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Polizei warnt vor Geldwäsche

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Polizei warnt vor Geldwäsche
Die Polizei warnt vor einer Spam eMail, in der "Finanzmanager (m/w) in freier Mitarbeit" gesucht werden. Das hier offerierte Jobangebot ist allerdings alles andere als solide. Der zukünftige Finanzmanager wird für eine groß angelegte Geldwäsche herrangezogen.
Nicht nur per Mail werden diese Jobangebote verbreitet, in Südniedersachsen und Hessen läuft anscheinend derzeit eine größere Aktion, denn auch in Zeitungsanzeigen wird nach freiberuflerischen Geldwäschern gesucht. Eine solche Anzeige wurde auch unter anderem in der Jobbörse der Universität Bremen aufgefunden
Auch wenn die Anzeigen eine seriöse Aufmachung vorweisen, sollte bereits gesunder Menschenverstand reichen, um den eigendlichen Sinn zu erkennen. Bereits der erste Absatz ist verräterisch.
Für unser Unternehmen suchen wir Finanzmanager/innen (Comdex AG) zur gelegentlichen oder regelmäßigen Durchführung von Überweisungen zwischen unseren Kunden, Beratungen und Buchhaltung.
Die Identität der Firma ist schleierhaft und der vorgegebene Firmensitz in Westerland (Sylt) sicher auch nicht wahrheitsgemäß. Die angegebene Rufnummer ist jedenfalls nicht existent. Die eMails der Firma kommen jedenfalls aus Russland und nicht von unserer schönen Nordseeinsel.
Das Geldwäschesystem ist einfach: Der "Finanzmanager" bekommt auf sein eigenes Konto eine Geldsumme von 3000 bis 5000 Euro überwiesen, wovon er 10% behalten darf. Den Rest hebt hebt er bar ab und überweist ihn per Barüberweisung an ein Unternehmen, das auf Barüberweisungen spezialisiert ist. Schon ist schmutziges Geld aus Drogengeschäften oder anderen kriminellen Machenschaften reingewaschen.
Ganz neu ist die Masche nicht, dafür aber die großangelegte und geradezu dreiste Art und Weise. Auffällig ist die Dreicksbeziehung Deutschland, Schweiz und Russland.
Die Polizei warnt dringend: Unwissenheit schützt in diesem Fall vor Strafe nicht. Wer bei der Geldwäsche mitmacht, dem droht sogar Gefängnis.
Die dubiose Stellenanzeige
Die Links zu dieser Seite funktionieren übrigens nicht mehr.
Zitat
Finanzmanager (m/w) Comdex AG Finanzmanager (m/w) in freier Mitarbeit Für unser Unternehmen suchen wir Finanzmanager/innen (Comdex AG) zur gelegentlichen oder regelmäßigen Durchführung von Überweisungen zwischen unseren Kunden, Beratungen und Buchhaltung. Über uns Comdex AG ist eine Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft, die sich auf das Thema Kundenbeziehungsmanagement spezialisiert hat. Wir unterstützen Unternehmen und Leute auf nationaler und internationaler Ebene, Kunden profitabel zu gewinnen und den Geldverkehr zwischen denen zu ermöglichen. Alle wichtigen Informationen zum Comdex AG Leistungsangebot können Sie unserer Homepage entnehmen. Generelle Informationen Sie interessieren sich für Möglichkeiten, als Finanzmanager tätig zu werden. Die Arbeit des Finanzmanagers besteht in Empfang und in der Bearbeitung der Zahlungen von den Handelsteilnehmern und ihre Überweisung nach der angewiesenen Methode. Das ausführliche Arbeitsverfahren erhalten Sie nach der Anfrage. Der Mitarbeiter ist grundsätzlich in der Bestimmung seiner Arbeitszeit frei. Er hat jedoch die Interessen von Comdex AG zu berücksichtigen und unterliegt in Einzelfällen den Weisungen von Comdex AG im Hinblick auf die Arbeitszeit. Gleiches gilt für den Arbeitsort. Der Mitarbeiter ist als freier Mitarbeiter für Comdex AG tätig. Um entsprechende Angebote zu erhalten, tragen sie sich bitte wie unten beschrieben in unsere Datenbank ein. Sie erhalten dann eine Mail von uns in der das Arbeitsverfahren detailliert beschrieben wird. Mit Ihrer Anmeldung gehen Sie keine Verpflichtung und keine Vertragsbeziehung ein. Sie erhalten mit Ihrer Anmeldung die Möglichkeit, von uns angebotene Aufträge als freier Mitarbeiter anzunehmen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht ebenso wenig, wie ein Anspruch bestimmte Aufträge seitens Comdex AG angeboten zu bekommen. Sie können sich selbst jederzeit aus der Datenbank wieder löschen. Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben. Kontakt Haben wir ihr Interesse geweckt? Dann fordern Sie hier Ihre kostenlosen Informationen an. Füllen sie die den Formular auf unserer Homepage http://www.comdex-ag.com/inner.php?page=vakanzen 2006 © Comdex AG Beratungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaft GmbH Schützenstraße 29 · 25980 Westerland · +49-(0)465-132-0004 (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) · www.comdex-ag.com
Finanzagent: Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten
Ob als Warenagent, Kontovermieter oder Partner in einer vorgetäuschten Liebesbeziehung: Immer wieder fallen Inhaber von Bankkonten auf Kriminelle rein, indem sie – wissentlich oder unwissentlich – als Finanzagent agieren. Wichtig: Strafbar macht man sich in jedem Fall!
