
Deutsche Bank: Dauerstreit vor Gerichten

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Deutsche Bank: Dauerstreit vor Gerichten
Immer wieder kratzen juristische Auseinandersetzungen am Ruf des größten deutschen Finanzinstituts.
Da ist der Streit mit deutschen Kommunen, die sich in Zinsgeschäften falsch beraten fühlen, da ist die geplatzte Übernahme des US-Rundfunkbetreibers Clear Channel, da ist die Altlast Parmalat - und dann ist da immer noch der schier endlose Streit mit dem Medienunternehmer Leo Kirch.
Die Deutsche Bank und die Gerichte - diese unleidliche Geschichte sollte im November 2006 eigentlich vorbei sein ... [mehr]
Da ist der Streit mit deutschen Kommunen, die sich in Zinsgeschäften falsch beraten fühlen, da ist die geplatzte Übernahme des US-Rundfunkbetreibers Clear Channel, da ist die Altlast Parmalat - und dann ist da immer noch der schier endlose Streit mit dem Medienunternehmer Leo Kirch.
Die Deutsche Bank und die Gerichte - diese unleidliche Geschichte sollte im November 2006 eigentlich vorbei sein ... [mehr]
Der Medienmogul Leo Kirch hat mit einer milliardenschweren Klage gegen die Deutsche Bank vor dem Landgericht München Schiffbruch erlitten. Seine Anwälte zogen am Dienstag wegen eines Rechenfehlers eine Schadenersatzforderung über 1,1 Milliarden Euro zurück. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher wies den Fall daraufhin ab. Sichtlich irritiert sagte sie zu den Vertretern Kirchs: "Man kann doch nicht so in eine Verhandlung gehen."
Kirch fordert von Deutschlands größter Bank und ihrem ehemaligen Vorstandschef Rolf Breuer mehr als 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Anklage stützt sich auf ein Fernseh-Interview Breuers aus dem Jahr 2002, in dem er nach Ansicht der Kirch-Seite die Kreditwürdigkeit des Medienkonzerns anzweifelt, woraufhin die Gläubigerbanken den Geldhahn zugedreht hätten. Kirchs weit verzweigtes Unternehmen sei aber schon vorher dem Untergang geweiht gewesen, hält das Frankfurter Institut dagegen.
weiter >> Reuters
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Kirch fordert von Deutschlands größter Bank und ihrem ehemaligen Vorstandschef Rolf Breuer mehr als 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz. Die Anklage stützt sich auf ein Fernseh-Interview Breuers aus dem Jahr 2002, in dem er nach Ansicht der Kirch-Seite die Kreditwürdigkeit des Medienkonzerns anzweifelt, woraufhin die Gläubigerbanken den Geldhahn zugedreht hätten. Kirchs weit verzweigtes Unternehmen sei aber schon vorher dem Untergang geweiht gewesen, hält das Frankfurter Institut dagegen.
weiter >> Reuters
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Der Medienunternehmer Leo Kirch will offenbar seine Schadenersatzforderungen gegen die Deutsche Bank neu beziffern.
Für den Verlust des Aktienpakets des Axel-Springer-Verlags im Oktober 2008, das er bei einem Kurs von rund 49 Euro verkaufen musste, um einen fälligen Kredit zu bezahlen, fordert Kirch nun mindestens 879 Millionen Euro, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab berichtete.
Auf diesen Wert komme das Gutachten eines Münchener Wirtschaftsprüfers, das Kirchs Anwälte bei Gericht eingereicht hätten.
In der neuen Klageschrift heißt es, die Aktienkurse hätten durch die Finanzkrise ihre Aussagekraft für den Firmenwert verloren, der geringe Streubesitz der Springer-Papiere führe zudem zu besonderen Kursschwankungen.
Das Gutachten ziehe nun die früheren Springer-Gewinne und den Wert anderer Medienkonzerne heran. Kirch müsse jedoch ohnehin erst das Gericht überzeugen, dass ein Interview des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer die Pleite seines Medienkonzerns mitverschuldet habe.
Insgesamt fordere der 82-Jährige 3,5 Milliarden Euro von der Bank, das Gericht entscheide am 10. März über den Fortgang des Verfahrens.
Für den Verlust des Aktienpakets des Axel-Springer-Verlags im Oktober 2008, das er bei einem Kurs von rund 49 Euro verkaufen musste, um einen fälligen Kredit zu bezahlen, fordert Kirch nun mindestens 879 Millionen Euro, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab berichtete.
Auf diesen Wert komme das Gutachten eines Münchener Wirtschaftsprüfers, das Kirchs Anwälte bei Gericht eingereicht hätten.
In der neuen Klageschrift heißt es, die Aktienkurse hätten durch die Finanzkrise ihre Aussagekraft für den Firmenwert verloren, der geringe Streubesitz der Springer-Papiere führe zudem zu besonderen Kursschwankungen.
Das Gutachten ziehe nun die früheren Springer-Gewinne und den Wert anderer Medienkonzerne heran. Kirch müsse jedoch ohnehin erst das Gericht überzeugen, dass ein Interview des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer die Pleite seines Medienkonzerns mitverschuldet habe.
Insgesamt fordere der 82-Jährige 3,5 Milliarden Euro von der Bank, das Gericht entscheide am 10. März über den Fortgang des Verfahrens.
Der Bundesgerichtshof hat am Montag die Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutschen Bank für das Geschäftsjahr 2002 für nichtig erklärt.
(AZ: II ZR 185/07 - Urteil vom 16. Februar 2009)
Vor dem 2. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hatten damit die Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Leo Kirch sowie zweier weiterer Aktionäre der Deutschen Bank AG weitgehend Erfolg.
Dabei ging es um die Jahreshauptversammlung der Bank vom 10. Juni 2003. Im Vordergrund stand die formelle Frage, ob die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse mangels ordnungsgemäßeProtokollierung nichtig sind.
Nachdem die Klagen in den Vorinstanzen erfolglos geblieben waren, hat der BGH nunmehr auf die Revisionen der Kläger die Entlastungsbeschlüsse betreffend Vorstand und Aufsichtsrat für nichtig erklärt.
BGH-Pressesprecher Wolfgang Eick sagte auf ddp-Anfrage, das Urteil wirke sich nicht auf den entsprechenden Schadenersatzprozess aus.
Die jetzt für nichtig erklärten Entlastungsbeschlüsse könnten nun «noch mal nachgeholt und neu gefasst werden». Im Aktienrecht habe die Entlastung des Vorstands anders als etwa im Vereinsrecht «eher symbolische Bedeutung».
Die Vorinstanzen - das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - hatten entschieden, dass es bei dem Aktionärstreffen im Jahr 2003 zwar zu bestimmten Regelwidrigkeiten gekommen sein. Doch hätten die Kläger nicht «zur rechten Zeit» Widerspruch eingelegt. Die seinerzeit gefassten Beschlüsse verlören somit nicht ihre Wirksamkeit.
Kirch hatte sich auch gegen die Beschlüsse zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003 sowie die Listen-Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder gewandt. Damit hatte er jedoch vor dem BGH keinen Erfolg.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Kommentar des früheren Vorstandssprechers des Geldinstituts, Rolf Breuer, der in einem Fernsehinterview die Kreditwürdigkeit von Kirchs Mediengruppe angezweifelt hatte. Kurze Zeit später ging das Unternehmen in die Insolvenz.
(AZ: II ZR 185/07 - Urteil vom 16. Februar 2009)
Vor dem 2. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hatten damit die Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Leo Kirch sowie zweier weiterer Aktionäre der Deutschen Bank AG weitgehend Erfolg.
Dabei ging es um die Jahreshauptversammlung der Bank vom 10. Juni 2003. Im Vordergrund stand die formelle Frage, ob die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse mangels ordnungsgemäßeProtokollierung nichtig sind.
Nachdem die Klagen in den Vorinstanzen erfolglos geblieben waren, hat der BGH nunmehr auf die Revisionen der Kläger die Entlastungsbeschlüsse betreffend Vorstand und Aufsichtsrat für nichtig erklärt.
BGH-Pressesprecher Wolfgang Eick sagte auf ddp-Anfrage, das Urteil wirke sich nicht auf den entsprechenden Schadenersatzprozess aus.
Die jetzt für nichtig erklärten Entlastungsbeschlüsse könnten nun «noch mal nachgeholt und neu gefasst werden». Im Aktienrecht habe die Entlastung des Vorstands anders als etwa im Vereinsrecht «eher symbolische Bedeutung».
