH (Az.: 580 IN 143/16) sowie die Südpell GmbH (Az.: 580 IN 108/16). Es wird dabei auch immer deutlicher, dass ein enges Firmengeflecht rund um die German Pellets GmbH aufgebaut wurde.
Die Anleger der Anleihen und Genussreche müssen unterdessen weiter um ihr Geld fürchten. Bislang steht noch nicht fest, ob ein reguläres Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird. Sollte dies der Fall sein, könnte es sich über Jahre hinziehen und die Anleger bleiben während dieser Zeit im Ungewissen, mit welcher Insolvenzquote sie rechnen können. Von finanziellen Verlusten müssen sie allerdings ausgehen. Es besteht auch die Hoffnung, dass sich ein Investor für das insolvente Unternehmen findet. Was dann aus den Anleihen und Genussrechten wird und welchen Anteil die Anleger dann möglicherweise zur Sanierung beitragen sollen, ist ungewiss. Insgesamt stehen Anlegergelder in Höhe von rund 260 Millionen Euro im Feuer. Am 1. April wäre eigentlich eine Anleihe zur Rückzahlung fällig. Daraus wird jedoch nichts.
Um ihr Geld zu schützen, sollten die Anleger daher selbst aktiv werden. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen. In Betracht kommen sowohl Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen z.B. wegen Prospektfehlern als auch gegen die Vermittler / Berater, falls sie die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihre Investition aufgeklärt haben.
Quelle: GRP Rechtsanwälte Steuerberater
German-Pellets-Insolvenz: Dubiose Geldtransfers unter der Lupe
Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH hat sich verzögert. Statt Anfang April wird es wohl erst Anfang Mai soweit sein. In der Zwischenzeit offenbaren sich immer mehr Verstrickungen und Ungereimtheiten rund um die German Pellets GmbH.
Hinter der Pleite der German Pellets GmbH und inzwischen auch von sieben Tochterfirmen bzw. konzernnahen Gesellschaften scheint deutlich mehr zu stecken als „nur“ einer Insolvenz. „Die vorläufige Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde scheint gründlich vorzugehen und hat offenbar alle Hände voll zu tun, Licht in die Geschäfte zu bringen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So ist inzwischen die Rede von geschönten Umsätzen. Diese Geldtransfers werden derzeit genau geprüft. Dabei rückt auch der Kauf des Kohlekraftwerks Langerlo in Belgien in den Blickpunkt. Offenbar besteht der Verdacht, dass kurz vor der Zahlungsunfähigkeit der German Pellets GmbH noch Gelder abgezweigt wurden, die eigentlich in die Insolvenzmasse gehören.
Für die Anleger kann das durchaus positiv sein. Denn die Insolvenzverwalterin könnte entsprechende Rückforderungen stellen und die Insolvenzmasse würde steigen. Mit welcher Insolvenzquote die Anleger aber im Endeffekt rechnen können, wird sich erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigen. Auch können die Gläubiger dann erst ihre Forderungen anmelden. „Die Anmeldung der Forderungen ist ein erster wichtiger Schritt für die Anleger, um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben. Es sollte allerdings auch nicht der letzte sein. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Man darf nicht vergessen, dass alleine rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer stehen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
So könnten die Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Geldanlage machen zu können. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Unvollständige oder irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen. „Über die Risiken hätten die Anleger auch in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann auch das zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Cäsar-Preller.
Quelle: Kanzlei Cäsar-Preller
Hinter der Pleite der German Pellets GmbH und inzwischen auch von sieben Tochterfirmen bzw. konzernnahen Gesellschaften scheint deutlich mehr zu stecken als „nur“ einer Insolvenz. „Die vorläufige Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde scheint gründlich vorzugehen und hat offenbar alle Hände voll zu tun, Licht in die Geschäfte zu bringen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So ist inzwischen die Rede von geschönten Umsätzen. Diese Geldtransfers werden derzeit genau geprüft. Dabei rückt auch der Kauf des Kohlekraftwerks Langerlo in Belgien in den Blickpunkt. Offenbar besteht der Verdacht, dass kurz vor der Zahlungsunfähigkeit der German Pellets GmbH noch Gelder abgezweigt wurden, die eigentlich in die Insolvenzmasse gehören.
