
Hypo Real Estate (HRE) - Deutsche Pfandbriefbank AG

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Im Prozess um die Zwangsverstaatlichung des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate will das Landgericht München eine Entscheidung verkünden.
In dem Zivilverfahren klagen mehrere dutzend ehemalige HRE-Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Der Beschluss der Hauptversammlung für das sogenannte Squeeze Out der Anleger sei inhaltlich und formal fehlerhaft gewesen, hatte Anwältin Daniela Bergdolt, die einen der insgesamt rund 40 Kläger vertritt, zu Beginn des
Verfahrens im vergangenen Juni argumentiert
In dem Zivilverfahren klagen mehrere dutzend ehemalige HRE-Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Der Beschluss der Hauptversammlung für das sogenannte Squeeze Out der Anleger sei inhaltlich und formal fehlerhaft gewesen, hatte Anwältin Daniela Bergdolt, die einen der insgesamt rund 40 Kläger vertritt, zu Beginn des
Verfahrens im vergangenen Juni argumentiert
Der Rauswurf der letzten HRE-Minderheitsaktionäre im Herbst 2009 durch den Bund war rechtens. Das Landgericht München I wies die Klagen mehrerer Betroffenen, darunter des ehemaligen Großaktionärs Christopher Flowers, ab. Der von der Hauptversammlung der Hypo Real Estate am 5. Oktober 2009 beschlossene sogenannte Squeeze-Out habe weder gegen das Grundgesetz noch gegen den EG-Vertrag oder Aktienrecht verstoßen, erklärte das Gericht.
(Aktenzeichen 5HK O 18800/09)
(Aktenzeichen 5HK O 18800/09)
Das Oberlandesgericht München hat seine Entscheidung zum Zwangsausschluss der früheren Aktionäre der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE) auf Mittwoch verschoben.
Ursprünglich war ein Urteil für Dienstag vorgesehen. Es wird erwartet, dass die Ex-Anteilseigner auch in zweiter Instanz mit ihren Klagen scheitern. Denn das OLG hatte schon im Juni betont, die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den sogenannten Squeeze-Out überwiegend nicht zu teilen. Die Kläger zielen auf einen finanziellen Nachschlag auf ihre Zwangsabfindung.
Die HRE musste in der heißen Phase der Finanzkrise im Herbst 2008 nach akuten Liquiditätsengpässen mehrfach vor dem Aus gerettet werden. Zeitweise wurde der damalige Dax-Konzern mit rund 150 Milliarden Euro gestützt. Im Zuge der Verstaatlichung wurden die Altaktionäre aus der Immobilienbank gedrängt. Mittlerweile wagt das deutlich verkleinerte Institut unter dem Namen Deutsche Pfandbriefbank einen Neustart.
Ursprünglich war ein Urteil für Dienstag vorgesehen. Es wird erwartet, dass die Ex-Anteilseigner auch in zweiter Instanz mit ihren Klagen scheitern. Denn das OLG hatte schon im Juni betont, die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den sogenannten Squeeze-Out überwiegend nicht zu teilen. Die Kläger zielen auf einen finanziellen Nachschlag auf ihre Zwangsabfindung.
Die HRE musste in der heißen Phase der Finanzkrise im Herbst 2008 nach akuten Liquiditätsengpässen mehrfach vor dem Aus gerettet werden. Zeitweise wurde der damalige Dax-Konzern mit rund 150 Milliarden Euro gestützt. Im Zuge der Verstaatlichung wurden die Altaktionäre aus der Immobilienbank gedrängt. Mittlerweile wagt das deutlich verkleinerte Institut unter dem Namen Deutsche Pfandbriefbank einen Neustart.
Anfechtungsklagen gegen HRE-Kapitalerhöhung erfolglos
Mehrere HRE-Aktionäre sind mit ihren Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der HRE-Hauptversammlung vom 02.06.2009 über eine Kapitalerhöhung gegen Bezugrechtsausschluss gescheitert. Das Landgericht München I stellte klar, dass mit dem Beschluss weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre einhergegangen ist (Urteil vom 01.03.2012, Az.: 5 HK O 12377/09, nicht rechtskräftig). Nach dem Beschluss sollte das Grundkapital der HRE um bis zu 5,6 Milliarden Euro erhöht werden können, wobei die Aktionäre vom Bezug der im Zuge dessen neu ausgegebenen Aktien ausgeschlossen wurden. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben.
Hintergrund
Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach der finanzielle Kollaps. Daran änderte sich auch nichts, als der Bund und einige Privatbanken die Liquidität der HRE zwischenzeitlich mehrmals durch Finanzhilfen in Milliardenhöhe gesichert hatten. Deshalb beschloss der Bund schließlich, die HRE zu übernehmen. Durch das Angebot, den HRE-Aktionären die Aktien für je 1,39 Euro abzukaufen, konnte jedoch lediglich eine Aktienbeteiligung von rund 47% erworben werden. Zum Erwerb der gesamten Bank musste allerdings eine Aktienbeteiligung von mindestens 90% erworben werden, um dann auch noch die restlichen Aktionäre hinausdrängen zu können (sogenanntes Squeeze out). Die Wirksamkeit des Squeeze-Out-Beschlusses, der später gefasst wurde, war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Aktionäre sahen sich durch Kapitalerhöhungsbeschluss enteignet
Einige Aktionäre griffen den Beschluss über die Kapitalerhöhung mit Anfechtungsklagen an. Sie sahen sich durch die Kapitalerhöhung enteignet. Moniert wurde aber auch, dass der Gesetzgeber im Jahr 2009 mit dem sogenannten Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz die gesetzliche Frist zur Einberufung einer Hauptversammlung von mindestens 30 Tagen auf mindestens einen Tag verkürzt hatte, damit im Notfall – wie etwa bei der HRE – schnell gehandelt werden konnte. Die HRE machte bei der Einberufung der Hauptversammlung von dieser Möglichkeit der Verkürzung Gebrauch. Durch diese Verkürzung der Einberufungsfrist sahen die Kläger ihre Mitwirkungs- und Teilnahmerechte als Aktionäre verletzt.
Privatrechtlicher Akt führte zu Ausschluss des Bezugsrechts
Das LG München I verneint mit seinem Urteil, dass es im Zusammenhang mit dem angegriffenen Hauptversammlungsbeschluss zur Verletzung von Grundrechten gekommen ist. Es liege weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre vor. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz selbst sei weder ein nach dem Grundgesetz unzulässiges Einzelfallgesetz noch habe es automatisch zum Ausschluss des Bezugsrechts geführt. Dafür sei vielmehr der Beschluss der Hauptversammlung nötig gewesen. Dabei handele es sich jedoch um einen privatrechtlichen Akt und nicht um einen staatlichen Eingriff.
Verkürzung der Einberufungsfrist verletzt keine Grundrechte
Auch die mit dem Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz ermöglichte Verkürzung der Einberufungsfrist stelle keine Grundrechtsverletzung dar, so das LG weiter. Die erheblichen Auswirkungen der Finanzmarktkrise und das daraus erwachsende Erfordernis einer raschen Reaktion lasse die Verkürzung der Einberufungsfrist im Lichte der Vorgaben des Grundgesetzes nicht als unverhältnismäßig erscheinen. Insoweit müsse auch berücksichtigt werden, dass das Erfordernis einer raschen Beschlussfassung im Einzelfall auch der Abwendung einer Insolvenz dienen könne.
Fristverkürzung auch europarechtskonform
Durch die gesetzliche Verkürzung der Einberufungsfrist sei auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen worden. Nach der EU-Richtlinie betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten (2007/36/EG) muss die Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung mindestens 21 Tage betragen, damit sich die Aktionäre ausreichend vorbereiten können. Eine Gesetzesverletzung liege insofern hier nicht vor, weil die maßgebliche Umsetzungsfrist im Zeitpunkt der Hauptversammlung noch nicht abgelaufen war, zumal diese Frist von 21 Tagen auch gewahrt wurde. Zuletzt konnte das Gericht auch hinsichtlich der Vorbereitung der Hauptversammlung und der dort erfolgten Beschlussfassung keinen Verstoß gegen das Aktiengesetz feststellen
LG München I, Urteil vom 01.03.2012 - 5 HK O 12377/09
Hintergrund
Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach der finanzielle Kollaps. Daran änderte sich auch nichts, als der Bund und einige Privatbanken die Liquidität der HRE zwischenzeitlich mehrmals durch Finanzhilfen in Milliardenhöhe gesichert hatten. Deshalb beschloss der Bund schließlich, die HRE zu übernehmen. Durch das Angebot, den HRE-Aktionären die Aktien für je 1,39 Euro abzukaufen, konnte jedoch lediglich eine Aktienbeteiligung von rund 47% erworben werden. Zum Erwerb der gesamten Bank musste allerdings eine Aktienbeteiligung von mindestens 90% erworben werden, um dann auch noch die restlichen Aktionäre hinausdrängen zu können (sogenanntes Squeeze out). Die Wirksamkeit des Squeeze-Out-Beschlusses, der später gefasst wurde, war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Aktionäre sahen sich durch Kapitalerhöhungsbeschluss enteignet
Einige Aktionäre griffen den Beschluss über die Kapitalerhöhung mit Anfechtungsklagen an. Sie sahen sich durch die Kapitalerhöhung enteignet. Moniert wurde aber auch, dass der Gesetzgeber im Jahr 2009 mit dem sogenannten Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz die gesetzliche Frist zur Einberufung einer Hauptversammlung von mindestens 30 Tagen auf mindestens einen Tag verkürzt hatte, damit im Notfall – wie etwa bei der HRE – schnell gehandelt werden konnte. Die HRE machte bei der Einberufung der Hauptversammlung von dieser Möglichkeit der Verkürzung Gebrauch. Durch diese Verkürzung der Einberufungsfrist sahen die Kläger ihre Mitwirkungs- und Teilnahmerechte als Aktionäre verletzt.
Privatrechtlicher Akt führte zu Ausschluss des Bezugsrechts
Das LG München I verneint mit seinem Urteil, dass es im Zusammenhang mit dem angegriffenen Hauptversammlungsbeschluss zur Verletzung von Grundrechten gekommen ist. Es liege weder eine Enteignung noch eine unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Aktionäre vor. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz selbst sei weder ein nach dem Grundgesetz unzulässiges Einzelfallgesetz noch habe es automatisch zum Ausschluss des Bezugsrechts geführt. Dafür sei vielmehr der Beschluss der Hauptversammlung nötig gewesen. Dabei handele es sich jedoch um einen privatrechtlichen Akt und nicht um einen staatlichen Eingriff.
Verkürzung der Einberufungsfrist verletzt keine Grundrechte
Auch die mit dem Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz ermöglichte Verkürzung der Einberufungsfrist stelle keine Grundrechtsverletzung dar, so das LG weiter. Die erheblichen Auswirkungen der Finanzmarktkrise und das daraus erwachsende Erfordernis einer raschen Reaktion lasse die Verkürzung der Einberufungsfrist im Lichte der Vorgaben des Grundgesetzes nicht als unverhältnismäßig erscheinen. Insoweit müsse auch berücksichtigt werden, dass das Erfordernis einer raschen Beschlussfassung im Einzelfall auch der Abwendung einer Insolvenz dienen könne.
Fristverkürzung auch europarechtskonform
Durch die gesetzliche Verkürzung der Einberufungsfrist sei auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen worden. Nach der EU-Richtlinie betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten (2007/36/EG) muss die Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung mindestens 21 Tage betragen, damit sich die Aktionäre ausreichend vorbereiten können. Eine Gesetzesverletzung liege insofern hier nicht vor, weil die maßgebliche Umsetzungsfrist im Zeitpunkt der Hauptversammlung noch nicht abgelaufen war, zumal diese Frist von 21 Tagen auch gewahrt wurde. Zuletzt konnte das Gericht auch hinsichtlich der Vorbereitung der Hauptversammlung und der dort erfolgten Beschlussfassung keinen Verstoß gegen das Aktiengesetz feststellen
LG München I, Urteil vom 01.03.2012 - 5 HK O 12377/09
Das Jammern des früheren Chefs der Krisenbank Hypo Real Estate, Georg Funke, klingt noch im Ohr, da werden neue Milliardenverluste bekannt, die wohl auf Funkes Wirken zurückzuführen sind: Einem Bericht zufolge stehen bei der Bad Bank der HRE bis zu zehn Milliarden Euro zusätzlich im Feuer.
Nach weiteren Milliardenbelastungen des Steuerzahlers durch die Bad Bank der verstaatlichen Hypo Real Estate (HRE) nimmt die politische Kritik wieder zu. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL geht aus einem bislang internen neuen Abwicklungsplan hervor, dass bis 2020 zusätzliche zu den gegenwärtig anstehenden Abschreibungen aufgrund der Griechenland-Umschuldung weitere zehn Milliarden Euro Verlust hinzukommen könnten. Angesichts der immer höheren Belastungen wachse der Druck auf die Bundesregierung, den wahren Zustand der Bad Bank transparent zu machen.
"Das Parlament hat einen Anspruch zu erfahren, welche Risiken noch auf die Steuerzahler zukommen", sagte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick dem Magazin. Schick ist Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium für den Rettungsfonds Soffin. SPD-Finanzexperte Carsten Schneider will den neuen Abwicklungsplan noch im März sehen: "Das Versteckspiel muss aufhören."
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Freitag eingeräumt, die sogenannte Bad Bank FMS Wertmanagement müsse zusätzlich 3,1 Milliarden Euro abschreiben. Mit der bereits getroffenen Risikovorsorge von 5,8 Milliarden Euro summieren sich die Abschreibungen auf ihr Griechenland-Depot damit auf insgesamt 8,9 Milliarden Euro. Im Mai will die Bad Bank ihre Jahresbilanz vorlegen.
Privatisierung der HRE steht auf der Kippe
Die Pfandbriefbank HRE hatte im Oktober 2010 hochriskante Papiere in Höhe von insgesamt 176 Milliarden Euro in die eigens dafür gegründete Abwicklungsanstalt FMS ausgelagert - darunter auch griechische Anleihen und Kredite im Nennwert von 9,1 Milliarden Euro. Für die Verluste der FMS muss der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin geradestehen - in letzter Konsequenz also der Steuerzahler.