Die Vorinstanzen - das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - hatten entschieden, dass es bei dem Aktionärstreffen im Jahr 2003 zwar zu bestimmten Regelwidrigkeiten gekommen sein. Doch hätten die Kläger nicht «zur rechten Zeit» Widerspruch eingelegt. Die seinerzeit gefassten Beschlüsse verlören somit nicht ihre Wirksamkeit.
Kirch hatte sich auch gegen die Beschlüsse zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003 sowie die Listen-Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder gewandt. Damit hatte er jedoch vor dem BGH keinen Erfolg.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Kommentar des früheren Vorstandssprechers des Geldinstituts, Rolf Breuer, der in einem Fernsehinterview die Kreditwürdigkeit von Kirchs Mediengruppe angezweifelt hatte. Kurze Zeit später ging das Unternehmen in die Insolvenz.
Gericht verkündet Entscheidung im Prozess Kirch gegen Breuer
München (dpa) - Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank will das Landgericht München an diesem Dienstag (31. März/11.15) eine Entscheidung verkünden. In dem Verfahren hatte Kirch die Bank auf Schadenersatz von ursprünglich insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für die Pleite seiner Firmengruppe verklagt und damit alle Ansprüche gegen die Gesellschaft gebündelt. Nach einer ganzen Serie von Prozessen, die der 82-jährige Kirch gegen die Deutsche Bank geführt hatte, ist dies damit nach Einschätzung von Kirchs Anwälten das größte Verfahren. Kirch und Breuer werden nicht persönlich zu dem Verkündungstermin erwartet. Sie werden in dem Verfahren durch ihre Anwälte vertreten.
Der frühere Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Kirch argumentiert in dem Verfahren, die Insolvenz seiner Firma sei durch diese Äußerung ausgelöst worden. Die Deutsche Bank betonte hingegen, es habe keinen
kausalen Zusammenhang zwischen dem Breuer-Interview und der Insolvenz gegeben. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen. Zum Auftakt der Verhandlung Ende November hatte das Gericht bereits einen Teil der Kirch-Klage durch ein sogenanntes Versäumnisurteil abgelehnt, da Kirchs Anwälte für diesen Teil keine Anträge gestellt hatten.
Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 bereits festgestellt. In dem aktuellen Prozess soll unter anderem geklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob er möglicherweise schon durch die damalige Situation des angeschlagenen Kirch-Konzerns verursacht wurde.
Kirch hatte zunächst Ansprüche von rund 1,5 Milliarden Euro geltend gemacht, einen Großteil davon für Schäden aus der Versteigerung der Beteiligung am Springer-Konzern. Diesen Teil der Klage lehnte das Gericht durch das Versäumnisurteil ab, wodurch sich die Klagehöhe deutlich verringerte. Die Deutsche Bank wertete dies als Erfolg.
Daneben ging es auch um die Ansprüche mehrerer Gesellschaften der früheren Kirch-Gruppe gemeinsam mit Banken, die die Unternehmen in einem gemeinsamen Pool gebündelt hatten. Sie fordern von der Deutschen Bank insgesamt rund 2 Milliarden Euro. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher ließ allerdings zum Prozessbeginn Zweifel an der Zulässigkeit daran erkennen, dass die Gläubiger ihre Ansprüche in den sogenannten KGL Pool ausgelagert hatten.
Prozess: Landgericht München I
München (dpa) - Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank will das Landgericht München an diesem Dienstag (31. März/11.15) eine Entscheidung verkünden. In dem Verfahren hatte Kirch die Bank auf Schadenersatz von ursprünglich insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für die Pleite seiner Firmengruppe verklagt und damit alle Ansprüche gegen die Gesellschaft gebündelt. Nach einer ganzen Serie von Prozessen, die der 82-jährige Kirch gegen die Deutsche Bank geführt hatte, ist dies damit nach Einschätzung von Kirchs Anwälten das größte Verfahren. Kirch und Breuer werden nicht persönlich zu dem Verkündungstermin erwartet. Sie werden in dem Verfahren durch ihre Anwälte vertreten.
Der frühere Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Kirch argumentiert in dem Verfahren, die Insolvenz seiner Firma sei durch diese Äußerung ausgelöst worden. Die Deutsche Bank betonte hingegen, es habe keinen
kausalen Zusammenhang zwischen dem Breuer-Interview und der Insolvenz gegeben. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen. Zum Auftakt der Verhandlung Ende November hatte das Gericht bereits einen Teil der Kirch-Klage durch ein sogenanntes Versäumnisurteil abgelehnt, da Kirchs Anwälte für diesen Teil keine Anträge gestellt hatten.
Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 bereits festgestellt. In dem aktuellen Prozess soll unter anderem geklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob er möglicherweise schon durch die damalige Situation des angeschlagenen Kirch-Konzerns verursacht wurde.
Kirch hatte zunächst Ansprüche von rund 1,5 Milliarden Euro geltend gemacht, einen Großteil davon für Schäden aus der Versteigerung der Beteiligung am Springer-Konzern. Diesen Teil der Klage lehnte das Gericht durch das Versäumnisurteil ab, wodurch sich die Klagehöhe deutlich verringerte. Die Deutsche Bank wertete dies als Erfolg.
Daneben ging es auch um die Ansprüche mehrerer Gesellschaften der früheren Kirch-Gruppe gemeinsam mit Banken, die die Unternehmen in einem gemeinsamen Pool gebündelt hatten. Sie fordern von der Deutschen Bank insgesamt rund 2 Milliarden Euro. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher ließ allerdings zum Prozessbeginn Zweifel an der Zulässigkeit daran erkennen, dass die Gläubiger ihre Ansprüche in den sogenannten KGL Pool ausgelagert hatten.
Prozess: Landgericht München I
Gericht weist Schadenersatzansprüche Kirchs zurück
München (dpa) - Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen gegen die Deutsche Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht München I wies am Dienstag einen Teil von Kirchs Forderungen zurück. Dabei ging es um die Ansprüche mehrerer Gesellschaften der früheren Kirch-Gruppe gemeinsam mit Banken, die die Unternehmen in einem gemeinsamen Pool gebündelt hatten. Sie hatten von der Deutschen Bank insgesamt rund 2 Milliarden Euro gefordert. Kirch macht den früheren Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer für die Pleite seiner Medien-Imperiums verantwortlich. Die Kirch-Seite legte kurz nach der Entscheidung des Gerichts Revision ein.
Zur Begründung sagte Richterin Brigitte Pecher, es seien keine Vertragsbeziehungen zwischen den betroffenen Unternehmen und der Deutschen Bank feststellbar gewesen, die Schadenersatzansprüche hätten begründen können. Lediglich im Falle der KirchMedia, bei der ein Teil der Beteiligung am TV-Konzern ProSiebenSat.1 gebündelt war, die der Medienunternehmer im Zuge der Insolvenz abgeben musste, habe es eine unmittelbare Vereinbarung mit der Deutschen Bank gegeben. Ansprüche daraus seien aber verjährt.
«Wir sind sehr erfreut und befriedigt. Das ist ein wichtiger Etappensieg», sagte der Anwalt Breuers und der Deutschen Bank, Peter Heckel. «Das Urteil kommt im Ergebnis nicht überraschend», sagte ein Sprecher Kirchs auf Anfrage. Noch am Nachmittag legte die Kirch-Seite Revision gegen die Entscheidung ein.
Der frühere Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Kirch argumentiert in dem Verfahren, die Insolvenz seiner Firma sei durch diese Äußerung ausgelöst worden. Die Deutsche Bank betonte hingegen, es habe keinen
kausalen Zusammenhang zwischen dem Breuer-Interview und der Insolvenz gegeben. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen. Weder Kirch noch Breuer waren persönlich zu dem Verkündungstermin erschienen. Sie wurden durch ihre Anwälte vertreten.
Insgesamt geht es in der Auseinandersetzung zwischen Kirch und der Deutschen Bank um Schadenersatz von ursprünglich rund 3,5 Milliarden Euro. Dass Kirch in einem anderen Punkt grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 festgestellt. Dabei ging es aber nur um Haftung für Schäden aus der Versteigerung der Beteiligung am Springer-Konzern.