Für die Anleger kann das durchaus positiv sein. Denn die Insolvenzverwalterin könnte entsprechende Rückforderungen stellen und die Insolvenzmasse würde steigen. Mit welcher Insolvenzquote die Anleger aber im Endeffekt rechnen können, wird sich erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigen. Auch können die Gläubiger dann erst ihre Forderungen anmelden. „Die Anmeldung der Forderungen ist ein erster wichtiger Schritt für die Anleger, um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben. Es sollte allerdings auch nicht der letzte sein. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Man darf nicht vergessen, dass alleine rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer stehen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
So könnten die Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Geldanlage machen zu können. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Unvollständige oder irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen. „Über die Risiken hätten die Anleger auch in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann auch das zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Cäsar-Preller.
Quelle: Kanzlei Cäsar-Preller
German Pellets GmbH: Nächste Gesellschaft insolvent
Die Insolvenzen im Zusammenhang mit der Pleite der German Pellets GmbH gehen weiter. Nun hat auch die Woodox Management GmbH mit Sitz in Leipzig Insolvenzantrag gestellt.
Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Woodox Management GmbH am 15. April eröffnet (Az.: 581 IN 169/16). Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft German Pellets GmbH wird zum 1. Mai gerechnet. In der Zwischenzeit geht die Suche nach Investoren für das insolvente Unternehmen weiter.
Auch für die Anleger kann ein Einstieg von Investoren von Bedeutung sein. Die Aussichten auf eine möglichst hohe Insolvenzquote könnten dadurch steigen. Daher sollten die Forderungen sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet ist, unbedingt angemeldet werden. Gleichzeitig sollten die Anleger nicht nur auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Denn mit finanziellen Verlusten muss auch beim Einstieg eines Investors gerechnet werden. Daher sollten parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Anleger im Insolvenzverfahren als auch bei weiteren rechtlichen Schritten unterstützen. So kann z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen. Das gilt sowohl für die Anleger der Anleihen als auch der Genussrechte.
Insbesondere könnten Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren. Forderungen aus Prospekthaftung können sich gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen richten.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geprüft werden. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger ebenfalls umfassend über die Risiken ihres Investments aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, kann das die Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.
Quelle: GRP Rechtsanwälte Steuerberater
Das Amtsgericht Schwerin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Woodox Management GmbH am 15. April eröffnet (Az.: 581 IN 169/16). Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die Muttergesellschaft German Pellets GmbH wird zum 1. Mai gerechnet. In der Zwischenzeit geht die Suche nach Investoren für das insolvente Unternehmen weiter.
Auch für die Anleger kann ein Einstieg von Investoren von Bedeutung sein. Die Aussichten auf eine möglichst hohe Insolvenzquote könnten dadurch steigen. Daher sollten die Forderungen sobald das Regelinsolvenzverfahren eröffnet ist, unbedingt angemeldet werden. Gleichzeitig sollten die Anleger nicht nur auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Denn mit finanziellen Verlusten muss auch beim Einstieg eines Investors gerechnet werden. Daher sollten parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Anleger im Insolvenzverfahren als auch bei weiteren rechtlichen Schritten unterstützen. So kann z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen. Das gilt sowohl für die Anleger der Anleihen als auch der Genussrechte.
Insbesondere könnten Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren. Forderungen aus Prospekthaftung können sich gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen richten.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geprüft werden. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger ebenfalls umfassend über die Risiken ihres Investments aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt, kann das die Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.
Quelle: GRP Rechtsanwälte Steuerberater
Mehrere Kaufinteressenten für German Pellets
Der insolvente Brennstoff-Hersteller kann wohl weitermachen. Es gibt mehrere ernsthafte Kaufinteressenten. Es lägen Übernahmeangebote von mehreren deutschen und ausländischen Investoren vor, die eine Sanierung und Fortführung ermöglichten, erklärte die Insolvenzverwalterin des Brennstoffherstellers German Pellets, Bettina Schmudde, ohne Namen zu nennen. Die Gläubiger werden wohl dennoch größtenteils leer ausgehen.
Quelle: FAZ
Quelle: FAZ
German Pellets GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet
Gemäß einer aktuellen Mitteilung des Amtsgerichts Schwerin – Insolvenzgericht – wurde am 01.05.2016, 10:00 Uhr, über das Vermögen der German Pellets GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Gleichzeitig wurde die Frist für die Anmeldung der Insolvenzforderungen für den 01.09.2016 bestimmt.
Darüber hinaus wurde für Mittwoch, den 05.10.2016, 10:30 Uhr, ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über wichtige Punkte des Insolvenzverfahrens bestimmt.
