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Zwangsversteigerung - Hilfe in 4 Schritten suggeriert

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OttoKaiser
inaktiv
Zwangsversteigerung - Hilfe in 4 Schritten suggeriert
1. Fimosa GmbH, Friedrich-Engel-Str. 11,18437 Stralsund
Geschäftsführer Karsten Schmoock
2. Immo-Finanz-Leasing, Boddenstr. 6, 18314 Kenz
Inhaber Waltraud Läkamp
3. Advantage Leasing, Ahornstr. 10, 17039 Wulkenzin
Inhaber Ralf-Peter Gurschke
4. Domizil Immobilien-Leasing GmbH, Windelsbleicher Str. 245, 33659
Bielefeld
GF Rainer Hofmeister
Das Zusammenspiel der o.g. Firmen hat nur das Ziel, von den mit der Zwangsversteigerung bedrohten Immobilienbesitzern sich noch deren letztes Geld einzuverleiben, wobei oftmals hierfür von den Betroffenen weitere Schulden bei Verwandten und Freunden gemacht werden.
Die Vorgehensweise:
Durch Vermittlungsfirmen, wie z.B.durch die Fa. Koch und Partner, Finanzlogistik, Waldstr. 2 b, 97508 Grettstadt, wird den o.g. Firmen ein notleidender Immobilienbesitzer bekannt.
1. Schritt
Umgehend nimmt die Fimosa GmbH Kontakt mit dem Betroffenen auf und weist ihn darauf hin, dass zuerst ein Gutachten zur weiteren Bearbeitung erforderlich sei. Der Hinweis, dass bereits ein vom Gericht angeordnetes Gutachten vorläge, findet keine Bedeutung, da die Leasinggesellschaft sich durch den von ihr beauftragten Gutachter ein eigenes Bild von der Immobilie verschaffen müsse.
Kosten dieses Gutachtens einschl. Anreise des K. Schmoock € 1.392,00 inkl. Mehrwertsteuer.
2. Schritt
Nach Vorlage des Gutachtens kommt dann die Fa. Immo-Finanz-Leasing in der Gestalt des Rolf Läkamp zum Einsatz.
Dieser gibt vor das Objekt bereits an eine durchführende Leasinggesellschaft weitergegeben zu haben, der allerdings - verständlicherweise- noch weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Kosten hierfür werden mit 3% von der Gesamtdarlehenssumme zuzüglich Mwst. angegeben.
3. Schritt
Da der Betroffene durch die eingeleitete Zwangsversteigerung nicht über die allerbeste Bonität und Auskunft verfügt, kommt nun die Advantage-Leasing zum Einsatz, deren Inhaber Ralf-Peter Gurschke u.a. auch die Bürgelvertretung in Neubrandenburg leitet und diesen Hinweis auch dementsprechend bei Google präsentiert hat.
Gurschke nun gibt an das vorliegende Engagement "poolen" zu müssen, was weiter Kosten zwischen 2,5 und 3,5 % der Gesamtdarlehenssumme zuzügl. Mwst. zur Folge hat.
Nachdem mitunter die vg. Kosten in Form von Teilzahlungen geleistet sind, erklärt sich Gurschke bereit, das Engagement einer Leasinggesellschaft vorzustellen, wobei dann der
4. Schritt
vollzogen wird, indem Domizil Leasing in Gestalt des Rainer Hoffmeister auftritt. Für den Besuch von Hoffmeister wird der Betrag von € 1.492,00 einschl. Mwst berechnet.
Ob und inwieweit ein Leasinggeschäft durch Domizil-Leasing durchgeführt wird vermag ich nicht zusagen, da i.d.R. die Zwangsversteigerung durchgeführt ist, bevor eine -wie auch immer geartete Finanzierungshilfe- von dem o.b. Kleeblatt zu erwarten war.
Allerding wird hier der Anschein erweckt, dass unmittelbar vor einer Zwangsversteigerung Hilfe suggeriert wird, die einzig und allein in einer saftigen xxxx zu finden ist.
Ich bitte weitere Betroffene sich unter meiner E-Mail Adresse
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
zu melden.
Otto Kaiser
hallo,
die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise ist typisch für die genannten Firmen.
Nach meinem Kenntnisstand hat die Domizil tatsächlich keine "Leasinggeschäfte" abgewickelt. Das wird sie auch nicht wollen (auch nicht können und wahrscheinlich auch nicht dürfen!!), da das Geschäft ausschließlich auf die Berechnung von Kosten ausgerichtet ist.
Gerade die Domizil agiert auf dem Markt "im großen Stil" und suggeriert den Betroffenen bereits in einem ersten Anschreiben konkretes Interesse.
Ich zitiere aus einem Schreiben an einen Betroffenen:
......
Objekt: ........
Sehr geehrter Herr ....
wir sind an dem o.g. Objekt interessiert. Auf Grund der gemachten Angaben und der bisherigen Gespräche sind wir bereit, eine Finanzierung im Rahmen unseres Immobilien - Leasinggeschäfts durchzuführen.
