
Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten bei Dr. Peters DS 129 Flugzeugfonds IV?

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Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten bei Dr. Peters DS 129 Flugzeugfonds IV?
In letzter Zeit erreichen die Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte vermehrt Anrufe besorgter Anleger, die sich an dem geschlossenen Flugzeugfonds Dr. Peters DS 129 Flugzeugfonds IV beteiligt haben. Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gehörten Anleger fragen hierbei nach rechtlichen Ausstiegsmöglichkeiten aus der unternehmerischen Beteiligung. Bekanntlich beträgt die Laufzeit 17 Jahre.
Hierbei werden u.a. folgende Fragen der Anleger gestellt:
- Besteht nach den Gesellschafterverträgen die Gefahr einer Nachschusshaftung wegen zugeflossener Ausschüttungen?
- Besteht eine Möglichkeit der Rückabwicklung gegen beratende Banken und Sparkassen? Welche Fristen sind zu beachten?
- Was bedeutet vor diesem Hintergrund die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, bspw. die sog. Kick-Back-Rechtsprechung? Bestehen Anhaltspunkte für eine systematische fehlerhafte Aufklärung durch den eingesetzten Vertrieb (beispielsweise Banken und Sparkassen)?
Rückabwicklung über Beraterbanken-/Sparkassen möglich!
Hierzu ist unter anderem auszuführen, dass sogar noch in der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft Schadensersatzklagen wegen Falschberatung gegen beratende Banken und Sparkassen eingereicht werden können. Die Folge ist dann, dass der klagende Anleger so zustellen ist, als ob er die streitbefangene Beteiligung nicht erworben hat.
Die gestellten Klageanträge lauten auf Schadenersatz, Zug um Zug gegen Rückübertragung der streitgegenständlichen Beteiligungsrechte. Gegebenenfalls kann sogar der Differenzschaden eingeklagt werden, wenn die Beteiligung bereits veräußert oder sonst wie nicht mehr wirtschaftlich vorhanden ist.
Grundlage einer möglichen Schadensersatzklage ist die fehlerhafte Aufklärung und Beratung des Anlegers. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Bond-Rechtsprechung konstituiert, dass ein Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten ist. Das bedeutet, dass der Anleger umfassend und vollständig über sämtliche produktspezifische Besonderheiten sowie Risiken und Nachteile der empfohlenen Kapitalanlage (vor Abgabe seiner Beitrittserklärung) aufzuklären ist. In diesem Zusammenhang müssen die Banken auch über Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären.
Berater von Banken und Sparkassen müssen nämlich ungefragt Anleger über die Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären. Tun sie dieses nicht, haften sie bereits aufgrund dieser nicht erfolgten Aufklärung. Unter Berufung auf die sog. Kick-Back-Rechtsprechung konnten vielfach Anleger in anderen Fällen Schadensersatz von den beratenden Banken und Sparkassen erhalten. Es handelt sich im Übrigen auch um einen viel versprechenden Ansatz, um die Vergleichsbereitschaft der Beraterbanken zu erhöhen.
Quelle: Eser Rechtsanwälte
Hierbei werden u.a. folgende Fragen der Anleger gestellt:
- Besteht nach den Gesellschafterverträgen die Gefahr einer Nachschusshaftung wegen zugeflossener Ausschüttungen?
- Besteht eine Möglichkeit der Rückabwicklung gegen beratende Banken und Sparkassen? Welche Fristen sind zu beachten?
- Was bedeutet vor diesem Hintergrund die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, bspw. die sog. Kick-Back-Rechtsprechung? Bestehen Anhaltspunkte für eine systematische fehlerhafte Aufklärung durch den eingesetzten Vertrieb (beispielsweise Banken und Sparkassen)?
Rückabwicklung über Beraterbanken-/Sparkassen möglich!
Hierzu ist unter anderem auszuführen, dass sogar noch in der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft Schadensersatzklagen wegen Falschberatung gegen beratende Banken und Sparkassen eingereicht werden können. Die Folge ist dann, dass der klagende Anleger so zustellen ist, als ob er die streitbefangene Beteiligung nicht erworben hat.
Die gestellten Klageanträge lauten auf Schadenersatz, Zug um Zug gegen Rückübertragung der streitgegenständlichen Beteiligungsrechte. Gegebenenfalls kann sogar der Differenzschaden eingeklagt werden, wenn die Beteiligung bereits veräußert oder sonst wie nicht mehr wirtschaftlich vorhanden ist.