Auf Jobbörsen, in Zeitungsanzeigen oder auch gezielt per E-Mail werden Bankkunden angelockt. Es wird ihnen eine einträgliche Tätigkeit als Finanzagent angeboten – ohne dass sie viel dafür tun müssten. Häufig aber merken die Bankkunden gar nicht, dass sie als Finanzagent agieren. Die klassische Masche: Auf Ihrem Konto wird ein hoher Betrag gutgeschrieben, den Sie nicht zuordnen können. Dann meldet sich ein angeblicher Geschäftsmann, entschuldigt sich für die „Fehlbuchung“ und bittet Sie, das Geld zurück zu überweisen. ABER: nicht auf das Ursprungskonto, sondern meist per Bargeldversand ins Ausland. Als Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten darf der missbrauchte Kontoinhaber einen Teil der Summe behalten. Was steckt dahinter? Das Geld stammt meist von dem ausgespähten Konto eines Phishing-Opfers. Der Empfänger der „Fehlbuchung“ fungiert als unwissentlicher Finanzagent, indem er die Buchung ins Ausland weiterleitet und so die Spuren verwischt. Er macht sich so der Geldwäsche schuldig und könnte auch zivilrechtlich belangt werden, da die Hintermänner oft nicht zu ermitteln sind.
Schützen, indem Sie jede unerwartete Gutschrift kritisch sehen und Ihrer Bank melden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Geld auf das Ursprungskonto zurück überweisen.
Weitere Varianten: Als Warenagent werden Sie gezielt angeworben und sollen meist hochwertige Waren aus Onlineshops entgegennehmen, die mittels ergaunertem Geld bestellt worden sind, und diese an anonyme Paketautomaten weiterschicken. Oft fallen auch Vermieter von Urlaubsimmobilien auf die Verbrecher herein, die ein Ferienhaus buchen und bereits eine Anzahlung leisten, die Buchung dann aber stornieren und um Rücküberweisung der Anzahlung bitten – allerdings auf ein ganz anderes Konto. Der Vermieter wird hier unfreiwillig zum Geldwäscher. Vorsicht auch bei angeblichen Online-Liebesbeziehungen: Nach einigem Chatten wird Ihnen vielleicht ein Treffen angekündigt und möglicherweise Geld für eine Flugbuchung überwiesen – von einem ausgespähten Konto. Dann bittet der Chat-Partner unter einem Vorwand um Weiterleitung des Geldes an angebliche Verwandte.
Seien Sie immer hellhörig, wenn leicht zu verdienendes Geld angepriesen wird. Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und schalten Sie bei Verdacht Ihre Bank und die Polizei ein. Zu diesem Thema hat der Bankenverband auch einen aktuellen Flyer herausgegeben.
