
Deutsche S&K Sachwert AG - sorgt für Gesprächsstoff

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 76351 mal besucht und hat 177 Antworten.

Ein geschädigter Anleger des S&K-Fonds konnte eine private Pfändung des Vermögens vom S&K-Chef Jonas Köller erwirken
Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ erwirkte ein betrogener S&K-Anleger beim Amtsgericht München eine Pfändung eines Teils des Privatvermögens vom S&K-Chef Jonas Köller. Bei dem gepfändeten Geld handelt es sich um eine indirekte Beteiligung Köllers an einem Kölner Hochhaus, die der S&K-Chef an eines seiner Fonds weitergegeben hatte. Das Geld, das der Fonds für diesen Anteil zahlt, sollte Köller in mehreren Raten zufließen. Diese Zahlungen blockiert der Anleger nun per Pfändungsbeschluss.
„Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurück erhält, weil er bereits ein Pfand hat“, erklärte Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, die den Antragsteller vertritt, gegenüber dem Blatt.
Seinen Anspruch auf das Geld begründete der Kläger laut „Wirtschaftswoche“ damit, dass der Prospekt zu dem von ihm gekauften Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 fehlerhaft war. Da der Prospekt für alle Anleger des Fonds gelte, bestehe die Hoffnung, dass bei zukünftigen Verfahren die Prospektfehler ebenfalls als Anspruchsgrundlage akzeptiert werden würden, so Gericke.
Laut einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ erwirkte ein betrogener S&K-Anleger beim Amtsgericht München eine Pfändung eines Teils des Privatvermögens vom S&K-Chef Jonas Köller. Bei dem gepfändeten Geld handelt es sich um eine indirekte Beteiligung Köllers an einem Kölner Hochhaus, die der S&K-Chef an eines seiner Fonds weitergegeben hatte. Das Geld, das der Fonds für diesen Anteil zahlt, sollte Köller in mehreren Raten zufließen. Diese Zahlungen blockiert der Anleger nun per Pfändungsbeschluss.
„Falls er später erfolgreich gegen den S&K-Chef klagt, kann der Anleger sicher sein, dass er sein Geld zurück erhält, weil er bereits ein Pfand hat“, erklärte Marc Gericke, Anwalt bei der Kanzlei Göddecke, die den Antragsteller vertritt, gegenüber dem Blatt.
Seinen Anspruch auf das Geld begründete der Kläger laut „Wirtschaftswoche“ damit, dass der Prospekt zu dem von ihm gekauften Fonds S&K Sachwerte Nr. 2 fehlerhaft war. Da der Prospekt für alle Anleger des Fonds gelte, bestehe die Hoffnung, dass bei zukünftigen Verfahren die Prospektfehler ebenfalls als Anspruchsgrundlage akzeptiert werden würden, so Gericke.
Der Schaden aus dem mutmaßlichen S&K-Betrug dürfte doppelt so hoch sein wie bisher angenommen. Das Vermögen der mutmaßlichen Betrüger deckt voraussichtlich nur einen kleinen Teil dieser Summe ab
Der S&K-Skandal erreicht neue Dimensionen. Der Schaden, den die mutmaßlichen Immobilienbetrüger um Jonas Köller und Stephan Schäfer den Anlegern zugefügt haben, dürfte bis zu 200 Millionen Euro betragen. Das berichten mehrere Medien unter Verweis auf die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Damit wäre die Schadenssumme doppelt so hoch wie bisher angenommen.
Das beschlagnahmte Vermögen der in den Skandal verwickelten Personen schätzen die Ermittler auf rund 40 Millionen Euro - und damit ein Fünftel der Schadenssumme - ein.
Die acht Beschuldigten sitzen unterdessen nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gestalten sich laut Staatsanwaltschaft „extrem aufwendig“. Eine Anklage kann daher frühestens im Sommer 2014 erhoben werden.
Der S&K-Skandal erreicht neue Dimensionen. Der Schaden, den die mutmaßlichen Immobilienbetrüger um Jonas Köller und Stephan Schäfer den Anlegern zugefügt haben, dürfte bis zu 200 Millionen Euro betragen. Das berichten mehrere Medien unter Verweis auf die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Damit wäre die Schadenssumme doppelt so hoch wie bisher angenommen.
Das beschlagnahmte Vermögen der in den Skandal verwickelten Personen schätzen die Ermittler auf rund 40 Millionen Euro - und damit ein Fünftel der Schadenssumme - ein.
Die acht Beschuldigten sitzen unterdessen nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gestalten sich laut Staatsanwaltschaft „extrem aufwendig“. Eine Anklage kann daher frühestens im Sommer 2014 erhoben werden.
.. kaum zu glauben, bereits ein Jahr her ..
Ein Jahr nach der bundesweiten Razzia gegen die mutmaßlich betrügerische Immobiliengruppe S&K sind die Ermittler noch weit von einer Anklage entfernt. Einen Zeitpunkt könne sie derzeit nicht nennen, erklärte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag. Sie bestätigte einen Bericht der «Frankfurter Rundschau», demzufolge bis zu 10 000 Computer, Datenträger und Aktenordner als Beweismittel sichergestellt worden sind. Es gehe darum, die Geldflüsse des Schneeballsystems in einem Konglomerat von 150 Firmen nachzuweisen. Den Schaden schätzen die Ermittler auf rund 200 Millionen Euro. Ermittelt wird gegen rund 100 Beschuldigte, von denen sieben in Untersuchungshaft sitzen.
Ein Jahr nach der bundesweiten Razzia gegen die mutmaßlich betrügerische Immobiliengruppe S&K sind die Ermittler noch weit von einer Anklage entfernt. Einen Zeitpunkt könne sie derzeit nicht nennen, erklärte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag. Sie bestätigte einen Bericht der «Frankfurter Rundschau», demzufolge bis zu 10 000 Computer, Datenträger und Aktenordner als Beweismittel sichergestellt worden sind. Es gehe darum, die Geldflüsse des Schneeballsystems in einem Konglomerat von 150 Firmen nachzuweisen. Den Schaden schätzen die Ermittler auf rund 200 Millionen Euro. Ermittelt wird gegen rund 100 Beschuldigte, von denen sieben in Untersuchungshaft sitzen.
