Finanznachrichten »
Betrug »
Dubios »

Cinema Sports Inc. - cinema-sports.com - Christian Kühn

In diesem Thema wurden schon 1 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 13586 mal besucht und hat 11 Antworten.

GoMoPa-Fonds
inaktiv
Cinema Sports Inc. - cinema-sports.com - Christian Kühn
Cinema Sports steht für ein breitgefächertes Sport und Entertainment-Angebot, das viele Facetten der Fernsehproduktion abdeckt. Die in USA gegründete TV-Produktionsgesellschaft entwickelt, finanziert, produziert, betreut und vertreibt vielfältige Sport und Entertainment Formate für den TV-Bereich.
cinema-sports.com
cinema-sports.com
Zitat
Admin Contact
Christian Kuhn
Speed Service
Roemerweg 89
Neustadt, 67434, DE
Das Konzept einer Talk-Show zum Motorsport ist nicht neu. Wenn ich mich richtig entsinne, hat sich das DSF mit wechselnden Moderatoren daran versucht. Sascha Roos wiederum sammelte seine ersten Fernseherfahrungen als kleines Thumbnail im damaligen Interaktivkanal in dem phasenweise auch Anrufer oder eMails durchgeschaltet wurden.
Produziert wird die Sendung Speedtalk von Cinema Sports und bei den Namen die dahinterstecken macht es “Dingdong”. Gründer des Unternehmens ist Christian Kuhn. Der ist desöfteren bei PREMIERE für den US-Motorsport als kompetenter Experte eingeladen gewesen und hat als eine Art Manager versucht deutsche Fahrer wie Klaus Graf in den USA unterzubringen.
“Dingdong” macht es bei mir aber aus einem anderen Grund: Christian Kuhns “Speed Motorsportmanagement” wurde zu “DSI Speed Motorsports” und landete in den Fittichen von Dieter Schweiger, den älteren Lesern hier von dieser omninösen SSN-TV-Geschichte noch ein Begriff. Der Geschäftspartner von Christian Kuhn bei Cinema Sports, Rechtsanwalt Tim Schneemilch, war Geschäftsführer und bis Februar 2008 Vorstand bei SSN ehe er von den neuen Besitzern abberufen wurde. Was mir neu war und ich erst der Website von Cinema Sports entnahm: Christian Kuhn saß bis Ende 2007, als der SSN-Verkauf angeleiert wurde, im Aufsichtsrat von SSN.
Meine Meinung zu SSN ist bekannt, was natürlich auch auf die Protagonisten abfärbt, die in Schlüsselpositionen in diesem Projekt involviert waren…
Produziert wird die Sendung Speedtalk von Cinema Sports und bei den Namen die dahinterstecken macht es “Dingdong”. Gründer des Unternehmens ist Christian Kuhn. Der ist desöfteren bei PREMIERE für den US-Motorsport als kompetenter Experte eingeladen gewesen und hat als eine Art Manager versucht deutsche Fahrer wie Klaus Graf in den USA unterzubringen.
“Dingdong” macht es bei mir aber aus einem anderen Grund: Christian Kuhns “Speed Motorsportmanagement” wurde zu “DSI Speed Motorsports” und landete in den Fittichen von Dieter Schweiger, den älteren Lesern hier von dieser omninösen SSN-TV-Geschichte noch ein Begriff. Der Geschäftspartner von Christian Kuhn bei Cinema Sports, Rechtsanwalt Tim Schneemilch, war Geschäftsführer und bis Februar 2008 Vorstand bei SSN ehe er von den neuen Besitzern abberufen wurde. Was mir neu war und ich erst der Website von Cinema Sports entnahm: Christian Kuhn saß bis Ende 2007, als der SSN-Verkauf angeleiert wurde, im Aufsichtsrat von SSN.
Meine Meinung zu SSN ist bekannt, was natürlich auch auf die Protagonisten abfärbt, die in Schlüsselpositionen in diesem Projekt involviert waren…
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen einen früheren Premiere-Moderator und Motorsport-Manager. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Focus soll der Pfälzer zusammen mit seinen mutmaßlichen Komplizen aus Hamburg und Berlin von Januar 2008 bis Mai 2010 mehrere hunderttausend Euro eingesammelt haben.
Er soll versprochen haben, sich an einem eigenen Sender zu beteiligen und die Anteile der Firma Cinema Sports an die Börse zu bringen.
Der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte dem Focus: „Wir gehen davon aus, das das Trio von vorneherein plante, die Anleger zu betrügen.“ Das Geld sei größtenteils in den Taschen der Macher versackt. Anfang September hat die Staatsanwaltschaft ein Konto gepfändet.
25.09.2011
Er soll versprochen haben, sich an einem eigenen Sender zu beteiligen und die Anteile der Firma Cinema Sports an die Börse zu bringen.
Der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte dem Focus: „Wir gehen davon aus, das das Trio von vorneherein plante, die Anleger zu betrügen.“ Das Geld sei größtenteils in den Taschen der Macher versackt. Anfang September hat die Staatsanwaltschaft ein Konto gepfändet.
25.09.2011
* Auszug PM
Bereits am 12. Mai 2011 wurde Kühns Agentur in 67434 Neustadt an der Weinstraße (Pfalz, Römerweg 29) sowie auch die Privat- und Geschäftsräume von zwei Komplizen Kühns durchsucht. Gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Tim Schneemilch (Bernadottestraße 193, 22605 Hamburg) und dem Berliner Geschäftsmann Nicolaus Schmitt (Pritstabelstraße 1 a, 12557 Berlin) soll Kühn im Jahre 2008 eine Scheinfirma erschaffen haben, die man an die Börse bringen wollte. Sie hieß Cinema Sports Incorporation und sollte unter ihrem Dach einen eigenen Fernsehsender namens Hollywood TV Europa auf den Markt bringen.
Kühn & Co. hinterlegte für dieses Projekt am 30. Mai 2008 bei der Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin einen Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen. Die Anlage versprach hohe Renditen. Von Ende 2008 bis zum 19. Mai 2010 haben sich 26 Anleger an der Cinema Sports Incorporation beteiligt.
Allerdings soll die Beteiligung an der Cinema Sports Inc. eine Falle gewesen sein:
Kühn & Co hätten die Anleger bewusst getäuscht. Oberstaatsanwalt Möllers erläuterte gegenüber GoMoPa.net: "Den Anlegern, die Aktien der Cinema Sports Inc. kauften, wurde eine Beteiligung an Sport Entertainments versprochen. Es sollten TV-Formate von der Agentur speed motor management produziert werden. Für uns besteht der Verdacht, dass von vornherein nicht der bei der BaFin hinterlegte Prospektzweck erfüllt werden sollte. Die Anleger zahlten für den Aktienerwerb an dieser Gesellschaft insgesamt 322.000 Euro ein. Nach unseren Erkenntnissen bestand bei den Beschuldigten zu keiner Zeit eine Planung, die Aktien an der Börse zu platzieren und das Geld für unternehmerische Zwecke zu verwenden. Das Geld ist vollständig weg."
