
Betrüger verhaftet - irgendwann kriegen sie dich ...

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Weil sie 340.000 Euro an Sozialabgaben und Lohnsteuern hinterzogen haben sollen, ist ein Unternehmerpaar am Mittwoch im Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielten sie Geldstrafen.
Die Steuer- und Abgabenhinterziehung des Oberländer Ehepaars soll vor zehn Jahren begonnen haben. Dem Finanzamt und der Gebietskrankenkasse seien zu wenig Abgaben und Steuern bezahlt worden. Mitarbeiter seien schwarz bezahlt und zum Teil als Scheinselbstständige eingestellt worden. Insgesamt sei dadurch ein Schaden von 340.000 Euro entstanden, so die Anklage.
Rechtfertigung: Rettung vor dem Konkurs
Der angeklagte Unternehmer rechtfertigte sich damit, dass er seine Firma vor dem Konkurs retten wollte. Immerhin sei er mehrere Jahrzehnte lang Unternehmer gewesen und habe zum Teil über hundert Mitarbeiter beschäftigt. Zudem habe der Angeklagte laut Verteidiger an Depressionen gelitten, wodurch manche unternehmerische Entscheidung gelitten habe.
Die angeklagte Ehefrau, die die Buchhaltung des Unternehmens geführt hat, gab an, dass sie auf Anweisung ihres Mannes gehandelt habe. Zudem betonten beide Angeklagten, sich nicht bereichert zu haben. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass jede Firma des Angeklagten zu Bruch gegangen sei und er die Übeltaten jahrelang begangen habe.
Weiteres Ermittlungsverfahren im Gange
Außerdem laufe gegen den Angeklagten noch ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem gewerbsmäßigem Betrug: Er soll der Finanz- und der Sozialversicherung noch über 1,2 Millionen Euro schulden. Dieses Verfahren ist aber laut Staatsanwaltschaft erst im Ermittlungsstand.
Urteil nicht rechtskräftig
Beide Angeklagten wurden vom Schöffengericht wegen der Sozialversicherungsbeiträge zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem müssen sie Geldstrafen in der Höhe von 1.700 und 3.600 Euro zahlen. Für die Abgabenhinterziehung beim Finanzamt müssen sie jeweils 100.000 Euro bezahlen - die Hälfte davon unbedingt. Des weiteren muss der Schaden ersetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Steuer- und Abgabenhinterziehung des Oberländer Ehepaars soll vor zehn Jahren begonnen haben. Dem Finanzamt und der Gebietskrankenkasse seien zu wenig Abgaben und Steuern bezahlt worden. Mitarbeiter seien schwarz bezahlt und zum Teil als Scheinselbstständige eingestellt worden. Insgesamt sei dadurch ein Schaden von 340.000 Euro entstanden, so die Anklage.
Rechtfertigung: Rettung vor dem Konkurs
Der angeklagte Unternehmer rechtfertigte sich damit, dass er seine Firma vor dem Konkurs retten wollte. Immerhin sei er mehrere Jahrzehnte lang Unternehmer gewesen und habe zum Teil über hundert Mitarbeiter beschäftigt. Zudem habe der Angeklagte laut Verteidiger an Depressionen gelitten, wodurch manche unternehmerische Entscheidung gelitten habe.
Die angeklagte Ehefrau, die die Buchhaltung des Unternehmens geführt hat, gab an, dass sie auf Anweisung ihres Mannes gehandelt habe. Zudem betonten beide Angeklagten, sich nicht bereichert zu haben. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass jede Firma des Angeklagten zu Bruch gegangen sei und er die Übeltaten jahrelang begangen habe.
Weiteres Ermittlungsverfahren im Gange
Außerdem laufe gegen den Angeklagten noch ein Ermittlungsverfahren wegen schwerem gewerbsmäßigem Betrug: Er soll der Finanz- und der Sozialversicherung noch über 1,2 Millionen Euro schulden. Dieses Verfahren ist aber laut Staatsanwaltschaft erst im Ermittlungsstand.
Urteil nicht rechtskräftig
Beide Angeklagten wurden vom Schöffengericht wegen der Sozialversicherungsbeiträge zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem müssen sie Geldstrafen in der Höhe von 1.700 und 3.600 Euro zahlen. Für die Abgabenhinterziehung beim Finanzamt müssen sie jeweils 100.000 Euro bezahlen - die Hälfte davon unbedingt. Des weiteren muss der Schaden ersetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Mehr als 2.000 Geschädigte
Zu Betrugszwecken richteten vier Internet-Gauner rund 190 Online-Shops ein und verkauften Waren im Wert von 1,1 Millionen Euro - ohne die Artikel jemals zu liefern.
Mehr als ein Jahr nach der Zerschlagung der betrügerischen Online-Shops wurden drei von insgesamt vier Angeklagten in Augsburg zu Haftstrafen verurteilt. Ein 30-Jähriger aus Lüdenscheid wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und Computerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte eine Beschränkung der Strafe auf drei Jahre Haft verlangt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ein mitangeklagter 36-Jähriger wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Bereits zuvor war eine 30-jährige Frau zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten aus Essen geht noch weiter.
Angeklagte legen Geständnisse ab
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, in rund 2.050 Fällen zu Betrugszwecken Hunderte Online-Shops eingerichtet zu haben. Mehrere Jahre lang sollen sie gegen Vorkasse Waren im Wert von mehr als 1,1 Millionen Euro verkauft haben - ohne die Artikel jemals zu liefern.
Im Mai 2011 hatte es eine bundesweite Durchsuchungsaktion und Festnahmen gegeben. Der 36-Jährige aus Bergisch Gladbach hatte gestanden, für die Bande Online-Shops eingerichtet zu haben. Der andere Verurteilte gab zu, für das Erstellen der Online-Shops rund 40.000 Euro und ein teures Auto bekommen zu haben.
Mehr als ein Jahr nach der Zerschlagung der betrügerischen Online-Shops wurden drei von insgesamt vier Angeklagten in Augsburg zu Haftstrafen verurteilt. Ein 30-Jähriger aus Lüdenscheid wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und Computerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte eine Beschränkung der Strafe auf drei Jahre Haft verlangt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ein mitangeklagter 36-Jähriger wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Bereits zuvor war eine 30-jährige Frau zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Prozess gegen den Hauptangeklagten aus Essen geht noch weiter.
Angeklagte legen Geständnisse ab
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, in rund 2.050 Fällen zu Betrugszwecken Hunderte Online-Shops eingerichtet zu haben. Mehrere Jahre lang sollen sie gegen Vorkasse Waren im Wert von mehr als 1,1 Millionen Euro verkauft haben - ohne die Artikel jemals zu liefern.
Im Mai 2011 hatte es eine bundesweite Durchsuchungsaktion und Festnahmen gegeben. Der 36-Jährige aus Bergisch Gladbach hatte gestanden, für die Bande Online-Shops eingerichtet zu haben. Der andere Verurteilte gab zu, für das Erstellen der Online-Shops rund 40.000 Euro und ein teures Auto bekommen zu haben.
Drei Jahre Freiheitsentzug für Ex-Bankerin
Vertuschungen, Prozessbetrug, Leugnungen vor Gericht, Stillschweigen. Die ehemalige Bankangestellte Karolina R. nutzte schier jedes Mittel, um wenigstens einige ihrer Straftaten unter den Teppich zu kehren – Und damit ihre Haftstrafe abzumildern. Dass dies jedoch bei einer Anklage von 29-fachem Computerbetrug und 13 Untreuehandlungen nahezu unmöglich war, hat das Urteil am Dienstag bewiesen.
Drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung sprach die Richterin am fünften Prozesstag aus.
Nur ein Bruchteil der Straftaten aus den Jahren 2004 bis 2009 in der Anklageschrift berücksichtigt: Mehr als insgesamt einhundert Fälle hätten ohne Weiteres zur Anklage gebracht werden können.
Rund vierzig Fälle berücksichtigte die Große Strafkammer in Passau in ihren Ermittlungen. Die Begründung: Das Urteil wäre hier auch nicht anders ausgefallen. Die umfangreiche Akte ist mit dem Urteilsspruch endgültig geschlossen. Der Verteidiger hat auf Revision verzichtet. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung sprach die Richterin am fünften Prozesstag aus.
Nur ein Bruchteil der Straftaten aus den Jahren 2004 bis 2009 in der Anklageschrift berücksichtigt: Mehr als insgesamt einhundert Fälle hätten ohne Weiteres zur Anklage gebracht werden können.
Rund vierzig Fälle berücksichtigte die Große Strafkammer in Passau in ihren Ermittlungen. Die Begründung: Das Urteil wäre hier auch nicht anders ausgefallen. Die umfangreiche Akte ist mit dem Urteilsspruch endgültig geschlossen. Der Verteidiger hat auf Revision verzichtet. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Stahlbeton und teure Leasing-Fahrzeuge im Wert von insgesamt rund 500 000 Euro soll eine Hamburger Im- und Exportgesellschaft mit Sitz in Norderstedt in nur einem Monat geordert, aber nicht bezahlt haben. Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Neumünster deswegen einen Strohmann zu eineinhalb Jahren Haft wegen Betrugs und Beihilfe
Der 54-jährige polnische Staatsangehörige fungierte als Geschäftsführer, eröffnete Konten und leistete Unterschriften für die Betrügereien. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
„Der Angeklagte hat sich ausnutzen lassen und für wenig Geld großen Schaden angerichtet“, stellte das Gericht fest. Er sei „als Mitläufer in eine Situation geraten, die er nicht überblicken konnte“. Der kräftig gebaute Mann mit einem kantigem Gesicht und Glatze nahm das Urteil erleichtert an. „Ich kann mich nur entschuldigen für meine Naivität“, sagte der nicht vorbestrafte ehemalige Bergarbeiter in seinem Schlusswort. Seine Hintermänner sind nach Aussage einer Kriminalbeamtin „Teil eines Betrugssystems, das von Niedersachsen aus gesteuert wird“. Gegen sie wird gesondert ermittelt.