Wir bitten Sie, mit dem Unterzeichner einen Termin in der KW ..... zu vereinbaren, damit wir die Einzelheiten des Immobilien - Leasingvertrages abstimmen können. Der Notartermin kann dann in der KW ... oder KW ... hier in Bielefeld vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
DOMIZIL IMMOBILIEN - LEASING GmbH
Rainer Hoffmeister
Zitat - Ende
Fakt ist, daß dies das erste Schreiben war, welches der Betroffene erhalten hat. Er hatte vorher keinen Kontakt zur Domizil.
grüße
gundel
die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise ist typisch für die genannten Firmen.
Nach meinem Kenntnisstand hat die Domizil tatsächlich keine "Leasinggeschäfte" abgewickelt. Das wird sie auch nicht wollen (auch nicht können und wahrscheinlich auch nicht dürfen!!), da das Geschäft ausschließlich auf die Berechnung von Kosten ausgerichtet ist.
Gerade die Domizil agiert auf dem Markt "im großen Stil" und suggeriert den Betroffenen bereits in einem ersten Anschreiben konkretes Interesse.
Ich zitiere aus einem Schreiben an einen Betroffenen:
......
Objekt: ........
Sehr geehrter Herr ....
wir sind an dem o.g. Objekt interessiert. Auf Grund der gemachten Angaben und der bisherigen Gespräche sind wir bereit, eine Finanzierung im Rahmen unseres Immobilien - Leasinggeschäfts durchzuführen.
Wir bitten Sie, mit dem Unterzeichner einen Termin in der KW ..... zu vereinbaren, damit wir die Einzelheiten des Immobilien - Leasingvertrages abstimmen können. Der Notartermin kann dann in der KW ... oder KW ... hier in Bielefeld vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
DOMIZIL IMMOBILIEN - LEASING GmbH
Rainer Hoffmeister
Zitat - Ende
Fakt ist, daß dies das erste Schreiben war, welches der Betroffene erhalten hat. Er hatte vorher keinen Kontakt zur Domizil.
grüße
gundel
ludwigbayern
inaktiv
Die Machenschaften dieser Herren und einiger weiterer, hier nicht genannter Personen, darunter auch eine Anwaltskanzlei, gehen noch einen Riesenschritt weiter.
Man bietet den Schuldnern an, ihr Objekt zu ersteigern, was tatsächlich auch passiert. Mehrere Personen halten sich im Gerichtssaal auf, welche sich scheinbar nicht kennen, aber später zusammen nach Hause fahren im selben Auto. Eine Person erwirbt, nachdam man vorher in genannter Weise xxxx hat, das Objekt und erhält im Gericht den Zuschlag. Wohl wissend, daß man NIE die Absicht hatte, den Versteigerungserlös zu entrichten. Nun kassiert man von den Bewohnern die Mieten. So werden aus einer vierköpfigen Familie 4 Mieter mit getürkten Mietverträgen, die die Mieten über Hatz IV erhalten und direkt an den jetzigen "Besitzer" abführen.
Hier empfiehlt man nun einen "Fachanwalt", ein Rechtsanwaltsehepaar, welches gegen sattes Honorar, im Voraus zu entrichten, Widerspruch gegen den Zuschlagsbeschluß erhebt. Selbst Hinweise, wonach die Argumentation falsch sei und das Gericht in seiner Belehrung hingewiesen habe, wird außer Acht gelassen. Der Widerspruch wird natürlich abgewiesen, das Objekt ist definitiv verloren.
Nachdem die Gläubigerbank ihr Geld aus der Zwangsversteigerung nicht bekommen hat, wird sie aktiv und betreibt nunmehr erneut das Zwangsversteigerungsverfahren. Hier sitzen wieder einige Herrschaften im Gericht und achten darauf, daß entweder nicht, oder wenn ja, ein ordentliches Versteigerungsergebnis herauskommt, denn:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie es möglich ist, aber diese jetzt auch Gläubiger schaffen es, daß sie aus dem Versteigerungserlös IMMER die Hälfte des Versteigerungserlöses erhalten. Das bedeutet, zunächst wird über die jeweiligen Gebühren xxxx, anschließend erhält man zwischen einem und zwei Jahren die Mieten und am Ende die Hälfte des Geldes aus der Versteigerung.
Wie gesagt, ohne etwas zu investieren ein scheinbar legales legales und immens lukratives Geschäft. Nach meinen Informationen gibt es inzwischen eine Zweite, bundesweit agierende Gesellschaft, deren Namen mir (noch) nicht bekannt sind, aber nach selbem Strickmuster handeln.
Auf Wunsch, sofern hier keine juristische Sanktionen drohen, können weitere Namen dieser "Ersteigerer" genannt werden, einschließlich Anwalt.
ludwigbayern
Man bietet den Schuldnern an, ihr Objekt zu ersteigern, was tatsächlich auch passiert. Mehrere Personen halten sich im Gerichtssaal auf, welche sich scheinbar nicht kennen, aber später zusammen nach Hause fahren im selben Auto. Eine Person erwirbt, nachdam man vorher in genannter Weise xxxx hat, das Objekt und erhält im Gericht den Zuschlag. Wohl wissend, daß man NIE die Absicht hatte, den Versteigerungserlös zu entrichten. Nun kassiert man von den Bewohnern die Mieten. So werden aus einer vierköpfigen Familie 4 Mieter mit getürkten Mietverträgen, die die Mieten über Hatz IV erhalten und direkt an den jetzigen "Besitzer" abführen.
