
BSI AG verletzt Geldwäschereibestimmungen schwer

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BSI AG verletzt Geldwäschereibestimmungen schwer
Die BSI AG hat mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis verstossen. Dies ergab das Enforcementverfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Fall von 1MDB hatte die Bank über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen mit undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt. Neben anderen Massnahmen zieht die FINMA einen Gewinn von 95 Millionen Schweizer Franken ein. Gegen zwei verantwortliche ehemalige Funktionsträger der Bank eröffnet die FINMA Enforcementverfahren. Gleichzeitig gibt die FINMA bekannt, dass sie die vollständige Übernahme der BSI durch die EFG International genehmigt, unter der Auflage, dass die BSI völlig integriert und in der Folge aufgelöst wird. Positiv gilt es zu würdigen, dass mit dieser Übernahme den Kunden und Mitarbeitenden der Bank eine Zukunftsperspektive geboten wird.
Die FINMA eröffnete 2015 ein Enforcementverfahren gegen die BSI aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen. Diese Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfond 1MDB. Die FINMA untersuchte zahlreiche Transaktionen, die internen Prozesse sowie die interne Kontrollorganisation der Bank. Im Mai 2016 hat die FINMA ihr Verfahren abgeschlossen. Gleichzeitig hat die FINMA auch ein Verfahren betreffend das Fehlverhalten der BSI im Fall Petrobras abgeschlossen und die Bank in diesem Kontext gerügt. Im Kontext der gleichen zwei Fälle führte die FINMA gegen über zwanzig weitere Schweizer Banken Abklärungen durch. Gegen sechs dieser Banken hat sie ebenfalls Verfahren eröffnet.
1MDB: bewusste Entscheidung des Managements
Im Kontext von 1MDB war das Fehlverhalten der BSI besonders gravierend. Die Geschäftsbeziehungen mit einem Bezug zu 1MDB wurden wiederholt auf höchster Managementebene thematisiert – dies insbesondere nachdem die FINMA die Bank bereits Ende 2013 deutlich auf die gravierenden und vielfältigen Risiken im Kontext dieser Kundenbeziehungen hingewiesen und zu weiteren Abklärungen aufgefordert hatte. Dennoch sprachen sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank bewusst und wiederholt für die Weiterführung dieser wirtschaftlich sehr attraktiven Kundenbeziehungen aus, ohne dass die zahlreichen und deutlichen Hinweise auf Risiken adäquat abgeklärt und die Risiken selber bereinigt worden wären.
BSI verletzt die Sorgfaltspflichten bei der Geldwäschereibekämpfung
Im Rahmen ihres Verfahrens gegen die BSI hat die FINMA schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung festgestellt. Diese sind auf ein ungenügendes Risikomanagement der Bank sowie auf das Versagen des internen Kontrollsystems zurückzuführen. Die FINMA hat Folgendes festgestellt:
Im Zeitraum von 2011 bis April 2015 lagen gravierende Mängel bei der Abklärung von Transaktionen mit erhöhten Risiken. Dies betraf insbesondere Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen (PEP). So wurde in diesem Kontext die Herkunft der Vermögenswerte nicht ausreichend abgeklärt und zweifelhafte Transaktionen in der Höhe von Hunderten von Millionen US-Dollar wurden nicht hinterfragt.
Die Bank verstiess wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum gegen die Pflicht, die erforderliche Dokumentation über Transaktionen mit erhöhten Risiken zu erstellen.
Im Kontext des Falles 1MDB führte die Bank Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen ausländischen Staatsfonds. Deren Konten wurden von Singapur aus gemanagt und waren in Singapur, aber auch in der Schweiz gebucht. Es handelte sich um die grösste und profitabelste Kundengruppe der BSI. Dies schlug sich entsprechend in der Vergütung der involvierten Bankmitarbeitenden nieder.
Die verrechneten Gebühren waren überdurchschnittlich hoch und nicht marktüblich. Die Bankverantwortlichen haben nicht hinterfragt, weshalb die ausländischen Staatsfonds Dienstleistungen für institutionelle Kunden bei einem auf Privatkunden spezialisierten Institut beziehen und dafür überhöhte und nicht marktübliche Gebühren bezahlen.
Im Kontext des Falles 1MDB überwachte die Bank Beziehungen zu einer Kundengruppe mit rund 100 Konten bei der Bank mangelhaft. Dabei wurden sowohl innerhalb der Kundengruppe als auch gegenüber Dritten Transaktionen ausgeführt, ohne dass die Bank die wirtschaftlichen Gründe dafür in genügendem Ausmass abgeklärt hatte.
