
Hamburg Trust & Co.: Geschlossene Fonds - ein Sicherheitsrisiko?!

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Geschlossene Fonds: Nur gucken, nicht anfassen
Laut einer aktuellen Studie interessieren sich trotz zahlreicher Skandale immer noch sehr viele Privatanleger für unternehmerische Beteiligungen. Die Hälfte kann sich sogar neue Investments vorstellen. In den Absatzzahlen schlägt sich das Kundeninteresse aber nicht nieder.
Unternehmerische Beteiligungen haben bei Privatanlegern einen deutlich besseren Stand als erwartet. Einer Umfrage unter 3.000 Privatanlegern zufolge, die das Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin in Zusammenarbeit mit der Commerz Real AG durchgeführt hat, halten 43 Prozent aller Befragten die Anlageklasse für interessant. 47 Prozent der Potenzialkunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 100.000 Euro könnten sich vorstellen, in unternehmerische Beteiligungen zu investieren. Bei Anlegern, die bereits engagiert sind, falle dieser Wert sogar fast doppelt so hoch aus, wie die Commerz Real AG in einer Pressemitteilung schreibt. So zeigten sich von den bereits investierten Anlegern rund 80 Prozent bereit, erneut in unternehmerische Beteiligungen zu investieren. Und dies trotz negativer Berichterstattung.
Gegen diese positiven Zahlen stehen die Jahreszahlen des BSI Sachwerteverband (ehemals VGF Verband Geschlossene Fonds). Der Verband hatte im Februar einen massiven Einbruch von 26 Prozent auf nur noch 2,3 Milliarden Euro im Privatkundengeschäft vermelden müssen. Marktverwerfungen, Fondspleiten und Skandale haben zu Verunsicherung und Misstrauen gegenüber den Sachwertfonds geführt: Hunderte geschlossene Fonds haben in den vergangenen Jahren mehrere Milliarden Euro Anlegerkapital verbrannt.
Dagegen haben 70 Prozent der bereits investierten Teilnehmer dieser Studie angegeben, dass die Anlage die Erwartungen übertreffe oder erfülle. Das deutet laut der Studie darauf hin, dass das negative Image weniger auf Erfahrungen als auf der öffentlichen Wahrnehmung des Marktbildes beruht.
Kritik an Medienberichten
Ihre Informationen beziehen die Umfrageteilnehmer hauptsächlich aus den Medien. In der Folge verschlechterte sich bei rund 35 Prozent der potenziellen Investoren das Image von unternehmerischen Beteiligungen aufgrund der medialen Berichterstattung über Problemfälle, so die Studie. Unter bereits investierten Anlegern liegt dieser Anteil bei lediglich knapp 24 Prozent. Gleichzeitig verbesserte sich jedoch – ungeachtet der zum Teil kritischen Medienberichte – die Wahrnehmung bei 39 Prozent der bereits investierten Anleger und ist bei rund 34 Prozent gleich geblieben.
Als wesentliche Gründe für ein Investment in unternehmerische Beteiligungen würden die Studienteilnehmer Wertstabilität und Krisensicherheit angeben. Gefragt seien besonders hochwertige Investitionsobjekte aus verschiedenen Assetklassen. Als potenzielle Hemmnisse für ein Investment im Bereich unternehmerischer Beteiligungen geben die Befragten mögliche Risiken, die Mindestanlagehöhe sowie mangelnde Transparenz an. Hier sind jedoch deutliche Unterschiede zwischen potenziellen und bereits investierten Anlegern zu erkennen: Mangelnde Transparenz führten hauptsächlich jene Anleger ins Feld, die mit der Anlageklasse noch nicht vertraut sind.
Laut einer aktuellen Studie interessieren sich trotz zahlreicher Skandale immer noch sehr viele Privatanleger für unternehmerische Beteiligungen. Die Hälfte kann sich sogar neue Investments vorstellen. In den Absatzzahlen schlägt sich das Kundeninteresse aber nicht nieder.
Unternehmerische Beteiligungen haben bei Privatanlegern einen deutlich besseren Stand als erwartet. Einer Umfrage unter 3.000 Privatanlegern zufolge, die das Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin in Zusammenarbeit mit der Commerz Real AG durchgeführt hat, halten 43 Prozent aller Befragten die Anlageklasse für interessant. 47 Prozent der Potenzialkunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 100.000 Euro könnten sich vorstellen, in unternehmerische Beteiligungen zu investieren. Bei Anlegern, die bereits engagiert sind, falle dieser Wert sogar fast doppelt so hoch aus, wie die Commerz Real AG in einer Pressemitteilung schreibt. So zeigten sich von den bereits investierten Anlegern rund 80 Prozent bereit, erneut in unternehmerische Beteiligungen zu investieren. Und dies trotz negativer Berichterstattung.