Bereits am 12. Mai 2011 wurde Kühns Agentur in 67434 Neustadt an der Weinstraße (Pfalz, Römerweg 29) sowie auch die Privat- und Geschäftsräume von zwei Komplizen Kühns durchsucht. Gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Tim Schneemilch (Bernadottestraße 193, 22605 Hamburg) und dem Berliner Geschäftsmann Nicolaus Schmitt (Pritstabelstraße 1 a, 12557 Berlin) soll Kühn im Jahre 2008 eine Scheinfirma erschaffen haben, die man an die Börse bringen wollte. Sie hieß Cinema Sports Incorporation und sollte unter ihrem Dach einen eigenen Fernsehsender namens Hollywood TV Europa auf den Markt bringen.
Kühn & Co. hinterlegte für dieses Projekt am 30. Mai 2008 bei der Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin einen Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen. Die Anlage versprach hohe Renditen. Von Ende 2008 bis zum 19. Mai 2010 haben sich 26 Anleger an der Cinema Sports Incorporation beteiligt.
Allerdings soll die Beteiligung an der Cinema Sports Inc. eine Falle gewesen sein:
Kühn & Co hätten die Anleger bewusst getäuscht. Oberstaatsanwalt Möllers erläuterte gegenüber GoMoPa.net: "Den Anlegern, die Aktien der Cinema Sports Inc. kauften, wurde eine Beteiligung an Sport Entertainments versprochen. Es sollten TV-Formate von der Agentur speed motor management produziert werden. Für uns besteht der Verdacht, dass von vornherein nicht der bei der BaFin hinterlegte Prospektzweck erfüllt werden sollte. Die Anleger zahlten für den Aktienerwerb an dieser Gesellschaft insgesamt 322.000 Euro ein. Nach unseren Erkenntnissen bestand bei den Beschuldigten zu keiner Zeit eine Planung, die Aktien an der Börse zu platzieren und das Geld für unternehmerische Zwecke zu verwenden. Das Geld ist vollständig weg."
CINEMA SPORTS, INC.
391 N.W. 179TH AVENUE
ALOHA, OREGON 97006
UNITED STATES OF AMERICA
1005 WEST FOURTH STREET
CARSON CITY, NEVADA 89703
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
www.cinema-sports.ch
HANDELSREGISTER VON OREGON - REGISTER-NR. 187736-97
391 N.W. 179TH AVENUE
ALOHA, OREGON 97006
UNITED STATES OF AMERICA
1005 WEST FOURTH STREET
CARSON CITY, NEVADA 89703
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
www.cinema-sports.ch
HANDELSREGISTER VON OREGON - REGISTER-NR. 187736-97
* Auszug der Webseite (heute nicht mehr erreichbar)
Willkommen bei Cinema Sports
Cinema Sports steht für ein breitgefächertes Sport-Entertainment-Angebot, das viele Facetten der Fernsehproduktion abdeckt. Die neu gegründete TV-Produktionsgesellschaft entwickelt, finanziert, produziert, betreut und vertreibt vielfältige Sportformate für den TV-Bereich.
Hollywood Talk
Cinema Sports hat mit Hollywoodtalk eine Sendung konzipiert und pilotiert, die den direkten Kontakt des Zuschauers mit den Live – Moderatoren ermöglicht. Aufregende Themen verbinden sich mit bildhafter Emotionalität – das ist die perfekte Umgebung, um aus passiven Zuschauern aktive Kunden zu gewinnen. Cinema – Sports praktiziert dieses Modell bereits sehr erfolgreich mit Premiere Speedtalk – und das beste daran ist, es funktioniert!
PREMIERE Speedtalk
"PREMIERE Speedtalk“ – Deutschlands erste interaktive Talkshow für echte Motorsportfans. Rufen Sie an und diskutieren Sie mit den Experten. Ihre Meinung zählt - hier ist der Zuschauer der Star!
PREMIERE Speedtalk - zu Gast: Heinz-Harald Frentzen
"PREMIERE Speedtalk“ – Deutschlands erste interaktive Talkshow für echte Motorsportfans. In der dritten Sendung ist der ehemalige Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen zu Gast. Er diskutiert mit Sven Heidfeld, Sascha Roos und den Zuschauern u.a. über die neue Strecke in Valencia.
Grand Prix hautnah - "Das Leben nach der Karriere" mit Boris Becker
Ralf Schumacher und Boris Becker haben mehr gemeinsam, als man denken möchte. Beide zählen zu den deutschen Sportlern, die weltweit als Stars in ihrem Metier galten. Beide mussten irgendwann Pläne für das Leben nach der Karriere schmieden. Und beide sind auf diesem Weg in der großen Mercedes-Benz-Familie gelandet. Während sich der Ex-Formel 1-Pilot nun mit DTM-Fahren fit hält, hat der ehemalige Wimbledon-Sieger eine neue Aufgabe gefunden, die ihn erfüllt: die Laureus-Stiftung, die sich um Sportmöglichkeiten für benachteiligte Kinder einsetzt. Aufregend ungeschminkt zu sehen in GRAND PRIX HAUTNAH
Willkommen bei Cinema Sports
Cinema Sports steht für ein breitgefächertes Sport-Entertainment-Angebot, das viele Facetten der Fernsehproduktion abdeckt. Die neu gegründete TV-Produktionsgesellschaft entwickelt, finanziert, produziert, betreut und vertreibt vielfältige Sportformate für den TV-Bereich.
Hollywood Talk
Cinema Sports hat mit Hollywoodtalk eine Sendung konzipiert und pilotiert, die den direkten Kontakt des Zuschauers mit den Live – Moderatoren ermöglicht. Aufregende Themen verbinden sich mit bildhafter Emotionalität – das ist die perfekte Umgebung, um aus passiven Zuschauern aktive Kunden zu gewinnen. Cinema – Sports praktiziert dieses Modell bereits sehr erfolgreich mit Premiere Speedtalk – und das beste daran ist, es funktioniert!
PREMIERE Speedtalk
"PREMIERE Speedtalk“ – Deutschlands erste interaktive Talkshow für echte Motorsportfans. Rufen Sie an und diskutieren Sie mit den Experten. Ihre Meinung zählt - hier ist der Zuschauer der Star!
PREMIERE Speedtalk - zu Gast: Heinz-Harald Frentzen
"PREMIERE Speedtalk“ – Deutschlands erste interaktive Talkshow für echte Motorsportfans. In der dritten Sendung ist der ehemalige Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen zu Gast. Er diskutiert mit Sven Heidfeld, Sascha Roos und den Zuschauern u.a. über die neue Strecke in Valencia.
Grand Prix hautnah - "Das Leben nach der Karriere" mit Boris Becker
Ralf Schumacher und Boris Becker haben mehr gemeinsam, als man denken möchte. Beide zählen zu den deutschen Sportlern, die weltweit als Stars in ihrem Metier galten. Beide mussten irgendwann Pläne für das Leben nach der Karriere schmieden. Und beide sind auf diesem Weg in der großen Mercedes-Benz-Familie gelandet. Während sich der Ex-Formel 1-Pilot nun mit DTM-Fahren fit hält, hat der ehemalige Wimbledon-Sieger eine neue Aufgabe gefunden, die ihn erfüllt: die Laureus-Stiftung, die sich um Sportmöglichkeiten für benachteiligte Kinder einsetzt. Aufregend ungeschminkt zu sehen in GRAND PRIX HAUTNAH
Zitat
SilverEagle Consulting AG
Morgenstrasse 25
9242 Oberuzwil
Switzerland
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Feb. 2011
Sondermitteilunq - Gegendarstellung
CfNEMA SPORTS, INC.
