
Emissionshaus Orange Ocean

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Emissionshaus Orange Ocean
Insolvenzwelle beim Emissionshaus Orange Ocean
.. über sechs Schiffe wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
Nach Angaben von „Fonds professionell“ sind die Schiffe
MS Lucia
MS Marietta Bolten
MS United Tristan Da Cunha
MS United Tambora
MS United Tronador und
MS United Takawangha
von der drohenden Pleite betroffen.
Orange Ocean hatte die Schiffsfonds in den Jahren 2008 und 2009 emittiert.
Von der anhaltenden Krise der Schifffahrt sind Bulker-Schiffe besonders hart getroffen. Niedrige Charterraten führten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nun gleich bei sechs Schiffen von Orange Ocean die Insolvenz zur Folge haben könnten. „Insolvenzen bei Schiffsfonds sind in den vergangenen Monaten leider keine Seltenheit. Aber das ein Emissionshaus und damit auch die Anleger auf einen Schlag so hart getroffen werden, ist schon ungewöhnlich“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte.
Im Fall der Insolvenz droht den betroffenen Anlegern der Totalverlust. Daher empfiehlt Dr. Meschede mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. „Unserer Erfahrung nach sind Schiffsfonds häufig als sichere Altersvorsorge angepriesen worden. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann das aber nicht sein“, erklärt der Jurist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre auch die umfassende Risikoaufklärung.
Ebenso müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH über sämtliche Provisionen (kick-backs), die Banken für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, aufgeklärt werden. Das Verschweigen der sog. kick-backs löst ebenfalls den Schadensersatzanspruch aus. Außerdem gelte es noch, die Emissionsprospekte auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen. „Insgesamt haben Schiffsfonds-Anleger oft gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Meschede.
* mzs Rechtsanwälte GbR
.. über sechs Schiffe wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
Nach Angaben von „Fonds professionell“ sind die Schiffe
MS Lucia
MS Marietta Bolten
MS United Tristan Da Cunha
MS United Tambora
MS United Tronador und
MS United Takawangha
von der drohenden Pleite betroffen.
Orange Ocean hatte die Schiffsfonds in den Jahren 2008 und 2009 emittiert.
Von der anhaltenden Krise der Schifffahrt sind Bulker-Schiffe besonders hart getroffen. Niedrige Charterraten führten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nun gleich bei sechs Schiffen von Orange Ocean die Insolvenz zur Folge haben könnten. „Insolvenzen bei Schiffsfonds sind in den vergangenen Monaten leider keine Seltenheit. Aber das ein Emissionshaus und damit auch die Anleger auf einen Schlag so hart getroffen werden, ist schon ungewöhnlich“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte.
Im Fall der Insolvenz droht den betroffenen Anlegern der Totalverlust. Daher empfiehlt Dr. Meschede mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. „Unserer Erfahrung nach sind Schiffsfonds häufig als sichere Altersvorsorge angepriesen worden. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann das aber nicht sein“, erklärt der Jurist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre auch die umfassende Risikoaufklärung.
Ebenso müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH über sämtliche Provisionen (kick-backs), die Banken für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, aufgeklärt werden. Das Verschweigen der sog. kick-backs löst ebenfalls den Schadensersatzanspruch aus. Außerdem gelte es noch, die Emissionsprospekte auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen. „Insgesamt haben Schiffsfonds-Anleger oft gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Meschede.
* mzs Rechtsanwälte GbR
Die Krise der Schifffahrt hat das relativ junge Emissionshaus Orange Ocean mit voller Wucht getroffen. Nach Medienberichten wurde über die Frachter MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Takawangha, MS United Tambora, MS United Tristan Da Cunha und MS United Tronador am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Anleger konnten sich an den Schiffsfonds vorwiegend in den Jahren 2008 und 2009 beteiligen. Nun droht ihnen bei Eintritt der Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Orange Ocean hatte überwiegend in Bulker investiert. Diese wurden aber von der Krise der Schifffahrt besonders getroffen. Wie Fonds professionell berichtet, soll das Emissionshaus die Schiffe auch deutlich zu teuer erworben haben. Unter diesen Bedingungen war es schwierig, die erhofften Renditen einzufahren. Dementsprechend enttäuscht sind die betroffenen Anleger über die Entwicklung ihrer Kapitalanlage.