Bankenexperten zögen zudem zunehmend in Zweifel, dass eine Privatisierung des weiterhin am Markt aktiven HRE-Nachfolgeinstituts Deutsche Pfandbriefbank möglich sei. "Die Chancen auf einen Erfolg sind nach wie vor gering", zitiert das Magazin Daniel Zimmer von der Universität Bonn. Auch in der Regierung wachsen dem Bericht zufolge die Zweifel, ob ein Verkauf angesichts des schlechten Marktumfelds realistisch ist: "Wir sollten das knallhart ökonomisch entscheiden: Kommt uns der weitere Betrieb oder eine Abwicklung günstiger?", sagte demnach der FDP-Finanzexperte Florian Toncar.
Anfang März allerdings hatte die pbb Deutsche Pfandbriefbank für das vergangene Jahr einen Gewinn vor Steuern von 257 Millionen Euro gemeldet und angekündigt, einen Teil der Schulden beim Bund in den nächsten Jahren zurückzuzahlen. Bis zum Jahr 2015 solle der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin eine stille Einlage in Höhe von einer Milliarde Euro zurückerhalten. Konzernchefin Manuela Better setzte zudem weiter auf die erfolgreiche Privatisierung. Auch einen Börsengang schließt der Konzern demnach nicht aus
* MM
HRE drohen weitere Milliarden-Verluste
Der Ex-Vorstandschef Georg Funke (56) jammert, weil er als Gier-Banker beschimpft wird und fordert eine Abfindung von 3,5 Millionen Euro plus monatliche 47.000 Euro Rente.
Die Hypo Real Estate ging 2008 unter Funkes Führung fast pleite und musste verstaatlicht werden. Jetzt drohen der Bad Bank, in die die Giftpapiere ausgelagert wurden, weitere Verluste in Milliardenhöhe.
Grund: griechische Anleihen. Bis 2020 könnten zu den rund neun Milliarden Euro Belastungen der Münchner FMS Wertmanagement aus dem Schuldenschnitt der privaten Griechenland-Gläubiger weitere zehn Milliarden Euro Verlust hinzukommen, berichtete „Der Spiegel“ unter Berufung auf den internen Abwicklungsplan des Instituts.
Die FMS Wertmanagement bündelt die Milliardenrisiken der verstaatlichten Hypo Real Estate, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt.
Im Zuge des Schuldenschnitts – der jetzt beschlossen wurde – gibt das Institut griechische Anleihen und Kredite mit einem Nominalwert von rund 8,2 Milliarden Euro in den Anleihenumtausch.
PRIVATISIERUNG AUSGESCHLOSSEN
Dem „Spiegel“ zufolge halten Bankenexperten eine Privatisierung des HRE-Nachfolgeinstituts Deutsche Pfandbriefbank auf absehbare Zeit für ausgeschlossen.
„Die Chancen auf einen Erfolg sind nach wie vor gering“, sagte Daniel Zimmer von der Universität Bonn dem Magazin. Außer in der Opposition wüchsen auch in der Regierung die Zweifel, ob ein Verkauf angesichts des schlechten Marktumfelds realistisch sei.
Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar sagte dem „Spiegel“: „Wir sollten das knallhart ökonomisch entscheiden: Kommt uns der weitere Betrieb oder eine Abwicklung günstiger?“
FUNKE FÜHLT SICH ALS SÜNDENBOCK
Ex-HRE-Vorstandschef Funke, fühlt sich auch vier Jahre nach der Beinahe-Pleite zu Unrecht zum Sündenbock für die deutsche Bankenkrise gemacht.
„Ich werde als schlimmster Gier-Banker, Zocker und Pleitier beschimpft“, sagte Funke im BILD-Interview. Man mache ihn stellvertretend für sämtliche Verfehlungen in den Bankenbranche verantwortlich.
Unter Funkes Leitung war die HRE 2008 fast kollabiert. Nur Staatshilfen in Milliardenhöhe bewahrten die Bank vor dem Aus. Nach Funkes Ansicht war die Verstaatlichung der HRE falsch. „Mein Lebenswerk ist da zertreten worden“, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Funke, die dramatische Schieflage des Unternehmens damals beschönigt zu haben. Funke weist die Vorwürfe zurück.
Funke zu BILD.de:
„Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über drei Jahren gegen mich. Es ging drastisch mit einer Hausdurchsuchung los. Zu Anfang war ich einmal auf meinen Wunsch zu einem längeren Gespräch beim Staatsanwalt. Seitdem habe ich von den Ermittlern nichts mehr gehört. Wenn es etwas Belastendes gegen mich gäbe, wäre wohl längst Anklage erhoben worden. Ich möchte gerne wissen, was man mir konkret zum Vorwurf macht.“
Außerdem klagt der Gierbanker auf 3,5 Millionen Euro Abfindung und fordert 47.000 Euro Rente monatlich.
Funke verteidigte seine Klage auf eine Abfindung und Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe. „Mein Gehalt war im Vergleich zum Branchenschnitt eher moderat“, sagte er. Für den Fall seines Ausscheidens habe es „klare, vertragliche Vereinbarungen“ gegeben. “Nur weil ich in der Öffentlichkeit schon zum bösen Buben gemacht werde, verzichte ich nicht auf Pensionsansprüche.“
Inzwischen lebt Funke auf Mallorca und handelt dort mit Immobilien. Das Leben auf der Balearen-Insel sei keine Flucht. Vielmehr habe er in Deutschland keine Chance mehr auf einen Managerposten.
* Bild
Nach weiteren Milliardenbelastungen des Steuerzahlers durch die Bad Bank der verstaatlichen Hypo Real Estate (HRE) nimmt die politische Kritik wieder zu. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL geht aus einem bislang internen neuen Abwicklungsplan hervor, dass bis 2020 zusätzliche zu den gegenwärtig anstehenden Abschreibungen aufgrund der Griechenland-Umschuldung weitere zehn Milliarden Euro Verlust hinzukommen könnten. Angesichts der immer höheren Belastungen wachse der Druck auf die Bundesregierung, den wahren Zustand der Bad Bank transparent zu machen.
"Das Parlament hat einen Anspruch zu erfahren, welche Risiken noch auf die Steuerzahler zukommen", sagte der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick dem Magazin. Schick ist Mitglied im parlamentarischen Kontrollgremium für den Rettungsfonds Soffin. SPD-Finanzexperte Carsten Schneider will den neuen Abwicklungsplan noch im März sehen: "Das Versteckspiel muss aufhören."
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Freitag eingeräumt, die sogenannte Bad Bank FMS Wertmanagement müsse zusätzlich 3,1 Milliarden Euro abschreiben. Mit der bereits getroffenen Risikovorsorge von 5,8 Milliarden Euro summieren sich die Abschreibungen auf ihr Griechenland-Depot damit auf insgesamt 8,9 Milliarden Euro. Im Mai will die Bad Bank ihre Jahresbilanz vorlegen.
Privatisierung der HRE steht auf der Kippe
Die Pfandbriefbank HRE hatte im Oktober 2010 hochriskante Papiere in Höhe von insgesamt 176 Milliarden Euro in die eigens dafür gegründete Abwicklungsanstalt FMS ausgelagert - darunter auch griechische Anleihen und Kredite im Nennwert von 9,1 Milliarden Euro. Für die Verluste der FMS muss der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin geradestehen - in letzter Konsequenz also der Steuerzahler.
Bankenexperten zögen zudem zunehmend in Zweifel, dass eine Privatisierung des weiterhin am Markt aktiven HRE-Nachfolgeinstituts Deutsche Pfandbriefbank möglich sei. "Die Chancen auf einen Erfolg sind nach wie vor gering", zitiert das Magazin Daniel Zimmer von der Universität Bonn. Auch in der Regierung wachsen dem Bericht zufolge die Zweifel, ob ein Verkauf angesichts des schlechten Marktumfelds realistisch ist: "Wir sollten das knallhart ökonomisch entscheiden: Kommt uns der weitere Betrieb oder eine Abwicklung günstiger?", sagte demnach der FDP-Finanzexperte Florian Toncar.
Anfang März allerdings hatte die pbb Deutsche Pfandbriefbank für das vergangene Jahr einen Gewinn vor Steuern von 257 Millionen Euro gemeldet und angekündigt, einen Teil der Schulden beim Bund in den nächsten Jahren zurückzuzahlen. Bis zum Jahr 2015 solle der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin eine stille Einlage in Höhe von einer Milliarde Euro zurückerhalten. Konzernchefin Manuela Better setzte zudem weiter auf die erfolgreiche Privatisierung. Auch einen Börsengang schließt der Konzern demnach nicht aus
* MM
HRE drohen weitere Milliarden-Verluste
Der Ex-Vorstandschef Georg Funke (56) jammert, weil er als Gier-Banker beschimpft wird und fordert eine Abfindung von 3,5 Millionen Euro plus monatliche 47.000 Euro Rente.
Die Hypo Real Estate ging 2008 unter Funkes Führung fast pleite und musste verstaatlicht werden. Jetzt drohen der Bad Bank, in die die Giftpapiere ausgelagert wurden, weitere Verluste in Milliardenhöhe.
Grund: griechische Anleihen. Bis 2020 könnten zu den rund neun Milliarden Euro Belastungen der Münchner FMS Wertmanagement aus dem Schuldenschnitt der privaten Griechenland-Gläubiger weitere zehn Milliarden Euro Verlust hinzukommen, berichtete „Der Spiegel“ unter Berufung auf den internen Abwicklungsplan des Instituts.
Die FMS Wertmanagement bündelt die Milliardenrisiken der verstaatlichten Hypo Real Estate, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt.
Im Zuge des Schuldenschnitts – der jetzt beschlossen wurde – gibt das Institut griechische Anleihen und Kredite mit einem Nominalwert von rund 8,2 Milliarden Euro in den Anleihenumtausch.
PRIVATISIERUNG AUSGESCHLOSSEN
Dem „Spiegel“ zufolge halten Bankenexperten eine Privatisierung des HRE-Nachfolgeinstituts Deutsche Pfandbriefbank auf absehbare Zeit für ausgeschlossen.
„Die Chancen auf einen Erfolg sind nach wie vor gering“, sagte Daniel Zimmer von der Universität Bonn dem Magazin. Außer in der Opposition wüchsen auch in der Regierung die Zweifel, ob ein Verkauf angesichts des schlechten Marktumfelds realistisch sei.
Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar sagte dem „Spiegel“: „Wir sollten das knallhart ökonomisch entscheiden: Kommt uns der weitere Betrieb oder eine Abwicklung günstiger?“
FUNKE FÜHLT SICH ALS SÜNDENBOCK
Ex-HRE-Vorstandschef Funke, fühlt sich auch vier Jahre nach der Beinahe-Pleite zu Unrecht zum Sündenbock für die deutsche Bankenkrise gemacht.
„Ich werde als schlimmster Gier-Banker, Zocker und Pleitier beschimpft“, sagte Funke im BILD-Interview. Man mache ihn stellvertretend für sämtliche Verfehlungen in den Bankenbranche verantwortlich.
Unter Funkes Leitung war die HRE 2008 fast kollabiert. Nur Staatshilfen in Milliardenhöhe bewahrten die Bank vor dem Aus. Nach Funkes Ansicht war die Verstaatlichung der HRE falsch. „Mein Lebenswerk ist da zertreten worden“, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Funke, die dramatische Schieflage des Unternehmens damals beschönigt zu haben. Funke weist die Vorwürfe zurück.
Funke zu BILD.de:
„Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über drei Jahren gegen mich. Es ging drastisch mit einer Hausdurchsuchung los. Zu Anfang war ich einmal auf meinen Wunsch zu einem längeren Gespräch beim Staatsanwalt. Seitdem habe ich von den Ermittlern nichts mehr gehört. Wenn es etwas Belastendes gegen mich gäbe, wäre wohl längst Anklage erhoben worden. Ich möchte gerne wissen, was man mir konkret zum Vorwurf macht.“
Außerdem klagt der Gierbanker auf 3,5 Millionen Euro Abfindung und fordert 47.000 Euro Rente monatlich.
Funke verteidigte seine Klage auf eine Abfindung und Gehaltsnachzahlungen in Millionenhöhe. „Mein Gehalt war im Vergleich zum Branchenschnitt eher moderat“, sagte er. Für den Fall seines Ausscheidens habe es „klare, vertragliche Vereinbarungen“ gegeben. “Nur weil ich in der Öffentlichkeit schon zum bösen Buben gemacht werde, verzichte ich nicht auf Pensionsansprüche.“
Inzwischen lebt Funke auf Mallorca und handelt dort mit Immobilien. Das Leben auf der Balearen-Insel sei keine Flucht. Vielmehr habe er in Deutschland keine Chance mehr auf einen Managerposten.
* Bild
Das Gerede von der Abwicklung war der HRE-K.o.
Georg Funke ist ein Polarisierer. Die Bild-Zeitung nennt den früheren Vorstandsvorsitzenden der Hypo Real Estate (HRE) so: „Deutschlands schlimmster Gier-Banker“. Peer Steinbrück, der kantige Finanzminister von einst, fühlte sich im Herbst 2008 von Funke getäuscht und ist immer noch so angefressen, dass er sich zu dem Banker nicht äußern will. Und Funke selbst? Er ist nicht verschwunden, wie es laut Spiegel Online Gerhard Bruckermann ist, dessen Depfa 2007 von der HRE gekauft wurde, sondern lebt in einer großzügigen Villa auf Mallorca. Dort trafen wir den Mann, der nach drei Jahren Ruhe die Offensive sucht. Seine Mission: Nicht er sei verantwortlich für den Niedergang der HRE, sondern vor allem Peer Steinbrück.
Immobilien Zeitung: Herr Funke, warum kommen Sie erst nach über drei Jahren mit der Nachricht: „Übrigens, nicht ich bin schuld am Milliardendesaster der Hypo Real Estate im Herbst 2008, sondern der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, weil der in Bezug auf die HRE von einer geordneten Abwicklung gesprochen hat!“?
Georg Funke: So ist es ja nicht. Erstens komme ich nicht plötzlich nach drei Jahren, sondern ich habe dies von Anfang an so vertreten. Und zweitens hat bis heute niemand die Wahrheit hören, geschweige denn drucken wollen. Früher wäre das also gar nicht gegangen.
IZ: Sie hätten sich doch Ende September 2008 hinstellen können und sagen: „Die Zahlen der HRE sind im Wesentlichen okay, mit 15 Mrd. Euro an Unterstützung wird alles gut, und das Reden des Finanzministers von einer geordneten Abwicklung bei der HRE ist völliger Unsinn.“ Und dazu noch: „Ich bleibe an Bord.“
Funke: Nein, so einfach ist das nicht. Das ging damals alles sehr schnell. Bei den entscheidenden Sitzungen zur Rettung der HRE war ich außen vor. Da entschieden andere, allen voran wohl Josef Ackermann, Axel Weber, Jochen Sanio und vielleicht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Öffentlichkeit war ich von jetzt auf gleich der Sündenbock für alles, was Banken in Deutschland womöglich falsch gemacht hatten. Man hat mich und meine Familie aus Deutschland rausgetrieben, während andere Bankvorstände, denen man Fehler zuordnete, ordnungsgemäß abgefunden wurden.
