
Lloyd Fonds

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 13458 mal besucht und hat 54 Antworten.

Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Ausstieg statt Insolvenz
Mit "Zwischeninformation zum LF - Flottenfonds IV" vom 21.Dezember 2012, wird vielen Gesellschaftern ausgerechnet zum Weihnachtsfest eine Hiobsbotschaft übermittelt.
Die Fondsgeschäftsführung unterrichtet über eine drohende Insolvenz der MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und verlangt Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen der MS “FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG möglichst weiträumig vor Fälligkeit eines angebliche Anspruchs. Für den 11.Januar 2013 kündigt man eine Informationsveranstaltung an. Krasser kann man den Schiffbruch einer angeblich werthaltigen und ertragreichen Beteiligung, zu deren Finanzierung auch die Aufnahme eines Darlehns empfohlen wurde, schwerlich kommunizieren.
Ob die Rückforderung von Ausschüttungen überhaupt gerechtfertigt ist, berührt die Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nur in zweiter Linie. Denn bekanntlich muss kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Wir machen darauf an vielen Stellen der Kanzleiseite aufmerksam. Gefloppte Anlagen können, wie es hunderte zufriedene ehemalige Mandanten in vergleichbarer Lage schon erfahren konnten, vollständig rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Schiffs -, Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.
Dazu gehört auch die hier besonders willkommene Verpflichtung, Rückzahlungen an Fonds übernehmen zu müssen. Das schadensersatzpflichtige Kreditinstitut hat den mit solchen Forderungen konfrontierten Anleger davon freizustellen oder Aufwendungen dafür, auch wenn sie schon vor einiger Zeit anfielen, zu erstatten. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Fondsgeschäftsführung unterrichtet über eine drohende Insolvenz der MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und verlangt Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen der MS “FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG möglichst weiträumig vor Fälligkeit eines angebliche Anspruchs. Für den 11.Januar 2013 kündigt man eine Informationsveranstaltung an. Krasser kann man den Schiffbruch einer angeblich werthaltigen und ertragreichen Beteiligung, zu deren Finanzierung auch die Aufnahme eines Darlehns empfohlen wurde, schwerlich kommunizieren.
Ob die Rückforderung von Ausschüttungen überhaupt gerechtfertigt ist, berührt die Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nur in zweiter Linie. Denn bekanntlich muss kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Wir machen darauf an vielen Stellen der Kanzleiseite aufmerksam. Gefloppte Anlagen können, wie es hunderte zufriedene ehemalige Mandanten in vergleichbarer Lage schon erfahren konnten, vollständig rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Schiffs -, Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.
Dazu gehört auch die hier besonders willkommene Verpflichtung, Rückzahlungen an Fonds übernehmen zu müssen. Das schadensersatzpflichtige Kreditinstitut hat den mit solchen Forderungen konfrontierten Anleger davon freizustellen oder Aufwendungen dafür, auch wenn sie schon vor einiger Zeit anfielen, zu erstatten. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Lloyd Flottenfonds IV (LF 48): MS MANHATTAN meldet Insolvenz an – Anlegern drohen Verluste
Die anhaltende Krise der maritimen Wirtschaft fordert ein weiteres Opfer aus dem Hause Lloyd Fonds: Trotz zwischenzeitlich angedachter Quersubventionierung mit Einnahmen eines weiteren Fondsschiffs und Einstellung der Ausschüttungen an die Anleger war die Insolvenz des Containerschiffs MS „MANHATTAN“ letztlich nicht zu verhindern. Für die betroffenen Anleger steht damit schon jetzt fest, dass ihre Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) verlustträchtig enden wird.
Lloyd Flottenfonds IV
Die Anleger des LF 48 Flottenfonds IV haben sich 2004/2005 an einem Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse und an einem wesentlich kleineren Multipurpose-Containerschiff beteiligt. Es handelt sich um die MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie um die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Bei einer Laufzeit von rd. 5 Jahren sollte das Panamax-Containerschiff tägliche Charterraten von US-$ 25.250 einfahren, für das Multipurpose-Containerschiff waren anfänglich US-$ 13.570 geplant, die Laufzeit des Chartervertrags belief sich auf ca. fünfeinhalb Jahre. Für die Anleger sollten daraus jährliche Ausschüttungen von 7 % ab 2006 (ansteigend bis auf 16 %) resultieren.
Leckgeschlagen in die Krise gestartet
Ihre ausgesprochen ambitionierten Prospektziele konnten die Schiffsgesellschaften nicht lange einhalten. Bereits 2007 – noch vor Ausbruch der globalen Finanzkrise – lagen die Betriebsausgaben beider Schiffe soweit über den prospektierten Werten, dass die Ausschüttungen für die Anleger ab dem Jahr 2008 halbiert werden mussten. Danach sind überhaupt keine Ausschüttungen mehr an die Anleger gezahlt worden. Nach dem Auslaufen des Chartervertrags des MS „MANHATTAN“ haben sich die Ereignisse beinahe überschlagen: Zusätzlich zu einer von den involvierten Banken unter Vorbehalt gewährten Tilgungsaussetzung war zunächst angedacht, dass das Fondsschwesterschiff MS „FERNANDO“ dem MS „MANHATTAN“ ein Darlehen zur Verfügung stellt. In der Zwischenzeit hatte die Gesellschafterversammlung den Verkauf des MS „MANHATTAN“ beschlossen, der jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Angesichts der erheblichen Überkapazitäten auf dem Containersektor darf dies nicht weiter verwundern.
Insolvenz trifft Anleger besonders schlimm
Die Anleger des Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) müssen sich nunmehr auf den vollständigen Verlust der in das MS „MANHATTAN“ geflossenen Einlagen einstellen. Zudem besteht das ganz erhebliche Risiko, dass der Insolvenzverwalter nach endgültiger Verfahrenseröffnung die bisherigen Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert, eine Erfahrung, welche die Anleger des Lloyd Fonds LF 16 derzeit machen. Aber auch das zweite Fondsschiff, das MS „FERNANDO“, fährt in eine ungewisse Zukunft. Der Leistungsbilanz 2011 des Emissionshauses Lloyd Fonds AG zufolge war das Schiff 2012 zuletzt für 65 Tage zu je US-$ 8.125,00 verchartert. Ob und zu welchen Konditionen eine Anschlussbeschäftigung vereinbart werden konnte, ist derzeit nicht bekannt. Den Anlegern des Lloyd Flottenfonds IV droht mithin der Totalverlust ihrer Einlagen, sollte die einzig noch verbliebene Schiffsgesellschaft, die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, ebenfalls auf Grund laufen.
Land in Sicht
Die betroffenen Anleger müssen der Entwicklung nicht tatenlos zusehen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Banken sowie Sparkassen sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu dieser Aufklärung gehört neben den Verlustrisiken insbesondere auch der Hinweis auf die Rückvergütungen, die für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen fließen. Bei Schiffsfonds werden regelmäßig bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen und Werbung verwendet. Immer wieder berichten die Betroffenen, dass Banken und deren Berater im Verkaufsgespräch keine oder nur unvollständige Angaben über die Vertriebsvergütungen gemacht haben. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
*Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Die anhaltende Krise der maritimen Wirtschaft fordert ein weiteres Opfer aus dem Hause Lloyd Fonds: Trotz zwischenzeitlich angedachter Quersubventionierung mit Einnahmen eines weiteren Fondsschiffs und Einstellung der Ausschüttungen an die Anleger war die Insolvenz des Containerschiffs MS „MANHATTAN“ letztlich nicht zu verhindern. Für die betroffenen Anleger steht damit schon jetzt fest, dass ihre Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) verlustträchtig enden wird.
Lloyd Flottenfonds IV
Die Anleger des LF 48 Flottenfonds IV haben sich 2004/2005 an einem Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse und an einem wesentlich kleineren Multipurpose-Containerschiff beteiligt. Es handelt sich um die MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie um die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Bei einer Laufzeit von rd. 5 Jahren sollte das Panamax-Containerschiff tägliche Charterraten von US-$ 25.250 einfahren, für das Multipurpose-Containerschiff waren anfänglich US-$ 13.570 geplant, die Laufzeit des Chartervertrags belief sich auf ca. fünfeinhalb Jahre. Für die Anleger sollten daraus jährliche Ausschüttungen von 7 % ab 2006 (ansteigend bis auf 16 %) resultieren.
Leckgeschlagen in die Krise gestartet
Ihre ausgesprochen ambitionierten Prospektziele konnten die Schiffsgesellschaften nicht lange einhalten. Bereits 2007 – noch vor Ausbruch der globalen Finanzkrise – lagen die Betriebsausgaben beider Schiffe soweit über den prospektierten Werten, dass die Ausschüttungen für die Anleger ab dem Jahr 2008 halbiert werden mussten. Danach sind überhaupt keine Ausschüttungen mehr an die Anleger gezahlt worden. Nach dem Auslaufen des Chartervertrags des MS „MANHATTAN“ haben sich die Ereignisse beinahe überschlagen: Zusätzlich zu einer von den involvierten Banken unter Vorbehalt gewährten Tilgungsaussetzung war zunächst angedacht, dass das Fondsschwesterschiff MS „FERNANDO“ dem MS „MANHATTAN“ ein Darlehen zur Verfügung stellt. In der Zwischenzeit hatte die Gesellschafterversammlung den Verkauf des MS „MANHATTAN“ beschlossen, der jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Angesichts der erheblichen Überkapazitäten auf dem Containersektor darf dies nicht weiter verwundern.
Insolvenz trifft Anleger besonders schlimm
Die Anleger des Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) müssen sich nunmehr auf den vollständigen Verlust der in das MS „MANHATTAN“ geflossenen Einlagen einstellen. Zudem besteht das ganz erhebliche Risiko, dass der Insolvenzverwalter nach endgültiger Verfahrenseröffnung die bisherigen Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert, eine Erfahrung, welche die Anleger des Lloyd Fonds LF 16 derzeit machen. Aber auch das zweite Fondsschiff, das MS „FERNANDO“, fährt in eine ungewisse Zukunft. Der Leistungsbilanz 2011 des Emissionshauses Lloyd Fonds AG zufolge war das Schiff 2012 zuletzt für 65 Tage zu je US-$ 8.125,00 verchartert. Ob und zu welchen Konditionen eine Anschlussbeschäftigung vereinbart werden konnte, ist derzeit nicht bekannt. Den Anlegern des Lloyd Flottenfonds IV droht mithin der Totalverlust ihrer Einlagen, sollte die einzig noch verbliebene Schiffsgesellschaft, die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, ebenfalls auf Grund laufen.
Land in Sicht
Die betroffenen Anleger müssen der Entwicklung nicht tatenlos zusehen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Banken sowie Sparkassen sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu dieser Aufklärung gehört neben den Verlustrisiken insbesondere auch der Hinweis auf die Rückvergütungen, die für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen fließen. Bei Schiffsfonds werden regelmäßig bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen und Werbung verwendet. Immer wieder berichten die Betroffenen, dass Banken und deren Berater im Verkaufsgespräch keine oder nur unvollständige Angaben über die Vertriebsvergütungen gemacht haben. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
*Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds hat das Geschäftsjahr 2012 in den roten Zahlen abgeschlossen.
"In einem anhaltend sehr schwachen Marktumfeld erwartet die Lloyd Fonds AG für das Jahr 2012 einen Konzernverlust im unteren einstelligen Millionenbereich", teilte der börsennotierte Fondsinitiator mit. Das Ergebnis werde vor allem durch Wertberichtigungen bei Schiffsbeteiligungen und durch einen "einmaligen Steueraufwand "infolge eines Vergleichs mit dem Finanzamt betreffend einen Fall aus den Jahren 2006 und 2007" belastet.
Im ersten Halbjahr 2012 erwirtschaftete Lloyd Fonds einen Konzerngewinn in Höhe von 0,2 Millionen Euro. Trotz des Umsatzanstiegs war dieser Ertrag in erster Linie auf massive Kosteneinsparungen und auf Veräußerungserlöse zurückzuführen. Für ihre Fondsprodukte warb die Aktiengesellschaft im vergangenen Jahr nur 23,6 Millionen Euro ein. Davon entfielen vier Millionen Euro auf Sanierungskapital für kriselnde Schiffsfonds. 2011 akquirierte Lloyd Fonds ebenfalls enttäuschende 38,5 Millionen Euro Eigenkapital.
Ende 2011 rettete der US-Investor AMA Capital Partners mit seinem Einstieg und einer Kapitalerhöhung bei Lloyd Fonds dem Unternehmen das Überleben. "Die Restrukturierung ist damit engültig abgeschlossen. Das muss sich dieses Jahr im Vertrieb niederschlagen", sagte Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender der Lloyd Fonds AG, Anfang 2012 im Interview mit FONDS professionell. Im selben Gespräch kündigte er an, dass sein Unternehmen 2012 wieder einen Gewinn erzielen sollte
"In einem anhaltend sehr schwachen Marktumfeld erwartet die Lloyd Fonds AG für das Jahr 2012 einen Konzernverlust im unteren einstelligen Millionenbereich", teilte der börsennotierte Fondsinitiator mit. Das Ergebnis werde vor allem durch Wertberichtigungen bei Schiffsbeteiligungen und durch einen "einmaligen Steueraufwand "infolge eines Vergleichs mit dem Finanzamt betreffend einen Fall aus den Jahren 2006 und 2007" belastet.
Im ersten Halbjahr 2012 erwirtschaftete Lloyd Fonds einen Konzerngewinn in Höhe von 0,2 Millionen Euro. Trotz des Umsatzanstiegs war dieser Ertrag in erster Linie auf massive Kosteneinsparungen und auf Veräußerungserlöse zurückzuführen. Für ihre Fondsprodukte warb die Aktiengesellschaft im vergangenen Jahr nur 23,6 Millionen Euro ein. Davon entfielen vier Millionen Euro auf Sanierungskapital für kriselnde Schiffsfonds. 2011 akquirierte Lloyd Fonds ebenfalls enttäuschende 38,5 Millionen Euro Eigenkapital.
Ende 2011 rettete der US-Investor AMA Capital Partners mit seinem Einstieg und einer Kapitalerhöhung bei Lloyd Fonds dem Unternehmen das Überleben. "Die Restrukturierung ist damit engültig abgeschlossen. Das muss sich dieses Jahr im Vertrieb niederschlagen", sagte Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender der Lloyd Fonds AG, Anfang 2012 im Interview mit FONDS professionell. Im selben Gespräch kündigte er an, dass sein Unternehmen 2012 wieder einen Gewinn erzielen sollte
Lloyd Fonds LF 58 Flottenfonds VII: Schiffsfonds vor dem Aus
Die Zeit läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 - Lloyd Flottenfonds VII, in den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT "Hamburg Star" Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS "Patricia Schulte" Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des Fondsschiffs MT "Hamburg Star" aufgeklärt und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die Sanierung des Fonds weitere 10% der ursprünglichen Kapitaleinlage nachgeschossen werden.
Auch die Situation der MS "Patricia Schulte" ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.
Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS "Patricia Schulte" jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer - sicher geglaubten - Einlage.
Totalverlust für Anleger
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.
Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung von: Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Zeit läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 - Lloyd Flottenfonds VII, in den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT "Hamburg Star" Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS "Patricia Schulte" Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des Fondsschiffs MT "Hamburg Star" aufgeklärt und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die Sanierung des Fonds weitere 10% der ursprünglichen Kapitaleinlage nachgeschossen werden.
Auch die Situation der MS "Patricia Schulte" ist wenig erfreulich. Nach dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.