Grundlage einer möglichen Schadensersatzklage ist die fehlerhafte Aufklärung und Beratung des Anlegers. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Bond-Rechtsprechung konstituiert, dass ein Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten ist. Das bedeutet, dass der Anleger umfassend und vollständig über sämtliche produktspezifische Besonderheiten sowie Risiken und Nachteile der empfohlenen Kapitalanlage (vor Abgabe seiner Beitrittserklärung) aufzuklären ist. In diesem Zusammenhang müssen die Banken auch über Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären.
Berater von Banken und Sparkassen müssen nämlich ungefragt Anleger über die Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Rückvergütungen (Kickbacks) aufklären. Tun sie dieses nicht, haften sie bereits aufgrund dieser nicht erfolgten Aufklärung. Unter Berufung auf die sog. Kick-Back-Rechtsprechung konnten vielfach Anleger in anderen Fällen Schadensersatz von den beratenden Banken und Sparkassen erhalten. Es handelt sich im Übrigen auch um einen viel versprechenden Ansatz, um die Vergleichsbereitschaft der Beraterbanken zu erhöhen.
Quelle: Eser Rechtsanwälte
Schock für Dr. Peters Fonds 129: Singapur Airlines stößt Airbus A380 ab
Für den Airbus A380 von Singapur Airlines, der am 18. März 2007 den Flugbetrieb aufnahm, ist es bald aus. Den Leasingvertrag für den ersten A380, den die Fluglinie Singapur Airlines 2007 übernahm, wird nach Ablauf der zehnjährigen Mietlaufzeit nicht verlängert.Das dürfte nicht nur bei Airbus, sondern auch beim Fondshaus Dr. Peters in Dortmund und auch bei vielen Tausenden Kunden, wenig Freude auslösen. Da für den Flugzeugbauer ohnehin kaum noch Interessenten für das Objekt zu finden sind, erleidet der Hersteller des Riesenfliegers einen Rückschlag.
Diese Nachricht trifft neben Airbus, welcher bereits seit längerem mit dem Prestigeflugzeug A380 in der Kriese steckt, auch den Fondsanbieter Dr. Peters sowie auch dessen Kunden sehr.
Gleich mehrere Anbieter geschlossener Fonds haben in den letzten Jahren Produkte auf den Markt gebracht, wo Anleger in Flugzeuge des Typs A380 investierten. Dr. Peters war ein Pionier auf diesem Gebiet.
2.660 Investoren, die sich an Dr. Peters Fonds Nummer 129 beteiligten, trifft die jetzige Entscheidung von Singapur Airlines. Über diesen Fonds investierten Anleger in die Maschine, die Singapur Airlines loswerden will.Bei dem Fondsanbieter Dr. Peters handelt es sich um den größten Fondsanbieter im Bereich des Flugzeumarktes.
Die Entscheidung, dass der Airbus A380 abgestoßen werden soll, hat große Konsequenzen für jeden einzelnen Anleger. Denn ab 2017 haben die Anleger möglicherweise keinen Mieter mehr für die Maschine. Somit haben die Anleger keine Einnahmen mehr, wenn nicht ein Folgemieter oder ein Käufer für die Maschine gefunden wird. Dies wird dann in einem Kapitalverlust münden. Absehbar war dieser Verlust für den einzelnen Anlieger nicht. Die Beteilung wurde seinerseits damit beworben, bei Singapur Airlines handel es sich um eine Bonitätsstarke und namenhafte Airline. Dem Anleger lag eine solide Kalkulation von Dr. Peters vor. So dass sie mit sicheren Rückflüssen rechnen konnten.Rückflüsse in Höhe von 60 % haben die Anleger des Fonds Dr.Peter Nr. 129 bereits erhalten.Doch die Zukunft bleibt nun ungewiss. Denn bei der derzeitigen Marktlage ist es problematisch, einen Käufer für diese Maschine zu finden.
]Der Fondsanbieter Dr. Peters war wohl der einzige, der die Katastrophe kommen sah. Denn das Management von Dr. Peters suchte bereits seit 2015 einen Ersatzmieter. Nur dies ohne Erfolg. Dazu hatte sich der Fondsanbieter Dr. Peters sogar mit dem Emissionshaus Doric zusammengetan. Welches ebenfalls A380-Fonds veräußert hatte. Die Problematik der Nichtverlängerung wird auch andere Beteiligungen treffen. Dr. Peters hat insgesamt 9 Beteiligungen auf dem Markt, die den A380 zum Gegenstand haben. Somit sind mindestens 25.000 Anleger betroffen, denen ein Verlust ins Haus steht.
Quelle: Helge Petersen & Collegen aus Kiel und Hamburg
Diese Nachricht trifft neben Airbus, welcher bereits seit längerem mit dem Prestigeflugzeug A380 in der Kriese steckt, auch den Fondsanbieter Dr. Peters sowie auch dessen Kunden sehr.
