
HCI Capital - HCI Shipping Select Schiffsfondsbeteiligungen

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HCI Capital - HCI Shipping Select Schiffsfondsbeteiligungen
Die Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen wollen nicht abreißen. Insbesondere die seitens des Initiators HCI Capital aufgelegten HCI Shipping Select Schiffsfondsbeteiligungen geraten immer öfter in wirtschaftliche Bedrängnis. Nach den bereits insolventen Schiffsfonds HCI Shipping Select 25 und HCI Shipping Select 28 müssen nun auch die Anleger des HCI Shipping Select 17 um ihre Einlagen fürchten. Nachdem - Informationen des Fondstelegramm zufolge - das Sanierungskonzept zur Rettung der angeschlagenen HCI Shipping Select 17 Zielfondsgesellschaft MS HR Majesty an der mangelnden Unterstützung der Gläubigerbank gescheitert ist, droht den HCI Shipping Select XVII Schiffsfondsanlegern nun sogar der Totalverlust ihres investierten Geldes.
HCI Shipping Select XVII : Fünf Schifffahrtsgesellschaften
HCI Capital hatte den in das Containerfeederschiff MS HR Majesty, das Mehrzweckfrachterschiff MS Emily C., den Produktentanker MS Hellespont Triumph sowie die beiden Bulkcarrier MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair investierenden Schiffsfonds im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 142.400.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des in fünf separate Schifffahrtsgesellschaften untergliederten HCI Shipping SelectXVII hatten sich dabei an dem Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von € 47.800.000,00 beteiligt.
HCI MS HR Majesty wird zum Sanierungsfall
Weit unter Plan liegende Ertragszahlen, hohe Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie eine zu keinem Zeitpunkt hinreichende Auftragsauslastung ließen das 917 TEU Containerschiff MS HR Majesty schnell zum Sanierungsfall. Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatten sich die Anleger des HCI Shipping Select 17 bereit erklärt, zur Sanierung des in den roten Zahlen schwimmenden Fondsschiffes Nachschusszahlungen in einer Größenordnung von insgesamt € 740.000,- zu erbringen. Im Gegenzug sollte - laut Fondstelegramm Informationen – die involvierte Gläubigerbank der angeschlagenen HCI Schiffsgesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000,- gewähren.
Nach Scheitern des Sanierungsplans droht Schiffsgesellschaft MS HR Majesty Insolvenz
Nachdem der Gläubigerbank laut Fondstelegramm die seitens der HCI Shipping Select XVII Anleger zur Verfügung gestellte Summe nicht ausreichend erschien, zog sie ihre unter Gremienvorbehalt erteilte Darlehenszusage zur Rettung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen HCI MS HR Majesty zurück. Somit droht der angeschlagenen HCI Shipping Select 17 Schiffsgesellschaft nun der Gang vor das Insolvenzgericht.
HCI Shipping Select 17 Anlegern droht Totalverlust
Ob und inwieweit der scheins nicht mehr aufzuhaltende Untergang der HCI Shipping Select XVII Schiffsgesellschaft MS HR Majesty auch die vier weiteren HCI Fondsschiffe mit in den Abwärtsstrudel ziehen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Bilanz für Schiffsfonds Anleger des HCI Shipping Select 17 in wirtschaftlicher Hinsicht bereits jetzt schon mehr als Besorgnis erregend ausfällt. Zum einen warten die Anleger des HCI Shipping Select 17 bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Zum anderen würden die Schiffsfonds Anleger des HCI Shipping Select 17 im Falle eines vorzeitigen Verkaufs ihrer Schiffsfonds Beteiligung über das Portal www.zweitmarkt.de derzeit gerade noch einen Kurs in Höhe von 7,5 % (Stand 16.05.2012) des ihrerseits eingesetzten Kapitals erhalten.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
HCI Shipping Select XVII : Fünf Schifffahrtsgesellschaften
HCI Capital hatte den in das Containerfeederschiff MS HR Majesty, das Mehrzweckfrachterschiff MS Emily C., den Produktentanker MS Hellespont Triumph sowie die beiden Bulkcarrier MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair investierenden Schiffsfonds im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 142.400.000,00 am Markt platziert. Die Anleger des in fünf separate Schifffahrtsgesellschaften untergliederten HCI Shipping SelectXVII hatten sich dabei an dem Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von € 47.800.000,00 beteiligt.
HCI MS HR Majesty wird zum Sanierungsfall
Weit unter Plan liegende Ertragszahlen, hohe Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie eine zu keinem Zeitpunkt hinreichende Auftragsauslastung ließen das 917 TEU Containerschiff MS HR Majesty schnell zum Sanierungsfall. Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatten sich die Anleger des HCI Shipping Select 17 bereit erklärt, zur Sanierung des in den roten Zahlen schwimmenden Fondsschiffes Nachschusszahlungen in einer Größenordnung von insgesamt € 740.000,- zu erbringen. Im Gegenzug sollte - laut Fondstelegramm Informationen – die involvierte Gläubigerbank der angeschlagenen HCI Schiffsgesellschaft ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000,- gewähren.
Nach Scheitern des Sanierungsplans droht Schiffsgesellschaft MS HR Majesty Insolvenz
Nachdem der Gläubigerbank laut Fondstelegramm die seitens der HCI Shipping Select XVII Anleger zur Verfügung gestellte Summe nicht ausreichend erschien, zog sie ihre unter Gremienvorbehalt erteilte Darlehenszusage zur Rettung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen HCI MS HR Majesty zurück. Somit droht der angeschlagenen HCI Shipping Select 17 Schiffsgesellschaft nun der Gang vor das Insolvenzgericht.
HCI Shipping Select 17 Anlegern droht Totalverlust
Ob und inwieweit der scheins nicht mehr aufzuhaltende Untergang der HCI Shipping Select XVII Schiffsgesellschaft MS HR Majesty auch die vier weiteren HCI Fondsschiffe mit in den Abwärtsstrudel ziehen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass die Bilanz für Schiffsfonds Anleger des HCI Shipping Select 17 in wirtschaftlicher Hinsicht bereits jetzt schon mehr als Besorgnis erregend ausfällt. Zum einen warten die Anleger des HCI Shipping Select 17 bereits seit dem Jahr 2009 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Zum anderen würden die Schiffsfonds Anleger des HCI Shipping Select 17 im Falle eines vorzeitigen Verkaufs ihrer Schiffsfonds Beteiligung über das Portal www.zweitmarkt.de derzeit gerade noch einen Kurs in Höhe von 7,5 % (Stand 16.05.2012) des ihrerseits eingesetzten Kapitals erhalten.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Pressemitteilung Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
Auch Tanker Hellespont Triumph zieht HCI Fonds in die Tiefe
Vor knapp 2 Wochen hatten wir bereits über den in Schieflage geratenen geschlossenen Schiffsfonds HCI Shipping Select 17 berichtet. Doch nicht nur die in wirtschaftlich unruhigem Fahrwasser manövrierende HCI Shipping Select 17 Zielfondsgesellschaft HR Majesty bereitet den HCI Schiffsfonds Anlegern derzeit Grund zur Sorge. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet, trägt auch der zum Bestand des HCI Shipping Select 17 zählende und tiefrote Zahlen produzierende Produktentanker MT Hellespont Triumph seinen Anteil zur derzeit bestehenden Schieflage des HCI Dachfonds bei.
MT Hellespont Triumph läuft weiter unter Plan
Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe weiter berichtet, fuhr der im Rahmen der HCI Schiffsgesellschaft MT "Hellespont Triumph" GmbH & Co. KG in den HCI Shipping Select 17 eingegliederte 157.000 tdw Produktentanker noch bis letzten Monat unter der Flagge des zwischenzeitlich insolventen japanischen Reeders Sanko Steamship. Laut Informationen der Fondszeitung wartet der weit unter Plan laufende Produktentanker MT Hellespont Triumph nach Aufkündigung des Chartervertrages mit der Gläubigerschutz beantragten Reederei Sanko Steamship nach wie vor auf eine Anschlussbeschäftigung. Ob eine solche zeitnah erfolgen wird, ist nach Ansicht der Fondszeitung Analysten nicht zuletzt aufgrund des hohen Alters der MT Hellespont Triumph alles andere als gewährleistet.
HCI Shipping Select 17: Auch die weiteren HCI Fondsschiffe können Erwartungen nicht erfüllen
Doch auch die anderen HCI Shipping Select 17 Fondsschiffe - das Containerfeederschiff MS HR Majesty, das Mehrzweckfrachterschiff MS Emily C sowie die beiden Bulkcarrier MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair - sind nach Einschätzung der Fondszeitung bis dato weit unter den Erwartungen geblieben. Folge für die HCI Shipping Select 17 Anleger: Bereits seit 2009 müssen sie auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Doch unerfreulicher fällt für die Anleger des HCI Shipping Select 17 der Blick auf den gegenwärtigen Gegenwert ihrer Schiffsfonds Beteiligung aus: Dieser betrug laut Informationen des Portals www.zweitmarkt.de am 16.05.2012 gerade noch 7,5 % der ursprünglich in den HCI Schiffsfonds investierten Einlage.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz
MT Hellespont Triumph läuft weiter unter Plan
Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe weiter berichtet, fuhr der im Rahmen der HCI Schiffsgesellschaft MT "Hellespont Triumph" GmbH & Co. KG in den HCI Shipping Select 17 eingegliederte 157.000 tdw Produktentanker noch bis letzten Monat unter der Flagge des zwischenzeitlich insolventen japanischen Reeders Sanko Steamship. Laut Informationen der Fondszeitung wartet der weit unter Plan laufende Produktentanker MT Hellespont Triumph nach Aufkündigung des Chartervertrages mit der Gläubigerschutz beantragten Reederei Sanko Steamship nach wie vor auf eine Anschlussbeschäftigung. Ob eine solche zeitnah erfolgen wird, ist nach Ansicht der Fondszeitung Analysten nicht zuletzt aufgrund des hohen Alters der MT Hellespont Triumph alles andere als gewährleistet.
HCI Shipping Select 17: Auch die weiteren HCI Fondsschiffe können Erwartungen nicht erfüllen
Doch auch die anderen HCI Shipping Select 17 Fondsschiffe - das Containerfeederschiff MS HR Majesty, das Mehrzweckfrachterschiff MS Emily C sowie die beiden Bulkcarrier MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair - sind nach Einschätzung der Fondszeitung bis dato weit unter den Erwartungen geblieben. Folge für die HCI Shipping Select 17 Anleger: Bereits seit 2009 müssen sie auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Doch unerfreulicher fällt für die Anleger des HCI Shipping Select 17 der Blick auf den gegenwärtigen Gegenwert ihrer Schiffsfonds Beteiligung aus: Dieser betrug laut Informationen des Portals www.zweitmarkt.de am 16.05.2012 gerade noch 7,5 % der ursprünglich in den HCI Schiffsfonds investierten Einlage.
HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz
HCI Shipping Select 26: für Anleger rund 40% Verlust bei Verkauf der Schiffe
Der erst im Februar 2008 vom börsennotierten Emissionshaus HCI aufgelegte HCI Schiffsfonds Shipping Select 26 geht wahrscheinlich seinem Ende zu. Auf der Strecke bleiben einmal mehr die Anleger, die erhebliche Verluste erwarten können.
Nachdem Anfang Februar 2012 die zum Fonds gehörenden Produktentanker "Hellespont Centurion", "Hellespont Challenger", "Hellespont Charger" und "Hellespont Chieftain", die für die Reedereigruppe Hellespont fuhren, Insolvenzantrag stellen mussten, sollen die nunmehr verbliebenen Fondsschiffe verkauft werden. Wie den Anlegern mitgeteilt wurde, läge ein durchaus attraktives Kaufangebot für die vier Plattformversorger vor. Der Markt für Plattformversorger ist von der Krise der weltweiten Schifffahrtsmärkte nicht in gleicher Weise betroffen, wie die sonstigen Teilmärkte Container, Bulker oder Tanker.
Für die rund 1.900 Anleger, die insgesamt rund 65 Mio. € in den Fonds investiert haben, bliebe nach einem Verkauf der Plattformversorger ein Verlust von rund 40 % des investierten Kapitals. Im Fondsprospekt war ihnen eine annähernde Verdoppelung ihres eingesetzten Geldes in Aussicht gestellt worden.
Schadenersatz für Anleger des HCI Fonds Shipping Select 26
Vor dem Hintergrund der sich konkret abzeichnenden erheblichen Kapitalverluste sollten Anleger die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ernsthaft ins Auge fassen - die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
*** weitere Meldung
Zwei Schiffe des HCI Shipping Select Fonds XVI in der Insolvenz
Fünf Schiffsinsolvenzen innerhalb gut einer Woche müssen die Anleger des börsennotierten Emissionshauses HCI verkraften. Nach dem zum HCI Schiffsfonds Shipping Select XVII gehörenden Containerschiff MS Hammonia Majesty sowie dem Fonds MS Greta traf es nun zwei Tanker des HCI Shipping Select XVI, die Fondsschiffe MS Hellespont Trader und MS Hellespont Trooper sowie die MS Hellespont Triumph, einen im HCI Shipping Select XVII fahrenden Tanker.
Für die Anleger des HCI Shipping Select XVI bahnt sich damit der Totalverlust ihrer Einlagen an. Denn ob das letzte im Fonds verbleben Schiff, der Tanker MS Hellespont Trinity die derzeitige Krise übersteht, ist alles andere als sicher.
Tiefpunkt der Krise der Schifffahrtsmärkte erst in 12 - 18 Monaten erreicht
Die angespannte Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, die durch besonders niedrige Charterraten geprägt ist, fordert immer mehr Opfer unter den Fondsschiffen. Erschwert wird die Sanierung der angeschlagenen Schiffsfonds auch durch weiter massiv steigende Schiffskapazitäten. In den Orderbüchern der Werften stehen laut Fondszeitung rund 500 Containerschiffe mit einer kumulierten Transportkapazität von 3,6 Millionen TEU. Das entspräche etwa 23 Prozent der derzeitigen Flotte. Zwei Drittel davon stünden bereits 2013 zur Ablieferung an.
Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum sowie in China haben darüber hinaus nach Meinung der HSH Nordbank, einem der maßgeblichen Schiffsfinanzierer, die Unsicherheiten bezüglich der Aussichten für die Schifffahrt weiter erhöht. Infolge der Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite bewegten sich die Fracht- und Zeitcharterraten in allen drei Märkten (Containerschiffe, Massenguttransport und Öltanker) auf sehr niedrigem und nur zum Teil kostendeckendem Niveau. Daran werde sich in allernächster Zeit nichts ändern, so HSH in ihrem Halbjahresbericht 2012. Die Bank erwartet den Tiefpunkt im Zyklus der Branche in den kommenden zwölf bis 18 Monaten und rechnet nicht vor Ende 2013 mit dem Beginn einer langsamen Erholung bei Fracht- und Charterraten.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung von: Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der erst im Februar 2008 vom börsennotierten Emissionshaus HCI aufgelegte HCI Schiffsfonds Shipping Select 26 geht wahrscheinlich seinem Ende zu. Auf der Strecke bleiben einmal mehr die Anleger, die erhebliche Verluste erwarten können.
Nachdem Anfang Februar 2012 die zum Fonds gehörenden Produktentanker "Hellespont Centurion", "Hellespont Challenger", "Hellespont Charger" und "Hellespont Chieftain", die für die Reedereigruppe Hellespont fuhren, Insolvenzantrag stellen mussten, sollen die nunmehr verbliebenen Fondsschiffe verkauft werden. Wie den Anlegern mitgeteilt wurde, läge ein durchaus attraktives Kaufangebot für die vier Plattformversorger vor. Der Markt für Plattformversorger ist von der Krise der weltweiten Schifffahrtsmärkte nicht in gleicher Weise betroffen, wie die sonstigen Teilmärkte Container, Bulker oder Tanker.
Für die rund 1.900 Anleger, die insgesamt rund 65 Mio. € in den Fonds investiert haben, bliebe nach einem Verkauf der Plattformversorger ein Verlust von rund 40 % des investierten Kapitals. Im Fondsprospekt war ihnen eine annähernde Verdoppelung ihres eingesetzten Geldes in Aussicht gestellt worden.
Schadenersatz für Anleger des HCI Fonds Shipping Select 26
Vor dem Hintergrund der sich konkret abzeichnenden erheblichen Kapitalverluste sollten Anleger die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ernsthaft ins Auge fassen - die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
*** weitere Meldung
Zwei Schiffe des HCI Shipping Select Fonds XVI in der Insolvenz
Fünf Schiffsinsolvenzen innerhalb gut einer Woche müssen die Anleger des börsennotierten Emissionshauses HCI verkraften. Nach dem zum HCI Schiffsfonds Shipping Select XVII gehörenden Containerschiff MS Hammonia Majesty sowie dem Fonds MS Greta traf es nun zwei Tanker des HCI Shipping Select XVI, die Fondsschiffe MS Hellespont Trader und MS Hellespont Trooper sowie die MS Hellespont Triumph, einen im HCI Shipping Select XVII fahrenden Tanker.
Für die Anleger des HCI Shipping Select XVI bahnt sich damit der Totalverlust ihrer Einlagen an. Denn ob das letzte im Fonds verbleben Schiff, der Tanker MS Hellespont Trinity die derzeitige Krise übersteht, ist alles andere als sicher.
Tiefpunkt der Krise der Schifffahrtsmärkte erst in 12 - 18 Monaten erreicht
Die angespannte Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten, die durch besonders niedrige Charterraten geprägt ist, fordert immer mehr Opfer unter den Fondsschiffen. Erschwert wird die Sanierung der angeschlagenen Schiffsfonds auch durch weiter massiv steigende Schiffskapazitäten. In den Orderbüchern der Werften stehen laut Fondszeitung rund 500 Containerschiffe mit einer kumulierten Transportkapazität von 3,6 Millionen TEU. Das entspräche etwa 23 Prozent der derzeitigen Flotte. Zwei Drittel davon stünden bereits 2013 zur Ablieferung an.
Die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum sowie in China haben darüber hinaus nach Meinung der HSH Nordbank, einem der maßgeblichen Schiffsfinanzierer, die Unsicherheiten bezüglich der Aussichten für die Schifffahrt weiter erhöht. Infolge der Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite bewegten sich die Fracht- und Zeitcharterraten in allen drei Märkten (Containerschiffe, Massenguttransport und Öltanker) auf sehr niedrigem und nur zum Teil kostendeckendem Niveau. Daran werde sich in allernächster Zeit nichts ändern, so HSH in ihrem Halbjahresbericht 2012. Die Bank erwartet den Tiefpunkt im Zyklus der Branche in den kommenden zwölf bis 18 Monaten und rechnet nicht vor Ende 2013 mit dem Beginn einer langsamen Erholung bei Fracht- und Charterraten.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Pressemitteilung von: Nittel / Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
HCI Shipping Select XI fordert Geld von Anlegern – Drohende Insolvenz bei zwei Schiffen
Anleger der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XI sollen mit frischem Geld zwei Schiffe vor dem Untergang retten. Wie berichtet wird, werden sie aufgefordert, den beiden Schiffen MS Bianca Rambow und MS Pauline weiteres Geld zur Verfügung zu stellen. Sonst seien beide Schiffe akut von einer Insolvenz bedroht. Eine schwierige Entscheidung für die Anlieger: Noch mehr Kapital investieren, um die Schiffe zu retten oder die Reißleine ziehen und sich rechtliche Unterstützung beim Fachanwalt holen.
Für den Schiffsfonds HCI Shipping Select XI wäre die Insolvenz der MS Bianca Rambow und MS Pauline die zweite und dritte Zahlungsunfähigkeit binnen weniger Monate, nachdem Anfang 2012 das Fondsschiffe MS HR Magician Insolvenz anmeldete. Die 2005 aufgelegte Schiffsbeteiligung verfügt neben den drei bereits genannten Schiffen noch über die Schiffe MS HR Recognition, MS HR Recommendation und MS Sleipnir.
Was können die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XI angesichts der Geldforderungen bzw. der drohenden Insolvenzen unternehmen?
Ob die Anleger dem Schiffsfonds weiteres Geld zur Verfügung stellen möchten, müssen sie selbst entscheiden. Sie können aber auch Alternativen zur der Wahl zwischen Nachschuss und drohender Insolvenz suchen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des HCI Shipping Select XI eine verlustfreie Trennung von der Schiffsbeteiligung ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler überprüft werden.
Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen
Da viele Gespräche zur Anlageberatung die Anleger nicht ordnungsgemäß über die verschiedenen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufklärten, gibt es lohnende Ansatzpunkte. So wurde von den Anlageberatern oft nicht auf die unternehmerischen Risiken hingewiesen, die mit einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XI verbunden sind – bei einem Dachfonds handelt es sich um eine Beteiligung an verschiedenen Schifffahrtsunternehmen. Mit dem unternehmerischen Charakter verknüpft sind Risiken wie die jetzt aktuelle Nachschussproblematik oder das generelle Risiko des Totalverlusts. Wegen dieser Risiken eignet sich ein Schiffsfonds auch nicht für die sichere Altersvorsorge. Des Weiteren musste Anlegern bei der Anlageberatung die Funktionsweise eines geschlossenen Schiffsfonds erläutert werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Beratungsfehler vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XI lösen Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anleger aus. Angesichts der Geldforderungen bzw. der anderenfalls in Aussicht gestellten Insolvenzen sollten Anleger, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch Fehler aufwies, nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die individuellen Ansprüche und Rechte der Anleger des HCI Shipping Select XI durchsetzen.
* Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
Für den Schiffsfonds HCI Shipping Select XI wäre die Insolvenz der MS Bianca Rambow und MS Pauline die zweite und dritte Zahlungsunfähigkeit binnen weniger Monate, nachdem Anfang 2012 das Fondsschiffe MS HR Magician Insolvenz anmeldete. Die 2005 aufgelegte Schiffsbeteiligung verfügt neben den drei bereits genannten Schiffen noch über die Schiffe MS HR Recognition, MS HR Recommendation und MS Sleipnir.
Was können die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XI angesichts der Geldforderungen bzw. der drohenden Insolvenzen unternehmen?
Ob die Anleger dem Schiffsfonds weiteres Geld zur Verfügung stellen möchten, müssen sie selbst entscheiden. Sie können aber auch Alternativen zur der Wahl zwischen Nachschuss und drohender Insolvenz suchen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des HCI Shipping Select XI eine verlustfreie Trennung von der Schiffsbeteiligung ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler überprüft werden.
Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen
Da viele Gespräche zur Anlageberatung die Anleger nicht ordnungsgemäß über die verschiedenen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufklärten, gibt es lohnende Ansatzpunkte. So wurde von den Anlageberatern oft nicht auf die unternehmerischen Risiken hingewiesen, die mit einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XI verbunden sind – bei einem Dachfonds handelt es sich um eine Beteiligung an verschiedenen Schifffahrtsunternehmen. Mit dem unternehmerischen Charakter verknüpft sind Risiken wie die jetzt aktuelle Nachschussproblematik oder das generelle Risiko des Totalverlusts. Wegen dieser Risiken eignet sich ein Schiffsfonds auch nicht für die sichere Altersvorsorge. Des Weiteren musste Anlegern bei der Anlageberatung die Funktionsweise eines geschlossenen Schiffsfonds erläutert werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Beratungsfehler vor der Investition in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XI lösen Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anleger aus. Angesichts der Geldforderungen bzw. der anderenfalls in Aussicht gestellten Insolvenzen sollten Anleger, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch Fehler aufwies, nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die individuellen Ansprüche und Rechte der Anleger des HCI Shipping Select XI durchsetzen.
* Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen
HCI Shipping Select XX: MS Colleen insolvent
Zweites Finanzierungskonzept, Wechsel der Reederei - die noch Anfang 2012 umgesetzten Maßnahmen um das Fondsschiff MS "Colleen" des HCI-Dachfonds Shipping Select XX über Wasser zu halten, waren vergebens. Am 23. Oktober 2012 bestellte das Amtsgericht Pinneberg einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das erste der sechs Fondsschiffe des im Jahr 2006 emittierten HCI Dachfonds.
Doch auch den übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut:
- Die Hammonia Palatium, ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
- Die Benedikt Rambow hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Der LPG-Tanker GasChem Ice erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf.
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
Zweites Finanzierungskonzept, Wechsel der Reederei - die noch Anfang 2012 umgesetzten Maßnahmen um das Fondsschiff MS "Colleen" des HCI-Dachfonds Shipping Select XX über Wasser zu halten, waren vergebens. Am 23. Oktober 2012 bestellte das Amtsgericht Pinneberg einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das erste der sechs Fondsschiffe des im Jahr 2006 emittierten HCI Dachfonds.
Doch auch den übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut:
- Die Hammonia Palatium, ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
- Die Benedikt Rambow hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen können nicht geleistet werden.
- Der LPG-Tanker GasChem Ice erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.
Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich erhebliche Fehler auf.
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.
HCI MS Pandora in der Insolvenz
Laut der aktuellen Ausgabe des Fondstelegramms wurde über das Vermögen der MS Pandora Interscan Carriers GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Damit musste nun eine weitere Schiffffondsgesellschaft wegen ihrer Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das Insolvenzgericht antreten.
Die MS Pandora Interscan Carriers GmbH & Co. KG gehört zu den 8 Fondsschiffen des Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII, der 2004 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 43 Mio. Euro am Markt platziert wurde.
Bereits vor der Insolvenzanmeldung mussten die 675 Anleger des Schifffonds finanzielle Einbußen hinnehmen. 2010 waren sie gezwungen aufgrund einer rückläufigen Leistungsbilanz ihre Zustimmung zu einem Sanierungskonzept zu erteilen. Nach den Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de warten die Anleger schon seit dem Jahr 2009 vergeblich auf die einst sicher geglaubten Ausschüttungen. Auf Grund der aktuellen Insolvenzanmeldung werden sich die betroffenen Anleger auf weitere finanzielle Belastungen einstellen müssen.
* Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Die MS Pandora Interscan Carriers GmbH & Co. KG gehört zu den 8 Fondsschiffen des Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII, der 2004 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 43 Mio. Euro am Markt platziert wurde.
Bereits vor der Insolvenzanmeldung mussten die 675 Anleger des Schifffonds finanzielle Einbußen hinnehmen. 2010 waren sie gezwungen aufgrund einer rückläufigen Leistungsbilanz ihre Zustimmung zu einem Sanierungskonzept zu erteilen. Nach den Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de warten die Anleger schon seit dem Jahr 2009 vergeblich auf die einst sicher geglaubten Ausschüttungen. Auf Grund der aktuellen Insolvenzanmeldung werden sich die betroffenen Anleger auf weitere finanzielle Belastungen einstellen müssen.
* Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
HCI Shipping Select XVI - Berliner Kanzlei verunsichert Anleger
Von Mandanten, die wir im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am HCI-Fonds Shipping Select XVI vertreten, wurde uns mitgeteilt, dass sie in den letzten Tagen von einer in Berlin-Moabit ansässigen Anwaltskanzlei unaufgefordert Post erhalten haben. Konkret wird die Vertretung gegen Gründungsgesellschafter des Fonds angeboten und die Anmeldung von vermeintlichen Ansprüchen der Anleger im Insolvenzverfahren. Mit der Begründung, dass die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen alsbald abläuft, wird auf die Anleger Entscheidungsdruck ausgeübt.
Werbung um ein Mandat im Einzelfall ist berufsrechtlich verboten
Nach § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung sind Werbemaßnahmen von Rechtsanwälten grundsätzlich erlaubt, soweit sie nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sind. Das, was die Kollegen hier machen, ist unseres Erachtens nach unzulässige Werbung um ein Mandat im Einzelfall, nämlich die Vertretung im Insolvenzverfahren und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.
Missbräuchliche Verwendung von gesellschaftsinternen Adressen
Bei den Namen und Anschriften der Treugeber des HCI-Fonds Shipping Select XVI handelt es sich um vertrauliche Daten. Ansprüche der Treugeber auf Herausgabe dieser Daten rechtfertigen sich ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, dass die Anleger diese Daten zur Wahrung ihrer Gesellschafter- oder Treugeberrechte benötigen, so der Bundesgerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung. Dementsprechend ist die Verwendung dieser ausschließlich ihren Mandanten zustehenden Daten durch Anwälte zu Werbezwecken nicht gestattet. Darüber hinaus stellt die Verwendung dieser Daten für anwaltliche Werbung nach unserem Dafürhalten auch einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.
Anleger haben keine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft
Der Vorschlag, Ansprüche der Anleger in einem Insolvenzverfahren anmelden zu wollen, geht - insbesondere wirtschaftlich betrachtet - ins Leere. Denn die Anleger haben zum einen lediglich mit der Treuhandgesellschaft einen Vertrag, die ihrerseits die Kommanditanteile hält. Sofern Ihnen im Innenverhältnis ein kommanditisten-ähnlicher Status eingeräumt wird, erhalten Sie entsprechend ihres Anteils am Kapital der Gesellschaft einen Anteil eines nach Liquidation verbleibenden Gesellschaftsvermögens. Ansprüche der Kommanditisten sind dabei immer gegenüber Ansprüchen der Gläubiger nachrangig. Da, wovon auch die Kollegen auszugehen scheinen, der Erlös aus der Verwertung der Schiffe nicht ausreichen wird, die Darlehensforderungen der finanzierenden Banken auszugleichen, werden die Kommanditisten aller Voraussicht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen erhalten. Daher macht die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren aus Anlegersicht schon wirtschaftlich keinen Sinn.
Es besteht kein akuter Handlungsbedarf wegen des Ablaufs der Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen
Da im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist und eines solche, wenn sie verbleiben würde, automatisch an die Treuhänderin und über diese an die Treugeber (Anleger) ausgekehrt würde, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen beratende Banken und Anlageberater
Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Anleger sich auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen diejenigen konzentrieren, die sie im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung beraten haben: Banken, Sparkassen und Berater. Regelmäßig anzutreffende Beratungs- und Prospektfehler eröffnen hierfür aussichtsreiche Möglichkeiten.
* Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Werbung um ein Mandat im Einzelfall ist berufsrechtlich verboten
Nach § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung sind Werbemaßnahmen von Rechtsanwälten grundsätzlich erlaubt, soweit sie nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sind. Das, was die Kollegen hier machen, ist unseres Erachtens nach unzulässige Werbung um ein Mandat im Einzelfall, nämlich die Vertretung im Insolvenzverfahren und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.
Missbräuchliche Verwendung von gesellschaftsinternen Adressen
Bei den Namen und Anschriften der Treugeber des HCI-Fonds Shipping Select XVI handelt es sich um vertrauliche Daten. Ansprüche der Treugeber auf Herausgabe dieser Daten rechtfertigen sich ausschließlich unter dem Gesichtspunkt, dass die Anleger diese Daten zur Wahrung ihrer Gesellschafter- oder Treugeberrechte benötigen, so der Bundesgerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung. Dementsprechend ist die Verwendung dieser ausschließlich ihren Mandanten zustehenden Daten durch Anwälte zu Werbezwecken nicht gestattet. Darüber hinaus stellt die Verwendung dieser Daten für anwaltliche Werbung nach unserem Dafürhalten auch einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.