Der 54-jährige war arbeitslos, als er im Januar 2011 von einem flüchtigen Bekannten mit der Aussicht auf insgesamt rund 2500 Euro nach Deutschland gelockt wurde. Dafür musste er „Unterschriften leisten, die Firma repräsentieren und Autos abholen. Alles war vorbereitet“, sagte er. Ein Anzug, eine Wohnung und Verpflegung wurden gestellt, doch das versprochene Bargeld blieb man ihm weitgehend schuldig. Der Mann gestand erst nach anfänglichem Leugnen. Seine Auftraggeber kannte er demnach gar nicht oder nur beim Vornamen.
Der Angeklagte wurde im März in Polen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Er saß seitdem in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil konnte er wieder nach Hause reisen.
Laut Anklage wurden über die Im- und Exportgesellschaft allein von März bis April 2011 rund 350 Tonnen Stahlbeton bestellt und nach Edewacht in Niedersachsen geliefert. Die Lieferungen wurden ebenso wenig bezahlt wie mehrere hochwertige Leasing-Fahrzeuge, die bestellt und in Empfang genommen wurden. Der Angeklagte sei in wirtschaftlicher Not an die falschen Leute geraten und habe sich leichtsinnig und naiv in die Betrugsstruktur gefügt, sagte der Amtsrichter. Das Schöffengericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag des Anklägers. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert.
Der 54-jährige polnische Staatsangehörige fungierte als Geschäftsführer, eröffnete Konten und leistete Unterschriften für die Betrügereien. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
„Der Angeklagte hat sich ausnutzen lassen und für wenig Geld großen Schaden angerichtet“, stellte das Gericht fest. Er sei „als Mitläufer in eine Situation geraten, die er nicht überblicken konnte“. Der kräftig gebaute Mann mit einem kantigem Gesicht und Glatze nahm das Urteil erleichtert an. „Ich kann mich nur entschuldigen für meine Naivität“, sagte der nicht vorbestrafte ehemalige Bergarbeiter in seinem Schlusswort. Seine Hintermänner sind nach Aussage einer Kriminalbeamtin „Teil eines Betrugssystems, das von Niedersachsen aus gesteuert wird“. Gegen sie wird gesondert ermittelt.
Der 54-jährige war arbeitslos, als er im Januar 2011 von einem flüchtigen Bekannten mit der Aussicht auf insgesamt rund 2500 Euro nach Deutschland gelockt wurde. Dafür musste er „Unterschriften leisten, die Firma repräsentieren und Autos abholen. Alles war vorbereitet“, sagte er. Ein Anzug, eine Wohnung und Verpflegung wurden gestellt, doch das versprochene Bargeld blieb man ihm weitgehend schuldig. Der Mann gestand erst nach anfänglichem Leugnen. Seine Auftraggeber kannte er demnach gar nicht oder nur beim Vornamen.
Der Angeklagte wurde im März in Polen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Er saß seitdem in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil konnte er wieder nach Hause reisen.
Laut Anklage wurden über die Im- und Exportgesellschaft allein von März bis April 2011 rund 350 Tonnen Stahlbeton bestellt und nach Edewacht in Niedersachsen geliefert. Die Lieferungen wurden ebenso wenig bezahlt wie mehrere hochwertige Leasing-Fahrzeuge, die bestellt und in Empfang genommen wurden. Der Angeklagte sei in wirtschaftlicher Not an die falschen Leute geraten und habe sich leichtsinnig und naiv in die Betrugsstruktur gefügt, sagte der Amtsrichter. Das Schöffengericht folgte mit dem Urteil dem Strafantrag des Anklägers. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert.
Millionengewinne versprochen
Selten findet Richter Hubert Ickenroth derart klare Worte, wenn er am Amtsgericht Betzdorf zur Urteilsbegründung schreitet. „Sie haben das Verhalten eines gerissenen Betrügers an den Tag gelegt, mit der typischen Art der Abzocke, mit der man Leute über den Leisten ziehen will.“ Zu den Aussagen des 55-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Gebhardshain schüttelte er den Kopf: „Diese Geschichten können Sie anderen erzählen, aber nicht uns!“ Zuvor hatte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt – wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall und Urkundenfälschung. „Damit sind Sie noch preisgünstig weggekommen“, so Ickenroth; er und die Schöffen hätten lange überlegt, ob sie nicht sogar drei Jahre oder mehr verkünden sollten.
So oder so muss der Mann hinter Gitter, denn Bewährung gibt es nur bei maximal zwei Jahren Haft – es sei denn, das Verfahren würde neu aufgerollt. Der Verteidiger des 55-Jährigen, der Kölner Rechtsanwalt Gerhard Schaller, kündigte Revision oder Berufung an. Er hatte zuvor Freispruch gefordert.
Es dürfte wohl einer der schillerndsten Fälle der vergangenen Jahre sein, der da gestern endete: Es ging um sage und schreibe 150 000 Euro, die der Angeklagte – dies sah das Gericht als erwiesen an – einem wohlbetuchten Handwerker-Ehepaar aus dem Gebhardshainer Land Anfang 2009 abgeluchst hatte und die nun auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind. Dem Paar, dem der Richter zwar eine „schon grenzwertige“ Naivität zusprach, „auf so einen Angeber hereinzufallen“, hatten er und die zwei Schöffen die eindeutig glaubwürdigere Version der Geschichte attestiert.
Den beiden hatte der Mann demnach Millionengewinne versprochen, wenn sie ihm eine Provision in besagter Höhe in bar auszahlen. Dafür bekämen sie einen EU-Kredit von 35,7 Millionen Euro, der sie bald zu Eigentümern des Windparks auf der Fuchskaute mit seinen 15 Windkraftanlagen machen werde. Auch, dass die zwei bei einem Besuch dort oben nur zwölf Windräder zählten, ließen sie sich von ihrem windigen „Geschäftspartner“ leicht erklären: Die drei fehlenden Anlagen stünden „weiter hinten im Wald“... Als sie wenig später doch noch Lunte rochen und den Vertrag kündigten, war es zu spät: Jetzt komme er an das Geld nicht mehr heran, hieß es.
Zahllose Einzelheiten kamen während des Prozesses zutage: dass der Angeklagte just zu dieser Zeit seine beiden Häuser an die Ehefrau überschrieb und den Offenbarungseid leistete. Dass er den Vertrag mit dem Ehepaar um einige Zusätze auf der Rückseite nachträglich „bereichert“ und ihre Unterschrift, so ein Gutachter, gefälscht hatte. Dass er einen – plötzlich verstorbenen – Partner hatte, der die Verhandlungen in Brüssel geführt habe und dem er das Geld überwiesen habe. Dass er plötzlich weitere Urkunden zum Beweis seiner Unschuld vorlegte – die der Richter aber sogleich sicherstellte. Der Verurteilte, bislang nicht einmal vorbestraft, bleibt nach wie vor dabei: Nie habe er den Windpark auf der Fuchskaute, sondern lediglich den EU-Kredit vermitteln wollen. Er habe von einem erst noch zu bauenden Park bei Mayen gesprochen, das Paar habe er nur auf die höchste Kuppe des Westerwaldes geschickt, damit es sich ein Bild von einem solchen Großprojekt machen könne. In der Tat war in dem Vertrag nicht mit einer Silbe von der Fuchskaute die Rede. Das Ehepaar, das den Mann schon länger kannte, erklärte im Zeugenstand, dies sei alles nur mündlich vereinbart worden. Der Verteidiger sagte, bei zwei erfahrenen Geschäftsleuten, die sich auf solch einen Vertrag einlassen, seien „ausreichend Zweifel angebracht“ – zumal im Vertrag stand: „Jegliche mündliche Zusatzvereinbarung ist unwirksam.“
*Peter Seel - Rhein Zeitung
So oder so muss der Mann hinter Gitter, denn Bewährung gibt es nur bei maximal zwei Jahren Haft – es sei denn, das Verfahren würde neu aufgerollt. Der Verteidiger des 55-Jährigen, der Kölner Rechtsanwalt Gerhard Schaller, kündigte Revision oder Berufung an. Er hatte zuvor Freispruch gefordert.
Es dürfte wohl einer der schillerndsten Fälle der vergangenen Jahre sein, der da gestern endete: Es ging um sage und schreibe 150 000 Euro, die der Angeklagte – dies sah das Gericht als erwiesen an – einem wohlbetuchten Handwerker-Ehepaar aus dem Gebhardshainer Land Anfang 2009 abgeluchst hatte und die nun auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind. Dem Paar, dem der Richter zwar eine „schon grenzwertige“ Naivität zusprach, „auf so einen Angeber hereinzufallen“, hatten er und die zwei Schöffen die eindeutig glaubwürdigere Version der Geschichte attestiert.
Den beiden hatte der Mann demnach Millionengewinne versprochen, wenn sie ihm eine Provision in besagter Höhe in bar auszahlen. Dafür bekämen sie einen EU-Kredit von 35,7 Millionen Euro, der sie bald zu Eigentümern des Windparks auf der Fuchskaute mit seinen 15 Windkraftanlagen machen werde. Auch, dass die zwei bei einem Besuch dort oben nur zwölf Windräder zählten, ließen sie sich von ihrem windigen „Geschäftspartner“ leicht erklären: Die drei fehlenden Anlagen stünden „weiter hinten im Wald“... Als sie wenig später doch noch Lunte rochen und den Vertrag kündigten, war es zu spät: Jetzt komme er an das Geld nicht mehr heran, hieß es.