So begnügte sich die Bank beispielsweise bei einem Mittelzufluss von 20 Millionen US-Dollar mit der blossen Erklärung des Kunden, dass es sich dabei um ein „Geschenk“ handle. In einem anderen Fall flossen einem Konto über 98 Millionen Dollar zu, ohne dass der wirtschaftliche Hintergrund erhellt wurde.
Die Bank führte Transaktionen in vergleichbarer Höhe aus, obschon die teilweise eingeholten Erklärungen und Vertragsunterlagen dem bei der Kontoeröffnung angegebenen Verwendungszweck der Mittel widersprachen.
Oftmals wurden Transaktionen pauschal mit Darlehensverträgen plausibilisiert, obwohl die Verträge keine ausreichenden Erklärungen für die wirklichen Hintergründe der infrage stehenden Transaktionen vermittelten.
Schliesslich lagen oftmals klare Anzeichen für sogenannte Durchlauftransaktionen vor: In einem Fall flossen 20 Millionen US-Dollar am selben Tag über verschiedene Konten innerhalb der Bank, um schliesslich wieder an ein Drittinstitut überwiesen zu werden. Diese Art von Transaktionen ist ausgesprochen anfällig für Geldwäscherei. Dennoch unterliess die Bank die Dokumentation und Plausibilisierung der Hintergründe oder begnügte sich mit dem Hinweis, dass es sich innerhalb dieser Kundenbeziehungen jeweils um dieselbe wirtschaftlich berechtigte Person handle oder diese Transaktionen zu „Accounting-Zwecken“ durchgeführt würden.
Die Bank führte für die ausländischen Staatsfonds Transaktionen in bedeutendem Umfang aus, die sich zum Teil im dreistelligen Millionenbereich bewegten, ohne dabei die Hintergründe angemessen abzuklären.
Die Mittel der Staatsfonds wurden typischerweise über speziell aufgesetzte Zwischenstrukturen investiert. Die BSI unterstützte den Aufbau dieser Zwischenstrukturen mit dem Zweck, eine erhöhte Vertraulichkeit der Anlagetätigkeit zu erreichen. Für die BSI war so jedoch letztlich nicht mehr erkennbar, wie diese Mittel verwendet wurden.
Dies wurde bankintern teilweise erkannt und thematisiert: Bereits 2012 richtete sich ein Mitarbeiter wie folgt an die Vorgesetzten: „My team is implementing these transactions without really knowing what we are doing and why and I am uncomfortable with this. […] there should be a stronger governance process around all this.“ Dieser interne Hinweis wurde aber bankintern nicht weiterverfolgt.
Der für die Führung dieser Beziehungen verantwortliche Kundenberater fiel wiederholt aufgrund seiner unkooperativen Haltung bezüglich Compliance-Anliegen auf, insbesondere bei der Behandlung von ungenügenden Transaktionsabklärungen. Die Vorgesetzten hatten hiervon Kenntnis, unterstützten aber nicht die Compliance-Funktion, sondern den Kundenberater. Entsprechend hatte dessen Verhalten keinerlei Folgen, beispielsweise im Hinblick auf Bonuszahlungen. Im Gegenteil: Der verantwortliche Kundenberater war einer der Spitzenverdiener der Bank.
Wichtigen Kunden wurden im Sinne eines besonderen Kundenservices Ausnahmen von den internen Bestimmungen gewährt. Das Management war darüber im Bild, unterliess es aber, diese Ausnahmen entsprechend zu kontrollieren.
Insgesamt überwachte das Management der BSI-Gruppe die BSI-Tochter in Singapur in diesem Zeitraum nicht in angemessener Weise. Dies, obwohl enge und häufige Kontakte bestanden und Organe der Gruppe im Verwaltungsrat der BSI-Tochter sassen.
Fazit: Die FINMA zieht daher folgende Schlüsse: Die festgestellten Mängel stellen schwere Verletzungen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung dar sowie schwere Verstösse gegen den Grundsatz des adäquaten Risikomanagements und der angemessenen Organisation. Somit hat die BSI in schwerer Weise gegen die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit verstossen. Letztlich fehlte es bis auf höchster Managementstufe an der erforderlichen kritischen Haltung, um die eingegangenen erheblichen Rechts- und Reputationsrisiken zu erkennen, zu begrenzen und zu überwachen.