Auf Jobbörsen, in Zeitungsanzeigen oder auch gezielt per E-Mail werden Bankkunden angelockt. Es wird ihnen eine einträgliche Tätigkeit als Finanzagent angeboten – ohne dass sie viel dafür tun müssten. Häufig aber merken die Bankkunden gar nicht, dass sie als Finanzagent agieren. Die klassische Masche: Auf Ihrem Konto wird ein hoher Betrag gutgeschrieben, den Sie nicht zuordnen können. Dann meldet sich ein angeblicher Geschäftsmann, entschuldigt sich für die „Fehlbuchung“ und bittet Sie, das Geld zurück zu überweisen. ABER: nicht auf das Ursprungskonto, sondern meist per Bargeldversand ins Ausland. Als Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten darf der missbrauchte Kontoinhaber einen Teil der Summe behalten. Was steckt dahinter? Das Geld stammt meist von dem ausgespähten Konto eines Phishing-Opfers. Der Empfänger der „Fehlbuchung“ fungiert als unwissentlicher Finanzagent, indem er die Buchung ins Ausland weiterleitet und so die Spuren verwischt. Er macht sich so der Geldwäsche schuldig und könnte auch zivilrechtlich belangt werden, da die Hintermänner oft nicht zu ermitteln sind.
Schützen, indem Sie jede unerwartete Gutschrift kritisch sehen und Ihrer Bank melden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Geld auf das Ursprungskonto zurück überweisen.
Weitere Varianten: Als Warenagent werden Sie gezielt angeworben und sollen meist hochwertige Waren aus Onlineshops entgegennehmen, die mittels ergaunertem Geld bestellt worden sind, und diese an anonyme Paketautomaten weiterschicken. Oft fallen auch Vermieter von Urlaubsimmobilien auf die Verbrecher herein, die ein Ferienhaus buchen und bereits eine Anzahlung leisten, die Buchung dann aber stornieren und um Rücküberweisung der Anzahlung bitten – allerdings auf ein ganz anderes Konto. Der Vermieter wird hier unfreiwillig zum Geldwäscher. Vorsicht auch bei angeblichen Online-Liebesbeziehungen: Nach einigem Chatten wird Ihnen vielleicht ein Treffen angekündigt und möglicherweise Geld für eine Flugbuchung überwiesen – von einem ausgespähten Konto. Dann bittet der Chat-Partner unter einem Vorwand um Weiterleitung des Geldes an angebliche Verwandte.
Seien Sie immer hellhörig, wenn leicht zu verdienendes Geld angepriesen wird. Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und schalten Sie bei Verdacht Ihre Bank und die Polizei ein. Zu diesem Thema hat der Bankenverband auch einen aktuellen Flyer herausgegeben.
Polizei warnt: Machen Sie sich nicht strafbar – werden Sie nicht zum Geldwäscher!
Beim Stichwort Geldwäsche mögen viele Menschen an dubiose Geschäftsleute mit Koffern voller Bargeld denken, aber nicht daran, dass sie das Thema auch selbst betreffen könnte. Nicht nur Wirtschaftsunternehmen werden von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht, sondern immer häufiger auch Privatpersonen.
Zur Vorsicht rät die Polizei bei Stellenanzeigen und Nebenverdienstangeboten unbekannter Geschäftsleute in Zeitungen oder Werbemails, die ahnungslose Bürgerinnen und Bürger als sogenannte „Finanzagenten“ suchen. Diese sollen gegen eine Provision ihre privaten Bankkonten für Geldtransfers zur Verfügung stellen. Ferner sollen sie Geldbeträge, die Dritte auf ihre Konten überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z. B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen 5 und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf.
Auf diese Weise beteiligen sich die Finanzagenten – ohne es zu ahnen – an einer Straftat: der Geldwäsche. Dabei geraten sie selbst in das Visier der Ermittlungsbehörden und können verurteilt werden. Ein eventuell erzielter „Gewinn“ wird eingezogen.
Auf diese Weise beteiligen sich die Finanzagenten – ohne es zu ahnen – an einer Straftat: der Geldwäsche. Dabei geraten sie selbst in das Visier der Ermittlungsbehörden und können verurteilt werden. Ein eventuell erzielter „Gewinn“ wird eingezogen.
Die Finanztransaktionen verlaufen fast immer nach dem gleichen Grundmuster, wenn auch die Legenden zu ihrer Begründung variieren:
Angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Geldbeträge: Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z. B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes, oftmals im Ausland befindliches Konto.
Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses: Eine Firma sucht per Internetauftritt „Repräsentanten und Manager“ für „Zahlungsbearbeitung“ und/oder „Warenverkehr“. Interessenten werden gebeten, sich per E-Mail zu bewerben. Dem Bewerber wird nach einigen Tagen ein Arbeitsvertrag zugeschickt, der dem Betrug einen offiziellen Anschein geben soll und der sogar bestätigt, dass das Konto nur für seriöse und legale Geschäfte genutzt wird. Nachdem der Bewerber als neuer Arbeitnehmer“ unterschrieben hat, gehen auf seinem Privatkonto Gelder von angeblichen Kunden der Firma ein. Diese Geldbeträge soll der „Arbeitnehmer“ auf Konten im Ausland weiter transferieren.