Die Ermittler sind ein Jahr nach der Razzia gegen die Immobiliengruppe S&K immer noch weit von einer Anklage entfernt. Sie wollen Geldflüsse des Schneeballsystems in einem Konglomerat von 150 Firmen nachweisen
Ein Jahr nach der bundesweiten Razzia gegen die mutmaßlich betrügerische Immobiliengruppe S&K sind die Ermittler noch weit von einer Anklage entfernt. Einen Zeitpunkt könne sie derzeit nicht nennen, erklärte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag. Sie bestätigte einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“, demzufolge bis zu 10 000 Computer, Datenträger und Aktenordner als Beweismittel sichergestellt worden sind. Es gehe darum, die Geldflüsse des Schneeballsystems in einem Konglomerat von 150 Firmen nachzuweisen
Der Kreis der Beschuldigten umfasst insgesamt rund 100 Personen - darunter die Firmengründer Jonas K. und Stephan S., die wie fünf weitere seit dem 19. Februar 2013 in Untersuchungshaft sitzen. Den von ihnen angerichteten Schaden beziffert die Anklagebehörde weiterhin auf rund 200 Millionen Euro
Leidtragende sind etwa 6000 Anleger, die ihr Geld direkt in S&K-Immobilienfonds angelegt haben. Dazu kommt eine nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa gleich große Zahl von Eignern, deren Fonds von mutmaßlich untreuen Geschäftsführern ins S&K-System eingebracht worden sind und die ebenfalls ihr Geld weitgehend verloren haben
Die Ermittler stehen unter starkem Zeitdruck, weil das Oberlandesgericht bereits am 23. März erneut über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden will. „Wir können gute Ermittlungsfortschritte vorweisen“, sagte die Behördensprecherin.
Bislang hat das Gericht bei den Inhaftierten Flucht- und Verdunkelungsgefahr gesehen, was Stephan S. im vergangenen September eindrucksvoll belegt hat: Er sprang bei einer Zivilprozessverhandlung um eine der zahlreichen S&K-Gesellschaften aus dem Fenster des Gerichtsgebäudes und brach sich beim Fluchtversuch mehrere Knochen.
Ein Jahr nach der bundesweiten Razzia gegen die mutmaßlich betrügerische Immobiliengruppe S&K sind die Ermittler noch weit von einer Anklage entfernt. Einen Zeitpunkt könne sie derzeit nicht nennen, erklärte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag. Sie bestätigte einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“, demzufolge bis zu 10 000 Computer, Datenträger und Aktenordner als Beweismittel sichergestellt worden sind. Es gehe darum, die Geldflüsse des Schneeballsystems in einem Konglomerat von 150 Firmen nachzuweisen
Der Kreis der Beschuldigten umfasst insgesamt rund 100 Personen - darunter die Firmengründer Jonas K. und Stephan S., die wie fünf weitere seit dem 19. Februar 2013 in Untersuchungshaft sitzen. Den von ihnen angerichteten Schaden beziffert die Anklagebehörde weiterhin auf rund 200 Millionen Euro
Leidtragende sind etwa 6000 Anleger, die ihr Geld direkt in S&K-Immobilienfonds angelegt haben. Dazu kommt eine nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa gleich große Zahl von Eignern, deren Fonds von mutmaßlich untreuen Geschäftsführern ins S&K-System eingebracht worden sind und die ebenfalls ihr Geld weitgehend verloren haben
Die Ermittler stehen unter starkem Zeitdruck, weil das Oberlandesgericht bereits am 23. März erneut über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden will. „Wir können gute Ermittlungsfortschritte vorweisen“, sagte die Behördensprecherin.
Bislang hat das Gericht bei den Inhaftierten Flucht- und Verdunkelungsgefahr gesehen, was Stephan S. im vergangenen September eindrucksvoll belegt hat: Er sprang bei einer Zivilprozessverhandlung um eine der zahlreichen S&K-Gesellschaften aus dem Fenster des Gerichtsgebäudes und brach sich beim Fluchtversuch mehrere Knochen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt prüft abermals, ob die Gründer der S-&-K-Gruppe in Haft bleiben müssen
An diesem Fall wird sich auch erweisen, was die Justiz bewältigen kann. Seit einigen Tagen liegen die Akten zum S-&-K-Komplex, inzwischen an die 40.000 Seiten stark, beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) - die auf Festplatten und DVDs gespeicherten Daten nicht mitgerechnet. Die Richter haben im derzeit größten Betrugsfall Deutschlands jedoch vorerst nur zu prüfen, ob sieben der rund 100 Beschuldigten in Untersuchungshaft bleiben müssen. Wann Anklage erhoben werden könnte, ist 13 Monate nach der Razzia in acht Bundesländern immer noch nicht abzusehen. Der S-&-K-Betrügerring, der von der Firmenvilla an der Frankfurter Kennedyallee aus operierte, soll etwa 10 000 Anleger durch Immobilienfonds um bis zu 200 Millionen Euro geschädigt haben
Ob die mutmaßlichen Drahtzieher vorerst freikommen, hängt davon ab, ob die Ermittler in den vergangenen drei Monaten genug getan haben, das Verfahren zu „fördern“. Die damit betrauten rund 40 Beamten im Polizeipräsidium mögen die Frage als Zumutung empfinden. Aber die Strafprozessordnung setzt rigide Fristen, die dafür sorgen sollen, dass bei Entzug der Freiheit dem Recht so zügig wie möglich Genüge getan wird. Nur die „besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen“ rechtfertigt eine längere Inhaftierung (U-Haft) als ein halbes Jahr. Dann wird alle drei Monate überprüft, ob die Balance zwischen staatlichem Aufklärungsanspruch und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten noch gewahrt ist.