FINMA zieht Gewinn ein und eröffnet Verfahren gegen Einzelpersonen
Die FINMA ergreift neben Massnahmen, die der Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes dienen, folgende zusätzliche Massnahmen:
Einziehung unrechtmässig erzielter Gewinne: Die unter schwerer Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen geführten Kundenbeziehungen ermöglichten es der Bank, über den untersuchten Zeitraum hinweg hohe Gebühren zu verrechnen. Die FINMA zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von 95 Millionen Franken ein. Die eingezogenen Gelder gehen an den Bund.
Abklärung individueller Verantwortlichkeiten: Die FINMA hat im Mai 2016 gegen zwei ehemalige Funktionsträger Enforcementverfahren eröffnet. Die FINMA untersucht darin den Wissensstand, das Verhalten und die individuelle Verantwortlichkeit dieser beiden Manager in Bezug auf die festgestellten Gesetzesverletzungen. Die FINMA behält sich vor, weitere Verfahren zu eröffnen.
FINMA genehmigt vollständige Übernahme der BSI durch die EFG mit Auflagen
Gleichzeitig mit dem Abschluss des Verfahrens genehmigt die FINMA die vollständige Übernahme der BSI durch die EFG International, unter der Auflage, dass die BSI völlig integriert und innerhalb von zwölf Monaten aufgelöst wird. Keine der BSI-Gewährsträger und leitenden Manager, die für die festgestellten Verfehlungen der Bank verantwortlich sind, werden in entsprechenden Positionen in der EFG tätig sein können. Die FINMA würdigt es positiv, dass mit dieser Übernahme den Kunden und Mitarbeitenden der BSI eine Zukunftsperspektive geboten wird.
Gute Zusammenarbeit mit den Behörden im In- und Ausland
Die beschriebenen Transaktionen sind zwischen Banken aus verschiedenen Ländern und über mehrere Kontinente und Finanzplätze hinweg getätigt worden. Für ihre Untersuchungen stand die FINMA daher mit anderen ausländischen Behörden im Kontakt. Besonders intensiv verlief die Zusammenarbeit mit der singapurischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Monetary Authority of Singapore MAS). Diese führte parallel zum Verfahren der FINMA bei der BSI-Niederlassung in Singapur Vor-Ort-Untersuchungen durch und stellte dort vergleichbare Kontrollschwächen bei der Bank fest. Die MAS hat über ihre Absicht informiert, der BSI-Niederlassung die Lizenz zu entziehen und eine Busse in der Höhe von rund dreizehn Millionen Singapur-Dollar (ca. neun Millionen Schweizer Franken) aufzuerlegen. In der Schweiz koordinierte sich die FINMA mit der Bundesanwaltschaft. Diese eröffnete ihrerseits ein Verfahren im Kontext des Falles BSI.
Die FINMA würdigt auch die gute Kooperation mit den neuen Organen der BSI während ihrer Untersuchungen.
Quelle: FINMA
Die FINMA eröffnete 2015 ein Enforcementverfahren gegen die BSI aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen. Diese Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfond 1MDB. Die FINMA untersuchte zahlreiche Transaktionen, die internen Prozesse sowie die interne Kontrollorganisation der Bank. Im Mai 2016 hat die FINMA ihr Verfahren abgeschlossen. Gleichzeitig hat die FINMA auch ein Verfahren betreffend das Fehlverhalten der BSI im Fall Petrobras abgeschlossen und die Bank in diesem Kontext gerügt. Im Kontext der gleichen zwei Fälle führte die FINMA gegen über zwanzig weitere Schweizer Banken Abklärungen durch. Gegen sechs dieser Banken hat sie ebenfalls Verfahren eröffnet.
1MDB: bewusste Entscheidung des Managements
Im Kontext von 1MDB war das Fehlverhalten der BSI besonders gravierend. Die Geschäftsbeziehungen mit einem Bezug zu 1MDB wurden wiederholt auf höchster Managementebene thematisiert – dies insbesondere nachdem die FINMA die Bank bereits Ende 2013 deutlich auf die gravierenden und vielfältigen Risiken im Kontext dieser Kundenbeziehungen hingewiesen und zu weiteren Abklärungen aufgefordert hatte. Dennoch sprachen sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank bewusst und wiederholt für die Weiterführung dieser wirtschaftlich sehr attraktiven Kundenbeziehungen aus, ohne dass die zahlreichen und deutlichen Hinweise auf Risiken adäquat abgeklärt und die Risiken selber bereinigt worden wären.
