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Cum-Ex: Dubiose Aktiengeschäfte - Dividenden-Strippings

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Cum-Ex: Dubiose Aktiengeschäfte - Dividenden-Strippings
Steueraffäre erfasst Deutsche Bank
Mittels „Dividenden-Strippings“ soll ein Kunde der Deutschen Bank das Finanzamt betrogen haben. Erst vor wenigen Tagen wurde die HVB-Zentrale wegen ähnlicher Vorwürfe durchsucht. Auch die Commerzbank wird überprüft.
So soll Deutschlands größtes Geldhaus einer Firma aus Hessen bescheinigt haben, dass bei einem Börsengeschäft Kapitalertragsteuern abgeführt worden seien, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Samstagausgabe. Nach Erkenntnissen der Behörden sollen solche Bescheinigungen missbräuchlich dazu genutzt worden sein, vom Fiskus hinterher mehr Steuererstattungen zu kassieren, als zuvor an Abgaben gezahlt worden sei. Das Wiesbadener Finanzamt schickte der Deutschen Bank dazu mehrere Auskunftsersuchen.
Ein Bank-Sprecher bestätigte auf Anfrage den Bericht der „SZ“, wonach die Deutsche Bank ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörden im Hinblick auf Transaktionen eines Kunden erhalten habe und diesem entsprochen habe. Der Sprecher betonte, dass die Deutsche Bank die Steuerbescheinigung genau so ausgestellt habe, wie sie rechtlich verpflichtet war.
Durchsuchung in Münchener HVB-Zentrale
Erst am Mittwoch hatten Dutzende Fahnder die Münchner Bank-Zentrale der HypoVereinsbank (HVB) wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung durchsucht. Nach Angaben der Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft wird gegen acht Personen ermittelt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters von einer mit dem Vorgang vertrauten Person erfahren hat, steht der Vorwurf im Raum, dass sie einem Frankfurter Investor geholfen haben, den Fiskus durch Dividendengeschäfte um 124 Millionen Euro zu betrügen.
Dabei geht es um so genanntes Dividenden-Stripping. Hierbei wird mit Leerverkäufen von Aktien rund um den Dividendenstichtag gearbeitet - Papiere wurden verkauft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Investoren dann rund um die Dividendenzahlung aus: Von den Banken bekamen sie eine Bestätigung, Kapitalertragsteuer auf die Dividendenerlöse bezahlt zu haben. In Wahrheit führten sie jedoch gar keine Steuern ab. Mittlerweile ist diese Praxis wegen strengeren gesetzlichen Regeln nicht mehr möglich.
Auch bei der Commerzbank prüft die Finanzverwaltung seit einigen Jahren Fälle von „Dividenden-Stripping“. Dabei gehe es um Altfälle bei der Dresdner Kleinwort Investmentbank vor der Übernahme durch die Commerzbank Anfang 2009.
„Die Commerzbank hat jegliche Aktivitäten der Dresdner Kleinwort Investment Bank (DKIB), welche möglicherweise als sogenannte Cum-Ex-Transaktionen angesehen werden könnten, bereits Anfang 2009 eingestellt, unmittelbar nachdem sie im Rahmen der Übernahme der Dresdner Bank davon Kenntnis gewonnen hatte“, sagte ein Sprecher und bestätigte einen Bericht des „Focus“. „Die Finanzverwaltung hat diese Altgeschäfte aus den Jahren vor 2009 im Rahmen der regulären Prüfung aufgegriffen“, betonte der Sprecher. Die Commerzbank habe dabei voll mit der Behörde kooperiert. Hierbei handele es sich um eine Steuerprüfung und nicht um staatsanwaltliche Ermittlungen, merkte der Sprecher an.
Zitat
Die Affäre um Steuerhinterziehung bei Aktiengeschäften zieht weitere Kreise: Die Finanzbehörden verdächtigen einem Zeitungsbericht zufolge auch einen Kunden der Deutschen Bank, den Staat betrogen zu haben.
Mittels „Dividenden-Strippings“ soll ein Kunde der Deutschen Bank das Finanzamt betrogen haben. Erst vor wenigen Tagen wurde die HVB-Zentrale wegen ähnlicher Vorwürfe durchsucht. Auch die Commerzbank wird überprüft.
So soll Deutschlands größtes Geldhaus einer Firma aus Hessen bescheinigt haben, dass bei einem Börsengeschäft Kapitalertragsteuern abgeführt worden seien, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Samstagausgabe. Nach Erkenntnissen der Behörden sollen solche Bescheinigungen missbräuchlich dazu genutzt worden sein, vom Fiskus hinterher mehr Steuererstattungen zu kassieren, als zuvor an Abgaben gezahlt worden sei. Das Wiesbadener Finanzamt schickte der Deutschen Bank dazu mehrere Auskunftsersuchen.
Ein Bank-Sprecher bestätigte auf Anfrage den Bericht der „SZ“, wonach die Deutsche Bank ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörden im Hinblick auf Transaktionen eines Kunden erhalten habe und diesem entsprochen habe. Der Sprecher betonte, dass die Deutsche Bank die Steuerbescheinigung genau so ausgestellt habe, wie sie rechtlich verpflichtet war.
Durchsuchung in Münchener HVB-Zentrale
Erst am Mittwoch hatten Dutzende Fahnder die Münchner Bank-Zentrale der HypoVereinsbank (HVB) wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung durchsucht. Nach Angaben der Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft wird gegen acht Personen ermittelt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters von einer mit dem Vorgang vertrauten Person erfahren hat, steht der Vorwurf im Raum, dass sie einem Frankfurter Investor geholfen haben, den Fiskus durch Dividendengeschäfte um 124 Millionen Euro zu betrügen.
Dabei geht es um so genanntes Dividenden-Stripping. Hierbei wird mit Leerverkäufen von Aktien rund um den Dividendenstichtag gearbeitet - Papiere wurden verkauft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Investoren dann rund um die Dividendenzahlung aus: Von den Banken bekamen sie eine Bestätigung, Kapitalertragsteuer auf die Dividendenerlöse bezahlt zu haben. In Wahrheit führten sie jedoch gar keine Steuern ab. Mittlerweile ist diese Praxis wegen strengeren gesetzlichen Regeln nicht mehr möglich.
Auch bei der Commerzbank prüft die Finanzverwaltung seit einigen Jahren Fälle von „Dividenden-Stripping“. Dabei gehe es um Altfälle bei der Dresdner Kleinwort Investmentbank vor der Übernahme durch die Commerzbank Anfang 2009.