Anleger haben keine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft
Der Vorschlag, Ansprüche der Anleger in einem Insolvenzverfahren anmelden zu wollen, geht - insbesondere wirtschaftlich betrachtet - ins Leere. Denn die Anleger haben zum einen lediglich mit der Treuhandgesellschaft einen Vertrag, die ihrerseits die Kommanditanteile hält. Sofern Ihnen im Innenverhältnis ein kommanditisten-ähnlicher Status eingeräumt wird, erhalten Sie entsprechend ihres Anteils am Kapital der Gesellschaft einen Anteil eines nach Liquidation verbleibenden Gesellschaftsvermögens. Ansprüche der Kommanditisten sind dabei immer gegenüber Ansprüchen der Gläubiger nachrangig. Da, wovon auch die Kollegen auszugehen scheinen, der Erlös aus der Verwertung der Schiffe nicht ausreichen wird, die Darlehensforderungen der finanzierenden Banken auszugleichen, werden die Kommanditisten aller Voraussicht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Zahlungen erhalten. Daher macht die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren aus Anlegersicht schon wirtschaftlich keinen Sinn.
Es besteht kein akuter Handlungsbedarf wegen des Ablaufs der Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen
Da im Zuge des Insolvenzverfahrens nicht einmal mit einer vollständigen Befriedigung der bevorrechtigter Gläubiger zu rechnen ist und eines solche, wenn sie verbleiben würde, automatisch an die Treuhänderin und über diese an die Treugeber (Anleger) ausgekehrt würde, besteht keine Veranlassung, etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen beratende Banken und Anlageberater
Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, wenn Anleger sich auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen diejenigen konzentrieren, die sie im Vorfeld der Beteiligungsentscheidung beraten haben: Banken, Sparkassen und Berater. Regelmäßig anzutreffende Beratungs- und Prospektfehler eröffnen hierfür aussichtsreiche Möglichkeiten.
* Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Erstes Urteil zu Schiffsfonds in Österreich – Erste Bank muss zahlen
Erste-Bank-Berater hat Anleger zum Werterhalt von 350.000 Euro Schiffsfond empfohlen.
Anleger wurden laut Gerichtsurteil von der Erste Bank nicht über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt. Die Bank, die Beteiligungen an HCI Shipping Select verkauft hat, wurde jetzt erfolgreich geklagt. Vier von acht Schiffen gingen Pleite. Die Bank muss jetzt 55 Prozent des Verlustes übernehmen. Auch Raiffeisen und Volksbank haben Schiffsfonds im großen Stil vertrieben.
Zu den deutschen Schiffsfonds, mit denen rund 10.000 heimische Anleger hunderte Millionen Euro verloren haben, liegt nun ein erstes Urteil in Österreich vor. Das Handelsgericht (HG) Wien gab zwei Klägern, die über die Erste Bank eine Beteiligung namens HCI Shipping Select 26 erworben hatten, Recht. Der Bankberater hat seine Kunden demnach nicht auf die zahlreichen Risiken der Veranlagung hingewiesen und dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Jetzt muss das Institut zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Erste Bank will in Berufung gehen und spricht von einem "komplexen Einzelfall".
Berater empfahl als sichere Geldanlage 350.000 Euro in Schiffsfonds zu investieren
Die Anleger hatten ihre Ersparnisse in Höhe von 480.000 Euro ursprünglich bei der Sparkasse deponiert. Bis Anfang 2008 verloren diese an Wert, der Berater empfahl den Klägern, zur Erste Bank zu wechseln. Von den verbliebenen 400.000 Euro sollten 350.000 Euro 100 Prozent kapitalgesichert investiert werden, 50.000 Euro risiko- und ertragreicher. Der kleinere Betrag ging in OMV- und Flughafen-Wien-Aktien, zum Werterhalt hat der Bankberater den HCI-Fonds empfohlen. Er hat ihnen erklärt, bei einer Schiffsbeteiligung könne nichts passieren, da das Risiko auf acht Schiffe verteilt sei und diese außerdem versichert seien. Vier der acht Schiffe seien langfristig verchartert, bei den anderen handle es sich um doppelwandige Tankschiffe, sie stark nachgefragt würden. Schlimmstenfalls gebe es weniger Ertrag, so der Bankmitarbeiter laut Darstellung der Kläger.
Auf Risiko des Totalverlustes nicht hingewiesen
Weitere Risikofaktoren seien nicht erörtert worden. Derer gab es so einige: Es handelte sich bei dem Investment um eine Kommanditbeteiligung, es bestand ein Totalverlustrisiko, die Abhängigkeit vom Dollarkurs, eine mögliche Nachschusspflicht oder die Volatilität künftiger Charterraten. Auch über die sogenannte Loan-to-value-Klausel über die Besicherung der Schiffe habe es keine Informationen gegeben. Die Schiffe waren mit Hypotheken belastet; sollte der Wert eines Schiffs fallen und es zur Besicherung nicht mehr ausreichen, müssten die Anleger Geld nachschießen. Den Anlegern war auch nicht bewusst, dass sie de facto keine Möglichkeiten hatten, vor 2020 auszusteigen, ebenso wenig, dass 10,6 Prozent des Anlagekapitals nicht in die Schiffe flossen, sondern in Gründungs-und Emissionskosten aufgingen. Der Kapitalmarktprospekt sei ihnen nie ausgehändigt worden, lediglich eine detaillierte Verkaufsbroschüre, die aber nicht auf alle Risiken hinwies.
Bankberater beschwichtigste seit 2009
Im Jahr 2009 zogen dann erste dunkle Wolken auf. Die Kläger wurden darüber informiert, dass es zu Preisminderungen kam, weil Schiffstanker zu spät fertiggestellt wurden. Im Laufe des Jahres 2010 erfuhren sie, dass keine Auszahlungen stattfinden. Der Bankberater habe sie jedoch stets beschwichtigt und auf momentane Schwierigkeiten verwiesen. Ende 2011 hieß es dann, das Finanzierungskonzept sei gefährdet. Im Februar 2012 schließlich die Hiobsbotschaft: Es sei das Insolvenzverfahren angemeldet worden, daher dräue der Totalverlust.
Zwischenzeitlich ist klar, dass es bei vier Produkt- und Chemikalientankern tatsächlich zu einem Totalverlust kommen wird. Bei vier Plattformversorgungsschiffen steht noch nicht fest, ob die Anleger ihr Geld wiedersehen werden.
Die Erste Bank sah das freilich anders und verwies im Verfahren auf die Anlegererfahrung der Kläger - zwei Unternehmer. Der Berater habe ihnen sehr wohl erklärt, dass es sich bei der HCI nicht um ein Wertpapier, sondern um eine Kommanditgesellschaft handelte. Sie hätten einen Informationsprospekt und auch den Kapitalmarktprospekt erhalten. In letzterem seien die Risiken, darunter das der Fremdfinanzierung und der Schiffshypotheken, ausführlich dargestellt gewesen. Die Bank war außerdem der Meinung, dass das Klagebegehren schon verjährt war.
Damit konnte sich das Geldhaus bei HG-Richter Heinz-Ludwig Majer nicht durchsetzen. Die Erste Bank hätte die beiden Anleger "umfassend" über die Risiken der Veranlagung informieren müssen. "Eine ihrer zentralen Pflichten wäre es ... gewesen, auf das ... Verlustrisiko und die spekulative Natur der Anlage sowie auf die mangelnde Handelbarkeit hinzuweisen. Dies wurde unterlassen", stellte der Richter fest. "Es handelt sich dabei um eine Sorgfaltswidrigkeit, die einem sorgfältigen Bankkaufmann keinesfalls unterlaufen würde."
Kläger kriegt 55 Prozent der Investitionssumme zurück
Da der Schaden noch nicht endgültig beziffert werden kann, wandte das Handelsgericht eine Art Kunstgriff an: 55 Prozent der Investitionssumme - diese entfallen auf die bereits insolventen Tanker ("MT-Hellespont"-Schiffe) - wurden den Klägern sofort zugesprochen. Für die restlichen 45 Prozent verwies der Richter auf den sogenannten Feststellungsanspruch: Er stelle also bereits jetzt fest, dass die Erste Bank für den etwaigen weiteren Schaden haftet.
Einwand der Bank, Kläger wäre erfahren, wurde abgeschmettert
Den Einwand der Bank, dass die Kläger erfahrene Anleger gewesen seien, schmetterte Richter Majer ab. Theoretisch könnte ein Mitverschulden dann in Betracht kommen, wenn sich der Kunde auf dem Anlagesektor hervorragend auskennt und ihm die Unrichtigkeit der Anlageberatung auffallen hätte müssen, wird in dem Urteil, das der APA vorliegt, ausgeführt. Im konkreten Fall jedoch gelte das nicht, da die Kläger davor noch nie eine Kommanditbeteiligung gewinnbringend veräußert hatten oder dies versucht hätten.
Auch Raiffeisen und Volksbank haben die Fonds in großem Stil vertrieben
"Hätten die Anleger von der Möglichkeit eines Totalverlusts gewusst, hätten sie nicht gezeichnet", so der Rechtsvertreter der Kläger, Benedikt Wallner. Der Wiener Anwalt vertritt einige hundert Geschädigte, die - vielfach zur Vorsorge - in deutsche Schiffsfonds oder -beteiligungen (zum Beispiel HCI oder MPC) investiert hatten. Diese wurden nicht nur von der Ersten, sondern auch von anderen Großbanken, etwa Raiffeisen oder Volksbanken, in großem Stil vertrieben. Bis zu 700 Mio. Euro haben österreichische Anleger von 2004 bis 2008 via Fonds in Kühl- und Containerschiffe oder Tanker gesteckt. Dann kam die Krise und mit ihr der Zusammenbruch des Containermarkts, dem speziell in Deutschland unglaubliche Höhenflüge vorhergesagt worden waren. Mittlerweile muss fast täglich ein deutsches Schiff Insolvenz anmelden oder zum Verschrottungspreis verscherbelt werden.
* Format
Erste-Bank-Berater hat Anleger zum Werterhalt von 350.000 Euro Schiffsfond empfohlen.
Anleger wurden laut Gerichtsurteil von der Erste Bank nicht über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt. Die Bank, die Beteiligungen an HCI Shipping Select verkauft hat, wurde jetzt erfolgreich geklagt. Vier von acht Schiffen gingen Pleite. Die Bank muss jetzt 55 Prozent des Verlustes übernehmen. Auch Raiffeisen und Volksbank haben Schiffsfonds im großen Stil vertrieben.