Zahllose Einzelheiten kamen während des Prozesses zutage: dass der Angeklagte just zu dieser Zeit seine beiden Häuser an die Ehefrau überschrieb und den Offenbarungseid leistete. Dass er den Vertrag mit dem Ehepaar um einige Zusätze auf der Rückseite nachträglich „bereichert“ und ihre Unterschrift, so ein Gutachter, gefälscht hatte. Dass er einen – plötzlich verstorbenen – Partner hatte, der die Verhandlungen in Brüssel geführt habe und dem er das Geld überwiesen habe. Dass er plötzlich weitere Urkunden zum Beweis seiner Unschuld vorlegte – die der Richter aber sogleich sicherstellte. Der Verurteilte, bislang nicht einmal vorbestraft, bleibt nach wie vor dabei: Nie habe er den Windpark auf der Fuchskaute, sondern lediglich den EU-Kredit vermitteln wollen. Er habe von einem erst noch zu bauenden Park bei Mayen gesprochen, das Paar habe er nur auf die höchste Kuppe des Westerwaldes geschickt, damit es sich ein Bild von einem solchen Großprojekt machen könne. In der Tat war in dem Vertrag nicht mit einer Silbe von der Fuchskaute die Rede. Das Ehepaar, das den Mann schon länger kannte, erklärte im Zeugenstand, dies sei alles nur mündlich vereinbart worden. Der Verteidiger sagte, bei zwei erfahrenen Geschäftsleuten, die sich auf solch einen Vertrag einlassen, seien „ausreichend Zweifel angebracht“ – zumal im Vertrag stand: „Jegliche mündliche Zusatzvereinbarung ist unwirksam.“
*Peter Seel - Rhein Zeitung
Saarbrücken. Das Landgericht hat einen 31-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der gelernte Metallbauer brach eine Zweitausbildung bei einem Rechtsanwalt ab und wechselte ins Handygeschäft. Wegen anderer Straftaten befindet er sich zur Zeit in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt. Zugleich ist Untersuchungshaft bis zur Rechtskraft des Urteils angeordnet.
Die Verlesung der Anklage dauerte fast eine Stunde. 34 Vorwürfe umfasste die Anklage. Im Wesentlichen ging der Mann mit einem gesondert verfolgten Mittäter immer nach dem gleichen Schema vor: Er vermittelte Neukunden an Mobilfunkbetreiber - dafür gab es Provisionen und kostenlose Telefone. Aber die Kunden existierten nur auf dem Papier. Die eingereichten Neuverträge waren gefälscht. Die Prüfung der Neuverträge wusste der Mann geschickt zu umgehen, er kannte Tricks, um passende Kontonummern und Bankleitzahlen zu generieren. Auch wie man Personalausweisnummern als echt erscheinen lassen konnte, wusste er. Er konnte aber auch Interessenten, die wegen mangelnder Bonität keinen Vertrag bekamen, zu einem Mobilfunkanschluss verhelfen.
Der Schaden der Mobilfunkbetreiber liegt bei 35 000 Euro für Provisionen und einigen weiteren Tausend für die gelieferten Geräte. Durch die Benutzung der SIM-Karten sind um die 6000 Euro vertelefoniert worden.
Das Urteil kam nach einem Deal zu Stande - Geständnis gegen Milde. Als der Angeklagte ausführte "Ich räume die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein", rechneten Staatsanwältin und Richter mit Einschränkungen. Doch das Gegenteil war der Fall. Er ergänzte die Anklageschrift um auf den Cent genaue Beträge, von denen bisher nicht die Rede war. Diese Tatsache und weil durch sein umfassendes Geständnis weitere Straftaten aufgeklärt werden konnten, brachte ihm das recht milde Urteil ein
Die Verlesung der Anklage dauerte fast eine Stunde. 34 Vorwürfe umfasste die Anklage. Im Wesentlichen ging der Mann mit einem gesondert verfolgten Mittäter immer nach dem gleichen Schema vor: Er vermittelte Neukunden an Mobilfunkbetreiber - dafür gab es Provisionen und kostenlose Telefone. Aber die Kunden existierten nur auf dem Papier. Die eingereichten Neuverträge waren gefälscht. Die Prüfung der Neuverträge wusste der Mann geschickt zu umgehen, er kannte Tricks, um passende Kontonummern und Bankleitzahlen zu generieren. Auch wie man Personalausweisnummern als echt erscheinen lassen konnte, wusste er. Er konnte aber auch Interessenten, die wegen mangelnder Bonität keinen Vertrag bekamen, zu einem Mobilfunkanschluss verhelfen.
Der Schaden der Mobilfunkbetreiber liegt bei 35 000 Euro für Provisionen und einigen weiteren Tausend für die gelieferten Geräte. Durch die Benutzung der SIM-Karten sind um die 6000 Euro vertelefoniert worden.
Das Urteil kam nach einem Deal zu Stande - Geständnis gegen Milde. Als der Angeklagte ausführte "Ich räume die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein", rechneten Staatsanwältin und Richter mit Einschränkungen. Doch das Gegenteil war der Fall. Er ergänzte die Anklageschrift um auf den Cent genaue Beträge, von denen bisher nicht die Rede war. Diese Tatsache und weil durch sein umfassendes Geständnis weitere Straftaten aufgeklärt werden konnten, brachte ihm das recht milde Urteil ein
Nach neun Jahren Flucht - Millionenbetrüger vor Gericht
Ein 44-Jähriger, der zahlreiche Kapitalanleger um Millionen geprellt haben soll, steht von heute an vor dem Hamburger Landgericht.
Der Angeklagte muss sich wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten. Er soll allein zu Betrugszwecken eine Firma mit angeblichem Sitz auf den Bahamas gegründet haben - und darüber eine Vielzahl in- und ausländischer Anleger um mehr als 20 Millionen DM betrogen haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit von Dezember 1998 bis Mai 2000.
Der 44-Jährige soll die Kundengelder nicht ordnungsgemäß angelegt haben; stattdessen sollen sie über verschiedene Konten in der Schweiz und Österreich nach Lettland transferiert, dort in bar abgehoben und nach Deutschland gebracht worden sein. Der Mann war neun Jahre lang auf der Flucht, dann konnten die Ermittler ihn in den Niederlanden fassen. Einige seiner fünf Mittäter sind laut Staatsanwaltschaft bereits vor Jahren zu hohen Haftstrafen verurteilt worden
Ein 44-Jähriger, der zahlreiche Kapitalanleger um Millionen geprellt haben soll, hat zum Auftakt seines Hamburger Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Anklage wirft dem Soldaten aus der Schweiz vor, er habe fast 160 Anleger aus dem In- und Ausland um knapp 20 Millionen Mark - nach heutiger Währung etwa 10,2 Millionen Euro - betrogen – und zwar über eine Firma mit angeblichem Sitz auf den Bahamas. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit von Dezember 1998 bis Anfang Mai 2000.
Als ihm in Hamburg im Februar 2012 der Haftbefehl verkündet wurde, hatte der Mann gesagt: „Ich habe keine 20 Millionen DM erhalten.“ Das verlas der Vorsitzende Richter am Freitag vor dem Landgericht. Die Kammer wollte am ersten Verhandlungstag noch zwei Zeugen hören.
Der Angeklagte war neun Jahre lang auf der Flucht, dann konnten die Ermittler ihn Anfang dieses Jahres in den Niederlanden fassen. Fünf Mittäter sind bereits rechtskräftig verurteilt, einige von ihnen zu hohen Haftstrafen.
Der Angeklagte muss sich wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten. Er soll allein zu Betrugszwecken eine Firma mit angeblichem Sitz auf den Bahamas gegründet haben - und darüber eine Vielzahl in- und ausländischer Anleger um mehr als 20 Millionen DM betrogen haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit von Dezember 1998 bis Mai 2000.
Der 44-Jährige soll die Kundengelder nicht ordnungsgemäß angelegt haben; stattdessen sollen sie über verschiedene Konten in der Schweiz und Österreich nach Lettland transferiert, dort in bar abgehoben und nach Deutschland gebracht worden sein. Der Mann war neun Jahre lang auf der Flucht, dann konnten die Ermittler ihn in den Niederlanden fassen. Einige seiner fünf Mittäter sind laut Staatsanwaltschaft bereits vor Jahren zu hohen Haftstrafen verurteilt worden
Ein 44-Jähriger, der zahlreiche Kapitalanleger um Millionen geprellt haben soll, hat zum Auftakt seines Hamburger Prozesses zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Anklage wirft dem Soldaten aus der Schweiz vor, er habe fast 160 Anleger aus dem In- und Ausland um knapp 20 Millionen Mark - nach heutiger Währung etwa 10,2 Millionen Euro - betrogen – und zwar über eine Firma mit angeblichem Sitz auf den Bahamas. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit von Dezember 1998 bis Anfang Mai 2000.
Als ihm in Hamburg im Februar 2012 der Haftbefehl verkündet wurde, hatte der Mann gesagt: „Ich habe keine 20 Millionen DM erhalten.“ Das verlas der Vorsitzende Richter am Freitag vor dem Landgericht. Die Kammer wollte am ersten Verhandlungstag noch zwei Zeugen hören.
Der Angeklagte war neun Jahre lang auf der Flucht, dann konnten die Ermittler ihn Anfang dieses Jahres in den Niederlanden fassen. Fünf Mittäter sind bereits rechtskräftig verurteilt, einige von ihnen zu hohen Haftstrafen.
.. Fortsetzung
Doch der Angeklagte schweigt und ein Zeuge kann sich an nichts erinnern.
Im Februar fassten Sicherheitskräfte einen seit neun Jahren gesuchten, mutmaßlichen Betrüger am Flughafen Schiphol (Amsterdam). Als man dem Angeklagten den Haftbefehl vorlas, bestritt der Schweizer noch die Vorwürfe. Vor Gericht in Hamburg sagte der 44-Jährige gar nichts mehr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Soldaten vor, rund 160 Anleger um 20 Millionen Mark (etwa 10 Millionen Euro) betrogen zu haben.
Zwischen 1998 und 2000 soll der Verdächtige zusammen mit Komplizen Millionenbeträge ergaunert haben. Doch statt Kundengelder in Waren- und Devisentermingeschäfte anzulegen, hätten die Kriminellen das Vermögen veruntreut. In Wirklichkeit seien die Gelder über verschiedene Konten nach Lettland geflossen, wo sie die Bande abhob und in bar nach Deutschland brachte.