Handel mit „Schrottimmobilien“
Vier Monate brauchte der OLG-Senat bei der ersten Haftprüfung von August bis Dezember, um sich ein Bild zu machen. Sieben der acht Hauptverdächtigen ließ das Gericht hinter Gittern, nur ein Frankfurter Architekt wurde verschont: weil er, jenseits der siebzig, als besonders haftempfindlich gilt und weil sein mutmaßlicher Tatbeitrag, in Gutachten den Wert von Immobilien nach oben manipuliert zu haben, als relativ gering erachtet wird.
Die Staatsanwälte zählen ihn nicht zum inneren Zirkel der weitverästelten S-&-K-Gruppe, benannt nach ihren Gründern, den Frankfurter Jungunternehmern Stephan S. und Jonas K., 34 und 32 Jahre alt. Ihr steiler Aufstieg begann am sogenannten grauen Kapitalmarkt. Nach den bisherigen Ermittlungen entdeckten sie vor etwa zehn Jahren noch höhere Profitchancen durch den Handel mit „Schrottimmobilien“. Sie sollen, um liquide zu bleiben, Fonds in großer Zahl aufgelegt haben, unterstützt von zwei Hamburger Spezialisten, die ebenfalls in Untersuchungshaft sitzen. Später habe man auch seriöse Fonds „gekapert“, wie es in der Branche heißt, mithin die Mehrheit erworben, um mit unrealistischen Renditeversprechen frisches Geld von Anlegern in ein Schneeballsystem zu leiten - und um den eigenen, sehr luxuriösen Lebenswandel zu finanzieren.
Nach Auskunft der Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist das System in groben Zügen inzwischen erkennbar. Große Schwierigkeiten bereite wegen der vielen Unter- und Scheinfirmen dagegen weiterhin der Nachweis der Geldströme. Der demnächst erwartete Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll helfen, das Dickicht zu durchdringen. Diese Informationen wird womöglich das OLG erst noch abwarten und dann zu einer Verhandlung laden. Jonas K., der im September einen Zivilprozess nutzte, um mit einem Sprung aus dem Gerichtsfenster fünf Meter in die Tiefe die Flucht zu versuchen, wird, gut bewacht, dabei sein können. Er sei wieder auf den Beinen, heißt es.
* FAZ
An diesem Fall wird sich auch erweisen, was die Justiz bewältigen kann. Seit einigen Tagen liegen die Akten zum S-&-K-Komplex, inzwischen an die 40.000 Seiten stark, beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) - die auf Festplatten und DVDs gespeicherten Daten nicht mitgerechnet. Die Richter haben im derzeit größten Betrugsfall Deutschlands jedoch vorerst nur zu prüfen, ob sieben der rund 100 Beschuldigten in Untersuchungshaft bleiben müssen. Wann Anklage erhoben werden könnte, ist 13 Monate nach der Razzia in acht Bundesländern immer noch nicht abzusehen. Der S-&-K-Betrügerring, der von der Firmenvilla an der Frankfurter Kennedyallee aus operierte, soll etwa 10 000 Anleger durch Immobilienfonds um bis zu 200 Millionen Euro geschädigt haben
Ob die mutmaßlichen Drahtzieher vorerst freikommen, hängt davon ab, ob die Ermittler in den vergangenen drei Monaten genug getan haben, das Verfahren zu „fördern“. Die damit betrauten rund 40 Beamten im Polizeipräsidium mögen die Frage als Zumutung empfinden. Aber die Strafprozessordnung setzt rigide Fristen, die dafür sorgen sollen, dass bei Entzug der Freiheit dem Recht so zügig wie möglich Genüge getan wird. Nur die „besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen“ rechtfertigt eine längere Inhaftierung (U-Haft) als ein halbes Jahr. Dann wird alle drei Monate überprüft, ob die Balance zwischen staatlichem Aufklärungsanspruch und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten noch gewahrt ist.
Handel mit „Schrottimmobilien“
Vier Monate brauchte der OLG-Senat bei der ersten Haftprüfung von August bis Dezember, um sich ein Bild zu machen. Sieben der acht Hauptverdächtigen ließ das Gericht hinter Gittern, nur ein Frankfurter Architekt wurde verschont: weil er, jenseits der siebzig, als besonders haftempfindlich gilt und weil sein mutmaßlicher Tatbeitrag, in Gutachten den Wert von Immobilien nach oben manipuliert zu haben, als relativ gering erachtet wird.
Die Staatsanwälte zählen ihn nicht zum inneren Zirkel der weitverästelten S-&-K-Gruppe, benannt nach ihren Gründern, den Frankfurter Jungunternehmern Stephan S. und Jonas K., 34 und 32 Jahre alt. Ihr steiler Aufstieg begann am sogenannten grauen Kapitalmarkt. Nach den bisherigen Ermittlungen entdeckten sie vor etwa zehn Jahren noch höhere Profitchancen durch den Handel mit „Schrottimmobilien“. Sie sollen, um liquide zu bleiben, Fonds in großer Zahl aufgelegt haben, unterstützt von zwei Hamburger Spezialisten, die ebenfalls in Untersuchungshaft sitzen. Später habe man auch seriöse Fonds „gekapert“, wie es in der Branche heißt, mithin die Mehrheit erworben, um mit unrealistischen Renditeversprechen frisches Geld von Anlegern in ein Schneeballsystem zu leiten - und um den eigenen, sehr luxuriösen Lebenswandel zu finanzieren.
Nach Auskunft der Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist das System in groben Zügen inzwischen erkennbar. Große Schwierigkeiten bereite wegen der vielen Unter- und Scheinfirmen dagegen weiterhin der Nachweis der Geldströme. Der demnächst erwartete Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll helfen, das Dickicht zu durchdringen. Diese Informationen wird womöglich das OLG erst noch abwarten und dann zu einer Verhandlung laden. Jonas K., der im September einen Zivilprozess nutzte, um mit einem Sprung aus dem Gerichtsfenster fünf Meter in die Tiefe die Flucht zu versuchen, wird, gut bewacht, dabei sein können. Er sei wieder auf den Beinen, heißt es.
