
KfW Bankengruppe - IKB - Weitere Löcher in die Bilanz

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KfW Bankengruppe - IKB - Weitere Löcher in die Bilanz
KfW erneut mit Milliardenverlust - Schadensersatzklage wird geprüft
Frankfurt/Main (dpa) - Die staatliche KfW Bankengruppe hat 2008 durch die Rettung ihrer inzwischen verkauften Tochter IKB und drastische Abschreibungen einen Verlust von 2,7 Milliarden Euro eingefahren. Inzwischen prüft sie auch eine Schadensersatzklage gegen zwei frühere Vorstände, die möglicherweise für die Panne bei der Überweisung von mehr als 300 Millionen Euro an die Pleite-Bank Lehman Brothers zur Verantwortung gezogen werden können, sagte Vorstandschef Ulrich Schröder am Freitag bei der Bilanzvorlage. Die beiden Vorstände wiederum wehren sich gerichtlich gegen ihre Entlassung.
Nach dem Rekordverlust von 6,2 Milliarden Euro 2007 verbuchte die KfW im vergangenen Jahr ein weiteres Milliarden-Defizit. Allein rund 1,2 Milliarden Euro wurden für die Rettung und den Verkauf der Mittelstandsbank IKB, die sich mit US-Ramschanleihen verspekuliert hatte, fällig. Damit sind die KfW-Belastungen durch die IKB auf mehr als acht Milliarden Euro gestiegen. Noch verbliebene Risiken seien begrenzt, sagte Schröder.
Weitere Löcher in die Bilanz rissen Wertpapiere, die durch die Finanzkrise im Wert sanken. Hier mussten auf einen Bestand von rund 43 Milliarden Euro insgesamt 1,5 Milliarden Euro wertberichtigt werden. Inzwischen lege die Bank ihr Vermögen konservativer an, sagte Schröder. Aktien seien zum Beispiel verkauft worden. Abschreibungen erforderten auch der Zusammenbruch des isländischen Bankensystems und die Überweisung von über 300 Millionen Euro an die US-Investmentbank Lehman Brothers. Zum Zeitpunkt der Überweisung im September 2008 war bereits bekannt, dass die Bank Insolvenz anmelden musste.
In Zusammenhang mit der Lehman-Überweisung prüft die KfW, ob sie Schadensersatz einfordern kann. Neben den beiden fristlos gekündigten KfW-Vorständen Detlef Leinberger und Peter Fleischer seien auch Forderungen gegen Wirtschaftsprüfer denkbar, die nicht auf Fehler im Risikomanagement hingewiesen hätten, sagte Schröder. Weiterhin ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen den gesamten damaligen KfW-Vorstand. Er rechne hier aber mit einer Einstellung des Untreue-Verfahrens, da es keinen Vorsatz gegeben habe, sagte Schröder.
Die Ex-Vorstände wollen inzwischen mit einer Klage feststellen lassen, dass ihre Kündigung unwirksam war, bestätigte Schröder einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Sollten sie Recht erhalten, hätten sie der Zeitung zufolge Anspruch auf die weitere Zahlung von je 466 000 Euro Gehalt im Jahr. Laut «Bild» geht auch der frühere Chef der IKB, Stefan Ortseifen, gegen seine Kündigung vor. Anfang des Monats war bereits bekanntgeworden, dass der entlassene Vorstandsvorsitzende des schwer angeschlagenen Immobilien-Finanzierers Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, die Bank auf Gehaltszahlungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro verklagt hat.
Operativ ist die KfW nach Einschätzung von Schröder gut aufgestellt. So stieg das Betriebsergebnis vor Bewertungen um 16,3 Prozent auf knapp 1,6 Milliarden Euro. Das Geschäftsmodell müsse daher nicht geändert werden und die KfW könne die Förderaktivitäten auf hohem Niveau fortsetzen, sagte Schröder. Für das laufende Jahr rechnet Schröder mit einer Rückkehr in «deutlich schwarze» Zahlen. Eigentümer der KfW sind Bund und Länder.
Der Kritik von Bundespräsident Horst Köhler an Bankern, die beim Umgang mit Risiken die Weitsicht verloren hätten, stimmte Schröder zu. «Es sind Fehler gemacht worden, auch in unserem Haus.» Bei der Überweisungspanne im Fall Lehman, die in die ersten Tage seiner Amtszeit fiel, könne er jedoch für sich keine persönliche Schuld feststellen.
