
Banken,- und Sparkassen vergreifen sich an Kundengelder

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Banken,- und Sparkassen vergreifen sich an Kundengelder
Was bedeutet " unkorrekte Wertstellung "
Die Bankenbranche profitiert von " Wertstellungsgewinnen " und kalkuliert sie mit durchschnittlich zwei Promille der Kontenumsätze in die Gewinnvorausschau ein. Wenn ein Unternehmen im Jahr 1 Million Euro über das Girokonto umsetzt, werden ihm im Schnitt 2.000,00 Euro entzogen. Über 10 Jahre verzinseszinst ergeben sich daraus rund
38.000,00 Euro
Eine Million Umsatz auf dem Girokonto erreicht heutzutage ein kleiner Handwerker. Wertstellungsmanipulation ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten dem Unternehmen Eigenkapital zu entziehen. Beträchtlich, vor allem bei langjähriger Bankverbindung und hohen Umsätzen auf dem Kontokorrentkonto, das im Minus geführt wird.
Der Umsatz eines Betriebes ist hier nicht gemeint, sondern der Kontoumsatz.
Aufruf : Handeln Sie jetzt !!! Hohlen Sie sich ihre Kontoauszüge und vergleichen Sie den Wertstellungstag mit dem Buchungstag. Beide müssen übereinstimmen. Sollte es hier Differenzen geben, ist dies schon ein Beweis dafür, das Ihre Bank oder Sparkasse unrechtmäßig in Ihr Konto eingegriffen hat.
Erster Anspruch : Saldendifferenz
Zunächst kann der Kontoinhaber verlangen, dass die Bank oder Sparkasse in Folge unzutreffender Wertstellung, unrichtiger Gebühren oder nicht erfolgter Zinsanpassung die zu viel berechneten Zinsen erstattet.
Dies kann, und auch hier schlägt sich der Zinseszinsefekt nieder, je nach Höhe der Inanspruchnehme des Kontos, Art und Umfang der unzutreffenden Berechnung sowie Zeitdauer der Kontoführung eine nicht unerhebliche Summe sein.
Zweiter Anspruch : Der Schadenersatz
Wichtig für den Kontoinhaber ist es, zu wissen,dass die Bank oder Sparkasse nicht nur die zuviel berechneten Zinsen erstatten muss, sondern zusätzlich ist ein Schadenersatz in gleicher Höhe wie der Kontokorrent von Seiten der Bank oder Sparkasse eingestellt wurde, zu zahlen. Dieser wurde in der Vergangenheit vom Bundesgerichtshof pauschal mit einer Höhe 5% über dem Basiszinssatz in Ansatz gebracht. Der Schadenersatz fällt also ab den Zeitpunkt an, an dem das Geldinstitut die Kontokorrentkosten in Rechnung gebracht hat. Nimmt man anstelle des Schadenersatztes die Nutzungsentschädigung findet bei Inanspruchnahme des Kontokorrents so kein Ausgleich statt. Der Kundenschaden muss in gleicher Höhe ausgeglichen werden. Rechnet man 5% über dem Basiszinz ca. 12 % ist diese Rechnungsmethode sehr Bankenfreundlich. So sieht ein durchaus realistische Kotokorrentzins aus: KK Zins 12,75 % plus 1,00 % Bearbeitungsgebühr zuzüglich 5,00 % Überziehungszins (geduldet aber nicht genehmigt )
***18,75 % ***
Die Beispielrechnung würde sich in diesem Fall von 27.029,26 Euro auf 109.176,41 Euro erhöhen. Differenz 82.147,15 Euro.
Dritter Anspruch : Neuberechnung
Nicht zuletzt kann der Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass, das Konto unter Berücksichtigung der zutreffenden Zinssätze, richtiger Wertstellung und zutreffender Ansatz der Gebühren neu berechnet und auf diese Weise der zutreffende aktuelle Saldo auf Grundlage höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung ermittelt wird.
Fakt : Wertstellungsgewinn Bank = Kapitalschaden Kunde!!!
Die haben Jahr für Jahr 2 Promille des Bankenumsatzes als Wertstellungsgewinn einkalkuliert. Zitat eines ranghohen Ex-Bankers zur Manipultionspraxis einer süddeutschen ( öffentlich Rechtlichen ) Zentralbank.
Die Auswirkung von inkorrekter Wertstellung bei 100,00 Euro jährlich können Sie hier an dem Rechenbeispiel erkennen. Kleine Summe mit großer Wirkung.