Für die betroffenen Gläubiger der German Pellets GmbH wird es also nun ernst. Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern/Gläubigern bei derartigen Insolvenzverfahren. Aktuell begleiten und vertreten wir eine Vielzahl von Gläubigern im vergleichbaren Insolvenzverfahren der Future Business KGaA., Dresden. Wir übernehmen sowohl die Anmeldung der Insolvenzforderungen als auch die Vertretung von Gläubigern in der Gläubigerversammlung.
Für die Anleger, die Inhaber-Schuldverschreibungen der German Pellets GmbH gezeichnet haben, wird das Amtsgericht Schwerin in den nächsten Wochen entsprechende separate Gläubigerversammlungen einberufen. Dies betrifft die Anleihen DE000A1H3J67, DE000A1TNAP7 und DE000A13R5N7. Gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist hier für die einzelnen Anleiheserien jeweils ein gemeinsamer Vertreter zu wählen. Dieser vertritt dann gebündelt die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter. Auch hier verfügt die KKWV-Anwaltskanzlei über einschlägige Erfahrungen aus dem Insolvenzverfahren der Future Business KGaA, wo wir für verschiedene Serien als gemeinsamer Vertreter gewählt worden sind.
Quelle: KKWV-Anwaltskanzlei
Gleichzeitig wurde die Frist für die Anmeldung der Insolvenzforderungen für den 01.09.2016 bestimmt.
Darüber hinaus wurde für Mittwoch, den 05.10.2016, 10:30 Uhr, ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über wichtige Punkte des Insolvenzverfahrens bestimmt.
Für die betroffenen Gläubiger der German Pellets GmbH wird es also nun ernst. Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern/Gläubigern bei derartigen Insolvenzverfahren. Aktuell begleiten und vertreten wir eine Vielzahl von Gläubigern im vergleichbaren Insolvenzverfahren der Future Business KGaA., Dresden. Wir übernehmen sowohl die Anmeldung der Insolvenzforderungen als auch die Vertretung von Gläubigern in der Gläubigerversammlung.
Für die Anleger, die Inhaber-Schuldverschreibungen der German Pellets GmbH gezeichnet haben, wird das Amtsgericht Schwerin in den nächsten Wochen entsprechende separate Gläubigerversammlungen einberufen. Dies betrifft die Anleihen DE000A1H3J67, DE000A1TNAP7 und DE000A13R5N7. Gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist hier für die einzelnen Anleiheserien jeweils ein gemeinsamer Vertreter zu wählen. Dieser vertritt dann gebündelt die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter. Auch hier verfügt die KKWV-Anwaltskanzlei über einschlägige Erfahrungen aus dem Insolvenzverfahren der Future Business KGaA, wo wir für verschiedene Serien als gemeinsamer Vertreter gewählt worden sind.
Quelle: KKWV-Anwaltskanzlei
German Pellets GmbH: Nächster Dämpfer für die Anleger
Die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger der German Pellets GmbH: Wie das Handelsblatt berichtet, befindet sich auch das zweite Werk in den USA, die Texas Pellets Inc. in Woodville, seit Ende April im Schutzschirmverfahren. Die Hoffnung der Anleger, im Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, erhält damit den nächsten Dämpfer.
Beiden German-Pellets-nahen Werken in den USA könnte damit die Insolvenz drohen. Gelder der deutschen Anleger der German Pellets GmbH sollen auch als ungesicherte Darlehen in die Werke in den USA geflossen sein. Die Rede ist von 147 Millionen Euro, die nun verbrannt sein könnten. Selbst wenn die US-Werke nicht in die Insolvenz gehen, dürfte das Schutzschirmverfahren den Preis bei einem möglichen Verkauf drücken. „Für die Anleger bedeutet das, dass sie wahrscheinlich wieder leer ausgehen würden. Wie schon beim Verkauf der drei Werke in Deutschland“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwalterin kurz nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
„Die Hoffnungen der Anleger auf eine Insolvenzquote dürften damit weiter schwinden. Dennoch sollten die Forderungen bis zum 1. September natürlich angemeldet werden, da sich die Lage möglicherweise auch noch verbessern kann. Doch alleine darauf sollten sich die Anleger nicht verlassen, sondern ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtanwältin Gaber.
Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein konkretes Bild von den Chancen und Risiken seiner Geldanlage machen kann. Sind die Prospektangaben fehlerhaft oder auch nur irreführend, beteiligen sich die Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ebenso können Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten in den Beratungsgesprächen die Anleger umfassend über die Risiken aufklären müssen.