BSI verletzt die Sorgfaltspflichten bei der Geldwäschereibekämpfung
Im Rahmen ihres Verfahrens gegen die BSI hat die FINMA schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung festgestellt. Diese sind auf ein ungenügendes Risikomanagement der Bank sowie auf das Versagen des internen Kontrollsystems zurückzuführen. Die FINMA hat Folgendes festgestellt:
Im Zeitraum von 2011 bis April 2015 lagen gravierende Mängel bei der Abklärung von Transaktionen mit erhöhten Risiken. Dies betraf insbesondere Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen (PEP). So wurde in diesem Kontext die Herkunft der Vermögenswerte nicht ausreichend abgeklärt und zweifelhafte Transaktionen in der Höhe von Hunderten von Millionen US-Dollar wurden nicht hinterfragt.
Die Bank verstiess wiederholt, systematisch und über einen längeren Zeitraum gegen die Pflicht, die erforderliche Dokumentation über Transaktionen mit erhöhten Risiken zu erstellen.
Im Kontext des Falles 1MDB führte die Bank Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen ausländischen Staatsfonds. Deren Konten wurden von Singapur aus gemanagt und waren in Singapur, aber auch in der Schweiz gebucht. Es handelte sich um die grösste und profitabelste Kundengruppe der BSI. Dies schlug sich entsprechend in der Vergütung der involvierten Bankmitarbeitenden nieder.
Die verrechneten Gebühren waren überdurchschnittlich hoch und nicht marktüblich. Die Bankverantwortlichen haben nicht hinterfragt, weshalb die ausländischen Staatsfonds Dienstleistungen für institutionelle Kunden bei einem auf Privatkunden spezialisierten Institut beziehen und dafür überhöhte und nicht marktübliche Gebühren bezahlen.
Im Kontext des Falles 1MDB überwachte die Bank Beziehungen zu einer Kundengruppe mit rund 100 Konten bei der Bank mangelhaft. Dabei wurden sowohl innerhalb der Kundengruppe als auch gegenüber Dritten Transaktionen ausgeführt, ohne dass die Bank die wirtschaftlichen Gründe dafür in genügendem Ausmass abgeklärt hatte.
So begnügte sich die Bank beispielsweise bei einem Mittelzufluss von 20 Millionen US-Dollar mit der blossen Erklärung des Kunden, dass es sich dabei um ein „Geschenk“ handle. In einem anderen Fall flossen einem Konto über 98 Millionen Dollar zu, ohne dass der wirtschaftliche Hintergrund erhellt wurde.
Die Bank führte Transaktionen in vergleichbarer Höhe aus, obschon die teilweise eingeholten Erklärungen und Vertragsunterlagen dem bei der Kontoeröffnung angegebenen Verwendungszweck der Mittel widersprachen.
Oftmals wurden Transaktionen pauschal mit Darlehensverträgen plausibilisiert, obwohl die Verträge keine ausreichenden Erklärungen für die wirklichen Hintergründe der infrage stehenden Transaktionen vermittelten.
Schliesslich lagen oftmals klare Anzeichen für sogenannte Durchlauftransaktionen vor: In einem Fall flossen 20 Millionen US-Dollar am selben Tag über verschiedene Konten innerhalb der Bank, um schliesslich wieder an ein Drittinstitut überwiesen zu werden. Diese Art von Transaktionen ist ausgesprochen anfällig für Geldwäscherei. Dennoch unterliess die Bank die Dokumentation und Plausibilisierung der Hintergründe oder begnügte sich mit dem Hinweis, dass es sich innerhalb dieser Kundenbeziehungen jeweils um dieselbe wirtschaftlich berechtigte Person handle oder diese Transaktionen zu „Accounting-Zwecken“ durchgeführt würden.
Die Bank führte für die ausländischen Staatsfonds Transaktionen in bedeutendem Umfang aus, die sich zum Teil im dreistelligen Millionenbereich bewegten, ohne dabei die Hintergründe angemessen abzuklären.
Die Mittel der Staatsfonds wurden typischerweise über speziell aufgesetzte Zwischenstrukturen investiert. Die BSI unterstützte den Aufbau dieser Zwischenstrukturen mit dem Zweck, eine erhöhte Vertraulichkeit der Anlagetätigkeit zu erreichen. Für die BSI war so jedoch letztlich nicht mehr erkennbar, wie diese Mittel verwendet wurden.
Dies wurde bankintern teilweise erkannt und thematisiert: Bereits 2012 richtete sich ein Mitarbeiter wie folgt an die Vorgesetzten: „My team is implementing these transactions without really knowing what we are doing and why and I am uncomfortable with this. […] there should be a stronger governance process around all this.“ Dieser interne Hinweis wurde aber bankintern nicht weiterverfolgt.