Gegen diese positiven Zahlen stehen die Jahreszahlen des BSI Sachwerteverband (ehemals VGF Verband Geschlossene Fonds). Der Verband hatte im Februar einen massiven Einbruch von 26 Prozent auf nur noch 2,3 Milliarden Euro im Privatkundengeschäft vermelden müssen. Marktverwerfungen, Fondspleiten und Skandale haben zu Verunsicherung und Misstrauen gegenüber den Sachwertfonds geführt: Hunderte geschlossene Fonds haben in den vergangenen Jahren mehrere Milliarden Euro Anlegerkapital verbrannt.
Dagegen haben 70 Prozent der bereits investierten Teilnehmer dieser Studie angegeben, dass die Anlage die Erwartungen übertreffe oder erfülle. Das deutet laut der Studie darauf hin, dass das negative Image weniger auf Erfahrungen als auf der öffentlichen Wahrnehmung des Marktbildes beruht.
Kritik an Medienberichten
Ihre Informationen beziehen die Umfrageteilnehmer hauptsächlich aus den Medien. In der Folge verschlechterte sich bei rund 35 Prozent der potenziellen Investoren das Image von unternehmerischen Beteiligungen aufgrund der medialen Berichterstattung über Problemfälle, so die Studie. Unter bereits investierten Anlegern liegt dieser Anteil bei lediglich knapp 24 Prozent. Gleichzeitig verbesserte sich jedoch – ungeachtet der zum Teil kritischen Medienberichte – die Wahrnehmung bei 39 Prozent der bereits investierten Anleger und ist bei rund 34 Prozent gleich geblieben.
Als wesentliche Gründe für ein Investment in unternehmerische Beteiligungen würden die Studienteilnehmer Wertstabilität und Krisensicherheit angeben. Gefragt seien besonders hochwertige Investitionsobjekte aus verschiedenen Assetklassen. Als potenzielle Hemmnisse für ein Investment im Bereich unternehmerischer Beteiligungen geben die Befragten mögliche Risiken, die Mindestanlagehöhe sowie mangelnde Transparenz an. Hier sind jedoch deutliche Unterschiede zwischen potenziellen und bereits investierten Anlegern zu erkennen: Mangelnde Transparenz führten hauptsächlich jene Anleger ins Feld, die mit der Anlageklasse noch nicht vertraut sind.
Zitat
Zur Studie
Für die repräsentative Studie befragten die Commerz Real und das Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule Berlin seit dem vierten Quartal 2013 insgesamt 3.000 Privatpersonen zu unternehmerischen Beteiligungen und geschlossenen Fonds. Zusätzlich wurden Experteninterviews mit rund 30 Bankberatern und Vermögensverwaltern geführt. Die Umfrageergebnisse befinden sich derzeit in der Endauswertung. Die Vorgängerstudie wurde im Jahr 2009 veröffentlicht.
Anlegerschützer warnen vor voreiligen Schritten gegen Beteiligungsgesellschaften Im Insolvenzfall können auf Anleger Forderungen zukommen
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, rät vor dem Hintergrund, dass sich eine Vielzahl von geschlossenen Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet, keine voreiligen rechtlichen Schritte gegenüber den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften zu ergreifen. „Das kann durchaus zu negativen Konsequenzen für die Beteiligung des einzelnen Anlegers führen“, erläutert der Bremer DSW-Landesgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Peer Koch.
Einige Fondsgesellschaften machten derzeit Zahlungsansprüche gegenüber den Anlegern aus Darlehensklauseln in Gesellschaftsverträgen geltend. Hiergegen setzen sich viele Anleger gerichtlich zur Wehr. „Die gerichtliche Feststellung, dass eine Darlehensrückforderungsklausel im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft unwirksam ist, kann dazu führen, dass es zur Überschuldung der Fondsgesellschaft kommt und diese dann Insolvenz anmelden muss“, warnt Dr. Koch. Der Anleger habe in solchen Fällen zwar keine Verpflichtung mehr, die bereits in den vergangenen Jahren erhaltenen und nicht gewinngedeckten Ausschüttungen an seine Beteiligungsgesellschaft zurückzuführen, eine solche Rückzahlungsverpflichtung besteht dann aber im Falle der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter, so der Anlegerschützer weiter.
Entsprechend sollten sich die Anleger hinsichtlich der bei vielen Fonds vorliegenden Restrukturierungskonzepte rechtlich und steuerlich beraten lassen. „Wirtschaftliche Abwägungen sind jedoch nur sehr schwer zu treffen, da zukünftige finanzielle Entwicklungen der Fonds kaum zu prognostizieren sind“, sagt Koch. Die Deutsche Schutzvereinigung bietet Anlegern in diesem Zusammenhang die Vertretung in Gesellschafterversammlungen und für ihre Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an.