„Die Commerzbank hat jegliche Aktivitäten der Dresdner Kleinwort Investment Bank (DKIB), welche möglicherweise als sogenannte Cum-Ex-Transaktionen angesehen werden könnten, bereits Anfang 2009 eingestellt, unmittelbar nachdem sie im Rahmen der Übernahme der Dresdner Bank davon Kenntnis gewonnen hatte“, sagte ein Sprecher und bestätigte einen Bericht des „Focus“. „Die Finanzverwaltung hat diese Altgeschäfte aus den Jahren vor 2009 im Rahmen der regulären Prüfung aufgegriffen“, betonte der Sprecher. Die Commerzbank habe dabei voll mit der Behörde kooperiert. Hierbei handele es sich um eine Steuerprüfung und nicht um staatsanwaltliche Ermittlungen, merkte der Sprecher an.
Dividendenstripping: Beschuldigte wehren sich mit Gatzweiler und Leipold, Sarasin untersucht intern
Die Razzia bei der HVB wegen umstrittener Steuertransaktionen zieht weitere Kreise: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt nicht mehr nur sechs ehemalige und aktive HVB-Mitarbeiter, sondern auch den Investor Rafael Roth und dessen Anwalt Dr. Hanno Berger. Berger wehrt sich gegen den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung massiv.
Die Razzia von mehr als 60 Staatsanwälten, Steuerfahndern und Polizisten in der vergangenen Woche hatte für großes Aufsehen gesorgt (mehr…). Damit beschäftigt die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuern durch sogenannte Cum-Ex-Trades – einer Sonderform des Dividendenstrippings – nun nicht nur die Zivil- und die Finanzgerichte, sondern auch Staatsanwälte und Steuerfahnder. Die sechs ehemaligen und teilweise noch aktiven Mitarbeiter der HVB gehören nicht zum Vorstand der Instituts.
Mit Roth und Berger sind zudem der Investor selbst und sein Anwalt ins Visier geraten. Roth weist die Vorwürfe zurück. In einem aktuellen Artikel der ‘Zeit’ erklärte er, dass er immer von der Rechtmäßigkeit der Transaktion überzeugt gewesen sei.
Auch Berger setzte sich gegen die Vorwürfe zur Wehr. “Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es nicht zu einer Anklage kommen wird”, sagte Prof. Dr. Norbert Gatzweiler von der Kanzlei Gatzweiler und Münchhalffen, der Berger in dieser Sache vertritt. “Mein Mandant hat die steuerrechtliche Situation des Erwerbers gutachterlich beurteilt – übrigens zu einem Zeitpunkt, als die vorliegenden Transaktionen von der HVB bereits durchgeführt waren, die Handelsstrategie schon seit mehreren Jahren weit verbreitet war und die Auswirkungen der Politik bewusst waren. Darin eine vorsätzliche Steuerhinterziehung zu sehen, ist völlig abwegig”, sagte Gatzweiler. Er kooperiere selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft, lasse dieser alle gewünschten und zur Sachaufklärung notwendigen Informationen zukommen und gehe davon aus, dass die Ermittlungen in Kürze eingestellt würden.
Neben den Beschuldigten wurde auch die Schweizer Bank Sarasin in die Ermittlungen einbezogen. Sarasin gilt nach Ansicht der Finanzbehörden als Initiatorin des umstrittenen Deals. Sarasin teilte mit, den Vorgang intern aufklären zu wollen, auch wenn Mitarbeiter der Bank selbst nicht zu den Beschuldigten gehörten. In der Folge der Ermittlungen hat der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück einen für heute geplanten Vortrag bei Sarasin abgesagt.
Hintergrund: Der für den Aufsichtsrat tätige Dr. Christoph Knauer von Ufer Knauer soll den Fall als Verteidiger aufseiten der HVB koordinieren. Als eigener Vertreter des Vorstands ist zudem Prof. Dr. Eckhart Müller von der gleichnamigen Kanzlei mandatiert. Daneben sind in Umfeld der HVB Dr. Imme Roxin von Roxin, Dr. Christian Pelz von Noerr und Prof. Dr. Alfred Dierlamm von Dierlamm tätig. Es ist bekannt, dass sich auch Vorstände in strafrechtlicher Hinsicht beraten lassen, obwohl sie nicht selbst zu den Beschuldigten gehören.
Viele Beobachter sind vom Vorstoß der Ermittler überrascht, da dieser sich vornehmlich auf die Meinung der Finanzverwaltung stützt. Experten gehen jedoch mehrheitlich davon aus, dass die Steuerausfälle auf Versäumnisse des Gesetzgebers zurückzuführen sind. In der Fachpresse sind dazu in jüngerer Zeit verschiedene Aufsätze erschienen. Insbesondere Prof. Dr. Joachim Englisch von der Uni Münster und Prof. Dr. Marc Desens von der Uni Leipzig sehen die Verantwortung für den möglichen Milliardenschaden in der Politik.
Eine Mehrfachanrechnung sei in den Fällen, in denen der Aktienverkäufer eine ausländische Depotbank einschaltet, systemimmanent und laut Gesetzesbegründung nicht zu vermeiden. Dies wurde durch den Gesetzgeber bis 2012 gebilligt. Auch das Bundesfinanzministerium soll die Anrechnung von Kapitalertragssteuern bei Leerkäufen noch im Mai 2009 gebilligt haben.
Von der Finanzverwaltung bezweifelt wird auch der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Cum-Ex-Transaktionen, die außerhalb der Börse getätigt werden (Over The Counter – OTC). Das Finanzgericht Hamburg hat allerdings geurteilt, dass das wirtschaftliche Eigentum auch beim OTC-Kauf selbst dann auf den Erwerber übergeht, wenn es sich um einen Leerverkauf handelt – mit der Folge, dass Dividenden oder zumindest Dividendenkompensationszahlungen einschließlich Kapitalertragsteuer zu versteuern seien (Az. 6 K 22/10).
Auch in diesem Fall erfolgte aber bislang keine Anrechnung. Die streitigen Aktien seien zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht dem Investor zuzurechnen, so das Gericht. Jetzt liegt der Fall beim Bundesfinanzhof (I R 2/12). Klägervertreter sind die Steuerberatungsgesellschaft T2C mit Dr. Walter Höft und Flick Gocke Schaumburg mit Dr. Stephan Schauhoff.
Abseits dieser Einzelfälle, die Signalwirkung haben könnten, sind eine Reihe weiterer Geldhäuser damit befasst, ihre Dividendenstripping-Fälle aufzuarbeiten. Es steht außer Frage, dass die umstrittene Praxis jahrelang Usus war und auch mit Hilfe von Gutachten großer Anwaltskanzleien abgesichert wurden. Es ist bekannt, das Freshfields Bruckhaus Deringer eine marktführende Stellung auf Bankenseite hatte. Eine solche Tax Opinion für den Finanzdienstleister Macquarie von den Freshfields-Partners Dr. Tobias Teufel und Thomas Wiesenbart liegt JUVE vor. Auch die Kanzleien Clifford Chance und Norton Rose waren als Gutachter tätig, ebenso verschiedene WP-Gesellschaften.