Gleich mehrere Anbieter geschlossener Fonds haben in den letzten Jahren Produkte auf den Markt gebracht, wo Anleger in Flugzeuge des Typs A380 investierten. Dr. Peters war ein Pionier auf diesem Gebiet.
2.660 Investoren, die sich an Dr. Peters Fonds Nummer 129 beteiligten, trifft die jetzige Entscheidung von Singapur Airlines. Über diesen Fonds investierten Anleger in die Maschine, die Singapur Airlines loswerden will.Bei dem Fondsanbieter Dr. Peters handelt es sich um den größten Fondsanbieter im Bereich des Flugzeumarktes.
Die Entscheidung, dass der Airbus A380 abgestoßen werden soll, hat große Konsequenzen für jeden einzelnen Anleger. Denn ab 2017 haben die Anleger möglicherweise keinen Mieter mehr für die Maschine. Somit haben die Anleger keine Einnahmen mehr, wenn nicht ein Folgemieter oder ein Käufer für die Maschine gefunden wird. Dies wird dann in einem Kapitalverlust münden. Absehbar war dieser Verlust für den einzelnen Anlieger nicht. Die Beteilung wurde seinerseits damit beworben, bei Singapur Airlines handel es sich um eine Bonitätsstarke und namenhafte Airline. Dem Anleger lag eine solide Kalkulation von Dr. Peters vor. So dass sie mit sicheren Rückflüssen rechnen konnten.Rückflüsse in Höhe von 60 % haben die Anleger des Fonds Dr.Peter Nr. 129 bereits erhalten.Doch die Zukunft bleibt nun ungewiss. Denn bei der derzeitigen Marktlage ist es problematisch, einen Käufer für diese Maschine zu finden.
]Der Fondsanbieter Dr. Peters war wohl der einzige, der die Katastrophe kommen sah. Denn das Management von Dr. Peters suchte bereits seit 2015 einen Ersatzmieter. Nur dies ohne Erfolg. Dazu hatte sich der Fondsanbieter Dr. Peters sogar mit dem Emissionshaus Doric zusammengetan. Welches ebenfalls A380-Fonds veräußert hatte. Die Problematik der Nichtverlängerung wird auch andere Beteiligungen treffen. Dr. Peters hat insgesamt 9 Beteiligungen auf dem Markt, die den A380 zum Gegenstand haben. Somit sind mindestens 25.000 Anleger betroffen, denen ein Verlust ins Haus steht.
Quelle: Helge Petersen & Collegen aus Kiel und Hamburg
Dr. Peters DS-Fonds Nr.130 und 131: Leasingverträge laufen aus
Als Otto Lilienthal 1891 seine ersten Flugversuche durchführte, ahnte er nicht, dass 116 Jahre später mit dem ersten Airbus A380 das größte Zivilflugzeug der Welt abheben sollte.
Dass ein solch technisches Großprojekt überhaupt realisiert werden konnte, ist nicht zuletzt vor allem deutschen Anlegern zu verdanken. Eingesammelt haben die Gelder beispielsweise geschlossene Fonds der Dr. Peters Group.
Die Singapore Airlines verkaufte vier dieser Großraumflugzeuge an die Fondsgesellschaft, um sie anschließend wieder zurück zu mieten.
Das nichts Ungewöhnliches mehr, denn auch andere Unternehmen der Branche finanzieren ihre mitunter umfangreichen Flugzeugparks zumindest teilweise über Leasingverträge.
Auf den ersten Blick scheint ein Invest in einen solch geschlossenen Fonds eine attraktive Anlage zu sein, vor allem, da in diesen zinsmageren Zeiten Renditen von 7% und mehr locken.
Aber… das unternehmerische Risiko wird von den Anlegern nur allzu oft unterschätzt und immer wieder wird auch nur mangelhaft beraten.
Wenn Erträge aus jährlichen Zahlungen und einem späteren Verkaufserlös ausbleiben, wird es eng.
Im Juni 2017 stellte der erste A380 von Singapore Airlines den Betrieb ein. Die Fluggesellschaft hat den Leasingvertrag Medienberichten zufolge nicht verlängert.
Nun müssen die Fondsmanager des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 darauf hoffen, dass in diesem recht schwierigen und überschaubaren Markt ein Abnehmer für das Flugzeug gefunden wird.
Singapore Airlines hat auch die Leasingverträge von drei anderen Flugzeugen nicht verlängerte.