Da dem Fonds ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS "Patricia Schulte" jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust ihrer - sicher geglaubten - Einlage.
Totalverlust für Anleger
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.
Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung von: Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lloyd Fonds LF 58 – Schadensersatz für Anleger
Im Jahr 2005 investierten zahlreiche Anleger rund 29 Mio. Euro in die beiden Fondsschiffe MT Hamburg Star und MS Patricia Schulte. Nun stecken beide in finanziellen Schwierigkeiten. Bereits Ende des letzten Jahres hat die Lloyd Treuhand GmbH ihre Anleger über die finanziellen Schwierigkeiten des Fondsschiffs MT Hamburg Star in Kenntnis gesetzt. Im gleichen Zug wurden die Anleger zur Rückforderung der bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Schließlich sollten sie auch weitere 10 % der anfangs investierten Kapitaleinlage zur Verfügung stellen. Die wirtschaftliche Situation der MS Patricia Schulte sieht auch eher nüchtern aus. Nachdem der ursprüngliche Chartervertrag ausgelaufen ist, konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Zusätzlich sind die finanzierenden Banken zu keiner weiteren Kreditgewährung bereit, es sei denn die Anleger würden ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen oder weiteres Kapital zur Verfügung stellen.
Angesichts dieser Entwicklung wird sich der Weg in die Insolvenz kaum vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet das unter Umständen den Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden und den drohenden Verlust akzeptieren, sondern aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Ihre Chancen auf einen eventuellen Schadensersatz stehen nicht schlecht.
Nach unseren Recherchen wissen wir, dass Schifffondsanleger in den meisten Fällen gar nicht oder nicht ausreichend über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schifffonds unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das investierte Kapital zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Risiken einer solchen Beteiligung müssen daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden. Wurde ein Schifffondsanleger in der Beratung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, so können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflichten aus dem jeweils geschlossenen Beratungsvertrag geltend gemacht werden.
Deutsche Anlegerstiftung
Angesichts dieser Entwicklung wird sich der Weg in die Insolvenz kaum vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet das unter Umständen den Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden und den drohenden Verlust akzeptieren, sondern aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Ihre Chancen auf einen eventuellen Schadensersatz stehen nicht schlecht.
Nach unseren Recherchen wissen wir, dass Schifffondsanleger in den meisten Fällen gar nicht oder nicht ausreichend über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schifffonds unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das investierte Kapital zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Risiken einer solchen Beteiligung müssen daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden. Wurde ein Schifffondsanleger in der Beratung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, so können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflichten aus dem jeweils geschlossenen Beratungsvertrag geltend gemacht werden.
Deutsche Anlegerstiftung
Das Containerschiff MS Julia Schulte, das zum Lloyd Flottenfonds V gehört, ist insolvent. Das meldet Fonds professionell am 25. März 2013 (Az.: 521 IN 5/13, AG Bremen). Insgesamt hat der Lloyd Flottenfonds V in drei Containerschiffe investiert
Anleger, die in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage, in den Fonds investiert haben, fürchten nun um ihr Geld. Das muss allerdings noch nicht zwangsläufig verloren sein.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden erklärt: „Leider erleben wir in den letzten Monaten wie ein Schiffsfonds nach dem anderen direkt in die Insolvenz steuert. Grund dafür ist in der Regel die schwere und anhaltende Krise der Schifffahrt. Allerdings wurden Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage angepriesen. Die Entwicklung zeigt aber, dass sie das genaue Gegenteil sind – nämlich Kapitalanlagen mit erheblichem wirtschaftlichen Risiko. Und genau auf dieses Risiko muss in der Anlageberatung deutlich hingewiesen werden. Sonst liegt Falschberatung vor.“ Diese Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz.
„Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich falsch beraten wurde. Ist dies der Fall, sind die Chancen auf Schadensersatz günstig. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung“, so Cäsar-Preller.
Anleger, die in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage, in den Fonds investiert haben, fürchten nun um ihr Geld. Das muss allerdings noch nicht zwangsläufig verloren sein.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden erklärt: „Leider erleben wir in den letzten Monaten wie ein Schiffsfonds nach dem anderen direkt in die Insolvenz steuert. Grund dafür ist in der Regel die schwere und anhaltende Krise der Schifffahrt. Allerdings wurden Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage angepriesen. Die Entwicklung zeigt aber, dass sie das genaue Gegenteil sind – nämlich Kapitalanlagen mit erheblichem wirtschaftlichen Risiko. Und genau auf dieses Risiko muss in der Anlageberatung deutlich hingewiesen werden. Sonst liegt Falschberatung vor.“ Diese Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz.
„Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich falsch beraten wurde. Ist dies der Fall, sind die Chancen auf Schadensersatz günstig. Das zeigt die aktuelle Rechtsprechung“, so Cäsar-Preller.
Lloyd Flottenfonds X: comdirect Bank AG muss Anlegerin Schadensersatz nebst entgangenen Zinsen zahlen
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte setzte erneut Schadensersatz für eine geschädigte Schiffsfonds-Anlegerin durch. Die comdirect Bank AG muss der Mandantin von mzs 37.400 Euro Schadensersatz gegen die Zug-um-Zug-Übertragung der Anteile sowie entgangene Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten zahlen und die Anwaltskosten übernehmen. Das entschied das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 2. Juli 2013 (Az.: 7 0 209/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Mit dem Urteil folgte das Landgericht Itzehoe der aktuellen Rechtsprechung des BGH. Die Richterin sah die Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Besonders erwähnenswert ist, dass unsere Mandantin auch entgangene Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten erhält. Damit erkennt das Gericht eindeutig an, dass die Beteiligung an dem Lloyd Schiffsfonds ohne die fehlerhafte Anlageberatung nicht zustande gekommen wäre und unsere Mandantin ihr Geld ansonsten alternativ angelegt hätte“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte.
Zum Fall: Die Anlegerin und auch ihr späterer Ehemann hatten beide im Jahr 2006 über die comdirect private finance AG, eine 100-prozentige und inzwischen aufgelöste Tochter der comdirect Bank AG, Beteiligungen in Höhe von rund 20.000 Euro an dem Lloyd Schiffsfonds LF 70 Flottenfonds X erworben. Der Lloyd Flottenfonds X besteht aus den beiden Containerschiffen MS Miami und MS Newark. Der Mann hatte seine Anteile später an seine Ehefrau übertragen. Die Entwicklung des Schiffsfonds ließ jedoch zu wünschen übrig und so machte die Frau Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und fehlenden Informationen über die Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhalten hat, geltend. Die Eheleute, beide Rentner, führten glaubhaft aus, dass sie ihr Geld in eine sichere Altersvorsorge ohne Risiko investieren wollten. Der Berater habe sie nicht über die Risiken bis zum Totalverlust des Geldes bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt. Stattdessen sei der Schiffsfonds als „sicher, renditestark und risikolos“ beworben worden. Dies sei letztlich ausschlaggebend für die Kaufentscheidung gewesen. Auch über die Provision für den Anlageberater seien sie nicht informiert worden.
Die Bank bestritt diese Behauptungen mit Verweis auf das unterschriebene Beratungsprotokoll, in dem die Anleger versicherten, über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein.
Das Landgericht Itzehoe schenkte jedoch den Anlegern Glauben und sah es als erwiesen an, dass von einer anleger- und objektgerechten Beratung wie sie der BGH fordert, nicht die Rede sein könne. Daher bestehe der Anspruch auf die Rückabwicklung des Geschäfts zuzüglich Zinsen. Dr. Meschede: „Dabei spielte es auch keine Rolle, dass der Anlageberater von einer Tochterfirma der Bank kam. Das war für die Anleger erstens nicht ersichtlich und zweitens muss die comdirect Bank als Rechtsnachfolgerin ihrer ehemaligen Tochter auch die Konsequenzen tragen.“
Für den Juristen fügt sich das Urteil in eine ganze Reihe von anlegerfreundlichen Gerichtsentscheidungen in der jüngeren Vergangenheit ein. Daher sollten geschädigte Anleger von Schiffsfonds sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte setzte erneut Schadensersatz für eine geschädigte Schiffsfonds-Anlegerin durch. Die comdirect Bank AG muss der Mandantin von mzs 37.400 Euro Schadensersatz gegen die Zug-um-Zug-Übertragung der Anteile sowie entgangene Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten zahlen und die Anwaltskosten übernehmen. Das entschied das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 2. Juli 2013 (Az.: 7 0 209/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Mit dem Urteil folgte das Landgericht Itzehoe der aktuellen Rechtsprechung des BGH. Die Richterin sah die Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Besonders erwähnenswert ist, dass unsere Mandantin auch entgangene Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten erhält. Damit erkennt das Gericht eindeutig an, dass die Beteiligung an dem Lloyd Schiffsfonds ohne die fehlerhafte Anlageberatung nicht zustande gekommen wäre und unsere Mandantin ihr Geld ansonsten alternativ angelegt hätte“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte.
Zum Fall: Die Anlegerin und auch ihr späterer Ehemann hatten beide im Jahr 2006 über die comdirect private finance AG, eine 100-prozentige und inzwischen aufgelöste Tochter der comdirect Bank AG, Beteiligungen in Höhe von rund 20.000 Euro an dem Lloyd Schiffsfonds LF 70 Flottenfonds X erworben. Der Lloyd Flottenfonds X besteht aus den beiden Containerschiffen MS Miami und MS Newark. Der Mann hatte seine Anteile später an seine Ehefrau übertragen. Die Entwicklung des Schiffsfonds ließ jedoch zu wünschen übrig und so machte die Frau Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung und fehlenden Informationen über die Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhalten hat, geltend. Die Eheleute, beide Rentner, führten glaubhaft aus, dass sie ihr Geld in eine sichere Altersvorsorge ohne Risiko investieren wollten. Der Berater habe sie nicht über die Risiken bis zum Totalverlust des Geldes bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt. Stattdessen sei der Schiffsfonds als „sicher, renditestark und risikolos“ beworben worden. Dies sei letztlich ausschlaggebend für die Kaufentscheidung gewesen. Auch über die Provision für den Anlageberater seien sie nicht informiert worden.
Die Bank bestritt diese Behauptungen mit Verweis auf das unterschriebene Beratungsprotokoll, in dem die Anleger versicherten, über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein.
Das Landgericht Itzehoe schenkte jedoch den Anlegern Glauben und sah es als erwiesen an, dass von einer anleger- und objektgerechten Beratung wie sie der BGH fordert, nicht die Rede sein könne. Daher bestehe der Anspruch auf die Rückabwicklung des Geschäfts zuzüglich Zinsen. Dr. Meschede: „Dabei spielte es auch keine Rolle, dass der Anlageberater von einer Tochterfirma der Bank kam. Das war für die Anleger erstens nicht ersichtlich und zweitens muss die comdirect Bank als Rechtsnachfolgerin ihrer ehemaligen Tochter auch die Konsequenzen tragen.“
Für den Juristen fügt sich das Urteil in eine ganze Reihe von anlegerfreundlichen Gerichtsentscheidungen in der jüngeren Vergangenheit ein. Daher sollten geschädigte Anleger von Schiffsfonds sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X: Bank zum Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Itzehoe hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X zu entscheiden. In Zuge des Verfahrens hat sich die Anlegerin u.a. darauf berufen, dass sie ursprünglich mit der Kapitalanlage eine Altersvorsorge intendierte und nicht auf Verlustrisiken hingewiesen wurde. Zudem beanstandete die Anlegerin, dass sie nicht über sogenannte Innenprovisionen informiert wurde.
Innenprovisionen sind Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank von der Fondsgesellschaft erhält. Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: "Diese Entscheidung des Landgerichts Itzehoe setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten über Rückvergütungen anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen."
Der Initiator des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X ist das Emissionshaus Lloyd Fonds AG. Die Lloyd Fonds AG platzierte geschlossene Fonds nach eigenen Angaben bei einem Gesamtvolumen von ca. EUR 5,1 Milliarden Euro, darunter u.a. Schiffsfonds. Die Emission des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X erfolgte 2006. Der Investitionsgegenstand sind zwei Vollcontainerschiffe, und zwar die MS Newark und die MS Miami. Die Zeichner der Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X haben sich unternehmerisch beteiligt.
Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht spiegelbildlich u.a. das Verlustrisiko an der Einlage.
* Rechtsanwalt Ralf Renner
Das Landgericht Itzehoe hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X zu entscheiden. In Zuge des Verfahrens hat sich die Anlegerin u.a. darauf berufen, dass sie ursprünglich mit der Kapitalanlage eine Altersvorsorge intendierte und nicht auf Verlustrisiken hingewiesen wurde. Zudem beanstandete die Anlegerin, dass sie nicht über sogenannte Innenprovisionen informiert wurde.
Innenprovisionen sind Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank von der Fondsgesellschaft erhält. Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: "Diese Entscheidung des Landgerichts Itzehoe setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten über Rückvergütungen anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen."
Der Initiator des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X ist das Emissionshaus Lloyd Fonds AG. Die Lloyd Fonds AG platzierte geschlossene Fonds nach eigenen Angaben bei einem Gesamtvolumen von ca. EUR 5,1 Milliarden Euro, darunter u.a. Schiffsfonds. Die Emission des Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X erfolgte 2006. Der Investitionsgegenstand sind zwei Vollcontainerschiffe, und zwar die MS Newark und die MS Miami. Die Zeichner der Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X haben sich unternehmerisch beteiligt.
Naturgemäß ist eine unternehmerische Beteiligung mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht spiegelbildlich u.a. das Verlustrisiko an der Einlage.
* Rechtsanwalt Ralf Renner
Lloyd Fonds Schiffsportfolio II
Lloyd hatte den aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen bestehenden Schiffsfonds Schiffsportfolio II im Jahre 2007 mit einem Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von ca 500 Mio Dollar aufgelegt, wobei Privatanleger ca. 180 Millionen Euro des Gesamtvolumens eingebracht. Am 19. März 2007 startete die Deutsche Bank als Hauptvertriebspartner mit der Platzierung des Lloyd Fonds Schiffsportfolio 2.
Lloyds Fonds Schiffsportfolio 2 investiert in sechs Vollcontainerschiffe:
Bei dem Beteiligungsangebot an den sechs Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen an einem geschlossenen Fonds des so genannten „Grauen Kapitalmarktes" mit hohen (Verlust-) Risiken. Die riskanten Unternehmensbeteiligung(en) sind gerade keine geeignete Anlage zur Ergänzung einer Altersvorsorge. Bei diesen riskanten Unternehmensbeteiligungen werden hohe Weichkosten abgeschöpft, die erst wieder hereingewirtschaftet werden müssen. Als Kommanditisten tragen die Anleger das typische Unternehmerrisiko und partizipieren in vollem Umfang am Gewinn und Verlust der Gesellschaft bis hin zum Totalverlustrisiko der Einlagebeträge.
Das typische Risiko einer Kommanditbeteiligung, das Wiederaufleben der Haftung in Höhe der geflossenen Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB kommt hinzu. Darüber hinaus gibt es keine bzw. kaum Verkaufsmöglichkeiten am Zweitmarkt, das sog. Fungibilitätsrisiko. Auch bestehen hier erhebliche spezielle Risiken der Beteiligungen an einem Schiffsfonds.
Betroffene Schiffsfonds Anleger müssen sich daher nicht mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und drohenden Verlusten abfinden
Durch die Schilderungen der Beratung durch die von uns vertretenen Lloyd Fonds Anleger haben wir mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler und auch der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz gefunden.
