
Emissionshaus MCE Schiffskapital AG - Schifffahrtsfonds mit Kapitalgarantie

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Emissionshaus MCE Schiffskapital AG - Schifffahrtsfonds mit Kapitalgarantie
Schifffonds - MCE 09 Sternenflotte Flex - MCE 10 Sternenflotte Flex
Entgegen dem negativen Trend auf dem Markt für geschlossenen Schiffsbeteiligungen hat das Hamburger Emissionshaus MCE Schiffskapital AG heute die Zeichnungsphase für die beiden geschlossenen Schifffonds MCE 09 Sternenflotte Flex und MCE 10 Sternenflotte Flex gestartet; letztere wird aber nur exklusiv an bestimmte Investoren vertrieben. Beide Fonds investieren dabei nicht direkt in ein Schiff, sondern kaufen Anteile an Schiffsbeteiligungen, die die Fonds über öffentliche Handelsplätze und im Direktankauf erwerben. Ziel der dieser Anlagestrategie ist eine Streuung des Kapitals über viele unterschiedlicher Schiffsgesellschaften, um die Sicherheit des Investments zu erhöhen und laufende Erträge unabhängig von der Performance einzelner Schiffe zu ermöglichen, so MCE in einer Pressemitteilung.
Bei der Auswahl der Beteiligungen benutzt MCE eine eigene Datenbank, die nach Angaben des Emissionshauses über 15.000 Datensätze zu über 1.700 Schiffen enthält. „Aktuell liegt unser Investitionsfokus vor allem auf Containerschiffen mit über 4.000 Containerstellplätzen, die über eine langfristige Beschäftigung verfügen. In diesem Segment sehen wir derzeit die solidesten Fonds mit den besten Wachstumsperspektiven“, so Nikolas H. Dierkes, Vorstand der MCE Schiffskapital AG. Eine Ergänzung um Bulker und Tanker sei abhängig vom Einzelschiff und der generellen Marktentwicklung ebenfalls möglich. Zusätzliche Renditechancen sichere sich der Fonds durch das aktive Asset Management über die gesamte Laufzeit, so Dierkes weiter. Die aktuellen MCE-Beteiligungsangebote folgen auf die baugleichen Vorgängerfonds, die mit Erreichen des prospektierten Zielvolumens von über 34 Millionen Euro im MCE 07 und über 19 Millionen Euro im MCE 08 zum Ende Juni 2012 geschlossen wurden.
Rückgabe und Kapitalgarantie möglich
Die Fonds bedienen das Sicherheitsinteresse der Anleger außerdem mittels weiterer Produktbedingungen. Investoren können zwischen zwei Varianten des Andienungsrechts wählen können: Wer sich nicht über die gesamte Fondslaufzeit binden will, kann gegen eine Gebühr von fünf Prozent der Zeichnungssumme ein quartalsweises Rückgaberecht im Vertrag festschreiben. Wer besonders sicherheitsorientiert investieren möchte, erhält auf Wunsch eine Kapitalgarantie zum Laufzeitende. Ebenfalls angeboten wird eine Thesaurierung der laufenden Erträge, mit denen Investoren ihr Gesamtergebnis noch weiter erhöhen können
Entgegen dem negativen Trend auf dem Markt für geschlossenen Schiffsbeteiligungen hat das Hamburger Emissionshaus MCE Schiffskapital AG heute die Zeichnungsphase für die beiden geschlossenen Schifffonds MCE 09 Sternenflotte Flex und MCE 10 Sternenflotte Flex gestartet; letztere wird aber nur exklusiv an bestimmte Investoren vertrieben. Beide Fonds investieren dabei nicht direkt in ein Schiff, sondern kaufen Anteile an Schiffsbeteiligungen, die die Fonds über öffentliche Handelsplätze und im Direktankauf erwerben. Ziel der dieser Anlagestrategie ist eine Streuung des Kapitals über viele unterschiedlicher Schiffsgesellschaften, um die Sicherheit des Investments zu erhöhen und laufende Erträge unabhängig von der Performance einzelner Schiffe zu ermöglichen, so MCE in einer Pressemitteilung.