Diese enden im Januar, April und Juni 2018 und betreffen die DS-Fonds Nr. 130 und 131
(mit direkt zwei Flugzeugen).
Ursache für die ausbleibenden Anschlussverträge für die Nutzung des A380 ist eine zunehmende Ernüchterung der Betreiber. Die Kosten für den Flugbetrieb sind in den letzten Jahren permanent gestiegen, während andererseits der größere Wettbewerb enormen Druck auf die Flugpreise ausübt. Deshalb nutzen immer mehr Fluggesellschaften für ihre Langstreckenflüge moderne Jets wie die Boeing 777, den Dreamliner oder den Airbus A350, da alle diese Typen weniger Kerosin als ein vierstrahliges Flugzeug verbrauchen.
In der Folge werden kaum noch neue „Jumbo“-Jets bestellt, so dass Airbus bereits die Produktion stark drosselte. Darunter leidet natürlich auch der Preis der wenigen Maschinen, die noch Abnehmer finden. Auf den Listenpreis eines A380 von rund 440 Millionen Dollar gewährt der Hersteller laut Branchenkennern Rabatte von mindestens 50 Prozent. Manche sprechen sogar von 60 oder 70 Prozent. Das war vielen Anlegern so wahrscheinlich nicht als Risiko vermittelt worden.
Und ob sich ein funktionierender Gebrauchtmarkt für den A380 entwickeln wird, ist nur sehr schwer zu prognostizieren. Anleger können hier z.B. hoffen, dass Billigfluggesellschaften die Großraumflieger nutzen, um damit sehr viele Passagiere zu kleinen Preisen rund um die Welt zu fliegen. Ein mögliches Hindernis kann aber darin bestehen, dass ein solcher Gigant auch das entsprechend geschulte Flugpersonal benötigt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Flugzeugfonds sind zwar gegenüber anderen Anlagearten von der Anlegerzahl her noch überschaubar, aber dennoch sprechen wir bei den genannten A380 Dr. Peters Flugzeugfonds über 15 Fonds mit 19 Flugzeugen, die von 38.000 Anlegern gehalten werden. Bei einer Mindesteinlage in Höhe von 20.000 Euro. Möglicherweise wird also schon bald der eine oder andere Anleger prüfen wollen und müssen, wie es um seine Gelder steht und ob bei der Zeichnung der Fonds alles stimmig war.
Quelle: anwalt-leverkusen.de
Dass ein solch technisches Großprojekt überhaupt realisiert werden konnte, ist nicht zuletzt vor allem deutschen Anlegern zu verdanken. Eingesammelt haben die Gelder beispielsweise geschlossene Fonds der Dr. Peters Group.
Die Singapore Airlines verkaufte vier dieser Großraumflugzeuge an die Fondsgesellschaft, um sie anschließend wieder zurück zu mieten.
Das nichts Ungewöhnliches mehr, denn auch andere Unternehmen der Branche finanzieren ihre mitunter umfangreichen Flugzeugparks zumindest teilweise über Leasingverträge.
Auf den ersten Blick scheint ein Invest in einen solch geschlossenen Fonds eine attraktive Anlage zu sein, vor allem, da in diesen zinsmageren Zeiten Renditen von 7% und mehr locken.
Aber… das unternehmerische Risiko wird von den Anlegern nur allzu oft unterschätzt und immer wieder wird auch nur mangelhaft beraten.
Wenn Erträge aus jährlichen Zahlungen und einem späteren Verkaufserlös ausbleiben, wird es eng.
Im Juni 2017 stellte der erste A380 von Singapore Airlines den Betrieb ein. Die Fluggesellschaft hat den Leasingvertrag Medienberichten zufolge nicht verlängert.
Nun müssen die Fondsmanager des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 darauf hoffen, dass in diesem recht schwierigen und überschaubaren Markt ein Abnehmer für das Flugzeug gefunden wird.
Singapore Airlines hat auch die Leasingverträge von drei anderen Flugzeugen nicht verlängerte.
Diese enden im Januar, April und Juni 2018 und betreffen die DS-Fonds Nr. 130 und 131
(mit direkt zwei Flugzeugen).
Ursache für die ausbleibenden Anschlussverträge für die Nutzung des A380 ist eine zunehmende Ernüchterung der Betreiber. Die Kosten für den Flugbetrieb sind in den letzten Jahren permanent gestiegen, während andererseits der größere Wettbewerb enormen Druck auf die Flugpreise ausübt. Deshalb nutzen immer mehr Fluggesellschaften für ihre Langstreckenflüge moderne Jets wie die Boeing 777, den Dreamliner oder den Airbus A350, da alle diese Typen weniger Kerosin als ein vierstrahliges Flugzeug verbrauchen.