Quelle: Kanzlei Cäsar-Preller
Beiden German-Pellets-nahen Werken in den USA könnte damit die Insolvenz drohen. Gelder der deutschen Anleger der German Pellets GmbH sollen auch als ungesicherte Darlehen in die Werke in den USA geflossen sein. Die Rede ist von 147 Millionen Euro, die nun verbrannt sein könnten. Selbst wenn die US-Werke nicht in die Insolvenz gehen, dürfte das Schutzschirmverfahren den Preis bei einem möglichen Verkauf drücken. „Für die Anleger bedeutet das, dass sie wahrscheinlich wieder leer ausgehen würden. Wie schon beim Verkauf der drei Werke in Deutschland“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwalterin kurz nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
„Die Hoffnungen der Anleger auf eine Insolvenzquote dürften damit weiter schwinden. Dennoch sollten die Forderungen bis zum 1. September natürlich angemeldet werden, da sich die Lage möglicherweise auch noch verbessern kann. Doch alleine darauf sollten sich die Anleger nicht verlassen, sondern ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtanwältin Gaber.
Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein konkretes Bild von den Chancen und Risiken seiner Geldanlage machen kann. Sind die Prospektangaben fehlerhaft oder auch nur irreführend, beteiligen sich die Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ebenso können Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten in den Beratungsgesprächen die Anleger umfassend über die Risiken aufklären müssen.
Quelle: Kanzlei Cäsar-Preller
German Pellets - Termine für Gläubigerversammlungen stehen fest
Das Amtsgericht Schwerin hat jetzt die Termine für die Gläubigerversammlungen der Anleihegläubiger der insolventen German Pellets GmbH bekanntgegeben. Die Besitzer der 80-Millionen-Euro-Anleihe, deren Rückzahlung am 1. April 2016 fällig gewesen wäre, sind für den 5. Juli 2016, 10:30 Uhr, geladen. Am 6. Juli folgen Anleger, die die bis Juli 2018 (72 Millionen Euro) laufende Schuldverschreibung im Depot haben. Am darauffolgenden Tag sind die Besitzer der bis November 2019 (100 Millionen Euro) laufenden Anleihe an der Reihe und am 8. Juli die Inhaber der erst im November 2015 begebenen Genussscheine im Gesamtnennbetrag von 15 Millionen Euro. Bei allen Versammlungen steht die Wahl eines sogenannten gemeinsamen Vertreters auf der Tagesordnung: „Dieser Fachmann soll die Interessen aller Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren und insbesondere gegenüber der Gesellschaft und dem Insolvenzverwalter wahren“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth, der sich zur Wahl stellen wird.
Es sei entscheidend, dass die Gläubiger ihre Interessen bündeln und einen gemeinsamen Vertreter wählen, so Nieding weiter. „Nachdem die Insolvenzverwalterin die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, stehen die Quotenaussichten der Insolvenzgläubiger sichtlich schlecht. Der gemeinsame Vertreter sollte sodann die Interessen der Anleihegläubiger und Genussrechtsinhaber auch im Gläubigerausschuss vertreten, um gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter die Möglichkeiten der Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Insolvenzmasse gegenüber Dritten zu prüfen, um die Insolvenzmasse zu mehren“, erläutert der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht.
Quelle: Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth
Es sei entscheidend, dass die Gläubiger ihre Interessen bündeln und einen gemeinsamen Vertreter wählen, so Nieding weiter. „Nachdem die Insolvenzverwalterin die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, stehen die Quotenaussichten der Insolvenzgläubiger sichtlich schlecht. Der gemeinsame Vertreter sollte sodann die Interessen der Anleihegläubiger und Genussrechtsinhaber auch im Gläubigerausschuss vertreten, um gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter die Möglichkeiten der Geltendmachung von Ansprüchen seitens der Insolvenzmasse gegenüber Dritten zu prüfen, um die Insolvenzmasse zu mehren“, erläutert der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht.
Quelle: Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth
Fragwürdige Hintergründe beim Ankauf der Woodox-Werke
Im Oktober letzten Jahres haben wir über die Wiederauferstehung des German Pellets-Pleitiers Peter Leibold (60) aus Wismar mit der Global Wood Service GmbH berichtet, die Leibolds Tochter Kathrin Wiedmer (34) gehört. Nun fragt Rechtsanwalt Professor Jürgen Rath aus Langen in Hessen, wie es sein kann, dass Leibolds Tochter Wiedmar einen höher einstelligen Millionenbetrag für den Ankauf der Woodox-Werke hinterlegen konnte, wenn die Insolvenzverwalterin nur 5.000 Euro in der Kasse vorfand und werthaltige Asses zum Teil zwei- oder dreifach verpfändet waren?