„Die Übernahme der Depfa war absolut sauber“
IZ: Sie meinen die teuer verabschiedeten Herren Nonnenmacher von der HSH Nordbank und Kemmer von der BayernLB.
Funke: Ja, zum Beispiel. Ich habe immer noch an die Vernunft geglaubt. Nachdem nun meine Dokumentenklage auch in zweiter Instanz von mir gewonnen wurde, steht immerhin fest, dass mir mit schriftlichen Dokumenten kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Und glauben Sie mir, das Leben eines Vorstandsvorsitzenden einer Dax-Gesellschaft ist sehr durch Protokolle und Schriftverkehr belegbar.
IZ: Dann ist es umso erstaunlicher, dass Sie erst nach über drei Jahren ...
Funke: ... ich habe erst einmal den HRE-Untersuchungsausschuss des Bundestages abgewartet ...
IZ: ... der bis zum September 2009 arbeitete.
Funke: Richtig. Ich habe also zunächst geschaut, was da möglicherweise noch alles auf mich zukommt.
„Auch die Rolle von Frau Merkel ist unklar geblieben“
IZ: Da dürfte nicht mehr viel dazugekommen sein. Eines der Ausschussmitglieder soll zum Abschluss gesagt haben, der Untersuchungsausschuss habe Ihnen mehr gebracht als den Abgeordneten des Bundestages.
Funke: Das stimmt. In dem Ausschuss ist aber auch vieles unklar geblieben: die Rolle der anderen Banken, die Verantwortung von Herrn Steinbrück, die Rolle von Frau Merkel ... Die damaligen Oppositionsparteien von FDP über die Grünen bis zur Linkspartei gaben zum Abschluss ja auch ein Sondervotum ab. Damit taten sie kund, dass sie bei der damaligen Bundesregierung und der Bankenaufsicht im Umgang mit der HRE schwere Fehler sahen, die den Steuerzahler teuer zu stehen kamen. Und jetzt sage ich: Ich spiele nicht länger den Sündenbock für ganz Deutschland. Die HRE hat nicht spekuliert. Die Übernahme der Depfa war absolut sauber. Und: Wir haben nicht mit falschen Zahlen operiert. Natürlich nicht.
IZ: Was werfen Sie dem früheren Bundesfinanzminister konkret vor?
Funke: Er hat da am 29. September 2008, das war die heiße Phase der Finanzkrise und wir waren dabei, die HRE zu stabilisieren, in völlig unverantwortlicher Weise von einer geordneten Abwicklung in Bezug auf die HRE gesprochen.
IZ: Peer Steinbrück in der Rolle von Rolf Breuer, und Sie geben nun Leo Kirch?
Funke: Das haben Sie gesagt. Tatsache ist: Erst nach der Formulierung mit der Abwicklung war es für die Bank nahezu unmöglich, sich auf dem Markt zu refinanzieren. Bis dahin hatte das trotz aller Schwierigkeiten noch funktioniert.
IZ: Moment: Ende September 2008 wusste kein Banker mehr, was passieren würde, kein Politiker wusste das, und jeder Mensch fragte sich, nach welchen Regeln sich die Welt weiterdrehen würde. Nichts schien mehr zu gelten. Die Leute hatten Angst um ihr Geld und ihre Zukunft. Da soll das Wort von der Abwicklung schuld daran gewesen sein, dass die HRE in massive Schieflage geriet?
„Das Gerede von geordneter Abwicklung war unverantwortlich“
Funke: Ich bitte Sie, natürlich, gerade in einer solchen Situation! Wir hatten eine Finanzkrise, da hörte man die Stecknadel auf den Boden fallen. Und dann redet da einer von Abwicklung - und zwar nicht irgendwer. Das war immerhin der deutsche Bundesfinanzminister, übrigens jener Finanzminister, der noch zwei Wochen zuvor lautstark verkündet hatte, die Finanzkrise habe mit Deutschland nichts zu tun. Stellen Sie sich doch mal vor: Sie haben Forderungen gegen eine Bank und hören dann, diese Bank sei in Schieflage und müsse möglicherweise abgewickelt werden. Da gehen Sie doch nicht nach Hause und kümmern sich nicht weiter darum. Da holen Sie doch Ihr Geld weg und gehen lieber zu einer Bank, von der es vielleicht nicht heißt, dass sie abgewickelt wird.
IZ: Sie hätten sich als HRE-Chef doch öffentlich hinstellen müssen und sagen: Es werde natürlich nicht abgewickelt, weil genug Liquidität da sei.
Funke: Genau das haben wir damals gesagt und Herrn Steinbrück schriftlich mitgeteilt. Das hat er übrigens überhaupt nicht leiden können. Es gab auch eine Pressemitteilung dazu, aber es hat keiner hingehört. Und, natürlich: Sie dürfen sich nicht als Bank, schon gar nicht als ihr Vorstandschef, über die Liquidität ausbreiten. Über die Liquidität einer Bank spricht man nicht, man unterstellt, sie ist gewährleistet. Wenn Sie anfangen, angebliche Liquiditätsengpässe zu dementieren, nimmt der Markt sofort an, es bestehe Gefahr.
„Die Situation nach der Lehman-Pleite war beherrschbar“
IZ: Es gab seinerzeit ständig neue Zahlen zum ungedeckten Finanzbedarf der HRE. Es fing mit 15 Mrd. Euro an, dann waren es 35 Mrd. Euro, dann 50 Mrd., und schließlich war von 102 Mrd. Euro die Rede. Das klang nicht wirklich beruhigend, sondern eher danach, dass es sich um ein Fass ohne Boden handelte und die Bank vor die Wand fährt - und möglicherweise andere Banken mitfahren würden, die mit der HRE Geschäfte gemacht hatten.
Funke: Ja, ich weiß, da hieß es überall, wir hätten falsche Zahlen rausgegeben, die laufend hätten nach oben korrigiert werden müssen. Das stimmt überhaupt nicht, kann auch überhaupt nicht stimmen, denn: Außer dem Kreditbetrag von 15 Mrd. Euro und unserem Refinanzierungsbedarf 2008 und 2009 hatten wir gar keine Zahlen genannt. Warum auch? Die Bundesbank bekam von uns, wie auch von anderen Banken, täglich eine Refinanzierungsmeldung mit einer 90-tägigen Vorschau. Das war seit Mai 2008 so. Und da stand bei uns am Mittag des 28. September 2008 drin, dass wir bis zum Jahresende einen Refinanzierungsbedarf von 102 Mrd. Euro hatten - davon 27 Mrd. Euro unbesichert. Der große Rest waren Pfandbriefe und andere besicherte Refinanzierungen. Noch bis zu diesem letzten Septemberwochenende hat sich die HRE, das heißt konkret die von ihr übernommene Depfa, im unbesicherten Bereich täglich mit zweistelligen Milliardenbeträgen refinanziert. Die HRE war also nicht, wie immer behauptet wird, nach der Lehman-Pleite am Ende. Die Situation war damals sicher für alle Banken schwierig, auch für uns, aber sie war beherrschbar.
IZ: Das haben wir anders in Erinnerung. Beherrschbar schien da gar nichts mehr.
Funke: Noch mal: Die Lage war sicher nicht einfach, aber mindestens bis zum 28. September 2008 hat die Refinanzierung bei der HRE und der Depfa noch funktioniert. Die Gruppe hat auch keine wie auch immer gearteten Limits gebrochen. Außerdem hat die HRE mit Hilfe eigener Maßnahmen weitere Liquidität generiert. Wir hätten demnach bis etwa Ende November 2008 aus eigener Kraft überleben können.
„Auch der Pensionsfonds der BaFin hatte bei uns angelegt“
IZ: Der Refinanzierungsdruck aber hatte zugenommen, weil die Laufzeiten der Kredite immer kürzer wurden. Das war kein Problem für Ihre Tochter Depfa?
Funke: Das mit den Laufzeiten war sicher so, aber man muss klar sagen: Die Bank war voll handlungsfähig. Die Depfa hatte ein absolut funktionstüchtiges Treasury und bekam ihr Geld ja aus vielen hochkarätigen internationalen Quellen. Auch der Pensionsfonds der BaFin hatte bei uns Liquidität angelegt.
IZ: Warum haben Sie dann am 23. September 2008 zu Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gesagt, Sie bräuchten 15 Mrd. Euro - die, so sagte er später, auch kein Problem gewesen wären?
Funke: Weil wir die allgemein unsichere Lage nach der Lehman-Pleite sahen und vorsichtig waren. Wir hatten mehrere Gespräche mit mehreren Banken. Diese Gespräche wurden auf Wunsch der Deutschen Bank kombiniert. Das war auch sinnvoll so. Die 15 Mrd. Euro ergaben sich aus der Überlegung, dass wir die schon erwähnten 27 Mrd. Euro an unbesicherten Finanzierungen bis zum Jahresende 2008 zu refinanzieren hatten und uns zutrauten, 12 Mrd. Euro davon selbst refinanziert zu bekommen. Wir hatten ja immerhin rund 60 Mrd. Euro an freien, werthaltigen Sicherheiten zur Verfügung.
„Plötzlich war von 35 Mrd. Euro die Rede“
IZ: Aus den 15 Mrd. Euro wurden rasch 35 Mrd. Euro. Ihre Erklärung?
Funke: Die 35 Mrd. Euro wurden an dem Krisenwochenende Ende September 2008 nicht von uns aus dem Hut gezaubert. Die standen bei uns in der Planrechnung für 2008 und 2009, und zwar in der Spalte Worst-Case-Szenario. Wohlgemerkt bis Ende 2009, also ein Jahr mehr als das, wovon zuvor die Rede war. Das bestätigte 2009 auch Herr Sanio im HRE-Untersuchungsausschuss. Das von den Entscheidern an besagtem Wochenende Ende September 2008 als vernünftig erklärte Katastrophenszenario, eineinhalb Jahre keine eigene unbesicherte Refinanzierung zu unterstellen, war nicht nachvollziehbar. Aber so war plötzlich von 35 Mrd. Euro die Rede. Das klang so, als wenn da Zahlen hätten massiv nach oben korrigiert werden müssen. Dabei war einzig das Zeitfenster vergrößert worden.
„Wir hatten rund 50 Mrd. Euro werthaltige Sicherheiten“
IZ: Wenn die 15 Mrd. Euro für die Banken bis Ende 2008 völlig okay gewesen wären, dürfte das auch für 35 Mrd. Euro bis Ende 2009 gegolten haben. Wozu dann die Beteiligung des Staates an den milliardenschweren Stützungsaktionen bei der HRE und die Bereitwilligkeit der anderen Banken, so ein Wort wie Rettungsschirm in den Mund zu nehmen?
Funke: Na, vielleicht gab es bei manchen der Beteiligten das Interesse, eine Summe zustande zu bringen, mit der man zur Bundesregierung gehen konnte, um zu sagen: Das schaffen wir Banken nicht allein, der Bund muss mitmachen - so wie die Regierungen anderer Länder auch. Die 15 Mrd. Euro waren laut Josef Ackermann für ein Konsortium unter Führung der Deutschen Bank machbar, zumal wir rund 50 Mrd. Euro werthaltige Sicherheiten angeboten hatten. Es hätte also theoretisch auch für 35 Mrd. Euro gereicht. 35 Mrd. Euro waren aber offenbar der Betrag, der ausreichte, um den Bund davon zu überzeugen, dass er sich mit in die Pflicht zu nehmen lassen hatte.
IZ: Alles sehr erstaunlich für eine Branche, die vom Staat eigentlich lieber in Ruhe gelassen werden will - jedenfalls in guten Tagen. Welchen Sinn könnte die Aktion mit dem Hilfeersuchen beim Bund gehabt haben?
„So wurde die Regierung zum Rettungsschirm gezwungen“
Funke: Wir hatten eine weltweite Finanzkrise, die schlimmste seit Ende der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, und die gefährdete - und gefährdet noch heute - unsere gesamte Volkswirtschaft. Da durfte sich keine Regierung oder Zentralbank ihrer Verpflichtung entziehen. Die Regierung Merkel/Steinmeier hat sich, im Gegensatz zu anderen, dieser Aufgabe zunächst nicht stellen wollen. Auf Kosten der HRE wurde sie gezwungen, den dann Tage später ins Leben gerufenen Rettungsschirm zu bilden. Wie Herr Ackermann im Untersuchungsausschuss sagte, habe man mit der Fokussierung der Probleme auf die HRE vermieden, dass die Deutsche Bank, die Commerzbank oder eine andere deutsche Bank ins Gerede kam. Das ist rückblickend allein schon deswegen bemerkenswert, weil sich immerhin 22 deutsche Banken unter den Rettungsschirm flüchteten. Es spricht also viel für die Vermutung, dass die Abwicklung der HRE von vornherein angestrebt wurde. Vielleicht auch deswegen, weil andere Banken befürchteten, bei ihnen könnten die Kunden Schlange stehen, um ihr Geld von jetzt auf gleich abzuheben. Bei der HRE wären solche Bilder, die die Leute von der britischen Bank Northern Rock in Erinnerung haben, mangels Privatkundengeschäft nicht zu befürchten gewesen.
„Das schwarze Schaf ist nun für alle die HRE“
Das schwarze Schaf ist nun also für alle Leute die HRE. Bei den anderen Banken wird einfach die Begründung akzeptiert, sie hätten Hilfe gebraucht, weil die Investmentbank Lehman Brothers pleite gegangen war und daraufhin alles so schwierig wurde. Gerecht ist anders!
IZ: Die anderen Banken hatten 2007, also gewissermaßen kurz vor Lehman, nicht mal eben eine Depfa gekauft, die hochriskante Fristentransformationsgeschäfte machte!
Funke: Andere Banken - auch Sparkassen - betreiben diese Fristentransformation genauso. Fristentransformation ist eine volkswirtschaftliche Aufgabe der Banken. Und wieso überhaupt hochriskant?
IZ: Langfristige Finanzierungen kurzfristig refinanzieren: Ist das kein großes Risiko?
