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TSO (The Simpson Organization), Frankfurt

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TSO (The Simpson Organization), Frankfurt
Stephan AppelFondsanalyst seit 1991schreibt an Olaf Scholz (Bundesfinanzminister, BMF), Felix Hufeld (Präsident, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) und Mr. Jay Claton (Chairman, Securities Exchange Commission, SEC) folgendes Statement:
Die Emittentin von Vermögensanlagen TSO (The Simpson Organization), Frankfurt, mit Genehmigung zum Vertrieb von US-Immobilienfonds nach dem Vermögensanlagengesetz (Deutschlands), täuscht in einem Onlinemagazin des Handelsblatts S.11(Reflex-Verlag) die Leser mit der Falschaussage, dass "Alle Produkte stehen unter strikter Aufsicht in den USA. Auf Bundesebene sind das die US-Börsenaufsicht SEC und die Bundesbehörde, also die IRS, die dem Finanzministerium unterstellt ist." (Erschienen in der Reflex-Verlag-Publikation "Wohin mit dem Geld? Investmentstrategien in volatilen Zeiten", 29.06.2020)
Das ist falsch und stellt eine wettbewerbswidrige Inanspruchnahme einer Prüfungsaufsicht für Investmentvehikel dar, die gerade NICHT dieser Aufsicht unterliegen. Hier liegt nicht nur eine vertriebsspezifische, beschränkt haftbare Mittäterschaft beim Vertrauensmißbrauch gegenüber Anlegern vor. Der Autor der Falschaussage, Christian Kunz, ist verantwortlicher Manger der Emittentin (Geschäftsführer Marketing) und damit unmittelbar verantwortlich für den Vertrauensmißbrauch dieser Falschaussage.
Dieser Vertrauensmißbrauch führt zu einem ungerechtfertigten Platzierungsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die einer weitreichenden, vollregulierten Kontrolle der Staatsorgane tatsächlich unterliegen und sich dafür strengsten Regeln unterwerfen müssen. Nicht so die TSO-Emittentin. Die behauptete Aufsicht existiert bei dieser Art Vermögensanlagen nicht. Damit wird vorsätzlich Seriosität und Transparenz vorgetäuscht, die nicht vorhanden ist.
CHECK hat seit Jahren wiederholt Fragen an das TSO-Management gestellt, um belastbare Transparenz des Geschäftsmodells z. B. mit Hilfe der Financial Statements der operativen TSO-Gesellschaften zu erreichen. Ohne Ergebnis! Die Fragen wurden als "aggressiv" eingestuft.
Nachteile ergeben sich durch die TSO-werblichen Falschaussagen im Wettbewerbsvergleich, insbesondere gegenüber voll regulierten Anlageprodukten, die einer hohen Kontrolldichte unterliegen (und zwar sowohl in Deutschland als auch in den USA!), wie z. B. regulierte AIFs durch regelmäßige BaFin-Kontrollen, verbindliche Anlagebedingungen, einer laufenden Kontrolle der Geschäftsführung, unabhängige Gegenwertprüfungen der anzuschaffenden Anlagegüter, einer externen Verwahrstelle inkl. externen, unabhängigen Mittelverwendungs-kontrollen, eines extern kontrollierten Risiko- und Interessenkonflikt-managements (Compliance) sowie zwingender Veröffentlichungspflichten des Nettoinventar-werts.
Statt vorgetäuschter SEC/IRS-Prüfung gilt dagegen für "alle Produkte" dieser Art (hier TSO III), dass "Die angebotenen Gesellschaftsanteile nicht nach dem Securities Act von 1933 in seiner jeweiligen Fassung (das „Bundesgesetz“) oder den US-amerikanischen einzelstaatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden ." Sie "werden unter Befreiung vom Erfordernis der Registrierung nach dem Bundesgesetz und verschiedenen anwendbaren Vorschriften der Bundesstaaten angeboten und verkauft." (Gesellschaftsvertrag XV, S.105)
An anderer Stelle (TSO III): "Die hier angebotenen Limited Partner Anteile sind weder nach dem „United States Securities Act 1933“ (US Wertpapiergesetz von 1933) noch nach dem Wert- papiergesetz eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines sonstigen Staates registriert." (Prospekt S. 4).