Zu den deutschen Schiffsfonds, mit denen rund 10.000 heimische Anleger hunderte Millionen Euro verloren haben, liegt nun ein erstes Urteil in Österreich vor. Das Handelsgericht (HG) Wien gab zwei Klägern, die über die Erste Bank eine Beteiligung namens HCI Shipping Select 26 erworben hatten, Recht. Der Bankberater hat seine Kunden demnach nicht auf die zahlreichen Risiken der Veranlagung hingewiesen und dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Jetzt muss das Institut zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Erste Bank will in Berufung gehen und spricht von einem "komplexen Einzelfall".
Berater empfahl als sichere Geldanlage 350.000 Euro in Schiffsfonds zu investieren
Die Anleger hatten ihre Ersparnisse in Höhe von 480.000 Euro ursprünglich bei der Sparkasse deponiert. Bis Anfang 2008 verloren diese an Wert, der Berater empfahl den Klägern, zur Erste Bank zu wechseln. Von den verbliebenen 400.000 Euro sollten 350.000 Euro 100 Prozent kapitalgesichert investiert werden, 50.000 Euro risiko- und ertragreicher. Der kleinere Betrag ging in OMV- und Flughafen-Wien-Aktien, zum Werterhalt hat der Bankberater den HCI-Fonds empfohlen. Er hat ihnen erklärt, bei einer Schiffsbeteiligung könne nichts passieren, da das Risiko auf acht Schiffe verteilt sei und diese außerdem versichert seien. Vier der acht Schiffe seien langfristig verchartert, bei den anderen handle es sich um doppelwandige Tankschiffe, sie stark nachgefragt würden. Schlimmstenfalls gebe es weniger Ertrag, so der Bankmitarbeiter laut Darstellung der Kläger.
Auf Risiko des Totalverlustes nicht hingewiesen
Weitere Risikofaktoren seien nicht erörtert worden. Derer gab es so einige: Es handelte sich bei dem Investment um eine Kommanditbeteiligung, es bestand ein Totalverlustrisiko, die Abhängigkeit vom Dollarkurs, eine mögliche Nachschusspflicht oder die Volatilität künftiger Charterraten. Auch über die sogenannte Loan-to-value-Klausel über die Besicherung der Schiffe habe es keine Informationen gegeben. Die Schiffe waren mit Hypotheken belastet; sollte der Wert eines Schiffs fallen und es zur Besicherung nicht mehr ausreichen, müssten die Anleger Geld nachschießen. Den Anlegern war auch nicht bewusst, dass sie de facto keine Möglichkeiten hatten, vor 2020 auszusteigen, ebenso wenig, dass 10,6 Prozent des Anlagekapitals nicht in die Schiffe flossen, sondern in Gründungs-und Emissionskosten aufgingen. Der Kapitalmarktprospekt sei ihnen nie ausgehändigt worden, lediglich eine detaillierte Verkaufsbroschüre, die aber nicht auf alle Risiken hinwies.
Bankberater beschwichtigste seit 2009
Im Jahr 2009 zogen dann erste dunkle Wolken auf. Die Kläger wurden darüber informiert, dass es zu Preisminderungen kam, weil Schiffstanker zu spät fertiggestellt wurden. Im Laufe des Jahres 2010 erfuhren sie, dass keine Auszahlungen stattfinden. Der Bankberater habe sie jedoch stets beschwichtigt und auf momentane Schwierigkeiten verwiesen. Ende 2011 hieß es dann, das Finanzierungskonzept sei gefährdet. Im Februar 2012 schließlich die Hiobsbotschaft: Es sei das Insolvenzverfahren angemeldet worden, daher dräue der Totalverlust.
Zwischenzeitlich ist klar, dass es bei vier Produkt- und Chemikalientankern tatsächlich zu einem Totalverlust kommen wird. Bei vier Plattformversorgungsschiffen steht noch nicht fest, ob die Anleger ihr Geld wiedersehen werden.
Die Erste Bank sah das freilich anders und verwies im Verfahren auf die Anlegererfahrung der Kläger - zwei Unternehmer. Der Berater habe ihnen sehr wohl erklärt, dass es sich bei der HCI nicht um ein Wertpapier, sondern um eine Kommanditgesellschaft handelte. Sie hätten einen Informationsprospekt und auch den Kapitalmarktprospekt erhalten. In letzterem seien die Risiken, darunter das der Fremdfinanzierung und der Schiffshypotheken, ausführlich dargestellt gewesen. Die Bank war außerdem der Meinung, dass das Klagebegehren schon verjährt war.
Damit konnte sich das Geldhaus bei HG-Richter Heinz-Ludwig Majer nicht durchsetzen. Die Erste Bank hätte die beiden Anleger "umfassend" über die Risiken der Veranlagung informieren müssen. "Eine ihrer zentralen Pflichten wäre es ... gewesen, auf das ... Verlustrisiko und die spekulative Natur der Anlage sowie auf die mangelnde Handelbarkeit hinzuweisen. Dies wurde unterlassen", stellte der Richter fest. "Es handelt sich dabei um eine Sorgfaltswidrigkeit, die einem sorgfältigen Bankkaufmann keinesfalls unterlaufen würde."
Kläger kriegt 55 Prozent der Investitionssumme zurück
Da der Schaden noch nicht endgültig beziffert werden kann, wandte das Handelsgericht eine Art Kunstgriff an: 55 Prozent der Investitionssumme - diese entfallen auf die bereits insolventen Tanker ("MT-Hellespont"-Schiffe) - wurden den Klägern sofort zugesprochen. Für die restlichen 45 Prozent verwies der Richter auf den sogenannten Feststellungsanspruch: Er stelle also bereits jetzt fest, dass die Erste Bank für den etwaigen weiteren Schaden haftet.
Einwand der Bank, Kläger wäre erfahren, wurde abgeschmettert
Den Einwand der Bank, dass die Kläger erfahrene Anleger gewesen seien, schmetterte Richter Majer ab. Theoretisch könnte ein Mitverschulden dann in Betracht kommen, wenn sich der Kunde auf dem Anlagesektor hervorragend auskennt und ihm die Unrichtigkeit der Anlageberatung auffallen hätte müssen, wird in dem Urteil, das der APA vorliegt, ausgeführt. Im konkreten Fall jedoch gelte das nicht, da die Kläger davor noch nie eine Kommanditbeteiligung gewinnbringend veräußert hatten oder dies versucht hätten.
Auch Raiffeisen und Volksbank haben die Fonds in großem Stil vertrieben
"Hätten die Anleger von der Möglichkeit eines Totalverlusts gewusst, hätten sie nicht gezeichnet", so der Rechtsvertreter der Kläger, Benedikt Wallner. Der Wiener Anwalt vertritt einige hundert Geschädigte, die - vielfach zur Vorsorge - in deutsche Schiffsfonds oder -beteiligungen (zum Beispiel HCI oder MPC) investiert hatten. Diese wurden nicht nur von der Ersten, sondern auch von anderen Großbanken, etwa Raiffeisen oder Volksbanken, in großem Stil vertrieben. Bis zu 700 Mio. Euro haben österreichische Anleger von 2004 bis 2008 via Fonds in Kühl- und Containerschiffe oder Tanker gesteckt. Dann kam die Krise und mit ihr der Zusammenbruch des Containermarkts, dem speziell in Deutschland unglaubliche Höhenflüge vorhergesagt worden waren. Mittlerweile muss fast täglich ein deutsches Schiff Insolvenz anmelden oder zum Verschrottungspreis verscherbelt werden.
* Format
HCI Shipping Select 18: MS Mark Twain insolvent
Erneut funkt ein Schiffsfonds S.O.S.: Das Containerschiff MS Mark Twain des Dachfonds HCI Shipping Select 18 ist insolvent, meldet das fondstelegramm am 10. April. Das MS Mark Twain ist im Besitz der MS „MT Schlüter“ GmbH & Co.KG, über die das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 67e IN 98/13).
Zum Dachfonds HCI Shipping Select 18, der 2006 aufgelegt wurde, gehören neben dem MS Mark Twain noch die Containerschiffe MS Alisa, MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum.
Das MS Mark Twain befand sich schon längere Zeit in schwerer See. Insofern kommt die Insolvenz nicht wirklich überraschend. Dennoch ist sie natürlich ein Schlag für die Anleger. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann den Anlegern aber Mut machen. Er rät, die Anlage zügig von einem versierten Fachanwalt überprüfen zu lassen, um eventuell Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.
„Die Praxis zeigt, dass es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder fehlerhafte Beratung gegeben hat. Häufig wurden die Anleger nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust ihres Geldes aufgeklärt. Diese Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Cäsar-Preller. Statt über die Risiken aufzuklären, seien Schiffsfonds in vielen Fällen sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen worden. „Die Realität sieht aber anders aus. Wer in einen Schiffsfonds investiert wird zum Miteigentümer – mit allen wirtschaftlichen Chancen und Risiken“, so der Jurist.
Außerdem müssen die Anleger auch über die Provisionszahlungen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, so genannte Kick-Backs, aufgeklärt werden
* Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Zum Dachfonds HCI Shipping Select 18, der 2006 aufgelegt wurde, gehören neben dem MS Mark Twain noch die Containerschiffe MS Alisa, MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum.
Das MS Mark Twain befand sich schon längere Zeit in schwerer See. Insofern kommt die Insolvenz nicht wirklich überraschend. Dennoch ist sie natürlich ein Schlag für die Anleger. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann den Anlegern aber Mut machen. Er rät, die Anlage zügig von einem versierten Fachanwalt überprüfen zu lassen, um eventuell Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.
„Die Praxis zeigt, dass es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds immer wieder fehlerhafte Beratung gegeben hat. Häufig wurden die Anleger nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust ihres Geldes aufgeklärt. Diese Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Cäsar-Preller. Statt über die Risiken aufzuklären, seien Schiffsfonds in vielen Fällen sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen worden. „Die Realität sieht aber anders aus. Wer in einen Schiffsfonds investiert wird zum Miteigentümer – mit allen wirtschaftlichen Chancen und Risiken“, so der Jurist.
Außerdem müssen die Anleger auch über die Provisionszahlungen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, so genannte Kick-Backs, aufgeklärt werden
* Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
HCI Shipping Select 18: Investition in vier Containerschiffe
Der Schiffsfondsinitiator HCI Capital AG hatte den insgesamt vier Container umfassenden Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 220.990.00,00 $ aufgelegt. An den insgesamt vier Containerschiffen des HCI Shipping Select 18 - der MS „Hammonia Emden“, der MS „Hammonia Husum“, der MS „Alise“ und der MS „Mark Twain“ – hatten sich laut HCI Leistungsbilanz ca. 2000 Anleger beteiligt. Wie der HCI Leistungsbilanz ferner zu entnehmen ist, betrug die Fremdkapitalquote zum Zeitpunkt der Erstemission des HCI Shipping Select 18 $ 148.790.000,00. Gemäß Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de betrug die Fremdkapitalquote des HCI Shipping Select XVIII zum 31.12.2010 noch $ 88.925.209.00.