391 N.W. 179TH AVENUE
ALOHA, OREGON 97006
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen heute zu zwei Sachlagen Stellung nehmen, auf die wir aufmerksam geworden sind.
1. Falsch Meldung Fashionact Industries Inc.
In letzter Zeit sind Aktionäre an uns herangetreten, die uns über eine Veröffentlichung des Unternehmens Fashionact Industries Inc. (FAI) aufmerksam machten, zu der wir hiermit Stellung nehmen.
In einer DGAP-Mitteilung vom 17.12.2010 heißt es wörtlich:
„Neben diesen Marketingaktionen kann Fashionact Inc. auf zwei erfolgreiche Mehrheitsbeteiligungen bauen und cfer TV-Produzent Cinema Sports TV im Wert von 2,738 Millionen Euro gehört ab dem 1. Quartal 2011 vollständig zur Gesellschaft."
Wir stellen hiermit klar, dass dies nicht den Tatsachen entspricht und es auch niemals irgendwelche Verhandlungen bzw. Vereinbarungen hierzu gegeben hat. Außerdem ist der Name unserer Company Cinema Sports Inc. und nicht Cinema Sports TV wie in der Meldung veröffentlicht. Es ist von unserer Seite aus nicht geplant das Unternehmen zu veräußern oder Mehrheitsbeteiligungen abzugeben. Wieso FAI solche Falschmeldungen veröffentlicht entzieht sich unserer Kenntnis.
Darüber hinaus müssen wir anmerken, dass DGAP-News in keiner Art mit DPA (Deutsche Presse Agentur) News zu verwechseln sind und diese auch keine öffentlichen Bekanntmachungen Dritter sind. DGAP-News können von jedem Unternehmen selber geschrieben und veröffentlichen werden und benötigen auch keiner Prüfung Dritter. Für den Inhalt dieser Veröffentlichung ist allein FAI verantwortlich.
Wir stellen weiterhin fest, dass wir für FAI im Jahre 2010 zwei Formate „Fashionclub" produziert haben, welche auch auf Sportl zu sehen waren. Jedoch sind bis heute, weder unsere Produktionskosten noch die Sendekosten an Sportl von FAI bezahlt worden. Des weiteren liegen die Markenrechte an dem Name „Fashionclub" sowie am Logo nicht beim Unternehmen FAI, wie behauptet wird.
Wir werden in Zukunft keine weiteren Sendeformate mehr für FAI produzieren. Wir werden nicht mit Unternehmen zusammen arbeiten die Ihre Rechnungen nicht begleichen und Falschmeldungen publizieren. Dies kann auch nur im Sinne unserer Aktionäre sein
Wir werden unserer gesteckten Ziele in diesem Jahr weiter intensiv verfolgen und sind aufgrund unserer Aufstellung in keinster Weise daran interessiert, unsere erfolgreiche Marke Cinema Sports Inc. an Dritte zu veräußern.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei unseren Aktionären bedanken, die uns auf diese Information aufmerksam gemacht haben. Dies zeigt auch wiederum, welcher positive Geist zwischen Cinema Sports Inc. und seinen Aktionären herrscht.
2. Umtauschabwicklung
Angebliche Anlageberater versuchen unsere Aktionäre, unter Vorgabe falscher Begründungen bzgl. der Umtauschabwicklung zu verunsichern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein(e) Berater und/oder Agenturen bei denen Sie in Vergangenheit Cinema Sports Inc. Aktien gekauft haben, mehr im Auftrag von Cinema Sports Inc. handelt.
Wir haben in unserem Schreiben vom 09.02.2011 ausdrücklich zum Umtausch Stellung genommen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an uns
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Handeln der vermeintlichen Anlageberater auch strafrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt. Wir bitten unsere Aktionäre, bei entsprechend weiteren Versuchen Dritter, uns zu informieren und uns Namen, Anschrift und Telefonnummer (wenn möglich) zur Verfügung zu stellen. Wir sind angehalten, die offiziellen Stellen (Bafin, Börsenaufsicht usw.) entsprechend zu informieren
Sondermitteilunq - Gegendarstellung
CfNEMA SPORTS, INC.
391 N.W. 179TH AVENUE
ALOHA, OREGON 97006
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen heute zu zwei Sachlagen Stellung nehmen, auf die wir aufmerksam geworden sind.
1. Falsch Meldung Fashionact Industries Inc.
In letzter Zeit sind Aktionäre an uns herangetreten, die uns über eine Veröffentlichung des Unternehmens Fashionact Industries Inc. (FAI) aufmerksam machten, zu der wir hiermit Stellung nehmen.
In einer DGAP-Mitteilung vom 17.12.2010 heißt es wörtlich:
„Neben diesen Marketingaktionen kann Fashionact Inc. auf zwei erfolgreiche Mehrheitsbeteiligungen bauen und cfer TV-Produzent Cinema Sports TV im Wert von 2,738 Millionen Euro gehört ab dem 1. Quartal 2011 vollständig zur Gesellschaft."
Wir stellen hiermit klar, dass dies nicht den Tatsachen entspricht und es auch niemals irgendwelche Verhandlungen bzw. Vereinbarungen hierzu gegeben hat. Außerdem ist der Name unserer Company Cinema Sports Inc. und nicht Cinema Sports TV wie in der Meldung veröffentlicht. Es ist von unserer Seite aus nicht geplant das Unternehmen zu veräußern oder Mehrheitsbeteiligungen abzugeben. Wieso FAI solche Falschmeldungen veröffentlicht entzieht sich unserer Kenntnis.
Darüber hinaus müssen wir anmerken, dass DGAP-News in keiner Art mit DPA (Deutsche Presse Agentur) News zu verwechseln sind und diese auch keine öffentlichen Bekanntmachungen Dritter sind. DGAP-News können von jedem Unternehmen selber geschrieben und veröffentlichen werden und benötigen auch keiner Prüfung Dritter. Für den Inhalt dieser Veröffentlichung ist allein FAI verantwortlich.
Wir stellen weiterhin fest, dass wir für FAI im Jahre 2010 zwei Formate „Fashionclub" produziert haben, welche auch auf Sportl zu sehen waren. Jedoch sind bis heute, weder unsere Produktionskosten noch die Sendekosten an Sportl von FAI bezahlt worden. Des weiteren liegen die Markenrechte an dem Name „Fashionclub" sowie am Logo nicht beim Unternehmen FAI, wie behauptet wird.
Wir werden in Zukunft keine weiteren Sendeformate mehr für FAI produzieren. Wir werden nicht mit Unternehmen zusammen arbeiten die Ihre Rechnungen nicht begleichen und Falschmeldungen publizieren. Dies kann auch nur im Sinne unserer Aktionäre sein
Wir werden unserer gesteckten Ziele in diesem Jahr weiter intensiv verfolgen und sind aufgrund unserer Aufstellung in keinster Weise daran interessiert, unsere erfolgreiche Marke Cinema Sports Inc. an Dritte zu veräußern.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei unseren Aktionären bedanken, die uns auf diese Information aufmerksam gemacht haben. Dies zeigt auch wiederum, welcher positive Geist zwischen Cinema Sports Inc. und seinen Aktionären herrscht.