Dr. Peer Koch -Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, rät vor dem Hintergrund, dass sich eine Vielzahl von geschlossenen Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet, keine voreiligen rechtlichen Schritte gegenüber den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften zu ergreifen. „Das kann durchaus zu negativen Konsequenzen für die Beteiligung des einzelnen Anlegers führen“, erläutert der Bremer DSW-Landesgeschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Peer Koch.
Einige Fondsgesellschaften machten derzeit Zahlungsansprüche gegenüber den Anlegern aus Darlehensklauseln in Gesellschaftsverträgen geltend. Hiergegen setzen sich viele Anleger gerichtlich zur Wehr. „Die gerichtliche Feststellung, dass eine Darlehensrückforderungsklausel im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft unwirksam ist, kann dazu führen, dass es zur Überschuldung der Fondsgesellschaft kommt und diese dann Insolvenz anmelden muss“, warnt Dr. Koch. Der Anleger habe in solchen Fällen zwar keine Verpflichtung mehr, die bereits in den vergangenen Jahren erhaltenen und nicht gewinngedeckten Ausschüttungen an seine Beteiligungsgesellschaft zurückzuführen, eine solche Rückzahlungsverpflichtung besteht dann aber im Falle der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter, so der Anlegerschützer weiter.
Entsprechend sollten sich die Anleger hinsichtlich der bei vielen Fonds vorliegenden Restrukturierungskonzepte rechtlich und steuerlich beraten lassen. „Wirtschaftliche Abwägungen sind jedoch nur sehr schwer zu treffen, da zukünftige finanzielle Entwicklungen der Fonds kaum zu prognostizieren sind“, sagt Koch. Die Deutsche Schutzvereinigung bietet Anlegern in diesem Zusammenhang die Vertretung in Gesellschafterversammlungen und für ihre Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an.
Dr. Peer Koch -Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Geschlossene Fonds haben im vergangenen Jahr so wenig Geld bei Privatanlegern eingesammelt wie nie zuvor, zeigt eine aktuelle Studie der Ratingagentur Feri. Immobilienfonds konnten ihren Marktanteil steigern.
Durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs im Sommer 2013 hat bei geschlossenen Fonds ein Marktbereinigungsprozess eingesetzt, der sich seitdem unvermindert fortsetzt. Fondsinitiatoren haben im vergangenen Jahr so wenig Eigenkapital bei Privatanlegern eingesammelt wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ging das platzierte Eigenkapital über alle Anlageklassen hinweg um knapp 40 Prozent auf 2,28 Milliarden Euro zurück. Auch das Fondsvolumen sank auf ein historisches Tief: 2013 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro emittiert (Vorjahr: 6,22 Milliarden Euro). Mehrere Initiatoren haben sich ganz aus dem Geschäft mit Privatanlegern verabschiedet. Das sind die Ergebnisse der Feri Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2014.
Immobilienfonds konnten ihren Anteil am Gesamtmarkt im Jahr 2013 erneut steigern. Sie sammelten rund 69 Prozent des platzierten Eigenkapitals ein (2012: rund 54 Prozent). Trotzdem mussten sie insgesamt einen Rückgang des platzierten Eigenkapitals hinnehmen. Nach 2,03 Milliarden Euro in 2012 konnten Immobilienfonds im vergangenen Jahr nur noch 1,58 Milliarden Euro platzieren. Unter allen geschlossenen Fonds waren die Fonds mit deutschen Investitionszielen das mit Abstand größte Teilsegment: 1,12 Milliarden Euro wurden dort platziert. Die Fonds vereinigten 49 Prozent (2012: rund 38 Prozent) des von Privatanlegern investierten Eigenkapitals auf sich.
Airbus A380 ist der Anlegerliebling
Flugzeugfonds, die 2012 nur noch 3,5 Prozent des Gesamtmarktes ausmachten, konnten ihren Marktanteil auf neun Prozent ausbauen. Darüber hinaus erreichten sie mit 205 Millionen Euro platziertem Eigenkapital eine absolute Steigerung um rund 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fonds mit einem Airbus A380 als Investitionsgegenstand waren der eindeutige Favorit der Anleger. New-Energy-Fonds haben nur noch einen Marktanteil von 8,67 Prozent (2012: 18,9 Prozent). Aufgrund der vielen kleinen Anbieter von Bürgerwind- und Bürgersolarparks sei diese Anlageklasse schwer zu fassen, heißt es von Feri.