Stichtagverzinsung / Wertstellung
Herausgabe von Nutzung nach gesetzlicher Bestimmung BGH
Endwert regelmäßiger Zahlungen
Ausgangsdaten:
Zurückliegend : 30,00 Jahre = 30 Rechnungsperiode/en
Zinssatz : 12,00% = 5,00 % über dem Basiszins
Falschberechnung : 100,00 EUR jährlich am Jahresanfang
Ergebnis:
Summe der Abgreife : 3.000,00 EUR
Zinsertrag : 24.029,26 EUR
-----------------------------------
Endwert : 27.029,26 EUR
Barwert : 902,18 EUR
Zahlungsverlauf (nur Jahreswerte)
( * = Zinseszinsrechnung )
Ende Zahlung Zinssumme Kapital
Finanzieller Verlust *** 27.029,26 EUR ***
Fazit :
Der Kontoinhaber wäre, wenn die Bank oder Sparkasse sich an Höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung gehalten hätte, um genau diesen Betrag reicher gewesen. Nach der BGH-Entscheidung vom 17.02.1969 II RZ 30/65 ist die Verjährung einer in das Kontokorrent aufzunehmende Forderung bis zum Schluss der zur Zeit der Entstehung laufenden Rechnungsperiode gehemmt, gleichgültig, ob die Forderung in das Kontokorrent aufgenommen ist oder nicht.
Im Klartext bedeutet dies, das erst wenn das Konto gekündigt wird, die Verjährung 3 Jahre beträgt. Sollte die Bank oder Sparkasse durch Wertstellungsfehler ect. dem Kunden Geld unberechtigt entzogen haben, kann dieser vom ersten Buchungstag an rückwirkend sein Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung oder Schadenersatz zurück verlangen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit besten Grüßen aus Osnabrück
- Bettina Rackowitz -
Die Bankenbranche profitiert von " Wertstellungsgewinnen " und kalkuliert sie mit durchschnittlich zwei Promille der Kontenumsätze in die Gewinnvorausschau ein. Wenn ein Unternehmen im Jahr 1 Million Euro über das Girokonto umsetzt, werden ihm im Schnitt 2.000,00 Euro entzogen. Über 10 Jahre verzinseszinst ergeben sich daraus rund
38.000,00 Euro
Eine Million Umsatz auf dem Girokonto erreicht heutzutage ein kleiner Handwerker. Wertstellungsmanipulation ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten dem Unternehmen Eigenkapital zu entziehen. Beträchtlich, vor allem bei langjähriger Bankverbindung und hohen Umsätzen auf dem Kontokorrentkonto, das im Minus geführt wird.
Der Umsatz eines Betriebes ist hier nicht gemeint, sondern der Kontoumsatz.
Aufruf : Handeln Sie jetzt !!! Hohlen Sie sich ihre Kontoauszüge und vergleichen Sie den Wertstellungstag mit dem Buchungstag. Beide müssen übereinstimmen. Sollte es hier Differenzen geben, ist dies schon ein Beweis dafür, das Ihre Bank oder Sparkasse unrechtmäßig in Ihr Konto eingegriffen hat.
Erster Anspruch : Saldendifferenz
Zunächst kann der Kontoinhaber verlangen, dass die Bank oder Sparkasse in Folge unzutreffender Wertstellung, unrichtiger Gebühren oder nicht erfolgter Zinsanpassung die zu viel berechneten Zinsen erstattet.
Dies kann, und auch hier schlägt sich der Zinseszinsefekt nieder, je nach Höhe der Inanspruchnehme des Kontos, Art und Umfang der unzutreffenden Berechnung sowie Zeitdauer der Kontoführung eine nicht unerhebliche Summe sein.
Zweiter Anspruch : Der Schadenersatz
Wichtig für den Kontoinhaber ist es, zu wissen,dass die Bank oder Sparkasse nicht nur die zuviel berechneten Zinsen erstatten muss, sondern zusätzlich ist ein Schadenersatz in gleicher Höhe wie der Kontokorrent von Seiten der Bank oder Sparkasse eingestellt wurde, zu zahlen. Dieser wurde in der Vergangenheit vom Bundesgerichtshof pauschal mit einer Höhe 5% über dem Basiszinssatz in Ansatz gebracht. Der Schadenersatz fällt also ab den Zeitpunkt an, an dem das Geldinstitut die Kontokorrentkosten in Rechnung gebracht hat. Nimmt man anstelle des Schadenersatztes die Nutzungsentschädigung findet bei Inanspruchnahme des Kontokorrents so kein Ausgleich statt. Der Kundenschaden muss in gleicher Höhe ausgeglichen werden. Rechnet man 5% über dem Basiszinz ca. 12 % ist diese Rechnungsmethode sehr Bankenfreundlich. So sieht ein durchaus realistische Kotokorrentzins aus: KK Zins 12,75 % plus 1,00 % Bearbeitungsgebühr zuzüglich 5,00 % Überziehungszins (geduldet aber nicht genehmigt )
***18,75 % ***
Die Beispielrechnung würde sich in diesem Fall von 27.029,26 Euro auf 109.176,41 Euro erhöhen. Differenz 82.147,15 Euro.