2. Umtauschabwicklung
Angebliche Anlageberater versuchen unsere Aktionäre, unter Vorgabe falscher Begründungen bzgl. der Umtauschabwicklung zu verunsichern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein(e) Berater und/oder Agenturen bei denen Sie in Vergangenheit Cinema Sports Inc. Aktien gekauft haben, mehr im Auftrag von Cinema Sports Inc. handelt.
Wir haben in unserem Schreiben vom 09.02.2011 ausdrücklich zum Umtausch Stellung genommen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an uns
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Handeln der vermeintlichen Anlageberater auch strafrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt. Wir bitten unsere Aktionäre, bei entsprechend weiteren Versuchen Dritter, uns zu informieren und uns Namen, Anschrift und Telefonnummer (wenn möglich) zur Verfügung zu stellen. Wir sind angehalten, die offiziellen Stellen (Bafin, Börsenaufsicht usw.) entsprechend zu informieren
Upgrate vom 18. Januar 2013:
Inzwischen wurden 68 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 417.786,40 Euro ermittelt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft (Abteilung 68) konnte bei Kühns Komplizen Tim Schneemilch aus Hamburg 148.680 Euro arrestieren. Anleger müssen die Rückführung beim Richter beantragen. Dafür gibt es ein Extra-Aktenzeichen: 6802 Js 6/11.
Die Cinema Sports Inc. war nur ein leerer Firmenmantel aus Oregon
Kühn & Co. hätten einfach einen leeren USA-Firmenmantel in eine Hamburger Incorporation umgewandelt. Oberstaatsanwalt Möllers. "Die Beschuldigten erwarben eine Vorratsgesellschaft mit dem Namen United American Land Investment Incorporation in Oregon, USA. Dieser Firmenmantel wurde einfach von der Cinema Sports Inc. in Hamburg übernommen."
Christian Kühn meldete bei der Strato AG in Berlin die Internetseite Cinema-sports.ch (ch für Schweiz) an und versprach den Anlegern, ein Fernseh-Highlight nach dem anderen zu produzieren. Die Palette reichte von einem "Fashion Club", bei dem man im TV nicht nur die neueste Mode der Hollywoodstars bewundern, sondern auch gleich kaufen könne, über Premiere Speedtalk, der ersten interaktiven Rennfahrershow, bis hin zum Volkswagen-Magazin, bei dem man hinter die Kulissen der Macher und Techniker schauen könne.
Kühn, der wie seine mutmaßlichen Komplizen auf freiem Fuß ist, teilte nun seinen Fans und Investoren mit, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittle. Auf der Webseite heißt es: "Die Gesellschaft informiert ihre Aktionäre, dass im Zusammenhang mit Cinema Sports Inc. ein Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen bei der Staatsanwaltschaft geführt wird. Es wird in dieser Angelegenheit mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass aufgrund der noch laufenden Ermittlungen keine weiteren Informationen oder Kommentare abgegeben werden können."
Kühn gibt keine Interviews, nicht mal dem Internetportal Motorsport-Total.com, das Kühns Karriere mit vielen Berichten begleitete.
Inzwischen wurden 68 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 417.786,40 Euro ermittelt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft (Abteilung 68) konnte bei Kühns Komplizen Tim Schneemilch aus Hamburg 148.680 Euro arrestieren. Anleger müssen die Rückführung beim Richter beantragen. Dafür gibt es ein Extra-Aktenzeichen: 6802 Js 6/11.
Die Cinema Sports Inc. war nur ein leerer Firmenmantel aus Oregon
Kühn & Co. hätten einfach einen leeren USA-Firmenmantel in eine Hamburger Incorporation umgewandelt. Oberstaatsanwalt Möllers. "Die Beschuldigten erwarben eine Vorratsgesellschaft mit dem Namen United American Land Investment Incorporation in Oregon, USA. Dieser Firmenmantel wurde einfach von der Cinema Sports Inc. in Hamburg übernommen."
Christian Kühn meldete bei der Strato AG in Berlin die Internetseite Cinema-sports.ch (ch für Schweiz) an und versprach den Anlegern, ein Fernseh-Highlight nach dem anderen zu produzieren. Die Palette reichte von einem "Fashion Club", bei dem man im TV nicht nur die neueste Mode der Hollywoodstars bewundern, sondern auch gleich kaufen könne, über Premiere Speedtalk, der ersten interaktiven Rennfahrershow, bis hin zum Volkswagen-Magazin, bei dem man hinter die Kulissen der Macher und Techniker schauen könne.
Kühn, der wie seine mutmaßlichen Komplizen auf freiem Fuß ist, teilte nun seinen Fans und Investoren mit, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittle. Auf der Webseite heißt es: "Die Gesellschaft informiert ihre Aktionäre, dass im Zusammenhang mit Cinema Sports Inc. ein Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen bei der Staatsanwaltschaft geführt wird. Es wird in dieser Angelegenheit mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass aufgrund der noch laufenden Ermittlungen keine weiteren Informationen oder Kommentare abgegeben werden können."
Kühn gibt keine Interviews, nicht mal dem Internetportal Motorsport-Total.com, das Kühns Karriere mit vielen Berichten begleitete.
Cinema Sports Inc.: Staatsanwalt ermittelt
Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen bandenmäßigen Betruges
Mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 22.08.2012 wurde zahlreichen Anlegern der US-Gesellschaft Cinema Sports Inc. mitgeteilt, dass gegen die verantwortlichen Personen Christian Johannes Kuhn, Tim Schneemilch, Rechtsanwalt aus Hamburg, und Nicolaus Schmitt aus Berlin wegen gemeinschaftlichen Gewerbes und bandenmäßigen Betruges ermittelt würde. Zudem wurde mitgeteilt, dass auf dem Konto der HypoVereinsbank/ UniCreditbank AG mit der Nummer 2230456 ein Betrag von 148.680,00 € gepfändet worden sei. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie von insgesamt 68 Geschädigten ausgehen würde, die bei der Gesellschaft eine Gesamtsumme von 417.786,40 € eingezahlt hätten.
Was müssen Investoren nunmehr wissen, die bei der Cinema Sports Inc. Aktien im vorbörslichen Handel erworben haben? Hierzu teilt Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der auf derartige Fälle des Kapitalanlagebetruges spezialisiert ist, folgendes mit:
"Anleger, die ihr Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, müssen wohl davon ausgehen, dass sie einem Betrugstatbestand aufgesessen sind. Wenn Anleger hier insgesamt 417.786,40 € investiert haben und lediglich noch 148.680,00 € vorhanden sind, so zeigt dies die kriminelle Energie, die hier aufgewendet wurde. Immerhin scheint jedoch nicht alles Geld verloren zu sein, ein kleiner Hoffnungsschimmer für die betroffenen Anleger besteht. Um die arrestierte Summe aufs eigene Konto ziehen zu können, muss der Anleger nunmehr einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Cinema Sports Inc. bzw. die hinter dieser Gesellschaft stehenden Personen realisieren. Nur mit einem Vollstreckungstitel kann das Geld auch zum geschädigten Anleger gelangen. Leider gilt es hierbei ein Wettrennen der Gläubiger anzutreten. Das Wettrennen kann allerdings auch schnell beendet sein, sollte Insolvenzantrag in Bezug auf die Cinema Sports Inc. gestellt werden. Dann gilt nicht mehr der Wettlauf der Gläubiger, sondern das so genannte insolvenzrechtliche Gießkannenprinzip." ( bit.ly/17JF94H )
Anlegerschutz und Sicherung der Ansprüche möglich?