Der für die Führung dieser Beziehungen verantwortliche Kundenberater fiel wiederholt aufgrund seiner unkooperativen Haltung bezüglich Compliance-Anliegen auf, insbesondere bei der Behandlung von ungenügenden Transaktionsabklärungen. Die Vorgesetzten hatten hiervon Kenntnis, unterstützten aber nicht die Compliance-Funktion, sondern den Kundenberater. Entsprechend hatte dessen Verhalten keinerlei Folgen, beispielsweise im Hinblick auf Bonuszahlungen. Im Gegenteil: Der verantwortliche Kundenberater war einer der Spitzenverdiener der Bank.
Wichtigen Kunden wurden im Sinne eines besonderen Kundenservices Ausnahmen von den internen Bestimmungen gewährt. Das Management war darüber im Bild, unterliess es aber, diese Ausnahmen entsprechend zu kontrollieren.
Insgesamt überwachte das Management der BSI-Gruppe die BSI-Tochter in Singapur in diesem Zeitraum nicht in angemessener Weise. Dies, obwohl enge und häufige Kontakte bestanden und Organe der Gruppe im Verwaltungsrat der BSI-Tochter sassen.
Fazit: Die FINMA zieht daher folgende Schlüsse: Die festgestellten Mängel stellen schwere Verletzungen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung dar sowie schwere Verstösse gegen den Grundsatz des adäquaten Risikomanagements und der angemessenen Organisation. Somit hat die BSI in schwerer Weise gegen die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit verstossen. Letztlich fehlte es bis auf höchster Managementstufe an der erforderlichen kritischen Haltung, um die eingegangenen erheblichen Rechts- und Reputationsrisiken zu erkennen, zu begrenzen und zu überwachen.
FINMA zieht Gewinn ein und eröffnet Verfahren gegen Einzelpersonen
Die FINMA ergreift neben Massnahmen, die der Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes dienen, folgende zusätzliche Massnahmen:
Einziehung unrechtmässig erzielter Gewinne: Die unter schwerer Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen geführten Kundenbeziehungen ermöglichten es der Bank, über den untersuchten Zeitraum hinweg hohe Gebühren zu verrechnen. Die FINMA zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von 95 Millionen Franken ein. Die eingezogenen Gelder gehen an den Bund.
Abklärung individueller Verantwortlichkeiten: Die FINMA hat im Mai 2016 gegen zwei ehemalige Funktionsträger Enforcementverfahren eröffnet. Die FINMA untersucht darin den Wissensstand, das Verhalten und die individuelle Verantwortlichkeit dieser beiden Manager in Bezug auf die festgestellten Gesetzesverletzungen. Die FINMA behält sich vor, weitere Verfahren zu eröffnen.
FINMA genehmigt vollständige Übernahme der BSI durch die EFG mit Auflagen
Gleichzeitig mit dem Abschluss des Verfahrens genehmigt die FINMA die vollständige Übernahme der BSI durch die EFG International, unter der Auflage, dass die BSI völlig integriert und innerhalb von zwölf Monaten aufgelöst wird. Keine der BSI-Gewährsträger und leitenden Manager, die für die festgestellten Verfehlungen der Bank verantwortlich sind, werden in entsprechenden Positionen in der EFG tätig sein können. Die FINMA würdigt es positiv, dass mit dieser Übernahme den Kunden und Mitarbeitenden der BSI eine Zukunftsperspektive geboten wird.
Gute Zusammenarbeit mit den Behörden im In- und Ausland
Die beschriebenen Transaktionen sind zwischen Banken aus verschiedenen Ländern und über mehrere Kontinente und Finanzplätze hinweg getätigt worden. Für ihre Untersuchungen stand die FINMA daher mit anderen ausländischen Behörden im Kontakt. Besonders intensiv verlief die Zusammenarbeit mit der singapurischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Monetary Authority of Singapore MAS). Diese führte parallel zum Verfahren der FINMA bei der BSI-Niederlassung in Singapur Vor-Ort-Untersuchungen durch und stellte dort vergleichbare Kontrollschwächen bei der Bank fest. Die MAS hat über ihre Absicht informiert, der BSI-Niederlassung die Lizenz zu entziehen und eine Busse in der Höhe von rund dreizehn Millionen Singapur-Dollar (ca. neun Millionen Schweizer Franken) aufzuerlegen. In der Schweiz koordinierte sich die FINMA mit der Bundesanwaltschaft. Diese eröffnete ihrerseits ein Verfahren im Kontext des Falles BSI.
Die FINMA würdigt auch die gute Kooperation mit den neuen Organen der BSI während ihrer Untersuchungen.