*Volker Votsmeier
Die Razzia bei der HVB wegen umstrittener Steuertransaktionen zieht weitere Kreise: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt nicht mehr nur sechs ehemalige und aktive HVB-Mitarbeiter, sondern auch den Investor Rafael Roth und dessen Anwalt Dr. Hanno Berger. Berger wehrt sich gegen den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung massiv.
Die Razzia von mehr als 60 Staatsanwälten, Steuerfahndern und Polizisten in der vergangenen Woche hatte für großes Aufsehen gesorgt (mehr…). Damit beschäftigt die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuern durch sogenannte Cum-Ex-Trades – einer Sonderform des Dividendenstrippings – nun nicht nur die Zivil- und die Finanzgerichte, sondern auch Staatsanwälte und Steuerfahnder. Die sechs ehemaligen und teilweise noch aktiven Mitarbeiter der HVB gehören nicht zum Vorstand der Instituts.
Mit Roth und Berger sind zudem der Investor selbst und sein Anwalt ins Visier geraten. Roth weist die Vorwürfe zurück. In einem aktuellen Artikel der ‘Zeit’ erklärte er, dass er immer von der Rechtmäßigkeit der Transaktion überzeugt gewesen sei.
Auch Berger setzte sich gegen die Vorwürfe zur Wehr. “Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass es nicht zu einer Anklage kommen wird”, sagte Prof. Dr. Norbert Gatzweiler von der Kanzlei Gatzweiler und Münchhalffen, der Berger in dieser Sache vertritt. “Mein Mandant hat die steuerrechtliche Situation des Erwerbers gutachterlich beurteilt – übrigens zu einem Zeitpunkt, als die vorliegenden Transaktionen von der HVB bereits durchgeführt waren, die Handelsstrategie schon seit mehreren Jahren weit verbreitet war und die Auswirkungen der Politik bewusst waren. Darin eine vorsätzliche Steuerhinterziehung zu sehen, ist völlig abwegig”, sagte Gatzweiler. Er kooperiere selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft, lasse dieser alle gewünschten und zur Sachaufklärung notwendigen Informationen zukommen und gehe davon aus, dass die Ermittlungen in Kürze eingestellt würden.
Neben den Beschuldigten wurde auch die Schweizer Bank Sarasin in die Ermittlungen einbezogen. Sarasin gilt nach Ansicht der Finanzbehörden als Initiatorin des umstrittenen Deals. Sarasin teilte mit, den Vorgang intern aufklären zu wollen, auch wenn Mitarbeiter der Bank selbst nicht zu den Beschuldigten gehörten. In der Folge der Ermittlungen hat der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück einen für heute geplanten Vortrag bei Sarasin abgesagt.
Zitat
Vertreter Rafael Roth (als Beschuldigter)
Sandkuhl (Potsdam): Dr. Heide Sandkuhl
Vertreter Dr. Hanno Berger (als Beschuldigter)
Gatzweiler und Münchhalffen (Köln): Prof. Dr. Norbert Gatzweiler
Vertreter Berger Steck & Kollegen
Ulrich Sorgenfrei (Frankfurt)
Vertreter HVB-Vorstand
Prof. Dr. Müller & Partner (München): Prof. Dr. Eckhart Müller, Klaus Gussmann; Associate: Maximilian Müller
Vertreter HVB-Aufsichtsrat
Ufer Knauer (München): Dr. Christoph Knauer
Vertreter HVB-Mitarbeiter (als Beschuldigte, teilweise ausgeschieden)
Vertreter B.
Lohberger & Leipold (München): Dr. Klaus Leipold – aus dem Markt bekannt
Vertreter M., S., D., G., G. – nicht bekannt
Vertreter Sarasin – nicht bekannt
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Thomas Gonder, Hans-Josef Blumensatt, Dr. Weinbrenner
Hintergrund: Der für den Aufsichtsrat tätige Dr. Christoph Knauer von Ufer Knauer soll den Fall als Verteidiger aufseiten der HVB koordinieren. Als eigener Vertreter des Vorstands ist zudem Prof. Dr. Eckhart Müller von der gleichnamigen Kanzlei mandatiert. Daneben sind in Umfeld der HVB Dr. Imme Roxin von Roxin, Dr. Christian Pelz von Noerr und Prof. Dr. Alfred Dierlamm von Dierlamm tätig. Es ist bekannt, dass sich auch Vorstände in strafrechtlicher Hinsicht beraten lassen, obwohl sie nicht selbst zu den Beschuldigten gehören.
Viele Beobachter sind vom Vorstoß der Ermittler überrascht, da dieser sich vornehmlich auf die Meinung der Finanzverwaltung stützt. Experten gehen jedoch mehrheitlich davon aus, dass die Steuerausfälle auf Versäumnisse des Gesetzgebers zurückzuführen sind. In der Fachpresse sind dazu in jüngerer Zeit verschiedene Aufsätze erschienen. Insbesondere Prof. Dr. Joachim Englisch von der Uni Münster und Prof. Dr. Marc Desens von der Uni Leipzig sehen die Verantwortung für den möglichen Milliardenschaden in der Politik.
Eine Mehrfachanrechnung sei in den Fällen, in denen der Aktienverkäufer eine ausländische Depotbank einschaltet, systemimmanent und laut Gesetzesbegründung nicht zu vermeiden. Dies wurde durch den Gesetzgeber bis 2012 gebilligt. Auch das Bundesfinanzministerium soll die Anrechnung von Kapitalertragssteuern bei Leerkäufen noch im Mai 2009 gebilligt haben.
Von der Finanzverwaltung bezweifelt wird auch der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Cum-Ex-Transaktionen, die außerhalb der Börse getätigt werden (Over The Counter – OTC). Das Finanzgericht Hamburg hat allerdings geurteilt, dass das wirtschaftliche Eigentum auch beim OTC-Kauf selbst dann auf den Erwerber übergeht, wenn es sich um einen Leerverkauf handelt – mit der Folge, dass Dividenden oder zumindest Dividendenkompensationszahlungen einschließlich Kapitalertragsteuer zu versteuern seien (Az. 6 K 22/10).
Auch in diesem Fall erfolgte aber bislang keine Anrechnung. Die streitigen Aktien seien zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht dem Investor zuzurechnen, so das Gericht. Jetzt liegt der Fall beim Bundesfinanzhof (I R 2/12). Klägervertreter sind die Steuerberatungsgesellschaft T2C mit Dr. Walter Höft und Flick Gocke Schaumburg mit Dr. Stephan Schauhoff.