Anleger, die Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, sollten sich daher in jedem Fall an einen mit dem Themengebiet vertrauten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und das arrestierte Vermögen in die eigene Tasche zu ziehen. Hierbei kann es durchaus sein, dass die ersten Anleger, die sich hier kümmern, das Rennen gewinnen und dass alle anderen Anleger leer ausgehen. Diese könnten sich dann lediglich noch an die nunmehr mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontierten Verantwortlichen wenden und von diesen persönlich Schadensersatz verlangen. Ansprüche aufgrund einer Straftat sind auch insolvenzsicher und wären bei einem zivilrechtlichen Urteil 30 Jahre lang vollstreckbar.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann hat zunächst einmal Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg beantragt, um den momentanen Stand des Strafverfahrens beurteilen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten zu können. Zudem hat sich Dr. Tintemann bereits mit einem Anspruchsschreiben für einen durch die Kanzlei vertretenen Mandanten an die strafrechtlich verfolgten Herrn Kuhn, Schneemilch und Schmitt gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Wir werden weiter berichten.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 22.08.2012 wurde zahlreichen Anlegern der US-Gesellschaft Cinema Sports Inc. mitgeteilt, dass gegen die verantwortlichen Personen Christian Johannes Kuhn, Tim Schneemilch, Rechtsanwalt aus Hamburg, und Nicolaus Schmitt aus Berlin wegen gemeinschaftlichen Gewerbes und bandenmäßigen Betruges ermittelt würde. Zudem wurde mitgeteilt, dass auf dem Konto der HypoVereinsbank/ UniCreditbank AG mit der Nummer 2230456 ein Betrag von 148.680,00 € gepfändet worden sei. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie von insgesamt 68 Geschädigten ausgehen würde, die bei der Gesellschaft eine Gesamtsumme von 417.786,40 € eingezahlt hätten.
Was müssen Investoren nunmehr wissen, die bei der Cinema Sports Inc. Aktien im vorbörslichen Handel erworben haben? Hierzu teilt Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der auf derartige Fälle des Kapitalanlagebetruges spezialisiert ist, folgendes mit:
"Anleger, die ihr Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, müssen wohl davon ausgehen, dass sie einem Betrugstatbestand aufgesessen sind. Wenn Anleger hier insgesamt 417.786,40 € investiert haben und lediglich noch 148.680,00 € vorhanden sind, so zeigt dies die kriminelle Energie, die hier aufgewendet wurde. Immerhin scheint jedoch nicht alles Geld verloren zu sein, ein kleiner Hoffnungsschimmer für die betroffenen Anleger besteht. Um die arrestierte Summe aufs eigene Konto ziehen zu können, muss der Anleger nunmehr einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Cinema Sports Inc. bzw. die hinter dieser Gesellschaft stehenden Personen realisieren. Nur mit einem Vollstreckungstitel kann das Geld auch zum geschädigten Anleger gelangen. Leider gilt es hierbei ein Wettrennen der Gläubiger anzutreten. Das Wettrennen kann allerdings auch schnell beendet sein, sollte Insolvenzantrag in Bezug auf die Cinema Sports Inc. gestellt werden. Dann gilt nicht mehr der Wettlauf der Gläubiger, sondern das so genannte insolvenzrechtliche Gießkannenprinzip." ( bit.ly/17JF94H )
Anlegerschutz und Sicherung der Ansprüche möglich?
Anleger, die Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, sollten sich daher in jedem Fall an einen mit dem Themengebiet vertrauten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und das arrestierte Vermögen in die eigene Tasche zu ziehen. Hierbei kann es durchaus sein, dass die ersten Anleger, die sich hier kümmern, das Rennen gewinnen und dass alle anderen Anleger leer ausgehen. Diese könnten sich dann lediglich noch an die nunmehr mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontierten Verantwortlichen wenden und von diesen persönlich Schadensersatz verlangen. Ansprüche aufgrund einer Straftat sind auch insolvenzsicher und wären bei einem zivilrechtlichen Urteil 30 Jahre lang vollstreckbar.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann hat zunächst einmal Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg beantragt, um den momentanen Stand des Strafverfahrens beurteilen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten zu können. Zudem hat sich Dr. Tintemann bereits mit einem Anspruchsschreiben für einen durch die Kanzlei vertretenen Mandanten an die strafrechtlich verfolgten Herrn Kuhn, Schneemilch und Schmitt gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Wir werden weiter berichten.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug bei Cinema Sports Inc.
Provisionen bis zu 50% und keinen Prospekt - Haftung klar erkennbar – schnelles Handeln der betroffenen Cinema Sports Inc. Anleger erhöhen Chancen zur Rettung ihrer Gelder!
Die Cinema Sports Inc.-Anleger haben Anlegergemeinschaft Cinema Sports Inc. mit de Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner in Berlin zur Rettung der Gelder gegründet. Bekanntlich laufen Ermittlungsverfahren zu Lasten der Verantwortlichen der Cinema Sports Inc.. Nach Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in Hamburg hat sich klar ergeben, dass bei der Cinema Sports Inc. eine Anlagesumme i. H. v. 464.743,70 Euro eingezahlt wurde. Als Anleger hatten sich an den außerbörslichen Aktien der Gesellschaft Cinema Sports Inc. insgesamt 85 Personen beteiligt. Es wurden sehr kleine Anlagesummen im zweistelligen Bereich, aber auch hohe Anlagesummen im fünfstelligen Bereich bei der Gesellschaft eingezahlt.
Cinema Sports Inc. - Dinglicher Arrest oder Gerichtsverfahren für betroffene Cinema Sports Inc.-Anleger?
Nach ersten Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei den Hauptbeschuldigten konnte auf deren Konten ein Gesamtbetrag von 148.680,00 Euro sichergestellt werden. Dies entspricht etwa einem Drittel der eingezahlten Anlagesumme. Anleger, die ihr Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, müssen nun prüfen, ob ein Gerichtsverfahren oder auch ein dinglicher Arrest hier sinnvoll sind, um das von der Staatsanwaltschaft arrestierte Vermögen noch einmal für die eigenen Belange zu sichern.
Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges als Bande
Die Staatsanwaltschaft wirft den Haupttätern rund um Cinema Sports Inc. vor, zulasten der geschädigten Anleger einen Straftatbestand verwirklicht zu haben. Konkret wurde Anklage wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges als Bande gegen die Beschuldigten Christian Johannes Kuhn (Sportmanager aus Neustadt/Weinstraße), Tim Schneemilch (Rechtsanwalt aus Hamburg) und Nicolaus Schmitt (geb. Vrhovec) erhoben. Die Hauptverhandlung fand noch nicht statt. Es gilt daher selbstverständlich zunächst die Unschuldsvermutung.