Quelle: FINMA
Leonardo DiCaprio und das Schwarzgeld aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB
Laut Anklageschrift des US-Justizministeriums vom Juli 2016 gegen die The Wolf of Wall Street Motion Picture habe Oskar-Gewinner und Ko-Produzent des Films Leonardo DiCaprio im Jahr 2014 mal eben 1 Million Dollar auf einem Las Vegas Trip mit den malaysischen Finanziers seines Films verprasst. Das Geld für die Sause wie für den Film (60 Millionen Dollar) soll aber dem malaysischen Staatsfonds 1MDB gestohlen worden sein, der 2009 vom Staatspräsidenten gegründet worden war, um wirtschaftliche Entwicklungsprojekte in der asiatischen Nation zu fördern. Zwei Schweizer Banken halfen den mutmaßlichen Dieben, eine wurde nun von der FMA geschlossen. Die Einzelheiten lesen Sie in unserem Artikel.
Schweizer Ex-Falcon-Banker in Singapur vor Gericht
Der Ex-Banker Jens Sturzenegger ist ehemaliger Leiter der Singapur Niederlassung der Zürcher Falcon Private Banken. Ihm werden Geldwäsche und andere Delikte vorgeworfen.
Er muss sich nun vor einem Gericht in Singapur verantworten.
Ihm wird zu lasten gelegt, verdächtige Transaktionen im März 2013 über 1,7 Milliarden Singapur Dollar (rund 1,2 Milliarden Franken) nicht gemeldet zu haben. Laut Untersuchungen der Singapur Behörde hat er zu unerlaubten Transaktionen von 1MDB-Geldern in mehreren Fällen falsche Auskünfte erteilt.
Der 42-jährige wurde im Oktober verhaftet und befindet sich der Zeit gegen Kaution auf freien Fuss. Das verfahren soll am 11. Januar 2017 sein.
Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall 1MDB. Und teilte im Oktober mit das sie gegen Falcon ein Strafverfahren eröffnet hat.
Quelle: Handelszeitung Schweiz
Er muss sich nun vor einem Gericht in Singapur verantworten.
Ihm wird zu lasten gelegt, verdächtige Transaktionen im März 2013 über 1,7 Milliarden Singapur Dollar (rund 1,2 Milliarden Franken) nicht gemeldet zu haben. Laut Untersuchungen der Singapur Behörde hat er zu unerlaubten Transaktionen von 1MDB-Geldern in mehreren Fällen falsche Auskünfte erteilt.
Der 42-jährige wurde im Oktober verhaftet und befindet sich der Zeit gegen Kaution auf freien Fuss. Das verfahren soll am 11. Januar 2017 sein.
Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall 1MDB. Und teilte im Oktober mit das sie gegen Falcon ein Strafverfahren eröffnet hat.
Quelle: Handelszeitung Schweiz
1MDB-Skandal: Es regt sich Widerstand, Malaysier fordern Geld zurück
In der gewaltigen Korruptions-Affäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB fackelte die Schweiz nicht lange, es wurde ermittelt und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zog der in den Skandal verstrickten Privatbank BSI den Stecker.
Der Bund stellte in der Sache 95 Millionen Franken sicher und führte sie in seine Kasse.
Geschädigte meldeten sich erst nicht, das sieht nun aber anders aus. tagesanzeiger.ch
Ende letzten Jahres forderten 112 malaysische Nichtregierungs-Organisationen (NGO) in einem Brief an den Bundesrat und die Finma die Gelder für die Bevölkerung des asiatischen Landes zurück.
Auch im Parlament regt sich Widerstand.
Die Schweiz soll zumindest einen Teil der beschlagnahmten Gelder aus internationalen Verfahren an die Bevölkerung in den Ursprungsländern zurückbezahlen,
das fordert Genfer SP-Nationalrat Carlo Sommaruga.
In den letzten eineinhalb Jahren, hat der Bund rund 340 Millionen Franken aus grossen ausländischen Korruptions-Affären einbehalten. Im März wird sich der Nationalrat der Sache annehmen.
Quelle: finews.ch
Der Bund stellte in der Sache 95 Millionen Franken sicher und führte sie in seine Kasse.
Geschädigte meldeten sich erst nicht, das sieht nun aber anders aus. tagesanzeiger.ch
Ende letzten Jahres forderten 112 malaysische Nichtregierungs-Organisationen (NGO) in einem Brief an den Bundesrat und die Finma die Gelder für die Bevölkerung des asiatischen Landes zurück.
Auch im Parlament regt sich Widerstand.