Sollte es zur Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens kommen, gehen sie möglicherweise komplett leer aus. „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Diese bergen neben Chancen auch große Risiken – auch das des Totalverlusts“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Über eben diese Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. Zu den Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen, erschwerte Handelbarkeit und der Totalverlust. „Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann keine sichere Investition sein. Als solche wurden Schiffsbeteiligungen unserer Erfahrung nach aber oft beworben - eine klassische Falschberatung, die Schadensersatzansprüche auslösen kann“, so Cäsar-Preller.
Neben einer umfassenden Risikoaufklärung gehört zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Offenlegung sämtlicher Provisionen, die für die Vermittlung an die Bank fließen. „Oft wird nur das Agio genannt. Tatsächlich fließen aber oft noch weitere Provisionen, die den Weichkostenanteil der Investition deutlich erhöhen. Auch darüber muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH informiert werden“, betont Cäsar-Preller.
Schließlich gelte es noch die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Liegen hier bereits Fehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
Anleger konnten sich an den Schiffsfonds vorwiegend in den Jahren 2008 und 2009 beteiligen. Nun droht ihnen bei Eintritt der Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Orange Ocean hatte überwiegend in Bulker investiert. Diese wurden aber von der Krise der Schifffahrt besonders getroffen. Wie Fonds professionell berichtet, soll das Emissionshaus die Schiffe auch deutlich zu teuer erworben haben. Unter diesen Bedingungen war es schwierig, die erhofften Renditen einzufahren. Dementsprechend enttäuscht sind die betroffenen Anleger über die Entwicklung ihrer Kapitalanlage.
Sollte es zur Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens kommen, gehen sie möglicherweise komplett leer aus. „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Diese bergen neben Chancen auch große Risiken – auch das des Totalverlusts“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Über eben diese Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. Zu den Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen, erschwerte Handelbarkeit und der Totalverlust. „Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann keine sichere Investition sein. Als solche wurden Schiffsbeteiligungen unserer Erfahrung nach aber oft beworben - eine klassische Falschberatung, die Schadensersatzansprüche auslösen kann“, so Cäsar-Preller.
Neben einer umfassenden Risikoaufklärung gehört zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Offenlegung sämtlicher Provisionen, die für die Vermittlung an die Bank fließen. „Oft wird nur das Agio genannt. Tatsächlich fließen aber oft noch weitere Provisionen, die den Weichkostenanteil der Investition deutlich erhöhen. Auch darüber muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH informiert werden“, betont Cäsar-Preller.
Schließlich gelte es noch die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Liegen hier bereits Fehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS "Marietta Bolten" ist am Ende. Am 09. April 2014 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Marietta Bolten" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Mehr als 16,2 Mio. € haben Anleger in den seit Januar 2008 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 37 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der seit Anfang 2008 durch die vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.
Schiff wurde viel zu teuer eingekauft
Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde im August 2007 mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitversicherung, Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 44,6 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis sehr günstig sei.
Darüber, dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kaufzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im August 2007 mit 46 Mio. US-$ und mit 48 Mio. US-$ Ende 2007 auf allerhöchstem Niveau. Der Preis für Handymax-Schiffe lag in den Jahren 1999 bis 2002 beispielsweise bei nur rund 20 Millionen US-$ (Quelle: fondstelegramm).
Handlungsalternativen für geschädigte Anleger
Anleger des Fonds MS Marietta Bolten dürften mit der Insolvenz ihres Fonds ihre Einlagen endgültig verloren haben. Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Diese Beratungsfehler ziehen Schadenersatzansprüche gegen die Berater aber auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds nach sich, so dass Anleger auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen können.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schiff wurde viel zu teuer eingekauft
Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde im August 2007 mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitversicherung, Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 44,6 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis sehr günstig sei.
Darüber, dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kaufzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im August 2007 mit 46 Mio. US-$ und mit 48 Mio. US-$ Ende 2007 auf allerhöchstem Niveau. Der Preis für Handymax-Schiffe lag in den Jahren 1999 bis 2002 beispielsweise bei nur rund 20 Millionen US-$ (Quelle: fondstelegramm).