Ein bereits 2001 verurteilter Komplize sollte jetzt dem Gericht bei der Aufklärung helfen. Doch anstatt als Zeuge mitzuwirken, behauptete der 69-Jährige, den Angeklagten nicht zu kennen. Seine Unkenntnis gipfelte in der Aussage: „Nett, Sie kennenzulernen.“ Zwar ist es gut möglich, dass sich die beiden Betrüger nicht persönlich kennen, doch in seinem eigenen Prozess hatte der Zeuge mehrfach den Namen des Angeklagten und dessen Rolle in der Bande genannt. Auch auf die Frage, ab wann er sich bewusst war, zu betrügen, antwortete der Zeuge: „Als die Anklage angefertigt wurde.“ In seinem eigenen Prozess soll er sich anders geäußert haben
Im Februar fassten Sicherheitskräfte einen seit neun Jahren gesuchten, mutmaßlichen Betrüger am Flughafen Schiphol (Amsterdam). Als man dem Angeklagten den Haftbefehl vorlas, bestritt der Schweizer noch die Vorwürfe. Vor Gericht in Hamburg sagte der 44-Jährige gar nichts mehr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Soldaten vor, rund 160 Anleger um 20 Millionen Mark (etwa 10 Millionen Euro) betrogen zu haben.
Zwischen 1998 und 2000 soll der Verdächtige zusammen mit Komplizen Millionenbeträge ergaunert haben. Doch statt Kundengelder in Waren- und Devisentermingeschäfte anzulegen, hätten die Kriminellen das Vermögen veruntreut. In Wirklichkeit seien die Gelder über verschiedene Konten nach Lettland geflossen, wo sie die Bande abhob und in bar nach Deutschland brachte.
Ein bereits 2001 verurteilter Komplize sollte jetzt dem Gericht bei der Aufklärung helfen. Doch anstatt als Zeuge mitzuwirken, behauptete der 69-Jährige, den Angeklagten nicht zu kennen. Seine Unkenntnis gipfelte in der Aussage: „Nett, Sie kennenzulernen.“ Zwar ist es gut möglich, dass sich die beiden Betrüger nicht persönlich kennen, doch in seinem eigenen Prozess hatte der Zeuge mehrfach den Namen des Angeklagten und dessen Rolle in der Bande genannt. Auch auf die Frage, ab wann er sich bewusst war, zu betrügen, antwortete der Zeuge: „Als die Anklage angefertigt wurde.“ In seinem eigenen Prozess soll er sich anders geäußert haben
Ein mutmaßlicher Millionen-Betrüger aus dem Raum Konstanz
Ein Mann aus dem Raum Konstanz hat Anleger um insgesamt 8,5 Millionen Euro betrogen. Er wurde in Frankreich gefasst.
Ein mutmaßlicher Millionen-Betrüger aus dem Raum Konstanz ist in Frankreich gefasst worden. Die Staatsanwaltschaft Konstanz und das Dezernat Wirtschaftskriminalität der Landespolizeidirektion Freiburg ermitteln seit längerem gegen den 69 Jahre alten Mann. Gegen den Beschuldigten, der jahrelang in der Schweiz gelebt hatte und zuletzt flüchtig war, lag ein internationaler Haftbefehl vor, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Behörden. Die Ermittlungen ergaben als möglichen Aufenthaltsort Frankreich. Der Gesuchte wurde nun mit Unterstützung der französischen Behörden festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, heißt es in der Mitteilung. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in Offenburg. Die Schadenssumme beträgt rund 8,5 Millionen Euro.
Der Beschuldigte hatte 1993 eine Immobilienfirma mit Sitz in Konstanz gegründet. Er warb Kapitalgeber mit dem wahrheitswidrigen Versprechen, sie könnten sich an einer Steuer sparenden Kapitalanlage beteiligen und eine Rendite zwischen 5,5 und 8,54 Prozent erzielen. Die Geldgeber hatten im Vertrauen auf den Prospekt und die Zusagen einen bestimmten Anteil erworben und das Kapital durch eine Einmalzahlung und Folgeraten oder in monatlichen Raten mit einer angelegten Dauer von zehn Jahren einbezahlt, heißt es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft Konstanz und Landespolizeidirektion Freiburg.
Die Ermittlungen der Behörden hatten ergeben, dass diese Konstruktion von Anfang an dazu angelegt gewesen war, die einbezahlten Gelder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Beschuldigte hatte sich verschiedener eigener Firmen bedient, um nach außen eine nicht vorhandene zusätzliche Kapitalkraft und Sachkenntnis auf dem Immobiliensektor vorzutäuschen. Es wurden insgesamt 1071 Kapital-Anlageverträge mit Summen zwischen 1000 Euro und 40 000 Euro von Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet abgeschlossen, teilten die Behörden mit.
Ein mutmaßlicher Millionen-Betrüger aus dem Raum Konstanz ist in Frankreich gefasst worden. Die Staatsanwaltschaft Konstanz und das Dezernat Wirtschaftskriminalität der Landespolizeidirektion Freiburg ermitteln seit längerem gegen den 69 Jahre alten Mann. Gegen den Beschuldigten, der jahrelang in der Schweiz gelebt hatte und zuletzt flüchtig war, lag ein internationaler Haftbefehl vor, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Behörden. Die Ermittlungen ergaben als möglichen Aufenthaltsort Frankreich. Der Gesuchte wurde nun mit Unterstützung der französischen Behörden festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, heißt es in der Mitteilung. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in Offenburg. Die Schadenssumme beträgt rund 8,5 Millionen Euro.
Der Beschuldigte hatte 1993 eine Immobilienfirma mit Sitz in Konstanz gegründet. Er warb Kapitalgeber mit dem wahrheitswidrigen Versprechen, sie könnten sich an einer Steuer sparenden Kapitalanlage beteiligen und eine Rendite zwischen 5,5 und 8,54 Prozent erzielen. Die Geldgeber hatten im Vertrauen auf den Prospekt und die Zusagen einen bestimmten Anteil erworben und das Kapital durch eine Einmalzahlung und Folgeraten oder in monatlichen Raten mit einer angelegten Dauer von zehn Jahren einbezahlt, heißt es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft Konstanz und Landespolizeidirektion Freiburg.
Die Ermittlungen der Behörden hatten ergeben, dass diese Konstruktion von Anfang an dazu angelegt gewesen war, die einbezahlten Gelder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Beschuldigte hatte sich verschiedener eigener Firmen bedient, um nach außen eine nicht vorhandene zusätzliche Kapitalkraft und Sachkenntnis auf dem Immobiliensektor vorzutäuschen. Es wurden insgesamt 1071 Kapital-Anlageverträge mit Summen zwischen 1000 Euro und 40 000 Euro von Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet abgeschlossen, teilten die Behörden mit.
Millionenbetrug - Bande vor Gericht
In Arbon hat am Montag ein mehrtägiger Prozess gegen eine Betrügerbande begonnen. Vier Männer sollen Waren für mehrere Millionen Franken bestellt, aber nie bezahlt haben. Drei Angeklagte schoben die Schuld auf den vorbestraften Hauptangeklagten.
Laut Anklage hat der 53-jährige Schweizer zwischen 2002 und 2006 zahlreiche Lieferanten mit einem ausgeklügelten System ausgetrickst. Er kaufte schuldenfreie Firmen und bestellte in deren unbescholtenem Namen Lebensmittel, Getränke, Möbel, Werkzeuge, Maschinen, Baumaterialien und weitere Waren im Wert von mehreren Millionen Franken.
Stohmänner angeheuert
Für seine kriminellen Machenschaften heuerte der Kaufmann laut dem Staatsanwalt Strohmänner an, welche die Waren entgegennahmen. «Bezahlt wurde nie», sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Arbon. Die gelieferten Waren habe der Hauptangeklagte entweder verbraucht oder über andere Geschäfte weiterverkauft.
Drogenabhängiger 57-Jähriger
Die drei Mitangeklagten belasteten den 53-jährigen Kaufmann schwer. Der Mann habe sie angeheuert und zu den illegalen Geschäften angestiftet. Im Auftrag des Drahtziehers seien sie in angemieteten Büros gesessen, hätten Waren bestellt und entgegengenommen. Er habe keine Ahnung von Büroarbeit und sei zum Tatzeitpunkt drogenabhängig gewesen, sagte ein 57-jähriger Schweizer. Der Hauptangeklagte habe ihn angefragt, ob er für ihn arbeiten wolle. Weil er Geld brauchte, habe er zugesagt. «Ich wusste gar nicht, was ein Verwaltungsrat ist», sagte der gelernte Schreiner, der heute von Sozialhilfe lebt, am Montag vor Gericht.
Zudem wirft die Thurgauer Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten mehrere Einbrüche vor, die er zwischen Oktober 2002 und September 2005 zusammen mit dem 57-jährigen Schweizer unternommen haben soll. Auf den Beutezügen sollen die beiden Waren und Bargeld im Wert von mehreren hunderttausend Franken gestohlen haben. Die Beute habe der Anführer für sich behalten und ihm nur etwas Geld für Drogen gegeben, sagte der Mitangeklagte.
Mehrjährige Freiheitsstrafe
Wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte verlangt die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine fünf- bis sechsjährige Freiheitsstrafe. Der Mann, der mit einer Philippina verheiratet ist, wurde im Jahr 2006 von den Philippinen in die Schweiz ausgeliefert und sitzt seither in Haft. Sein Mandant habe eine früher gefällte Freiheitsstrafe verbüsst, sagte sein Verteidiger gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Seit gut einem Jahr ist er in Sicherheitshaft.
Auf unschuldig plädiert
Der 53-jährige Schweizer streitet alles ab. Die Mitangeklagten hätten in eigener Verantwortung gehandelt. Dass einige Firmen zahlungsunfähig wurden und in Konkurs gingen, sei nicht seine Schuld. Die Anklage sei unbegründet, sagte sein Verteidiger. Er verlangte, dass das Verfahren eingestellt und der Hauptangeklagte sofort aus der Haft entlassen werde. Die Anträge lehnte das Gericht nach rund einstündiger Beratung ab.
Mitangeklagte geben sich naiv
Die Mitangeklagten zeigten sich geständig, gaben sich aber naiv. Dass es sich um kriminelle Geschäfte handelte, wollen sie lange nicht gemerkt haben, wie die drei vor Gericht sagten. Der vorbestrafte 57-Jährige, der auch die Einbrüche zugab, soll mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 bis 33 Monaten bestraft werden. Der 51-jährigen Schweizer - auch er vorbestraft - soll wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 bis 24 Monaten verurteilt werden. Einem 37-jährigen Österreicher droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 bis 18 Monaten.