Die riskanten Schiffsbeteiligungen wurden den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere Anlagen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, zum Vermögensaufbau oder gar Altersvorsorge, häufig zusammen mit einer Fremdfinanzierung, empfohlen. Diese spekulativen Unternehmensbeteiligungen mit hohen (Verlust-)Risiken eigenen sich aber gerade nicht als sichere Anlagen, erst recht nicht zusammen mit einer Fremdfinanzierung.
KAP Rechtsanwälte
Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Lloyds Fonds Schiffsportfolio 2 investiert in sechs Vollcontainerschiffe:
Zitat
- Zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co.KG
- Zweite MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co.KG
- MS MEMPHIS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MS CHICAGO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
- MS LLOYD DON CARLOS Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG
- MS LLOYD DON GIOVANNI Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Bei dem Beteiligungsangebot an den sechs Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen an einem geschlossenen Fonds des so genannten „Grauen Kapitalmarktes" mit hohen (Verlust-) Risiken. Die riskanten Unternehmensbeteiligung(en) sind gerade keine geeignete Anlage zur Ergänzung einer Altersvorsorge. Bei diesen riskanten Unternehmensbeteiligungen werden hohe Weichkosten abgeschöpft, die erst wieder hereingewirtschaftet werden müssen. Als Kommanditisten tragen die Anleger das typische Unternehmerrisiko und partizipieren in vollem Umfang am Gewinn und Verlust der Gesellschaft bis hin zum Totalverlustrisiko der Einlagebeträge.
Das typische Risiko einer Kommanditbeteiligung, das Wiederaufleben der Haftung in Höhe der geflossenen Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB kommt hinzu. Darüber hinaus gibt es keine bzw. kaum Verkaufsmöglichkeiten am Zweitmarkt, das sog. Fungibilitätsrisiko. Auch bestehen hier erhebliche spezielle Risiken der Beteiligungen an einem Schiffsfonds.
Betroffene Schiffsfonds Anleger müssen sich daher nicht mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und drohenden Verlusten abfinden
Durch die Schilderungen der Beratung durch die von uns vertretenen Lloyd Fonds Anleger haben wir mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler und auch der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz gefunden.
Die riskanten Schiffsbeteiligungen wurden den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere Anlagen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, zum Vermögensaufbau oder gar Altersvorsorge, häufig zusammen mit einer Fremdfinanzierung, empfohlen. Diese spekulativen Unternehmensbeteiligungen mit hohen (Verlust-)Risiken eigenen sich aber gerade nicht als sichere Anlagen, erst recht nicht zusammen mit einer Fremdfinanzierung.
KAP Rechtsanwälte
Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten
Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Scandia eröffnet
Die Lloyd-Schiffsfonds haben erneut eine Pleite zu verkraften. Wie das fondstelegramm am 24. August berichtet, wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über den Lloyd Fonds MS Scandia eröffnet (Az.: 67c IN 321/13).
Das fondstelegramm berichtet weiter, dass der Frachter schon seit längerer Zeit deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben sei. „Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens könnte es für die enttäuschten Anleger allerdings noch schlimmer können. Ihnen droht nun der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Damit es nicht so weit kommt, rät der erfahrene Jurist den Anlegern, ihr Investment auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Diese könnten aus verschiedenen Gründen bestehen. „Da der Frachter scheinbar deutlich hinter den prospektierten Erwartungen blieb, kann es durchaus sein, dass schon der Prospekt fehlerhaft war“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus käme auch Schadenersatz wegen Falschberatung in Betracht.
„Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlagen beworben. Die Risiken, die mit so einer Investition verbunden sind, wurden hingegen verschwiegen. Wie groß diese Risiken sind, zeigt nicht nur das aktuelle Beispiel der MS Scandia“, erläutert der Jurist. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass die Anleger über alle drohenden Risiken genau aufgeklärt werden müssen. „Außerdem muss der Anleger auch über die Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden. All diese verschiedenen Faktoren können den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, sagt Cäsar-Preller. Natürlich müsse aber immer der Einzelfall geprüft werden.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Die Lloyd-Schiffsfonds haben erneut eine Pleite zu verkraften. Wie das fondstelegramm am 24. August berichtet, wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über den Lloyd Fonds MS Scandia eröffnet (Az.: 67c IN 321/13).
Das fondstelegramm berichtet weiter, dass der Frachter schon seit längerer Zeit deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben sei. „Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens könnte es für die enttäuschten Anleger allerdings noch schlimmer können. Ihnen droht nun der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Damit es nicht so weit kommt, rät der erfahrene Jurist den Anlegern, ihr Investment auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Diese könnten aus verschiedenen Gründen bestehen. „Da der Frachter scheinbar deutlich hinter den prospektierten Erwartungen blieb, kann es durchaus sein, dass schon der Prospekt fehlerhaft war“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus käme auch Schadenersatz wegen Falschberatung in Betracht.
„Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlagen beworben. Die Risiken, die mit so einer Investition verbunden sind, wurden hingegen verschwiegen. Wie groß diese Risiken sind, zeigt nicht nur das aktuelle Beispiel der MS Scandia“, erläutert der Jurist. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass die Anleger über alle drohenden Risiken genau aufgeklärt werden müssen. „Außerdem muss der Anleger auch über die Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden. All diese verschiedenen Faktoren können den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, sagt Cäsar-Preller. Natürlich müsse aber immer der Einzelfall geprüft werden.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dubioser Schiffsfond von Lloyd Fonds AG für MS Tosa Sea pleite / Anleger fühlen sich um rund 25 Mio. geprellt
Es war für viele Anleger, die von der Schiffahrt etwas verstehen, von Anfang an etwas dubios: ein Schiffsfond der Lloyd Fonds AG aus Hamburg, der auch in Deutschland vertrieben wurde - zum Beispiel von der MFG Michael Friedel Günther GmbH aus Frankfurt am Main (Michael Günther Schiffsmakler). Die MFG soll gemeinsam mit zwei anderen bekannten Finanzvermittlern einen Löwenanteil in den Schiffsfonds von Lloyd beigesteuert haben. Jetzt ist der Schiffsfond der Lloyd Fonds AG, aufgelegt für die MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Insolvent und meldete Insolvenz an. Allen der geschätzten 400 bis 900 Anlegern droht nun der Verlust ihrer kompletten Einlagen und fühlen sich um rund 25 Mio. Euro Anlagevolumen geprellt. Viele sprechen von einem Riesen-Skandal bei Lloyd. Derweil wäscht das Unternehmen seine Hände in Unschuld. Alles sei der Krise zuzuschreiben.
Doch an das ausschließliche Schicksal der Wirtschaftskrise auch in der Schifffahrt glauben im aktuellen Lloyd-Fall viele nicht, eher an fahrlässige Versprechungen, die dann doch nicht eingehalten wurden, um möglichst viel Kapital an Land zu ziehen. Anleger erheben vor allem schwere Vorwürfe gegen Lloyd. Lloyd war maßgeblich als Strippenzieher rund um den Fond und das Schiff tätig.
Mehrere Investoren berichten netz-trends.de, so zum Beispiel ein 44-Jähriger: "Ich fühle mich geprellt, da das Hauptverkaufsargument einer fünfjährigen Festcharter offensichtlich von Anfang an nichts wert war. Es ist scheinbar geplatzt, bevor es überhaupt angefangen hat. Das scheint mir sehr dubios zu sein, da uns im Anlage-Prospekt berichtet wurde, die Chartergesellschaft hätte eine hohe Bonität. Jetzt ist der Fonds pleite und ich habe meine komplette Einlage von 20.000 Euro verloren, ein Freund ebenfalls 20.000 Euro und ein dritter sogar 50.000 Euro."
Ein weiterer Insider analysiert das Desaster: "Dass mit der von Lloyd Fonds AG geprahlten Festcharter etwas nicht ganz stimmt, war nach meiner Meinung schon zu Anfang der Fondsauflegung zumindest für Fachleute deutlich, da die Chartergesellschaft Glory Wealth Shipping Pte Ltd in Singapur ihren Sitz hatte, aber noch nicht einmal eine ordentliche eigene Homepage aufgewiesen hat und auch die Geschäftsführung dieser Chartergesellschaft unbekannt war und nicht für Anleger ohne weiteres kontaktierbar war. Für mich hat der unter anderem von der MFG Michael Friedel Günther GmbH vermittelte Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG von Anfang an gestunken. Hier wurden Versprechen gemacht, die offensichtlich nicht eingehalten wurden, was die Anleger ihre komplette Einlage in Höhe von rund 25 Mio. Euro kostete."
Doch nicht nur das. Der Insider berichtet weiter: "Uns wurde immer erzählt, was für eine überaus seriöse und altehrwürdige Chartergesellschaft das war, die auf jeden Fall langfristig eine gute Charterrate täglich zahlen würde, so dass unsere Anlagen sicher seien. Doch kaum waren die Millionen Euro für den Lloyd Schiffsfonds von uns einbezahlt, hieß es plötzlich, der Charterer hätte den Vertrag gekündigt, die Festcharter die uns versprochen worden war und Voraussetzung für unser Investment war, sei hinfällig. Von den soweit ich mich erinnern kann angeblich 33.000 Festcharter pro Tag blieben teils, soweit ich mich erinnere, im Schnitt nur noch 5000 bis circa 10.000 übrig. Das war viel zu wenig um den Kreditvertrag mit der Bank zu bedienen. Wir fühlen uns von Lloyd hinters Licht geführt."
Schreiben zur Insolvenz der MS Tosa Sea
In einer Mail schrieb die MFG Michael Friedel Günther GmbH vor kurzem an einige Fondszeichner von der "Bevorstehende Insolvenz der MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG" (Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg).
Seltsam: Zwar wurde am 28.3.2012 der Jahresabschluss der MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 unter bundesanzeiger.de veröffentlicht - aber es steht letztlich nichts Stichhaltiges an Bilanzkennziffern online (Stichtags-Abfrage war der 29.8.2012). Man fragt sich hier: Warum? Sollte etwas verschwiegen werden? Dem widerspricht aber Lloyd in einer Stellungnahme gegenüber netz-trends.de: "Am 28.3.2012 wurde lediglich veröffentlicht, dass der Jahresabschluss 2010 gebilligt wurde. Der gesamte Jahresabschluss wurde pflichtgemäß am 21.11.2011 veröffentlicht. Zeitgleich erhielten die Gesellschafter den Geschäftsbericht, welcher ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft berichtet."
Weitere Kennzahlen die der Bundesanzeiger veröffentlichte: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 mit Veröffentlichungsdatum vom 10.02.2010: Verbindlichkeiten von 21.729.451,63, Aktiva: 26.272.438,13 Euro.
Das steigerte sich dann mit dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 auf 34.546.048,21 Mio. Euro Verbindlichkeiten. Das Anlagevermögen lag zu diesem Zeitpunkt bei 35.420.429,56 Mio. Euro.
Schließlich wurden mit dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von 35.987.363,94 Euro gemeldet, während das Anlagevermögen bei 42.358.811,00 Euro lag.
Viele Anleger denken gerne, alles, was mit dem Namen "Lloyd" in Verbindung stünde, sei grundsätzlich seriös. "Das war im Falle des dubiosen Schiffsfonds offensichtlich nicht der Fall, sonst hätte man hier nicht Privatanleger so viel Geld aus der Tasche gezogen, um es einer angeblichen sicheren Schiffsanlage zuzuführen", so ein Anteilseigner.
Alleine in Hamburg scheint es laut Handelsregister-Auskunft mindestens 64 Unternehmen mit dem Namen Lloyd zu geben. Dabei ist es keinesfalls so, dass der Name Lloyd immer nur für Schiffe steht. So gibt es beispielsweise die Lloyd Fonds Consulting GmbH, die Lloyd Fonds Energie Europa Beteiligungs GmbH & Co. KG, die Lloyd Fonds Energie Europa Verwaltungs GmbH oder die Lloyd Fonds Hotel Leipzig Nikolaikirche GmbH & Co. KG.
Im aktuellen Fall des Konkurses des Lloyd Schiffsfonds schrieb der Fonds-Vermittler Michael Friedel Günther an seine vermittelten Anteilseigener folgende Zeilen: "Die Schifffahrtskrise geht nun bereits ins vierte Jahr. Eine Trendwende im Bereich der Massengutschifffahrt ist trotz einiger kleiner Zwischenhochs leider noch nicht in Sicht. Bis zuletzt hat die Geschäftsführung Ihres Fonds unter Mithilfe des Beirats mit der finanzierenden Bank nach Lösungsmöglichkeiten für einen Weiterbetrieb der Tosa Sea gesucht und um den Fortbestand der Gesellschaft gerungen. Der Fonds wurde ab Mitte 2008 von uns angeboten."
Weiter schreibt Günther: "Es gab zu diesem Zeitpunkt auch sehr gute Gründe, sich für die Tosa Sea zu entscheiden: die innovative Schiffsgröße: Mit 92.500 tdw kann die Tosa Sea im Vergleich zu einem Caper weltweit mehr als doppelt so viele Häfen anfahren; sie kann die Ladungsarten eines Capers, aber auch die eines Panamaxbulkers kostengünstig transportieren, ist also sehr flexibel einsetzbar, und sie wird, im Gegensatz zu einem Caper, ab 2015 den Panamakanal passieren können der 2008 gutachterlich belegte günstige Kaufpreis im Vergleich zum damaligen Marktpreis."
Zudem hebt der Fondsvermittler die angeblich "vom Vertragsreeder NSC bestätigte gute Qualität der chinesischen Bauwerft" hervor. Außerdem habe der "langjährig erfahrene Anbieter Lloyd Fonds AG mit großer Schiffserfahrung und guter Leistungsbilanz" aufgewartet.
Ein weiterer Pluspunkt sei das Konzept gewesen, da die "Konzeption mit Turbotilgung, die während der Erstbeschäftigung für eine Tilgung von fast 2/3 des Fremdkapitals sorgen sollte, so dass der Bulker für die wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbeschäftigung nur eine geringe Mindestcharterrate gering im Vergleich zum historischen 10-Jahres-Durchschnitt benötigen würde". Zudem seien "auch die anderen Eckdaten des Fonds überaus konservativ kalkuliert" gewesen.
Außerdem unterstreicht der Fondsvermittler Michael Friedel Günther: "Noch im Oktober 2009 wurde uns schriftlich bestätigt, dass der ursprüngliche Charterer des Schiffes 'Glory Wealth Shipping (GWS)' in der globalen Wirtschaftskrise sehr ordentlich dastünde. Unvermittelt gab die Lloyd Fonds AG dann plötzlich im November 2009 mit dem 2. Nachtrag bekannt, dass über den Charterer ungünstige Informationen vorlägen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber unsere Kunden, die MFG GmbH selbst und diverse Gesellschafter unserer Firma dem Fonds bereits beigetreten."
Zudem schreibt Michael Friedel Günther weiter: "Nach der verspäteten Ablieferung des Schiffes am 01.04.2010 verweigerte der Charterer GWS sodann die Abnahme des Bulkers, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet gewesen wäre. Gleichzeitig stellte er einen Insolvenzantrag. Seitdem war die Tosa Sea im Gegensatz zu vielen anderen Schiffen - zwar stets beschäftigt, aber nie zu den kalkulierten Raten."
Niedrigere Charterraten als versprochen bringt Anleger auf die Palme
Das habe dazu geführt, dass "wegen der niedrigen Charterraten" die "kalkulatorischen Schiffswerte und damit die Sicherheiten für die Schiffshypotheken" ungünstig dastünden. So habe "bei der Tosa Sea der Kreditbetrag inzwischen deutlich oberhalb des aktuellen Schiffswerts" gelegen.