Landgericht München I
München (dpa) - Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen gegen die Deutsche Bank hat der Medienunternehmer Leo Kirch einen Rückschlag erlitten. Das Landgericht München I wies am Dienstag einen Teil von Kirchs Forderungen zurück. Dabei ging es um die Ansprüche mehrerer Gesellschaften der früheren Kirch-Gruppe gemeinsam mit Banken, die die Unternehmen in einem gemeinsamen Pool gebündelt hatten. Sie hatten von der Deutschen Bank insgesamt rund 2 Milliarden Euro gefordert. Kirch macht den früheren Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer für die Pleite seiner Medien-Imperiums verantwortlich. Die Kirch-Seite legte kurz nach der Entscheidung des Gerichts Revision ein.
Zur Begründung sagte Richterin Brigitte Pecher, es seien keine Vertragsbeziehungen zwischen den betroffenen Unternehmen und der Deutschen Bank feststellbar gewesen, die Schadenersatzansprüche hätten begründen können. Lediglich im Falle der KirchMedia, bei der ein Teil der Beteiligung am TV-Konzern ProSiebenSat.1 gebündelt war, die der Medienunternehmer im Zuge der Insolvenz abgeben musste, habe es eine unmittelbare Vereinbarung mit der Deutschen Bank gegeben. Ansprüche daraus seien aber verjährt.
«Wir sind sehr erfreut und befriedigt. Das ist ein wichtiger Etappensieg», sagte der Anwalt Breuers und der Deutschen Bank, Peter Heckel. «Das Urteil kommt im Ergebnis nicht überraschend», sagte ein Sprecher Kirchs auf Anfrage. Noch am Nachmittag legte die Kirch-Seite Revision gegen die Entscheidung ein.
Der frühere Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Kirch argumentiert in dem Verfahren, die Insolvenz seiner Firma sei durch diese Äußerung ausgelöst worden. Die Deutsche Bank betonte hingegen, es habe keinen
kausalen Zusammenhang zwischen dem Breuer-Interview und der Insolvenz gegeben. Das Unternehmen sei bereits vor dem Interview im Februar 2002 überschuldet gewesen. Weder Kirch noch Breuer waren persönlich zu dem Verkündungstermin erschienen. Sie wurden durch ihre Anwälte vertreten.
Insgesamt geht es in der Auseinandersetzung zwischen Kirch und der Deutschen Bank um Schadenersatz von ursprünglich rund 3,5 Milliarden Euro. Dass Kirch in einem anderen Punkt grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 festgestellt. Dabei ging es aber nur um Haftung für Schäden aus der Versteigerung der Beteiligung am Springer-Konzern.
Landgericht München I
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat den seit Jahren andauernden Klagebemühungen des Medienunternehmers Leo Kirch gegen Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ein Ende bereitet.
Eine Klageerzwingung gegen Breuer sei verworfen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.
Neben der zivilrechtlichen Klage hatte Kirch auch eine strafrechtliche Verfolgung Breuers angestrebt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte ihre auf Kirchs Anzeige hin eingeleiteten Ermittlungen aber 2007 eingestellt.
Eine Beschwerde Kirchs hatte 2008 bereits die Generalstaatsanwaltschaft verworfen. Den darauf gestellten Klageerzwingungsantrag wies nun das OLG ab.
Kirchs Vorwurf der Kreditverleumdung sei unzulässig, da nicht er selbst als Privatperson, "sondern allenfalls die Kirch-Gruppe" geschädigt worden sei. Die Vorwürfe gegen Breuer wegen übler Nachrede oder Kreditgefährdung könne Kirch hingegen im Wege der Privatklage weiter verfolgen, urteilten die Frankfurter Richter.
(Az. 2 Ws 147/08)
Eine Klageerzwingung gegen Breuer sei verworfen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.
Neben der zivilrechtlichen Klage hatte Kirch auch eine strafrechtliche Verfolgung Breuers angestrebt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte ihre auf Kirchs Anzeige hin eingeleiteten Ermittlungen aber 2007 eingestellt.
Eine Beschwerde Kirchs hatte 2008 bereits die Generalstaatsanwaltschaft verworfen. Den darauf gestellten Klageerzwingungsantrag wies nun das OLG ab.
Kirchs Vorwurf der Kreditverleumdung sei unzulässig, da nicht er selbst als Privatperson, "sondern allenfalls die Kirch-Gruppe" geschädigt worden sei. Die Vorwürfe gegen Breuer wegen übler Nachrede oder Kreditgefährdung könne Kirch hingegen im Wege der Privatklage weiter verfolgen, urteilten die Frankfurter Richter.
(Az. 2 Ws 147/08)
Wie die „Zeit” berichtet, hat das Oberlandesgericht vorgeschlagen, dass die Deutsche Bank 775 Millionen Euro an Medien-Unternehmer Leo Kirch und seine früheren Unternehmen zahlt. Damit sollen alle Rechtsstreitigkeiten beigelegt sein. Laut „Zeit” hat das Gericht in einem sogenannten Hinweisbeschluss vom 24. März 2011 festgestellt, die Bank und ihr früherer Vorstandssprecher Rolf-Ernst Breuer könnten 2002 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung Kirchs begangen haben. Eine Haftung wegen dieses Delikts komme „ernsthaft in Betracht”. Breuer hatte zwei Monate zuvor in einem TV-Interview über den Konzern gesagt: „Was man alles lesen und hören kann ist, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.” Die Deutsche Bank hat den Vergleichsvorschlag abgelehnt.
USA verklagt die Deutsche Bank
Hypotheken-Klage gegen die Deutsche Bank
Vier Jahre nach Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise verklagt die US-Regierung die Deutsche Bank. Die Bank habe ihre Kunden bei den Geschäften mit Hypothekenpapieren betrogen, die Aktie der Deutschen Bank sackte ab.
Kurz nachdem am Nachmittag bekannt wurde, dass die US-Regierung Klage gegen die Deutsche Bank erhebt, zogen sich die Anleger aus der Aktie zurück. Der Kurs sackte ab, das Deutsche Bank-Papier setzte sich an das Dax-Ende, mit einem Minus von fast drei Prozent.
Die USA werfen der Deutschen Bank und ihrer US-Tochter MortgageIT "rücksichtslose" Praktiken bei der Vergabe von Hypothekenkrediten sowie Betrug vor... Mehr
Vier Jahre nach Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise verklagt die US-Regierung die Deutsche Bank. Die Bank habe ihre Kunden bei den Geschäften mit Hypothekenpapieren betrogen, die Aktie der Deutschen Bank sackte ab.
Kurz nachdem am Nachmittag bekannt wurde, dass die US-Regierung Klage gegen die Deutsche Bank erhebt, zogen sich die Anleger aus der Aktie zurück. Der Kurs sackte ab, das Deutsche Bank-Papier setzte sich an das Dax-Ende, mit einem Minus von fast drei Prozent.
Die USA werfen der Deutschen Bank und ihrer US-Tochter MortgageIT "rücksichtslose" Praktiken bei der Vergabe von Hypothekenkrediten sowie Betrug vor... Mehr
Deutsche Bank zahlt Kirch-Erben rund 800 Millionen Euro
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Filmunternehmer Leo Kirch (1926 – 2011) und der Deutschen Bank haben sich seine Erben mit der Bank auf einen Vergleich geeinigt.
Wie BILD aus Verhandlungskreisen erfuhr, zahlt die Deutsche Bank den Kirch-Erben demnach eine Summe von rund 800 Millionen Euro. Die Einigung kam auf Vermittlung des Chairmans von Goldsmith Capital Partners, Clemens Vedder, zustande.
Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um die Insolvenz des Kirch-Konzerns aus dem Jahr 2002 beigelegt.
Hintergrund des großen Streits: In einem TV-Interview äußerte der damalige Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer 2002 Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch. Kirchs Imperium zerbrach wenig später, bis heute wurde deshalb um Schadenersatz gestritten.
Die Frage war immer: Tragen Breuer und die Bank an Kirchs Ruin eine Mitschuld, weil der damals mächtigste deutsche Banker öffentlich Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit äußerte? Gleich zwei milliardenschwere Schadenersatzverfahren waren vor dem Oberlandesgericht München anhängig. Insgesamt überzog die Kirch-Seite Deutschlands größtes Geldhaus mit mehr als 40 Prozessen. Insgesamt hatte Kirch 1,6 Milliarden Euro von der Deutschen Bank erlangen wollen.
* Bild
Wie BILD aus Verhandlungskreisen erfuhr, zahlt die Deutsche Bank den Kirch-Erben demnach eine Summe von rund 800 Millionen Euro. Die Einigung kam auf Vermittlung des Chairmans von Goldsmith Capital Partners, Clemens Vedder, zustande.
Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um die Insolvenz des Kirch-Konzerns aus dem Jahr 2002 beigelegt.
Hintergrund des großen Streits: In einem TV-Interview äußerte der damalige Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer 2002 Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch. Kirchs Imperium zerbrach wenig später, bis heute wurde deshalb um Schadenersatz gestritten.
Die Frage war immer: Tragen Breuer und die Bank an Kirchs Ruin eine Mitschuld, weil der damals mächtigste deutsche Banker öffentlich Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit äußerte? Gleich zwei milliardenschwere Schadenersatzverfahren waren vor dem Oberlandesgericht München anhängig. Insgesamt überzog die Kirch-Seite Deutschlands größtes Geldhaus mit mehr als 40 Prozessen. Insgesamt hatte Kirch 1,6 Milliarden Euro von der Deutschen Bank erlangen wollen.
* Bild
Nach der teuren Einigung in der Causa Kirch plant die Deutsche Bank Schadenersatz von ihrem ehemaligen Chef Rolf Breuer einzuklagen. Dieser hatte durch unbedachte Äußerungen gegenüber der Presse das Kirch-Imperium zum Wanken gebracht.
Quelle: Spiegel
Zitat
Es ist der 4. Februar 2002. Das Medienunternehmen des Münchner Medienunternehmers Leo Kirch steckt in Schwierigkeiten. Der Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wird in einem Fernsehinterview gefragt, ob man Kirch helfen werde. Seine Antwort ist verhängnisvoll: "Das halte ich für relativ fraglich", sagt Breuer. "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Es sollen die teuersten Sätze werden, die er je gesagt hat.
Kirchs Imperium ging Pleite. Seine Anwälte machten Breuer dafür verantwortlich und überzogen die Deutsche Bank mit Prozessen. Selbst kurz vor seinem Tod im vergangenen Sommer schleppte sich der von Krankheit gezeichnete Unternehmer noch persönlich vor Gericht, um seinen Kampf fortzuführen.
"Erschossen hat mich der Rolf", hat Kirch einmal gesagt. Der Satz wurde zu seinem Vermächtnis. Seine Familie führte die Prozesse auch nach seinem Tod weiter.
Anfang dieser Woche sah es so aus, als könnte alles bald ein Ende haben. Aus Finanzkreisen war zu hören, die Deutsche Bank wolle einem Vergleich zustimmen - sie müsste dann knapp 800 Millionen Euro an Kirchs Erben zahlen.
Die Summe ist für die Bank zwar zu stemmen. Doch sie würde den Gewinn erheblich schmälern. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hat die Bank insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro verdient. Zieht man die 800 Millionen ab, wären es fast 20 Prozent weniger. Das lassen sich die Aktionäre nicht klaglos gefallen. Konzerninsider rechnen damit, dass große Fondsgesellschaften Druck auf die Bankführung ausüben werden, sich zumindest einen Teil des Geldes von Breuer wiederzuholen - notfalls vor Gericht. "Die Sache ist noch nicht beendet", sagt ein Manager.
Breuer wird nicht verarmen
Eine Schadensersatzklage gegen den Ex-Chef hat es bei der Deutschen Bank noch nie gegeben. Es wäre ein Bruch mit der Corps-ähnlichen Unternehmenskultur. "Einmal Deutsche Bank - immer Deutsche Bank", war bisher die Devise. Ehemalige Vorstandschefs wie Hermann Josef Abs, Alfred Herrhausen oder Hilmar Kopper werden in der Öffentlichkeit bis heute untrennbar mit dem Unternehmen verbunden.
Die Bank versorgt ihre Ex-Chefs gut: Wer aus Altersgründen ausscheidet, behält ein Büro in Frankfurt. Das gilt bisher auch für Breuer. Kaum vorstellbar, dass er von dort aus bald seine Anwälte gegen die Bank in Stellung bringen muss. "Das wäre sehr ungewöhnlich für die Deutsche Bank", sagt Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums und Kenner der Bankenszene. "Wenn es vermeidbar ist, wird sie es vermeiden."
Die Frage ist allerdings, ob das Vermeiden rechtlich überhaupt möglich ist oder ob die Bank nicht sogar gezwungen sein wird, ihren Ex-Chef zu verklagen. Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in einem ähnlichen Fall von 1997. Darin ist klar festgelegt, dass der Aufsichtsrat Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder prüfen und bei Aussicht auf Erfolg auch klagen muss. "In dieser Frage gibt es keinen Ermessensspielraum", sagt ein Jurist, der nicht genannt werden will. "Der Aufsichtsrat kann das nicht einfach wegwischen mit der Begründung, es handele sich um ein verdientes Vorstandsmitglied." Sonst würden auch seine Mitglieder schadensersatzpflichtig - etwa wenn Aktionäre klagen.
Quelle: Spiegel
Die Deutsche Bank muss sich derzeit gleich gegen eine Vielzahl von Klagen wehren. Jetzt droht Deutschlands größter Bank neues Ungemach. Die Abwicklungsgesellschaft der WestLB fordert 300 Millionen Euro Schadensersatz. Vor einem US-Gericht hat die Erste Abwicklungsgesellschaft (EAA) Klage eingereicht.
Quelle: Spiegel
Zitat
Die EAA wirft der Deutschen Bank vor, beim Verkauf von Hypothekenpapieren falsche Angaben gemacht zu haben, und verlangt mindestens 300 Millionen Dollar als Wiedergutmachung. Ein Sprecher der Deutschen Bank wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, gegen die Klage vorgehen zu wollen.
Die Juristen der Deutschen Bank haben Erfahrung auf diesem Gebiet - schließlich gehörte das Institut vor dem Zusammenbruch des US-Häusermarkts im Jahr 2007 zu den größten Anbietern von Anleihen, die mit minderwertigen Immobilienkrediten abgesichert waren. Anders als die meisten Konkurrenten hatte die Deutsche Bank Chart zeigen die Gefahren in diesem Segment aber früh erkannt und viele ihrer zuvor eingesammelten Papiere und Kredite an andere Investoren weitergegeben. Mehrere davon fühlen sich heute betrogen.
Der SPIEGEL hatte jüngst berichtet, dass auch ehemalige Zweckgesellschaften der Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB in den USA eine Betrugsklage gegen die Deutsche Bank eingereicht haben. Sie fordern 439 Millionen Dollar Schadensersatz plus Strafzahlungen. In sogenannten Zweckgesellschaften hatten viele Banken ihre riskanten Spekulationen ausgelagert, sie tauchten meist nicht in den Bilanzen der Institute auf.
Quelle: Spiegel
Die Deutsche Bank sieht sich im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise erneut mit einer Klage konfrontiert. Mehr als eine halbe Milliarde US-Dollar verlangt die sogenannte Erste Abwicklungsanstalt (EAA), besser bekannt als "Bad Bank" der WestLB, und zieht deshalb in den USA vor Gericht. Grund ist die fehlerhafte Beratung beim Verkauf von Hypothekenpapieren, berichtet n-tv-Online.
Die Bad Bank der WestLB hat beim Supreme Court in New York Klage gegen die Deutsche Bank erhoben. Der Streitwert beträgt 512 Millionen Dollar. Wegen angeblich fehlerhafter Beratung beim Verkauf von Hypothekenpapieren soll die Deutsche Bank Schadenersatz zahlen, fordert die Bad Bank der WestLB, die als Erste Abwicklungsanstalt (EAA) firmiert. Sie verlangt, laut Angaben der dpa, mindestens 300 Millionen US-Dollar als Wiedergutmachung.
In diesem konkreten Fall hat die zur Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) gehörende Zweckgesellschaft Phoenix Light SF bei einem Gericht in New York ihre Klage eingereicht. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage sehr ungewiss. Erst in der vergangenen Woche hatte ein Richter zwei ähnlich lautende Klagen anderer Investoren abgewiesen. Die Begründung der Richter war beide Male, dass die Kläger ihre Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnten.
In der Zweckgesellschaft Phoenix Light SF liegen die richtig toxischen Papiere der WestLB-Bad-Bank. Ursprünglich hatten die hier gehaltenen Papiere einen Wert von rund 23 Milliarden Euro. Um einen Neustart der WestLB zu ermöglichen, wurden diese Papiere Anfang 2008 in der Phoenix Light SF abgeladen. Die WestLB selbst wird bis zum 30. Juni 2012 als Marke vom Markt verschwunden sein, berichtet n-tv-online.