* FAZ
S & K Sachwert AG: BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 26. Mai 2014 für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG, Frankfurt am Main, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt.
Die Gesellschaft hatte sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten lassen, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug hatte sie den Anlegern versprochen, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat die S & K Sachwert AG das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die BaFin hatte der Gesellschaft gegenüber mit Bescheid vom 20. Januar 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Zum Abwickler hat die BaFin
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42 -- 60439 Frankfurt am Main,
bestellt.
Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & K Sachwert AG zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a. M., 26. Juni 2014
S & K Immobilienhandels GmbH / S & K Real Estate Value GmbH:
BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 26. Mai 2014 gegenüber der S & K Immobilienhandels GmbH, Frankfurt am Main, und der S & K Real Estate Value GmbH, ebenfalls Frankfurt am Main, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.
Die Gesellschaften ließen sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug versprachen sie den Anlegern, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen haben die Gesellschaften das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Zum Abwickler hat die BaFin
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42 -- 60439 Frankfurt am Main,
bestellt.
Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaften zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a. M., 26. Juni 2014
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 26. Mai 2014 für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG, Frankfurt am Main, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt.
Die Gesellschaft hatte sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten lassen, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug hatte sie den Anlegern versprochen, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat die S & K Sachwert AG das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die BaFin hatte der Gesellschaft gegenüber mit Bescheid vom 20. Januar 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
Zum Abwickler hat die BaFin
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42 -- 60439 Frankfurt am Main,
bestellt.
Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & K Sachwert AG zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a. M., 26. Juni 2014
S & K Immobilienhandels GmbH / S & K Real Estate Value GmbH:
BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 26. Mai 2014 gegenüber der S & K Immobilienhandels GmbH, Frankfurt am Main, und der S & K Real Estate Value GmbH, ebenfalls Frankfurt am Main, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet und für die Abwicklung einen Abwickler bestellt.
Die Gesellschaften ließen sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug versprachen sie den Anlegern, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten. Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen haben die Gesellschaften das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Zum Abwickler hat die BaFin
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernsau,
c/o Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Zeilweg 42 -- 60439 Frankfurt am Main,
bestellt.
Der Abwickler ist u.a. befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaften zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a. M., 26. Juni 2014
nach Haftprüfung: Anklage S&K noch im Dezember
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen einer Haftprüfung am Dienstag (02.12.14) mitteilte, sollen die Unternehmer noch im Dezember angeklagt werden. Demnach bleiben die Namensgeber der Finanzgruppe, Stephan S.und Jonas K., auch 21 Monate nach ihrer Festnahme hinter Gittern - ebenso wie fünf mutmaßliche Komplizen.
Aus der Untersuchungshaft wurde jetzt lediglich der 50 Jahre alte Rechtsanwalt entlassen, gegen eine Kaution von 100.000 Euro. GoMoPa berichtete.
Den Betrügern drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren, so das OLG Frankfurt. Wann nach der Anklageerhebung einer der größten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik beginnt, ist noch offen.
Aus der Untersuchungshaft wurde jetzt lediglich der 50 Jahre alte Rechtsanwalt entlassen, gegen eine Kaution von 100.000 Euro. GoMoPa berichtete.
Den Betrügern drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren, so das OLG Frankfurt. Wann nach der Anklageerhebung einer der größten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik beginnt, ist noch offen.
Anklage gegen S&K steht unmittelbar bevor
Das Branchenmagazin Procontra berichtet über den bevorstehenden Prozess gegen die S&K-Verwantwortlichen:
Beschuldigter Rechtsanwalt ist unter Auflagen aus der U-Haft entlassen. Stephan S. und Jonas K. sowie vier weitere Verdächtigte bleiben wegen Fluchtgefahr weiterhin in Haft. Das Oberlandesgericht kündigt zudem die Anklageerhebung an.
Die sechs Beschuldigten im S&K-Skandal verbleiben weiterhin in Haft. Einen weiteren Beschuldigten - einen 50-jährigen Rechtsanwalt - hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gegen Kaution von 100.000 Euro und unter Auflagen von der Haft verschont. Dies teilte das OLG Frankfurt bereits Anfang Dezember 2014 mit. Die beiden Hauptbeschuldigten - der 35-jährige S. und der 33-jährige K. - befinden sich nun nur noch mit vier weiteren mutmaßlichen Mittätern seit Februar 2013 in Untersuchungshaft.
Die Entscheidung des OLG vom 26. November 2014 ist eine turnusmäßige. „Das OLG hält die Beschuldigten nach wie vor des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (teilweise Beihilfe) sowie teilweise darüber hinaus der schweren Untreue bzw. der Anstiftung zur Untreue für dringend verdächtig“, so das OLG in einer Pressemitteilung. In Anbetracht der für den Verurteilungsfall zu erwartenden erheblichen Freiheitstrafen von bis zu zehn Jahren sieht das Gericht Fluchtgefahr... Mehr
Beschuldigter Rechtsanwalt ist unter Auflagen aus der U-Haft entlassen. Stephan S. und Jonas K. sowie vier weitere Verdächtigte bleiben wegen Fluchtgefahr weiterhin in Haft. Das Oberlandesgericht kündigt zudem die Anklageerhebung an.
Die sechs Beschuldigten im S&K-Skandal verbleiben weiterhin in Haft. Einen weiteren Beschuldigten - einen 50-jährigen Rechtsanwalt - hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gegen Kaution von 100.000 Euro und unter Auflagen von der Haft verschont. Dies teilte das OLG Frankfurt bereits Anfang Dezember 2014 mit. Die beiden Hauptbeschuldigten - der 35-jährige S. und der 33-jährige K. - befinden sich nun nur noch mit vier weiteren mutmaßlichen Mittätern seit Februar 2013 in Untersuchungshaft.