Frankfurt/Main (dpa) - Die staatliche KfW Bankengruppe hat 2008 durch die Rettung ihrer inzwischen verkauften Tochter IKB und drastische Abschreibungen einen Verlust von 2,7 Milliarden Euro eingefahren. Inzwischen prüft sie auch eine Schadensersatzklage gegen zwei frühere Vorstände, die möglicherweise für die Panne bei der Überweisung von mehr als 300 Millionen Euro an die Pleite-Bank Lehman Brothers zur Verantwortung gezogen werden können, sagte Vorstandschef Ulrich Schröder am Freitag bei der Bilanzvorlage. Die beiden Vorstände wiederum wehren sich gerichtlich gegen ihre Entlassung.
Nach dem Rekordverlust von 6,2 Milliarden Euro 2007 verbuchte die KfW im vergangenen Jahr ein weiteres Milliarden-Defizit. Allein rund 1,2 Milliarden Euro wurden für die Rettung und den Verkauf der Mittelstandsbank IKB, die sich mit US-Ramschanleihen verspekuliert hatte, fällig. Damit sind die KfW-Belastungen durch die IKB auf mehr als acht Milliarden Euro gestiegen. Noch verbliebene Risiken seien begrenzt, sagte Schröder.
Weitere Löcher in die Bilanz rissen Wertpapiere, die durch die Finanzkrise im Wert sanken. Hier mussten auf einen Bestand von rund 43 Milliarden Euro insgesamt 1,5 Milliarden Euro wertberichtigt werden. Inzwischen lege die Bank ihr Vermögen konservativer an, sagte Schröder. Aktien seien zum Beispiel verkauft worden. Abschreibungen erforderten auch der Zusammenbruch des isländischen Bankensystems und die Überweisung von über 300 Millionen Euro an die US-Investmentbank Lehman Brothers. Zum Zeitpunkt der Überweisung im September 2008 war bereits bekannt, dass die Bank Insolvenz anmelden musste.
In Zusammenhang mit der Lehman-Überweisung prüft die KfW, ob sie Schadensersatz einfordern kann. Neben den beiden fristlos gekündigten KfW-Vorständen Detlef Leinberger und Peter Fleischer seien auch Forderungen gegen Wirtschaftsprüfer denkbar, die nicht auf Fehler im Risikomanagement hingewiesen hätten, sagte Schröder. Weiterhin ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen den gesamten damaligen KfW-Vorstand. Er rechne hier aber mit einer Einstellung des Untreue-Verfahrens, da es keinen Vorsatz gegeben habe, sagte Schröder.
Die Ex-Vorstände wollen inzwischen mit einer Klage feststellen lassen, dass ihre Kündigung unwirksam war, bestätigte Schröder einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Sollten sie Recht erhalten, hätten sie der Zeitung zufolge Anspruch auf die weitere Zahlung von je 466 000 Euro Gehalt im Jahr. Laut «Bild» geht auch der frühere Chef der IKB, Stefan Ortseifen, gegen seine Kündigung vor. Anfang des Monats war bereits bekanntgeworden, dass der entlassene Vorstandsvorsitzende des schwer angeschlagenen Immobilien-Finanzierers Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, die Bank auf Gehaltszahlungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro verklagt hat.
Operativ ist die KfW nach Einschätzung von Schröder gut aufgestellt. So stieg das Betriebsergebnis vor Bewertungen um 16,3 Prozent auf knapp 1,6 Milliarden Euro. Das Geschäftsmodell müsse daher nicht geändert werden und die KfW könne die Förderaktivitäten auf hohem Niveau fortsetzen, sagte Schröder. Für das laufende Jahr rechnet Schröder mit einer Rückkehr in «deutlich schwarze» Zahlen. Eigentümer der KfW sind Bund und Länder.
Der Kritik von Bundespräsident Horst Köhler an Bankern, die beim Umgang mit Risiken die Weitsicht verloren hätten, stimmte Schröder zu. «Es sind Fehler gemacht worden, auch in unserem Haus.» Bei der Überweisungspanne im Fall Lehman, die in die ersten Tage seiner Amtszeit fiel, könne er jedoch für sich keine persönliche Schuld feststellen.