Bei der Auswahl der Beteiligungen benutzt MCE eine eigene Datenbank, die nach Angaben des Emissionshauses über 15.000 Datensätze zu über 1.700 Schiffen enthält. „Aktuell liegt unser Investitionsfokus vor allem auf Containerschiffen mit über 4.000 Containerstellplätzen, die über eine langfristige Beschäftigung verfügen. In diesem Segment sehen wir derzeit die solidesten Fonds mit den besten Wachstumsperspektiven“, so Nikolas H. Dierkes, Vorstand der MCE Schiffskapital AG. Eine Ergänzung um Bulker und Tanker sei abhängig vom Einzelschiff und der generellen Marktentwicklung ebenfalls möglich. Zusätzliche Renditechancen sichere sich der Fonds durch das aktive Asset Management über die gesamte Laufzeit, so Dierkes weiter. Die aktuellen MCE-Beteiligungsangebote folgen auf die baugleichen Vorgängerfonds, die mit Erreichen des prospektierten Zielvolumens von über 34 Millionen Euro im MCE 07 und über 19 Millionen Euro im MCE 08 zum Ende Juni 2012 geschlossen wurden.
Rückgabe und Kapitalgarantie möglich
Die Fonds bedienen das Sicherheitsinteresse der Anleger außerdem mittels weiterer Produktbedingungen. Investoren können zwischen zwei Varianten des Andienungsrechts wählen können: Wer sich nicht über die gesamte Fondslaufzeit binden will, kann gegen eine Gebühr von fünf Prozent der Zeichnungssumme ein quartalsweises Rückgaberecht im Vertrag festschreiben. Wer besonders sicherheitsorientiert investieren möchte, erhält auf Wunsch eine Kapitalgarantie zum Laufzeitende. Ebenfalls angeboten wird eine Thesaurierung der laufenden Erträge, mit denen Investoren ihr Gesamtergebnis noch weiter erhöhen können

MCE 08 Sternenflotte, der Schiffsfonds steht vor der Liquidation
Die Liquidation der Fondsgesellschaft MCE 08 Sternenflotte IC 4 wurde durch die Mehrheit Gesellschafter beschlossen. Nunmehr erhielten die Anleger Post von der MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft. Mit Schreiben vom 02.03.2017 wurden die Anleger aufgefordert, eine Nachzahlung in Höhe von 6,5 Prozent des Beteiligungskapitals zu leisten, damit eine Liquidation erfolgreich durchgeführt werden kann. Neben der kurzen Zahlungsfrist wurde die Herausgabe persönlicher Daten an andere Anleger und Gläubiger der Gesellschaft „angekündigt“, wenn die Nachzahlung nicht erfolgen sollte.
Normalerweise werden einem säumigen Schuldner Mahnverfahren und Klage angedroht und nicht die Weitergabe von persönlichen Daten. Bereits dies zeigt, dass die Zahlung nur auf freiwilliger Basis angefordert wird. Für Anleger der MCE 08 Sternflotte IC 4 stellt sich nun die Frage, jetzt freiwillig zu zahlen und zu hoffen, dass die Liquidation gelingt, oder nicht zu zahlen und die Insolvenz der Gesellschaft sowie mögliche Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter in Kauf zu nehmen – also später zu zahlen.
Zahlt man nicht und die Abwicklung gelingt, ist man Ausgleichsansprüchen von Mitgesellschaftern ausgesetzt, wenn mit deren Nachzahlungen Forderungen von Gesellschaftsgläubigern getilgt wurden. Scheitert die Liquidation und kommt es zur Insolvenz, kann dagegen der Insolvenzverwalter für die Gläubiger die Rückzahlungen von Ausschüttungen verlangen, wenn diesen kein entsprechender Gewinn der Gesellschaft gegenüberstand (sogenannte gewinnunabhängige Ausschüttungen).
Egal, welcher Weg eingeschlagen wird, mit der Rückzahlung der ursprünglichen Einlage ist weder bei einer Abwicklung noch bei einer Insolvenz der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft zu rechnen.
Die Chance auf einen vollständigen Ersatz der Einlage besteht nur dann, wenn der Anleger bei Abschluss der Beteiligung falsch beraten wurde. Dann kann der Anleger einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Berater und/oder den Gründungsgesellschaftern geltend machen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine fehlerfreie Anlageberatung nur dann vor, wenn diese sowohl anleger- als auch anlagegerecht war. Dies bedeutet, dass die empfohlene Anlage einerseits der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Kunden entsprechen muss und andererseits ohne Verharmlosungen über alle Risiken der empfohlenen Anlage aufzuklären ist.
Bei diesem Fall wurde dem Anleger die Beteiligung an der MCE 08 Sternenflotte IC 4 als Produkt zur Altersvorsorge verkauft. Dies stellt nach der Rechtsprechung einen Beratungsfehler dar, da die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgrund der damit verbundenen Risiken nicht für dieses Anlageziel geeignet ist.