Abseits dieser Einzelfälle, die Signalwirkung haben könnten, sind eine Reihe weiterer Geldhäuser damit befasst, ihre Dividendenstripping-Fälle aufzuarbeiten. Es steht außer Frage, dass die umstrittene Praxis jahrelang Usus war und auch mit Hilfe von Gutachten großer Anwaltskanzleien abgesichert wurden. Es ist bekannt, das Freshfields Bruckhaus Deringer eine marktführende Stellung auf Bankenseite hatte. Eine solche Tax Opinion für den Finanzdienstleister Macquarie von den Freshfields-Partners Dr. Tobias Teufel und Thomas Wiesenbart liegt JUVE vor. Auch die Kanzleien Clifford Chance und Norton Rose waren als Gutachter tätig, ebenso verschiedene WP-Gesellschaften.
*Volker Votsmeier
Commerzbank: Ein Problem weniger
Die Commerzbank hakt Cum-Ex-Affäre ab. Die Bank wird ihre Klage auf Rückzahlungen aus umstrittenen Cum-Ex-Geschäften mit Dividendenaktien nicht weiter verfolgen. Die Bank hat ein Urteil des hessischen Finanzgerichts akzeptiert und fordert rund 75 Millionen Euro an Steuerrückzahlungen nicht länger ein.
Die umstrittenen Geschäfte liegen rund neun Jahre zurück, doch sie beschäftigten Anwälte bis heute. Das Urteil könnte für andere Institute teuer werden, die ebenfalls am Cum-Ex-Steuerrad drehten. Einige Branchenakteure zeigten sich enttäuscht vom Entschluss der Commerzbank. Sie hatten offenbar gehofft, dass der BGH ein Grundsatzurteil fällen würde. Ein solches steht aus. Bereits die Dekabank eine Schlappe vor dem hessischen Finanzgericht erlitten; auch sie zog es vor, die Entscheidung nicht anzufechten. Beide Entscheidungen sind nun rechtskräftig.
Die Commerzbank hat den Fall als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank "geerbt", welche die umstrittenen Geschäfte 2008 getätigt hatte.
Mit den umstrittenen Steuergeschäften befassen sich auch Staatsanwälte, Steuerfahnder und sogar ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. fondsprofessionell.de
Die Strafverfolger werfen Banken und Anwaltskanzleien vor, dass sie schon vor 2012 wussten, dass die Dividendengeschäfte eigentlich illegal sind.
Quelle: fondsprofessionell.de handelsblatt.com
Die umstrittenen Geschäfte liegen rund neun Jahre zurück, doch sie beschäftigten Anwälte bis heute. Das Urteil könnte für andere Institute teuer werden, die ebenfalls am Cum-Ex-Steuerrad drehten. Einige Branchenakteure zeigten sich enttäuscht vom Entschluss der Commerzbank. Sie hatten offenbar gehofft, dass der BGH ein Grundsatzurteil fällen würde. Ein solches steht aus. Bereits die Dekabank eine Schlappe vor dem hessischen Finanzgericht erlitten; auch sie zog es vor, die Entscheidung nicht anzufechten. Beide Entscheidungen sind nun rechtskräftig.
Die Commerzbank hat den Fall als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank "geerbt", welche die umstrittenen Geschäfte 2008 getätigt hatte.
Mit den umstrittenen Steuergeschäften befassen sich auch Staatsanwälte, Steuerfahnder und sogar ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. fondsprofessionell.de
Die Strafverfolger werfen Banken und Anwaltskanzleien vor, dass sie schon vor 2012 wussten, dass die Dividendengeschäfte eigentlich illegal sind.
Quelle: fondsprofessionell.de handelsblatt.com
Rechtsanwalt Hanno Berger steht unmittelbar vor der Anklage wegen Steuerhinterziehung
Der mutmaßliche Drahtzieher und Erfinder der dubiosen Börsengeschäfte rund um den Dividendenstichtag (Cum-Ex-Transaktionen), der Rechtsanwalt Hanno Berger, steht unmittelbar vor einer Anklage wegen Steuerhinterziehung. Hanno Berger soll für eine Reihe von Banken und Finanzdienstleister das Geschäftsmodell entwickelt haben, bei dem sich Investoren Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen, die zuvor nur einmal abgeführt worden war.
Dieses Dividendenstripping scheint sich nahezu branchenweit zu verbreiten.
Das Strafverfahren wird federführend betrieben von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, die nun ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Steueranwalt Hanno Berger hat sich in die Schweiz abgesetzt und beschuldigt die deutschen Behörden, ihn zu Unrecht zu verfolgen. Ihm wird vorgeworfen, seinen Mandanten die Tricks für die Hinterziehung eines dreistelligen Millionenbetrags geliefert zu haben.
Eine Vielzahl von Beschuldigten sind auch Steuerfahnder sowie die Staatsanwaltschaften Köln und München, die in dem Verfahren mit eingebunden sind.
Mehrere Banken - darunter die HypoVereinsbank - haben bereits hohe Geldbußen entrichtet und den Finanzämtern Steuern zurückgezahlt. Prominente Kunden haben ihre Berater auf Schadensersatz in vielfacher Millionenhöhe verklagt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrfach öffentlich erklärt, die Beteiligten seien kriminell. Vom Bundesfinanzhof ist jedoch noch nicht einmal geklärt, ob das Ausnutzen der Gesetzeslücke überhaupt illegal war.
Quelle: manager-magazin.de faz.net
Dieses Dividendenstripping scheint sich nahezu branchenweit zu verbreiten.
Das Strafverfahren wird federführend betrieben von der hessischen Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, die nun ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Steueranwalt Hanno Berger hat sich in die Schweiz abgesetzt und beschuldigt die deutschen Behörden, ihn zu Unrecht zu verfolgen. Ihm wird vorgeworfen, seinen Mandanten die Tricks für die Hinterziehung eines dreistelligen Millionenbetrags geliefert zu haben.
Eine Vielzahl von Beschuldigten sind auch Steuerfahnder sowie die Staatsanwaltschaften Köln und München, die in dem Verfahren mit eingebunden sind.
Mehrere Banken - darunter die HypoVereinsbank - haben bereits hohe Geldbußen entrichtet und den Finanzämtern Steuern zurückgezahlt. Prominente Kunden haben ihre Berater auf Schadensersatz in vielfacher Millionenhöhe verklagt.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mehrfach öffentlich erklärt, die Beteiligten seien kriminell. Vom Bundesfinanzhof ist jedoch noch nicht einmal geklärt, ob das Ausnutzen der Gesetzeslücke überhaupt illegal war.
Quelle: manager-magazin.de faz.net
Anklage wegen Milliarden-Raubzugs
Die Aktenlieferung, die in den vergangenen Tagen bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden einging, war außergewöhnlich umfangreich. Es handelt sich um rund 50 000 Blatt Ermittlungsunterlagen, plus eine dicke Anklage. Auf den vielen Seiten werden bis ins kleinste Detail dubiose Aktiengeschäfte beschrieben, bei denen zahlreiche Banken und Börsenhändler mithilfe von Steueranwälten dem deutschen Staat insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro gestohlen haben sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen frühere Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank und gegen den aus Hessen stammenden Rechtsanwalt Hanno Berger erhoben, der in der Schweiz lebt.