Hier empfiehlt man nun einen "Fachanwalt", ein Rechtsanwaltsehepaar, welches gegen sattes Honorar, im Voraus zu entrichten, Widerspruch gegen den Zuschlagsbeschluß erhebt. Selbst Hinweise, wonach die Argumentation falsch sei und das Gericht in seiner Belehrung hingewiesen habe, wird außer Acht gelassen. Der Widerspruch wird natürlich abgewiesen, das Objekt ist definitiv verloren.
Nachdem die Gläubigerbank ihr Geld aus der Zwangsversteigerung nicht bekommen hat, wird sie aktiv und betreibt nunmehr erneut das Zwangsversteigerungsverfahren. Hier sitzen wieder einige Herrschaften im Gericht und achten darauf, daß entweder nicht, oder wenn ja, ein ordentliches Versteigerungsergebnis herauskommt, denn:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie es möglich ist, aber diese jetzt auch Gläubiger schaffen es, daß sie aus dem Versteigerungserlös IMMER die Hälfte des Versteigerungserlöses erhalten. Das bedeutet, zunächst wird über die jeweiligen Gebühren xxxx, anschließend erhält man zwischen einem und zwei Jahren die Mieten und am Ende die Hälfte des Geldes aus der Versteigerung.
Wie gesagt, ohne etwas zu investieren ein scheinbar legales legales und immens lukratives Geschäft. Nach meinen Informationen gibt es inzwischen eine Zweite, bundesweit agierende Gesellschaft, deren Namen mir (noch) nicht bekannt sind, aber nach selbem Strickmuster handeln.
Auf Wunsch, sofern hier keine juristische Sanktionen drohen, können weitere Namen dieser "Ersteigerer" genannt werden, einschließlich Anwalt.
ludwigbayern
the unknown
inaktiv
Tag zusammen
Bei einer Versteigerung ist jetzt eine Firma DW Die Wohnung Immobilien-Leasing GmbH aus Bielefeld aufgetreten und hat das Objekt ersteigert.
Vorher hat die erstrangig betreibende Bank erklärt sie sei abgelöst worden.
Hier scheint ein Zusammenhang zu bestehen?
Grüße
the unknown
Vorher hat die erstrangig betreibende Bank erklärt sie sei abgelöst worden.
Hier scheint ein Zusammenhang zu bestehen?
Grüße
the unknown
ludwigbayern
inaktiv
einer der mir Bekannten, in dieser Form Geschädigten hat sich jetzt bei mir gemeldet und angefragt, ob es möglich ist, hier Geschädigte mit Adresse zu sammeln, um sodann eine Sammelklage einzureichen. Gibt es einen kostenfreien / kostengünstigen anwaltlichen Rat, der rpüfen kann, ob eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Sinn macht?
Frage mich natürlich, warum geschädigte Banken / Bausparkassen / Versicherungen, bei denen doch sicher mehrere dieser Vorgänge bekannt sein müßten, nicht reagieren und Strafanzeige stellen? Soll ich daraus schließen, daß diese xy Masche völlig legal ist? Haben diese Leute ein Loch im System entdeckt, gegen das man nichts unternehmen kann?
ludwigbayern
Frage mich natürlich, warum geschädigte Banken / Bausparkassen / Versicherungen, bei denen doch sicher mehrere dieser Vorgänge bekannt sein müßten, nicht reagieren und Strafanzeige stellen? Soll ich daraus schließen, daß diese xy Masche völlig legal ist? Haben diese Leute ein Loch im System entdeckt, gegen das man nichts unternehmen kann?
ludwigbayern
mercator1977
inaktiv
Re: Zwangsversteigerung
Hallo,
kennt jemand die Unternehmen, die hinter der Internetseite: http://www.immobilien-rettung.de stecken oder hat jemand Erfahrungen damit gemacht.
Das muss wohl ein Verein sein, der dahinter steht: http://www.bzvi.de , dieser scheint für die Akquise von Betroffenen zuständig zu sein und eine IVB Beteiligungsgesellschaft, die dann die Objekte ankauft mit der Maßgabe, dass der derzeitige Schuldner in dem Objekt gegen Zahlung einer entsprechenden Nutzungsentschädigung für einen bestimmten Zeitraum wohnen bleiben darf.
Zu diesen Zweck werden für die IVB private Investoren gesucht, die dann natürlich hohe Renditen erwarten können.
Bei dieser Konstellation kann sich die IVB die "Sahnestücke" aus dem Pool der Betroffenen, die sich natürlich gegen Entgelt dem Verein angeschlossen haben, durch Zuschlag erwerben.
Da ich in diesem Bereich ua. auch tätig bin und wir für Betroffene ständig auf der Suche sind nach Investoren, würde ich mich über Stellungnahmen sehr freuen.
mfg
mercator
kennt jemand die Unternehmen, die hinter der Internetseite: http://www.immobilien-rettung.de stecken oder hat jemand Erfahrungen damit gemacht.