In Arbon hat am Montag ein mehrtägiger Prozess gegen eine Betrügerbande begonnen. Vier Männer sollen Waren für mehrere Millionen Franken bestellt, aber nie bezahlt haben. Drei Angeklagte schoben die Schuld auf den vorbestraften Hauptangeklagten.
Laut Anklage hat der 53-jährige Schweizer zwischen 2002 und 2006 zahlreiche Lieferanten mit einem ausgeklügelten System ausgetrickst. Er kaufte schuldenfreie Firmen und bestellte in deren unbescholtenem Namen Lebensmittel, Getränke, Möbel, Werkzeuge, Maschinen, Baumaterialien und weitere Waren im Wert von mehreren Millionen Franken.
Stohmänner angeheuert
Für seine kriminellen Machenschaften heuerte der Kaufmann laut dem Staatsanwalt Strohmänner an, welche die Waren entgegennahmen. «Bezahlt wurde nie», sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Arbon. Die gelieferten Waren habe der Hauptangeklagte entweder verbraucht oder über andere Geschäfte weiterverkauft.
Drogenabhängiger 57-Jähriger
Die drei Mitangeklagten belasteten den 53-jährigen Kaufmann schwer. Der Mann habe sie angeheuert und zu den illegalen Geschäften angestiftet. Im Auftrag des Drahtziehers seien sie in angemieteten Büros gesessen, hätten Waren bestellt und entgegengenommen. Er habe keine Ahnung von Büroarbeit und sei zum Tatzeitpunkt drogenabhängig gewesen, sagte ein 57-jähriger Schweizer. Der Hauptangeklagte habe ihn angefragt, ob er für ihn arbeiten wolle. Weil er Geld brauchte, habe er zugesagt. «Ich wusste gar nicht, was ein Verwaltungsrat ist», sagte der gelernte Schreiner, der heute von Sozialhilfe lebt, am Montag vor Gericht.
Zudem wirft die Thurgauer Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten mehrere Einbrüche vor, die er zwischen Oktober 2002 und September 2005 zusammen mit dem 57-jährigen Schweizer unternommen haben soll. Auf den Beutezügen sollen die beiden Waren und Bargeld im Wert von mehreren hunderttausend Franken gestohlen haben. Die Beute habe der Anführer für sich behalten und ihm nur etwas Geld für Drogen gegeben, sagte der Mitangeklagte.
Mehrjährige Freiheitsstrafe
Wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte verlangt die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten eine fünf- bis sechsjährige Freiheitsstrafe. Der Mann, der mit einer Philippina verheiratet ist, wurde im Jahr 2006 von den Philippinen in die Schweiz ausgeliefert und sitzt seither in Haft. Sein Mandant habe eine früher gefällte Freiheitsstrafe verbüsst, sagte sein Verteidiger gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Seit gut einem Jahr ist er in Sicherheitshaft.
Auf unschuldig plädiert
Der 53-jährige Schweizer streitet alles ab. Die Mitangeklagten hätten in eigener Verantwortung gehandelt. Dass einige Firmen zahlungsunfähig wurden und in Konkurs gingen, sei nicht seine Schuld. Die Anklage sei unbegründet, sagte sein Verteidiger. Er verlangte, dass das Verfahren eingestellt und der Hauptangeklagte sofort aus der Haft entlassen werde. Die Anträge lehnte das Gericht nach rund einstündiger Beratung ab.
Mitangeklagte geben sich naiv
Die Mitangeklagten zeigten sich geständig, gaben sich aber naiv. Dass es sich um kriminelle Geschäfte handelte, wollen sie lange nicht gemerkt haben, wie die drei vor Gericht sagten. Der vorbestrafte 57-Jährige, der auch die Einbrüche zugab, soll mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 bis 33 Monaten bestraft werden. Der 51-jährigen Schweizer - auch er vorbestraft - soll wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 bis 24 Monaten verurteilt werden. Einem 37-jährigen Österreicher droht eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 bis 18 Monaten.
Ein 45-jähriger Deutscher, der seit Jahren mit einem EU-Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betrugs gesucht wurde, ist am Dienstag in Mondsee festgenommen worden. Er lebte seit drei Jahren unter einem Aliasnamen in Österreich.
Der EU-Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg stammt aus dem Jahr 2008. Schon damals soll der Deutsche wegen vorgetäuschter Immobiliengeschäfte gesucht worden sein, so die Polizei. Kurz danach dürfte sich der Mann unter einem anderen Namen mit gefälschten Papieren in Oberösterreich niedergelassen haben. Er gab zu, dass er damit einer Festnahme und Auslieferung nach Deutschland entgehen wollte.
Pensionistin um 25.000 Euro betrogen
Nun kam ihm die Polizei aber auf die Schliche, weil er im April eine Pensionistin in Oberösterreich mit dem gleichen Trick um 25.000 Euro betrogen haben soll. Am Dienstag wurde das Auto des Verdächtigen kontrolliert und dabei seine Papiere überprüft. Er zeigte Führerschein und Personalausweis vor, die auf seinen bürgerlichen Namen lauten, und gab seine Maskerade schließlich zu. Er wurde in die Justizanstalt Wels eingeliefert.
Der EU-Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg stammt aus dem Jahr 2008. Schon damals soll der Deutsche wegen vorgetäuschter Immobiliengeschäfte gesucht worden sein, so die Polizei. Kurz danach dürfte sich der Mann unter einem anderen Namen mit gefälschten Papieren in Oberösterreich niedergelassen haben. Er gab zu, dass er damit einer Festnahme und Auslieferung nach Deutschland entgehen wollte.
Pensionistin um 25.000 Euro betrogen
Nun kam ihm die Polizei aber auf die Schliche, weil er im April eine Pensionistin in Oberösterreich mit dem gleichen Trick um 25.000 Euro betrogen haben soll. Am Dienstag wurde das Auto des Verdächtigen kontrolliert und dabei seine Papiere überprüft. Er zeigte Führerschein und Personalausweis vor, die auf seinen bürgerlichen Namen lauten, und gab seine Maskerade schließlich zu. Er wurde in die Justizanstalt Wels eingeliefert.
Nach langwierigen Ermittlungen des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Waiblinger Kripo und der Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Anfang September ein Millionenbetrüger wegen Anlagebetrugs überführt werden, der sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befindet. Der 53 Jahre alte Mann hatte nach der deutschen Wiedervereinigung die Geschäftsidee, in Chemnitz Immobilien aufzukaufen und diese – teilweise nach Sanierung – gewinnbringend weiter zu veräußern. Zudem wollte er über die anschließende Hausverwaltung eine Rendite erwirtschaften. Um seine Idee umzusetzen, gründete der Mann insgesamt drei Gesellschaften bei denen er zumeist als alleiniger Geschäftsführer fungierte.
Etwa ab dem Jahr 2003 gelang es dem Beschuldigten nicht mehr, Bankkredite für sein Vorhaben zu erlangen. Um dennoch an das notwendige Kapital für den Umsatz seiner Geschäftsidee zu kommen, finanzierte er in den kommenden Jahren die drei Gesellschaften über sogenannte Darlehen mit Gewinnbeteiligung (partiarische Darlehen). Mit professionellen Hochglanzprospekten warb er für seine Unternehmen und die scheinbar lukrativen Anlagenangebote. Bei den jeweiligen Darlehensverträgen wurden den Anlegern eine jährliche Rendite zwischen sieben und zehn Prozent zugesichert.
Mit dieser Masche hatte der Betrüger insgesamt 726 Mal Erfolg. Zwischen dem Jahr 2005 und 2009 sammelte der Wirtschaftskriminelle fast 10 Millionen Euro von verschiedenen Anlegern ein, wobei die einzelnen Anlagebeträge zwischen knapp unter 1000 und 100.000 Euro betrugen.
Die sehr umfangreichen Ermittlungen durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Stuttgart in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskriminalisten der Kripo Waiblingen konnten letztlich erfolgreich geführt werden. Um den Nachweis zu führen, dass der 53-Jährige aus dem Rems-Murr-Kreis stammende Mann sich durch gewerbsmäßigen Betrug bereicherte, wurden insgesamt drei groß angelegte Durchsuchungen durchgeführt und zahlreiche Ordner und anderes Beweismaterial sichergestellt. Die Ermittlungen, bei denen unter anderem 500 Vernehmungen anfielen, als auch die Auswertung der Schriftstücke in diesem Betrugsfall dauerten mehrere Jahre. Der Betrüger, gegen den die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht ein Haftbefehl beantragt hat, ist zwischenzeitlich festgenommen. Der Tatverdächtige kam nach Vorführung beim Haftrichter Anfang September in Untersuchungshaft.
Etwa ab dem Jahr 2003 gelang es dem Beschuldigten nicht mehr, Bankkredite für sein Vorhaben zu erlangen. Um dennoch an das notwendige Kapital für den Umsatz seiner Geschäftsidee zu kommen, finanzierte er in den kommenden Jahren die drei Gesellschaften über sogenannte Darlehen mit Gewinnbeteiligung (partiarische Darlehen). Mit professionellen Hochglanzprospekten warb er für seine Unternehmen und die scheinbar lukrativen Anlagenangebote. Bei den jeweiligen Darlehensverträgen wurden den Anlegern eine jährliche Rendite zwischen sieben und zehn Prozent zugesichert.
Mit dieser Masche hatte der Betrüger insgesamt 726 Mal Erfolg. Zwischen dem Jahr 2005 und 2009 sammelte der Wirtschaftskriminelle fast 10 Millionen Euro von verschiedenen Anlegern ein, wobei die einzelnen Anlagebeträge zwischen knapp unter 1000 und 100.000 Euro betrugen.
Die sehr umfangreichen Ermittlungen durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Stuttgart in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskriminalisten der Kripo Waiblingen konnten letztlich erfolgreich geführt werden. Um den Nachweis zu führen, dass der 53-Jährige aus dem Rems-Murr-Kreis stammende Mann sich durch gewerbsmäßigen Betrug bereicherte, wurden insgesamt drei groß angelegte Durchsuchungen durchgeführt und zahlreiche Ordner und anderes Beweismaterial sichergestellt. Die Ermittlungen, bei denen unter anderem 500 Vernehmungen anfielen, als auch die Auswertung der Schriftstücke in diesem Betrugsfall dauerten mehrere Jahre. Der Betrüger, gegen den die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht ein Haftbefehl beantragt hat, ist zwischenzeitlich festgenommen. Der Tatverdächtige kam nach Vorführung beim Haftrichter Anfang September in Untersuchungshaft.