Das ist nach jahrelangen Ermittlungen von Staatsanwälten in Frankfurt, Köln, Düsseldorf, München und Stuttgart gegen inzwischen gut 100 Beschuldigte der Musterfall für die Justiz.
Hanno Berger gilt als einer der Hauptakteure sogenannter Cum-Ex-Geschäfte, denen auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags nachging. Er und die anderen Angeschuldigten in Wiesbaden, denen Steuerdelikte in Millionenhöhe angelastet werden, bestreiten die Vorwürfe.
Großbanken aus dem In- und Ausland sollen, gemeinsam mit Partnern, beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende den Fiskus systematisch getäuscht haben - mit dem Ziel, sich eine nur einmal an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse mehrmals zurückzahlen zu lassen.
Im Bundestag haben Politiker von Union und SPD, Grünen und Linken derartige Deals als skrupellos und Schweinerei, als Betrug und Raubzug von Multimillionären und als eine der schlimmsten Verfehlungen in der Finanzindustrie bezeichnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bezichtigt Hanno Berger und die anderen Angeschuldigten der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Die Ermittler in Frankfurt und anderswo wollen, das hat sich in Anwaltskreisen bereits herumgesprochen, lange Haftstrafen erwirken. Erst einmal aber muss das Landgericht Wiesbaden entscheiden, ob die Anklage überhaupt zugelassen und ein Prozess angesetzt wird.
Vor allem Hanno Berger ist dafür bekannt, sich vehement zu wehren. Er könnte versuchen, mit Eingaben bei Gericht einen Prozess zu verhindern. Viele Cum-Ex-Akteure und deren Verteidiger verweisen auf eine von Bundesregierung und Bundestag erst 2012 geschlossene Gesetzeslücke. Diese Lücke hatte bis dahin Börsengeschäfte zu Lasten des Fiskus möglich gemacht. Zahlreiche Beschuldigte machen geltend, der Staat habe diese Aktiendeals somit bewusst hingenommen und könne nicht nachträglich Strafen verhängen.
In Kreisen der Verteidiger heißt es, das von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft angestoßene Verfahren werde am Ende nicht in Wiesbaden, sondern beim Bundesgerichtshof oder gar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Bundesregierung, Finanzbehörden und Ermittler glauben, die Gesetzlücke habe nicht zum Griff in die Staatskasse berechtigt. Sollten sich die Frankfurter Strafverfolger durchsetzen, dann ist mit etlichen weiteren Anklagen zu rechnen.
Steuerfahnder und Staatsanwälte quer durch Deutschland untersuchen unter anderem Geschäfte von internationalen Großbanken wie JP Morgan und Morgan Stanley aus New York, Barclays und HSBC aus London, BNP Paribas aus Paris und UBS aus Zürich. Auch deutsche Landesbanken wie die West-LB stehen unter Verdacht.
Die Hypo-Vereinsbank (HVB), deren Aktiendeals Gegenstand der Anklage sind, hat als erstes Geldinstitut reinen Tisch bei den Finanzbehörden gemacht. Die HVB zahlte zusammen mit früheren Geschäftspartnern rund 200 Millionen Euro an den Fiskus zurück. Weil die HVB bei der Aufklärung der Cum-Ex-Deals nicht blockierte, sondern kooperierte, kam die Bank mit rund zehn Millionen Euro Bußgeld glimpflich davon. Bislang sind nur wenige Institute dem Beispiel der HVB gefolgt. Für die Hypo-Vereinsbank ist das weitgehend ausgestanden. Damalige Aktienhändler der Bank sollen nun zusammen mit Steueranwalt Hanno Berger wegen dieser Geschäfte vor Gericht kommen. Berger hatte sich Ende 2012 nach einer Razzia bei der HVB in die Schweiz abgesetzt. Er war telefonisch nicht erreichbar.
Quelle: sueddeutsche.de
Das ist nach jahrelangen Ermittlungen von Staatsanwälten in Frankfurt, Köln, Düsseldorf, München und Stuttgart gegen inzwischen gut 100 Beschuldigte der Musterfall für die Justiz.
Hanno Berger gilt als einer der Hauptakteure sogenannter Cum-Ex-Geschäfte, denen auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags nachging. Er und die anderen Angeschuldigten in Wiesbaden, denen Steuerdelikte in Millionenhöhe angelastet werden, bestreiten die Vorwürfe.
Großbanken aus dem In- und Ausland sollen, gemeinsam mit Partnern, beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende den Fiskus systematisch getäuscht haben - mit dem Ziel, sich eine nur einmal an den Fiskus abgeführte Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse mehrmals zurückzahlen zu lassen.
Im Bundestag haben Politiker von Union und SPD, Grünen und Linken derartige Deals als skrupellos und Schweinerei, als Betrug und Raubzug von Multimillionären und als eine der schlimmsten Verfehlungen in der Finanzindustrie bezeichnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bezichtigt Hanno Berger und die anderen Angeschuldigten der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Die Ermittler in Frankfurt und anderswo wollen, das hat sich in Anwaltskreisen bereits herumgesprochen, lange Haftstrafen erwirken. Erst einmal aber muss das Landgericht Wiesbaden entscheiden, ob die Anklage überhaupt zugelassen und ein Prozess angesetzt wird.
Vor allem Hanno Berger ist dafür bekannt, sich vehement zu wehren. Er könnte versuchen, mit Eingaben bei Gericht einen Prozess zu verhindern. Viele Cum-Ex-Akteure und deren Verteidiger verweisen auf eine von Bundesregierung und Bundestag erst 2012 geschlossene Gesetzeslücke. Diese Lücke hatte bis dahin Börsengeschäfte zu Lasten des Fiskus möglich gemacht. Zahlreiche Beschuldigte machen geltend, der Staat habe diese Aktiendeals somit bewusst hingenommen und könne nicht nachträglich Strafen verhängen.
In Kreisen der Verteidiger heißt es, das von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft angestoßene Verfahren werde am Ende nicht in Wiesbaden, sondern beim Bundesgerichtshof oder gar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Bundesregierung, Finanzbehörden und Ermittler glauben, die Gesetzlücke habe nicht zum Griff in die Staatskasse berechtigt. Sollten sich die Frankfurter Strafverfolger durchsetzen, dann ist mit etlichen weiteren Anklagen zu rechnen.
Steuerfahnder und Staatsanwälte quer durch Deutschland untersuchen unter anderem Geschäfte von internationalen Großbanken wie JP Morgan und Morgan Stanley aus New York, Barclays und HSBC aus London, BNP Paribas aus Paris und UBS aus Zürich. Auch deutsche Landesbanken wie die West-LB stehen unter Verdacht.