Bei Vermögensanlagen besteht grundsätzich KEINE externe "Aufsicht", wie behauptet, weder für die Limited Partnership noch die geschäftsleitende Komplementärin (General Partner).
"Eine Aufsichtsbehörde besteht jeweils nicht." (Prospekt S.157)
Auf jedem Zeichnungsschein wird ausdrücklich vermerkt, dass "Diese Limited Partner Anteile ... nur zu Investitionszwecken erworben wurden und nicht verkauft ....werden dürfen." Über diese Anteile kann der General Partner umfassend ohne Einspruch verfügen, wozu der Investor vorab seine Zustimmung gibt. (Gesellschaftsvertrag, Prospekt S. 128, Kapitel 5.2 General Partner) Demnach kontrolliert sich der General Partner bestenfalls selbst!
Die Limited-Anteile der deutschen Investoren sind KEIN in den USA offiziell registriertes Investmentvehikel!
Es gibt keinerlei externe Kontrollen:
"Die Emittentin, der General Partner der Emittentin, der Limited Partner zu Gründungszwecken, die Anbieterin und Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungs-kontrolleur und die Vertriebsgesellschaft unterliegen jeweils nicht der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde" (Prospekt S. 159)
Des Weiteren laut Prospekt: "Kein Vorstand, Aufsichtsgremium, Beirat: Die Emittentin verfügt über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien. Sie kann einen Beirat bilden, ein solcher ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung aber nicht gewählt." (Prospekt S.95)
"Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat." (Prospekt S. 97)
U. E. haben die durch Vertrauensschaden von Falschaussagen Geschädigten einen ersatzberechtigten Anspruch, der sie so stellt, als wenn sie nicht auf die Gültigkeit dieser Erlkärung vertraut hätten (§ 249 BGB). Ferner trifft den Vertrieb u. E. eine haftungs-vermeidende Aufklärungs- und Hinweispflicht auf diese Falschaussagen der Emittentin!
Die Emittentin von Vermögensanlagen TSO (The Simpson Organization), Frankfurt, mit Genehmigung zum Vertrieb von US-Immobilienfonds nach dem Vermögensanlagengesetz (Deutschlands), täuscht in einem Onlinemagazin des Handelsblatts S.11(Reflex-Verlag) die Leser mit der Falschaussage, dass "Alle Produkte stehen unter strikter Aufsicht in den USA. Auf Bundesebene sind das die US-Börsenaufsicht SEC und die Bundesbehörde, also die IRS, die dem Finanzministerium unterstellt ist." (Erschienen in der Reflex-Verlag-Publikation "Wohin mit dem Geld? Investmentstrategien in volatilen Zeiten", 29.06.2020)
Das ist falsch und stellt eine wettbewerbswidrige Inanspruchnahme einer Prüfungsaufsicht für Investmentvehikel dar, die gerade NICHT dieser Aufsicht unterliegen. Hier liegt nicht nur eine vertriebsspezifische, beschränkt haftbare Mittäterschaft beim Vertrauensmißbrauch gegenüber Anlegern vor. Der Autor der Falschaussage, Christian Kunz, ist verantwortlicher Manger der Emittentin (Geschäftsführer Marketing) und damit unmittelbar verantwortlich für den Vertrauensmißbrauch dieser Falschaussage.
Dieser Vertrauensmißbrauch führt zu einem ungerechtfertigten Platzierungsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die einer weitreichenden, vollregulierten Kontrolle der Staatsorgane tatsächlich unterliegen und sich dafür strengsten Regeln unterwerfen müssen. Nicht so die TSO-Emittentin. Die behauptete Aufsicht existiert bei dieser Art Vermögensanlagen nicht. Damit wird vorsätzlich Seriosität und Transparenz vorgetäuscht, die nicht vorhanden ist.