Vorwürfe rund um Cinema Sports Inc.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den Anlegern wahrheitswidrig vorgegaukelt wurde, dass die außerbörslichen Aktien der US-amerikanischen Anlagegesellschaft bald an der Börse gehandelt werden würden. In Wirklichkeit war ein Börsengang wohl nie geplant, zumindest aber nicht ordentlich vorbereitet.
Zudem war der Vertrieb der außerbörslichen Aktien nur möglich, wenn ein entsprechender Wertpapierprospekt verwendet wurde. Dieser lag jedoch nicht vor und hätte auch von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einer Billigung unterzogen werden müssen.
Welche Provisionshöhe ist angebracht und erlaubt? – Cinema Sports Inc. Anleger sollten sich beeilen!
Die eingeschalteten Vertriebsgesellschaften (meist englische Limited), erhielten für die Vermittlung der Aktien Provisionen i. H. v. 40 bis 50 % der Anlagesummen ausgezahlt. Himmlische Zeiten für den Vertrieb. Der eine oder andere Kinobesucher fühlt sich an Szenen aus dem Film Wolf of Wallstreet erinnert, wo ebenfalls mit sog. Pink-Sheets, also den Verkauf von Penny-Stock-Aktien Provisionen von 50% erzielt wurden.
Eine derartig hohe Provision mag noch vor 20 oder 30 Jahren ohne Probleme möglich gewesen sein. Prof. Dr. Kraatz von den Anwälten zur Rechtslage: „Heute ist dies jedoch längst nicht mehr erlaubt. Eine derartig hohe Zahlung hätte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen aufklärungspflichtigen Tatbestand dargestellt, da bei der Zahlung von Innenprovisionen von mehr als 15 % dem Anleger klargemacht werden muss, wie trotz des hohen Provisionssatzes überhaupt noch die Anlagesumme zurückerlangt werden soll.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann leitet die die Anlegergemeinschaft. Der Anwalt sieht hier gute Chancen für die Cinema Sports Inc. Anleger, die nun schnell handeln, noch Teile ihres Vermögens zu retten. Wer schnell handelt und sich nicht mit dem Verlust abfindet, kann auf eine Rückerstattung seiner Einzahlung bei der Cinema Sports Inc. hoffen.
Das sind die Hintermänner des Hamburger „Betrugsmodells Cinema Sports Inc
Die Cinema Sports Inc., eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, bot ihren Anlegern in Deutschland und teilweise auch im deutschsprachigen Ausland an, kostengünstig außerbörslich gehandelte Aktien zu erwerben. Die sogenannten Pennystocks wurden den Anlegern mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass diese in ihrer Wertentwicklung kurzfristig steigen werden, wenn die Gesellschaft an die Börse gebracht würde. Dr. Sven Tintemann hierzu: „Cinema Sports Inc. Verantwortliche haften persönlich unseren Mandanten.“
Nur leere Versprechungen? – Verantwortliche und Beschuldigte bei Cinema Sports Inc.?
Der versprochene Börsengang blieb jedoch genauso aus, wie der Erfolg der Cinema Sports Inc. Die Anleger, die bei der Gesellschaft etwa eine halbe Million in Euro investiert hatten, gehen bisher leer aus. Rückzahlungsversprechen oder Kurssteigerungen rund um die Cinema Sports Inc. sind nicht eingehalten worden. Der Firmenname regt die Fantasie an und ist geschickt gewählt.
Nach Durchsuchungen und Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hamburg hat diese nun Anklage gegen drei Hauptbeschuldigte erhoben. Dies sind der Rechtsanwalt Tim Schneemilch aus Hamburg, Christian Johannes Kuhn und als dritter Angeklagter Nicolaus Schmitt. Die Ermittlungsverfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter den Aktenzeichen 6802 Js 6/11 sowie 5550 Js 6/11 geführt.
Die Einsicht in die Ermittlungsakten macht deutlich, dass die Haupttäter Kuhn und Schneemilch die Anlagegesellschaft, die bereits als Vorratsgesellschaft in den USA gegründet war, gekauft hatten, um den Anlegern die außerbörslichen Aktien schmackhaft zu machen und diese gewinnbringend zu veräußern. Mit den Erträgen aus dem Aktienverkauf wurde jedoch kaum etwas Sinnvolles unternommen. Die Hauptausbeute des Geldes ging bereits an die Vermittlungsgesellschaften. Diese kassierten 40% oder sogar 50% Provision. Hinter den Vermittlungsgesellschaften soll der weitere Beschuldigte, Nicolaus Schmitt, gestanden haben.
Weiteres Geld der Anleger wurde dann für die Zwecke der Beschuldigten Schneemilch und Kuhn verwendet, so zumindest der strafrechtliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Kein Wertpapierprospekt – keine Emissionsgesellschaft – Cinema Sports Inc. war überzeugend mit Versprechungen
Wenige Anlegergelder der Cinema Sports Inc. wurden auch zur Produktion von kleinen Fernsehsendungen genutzt. Der versprochene Börsengang, der kurzfristig erfolgen sollte, blieb jedoch aus und stand wohl auch nie auf der Agenda. So wurde gar nicht erst versucht, einen teuren Wertpapierprospekt erstellen zu lassen, den die BaFin hätte billigen müssen. Auch wurde keine vernünftige Emissionsgesellschaft gefunden, die die Emission legal nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hätte begleiten können.
Vielmehr vertrieben die Beschuldigten die Aktien der Cinema Sports Inc. ohne hierfür notwendigen Wertpapierprospekt und ohne notwendige Billigung der BaFin. Zudem stellte der Vertrieb der Aktien über eine englische Limited auch noch einen zusätzlichen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar. Dies alles führt zu einer strafrechtlichen Haftung der Beschuldigten, so zumindest die Anklage der Staatsanwaltschaft, über die nunmehr das Landgericht Hamburg verhandeln muss.
Zudem sieht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ( www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/bank-und-kapitalmarktrecht ) Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB auch eine zivilrechtliche Haftung der Hintermänner der Cinema Sports Inc. Er berichtet:
„Unsere Kanzlei hat bereits eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart für einen geschädigten Anleger gegen den Rechtsanwalt Schneemilch und gegen Christian Johannes Kuhn eingereicht. Wir werfen auch hier den Beklagten in dem Verfahren zum einen Kapitalanlagebetrug und zum anderen einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Weitere Klagen von geschädigten Anlegern sind zu erwarten. Bei den Klageverfahren gilt das alte Müller-Prinzip, wonach derjenige, der zuerst sein Urteil hat, auch zuerst vollstrecken kann. Auch über ein Arrestverfahren sollte nachgedacht werden.“
Geschädigte Cinema Sports Inc. Anleger sollten sich daher dringend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 und gerne zur Verfügung. Nur so kann sichergestellt werden, dass noch vorhandene Gelder, welche die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits beschlagnahmt hat, auch im eigenen Geldbeutel der betroffenen Cinema Sports Inc. Anleger landen. Die Rechtsanwälte stehen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Provisionen bis zu 50% und keinen Prospekt - Haftung klar erkennbar – schnelles Handeln der betroffenen Cinema Sports Inc. Anleger erhöhen Chancen zur Rettung ihrer Gelder!