Die Entscheidung des OLG vom 26. November 2014 ist eine turnusmäßige. „Das OLG hält die Beschuldigten nach wie vor des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (teilweise Beihilfe) sowie teilweise darüber hinaus der schweren Untreue bzw. der Anstiftung zur Untreue für dringend verdächtig“, so das OLG in einer Pressemitteilung. In Anbetracht der für den Verurteilungsfall zu erwartenden erheblichen Freiheitstrafen von bis zu zehn Jahren sieht das Gericht Fluchtgefahr... Mehr
LG München: Erste Verurteilung in Sachen S&K
Das erste bekannt gewordene Urteil in Deutschland gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wurde vom Landgericht (LG) München verkündet. In der Sache ging es um die Beteiligung eines Anlegers an einem geschlossenen Fonds der S&K-Gruppe. Bisherige Urteile hatten lediglich den Ankauf von Lebensversicherungen zum Gegenstand. Im aktuellen Verfahren kam das LG München erstmalig zu einer direkten Verurteilung der Verantwortlichen Stefan Schäfer, Jonas Köller und Hauke Bruhn. Verurteilt wurden sie wegen der Initiierung der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG. Der in den Jahren 2010/2011 vertriebene Fonds sollte der Deutsche S&K Sachwert AG ein Darlehen gewähren. Den Anlegern wurde eine Rendite von bis zu 10 % versprochen. Der Ausgang dieses Versprechens ist bekannt.
Das Urteil eröffnet S&K-Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment von den Verantwortlichen zurückzufordern. Da auch die anderen von der S&K-Gruppe aufgelegten Fonds (etwa S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG oder die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) die gleiche Struktur aufweisen, ist das Urteil nach unserer Überzeugung auch auf andere Fonds übertragbar. Da das LG zudem zu einer deliktischen Verurteilung der Beklagten kam, fallen die Ansprüche auch durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren der Beteiligten nicht weg.
„Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, denen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München.
Quelle: Rössner Rechtsanwälte
Das Urteil eröffnet S&K-Anlegern die Möglichkeit, ihr Investment von den Verantwortlichen zurückzufordern. Da auch die anderen von der S&K-Gruppe aufgelegten Fonds (etwa S&K Investment GmbH & Co. KG und S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft GmbH & Co. KG oder die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG) die gleiche Struktur aufweisen, ist das Urteil nach unserer Überzeugung auch auf andere Fonds übertragbar. Da das LG zudem zu einer deliktischen Verurteilung der Beklagten kam, fallen die Ansprüche auch durch ein mögliches Privatinsolvenzverfahren der Beteiligten nicht weg.
„Das Urteil stellt einen großen Schritt für die Anleger zur Aufarbeitung ihres Schadens dar. Es macht daher aus unserer Sicht wenig Sinn, sich irgendwelchen anonymen Interessengemeinschaften oder sog. Sammelverfahren anzuschließen, denen es im eigenen Interesse vorrangig auf die Einsammlung vieler Geschädigter ankommt. Stattdessen sollte zügig und konsequent auf Grundlage des erstrittenen Urteils im Einzelfall vorgegangen werden.“, so Rechtsanwalt Robert D. Buchmann, von der Bankrechtskanzlei Rössner Rechtsanwälte, München.
Quelle: Rössner Rechtsanwälte
Medienbericht: Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen S&K
Rund zwei jahre nach den bundesweiten Razzien gegen die mutmaßlichen immobilienbetrüger der S&K-Gruppe, steht die Staatsanwaltschaft Frankfurt Medienberichten zufolge kurz vor einer Anklageerhebung. Laut "Bild-Zeitung" (Donnerstag) müssen sich die beiden Initiatoren Jonas Koller und Stephan Schäfer sowie fünf weitere Beschuldigte wegen bandenmäßigen Betruges verantworten.
Sie sollen mit Hilfe eines Firmengeflechts aus etwa 150 Gesellschaften ein illegales Schneeballsystem betrieben haben und dabei mehr als 6000 Anleger um ihre Einlagen geprellt haben. Der Schaden beläuft sich nach neuesten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auf nun mehr 300 Millionen Euro statt der bisher kolportierten 200 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wollte die Informationen am Donnerstag nicht bestätigen. Sie muss im Fall einer Anklage die Rückmeldung sämtlicher Verfahrensbeteiligter abwarten.
Die Firmengründer Jonas Koller und Stephan Schäfer sitzen seit dem 19. Februar 2013 in der mehrfach vom Oberlandesgericht Frankfurt verlängerten Untersuchungshaft. Ein Fluchtversuch von S. war im September 2013 gescheitert.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Sie sollen mit Hilfe eines Firmengeflechts aus etwa 150 Gesellschaften ein illegales Schneeballsystem betrieben haben und dabei mehr als 6000 Anleger um ihre Einlagen geprellt haben. Der Schaden beläuft sich nach neuesten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auf nun mehr 300 Millionen Euro statt der bisher kolportierten 200 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wollte die Informationen am Donnerstag nicht bestätigen. Sie muss im Fall einer Anklage die Rückmeldung sämtlicher Verfahrensbeteiligter abwarten.
Die Firmengründer Jonas Koller und Stephan Schäfer sitzen seit dem 19. Februar 2013 in der mehrfach vom Oberlandesgericht Frankfurt verlängerten Untersuchungshaft. Ein Fluchtversuch von S. war im September 2013 gescheitert.
Quelle: Frankfurter Rundschau
3.000 Seiten Strafanklage gegen S&K-Chefs
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage wegen Untreue und bandenmäßigen Betrugs mit Kapitalanlagen gegen die ehemaligen S&K-Chefs Jonas Köller und Stephan Schäfer sowie fünf weitere Beschuldigte erhoben.
Lesen Sie unsere ausführliche Pressemeldung zum Thema.
Lesen Sie unsere ausführliche Pressemeldung zum Thema.
Die Rolle der Prüfer
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen Mitarbeiter des TÜV Süd wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.
Nach Recherchen der Dokureihe "45 Min" im NDR Fernsehen und des Radiosenders NDR Info geht es um das Ausstellen einer TÜV-Bescheinigung für Immobilien der Frankfurter Investmentfirma S&K.