Seit einigen Monaten läuft vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig eine Verhandlung gegen vier Angeklagte wegen Kapitalanlagebetrugs und Untreue. Es erfolgte eine umfangreiche Beweisaufnahme und heute war die Urteilsverkündung.
Drei der vier Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Mein Mandant, dem Untreue vorgeworfen wurde, wurde freigesprochen. Er ist froh darüber, dass ein seit 2005 laufendes Strafverfahren gegen ihn nun (vorläufig) sein gutes Ende gefunden hat.
Bernd Eickelberg Rechtsanwalt
Drei der vier Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Mein Mandant, dem Untreue vorgeworfen wurde, wurde freigesprochen. Er ist froh darüber, dass ein seit 2005 laufendes Strafverfahren gegen ihn nun (vorläufig) sein gutes Ende gefunden hat.
Bernd Eickelberg Rechtsanwalt
Der türkische Geschäftsführer aus der Region Niedergösgen zeigte sich vor dem Bezirksgericht Zürich nicht geständig und bezeichnete sich als unschuldig. In der Untersuchung hatte er eine Verschwörung von Landsleuten geltend gemacht, verweigerte allerdings vor den Schranken jegliche weitere Aussagen dazu. Anders sah es die Staatsanwaltschaft, die dem verheirateten Familienvater Bestellungsbetrüge im grossen Stil vorwarf.
Via Gastrofirma in Aarburg
Laut Anklage gründete der Beschuldigte im Juni 2004 eine Gastrofirma in Aarburg und richtete darauf zwei Lagerhallen in Rothrist und Rheinfelden ein. Der Dreh war danach einfach, aber wirkungsvoll. So gab er bei mehreren Grosslieferanten massenweise Bestellungen auf und bezahlte die ersten Warenposten für insgesamt über 193000 Franken überpünktlich. Mit der Folge, dass die Zulieferer dem neuen Grosskunden Vertrauen schenkten.
Dann gab der Beschuldigte noch grössere Bestellungen auf. In erster Linie Getränke, Spirituosen sowie Tabakwaren. Doch diesmal blieben die Grosshändler auf ihren Rechnungen sitzen. Zu den geprellten Geschädigten gehörten Unternehmen wie Feldschlösschen, Evian oder gar die EDV-Firma Dell, welche dem Beschuldigten rund 25 Laptop-Computer für über 86000 Franken ins Haus lieferte. Als die Polizei den verzeigten Geschäftsführer am 5. August 2008 festnahm und er für 206 Tage in der Untersuchungshaft verschwand, betrug der Schaden bereits über 1,2 Millionen Franken. Zum Hauptopfer zählte der Getränkeriese Coca-Cola mit einem Verlust von über 200000 Franken. Den Grossteil der nicht bezahlten Waren hatte der Kaufmann zu Dumpingpreisen abgesetzt.
Verteidigung für Freispruch
Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Unternehmer wegen gewerbsmässigen Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem sollte er 250 000 Franken dem Staat abliefern. Vor Gericht hinterliess der mehrfach vorbestrafte Angeschuldigte einen zwiespältigen Eindruck. Obwohl der ehemalige Ringer bereits seit 1994 – dank der Heirat mit einer türkischstämmigen Eidgenössin – in der Schweiz lebt, kann er kaum ein Wort Deutsch.
Der zuständige Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch und stellte seinen Klienten als Opfer von kriminellen Machenschaften von dubiosen Landsleuten dar. Die Beweislage der Staatsanwaltschaft stufte der Anwalt als zu dünn ein.
Strafe auf fünf Jahre erhöht
Bei der Urteilseröffnung erlebte der Türke eine böse Überraschung. So kam das Gericht in den meisten Punkten nicht nur zu Schuldsprüchen, sondern ging auch mit fünf Jahren Freiheitsentzug aufgrund des erheblichen Verschuldens deutlich über den Antrag der Anklage hinaus. Zudem soll der Mittdreissiger den geprellten Firmen den gesamten Schaden zurückerstatten. Nicht zuletzt muss er dem Staat als Ersatzforderung 35 000 Franken abliefern.
Das Gericht sprach von einer klaren Beweislage. Der Beschuldigte habe seinen Zahlungswillen verschwiegen und damit die Geschädigten aktiv getäuscht, erklärte der Vorsitzende zum Schluss.
*Aargauer Zeitung
Via Gastrofirma in Aarburg
Laut Anklage gründete der Beschuldigte im Juni 2004 eine Gastrofirma in Aarburg und richtete darauf zwei Lagerhallen in Rothrist und Rheinfelden ein. Der Dreh war danach einfach, aber wirkungsvoll. So gab er bei mehreren Grosslieferanten massenweise Bestellungen auf und bezahlte die ersten Warenposten für insgesamt über 193000 Franken überpünktlich. Mit der Folge, dass die Zulieferer dem neuen Grosskunden Vertrauen schenkten.
Dann gab der Beschuldigte noch grössere Bestellungen auf. In erster Linie Getränke, Spirituosen sowie Tabakwaren. Doch diesmal blieben die Grosshändler auf ihren Rechnungen sitzen. Zu den geprellten Geschädigten gehörten Unternehmen wie Feldschlösschen, Evian oder gar die EDV-Firma Dell, welche dem Beschuldigten rund 25 Laptop-Computer für über 86000 Franken ins Haus lieferte. Als die Polizei den verzeigten Geschäftsführer am 5. August 2008 festnahm und er für 206 Tage in der Untersuchungshaft verschwand, betrug der Schaden bereits über 1,2 Millionen Franken. Zum Hauptopfer zählte der Getränkeriese Coca-Cola mit einem Verlust von über 200000 Franken. Den Grossteil der nicht bezahlten Waren hatte der Kaufmann zu Dumpingpreisen abgesetzt.
Verteidigung für Freispruch
Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Unternehmer wegen gewerbsmässigen Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem sollte er 250 000 Franken dem Staat abliefern. Vor Gericht hinterliess der mehrfach vorbestrafte Angeschuldigte einen zwiespältigen Eindruck. Obwohl der ehemalige Ringer bereits seit 1994 – dank der Heirat mit einer türkischstämmigen Eidgenössin – in der Schweiz lebt, kann er kaum ein Wort Deutsch.
Der zuständige Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch und stellte seinen Klienten als Opfer von kriminellen Machenschaften von dubiosen Landsleuten dar. Die Beweislage der Staatsanwaltschaft stufte der Anwalt als zu dünn ein.
Strafe auf fünf Jahre erhöht
Bei der Urteilseröffnung erlebte der Türke eine böse Überraschung. So kam das Gericht in den meisten Punkten nicht nur zu Schuldsprüchen, sondern ging auch mit fünf Jahren Freiheitsentzug aufgrund des erheblichen Verschuldens deutlich über den Antrag der Anklage hinaus. Zudem soll der Mittdreissiger den geprellten Firmen den gesamten Schaden zurückerstatten. Nicht zuletzt muss er dem Staat als Ersatzforderung 35 000 Franken abliefern.
Das Gericht sprach von einer klaren Beweislage. Der Beschuldigte habe seinen Zahlungswillen verschwiegen und damit die Geschädigten aktiv getäuscht, erklärte der Vorsitzende zum Schluss.
*Aargauer Zeitung
Jahrelang hatten vier Ingenieure mit fingierten Rechnungen Umsatzsteuern kassiert, ohne Umsatz zu machen. Der Schaden für den Fiskus: zwei Millionen Euro. Das Bochumer Landgericht sprach nun das Urteil: Der Hauptangeklagte, ein Ex-Wittener (67), kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.
Vier Ingenieure hatten den Fiskus um zwei Millionen Euro hintergangen , nun hat das Bochumer Landgericht das Urteil gefällt: Der Hauptangeklagte, ein Ex-Wittener (67), kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon
Zwei Komplizen erhielten ebenfalls eine Bewährung. Ein vorbestrafter Dortmunder muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Die vier Männer hatten sich mit Elektrofirmen selbstständig gemacht und sich zwischen 2002 und 2008 gegenseitig Scheinrechnungen ausgestellt. In den meisten Fällen gaben die Angeklagten „technische Beratungsleistungen“ an. Doch die hatte es in Wahrheit nie gegeben. Dadurch kassierten die Männer Umsatzsteuer ohne Umsatz.
Schwindel flog bei Prüfung auf
Aufgeflogen waren die Betrüger bei einer Betriebsprüfung der Steuerfahndung. Im August 2008 waren sie festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft musste sich für die Anklage durch Hunderte Seiten Akten kämpfen. Allein die Verlesung der Anklageschrift hatte eine Stunde gedauert. Der Prozess konnte so schnell beendet werden, weil das Quartett von Beginn an ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.
Teile der Steuerschulden sind mittlerweile zurückgezahlt worden. Ein Mann aus Datteln, der eine Million Euro hinterzogen hatte, hat alles wiedergutgemacht. Er kam am Ende mit 18 Monaten auf Bewährung davon.
Inzwischen leben die Ingenieure in völlig unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen. So muss ein 68-Jähriger nach eigenen Angaben mit einer Rente von 350 Euro auskommen, ein anderer lebt von Witwenrente, ein Dritter hat Immobilienschulden in Millionenhöhe.
Ein 62-Jähriger bezifferte sein Vermögen auf stattliche 900.000 Euro. Er hatte seine Firma für 3,4 Millionen Euro verkauft. Übrig blieben 1,8 Millionen. Den Rest bekam löblicherweise das Finanzamt .