Der Marktanteil der Spezialitätenfonds, darunter fallen etwa Rohstoff-, Container- oder Mischfonds, reduzierte sich ebenfalls von 12,4 Prozent im Jahr 2012 auf 7,5 Prozent im Jahr 2013. Die Bedeutung von Schiffsbeteiligungen hat sich noch einmal mehr als halbiert. Ihr Anteil am Gesamtmarkt liegt mittlerweile nur noch bei 1,9 Prozent, nach 4,7 Prozent im Vorjahr. Die Feri-Studie erfasst Initiatoren und Beteiligungsmodelle, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassen hat, und deckt alle Anlageklassen ab. Fonds, die nur für institutionelle Anleger aufgelegt worden sind, wurden in der Studie nicht erfasst
Durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs im Sommer 2013 hat bei geschlossenen Fonds ein Marktbereinigungsprozess eingesetzt, der sich seitdem unvermindert fortsetzt. Fondsinitiatoren haben im vergangenen Jahr so wenig Eigenkapital bei Privatanlegern eingesammelt wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ging das platzierte Eigenkapital über alle Anlageklassen hinweg um knapp 40 Prozent auf 2,28 Milliarden Euro zurück. Auch das Fondsvolumen sank auf ein historisches Tief: 2013 wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro emittiert (Vorjahr: 6,22 Milliarden Euro). Mehrere Initiatoren haben sich ganz aus dem Geschäft mit Privatanlegern verabschiedet. Das sind die Ergebnisse der Feri Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2014.
Immobilienfonds konnten ihren Anteil am Gesamtmarkt im Jahr 2013 erneut steigern. Sie sammelten rund 69 Prozent des platzierten Eigenkapitals ein (2012: rund 54 Prozent). Trotzdem mussten sie insgesamt einen Rückgang des platzierten Eigenkapitals hinnehmen. Nach 2,03 Milliarden Euro in 2012 konnten Immobilienfonds im vergangenen Jahr nur noch 1,58 Milliarden Euro platzieren. Unter allen geschlossenen Fonds waren die Fonds mit deutschen Investitionszielen das mit Abstand größte Teilsegment: 1,12 Milliarden Euro wurden dort platziert. Die Fonds vereinigten 49 Prozent (2012: rund 38 Prozent) des von Privatanlegern investierten Eigenkapitals auf sich.
Airbus A380 ist der Anlegerliebling
Flugzeugfonds, die 2012 nur noch 3,5 Prozent des Gesamtmarktes ausmachten, konnten ihren Marktanteil auf neun Prozent ausbauen. Darüber hinaus erreichten sie mit 205 Millionen Euro platziertem Eigenkapital eine absolute Steigerung um rund 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fonds mit einem Airbus A380 als Investitionsgegenstand waren der eindeutige Favorit der Anleger. New-Energy-Fonds haben nur noch einen Marktanteil von 8,67 Prozent (2012: 18,9 Prozent). Aufgrund der vielen kleinen Anbieter von Bürgerwind- und Bürgersolarparks sei diese Anlageklasse schwer zu fassen, heißt es von Feri.
Der Marktanteil der Spezialitätenfonds, darunter fallen etwa Rohstoff-, Container- oder Mischfonds, reduzierte sich ebenfalls von 12,4 Prozent im Jahr 2012 auf 7,5 Prozent im Jahr 2013. Die Bedeutung von Schiffsbeteiligungen hat sich noch einmal mehr als halbiert. Ihr Anteil am Gesamtmarkt liegt mittlerweile nur noch bei 1,9 Prozent, nach 4,7 Prozent im Vorjahr. Die Feri-Studie erfasst Initiatoren und Beteiligungsmodelle, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassen hat, und deckt alle Anlageklassen ab. Fonds, die nur für institutionelle Anleger aufgelegt worden sind, wurden in der Studie nicht erfasst
Geschlossene Fonds:
Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich.
Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,,Ausschüttungen" ausgesetzt.
In vielen Fällen stehen geschädigte Anleger diesem wirtschaftlichen Desaster ihrer Beteiligungen allerdings nicht recht- und schutzlos gegenüber. Geschädigte können nicht nur Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern ihre Beteiligung auch widerrufen
Als rechtliche Vehikel für Geschädigte kamen bislang vor allem in Frage:
[i] " die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Vertriebe wie z.B. Banken und freie Vermittler wegen sog. ,,Falschberatung" sowie
" die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die sog. ,,Prospektverantwortlichen" des Emissionsprospekts wegen ,,fehlerhaften Emissionsprospekts".[/i]
Nunmehr können Geschädigte noch ein weiteres rechtliches Mittel nutzen, um sich von ihrer Fondsbeteiligung vorzeitig zu lösen - nämlich ihre Beteiligung nach Möglichkeit zu widerrufen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Kurdum.