Die Schweiz soll zumindest einen Teil der beschlagnahmten Gelder aus internationalen Verfahren an die Bevölkerung in den Ursprungsländern zurückbezahlen,
das fordert Genfer SP-Nationalrat Carlo Sommaruga.
In den letzten eineinhalb Jahren, hat der Bund rund 340 Millionen Franken aus grossen ausländischen Korruptions-Affären einbehalten. Im März wird sich der Nationalrat der Sache annehmen.
Quelle: finews.ch
Für 250 Millionen Dollar - Malaysia will beschlagnahmte Luxusjacht versteigern
Im Rahmen eines Korruptionsskandals in Malaysia sollen Milliarden für Luxusgüter ausgegeben worden sein. Nun will das Land Teile des Geldes zurück - und versteigert eine Megajacht. Nach dem Korruptionsskandal um den staatlichen malaysischen Investitionsfonds 1MDB steht die Luxusjacht "Equanimity" zur Auktion. Das gaben malaysische Regierungsmitarbeiter bekannt.
Die 91,5 Meter lange Megajacht ist nur eines von vielen Luxusgütern, das mit veruntreuten Geldern aus dem Fonds gekauft worden sein soll. Insgesamt sollen aus dem Fonds zur Förderung der Wirtschaft von Regierungsvertretern mehr als 4,5 Milliarden Dollar abgezweigt und unter anderem für Picasso-Gemälde, Schmuck und Immobilien ausgegeben worden sein.
Quelle: spiegel.de
Die 91,5 Meter lange Megajacht ist nur eines von vielen Luxusgütern, das mit veruntreuten Geldern aus dem Fonds gekauft worden sein soll. Insgesamt sollen aus dem Fonds zur Förderung der Wirtschaft von Regierungsvertretern mehr als 4,5 Milliarden Dollar abgezweigt und unter anderem für Picasso-Gemälde, Schmuck und Immobilien ausgegeben worden sein.
Quelle: spiegel.de
Skandal um den malaysischen Staatfonds kratzt an der Reputation des Ex-Goldman-Chefs
Der Ex-Goldman-Chef gerät in den Betrugsskandal um Malaysias Staatsfonds 1MDB. Dabei hat er sich kürzlich erst aus den Geschäften zurückgezogen. Nach zwölf Jahren an der Spitze von Goldman Sachs wollte Lloyd Blankfein eigentlich seinen Ruhestand genießen. Doch nur wenige Wochen nach dem Wechsel an der Spitze der Investmentbank gerät Blankfein wieder in die Schlagzeilen. Im Zentrum steht die Frage, was er über den Betrugsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB wusste.
Quelle: handelsblatt.com
Quelle: handelsblatt.com
Ex-Goldman Sachs Banker sagte, Kollegen seien in den 1MDB-Skandal verwickelt
Ein ehemaliger Goldman-Sachs-Bankier, der an der Plünderung eines malaysischen Staatsinvestitionsfonds mit mehreren Milliarden Dollar beteiligt war, teilte einem Bundesrichter mit, dass mehrere Angestellte der renommierten Wall Street-Firma ebenfalls beteiligt gewesen seien. Der Bankier Tim Leissner sagte dem Richter, er habe „sich mit anderen Mitarbeitern und Vertretern von Goldman Sachs zusammengetan“, um zu verhindern, dass Mitarbeiter der Compliance- und Rechtsabteilung herausfinden, dass Bestechungsgelder und Schmiergelder bezahlt werden, um die Bank dabei zu unterstützen, eine Anleihe von über 6 Mrd. USD zu erhalten Arbeit für den Investmentfonds, 1Malaysia Development Berhad.
Quelle: nach-welt
Quelle: nach-welt
Malaysia wirft Goldman Sachs Betrug vor
Im malaysischen Staatsfonds 1MDB versickern 4,5 Milliarden Dollar. Daran ist nicht nur der Ex-Regierungschef beteiligt, sondern wohl auch Bänker der US-Investmentbank Goldman Sachs. Von dieser will Malaysia nun Geld zurück - notfalls mit "aggressiven Mitteln".
Malaysia hat in der Korruptionsaffäre rund um den Staatsfonds 1MDB scharfe Kritik an der US-Investmentbank Goldman Sachs geübt. "Es gibt Beweise, dass Goldman Sachs Dinge getan hat, die falsch sind", sagte der malaysische Regierungschef Mahathir Mohamad dem Fernsehsender CNBC. Offensichtlich sei man von Goldman-Sachs-Bankern "betrogen" worden. Die Verfahren der Bank zur Überwachung der Regeln "arbeiten nicht sehr gut". Ein Goldman-Sachs-Sprecher in Hongkong wollte sich zu dem Interview nicht äußern.