Der frühere Vorstandssprecher der Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, muß sich demnächst vor Gericht verantworten.
Wie das Landgericht Düsseldorf mitteilte, wurde am Montag die Anklage gegen Ortseifen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Ortseifen wird Marktmanipulation vorgeworfen, weil er wenige Tage vor der Beinahe-Pleite seiner Bank in einer Pressemitteilung behauptet hatte, das Institut habe keine Probleme mit US-Hypotheken. Ortseifen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, er bestreitet die Vorwürfe.
Nur eine Woche nach der Pressemitteilung im Sommer 2007 stand die IKB wegen ihrer Anlagen auf dem US-Hypothekenmarkt kurz vor der Insolvenz.
(Ag)
Wie das Landgericht Düsseldorf mitteilte, wurde am Montag die Anklage gegen Ortseifen zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Ortseifen wird Marktmanipulation vorgeworfen, weil er wenige Tage vor der Beinahe-Pleite seiner Bank in einer Pressemitteilung behauptet hatte, das Institut habe keine Probleme mit US-Hypotheken. Ortseifen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, er bestreitet die Vorwürfe.
Nur eine Woche nach der Pressemitteilung im Sommer 2007 stand die IKB wegen ihrer Anlagen auf dem US-Hypothekenmarkt kurz vor der Insolvenz.
(Ag)
Der ehemalige IKB-Chef Stefan Ortseifen hat der Deutschen Bank die Schuld am Beinahezusammenbruch der Krisenbank gegeben.
Zum Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf sagte der der Untreue angeklagte Ex-Spitzenmanager, die IKB sei durch die Deutsche Bank in die Krise gerissen worden.
Das Institut habe seine Handelslinien für die IKB am 27. Juli 2007 geschlossen und damit aus Sicht des Marktes für ein "Fanal" gegen die IKB gesorgt und dem Düsseldorfer Geldhaus einen "unermesslichen Reputationsschaden" zugefügt, führte der Ex-Banker am Dienstag aus. Dies habe er selbst noch nicht wissen können, als die Bank am 20. Juli 2007 eine Pressemitteilung herausgegeben habe, in der sie erklärte, sie sei von der US-Krise nur in geringem Umfang betroffen.
Die Deutsche Bank widersprach Ortseifen. "Die Deutsche Bank weist Vorwürfe, dass sie ursächlich für die Krise der IKB war, zurück", erklärte ein Sprecher am Dienstag.
Ortseifen will in einer auf mindestens zwei Verhandlungstage angelegten Mammut-Erklärung seine Unschuld beweisen.
Er habe sich anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt weder der Untreue noch der Börsenmanipulation schuldig gemacht, sagte sein Rechtsanwalt Rainer Hamm. Der Ex-Banker selbst betonte: "Im rechtlichen Sinn trifft mich keine Schuld." Er bedaure aber zutiefst, dass die IKB in eine existenzielle Krise geraten sei. Ihr Schicksal lasse ihn "nicht unberührt".
(Ag)
Zum Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf sagte der der Untreue angeklagte Ex-Spitzenmanager, die IKB sei durch die Deutsche Bank in die Krise gerissen worden.
Das Institut habe seine Handelslinien für die IKB am 27. Juli 2007 geschlossen und damit aus Sicht des Marktes für ein "Fanal" gegen die IKB gesorgt und dem Düsseldorfer Geldhaus einen "unermesslichen Reputationsschaden" zugefügt, führte der Ex-Banker am Dienstag aus. Dies habe er selbst noch nicht wissen können, als die Bank am 20. Juli 2007 eine Pressemitteilung herausgegeben habe, in der sie erklärte, sie sei von der US-Krise nur in geringem Umfang betroffen.
Die Deutsche Bank widersprach Ortseifen. "Die Deutsche Bank weist Vorwürfe, dass sie ursächlich für die Krise der IKB war, zurück", erklärte ein Sprecher am Dienstag.
Ortseifen will in einer auf mindestens zwei Verhandlungstage angelegten Mammut-Erklärung seine Unschuld beweisen.
Er habe sich anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt weder der Untreue noch der Börsenmanipulation schuldig gemacht, sagte sein Rechtsanwalt Rainer Hamm. Der Ex-Banker selbst betonte: "Im rechtlichen Sinn trifft mich keine Schuld." Er bedaure aber zutiefst, dass die IKB in eine existenzielle Krise geraten sei. Ihr Schicksal lasse ihn "nicht unberührt".