Kontoeröffnung durch Finanzagenten für angeblichen Internetversandhandel: Getarnt als Nebenjob, auf den man sich aufgrund einer Internetstellenanzeige bewerben konnte, sollen Interessenten ein Konto eröffnen. Dann müssen sie nichts weiter tun als die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder weiter transferieren. Diese Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops angegeben, die auf Internetseiten mit „unschlagbar günstigen Preisen“ für hochwertige Elektronikgeräte werben. Die eingehenden Geldbeträge werden (nach Abzug einer „Provision“ in Höhe von 5 bis 10 Prozent) auf ein ausländisches Konto weiter überwiesen.
Nach ähnlichen Mustern werden inzwischen auch sogenannte „Waren- oder Paketagenten“ rekrutiert. Das sind Personen, die ebenfalls über Angebote im Internet und mit einer versprochenen Provision dazu gebracht werden, Pakete mit illegal erworbener Ware entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Nach ähnlichen Mustern werden inzwischen auch sogenannte „Waren- oder Paketagenten“ rekrutiert. Das sind Personen, die ebenfalls über Angebote im Internet und mit einer versprochenen Provision dazu gebracht werden, Pakete mit illegal erworbener Ware entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie ungewöhnlich viel Geld verdienen können, ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist.
Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden. Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen.
Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
Was Finanzagenten oft nicht ahnen: Statt vermeintlich lukrativer Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche von Geschädigten. Außerdem kündigen Kreditinstitute regelmäßig die Konten von Finanzagenten.
Finanzagenten-Werber Viktors A. in Berlin vor Gericht
Am Landgericht Berlin, Strafkammer 10, Saal 220, beginnt am 30. November 2017 um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen den Finanzagenten-Werber Viktors A. (38):
Die Berliner Justizpressestelle teilte zum Tatvorwurf mit:
Die Berliner Justizpressestelle teilte zum Tatvorwurf mit:
Zitat
Computerbetrug (gewerbsmäßig handelnd und als Mitglied einer Bande)
Der Angeklagte soll sich mit weiteren gesondert verfolgten Mittätern vor dem 20. Juli 2012 zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um sich durch arbeitsteiliges und wechselseitiges Zusammenwirken eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Hierzu soll die Gruppierung sog. Finanzagenten angeworben haben, die gegen Entgelt den Bandenmitgliedern online geführte Girokonten zur Zwischenlagerung deliktisch erlangter Geldbeträge zur Verfügung stellten.
Mit Hilfe erschlichener Zugangsdaten zu Konten Dritter sollen die Mitglieder der Bande Überweisungen von fremden Konten auf die Konten der Finanzagenten getätigt und dann von diesen Konten das Geld in bar abgehoben haben. Der Angeklagte soll vornehmlich Dokumente sowie Scheinanschriften beschafft haben, um die Kontoeröffnungen zu überwachen.
Teilweise soll er auch Finanzagenten angeworben und innerhalb der Gruppierung als Logistiker durch Kontakt mit weiteren unbekannten Tatgenossen die Abhebungen erst möglich gemacht haben. Insgesamt soll er zwischen April 2013 und November 2013 in 74 Fällen in Berlin und Niedersachsen tätig geworden sein.
Fortsetzungen am
05.12.2017, 09:00 Uhr,
12.12.2017, 09:00 Uhr,
14.12.2017, 09:00 Uhr
Europaweites Netzwerk von Internetkriminellen aufgedeckt
Ermittler in Sachsen haben ein europaweites Netzwerk von Cyberkriminellen aufgedeckt. Den derzeit 15 Beschuldigten wird vorgeworfen, durch betrügerische Online-Bestellungen Waren im Wert von mehr als 18 Millionen Euro ergaunert zu haben.
Mitte Juni wurden demnach in Deutschland sowie in Estland, Lettland, Litauen, der Schweiz, Zypern, Großbritannien, in Finnland und in der Ukraine 31 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Der mutmaßliche Chef der Bande, ein Mann mit russischem und moldawischem Pass, wurde in Zypern festgenommen.