Deshalb seien "alternative Bankpartner aufgrund vielerlei regulatorischer Eingriffe momentan nicht verfügbar, wenn sich wie hier der eigene Bankpartner UniCredit zurückzieht bzw. ganz verabschiedet". Eine Umschuldung der Finanzierung sei "daher derzeit unmöglich". Aufgrund dieser "schlagartig eingetretenen, extrem widrigen Rahmenbedingungen konnte die Tosa Sea von Anfang an weder tilgen noch ausschütten".
Auch rechne man keinesfalls damit, dass "für große Bulker" bessere Chartermärkte vor 2015 zu erwarten seien. Deshalb habe die Bank nun die Reißleine gezogen. Eine Reißleine die Privatanleger um einen Großteil ihres Vermögens bringt - darunter viele aus Deutschland.
Doch damit nicht genug, schreibt Michael Friedel Günther aus Frankfurt am Main: "Bei einem Notverkauf der Tosa Sea in diesen schlechten Zeiten für befürchtete USD 20 bis 25 Mio. bei einem fast doppelt so hohen fairen Wert des Schiffes(!) - wären die Verluste in absoluten Zahlen für die Bank und für die Anleger fast gleich groß."
Dass Finanzvermittler Michael Friedel Günther, der den Fond vermittelte, nun ein schlechtes Gewissen hat, zeigen die folgenden Zeilen: "Wir beabsichtigen in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat, umfangreiche rechtliche Prüfungen zu veranlassen, um die Erfolgsaussichten juristischer Schritte gegen Bank und/oder Initiator und/oder Vertragsreeder abschätzen zu können." Man halte die Anleger "selbstverständlich in dieser unglücklichen Angelegenheit auf dem Laufenden."
Zahlreiche Fragen bleiben offen
Dennoch bleiben zahlreiche Fragen offen, die netz-trends.de hier skizziert: So zum Beispiel das seltsame Gebilde rund um das Schiff, das angeblich so profitabel zu verchartern gewesen wäre. So erkundigte sich netz-trends.de über das Handelsregister, wie die Gesellschafterstruktur beispielsweise der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aussah. Ergebnis: Hier sind rund 30 Kommanditisten gelistet die zwischen 5,2 Mio. Euro eingezahlt haben (Lloyd Treuhand GmbH) und lediglich 2000 Euro.
Die Lloyd Treuhand GmbH hält alleine rund 93% der Kommanditisten-Anteile an der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG - bei einem einbezahlten Betrag von 5.224.108 Euro. Rund ein Prozent hält auch die MFG Michael Friedel Günther GmbH, was laut Handelsregister einem Betrag von 46.200 Euro entspreche.
Auffallend ist, dass die Lloyd Fonds AG lediglich einen Anteil an der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG von rund 0,18% hält, was einem Betrag von 10.000 Euro entspricht. Laut dem Handelsregister-Eintrag vom 09.03.2012 steht unter dem Punkt "Allgemeine Vertretungsregelung" u.a.: "Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg (Hamburg HRB 104807).
Deshalb lohnt sich ein Blick auf die "Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH" (Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg), welche wohl als "Geschäftsführung und Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG" auftrete. Als Geschäftsführer der Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH fungiert hier laut Handeslregister-Eintrag vom 24.08.2012 Sven Lundehn aus Bad Zwischenahn.
Von Anfang an seltsames Gesellschafterkonstrukt von Lloyd
Schwer zu durchschauen ist die Rolle der Lloyd Treuhand GmbH (Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg), deren Einlage in die MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG immerhin 5,2 Mio. Euro beträgt laut Handelsregister. Das Grund- oder Stammkapital liegt laut Handelsregister-Eintrag bei 750.000 Euro. Geschäftsführer der Lloyd Treuhand GmbH sind laut Handelsregister-Eintrag vom 09.12.2010 von Karl-Georg Ferber aus Hamburg und Frank Ahrens aus Schneverdingen.
Aufgabe der Lloyd Treuhand GmbH sei der "Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Stellung des Treuhand-Kommanditisten in Beteiligungs-Gesellschaften." Ausgenommen seien "Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Kapitalanlagengesellschaften fallen oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte im engeren Sinne darstellen (§ 1 Kreditwesengesetz)".
Unter dem Punkt "Sonstige Rechtsverhältnisse" steht: Mit der Lloyd Fonds AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 75492) als herrschendem Unternehmen ist am 24.06.2010 ein Vertrag über die Begründung einer steuerlichen Organschaft geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010 zugestimmt."
Die erwähnte Lloyd Fonds AG (Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg) wiederum weist mit Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 insgesamt ein Grund- oder Stammkapital in Höhe von 27.469.927,00 Euro auf. Als Vorstände werden hier genannt: Vorstand: Dr. Joachim Seeler aus Hamburg sowie Dr. Torsten Teichert, ebenfalls aus Hamburg. Außerdem werden sechs Prokuristen aufgeführt. Die Aktiengesellschaft beruhe auf einer Satzung vom 23.03.2000, welche zuletzt durch Beschluss am 26.07.2012 geändert worden sei.
Lloyd verdient mit Immobilien, Flugzeugen oder Schiffen Geld
Unter dem Punkt "Gegenstand des Unternehmens" wird zur Lloyd Fonds AG im Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 zudem aufgeführt: "Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung, die Verwaltung und Veräußerung, die Konzeption, die Beratung, die Unterstützung, der Vertrieb und die Betreuung von Vermögensanlagen und -projekten einschließlich der Übernahme und Erbringung von Geschäftsführungs- und sonstigen Dienstleistungen. Die Vermögensanlagen betreffen insbesondere die Bereiche Schifffahrt, Immobilien, Flugzeuge, regenerative Energien und Zweitmarkt-Lebensversicherungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Durchführung der genannten Tätigkeiten für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Eigen- und Fremdkapitalvermittlung für die Vermögensanlagen durchzuführen."
Zudem sei die Gesellschaft "zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen errichten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen." Außerdem könne die Gesellschaft "auch reine Finanzbeteiligungen zum Zwecke der Anlage von Finanzmitteln eingehen."
Sie dürfe "ferner ihren Tätigkeitsbereich auf verwandte Geschäftszweige erweitern." Ausgenommen seien "die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten, die unter das Investmentgesetz fallen oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte darstellen sowie sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, es sein denn, dass für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis vorliegt".
Zum Punkt "Sonstige Rechtsverhältnisse" steht im Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 außerdem: "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 13.734.963,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.734.963 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012)." Zudem sei der Vorstand dazu "ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen".
"Extrem unsauber gelaufen das mit Lloyd"
Ein Anleger des Llodys-Schiffsfonds sagt: "Das Ganze ist extrem unsauber gelaufen. Ich habe nun viele Telefonate geführt, auch direkt mit Lloyd. Was die machen ist eine Frechheit. So wie die Mail geschrieben war, so war auch das Telefonat - einfach unmöglich."
Zudem schrieb er in einer email, die netz-trends.de vorliegt, weiter, wonach die MFG wohl rechtliche Schritte prüfe. Viele Fragen sich vor allem: Wie Stichfest war tatsächlich die versprochene Festcharter?
Eine Anleger schreibt: "Das Ganze ist dubios - angeblich hat die Bank letzten Freitag nach einer sehr kurzen Angebotsphase dicht gemacht (also das Angebot zum Verkauf des in Konkurs gegangenen Schiffes) und sofort soll das Schiff zu einem sehr niedrigen Preis weit unter Wert verkauft worden sein – also statt für 60 Mio. Euro für angeblich unter 25 Mio. Euro." Alllerdings ist die Informationslage derzeit etwas verworren. So teilte nun Lloyds kurz nach Veröffentlichung des Textes mit, das schiff sei noch nicht verkauft worden (update Mittwoch, 5.9.2012, 11 Uhr).
Weiter führt der Anleger aus: "Da ist doch etwas faul! Ich würde mich nicht wundern, wenn Lloyd selbst davon profitiert und das Schiff von einem Mittelsmann günstig erworben wird und Lloyd hinten rum mitverdient, vielleicht auch die Bank. Angeblich macht die Bank Verlust (mit dem Schiffs-Investment) - warum sollten sie das machen bei einem Schiff das neu ist, wo zu erwarten ist, dass in den nächsten Jahren weniger Schiffe kommen und dass der Kredit zurückgezahlt werden soll?"
Lloyds wollte zu den meisten dieser Gerüchte nicht detailliert Stellung beziehen, übermittelte aber netz-trends.de eine umfangreichere generelle Stellungnahme, die wir im nächsten Kapitelabschnitt zur Kenntnis geben.
Netz-trends.de hat alle drei in diesem Text besonders erwähnten Vertreter der Gesellschaften (Lloyds, MS Tosa Sea, MFG Michael Friedel Günther GmbH) gebeten, eine Stellungnahme zu diesem Text und den Vorwürfen abzugeben. Hierfür wurden mehrere Tage Zeit eingeräumt, in denen die Vertreter rund 95 Prozent des netz-trends-Hintergrund-Textes vor Veröffentlichung zur Kenntnis bekamen.
Also einziger hat bislang die in Kritik geratene Lloyd Fonds AG geantwortet. Die Leiterin der PR, Christiane Brüning, schreibt: "In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Charterraten in allen Segmenten seit 2009 anhaltend niedrig (von einigen kurzfristen Markterholungen abgesehen). Diese gravierende Krise hat zur Insolvenz vieler maritimer Unternehmen – unter anderem auch der Glory Wealth Shipping Pte Ltd, Charterer des MS 'TOSA SEA', geführt.
Infolge der Insolvenz des Charterers und der marktbedingt anhaltend niedrigen Chartereinnahmen konnte die Schifffahrtsgesellschaft 'MS TOSA SEA' seit Anfang 2011 die Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen nicht mehr leisten (d.h. bis 2010 wurde getilgt).
Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung hatte die Geschäftsführung daher die Aussetzung der Regeltilgungen zunächst für 2011 und aufgrund der weiterhin ausbleibenden Markterholung anschließend auch für 2012 beantragt. Die finanzierende Bank hatte die Tilgungsstundungen sowie die zusätzlich beantragte Aussetzung der Zinszahlungen bis jetzt geduldet; für eine endgültige Genehmigung jedoch eine Sicherheit dafür verlangt, dass die Zinszahlungen im laufenden Jahr geleistet werden können.
Vor diesem Hintergrund und in Erwartung eines ab 2014 wieder verbesserten Chartermarktumfeldes bereitete die Geschäftsführung zunächst ein Liquiditätssicherungskonzept vor, das durch eine finanzielle Beteiligung aus dem Gesellschafterkreis oder ggfs. durch Drittinvestoren die Zinszahlungen in 2012 sowie den Kapitaldienst in 2013 gewährleisten sollten.
Im Verlauf der Verhandlungen mit der Bank über dieses Konzept verschlechterte sich das Chartermarktumfeld in den letzten Monaten jedoch noch einmal drastisch.
Um die Gesellschaft unter diesen veränderten Rahmenbedingungen langfristig fortführen zu können, hätte die finanzierende Bank, die UniCredit, im Rahmen eines angepassten Restrukturierungskonzeptes einem teilweisen Rangrücktritt ihrer Darlehensforderungen hinter das von den Anlegern einzubringende Restrukturierungskapital zustimmen müssen. Ansonsten wäre das Verlustrisiko für das von den Anlegern neu einzubringende Restrukturierungskapital zu groß gewesen.
Da die Bank zu diesem Zugeständnis nicht bereit war und sich das Marktumfeld weiter verschlechtert hat, kann der langfristige Weiterbetrieb des Schiffes nicht mehr gewährleistet werden. Zusätzlich hatte die Bank jüngst die Zahlung von Rechnungen an externe Dritte verweigert, was schließlich zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führte so dass die Geschäftsführung gezwungen war, Insolvenz anzumelden.
Gesellschaftsstruktur:
• Es ist marktüblich und war prospektkonform, dass die Emittentin – in unserem Fall die Lloyd Fonds AG - nur zu einem geringen Teil an der Fondsgesellschaft beteiligt ist.
• Auch die Lloyd Treuhand ist wie marktüblich nur mit einem geringen Anteil an der Fondsgesellschaft selbst beteiligt. Den Großteil der Anteile hält die Lloyd Treuhand treuhänderisch für die Anleger.
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse:
• Zum Veröffentlichungszeitpunkt: Am 28.3.2012 wurde lediglich veröffentlicht, dass der Jahresabschluss 2010 gebilligt wurde. Der gesamte Jahresabschluss wurde pflichtgemäß am 21.11.2011 veröffentlicht. Zeitgleich erhielten die Gesellschafter den Geschäftsbericht, welcher ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft berichtet.
• Aufgrund der Bauzeitfinanzierung von Schiffen (d.h. die Werft stellt sukzessive Rechnungen nach jedem Bauabschnitt) steigen das Darlehen und die Aktiva der Gesellschaft bis zur Übernahme des Schiffes und dem Ende der Platzierungsphase des Fonds in 2010."
Derzeit ist Lloyd Fonds AG u.a. mit Holland Utrecht im Geschäft. Außerdem geht es bei der Lloyd Fonds AG um die A380 Singapore Airlinese. Auch hierfür werden wieder Anleger gesucht.
* netz-trends.de
Es war für viele Anleger, die von der Schiffahrt etwas verstehen, von Anfang an etwas dubios: ein Schiffsfond der Lloyd Fonds AG aus Hamburg, der auch in Deutschland vertrieben wurde - zum Beispiel von der MFG Michael Friedel Günther GmbH aus Frankfurt am Main (Michael Günther Schiffsmakler). Die MFG soll gemeinsam mit zwei anderen bekannten Finanzvermittlern einen Löwenanteil in den Schiffsfonds von Lloyd beigesteuert haben. Jetzt ist der Schiffsfond der Lloyd Fonds AG, aufgelegt für die MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Insolvent und meldete Insolvenz an. Allen der geschätzten 400 bis 900 Anlegern droht nun der Verlust ihrer kompletten Einlagen und fühlen sich um rund 25 Mio. Euro Anlagevolumen geprellt. Viele sprechen von einem Riesen-Skandal bei Lloyd. Derweil wäscht das Unternehmen seine Hände in Unschuld. Alles sei der Krise zuzuschreiben.
Doch an das ausschließliche Schicksal der Wirtschaftskrise auch in der Schifffahrt glauben im aktuellen Lloyd-Fall viele nicht, eher an fahrlässige Versprechungen, die dann doch nicht eingehalten wurden, um möglichst viel Kapital an Land zu ziehen. Anleger erheben vor allem schwere Vorwürfe gegen Lloyd. Lloyd war maßgeblich als Strippenzieher rund um den Fond und das Schiff tätig.
Mehrere Investoren berichten netz-trends.de, so zum Beispiel ein 44-Jähriger: "Ich fühle mich geprellt, da das Hauptverkaufsargument einer fünfjährigen Festcharter offensichtlich von Anfang an nichts wert war. Es ist scheinbar geplatzt, bevor es überhaupt angefangen hat. Das scheint mir sehr dubios zu sein, da uns im Anlage-Prospekt berichtet wurde, die Chartergesellschaft hätte eine hohe Bonität. Jetzt ist der Fonds pleite und ich habe meine komplette Einlage von 20.000 Euro verloren, ein Freund ebenfalls 20.000 Euro und ein dritter sogar 50.000 Euro."