CHECK hat seit Jahren wiederholt Fragen an das TSO-Management gestellt, um belastbare Transparenz des Geschäftsmodells z. B. mit Hilfe der Financial Statements der operativen TSO-Gesellschaften zu erreichen. Ohne Ergebnis! Die Fragen wurden als "aggressiv" eingestuft.
Nachteile ergeben sich durch die TSO-werblichen Falschaussagen im Wettbewerbsvergleich, insbesondere gegenüber voll regulierten Anlageprodukten, die einer hohen Kontrolldichte unterliegen (und zwar sowohl in Deutschland als auch in den USA!), wie z. B. regulierte AIFs durch regelmäßige BaFin-Kontrollen, verbindliche Anlagebedingungen, einer laufenden Kontrolle der Geschäftsführung, unabhängige Gegenwertprüfungen der anzuschaffenden Anlagegüter, einer externen Verwahrstelle inkl. externen, unabhängigen Mittelverwendungs-kontrollen, eines extern kontrollierten Risiko- und Interessenkonflikt-managements (Compliance) sowie zwingender Veröffentlichungspflichten des Nettoinventar-werts.
Statt vorgetäuschter SEC/IRS-Prüfung gilt dagegen für "alle Produkte" dieser Art (hier TSO III), dass "Die angebotenen Gesellschaftsanteile nicht nach dem Securities Act von 1933 in seiner jeweiligen Fassung (das „Bundesgesetz“) oder den US-amerikanischen einzelstaatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden ." Sie "werden unter Befreiung vom Erfordernis der Registrierung nach dem Bundesgesetz und verschiedenen anwendbaren Vorschriften der Bundesstaaten angeboten und verkauft." (Gesellschaftsvertrag XV, S.105)
An anderer Stelle (TSO III): "Die hier angebotenen Limited Partner Anteile sind weder nach dem „United States Securities Act 1933“ (US Wertpapiergesetz von 1933) noch nach dem Wert- papiergesetz eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines sonstigen Staates registriert." (Prospekt S. 4).
Bei Vermögensanlagen besteht grundsätzich KEINE externe "Aufsicht", wie behauptet, weder für die Limited Partnership noch die geschäftsleitende Komplementärin (General Partner).
"Eine Aufsichtsbehörde besteht jeweils nicht." (Prospekt S.157)
Auf jedem Zeichnungsschein wird ausdrücklich vermerkt, dass "Diese Limited Partner Anteile ... nur zu Investitionszwecken erworben wurden und nicht verkauft ....werden dürfen." Über diese Anteile kann der General Partner umfassend ohne Einspruch verfügen, wozu der Investor vorab seine Zustimmung gibt. (Gesellschaftsvertrag, Prospekt S. 128, Kapitel 5.2 General Partner) Demnach kontrolliert sich der General Partner bestenfalls selbst!
Die Limited-Anteile der deutschen Investoren sind KEIN in den USA offiziell registriertes Investmentvehikel!
Es gibt keinerlei externe Kontrollen:
"Die Emittentin, der General Partner der Emittentin, der Limited Partner zu Gründungszwecken, die Anbieterin und Prospektverantwortliche, der Mittelverwendungs-kontrolleur und die Vertriebsgesellschaft unterliegen jeweils nicht der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde" (Prospekt S. 159)
Des Weiteren laut Prospekt: "Kein Vorstand, Aufsichtsgremium, Beirat: Die Emittentin verfügt über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien. Sie kann einen Beirat bilden, ein solcher ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung aber nicht gewählt." (Prospekt S.95)
"Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat." (Prospekt S. 97)
U. E. haben die durch Vertrauensschaden von Falschaussagen Geschädigten einen ersatzberechtigten Anspruch, der sie so stellt, als wenn sie nicht auf die Gültigkeit dieser Erlkärung vertraut hätten (§ 249 BGB). Ferner trifft den Vertrieb u. E. eine haftungs-vermeidende Aufklärungs- und Hinweispflicht auf diese Falschaussagen der Emittentin!