(Ag)
Mit der Aussage des früheren Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel, ist am Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen den ehemaligen Chef der Mittelstandsbank IKB, Stefan Ortseifen, fortgesetzt worden.
Anders als noch im Ermittlungsverfahren räumte Henkel vor Gericht ein, dass er von den bankeigenen Villen für Vorstandsmitglieder gewusst habe. Der 70-Jährige sagte, er habe als Mitglied des IKB-Aufsichtsrates sogar entsprechende Beschlüsse über die Mieten für die Villen unterschrieben.
Sein Gedächtnis habe ihm bei seiner Aussage im Ermittlungsverfahren wohl "einen Streich gespielt".
Für das Gericht ist Henkels Aussage wichtig, weil sich Ortseifen unter anderem wegen Untreue verantworten muss. Er soll die ihm zur Verfügung gestellte Villa auf Kosten der Bank ohne Kenntnis des Aufsichtsrates für 120 000 Euro "verschönert" haben. Ortseifen hatte dies im Prozess als "werterhaltende Maßnahme" bezeichnet, für die Staatsanwaltschaft jedoch ist es eine Straftat.
Henkel sagte dazu als Zeuge, er könne nicht ausschließen, dass Ortseifen dazu berechtigt gewesen sei. Sein früherer Aufsichtsratskollege Uwe Haasen erklärte, es habe bei den Aufsichtsratssitzungen vorbereitete Beschlüsse gegeben, über die man nicht diskutiert, sondern sie nur unterschrieben habe.
In dem Prozess um den Beinahezusammenbruch der Düsseldorfer IKB wird am 12. Mai auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, aussagen. Ortseifen hat Ackermann vorgeworfen, zur Schieflage der IKB dadurch beigetragen zu haben, dass die Deutsche Bank angesichts der zunehmenden Probleme Kredite fällig stellte.
(financial)
Anders als noch im Ermittlungsverfahren räumte Henkel vor Gericht ein, dass er von den bankeigenen Villen für Vorstandsmitglieder gewusst habe. Der 70-Jährige sagte, er habe als Mitglied des IKB-Aufsichtsrates sogar entsprechende Beschlüsse über die Mieten für die Villen unterschrieben.
Sein Gedächtnis habe ihm bei seiner Aussage im Ermittlungsverfahren wohl "einen Streich gespielt".
Für das Gericht ist Henkels Aussage wichtig, weil sich Ortseifen unter anderem wegen Untreue verantworten muss. Er soll die ihm zur Verfügung gestellte Villa auf Kosten der Bank ohne Kenntnis des Aufsichtsrates für 120 000 Euro "verschönert" haben. Ortseifen hatte dies im Prozess als "werterhaltende Maßnahme" bezeichnet, für die Staatsanwaltschaft jedoch ist es eine Straftat.
Henkel sagte dazu als Zeuge, er könne nicht ausschließen, dass Ortseifen dazu berechtigt gewesen sei. Sein früherer Aufsichtsratskollege Uwe Haasen erklärte, es habe bei den Aufsichtsratssitzungen vorbereitete Beschlüsse gegeben, über die man nicht diskutiert, sondern sie nur unterschrieben habe.
In dem Prozess um den Beinahezusammenbruch der Düsseldorfer IKB wird am 12. Mai auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, aussagen. Ortseifen hat Ackermann vorgeworfen, zur Schieflage der IKB dadurch beigetragen zu haben, dass die Deutsche Bank angesichts der zunehmenden Probleme Kredite fällig stellte.
(financial)
Bei der krisengeplagten Mittelstandsbank IKB steht jeder sechste Arbeitsplatz auf der Kippe. Etwa 200 der rund 1200 Stellen in der Kernbank sollen wegfallen, heißt es. Die Bank hatte ihre Verluste zuletzt ausgeweitet.
Der Vorstand der IKB habe mit dem Betriebsrat bereits Verhandlungen über einen Sozialplan aufgenommen, heißt es in Branchenkreisen. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet. Die Bank selbst wollte allerdings die Informationen über einen bevorstehenden Stellenabbau und dazu laufende Gespräche nicht kommentieren. Die IKB war zuletzt tiefer in die Verlustzone gerutscht.