Die Cinema Sports Inc.-Anleger haben Anlegergemeinschaft Cinema Sports Inc. mit de Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner in Berlin zur Rettung der Gelder gegründet. Bekanntlich laufen Ermittlungsverfahren zu Lasten der Verantwortlichen der Cinema Sports Inc.. Nach Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in Hamburg hat sich klar ergeben, dass bei der Cinema Sports Inc. eine Anlagesumme i. H. v. 464.743,70 Euro eingezahlt wurde. Als Anleger hatten sich an den außerbörslichen Aktien der Gesellschaft Cinema Sports Inc. insgesamt 85 Personen beteiligt. Es wurden sehr kleine Anlagesummen im zweistelligen Bereich, aber auch hohe Anlagesummen im fünfstelligen Bereich bei der Gesellschaft eingezahlt.
Cinema Sports Inc. - Dinglicher Arrest oder Gerichtsverfahren für betroffene Cinema Sports Inc.-Anleger?
Nach ersten Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei den Hauptbeschuldigten konnte auf deren Konten ein Gesamtbetrag von 148.680,00 Euro sichergestellt werden. Dies entspricht etwa einem Drittel der eingezahlten Anlagesumme. Anleger, die ihr Geld bei der Cinema Sports Inc. investiert haben, müssen nun prüfen, ob ein Gerichtsverfahren oder auch ein dinglicher Arrest hier sinnvoll sind, um das von der Staatsanwaltschaft arrestierte Vermögen noch einmal für die eigenen Belange zu sichern.
Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges als Bande
Die Staatsanwaltschaft wirft den Haupttätern rund um Cinema Sports Inc. vor, zulasten der geschädigten Anleger einen Straftatbestand verwirklicht zu haben. Konkret wurde Anklage wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges als Bande gegen die Beschuldigten Christian Johannes Kuhn (Sportmanager aus Neustadt/Weinstraße), Tim Schneemilch (Rechtsanwalt aus Hamburg) und Nicolaus Schmitt (geb. Vrhovec) erhoben. Die Hauptverhandlung fand noch nicht statt. Es gilt daher selbstverständlich zunächst die Unschuldsvermutung.
Vorwürfe rund um Cinema Sports Inc.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den Anlegern wahrheitswidrig vorgegaukelt wurde, dass die außerbörslichen Aktien der US-amerikanischen Anlagegesellschaft bald an der Börse gehandelt werden würden. In Wirklichkeit war ein Börsengang wohl nie geplant, zumindest aber nicht ordentlich vorbereitet.
Zudem war der Vertrieb der außerbörslichen Aktien nur möglich, wenn ein entsprechender Wertpapierprospekt verwendet wurde. Dieser lag jedoch nicht vor und hätte auch von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einer Billigung unterzogen werden müssen.
Welche Provisionshöhe ist angebracht und erlaubt? – Cinema Sports Inc. Anleger sollten sich beeilen!
Die eingeschalteten Vertriebsgesellschaften (meist englische Limited), erhielten für die Vermittlung der Aktien Provisionen i. H. v. 40 bis 50 % der Anlagesummen ausgezahlt. Himmlische Zeiten für den Vertrieb. Der eine oder andere Kinobesucher fühlt sich an Szenen aus dem Film Wolf of Wallstreet erinnert, wo ebenfalls mit sog. Pink-Sheets, also den Verkauf von Penny-Stock-Aktien Provisionen von 50% erzielt wurden.
Eine derartig hohe Provision mag noch vor 20 oder 30 Jahren ohne Probleme möglich gewesen sein. Prof. Dr. Kraatz von den Anwälten zur Rechtslage: „Heute ist dies jedoch längst nicht mehr erlaubt. Eine derartig hohe Zahlung hätte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen aufklärungspflichtigen Tatbestand dargestellt, da bei der Zahlung von Innenprovisionen von mehr als 15 % dem Anleger klargemacht werden muss, wie trotz des hohen Provisionssatzes überhaupt noch die Anlagesumme zurückerlangt werden soll.“
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann leitet die die Anlegergemeinschaft. Der Anwalt sieht hier gute Chancen für die Cinema Sports Inc. Anleger, die nun schnell handeln, noch Teile ihres Vermögens zu retten. Wer schnell handelt und sich nicht mit dem Verlust abfindet, kann auf eine Rückerstattung seiner Einzahlung bei der Cinema Sports Inc. hoffen.
Das sind die Hintermänner des Hamburger „Betrugsmodells Cinema Sports Inc
Die Cinema Sports Inc., eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, bot ihren Anlegern in Deutschland und teilweise auch im deutschsprachigen Ausland an, kostengünstig außerbörslich gehandelte Aktien zu erwerben. Die sogenannten Pennystocks wurden den Anlegern mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass diese in ihrer Wertentwicklung kurzfristig steigen werden, wenn die Gesellschaft an die Börse gebracht würde. Dr. Sven Tintemann hierzu: „Cinema Sports Inc. Verantwortliche haften persönlich unseren Mandanten.“
Nur leere Versprechungen? – Verantwortliche und Beschuldigte bei Cinema Sports Inc.?
Der versprochene Börsengang blieb jedoch genauso aus, wie der Erfolg der Cinema Sports Inc. Die Anleger, die bei der Gesellschaft etwa eine halbe Million in Euro investiert hatten, gehen bisher leer aus. Rückzahlungsversprechen oder Kurssteigerungen rund um die Cinema Sports Inc. sind nicht eingehalten worden. Der Firmenname regt die Fantasie an und ist geschickt gewählt.
Nach Durchsuchungen und Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hamburg hat diese nun Anklage gegen drei Hauptbeschuldigte erhoben. Dies sind der Rechtsanwalt Tim Schneemilch aus Hamburg, Christian Johannes Kuhn und als dritter Angeklagter Nicolaus Schmitt. Die Ermittlungsverfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter den Aktenzeichen 6802 Js 6/11 sowie 5550 Js 6/11 geführt.
Die Einsicht in die Ermittlungsakten macht deutlich, dass die Haupttäter Kuhn und Schneemilch die Anlagegesellschaft, die bereits als Vorratsgesellschaft in den USA gegründet war, gekauft hatten, um den Anlegern die außerbörslichen Aktien schmackhaft zu machen und diese gewinnbringend zu veräußern. Mit den Erträgen aus dem Aktienverkauf wurde jedoch kaum etwas Sinnvolles unternommen. Die Hauptausbeute des Geldes ging bereits an die Vermittlungsgesellschaften. Diese kassierten 40% oder sogar 50% Provision. Hinter den Vermittlungsgesellschaften soll der weitere Beschuldigte, Nicolaus Schmitt, gestanden haben.