Das muss wohl ein Verein sein, der dahinter steht: http://www.bzvi.de , dieser scheint für die Akquise von Betroffenen zuständig zu sein und eine IVB Beteiligungsgesellschaft, die dann die Objekte ankauft mit der Maßgabe, dass der derzeitige Schuldner in dem Objekt gegen Zahlung einer entsprechenden Nutzungsentschädigung für einen bestimmten Zeitraum wohnen bleiben darf.
Zu diesen Zweck werden für die IVB private Investoren gesucht, die dann natürlich hohe Renditen erwarten können.
Bei dieser Konstellation kann sich die IVB die "Sahnestücke" aus dem Pool der Betroffenen, die sich natürlich gegen Entgelt dem Verein angeschlossen haben, durch Zuschlag erwerben.
Da ich in diesem Bereich ua. auch tätig bin und wir für Betroffene ständig auf der Suche sind nach Investoren, würde ich mich über Stellungnahmen sehr freuen.
mfg
mercator
OttoKaiser
inaktiv
Fimosa/Immo-Finanz-Leasing/Advantage-Leasing/Domizil-Leasing
Vielen Dank allen Usern die sich zu diesem Thema bisher geeäußert haben.
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist aber, dass die Advantage-Leasing (Inhaber Ralf-Peter Gurschke) versucht, über die Anwaltskanzlei xxx K. in Osnabrück, die noch ausstehenden Raten seiner "Dienstleistung" , von den bereits Geschädigten einzutreiben.
Vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen xy Machenschaften der o.g. Firmen muss m.E. die Anwaltskanzlei K. in gleichem Atemzug genannt werden, denn wer nur aus finanzieller xxxxxx gemeinsame Sache macht, darf sich nicht wundern mit diesen auf die gleiche Ebene gestellt zu werden.
@ludwigbayern
Vielen Dank für Ihren Beitrag, wobei Sie vor Sanktionen hinsichtlich der Nennung weiterer "Ersteigerer" keine Befürchtung haben müssen. Das Ersteigern einer Immobilie ohne die Absicht zu haben den Kaufpreis entrichten zu wollen, stellt ohnehin einen Straftatbestand dar. Dies wird mir die/der Userin/User Gundel - aufgrund der veröffentlichten fachkundigen Beiträge - bestätigen können.
Auf jeden Fall erscheint mir der Zusammenschluss der Betroffenen - wie in Ihrem Beitrag erwähnt - als äußerst wichtig.
Hinsichtlich der Vorgehensweise erscheint mir derzeit eine Anzeige wegen Betrug das wirkungsvollste und auch das kostengünstigste Mittel. Jedoch ist die Rückzahlung der xxxx Beträge damit sehr gefährdet.
@ Hamlet
@Mercator 1977
Vielen Dank auch für Ihre Beiträge, jedoch möchte ich Sie bitten die hier angesprochen interessanten Beiträge in einem gesonderten Thread zu behandeln, ansonsten wir Gefahr laufen diesen Thread zu "verwässern"
Ich danke für Ihr Verständnis.
MfG
Otto Kaiser
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist aber, dass die Advantage-Leasing (Inhaber Ralf-Peter Gurschke) versucht, über die Anwaltskanzlei xxx K. in Osnabrück, die noch ausstehenden Raten seiner "Dienstleistung" , von den bereits Geschädigten einzutreiben.
Vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen xy Machenschaften der o.g. Firmen muss m.E. die Anwaltskanzlei K. in gleichem Atemzug genannt werden, denn wer nur aus finanzieller xxxxxx gemeinsame Sache macht, darf sich nicht wundern mit diesen auf die gleiche Ebene gestellt zu werden.
@ludwigbayern
Vielen Dank für Ihren Beitrag, wobei Sie vor Sanktionen hinsichtlich der Nennung weiterer "Ersteigerer" keine Befürchtung haben müssen. Das Ersteigern einer Immobilie ohne die Absicht zu haben den Kaufpreis entrichten zu wollen, stellt ohnehin einen Straftatbestand dar. Dies wird mir die/der Userin/User Gundel - aufgrund der veröffentlichten fachkundigen Beiträge - bestätigen können.
Auf jeden Fall erscheint mir der Zusammenschluss der Betroffenen - wie in Ihrem Beitrag erwähnt - als äußerst wichtig.
Hinsichtlich der Vorgehensweise erscheint mir derzeit eine Anzeige wegen Betrug das wirkungsvollste und auch das kostengünstigste Mittel. Jedoch ist die Rückzahlung der xxxx Beträge damit sehr gefährdet.
@ Hamlet
@Mercator 1977
Vielen Dank auch für Ihre Beiträge, jedoch möchte ich Sie bitten die hier angesprochen interessanten Beiträge in einem gesonderten Thread zu behandeln, ansonsten wir Gefahr laufen diesen Thread zu "verwässern"
Ich danke für Ihr Verständnis.
MfG
Otto Kaiser
Werner K. Gärtner
inaktiv
Hallo, liebe Leute !
Das sind doch alles bekannte Vorgehensweisen von Abzockgesellschaften, Möchtegern-Fachleuten etc.
Natürlich fällt jeder darauf hinein, der sich noch an den letzten Strohhalm klammert und Oma noch ein Teil ihres Häuschens unbelastet hat.