Handlungsalternativen für geschädigte Anleger
Anleger des Fonds MS Marietta Bolten dürften mit der Insolvenz ihres Fonds ihre Einlagen endgültig verloren haben. Nach unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen "Günstigkeit" des Schiffskaufpreises noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung festzustellen sein. Diese Beratungsfehler ziehen Schadenersatzansprüche gegen die Berater aber auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds nach sich, so dass Anleger auf diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen können.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vorläufiges Insolvenzverfahren über Orange Ocean Schiffe MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Takawangha, MS United Tambora, MS United Tristan Da Cunha und MS United Tronador eröffnet
Wie nun bekannt wurde, wurde über die Schiffe des Emissionshauses Orange Ocean, die MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Takawangha, MS United Tambora, MS United Tristan Da Cunha und MS United Tronador, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (67g IN 185/14, 67g IN 187/14, 67g IN 188/14, 67g IN 189/14, 67g IN 190/14, 67g IN 191/14). Am 9. April 2014 wurde vor dem Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schifffahrtsgesellschaften angeordnet.
Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die vor allem in den Jahren 2008 und 2009 aufgelegten Fonds aber keineswegs. So befinden sich bereits seit einigen Jahren zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Gerade sogenannte Bulk-Carrier, die vorwiegend als Massengutfrachter eingesetzt werden, waren von der internationalen Schifffahrtskrise in besonderem Maße betroffen.
Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zum Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Infor-mations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anle-gern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. „Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden“, so Rechtsanwalt Luber abschließend.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de -- www.cllb-schiffsfonds.de
Wie nun bekannt wurde, wurde über die Schiffe des Emissionshauses Orange Ocean, die MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Takawangha, MS United Tambora, MS United Tristan Da Cunha und MS United Tronador, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (67g IN 185/14, 67g IN 187/14, 67g IN 188/14, 67g IN 189/14, 67g IN 190/14, 67g IN 191/14). Am 9. April 2014 wurde vor dem Amtsgericht Hamburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schifffahrtsgesellschaften angeordnet.
Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die vor allem in den Jahren 2008 und 2009 aufgelegten Fonds aber keineswegs. So befinden sich bereits seit einigen Jahren zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Gerade sogenannte Bulk-Carrier, die vorwiegend als Massengutfrachter eingesetzt werden, waren von der internationalen Schifffahrtskrise in besonderem Maße betroffen.
Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zum Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Infor-mations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anle-gern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. „Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden“, so Rechtsanwalt Luber abschließend.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de -- www.cllb-schiffsfonds.de
Der vom Emissionshaus Orange Ocean am 31. März 2010 aufgelegte Schiffsfonds MS "United Takawangha" ist insolvent. Über das Vermögen der MS "United Takawangha" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg am 09.04.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Mehr als 12,6 Mio. € haben Anleger in den seit April 2010 vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 30,4 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer 35.000 tdw Handysize-Bulker, der am 28. Januar 2010 an den Fonds übergeben wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.
Schiff wurde viel zu teuer eingekauft
Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten, Kommission und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" den Wert auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für vergleichbare Schiffe bis dahin um ca. 10 Mio. US-$ gesunken. (Quelle: kmi)
Darüber, dass die im Februar 2008 Bewertung als "günstig" sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch die Ermittlung des Kaufpreises "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" im Januar 2010 stellt keine Aussage zum tatsächlichen Wert des Schiffes dar.
Schiff wurde viel zu teuer eingekauft
Eine der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten, Kommission und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" den Wert auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für vergleichbare Schiffe bis dahin um ca. 10 Mio. US-$ gesunken. (Quelle: kmi)
Darüber, dass die im Februar 2008 Bewertung als "günstig" sich vor dem Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch die Ermittlung des Kaufpreises "unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter" im Januar 2010 stellt keine Aussage zum tatsächlichen Wert des Schiffes dar.
MS United Tambora - Totalverlust für Anleger des Orange Ocean Fonds
Kanzlei Nittel macht Schadenersatz für Anleger gegen Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen geltend
Der vom Emissionshaus Orange Ocean aufgelegte Schiffsfonds MS United Tambora ist am Ende. Am 09. April 2014 hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS United Tambora Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger haben mehr als 13,5 Mio. € in den vor allem über Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen vertriebenen Fonds investiert. Ihr Geld ist verloren, der Totalverlust ist eingetreten.