Funke: Man muss das sicher differenziert sehen. Die Depfa hat, anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, seit der Übernahme durch die HRE keine Zinsspekulationen betrieben, das heißt, alle Darlehen mit Festzinsen sind für die gesamte Laufzeit entsprechend abgesichert gewesen. Es war Bedingung der Übernahme, noch vor ihrem Vollzug alle offenen Zinspositionen zu schließen. Anders war es mit der Laufzeit der Refinanzierungsmittel. Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass die Depfa fast ausschließlich liquide Staatsfinanzierungen in ihrem Kreditbuch hatte. Normalerweise hätte die Depfa, was zum Beispiel bei Baufinanzierungen nicht so schnell geht, im Falle eines Liquiditätsengpasses Assets schnell verkaufen können. In dieser Krise ging nur nichts mehr.
„Die Depfa war keine Zockerbude, sondern hochkarätig überwacht“
Die Depfa war nicht irgendwas Unmögliches oder eine Zockerbude, wie es da immer hieß. Sie wurde seit ihrer Abspaltung im Jahr 2002 hochkarätig überwacht. Der frühere Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer und sein irischer Amtskollege waren Mitglieder im Depfa-Direktorium. Bei der Depfa hatten viele Zentralbanken und große, erstklassige Fonds Termingelder angelegt. Und, nur zur Erinnerung: Staatsanleihen galten damals als mündelsicher - auch griechische. Da ahnte kein Mensch, dass das eines Tages mal nicht mehr so sein könnte. Oder sahen Sie etwa den Tsunami auf uns zukommen?
IZ: Im Jahr 2008 fiel allerdings auf, wie unter den Aktionären der HRE das Gewicht derer zunahm, die Adressen auf Bermuda, den Bahamas, in Luxemburg und auf den Cayman-Inseln angaben. Gemeinhin kein Hinweis auf risikoscheues Publikum, sondern eher auf stark spekulierende Klientel.
Funke: Zu den Aktionären kann ich nicht viel sagen. Die meisten waren mir gar nicht bekannt. Es hießen ja nicht alle Flowers. Von dem wusste ich natürlich, und zu ihm kann ich Ihnen bestätigen, dass er ein langfristig denkender Investor ist und absolut keine Heuschrecke. Er hatte im Übrigen auch angeboten, sich an einer Kapitalerhöhung der HRE zu beteiligen. Trotz seines Angebots haben sich die Verantwortlichen damals geweigert, mit ihm zu sprechen. Man hat lieber das Geld des Steuerzahlers eingesetzt. Kurzum: Ich kann Ihre Einschätzung zu den HRE-Aktionären nicht wirklich nachvollziehen.
„Nach dem Kauf der Depfa wurde unser Rating hochgestuft“
IZ: Warum haben Sie die Depfa überhaupt gekauft? Die wurde seinerzeit rumgereicht, und keiner wollte sie haben - bis Sie kamen.
Funke: Das stimmt so nicht. Es gab mindestens ein Konkurrenzangebot. Wir haben die Depfa im Wesentlichen aus zwei Gründen gekauft. Der erste Grund: Wir hatten als HRE ein Rating A-. Wir wollten aber ein besseres Rating erreichen, und dies war laut Ratingagenturen aufgrund mangelnder Risikodiversifikation nicht möglich. Der Staatsfinanzierer Depfa passte da sehr gut zu uns.
IZ: Warum die Depfa? Um sich breiter aufzustellen, hätten Sie auch die Postbank nehmen können!
Funke: Vielleicht. Aber warten Sie, es kommt ja noch der zweite Grund: Wir hatten immerhin 60 Mrd. Euro an Staatsfinanzierung in der HRE-Gruppe. Es ist also nicht so, dass wir überhaupt keine Staatsfinanzierung hatten. Unsere Überlegung war nur die: Wenn die Depfa die Staatsfinanzierung kultiviert und auch profitabel gemacht hat, dann kann die aus unseren 60 Mrd. Euro bestimmt mehr erwirtschaften als wir. Zudem glaube ich, dass man das zu übernehmende Geschäft verstehen sollte. Das war hier gegeben. Die Staatsfinanzierung war ein Geschäftsfeld, das inhaltlich gut zu uns passte. Das sahen auch die Ratingagenturen so, schließlich erhielt die HRE infolge der Übernahme ein A. Die Depfa war nach Übernahme sogar auf A+ geratet. Dies verbilligte unsere Refinanzierung.
„Das Angebot zur Übernahme der Eurohypo war ernst gemeint“
IZ: Warum haben Sie dann auch versucht, die Eurohypo zu übernehmen? Die passt doch gar nicht zum Stichwort Diversifikation! Oder war das mit den Übernahmeambitionen damals gar nicht ernst gemeint?
Funke: Doch, das war absolut ernst gemeint. Wir wären zusammen mit der Eurohypo weltweit der dominierende Emittent von Pfandbriefen gewesen - und das hätte unsere Refinanzierung auch verbilligt.
IZ: Aber ein besseres Rating hätten Sie dann nicht gekriegt!
Funke: Das stimmt.
IZ: War die Depfa nicht viel zu groß für die HRE und letztlich der entscheidende Grund für die Probleme, die Ihre Bank im Herbst 2008 bekam?
Funke: Also, zunächst noch einmal: Das Rating der HRE ist von Standard & Poor's nach dem Kauf der Depfa hochgestuft worden. Das war auch völlig logisch, denn es wurde angenommen, dass die HRE-Gruppe eine bessere Risikodiversifikation hatte und nicht nur vom Immobiliengeschäft abhängig war. Außerdem wurde durch zwei unabhängige Geschäftsfelder eine beständigere Ertragssituation erreicht und es wurde angenommen, dass die Liquidität der HRE-Gruppe insgesamt besser sein würde als zuvor.
IZ: Wäre die HRE ohne die Depfa heil durch die Finanzkrise gekommen?
Funke: Im Nachhinein ist man immer schlauer. In dieser so nicht vorhersehbaren Krise war jede Übernahme eine Gefahr. Das sah man bei der Dresdner Bank. Auch die Deutsche Bank hat die Postbank nicht zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen übernehmen können. Mir ist wichtig, zu sagen: Die Übernahme der Depfa war absolut sauber. Auf der anderen Seite, in Kenntnis von Lehman und dem Gerede von der Abwicklung: Ja, wahrscheinlich wäre es richtig gewesen, die Depfa nicht zu übernehmen.
„Ich lege nicht so viel Wert auf Netzwerkpflege wie andere“
IZ: Warum?
Funke: Weil das Bilanzvolumen der HRE zusammen mit der Depfa sehr groß geworden ist und die frühere Annahme, dass mit genügend Kapital - das hatte die HRE - und einem guten Rating - das hatte die HRE auch - jederzeit genügend Liquidität aus dem Markt zur Verfügung gestellt wird, über Nacht nach dem Kollaps von Lehman nicht mehr galt.
IZ: Waren Sie seinerzeit Getriebener eines allgemeinen Zwangs zu Wachstum?
Funke: Nein. Ich wollte nur ganz einfach langfristig eine vergleichsweise günstige Refinanzierung und eine beständigere Ertragssituation sicherstellen.
IZ: Die HRE sei zum Wachsen verdammt, sagten Sie damals.
Funke: Ja, das gilt für jeden Wirtschaftsbetrieb. Wenn Sie am Kapitalmarkt sind und Sie stagnieren oder schrumpfen, ist das schlecht.
Hier geht es zum zweiten Teil des Interviews.
Immobilien Zeitung: Herr Funke, warum kommen Sie erst nach über drei Jahren mit der Nachricht: „Übrigens, nicht ich bin schuld am Milliardendesaster der Hypo Real Estate im Herbst 2008, sondern der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, weil der in Bezug auf die HRE von einer geordneten Abwicklung gesprochen hat!“?
Georg Funke: So ist es ja nicht. Erstens komme ich nicht plötzlich nach drei Jahren, sondern ich habe dies von Anfang an so vertreten. Und zweitens hat bis heute niemand die Wahrheit hören, geschweige denn drucken wollen. Früher wäre das also gar nicht gegangen.
IZ: Sie hätten sich doch Ende September 2008 hinstellen können und sagen: „Die Zahlen der HRE sind im Wesentlichen okay, mit 15 Mrd. Euro an Unterstützung wird alles gut, und das Reden des Finanzministers von einer geordneten Abwicklung bei der HRE ist völliger Unsinn.“ Und dazu noch: „Ich bleibe an Bord.“
Funke: Nein, so einfach ist das nicht. Das ging damals alles sehr schnell. Bei den entscheidenden Sitzungen zur Rettung der HRE war ich außen vor. Da entschieden andere, allen voran wohl Josef Ackermann, Axel Weber, Jochen Sanio und vielleicht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der Öffentlichkeit war ich von jetzt auf gleich der Sündenbock für alles, was Banken in Deutschland womöglich falsch gemacht hatten. Man hat mich und meine Familie aus Deutschland rausgetrieben, während andere Bankvorstände, denen man Fehler zuordnete, ordnungsgemäß abgefunden wurden.
„Die Übernahme der Depfa war absolut sauber“
IZ: Sie meinen die teuer verabschiedeten Herren Nonnenmacher von der HSH Nordbank und Kemmer von der BayernLB.
Funke: Ja, zum Beispiel. Ich habe immer noch an die Vernunft geglaubt. Nachdem nun meine Dokumentenklage auch in zweiter Instanz von mir gewonnen wurde, steht immerhin fest, dass mir mit schriftlichen Dokumenten kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Und glauben Sie mir, das Leben eines Vorstandsvorsitzenden einer Dax-Gesellschaft ist sehr durch Protokolle und Schriftverkehr belegbar.
IZ: Dann ist es umso erstaunlicher, dass Sie erst nach über drei Jahren ...
Funke: ... ich habe erst einmal den HRE-Untersuchungsausschuss des Bundestages abgewartet ...
IZ: ... der bis zum September 2009 arbeitete.
Funke: Richtig. Ich habe also zunächst geschaut, was da möglicherweise noch alles auf mich zukommt.
„Auch die Rolle von Frau Merkel ist unklar geblieben“
IZ: Da dürfte nicht mehr viel dazugekommen sein. Eines der Ausschussmitglieder soll zum Abschluss gesagt haben, der Untersuchungsausschuss habe Ihnen mehr gebracht als den Abgeordneten des Bundestages.
Funke: Das stimmt. In dem Ausschuss ist aber auch vieles unklar geblieben: die Rolle der anderen Banken, die Verantwortung von Herrn Steinbrück, die Rolle von Frau Merkel ... Die damaligen Oppositionsparteien von FDP über die Grünen bis zur Linkspartei gaben zum Abschluss ja auch ein Sondervotum ab. Damit taten sie kund, dass sie bei der damaligen Bundesregierung und der Bankenaufsicht im Umgang mit der HRE schwere Fehler sahen, die den Steuerzahler teuer zu stehen kamen. Und jetzt sage ich: Ich spiele nicht länger den Sündenbock für ganz Deutschland. Die HRE hat nicht spekuliert. Die Übernahme der Depfa war absolut sauber. Und: Wir haben nicht mit falschen Zahlen operiert. Natürlich nicht.
IZ: Was werfen Sie dem früheren Bundesfinanzminister konkret vor?
Funke: Er hat da am 29. September 2008, das war die heiße Phase der Finanzkrise und wir waren dabei, die HRE zu stabilisieren, in völlig unverantwortlicher Weise von einer geordneten Abwicklung in Bezug auf die HRE gesprochen.
IZ: Peer Steinbrück in der Rolle von Rolf Breuer, und Sie geben nun Leo Kirch?
Funke: Das haben Sie gesagt. Tatsache ist: Erst nach der Formulierung mit der Abwicklung war es für die Bank nahezu unmöglich, sich auf dem Markt zu refinanzieren. Bis dahin hatte das trotz aller Schwierigkeiten noch funktioniert.
IZ: Moment: Ende September 2008 wusste kein Banker mehr, was passieren würde, kein Politiker wusste das, und jeder Mensch fragte sich, nach welchen Regeln sich die Welt weiterdrehen würde. Nichts schien mehr zu gelten. Die Leute hatten Angst um ihr Geld und ihre Zukunft. Da soll das Wort von der Abwicklung schuld daran gewesen sein, dass die HRE in massive Schieflage geriet?
„Das Gerede von geordneter Abwicklung war unverantwortlich“
Funke: Ich bitte Sie, natürlich, gerade in einer solchen Situation! Wir hatten eine Finanzkrise, da hörte man die Stecknadel auf den Boden fallen. Und dann redet da einer von Abwicklung - und zwar nicht irgendwer. Das war immerhin der deutsche Bundesfinanzminister, übrigens jener Finanzminister, der noch zwei Wochen zuvor lautstark verkündet hatte, die Finanzkrise habe mit Deutschland nichts zu tun. Stellen Sie sich doch mal vor: Sie haben Forderungen gegen eine Bank und hören dann, diese Bank sei in Schieflage und müsse möglicherweise abgewickelt werden. Da gehen Sie doch nicht nach Hause und kümmern sich nicht weiter darum. Da holen Sie doch Ihr Geld weg und gehen lieber zu einer Bank, von der es vielleicht nicht heißt, dass sie abgewickelt wird.
IZ: Sie hätten sich als HRE-Chef doch öffentlich hinstellen müssen und sagen: Es werde natürlich nicht abgewickelt, weil genug Liquidität da sei.
Funke: Genau das haben wir damals gesagt und Herrn Steinbrück schriftlich mitgeteilt. Das hat er übrigens überhaupt nicht leiden können. Es gab auch eine Pressemitteilung dazu, aber es hat keiner hingehört. Und, natürlich: Sie dürfen sich nicht als Bank, schon gar nicht als ihr Vorstandschef, über die Liquidität ausbreiten. Über die Liquidität einer Bank spricht man nicht, man unterstellt, sie ist gewährleistet. Wenn Sie anfangen, angebliche Liquiditätsengpässe zu dementieren, nimmt der Markt sofort an, es bestehe Gefahr.
„Die Situation nach der Lehman-Pleite war beherrschbar“
IZ: Es gab seinerzeit ständig neue Zahlen zum ungedeckten Finanzbedarf der HRE. Es fing mit 15 Mrd. Euro an, dann waren es 35 Mrd. Euro, dann 50 Mrd., und schließlich war von 102 Mrd. Euro die Rede. Das klang nicht wirklich beruhigend, sondern eher danach, dass es sich um ein Fass ohne Boden handelte und die Bank vor die Wand fährt - und möglicherweise andere Banken mitfahren würden, die mit der HRE Geschäfte gemacht hatten.