Ein weiterer Insider analysiert das Desaster: "Dass mit der von Lloyd Fonds AG geprahlten Festcharter etwas nicht ganz stimmt, war nach meiner Meinung schon zu Anfang der Fondsauflegung zumindest für Fachleute deutlich, da die Chartergesellschaft Glory Wealth Shipping Pte Ltd in Singapur ihren Sitz hatte, aber noch nicht einmal eine ordentliche eigene Homepage aufgewiesen hat und auch die Geschäftsführung dieser Chartergesellschaft unbekannt war und nicht für Anleger ohne weiteres kontaktierbar war. Für mich hat der unter anderem von der MFG Michael Friedel Günther GmbH vermittelte Schiffsfonds der Lloyd Fonds AG von Anfang an gestunken. Hier wurden Versprechen gemacht, die offensichtlich nicht eingehalten wurden, was die Anleger ihre komplette Einlage in Höhe von rund 25 Mio. Euro kostete."
Doch nicht nur das. Der Insider berichtet weiter: "Uns wurde immer erzählt, was für eine überaus seriöse und altehrwürdige Chartergesellschaft das war, die auf jeden Fall langfristig eine gute Charterrate täglich zahlen würde, so dass unsere Anlagen sicher seien. Doch kaum waren die Millionen Euro für den Lloyd Schiffsfonds von uns einbezahlt, hieß es plötzlich, der Charterer hätte den Vertrag gekündigt, die Festcharter die uns versprochen worden war und Voraussetzung für unser Investment war, sei hinfällig. Von den soweit ich mich erinnern kann angeblich 33.000 Festcharter pro Tag blieben teils, soweit ich mich erinnere, im Schnitt nur noch 5000 bis circa 10.000 übrig. Das war viel zu wenig um den Kreditvertrag mit der Bank zu bedienen. Wir fühlen uns von Lloyd hinters Licht geführt."
Schreiben zur Insolvenz der MS Tosa Sea
In einer Mail schrieb die MFG Michael Friedel Günther GmbH vor kurzem an einige Fondszeichner von der "Bevorstehende Insolvenz der MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG" (Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg).
Seltsam: Zwar wurde am 28.3.2012 der Jahresabschluss der MS Tosa Sea Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 unter bundesanzeiger.de veröffentlicht - aber es steht letztlich nichts Stichhaltiges an Bilanzkennziffern online (Stichtags-Abfrage war der 29.8.2012). Man fragt sich hier: Warum? Sollte etwas verschwiegen werden? Dem widerspricht aber Lloyd in einer Stellungnahme gegenüber netz-trends.de: "Am 28.3.2012 wurde lediglich veröffentlicht, dass der Jahresabschluss 2010 gebilligt wurde. Der gesamte Jahresabschluss wurde pflichtgemäß am 21.11.2011 veröffentlicht. Zeitgleich erhielten die Gesellschafter den Geschäftsbericht, welcher ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft berichtet."
Weitere Kennzahlen die der Bundesanzeiger veröffentlichte: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 mit Veröffentlichungsdatum vom 10.02.2010: Verbindlichkeiten von 21.729.451,63, Aktiva: 26.272.438,13 Euro.
Das steigerte sich dann mit dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 auf 34.546.048,21 Mio. Euro Verbindlichkeiten. Das Anlagevermögen lag zu diesem Zeitpunkt bei 35.420.429,56 Mio. Euro.
Schließlich wurden mit dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von 35.987.363,94 Euro gemeldet, während das Anlagevermögen bei 42.358.811,00 Euro lag.
Viele Anleger denken gerne, alles, was mit dem Namen "Lloyd" in Verbindung stünde, sei grundsätzlich seriös. "Das war im Falle des dubiosen Schiffsfonds offensichtlich nicht der Fall, sonst hätte man hier nicht Privatanleger so viel Geld aus der Tasche gezogen, um es einer angeblichen sicheren Schiffsanlage zuzuführen", so ein Anteilseigner.
Alleine in Hamburg scheint es laut Handelsregister-Auskunft mindestens 64 Unternehmen mit dem Namen Lloyd zu geben. Dabei ist es keinesfalls so, dass der Name Lloyd immer nur für Schiffe steht. So gibt es beispielsweise die Lloyd Fonds Consulting GmbH, die Lloyd Fonds Energie Europa Beteiligungs GmbH & Co. KG, die Lloyd Fonds Energie Europa Verwaltungs GmbH oder die Lloyd Fonds Hotel Leipzig Nikolaikirche GmbH & Co. KG.
Im aktuellen Fall des Konkurses des Lloyd Schiffsfonds schrieb der Fonds-Vermittler Michael Friedel Günther an seine vermittelten Anteilseigener folgende Zeilen: "Die Schifffahrtskrise geht nun bereits ins vierte Jahr. Eine Trendwende im Bereich der Massengutschifffahrt ist trotz einiger kleiner Zwischenhochs leider noch nicht in Sicht. Bis zuletzt hat die Geschäftsführung Ihres Fonds unter Mithilfe des Beirats mit der finanzierenden Bank nach Lösungsmöglichkeiten für einen Weiterbetrieb der Tosa Sea gesucht und um den Fortbestand der Gesellschaft gerungen. Der Fonds wurde ab Mitte 2008 von uns angeboten."
Weiter schreibt Günther: "Es gab zu diesem Zeitpunkt auch sehr gute Gründe, sich für die Tosa Sea zu entscheiden: die innovative Schiffsgröße: Mit 92.500 tdw kann die Tosa Sea im Vergleich zu einem Caper weltweit mehr als doppelt so viele Häfen anfahren; sie kann die Ladungsarten eines Capers, aber auch die eines Panamaxbulkers kostengünstig transportieren, ist also sehr flexibel einsetzbar, und sie wird, im Gegensatz zu einem Caper, ab 2015 den Panamakanal passieren können der 2008 gutachterlich belegte günstige Kaufpreis im Vergleich zum damaligen Marktpreis."
Zudem hebt der Fondsvermittler die angeblich "vom Vertragsreeder NSC bestätigte gute Qualität der chinesischen Bauwerft" hervor. Außerdem habe der "langjährig erfahrene Anbieter Lloyd Fonds AG mit großer Schiffserfahrung und guter Leistungsbilanz" aufgewartet.
Ein weiterer Pluspunkt sei das Konzept gewesen, da die "Konzeption mit Turbotilgung, die während der Erstbeschäftigung für eine Tilgung von fast 2/3 des Fremdkapitals sorgen sollte, so dass der Bulker für die wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbeschäftigung nur eine geringe Mindestcharterrate gering im Vergleich zum historischen 10-Jahres-Durchschnitt benötigen würde". Zudem seien "auch die anderen Eckdaten des Fonds überaus konservativ kalkuliert" gewesen.
Außerdem unterstreicht der Fondsvermittler Michael Friedel Günther: "Noch im Oktober 2009 wurde uns schriftlich bestätigt, dass der ursprüngliche Charterer des Schiffes 'Glory Wealth Shipping (GWS)' in der globalen Wirtschaftskrise sehr ordentlich dastünde. Unvermittelt gab die Lloyd Fonds AG dann plötzlich im November 2009 mit dem 2. Nachtrag bekannt, dass über den Charterer ungünstige Informationen vorlägen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber unsere Kunden, die MFG GmbH selbst und diverse Gesellschafter unserer Firma dem Fonds bereits beigetreten."
Zudem schreibt Michael Friedel Günther weiter: "Nach der verspäteten Ablieferung des Schiffes am 01.04.2010 verweigerte der Charterer GWS sodann die Abnahme des Bulkers, obwohl er vertraglich dazu verpflichtet gewesen wäre. Gleichzeitig stellte er einen Insolvenzantrag. Seitdem war die Tosa Sea im Gegensatz zu vielen anderen Schiffen - zwar stets beschäftigt, aber nie zu den kalkulierten Raten."
Niedrigere Charterraten als versprochen bringt Anleger auf die Palme
Das habe dazu geführt, dass "wegen der niedrigen Charterraten" die "kalkulatorischen Schiffswerte und damit die Sicherheiten für die Schiffshypotheken" ungünstig dastünden. So habe "bei der Tosa Sea der Kreditbetrag inzwischen deutlich oberhalb des aktuellen Schiffswerts" gelegen.
Deshalb seien "alternative Bankpartner aufgrund vielerlei regulatorischer Eingriffe momentan nicht verfügbar, wenn sich wie hier der eigene Bankpartner UniCredit zurückzieht bzw. ganz verabschiedet". Eine Umschuldung der Finanzierung sei "daher derzeit unmöglich". Aufgrund dieser "schlagartig eingetretenen, extrem widrigen Rahmenbedingungen konnte die Tosa Sea von Anfang an weder tilgen noch ausschütten".
Auch rechne man keinesfalls damit, dass "für große Bulker" bessere Chartermärkte vor 2015 zu erwarten seien. Deshalb habe die Bank nun die Reißleine gezogen. Eine Reißleine die Privatanleger um einen Großteil ihres Vermögens bringt - darunter viele aus Deutschland.
Doch damit nicht genug, schreibt Michael Friedel Günther aus Frankfurt am Main: "Bei einem Notverkauf der Tosa Sea in diesen schlechten Zeiten für befürchtete USD 20 bis 25 Mio. bei einem fast doppelt so hohen fairen Wert des Schiffes(!) - wären die Verluste in absoluten Zahlen für die Bank und für die Anleger fast gleich groß."
Dass Finanzvermittler Michael Friedel Günther, der den Fond vermittelte, nun ein schlechtes Gewissen hat, zeigen die folgenden Zeilen: "Wir beabsichtigen in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat, umfangreiche rechtliche Prüfungen zu veranlassen, um die Erfolgsaussichten juristischer Schritte gegen Bank und/oder Initiator und/oder Vertragsreeder abschätzen zu können." Man halte die Anleger "selbstverständlich in dieser unglücklichen Angelegenheit auf dem Laufenden."
Zahlreiche Fragen bleiben offen
Dennoch bleiben zahlreiche Fragen offen, die netz-trends.de hier skizziert: So zum Beispiel das seltsame Gebilde rund um das Schiff, das angeblich so profitabel zu verchartern gewesen wäre. So erkundigte sich netz-trends.de über das Handelsregister, wie die Gesellschafterstruktur beispielsweise der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aussah. Ergebnis: Hier sind rund 30 Kommanditisten gelistet die zwischen 5,2 Mio. Euro eingezahlt haben (Lloyd Treuhand GmbH) und lediglich 2000 Euro.
Die Lloyd Treuhand GmbH hält alleine rund 93% der Kommanditisten-Anteile an der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG - bei einem einbezahlten Betrag von 5.224.108 Euro. Rund ein Prozent hält auch die MFG Michael Friedel Günther GmbH, was laut Handelsregister einem Betrag von 46.200 Euro entspreche.
Auffallend ist, dass die Lloyd Fonds AG lediglich einen Anteil an der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG von rund 0,18% hält, was einem Betrag von 10.000 Euro entspricht. Laut dem Handelsregister-Eintrag vom 09.03.2012 steht unter dem Punkt "Allgemeine Vertretungsregelung" u.a.: "Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg (Hamburg HRB 104807).
Deshalb lohnt sich ein Blick auf die "Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH" (Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg), welche wohl als "Geschäftsführung und Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG" auftrete. Als Geschäftsführer der Verwaltung MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH fungiert hier laut Handeslregister-Eintrag vom 24.08.2012 Sven Lundehn aus Bad Zwischenahn.
Von Anfang an seltsames Gesellschafterkonstrukt von Lloyd
Schwer zu durchschauen ist die Rolle der Lloyd Treuhand GmbH (Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg), deren Einlage in die MS “TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG immerhin 5,2 Mio. Euro beträgt laut Handelsregister. Das Grund- oder Stammkapital liegt laut Handelsregister-Eintrag bei 750.000 Euro. Geschäftsführer der Lloyd Treuhand GmbH sind laut Handelsregister-Eintrag vom 09.12.2010 von Karl-Georg Ferber aus Hamburg und Frank Ahrens aus Schneverdingen.
Aufgabe der Lloyd Treuhand GmbH sei der "Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Stellung des Treuhand-Kommanditisten in Beteiligungs-Gesellschaften." Ausgenommen seien "Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Kapitalanlagengesellschaften fallen oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte im engeren Sinne darstellen (§ 1 Kreditwesengesetz)".
Unter dem Punkt "Sonstige Rechtsverhältnisse" steht: Mit der Lloyd Fonds AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 75492) als herrschendem Unternehmen ist am 24.06.2010 ein Vertrag über die Begründung einer steuerlichen Organschaft geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2010 zugestimmt."
Die erwähnte Lloyd Fonds AG (Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg) wiederum weist mit Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 insgesamt ein Grund- oder Stammkapital in Höhe von 27.469.927,00 Euro auf. Als Vorstände werden hier genannt: Vorstand: Dr. Joachim Seeler aus Hamburg sowie Dr. Torsten Teichert, ebenfalls aus Hamburg. Außerdem werden sechs Prokuristen aufgeführt. Die Aktiengesellschaft beruhe auf einer Satzung vom 23.03.2000, welche zuletzt durch Beschluss am 26.07.2012 geändert worden sei.
Lloyd verdient mit Immobilien, Flugzeugen oder Schiffen Geld
Unter dem Punkt "Gegenstand des Unternehmens" wird zur Lloyd Fonds AG im Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 zudem aufgeführt: "Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung, die Verwaltung und Veräußerung, die Konzeption, die Beratung, die Unterstützung, der Vertrieb und die Betreuung von Vermögensanlagen und -projekten einschließlich der Übernahme und Erbringung von Geschäftsführungs- und sonstigen Dienstleistungen. Die Vermögensanlagen betreffen insbesondere die Bereiche Schifffahrt, Immobilien, Flugzeuge, regenerative Energien und Zweitmarkt-Lebensversicherungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Durchführung der genannten Tätigkeiten für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Eigen- und Fremdkapitalvermittlung für die Vermögensanlagen durchzuführen."
Zudem sei die Gesellschaft "zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen errichten und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen." Außerdem könne die Gesellschaft "auch reine Finanzbeteiligungen zum Zwecke der Anlage von Finanzmitteln eingehen."
Sie dürfe "ferner ihren Tätigkeitsbereich auf verwandte Geschäftszweige erweitern." Ausgenommen seien "die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten, die unter das Investmentgesetz fallen oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte darstellen sowie sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten, es sein denn, dass für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis vorliegt".
Zum Punkt "Sonstige Rechtsverhältnisse" steht im Handelsregister-Eintrag vom 13.08.2012 außerdem: "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 13.734.963,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.734.963 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012)." Zudem sei der Vorstand dazu "ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen".
"Extrem unsauber gelaufen das mit Lloyd"
Ein Anleger des Llodys-Schiffsfonds sagt: "Das Ganze ist extrem unsauber gelaufen. Ich habe nun viele Telefonate geführt, auch direkt mit Lloyd. Was die machen ist eine Frechheit. So wie die Mail geschrieben war, so war auch das Telefonat - einfach unmöglich."
Zudem schrieb er in einer email, die netz-trends.de vorliegt, weiter, wonach die MFG wohl rechtliche Schritte prüfe. Viele Fragen sich vor allem: Wie Stichfest war tatsächlich die versprochene Festcharter?
Eine Anleger schreibt: "Das Ganze ist dubios - angeblich hat die Bank letzten Freitag nach einer sehr kurzen Angebotsphase dicht gemacht (also das Angebot zum Verkauf des in Konkurs gegangenen Schiffes) und sofort soll das Schiff zu einem sehr niedrigen Preis weit unter Wert verkauft worden sein – also statt für 60 Mio. Euro für angeblich unter 25 Mio. Euro." Alllerdings ist die Informationslage derzeit etwas verworren. So teilte nun Lloyds kurz nach Veröffentlichung des Textes mit, das schiff sei noch nicht verkauft worden (update Mittwoch, 5.9.2012, 11 Uhr).