Die Hypo-Vereinsbank (HVB), deren Aktiendeals Gegenstand der Anklage sind, hat als erstes Geldinstitut reinen Tisch bei den Finanzbehörden gemacht. Die HVB zahlte zusammen mit früheren Geschäftspartnern rund 200 Millionen Euro an den Fiskus zurück. Weil die HVB bei der Aufklärung der Cum-Ex-Deals nicht blockierte, sondern kooperierte, kam die Bank mit rund zehn Millionen Euro Bußgeld glimpflich davon. Bislang sind nur wenige Institute dem Beispiel der HVB gefolgt. Für die Hypo-Vereinsbank ist das weitgehend ausgestanden. Damalige Aktienhändler der Bank sollen nun zusammen mit Steueranwalt Hanno Berger wegen dieser Geschäfte vor Gericht kommen. Berger hatte sich Ende 2012 nach einer Razzia bei der HVB in die Schweiz abgesetzt. Er war telefonisch nicht erreichbar.
Quelle: sueddeutsche.de
Commerzbank: Steuerrazzia im Geldhaus
Das Frankfurter Geldhaus ist wegen umstrittener Tricks mit Dividendenpapieren erneut ins Visier der Strafverfolger geraten. Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des Bundeskriminalamts und der hessischen Steuerfahndung durchsuchten am Dienstag Geschäftsräume der Bank und die Wohnungen von drei Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten schwere Steuerhinterziehung vor, nannte selbst aber keine Namen. Bei den Cum-Ex-Geschäften verschoben die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Dadurch entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer.
Im Fall der Commerzbank gehe es um Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Aufgrund falscher Steuerbescheinigungen sei ein Steuerschaden von rund 40 Millionen Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher nach eigenen Angaben gegen insgesamt fünf - zum Teil ehemalige - Verantwortliche der Bank im Alter zwischen 51 und 63 Jahren sowie weitere, bislang unbekannte Personen, die für die Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Geschäfte mitverantwortlich gewesen sein sollen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Commerzbank wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte ins Visier der Strafverfolger gerät. Im Frühjahr 2017 gab sie sich im Streit um 75 Millionen Euro Steuern geschlagen und akzeptierte ein Urteil des hessischen Finanzgerichts. Bei der damaligen Auseinandersetzung ging es um Cum-Ex-Geschäfte der Dresdner Bank, die vor acht Jahren von der Commerzbank übernommen wurde. Auch diese Vorgänge seien Gegenstand der Ermittlungen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft nun.
die Steuertricks waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. Ob bis dato die Geschäfte tatsächlich illegal waren oder ob damit legal ein Steuerschlupfloch ausgenutzt wurde, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Quelle: boerse-online.de
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beteiligten schwere Steuerhinterziehung vor, nannte selbst aber keine Namen. Bei den Cum-Ex-Geschäften verschoben die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Dadurch entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer.
Im Fall der Commerzbank gehe es um Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Aufgrund falscher Steuerbescheinigungen sei ein Steuerschaden von rund 40 Millionen Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher nach eigenen Angaben gegen insgesamt fünf - zum Teil ehemalige - Verantwortliche der Bank im Alter zwischen 51 und 63 Jahren sowie weitere, bislang unbekannte Personen, die für die Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Geschäfte mitverantwortlich gewesen sein sollen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Commerzbank wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte ins Visier der Strafverfolger gerät. Im Frühjahr 2017 gab sie sich im Streit um 75 Millionen Euro Steuern geschlagen und akzeptierte ein Urteil des hessischen Finanzgerichts. Bei der damaligen Auseinandersetzung ging es um Cum-Ex-Geschäfte der Dresdner Bank, die vor acht Jahren von der Commerzbank übernommen wurde. Auch diese Vorgänge seien Gegenstand der Ermittlungen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft nun.
die Steuertricks waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. Ob bis dato die Geschäfte tatsächlich illegal waren oder ob damit legal ein Steuerschlupfloch ausgenutzt wurde, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Erklärte eine Banksprecherin.
Zitat
Die Commerzbank hatte die Cum-Ex-Geschäfte der Dresdner Bank zum Anlass genommen, um auch ihr eigenes Verhalten unter die Lupe zu nehmen. Seit Ende 2015 überprüft sie alle zwischen 2003 und 2011 getätigten Aktiengeschäfte und stieß auch auf eigene Cum-Ex-Geschäfte. Die Zwischenergebnisse der Untersuchung seien proaktiv den Behörden zur Verfügung gestellt worden.
Quelle: boerse-online.de
Das Landgericht Bonn hat das erste Urteil zu den umstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäften gefällt. Danach sind solche Geschäfte jetzt eine Straftat. Die Hamburger Warburg-Bank muss 176 Millionen Euro zu Unrecht erhaltener Kapitalertragssteuer zurückzahlen. Die Rolle der Bank ist juristisch allerdings kompliziert. Denn sie war nicht Angeklagte in dem Prozess. Sie war aber als Abwicklerin der Geschäfte in den Jahren 2007 bis 2011 Verfahrensbeteiligte. Und diese Einziehung zu Unrecht erhaltener Kapitalertragssteuer-Erstattungen als sogenannte "Taterträge" ist auch keine strafrechtliche Verurteilung. Die Bank hat vorsorglich ausreichende Rückstellungen für diese erwartete Einziehung gebildet.
Zitat
Urteil im Cum/Ex-Verfahren
Im ersten Strafverfahren im Cum/Ex-Komplex (Aktenzeichen 62 KLs 1/19) hat die 12. große Strafkammer heute das Urteil verkündet.
Der Angeklagte zu 1) wurde wegen Steuerhinterziehung in 10 Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem weiteren Fall zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den Angeklagten zu 1) wurde darüber hinaus die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 14.000.000 €, davon in Höhe eines Betrages von 12.689.880 € als Gesamtschuldner, angeordnet.
Der Angeklagte zu 2) wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen wurde der Angeklagte zu 2) freigesprochen.
Gegen die verbliebene Einziehungsbeteiligte wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 176.574.603 €, davon in Höhe von 166.574.603 € als Gesamtschuldnerin angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte unter dem 02.04.2019 Anklage (Aktenzeichen 213 Js 41/19) vor der großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer gegen die zwei britischen Staatsangehörigen erhoben. Sie hatte dem 42-Jährigen und dem 38-Jährigen die Beteiligung an sogenannten Cum/Ex-Geschäften vorgeworfen. In diesem Zusammenhang sollen die Angeklagten mit weiteren gesondert verfolgten Personen von Mitte 2006 bis Frühjahr 2011 zunächst im Rahmen ihrer Tätigkeit für ein großes Kreditinstitut und danach für eine Asset-Management-Gruppe Straftaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von einer Beteiligung an 34 Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung aus (vgl Pressemitteilung PM 08/2019 vom 17.06.2019).