Wir arbeiten in einer professionellen Arbeitsgemeinschaft seit Jahren in dem Bereich und müssen immer wieder feststellen, daß eine gewisse Klientel nun mal empfänglich für dreiste Versprechungen ist. Wenn Sie den Kunden einen anderen - vielleicht nicht ganz so gefälligen und einfach präsentierten - Weg aufweisen, sind Sie schnell "weg vom Fester", da die anderen das ja "soooo easy" machen. Damit geht die Zeit und auch das Potential verloren, was noch zu einer seriösen und effektiven Arbeit notwendig wäre.
Wie bringt man die Seriosität und Qualität eines eigenen Angebots potentiellen Kunden bei, wenn sich auf dem "Marktplatz" solche "Möchtegern-Spezialisten" deshalb profilieren können, da der potentielle Kunde geneigt ist, genau diesen Angeboten zu folgen? Was nutzt dann das Gejammere des Betroffenen hinterher?
Sollte jemand näheres Interesse haben: (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
mfg WKG
Herr Werner K. Gärtner,
sie müssen aber auch bedenken, dass ein gewisser Kreis von Klientel ebenfalls "mit allen Wassern gewaschen" ist.
Ich habe in der Vergangenheit mit 2 solche Spezis zu tun gehabt und konnte grade mit Müh und Not meinen eigenen Kopf retten.
Deshalb bin ich in alle Richtungen generell misstrauisch!
Wenn ein Kunde glaubt, schlauer als ich sein zu müssen und auf mehreren Hochzeiten tanzt, kündige ich die Zusammenarbeit mit ihm unverzüglich auf.
Das spart Zeit, Geld und Nerven.
mfG,
J.Z.
sie müssen aber auch bedenken, dass ein gewisser Kreis von Klientel ebenfalls "mit allen Wassern gewaschen" ist.
Ich habe in der Vergangenheit mit 2 solche Spezis zu tun gehabt und konnte grade mit Müh und Not meinen eigenen Kopf retten.
Deshalb bin ich in alle Richtungen generell misstrauisch!
Wenn ein Kunde glaubt, schlauer als ich sein zu müssen und auf mehreren Hochzeiten tanzt, kündige ich die Zusammenarbeit mit ihm unverzüglich auf.
Das spart Zeit, Geld und Nerven.
mfG,
J.Z.
OttoKaiser
inaktiv
@ dls-24
Sehr geehrter Herr Zöchling,
wie anhand Ihres Internet-Auftrittes unschwer zu erkennen ist, sind Sie schlechthin der Mann für alle Fälle.
Sie sind in allen Genre´s zuhause und warten mit Rat und Tat in jeder Lebenslage auf. Sie tanzen auf allen Hochzeiten und es ist Ihnen offenbar kein Tümpel zu trübe um darin zu fischen......
Jedoch haben Sie offensichtlich meinen Eingangsbericht nicht verstanden. Hierbei ist es gleichgültig inwieweit der Schuldner verschuldet oder unverschuldet in seine derzeitige Situation geraten ist.
Nur die Tatsache, dass sich die von mir dargestellten Abzockerfirmen in betrügerischer Art und Weise noch an dem Ungeschick anderer bereichern steht hier zur Diskussion, wobei vordergründig die hier Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sind und der entstandene Schaden minimiert werden soll.
Dies kann allerdings nur mit konstruktiven Beiträgen gelingen.
MfG
Otto Kaiser
Sehr geehrter Herr Zöchling,
wie anhand Ihres Internet-Auftrittes unschwer zu erkennen ist, sind Sie schlechthin der Mann für alle Fälle.
Sie sind in allen Genre´s zuhause und warten mit Rat und Tat in jeder Lebenslage auf. Sie tanzen auf allen Hochzeiten und es ist Ihnen offenbar kein Tümpel zu trübe um darin zu fischen......
Jedoch haben Sie offensichtlich meinen Eingangsbericht nicht verstanden. Hierbei ist es gleichgültig inwieweit der Schuldner verschuldet oder unverschuldet in seine derzeitige Situation geraten ist.
Nur die Tatsache, dass sich die von mir dargestellten Abzockerfirmen in betrügerischer Art und Weise noch an dem Ungeschick anderer bereichern steht hier zur Diskussion, wobei vordergründig die hier Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sind und der entstandene Schaden minimiert werden soll.
Dies kann allerdings nur mit konstruktiven Beiträgen gelingen.
MfG
Otto Kaiser
sanderyann
inaktiv
Hallo,
meiner Meinung nach muss doch aber bei der Ersteigerung vor Gericht 10% des Verkehrswertes hinterlegt werden?
Es gibt aber auch einige Firmen die es mit der Rettung der Immobilie ernst meinen. Diese haben natürlich dann schlechte Karten weil ja alle über einen Kamm gezogen werden.
MfG
Ralph
Zitat von »"ludwigbayern"«
Mehrere Personen halten sich im Gerichtssaal auf, welche sich scheinbar nicht kennen, aber später zusammen nach Hause fahren im selben Auto. Eine Person erwirbt, nachdam man vorher in genannter Weise abgezockt hat, das Objekt und erhält im Gericht den Zuschlag. Wohl wissend, daß man NIE die Absicht hatte, den Versteigerungserlös zu entrichten.