Weiter führt der Anleger aus: "Da ist doch etwas faul! Ich würde mich nicht wundern, wenn Lloyd selbst davon profitiert und das Schiff von einem Mittelsmann günstig erworben wird und Lloyd hinten rum mitverdient, vielleicht auch die Bank. Angeblich macht die Bank Verlust (mit dem Schiffs-Investment) - warum sollten sie das machen bei einem Schiff das neu ist, wo zu erwarten ist, dass in den nächsten Jahren weniger Schiffe kommen und dass der Kredit zurückgezahlt werden soll?"
Lloyds wollte zu den meisten dieser Gerüchte nicht detailliert Stellung beziehen, übermittelte aber netz-trends.de eine umfangreichere generelle Stellungnahme, die wir im nächsten Kapitelabschnitt zur Kenntnis geben.
Netz-trends.de hat alle drei in diesem Text besonders erwähnten Vertreter der Gesellschaften (Lloyds, MS Tosa Sea, MFG Michael Friedel Günther GmbH) gebeten, eine Stellungnahme zu diesem Text und den Vorwürfen abzugeben. Hierfür wurden mehrere Tage Zeit eingeräumt, in denen die Vertreter rund 95 Prozent des netz-trends-Hintergrund-Textes vor Veröffentlichung zur Kenntnis bekamen.
Also einziger hat bislang die in Kritik geratene Lloyd Fonds AG geantwortet. Die Leiterin der PR, Christiane Brüning, schreibt: "In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Charterraten in allen Segmenten seit 2009 anhaltend niedrig (von einigen kurzfristen Markterholungen abgesehen). Diese gravierende Krise hat zur Insolvenz vieler maritimer Unternehmen – unter anderem auch der Glory Wealth Shipping Pte Ltd, Charterer des MS 'TOSA SEA', geführt.
Infolge der Insolvenz des Charterers und der marktbedingt anhaltend niedrigen Chartereinnahmen konnte die Schifffahrtsgesellschaft 'MS TOSA SEA' seit Anfang 2011 die Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen nicht mehr leisten (d.h. bis 2010 wurde getilgt).
Zur kurzfristigen Liquiditätssicherung hatte die Geschäftsführung daher die Aussetzung der Regeltilgungen zunächst für 2011 und aufgrund der weiterhin ausbleibenden Markterholung anschließend auch für 2012 beantragt. Die finanzierende Bank hatte die Tilgungsstundungen sowie die zusätzlich beantragte Aussetzung der Zinszahlungen bis jetzt geduldet; für eine endgültige Genehmigung jedoch eine Sicherheit dafür verlangt, dass die Zinszahlungen im laufenden Jahr geleistet werden können.
Vor diesem Hintergrund und in Erwartung eines ab 2014 wieder verbesserten Chartermarktumfeldes bereitete die Geschäftsführung zunächst ein Liquiditätssicherungskonzept vor, das durch eine finanzielle Beteiligung aus dem Gesellschafterkreis oder ggfs. durch Drittinvestoren die Zinszahlungen in 2012 sowie den Kapitaldienst in 2013 gewährleisten sollten.
Im Verlauf der Verhandlungen mit der Bank über dieses Konzept verschlechterte sich das Chartermarktumfeld in den letzten Monaten jedoch noch einmal drastisch.
Um die Gesellschaft unter diesen veränderten Rahmenbedingungen langfristig fortführen zu können, hätte die finanzierende Bank, die UniCredit, im Rahmen eines angepassten Restrukturierungskonzeptes einem teilweisen Rangrücktritt ihrer Darlehensforderungen hinter das von den Anlegern einzubringende Restrukturierungskapital zustimmen müssen. Ansonsten wäre das Verlustrisiko für das von den Anlegern neu einzubringende Restrukturierungskapital zu groß gewesen.
Da die Bank zu diesem Zugeständnis nicht bereit war und sich das Marktumfeld weiter verschlechtert hat, kann der langfristige Weiterbetrieb des Schiffes nicht mehr gewährleistet werden. Zusätzlich hatte die Bank jüngst die Zahlung von Rechnungen an externe Dritte verweigert, was schließlich zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führte so dass die Geschäftsführung gezwungen war, Insolvenz anzumelden.
Gesellschaftsstruktur:
• Es ist marktüblich und war prospektkonform, dass die Emittentin – in unserem Fall die Lloyd Fonds AG - nur zu einem geringen Teil an der Fondsgesellschaft beteiligt ist.
• Auch die Lloyd Treuhand ist wie marktüblich nur mit einem geringen Anteil an der Fondsgesellschaft selbst beteiligt. Den Großteil der Anteile hält die Lloyd Treuhand treuhänderisch für die Anleger.
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse:
• Zum Veröffentlichungszeitpunkt: Am 28.3.2012 wurde lediglich veröffentlicht, dass der Jahresabschluss 2010 gebilligt wurde. Der gesamte Jahresabschluss wurde pflichtgemäß am 21.11.2011 veröffentlicht. Zeitgleich erhielten die Gesellschafter den Geschäftsbericht, welcher ausführlich über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft berichtet.
• Aufgrund der Bauzeitfinanzierung von Schiffen (d.h. die Werft stellt sukzessive Rechnungen nach jedem Bauabschnitt) steigen das Darlehen und die Aktiva der Gesellschaft bis zur Übernahme des Schiffes und dem Ende der Platzierungsphase des Fonds in 2010."
Derzeit ist Lloyd Fonds AG u.a. mit Holland Utrecht im Geschäft. Außerdem geht es bei der Lloyd Fonds AG um die A380 Singapore Airlinese. Auch hierfür werden wieder Anleger gesucht.
* netz-trends.de
Der Einzelhandelsfonds hat zwei von vier Objekten verkauft. Der Exit kam nicht überraschend, sondern war lange geplant. Die Investoren erhalten endlich wieder Auszahlungen.
Der Immobilienfonds "Vier Einzelhandelsobjekte in Norddeutschland" des Emissionshauses hat zwei Immobilien verkauft. Die Liegenschaften in Göttingen und Hardegsen wurden von der Rewe Gruppe erworben, heißt es in einer Pressemitteilung des Fondsinitiators. "Wir freuen uns, dass wir durch den erfolgreichen Verkauf der beiden Immobilien eine attraktive Auszahlung für unsere Anleger realisieren konnten", kommentierte Joachim Seeler, Vorstand der Lloyd Fonds AG, die Transaktion, ohne die Ausschüttungshöhe zu nennen. Der Deal unterstreiche die Qualität des Assetmanagements von Lloyd Fonds.
Auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE gab Lloyd Fonds bekannt, dass die angekündigte Auszahlung 34,8 Prozent bezogen auf das Eigenkapital betragen wird. Überschäumende Freude dürfte die Kommanditisten damit aber nicht überwältigen. Denn der 1999 aufgelegte Immobilienfonds liegt aus Investorensicht weiter hinter den Erwartungen zurück. Das kumulierte betriebswirtschaftliche Ergebnis lag Ende 2011 rund 37 Prozent unter Plan. Positiv anzumerken sind allenfalls die höheren Fremdkapitaltilgungen. Die Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Investoren beliefen sich laut Leistungsbilanz 2011 nur auf 28 statt der prognostizierten 84 Prozent. Trotz der aktuellen Verkäufe wird diese Zielmarke nicht erreicht.
Lloyd Fonds ist bereits seit einigen Jahren um den Verkauf der Fondsimmobilien bemüht. In der Leistungsbilanz für das Jahr 2010 berichtete das Unternehmen von mehreren Kaufinteressenten. Es ging dann aber offenbar nicht so rasch wie gedacht. "Wie den Investoren bereits mitgeteilt wurde, konnte der Verkauf der drei Objekte in Leezen, Göttingen und Hardegsen noch nicht vollzogen werden. Die Fondsgeschäftsführung erwartet die Kaufvertragsabwicklung jedoch bis 31. Dezember 2012", hieß es ein Jahr später in der Leistungsbilanz 2011. Das Einzelhandelsobjekt in Leezen wurde bis dato doch nicht verkauft. Es soll nun erst mit dem Objekt in Hamburg bis Ende 2014 den Eigentümer wechseln
Der Immobilienfonds "Vier Einzelhandelsobjekte in Norddeutschland" des Emissionshauses hat zwei Immobilien verkauft. Die Liegenschaften in Göttingen und Hardegsen wurden von der Rewe Gruppe erworben, heißt es in einer Pressemitteilung des Fondsinitiators. "Wir freuen uns, dass wir durch den erfolgreichen Verkauf der beiden Immobilien eine attraktive Auszahlung für unsere Anleger realisieren konnten", kommentierte Joachim Seeler, Vorstand der Lloyd Fonds AG, die Transaktion, ohne die Ausschüttungshöhe zu nennen. Der Deal unterstreiche die Qualität des Assetmanagements von Lloyd Fonds.
Auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE gab Lloyd Fonds bekannt, dass die angekündigte Auszahlung 34,8 Prozent bezogen auf das Eigenkapital betragen wird. Überschäumende Freude dürfte die Kommanditisten damit aber nicht überwältigen. Denn der 1999 aufgelegte Immobilienfonds liegt aus Investorensicht weiter hinter den Erwartungen zurück. Das kumulierte betriebswirtschaftliche Ergebnis lag Ende 2011 rund 37 Prozent unter Plan. Positiv anzumerken sind allenfalls die höheren Fremdkapitaltilgungen. Die Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Investoren beliefen sich laut Leistungsbilanz 2011 nur auf 28 statt der prognostizierten 84 Prozent. Trotz der aktuellen Verkäufe wird diese Zielmarke nicht erreicht.
Lloyd Fonds ist bereits seit einigen Jahren um den Verkauf der Fondsimmobilien bemüht. In der Leistungsbilanz für das Jahr 2010 berichtete das Unternehmen von mehreren Kaufinteressenten. Es ging dann aber offenbar nicht so rasch wie gedacht. "Wie den Investoren bereits mitgeteilt wurde, konnte der Verkauf der drei Objekte in Leezen, Göttingen und Hardegsen noch nicht vollzogen werden. Die Fondsgeschäftsführung erwartet die Kaufvertragsabwicklung jedoch bis 31. Dezember 2012", hieß es ein Jahr später in der Leistungsbilanz 2011. Das Einzelhandelsobjekt in Leezen wurde bis dato doch nicht verkauft. Es soll nun erst mit dem Objekt in Hamburg bis Ende 2014 den Eigentümer wechseln
Transaktionen im Immobilien- und Schiffssektor brachten das Emissionshaus auf die Erfolgsspur.
Das börsennotierte Emissionshaus Lloyd Fonds hat das erste Halbjahr 2013 mit einem Konzerngewinn in Höhe von 1,2 Millionen Euro abgeschlossen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielte das Hamburger Unternehmen 238.000 Euro Gewinn. Der Konzernumsatz stieg um knapp drei Prozent auf 7,3 Millionen Euro. Wirtschaftliche Basis für die positive Entwicklung im ersten Halbjahr ist nach eigenen Angaben die "gut aufgestellte Bestandsverwaltung" mit über 1,6 Milliarden Euro Eigenkapital. "Die Einnahmen aus der Verwaltung des Bestandsportfolios tragen die operativen Kosten der Lloyd Fonds AG", teilte die Gesellschaft heute, Donnerstag, mit.
Maßgeblichen Anteil am positiven Halbjahresergebnis haben laut Lloyd Fonds einerseits die finanzielle Neustrukturierung von sechs Schiffen in der neuen Gesellschaft OCEAN Multipurpose und andererseits der Verkauf von zwei Objekten aus dem Immobilienfonds "Vier Einzelhandelsobjekte in Norddeutschland". In dem Immobilienfonds hält das Emissionshaus 45 Prozent des Eigenkapitals. Ocean Mulitpurpose verfolgt ein Flottenfondskonzept, das in dieser Gesellschaft von sechs Multipurpose-Schiffen getragen wird. Laut Lloyd Fonds wurden die Schiffe mit dem Zusammenschluss von der Deutschen Bank vollständig refinanziert.
Genehmigungen für das Neugeschäft
"Das Marktumfeld ist nach wie vor herausfordernd. Vom Neugeschäft allein kann in einer solchen Marktphase kaum einer leben", erklärte der Lloyd Fonds-Vorstandsvorsitzende Torsten Teichert. Für das Geschäft mit institutionellen Investoren hat die Konzerntochter Lloyd Fonds Consulting GmbH eine Lizenz gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) beantragt und erhalten. In Kürze soll noch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß Kapitalanlagesetzbuch (KAGB) beantragt werden. Damit können AIFM-konforme geschlossene Fonds aufgelegt werden.
Das börsennotierte Emissionshaus Lloyd Fonds hat das erste Halbjahr 2013 mit einem Konzerngewinn in Höhe von 1,2 Millionen Euro abgeschlossen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres erzielte das Hamburger Unternehmen 238.000 Euro Gewinn. Der Konzernumsatz stieg um knapp drei Prozent auf 7,3 Millionen Euro. Wirtschaftliche Basis für die positive Entwicklung im ersten Halbjahr ist nach eigenen Angaben die "gut aufgestellte Bestandsverwaltung" mit über 1,6 Milliarden Euro Eigenkapital. "Die Einnahmen aus der Verwaltung des Bestandsportfolios tragen die operativen Kosten der Lloyd Fonds AG", teilte die Gesellschaft heute, Donnerstag, mit.
Maßgeblichen Anteil am positiven Halbjahresergebnis haben laut Lloyd Fonds einerseits die finanzielle Neustrukturierung von sechs Schiffen in der neuen Gesellschaft OCEAN Multipurpose und andererseits der Verkauf von zwei Objekten aus dem Immobilienfonds "Vier Einzelhandelsobjekte in Norddeutschland". In dem Immobilienfonds hält das Emissionshaus 45 Prozent des Eigenkapitals. Ocean Mulitpurpose verfolgt ein Flottenfondskonzept, das in dieser Gesellschaft von sechs Multipurpose-Schiffen getragen wird. Laut Lloyd Fonds wurden die Schiffe mit dem Zusammenschluss von der Deutschen Bank vollständig refinanziert.
Genehmigungen für das Neugeschäft
"Das Marktumfeld ist nach wie vor herausfordernd. Vom Neugeschäft allein kann in einer solchen Marktphase kaum einer leben", erklärte der Lloyd Fonds-Vorstandsvorsitzende Torsten Teichert. Für das Geschäft mit institutionellen Investoren hat die Konzerntochter Lloyd Fonds Consulting GmbH eine Lizenz gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) beantragt und erhalten. In Kürze soll noch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gemäß Kapitalanlagesetzbuch (KAGB) beantragt werden. Damit können AIFM-konforme geschlossene Fonds aufgelegt werden.
Klagewelle beim LF-Flottenfonds IV rollt an
Falschberatung bei Schiffsfonds - Aktuelles Gerichtsurteil bestätigt Klagechancen vieler Anleger.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wuppertal stärkt Anlegern von Schiffsfonds den Rücken. Sie haben oftmals gute Klagechancen wegen Falschberatung durch die Vertriebsbanken. Im konkreten Fall hatte ein Anleger eine Beteiligung am so genannten "LF-Flottenfonds IV", dem zwei Containerschiffe gehören, gezeichnet. Das Landgericht Wuppertal verurteilte nun die Commerzbank AG, die den Anleger beraten und ihm die Fondsbeteiligung empfohlen hatte, zu einer Schadensersatzzahlung von gut 32.000 Euro zzgl. Zinsen an den Kläger. Begründung: Fehlerhafte Beratung, denn die Bank habe den Anleger nicht über die von ihr erhaltene Rückvergütung, die sie von der Fondsgesellschaft erhielt, aufgeklärt (Urteil vom 11.09.2013).