Vom neuen Stellenabbau ist dem Vernehmen nach die Hamburger Tochter IKB Leasing, die gut 400 Mitarbeiter hat, nicht betroffen. Inklusive dieser Tochter hat der Bankkonzern 1550 Mitarbeiter.
IKB-Vorstandschef Hans Jörg Schüttler hatte erst vor gut zwei Monaten weitere Einsparungen angekündigt, ohne konkret zu werden. "Um nachhaltig operativ Gewinne zu erzielen, müssen die Kosten gesenkt, die Erträge gesteigert und die Risiken weiter eingegrenzt werden", schrieb er anlässlich der Halbjahreszahlen Ende November an die Aktionäre. Der Vorstand wolle die Konzernstruktur vereinfachen und die Effizienz erhöhen. In den vergangenen vier Jahren baute die Bank im Zuge ihres Umbaus unter dem Strich knapp 300 Arbeitsplätze ab.
Fehlbetrag im ersten Geschäftshalbjahr stieg um ein Viertel
Die Euro-Schuldenkrise hatte die Mittelstandsbank in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 (31. März) tiefer in die Verlustzone gedrückt. Der Konzernfehlbetrag war um gut ein Viertel auf 312 Millionen Euro gestiegen. Der Vorstand hielt bei der Zahlenbekanntgabe Ende November an dem Ziel fest, mittelfristig operativ Gewinne zu erzielen. Das Erreichen des Ziels werde sich durch die Staatsschuldenkrise aber verzögern. Das operative Ergebnis betrug im ersten Halbjahr minus 312 Millionen Euro. Das ist eine Verschlechterung um 58 Millionen Euro.
Die IKB hatte sich mit US-Hypotheken verspekuliert und musste 2007 von der KfW, dem Bund und anderen Banken mit zehn Milliarden Euro gerettet werden. 2008 übernahm der US-Finanzinvestor Lone Star die IKB-Mehrheit von der staatlichen KfW. Lone Star sucht bereits seit längerem einen Käufer für die IKB, bisher allerdings ergebnislos.
Die IKB nutzt Bundesgarantien im Umfang von aktuell 6,1 Milliarden Euro. Ursprünglich beliefen sich die Garantien auf zwölf Milliarden Euro
Der Vorstand der IKB habe mit dem Betriebsrat bereits Verhandlungen über einen Sozialplan aufgenommen, heißt es in Branchenkreisen. Zuvor hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet. Die Bank selbst wollte allerdings die Informationen über einen bevorstehenden Stellenabbau und dazu laufende Gespräche nicht kommentieren. Die IKB war zuletzt tiefer in die Verlustzone gerutscht.
Vom neuen Stellenabbau ist dem Vernehmen nach die Hamburger Tochter IKB Leasing, die gut 400 Mitarbeiter hat, nicht betroffen. Inklusive dieser Tochter hat der Bankkonzern 1550 Mitarbeiter.
IKB-Vorstandschef Hans Jörg Schüttler hatte erst vor gut zwei Monaten weitere Einsparungen angekündigt, ohne konkret zu werden. "Um nachhaltig operativ Gewinne zu erzielen, müssen die Kosten gesenkt, die Erträge gesteigert und die Risiken weiter eingegrenzt werden", schrieb er anlässlich der Halbjahreszahlen Ende November an die Aktionäre. Der Vorstand wolle die Konzernstruktur vereinfachen und die Effizienz erhöhen. In den vergangenen vier Jahren baute die Bank im Zuge ihres Umbaus unter dem Strich knapp 300 Arbeitsplätze ab.
Fehlbetrag im ersten Geschäftshalbjahr stieg um ein Viertel
Die Euro-Schuldenkrise hatte die Mittelstandsbank in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 (31. März) tiefer in die Verlustzone gedrückt. Der Konzernfehlbetrag war um gut ein Viertel auf 312 Millionen Euro gestiegen. Der Vorstand hielt bei der Zahlenbekanntgabe Ende November an dem Ziel fest, mittelfristig operativ Gewinne zu erzielen. Das Erreichen des Ziels werde sich durch die Staatsschuldenkrise aber verzögern. Das operative Ergebnis betrug im ersten Halbjahr minus 312 Millionen Euro. Das ist eine Verschlechterung um 58 Millionen Euro.