In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Anleger bei uns gemeldet, denen von ihren Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Beteiligung an diesem Fonds geraten wurde. Die Gespräche mit den Anlegern lassen erkennen, dass in der Beratung anscheinend zahlreiche Fehler gemacht wurden.
- Zahlreichen Anlegern hätte die Fondsbeteiligungen gar nicht empfohlen werden dürfen, da sie nicht zu ihren Anlagezielen passte und weit über die Risiken hinausgingen, die die Anleger tragen konnten.
- Darüber hinaus war die Information über die Funktionsweise des Fonds und die damit einhergehenden Risiken zumeist völlig unzureichend.
- Letztlich wurde in den meisten Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass die beratende VR Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der Beteiligung eine Provision erhält und wie hoch diese ist.
Jeder dieser Verstöße gegen die Beratungspflichten kann für sich genommen zu einer "wirtschaftlichen Rückabwicklung" der Beteiligung führen. Im Ergebnis können die Anleger ihre einbezahlten Gelder zurück erhalten.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Nittel macht Schadenersatz für Anleger gegen Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen geltend
Der vom Emissionshaus Orange Ocean aufgelegte Schiffsfonds MS United Tambora ist am Ende. Am 09. April 2014 hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS United Tambora Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger haben mehr als 13,5 Mio. € in den vor allem über Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen vertriebenen Fonds investiert. Ihr Geld ist verloren, der Totalverlust ist eingetreten.
In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Anleger bei uns gemeldet, denen von ihren Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Beteiligung an diesem Fonds geraten wurde. Die Gespräche mit den Anlegern lassen erkennen, dass in der Beratung anscheinend zahlreiche Fehler gemacht wurden.
- Zahlreichen Anlegern hätte die Fondsbeteiligungen gar nicht empfohlen werden dürfen, da sie nicht zu ihren Anlagezielen passte und weit über die Risiken hinausgingen, die die Anleger tragen konnten.
- Darüber hinaus war die Information über die Funktionsweise des Fonds und die damit einhergehenden Risiken zumeist völlig unzureichend.
- Letztlich wurde in den meisten Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass die beratende VR Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der Beteiligung eine Provision erhält und wie hoch diese ist.
Jeder dieser Verstöße gegen die Beratungspflichten kann für sich genommen zu einer "wirtschaftlichen Rückabwicklung" der Beteiligung führen. Im Ergebnis können die Anleger ihre einbezahlten Gelder zurück erhalten.
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Orange Ocean: Totalverlust für Kunden von Volksbanken und Sparkassen
Schlecht beraten wurden Kunden von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die sich auf Empfehlung ihrer Kundenberater an den vom Emissionshaus Orange Ocean aufgelegten Schiffsfonds beteiligt haben. Die Anleger, die mehr als 70 Mio. € in die Fonds MS Marietta Bolten, MS Lucia Bolten, MS United Tristan da Cunha, MS United Tronador, MS United Tambora und MS United Takawangha investiert haben, haben ihr investiertes Vermögen verloren. Die Fonds mussten Insolvenz anmelden, der Totalverlust ist eingetreten.
Hintergrund ist, dass die Schiffe zu teuer erworben und die Fonds zu einer Zeit aufgelegt wurden, als absehbar war, dass erhebliche Überkapazitäten gerade im Bereich der Containerschiffe auf den Markt drängen werden. Einige Schiffe wurden sogar erst dann vertrieben, als die Schifffahrtsmärkte bereits zusammengebrochen waren.
Für den Vertrieb der Fonds haben die Banken und Sparkassen weit mehr als 10% an Vertriebsprovisionen erhalten, zumeist ohne ihre Kunden in der Beratung darüber zu informieren.
Hintergrund ist, dass die Schiffe zu teuer erworben und die Fonds zu einer Zeit aufgelegt wurden, als absehbar war, dass erhebliche Überkapazitäten gerade im Bereich der Containerschiffe auf den Markt drängen werden. Einige Schiffe wurden sogar erst dann vertrieben, als die Schifffahrtsmärkte bereits zusammengebrochen waren.
Für den Vertrieb der Fonds haben die Banken und Sparkassen weit mehr als 10% an Vertriebsprovisionen erhalten, zumeist ohne ihre Kunden in der Beratung darüber zu informieren.