Weiteres Geld der Anleger wurde dann für die Zwecke der Beschuldigten Schneemilch und Kuhn verwendet, so zumindest der strafrechtliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Kein Wertpapierprospekt – keine Emissionsgesellschaft – Cinema Sports Inc. war überzeugend mit Versprechungen
Wenige Anlegergelder der Cinema Sports Inc. wurden auch zur Produktion von kleinen Fernsehsendungen genutzt. Der versprochene Börsengang, der kurzfristig erfolgen sollte, blieb jedoch aus und stand wohl auch nie auf der Agenda. So wurde gar nicht erst versucht, einen teuren Wertpapierprospekt erstellen zu lassen, den die BaFin hätte billigen müssen. Auch wurde keine vernünftige Emissionsgesellschaft gefunden, die die Emission legal nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hätte begleiten können.
Vielmehr vertrieben die Beschuldigten die Aktien der Cinema Sports Inc. ohne hierfür notwendigen Wertpapierprospekt und ohne notwendige Billigung der BaFin. Zudem stellte der Vertrieb der Aktien über eine englische Limited auch noch einen zusätzlichen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dar. Dies alles führt zu einer strafrechtlichen Haftung der Beschuldigten, so zumindest die Anklage der Staatsanwaltschaft, über die nunmehr das Landgericht Hamburg verhandeln muss.
Zudem sieht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ( www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/bank-und-kapitalmarktrecht ) Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB auch eine zivilrechtliche Haftung der Hintermänner der Cinema Sports Inc. Er berichtet:
„Unsere Kanzlei hat bereits eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart für einen geschädigten Anleger gegen den Rechtsanwalt Schneemilch und gegen Christian Johannes Kuhn eingereicht. Wir werfen auch hier den Beklagten in dem Verfahren zum einen Kapitalanlagebetrug und zum anderen einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Eine Entscheidung steht noch aus. Weitere Klagen von geschädigten Anlegern sind zu erwarten. Bei den Klageverfahren gilt das alte Müller-Prinzip, wonach derjenige, der zuerst sein Urteil hat, auch zuerst vollstrecken kann. Auch über ein Arrestverfahren sollte nachgedacht werden.“
Geschädigte Cinema Sports Inc. Anleger sollten sich daher dringend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70 und gerne zur Verfügung. Nur so kann sichergestellt werden, dass noch vorhandene Gelder, welche die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits beschlagnahmt hat, auch im eigenen Geldbeutel der betroffenen Cinema Sports Inc. Anleger landen. Die Rechtsanwälte stehen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mbB
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Internet: www.dr-schulte.de
Cinema Sports Inc. - Rechtsanwalt Tim Schneemilch: "Ich wusste nichts vom Scheinbörsengang."


Rechtsanwalt Tim Schneemilch (56) aus Hamburg Othmarschen © Foto oben: Ausriss aus Kanzleiseite Schneemilch.de 2005, Foto darunter: Ausriss BILD 18. Juni 2018
"Ich wusste nichts vom Scheinbörsengang", sagte der Hamburger Rechtsanwalt Tim Schneemilch (56) gestern zu seiner Verteidigung als Angeklagter vor der Großen Strafkammer 30 im Hamburger Strafjustizgebäude.

Sitz der Kanzlei Tim Schneemilch und zugleich deutscher Sitz der Cinema Sports Inc.: Handelmannweg 12 in Hamburg Othmarschen © Google Streetview 2008
Dabei sollen doch die Geschäfte der 2008 in Aloha im US-Bundesstaat Oregon gegründeten Sport-TV-Produktionsfirma Cinema Sports Incorporation über die Büroräume seiner Kanzlei im Handelmannweg 12 in Hamburg Othmarschen, die als Firmensitz angegeben war, gelaufen sein.
Dazu erklärte Schneemilchs Anwalt Profesessor Dr. Christian Russ von der Kanzlei FUHRMANN WALLENFELS Wiesbaden Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus der Bahnhoftraße 67 in Wiesbaden:
Zitat
Es trifft nicht zu, dass "die Geschäfte" der Sport-TV-Produktionsfirma Cinema Sports Incorporation über die Büroräume der Kanzlei unseres Mandanten liefen.
In den Kanzleiräumen unseres Mandanten fand keinerlei geschäftliche Tätigkeit der genannten Firma statt.
Und auch die Firmengelder liefen über das von ihm eingerichtete anwaltliche Anderkonto bei der HypoVereins Bank/UniCredit Bank AG München. Dort konnte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahr 2012 bei einem dinglichen Arrest gegen den Rechtsanwalt 148.680 Euro Anlegergelder beschlagnahmen.
Dazu erklärte Schneemilchs Anwalt Profesessor Dr. Christian Russ:
Zitat
Falsch ist auch die Behauptung, "die Firmengelder" seien über "sein Konto bei der HypoVereins Bank/UniCredit Bank AG München" gelaufen.
Tatsächlich handelte es sich um Anderkonten, also um Treuhandkonten auf fremde Rechnung.
Die ermittelten 68 Anleger hatten insgesamt rund 434.000 Euro in vorbörsliche Aktien der Cinema Sports Incorporation investiert. Der Großteil der Gelder ist verschwunden.

Der beklagte Sportmoderator Christian Kühn (56) aus Neustadt an der Weinstraße in der Pfalz war als Präsident und später auch als Secretary der Cinema Sports Inc., einer Aktiengesellschaft nach US-amerikanischem Recht, im Rechtsverkehr aufgetreten. © NASCAR Management
Auf der Schweizer Internetseite Cinema-Sports.ch war den Aktienkäufern vom NASCAR-Manager (US-Autorennsport) und Ex-Sky-Sportmoderatoer Christian Kühn (58) aus Neustadt an der Weinstraße in der Pfalz, der die Cinema Sports Inc. als Präsident führte, versprochen worden, es werde bald einen deutschen Hollywood TV-Sportsender mit einem Börsengang der Cinema Sports Inc. geben, die dafür die TV-Sendungen produzieren würde.
Ein wenig Geld floss tatsächlich in kleine Fernsehsendungen.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann hat eine Anlegergemeinschaft für Geschädigte der Cinema Sports Inc. aus Aloha im US-Bundesstaat Oregon und Hamburg gegründet © OpenPR AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH Tintemann Klevenhagen, Kaiserliches Postamt, Martin-Buber-Straße 24 in Berlin Zehlendorf
Aber 40 bis 50 Prozent der Aktienverkaufserlöse sollen nach Recherchen der Cinema Sports Anlegergemeinschaft unter Leitung des Berliner Rechtsanwalts Dr. Sven Tintemann als Provisionen an den Finanzvermittler Nicolaus Schmitt (52) aus Berlin Köpenick geflossen sein.
Den Rest des Anlegergeldes sollen Kühn und Anwalt Schneemilch laut Staatsanwaltschaft Hamburg selbst verbraucht haben.
Daher müssen sich alle drei nun wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg verantworten.
Prozessauftakt war Montag (18. Juni 2018) um 9:30 Uhr im Saal 209.
Die beiden mitangeklagten Cinema Sports Präsident Kühn und Cinema Sports Vermittler Schmitt zogen es am ersten Tag vor zu schweigen.
Das Landgericht Hamburg hat elf Verhandlungstage angesetzt.
Zum Vorwurf der Anklage teilte die Staatsanwaltschaftssprecherin Oberstaatsanwältin Nana Frombach dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit. Lesen Sie unseren Artikel.
Dieser Beitrag wurde ausgezeichnet!