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Manz-AG: BaFin ermittelt wegen möglichen Marktmissbrauchs?

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Manz-AG: BaFin ermittelt wegen möglichen Marktmissbrauchs?
28.10.2015: Wie das Handelsblatt heute berichtet, interessiert sich offenbar die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) für die Vorgänge um die Kapitalerhöhung der Manz Aktiengesellschaft vor etwa einem halben Jahr und die durch das Unternehmen betriebene Informationspolitik gegenüber seinen Aktionären in den vergangenen Monaten. Zum 28. April hatte die Gesellschaft - in der Nähe des vieljährigen Höchststandes der Aktie zu einem Kurs von etwa 85 € - eine Kapitalerhöhung verkündet und 500.000 Stücke neu auf den Markt geworfen. Zeitgleich versilberte Vorstandschef Dieter Manz 100.000 seiner eigenen Aktien und strich damit 8,5 Millionen zugunsten seiner Privatschatulle ein. Dem Unternehmen flossen stattliche 42 Millionen Euro neues Eigenkapital zu.
Möglich war das alles unter anderem auch durch die stetige Veröffentlichung von allerhand Erfolgsmeldungen seit dem Ende des vergangenen Jahres, wie das Handelsblatt darlegt. Trotz massiver Verluste war immer wieder die Rede von neuen Großaufträgen, Kooperationen und einer Unternehmenserweiterung - bis hin zu einer Meldung über für Adidas gefertigte Produktionsroboter noch in der vergangenen Woche. Diese sollten direkt in den Sportläden stehen und spezielle Kundenwünsche innerhalb von Minuten umsetzen können.
Vorgestern Abend nun veröffentlichte der Maschinenbauer eine Gewinnwarnung. 200 Millionen € Umsatz würden erwartet statt 340, anstelle Gewinn vor Zinsen und Steuern müsse mit einem mittleren zweistelligen Millionenverlust gerechnet werden. Manz kündigte eine Restrukturierung an, weitere Details würden Ende November folgen. Im Übrigen sei das Unternehmen seinen Veröffentlichungspflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nachgekommen, Anlass für Untersuchungen über routinemäßige Prüfungen hinaus gebe es nicht. Der Kurs der Aktie stürzte um zeitweise mehr als 30 % ein.
„Das Ganze hat ein extremes Geschmäckle” zitiert das Handelsblatt einen Analysten, der das Unternehmen bei der Kapitalerhöhung im April begleitet hatte. Auch die Verweise des Maschinenbauers auf erneute Auftragsverschiebungen aus Asien sorgen offensichtlich für Kopfschütteln unter Experten: Warnsignale aus Asien und China im speziellen seien keineswegs neu. „Die Sache wirft extrem viele Fragen auf. Das Management agiert sehr unglücklich”, wie sich ein Börsianer äußerte. Ein weiterer Analyst spreche von einem „erheblichen Vertrauensverlust” durch die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Informationspolitik kommuniziere.
Wer haftet für die offensichtliche Kapitalvernichtung? Diese Frage dürften sich die Aktionäre des Unternehmens stellen - und mit besonderem Interesse auf die Ergebnisse der Untersuchungen der BaFin warten. Im Fokus stehen dürften hier neben Vorstandschef Dieter Manz möglicherweise weitere Verantwortliche in der Unternehmensleitung, eventuell auch involvierte Wirtschaftsprüfer und andere Beteiligte. Zentraler Punkt für einen möglichen Marktmissbrauch ist die Frage, ob zitierte Personen bereits im April von den sich etwaig abzeichnenden miserablen Unternehmensdaten gewusst haben könnten - und somit gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hätten. Insbesondere Vorstandschef Manz dürfte in diesem Fall Bereicherung auf Kosten der Aktionäre vorgeworfen werden.
Quelle: Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte
Möglich war das alles unter anderem auch durch die stetige Veröffentlichung von allerhand Erfolgsmeldungen seit dem Ende des vergangenen Jahres, wie das Handelsblatt darlegt. Trotz massiver Verluste war immer wieder die Rede von neuen Großaufträgen, Kooperationen und einer Unternehmenserweiterung - bis hin zu einer Meldung über für Adidas gefertigte Produktionsroboter noch in der vergangenen Woche. Diese sollten direkt in den Sportläden stehen und spezielle Kundenwünsche innerhalb von Minuten umsetzen können.
Vorgestern Abend nun veröffentlichte der Maschinenbauer eine Gewinnwarnung. 200 Millionen € Umsatz würden erwartet statt 340, anstelle Gewinn vor Zinsen und Steuern müsse mit einem mittleren zweistelligen Millionenverlust gerechnet werden. Manz kündigte eine Restrukturierung an, weitere Details würden Ende November folgen. Im Übrigen sei das Unternehmen seinen Veröffentlichungspflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nachgekommen, Anlass für Untersuchungen über routinemäßige Prüfungen hinaus gebe es nicht. Der Kurs der Aktie stürzte um zeitweise mehr als 30 % ein.
„Das Ganze hat ein extremes Geschmäckle” zitiert das Handelsblatt einen Analysten, der das Unternehmen bei der Kapitalerhöhung im April begleitet hatte. Auch die Verweise des Maschinenbauers auf erneute Auftragsverschiebungen aus Asien sorgen offensichtlich für Kopfschütteln unter Experten: Warnsignale aus Asien und China im speziellen seien keineswegs neu. „Die Sache wirft extrem viele Fragen auf. Das Management agiert sehr unglücklich”, wie sich ein Börsianer äußerte. Ein weiterer Analyst spreche von einem „erheblichen Vertrauensverlust” durch die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Informationspolitik kommuniziere.