Viele Widerrufsbelehrungen sind rechtsfehlerhaft und berechtigen zum Widerruf der Beteiligung
Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,Auslöser für diese weitere Möglichkeit ist ein im März diesen Jahres gefälltes BGH-Urteil zur Widerrufsbelehrung (BGH vom 18.03.2014, II ZR 109/13). Der BGH hatte hier entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines geschlossenen Leasingfonds fehlerhaft ist.
Fehlerhaft war sie vor allem, da die in der Belehrung zwingend erforderliche weitere Belehrung über die Rechtsfolgen des ausgeübten Widerrufs unzutreffend ist. Dies führt dazu, dass die seinerzeitige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat, sondern ein Widerruf der Beteiligung bis zum heutigen Tag erfolgen kann.
Bei geschlossenen Fonds führt ein solcher Widerruf aber nicht dazu, dass die empfangenen Leistungen eins-zu-eins rückabzuwickeln sind, sondern der Widerruf wirkt wie eine sofortige Kündigung der Beteiligung. D.h., der Gesellschafter hat das Recht, aus der Gesellschaft sofort auszuscheiden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds in der Vergangenheit bis zum Ausscheiden muss der Gesellschafter allerdings sich entgegenhalten lassen. Anders ausgedrückt: Nach dem Widerruf gibt es nicht das gesamte eingezahlte Geld zurück, sondern nur das, was noch vorhanden ist."
Insbesondere auch Ratensparer profitieren von der Widerrufsmöglichkeit
Vor diesem Hintergrund, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter, sollten betroffene Anleger wie folgt vorgehen:
Um diese sehr einfache Exit-Möglichkeit aus einem Fonds zu nutzen, muss in jedem Fall zunächst eine Widerrufsbelehrung vorliegen, die zudem auch noch rechtsfehlerhaft ist.
In einem weiteren Schritt bietet sich der Widerruf einer Fondsbeteiligung insbesondere in den Fällen an, in denen ein Anleger bislang nur wenig Kapital in den Fonds investiert hat. Dies betrifft vor allem Ratenspar-Verträge, die sich derzeit noch in der Ansparphase befinden.
Interessant ist ein Widerruf vor allem auch dann, wenn der Verlust aus der Fondsbeteiligung aufgrund einer Einmalzahlung bislang noch überschaubar ist, der kündigende Anleger also nur geringe Verluste wird erleiden müssen.
Aber selbst in den Fällen, in denen die Verluste aus der Fondsbeteiligung bereits groß sind, kann ein Widerruf der Beteiligung unter Umständen immer noch sinnvoll sein.
Die Widerrufsmöglichkeit ist auch bei Baufinanzierungen sehr interessant:
Rechtsanwalt Kurdum:
,,Rechtsfehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die noch heute zum Widerruf der Fonds-Beteiligung berechtigen, finden sich nicht nur im Zusammenhang mit diesen unternehmerischen Beteiligungen wieder, sondern auch in vielen anderen Rechtsgebieten. Insbesondere auch im Darlehensrecht - etwa bei der Darlehensvergabe von Banken für Baufinanzierungen - sind ein Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen aus der Zeit von Mitte 2002 bis Mitte 2010 rechtsfehlerhaft und berechtigen den Darlehensnehmer dazu, sich noch heute rückwirkend vom Darlehen lösen zu können.
Der Darlehensnehmer hat dann den Nutzen, sich ggf. bei einer anderen Bank zum aktuell sehr niedrigen Markt-Zinssatz neu refinanzieren zu können, ohne zudem eine ansonsten anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die alte Bank zahlen zu müssen. Mit dieser Vorgehensweise haben die BSZ Anlegerschutzanwälte bei der Refinanzierung von Darlehensfällen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht."
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich.
Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,,Ausschüttungen" ausgesetzt.
In vielen Fällen stehen geschädigte Anleger diesem wirtschaftlichen Desaster ihrer Beteiligungen allerdings nicht recht- und schutzlos gegenüber. Geschädigte können nicht nur Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern ihre Beteiligung auch widerrufen
Als rechtliche Vehikel für Geschädigte kamen bislang vor allem in Frage:
[i] " die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Vertriebe wie z.B. Banken und freie Vermittler wegen sog. ,,Falschberatung" sowie
" die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die sog. ,,Prospektverantwortlichen" des Emissionsprospekts wegen ,,fehlerhaften Emissionsprospekts".[/i]
Nunmehr können Geschädigte noch ein weiteres rechtliches Mittel nutzen, um sich von ihrer Fondsbeteiligung vorzeitig zu lösen - nämlich ihre Beteiligung nach Möglichkeit zu widerrufen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Kurdum.