Dritter Anspruch : Neuberechnung
Nicht zuletzt kann der Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass, das Konto unter Berücksichtigung der zutreffenden Zinssätze, richtiger Wertstellung und zutreffender Ansatz der Gebühren neu berechnet und auf diese Weise der zutreffende aktuelle Saldo auf Grundlage höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung ermittelt wird.
Fakt : Wertstellungsgewinn Bank = Kapitalschaden Kunde!!!
Die haben Jahr für Jahr 2 Promille des Bankenumsatzes als Wertstellungsgewinn einkalkuliert. Zitat eines ranghohen Ex-Bankers zur Manipultionspraxis einer süddeutschen ( öffentlich Rechtlichen ) Zentralbank.
Die Auswirkung von inkorrekter Wertstellung bei 100,00 Euro jährlich können Sie hier an dem Rechenbeispiel erkennen. Kleine Summe mit großer Wirkung.
Stichtagverzinsung / Wertstellung
Herausgabe von Nutzung nach gesetzlicher Bestimmung BGH
Endwert regelmäßiger Zahlungen
Ausgangsdaten:
Zurückliegend : 30,00 Jahre = 30 Rechnungsperiode/en
Zinssatz : 12,00% = 5,00 % über dem Basiszins
Falschberechnung : 100,00 EUR jährlich am Jahresanfang
Ergebnis:
Summe der Abgreife : 3.000,00 EUR
Zinsertrag : 24.029,26 EUR
-----------------------------------
Endwert : 27.029,26 EUR
Barwert : 902,18 EUR
Zahlungsverlauf (nur Jahreswerte)
( * = Zinseszinsrechnung )
Ende Zahlung Zinssumme Kapital
Finanzieller Verlust *** 27.029,26 EUR ***
Fazit :
Der Kontoinhaber wäre, wenn die Bank oder Sparkasse sich an Höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung gehalten hätte, um genau diesen Betrag reicher gewesen. Nach der BGH-Entscheidung vom 17.02.1969 II RZ 30/65 ist die Verjährung einer in das Kontokorrent aufzunehmende Forderung bis zum Schluss der zur Zeit der Entstehung laufenden Rechnungsperiode gehemmt, gleichgültig, ob die Forderung in das Kontokorrent aufgenommen ist oder nicht.
Im Klartext bedeutet dies, das erst wenn das Konto gekündigt wird, die Verjährung 3 Jahre beträgt. Sollte die Bank oder Sparkasse durch Wertstellungsfehler ect. dem Kunden Geld unberechtigt entzogen haben, kann dieser vom ersten Buchungstag an rückwirkend sein Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung oder Schadenersatz zurück verlangen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit besten Grüßen aus Osnabrück
- Bettina Rackowitz -
Peter Wilhelm
inaktiv
Hallo Frau Rackowitz,
eine sehr interessante Website haben Sie da...
Ich empfinde die dortigen Informationen als lesenswert!
Wenn ich auch selbst nicht (als Kunde der SPK Dortmund) als Wertstellungsgeschädigter gelte, so habe ich im Mandantenkreis doch einige Unternehmen, bei denen diese Problematik greift...
Als Beispiel sei genannt die Deutsche Bank:
Differenz zwischen Buchungstag und Wertstellung bei Scheckeinreichungen: 2 Tage
Differenz zwischen Buchungstag und Wertstellung bei
Überweisungsgutschriften: 1 Tag
Das alles verpackt in den allgemeinen Vertragsbedingungen...
(Nun ja, irgendwie muß Ackermann ja seine Rendite erwirtschaften...)
-----
Die Kunden jedoch wünschen Ruhe und einen 'angenehmen' Umgang mit 'ihrer' Bank...
eine sehr interessante Website haben Sie da...
Ich empfinde die dortigen Informationen als lesenswert!
Wenn ich auch selbst nicht (als Kunde der SPK Dortmund) als Wertstellungsgeschädigter gelte, so habe ich im Mandantenkreis doch einige Unternehmen, bei denen diese Problematik greift...
Als Beispiel sei genannt die Deutsche Bank:
Differenz zwischen Buchungstag und Wertstellung bei Scheckeinreichungen: 2 Tage
Differenz zwischen Buchungstag und Wertstellung bei
Überweisungsgutschriften: 1 Tag
Das alles verpackt in den allgemeinen Vertragsbedingungen...