Die IKB hatte sich mit US-Hypotheken verspekuliert und musste 2007 von der KfW, dem Bund und anderen Banken mit zehn Milliarden Euro gerettet werden. 2008 übernahm der US-Finanzinvestor Lone Star die IKB-Mehrheit von der staatlichen KfW. Lone Star sucht bereits seit längerem einen Käufer für die IKB, bisher allerdings ergebnislos.
Die IKB nutzt Bundesgarantien im Umfang von aktuell 6,1 Milliarden Euro. Ursprünglich beliefen sich die Garantien auf zwölf Milliarden Euro
In zwei Urteilen vom 10.04.2014 (Aktenzeichen: Az. 32 O 93/12 und Az.32 O 122/12) hat das Landgericht (LG) Düsseldorf die IKB zu Schadensersatz in Höhe von knapp 8,5 Millionen Euro verurteilt.
Hintergrund der Verurteilungen waren hochriskante Optionsgeschäfte, die als Swaps getarnt von der IKB angeboten wurden. Das Verkaufsargument für das riskante Produkt waren angebliche Zinsoptimierungspotentiale. Unter dem Produktnamen CHF-Limes („Grenzwall“) Swap wurde das Geschäft bevorzugt an mittelständische Unternehmen vertrieben.
Dabei birgt der CHF-Limes Swap ein unbegrenztes Verlustrisiko, das auch für solvente Unternehmen ruinös sein kann. Dieses Risiko resultiert aus der Strukturierung des Produkts durch die IKB zu Lasten ihrer Kunden. Die IKB befand sich damit bei der Beratung in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt gegenüber ihren Kunden.
Bereits im Jahr 2011 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 33/10), dass eine Bank über diesen Interessenkonflikt aufklären muss. Dies erfolgt, indem die Bank ihren Kunden die genaue Höhe des aus der Strukturierung resultierenden anfänglichen negativen Marktwerts mitteilt.
Das Landgericht Düsseldorf hat die IKB daher in konsequenter Anwendung der BGH-Rechtsprechung zur vollständigen Rückabwicklung der Swaps verurteilt.
Auch die UniCredit Bank AG, die Commerzbank AG und die ehemalige WestLB AG haben praktisch identische Geschäfte unter dem Namen vermittelt. Hier hießen diese Produkte z.B. Currency Related Swap, FX-linked Swap und CHF Plus Swap. Die Zielgruppen waren vornehmlich Unternehmen, vermögende Privatkunden und Kommunen.
Betroffene Kunden können unter Berufung auf die Düsseldorfer Rechtsprechung bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Banken mit Nachdruck verfolgen. Die Entwicklung der Rechtsprechung weist nach anfänglichen Unsicherheiten mittlerweile eine ganz überwiegend positive Tendenz für Geschädigte auf. Woran spekulative Finanzderivate erkennbar sind, kann mittels einer Checkliste der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte durch Geschädigte selbst überprüft werden. Diese Checkliste ist erhältlich bei:
Rössner Rechtsanwälte
Hintergrund der Verurteilungen waren hochriskante Optionsgeschäfte, die als Swaps getarnt von der IKB angeboten wurden. Das Verkaufsargument für das riskante Produkt waren angebliche Zinsoptimierungspotentiale. Unter dem Produktnamen CHF-Limes („Grenzwall“) Swap wurde das Geschäft bevorzugt an mittelständische Unternehmen vertrieben.
Dabei birgt der CHF-Limes Swap ein unbegrenztes Verlustrisiko, das auch für solvente Unternehmen ruinös sein kann. Dieses Risiko resultiert aus der Strukturierung des Produkts durch die IKB zu Lasten ihrer Kunden. Die IKB befand sich damit bei der Beratung in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt gegenüber ihren Kunden.
Bereits im Jahr 2011 hatte der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 33/10), dass eine Bank über diesen Interessenkonflikt aufklären muss. Dies erfolgt, indem die Bank ihren Kunden die genaue Höhe des aus der Strukturierung resultierenden anfänglichen negativen Marktwerts mitteilt.
Das Landgericht Düsseldorf hat die IKB daher in konsequenter Anwendung der BGH-Rechtsprechung zur vollständigen Rückabwicklung der Swaps verurteilt.