Funke: Ja, ich weiß, da hieß es überall, wir hätten falsche Zahlen rausgegeben, die laufend hätten nach oben korrigiert werden müssen. Das stimmt überhaupt nicht, kann auch überhaupt nicht stimmen, denn: Außer dem Kreditbetrag von 15 Mrd. Euro und unserem Refinanzierungsbedarf 2008 und 2009 hatten wir gar keine Zahlen genannt. Warum auch? Die Bundesbank bekam von uns, wie auch von anderen Banken, täglich eine Refinanzierungsmeldung mit einer 90-tägigen Vorschau. Das war seit Mai 2008 so. Und da stand bei uns am Mittag des 28. September 2008 drin, dass wir bis zum Jahresende einen Refinanzierungsbedarf von 102 Mrd. Euro hatten - davon 27 Mrd. Euro unbesichert. Der große Rest waren Pfandbriefe und andere besicherte Refinanzierungen. Noch bis zu diesem letzten Septemberwochenende hat sich die HRE, das heißt konkret die von ihr übernommene Depfa, im unbesicherten Bereich täglich mit zweistelligen Milliardenbeträgen refinanziert. Die HRE war also nicht, wie immer behauptet wird, nach der Lehman-Pleite am Ende. Die Situation war damals sicher für alle Banken schwierig, auch für uns, aber sie war beherrschbar.
IZ: Das haben wir anders in Erinnerung. Beherrschbar schien da gar nichts mehr.
Funke: Noch mal: Die Lage war sicher nicht einfach, aber mindestens bis zum 28. September 2008 hat die Refinanzierung bei der HRE und der Depfa noch funktioniert. Die Gruppe hat auch keine wie auch immer gearteten Limits gebrochen. Außerdem hat die HRE mit Hilfe eigener Maßnahmen weitere Liquidität generiert. Wir hätten demnach bis etwa Ende November 2008 aus eigener Kraft überleben können.
„Auch der Pensionsfonds der BaFin hatte bei uns angelegt“
IZ: Der Refinanzierungsdruck aber hatte zugenommen, weil die Laufzeiten der Kredite immer kürzer wurden. Das war kein Problem für Ihre Tochter Depfa?
Funke: Das mit den Laufzeiten war sicher so, aber man muss klar sagen: Die Bank war voll handlungsfähig. Die Depfa hatte ein absolut funktionstüchtiges Treasury und bekam ihr Geld ja aus vielen hochkarätigen internationalen Quellen. Auch der Pensionsfonds der BaFin hatte bei uns Liquidität angelegt.
IZ: Warum haben Sie dann am 23. September 2008 zu Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gesagt, Sie bräuchten 15 Mrd. Euro - die, so sagte er später, auch kein Problem gewesen wären?
Funke: Weil wir die allgemein unsichere Lage nach der Lehman-Pleite sahen und vorsichtig waren. Wir hatten mehrere Gespräche mit mehreren Banken. Diese Gespräche wurden auf Wunsch der Deutschen Bank kombiniert. Das war auch sinnvoll so. Die 15 Mrd. Euro ergaben sich aus der Überlegung, dass wir die schon erwähnten 27 Mrd. Euro an unbesicherten Finanzierungen bis zum Jahresende 2008 zu refinanzieren hatten und uns zutrauten, 12 Mrd. Euro davon selbst refinanziert zu bekommen. Wir hatten ja immerhin rund 60 Mrd. Euro an freien, werthaltigen Sicherheiten zur Verfügung.
„Plötzlich war von 35 Mrd. Euro die Rede“
IZ: Aus den 15 Mrd. Euro wurden rasch 35 Mrd. Euro. Ihre Erklärung?
Funke: Die 35 Mrd. Euro wurden an dem Krisenwochenende Ende September 2008 nicht von uns aus dem Hut gezaubert. Die standen bei uns in der Planrechnung für 2008 und 2009, und zwar in der Spalte Worst-Case-Szenario. Wohlgemerkt bis Ende 2009, also ein Jahr mehr als das, wovon zuvor die Rede war. Das bestätigte 2009 auch Herr Sanio im HRE-Untersuchungsausschuss. Das von den Entscheidern an besagtem Wochenende Ende September 2008 als vernünftig erklärte Katastrophenszenario, eineinhalb Jahre keine eigene unbesicherte Refinanzierung zu unterstellen, war nicht nachvollziehbar. Aber so war plötzlich von 35 Mrd. Euro die Rede. Das klang so, als wenn da Zahlen hätten massiv nach oben korrigiert werden müssen. Dabei war einzig das Zeitfenster vergrößert worden.
„Wir hatten rund 50 Mrd. Euro werthaltige Sicherheiten“
IZ: Wenn die 15 Mrd. Euro für die Banken bis Ende 2008 völlig okay gewesen wären, dürfte das auch für 35 Mrd. Euro bis Ende 2009 gegolten haben. Wozu dann die Beteiligung des Staates an den milliardenschweren Stützungsaktionen bei der HRE und die Bereitwilligkeit der anderen Banken, so ein Wort wie Rettungsschirm in den Mund zu nehmen?
Funke: Na, vielleicht gab es bei manchen der Beteiligten das Interesse, eine Summe zustande zu bringen, mit der man zur Bundesregierung gehen konnte, um zu sagen: Das schaffen wir Banken nicht allein, der Bund muss mitmachen - so wie die Regierungen anderer Länder auch. Die 15 Mrd. Euro waren laut Josef Ackermann für ein Konsortium unter Führung der Deutschen Bank machbar, zumal wir rund 50 Mrd. Euro werthaltige Sicherheiten angeboten hatten. Es hätte also theoretisch auch für 35 Mrd. Euro gereicht. 35 Mrd. Euro waren aber offenbar der Betrag, der ausreichte, um den Bund davon zu überzeugen, dass er sich mit in die Pflicht zu nehmen lassen hatte.
IZ: Alles sehr erstaunlich für eine Branche, die vom Staat eigentlich lieber in Ruhe gelassen werden will - jedenfalls in guten Tagen. Welchen Sinn könnte die Aktion mit dem Hilfeersuchen beim Bund gehabt haben?
„So wurde die Regierung zum Rettungsschirm gezwungen“
Funke: Wir hatten eine weltweite Finanzkrise, die schlimmste seit Ende der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, und die gefährdete - und gefährdet noch heute - unsere gesamte Volkswirtschaft. Da durfte sich keine Regierung oder Zentralbank ihrer Verpflichtung entziehen. Die Regierung Merkel/Steinmeier hat sich, im Gegensatz zu anderen, dieser Aufgabe zunächst nicht stellen wollen. Auf Kosten der HRE wurde sie gezwungen, den dann Tage später ins Leben gerufenen Rettungsschirm zu bilden. Wie Herr Ackermann im Untersuchungsausschuss sagte, habe man mit der Fokussierung der Probleme auf die HRE vermieden, dass die Deutsche Bank, die Commerzbank oder eine andere deutsche Bank ins Gerede kam. Das ist rückblickend allein schon deswegen bemerkenswert, weil sich immerhin 22 deutsche Banken unter den Rettungsschirm flüchteten. Es spricht also viel für die Vermutung, dass die Abwicklung der HRE von vornherein angestrebt wurde. Vielleicht auch deswegen, weil andere Banken befürchteten, bei ihnen könnten die Kunden Schlange stehen, um ihr Geld von jetzt auf gleich abzuheben. Bei der HRE wären solche Bilder, die die Leute von der britischen Bank Northern Rock in Erinnerung haben, mangels Privatkundengeschäft nicht zu befürchten gewesen.
„Das schwarze Schaf ist nun für alle die HRE“
Das schwarze Schaf ist nun also für alle Leute die HRE. Bei den anderen Banken wird einfach die Begründung akzeptiert, sie hätten Hilfe gebraucht, weil die Investmentbank Lehman Brothers pleite gegangen war und daraufhin alles so schwierig wurde. Gerecht ist anders!
IZ: Die anderen Banken hatten 2007, also gewissermaßen kurz vor Lehman, nicht mal eben eine Depfa gekauft, die hochriskante Fristentransformationsgeschäfte machte!
Funke: Andere Banken - auch Sparkassen - betreiben diese Fristentransformation genauso. Fristentransformation ist eine volkswirtschaftliche Aufgabe der Banken. Und wieso überhaupt hochriskant?
IZ: Langfristige Finanzierungen kurzfristig refinanzieren: Ist das kein großes Risiko?
Funke: Man muss das sicher differenziert sehen. Die Depfa hat, anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, seit der Übernahme durch die HRE keine Zinsspekulationen betrieben, das heißt, alle Darlehen mit Festzinsen sind für die gesamte Laufzeit entsprechend abgesichert gewesen. Es war Bedingung der Übernahme, noch vor ihrem Vollzug alle offenen Zinspositionen zu schließen. Anders war es mit der Laufzeit der Refinanzierungsmittel. Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass die Depfa fast ausschließlich liquide Staatsfinanzierungen in ihrem Kreditbuch hatte. Normalerweise hätte die Depfa, was zum Beispiel bei Baufinanzierungen nicht so schnell geht, im Falle eines Liquiditätsengpasses Assets schnell verkaufen können. In dieser Krise ging nur nichts mehr.
„Die Depfa war keine Zockerbude, sondern hochkarätig überwacht“
Die Depfa war nicht irgendwas Unmögliches oder eine Zockerbude, wie es da immer hieß. Sie wurde seit ihrer Abspaltung im Jahr 2002 hochkarätig überwacht. Der frühere Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer und sein irischer Amtskollege waren Mitglieder im Depfa-Direktorium. Bei der Depfa hatten viele Zentralbanken und große, erstklassige Fonds Termingelder angelegt. Und, nur zur Erinnerung: Staatsanleihen galten damals als mündelsicher - auch griechische. Da ahnte kein Mensch, dass das eines Tages mal nicht mehr so sein könnte. Oder sahen Sie etwa den Tsunami auf uns zukommen?
IZ: Im Jahr 2008 fiel allerdings auf, wie unter den Aktionären der HRE das Gewicht derer zunahm, die Adressen auf Bermuda, den Bahamas, in Luxemburg und auf den Cayman-Inseln angaben. Gemeinhin kein Hinweis auf risikoscheues Publikum, sondern eher auf stark spekulierende Klientel.
Funke: Zu den Aktionären kann ich nicht viel sagen. Die meisten waren mir gar nicht bekannt. Es hießen ja nicht alle Flowers. Von dem wusste ich natürlich, und zu ihm kann ich Ihnen bestätigen, dass er ein langfristig denkender Investor ist und absolut keine Heuschrecke. Er hatte im Übrigen auch angeboten, sich an einer Kapitalerhöhung der HRE zu beteiligen. Trotz seines Angebots haben sich die Verantwortlichen damals geweigert, mit ihm zu sprechen. Man hat lieber das Geld des Steuerzahlers eingesetzt. Kurzum: Ich kann Ihre Einschätzung zu den HRE-Aktionären nicht wirklich nachvollziehen.
„Nach dem Kauf der Depfa wurde unser Rating hochgestuft“
IZ: Warum haben Sie die Depfa überhaupt gekauft? Die wurde seinerzeit rumgereicht, und keiner wollte sie haben - bis Sie kamen.
Funke: Das stimmt so nicht. Es gab mindestens ein Konkurrenzangebot. Wir haben die Depfa im Wesentlichen aus zwei Gründen gekauft. Der erste Grund: Wir hatten als HRE ein Rating A-. Wir wollten aber ein besseres Rating erreichen, und dies war laut Ratingagenturen aufgrund mangelnder Risikodiversifikation nicht möglich. Der Staatsfinanzierer Depfa passte da sehr gut zu uns.
IZ: Warum die Depfa? Um sich breiter aufzustellen, hätten Sie auch die Postbank nehmen können!
Funke: Vielleicht. Aber warten Sie, es kommt ja noch der zweite Grund: Wir hatten immerhin 60 Mrd. Euro an Staatsfinanzierung in der HRE-Gruppe. Es ist also nicht so, dass wir überhaupt keine Staatsfinanzierung hatten. Unsere Überlegung war nur die: Wenn die Depfa die Staatsfinanzierung kultiviert und auch profitabel gemacht hat, dann kann die aus unseren 60 Mrd. Euro bestimmt mehr erwirtschaften als wir. Zudem glaube ich, dass man das zu übernehmende Geschäft verstehen sollte. Das war hier gegeben. Die Staatsfinanzierung war ein Geschäftsfeld, das inhaltlich gut zu uns passte. Das sahen auch die Ratingagenturen so, schließlich erhielt die HRE infolge der Übernahme ein A. Die Depfa war nach Übernahme sogar auf A+ geratet. Dies verbilligte unsere Refinanzierung.
„Das Angebot zur Übernahme der Eurohypo war ernst gemeint“
IZ: Warum haben Sie dann auch versucht, die Eurohypo zu übernehmen? Die passt doch gar nicht zum Stichwort Diversifikation! Oder war das mit den Übernahmeambitionen damals gar nicht ernst gemeint?
Funke: Doch, das war absolut ernst gemeint. Wir wären zusammen mit der Eurohypo weltweit der dominierende Emittent von Pfandbriefen gewesen - und das hätte unsere Refinanzierung auch verbilligt.
IZ: Aber ein besseres Rating hätten Sie dann nicht gekriegt!
Funke: Das stimmt.
IZ: War die Depfa nicht viel zu groß für die HRE und letztlich der entscheidende Grund für die Probleme, die Ihre Bank im Herbst 2008 bekam?
Funke: Also, zunächst noch einmal: Das Rating der HRE ist von Standard & Poor's nach dem Kauf der Depfa hochgestuft worden. Das war auch völlig logisch, denn es wurde angenommen, dass die HRE-Gruppe eine bessere Risikodiversifikation hatte und nicht nur vom Immobiliengeschäft abhängig war. Außerdem wurde durch zwei unabhängige Geschäftsfelder eine beständigere Ertragssituation erreicht und es wurde angenommen, dass die Liquidität der HRE-Gruppe insgesamt besser sein würde als zuvor.
IZ: Wäre die HRE ohne die Depfa heil durch die Finanzkrise gekommen?
Funke: Im Nachhinein ist man immer schlauer. In dieser so nicht vorhersehbaren Krise war jede Übernahme eine Gefahr. Das sah man bei der Dresdner Bank. Auch die Deutsche Bank hat die Postbank nicht zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen übernehmen können. Mir ist wichtig, zu sagen: Die Übernahme der Depfa war absolut sauber. Auf der anderen Seite, in Kenntnis von Lehman und dem Gerede von der Abwicklung: Ja, wahrscheinlich wäre es richtig gewesen, die Depfa nicht zu übernehmen.