(Nun ja, irgendwie muß Ackermann ja seine Rendite erwirtschaften...)
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Die Kunden jedoch wünschen Ruhe und einen 'angenehmen' Umgang mit 'ihrer' Bank...
Was Sie noch wissen sollten
"Bereicherung mit Wertstellung international?"
Ja, muss man sagen, wenn man(n)/frau eine unverdächtige Institution, in diesem Falle den "Medienspiegel der deutschen Botschaft Tel Aviv", Ausgabe 18.09.2007 "Die Banken halten die Monatsrenten aus Deutschland zurück" liest. Zitat: (...) Die Entschädigungszahlungen, die jeden Monat von der Bundesbank an die Holocaustüberlebenden überwiesen werden, treffen im Verlauf des Monats bei den israelischen Banken ein, werden jedoch erst am letzten Tag des Monats auf die Konten der Überlebenden überwiesen.
Wo ist das Geld? Es liegt auf den Konten der Banken, anstatt auf dem Privatkonto der Kunden. Die Bank Ha Beinleumi teilte mit, das Geld werde mit Eintreffen aus Deutschland überwiesen, Ha Poalim, Discont und Leumi warten jedoch einige Tage mit der Überweisung. Hierzu sollte bemerkt werden, dass Deutschland jeden Monat ca. 40.000 Renten in Höhe von über 500 Euro überweist (Anm. Eibl, das sind in summa 20 Millionen Euro jeden Monat).
Amnon Schwarz, der GD der Kreditberechnungsfirma "Sagi" der sich auf Kontenüberprüfung spezialisiert hat, sagt: "Die Banken Ha Poalim, Leumi und Discont lassen die Gelder der Rentenempfänger bei sich liegen und zahlen ihnen keine Zinsen für diese Gelder". Aus einer Berechnung, die er vorgenommen hat, ergibt sich, dass sich die Zinsen, die sich in den letzten 10 Jahren angesammelt haben, auf einige Millionen Schekel belaufen." Zitat Ende (Anm. Eibl 1 Mio Schekel = Stand März 2008 ca. 190.000,00 EUR).
Somit würden sich israelische Banken an den Opfern des Holocaust bei 5,0% Zins und 10 Tagen "Zurückhaltung" monatlich mit über 27.777,77 EUR bereichern. Das sind die Renten von 55 Menschen!
Ja, muss man sagen, wenn man(n)/frau eine unverdächtige Institution, in diesem Falle den "Medienspiegel der deutschen Botschaft Tel Aviv", Ausgabe 18.09.2007 "Die Banken halten die Monatsrenten aus Deutschland zurück" liest. Zitat: (...) Die Entschädigungszahlungen, die jeden Monat von der Bundesbank an die Holocaustüberlebenden überwiesen werden, treffen im Verlauf des Monats bei den israelischen Banken ein, werden jedoch erst am letzten Tag des Monats auf die Konten der Überlebenden überwiesen.
Wo ist das Geld? Es liegt auf den Konten der Banken, anstatt auf dem Privatkonto der Kunden. Die Bank Ha Beinleumi teilte mit, das Geld werde mit Eintreffen aus Deutschland überwiesen, Ha Poalim, Discont und Leumi warten jedoch einige Tage mit der Überweisung. Hierzu sollte bemerkt werden, dass Deutschland jeden Monat ca. 40.000 Renten in Höhe von über 500 Euro überweist (Anm. Eibl, das sind in summa 20 Millionen Euro jeden Monat).
Amnon Schwarz, der GD der Kreditberechnungsfirma "Sagi" der sich auf Kontenüberprüfung spezialisiert hat, sagt: "Die Banken Ha Poalim, Leumi und Discont lassen die Gelder der Rentenempfänger bei sich liegen und zahlen ihnen keine Zinsen für diese Gelder". Aus einer Berechnung, die er vorgenommen hat, ergibt sich, dass sich die Zinsen, die sich in den letzten 10 Jahren angesammelt haben, auf einige Millionen Schekel belaufen." Zitat Ende (Anm. Eibl 1 Mio Schekel = Stand März 2008 ca. 190.000,00 EUR).
Somit würden sich israelische Banken an den Opfern des Holocaust bei 5,0% Zins und 10 Tagen "Zurückhaltung" monatlich mit über 27.777,77 EUR bereichern. Das sind die Renten von 55 Menschen!
Beweismittel Sicherung
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) 1Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Die Erstellung einer BMS ( Beweismittel Sicherung ) macht diese Dinge transparent.
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) 1Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Die Erstellung einer BMS ( Beweismittel Sicherung ) macht diese Dinge transparent.