Wie gesagt, ohne etwas zu investieren ein scheinbar legales legales und immens lukratives Geschäft.
meiner Meinung nach muss doch aber bei der Ersteigerung vor Gericht 10% des Verkehrswertes hinterlegt werden?
Es gibt aber auch einige Firmen die es mit der Rettung der Immobilie ernst meinen. Diese haben natürlich dann schlechte Karten weil ja alle über einen Kamm gezogen werden.
MfG
Ralph
Zitat von »"sanderyann"«
Hallo,
Zitat von »"ludwigbayern"«
Mehrere Personen halten sich im Gerichtssaal auf, welche sich scheinbar nicht kennen, aber später zusammen nach Hause fahren im selben Auto. Eine Person erwirbt, nachdam man vorher in genannter Weise abgezockt hat, das Objekt und erhält im Gericht den Zuschlag. Wohl wissend, daß man NIE die Absicht hatte, den Versteigerungserlös zu entrichten.
Wie gesagt, ohne etwas zu investieren ein scheinbar legales legales und immens lukratives Geschäft.
meiner Meinung nach muss doch aber bei der Ersteigerung vor Gericht 10% des Verkehrswertes hinterlegt werden?
Es gibt aber auch einige Firmen die es mit der Rettung der Immobilie ernst meinen. Diese haben natürlich dann schlechte Karten weil ja alle über einen Kamm gezogen werden.
MfG
Ralph
Oh, Herr OttoKaiser, bin ich ihnen auf den Sch...getreten? Geprügelte Hunde heulen bekannterweise am lautesten :-)
@sanderyann/ralph >Es gibt aber auch einige Firmen die es mit der Rettung der Immobilie ernst meinen. Diese haben natürlich dann schlechte Karten weil ja alle über einen Kamm gezogen werden.<
nicht unbedingt! wenn genügend Zeit vor dem Termin vorhanden ist, kann mit der betreibenden Bank im Vorfeld viel geklärt werden.
i.d.R. sind fast immer 2 Banken(od. mehr) die noch Forderungen haben dabei, wobei eine dann federführend ist, an die tritt man dann zum Verhandeln heran.
Manchmal verlangt diese Bank eine notarielle Vereinbarung und hält sich dann auch an die Abmachungen.
Leider kommt man oft zu spät ins Spiel und es bleibt nicht genug Zeit zum Verhandeln.
mfG,
Johann Zöchling
OttoKaiser
inaktiv
@dls-24
Sehr geehrter Herr Zöchling,
Sie haben mir weder auf den Schlips noch auf den Schwanz getreten. Dazu reichte es bei Ihnen nicht.
Ich habe lediglich versucht, Ihnen den Sachverhalt dieses Thread`s näher zu bringen.
Offensichtlich mit wenig Erfolg, denn mit der Ihnen eigenen Tätermentalität bringen Sie zum Ausdruck, dass ohne die Zwangsverstzeigerungssituation der Opfer, verbunden mit der Suche nach einer neuen Finanzierung, den Tätern, wie in diesem Falle, keine Möglichkeit zur Abzocke gegeben wäre.
Weiterhin drängt sich der Verdacht auf, dass auch Sie mit den von mir angeprangerten Firmen in geschäftlichem Kontakt stehen und Ihnen dieser Kontakt ein nettes Zubrot einbringt. Wie gesagt, nur ein Verdacht.
Wenn Sie zu dem hier dargelegten Sachverhalt keine konkreten Beiträge liefern können, wäre es angebracht zu schweigen, anstatt dieses Forum als Plattform für Ihre Kundenakquise zu mißbrauchen.
Noch mit freundlichen Grüßen
Otto Kaiser
Sehr geehrter Herr Zöchling,
Sie haben mir weder auf den Schlips noch auf den Schwanz getreten. Dazu reichte es bei Ihnen nicht.
Ich habe lediglich versucht, Ihnen den Sachverhalt dieses Thread`s näher zu bringen.
Offensichtlich mit wenig Erfolg, denn mit der Ihnen eigenen Tätermentalität bringen Sie zum Ausdruck, dass ohne die Zwangsverstzeigerungssituation der Opfer, verbunden mit der Suche nach einer neuen Finanzierung, den Tätern, wie in diesem Falle, keine Möglichkeit zur Abzocke gegeben wäre.
Weiterhin drängt sich der Verdacht auf, dass auch Sie mit den von mir angeprangerten Firmen in geschäftlichem Kontakt stehen und Ihnen dieser Kontakt ein nettes Zubrot einbringt. Wie gesagt, nur ein Verdacht.
Wenn Sie zu dem hier dargelegten Sachverhalt keine konkreten Beiträge liefern können, wäre es angebracht zu schweigen, anstatt dieses Forum als Plattform für Ihre Kundenakquise zu mißbrauchen.
Noch mit freundlichen Grüßen
Otto Kaiser
Werner K. Gärtner
inaktiv
Hallo, liebe Leute !
Herrlich, wenn sich alle streiten - aus welchen Interessen heraus auch immer.
Lassen Sie uns doch im Interesse potentiell Geschädigter einmal zusammen überlegen, wie man ein Info-Pool gemeinsam ausarbeiten könnte und daraus Empfehlungen im Vorfeld abgeben könnte - neutral, faktenbezogen, fundiert.