Viele Widerrufsbelehrungen sind rechtsfehlerhaft und berechtigen zum Widerruf der Beteiligung
Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,Auslöser für diese weitere Möglichkeit ist ein im März diesen Jahres gefälltes BGH-Urteil zur Widerrufsbelehrung (BGH vom 18.03.2014, II ZR 109/13). Der BGH hatte hier entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines geschlossenen Leasingfonds fehlerhaft ist.
Fehlerhaft war sie vor allem, da die in der Belehrung zwingend erforderliche weitere Belehrung über die Rechtsfolgen des ausgeübten Widerrufs unzutreffend ist. Dies führt dazu, dass die seinerzeitige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat, sondern ein Widerruf der Beteiligung bis zum heutigen Tag erfolgen kann.
Bei geschlossenen Fonds führt ein solcher Widerruf aber nicht dazu, dass die empfangenen Leistungen eins-zu-eins rückabzuwickeln sind, sondern der Widerruf wirkt wie eine sofortige Kündigung der Beteiligung. D.h., der Gesellschafter hat das Recht, aus der Gesellschaft sofort auszuscheiden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds in der Vergangenheit bis zum Ausscheiden muss der Gesellschafter allerdings sich entgegenhalten lassen. Anders ausgedrückt: Nach dem Widerruf gibt es nicht das gesamte eingezahlte Geld zurück, sondern nur das, was noch vorhanden ist."
Insbesondere auch Ratensparer profitieren von der Widerrufsmöglichkeit
Vor diesem Hintergrund, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter, sollten betroffene Anleger wie folgt vorgehen:
Um diese sehr einfache Exit-Möglichkeit aus einem Fonds zu nutzen, muss in jedem Fall zunächst eine Widerrufsbelehrung vorliegen, die zudem auch noch rechtsfehlerhaft ist.
In einem weiteren Schritt bietet sich der Widerruf einer Fondsbeteiligung insbesondere in den Fällen an, in denen ein Anleger bislang nur wenig Kapital in den Fonds investiert hat. Dies betrifft vor allem Ratenspar-Verträge, die sich derzeit noch in der Ansparphase befinden.
Interessant ist ein Widerruf vor allem auch dann, wenn der Verlust aus der Fondsbeteiligung aufgrund einer Einmalzahlung bislang noch überschaubar ist, der kündigende Anleger also nur geringe Verluste wird erleiden müssen.
Aber selbst in den Fällen, in denen die Verluste aus der Fondsbeteiligung bereits groß sind, kann ein Widerruf der Beteiligung unter Umständen immer noch sinnvoll sein.
Die Widerrufsmöglichkeit ist auch bei Baufinanzierungen sehr interessant:
Rechtsanwalt Kurdum:
,,Rechtsfehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die noch heute zum Widerruf der Fonds-Beteiligung berechtigen, finden sich nicht nur im Zusammenhang mit diesen unternehmerischen Beteiligungen wieder, sondern auch in vielen anderen Rechtsgebieten. Insbesondere auch im Darlehensrecht - etwa bei der Darlehensvergabe von Banken für Baufinanzierungen - sind ein Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen aus der Zeit von Mitte 2002 bis Mitte 2010 rechtsfehlerhaft und berechtigen den Darlehensnehmer dazu, sich noch heute rückwirkend vom Darlehen lösen zu können.
Der Darlehensnehmer hat dann den Nutzen, sich ggf. bei einer anderen Bank zum aktuell sehr niedrigen Markt-Zinssatz neu refinanzieren zu können, ohne zudem eine ansonsten anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die alte Bank zahlen zu müssen. Mit dieser Vorgehensweise haben die BSZ Anlegerschutzanwälte bei der Refinanzierung von Darlehensfällen bereits sehr gute Erfahrungen gemacht."
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Sachwertfonds: Die Branche kommt langsam wieder in Fahrt
Während der Bundesrat vor wenigen Tagen die Novelle des KAGB abgesegnet hat, arbeiten die Anbieter geschlossener Fonds an ihren KVG-Zulassungen und an neuen Produkten. Im zweiten Halbjahr wird die Sachwertbranche einen Schub durch die Emission einer Fülle neuer Produkte bekommen.
Ab September werden zahlreiche neue geschlossene Fonds, die gemäß der geltenden Branchenregulierung alternative Investmentfonds (AIF) sind, auf den Markt kommen. Nach Informationen von FONDS professionell ONLINE werden sich zu den bisher aufgelegten Immobilienbeteiligungen neben neuen Immobilien- auch Flugzeugfonds gesellen. In gut unterrichteten Kreisen ist von neuen Produkten aus den Häusern Aquila Capital, CFB Fonds, Dr. Peters, Hahn Gruppe, Jamestown, Hannover Leasing und Wealthcap die Rede. Anleger sollen wie schon in den vergangenen Jahren unter anderem Großraumflugzeuge wie beispielsweise den Airbus A380 finanzieren.