Die Bad Bank der WestLB hat beim Supreme Court in New York Klage gegen die Deutsche Bank erhoben. Der Streitwert beträgt 512 Millionen Dollar. Wegen angeblich fehlerhafter Beratung beim Verkauf von Hypothekenpapieren soll die Deutsche Bank Schadenersatz zahlen, fordert die Bad Bank der WestLB, die als Erste Abwicklungsanstalt (EAA) firmiert. Sie verlangt, laut Angaben der dpa, mindestens 300 Millionen US-Dollar als Wiedergutmachung.
In diesem konkreten Fall hat die zur Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) gehörende Zweckgesellschaft Phoenix Light SF bei einem Gericht in New York ihre Klage eingereicht. Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage sehr ungewiss. Erst in der vergangenen Woche hatte ein Richter zwei ähnlich lautende Klagen anderer Investoren abgewiesen. Die Begründung der Richter war beide Male, dass die Kläger ihre Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnten.
In der Zweckgesellschaft Phoenix Light SF liegen die richtig toxischen Papiere der WestLB-Bad-Bank. Ursprünglich hatten die hier gehaltenen Papiere einen Wert von rund 23 Milliarden Euro. Um einen Neustart der WestLB zu ermöglichen, wurden diese Papiere Anfang 2008 in der Phoenix Light SF abgeladen. Die WestLB selbst wird bis zum 30. Juni 2012 als Marke vom Markt verschwunden sein, berichtet n-tv-online.
Der Streit zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch steht vor einer erneuten Eskalation. Nachdem in den letzten Wochen Meldungen über einen aussergerichtlichen Vergleich kursierten, droht der Streit wieder zu eskalieren. Die Deutsche Bank will dem Vergleich nicht zustimmen, die Kirch-Erben drohen mit weiteren Klagen.
Quelle: Spiegel
Zitat
s ist die zweite Volte im Fall Leo Kirch gegen die Deutsche Bank: Nach einer zehn Jahre dauernden Prozessfehde wollten sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen. 812 Millionen Euro wollte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann den Erben des verstorbenen Medienunternehmers zahlen - ohne Anerkennung der Schuld. Doch weil der Vorstand der Deutschen Bank die Einigung ablehnt, droht jetzt die Eskalation.
Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge beharren die Kirch-Erben auf dem ausgehandelten Schadensersatz von 812 Millionen Euro. Wenn die Deutsche Bank den Vergleich aber tatsächlich ablehnt, wie der SPIEGEL berichtet, steht der Kompromissvorschlag vor dem Scheitern. Wie die "SZ" unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtet, werde die Kirch-Seite einen deutlich geringeren Betrag nicht akzeptieren.
Deutsche Bank erwartet Attacken auf der Aktionärsversammlung
Sollte die Deutsche Bank die 812 Millionen Euro nicht zahlen, werde auf allen Ebenen weiter gestritten, heißt es in dem Bericht. Das gelte sowohl für die noch anhängigen Gerichtsverfahren als auch für die Aktionärsversammlung der Deutschen Bank am 31. Mai, bei der Vorstandschef Josef Ackermann verabschiedet wird.
In der Bank stelle man sich bereits auf neue, harte Attacken der Kirch-Anwälte bei der Hauptversammlung ein. Der Zeitung zufolge ist man im Kirch-Lager zuversichtlich, bei einer Fortdauer des Streits noch mehr Schadensersatz erzielen zu können.
Quelle: Spiegel
Nachdem die Deutsche Bank einen Vergleich mit den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch abgelehnt hat, gehen die rechtlichen Streitigkeiten zwischen den Parteien weiter. Aktuell gehen die Entwicklungen vor Gericht zu Gunsten der Kirch-Seite.
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Kirch, der im Juli 2011 starb, glaubte an eine Verschwörung: Breuer habe seine Bemerkungen gemacht, um ihn in Schwierigkeiten zu bringen. Als vermutetes Motiv nennen die Kirch-Vertreter, dass es die Bank auf Kirchs 40-Prozent-Beteiligung an der Axel Springer AG abgesehen habe. Außerdem hätten die Banker als Berater bei einer Umstrukturierung der Kirch-Gruppe viel Geld verdienen wollen.
Ein bislang nicht bekanntes Dokument scheint diese Sicht der Dinge zu stützen und dürfte die Bank und ihren Ex-Vorstandschef Breuer in neue Erklärungsnöte bringen. Es handelt sich um ein Protokoll, das von einem Mitarbeiter der Bayerischen Landesbank verfasst wurde. Es liegt der ZEIT vor.
Dabei hat die Bank das Problem, dass Breuer und andere Bankmanager vor Gericht etwas anderes vortragen, als in ihren eigenen Dokumenten steht. In Protokoll der Vorstandssitzung vom 29. Januar 2002 ist festgehalten, dass die Bank gefragt worden sei, ob sie im Fall Kirch als »Mediator« tätig werden könne.
Es wird an dieser Stelle nicht ausgeführt, zwischen wem sie hätte vermitteln sollen, aber vorher im Text werden Rupert Murdoch und der Axel Springer Verlag erwähnt. In dem Vorstandsprotokoll steht auch, dass die Banker zunächst Kirch fragen wollten, ob er ihre Dienste nutzen wolle. Lehne er ab, könne die Bank als Berater für andere Interessenten tätig werden.
Heute stellt die Bank dieses Protokoll infrage. Es sei missverständlich formuliert. In Wahrheit habe die Bank gar kein Mandat von Kirch gewollt. Das steht aber auch im Widerspruch zu einer eidesstattlichen Versicherung, die Breuer vor Jahren abgegeben hat. Darin erklärte er, er habe Kirch im Februar 2002 angeboten, sein Haus könne als »Schutzschild« für ihn tätig werden.
Für Kirchs Verschwörungsthese gibt es Indizien. Eine Woche vor dem Interview hatte Breuer an einem Abendessen mit dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder teilgenommen, bei dem es um Kirchs Probleme ging. Mit dabei waren der damalige Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff und der WAZ-Verleger Erich Schumann, der Interesse an Kirchs Springer-Aktien hatte. Zwei Tage nach dem Kanzlergespräch berichtete Breuer seinen Vorstandskollegen davon. Fünf weitere Tage später sprach er die verhängnisvollen Sätze in eine Fernsehkamera. Und als das Interview hohe Wellen geschlagen hatte, reiste Breuer zu Kirch und bot ihm die Hilfe der Bank an.
Breuer ist inzwischen von seiner früheren Erklärung über sein Treffen mit Kirch am 9. Februar 2002 abgerückt. Er habe kein konkretes Angebot gemacht, sondern den Medienunternehmer nach dem verunglückten Interview nur beschwichtigen wollen, sagte er jüngst vor Gericht. Doch in dem nun gefundenen Protokoll der Bayerischen Landesbank klingt das ganz anders. Verfasst wurde es von einem Mitarbeiter des BayernLB-Vorstands Peter Kahn, der seinen Chef zu einer Besprechung von Kirchs Gläubigerbanken nach Frankfurt begleitet hatte.
Es war eine hochkarätige Runde, die sich am 14. Februar 2002 traf, um über die Lage bei der Kirch-Gruppe zu diskutieren. Gastgeber war Breuer. Für die DZ-Bank war deren Vorstandschef Ulrich Brixner da, für die Commerzbank Vorstand Horst Müller, für die HypoVereinsbank Vorstand Stefan Jentzsch. Breuer warf »die Frage nach einer Überschuldung der KirchGruppe« auf und gab für sein Haus auch gleich eine Antwort: Man müsse sie bei einer realistischen Bewertung (»real case«) wohl »bejahen«. So steht es jedenfalls in dem Protokoll.
Breuer berichtete demnach über das Vieraugengespräch, das er Tage zuvor mit Kirch geführt hatte und, so steht es im Protokoll, »in dem er ihm die Hilfe der Deutschen Bank bei der Restrukturierung der KirchGruppe anbot und folgende Vorschläge unterbreitete: 1. Verkauf Springer-Anteile, 2. Verkauf Telecinco-Anteile, 3. Aufgabe der Mehrheit an Premiere, 4. Aufgabe der Mehrheit an Formel 1«.
Das Protokoll der BayernLB stützt die Version der Kirch-Seite, wonach es dem Deutsche-Bank-Chef darum ging, mit Kirch ins Geschäft zu kommen und am anstehenden Verkauf von Beteiligungen mitzuverdienen.