„Ich lege nicht so viel Wert auf Netzwerkpflege wie andere“
IZ: Warum?
Funke: Weil das Bilanzvolumen der HRE zusammen mit der Depfa sehr groß geworden ist und die frühere Annahme, dass mit genügend Kapital - das hatte die HRE - und einem guten Rating - das hatte die HRE auch - jederzeit genügend Liquidität aus dem Markt zur Verfügung gestellt wird, über Nacht nach dem Kollaps von Lehman nicht mehr galt.
IZ: Waren Sie seinerzeit Getriebener eines allgemeinen Zwangs zu Wachstum?
Funke: Nein. Ich wollte nur ganz einfach langfristig eine vergleichsweise günstige Refinanzierung und eine beständigere Ertragssituation sicherstellen.
IZ: Die HRE sei zum Wachsen verdammt, sagten Sie damals.
Funke: Ja, das gilt für jeden Wirtschaftsbetrieb. Wenn Sie am Kapitalmarkt sind und Sie stagnieren oder schrumpfen, ist das schlecht.
Hier geht es zum zweiten Teil des Interviews.
Keine höhere Barabfindung für HRE-Minderheitsaktionäre
Das Landgericht München I hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 1,30 Euro je Aktie anlässlich des Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG zurückgewiesen. Der Beschluss vom 21.06.2013 (Az.: 5 HK O 19183/09) ist nicht rechtskräftig. Er kann mit einer fristgebundenen Beschwerde angegriffen werden.
Minderheitsaktionäre wehren sich gegen Höhe der Abfindung
Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am 05.10.2009 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 1,30 Euro je Aktie auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) zu übertragen (Squeeze out). Hiergegen hatten insgesamt 272 Antragsteller Spruchverfahren eingeleitet, um die Angemessenheit dieser Abfindung gerichtlich überprüfen zu lassen.
LG hält Barabfindung für angemessen
Das LG München I hat in einem umfangreichen Beschluss begründet, warum sie die festgesetzte Barabfindung, die sich am durchschnittlichen Börsenkurs eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntgabe der Squeeze-out-Absicht orientierte, als angemessen erachtet. Einen früheren Zeitraum, in dem der Börsenkurs noch zum Teil deutlich höher lag, hielt das LG nicht für maßgeblich. Einen solchen früheren Zeitraum hätten insbesondere auch nicht die Äußerungen des damaligen Bundesfinanzministers über eine «geordnete Abwicklung» der Bank auslösen können.
Planannahmen der Gesellschaft nur eingeschränkt überprüfbar
Das LG hat sich eigenen Angaben zufolge in seiner Entscheidung eingehend mit den von den Antragstellern erhobenen Rügen gegen die Planannahmen der Gesellschaft auseinandergesetzt. Dabei habe sie berücksichtigen müssen, dass die in die Zukunft gerichteten Planungen der Gesellschaft in einem derartigen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar sind. Wenn das Gericht von der Plausibilität der Planannahmen überzeugt ist, dürfe es diese nicht durch andere, möglicherweise auch plausible Planannahmen, wie sie von den Antragstellern geltend gemacht wurden, ersetzen.
Ausgliederung problembehafteter Assets in «Bad Bank» nicht berücksichtigungsfähig
In dem Beschluss habe sich das LG intensiv mit dem Ergebnis der Anhörung der Abfindungsprüfer in vier mündlichen Verhandlungsterminen auseinandergesetzt. Der Schwerpunkt der Entscheidung habe dabei vor allem im Bereich der Prognosen des Zinsergebnisses, der Risikovorsorge und der Risikokosten, bei der Liquiditätsplanung sowie dem künftigen Eigenkapitalbedarf gelegen. Die Ausgliederung besonders problembehafteter Assets in die «Bad Bank» FMS Wertmanagement habe bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden können. Da hierfür Genehmigungen sowohl der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung als auch der europäischen Kommission erforderlich gewesen seien und auch noch nicht genau festgestanden habe, welche Assets übertragen würden, sei dieser Umstand zum Stichtag der Hauptversammlung noch nicht «in der Wurzel angelegt» gewesen und folglich nicht berücksichtigungsfähig.
LG sieht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, die zu einer höheren Barabfindung führen könnten, sah das LG keine Anhaltspunkte. Dies gelte auch für Ersatzansprüche, die sich aus dem Verhalten am Rettungswochenende im September 2008 ergeben sollten, als die ersten Stützungsmaßnahmen eines Konsortiums der privaten Kreditwirtschaft unter Führung der Deutschen Bank sowie der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurden. Die damaligen Akteure gerade auch des Bankenkonsortiums haben sich zur Überzeugung des LG nicht pflichtwidrig verhalten, weshalb keine Ersatzansprüche bestehen könnten.
LG München I, Beschluss vom 21.06.2013 - 5 HK O 19183/09.
Das Landgericht München I hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 1,30 Euro je Aktie anlässlich des Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG zurückgewiesen. Der Beschluss vom 21.06.2013 (Az.: 5 HK O 19183/09) ist nicht rechtskräftig. Er kann mit einer fristgebundenen Beschwerde angegriffen werden.
Minderheitsaktionäre wehren sich gegen Höhe der Abfindung
Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am 05.10.2009 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 1,30 Euro je Aktie auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) zu übertragen (Squeeze out). Hiergegen hatten insgesamt 272 Antragsteller Spruchverfahren eingeleitet, um die Angemessenheit dieser Abfindung gerichtlich überprüfen zu lassen.
LG hält Barabfindung für angemessen
Das LG München I hat in einem umfangreichen Beschluss begründet, warum sie die festgesetzte Barabfindung, die sich am durchschnittlichen Börsenkurs eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntgabe der Squeeze-out-Absicht orientierte, als angemessen erachtet. Einen früheren Zeitraum, in dem der Börsenkurs noch zum Teil deutlich höher lag, hielt das LG nicht für maßgeblich. Einen solchen früheren Zeitraum hätten insbesondere auch nicht die Äußerungen des damaligen Bundesfinanzministers über eine «geordnete Abwicklung» der Bank auslösen können.
Planannahmen der Gesellschaft nur eingeschränkt überprüfbar
Das LG hat sich eigenen Angaben zufolge in seiner Entscheidung eingehend mit den von den Antragstellern erhobenen Rügen gegen die Planannahmen der Gesellschaft auseinandergesetzt. Dabei habe sie berücksichtigen müssen, dass die in die Zukunft gerichteten Planungen der Gesellschaft in einem derartigen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar sind. Wenn das Gericht von der Plausibilität der Planannahmen überzeugt ist, dürfe es diese nicht durch andere, möglicherweise auch plausible Planannahmen, wie sie von den Antragstellern geltend gemacht wurden, ersetzen.
Ausgliederung problembehafteter Assets in «Bad Bank» nicht berücksichtigungsfähig
In dem Beschluss habe sich das LG intensiv mit dem Ergebnis der Anhörung der Abfindungsprüfer in vier mündlichen Verhandlungsterminen auseinandergesetzt. Der Schwerpunkt der Entscheidung habe dabei vor allem im Bereich der Prognosen des Zinsergebnisses, der Risikovorsorge und der Risikokosten, bei der Liquiditätsplanung sowie dem künftigen Eigenkapitalbedarf gelegen. Die Ausgliederung besonders problembehafteter Assets in die «Bad Bank» FMS Wertmanagement habe bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden können. Da hierfür Genehmigungen sowohl der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung als auch der europäischen Kommission erforderlich gewesen seien und auch noch nicht genau festgestanden habe, welche Assets übertragen würden, sei dieser Umstand zum Stichtag der Hauptversammlung noch nicht «in der Wurzel angelegt» gewesen und folglich nicht berücksichtigungsfähig.
LG sieht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, die zu einer höheren Barabfindung führen könnten, sah das LG keine Anhaltspunkte. Dies gelte auch für Ersatzansprüche, die sich aus dem Verhalten am Rettungswochenende im September 2008 ergeben sollten, als die ersten Stützungsmaßnahmen eines Konsortiums der privaten Kreditwirtschaft unter Führung der Deutschen Bank sowie der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurden. Die damaligen Akteure gerade auch des Bankenkonsortiums haben sich zur Überzeugung des LG nicht pflichtwidrig verhalten, weshalb keine Ersatzansprüche bestehen könnten.
LG München I, Beschluss vom 21.06.2013 - 5 HK O 19183/09.
Es geht um mehr als eine Milliarde Euro: Ehemalige Aktionäre der Bank Hypo Real Estate (HRE) verlangen eine Entschädigung für erlittene Kursverluste – der Steuerzahler könnte haften.
Im milliardenschweren Schadenersatzprozess gegen die Immobilienbank Hypo Real Estate macht das Oberlandesgericht München den Anlegern Hoffnung. Die Bank habe die Investoren ein halbes Jahr vor Bekanntwerden ihrer desaströsen Lage hinters Licht geführt, lautet die vorläufige Einschätzung des Senats.
Eine Pressemitteilung der HRE vom 3. August 2007 sei "wesentlich zu optimistisch" gewesen, sagte Richter Guido Kotschy am Montag zum Verhandlungsauftakt in München. Darin hatte die später notverstaatlichte Bank ihre Geschäftsprognose bestätigt und von Belastungen aus der Krise am US-Hypothekenmarkt nichts wissen wollen. Diese Veröffentlichung werde von großer Bedeutung für den Prozess sein, sagte Kotschy. "Dass diese Mitteilung vom 03.08.2007 sehr positiv war, dass diese Ansage zu positiv war, dass die dahinterstehende Einschätzung sich als unzutreffend erwiesen hat und dass eine Korrektur der Veröffentlichung notwendig war, das ist unsere vorläufige Einschätzung", erläuterte der Vorsitzende Richter. "Wir sehen das ganz deutlich, dass man spätestens im November hätte tätig werden müssen mit dem Quartalsbericht."
Die HRE hatte erst am 15. Januar 2008 überraschend Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere bekannt gegeben. Hintergrund war die Krise am US-Hypothekenmarkt. Die damals im Dax gelisteten HRE-Aktien brachen um 35 Prozent ein und rissen auch den wichtigsten deutschen Aktienindex mit ins Minus. Endgültig ins Straucheln geriet die HRE, als in der Finanzkrise ihre Staatsfinanzierungstochter Depfa vor dem Zusammenbuch stand. Rechtsanwalt Andreas Tilp will stellvertretend für Hunderte Anleger eine Musterklage über gut eine Milliarde Euro durchfechten. Nach seinen Angaben stehen in dem Musterprozess erstmals in Deutschland Ansprüche institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland im Vordergrund, nachdem es bisher in ähnlichen Verfahren fast nur um betroffene Kleinanleger ging.
Tilp wirft der HRE vor, sie habe die Risiken ihrer Wertpapierbestände nicht korrekt bewertet und die Anleger im Unklaren gelassen. Auch über die Risiken, die sich die HRE mit der Übernahme der Depfa 2007 aufgehalst habe, seien die Anleger getäuscht worden. Die Depfa bekam an den Kapitalmärkten kein Geld mehr, um ihre langfristig ausgegebenen Kredite durch kurzfristige Schulden zu finanzieren, und drohte deswegen pleite zu gehen. Die Anwälte der HRE und des ebenfalls verklagten früheren Vorstandschefs Georg Funke wiesen Kotschys Einschätzung zurück.
Die Bank habe alle wesentlichen Tatsachen mitgeteilt, unter anderem in ihrem Quartalsbericht und einer Analystenkonferenz im November 2007. Sie habe sich dabei lediglich auf belastbare Fakten beschränkt, da man den Kapitalmarkt nicht mit vagen Informationen habe verunsichern wollen. Sollte die HRE den Prozess verlieren, kommen auf die deutschen Steuerzahler weitere Belastungen zu. Dem Bund, der Funke im Jahr 2008 aus dem Amt drängte, fällt nun Rolle zu, die Informationspolitik des früheren HRE-Chefs zu verteidigen. Funke, der ein Fehlverhalten stets bestritten hat, soll am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht erscheinen.
Indotco.net
Im milliardenschweren Schadenersatzprozess gegen die Immobilienbank Hypo Real Estate macht das Oberlandesgericht München den Anlegern Hoffnung. Die Bank habe die Investoren ein halbes Jahr vor Bekanntwerden ihrer desaströsen Lage hinters Licht geführt, lautet die vorläufige Einschätzung des Senats.
Eine Pressemitteilung der HRE vom 3. August 2007 sei "wesentlich zu optimistisch" gewesen, sagte Richter Guido Kotschy am Montag zum Verhandlungsauftakt in München. Darin hatte die später notverstaatlichte Bank ihre Geschäftsprognose bestätigt und von Belastungen aus der Krise am US-Hypothekenmarkt nichts wissen wollen. Diese Veröffentlichung werde von großer Bedeutung für den Prozess sein, sagte Kotschy. "Dass diese Mitteilung vom 03.08.2007 sehr positiv war, dass diese Ansage zu positiv war, dass die dahinterstehende Einschätzung sich als unzutreffend erwiesen hat und dass eine Korrektur der Veröffentlichung notwendig war, das ist unsere vorläufige Einschätzung", erläuterte der Vorsitzende Richter. "Wir sehen das ganz deutlich, dass man spätestens im November hätte tätig werden müssen mit dem Quartalsbericht."
Die HRE hatte erst am 15. Januar 2008 überraschend Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere bekannt gegeben. Hintergrund war die Krise am US-Hypothekenmarkt. Die damals im Dax gelisteten HRE-Aktien brachen um 35 Prozent ein und rissen auch den wichtigsten deutschen Aktienindex mit ins Minus. Endgültig ins Straucheln geriet die HRE, als in der Finanzkrise ihre Staatsfinanzierungstochter Depfa vor dem Zusammenbuch stand. Rechtsanwalt Andreas Tilp will stellvertretend für Hunderte Anleger eine Musterklage über gut eine Milliarde Euro durchfechten. Nach seinen Angaben stehen in dem Musterprozess erstmals in Deutschland Ansprüche institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland im Vordergrund, nachdem es bisher in ähnlichen Verfahren fast nur um betroffene Kleinanleger ging.
Tilp wirft der HRE vor, sie habe die Risiken ihrer Wertpapierbestände nicht korrekt bewertet und die Anleger im Unklaren gelassen. Auch über die Risiken, die sich die HRE mit der Übernahme der Depfa 2007 aufgehalst habe, seien die Anleger getäuscht worden. Die Depfa bekam an den Kapitalmärkten kein Geld mehr, um ihre langfristig ausgegebenen Kredite durch kurzfristige Schulden zu finanzieren, und drohte deswegen pleite zu gehen. Die Anwälte der HRE und des ebenfalls verklagten früheren Vorstandschefs Georg Funke wiesen Kotschys Einschätzung zurück.