Auch die UniCredit Bank AG, die Commerzbank AG und die ehemalige WestLB AG haben praktisch identische Geschäfte unter dem Namen vermittelt. Hier hießen diese Produkte z.B. Currency Related Swap, FX-linked Swap und CHF Plus Swap. Die Zielgruppen waren vornehmlich Unternehmen, vermögende Privatkunden und Kommunen.
Betroffene Kunden können unter Berufung auf die Düsseldorfer Rechtsprechung bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Banken mit Nachdruck verfolgen. Die Entwicklung der Rechtsprechung weist nach anfänglichen Unsicherheiten mittlerweile eine ganz überwiegend positive Tendenz für Geschädigte auf. Woran spekulative Finanzderivate erkennbar sind, kann mittels einer Checkliste der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte durch Geschädigte selbst überprüft werden. Diese Checkliste ist erhältlich bei:
Rössner Rechtsanwälte
Die Postbank muss Darlehensnehmern Bearbeitungsgebühren für ein Darlehen zurückzahlen. Das Amtsgericht Bonn verurteile die Postbank zur Erstattung von über 3000 Euro Bearbeitungsgebühr.
Auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr hatten Darlehensnehmer bestanden, die jetzt mit Unterstützung der Düsseldorfer Kanzlei mzs Recht erfolgreich Klage gegen die Postbank AG führen konnten. Im April 2010 war der betreffende Darlehensvertrag über knapp 160.000 Euro geschlossen worden. 3318 Euro behielt die Postbank als Bearbeitungsentgelt ein. Im Herbst 2013 forderte Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer im Auftrag ihrer Mandanten diese Gebühren wieder zurück. Sommermeyer: "Unserer Ansicht nach war die Vereinbarung des Bearbeitungsentgeltes unwirksam.“ Die Postbank hatte im Wesentlichen argumentiert, die Bearbeitungsgebühr sei individuell vereinbart worden und stelle einen nicht "überraschenden wesentlichen Vertragsbestandteil der Hauptleistung" dar und sei daher einer Überprüfung des Gerichts entzogen.
Das AG Bonn urteilte jedoch, dass die Bearbeitungsgebühren von der Postbank wieder herausgegeben werden müssen, weil sie ohne Rechtsgrund geleistet worden sei. Die Regelung der Bearbeitungsgebühr in dem Darlehensvertrag sei unwirksam. Sommermeyer: "Entscheidend ist, dass die Bearbeitungsgebühr nicht von den Darlehensnehmern ausgehandelt werden konnte, sondern von der Postbank für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert war. Damit liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die den Darlehensnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen.“
Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung. Die Klausel der Bearbeitungsgebühr verstoße gegen § 307 BGB und stelle eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten der Kläger dar. Hauptpflicht im Rahmen des Darlehensvertrages seien die Rückzahlung des Darlehens und die Zinsleistung. Die Bearbeitungsgebühr stelle demgegenüber eine laufzeitunabhängige Einmalzahlung bei Vertragsschluss dar und sei gerade keine Gegenleistung für die Herausgabe des Darlehens. Die Bearbeitung des Darlehens diene darüber hinaus in erster Linie den Interessen der Bank. Bei der Bearbeitungsgebühr handle es sich nämlich um eine nicht erstattungsfähige Einmalzahlung für die Beklagte ohne Ausfallrisiko. Für Nebenleistungen, die eine Bank vorwiegend im eigenen Interesse erbringt, darf sie dem Darlehensnehmer aber keine Kosten aufbürden.
Aus diesem Grunde ist auch die Vereinbarung von Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten regelmäßig unwirksam. Auch in diesem Verfahren waren die Herausgabe der bereits gezahlten Kontoführungsgebühren und der zukünftigen Verzicht auf selbige geltend gemacht. Diese Ansprüche hatte die Beklagte allerdings anerkannt.
Was sich hier für den Laien kompliziert anhört, kann auf eine einfache Aussage herunter gebrochen werden: Bearbeitungsgebühren dürfen – wenn sie nicht individuell vereinbart werden – nicht von dem Darlehensnehmer verlangt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
mzs Rechtsanwälte GbR
Auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr hatten Darlehensnehmer bestanden, die jetzt mit Unterstützung der Düsseldorfer Kanzlei mzs Recht erfolgreich Klage gegen die Postbank AG führen konnten. Im April 2010 war der betreffende Darlehensvertrag über knapp 160.000 Euro geschlossen worden. 3318 Euro behielt die Postbank als Bearbeitungsentgelt ein. Im Herbst 2013 forderte Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer im Auftrag ihrer Mandanten diese Gebühren wieder zurück. Sommermeyer: "Unserer Ansicht nach war die Vereinbarung des Bearbeitungsentgeltes unwirksam.“ Die Postbank hatte im Wesentlichen argumentiert, die Bearbeitungsgebühr sei individuell vereinbart worden und stelle einen nicht "überraschenden wesentlichen Vertragsbestandteil der Hauptleistung" dar und sei daher einer Überprüfung des Gerichts entzogen.