Es kann doch nicht sein, daß man nur auf Hilferufe Betrogener reagiert, und diese dann auch nochmals von allen möglichen und unmöglichen Meinungen aufgrund Darlegung von Halbwissen und "schon mal gehört" oder dem Anpreisen eigener nebulöser Dienstleistungen traktiert. Macht jemand mit? mfg WKG
Herrlich, wenn sich alle streiten - aus welchen Interessen heraus auch immer.
Lassen Sie uns doch im Interesse potentiell Geschädigter einmal zusammen überlegen, wie man ein Info-Pool gemeinsam ausarbeiten könnte und daraus Empfehlungen im Vorfeld abgeben könnte - neutral, faktenbezogen, fundiert.
Es kann doch nicht sein, daß man nur auf Hilferufe Betrogener reagiert, und diese dann auch nochmals von allen möglichen und unmöglichen Meinungen aufgrund Darlegung von Halbwissen und "schon mal gehört" oder dem Anpreisen eigener nebulöser Dienstleistungen traktiert. Macht jemand mit? mfg WKG
@Werner K. Gärtner,
Sie scheinen es ebenfalls noch nicht versucht zu haben Gomopa zu testen. Es steht alles hier, man muß nur mal die Suchfunktion benutzen.
Dann haben Sie genug an Infos, Warnungen etc. zu lesen.
Sie werden immer Menschen finden, die, trotz amputiertem Raucherbein, weiter dem Qualm fröhnen - will sagen - Warnungen werden in den Wind geschlagen.
Gruß R.
Sie scheinen es ebenfalls noch nicht versucht zu haben Gomopa zu testen. Es steht alles hier, man muß nur mal die Suchfunktion benutzen.
Dann haben Sie genug an Infos, Warnungen etc. zu lesen.
Sie werden immer Menschen finden, die, trotz amputiertem Raucherbein, weiter dem Qualm fröhnen - will sagen - Warnungen werden in den Wind geschlagen.
Gruß R.
hallo,
@OttoKaiser
Sicherlich wäre es wünschenswert, gegen die Anbieter unseriöser Angebote im Rahmen der Zwangsversteigerung vorzugehen.
Allerdings werden Sie es sehr schwer haben, die strafrechtlichen Tatbestände dieser Tätigkeit zu konkretisieren.
Zunächst einmal ist es so, daß bei potentiellen "Kunden" Interesse an einer Lösung ihrer ZV - Problematik geweckt wird. Dies ist noch kein Straftatbestand. Zur Lösung werden in diesem Zusammenhang Dienstleistungen angeboten. Diese bestehen meist aus der Erstellung von Gutachten zum Zwecke der Neubewertung sowie die Dienstleistungen, welche für einen Um- oder Neufinanzierung erbracht werden. Dies ist prinzipiell auch noch keinen Straftat. Daß das Ergebnis dieser "Dienstleistungen" nicht positiv ist - auch dies ist keinen Straftat, auch wenn man sich dies doch so inständig wünscht. Glauben Sie mir, gegen diese Firmen vorzugehen - da sind Sie nicht der Erste und auch nicht der Letzte - ist sehr schwer. Bislang war es nicht möglich, den Beteiligten eine strafrechtliche Relevanz ihres Tuns nachzuweisen. Wir sind zwar der Meinung, daß dies ausschließlich auf die Erlangung von Kosten - ohne Erfolgsaussicht - ausgerichtet ist - aber versuchen Sie dies mal zu beweisen! Schließlich werden ja, zwar nutzlose, aber tatsächliche Dienstleistungen erbracht (zur Erinnerung: beim Dienstvertrag ist gem. §611 BGB der Erfolg nicht geschuldet!). Wie soll denn da vorgegangen werden?
Ihr Hinweis bezüglich des"Vorsatztes", bei ersteigerten Objekten den Restkaufpreis nicht zu zahlen ist zwar prinzipiell richtig - aber versuchen Sie doch mal, zu beweisen, daß dies vorsätzlich geschah!
Das größte Problem ist eigentlich nicht der Anbieter solcher "Produkte", sonder der "geprellte" Kunde selbst. Solange der Betroffene einer Zwangsversteigerung immer noch daran glaubt, daß bei ihm eine Finanzierungslösung funktioniert - solange wird es solche Anbieter geben. Der Kunde selbst muß sich endlich selbst darüber im Klaren sein, daß bei ihm keine Finanzierungsaussichten mehr bestehen. Daß es durchaus strategische Ansätze gibt - dafür sind die meisten einfach nicht reif genug. Man glaubt ja eher dem, der einem "Brei um's Maul schmiert".
Solange der Kunde immer noch an "Immobilienleasing", "120% Finanzierung ohne Eigenkapital", "Geld aus dem Ausland" oder welchen Blödsinn auch immer glaubt - solange wird er "beschissen" - und ich muß ehrlich gestehen - ich habe kein Mitleid!
grüße
gundel
@OttoKaiser
Sicherlich wäre es wünschenswert, gegen die Anbieter unseriöser Angebote im Rahmen der Zwangsversteigerung vorzugehen.