Die Bank habe alle wesentlichen Tatsachen mitgeteilt, unter anderem in ihrem Quartalsbericht und einer Analystenkonferenz im November 2007. Sie habe sich dabei lediglich auf belastbare Fakten beschränkt, da man den Kapitalmarkt nicht mit vagen Informationen habe verunsichern wollen. Sollte die HRE den Prozess verlieren, kommen auf die deutschen Steuerzahler weitere Belastungen zu. Dem Bund, der Funke im Jahr 2008 aus dem Amt drängte, fällt nun Rolle zu, die Informationspolitik des früheren HRE-Chefs zu verteidigen. Funke, der ein Fehlverhalten stets bestritten hat, soll am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht erscheinen.
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KapMuG-Musterklage gegen HRE - Anleger fordern im Musterverfahren 1 Milliarde von der Hypo Real Estate
Im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate geht es vor dem Münchner Oberlandesgericht (Az.: KAP3/10) seit dem 3. Februar 2014 um mehr als nur die Pleite des einstmals leuchtenden Sterns am Immobilienfinanzierer-Himmel und nicht erfüllte Anleger-Hoffnungen. Es geht auch um die Grundsätzlichkeit der Schuldfrage und darum, wie glaubwürdig der Investitionsstandort Deutschland in der Welt um Vertrauen wirbt.
Die HRE hatte nach Überzeugung der Kläger ab Juli 2007 den Kapitalmarkt und ihre Aktionäre absichtlich falsch informiert. Milliardenschwere Risiken wurden verschwiegen, gleichzeitig zeichnete die HRE bis zur allerletzten Sekunde das Bild eines risikoarmen Anlage-Partners. Risiken gab es aber: Sie lagen im Subprime-Bezug der HRE-Wertpapier-Portfolien sowie in der der Übernahme der irischen Depfa-Bank. Entgegen der beruhigenden Erklärungen der Geschäftsführung sei die HRE eindeutig von der Finanzmarktkrise besonders betroffen gewesen. Schon im Sommer 2007 zeichnete sich konkret ab, dass die HRE Abschreibungsverluste im hohen dreistelligen Millionenbereich vornehmen musste.
Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger vor dem OLG vertritt: „Trotzdem hat Herr Funke als Vorstandsvorsitzender hartnäckig behauptet, die HRE gehe gestärkt aus der Krise hervor. Fakt ist jedoch, dass die HRE ohne staatliche Rettung pleite wäre.“ Die Klage stützt sich hauptsächlich auf amtliche Unterlagen wie zum Beispiel Prüfberichte der Deutschen Bundesbank – welche übrigens als vertrauliche Verschlusssachen behandelt werden – und Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Insgesamt vertritt Andreas Tilp 40 Kläger, die zusammen rund 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordern. „Den Klägern steht dieser Schadensersatz zu“, lässt Andreas Tilp keinen Zweifel am Ausgang des Verfahrens: „Die HRE-Aktien wurden im Vertrauen auf die Redlichkeit der Aussagen der HRE und des Herrn Funke gekauft und gehalten. Das deutsche Recht schützt dieses Vertrauen.“ Kritiker des Verfahrens bemängeln dagegen, dass man ausländische Anleger und institutionelle Investoren jetzt auf Kosten der Steuerzahler entschädige. Andreas Tilp widerspricht: „Gerade auch ausländische Investoren beobachten das Münchner Verfahren sehr genau. Der Ausgang des Musterprozesses stellt die Weichen dafür, ob auch zukünftig ausländische Investoren dem deutschen Kapitalmarkt und seinen Gesetzen Vertrauen schenken.“
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate geht es vor dem Münchner Oberlandesgericht (Az.: KAP3/10) seit dem 3. Februar 2014 um mehr als nur die Pleite des einstmals leuchtenden Sterns am Immobilienfinanzierer-Himmel und nicht erfüllte Anleger-Hoffnungen. Es geht auch um die Grundsätzlichkeit der Schuldfrage und darum, wie glaubwürdig der Investitionsstandort Deutschland in der Welt um Vertrauen wirbt.
Die HRE hatte nach Überzeugung der Kläger ab Juli 2007 den Kapitalmarkt und ihre Aktionäre absichtlich falsch informiert. Milliardenschwere Risiken wurden verschwiegen, gleichzeitig zeichnete die HRE bis zur allerletzten Sekunde das Bild eines risikoarmen Anlage-Partners. Risiken gab es aber: Sie lagen im Subprime-Bezug der HRE-Wertpapier-Portfolien sowie in der der Übernahme der irischen Depfa-Bank. Entgegen der beruhigenden Erklärungen der Geschäftsführung sei die HRE eindeutig von der Finanzmarktkrise besonders betroffen gewesen. Schon im Sommer 2007 zeichnete sich konkret ab, dass die HRE Abschreibungsverluste im hohen dreistelligen Millionenbereich vornehmen musste.
Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger vor dem OLG vertritt: „Trotzdem hat Herr Funke als Vorstandsvorsitzender hartnäckig behauptet, die HRE gehe gestärkt aus der Krise hervor. Fakt ist jedoch, dass die HRE ohne staatliche Rettung pleite wäre.“ Die Klage stützt sich hauptsächlich auf amtliche Unterlagen wie zum Beispiel Prüfberichte der Deutschen Bundesbank – welche übrigens als vertrauliche Verschlusssachen behandelt werden – und Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Insgesamt vertritt Andreas Tilp 40 Kläger, die zusammen rund 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordern. „Den Klägern steht dieser Schadensersatz zu“, lässt Andreas Tilp keinen Zweifel am Ausgang des Verfahrens: „Die HRE-Aktien wurden im Vertrauen auf die Redlichkeit der Aussagen der HRE und des Herrn Funke gekauft und gehalten. Das deutsche Recht schützt dieses Vertrauen.“ Kritiker des Verfahrens bemängeln dagegen, dass man ausländische Anleger und institutionelle Investoren jetzt auf Kosten der Steuerzahler entschädige. Andreas Tilp widerspricht: „Gerade auch ausländische Investoren beobachten das Münchner Verfahren sehr genau. Der Ausgang des Musterprozesses stellt die Weichen dafür, ob auch zukünftig ausländische Investoren dem deutschen Kapitalmarkt und seinen Gesetzen Vertrauen schenken.“
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Musterklage erfolgreich: HRE hat Anleger getäuscht
Tilp führt Musterkläger zum Sieg gegen HRE Die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) hat ihre Anleger in der Finanzkrise über ihre desaströse Lage getäuscht. Dies hat heute das Oberlandesgericht München nach knapp drei Jahren in einem Musterverfahren entschieden.
Bund und Steuerzahler drohen damit Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe (Az. KAP 3/10). Die Bank habe unter ihrem damaligen Chef Georg Funke am 3. August 2007 eine unwahre Pressemitteilung veröffentlicht und später ihre Bilanz manipuliert, so das Gericht. Weil es sich um ein Musterprozess nach dem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) handelte, liefert die Entscheidung mehreren hundert Investoren eine Grundlage für Schadensersatzprozesse gegen die verstaatlichte Bank.
Auch wenn eine Bindungswirkung durch den KapMuG-Entscheid eintritt, müssen die Anleger ihre Ansprüche vor weiteren Gerichten durchfechten. Am 15. Januar 2008 hatte die HRE ihre Aktionäre mit einer Pflichtmitteilung geschockt, in der sie massive Belastungen eingestehen musste. Tatsächlich, so die Argumentation von Anlegervertretern, habe die Bankführung bereits Wochen zuvor von den Problemen gewusst. Die HRE vertrat dagegen die Ansicht, dass ihre Kommunikation zu jedem Zeitpunkt angemessen gewesen sei. Die heutige Entscheidung will die HRE nicht hinnehmen, teilte das Bankhaus bereits mit. Es will nun eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Bund und Steuerzahler drohen damit Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe (Az. KAP 3/10). Die Bank habe unter ihrem damaligen Chef Georg Funke am 3. August 2007 eine unwahre Pressemitteilung veröffentlicht und später ihre Bilanz manipuliert, so das Gericht. Weil es sich um ein Musterprozess nach dem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) handelte, liefert die Entscheidung mehreren hundert Investoren eine Grundlage für Schadensersatzprozesse gegen die verstaatlichte Bank.
Auch wenn eine Bindungswirkung durch den KapMuG-Entscheid eintritt, müssen die Anleger ihre Ansprüche vor weiteren Gerichten durchfechten. Am 15. Januar 2008 hatte die HRE ihre Aktionäre mit einer Pflichtmitteilung geschockt, in der sie massive Belastungen eingestehen musste. Tatsächlich, so die Argumentation von Anlegervertretern, habe die Bankführung bereits Wochen zuvor von den Problemen gewusst. Die HRE vertrat dagegen die Ansicht, dass ihre Kommunikation zu jedem Zeitpunkt angemessen gewesen sei. Die heutige Entscheidung will die HRE nicht hinnehmen, teilte das Bankhaus bereits mit. Es will nun eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Finanzkrise: Anleger gewinnen Musterverfahren gegen Hypo Real Estate AG
Die Aufarbeitung der europäischen Bankenkrise nimmt an Fahrt auf. Das Oberlandesgericht München gibt Klägern, die Schadenersatzforderungen gegen das verstaatlichte Bankhaus Hypo Real Estate (HRE) durchsetzen wollen, in einem Musterverfahren recht. Der Bank und damit dem Mehrheitseigentümer, den Steuerzahlern der Bundesrepublik Deutschland, drohen millionenschwere Schadenersatzklagen.
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HRE-Exvorstand Georg Funke ab 15. März 2017 vor Gericht
Der frühere Chef des größten deutschen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, muss sich vor Gericht verantworten. Die HRE wurde nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers mit staatlichen Geldern gerettet. Wie Funkes Verteidiger Rechrtsanwalt Wolfgang Kreuzer mitteilte, hat das Landgericht München die Zulassung einer Anklage genehmigt. Er rechne mit einem Freispruch seines Mandanten. Der Prozess soll am 15. März 2017 beginnen, sagte Kreuzer. Laut SPIEGEL stehen der mittlerweile auf Mallorca lebende Funke und weitere ehemalige Vorstände der HRE unter dem Verdacht, die finanzielle Lage des mittlerweile verstaatlichten Unternehmens geschönt zu haben.
Die HRE musste nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers 2008 mit 9,8 Milliarden Euro frischem Kapital und staatlichen Garantien von bis zu 124 Milliarden Euro gerettet werden.
Wie wir 2014 berichteten, hatte die Staatsanwaltschaft München I die Anklage schon 2014 erhoben:
Die durch den Steuerzahler gerettete und verstaatlichte Hypo Real Estate galt als größter deutscher Spezial-Immobilienfinanzierer und als systemrelevant. Als die Krise am US-Immobilienmarkt sich auch auf Deutschland ausweitete, behauptete der damalige HRE-Chef Georg Funke im November 2007 im Handelsblatt noch, seine Bank sei "aus der Marktkrise der vergangenen Monate gestärkt hervorgegangen".
Wenige Wochen später, am 18. Januar 2008, gab die HRE in einer Ad-hoc-Mitteilung eine außerordentliche Abschreibung auf forderungsbesicherte US-Wertpapiere (CDOs) in Höhe von 390 Millionen Euro bekannt, woraufhin die Aktie an der Frankfurter Börse um 35 Prozent einbrach.
Die ZEIT berichtet von einem nächtlichen Telefonat am 29. September 2008 zwischen Kanzlerin Angela Merkel und dem damaligen Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann. Letzterer befürchtete, dass eine HRE-Pleite eine Panik an den Finanzmärkten auslösen könnte und in Folge dessen der Zahlungsverkehr in ganz Europa zusammenbricht.
Somit wurde die Bank vom deutschen Staat übernommen. Doch der Preis dafür war hoch: Insgesamt flossen Finanzspritzen an das marode Finanzinstitut in Höhe von 19,1 Milliarden Euro. Allein 7,7 Milliarden stammten aus dem Finanzstabilisierungsfonds SoFFin. Zusätzlich wurden Garantien von rund 124 Milliarden Euro gewährt, um den Zusammenbruch des Geldinstituts zu verhindern. Aus der Hypo Real Estate Bank und der Depfa Deutsche Pfandbriefbank wurde im Jahr 2009 die Deutsche Pfandbriefbank AG.
Im September 2014 erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypo Real Estate, Georg Funke, und sieben weitere ehemalige Vorstände. Der Vorwurf lautet auf Falschangabe in den Bilanzen 2007 und Halbjahr 2008. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun die 5. Strafkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Richter Peter Noll.
Weitere Hintergründe insbesondere zu Schadensersatzklagen finden Sie in unserem Artikel Finanzkrise: Anleger gewinnen Musterverfahren gegen Hypo Real Estate AG.
Die HRE musste nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers 2008 mit 9,8 Milliarden Euro frischem Kapital und staatlichen Garantien von bis zu 124 Milliarden Euro gerettet werden.
Wie wir 2014 berichteten, hatte die Staatsanwaltschaft München I die Anklage schon 2014 erhoben:
Die durch den Steuerzahler gerettete und verstaatlichte Hypo Real Estate galt als größter deutscher Spezial-Immobilienfinanzierer und als systemrelevant. Als die Krise am US-Immobilienmarkt sich auch auf Deutschland ausweitete, behauptete der damalige HRE-Chef Georg Funke im November 2007 im Handelsblatt noch, seine Bank sei "aus der Marktkrise der vergangenen Monate gestärkt hervorgegangen".
Wenige Wochen später, am 18. Januar 2008, gab die HRE in einer Ad-hoc-Mitteilung eine außerordentliche Abschreibung auf forderungsbesicherte US-Wertpapiere (CDOs) in Höhe von 390 Millionen Euro bekannt, woraufhin die Aktie an der Frankfurter Börse um 35 Prozent einbrach.
Die ZEIT berichtet von einem nächtlichen Telefonat am 29. September 2008 zwischen Kanzlerin Angela Merkel und dem damaligen Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann. Letzterer befürchtete, dass eine HRE-Pleite eine Panik an den Finanzmärkten auslösen könnte und in Folge dessen der Zahlungsverkehr in ganz Europa zusammenbricht.