Vier Ingenieure hatten den Fiskus um zwei Millionen Euro hintergangen , nun hat das Bochumer Landgericht das Urteil gefällt: Der Hauptangeklagte, ein Ex-Wittener (67), kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon
Zwei Komplizen erhielten ebenfalls eine Bewährung. Ein vorbestrafter Dortmunder muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Die vier Männer hatten sich mit Elektrofirmen selbstständig gemacht und sich zwischen 2002 und 2008 gegenseitig Scheinrechnungen ausgestellt. In den meisten Fällen gaben die Angeklagten „technische Beratungsleistungen“ an. Doch die hatte es in Wahrheit nie gegeben. Dadurch kassierten die Männer Umsatzsteuer ohne Umsatz.
Schwindel flog bei Prüfung auf
Aufgeflogen waren die Betrüger bei einer Betriebsprüfung der Steuerfahndung. Im August 2008 waren sie festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft musste sich für die Anklage durch Hunderte Seiten Akten kämpfen. Allein die Verlesung der Anklageschrift hatte eine Stunde gedauert. Der Prozess konnte so schnell beendet werden, weil das Quartett von Beginn an ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.
Teile der Steuerschulden sind mittlerweile zurückgezahlt worden. Ein Mann aus Datteln, der eine Million Euro hinterzogen hatte, hat alles wiedergutgemacht. Er kam am Ende mit 18 Monaten auf Bewährung davon.
Inzwischen leben die Ingenieure in völlig unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen. So muss ein 68-Jähriger nach eigenen Angaben mit einer Rente von 350 Euro auskommen, ein anderer lebt von Witwenrente, ein Dritter hat Immobilienschulden in Millionenhöhe.
Ein 62-Jähriger bezifferte sein Vermögen auf stattliche 900.000 Euro. Er hatte seine Firma für 3,4 Millionen Euro verkauft. Übrig blieben 1,8 Millionen. Den Rest bekam löblicherweise das Finanzamt .
Millionenbetrug mit Umsatzsteuer in Lübeck aufgedeckt
Ein seit 2011 laufendes Ermittlungsverfahren von Steuerfahndung und Kommissariat 2 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck steht kurz vor dem Abschluss. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wird seit dem vergangenem Jahr gegen eine Tätergruppe im Raum Lübeck wegen des Verdachts der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung ermittelt. Die insgesamt 16 Tatverdächtigen sollen beim Handel mit Altmetallen rund 1,3 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben.
Bereits im Februar 2011 wurden 18 Objekte durchsucht und große Mengen an Beweismaterial sichergestellt. Bei dieser Aktion waren zeitweise 40 Beamte von Steuerfahndung und Landespolizei im Einsatz. Anschließend wurden mehr als 40 Zeugen beziehungsweise Beschuldigte vernommen.
Die Steuerfahndungsstelle Lübeck führt den Erfolg der Ermittlungen unter anderem auch auf die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe von Polizei und Steuerfahndung zurück. Insbesondere durch die logistische und personelle Unterstützung der Polizei sei das effektive Vorgehen gegen die Täterbande ermöglicht worden.
Ein seit 2011 laufendes Ermittlungsverfahren von Steuerfahndung und Kommissariat 2 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck steht kurz vor dem Abschluss. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wird seit dem vergangenem Jahr gegen eine Tätergruppe im Raum Lübeck wegen des Verdachts der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung ermittelt. Die insgesamt 16 Tatverdächtigen sollen beim Handel mit Altmetallen rund 1,3 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben.
Bereits im Februar 2011 wurden 18 Objekte durchsucht und große Mengen an Beweismaterial sichergestellt. Bei dieser Aktion waren zeitweise 40 Beamte von Steuerfahndung und Landespolizei im Einsatz. Anschließend wurden mehr als 40 Zeugen beziehungsweise Beschuldigte vernommen.
Die Steuerfahndungsstelle Lübeck führt den Erfolg der Ermittlungen unter anderem auch auf die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe von Polizei und Steuerfahndung zurück. Insbesondere durch die logistische und personelle Unterstützung der Polizei sei das effektive Vorgehen gegen die Täterbande ermöglicht worden.
Am Dienstag haben Beamte der Sondereinheit WEGA in einem Hotel in der Wiener Innenstadt einen Betrüger festgenommen, der im ganz großen Stil agierte. Der Mann soll insgesamt rund 20 Personen geschädigt und fünf Millionen Euro Schaden verursacht haben.
Der 46-jährige mutmaßliche Betrüger, für den in dem Hotel in der Wiener Innenstadt die Handschellen klickten, soll mit der Aussicht auf angeblich sichere Börsen-Spekulationen seine Opfer getäuscht und um rund fünf Millionen Euro betrogen haben.
Ehepaar gab Betrüger 1,1 Mio. Euro
Einen entsprechenden Bericht der “Kronen Zeitung” (Donnerstagausgabe) bestätigte ein Polizeisprecher. Laut Polizei gibt es “ungefähr 20 Geschädigte”. Wie die Zeitung berichtete, soll allein ein Wiener Ehepaar 1,1 Millionen Euro investiert haben – das Paar sah das Geld nie wieder. Der mutmaßliche Betrüger sitzt nach der Festnahme in der Innenstadt nun in Untersuchungshaft.
Der 46-jährige mutmaßliche Betrüger, für den in dem Hotel in der Wiener Innenstadt die Handschellen klickten, soll mit der Aussicht auf angeblich sichere Börsen-Spekulationen seine Opfer getäuscht und um rund fünf Millionen Euro betrogen haben.
Ehepaar gab Betrüger 1,1 Mio. Euro
Einen entsprechenden Bericht der “Kronen Zeitung” (Donnerstagausgabe) bestätigte ein Polizeisprecher. Laut Polizei gibt es “ungefähr 20 Geschädigte”. Wie die Zeitung berichtete, soll allein ein Wiener Ehepaar 1,1 Millionen Euro investiert haben – das Paar sah das Geld nie wieder. Der mutmaßliche Betrüger sitzt nach der Festnahme in der Innenstadt nun in Untersuchungshaft.
Ein mutmaßlicher Sozialbetrüger soll über Jahre Erkrankungen vorgetäuscht und Leistungen in Höhe von mehr als 250 000 Euro erschlichen haben. Der 44-Jährige muss sich seit Freitag wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der Mann, der sich in Untersuchungshaft befindet, wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Seine Verteidigerin kündigte an, dass er zunächst schweigen werde.
Der gescheiterte Kaufmann soll im Jahr 2006 während der Verbüßung einer Haftstrafe wegen Betruges eine Karriere als «Berufskranker» geplant haben, so die Staatsanwaltschaft. Er täuschte aus Sicht der Anklage zunächst «neurologische Ausfälle im Gangbild» vor und verfälschte nach Klinikaufenthalten ärztliche Befunde. Diese soll er dann beim Versorgungsamt und bei Krankenkassen eingereicht haben.
Als angeblich an Multipler Sklerose erkrankter und arbeitsunfähiger Mann soll er von April 2007 bis Juli 2011 von verschiedenen Sozialämtern und Krankenkassen Geld erschlichen haben. Der Schwindel sei nach einer anonymen Anzeige entdeckt worden, sagte ein Justizsprecher.
Der Kaufmann, der nach einer Insolvenz und früher begangenen Straftaten verschuldet war, erschlich sich der Anklage zufolge Sozialleistungen sowie Pflegegeld und Pflegeleistungen. Er habe weitere angebliche Krankheiten nachgeschoben, um die Behörden und Krankenkassen von weitergehenden Kontrollen abzuhalten.
Zur Verschleierung sei er zudem häufig umgezogen. In Rheinland-Pfalz habe er im April 2010 in einer sehr steilen Hanglage oberhalb des Rheins gelebt. Für einen schwer Bewegungs- und Gehbehinderten wäre das völlig ungeeignet gewesen, hieß es in der Anklage. Mehrfach sei er in Spanien im Urlaub gewesen und immer wieder Auto gefahren. Der Prozess wird am 23. Oktober fortgesetzt
Der gescheiterte Kaufmann soll im Jahr 2006 während der Verbüßung einer Haftstrafe wegen Betruges eine Karriere als «Berufskranker» geplant haben, so die Staatsanwaltschaft. Er täuschte aus Sicht der Anklage zunächst «neurologische Ausfälle im Gangbild» vor und verfälschte nach Klinikaufenthalten ärztliche Befunde. Diese soll er dann beim Versorgungsamt und bei Krankenkassen eingereicht haben.
Als angeblich an Multipler Sklerose erkrankter und arbeitsunfähiger Mann soll er von April 2007 bis Juli 2011 von verschiedenen Sozialämtern und Krankenkassen Geld erschlichen haben. Der Schwindel sei nach einer anonymen Anzeige entdeckt worden, sagte ein Justizsprecher.
Der Kaufmann, der nach einer Insolvenz und früher begangenen Straftaten verschuldet war, erschlich sich der Anklage zufolge Sozialleistungen sowie Pflegegeld und Pflegeleistungen. Er habe weitere angebliche Krankheiten nachgeschoben, um die Behörden und Krankenkassen von weitergehenden Kontrollen abzuhalten.
Zur Verschleierung sei er zudem häufig umgezogen. In Rheinland-Pfalz habe er im April 2010 in einer sehr steilen Hanglage oberhalb des Rheins gelebt. Für einen schwer Bewegungs- und Gehbehinderten wäre das völlig ungeeignet gewesen, hieß es in der Anklage. Mehrfach sei er in Spanien im Urlaub gewesen und immer wieder Auto gefahren. Der Prozess wird am 23. Oktober fortgesetzt
Anlagebetrüger in Wien inhaftiert
60-Jähriger erleichterte alleinstehende Damen um ihr Vermögen - weitere Opfer gesucht

Nachdem eines seiner Opfer bei der Polizei Anzeige erstattet hatte, ist in Wien ein Betrüger festgenommen worden. Der 60-Jährige hatte im Internet gezielt Kontakt zu alleinstehenden Frauen gesucht. Diese brachte er dann durch falsche Heiratsversprechen um ihr Vermögen. Auch diverse Einmietbetrügereien konnten dem Beschuldigten nachgewiesen werden. Der Schaden beläuft sich auf etwa 220.000 Euro.
Beamten des Landeskriminalamtes Wien konnten einen 60-jährigen Österreicher ausforschen und am 1.10. in der Wiener Innenstadt festnehmen. Eine Frau war Opfer des Betrügers geworden und hatte Anzeige erstattet.