HCI Shipping Select 18: Sanierungskonzept für Zielfonds MS „Mark Twain“ gescheitert
Ein auf Druck der Gläubigerbank zustande gekommenes und Ende vergangenen Jahres seitens der HCI Shipping Select 18 Gesellschafter mehrheitlich angenommenes Sanierungskonzept vermochte den unter eingebrochenen Charterraten sowie hohen Betriebs- und Tilgungsausgaben leidenden HCI Shipping Select 18 Zielfonds MS „Mark Twain“ nicht mehr zu retten.
Wie aus einem der Kanzlei Hänssler & Häcker vorliegenden und Anfang Februar dieses Jahres an die HCI Shipping Select 18 ergangene Rundschreiben der Fondsgesellschaft hervorgeht, konnten trotz des Mehrheitsbeschlusses die für eine Rettung des HCI Zielfonds anvisierten $ 2, 6 Millionen nicht von den HCI Shipping Select 18 Zeichnern eingesammelt werden. Wie aus dem Rundschreiben ferner hervorgeht, hatten sich die in der jüngsten Gesellschafterversammlung dann doch noch mehrheitlich für einen Verkauf der MS „Mark Twain“ ausgesprochenen Gesellschafter des HCI Shipping Select 18 an dem letztlich gescheiterten Finanzierungskonzept lediglich mit einer Summe in Höhe von $ 1.253792,77 beteiligt.
HCI Shipping Select 18 Anlegern drohen hohe Verluste
Unabhängig von der jetzt bekannt gewordenen Insolvenz des HCI Shipping Select 18 Zielfonds MS „Mark Twain“ verlief die bisherige Entwicklung des HCI Shipping Select 18 für dessen 2000 Anleger alles andere als planmäßig: So warten die HCI Shipping Select 18 Anleger seit der Auflage des Fonds vergebens auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Auch im Falle eines vorzeitigen Verkaufs müssen sich die Zeichner des HCI Shipping Select 18 auf hohe Verluste einstellen: So betrug der Rückkaufswert laut www.zweitmarkt.de zuletzt nur noch 11, 5 % (Stand: 04.04.2013).
HCI Shipping Select 18 Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von HCI Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen HCI Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese HCI Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI - Shipping Select XVIII-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI - Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
* Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
Der Schiffsfondsinitiator HCI Capital AG hatte den insgesamt vier Container umfassenden Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 220.990.00,00 $ aufgelegt. An den insgesamt vier Containerschiffen des HCI Shipping Select 18 - der MS „Hammonia Emden“, der MS „Hammonia Husum“, der MS „Alise“ und der MS „Mark Twain“ – hatten sich laut HCI Leistungsbilanz ca. 2000 Anleger beteiligt. Wie der HCI Leistungsbilanz ferner zu entnehmen ist, betrug die Fremdkapitalquote zum Zeitpunkt der Erstemission des HCI Shipping Select 18 $ 148.790.000,00. Gemäß Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de betrug die Fremdkapitalquote des HCI Shipping Select XVIII zum 31.12.2010 noch $ 88.925.209.00.
HCI Shipping Select 18: Sanierungskonzept für Zielfonds MS „Mark Twain“ gescheitert
Ein auf Druck der Gläubigerbank zustande gekommenes und Ende vergangenen Jahres seitens der HCI Shipping Select 18 Gesellschafter mehrheitlich angenommenes Sanierungskonzept vermochte den unter eingebrochenen Charterraten sowie hohen Betriebs- und Tilgungsausgaben leidenden HCI Shipping Select 18 Zielfonds MS „Mark Twain“ nicht mehr zu retten.
Wie aus einem der Kanzlei Hänssler & Häcker vorliegenden und Anfang Februar dieses Jahres an die HCI Shipping Select 18 ergangene Rundschreiben der Fondsgesellschaft hervorgeht, konnten trotz des Mehrheitsbeschlusses die für eine Rettung des HCI Zielfonds anvisierten $ 2, 6 Millionen nicht von den HCI Shipping Select 18 Zeichnern eingesammelt werden. Wie aus dem Rundschreiben ferner hervorgeht, hatten sich die in der jüngsten Gesellschafterversammlung dann doch noch mehrheitlich für einen Verkauf der MS „Mark Twain“ ausgesprochenen Gesellschafter des HCI Shipping Select 18 an dem letztlich gescheiterten Finanzierungskonzept lediglich mit einer Summe in Höhe von $ 1.253792,77 beteiligt.
HCI Shipping Select 18 Anlegern drohen hohe Verluste
Unabhängig von der jetzt bekannt gewordenen Insolvenz des HCI Shipping Select 18 Zielfonds MS „Mark Twain“ verlief die bisherige Entwicklung des HCI Shipping Select 18 für dessen 2000 Anleger alles andere als planmäßig: So warten die HCI Shipping Select 18 Anleger seit der Auflage des Fonds vergebens auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Auch im Falle eines vorzeitigen Verkaufs müssen sich die Zeichner des HCI Shipping Select 18 auf hohe Verluste einstellen: So betrug der Rückkaufswert laut www.zweitmarkt.de zuletzt nur noch 11, 5 % (Stand: 04.04.2013).
HCI Shipping Select 18 Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene HCI - Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von HCI Schiffsfondsoftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen HCI Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese HCI Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene HCI - Shipping Select XVIII-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer HCI - Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
* Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann
HCI Schiffsfonds IV: Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz
Für Anleger des HCI Schiffsfonds IV erfüllte sich die Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage mit hohen Renditen nicht. Der Dachfonds blieb hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den Anlegern daher, ihre Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Als Dachfonds investierte der HCI Schiffsfonds IV in verschiedene Zielfonds. Doch die Krise der Schifffahrt ging an diesen Zielfonds nicht spurlos vorbei. Ein Problem waren die kurzen Charterverträge. Erste Sanierungen der Schiffsfonds waren bereits erforderlich und Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten.
„Eine wirkliche Kehrtwende ist in der Schifffahrt nach wie vor nicht abzusehen. Die wirtschaftliche Situation vieler Schiffsfonds ist nach wie vor schwierig“, so Cäsar-Preller. Allerdings müssen Anleger nicht tatenlos zusehen. „Schadensersatzansprüche können sich aus Prospektfehlern oder Falschberatung ergeben“, erklärt der Jurist.
Denn die Anleger hätten über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Beteiligung in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. „Da die Beteiligungen an Schiffsfonds hoch spekulative Anlagen sind, geht dieses Risiko bis zum Totalverlust des investierten Kapitals. Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen aber häufig als extrem sichere Kapitalanlagen beworben“, sagt der Jurist. Außerdem hätten die Bankberater auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, informieren müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für die Rückabwicklung der Kapitalanlage können Prospektfehler sein. Heißt: In dem Verkaufsprospekt, das für die Entscheidung des Anlegers wesentlich ist, sind schon fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäße Angaben gemacht worden. „Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung stehen in vielen Fällen die Chancen der Anleger, Schadensersatz durchzusetzen, gut“, so Cäsar-Preller.
* Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Als Dachfonds investierte der HCI Schiffsfonds IV in verschiedene Zielfonds. Doch die Krise der Schifffahrt ging an diesen Zielfonds nicht spurlos vorbei. Ein Problem waren die kurzen Charterverträge. Erste Sanierungen der Schiffsfonds waren bereits erforderlich und Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten.
„Eine wirkliche Kehrtwende ist in der Schifffahrt nach wie vor nicht abzusehen. Die wirtschaftliche Situation vieler Schiffsfonds ist nach wie vor schwierig“, so Cäsar-Preller. Allerdings müssen Anleger nicht tatenlos zusehen. „Schadensersatzansprüche können sich aus Prospektfehlern oder Falschberatung ergeben“, erklärt der Jurist.
Denn die Anleger hätten über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Beteiligung in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. „Da die Beteiligungen an Schiffsfonds hoch spekulative Anlagen sind, geht dieses Risiko bis zum Totalverlust des investierten Kapitals. Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen aber häufig als extrem sichere Kapitalanlagen beworben“, sagt der Jurist. Außerdem hätten die Bankberater auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, informieren müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für die Rückabwicklung der Kapitalanlage können Prospektfehler sein. Heißt: In dem Verkaufsprospekt, das für die Entscheidung des Anlegers wesentlich ist, sind schon fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäße Angaben gemacht worden. „Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung stehen in vielen Fällen die Chancen der Anleger, Schadensersatz durchzusetzen, gut“, so Cäsar-Preller.
* Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
MT Hellespont Providence meldet Insolvenz an
Wieder eine schlechte Nachricht für Anleger von HCI-Schiffsfonds. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über den HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence eröffnet (Az.: 509 IN 25/13).
Anleger, die in den Tanker investiert haben, müssen nun sogar mit dem Totalverlust ihres Geldes rechnen. Daher rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt aus Wiesbaden, den geschädigten Anlegern, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. „Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten, stehen nicht schlecht", macht der erfahrene Jurist Hoffnung.
Dass diese Hoffnung durchaus begründet ist, zeigen aktuelle Urteile, in denen Schiffsfonds-Anlegern Schadensersatz von den Gerichten zugesprochen wurde. „Dabei lässt sich immer wieder feststellen, dass die Anlageberatung fehlerhaft war", sagt Cäsar-Preller. Denn: Anleger, die in einen Schiffsfonds investieren, müssen von ihrem Berater auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. „Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Somit sind auch die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt", erklärt der Fachanwalt.
Ein weiteres Manko in vielen Beratungsgesprächen ist, dass die Anleger nicht auf die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung des Schiffsfonds erhalten hat, hingewiesen wurden. „Da dies aber die Investitionsentscheidung erheblich beeinflussen kann, müssen die Anleger über diese so genannten Kick-Backs informiert werden", so Cäsar-Preller. Natürlich müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Falschberatung vorliegt.
Anleger des HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence sollten sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Kanzlei Cäsar-Preller
Rechtsanwältin Jessica Gaber
Wieder eine schlechte Nachricht für Anleger von HCI-Schiffsfonds. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über den HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence eröffnet (Az.: 509 IN 25/13).
Anleger, die in den Tanker investiert haben, müssen nun sogar mit dem Totalverlust ihres Geldes rechnen. Daher rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt aus Wiesbaden, den geschädigten Anlegern, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. „Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten, stehen nicht schlecht", macht der erfahrene Jurist Hoffnung.