Quelle: Focus
Nach Recherchen der Dokureihe "45 Min" im NDR Fernsehen und des Radiosenders NDR Info geht es um das Ausstellen einer TÜV-Bescheinigung für Immobilien der Frankfurter Investmentfirma S&K.
Quelle: Focus
S&K-Anlagebetrugs-Skandal: Ermittlungen gegen TÜV Süd
Der norddeutsche Rundfunk berichtet in seiner Sendung „45 Minuten“ über nunmehr bekannt gewordene Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beschäftigte und Mitarbeiter des Prüfunternehmens TÜV Süd. Wie unter anderem das Handelsblatt und andere Wirtschaftsblätter mitteilen, habe am Mittwoch eine Justizsprecherin die entsprechenden Informationen bestätigt. Die am grauen Kapitalmarkt aktive Unternehmensgruppe S&K um die beiden seit längerem inhaftierten „Party-Poser“ Jonas Köller und Stefan Christoph Schäfer hatte unter anderem auch mit einem TÜV-Siegel geworben, um ihren mutmaßlich betrügerischen Aktivitäten Seriosität zu verleihen.
Nach den Angaben der Frankfurter Staatsanwälte wird den Mitarbeitern des TÜV nunmehr vorgeworfen, dass ihnen die Betrugsgefahr bewusst habe sein müssen. Insofern stünden sie mittlerweile unter dem Verdacht der Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug. Alleine die Höhe des Honorars von etwa 90.000 € für die Dienstleistung des TÜV Süd habe den Schluss nahelegen müssen, dass die dortige erstellte Bescheinigung als Siegel zur Werbung verwendet werde.
Für die betroffenen Anleger eröffnet diese Wendung möglicherweise eine weitere Möglichkeit, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die betroffenen Mitarbeiter oder das Unternehmen als Ganzes geltend machen und durchsetzen zu können. Regelmäßig stellt sich in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen nach Aufdeckung und strafrechtlicher Verfolgung die Haftungsfrage – und für die geprellten Investoren die bittere Erkenntnis, dass mindestens große Teile ihrer Anlagegelder nicht mehr vorhanden sowie die Hauptbeschuldigten nicht mehr zahlungs- bzw. regressfähig sind.
Quelle: Kanzlei Wittmann & Schmitt
Nach den Angaben der Frankfurter Staatsanwälte wird den Mitarbeitern des TÜV nunmehr vorgeworfen, dass ihnen die Betrugsgefahr bewusst habe sein müssen. Insofern stünden sie mittlerweile unter dem Verdacht der Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug. Alleine die Höhe des Honorars von etwa 90.000 € für die Dienstleistung des TÜV Süd habe den Schluss nahelegen müssen, dass die dortige erstellte Bescheinigung als Siegel zur Werbung verwendet werde.
Für die betroffenen Anleger eröffnet diese Wendung möglicherweise eine weitere Möglichkeit, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die betroffenen Mitarbeiter oder das Unternehmen als Ganzes geltend machen und durchsetzen zu können. Regelmäßig stellt sich in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen nach Aufdeckung und strafrechtlicher Verfolgung die Haftungsfrage – und für die geprellten Investoren die bittere Erkenntnis, dass mindestens große Teile ihrer Anlagegelder nicht mehr vorhanden sowie die Hauptbeschuldigten nicht mehr zahlungs- bzw. regressfähig sind.
Quelle: Kanzlei Wittmann & Schmitt
2015 Prozessbeginn gegen S&K-Betrüger
Der Prozess gegen die mutmaßlichen Millionen-Anlagebetrüger der S&K-Unternehmensgruppe wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr beginnen. Wie der Präsident des Landgerichts, Klaus Scheuer, am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts sagte, wird derzeit geprüft, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine Entscheidung werde im September erwartet, danach könne die Verhandlung bereits in wenigen Wochen beginnen.
Den beiden Hauptangeklagten sowie fünf weiteren Angeschuldigten werden gewerbs- und bandenmäßiger Betrug und Untreue vorgeworfen. Sie sollen mit Schrottimmobilien und einem Schneeballsystem Anleger um mehr als 240 Millionen Euro geprellt haben.
Vor allem die beiden ehemaligen Geschäftsführer hatten wegen ihres unsoliden Lebenswandels von sich reden gemacht: Der eine badete vor seiner Verhaftung in Münzgeld, der andere sprang nach seiner Verhaftung aus einem Gerichtsfenster und zog sich dabei arge Blessuren zu.
Die 28. Große Strafkammer ist seit Januar 2015 mit dem Verfahren befasst – und mittlerweile von allen anderen Neueingängen befreit, sagte Landgerichtspräsident Scheuer. Wie lange das Verfahren dauern wird, steht in den Sternen. Bereits jetzt füllen die Akten mehr als tausend Leitz-Ordner, die Anklageschrift ist 3150 Seiten dick, etwa 1700 davon sollen allen Ernstes vorgelesen werden.
„Ich denke, dass das Wochen dauern wird“, gibt sich Scheuer optimistisch. Fast schon tröstlich im Zeitalter der elektronischen Datenerfassung: Allein die Menge an Papierakten ist in diesem Falle so abnorm, dass aus statischen Gründen eine Verteilung der Akten auf zwei Räume angeordnet werden musste – wegen Einsturzgefahr. (fr)
Neues von der Staatsanwaltschaft im Fall S & K Frankfurt
In dem Strafverfahrender Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen -,
Große Friedberger Str. 25, 60313 Frankfurt am Main, gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe (Aktenzeichen 7310 Js 230995/12):
Stephan Christoph SCHÄFER,
z. Zt. JVA Kassel I, Theodor-Fliedner-Straße 12, 34121 Kassel,
Jonas Ufuk KÖLLER,
z. Zt. JVA Frankfurt am Main, Obere Kreuzäckerstraße 6 60435 Frankfurt am Main
u.a.
wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges haben sich seit dem 28.08.2013 bis einschließlich zum 15.06.2015 an den vorgenommenen Vermögenssicherungen, wie sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 10.09.2013 mitgeteilt worden waren, die nachfolgend bezeichneten Änderungen ergeben, wobei (neben Neuerungen, die aus dem Vergleich der früheren und jetzigen Veröffentlichung ersichtlich sind) insbesondere zugunsten der Tatverletzten weitere Vermögenswerte gemäß §§ 111 b ff. StPO gesichert wurden, bzw. bisherige und bis zum 27.08.2013 erfolgte Sicherungsmaßnahmen beendet worden sind, so dass sie hiermit zur Löschung gebracht werden.