Warburg-Bank legt Revision ein: Bonner Cum-Ex-Urteil wird den BGH beschäftigen
Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil des LG Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof. Die Warburg-Bank war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Landgericht (LG) Bonn am Mittwoch zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden (Urt. v. 18.03.2020; Az. 62 KLs 1/19). Ein Sprecher des Bankhauses bestätigte gegenüber dpa, dass Warburg Revision gegen das Urteil eingelegt hat
Quelle: lto.de
Quelle: lto.de
Das Steuerschlupfloch, das sogenannte Cum-Ex-Verfahren möglich machte, ist seit 2012 geschlossen. Die Ermittlungen gegen die illegalen Geschäfte gehen in eine neue Runde.
Die Polizei durchsucht seit Dienstagmorgen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Verfahren Büros des Bankenverbands in Berlin und Frankfurt. Das sagte ein Verbandssprecher auf Anfrage am Dienstagvormittag. Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.
„Die Ermittlungen richten sich nicht gegen den Bankenverband“, betonte der Sprecher. „Wir kooperieren vollumfassend mit den Behörden.“ Dem Bericht zufolge wird nicht gegen Funktionäre des Verbands ermittelt. Es handele sich um eine Durchsuchung im Zeugenstatus.
Auszug / Quelle ET
Die Polizei durchsucht seit Dienstagmorgen im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Verfahren Büros des Bankenverbands in Berlin und Frankfurt. Das sagte ein Verbandssprecher auf Anfrage am Dienstagvormittag. Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.
„Die Ermittlungen richten sich nicht gegen den Bankenverband“, betonte der Sprecher. „Wir kooperieren vollumfassend mit den Behörden.“ Dem Bericht zufolge wird nicht gegen Funktionäre des Verbands ermittelt. Es handele sich um eine Durchsuchung im Zeugenstatus.
Auszug / Quelle ET
Die Ermittler erhöhen den Druck auf die Finanzbranche. Es ist kein Zufall, dass beide Institute am selben Tag durchsucht werden.
Die Staatsanwaltschaft Köln treibt die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals voran, der die Steuerzahler mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben könnte. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR durchsuchen Ermittler seit Dienstagmorgen die Büros und Räume des Privatbankhauses Hauck & Aufhäuser in Frankfurt und München sowie die Varengold Bank am Hamburger Fischmarkt. Die Institute sollen an sogenannten Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein und dabei Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Längerem gegen mehrere verantwortliche Mitarbeiter beider Banken.
Es ist kein Zufall, dass beide Institute am selben Tag Besuch von Ermittlern bekommen. Mehrere Kronzeugen hatten bei der Kölner Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass beide Bankhäuser teils gemeinsame Sache gemacht hätten, um in die Staatskasse zu greifen.
Die beiden Institute sollen von der Erstattung gar nicht gezahlter Steuern profitiert haben. Hauck & Aufhäuser soll dabei für Investmentfonds tätig gewesen sein, die bei der Varengold Bank in Hamburg eingerichtet wurden. Der Verdacht scheint sich erhärtet zu haben; was sich davon bestätigt, muss sich aber erst noch zeigen. Derartige Ermittlungen könnten später auch ergebnislos beendet werden. Ein Varengold-Sprecher wollte die Vorgänge nicht kommentieren. Eine Sprecherin von Hauck & Aufhäuser teilte mit, die Bank kooperiere "selbstverständlich vollumfänglich mit den Behörden".
Quelle: SD
Die Staatsanwaltschaft Köln treibt die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals voran, der die Steuerzahler mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben könnte. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR durchsuchen Ermittler seit Dienstagmorgen die Büros und Räume des Privatbankhauses Hauck & Aufhäuser in Frankfurt und München sowie die Varengold Bank am Hamburger Fischmarkt. Die Institute sollen an sogenannten Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein und dabei Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Längerem gegen mehrere verantwortliche Mitarbeiter beider Banken.
Es ist kein Zufall, dass beide Institute am selben Tag Besuch von Ermittlern bekommen. Mehrere Kronzeugen hatten bei der Kölner Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass beide Bankhäuser teils gemeinsame Sache gemacht hätten, um in die Staatskasse zu greifen.
Die beiden Institute sollen von der Erstattung gar nicht gezahlter Steuern profitiert haben. Hauck & Aufhäuser soll dabei für Investmentfonds tätig gewesen sein, die bei der Varengold Bank in Hamburg eingerichtet wurden. Der Verdacht scheint sich erhärtet zu haben; was sich davon bestätigt, muss sich aber erst noch zeigen. Derartige Ermittlungen könnten später auch ergebnislos beendet werden. Ein Varengold-Sprecher wollte die Vorgänge nicht kommentieren. Eine Sprecherin von Hauck & Aufhäuser teilte mit, die Bank kooperiere "selbstverständlich vollumfänglich mit den Behörden".
Quelle: SD
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird im Cum-Ex-Skandal durch Tagebucheinträge eine Bankiers belastet. Wie die „Süddeutsche Zeitung“, die „Zeit“ und der NDR am Donnerstag berichteten, traf Scholz sich in seiner Zeit als Erster Hamburger Bürgermeister öfter mit dem Miteigentümer der Privatbank MM Warburg, Christian Olearius, als von ihm zuvor bei Befragungen eingeräumt wurde. Das gehe aus Tagebüchern des Bankiers hervor.
Demnach gab es 2016 und 2017 zwischen Scholz und Olearius drei Treffen und ein Telefonat. Bislang hatte Scholz lediglich von einem Besuch des Bank-Chefs im Jahr 2017 gesprochen. Dieser soll – auch in Gesprächen mit anderen SPD-Politikern – versucht haben, Steuerrückforderungen der Stadt in zweistelliger Millionenhöhe abzuwenden. „SZ“ und „Zeit“ sowie das NDR-Magazin „Panorama“ hatten nach eigenen Angaben Einblick in die Tagebücher.
Im Sommer 2016 ermittelte die Kölner Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlich illegaler Cum-Ex-Geschäfte gegen die Warburg-Bank und Olearius. Drei Tage nach dem Telefonat soll der Bankier laut „SZ“ von der Hamburger Finanzverwaltung den Hinweis erhalten habe, dass diese einen Betrag von 47 Millionen Euro doch nicht zurückfordern würde. Scholz soll die Treffen mit Olearius nicht erwähnt haben, auch nicht, als der Vorgang im März und im Juli Thema im Bundestags-Finanzausschuss war.
Auf Anfrage der „SZ“ habe der Minister die Treffen nun bestätigt, schrieb das Blatt. Scholz habe aber betonte, dass er nie „Einfluss in der Steuersache ausgeübt“ habe. Dafür gibt es auch nach den Berichten von „Panorama“ und „Zeit“ in der Tat bisher keine Belege.