Dass diese Hoffnung durchaus begründet ist, zeigen aktuelle Urteile, in denen Schiffsfonds-Anlegern Schadensersatz von den Gerichten zugesprochen wurde. „Dabei lässt sich immer wieder feststellen, dass die Anlageberatung fehlerhaft war", sagt Cäsar-Preller. Denn: Anleger, die in einen Schiffsfonds investieren, müssen von ihrem Berater auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. „Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Somit sind auch die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt", erklärt der Fachanwalt.
Ein weiteres Manko in vielen Beratungsgesprächen ist, dass die Anleger nicht auf die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung des Schiffsfonds erhalten hat, hingewiesen wurden. „Da dies aber die Investitionsentscheidung erheblich beeinflussen kann, müssen die Anleger über diese so genannten Kick-Backs informiert werden", so Cäsar-Preller. Natürlich müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Falschberatung vorliegt.
Anleger des HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence sollten sich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Kanzlei Cäsar-Preller
Rechtsanwältin Jessica Gaber
Ein weiterer Schiffsfonds des HCI Schiffsfonds VIII, MS Maria Sibum, befindet sich in der Insolvenz. Den betroffenen Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Nach der Pleite des ersten Schifffonds des HCI Schiffsfonds VIII, MS Pandora, wurde nunmehr beim zuständigen Insolvenzgericht über das Vermögen der MS Maria Sibum GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet.
An dem 2004 aufgelegten Schiffsfonds beteiligten sich Anleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 43 Mio. Euro. Bereits seit 2011 weisen die Schiffe des Fonds erhebliche Rückstände bei der Darlehenstilgung auf. Angesichts dieser Situation müssen Anleger mit hohen Verlusten ihres investierten Kapitals rechnen.
Die betroffenen Anleger des MS Maria Sibum können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei der Fondsvermittlung geltend machen.
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet, nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Wurde die Schiffsbeteiligung am MS Maria Sibum als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen, handelt es sich um eine Fehlberatung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schifffonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen. Für Anleger des MS Maria Sibum, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen sich von ihrer Schiffsbeteiligung zu trennen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Christiana Franke
Deutsche Anlegerstiftung
Nach der Pleite des ersten Schifffonds des HCI Schiffsfonds VIII, MS Pandora, wurde nunmehr beim zuständigen Insolvenzgericht über das Vermögen der MS Maria Sibum GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet.
An dem 2004 aufgelegten Schiffsfonds beteiligten sich Anleger mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 43 Mio. Euro. Bereits seit 2011 weisen die Schiffe des Fonds erhebliche Rückstände bei der Darlehenstilgung auf. Angesichts dieser Situation müssen Anleger mit hohen Verlusten ihres investierten Kapitals rechnen.
Die betroffenen Anleger des MS Maria Sibum können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei der Fondsvermittlung geltend machen.
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet, nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Wurde die Schiffsbeteiligung am MS Maria Sibum als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen, handelt es sich um eine Fehlberatung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schifffonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen. Für Anleger des MS Maria Sibum, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen sich von ihrer Schiffsbeteiligung zu trennen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Christiana Franke
Deutsche Anlegerstiftung
CLLB-Schiffsfonds.de: Schiffsfonds in der Krise: HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou
Anleger werden zur Zahlung von Nachschüssen aufgefordert
Die Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou werden zurzeit von der Gesellschaft aufgefordert, weitere Nachzahlungen zu leisten. Der Fonds befindet sich somit erneut in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Neu ist diese Erfahrung für die Anleger der MS City of Guangzhou aber keineswegs,mussten sie doch bereits im Jahr 2011 Zahlungen leisten.
„Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die für die Anleger bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings in der Regel nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuellstes Beispiel sind hier zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
www.cllb.de - www.cllb-schiffsfonds.de
Pressemitteilung von: CLLB Rechtsanwälte
Anleger werden zur Zahlung von Nachschüssen aufgefordert
Die Anleger des Schiffsfonds HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou werden zurzeit von der Gesellschaft aufgefordert, weitere Nachzahlungen zu leisten. Der Fonds befindet sich somit erneut in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Neu ist diese Erfahrung für die Anleger der MS City of Guangzhou aber keineswegs,mussten sie doch bereits im Jahr 2011 Zahlungen leisten.
„Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die für die Anleger bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings in der Regel nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuellstes Beispiel sind hier zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen eine Bank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
www.cllb.de - www.cllb-schiffsfonds.de
Pressemitteilung von: CLLB Rechtsanwälte
Anleger des HCI-Schiffsfonds MS WS Schlüter müssen eine schlechte Nachricht verkraften. Nach Angaben des fondstelegramms wurde der Schiffsfonds vom Amtsgericht Hamburg unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az: 67c IN 376/13). „Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Mehrere HCI Schiffsfonds wurden von der allgemeinen Krise der Handelsschifffahrt erfasst. Grund für die anhaltende Krise sind in erster Linie Überkapazitäten und niedrige Charterraten. Nun konnte sich offenbar auch der Schiffsfonds MS WS Schlüter nicht mehr länger dieser Krise entziehen.
Die betroffenen Anleger müssen nun um ihr Geld fürchten. Allerdings können sie auch ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. „Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger bereits auf alle möglichen Risiken, die mit ihrer Investition verbunden sind, hingewiesen werden müssen. „Anteile an Schiffsfonds sind nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen. Die Risiken reichen daher bis zum Totalverlust des Geldes“, erklärt der Jurist.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen für die Bankberater informiert werden müssen. „Die Anlageberater erhalten in der Regel Provisionen für die Vermittlung, so genannte Kick-Backs“, erläutert Cäsar-Preller. „Dadurch können möglicherweise Interessenkonflikte entstehen und die Wünsche der Anleger werden nicht ausreichend berücksichtigt.“
Falschberatung und das Verschweigen von Kick-Backs können zu Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung führen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Mehrere HCI Schiffsfonds wurden von der allgemeinen Krise der Handelsschifffahrt erfasst. Grund für die anhaltende Krise sind in erster Linie Überkapazitäten und niedrige Charterraten. Nun konnte sich offenbar auch der Schiffsfonds MS WS Schlüter nicht mehr länger dieser Krise entziehen.
Die betroffenen Anleger müssen nun um ihr Geld fürchten. Allerdings können sie auch ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. „Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger bereits auf alle möglichen Risiken, die mit ihrer Investition verbunden sind, hingewiesen werden müssen. „Anteile an Schiffsfonds sind nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen. Die Risiken reichen daher bis zum Totalverlust des Geldes“, erklärt der Jurist.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen für die Bankberater informiert werden müssen. „Die Anlageberater erhalten in der Regel Provisionen für die Vermittlung, so genannte Kick-Backs“, erläutert Cäsar-Preller. „Dadurch können möglicherweise Interessenkonflikte entstehen und die Wünsche der Anleger werden nicht ausreichend berücksichtigt.“
Falschberatung und das Verschweigen von Kick-Backs können zu Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung führen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Drei HCI-Schiffe von Insolvenz bedroht
Anleger in HCI-Schiffsfonds müssen auch im neuen Jahr schlechte Nachrichten verkraften. Wie das fondstelegramm am 3. Januar 2014 berichtet, wurden die HCI-Schiffe MS Aachen (Az.: 7 IN 54/13), MS Amanda (Az.: 7 IN 55/13) und MS Jan S (Az.: 7 IN 53/13) unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Den betroffenen Anlegern droht nicht nur der Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern möglicherweise werden auch bereits geleistete Ausschüttungen durch das Emissionshaus wieder zurückgefordert. Das sollten die geschädigten Anleger jedoch nicht einfach so hinnehmen, sondern ihrerseits ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. „Da gerade bei Schiffsfonds schon die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war, stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen in vielen Fällen gut“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. „Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Als solche sind sie naturgemäß auch Risiken ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen. Als sichere Altersvorsorge ist ein Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Die Erfahrung zeige aber, dass Schiffsfonds häufig als sehr renditestarke und gleichzeitig sehr sichere Kapitalanlage beworben wurden. Weitere Risikofaktoren bei Schiffsfonds seien u.a. die meist langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile.
Darüber hinaus müssen die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, den Anleger informieren. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern alle Rückvergütungen, die an die Bank fließen“, ergänzt Cäsar-Preller. Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH müssen die Anleger über diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden, da diese großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können und möglicherweise einen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden offenbaren.
Auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen sollte nicht einfach so hingenommen werden. „Auch hier hat der BGH entschieden, dass die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen nur dann zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist“, so Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Anleger in HCI-Schiffsfonds müssen auch im neuen Jahr schlechte Nachrichten verkraften. Wie das fondstelegramm am 3. Januar 2014 berichtet, wurden die HCI-Schiffe MS Aachen (Az.: 7 IN 54/13), MS Amanda (Az.: 7 IN 55/13) und MS Jan S (Az.: 7 IN 53/13) unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Den betroffenen Anlegern droht nicht nur der Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern möglicherweise werden auch bereits geleistete Ausschüttungen durch das Emissionshaus wieder zurückgefordert. Das sollten die geschädigten Anleger jedoch nicht einfach so hinnehmen, sondern ihrerseits ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. „Da gerade bei Schiffsfonds schon die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war, stehen die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen in vielen Fällen gut“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. „Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Als solche sind sie naturgemäß auch Risiken ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen. Als sichere Altersvorsorge ist ein Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Die Erfahrung zeige aber, dass Schiffsfonds häufig als sehr renditestarke und gleichzeitig sehr sichere Kapitalanlage beworben wurden. Weitere Risikofaktoren bei Schiffsfonds seien u.a. die meist langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile.
Darüber hinaus müssen die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, den Anleger informieren. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern alle Rückvergütungen, die an die Bank fließen“, ergänzt Cäsar-Preller. Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH müssen die Anleger über diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden, da diese großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können und möglicherweise einen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden offenbaren.
Auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen sollte nicht einfach so hingenommen werden. „Auch hier hat der BGH entschieden, dass die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen nur dann zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist“, so Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou:
Möglichkeiten der Anleger
Die Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou wurden im September 2013 bereits zum zweiten Mal aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten, um den wirtschaftlich kriselnden Fonds vor dem Notverkauf des Containerschiffes zu bewahren.
Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Jahr 2007 am Markt platziert. Für die Anleger blieb die Erfolgsgeschichte aus. Hatten sie 2008 immerhin noch Ausschüttungen erhalten, blieben diese danach offenbar aus. Schon 2011 wurden sie daher aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren, um den Fonds aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Im Herbst 2013 wiederholte sich das Spiel. Ohne „frisches“ Kapital drohe der Notverkauf des Schiffes.