Somit wurde die Bank vom deutschen Staat übernommen. Doch der Preis dafür war hoch: Insgesamt flossen Finanzspritzen an das marode Finanzinstitut in Höhe von 19,1 Milliarden Euro. Allein 7,7 Milliarden stammten aus dem Finanzstabilisierungsfonds SoFFin. Zusätzlich wurden Garantien von rund 124 Milliarden Euro gewährt, um den Zusammenbruch des Geldinstituts zu verhindern. Aus der Hypo Real Estate Bank und der Depfa Deutsche Pfandbriefbank wurde im Jahr 2009 die Deutsche Pfandbriefbank AG.
Im September 2014 erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypo Real Estate, Georg Funke, und sieben weitere ehemalige Vorstände. Der Vorwurf lautet auf Falschangabe in den Bilanzen 2007 und Halbjahr 2008. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun die 5. Strafkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Richter Peter Noll.
Weitere Hintergründe insbesondere zu Schadensersatzklagen finden Sie in unserem Artikel Finanzkrise: Anleger gewinnen Musterverfahren gegen Hypo Real Estate AG.
Georg Funke und Dr. Markus Fell wegen mutmaßlicher Lügen vor Gericht
Der ehemalige HRE-Vorstandsvorsitzende Georg Funke (61) und der einstige HRE-Finanzchef Dr. Markus Fell müssen sich ab dem 20. März 2017 wegen mutmaßlicher Lügen zum Nachteil von Aktionären verantworten. Die restlichen sechs einstigen Vorstandsmitglieder durften sich freikaufen.
Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I:
Zitat
Pressemitteilung vom 02.01.2017
Strafverfahren gegen Georg F. u. 7 a. wegen unrichtiger Darstellung i. S. des HGB u.a. (HRE)
Mit Beschluss vom 20.12.2017 hat die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Wittmann die Anklage gegen Georg F. und Dr. Markus F. zur Hauptverhandlung zugelassen. Gleichzeitig wurden zunächst insgesamt 18 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung beginnend ab dem 20.03.2017 bis 20.09.2017 bestimmt. Ob danach weitere Sitzungstage erforderlich werden, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Hinsichtlich der weiteren sechs Angeschuldigten wurde das Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 30.000.- EUR und 80.000.- EUR vorläufig gem. § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Die Angeschuldigten haben bis 28.02.2017 die Möglichkeit, die jeweils gegen sie verhängten Geldauflagen zu erfüllen; in diesem Fall werden die Verfahren gegen sie endgültig eingestellt. Bei der Einstellung ließ sich das Gericht insbesondere von der Erwägung leiten, dass die angeklagten Taten bereits nahezu neun Jahre zurückliegen und die festgesetzten Geldauflagen angesichts dieses Zeitablaufs und unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe – Verstöße gegen handelsrechtliche Rechnungslegungspflichten – ausreichend sind, um dem Strafverfolgungsinteresse im konkreten Fall zu genügen.
Zu den Einzelheiten der Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 29.09.2014 verwiesen, die in der Anlage nochmals beigefügt ist.
Folgende Sitzungstage wurden bisher festgelegt:
Montag, 20.03.2017
Dienstag, 21.03.2017
Montag, 03.04.2017
Dienstag, 04.04.2017
Mittwoch, 12.04.2017
Mittwoch, 26.04.2017
Mittwoch, 03.05.2017
Mittwoch, 24.05.2017
Mittwoch, 14.06.2017
Mittwoch, 28.06.2017
Mittwoch, 12.07.2017
Mittwoch, 19.07.2017
Mittwoch, 02.08.2017
Freitag, 11.08.2017
Montag, 04.09.2017
Montag, 11.09.2017
Mittwoch, 20.09.2017
Die Sitzungen beginnen jeweils um 09.30 Uhr und finden im Sitzungssaal B 173/I im Strafjustizzentrum München (Nymphenburger Str. 16) statt.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Sürig , JHSin.
Oberlandesgericht München
Justizpressestelle
Nymphenburger Str. 16
80335 München
Tel.: 089 – 5597 – 4167
Fax.:089 – 5597 – 5176
E-Mail: [email protected]
Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I:
Zitat
Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft München I vom 29.09.2014
Anklageerhebung in Sachen HRE
Die Staatsanwaltschaft München I hat nunmehr Anklage gegen Georg Funke und sieben weitere ehemalige Vorstände der Hypo Real Estate Holding AG wegen unrichtiger Darstellung im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss 2007 und dem Zwischenabschluss zum 30.06.2008 erhoben. Zusätzlich wird einem ehemaligen Finanzvorstand Marktmani- pulation im Rahmen einer Investorenkonferenz am 25.09.2008 vorgeworfen.
Soweit im Zusammenhang mit dem Erwerb der Depfa plc. der Verdacht der Untreue bestand, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt; eben- so hinsichtlich weiterer Vorwürfe der unrichtigen Darstellung betreffend die Konzernrechnungslegung sowie die Ad-hoc-Mitteilungen vom 15.01.2008 und vom 29.09.2008.
Die Hypo Real Estate (HRE) war im Jahr 2007 einer der Marktführer in Europa im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung. Die Kreditvergaben wur- den durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen refinan- ziert. Am 02.10.2007 übernahm die HRE die Depfa Bank plc. mit Sitz in Dub- lin/Irland zu einem Kaufpreis von 5,2 Mrd. €.
Auf Grund von mehreren Anzeigen führte die Staatsanwaltschaft München I seit Januar 2008 ein Ermittlungsverfahren gegen den gesamten ehemaligen Vorstand der Hypo Real Estate Holding AG wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb der Depfa plc., der Refinan- zierungsstrategie und dem Liquiditätsrisikomanagement. Darüber hinaus wur- de geprüft, ob unrichtige Darstellungen vorlagen bei der Ad-hoc-Mitteilung vom 15.01.2008 (§ 400 AktG), beim Konzernabschluss 2007 (§ 331 HGB), beim Zwischenbericht zum 30.06.2008 (§ 400 AktG) und einer weiteren Ad- hoc-Mitteilung vom 29.09.2008 (§ 400 AktG).
Schließlich ergab sich noch ein Verdacht auf eine Marktmanipulation durch den Vortrag eines ehemaligen Finanzvorstands (§ 20a WpHG), den dieser am 25.09.2008 auf einer Investorenkonferenz über die wirtschaftliche Situation der HRE hielt.
Die nunmehr erhobene Anklageschrift, die bei der 5. Strafkammer des Land- gerichts München I unter dem Vorsitzenden Richter Peter Noll eingegangen ist, geht von folgendem Tatverdacht aus:
Kern des Vorwurfs ist eine bewusst falsche Berichterstattung über die Liquiditätslage und die Liquiditätsrisiken der HRE Gruppe im Konzern- abschluss 2007 und dem Zwischenbericht zum 30.06.2008 der HRE Holding AG. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Zuspitzung der Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die HRE-Gruppe im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Depfa plc. im Oktober 2007 und dem Zu-sammenbruch der HRE-Gruppe im September 2008 weicht die Dar- stellung der Liquiditätslage der HRE-Gruppe in den genannten Geschäftsberichten in evidenter Weise von den tatsächlichen Verhältnis- sen ab. Es wurde insbesondere über wesentliche und vom Holding-Vorstand erkannte unternehmensspezifische Liquiditätsrisiken der Bankengruppe nicht informiert.
Diese unrichtige Darstellung ist vom gesamten ehemaligen Vorstand zu verantworten.
Der Vorwurf der Marktmanipulation gegen einen ehemaligen Finanzvorstand beruht auf seiner falschen Darstellung der Liquiditätslage der HRE-Gruppe im Rahmen seines Vortrags bei der „German Investment Conference“ in München am 25.09.2008. Dort vermittelte der Ange- schuldigte gegenüber den Konferenzteilnehmern unmittelbar vor der Bereitstellung von umfangreichen Liquiditätshilfen durch Dritte im Rahmen des sog. ersten Rettungswochenendes (26.-28.09.2008) den Eindruck einer nach wie vor stabilen Liquiditätslage der HRE-Gruppe.
Die Ermittlungen ergaben keine hinreichenden Erkenntnisse dahinge- hend, dass auch die übrigen Vorstandsmitglieder die konkrete Ausge- staltung dieses Vortrags kannten und billigten.
-2-

Das Gesetz sieht für eine unrichtige Darstellung im Sinne des Handelsgesetz- buches (§ 331 Nr. 2 HGB) bzw. des Aktiengesetzes (§ 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
Dem ehemaligen Finanzvorstand drohen zusätzlich für den Vorwurf der Marktmanipulation Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre (§§ 20a Abs. 1 Nr. 1, 38 Abs. 2 Nr. 1 WpHG).
Einstellungen von Ermittlungen:
Soweit den ehemaligen Vorständen auch vorgeworfen wurde, im Zusammen- hang mit dem Erwerb der Depfa Bank plc. sowie im Rahmen der Refinanzie- rungsstrategie, des Liquiditätsrisikomanagements und des übrigen Risikoma- nagements der HRE-Gruppe im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Depfa Bank plc. und dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Gruppe im Herbst 2008 eine Untreue begangen zu haben, wurden die Ermittlungen eingestellt, weil sich entweder keine Hinweise auf Pflichtverletzungen ergaben bzw. sich eine mögliche Pflichtverletzung wegen der damaligen Marktsituation nicht mehr kausal auf den Zusammenbruch der HRE-Gruppe ausgewirkt hat (§ 170 Abs. 2 StPO).
Ebenso wurde der Vorwurf fallen gelassen, dass die Vorstände den Bilanzwert des US-Portfolios an Collateralized Debt Obligations in der Konzernrech- nungslegung, in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15.01.2008 sowie in der öffentli- chen Darstellung der HRE-Gruppe bewusst unrichtig dargestellt hätten (§ 170 Abs. 2 StPO).
Darüber hinaus wurde das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs einer falschen Darstellung der Liquiditätslage der HRE-Gruppe in der Ad-hoc-Mitteilung vom 29.09.2008 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Hier lagen ebenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine bewusst unrichtige Darstellung vor.

In der 488 Seiten umfassenden Anklageschrift wurden 30 Zeugen und ein Sachverständiger benannt.
Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse durch eine Staatsanwaltschaft erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift allen Angeschuldigten bzw. deren Verteidigern nachweislich zugegangen ist. Diese Nachweise liegen nun vor.
gez. Steinkraus-Koch Oberstaatsanwalt Pressesprecher
Gereizte Stimmung im Strafprozess
Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe des im HRE-Prozess Angeklagten Georg Funke zurück.
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass ein Großteil der Vorwürfe fallen gelassen worden sei und verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer. Gereizte Stimmung im Strafprozess um den Milliardenkollaps der HRE-Bankengruppe im Jahr 2008. Die Staatsanwaltschaft hat Vorwürfe des angeklagten früheren Bankchefs Georg Funke zurückgewiesen, einseitig und ohne die angebrachte Sorgfalt zu seinen Lasten ermittelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft verwies darauf: 90 Prozent der ursprünglichen Vorwürfe gegen den Ex-Bankier wurden fallen gelassen. Es sei nicht einseitig ermittelt worden.
Teuerster Schadenfall der Finanzkrise
Die Anklage verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer der geblitzt wird.
Der Zusammenbruch der HRE im Herbst 2008 war für den Bund der teuerste Schadenfall der Finanzkrise. Die Immobilienbank wurde mit fast zehn Milliarden Euro Kapitalspritzen und über 120 Milliarden Euro Bürgschaften gestützt, bevor sie dann abgewickelt wurde. Funke steht vor Gericht, weil er die Lage der Bank in Geschäftsberichten 2007 und 2008 geschönt haben soll. Funke seinerseits wirft dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor, die HRE in den Abgrund getrieben zu haben.
Quelle: cash-online.de
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass ein Großteil der Vorwürfe fallen gelassen worden sei und verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer. Gereizte Stimmung im Strafprozess um den Milliardenkollaps der HRE-Bankengruppe im Jahr 2008. Die Staatsanwaltschaft hat Vorwürfe des angeklagten früheren Bankchefs Georg Funke zurückgewiesen, einseitig und ohne die angebrachte Sorgfalt zu seinen Lasten ermittelt zu haben.
Sagte der Vertreter der Anklage am Montag vor dem Landgericht München I.
Zitat
“Dies kann nicht unwidersprochen bleiben”.
Die Staatsanwaltschaft verwies darauf: 90 Prozent der ursprünglichen Vorwürfe gegen den Ex-Bankier wurden fallen gelassen. Es sei nicht einseitig ermittelt worden.
Teuerster Schadenfall der Finanzkrise
Die Anklage verglich den Angeklagten mit einem rasenden Autofahrer der geblitzt wird.
Spottete der Staatsanwalt.
Zitat
“Sie selber sind sich sicher, dass sie nicht zu schnell gefahren sind. Und das anders lautende Messprotokoll muss auf einem technischen Fehler beruhen”.
Der Zusammenbruch der HRE im Herbst 2008 war für den Bund der teuerste Schadenfall der Finanzkrise. Die Immobilienbank wurde mit fast zehn Milliarden Euro Kapitalspritzen und über 120 Milliarden Euro Bürgschaften gestützt, bevor sie dann abgewickelt wurde. Funke steht vor Gericht, weil er die Lage der Bank in Geschäftsberichten 2007 und 2008 geschönt haben soll. Funke seinerseits wirft dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor, die HRE in den Abgrund getrieben zu haben.
Quelle: cash-online.de
Abwicklung der Bankengruppe wird sich über Jahrzehnte hinziehen
Die Abwicklung der 2008 kollabierten HRE-Bankengruppe wird noch Jahrzehnte dauern. Die als Abwicklungsanstalt für die HRE gegründete staatliche “Bad Bank” FMS hat noch Papiere mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2078 im Portfolio, wie Vorstandssprecher Stephan Winkelmeier sagte. Der Großteil dieser “Langläufer” sei schwer verkäuflich. Ob es die FMS so lange geben wird ist noch unklar. Zur Zeit erwirtschafte die FMS Profit bei der Verwertung der HRE-Altlasten – 2016 waren es 296 Millionen Euro Nettogewinn. Vorstandssprecher Stephan Winkelmeier erwartet, dass der Betrieb der Bad Bank zwischen 2025 und 2030 in die roten Zahlen rutschen könnte. Denn dann wird ein Großteil des gewinnträchtigen HRE-Portfolios bereits verwertet sein – und Neugeschäft darf die FMS nicht tätigen.
Quelle: cash-online.de
Sagt Vorstandssprecher Stephan Winkelmeier.
Zitat
“Dann werden wir im Zweifelsfall Verluste schreiben”
Quelle: cash-online.de