In der Folge werden kaum noch neue „Jumbo“-Jets bestellt, so dass Airbus bereits die Produktion stark drosselte. Darunter leidet natürlich auch der Preis der wenigen Maschinen, die noch Abnehmer finden. Auf den Listenpreis eines A380 von rund 440 Millionen Dollar gewährt der Hersteller laut Branchenkennern Rabatte von mindestens 50 Prozent. Manche sprechen sogar von 60 oder 70 Prozent. Das war vielen Anlegern so wahrscheinlich nicht als Risiko vermittelt worden.
Und ob sich ein funktionierender Gebrauchtmarkt für den A380 entwickeln wird, ist nur sehr schwer zu prognostizieren. Anleger können hier z.B. hoffen, dass Billigfluggesellschaften die Großraumflieger nutzen, um damit sehr viele Passagiere zu kleinen Preisen rund um die Welt zu fliegen. Ein mögliches Hindernis kann aber darin bestehen, dass ein solcher Gigant auch das entsprechend geschulte Flugpersonal benötigt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Flugzeugfonds sind zwar gegenüber anderen Anlagearten von der Anlegerzahl her noch überschaubar, aber dennoch sprechen wir bei den genannten A380 Dr. Peters Flugzeugfonds über 15 Fonds mit 19 Flugzeugen, die von 38.000 Anlegern gehalten werden. Bei einer Mindesteinlage in Höhe von 20.000 Euro. Möglicherweise wird also schon bald der eine oder andere Anleger prüfen wollen und müssen, wie es um seine Gelder steht und ob bei der Zeichnung der Fonds alles stimmig war.
Quelle: anwalt-leverkusen.de
Dr. Peters Flugzeugfonds DS 129: A380 soll auseinandergeschraubt werden
Wir hatten Norbert Porazik, den Provisionskönig ohne Haftungsdach vom Münchner Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH, vor 2 Jahren gefragt, warum er einen Flugzeugfonds von Dr. Peters vertreibt, wo doch das Dortmunder Emissionshaus mit Schiffsfonds reihenweise krachen gegangen war. Nun sollen sie es mit Flugzeugen besser können? Porazik gab keine Antwort.
Im Juni 2017 stellte der erste A380 von Singapore Airlines den Betrieb ein und hat den Leasingvertrag mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 und mit drei anderen Flugzeugen der DS-Fonds 130 und 131 nicht verlängert.
Weil der A380 aber in der Verkaufskrise steckt, sollen die 2.631 Anleger des DS 129 am 28. September 2017 auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zustimmen, dass er auseinandergeschraubt wird, damit man zumindest noch die Triebwerke verleasen kann.
So soll zumindest der Kapitaldienst gewährleistet und Zeit gewonnen werden für eine Rekonfiguration des Riesenfliegers und, um Anschlussleases zu verhandeln. Die Kehrseite besteht allerdings darin, dass die Ausschüttung für 2017 auf 2,25 % sinken und ab 2018 vorerst ganz entfallen soll.
Quelle: k-mi
Im Juni 2017 stellte der erste A380 von Singapore Airlines den Betrieb ein und hat den Leasingvertrag mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 und mit drei anderen Flugzeugen der DS-Fonds 130 und 131 nicht verlängert.
Weil der A380 aber in der Verkaufskrise steckt, sollen die 2.631 Anleger des DS 129 am 28. September 2017 auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung zustimmen, dass er auseinandergeschraubt wird, damit man zumindest noch die Triebwerke verleasen kann.
So soll zumindest der Kapitaldienst gewährleistet und Zeit gewonnen werden für eine Rekonfiguration des Riesenfliegers und, um Anschlussleases zu verhandeln. Die Kehrseite besteht allerdings darin, dass die Ausschüttung für 2017 auf 2,25 % sinken und ab 2018 vorerst ganz entfallen soll.
Quelle: k-mi
Der A380 wird für die Anleger zum Sorgenkind
Das Interesse des Großkunden Emirates am A380 schwindet. Das verheißt auch für Anleger wenig Gutes. Bis zu 16 weitere gebrauchte Riesenflieger suchen bald Abnehmer. Die jüngsten Spekulationen über die ungewisse Zukunft des A380, dürften nicht nur den Aktionären von Airbus missfallen. Springt der Großkunde Emirates dieses Mal tatsächlich ab und wechselt zum Beispiel zum kleineren zweistrahligen, aber moderneren Langstreckenflugzeug A350, dürfte dies auch deutschen Fondsanlegern unruhige Nächte bescheren.
Quelle: faz.net
Quelle: faz.net