Wer haftet für die offensichtliche Kapitalvernichtung? Diese Frage dürften sich die Aktionäre des Unternehmens stellen - und mit besonderem Interesse auf die Ergebnisse der Untersuchungen der BaFin warten. Im Fokus stehen dürften hier neben Vorstandschef Dieter Manz möglicherweise weitere Verantwortliche in der Unternehmensleitung, eventuell auch involvierte Wirtschaftsprüfer und andere Beteiligte. Zentraler Punkt für einen möglichen Marktmissbrauch ist die Frage, ob zitierte Personen bereits im April von den sich etwaig abzeichnenden miserablen Unternehmensdaten gewusst haben könnten - und somit gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hätten. Insbesondere Vorstandschef Manz dürfte in diesem Fall Bereicherung auf Kosten der Aktionäre vorgeworfen werden.
Quelle: Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte
Manz AG: Zweite Gewinnwarnung sorgt für Kursrutsch bei der Aktie
Aktionäre der Manz AG sind beunruhigt. Nachdem das Unternehmen erneut eine Gewinnwarnung herausgegeben hat, brach der Aktienkurs zwischenzeitlich um rund 30 Prozent ein.
Von April bis Oktober 2015 hat sich die Welt für die Aktionäre der Manz AG drastisch verändert. Im Frühling schien noch alles in bester Ordnung zu sein. Ende April meldete das Unternehmen mit Sitz in Reutlingen noch eine Kapitalerhöhung und brachte eine halbe Million neue Aktien auf den Markt. Ein halbes Jahr später gibt der im TecDax notierte Maschinenbauer erneut eine Gewinnwarnung heraus. Der Aktienkurs bricht darauf hin zwischenzeitlich um rund 30 Prozent ein.
Es war die zweite Gewinnwarnung innerhalb von vier Monaten. Statt eines Gewinns vor Steuern und Zinsen rechnet die Manz AG nun offenbar mit Verlusten im mittleren zweistelligen Millionenbereich, schreibt das Handelsblatt am 28. Oktober. Ein Grund dafür sollen Schwierigkeiten in Asien sein. So sei es erneut zu Auftragsverschiebungen bei Kunden aus Asien gekommen.
Nicht nur die Aktionäre dürften auf Grund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sein. Auch die Finanzaufsicht BaFin ist offenbar aktiv geworden. Nach Angaben des Handelsblatts prüfe die BaFin die Manz-Aktie auf möglichen Marktmissbrauch. Im Mittelpunkt dürfte dabei die Frage stehen, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung im April im Unternehmen bekannt waren und ob die Manz AG dann ggfs. gegen ihre Informationspflichten verstoßen hätte. Der Firmenchef versucht im Interview mit der Wirtschaftswoche zu beruhigen. Ein Restrukturierungsprogramm sei eingeleitet worden. Die Schwierigkeiten seien im Frühjahr noch nicht absehbar gewesen. Erste Analysten haben die Manz-Aktie aber inzwischen abgestuft.
Angesichts der Kursverluste könnten die Manz-Aktionäre viel Geld verlieren. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, können sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Sollte die Manz AG tatsächlich gegen ihre Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Von April bis Oktober 2015 hat sich die Welt für die Aktionäre der Manz AG drastisch verändert. Im Frühling schien noch alles in bester Ordnung zu sein. Ende April meldete das Unternehmen mit Sitz in Reutlingen noch eine Kapitalerhöhung und brachte eine halbe Million neue Aktien auf den Markt. Ein halbes Jahr später gibt der im TecDax notierte Maschinenbauer erneut eine Gewinnwarnung heraus. Der Aktienkurs bricht darauf hin zwischenzeitlich um rund 30 Prozent ein.
Es war die zweite Gewinnwarnung innerhalb von vier Monaten. Statt eines Gewinns vor Steuern und Zinsen rechnet die Manz AG nun offenbar mit Verlusten im mittleren zweistelligen Millionenbereich, schreibt das Handelsblatt am 28. Oktober. Ein Grund dafür sollen Schwierigkeiten in Asien sein. So sei es erneut zu Auftragsverschiebungen bei Kunden aus Asien gekommen.
Nicht nur die Aktionäre dürften auf Grund der aktuellen Entwicklung beunruhigt sein. Auch die Finanzaufsicht BaFin ist offenbar aktiv geworden. Nach Angaben des Handelsblatts prüfe die BaFin die Manz-Aktie auf möglichen Marktmissbrauch. Im Mittelpunkt dürfte dabei die Frage stehen, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten schon zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung im April im Unternehmen bekannt waren und ob die Manz AG dann ggfs. gegen ihre Informationspflichten verstoßen hätte. Der Firmenchef versucht im Interview mit der Wirtschaftswoche zu beruhigen. Ein Restrukturierungsprogramm sei eingeleitet worden. Die Schwierigkeiten seien im Frühjahr noch nicht absehbar gewesen. Erste Analysten haben die Manz-Aktie aber inzwischen abgestuft.
Angesichts der Kursverluste könnten die Manz-Aktionäre viel Geld verlieren. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, können sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Sollte die Manz AG tatsächlich gegen ihre Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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