Bislang kamen nach neuem Recht – also nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – neue Anlageprodukte beispielsweise von Publity, INP, Aquila, KGAL, Hamburg Trust, Bouwfonds und HTB auf den Markt. Es handelt sich dabei um Publikum- und Spezialfonds im Immobiliensegment. Vorige Woche gab Real I.S. bekannt, im Herbst den Vertrieb für einen bereits genehmigten Immobilienportfoliofonds für Privatanleger starten zu wollen. Im institutionellen Geschäft hat die Tochter der Bayern LB bereits Immobilien-AIF aufgelegt.
Auszug aus fonds professionell
Ab September werden zahlreiche neue geschlossene Fonds, die gemäß der geltenden Branchenregulierung alternative Investmentfonds (AIF) sind, auf den Markt kommen. Nach Informationen von FONDS professionell ONLINE werden sich zu den bisher aufgelegten Immobilienbeteiligungen neben neuen Immobilien- auch Flugzeugfonds gesellen. In gut unterrichteten Kreisen ist von neuen Produkten aus den Häusern Aquila Capital, CFB Fonds, Dr. Peters, Hahn Gruppe, Jamestown, Hannover Leasing und Wealthcap die Rede. Anleger sollen wie schon in den vergangenen Jahren unter anderem Großraumflugzeuge wie beispielsweise den Airbus A380 finanzieren.
Bislang kamen nach neuem Recht – also nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – neue Anlageprodukte beispielsweise von Publity, INP, Aquila, KGAL, Hamburg Trust, Bouwfonds und HTB auf den Markt. Es handelt sich dabei um Publikum- und Spezialfonds im Immobiliensegment. Vorige Woche gab Real I.S. bekannt, im Herbst den Vertrieb für einen bereits genehmigten Immobilienportfoliofonds für Privatanleger starten zu wollen. Im institutionellen Geschäft hat die Tochter der Bayern LB bereits Immobilien-AIF aufgelegt.
Auszug aus fonds professionell
Hamburg Trust kommt mit Fonds für mehr als 1 Mrd. Euro
Die Immobilienzeitung berichtet:
Das Investmenthaus Hamburg Trust treibt sein Geschäft mit neuen regulierten Immobilienfonds massiv voran. Nachdem das Unternehmen in den vergangenen Monaten bereits mit zwei geschlossenen Alternative Investment Funds (AIF) für institutionelle resp. private Investoren auf den Markt gekommen war, kündigt Geschäftsführer Dirk Hasselbring nun den baldigen Start zweier offener Spezial-AIF für Institutionelle an. Sie bringen es zusammen auf ein geplantes Zielvolumen von deutlich mehr als 1 Mrd. Euro... Mehr
Das Investmenthaus Hamburg Trust treibt sein Geschäft mit neuen regulierten Immobilienfonds massiv voran. Nachdem das Unternehmen in den vergangenen Monaten bereits mit zwei geschlossenen Alternative Investment Funds (AIF) für institutionelle resp. private Investoren auf den Markt gekommen war, kündigt Geschäftsführer Dirk Hasselbring nun den baldigen Start zweier offener Spezial-AIF für Institutionelle an. Sie bringen es zusammen auf ein geplantes Zielvolumen von deutlich mehr als 1 Mrd. Euro... Mehr
Fondsbörse Deutschland übernimmt Deutsche Zweitmarkt
Die Beteiligungsmakler-Gesellschaft Fondsbörse Deutschland hat 100 Prozent der Anteile an der Deutsche Zweitmarkt AG übernommen. Damit führt sie die Handelsaktivitäten der beiden Handelsplattformen für geschlossene Fonds zusammen. Verkäufer sind die Investmentgesellschaft Salomon und die Atalanta Beteiligungsgesellschaft.
Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bafin. Operativ sollen beide Makler weiterhin unabhängig voneinander agieren. Wie Haufe berichtet, wird jedoch der Handel der beiden Maklerunternehmen mittelfristig auf der Handelsplattform "zweitmarkt.de" der Fondsbörse Deutschland unter Aufsicht der Börsen Hamburg Hannover München zusammengeführt werden.
Während die Leistungen der Fondsbörse Deutschland schwerpunktmäßig auf Banken und Sparkassen ausgerichtet sind, orientiert sich das Angebot der Deutsche Zweitmarkt stärker an den Bedürfnissen freier Vermittler. Kostenersparnisse sollen vor allem durch die Zusammenlegung von skalierbaren Abwicklungsprozessen und IT-Strukturen sowie bei der Informationsbeschaffung erzielt werden.