Rückübertragung der Beteiligung an die Bank
Die Schadenssumme berechnet sich aus den Einzahlungen des Anlegers abzüglich der zwischenzeitlich erhaltenen Ausschüttungen. Das Gericht verurteilte die Bank zur Rücknahme der Beteiligung und dazu, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, die aus der Fondsbeteiligung resultieren. Er sei so zu stellen, als hätte er die Fondsbeteiligung nicht erworben, so das Landgericht Wuppertal. Die Bank habe ihre Pflicht zur objekt- und anlegergerechten Beratung verletzt.
"Ohne die Information über die Rückvergütung kann der Anleger das Umsatzinteresse der Bank nicht erkennen", sagt Rechtsanwalt Dennis Göring von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel, die das Urteil für ihren Mandanten erstritten hat. Laut Gericht stellte der Kläger nachvollziehbar dar, dass er bei Kenntnis der Rückvergütung - und des damit verbundenen Eigeninteresses der Bank - die Anlage nicht gezeichnet hätte.
"Das Urteil zeigt, dass Anleger auch nach vielen Jahren berechtigte Chancen haben, aus verlustreichen Fondsbeteiligungen ohne großen Schaden wieder herauszukommen", erklärt Rechtsanwalt Göring. "Denn die Vertriebsbanken haben häufig nicht richtig über die Rückvergütungen informiert."
Containerschiffsfonds wirtschaftlich ,,in Seenot"
Der Kläger hatte die Beteiligung an dem vom Hamburger Emissionshaus Lloyd aufgelegten "LF-Flottenfonds IV" in Höhe von nominal 50.000 Euro im Oktober 2004 gezeichnet - eine Beteiligung an zwei Containerschiffen, der MS Manhattan (Panamax-Klasse) und MS Fernando. Die anfänglichen Charterverträge der beiden Schiffe liefen nur bis zum 31.12.2010; eine erstmalige Kündigung der Fondsbeteiligung war aber erst zum 31.12.2020 möglich. Doch die Charterraten der Schiffe sind inzwischen erheblich gesunken, der Fonds ist wirtschaftlich stark angeschlagen. "Die zum Teil extrem gesunkenen Charterraten haben auch viele andere Schiffsfonds in große Nöte gebracht", sagt Göring. Er vertritt bereits über 100 Anleger des LF-Flottenfonds IV, und viele weitere würden wohl in den nächsten Wochen hinzukommen, so Göring.
Bank kommt mit Verjährung nicht durch
Die von der Commerzbank vorgebrachte Einrede der Verjährung wurde vom Gericht abgelehnt. Denn der Anleger habe erst durch Information seines Anwalts von dem Schadensersatzanspruch erfahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nach gültiger Rechtsprechung erst mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger "positive Kenntnis" über die Anspruchsumstände (hier: das Verschweigen der Rückvergütung) erlangt hat.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Falschberatung bei Schiffsfonds - Aktuelles Gerichtsurteil bestätigt Klagechancen vieler Anleger.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wuppertal stärkt Anlegern von Schiffsfonds den Rücken. Sie haben oftmals gute Klagechancen wegen Falschberatung durch die Vertriebsbanken. Im konkreten Fall hatte ein Anleger eine Beteiligung am so genannten "LF-Flottenfonds IV", dem zwei Containerschiffe gehören, gezeichnet. Das Landgericht Wuppertal verurteilte nun die Commerzbank AG, die den Anleger beraten und ihm die Fondsbeteiligung empfohlen hatte, zu einer Schadensersatzzahlung von gut 32.000 Euro zzgl. Zinsen an den Kläger. Begründung: Fehlerhafte Beratung, denn die Bank habe den Anleger nicht über die von ihr erhaltene Rückvergütung, die sie von der Fondsgesellschaft erhielt, aufgeklärt (Urteil vom 11.09.2013).
Rückübertragung der Beteiligung an die Bank
Die Schadenssumme berechnet sich aus den Einzahlungen des Anlegers abzüglich der zwischenzeitlich erhaltenen Ausschüttungen. Das Gericht verurteilte die Bank zur Rücknahme der Beteiligung und dazu, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, die aus der Fondsbeteiligung resultieren. Er sei so zu stellen, als hätte er die Fondsbeteiligung nicht erworben, so das Landgericht Wuppertal. Die Bank habe ihre Pflicht zur objekt- und anlegergerechten Beratung verletzt.
"Ohne die Information über die Rückvergütung kann der Anleger das Umsatzinteresse der Bank nicht erkennen", sagt Rechtsanwalt Dennis Göring von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel, die das Urteil für ihren Mandanten erstritten hat. Laut Gericht stellte der Kläger nachvollziehbar dar, dass er bei Kenntnis der Rückvergütung - und des damit verbundenen Eigeninteresses der Bank - die Anlage nicht gezeichnet hätte.
"Das Urteil zeigt, dass Anleger auch nach vielen Jahren berechtigte Chancen haben, aus verlustreichen Fondsbeteiligungen ohne großen Schaden wieder herauszukommen", erklärt Rechtsanwalt Göring. "Denn die Vertriebsbanken haben häufig nicht richtig über die Rückvergütungen informiert."
Containerschiffsfonds wirtschaftlich ,,in Seenot"
Der Kläger hatte die Beteiligung an dem vom Hamburger Emissionshaus Lloyd aufgelegten "LF-Flottenfonds IV" in Höhe von nominal 50.000 Euro im Oktober 2004 gezeichnet - eine Beteiligung an zwei Containerschiffen, der MS Manhattan (Panamax-Klasse) und MS Fernando. Die anfänglichen Charterverträge der beiden Schiffe liefen nur bis zum 31.12.2010; eine erstmalige Kündigung der Fondsbeteiligung war aber erst zum 31.12.2020 möglich. Doch die Charterraten der Schiffe sind inzwischen erheblich gesunken, der Fonds ist wirtschaftlich stark angeschlagen. "Die zum Teil extrem gesunkenen Charterraten haben auch viele andere Schiffsfonds in große Nöte gebracht", sagt Göring. Er vertritt bereits über 100 Anleger des LF-Flottenfonds IV, und viele weitere würden wohl in den nächsten Wochen hinzukommen, so Göring.
Bank kommt mit Verjährung nicht durch
Die von der Commerzbank vorgebrachte Einrede der Verjährung wurde vom Gericht abgelehnt. Denn der Anleger habe erst durch Information seines Anwalts von dem Schadensersatzanspruch erfahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nach gültiger Rechtsprechung erst mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger "positive Kenntnis" über die Anspruchsumstände (hier: das Verschweigen der Rückvergütung) erlangt hat.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte offenbar in der Insolvenz
Für die Anleger in den Lloyd Schiffsfonds LF 41 MS Frida Schulte ist ihre Kapitalanlage keine Erfolgsgeschichte. Das im Jahr 2000 gebaute Containerschiff wurde 2003 in den Fonds eingebracht. Insgesamt sollen Anleger rund 10 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt haben. Im Zuge der Finanzkrise und der Krise der Schifffahrt geriet auch der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Daher wurden die Anleger schon 2010 aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fonds zu retten. Drei Jahre später droht nun doch die Insolvenz. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihres investierten Kapitals bedeuten.
Da viele Anleger bereits 2003 ihre Fondsanteile erworben haben, könnte bereits Ende 2013 Verjährung bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche eintreten. Allerdings können diese immer noch geltend gemacht werden. Wer seine Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen möchte, sollte sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann gegebenenfalls die nötigen juristischen Schritte einleiten.
Ansprüche auf Schadensersatz können möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Das bedeutet, dass der Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend auf die Risiken, die im Zusammenhang mit seiner Kapitalanlage bestehen, hingewiesen wurde. Zu diesen Risiken zählt u.a. der Totalverlust. Darüber hinaus gilt auch der Grundsatz, dass die Anlage zum Anleger passen muss. Heißt: Möchte zum Beispiel jemand ausdrücklich eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge erwerben, ist ein Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet. Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben.
Ebenso kann das Verschweigen von Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten hat, den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sogenannten Kick-Backs offen gelegt werden.
Wer noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, sollte sich allerdings beeilen, da wie oben erwähnt Verjährung drohen könnte.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Für die Anleger in den Lloyd Schiffsfonds LF 41 MS Frida Schulte ist ihre Kapitalanlage keine Erfolgsgeschichte. Das im Jahr 2000 gebaute Containerschiff wurde 2003 in den Fonds eingebracht. Insgesamt sollen Anleger rund 10 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt haben. Im Zuge der Finanzkrise und der Krise der Schifffahrt geriet auch der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Daher wurden die Anleger schon 2010 aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fonds zu retten. Drei Jahre später droht nun doch die Insolvenz. Für die Anleger kann das den Totalverlust ihres investierten Kapitals bedeuten.
Da viele Anleger bereits 2003 ihre Fondsanteile erworben haben, könnte bereits Ende 2013 Verjährung bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche eintreten. Allerdings können diese immer noch geltend gemacht werden. Wer seine Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen möchte, sollte sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Er kann gegebenenfalls die nötigen juristischen Schritte einleiten.
Ansprüche auf Schadensersatz können möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Das bedeutet, dass der Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend auf die Risiken, die im Zusammenhang mit seiner Kapitalanlage bestehen, hingewiesen wurde. Zu diesen Risiken zählt u.a. der Totalverlust. Darüber hinaus gilt auch der Grundsatz, dass die Anlage zum Anleger passen muss. Heißt: Möchte zum Beispiel jemand ausdrücklich eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge erwerben, ist ein Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet. Denn mit den Fondsanteilen werden unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben.
Ebenso kann das Verschweigen von Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fonds-Anteile erhalten hat, den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sogenannten Kick-Backs offen gelegt werden.
Wer noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, sollte sich allerdings beeilen, da wie oben erwähnt Verjährung drohen könnte.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia droht die Insolvenz
Eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia hörte sich sehr vielversprechend an. Immerhin wurde im Verkaufsprospekt mit Ausschüttungen zwischen sieben und 15 Prozent geworben. Allerdings blieben die Ausschüttungen schnell hinter diesen Erwartungen zurück und schließlich sogar ganz aus. Nun droht dem Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia sogar die Insolvenz. Nach Angaben des „fondstelegramms“ vom 16.12.2013 wurde das Vermögen der Fondsgesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 526 IN 17/13). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.
„Soweit muss es allerdings nicht kommen“, beruhigt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte. Die Düsseldorfer Kanzlei vertritt bereits rund 30 Anleger des Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia, der 2005 aufgelegt wurde und mehr als 22 Millionen Euro bei den Anlegern einsammelte.
Das Containerschiff blieb allerdings nicht von der schweren Krise der Schifffahrt verschont. Zu den wirtschaftlichen Problemen kam noch die sog. „105-Prozent-Klausel“ oder „loan-to-value-Klausel“ hinzu. „Sind die Darlehen höher als der Restwert des Schiffes und liegen bei mindestens 105 Prozent des Restwerts können die Banken entsprechende Konsequenzen ziehen und z.B. Ausschüttungen an die Anleger verhindern. Selbst bei einem Verkauf des Schiffes zu diesem Kurs blieb für die Anleger nichts übrig“, erklärt Dr. Meschede.
Diese Klausel ist aber nur Teil einer ganzen Reihe von Risiken, die der Schiffsfonds ausgesetzt ist. Zu den Risiken zählt auch die lange Laufzeit (18 Jahre), die erschwerte Fungibilität (Handelbarkeit der Fondsanteile) und der Totalverlust des investierten Geldes. „Im Sinne einer anleger- und objektgerechte Beratung müssen die Anleger über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden. Mit den Fondsanteilen erwerben sie unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß auch Risiken ausgesetzt sind“, erklärt Dr. Meschede. Wurden die Anleger über diese Risiken nicht aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Gleiches gilt auch für die Provisionen, die die Bank möglicherweise für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat. „Auch über diese sogenannten Kick-Backs muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH aufgeklärt haben, da diese einen Hinweis auf einen möglichen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden liefern können“, so Dr. Meschede.
Darüber hinaus kann auch überprüft werden, ob schon der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Auch das würde den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts begründen.
mzs Rechtsanwälte GbR
Eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia hörte sich sehr vielversprechend an. Immerhin wurde im Verkaufsprospekt mit Ausschüttungen zwischen sieben und 15 Prozent geworben. Allerdings blieben die Ausschüttungen schnell hinter diesen Erwartungen zurück und schließlich sogar ganz aus. Nun droht dem Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia sogar die Insolvenz. Nach Angaben des „fondstelegramms“ vom 16.12.2013 wurde das Vermögen der Fondsgesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 526 IN 17/13). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.
„Soweit muss es allerdings nicht kommen“, beruhigt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte. Die Düsseldorfer Kanzlei vertritt bereits rund 30 Anleger des Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia, der 2005 aufgelegt wurde und mehr als 22 Millionen Euro bei den Anlegern einsammelte.
Das Containerschiff blieb allerdings nicht von der schweren Krise der Schifffahrt verschont. Zu den wirtschaftlichen Problemen kam noch die sog. „105-Prozent-Klausel“ oder „loan-to-value-Klausel“ hinzu. „Sind die Darlehen höher als der Restwert des Schiffes und liegen bei mindestens 105 Prozent des Restwerts können die Banken entsprechende Konsequenzen ziehen und z.B. Ausschüttungen an die Anleger verhindern. Selbst bei einem Verkauf des Schiffes zu diesem Kurs blieb für die Anleger nichts übrig“, erklärt Dr. Meschede.
Diese Klausel ist aber nur Teil einer ganzen Reihe von Risiken, die der Schiffsfonds ausgesetzt ist. Zu den Risiken zählt auch die lange Laufzeit (18 Jahre), die erschwerte Fungibilität (Handelbarkeit der Fondsanteile) und der Totalverlust des investierten Geldes. „Im Sinne einer anleger- und objektgerechte Beratung müssen die Anleger über diese Risiken umfassend aufgeklärt werden. Mit den Fondsanteilen erwerben sie unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß auch Risiken ausgesetzt sind“, erklärt Dr. Meschede. Wurden die Anleger über diese Risiken nicht aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Gleiches gilt auch für die Provisionen, die die Bank möglicherweise für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat. „Auch über diese sogenannten Kick-Backs muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH aufgeklärt haben, da diese einen Hinweis auf einen möglichen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden liefern können“, so Dr. Meschede.
Darüber hinaus kann auch überprüft werden, ob schon der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Auch das würde den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts begründen.
mzs Rechtsanwälte GbR
In einem von der Fachanwaltskanzlei Seehofer erstrittenen Urteil hat das Landgericht Memmingen einem geschädigten Anleger vollständigen Schadensersatz zugesprochen im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Lebensversicherungsfonds der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II GmbH & Co. KG sowie der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV GmbH & Co. KG und an einem Fonds im Bereich der erneuerbaren Energien, nämlich der MTV IV BioEnergie GmbH & Co. KG.
Das Landgericht hat darüber hinaus die beklagte Schwäbische Genossenschaftsbank dazu verurteilt, neben dem jeweils eingesetzten Kapital auch entgangenen Gewinn zu erstatten. Darüber hinaus wurde der geschädigte Anleger von sämtlichen weiteren steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenhang mit den drei Fondsbeteiligungen freigestellt sowie die beklagte Bank dazu verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Der geschädigte Anleger wird damit so gestellt, wie wenn er sich an den drei Fonds nicht beteiligt hätte. Dies bedeutet, dass er das eingesetzte Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerhält und die beratende Bank die Fondsanteile übernehmen muss.