Quelle: anwalt.de anwalt-mitteldeutschland.de
Normalerweise werden einem säumigen Schuldner Mahnverfahren und Klage angedroht und nicht die Weitergabe von persönlichen Daten. Bereits dies zeigt, dass die Zahlung nur auf freiwilliger Basis angefordert wird. Für Anleger der MCE 08 Sternflotte IC 4 stellt sich nun die Frage, jetzt freiwillig zu zahlen und zu hoffen, dass die Liquidation gelingt, oder nicht zu zahlen und die Insolvenz der Gesellschaft sowie mögliche Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter in Kauf zu nehmen – also später zu zahlen.
Zahlt man nicht und die Abwicklung gelingt, ist man Ausgleichsansprüchen von Mitgesellschaftern ausgesetzt, wenn mit deren Nachzahlungen Forderungen von Gesellschaftsgläubigern getilgt wurden. Scheitert die Liquidation und kommt es zur Insolvenz, kann dagegen der Insolvenzverwalter für die Gläubiger die Rückzahlungen von Ausschüttungen verlangen, wenn diesen kein entsprechender Gewinn der Gesellschaft gegenüberstand (sogenannte gewinnunabhängige Ausschüttungen).
Egal, welcher Weg eingeschlagen wird, mit der Rückzahlung der ursprünglichen Einlage ist weder bei einer Abwicklung noch bei einer Insolvenz der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft zu rechnen.
Die Chance auf einen vollständigen Ersatz der Einlage besteht nur dann, wenn der Anleger bei Abschluss der Beteiligung falsch beraten wurde. Dann kann der Anleger einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Berater und/oder den Gründungsgesellschaftern geltend machen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine fehlerfreie Anlageberatung nur dann vor, wenn diese sowohl anleger- als auch anlagegerecht war. Dies bedeutet, dass die empfohlene Anlage einerseits der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Kunden entsprechen muss und andererseits ohne Verharmlosungen über alle Risiken der empfohlenen Anlage aufzuklären ist.
Bei diesem Fall wurde dem Anleger die Beteiligung an der MCE 08 Sternenflotte IC 4 als Produkt zur Altersvorsorge verkauft. Dies stellt nach der Rechtsprechung einen Beratungsfehler dar, da die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgrund der damit verbundenen Risiken nicht für dieses Anlageziel geeignet ist.
Quelle: anwalt.de anwalt-mitteldeutschland.de
MCE Sternenflotte Schiffsfonds: Anleger werden unter Druck gesetzt
Dass man mit Anlegern, die sich als Kommanditisten an einem geschlossenen Fonds beteiligt haben, und die die Ausschüttungen nicht freiwillig zurückzahlen, nicht unbedingt zimperlich umgeht, ist nichts Neues. Doch die Ansprache der MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH hat eine neue Qualität. Von dieser werden den Investoren, die der freiwilligen Ausschüttungsrückzahlung – etwa beim MCE Fonds 07 in Höhe von 6,5 Prozent des Beteiligungskapitals – nicht nachkommen, persönliche Konsequenzen angedroht.
Unbedingt jetzt handeln, sonst können persönliche Konsequenzen drohen.
So heißt es in einem Anschreiben der MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH.
Gläubiger der Fondsgesellschaft würden planen, die nicht zahlungswilligen Kommanditisten auf Ausgleich in Anspruch zu nehmen. Den Gesellschaftern, die die Ausschüttungen bereits zurückgezahlt hätten, würde die MCE Treuhand unter Umständen eine Liste derjenigen Anleger nebst Kontaktdaten zukommen zulassen, die der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wären.
Unter dem Titel Liquidation der MCE Fonds hatte die MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH von Anlegern im Rahmen sogenannter Liquidationskonzepte einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen auf freiwilliger Basis zurückgefordert.
Abwicklungskonzepte, die die Fonds noch für zwei weitere Jahre am Leben halten sollen, werden den Anlegern als gegenüber der Insolvenzanmeldung vorteilhaftere Variante verkauft.
Dieses Abwicklungskonzept dient vor allem der Sicherung der Eigeninteressen der MCE Unternehmensgruppe. Denn tatsächlich bestehen Forderungen von Gläubigern zum Stichtag Januar 2017 nicht in dem Umfang wie Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückgefordert werden. Die hohen Gläubigerforderungen entstehen nur durch die angeblich vorteilhafte Liquidation, die etwa bei dem MCE Fonds 07 zu zusätzlichen Gesellschaftskosten für die Liquidation ab 2017 (2 Jahre) in Höhe von 2.838.809,00 Euro führt.