Hamburg Trust: Untreue-Ermittlungen gegen CEO Dirk Hasselbring
Für Dirk Hasselbring, Chef des Emissionshauses Hamburg Trust, kam die 2012 entworfenen neuen Regeln für Investmentfonds einer "Entmündigung der Anleger" gleich.
Nun ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschft gegen Hasselbring wegen des Verdachts auf Treuebruchs (Az: 5512Js14/17). HT teilte mit: Hasselbring scheide Ende April 2017 auf eigenem Wunsch aus dem Unternhemen. Den Grund der Strafanzeige lesen Sie im Forum.
Hintergrund der Strafanzeige sei laut k-mi: Hasselbring habe nicht eingegriffen, als der HT-Alleingesellschafter Albert Behler als gleichzeitiger CEO der Immobilien-Zielinvestmentfirma Paramount (Otto Gruppe) in den USA im Jahr 2014 die Kommanditisten ungefragt zu Aktionären machte und das eingebrachte Fondskapital auf wundersame Weise von rund 2,7 auf nur noch 1,2 Milliarden US-Dollar verkleinerte.
Nun ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschft gegen Hasselbring wegen des Verdachts auf Treuebruchs (Az: 5512Js14/17). HT teilte mit: Hasselbring scheide Ende April 2017 auf eigenem Wunsch aus dem Unternhemen. Den Grund der Strafanzeige lesen Sie im Forum.
Hintergrund der Strafanzeige sei laut k-mi: Hasselbring habe nicht eingegriffen, als der HT-Alleingesellschafter Albert Behler als gleichzeitiger CEO der Immobilien-Zielinvestmentfirma Paramount (Otto Gruppe) in den USA im Jahr 2014 die Kommanditisten ungefragt zu Aktionären machte und das eingebrachte Fondskapital auf wundersame Weise von rund 2,7 auf nur noch 1,2 Milliarden US-Dollar verkleinerte.
Halbwahrheit von Hamburg Trust
Halbwahrheiten können nach hinten losgehen. Der Immobilienfondsanbieter Hamburg Trust ließ laut k-mi verlautbaren, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Untreue mit Verfügung vom 11. April 2017 gegen den zurückgetretenen Geschäftsführer Dirk Hasselbring eingestellt worden sei.
Als Hintergrund führte Hamburg Trust eine Strafanzeige eines Anlegers an, dessen privatrechtliche Klage mit Urteil vom 27. Januar 2017 zurückgewiesen wurde. Allerdings "vergaß" Hamburg Trust zu erwähnen, dass am 20. April 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Einstellung eingegangen ist und über das zivilrechtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.
Als Hintergrund führte Hamburg Trust eine Strafanzeige eines Anlegers an, dessen privatrechtliche Klage mit Urteil vom 27. Januar 2017 zurückgewiesen wurde. Allerdings "vergaß" Hamburg Trust zu erwähnen, dass am 20. April 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Einstellung eingegangen ist und über das zivilrechtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.
Weg frei für Schadensersatzprozess gegen Hamburg Trust
Wie ein Kaninchen vor der Schlange soll der Hamburg Trust Ex-Geschäftsführer Dirk Hasselbring (ab 1.6.2017 Geschäftsführer bei der DIC Asset AG in Frankfurt) beinahe tatenlos zugeschaut haben, wie die Assets der beiden Finest Selection Fonds I und II 2014 mit Abschlägen von bis zu 40 Prozent in einen REIT des US-Generalpartners Paramount Group Inc. (gehört der Hamburger Otto Dynastie) überführt wurden.
Dafür will der Fondsbeirat nun Hasselbring und den Hamburg Trust Manager Christian Daumann auf Schadensersatz verklagen. Der Klagebeschluss wurde auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gefasst, aber von Hasselbring und Daumann angefochten. Das Landgericht gab dem Beirat Recht (Az: 17 412 HKO 38/16) und bestellte für den geplanten Schadensersatzprozess als Prozesspfleger der Fondsgesellschaften den Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp. Das jetzige Urteil ist laut k-mi "eine Klatsche erster Güte für Hamburg Trust und alle beteiligten Strippenzieher."
Dafür will der Fondsbeirat nun Hasselbring und den Hamburg Trust Manager Christian Daumann auf Schadensersatz verklagen. Der Klagebeschluss wurde auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gefasst, aber von Hasselbring und Daumann angefochten. Das Landgericht gab dem Beirat Recht (Az: 17 412 HKO 38/16) und bestellte für den geplanten Schadensersatzprozess als Prozesspfleger der Fondsgesellschaften den Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp. Das jetzige Urteil ist laut k-mi "eine Klatsche erster Güte für Hamburg Trust und alle beteiligten Strippenzieher."
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