Breuer berichtete den anderen Bankern auch über das Gespräch, das er mit Schröder, Middelhoff und Schumann geführt hatte. Schröder habe »eine evtl. Mehrheitsübernahme von Murdoch auf den PayTV-Bereich begrenzt wissen« wollen. Das Gericht hatte Schröder als Zeugen hören wollen, er machte aber von seinem Verweigerungsrecht als Bundestagsabgeordneter Gebrauch. Middelhoff bestritt in seiner Aussage jüngst, dass in der Runde das Kirch-Erbe aufgeteilt worden sei.
Vor allem eine Passage des Protokolls dürfte Breuer vor Gericht in neue Erklärungsnöte bringen. »Herr Dr. Breuer informierte, dass Herr Murdoch ihm telefonisch avisiert habe, dass er kein Interesse mehr an der Übernahme von Premiere habe«, heißt es da. Warum sprach der Deutschbanker mit dem amerikanisch-australischen Medienunternehmer über Kirchs Beteiligungen, wo er doch mit deren Verkauf gar nichts zu tun haben wollte, wie er und seine damaligen Vorstandskollegen heute behaupten? Diese Frage wird er den Richtern nun wohl beantworten müssen.
Das Protokoll dürfte auch für die Staatsanwaltschaft München I von Interesse sein. Sie ermittelt seit einigen Monaten wegen des Verdachts des Prozessbetrugs und der falschen uneidlichen Aussage gegen mehrere Deutschbanker. Die Staatsanwälte haben dazu auch das Büro und die Wohnung von Josef Ackermann durchsucht.
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Deutsche Bank entledigt sich Milliardenklage mit Millionenzahlung
Die Deutsche Bank steht für zwielichtige Hypotheken-Geschäfte einer Tochtergesellschaft in den USA gerade. Um eine Klage aus der Welt zu schaffen, zahlen die Frankfurter 202 Millionen Dollar oder umgerechnet 156 Millionen Euro. Die US-Justiz hatte der Tochter MortgageIT Betrug beim Geschäft mit Hypothekenfinanzierungen vorgeworfen. Die Bank räumte in einigen Punkten ein Fehlverhalten ein.
Die Deutsche Bank steht für zwielichtige Hypotheken-Geschäfte einer Tochtergesellschaft in den USA gerade. Um eine Klage aus der Welt zu schaffen, zahlen die Frankfurter 202 Millionen Dollar oder umgerechnet 156 Millionen Euro. Die US-Justiz hatte der Tochter MortgageIT Betrug beim Geschäft mit Hypothekenfinanzierungen vorgeworfen. Die Bank räumte in einigen Punkten ein Fehlverhalten ein.
US-Regierung reicht Klage gegen Deutsche Bank ein
Wegen Verlusten aus Hypotheken- schulden verklagt die US-Regierung mehrere große Kreditinstitute, darunter auch die Deutsche Bank. Medienberichten zufolge wirft dabei der US-Einlagensicherungsfonds FDIC den Banken vor, die Risiken von Wohnungsbaukrediten falsch dargestellt zu haben, was zu einem Schaden für Investoren führte.
Die US-Behörde tritt dabei als Insolvenzverwalter zweier 2009 in die Pleite geschlitterten kleinerer Banken aus dem US-Bundesstaat Illinois auf (Citizens National und Strategic Capital), die Hypotheken von den Geldhäusern übernommen hatten und fordert nun insgesamt 92 Millionen US-Dollar. Zu den angeklagten Geldhäusern zählen neben der Deutschen Bank auch Bank of America, Citigroup sowie JP Morgan Chase.
Im Zusammenhang mit Hypothekenkrediten war die Deutsche Bank in den USA bereits in einem weiteren Fall – verursacht durch ihre US-Tochterfirma MortgageIT – verwickelt. Die amerikanische Regierung einigte sich mit den beiden Geldhäusern auf einen Vergleich in Höhe von mehr als 200 Millionen US-Dollar. MortgageIT hatte sich mit falschen Angaben zu faulen Krediten Bürgschaften aus einem Regierungsprogramm erschlichen.
Die US-Behörde tritt dabei als Insolvenzverwalter zweier 2009 in die Pleite geschlitterten kleinerer Banken aus dem US-Bundesstaat Illinois auf (Citizens National und Strategic Capital), die Hypotheken von den Geldhäusern übernommen hatten und fordert nun insgesamt 92 Millionen US-Dollar. Zu den angeklagten Geldhäusern zählen neben der Deutschen Bank auch Bank of America, Citigroup sowie JP Morgan Chase.
Im Zusammenhang mit Hypothekenkrediten war die Deutsche Bank in den USA bereits in einem weiteren Fall – verursacht durch ihre US-Tochterfirma MortgageIT – verwickelt. Die amerikanische Regierung einigte sich mit den beiden Geldhäusern auf einen Vergleich in Höhe von mehr als 200 Millionen US-Dollar. MortgageIT hatte sich mit falschen Angaben zu faulen Krediten Bürgschaften aus einem Regierungsprogramm erschlichen.
Deutsche Bank muss Kirch-Erben Schadenersatz zahlen
Die Deutsche Bank muss den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Die Höhe der Summe sollen Gutachter feststellen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Kirch-Anwalt Gauweiler sprach von einem "großen Erfolg" für die Erben, die rund zwei Milliarden Euro von der Bank fordern.
Schwarzer Advent für die Deutsche Bank: Das Geldhaus muss nach zahlreichen Rückschlägen in den letzten Tagen nun auch noch den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Das Kreditinstitut und sein früherer Chef seien mitverantwortlich für die Pleite von weiten Teilen des Konzerns 2002, urteilte das Oberlandesgericht München am Freitag.
Die Höhe der Schadensersatzzahlung soll in einem Gutachten im kommenden Jahr festgelegt werden. Richter Guido Kotschy sah es für zahlreiche Teile des Konzerns als erwiesen an, dass Äußerungen des früheren Bankchefs Rolf Breuer das Ende des Imperiums besiegelt hätten. Breuer hatte vor zehn Jahren in einem Interview indirekt Zweifel an der Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert.
Kirch-Anwalt Peter Gauweiler erklärte nach dem Schuldspruch, das Urteil sei ein "sehr, sehr großer Erfolg" für die Kläger. Es gehe weit darüber hinaus, was seine Partei erhofft hatte. Die Erben verlangten insgesamt zwei Milliarden Euro von der Deutschen Bank. Allerdings schloss das Gericht für einige der einst 17 Kirch-Gesellschaften Ansprüche aus.
Revision gegen sein Urteil schloss das Gericht ebenfalls aus. Die Anwälte der Deutschen Bank kündigten dennoch an, Rechtsmittel dagegen zu prüfen. Der Anwalt der Deutschen Bank, Markus Meier, kündigte eine Nicht-Feststellungsklage vor dem Bundesgerichtshof an.
Beide Parteien können bis Ende Januar nun Gutachter vorschlagen. Zwei Gutachter sollen dann die Höhe des Schadenersatzes festlegen.
Richter: Ex-Bankchef Breuer hat Mitverantwortung an der Kirch-Pleite
Richter Guido Kotschy hatte bereits im November die Einschätzung geäußert, durch das umstrittene Interview von Ex-Bankchef Rolf Breuer zur Kreditwürdigkeit des mittlerweile verstorbenen Medienzars sei Kirch ein Schaden von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden. Am Freitagmorgen hatte er diese Einschätzung bekräftigt und seine Einschätzung wiederholt, nach der er Breuer eine Mitverantwortung an der Pleite gibt. Die Aussagen Breuers in dem umstrittenen Interview seien kein Unfall gewesen, hatte Kotschy bereits im November erklärt.
Deutsche-Bank-Anwalt Meier hatte am Freitag Morgen Breuer nochmals verteidigt. Der damalige Vorstandssprecher habe in dem Interview nur das gesagt, was allgemein bekannt gewesen sei. Außerdem habe sich das Gericht nicht mit der Kausalität beschäftigt. Die Bank bezweifle, ob das Interview etwas an dem Fortgang der Dinge geändert hätte.
Breuer hatte in dem am 4. Februar 2002 ausgestrahlten Fernsehgespräch auf die Frage gesagt, ob man dem klammen Kirch weiterhin helfen würde: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Zwei Monate später musste Kirch Insolvenz anmelden. Er hatte rund 6,5 Milliarden Euro Schulden angehäuft. Kirch machte in der Folge immer wieder die Deutsche Bank und Breuer für seine Pleite verantwortlich: "Erschossen hat mich der Rolf", sagte Kirch.