Das AG Bonn urteilte jedoch, dass die Bearbeitungsgebühren von der Postbank wieder herausgegeben werden müssen, weil sie ohne Rechtsgrund geleistet worden sei. Die Regelung der Bearbeitungsgebühr in dem Darlehensvertrag sei unwirksam. Sommermeyer: "Entscheidend ist, dass die Bearbeitungsgebühr nicht von den Darlehensnehmern ausgehandelt werden konnte, sondern von der Postbank für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert war. Damit liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die den Darlehensnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen.“
Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung. Die Klausel der Bearbeitungsgebühr verstoße gegen § 307 BGB und stelle eine unangemessene Benachteiligung zu Lasten der Kläger dar. Hauptpflicht im Rahmen des Darlehensvertrages seien die Rückzahlung des Darlehens und die Zinsleistung. Die Bearbeitungsgebühr stelle demgegenüber eine laufzeitunabhängige Einmalzahlung bei Vertragsschluss dar und sei gerade keine Gegenleistung für die Herausgabe des Darlehens. Die Bearbeitung des Darlehens diene darüber hinaus in erster Linie den Interessen der Bank. Bei der Bearbeitungsgebühr handle es sich nämlich um eine nicht erstattungsfähige Einmalzahlung für die Beklagte ohne Ausfallrisiko. Für Nebenleistungen, die eine Bank vorwiegend im eigenen Interesse erbringt, darf sie dem Darlehensnehmer aber keine Kosten aufbürden.
Aus diesem Grunde ist auch die Vereinbarung von Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten regelmäßig unwirksam. Auch in diesem Verfahren waren die Herausgabe der bereits gezahlten Kontoführungsgebühren und der zukünftigen Verzicht auf selbige geltend gemacht. Diese Ansprüche hatte die Beklagte allerdings anerkannt.
Was sich hier für den Laien kompliziert anhört, kann auf eine einfache Aussage herunter gebrochen werden: Bearbeitungsgebühren dürfen – wenn sie nicht individuell vereinbart werden – nicht von dem Darlehensnehmer verlangt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
mzs Rechtsanwälte GbR
IKB-Sonderprüfer: Lügenmeldung verursachte bei den betroffenen Anlegern Vermögensschäden
Die IKB Deutsche Industriebank AG aus Düsseldorf hat endlich den mit Spannung erwarteten Sonderprüfbericht des Krefelder Rechtsanwalts und Wirtschaftsberaters Dr. Harald Ring vom 24. Februar 2014 zur mutmaßlichen Aktionärstäuschung veröffentlicht. Wenn auch mit Zähneknirschen: "Der Inhalt des Berichts deckt sich in Teilen nicht mit der Ansicht der IKB." Das Ergebnis des Sonderprüfers Dr. Ring ist ja auch nicht schmeichelhaft...
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IKB-Krise: Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz stellt Sonderprüfer-Antrag
Wie gestern bereits berichtet, hatte am Montag dieser Woche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beim Düsseldorfer Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für die Mittelstandsbank IKB gestellt. Heute wurde nun bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf dem Antrag stattgab. Der Sonderprüfer soll feststellen, ob sich Vorstand oder Aufsichtsrat der IKB im Zusammenhang mit der IKB-Krise einer Pflichtverletzung schuldig gemacht Landgericht als Sonderprüfer bestellt wurde - wie von der Schutzvereinigung angestrebt - Dr. Harald Ring vom Vorstand der Treuhand Niederrhein Er hatte bei der IKB bereits einmal eine Sonderprüfung begonnen, war aber auf Betreiben des Großaktionärs Lone Star abberufen worden. Wie ebenfalls bekannt wurde, will die IKB Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen.
Quelle: femsco.net
Quelle: femsco.net