„Anleger sollten sich immer gut überlegen, ob sie weiteres Geld investieren wollen, um einen Fonds zu retten. Am Ende können die Verluste noch größer sein. Auch bereits geleistete gewinnunabhängige Ausschüttungen können nicht ohne weiteres von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden. Dies muss nach Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vertraglich geregelt sein“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Schiffsfonds-Anlegern, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, empfiehlt der erfahrene Jurist, die Anlage rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus möglichen Beratungsfehlern resultieren. „Im Beratungsgespräch werden Schiffsfonds unserer Erfahrung nach häufig als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie als unternehmerische Beteiligungen aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählt neben den meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Fondsanteile auch der Totalverlust des investierten Geldes.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch ungefragt über sämtliche Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden müssen. „Damit sind sämtliche Provisionen gemeint, nicht nur das Agio“, betont Cäsar-Preller. Denn laut Rechtsprechung des BGH können diese Rückvergütungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Sowohl das Verschweigen dieser Provisionen als auch die mangelhafte Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Kanzlei Cäsar-Preller
Möglichkeiten der Anleger
Die Anleger des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou wurden im September 2013 bereits zum zweiten Mal aufgefordert, Nachzahlungen zu leisten, um den wirtschaftlich kriselnden Fonds vor dem Notverkauf des Containerschiffes zu bewahren.
Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds MS City of Guangzhou im Jahr 2007 am Markt platziert. Für die Anleger blieb die Erfolgsgeschichte aus. Hatten sie 2008 immerhin noch Ausschüttungen erhalten, blieben diese danach offenbar aus. Schon 2011 wurden sie daher aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren, um den Fonds aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Im Herbst 2013 wiederholte sich das Spiel. Ohne „frisches“ Kapital drohe der Notverkauf des Schiffes.
„Anleger sollten sich immer gut überlegen, ob sie weiteres Geld investieren wollen, um einen Fonds zu retten. Am Ende können die Verluste noch größer sein. Auch bereits geleistete gewinnunabhängige Ausschüttungen können nicht ohne weiteres von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden. Dies muss nach Rechtsprechung des BGH ausdrücklich vertraglich geregelt sein“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Schiffsfonds-Anlegern, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, empfiehlt der erfahrene Jurist, die Anlage rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus möglichen Beratungsfehlern resultieren. „Im Beratungsgespräch werden Schiffsfonds unserer Erfahrung nach häufig als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind sie als unternehmerische Beteiligungen aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählt neben den meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Fondsanteile auch der Totalverlust des investierten Geldes.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch ungefragt über sämtliche Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden müssen. „Damit sind sämtliche Provisionen gemeint, nicht nur das Agio“, betont Cäsar-Preller. Denn laut Rechtsprechung des BGH können diese Rückvergütungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Sowohl das Verschweigen dieser Provisionen als auch die mangelhafte Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Kanzlei Cäsar-Preller
HCI Schiffsfonds MS Amanda unter vorläufigen Insolvenzverwaltung – Handlungsbedarf für Anleger
Auch im neuen Jahr nehmen Hiobsbotschaften für Anleger von HCI-Schifffonds kein Ende. Aktuellen Medienberichten zu Folge wurde das HCI Schiff MS Amanda unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt.
Den betroffenen HCI Schiffsfonds-Anlegern droht in dieser Situation der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Zusätzlich können unter Umständen die bereits erhaltenen Ausschüttungen durch das Emissionshaus zurückverlangt werden. Die betroffenen HCI Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern sich fachkundig beraten lassen.
Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich bei den Schiffsfonds um eine hoch spekulative Anlageform handelt, die unter Umständen sogar zum Totalverlust führen kann. Des Weiteren wird oft verschwiegen, welcher Anteil des investierten Kapitals tatsächlich in den Fonds fließt, und welcher anderweitig für diverse Dienstleistungen und Provisionen benötigt wird. Zahlreichen Anlegern wird verschwiegen, dass Schifffonds als sichere Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind wegen ihres Verlustrisikos. Letztlich klären auch viele Banken in der Beratung nicht darüber auf, dass sie für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen hohe Provisionen erhalten haben.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Auch im neuen Jahr nehmen Hiobsbotschaften für Anleger von HCI-Schifffonds kein Ende. Aktuellen Medienberichten zu Folge wurde das HCI Schiff MS Amanda unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt.
Den betroffenen HCI Schiffsfonds-Anlegern droht in dieser Situation der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Zusätzlich können unter Umständen die bereits erhaltenen Ausschüttungen durch das Emissionshaus zurückverlangt werden. Die betroffenen HCI Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern sich fachkundig beraten lassen.
Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich bei den Schiffsfonds um eine hoch spekulative Anlageform handelt, die unter Umständen sogar zum Totalverlust führen kann. Des Weiteren wird oft verschwiegen, welcher Anteil des investierten Kapitals tatsächlich in den Fonds fließt, und welcher anderweitig für diverse Dienstleistungen und Provisionen benötigt wird. Zahlreichen Anlegern wird verschwiegen, dass Schifffonds als sichere Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind wegen ihres Verlustrisikos. Letztlich klären auch viele Banken in der Beratung nicht darüber auf, dass sie für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen hohe Provisionen erhalten haben.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Über die Schifffahrtgesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Winona ist das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Meppen eröffnet worden (Az.: 9 IN 33/14). Das berichte das fondstelegramm am 2. März. Der Dachfonds HCI Exclusiv Schiffsfonds II investierte u.a. in den Frachter MS Winona.
Als Dachfonds investierte der Schiffsfonds HCI Exclusiv Schiffsfonds II in die Zielfonds der Schifffahrtgesellschaften MS Winona, MS Margarethe Green, MS MarChaser und MS Bulk Europe. Anleger des 2004 emittierten Dachfonds wurden allerdings enttäuscht. Laut zweitmarkt.de erhielten sie zum letzten Mal im Jahr 2008 Ausschüttungen. Die drohende Insolvenz des Mehrzweckfrachters MS Winona verbessert ihre Situation nicht.
Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Zumal es laut fondstelegramm auch schon im Jahr 2010 Bemühungen gab, den Fonds zu sanieren. Anleger hatten dazu frisches Geld investiert.
„Die Krise der Schifffahrt setzt sich momentan unvermindert fort. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Daher kann es für die Anleger klüger sein, jetzt die Reißleine zu ziehen, anstatt weiter auf Besserung zu hoffen“, so Cäsar-Preller. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben – mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken. „Neben meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit gehört auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes dazu. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds als Altersvorsorge in aller Regel nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über diese Risiken informiert werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhielt, offenlegen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Backs einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und auch einen Interessenkonflikt der Bank offenbaren. „Möglicherweise hat die Bank aufgrund der Rückvergütungen ihre eigenen Interessen höher gestellt als die Wünsche des Kunden“, erläutert Cäsar-Preller. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Außerdem kommt auch noch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, wenn der Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig war.
Da in Kürze schon Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht allzu lange warten, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Als Dachfonds investierte der Schiffsfonds HCI Exclusiv Schiffsfonds II in die Zielfonds der Schifffahrtgesellschaften MS Winona, MS Margarethe Green, MS MarChaser und MS Bulk Europe. Anleger des 2004 emittierten Dachfonds wurden allerdings enttäuscht. Laut zweitmarkt.de erhielten sie zum letzten Mal im Jahr 2008 Ausschüttungen. Die drohende Insolvenz des Mehrzweckfrachters MS Winona verbessert ihre Situation nicht.
Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Zumal es laut fondstelegramm auch schon im Jahr 2010 Bemühungen gab, den Fonds zu sanieren. Anleger hatten dazu frisches Geld investiert.
„Die Krise der Schifffahrt setzt sich momentan unvermindert fort. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Daher kann es für die Anleger klüger sein, jetzt die Reißleine zu ziehen, anstatt weiter auf Besserung zu hoffen“, so Cäsar-Preller. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben – mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken. „Neben meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit gehört auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes dazu. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds als Altersvorsorge in aller Regel nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über diese Risiken informiert werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhielt, offenlegen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Backs einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und auch einen Interessenkonflikt der Bank offenbaren. „Möglicherweise hat die Bank aufgrund der Rückvergütungen ihre eigenen Interessen höher gestellt als die Wünsche des Kunden“, erläutert Cäsar-Preller. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Außerdem kommt auch noch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, wenn der Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig war.
Da in Kürze schon Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht allzu lange warten, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
HCI Shipping Select XVIII: Schadensersatzansprüche der Anleger
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII wurde von der Krise der Schifffahrt nicht verschont. Anleger haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
HCI Capital legte den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII als Dachfonds auf, der in vier Zielfonds investierte. So beteiligte er sich an den Containerschiffen MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum, MS Allise P und MS Mark Twain, dessen Gesellschaft inzwischen insolvent ist.
Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten geriet auch der HCI Shipping Select XVIII in den Sog der Schifffahrtskrise. Verstärkt wurden die Probleme noch durch die Insolvenz der Schiffsgesellschaft MS Mark Twain. Für die Anleger nahm ihre Beteiligung eher einen unbefriedigenden Verlauf. Allerdings müssen sie sich damit nicht abfinden. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah aber oft ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Die Folge für die Anleger waren hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Hoffnung könnte auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München machen (Az.: 3 O 7105/12). Demnach hätten die Anleger analog zum GmbH-Gesetz §30 und §31 auch über das Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Dies besagt, dass die Gesellschafter alle Auszahlungen zurückerstatten müssen, wenn die Gesellschaft unterkapitalisiert ist. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Darüber hinaus kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt haben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
HCI Capital legte den Schiffsfonds HCI Shipping Select XVIII als Dachfonds auf, der in vier Zielfonds investierte. So beteiligte er sich an den Containerschiffen MS Hammonia Emden, MS Hammonia Husum, MS Allise P und MS Mark Twain, dessen Gesellschaft inzwischen insolvent ist.
Durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten geriet auch der HCI Shipping Select XVIII in den Sog der Schifffahrtskrise. Verstärkt wurden die Probleme noch durch die Insolvenz der Schiffsgesellschaft MS Mark Twain. Für die Anleger nahm ihre Beteiligung eher einen unbefriedigenden Verlauf. Allerdings müssen sie sich damit nicht abfinden. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah aber oft ganz anders aus. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Die Folge für die Anleger waren hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Hoffnung könnte auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München machen (Az.: 3 O 7105/12). Demnach hätten die Anleger analog zum GmbH-Gesetz §30 und §31 auch über das Innenhaftungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Dies besagt, dass die Gesellschafter alle Auszahlungen zurückerstatten müssen, wenn die Gesellschaft unterkapitalisiert ist. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Darüber hinaus kann nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt haben.
Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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