TSO Active Property III: Goldene Zeit mit 8%-Jahresausschüttung bei The Simpson Organization passe?

Allan Atlanta Boyd Simpson (71, Zweiter von rechts, Gründer und Präsident von TSO und Geschäftsführer des Vertriebes TSO Capital Advisors GmbH in Frankfurt und Düsseldorf) und seine Frau Melody Atlanta Mann-Simpson (48, Zweite von links, TSO Akquise-Direktorin und Co-Geschäftsführerin der TSO Capital Advisors GmbH) sind gut in Wirtschaft und Politik vernetzt. So konnten sie sich vor einiger Zeit ausführlich mit Nancy Pelosi (ganz links, seit Januar 2019 Sprecherin des Repräsentantenhauses der USA, Demokratische Partei) und John Lewis (ganz rechts, langjähriger Kongressabgeordneter und Bürgerrechtler) über die aktuelle wirtschaftspolitische Situation in den USA, aber vor allem in Georgia und Atlanta unterhalten - bei einem gemeinsamen Mittagessen, das noch vor dem Coronaausbruch stattgefunden hat. Deshalb stehen aber die Vermögensanlagen der TSO noch lange nicht unter Aufsicht von US-Finanzbehörden, wie Christian Kunz, der deutsche Sales und Marketing Manager, im Juni 2020 in einer Handelsblatt-Publikation behauptet hatte
© Pressefoto TSO The Simson Organization, Inc. aus Atlanta im US-Bundesstaat Georgia
Der Hamburger CHECK-Analyst Stephan Appel war über die Falschaussage des TSO-Sales-and-Marketing-Managers Christian Kunz in einer Handelsblatt-Publikation vom Juni 2020 so erbost, dass er sich bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz und dessen unterstellter BaFin beschwerte. Die TSO The Simpson Organization, Inc. aus Atlanta in Georgia versucht gerade, bei deutschen Anlegern ab 15.000 Dollar plus 5 Prozent Agio über ihren Frankfurter und Düsseldorfer Vertrieb 131,25 Millionen Dollar für Gewerbeimmobilien im Südosten der USA einzusammeln und hat schon über 50 Millionen Dollar zusammen.
Sales-Manager Kunz hatte behauptet: "Alle Produkte stehen unter strikter Aufsicht in den USA. Auf Bundesebene sind das die US-Börsenaufsicht SEC und die Bundesbehörde, also die IRS, die dem Finanzministerium unterstellt ist." Appel sauer: "Die behauptete Aufsicht existiert bei dieser Art Vermögensanlagen nicht. Damit wird vorsätzlich Seriosität und Transparenz vorgetäuscht, die nicht vorhanden ist."
Anfragen von Appel beantwortete TSO nicht, weil die Fragen zu "aggressiv" seien. Als der alte TSO-Vertriebschef Wolfgang Johann Kunz aus Uedem bei Düsseldorf mit eigenen Recherchen Geldwäschegerüchten gegen die 250 TSO-Firmen in den USA nachging, wurde er im letzten Jahr gefeuert. Und die nun für die nächsten zehn Jahre in Aussicht gestellten Jahresausschüttungen von 8 Prozent für die neue Vermögensanlage TSO Active Property III kann TSO schon jetzt bei ihren alten Anlagen gar nicht mehr halten.
Lesen Sie in unserem GoMoPa-Artikel, wie das angebliche Erfolgsmodell von Allan Boyd Simpson, notleidende Gewerbeimmobilien aufzukaufen und für Leerflächen keinen Cent zu bezahlen, am Beispiel des Bürokomplexes Sterling Pointe I und II in Atlanta tatsächlich aussieht.
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