Rechtsstreit seit zehn Jahren - Vergleichsvorschläge gescheitert
Der frühere Medienmanager verklagte Breuer und die Deutsche Bank. Seit rund zehn Jahren dauert der Rechtsstreit an. Das Oberlandesgericht verhandelte den Fall in zweiter Instanz. Kirch selbst trat schwer krank in einem Rollstuhl noch Anfang 2011 als Zeuge auf. Weniger als ein halbes Jahr später starb er. Seine Erben führten den Prozess weiter.
Zahlreiche prominente Zeugen traten dabei auf wie Verlegerin Friede Springer, Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann oder der ehemalige Bertelsmann-Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff. Trotz eines mehrmaligen Versuchs des Gerichts kam es nicht zu einer gütlichen Einigung. Im März lehnte die Deutsche Bank den Vorschlag ab, 800 Millionen Euro an die Kirch-Erben und die Gläubiger zu zahlen.
Auch nach der Sitzung im November, bei der Prozessbeobachter bereits mit einem Urteil rechneten, verzichtete das Oberlandesgericht auf ein Urteil und gab den Beteiligten noch Zeit, sich doch noch auf einen Vergleich zu verständigen. Doch von der Deutschen Bank gab es kein Angebot mehr
Schwarzer Advent für die Deutsche Bank: Das Geldhaus muss nach zahlreichen Rückschlägen in den letzten Tagen nun auch noch den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Das Kreditinstitut und sein früherer Chef seien mitverantwortlich für die Pleite von weiten Teilen des Konzerns 2002, urteilte das Oberlandesgericht München am Freitag.
Die Höhe der Schadensersatzzahlung soll in einem Gutachten im kommenden Jahr festgelegt werden. Richter Guido Kotschy sah es für zahlreiche Teile des Konzerns als erwiesen an, dass Äußerungen des früheren Bankchefs Rolf Breuer das Ende des Imperiums besiegelt hätten. Breuer hatte vor zehn Jahren in einem Interview indirekt Zweifel an der Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert.
Kirch-Anwalt Peter Gauweiler erklärte nach dem Schuldspruch, das Urteil sei ein "sehr, sehr großer Erfolg" für die Kläger. Es gehe weit darüber hinaus, was seine Partei erhofft hatte. Die Erben verlangten insgesamt zwei Milliarden Euro von der Deutschen Bank. Allerdings schloss das Gericht für einige der einst 17 Kirch-Gesellschaften Ansprüche aus.
Revision gegen sein Urteil schloss das Gericht ebenfalls aus. Die Anwälte der Deutschen Bank kündigten dennoch an, Rechtsmittel dagegen zu prüfen. Der Anwalt der Deutschen Bank, Markus Meier, kündigte eine Nicht-Feststellungsklage vor dem Bundesgerichtshof an.
Beide Parteien können bis Ende Januar nun Gutachter vorschlagen. Zwei Gutachter sollen dann die Höhe des Schadenersatzes festlegen.
Richter: Ex-Bankchef Breuer hat Mitverantwortung an der Kirch-Pleite
Richter Guido Kotschy hatte bereits im November die Einschätzung geäußert, durch das umstrittene Interview von Ex-Bankchef Rolf Breuer zur Kreditwürdigkeit des mittlerweile verstorbenen Medienzars sei Kirch ein Schaden von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden. Am Freitagmorgen hatte er diese Einschätzung bekräftigt und seine Einschätzung wiederholt, nach der er Breuer eine Mitverantwortung an der Pleite gibt. Die Aussagen Breuers in dem umstrittenen Interview seien kein Unfall gewesen, hatte Kotschy bereits im November erklärt.
Deutsche-Bank-Anwalt Meier hatte am Freitag Morgen Breuer nochmals verteidigt. Der damalige Vorstandssprecher habe in dem Interview nur das gesagt, was allgemein bekannt gewesen sei. Außerdem habe sich das Gericht nicht mit der Kausalität beschäftigt. Die Bank bezweifle, ob das Interview etwas an dem Fortgang der Dinge geändert hätte.
Breuer hatte in dem am 4. Februar 2002 ausgestrahlten Fernsehgespräch auf die Frage gesagt, ob man dem klammen Kirch weiterhin helfen würde: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Zwei Monate später musste Kirch Insolvenz anmelden. Er hatte rund 6,5 Milliarden Euro Schulden angehäuft. Kirch machte in der Folge immer wieder die Deutsche Bank und Breuer für seine Pleite verantwortlich: "Erschossen hat mich der Rolf", sagte Kirch.
Rechtsstreit seit zehn Jahren - Vergleichsvorschläge gescheitert
Der frühere Medienmanager verklagte Breuer und die Deutsche Bank. Seit rund zehn Jahren dauert der Rechtsstreit an. Das Oberlandesgericht verhandelte den Fall in zweiter Instanz. Kirch selbst trat schwer krank in einem Rollstuhl noch Anfang 2011 als Zeuge auf. Weniger als ein halbes Jahr später starb er. Seine Erben führten den Prozess weiter.
Zahlreiche prominente Zeugen traten dabei auf wie Verlegerin Friede Springer, Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann oder der ehemalige Bertelsmann-Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff. Trotz eines mehrmaligen Versuchs des Gerichts kam es nicht zu einer gütlichen Einigung. Im März lehnte die Deutsche Bank den Vorschlag ab, 800 Millionen Euro an die Kirch-Erben und die Gläubiger zu zahlen.
Auch nach der Sitzung im November, bei der Prozessbeobachter bereits mit einem Urteil rechneten, verzichtete das Oberlandesgericht auf ein Urteil und gab den Beteiligten noch Zeit, sich doch noch auf einen Vergleich zu verständigen. Doch von der Deutschen Bank gab es kein Angebot mehr
Deutsche Bank wegen schweren Betrugs verurteilt
Ein italienisches Gericht hat in einem Strafprozess vier Banken wegen schweren Betrugs verurteilt - darunter die Deutsche Bank. Sie soll nun eine Strafe von einer Million Euro zahlen, will aber in Berufung gehen
Riskante Zinswetten gegen Städte und Kommunen kosten die Deutsche Bank und andere Investmentbanken nun auch in Italien Geld und Reputation. Ein Gericht in Mailand befand die Deutsche Bank, die Schweizer UBS, die US-Bank JP Morgan und die deutsch-irische Depfa des schweren Betrugs für schuldig
Die Banken hatten Derivate an die Stadt Mailand verkauft, die sie mit der Aussicht auf niedrigere Zinsen köderten. Doch letztlich kosteten die Zinsswaps die Stadt Millionen. Das Urteil ist nur der Auftakt zu einer ganzen Serie von Prozessen: Rund 600 italienische Kommunen haben Derivate im Volumen von 36 Milliarden Euro gekauft, nun drohen ihnen nach Daten der heimischen Notenbank daraus Verluste von fast vier Milliarden Euro.
Das Gericht verurteilte die Banken zu je einer Million Euro Strafe und ordnete die Abschöpfung von 87 Millionen Euro mutmaßlich erzieltem Gewinn an. Die Deutsche Bank muss 24,3 Millionen Euro zurückgeben, die zur verstaatlichten Hypo Real Estate (HRE) gehörende Depfa knapp 24 Millionen Euro. Neun Bankmitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen von bis zu acht Monaten verurteilt.
Staatsanwalt Alfredo Robledo hatte bis zu zwölf Monate Haft gefordert. Er hatte den Banken vorgeworfen, 100 Millionen Euro durch die Geschäfte abgesahnt zu haben. "Das ist ein historisches Urteil, weil es den Grundsatz anerkennt, dass die Geschäfte von Banken mit der öffentlichen Hand transparent sein müssen", sagte Robledo nach dem Richterspruch.
Alle vier Banken kündigten Berufung gegen das Urteil an. "Die Deutsche Bank ist weiter der Auffassung, dass die Bank und ihre Mitarbeiter sich stets korrekt verhalten haben", sagte ein Sprecher. JP Morgan erklärte, die Verhandlung habe gezeigt, dass sich alle Beteiligten anständig und ehrlich verhalten hätten und dass die Transaktionen nach britischem und italienischem Recht in Ordnung gewesen seien. "Das ist ein sehr gefährliches Urteil für die Banken", sagte Rechtsexperte Tommaso Iaqinta. "Das ist zwar nur der erste Schritt, aber es könnte sich zu so etwas wie einem Tsunami für das ganze System entwickeln."