Zur Begründung berief sich das Landgericht auf die mittlerweile gefestigte sogenannte Kick-Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der verschwiegenen Rückvergütungen. Das Landgericht hat auch entschieden, dass eine Verjährung der Ansprüche nicht eingetreten ist, da der geschädigte Anleger erst im Rahmen der Information durch die Fachanwaltskanzlei Seehofer von der Problematik der geflossenen Rückvergütungen erfahren hat und nicht bereits vorher. Damit begann auch erst bei Kenntnisnahme dieses Problems die sogenannte dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen. Die beratende Bank hatte im Rahmen des Verfahrens eingeräumt, 7 % an Provisionen aus der jeweiligen Zeichnungssumme erhalten zu haben. Das Landgericht betonte, dass nach der BGH-Rechtsprechung eine beratende Bank verpflichtet ist, sowohl über die Tatsache einer Rückvergütung als auch insbesondere auch über die Höhe der Rückvergütungen ungefragt aufzuklären. Dies ist bei allen drei Beteiligungen nicht erfolgt, weshalb es auch zur Verurteilung der beratenden Bank gekommen ist.
Kanzlei Seehofer
Das Landgericht hat darüber hinaus die beklagte Schwäbische Genossenschaftsbank dazu verurteilt, neben dem jeweils eingesetzten Kapital auch entgangenen Gewinn zu erstatten. Darüber hinaus wurde der geschädigte Anleger von sämtlichen weiteren steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenhang mit den drei Fondsbeteiligungen freigestellt sowie die beklagte Bank dazu verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Der geschädigte Anleger wird damit so gestellt, wie wenn er sich an den drei Fonds nicht beteiligt hätte. Dies bedeutet, dass er das eingesetzte Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurückerhält und die beratende Bank die Fondsanteile übernehmen muss.
Zur Begründung berief sich das Landgericht auf die mittlerweile gefestigte sogenannte Kick-Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der verschwiegenen Rückvergütungen. Das Landgericht hat auch entschieden, dass eine Verjährung der Ansprüche nicht eingetreten ist, da der geschädigte Anleger erst im Rahmen der Information durch die Fachanwaltskanzlei Seehofer von der Problematik der geflossenen Rückvergütungen erfahren hat und nicht bereits vorher. Damit begann auch erst bei Kenntnisnahme dieses Problems die sogenannte dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu laufen. Die beratende Bank hatte im Rahmen des Verfahrens eingeräumt, 7 % an Provisionen aus der jeweiligen Zeichnungssumme erhalten zu haben. Das Landgericht betonte, dass nach der BGH-Rechtsprechung eine beratende Bank verpflichtet ist, sowohl über die Tatsache einer Rückvergütung als auch insbesondere auch über die Höhe der Rückvergütungen ungefragt aufzuklären. Dies ist bei allen drei Beteiligungen nicht erfolgt, weshalb es auch zur Verurteilung der beratenden Bank gekommen ist.
Kanzlei Seehofer
Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt bayerische Sparkasse zum Schadensersatz
In dem von der Kanzlei Seehofer erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom April 2014 hatte sich der klagende Anleger im Jahr 2006 an zwei Lebensversicherungsfonds beteiligt, nämlich zum einen an dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG sowie dem Bayernfonds BestLife (=Life US Solutions II L.P.) und zwar in Höhe von 15.000,00 € zzgl. Agio bzw. 15.000,00 USD zzgl. Agio. Eine weitere Beteiligung über die beratende Sparkasse war im Jahr 2008 erfolgt, nämlich an dem Schiffsfonds der MS „Spica“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG über 20.000,00 € zzgl. Agio.
Der Anleger war im Zusammenhang mit den Beratungsgesprächen unstrittig zumindest nicht über die genaue Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt worden, die an die beratende Sparkasse im Zusammenhang mit den drei Beteiligungen geflossen waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah diese Pflichtverletzung im Einklang mit der gefestigten höchstrichterlichen sogenannten Kick-Back Rechtsprechung als ausreichend an, die Sparkasse zum Schadensersatz zu verurteilen.
Der klagende Anleger erhält gemäß dem Endurteil des Landgerichts sein damals eingesetztes Kapital abzüglich der – wenigen, teilweise sogar überhaupt nicht geflossenen – Ausschüttungen zurück, wobei die Sparkasse die Beteiligungen übernehmen muss. Weiter wurde die Sparkasse dazu verurteilt, den Anleger von der Verpflichtung freizustellen, erhaltene Ausschüttungen möglicherweise wieder zurückbezahlen zu müssen. Schließlich wurde die Sparkasse dazu verurteilt, den Anleger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Seehofer freizustellen.
Das Landgericht stützte seine Verurteilung unter anderem auch darauf, weil der Anleger in seiner Vernehmung deutlich auf den Interessenskonflikt hingewiesen hatte, der ihm bewusst geworden wäre, wenn er über die Provisionen aufgeklärt worden wäre. Der Anleger hatte eine objektive und an seinen Anlagezielen orientierte Beratung erwartet und nicht eine Beratung, die sich tatsächlich an dem Gewinn der Sparkasse bzw. der bezahlten Provision orientiert.
Darüber hinaus sah das Landgericht die Ansprüche auch nicht als verjährt an, da der Anleger angegeben hatte, erst durch ein Schreiben der Fachanwaltskanzlei Seehofer in den Jahren 2011 oder 2012 von der Provisionsthematik Kenntnis erlangt zu haben. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte somit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist beginnen, sodass die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Insoweit hatte das Landgericht auch darauf hingewiesen, dass die beratende Sparkasse den Nachweis für die Voraussetzungen eines früheren Verjährungsbeginns erbringen muss, da sie insoweit beweisbelastet ist. Dieser Nachweis konnte aber nicht erbracht werden, da der klagende Anleger ausgeführt hatte, erst durch das erwähnte Schreiben der Fachanwaltskanzlei Seehofer von der Provisionsproblematik erfahren zu haben.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom April 2014 fügt sich nahtlos in eine ganze Reihe erfolgreich geführter Verfahren unserer Kanzlei ein. Auch in diesem Fall waren dem Anleger die Emissionsprospekte vor der jeweiligen Zeichnung zur Verfügung gestellt worden, sodass auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand. Aus den Emissionsprospekten ergibt sich aber gerade nicht, dass die beratende Sparkasse Provisionen oder Anteile hiervon erhält.
Somit wird der Anleger auch nicht über den bestehenden Interessenskonflikt informiert, er wird meiner Ansicht nach insoweit sogar getäuscht. Folgerichtig wurde die beratende Sparkasse somit zum Schadensersatz verurteilt, sodass der klagende Anleger generell so gestellt wird, wie wenn er sich nicht an diesen Fonds beteiligt hätte. Auch hier gilt für betroffene Anleger: Bitte beachten Sie die Maximalverjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Datum der Beteiligung/Zeichnung, unabhängig von der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist.
Kanzlei Seehofer
In dem von der Kanzlei Seehofer erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom April 2014 hatte sich der klagende Anleger im Jahr 2006 an zwei Lebensversicherungsfonds beteiligt, nämlich zum einen an dem Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG sowie dem Bayernfonds BestLife (=Life US Solutions II L.P.) und zwar in Höhe von 15.000,00 € zzgl. Agio bzw. 15.000,00 USD zzgl. Agio. Eine weitere Beteiligung über die beratende Sparkasse war im Jahr 2008 erfolgt, nämlich an dem Schiffsfonds der MS „Spica“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG über 20.000,00 € zzgl. Agio.
Der Anleger war im Zusammenhang mit den Beratungsgesprächen unstrittig zumindest nicht über die genaue Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt worden, die an die beratende Sparkasse im Zusammenhang mit den drei Beteiligungen geflossen waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah diese Pflichtverletzung im Einklang mit der gefestigten höchstrichterlichen sogenannten Kick-Back Rechtsprechung als ausreichend an, die Sparkasse zum Schadensersatz zu verurteilen.
Der klagende Anleger erhält gemäß dem Endurteil des Landgerichts sein damals eingesetztes Kapital abzüglich der – wenigen, teilweise sogar überhaupt nicht geflossenen – Ausschüttungen zurück, wobei die Sparkasse die Beteiligungen übernehmen muss. Weiter wurde die Sparkasse dazu verurteilt, den Anleger von der Verpflichtung freizustellen, erhaltene Ausschüttungen möglicherweise wieder zurückbezahlen zu müssen. Schließlich wurde die Sparkasse dazu verurteilt, den Anleger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Seehofer freizustellen.
Das Landgericht stützte seine Verurteilung unter anderem auch darauf, weil der Anleger in seiner Vernehmung deutlich auf den Interessenskonflikt hingewiesen hatte, der ihm bewusst geworden wäre, wenn er über die Provisionen aufgeklärt worden wäre. Der Anleger hatte eine objektive und an seinen Anlagezielen orientierte Beratung erwartet und nicht eine Beratung, die sich tatsächlich an dem Gewinn der Sparkasse bzw. der bezahlten Provision orientiert.
Darüber hinaus sah das Landgericht die Ansprüche auch nicht als verjährt an, da der Anleger angegeben hatte, erst durch ein Schreiben der Fachanwaltskanzlei Seehofer in den Jahren 2011 oder 2012 von der Provisionsthematik Kenntnis erlangt zu haben. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte somit die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist beginnen, sodass die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Insoweit hatte das Landgericht auch darauf hingewiesen, dass die beratende Sparkasse den Nachweis für die Voraussetzungen eines früheren Verjährungsbeginns erbringen muss, da sie insoweit beweisbelastet ist. Dieser Nachweis konnte aber nicht erbracht werden, da der klagende Anleger ausgeführt hatte, erst durch das erwähnte Schreiben der Fachanwaltskanzlei Seehofer von der Provisionsproblematik erfahren zu haben.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom April 2014 fügt sich nahtlos in eine ganze Reihe erfolgreich geführter Verfahren unserer Kanzlei ein. Auch in diesem Fall waren dem Anleger die Emissionsprospekte vor der jeweiligen Zeichnung zur Verfügung gestellt worden, sodass auch die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand. Aus den Emissionsprospekten ergibt sich aber gerade nicht, dass die beratende Sparkasse Provisionen oder Anteile hiervon erhält.
Somit wird der Anleger auch nicht über den bestehenden Interessenskonflikt informiert, er wird meiner Ansicht nach insoweit sogar getäuscht. Folgerichtig wurde die beratende Sparkasse somit zum Schadensersatz verurteilt, sodass der klagende Anleger generell so gestellt wird, wie wenn er sich nicht an diesen Fonds beteiligt hätte. Auch hier gilt für betroffene Anleger: Bitte beachten Sie die Maximalverjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Datum der Beteiligung/Zeichnung, unabhängig von der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist.
Kanzlei Seehofer
Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian vor der Insolvenz
Fondsgesellschaft des Lloyd Schiffsfonds LF 2 MS Adrian wurde am Amtsgericht Bremen unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 500 IN 22/14). Das berichtet das “fondstelegramm”.
Der Lloyd Schiffsfonds LF 2 MS Adrian steht scheinbar vor dem Aus. Für die Anleger kann die drohende Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.
Inzwischen dauert die Krise der Schifffahrt schon seit Jahren an. Auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten gingen die Charterraten in den Keller und viele Schiffsfonds darauf hin auf Talfahrt. Leidtragende waren in vielen Fällen die Anleger, die keine Ausschüttungen erhielten oder die Insolvenzen der Fonds verkraften mussten.
Um die finanziellen Verluste zu minimieren, können betroffene Anleger Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditeträchtige Kapitalanlage beworben. Die Risiken, die mit der Investition in Schiffsfonds verbunden sind, wurden hingegen verschwiegen.
Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zwingend über diese Risiken informiert werden müssen. Zumal es sich bei Schiffsfonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, die auch dem Totalverlust-Risiko ausgesetzt sind. Kapitalanlagen mit dem Risiko des Totalverlusts können nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden sie in vielen Fällen besonders sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen.
Darüber hinaus hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch über die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, aufklären müssen. Diese so genannten Kick-Backs können nach Ansicht des BGH das Provisionsinteresse der Banken belegen, das möglicherweise höher bewertet wurde als die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage. Auch beim Verschweigen der Provisionen können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Der Lloyd Schiffsfonds LF 2 MS Adrian steht scheinbar vor dem Aus. Für die Anleger kann die drohende Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten.
Inzwischen dauert die Krise der Schifffahrt schon seit Jahren an. Auf Grund von aufgebauten Überkapazitäten gingen die Charterraten in den Keller und viele Schiffsfonds darauf hin auf Talfahrt. Leidtragende waren in vielen Fällen die Anleger, die keine Ausschüttungen erhielten oder die Insolvenzen der Fonds verkraften mussten.
Um die finanziellen Verluste zu minimieren, können betroffene Anleger Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditeträchtige Kapitalanlage beworben. Die Risiken, die mit der Investition in Schiffsfonds verbunden sind, wurden hingegen verschwiegen.
Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zwingend über diese Risiken informiert werden müssen. Zumal es sich bei Schiffsfonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, die auch dem Totalverlust-Risiko ausgesetzt sind. Kapitalanlagen mit dem Risiko des Totalverlusts können nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet sein. Dennoch wurden sie in vielen Fällen besonders sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen.
Darüber hinaus hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch über die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, aufklären müssen. Diese so genannten Kick-Backs können nach Ansicht des BGH das Provisionsinteresse der Banken belegen, das möglicherweise höher bewertet wurde als die Wünsche des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage. Auch beim Verschweigen der Provisionen können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Fondsinitiator Lloyd Fonds beschließt Kapitalschnitt
Die Lloyd Fonds AG wird in den kommenden Wochen zur Bilanzverbesserung ihr Grundkapital herab-setzen. Den Kapitalschnitt haben die Aktionäre auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. August 2014 beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 27,5 Millionen Euro soll in zwei Schritten zunächst um eine Aktie und dann im Verhältnis 3:1 um 18,3 auf 9,2 Millionen Euro Euro herabgesetzt werden. Die Besitzverhältnisse bleiben gleich. "Da sich im Rahmen der börsen- technischen Umsetzung (voraussichtlich noch im dritten Quartal) der Kurs technisch erwartet entsprechend erhöhen wird, ändert sich demnach für die Aktionäre der Wert ihrer Beteiligung nicht", teilte Lloyd Fonds mit.
Der Kapitalschnitt wurde als "wichtige Maßnahme im Rahmen der Unternehmensstrategie zur weiteren Verbesserung der Bilanzqualität" vorgestellt. Gemäß Torsten Teichert, dem Vorstandsvorsitzenden des Hamburger Unternehmens, werden derzeit strategische Optionen für die Weiterentwicklung von Lloyd Fonds geprüft. In Kürze soll über die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. ein Spezialimmobilienfonds, der in Hamburg und Berlin investiert, emittiert werden. 2013 hat Lloyd Fonds nach kräftigen Verlusten in den Vorjahren wieder einen Gewinn erwirtschaftet. Von 13,3 Millionen Euro Umsatz blieb am Ende ein Konzernergebnis in Höhe von 1,1 Millionen Euro übrig. Für das erste Halbjahr 2014 erwartet das Emissionshaus ein positives Ergebnis im unteren sechsstelligen Bereich. Der Zwischenbericht soll im September veröffentlicht werden.
fondsprofessionell
fondsprofessionell