Allerdings werden Sie es sehr schwer haben, die strafrechtlichen Tatbestände dieser Tätigkeit zu konkretisieren.
Zunächst einmal ist es so, daß bei potentiellen "Kunden" Interesse an einer Lösung ihrer ZV - Problematik geweckt wird. Dies ist noch kein Straftatbestand. Zur Lösung werden in diesem Zusammenhang Dienstleistungen angeboten. Diese bestehen meist aus der Erstellung von Gutachten zum Zwecke der Neubewertung sowie die Dienstleistungen, welche für einen Um- oder Neufinanzierung erbracht werden. Dies ist prinzipiell auch noch keinen Straftat. Daß das Ergebnis dieser "Dienstleistungen" nicht positiv ist - auch dies ist keinen Straftat, auch wenn man sich dies doch so inständig wünscht. Glauben Sie mir, gegen diese Firmen vorzugehen - da sind Sie nicht der Erste und auch nicht der Letzte - ist sehr schwer. Bislang war es nicht möglich, den Beteiligten eine strafrechtliche Relevanz ihres Tuns nachzuweisen. Wir sind zwar der Meinung, daß dies ausschließlich auf die Erlangung von Kosten - ohne Erfolgsaussicht - ausgerichtet ist - aber versuchen Sie dies mal zu beweisen! Schließlich werden ja, zwar nutzlose, aber tatsächliche Dienstleistungen erbracht (zur Erinnerung: beim Dienstvertrag ist gem. §611 BGB der Erfolg nicht geschuldet!). Wie soll denn da vorgegangen werden?
Ihr Hinweis bezüglich des"Vorsatztes", bei ersteigerten Objekten den Restkaufpreis nicht zu zahlen ist zwar prinzipiell richtig - aber versuchen Sie doch mal, zu beweisen, daß dies vorsätzlich geschah!
Das größte Problem ist eigentlich nicht der Anbieter solcher "Produkte", sonder der "geprellte" Kunde selbst. Solange der Betroffene einer Zwangsversteigerung immer noch daran glaubt, daß bei ihm eine Finanzierungslösung funktioniert - solange wird es solche Anbieter geben. Der Kunde selbst muß sich endlich selbst darüber im Klaren sein, daß bei ihm keine Finanzierungsaussichten mehr bestehen. Daß es durchaus strategische Ansätze gibt - dafür sind die meisten einfach nicht reif genug. Man glaubt ja eher dem, der einem "Brei um's Maul schmiert".
Solange der Kunde immer noch an "Immobilienleasing", "120% Finanzierung ohne Eigenkapital", "Geld aus dem Ausland" oder welchen Blödsinn auch immer glaubt - solange wird er "beschissen" - und ich muß ehrlich gestehen - ich habe kein Mitleid!
grüße
gundel
Herr Hoffmeister Bielefeld
Der Hoffmeister arbeitet mit der Unternehmensberatung aus Dahn zusammen.
Ich hatte das schon vergangenes Jahr hier bei Gompoa veröffentlicht.
Viele Betroffene ( ich kenne ca. 40 ) haben durch meine Mithilfe die Hälfte ihres Geldes vom sauberen Herrn Hoffmeister zurück bekommen.
Im vergangenen Jahr wurde er bei der Polizei angezeigt, dabei ist nichts rausgekommen, denn Bertrug kann man denen nicht nachweisen. " Die Leute sind die Helfer ". Ich könnte die Liste noch vervollständigen, es gibt hier bei uns in den neuen Bundesländern noch etliche dieser Saubermänner.
Unterlagen von Betroffenen habe ich genug, etliche davon sind auch ständig bei Gomopa und lesen diese Beiträge.
Eine davon mußte nach den Spielchen von diesen Leuten ihr Haus aufgeben und hat heute noch mehr Schulden als vorher.
Gundel hat Recht, genauso ist es, den Herren ist der Vorsatz nicht nachzu- weisen.
Aber eins ist auch sicher, wenn mal die Suchfunktion bei Gomopa betätigt werden würde, könnte viel verhindert werden.
Monika Scholz
Ich hatte das schon vergangenes Jahr hier bei Gompoa veröffentlicht.
Viele Betroffene ( ich kenne ca. 40 ) haben durch meine Mithilfe die Hälfte ihres Geldes vom sauberen Herrn Hoffmeister zurück bekommen.
Im vergangenen Jahr wurde er bei der Polizei angezeigt, dabei ist nichts rausgekommen, denn Bertrug kann man denen nicht nachweisen. " Die Leute sind die Helfer ". Ich könnte die Liste noch vervollständigen, es gibt hier bei uns in den neuen Bundesländern noch etliche dieser Saubermänner.
Unterlagen von Betroffenen habe ich genug, etliche davon sind auch ständig bei Gomopa und lesen diese Beiträge.
Eine davon mußte nach den Spielchen von diesen Leuten ihr Haus aufgeben und hat heute noch mehr Schulden als vorher.
Gundel hat Recht, genauso ist es, den Herren ist der Vorsatz nicht nachzu- weisen.
Aber eins ist auch sicher, wenn mal die Suchfunktion bei Gomopa betätigt werden würde, könnte viel verhindert werden.
Monika Scholz
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