Auf zivilrechtlichem Wege hatten sich die vier Banken mit Mailand geeinigt. Die Stadtverwaltung hatte versprochen, auch im Strafverfahren nicht gegen die Institute auszusagen. Ein früherer Stadtkämmerer von Mailand war aber vor Gericht aufgetreten und hatte erklärt, er sei "sicherlich kein Experte für Derivate" und habe nur Grundkenntnisse in der englischen Sprache, in der die Verträge abgefasst waren.
Mit den Swapgeschäften wollte die Millionenstadt ihre Zinslast für eine 1,7 Milliarden Euro schwere 30-jährige Anleihe verringern, die sie 2005 aufgelegt hatte. Die Banken hatten argumentiert, dass die Verwaltung über die Risiken voll aufgeklärt worden sei und die Finanzmetropole durchaus Erfahrung in solchen komplexen Geschäften habe.
So hatte die Deutsche Bank auch in Deutschland argumentiert, wo sie Zinsswaps mit Städten, Gemeinden und mittelständischen Unternehmen abgeschlossen hatte, die Zinsen sparen wollten. Auch diese entpuppten sich in der Finanzkrise als verlustreich für die Käufer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Deutsche Bank ebenfalls verurteilt, weil die komplexe Transaktion nach seiner Auffassung "bewusst zulasten des Anlegers" konstruiert worden sei. Seither haben sich die Deutsche Bank und andere Institute mit zahlreichen Kommunen und Unternehmen auf Vergleiche geeinigt.
Nicht nur in Italien steht die Deutsche Bank im Fokus der Justiz: Am Mittwoch vergangener Woche hatten 500 Fahnder unter anderem die Zentrale des Dax-Konzerns in Frankfurt durchkämmt. Ermittelt wird wegen schwerer Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten (CO2-Zertifikaten).
Und am vergangenen Freitag hatte die Deutsche Bank im Ringen mit den Erben von Leo Kirch eine schwere Niederlage erlitten. Das Geldhaus muss nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts für Verluste in Folge der Pleite des Kirch-Imperiums 2002 Schadenersatz leisten.
Riskante Zinswetten gegen Städte und Kommunen kosten die Deutsche Bank und andere Investmentbanken nun auch in Italien Geld und Reputation. Ein Gericht in Mailand befand die Deutsche Bank, die Schweizer UBS, die US-Bank JP Morgan und die deutsch-irische Depfa des schweren Betrugs für schuldig
Die Banken hatten Derivate an die Stadt Mailand verkauft, die sie mit der Aussicht auf niedrigere Zinsen köderten. Doch letztlich kosteten die Zinsswaps die Stadt Millionen. Das Urteil ist nur der Auftakt zu einer ganzen Serie von Prozessen: Rund 600 italienische Kommunen haben Derivate im Volumen von 36 Milliarden Euro gekauft, nun drohen ihnen nach Daten der heimischen Notenbank daraus Verluste von fast vier Milliarden Euro.
Das Gericht verurteilte die Banken zu je einer Million Euro Strafe und ordnete die Abschöpfung von 87 Millionen Euro mutmaßlich erzieltem Gewinn an. Die Deutsche Bank muss 24,3 Millionen Euro zurückgeben, die zur verstaatlichten Hypo Real Estate (HRE) gehörende Depfa knapp 24 Millionen Euro. Neun Bankmitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen von bis zu acht Monaten verurteilt.
Staatsanwalt Alfredo Robledo hatte bis zu zwölf Monate Haft gefordert. Er hatte den Banken vorgeworfen, 100 Millionen Euro durch die Geschäfte abgesahnt zu haben. "Das ist ein historisches Urteil, weil es den Grundsatz anerkennt, dass die Geschäfte von Banken mit der öffentlichen Hand transparent sein müssen", sagte Robledo nach dem Richterspruch.
Alle vier Banken kündigten Berufung gegen das Urteil an. "Die Deutsche Bank ist weiter der Auffassung, dass die Bank und ihre Mitarbeiter sich stets korrekt verhalten haben", sagte ein Sprecher. JP Morgan erklärte, die Verhandlung habe gezeigt, dass sich alle Beteiligten anständig und ehrlich verhalten hätten und dass die Transaktionen nach britischem und italienischem Recht in Ordnung gewesen seien. "Das ist ein sehr gefährliches Urteil für die Banken", sagte Rechtsexperte Tommaso Iaqinta. "Das ist zwar nur der erste Schritt, aber es könnte sich zu so etwas wie einem Tsunami für das ganze System entwickeln."
Auf zivilrechtlichem Wege hatten sich die vier Banken mit Mailand geeinigt. Die Stadtverwaltung hatte versprochen, auch im Strafverfahren nicht gegen die Institute auszusagen. Ein früherer Stadtkämmerer von Mailand war aber vor Gericht aufgetreten und hatte erklärt, er sei "sicherlich kein Experte für Derivate" und habe nur Grundkenntnisse in der englischen Sprache, in der die Verträge abgefasst waren.
Mit den Swapgeschäften wollte die Millionenstadt ihre Zinslast für eine 1,7 Milliarden Euro schwere 30-jährige Anleihe verringern, die sie 2005 aufgelegt hatte. Die Banken hatten argumentiert, dass die Verwaltung über die Risiken voll aufgeklärt worden sei und die Finanzmetropole durchaus Erfahrung in solchen komplexen Geschäften habe.
So hatte die Deutsche Bank auch in Deutschland argumentiert, wo sie Zinsswaps mit Städten, Gemeinden und mittelständischen Unternehmen abgeschlossen hatte, die Zinsen sparen wollten. Auch diese entpuppten sich in der Finanzkrise als verlustreich für die Käufer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Deutsche Bank ebenfalls verurteilt, weil die komplexe Transaktion nach seiner Auffassung "bewusst zulasten des Anlegers" konstruiert worden sei. Seither haben sich die Deutsche Bank und andere Institute mit zahlreichen Kommunen und Unternehmen auf Vergleiche geeinigt.
Nicht nur in Italien steht die Deutsche Bank im Fokus der Justiz: Am Mittwoch vergangener Woche hatten 500 Fahnder unter anderem die Zentrale des Dax-Konzerns in Frankfurt durchkämmt. Ermittelt wird wegen schwerer Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten (CO2-Zertifikaten).
Und am vergangenen Freitag hatte die Deutsche Bank im Ringen mit den Erben von Leo Kirch eine schwere Niederlage erlitten. Das Geldhaus muss nach einem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts für Verluste in Folge der Pleite des Kirch-Imperiums 2002 Schadenersatz leisten.
Deutsche Bank muss mit Strafzahlung rechnen
Wieder Ärger für die Deutsche Bank in den USA: Wegen Marktmanipulation kommt auf den Frankfurter Finanzkonzern eine Strafzahlung in Höhe von 1,5 Millionen Dollar zu
Die Deutsche Bank soll für eine vermeintliche Manipulation des kalifornischen Energiemarktes büßen. Wie das Wall Street Journal berichtet, muss der Frankfurter Finanzkonzern mit einer Strafzahlung in Höhe von 1,5 Millionen Dollar rechnen
Die Energiebehörde Federal Energy Regulatory Commission könnte die Sanktion schon am Dienstag bekannt geben. Auch andere Banken befinden sich im Visier der Behörde. Darunter Barclays und JP Morgan Chase. Die Deutsche Bank wollte sich zu dem Bericht nicht äußern und betont sich aus dem kalifornischen Energiemarkt zurückgezogen zu haben.
Wieder Ärger für die Deutsche Bank in den USA: Wegen Marktmanipulation kommt auf den Frankfurter Finanzkonzern eine Strafzahlung in Höhe von 1,5 Millionen Dollar zu
Die Deutsche Bank soll für eine vermeintliche Manipulation des kalifornischen Energiemarktes büßen. Wie das Wall Street Journal berichtet, muss der Frankfurter Finanzkonzern mit einer Strafzahlung in Höhe von 1,5 Millionen Dollar rechnen
Die Energiebehörde Federal Energy Regulatory Commission könnte die Sanktion schon am Dienstag bekannt geben. Auch andere Banken befinden sich im Visier der Behörde. Darunter Barclays und JP Morgan Chase. Die Deutsche Bank wollte sich zu dem Bericht nicht äußern und betont sich aus dem kalifornischen Energiemarkt zurückgezogen zu haben.
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