Insgesamt wurde neben dem "Chef", der nach Sachsen ausgeliefert werden soll, bisher vier Personen verhaftet. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.
Der Betrug sei "aufwändig" und über Jahre organisiert worden. Nach Erkenntnissen der Ermittler gehörten dem Netzwerk rund 200 Personen an, die unter anderem mit gestohlenen Kreditkartendaten verschiedene Produkte bestellten.
Die Pakete wurden allerdings nicht an sie, sondern an "Warenagenten" geliefert. Diese nahmen die Sendungen in Empfang, prüften sie und sendeten sie ihrerseits weiter. Zu Beginn wussten die Ermittler von rund 350 Warenagenten in Deutschland und rund 400 im Ausland. Zum Schluss hatten sie Kenntnis von rund 2000 Personen, die diese Dienste ausführten.
Auf der untersten Stufe des "Geschäftsmodells" stehen sogenannte Warenagenten, die via Online-Anzeigen als "Logistik-Assistent", "Paketmanager" oder "Versandmitarbeiter" geworben werden. Laut LKA gehen oft Geringverdiener und Studenten auf die Offerten ein, weil ein Nebenverdienst von bis zu 1500 Euro versprochen wird.
Ausgelöst hatte die Ermittlungen ein Warenagent, der sich 2012 bei der Polizei in München selbst anzeigte. Der "Warenagent" packt die Ware um und schickt sie an eine Adresse ins Ausland, häufig nach Osteuropa. Dort werden die Produkte - etwa hochwertige Elektronik - über Internetplattformen oder Händler vertrieben. Die "Warenagenten" gehen meist leer aus, weil sie von der Spitze des Netzwerks geprellt werden, machen sich aber durch ihr Tun strafbar.
Wer auf entsprechende Jobangebote eingeht, Pakete annimmt und weiterschickt, kann wegen Geldwäsche angeklagt werden. Ihm drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis. Der mutmaßliche Organisator des jetzt ausgehobenen Netzwerkes muss dagegen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen.
Quelle: freiepresse.de kleinezeitung.at
Mitte Juni wurden demnach in Deutschland sowie in Estland, Lettland, Litauen, der Schweiz, Zypern, Großbritannien, in Finnland und in der Ukraine 31 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Der mutmaßliche Chef der Bande, ein Mann mit russischem und moldawischem Pass, wurde in Zypern festgenommen.
Insgesamt wurde neben dem "Chef", der nach Sachsen ausgeliefert werden soll, bisher vier Personen verhaftet. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.
Der Betrug sei "aufwändig" und über Jahre organisiert worden. Nach Erkenntnissen der Ermittler gehörten dem Netzwerk rund 200 Personen an, die unter anderem mit gestohlenen Kreditkartendaten verschiedene Produkte bestellten.
Die Pakete wurden allerdings nicht an sie, sondern an "Warenagenten" geliefert. Diese nahmen die Sendungen in Empfang, prüften sie und sendeten sie ihrerseits weiter. Zu Beginn wussten die Ermittler von rund 350 Warenagenten in Deutschland und rund 400 im Ausland. Zum Schluss hatten sie Kenntnis von rund 2000 Personen, die diese Dienste ausführten.
Auf der untersten Stufe des "Geschäftsmodells" stehen sogenannte Warenagenten, die via Online-Anzeigen als "Logistik-Assistent", "Paketmanager" oder "Versandmitarbeiter" geworben werden. Laut LKA gehen oft Geringverdiener und Studenten auf die Offerten ein, weil ein Nebenverdienst von bis zu 1500 Euro versprochen wird.
Ausgelöst hatte die Ermittlungen ein Warenagent, der sich 2012 bei der Polizei in München selbst anzeigte. Der "Warenagent" packt die Ware um und schickt sie an eine Adresse ins Ausland, häufig nach Osteuropa. Dort werden die Produkte - etwa hochwertige Elektronik - über Internetplattformen oder Händler vertrieben. Die "Warenagenten" gehen meist leer aus, weil sie von der Spitze des Netzwerks geprellt werden, machen sich aber durch ihr Tun strafbar.
Wer auf entsprechende Jobangebote eingeht, Pakete annimmt und weiterschickt, kann wegen Geldwäsche angeklagt werden. Ihm drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis. Der mutmaßliche Organisator des jetzt ausgehobenen Netzwerkes muss dagegen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen.
Quelle: freiepresse.de kleinezeitung.at