Aktuelle Gläubigerforderungen (Stand Januar 2017) belaufen sich demgegenüber nach eigener Schätzung der MCE Treuhand auf rund 1.461.000,00 Euro! Nur in dieser Höhe droht überhaupt eine Inanspruchnahme durch Gläubiger. Das sind etwas mehr als die Hälfte der aktuell zurückgeforderten Ausschüttungen über 2.741.000,00 Euro (6,5 % des Beteiligungskapitals). Von den Gläubigerforderungen in Abzug zu bringen ist zudem noch der Verkaufserlös aus den Schiffsbeteiligungen, der mit netto 423.106,00 Euro kalkuliert wird. Saldiert bestehen daher nur Gläubigerforderungen in Höhe von rund 1.038.000,00 Euro.
Die Kommanditisten haften ohnehin nur in Höhe des Haftkapitals von 10 Prozent der Beteiligungssumme.
Die wirtschaftliche Lage der MCE Sternenflotte Fonds ist desaströs .
Fondsgesellschaften erhalten kaum Auszahlungen aus den Zielgesellschaften, die Charterraten blieben bis zuletzt unverändert schwach. Die Zahl der Auflieger (zeitweise Außerbetriebnahme der Schiffe) erreicht mittlerweile ein Rekordhoch, während gleichzeitig die hohen Auslieferungszahlen von Neubauten nicht durch Verschrottung kompensiert werden.
Zahlreiche Experten aus der maritimen Wirtschaft sahen die Marktaussichten überaus pessimistisch, insbesondere, da bereits zum Zeitpunkt der Fondsauflegung bekannt war, dass eine erhebliche Anzahl von Neubauten in den Markt drängen.
Quelle:anwalt.de
Unbedingt jetzt handeln, sonst können persönliche Konsequenzen drohen.
So heißt es in einem Anschreiben der MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH.
Gläubiger der Fondsgesellschaft würden planen, die nicht zahlungswilligen Kommanditisten auf Ausgleich in Anspruch zu nehmen. Den Gesellschaftern, die die Ausschüttungen bereits zurückgezahlt hätten, würde die MCE Treuhand unter Umständen eine Liste derjenigen Anleger nebst Kontaktdaten zukommen zulassen, die der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wären.
Unter dem Titel Liquidation der MCE Fonds hatte die MCE Treuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH von Anlegern im Rahmen sogenannter Liquidationskonzepte einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen auf freiwilliger Basis zurückgefordert.
Abwicklungskonzepte, die die Fonds noch für zwei weitere Jahre am Leben halten sollen, werden den Anlegern als gegenüber der Insolvenzanmeldung vorteilhaftere Variante verkauft.
Dieses Abwicklungskonzept dient vor allem der Sicherung der Eigeninteressen der MCE Unternehmensgruppe. Denn tatsächlich bestehen Forderungen von Gläubigern zum Stichtag Januar 2017 nicht in dem Umfang wie Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückgefordert werden. Die hohen Gläubigerforderungen entstehen nur durch die angeblich vorteilhafte Liquidation, die etwa bei dem MCE Fonds 07 zu zusätzlichen Gesellschaftskosten für die Liquidation ab 2017 (2 Jahre) in Höhe von 2.838.809,00 Euro führt.
Aktuelle Gläubigerforderungen (Stand Januar 2017) belaufen sich demgegenüber nach eigener Schätzung der MCE Treuhand auf rund 1.461.000,00 Euro! Nur in dieser Höhe droht überhaupt eine Inanspruchnahme durch Gläubiger. Das sind etwas mehr als die Hälfte der aktuell zurückgeforderten Ausschüttungen über 2.741.000,00 Euro (6,5 % des Beteiligungskapitals). Von den Gläubigerforderungen in Abzug zu bringen ist zudem noch der Verkaufserlös aus den Schiffsbeteiligungen, der mit netto 423.106,00 Euro kalkuliert wird. Saldiert bestehen daher nur Gläubigerforderungen in Höhe von rund 1.038.000,00 Euro.
Die Kommanditisten haften ohnehin nur in Höhe des Haftkapitals von 10 Prozent der Beteiligungssumme.
Die wirtschaftliche Lage der MCE Sternenflotte Fonds ist desaströs .
Fondsgesellschaften erhalten kaum Auszahlungen aus den Zielgesellschaften, die Charterraten blieben bis zuletzt unverändert schwach. Die Zahl der Auflieger (zeitweise Außerbetriebnahme der Schiffe) erreicht mittlerweile ein Rekordhoch, während gleichzeitig die hohen Auslieferungszahlen von Neubauten nicht durch Verschrottung kompensiert werden.
Zahlreiche Experten aus der maritimen Wirtschaft sahen die Marktaussichten überaus pessimistisch, insbesondere, da bereits zum Zeitpunkt der Fondsauflegung bekannt war, dass eine erhebliche Anzahl von Neubauten in den Markt drängen.
Quelle:anwalt.de