Kanzlei Nittel
Anleger des insolventen Schiffsfonds Orange Ocean MS United Tambora haben gute Chancen auf Schadenersatz.
Neckargemünd, 23.06.2015 - Die Anleger des insolventen Schiffsfonds Orange Ocean MS United Tambora haben gute Chancen auf Schadenersatz. Hintergrund ist, dass der Fonds in weiten Teilen nach der Lehman-Pleite vom 15. September 2008 vertrieben wurde. Dieser Tag löste nicht nur eine weltweite Finanzkrise aus. Auch die Märkte der weltweiten Handelsschiffahrt brachen zusammen und haben sich hiervon bis heute nicht erholt. Dennoch wurde bei der Beratung ein Prospekt verwendet, der rosige Zukunftsaussichten zeichnete.
Ungeachtet dessen haben Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen den vom Emissionshaus Orange Ocean im August 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS United Tambora weiter vertrieben. Dabei wurde weiterhin der Ende August 2008 herausgegebenen Fondsprospekt verwendet, ohne die Kunden darauf hinzuweisen, dass sich in der Folge der Lehman Pleite und des dadurch verursachten Zusammenbruchs des Welthandels und der weltweiten Handelsschifffahrt die wirtschaftlichen Grundlagen fundamental geändert haben. So verlor beispielsweise der Baltic Dry Index, der die Frachtraten von Bulkern abbildet, innerhalb weniger Wochen nach der Lehman-Pleite 90 % seines Kurses. Die Preise für Schiffe brachen ein und der IWF revidierte die Prognosen für die Entwicklung des Welthandels und damit für die Nachfrage nach Transportkapazitäten. Erst im Herbst 2009 wurde mit einer vierten Prospektaktualisierung den grundlegend veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Dass Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken trotz des auch außerhalb der Schifffahrtsbranche offenkundigen Ausbruchs der globalen Finanzkrise, die sich auch in einem Einbruch der allgemeinen Wirtschaftsdaten ausgewirkt hatte, Beteiligungen an einem Schiffsfonds wie dem MS United Tambora vertrieben haben, ist mehr als fragwürdig. Der Verdacht, dass hier um der üppigen Provisionen Willen die eigenen Kunden verkauft wurden, drängt sich auf.
Für die getäuschten und enttäuschten Anleger, die sich an dem Fonds MS "United Tambora" beteiligt haben, bietet dieser Umstand aber hervorragende Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die beratenden Banken.
Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange…m-prospekt.html
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neckargemünd: Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298080
München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
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Ungeachtet dessen haben Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen den vom Emissionshaus Orange Ocean im August 2008 aufgelegte Schiffsfonds MS United Tambora weiter vertrieben. Dabei wurde weiterhin der Ende August 2008 herausgegebenen Fondsprospekt verwendet, ohne die Kunden darauf hinzuweisen, dass sich in der Folge der Lehman Pleite und des dadurch verursachten Zusammenbruchs des Welthandels und der weltweiten Handelsschifffahrt die wirtschaftlichen Grundlagen fundamental geändert haben. So verlor beispielsweise der Baltic Dry Index, der die Frachtraten von Bulkern abbildet, innerhalb weniger Wochen nach der Lehman-Pleite 90 % seines Kurses. Die Preise für Schiffe brachen ein und der IWF revidierte die Prognosen für die Entwicklung des Welthandels und damit für die Nachfrage nach Transportkapazitäten. Erst im Herbst 2009 wurde mit einer vierten Prospektaktualisierung den grundlegend veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Dass Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken trotz des auch außerhalb der Schifffahrtsbranche offenkundigen Ausbruchs der globalen Finanzkrise, die sich auch in einem Einbruch der allgemeinen Wirtschaftsdaten ausgewirkt hatte, Beteiligungen an einem Schiffsfonds wie dem MS United Tambora vertrieben haben, ist mehr als fragwürdig. Der Verdacht, dass hier um der üppigen Provisionen Willen die eigenen Kunden verkauft wurden, drängt sich auf.
Für die getäuschten und enttäuschten Anleger, die sich an dem Fonds MS "United Tambora" beteiligt haben, bietet dieser Umstand aber hervorragende Ansatzpunkte für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die beratenden Banken.
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