Kontakt hatte Olearius in der Angelegenheit demnach auch zu dem damaligen haushaltspolitischen Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Kahrs, sowie zu dem Hamburger SPD-Politiker Alfons Pawelczyk. Brieflich soll er sich zudem in Absprache mit Scholz an den damaligen Hamburger Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher gewandt haben.
Demnach gab es 2016 und 2017 zwischen Scholz und Olearius drei Treffen und ein Telefonat. Bislang hatte Scholz lediglich von einem Besuch des Bank-Chefs im Jahr 2017 gesprochen. Dieser soll – auch in Gesprächen mit anderen SPD-Politikern – versucht haben, Steuerrückforderungen der Stadt in zweistelliger Millionenhöhe abzuwenden. „SZ“ und „Zeit“ sowie das NDR-Magazin „Panorama“ hatten nach eigenen Angaben Einblick in die Tagebücher.
Im Sommer 2016 ermittelte die Kölner Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlich illegaler Cum-Ex-Geschäfte gegen die Warburg-Bank und Olearius. Drei Tage nach dem Telefonat soll der Bankier laut „SZ“ von der Hamburger Finanzverwaltung den Hinweis erhalten habe, dass diese einen Betrag von 47 Millionen Euro doch nicht zurückfordern würde. Scholz soll die Treffen mit Olearius nicht erwähnt haben, auch nicht, als der Vorgang im März und im Juli Thema im Bundestags-Finanzausschuss war.
Auf Anfrage der „SZ“ habe der Minister die Treffen nun bestätigt, schrieb das Blatt. Scholz habe aber betonte, dass er nie „Einfluss in der Steuersache ausgeübt“ habe. Dafür gibt es auch nach den Berichten von „Panorama“ und „Zeit“ in der Tat bisher keine Belege.
Kontakt hatte Olearius in der Angelegenheit demnach auch zu dem damaligen haushaltspolitischen Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Kahrs, sowie zu dem Hamburger SPD-Politiker Alfons Pawelczyk. Brieflich soll er sich zudem in Absprache mit Scholz an den damaligen Hamburger Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher gewandt haben.
Gericht weist Klage von Warburg gegen Deutsche Bank ab
Die Privatbank Warburg kann Steuerschulden laut einem Urteil des Frankfurter Landgerichts nicht auf die Deutsche Bank abwälzen.
Warburg könne die Deutsche Bank nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern bei den “Cum-Ex”-Geschäften nehmen, entschied das Gericht am Mittwoch. “Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen.” Bei dem Streit geht es um 167 Millionen Euro Steuerschulden von Warburg aus den Jahren 2007 bis 2011.
Quelle: de.reuters.com
Cum-Ex-Skandal erreicht Großbritannien
Die britische Finanzmarktaufsicht FCA hat mehr als ein Dutzend Banken, Unternehmen und Investoren im Visier, die verbotene Dividendengeschäfte getätigt haben sollen. Namen sind bislang nicht bekannt.
Nun beschäftigt sich auch die britische Finanzmarktaufsicht umfassend mit verbotenen Dividendendeals, mit denen Investoren womöglich den Fiskus geprellt haben. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge ermittelt die Financial Conduct Authority (FCA) gegen 14 Banken und Unternehmen sowie sechs Einzelpersonen, die in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt sein sollen. Die Unternehmen sollen "Dividendenstripping" in mehreren europäischen Ländern organisiert haben.
Um welche Banken und Unternehmen es sich dabei handelt, ist bislang nicht bekannt. Die FCA kommentiert die laufenden Untersuchungen nicht. Der Schlag gegen die mutmaßlichen Cum-Ex-Delinquenten scheint indes von langer Hand geplant gewesen zu sein: Bereits im Februar hatte ein leitender Ermittler der Aufsicht laut FAZ über eine Zusammenarbeit mit anderen europäischen Behörden gesprochen, in deren Zuge man einen "erheblichen und mutmaßlich missbräuchlichen Aktienhandel auf dem Londoner Markt" aufklären wolle.
Die laufende Ermittlung ist nicht die erste Verbindung zwischen dem Cum-Ex-Skandal und dem Vereinigten Königreich. Viele angloamerikanische Banken, die ihren Sitz in London haben, sind darin verwickelt. Auch das britische Broker-Haus Icap hat in größerem Umfang Aktien leer verkauft, bis die Gesetzeslücke rund um solche Geschäfte mit Dividendentiteln im Jahr 2012 geschlossen wurde, heißt es in dem Zeitungsbericht. Außerdem haben an der Themse zahlreiche Steuer- und Wirtschaftskanzleien ihren Sitz, die Banken und Investoren zu Cum-Ex-Deals beraten haben.
Quelle: Fondsprofessionell
Die britische Finanzmarktaufsicht FCA hat mehr als ein Dutzend Banken, Unternehmen und Investoren im Visier, die verbotene Dividendengeschäfte getätigt haben sollen. Namen sind bislang nicht bekannt.
Nun beschäftigt sich auch die britische Finanzmarktaufsicht umfassend mit verbotenen Dividendendeals, mit denen Investoren womöglich den Fiskus geprellt haben. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge ermittelt die Financial Conduct Authority (FCA) gegen 14 Banken und Unternehmen sowie sechs Einzelpersonen, die in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt sein sollen. Die Unternehmen sollen "Dividendenstripping" in mehreren europäischen Ländern organisiert haben.
Um welche Banken und Unternehmen es sich dabei handelt, ist bislang nicht bekannt. Die FCA kommentiert die laufenden Untersuchungen nicht. Der Schlag gegen die mutmaßlichen Cum-Ex-Delinquenten scheint indes von langer Hand geplant gewesen zu sein: Bereits im Februar hatte ein leitender Ermittler der Aufsicht laut FAZ über eine Zusammenarbeit mit anderen europäischen Behörden gesprochen, in deren Zuge man einen "erheblichen und mutmaßlich missbräuchlichen Aktienhandel auf dem Londoner Markt" aufklären wolle.
Die laufende Ermittlung ist nicht die erste Verbindung zwischen dem Cum-Ex-Skandal und dem Vereinigten Königreich. Viele angloamerikanische Banken, die ihren Sitz in London haben, sind darin verwickelt. Auch das britische Broker-Haus Icap hat in größerem Umfang Aktien leer verkauft, bis die Gesetzeslücke rund um solche Geschäfte mit Dividendentiteln im Jahr 2012 geschlossen wurde, heißt es in dem Zeitungsbericht. Außerdem haben an der Themse zahlreiche Steuer- und Wirtschaftskanzleien ihren Sitz, die Banken und Investoren zu Cum-Ex-Deals beraten haben.
Quelle: Fondsprofessionell