Im Dezember 2016 berichtete das Handelsblatt von den weiteren Vorgängen im Nachgang der „Kriminalinsolvenz“ (Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde) der durch Peter H. Leibold gegründeten und geführten German-Pellets-Unternehmensgruppe. Wie vielfach berichtet, wird gegen Leibold sowie weitere Verantwortliche strafrechtlich ermittelt, die Vorwürfe lauten hier unter anderem auf Insolvenzverschleppung sowie Bankrotthandlungen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass Peter H. Leibolds Tochter, Kathrin Wiedmer, den Zuschlag im Bieterverfahren für die drei vormaligen Woodox-Unternehmen in Sachsen-Anhalt und Sachsen bekommen habe. Wie das Handelsblatt ausführt, übernehme die durch Wiedmer gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV) die drei Werke.
Vor Beginn der Domino-Insolvenzen innerhalb der Konzernstruktur hatte Leibold seiner Tochter noch freihändig Teile des Vertriebs von Holzpellets auf ihre MPV übertragen. Zum damaligen Zeitpunkt scheinbar unspektakulärer Vorgang, welchen Leibold seinen Geldgebern in einem Anschreiben zur Kenntnis gab.
Gerade einmal 5.000 € fand die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde zum Zeitpunkt der Übernahme in der Kasse der Verantwortlichkeit des Pleite-Unternehmens. Werthaltige Assets im Unternehmen waren zum Teil bereits mehrfach verpfändet. Jedoch hatte Leibold-Tochter Wiedmer offensichtlich keinerlei Schwierigkeiten, den Ankauf der Woodox-Werke zu finanzieren. Komplett hinterlegt haben sie den höher einstelligen Millionenbetrag, wie das Handelsblatt mit Verweis auf ungenannte Informanten schreibt.
Wie kann es dann möglich sein, dass Investoren selber fast vor dem Totalverlust mit ihrer Anlage stehen, jedoch der zu verantwortende Familienclan munter weiter seinen Geschäften nachzugehen imstande ist und aus der Insolvenzmasse heraus Unternehmen für Millionenbeträge erstehen kann.
Leibold selbst hat zu dem Verdacht und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bislang keine Stellung genommen.
Quelle: diebewertung.de
Im Dezember 2016 berichtete das Handelsblatt von den weiteren Vorgängen im Nachgang der „Kriminalinsolvenz“ (Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde) der durch Peter H. Leibold gegründeten und geführten German-Pellets-Unternehmensgruppe. Wie vielfach berichtet, wird gegen Leibold sowie weitere Verantwortliche strafrechtlich ermittelt, die Vorwürfe lauten hier unter anderem auf Insolvenzverschleppung sowie Bankrotthandlungen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass Peter H. Leibolds Tochter, Kathrin Wiedmer, den Zuschlag im Bieterverfahren für die drei vormaligen Woodox-Unternehmen in Sachsen-Anhalt und Sachsen bekommen habe. Wie das Handelsblatt ausführt, übernehme die durch Wiedmer gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV) die drei Werke.
Vor Beginn der Domino-Insolvenzen innerhalb der Konzernstruktur hatte Leibold seiner Tochter noch freihändig Teile des Vertriebs von Holzpellets auf ihre MPV übertragen. Zum damaligen Zeitpunkt scheinbar unspektakulärer Vorgang, welchen Leibold seinen Geldgebern in einem Anschreiben zur Kenntnis gab.
Gerade einmal 5.000 € fand die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde zum Zeitpunkt der Übernahme in der Kasse der Verantwortlichkeit des Pleite-Unternehmens. Werthaltige Assets im Unternehmen waren zum Teil bereits mehrfach verpfändet. Jedoch hatte Leibold-Tochter Wiedmer offensichtlich keinerlei Schwierigkeiten, den Ankauf der Woodox-Werke zu finanzieren. Komplett hinterlegt haben sie den höher einstelligen Millionenbetrag, wie das Handelsblatt mit Verweis auf ungenannte Informanten schreibt.
Wie kann es dann möglich sein, dass Investoren selber fast vor dem Totalverlust mit ihrer Anlage stehen, jedoch der zu verantwortende Familienclan munter weiter seinen Geschäften nachzugehen imstande ist und aus der Insolvenzmasse heraus Unternehmen für Millionenbeträge erstehen kann.
Leibold selbst hat zu dem Verdacht und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bislang keine Stellung genommen.
Quelle: diebewertung.de
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