Quelle: mobil.n-tv.de
Malaysia hat in der Korruptionsaffäre rund um den Staatsfonds 1MDB scharfe Kritik an der US-Investmentbank Goldman Sachs geübt. "Es gibt Beweise, dass Goldman Sachs Dinge getan hat, die falsch sind", sagte der malaysische Regierungschef Mahathir Mohamad dem Fernsehsender CNBC. Offensichtlich sei man von Goldman-Sachs-Bankern "betrogen" worden. Die Verfahren der Bank zur Überwachung der Regeln "arbeiten nicht sehr gut". Ein Goldman-Sachs-Sprecher in Hongkong wollte sich zu dem Interview nicht äußern.
Quelle: mobil.n-tv.de
Korruption in Malaysia: Steckt die Deutsche Bank mit drin?
Ist die Deutsche Bank Teil eines Korruptionsskandals in Malaysia? Dort wurden Milliarden US-Dollar aus einem Staatsfonds veruntreut. Der malaysische Staatsfonds 1MDB wurde aufgelegt, um die Wirtschaft des Staates in Südostasien anzukurbeln – ein Teil des Geldes landete am Ende aber wohl auf den Konten von Kriminellen. Nun überprüft die US-Justiz, was die Deutsche Bank damit zu tun hat, berichtet das „Wall Street Journal“ (WSJ). Das US-Justizministerium prüfe, ob sich die größte deutsche Bank der Korruption und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Skandal um den Staatsfonds aus Malaysia schuldig gemacht hat. Es gehe dabei um 1,2 Milliarden US-Dollar (ca. 1 Milliarde Euro) Schaden, die 1MDB entstanden sein könnten.
Quelle: waz.de
Quelle: waz.de
Verdächtige lebten in Saus und Braus
Internationale Kriminelle haben den Staatsfonds von Malaysia ausgeraubt. Schweizer Ermittler sind den veruntreuten Milliarden auf der Spur – ein Krimi, der von einem mysteriösen Araber handelt und von superschnellen Luxusautos. Eine Vermisstenmeldung der besonderen Art hat am Mittwoch der „Tagesanzeiger“ aus Zürich abgedruckt. Dabei ging es nicht um eine Person, sondern um eine Luxuslimousine: einen Bugatti Veyron, dessen Karosserie mit 24-karätigem Gold beschichtet ist.
Quelle: faz.net
Quelle: faz.net
Skandal um Malaysischen Stattsfonds 1MDB: Malaysischer Investor verliert 700 Millionen Dollar
Malaysias Staatsfonds 1 MDB sollte die Wirtschaft des Landes fördern. Doch dann wurde er zu Betrug und Geldwäsche genutzt. Auch Jho Low profitierte davon. Jetzt muss er viel Geld zurückzahlen. Im Betrugsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) hat der Finanzinvestor Low Taek Jho eingewilligt, Besitztümer im Wert von mehr als 700 Millionen Dollar (knapp 630 Millionen Euro) aufzugeben. Der auch als Jho Low bekannte malaysische Geschäftsmann hatte sich mit den Ermittlungsbehörden in den Vereinigten Staaten entsprechend verständigt, wie das dortige Justizministerium am Mittwoch mitteilte.
Quelle: faz.net
Quelle: faz.net
Goldman Sachs in 1MDB-Skandal zur Zahlung von Milliardenstrafe bereit
Die US-Investmentbank Goldman Sachs ist nach Informationen des "Wall Street Journal" bereit, in dem Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB knapp zwei Milliarden Dollar (1,8 Milliarden Euro) Strafe an das US-Justizministerium zu zahlen. Wie die Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf Insider berichtete, stehen die Verhandlungen mit dem Ministerium kurz vor dem Abschluss. Eine Sprecherin von Goldman Sachs erklärte lediglich, es wäre "unverantwortlich", über die laufenden Gespräche zu "spekulieren".
Quelle: afp.com
Quelle: afp.com
1MDB-Skandal: Mastermind – oder ein Opfer der Umstände
Jho Low ist nach seinen Aktivitäten rundum um den Banken- und Korruptionsskandal 1MDB einer der meist gesuchten Menschen. Nun spricht er. Low Taek Jho – oder kurz Jho Low – wird von den amerikanischen und malaysischen Behörden gesucht. Der chinesisch-malaysische Financier gilt als Drahtzieher und Mastermind im Milliarden-Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Rund 4,5 Milliarden Dollar verschwanden dabei in fremden Taschen.
Quelle: finews.ch
Quelle: finews.ch
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