Aufgrund des großen Umfangs der vermögenssichernden Maßnahmen erfolgt die Auflistung ohne Gewähr.
Die Nummerierung aus der Veröffentlichung unter dem 10.09.2013 wird beibehalten und fortgeführt.
Gegen die Beschuldigten Stephan Christoph SCHÄFER, Jonas Ufuk KÖLLER, Thomas GLOY, Hauke BRUHN, Daniel Sebastian Alois FRITSCH, Marc-Christian SCHRAUT und Marcel Igor PETRI wurde am 05.01.2015 Anklage zum Landgericht Frankfurt am Main – 28. große Strafkammer – erhoben.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Vermögenssicherungen bei den Beschuldigten
―
Damian HÖRST (vormals Damian BUCHMANN)
―
Marvin METZGER
―
Herbert Edmund WEISE und
―
Gerd Bernd ZIMMERMANN
(gegen die das Verfahren abgetrennt wurde) wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Veröffentlichung unter dem Aktenzeichen 7310 Js 251878/14 erfolgen.
Quelle: Diebewertung
Große Friedberger Str. 25, 60313 Frankfurt am Main, gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe (Aktenzeichen 7310 Js 230995/12):
Stephan Christoph SCHÄFER,
z. Zt. JVA Kassel I, Theodor-Fliedner-Straße 12, 34121 Kassel,
Jonas Ufuk KÖLLER,
z. Zt. JVA Frankfurt am Main, Obere Kreuzäckerstraße 6 60435 Frankfurt am Main
u.a.
wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges haben sich seit dem 28.08.2013 bis einschließlich zum 15.06.2015 an den vorgenommenen Vermögenssicherungen, wie sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 10.09.2013 mitgeteilt worden waren, die nachfolgend bezeichneten Änderungen ergeben, wobei (neben Neuerungen, die aus dem Vergleich der früheren und jetzigen Veröffentlichung ersichtlich sind) insbesondere zugunsten der Tatverletzten weitere Vermögenswerte gemäß §§ 111 b ff. StPO gesichert wurden, bzw. bisherige und bis zum 27.08.2013 erfolgte Sicherungsmaßnahmen beendet worden sind, so dass sie hiermit zur Löschung gebracht werden.
Aufgrund des großen Umfangs der vermögenssichernden Maßnahmen erfolgt die Auflistung ohne Gewähr.
Die Nummerierung aus der Veröffentlichung unter dem 10.09.2013 wird beibehalten und fortgeführt.
Gegen die Beschuldigten Stephan Christoph SCHÄFER, Jonas Ufuk KÖLLER, Thomas GLOY, Hauke BRUHN, Daniel Sebastian Alois FRITSCH, Marc-Christian SCHRAUT und Marcel Igor PETRI wurde am 05.01.2015 Anklage zum Landgericht Frankfurt am Main – 28. große Strafkammer – erhoben.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Vermögenssicherungen bei den Beschuldigten
―
Damian HÖRST (vormals Damian BUCHMANN)
―
Marvin METZGER
―
Herbert Edmund WEISE und
―
Gerd Bernd ZIMMERMANN
(gegen die das Verfahren abgetrennt wurde) wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Veröffentlichung unter dem Aktenzeichen 7310 Js 251878/14 erfolgen.
Quelle: Diebewertung
S&K Verfahren soll in Kürze beginnen
Endlich kommt BEwegung ins Verfahren um das mutmaßliche Schneeball-System mit Immobilien der S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft müssen sich die Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie ein leitender S&K-Angestellter und drei weitere Unternehmer ab Ende September vor Gericht verantworten. Die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den S&K-Machern wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug sowie Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen.
Quelle: Handelsblatt
Quelle: Handelsblatt
Auch S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH offenbar insolvent
Der S&K-Skandal zieht weiter Kreise. Nach einem Handelsblatt-Bericht vom 21. August 2015 haben auch die S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH Insolvenzantrag gestellt.
Im September soll der Strafprozess im S&K-Skandal beginnen. Auf der Anklagebank sitzen u.a. die S&K-Gründer sowie weitere Schlüsselfiguren. Die Anklage lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug, gewerbs- und bandenmäßige Untreue bzw. die Beihilfe dazu. Die Schadenssumme wird auf rund 240 Millionen Euro taxiert. Jetzt könnten noch rund 50 Millionen Euro dazu kommen. Denn wie das Handelsblatt an 21. August 2015 berichtet, haben zwei weitere S&K-Gesellschaften Insolvenz angemeldet: die S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH. Auch bei der S&K Real Estate Value GmbH sei eine Insolvenz nicht auszuschließen.