Der Mann ist dringend verdächtig, im Zeitraum von August 2010 bis Ende September 2012 mehrere Personen um ihr Geld betrogen zu haben. Der Beschuldigte suchte über Partnervermittlungsbörsen im Internet Kontakt zu alleinstehenden und wohlhabenden Frauen. Im Laufe der Zeit erschlich er sich durch Liebesschwüre und Heiratsversprechen das Vertrauen seiner Opfer.
Er gab sich als Pilot oder Inhaber einer Privatfluglinie aus und überredete die Damen zur Übergabe von Bargeldbeträgen und zu Investitionen in angeblich lukrative Kapitalanlagegeschäfte.
Des Weiteren konnten dem Beschuldigen mehrere Einmietbetrügereien in Hotels und Beherbergungsstätten in verschiedenen Bundesländern nachgewiesen werden.
Der bisher festgestellte Schaden beläuft sich auf etwa 220.000 €. Der Inhaftierte ist nicht geständig.
Vermutlich sind noch weitere Personen Opfer des Betrügers geworden. Daher werden sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) an das Landeskriminalamt Wien Außenstelle Zentrum Ost, Gruppe Goldnagl, unter der Telefonnummer 01/ 31310 DW 62 800 (Journal) erbeten.

Nachdem eines seiner Opfer bei der Polizei Anzeige erstattet hatte, ist in Wien ein Betrüger festgenommen worden. Der 60-Jährige hatte im Internet gezielt Kontakt zu alleinstehenden Frauen gesucht. Diese brachte er dann durch falsche Heiratsversprechen um ihr Vermögen. Auch diverse Einmietbetrügereien konnten dem Beschuldigten nachgewiesen werden. Der Schaden beläuft sich auf etwa 220.000 Euro.
Beamten des Landeskriminalamtes Wien konnten einen 60-jährigen Österreicher ausforschen und am 1.10. in der Wiener Innenstadt festnehmen. Eine Frau war Opfer des Betrügers geworden und hatte Anzeige erstattet.
Der Mann ist dringend verdächtig, im Zeitraum von August 2010 bis Ende September 2012 mehrere Personen um ihr Geld betrogen zu haben. Der Beschuldigte suchte über Partnervermittlungsbörsen im Internet Kontakt zu alleinstehenden und wohlhabenden Frauen. Im Laufe der Zeit erschlich er sich durch Liebesschwüre und Heiratsversprechen das Vertrauen seiner Opfer.
Er gab sich als Pilot oder Inhaber einer Privatfluglinie aus und überredete die Damen zur Übergabe von Bargeldbeträgen und zu Investitionen in angeblich lukrative Kapitalanlagegeschäfte.
Des Weiteren konnten dem Beschuldigen mehrere Einmietbetrügereien in Hotels und Beherbergungsstätten in verschiedenen Bundesländern nachgewiesen werden.
Der bisher festgestellte Schaden beläuft sich auf etwa 220.000 €. Der Inhaftierte ist nicht geständig.
Vermutlich sind noch weitere Personen Opfer des Betrügers geworden. Daher werden sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) an das Landeskriminalamt Wien Außenstelle Zentrum Ost, Gruppe Goldnagl, unter der Telefonnummer 01/ 31310 DW 62 800 (Journal) erbeten.
Vier verschiedene GmbHs hatte der Angeklagte gegründet und deren Insolvenz betrügerisch hinausgezögert
Die Liste der Anklagepunkte will scheinbar kein Ende nehmen. Und trotzdem kam ein geständiger Betrüger an der Haftstrafe vorbei.
Betrug, Betrugsversuch, falsche Versicherung an Eidesstatt, vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlicher Bankrott: Mit diesen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sah sich ein angeklagter Maurer jetzt vor dem Schöffengericht konfrontiert.
Im September hatte ihn die Polizei von seinem Fahrrad herunter verhaftet und für eine Woche in Untersuchungshaft gesteckt. Der Angeklagte war für Gericht und Staatsanwaltschaft nicht auffindbar gewesen, deshalb hatte man Fluchtgefahr unterstellen müssen.
Vier verschiedene GmbHs hatte der Angeklagte gegründet und deren Insolvenz betrügerisch hinausgezögert. Wie es soweit hatte kommen können? Der 49-Jährige erklärt: "Ich bin schlampig gewesen und habe die Dinge schleifen lassen." Er gab vor, über die Rechtssituation nicht im Bilde gewesen zu sein. Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler erläuterte ihm die Zusammenhänge, die er aber als Geschäftsführer seiner Gesellschaften hätte kennen müssen. Seine jetzige Lebensgefährtin erklärte vor Gericht, dass sie nun die Geschäfte des Angeklagten abwickle. "Er hat nicht einmal mehr seine Post geöffnet."
Dass eine der vorgeworfenen Taten bereits zwei Jahre vor seiner letzten Verurteilung lag, bewahrte den 49-Jährigen nun vor dem Gefängnis. Dadurch nämlich mussten zwei Strafen gebildet werden, von denen keine die Zweijahresgrenze überschritt, die eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen hätte.
Sein umfassendes Geständnis hatte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart, was es honoriert. Außerdem war, wie die Staatsanwältin anmerkte, kein übermäßig großer Schaden entstanden.
Der Mann ist bei Gericht bekannt. Im November 2009 war er wegen Betrugs angeklagt, konnte aber nicht verurteilt werden, weil der betrogene Schwager seine Anzeige drei Monate zu spät erstattet hatte. Aus einer anderen Verurteilung wegen Untreue aus dem Jahr 2008 stand er unter offener Bewährung.
Der Angeklagte berichtete, er sei mit seinem Schwager zwischenzeitig versöhnt, weil der durch den Verkauf eines Hauses den damals von ihm verursachten Schaden habe egalisieren können. Davon wollte der Schwager gegenüber der Redaktion aber nichts wissen. Dieser Vorwurf konnte bei Gericht aber keine Rolle spielen, weil das Verfahren damals eingestellt werden musste.
Die Staatsanwältin beantragte zwei Strafen. Eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis und für den zweiten Tatkomplex 15 Monate Gefängnis. Beide Strafen empfahl sie, wegen des Geständnisses, zur Bewährung, auszusetzen. Die Staatsanwältin wollte diese aber auf fünf Jahre erstreckt wissen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rolf Asmus, stimmte der Staatsanwältin im Wesentlichen zu, befand aber, dass eine Bewährungszeit von drei Jahren ausreichend sein müsse. Das Gericht verurteilte gemäß den Anträgen und setzte eine Bewährungszeit von vier Jahren fest.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Der Maurer wird wegen dieser Vorstrafen zumindest keiner GmbH mehr als Geschäftsführer vorstehen dürfen. Die Richterin: "Das ist kein Beinbruch, er kann es ohnehin nicht."
* Oberbayerisches Volksblatt
Betrug, Betrugsversuch, falsche Versicherung an Eidesstatt, vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlicher Bankrott: Mit diesen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sah sich ein angeklagter Maurer jetzt vor dem Schöffengericht konfrontiert.
Im September hatte ihn die Polizei von seinem Fahrrad herunter verhaftet und für eine Woche in Untersuchungshaft gesteckt. Der Angeklagte war für Gericht und Staatsanwaltschaft nicht auffindbar gewesen, deshalb hatte man Fluchtgefahr unterstellen müssen.
Vier verschiedene GmbHs hatte der Angeklagte gegründet und deren Insolvenz betrügerisch hinausgezögert. Wie es soweit hatte kommen können? Der 49-Jährige erklärt: "Ich bin schlampig gewesen und habe die Dinge schleifen lassen." Er gab vor, über die Rechtssituation nicht im Bilde gewesen zu sein. Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler erläuterte ihm die Zusammenhänge, die er aber als Geschäftsführer seiner Gesellschaften hätte kennen müssen. Seine jetzige Lebensgefährtin erklärte vor Gericht, dass sie nun die Geschäfte des Angeklagten abwickle. "Er hat nicht einmal mehr seine Post geöffnet."
Dass eine der vorgeworfenen Taten bereits zwei Jahre vor seiner letzten Verurteilung lag, bewahrte den 49-Jährigen nun vor dem Gefängnis. Dadurch nämlich mussten zwei Strafen gebildet werden, von denen keine die Zweijahresgrenze überschritt, die eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen hätte.
Sein umfassendes Geständnis hatte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart, was es honoriert. Außerdem war, wie die Staatsanwältin anmerkte, kein übermäßig großer Schaden entstanden.
Der Mann ist bei Gericht bekannt. Im November 2009 war er wegen Betrugs angeklagt, konnte aber nicht verurteilt werden, weil der betrogene Schwager seine Anzeige drei Monate zu spät erstattet hatte. Aus einer anderen Verurteilung wegen Untreue aus dem Jahr 2008 stand er unter offener Bewährung.
Der Angeklagte berichtete, er sei mit seinem Schwager zwischenzeitig versöhnt, weil der durch den Verkauf eines Hauses den damals von ihm verursachten Schaden habe egalisieren können. Davon wollte der Schwager gegenüber der Redaktion aber nichts wissen. Dieser Vorwurf konnte bei Gericht aber keine Rolle spielen, weil das Verfahren damals eingestellt werden musste.
Die Staatsanwältin beantragte zwei Strafen. Eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis und für den zweiten Tatkomplex 15 Monate Gefängnis. Beide Strafen empfahl sie, wegen des Geständnisses, zur Bewährung, auszusetzen. Die Staatsanwältin wollte diese aber auf fünf Jahre erstreckt wissen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rolf Asmus, stimmte der Staatsanwältin im Wesentlichen zu, befand aber, dass eine Bewährungszeit von drei Jahren ausreichend sein müsse. Das Gericht verurteilte gemäß den Anträgen und setzte eine Bewährungszeit von vier Jahren fest.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Der Maurer wird wegen dieser Vorstrafen zumindest keiner GmbH mehr als Geschäftsführer vorstehen dürfen. Die Richterin: "Das ist kein Beinbruch, er kann es ohnehin nicht."
* Oberbayerisches Volksblatt