Geschäftsmodell der drei S&K-Gesellschaften war der Ankauf von Lebensversicherungen. Die Anleger sollten dabei satte Renditen erhalten, berichtet das Handelsblatt. Bereits vor einem guten Jahr hat die Finanzaufsicht BaFin sowohl der S&K Immobilienhandels GmbH als auch der S&K Real Estate Value GmbH und der S&K Sachwert AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die Anleger müssen nach den Insolvenzanträgen den Totalverlust befürchten. Denn nach Angaben des Insolvenzverwalters sei die Insolvenzmasse sehr gering. Dennoch können und sollten die geschädigten Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Darüber hinaus sollten sie aber auch alle rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausschöpfen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Da sie ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben haben, haben sie sich auch persönlich haftbar gemacht. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht kommen. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Haben sie dies unterlassen, können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Im September soll der Strafprozess im S&K-Skandal beginnen. Auf der Anklagebank sitzen u.a. die S&K-Gründer sowie weitere Schlüsselfiguren. Die Anklage lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug, gewerbs- und bandenmäßige Untreue bzw. die Beihilfe dazu. Die Schadenssumme wird auf rund 240 Millionen Euro taxiert. Jetzt könnten noch rund 50 Millionen Euro dazu kommen. Denn wie das Handelsblatt an 21. August 2015 berichtet, haben zwei weitere S&K-Gesellschaften Insolvenz angemeldet: die S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH. Auch bei der S&K Real Estate Value GmbH sei eine Insolvenz nicht auszuschließen.
Geschäftsmodell der drei S&K-Gesellschaften war der Ankauf von Lebensversicherungen. Die Anleger sollten dabei satte Renditen erhalten, berichtet das Handelsblatt. Bereits vor einem guten Jahr hat die Finanzaufsicht BaFin sowohl der S&K Immobilienhandels GmbH als auch der S&K Real Estate Value GmbH und der S&K Sachwert AG die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Die Anleger müssen nach den Insolvenzanträgen den Totalverlust befürchten. Denn nach Angaben des Insolvenzverwalters sei die Insolvenzmasse sehr gering. Dennoch können und sollten die geschädigten Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Darüber hinaus sollten sie aber auch alle rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausschöpfen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Da sie ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben haben, haben sie sich auch persönlich haftbar gemacht. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht kommen. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Haben sie dies unterlassen, können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“
Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K - Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.
Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.
Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.
Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?
Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.
Quelle: Kanzlei Sommerberg LLP
Anwalt Krajewski weiter: „Wir sind erfreut, dass nun endlich auch das Strafverfahren gegen Verantwortliche der S&K-Firmengruppe eröffnet wird. Dies wird hoffentlich weiteres Licht ins Dunkle rund um die Machenschaften der S&K bringen.“
Die beiden Firmengründer und ein leitender Angestellter der S & K - Unternehmensgruppe sowie drei Unternehmer haben sich in einem vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last.
Die Anklageschrift umfasst 3.150 Seiten und beschreibt nicht nur die systematische Kapitalbeschaffung durch die täuschungsbedingte Erlangung von Auszahlungsansprüchen gekündigter Lebensversicherungsverträge von über 1.300 Anlegern. Auch weitere Tatkomplexe, in denen die Angeklagten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verschiedene Fonds zur nachhaltigen Liquiditätsschöpfung aufgelegt und durch deren Vertrieb mehrere Tausend Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht haben sollen, werden hier dargestellt. Außerdem sollen über den gezielten Kauf weiterer Fondsgesellschaften aus den von diesen aufgelegten Fonds Anlegergelder manipulativ abgezogen worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf circa 240 Millionen Euro.
Die 28. Strafkammer hat die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss vom 28. Juli 2015). Ein Teil des Verfahrens, das sich gegen einen mitangeklagten Rechtsanwalt und Notar richtet, wurde abgetrennt.
Was sollten die geschädigten S&K -Anleger tun?
Den geschädigten Anlegern wird anwaltliche Hilfe zur Rückforderung ihres Geldes empfohlen. Das erfahrene Anwaltsteam der Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit dem Schadensfall vertraut. „Wir vertreten Anleger in ganz Deutschland. Betroffene können uns einfach anrufen. Die Erstberatung ist kostenfrei“, sagt der Sommerberg-Ansprechpartner Rechtsanwalt André Krajewski. Kontakt-Telefon: 0421/3016790.
Quelle: Kanzlei Sommerberg LLP
S&K Prozess beginnt Heute in Frankfurt
Heute beginnt in Frankfurt am Main der vielbeachteter Prozess gegen die Gründer von S&K. Es geht in dem Prozess um den Verdacht des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges, der den Beschuldigten von Seiten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgeworfen wird.
Die Anklageschrift umfasst insgesamt 3.150 Seiten. Gerüchte zufolge könnte es einen Deal geben, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Die Verteidiger der Angeklagten wollen jedoch erstmal die Stimmung und Tendenz des Gerichtes ausloten, bevor man sich über einen Deal dann Gedanken macht.
Quelle: Diebewertung
Die Anklageschrift umfasst insgesamt 3.150 Seiten. Gerüchte zufolge könnte es einen Deal geben, um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Die Verteidiger der Angeklagten wollen jedoch erstmal die Stimmung und Tendenz des Gerichtes ausloten, bevor man sich über einen Deal dann Gedanken macht.
Quelle: Diebewertung
S&K Prozess: Erster Sieg der Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft
Rückzug, so könnte man das vornehm nennen. Kalte Füsse, wenn man es etwas drastischer ausdrückt. Im Frankfurter S & K Prozess haben die Verteidiger einen ersten wichtigen Sieg gegen die anklagende Staatsanwaltschaft errungen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt gegenüber Medien bestätigte, haben die Frankfurter Staatsanwälte am Montag eine neue Version ihrer 3150-seitigen Anklageschrift vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft sah wohl doch die Gefahr, dass das S&K-Verfahren wegen eines formalen Fehlers platzen könnte. Die für diese Woche angesetzten Verhandlungstage fallen aus. Alle Parteien haben nun eine Woche Zeit, das neue Schriftwerk zu studieren. Ob das wohl “Zähneknirschen” ausgelöst hat. Man kann nur hoffen das der Prozeß überhaupt einmal beginnt, das wäre dann mit der Verlesung der Anklageschrift. Taktische Spielchen werden wir sicherlich noch viele erleben in diesem Prozess.Ich bin nach wie vor der Meinung, das die Verteidiger das Verfahren so lange mit formaljuristischen Anträgen bombardieren werden, bis es die Basis für einen Deal gibt. Der könnte bedeuten, dass beide Herren dann relativ schnell freikommen.
Quelle: Diebewertung
Quelle: Diebewertung