
Schifffonds - Fondshaus Dr. Peters

In diesem Thema wurden schon 1 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 8417 mal besucht und hat 29 Antworten.
- 1
- 2

Schifffonds - Fondshaus Dr. Peters
Schifffonds stehen am Rand der Pleite – Anleger sollen Geld nachschießen
Rau sind die Sitten beim Fondshaus Dr. Peters. Zahlen Anleger die als „Darlehen“ deklarierten Ausschüttungen nicht nach anwaltlicher Aufforderung binnen der dort gesetzten Frist zurück, sehen sie sich mit einer Rückzahlungsklage konfrontiert, obwohl nicht wenige Anleger noch außergerichtlich versuchen, mit dem Fondshaus zu verhandeln.
„Das Fondshaus Dr. Peters lässt bei seiner Containerschiff KG „Cape Byron“ erhaltene Ausschüttungen als „Darlehen“ bezeichnen und lässt diese aktuell mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Begründungen über ihre Anwaltskanzlei gerichtlich zurückfordern“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche nicht nur betroffenen Anlegern vor Zahlung der geforderten „Darlehen“ anrät, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der sich mit Schifffonds auskennt; diese weist auch darauf hin, dass bislang nur rd. 30% der ca. 2.500 Schiffe, die von Fonds betrieben werden, problemlos durch die Krise kamen.
Zu ihnen gehören Schiffe wie die „ETAGAS“ der norddeutschen Vermögen und die „Conti Lissabon“ vom Fondshaus CONTI. Dies berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom Mai 2010. Ein Dutzend Schiffsgesellschaften mussten schon Insolvenz anmelden, erlitten etwa 200 Anleger Totalverlust, die sich vor ein paar Jahren mit insgesamt EURO 9,0 Mio. an den Containerschiffen „Hannes C“ und „Carl C“ beteiligt hatten.
***
Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche immer dann, wenn sich ein Anleger beim Abschluss einer Schifffondsbeteiligung falsch über Risiken informiert fühlt oder ihm – gerade bei Fremdfinanzierung über sein Kreditinstitut – Vermittlungsprovisionen verschwiegen wurden.
„Wegen der einer Schiffsfondsbeteiligung immanenten Totalverlustgefahr der gesamten Einlage sind finanziell vor allem „Kleinanleger“ betroffen, welchen die Risiken aus dieser Beteiligung verschwiegen wurden. Gerade weil solche Beteiligungen oftmals als sichere Geldanlage oder Altersvorsorge angedient und gleichzeitig mögliche Risiken nicht bekannt gebeben wurden, sollten betroffene Anleger mit fachanwaltlicher Hilfe genau prüfen, inwieweit sie einer Rückzahlungsforderung ihres Fondshauses nachkommen.
* Auszug: Pressemitteilung von: Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V
Lesetipp
Fonds: Auszahlung oder Ausschüttung - der grosse Unterschied
Rau sind die Sitten beim Fondshaus Dr. Peters. Zahlen Anleger die als „Darlehen“ deklarierten Ausschüttungen nicht nach anwaltlicher Aufforderung binnen der dort gesetzten Frist zurück, sehen sie sich mit einer Rückzahlungsklage konfrontiert, obwohl nicht wenige Anleger noch außergerichtlich versuchen, mit dem Fondshaus zu verhandeln.
„Das Fondshaus Dr. Peters lässt bei seiner Containerschiff KG „Cape Byron“ erhaltene Ausschüttungen als „Darlehen“ bezeichnen und lässt diese aktuell mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Begründungen über ihre Anwaltskanzlei gerichtlich zurückfordern“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche nicht nur betroffenen Anlegern vor Zahlung der geforderten „Darlehen“ anrät, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der sich mit Schifffonds auskennt; diese weist auch darauf hin, dass bislang nur rd. 30% der ca. 2.500 Schiffe, die von Fonds betrieben werden, problemlos durch die Krise kamen.
Zu ihnen gehören Schiffe wie die „ETAGAS“ der norddeutschen Vermögen und die „Conti Lissabon“ vom Fondshaus CONTI. Dies berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom Mai 2010. Ein Dutzend Schiffsgesellschaften mussten schon Insolvenz anmelden, erlitten etwa 200 Anleger Totalverlust, die sich vor ein paar Jahren mit insgesamt EURO 9,0 Mio. an den Containerschiffen „Hannes C“ und „Carl C“ beteiligt hatten.
***
Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche immer dann, wenn sich ein Anleger beim Abschluss einer Schifffondsbeteiligung falsch über Risiken informiert fühlt oder ihm – gerade bei Fremdfinanzierung über sein Kreditinstitut – Vermittlungsprovisionen verschwiegen wurden.
„Wegen der einer Schiffsfondsbeteiligung immanenten Totalverlustgefahr der gesamten Einlage sind finanziell vor allem „Kleinanleger“ betroffen, welchen die Risiken aus dieser Beteiligung verschwiegen wurden. Gerade weil solche Beteiligungen oftmals als sichere Geldanlage oder Altersvorsorge angedient und gleichzeitig mögliche Risiken nicht bekannt gebeben wurden, sollten betroffene Anleger mit fachanwaltlicher Hilfe genau prüfen, inwieweit sie einer Rückzahlungsforderung ihres Fondshauses nachkommen.
* Auszug: Pressemitteilung von: Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V
Lesetipp
Fonds: Auszahlung oder Ausschüttung - der grosse Unterschied
Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 47 „MS Cape Norman"– Fonds beschließt Verkauf
Die Gesellschafterversammlung des DS-Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman hat am 23.02.2012 den Verkauf des Fondsschiffes MS Cape Norman zum bestmöglichen Preis beschlossen. Darüber, was dies letzten Endes für die Anleger bedeutet, hält sich die Gesellschaft jedoch bedeckt. Mit besonderer Spannung werden nun die Gesellschafter den weiteren Verlauf beobachten, die von der Gesellschaft auf Rückzahlung ihrer angeblich als „Darlehen“ ausbezahlten Ausschüttungen verklagt worden sind. Doch auch Gesellschafter, die dem Druck nachgegeben und die Nachschüsse „freiwillig“ geleistet haben, werden sich nun fragen: Wofür?
Nach Meinung der beiden Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, wurde die Entscheidung zum Verkauf der MS Cape Norman letztlich wohl auch auf Druck der finanzierenden HSH Nordbank getroffen, die andernfalls ankündigte, das Darlehen fällig zu stellen, was aller Wahrscheinlichkeit nach die Insolvenz der Gesellschaft nach sich gezogen hätte. Besonders unerfreulich für die Anleger: ein „Gewinn“ bei Verkauf des Schiffes ist für jeden einzelnen Anleger noch einmal zu versteuern, auch wenn der Erlös aus dem Verkauf direkt an die Bank geht.
“Auch auf der Gesellschafterversammlung wurde laut Protokoll die Frage diskutiert, weshalb letztlich die Anleger den Kopf für das Scheitern des Fonds hinhalten sollen. Insbesondere, da die Dr. Peters Gruppe offensichtlich die Bürgschaft für ein Darlehen der HSH Nordbank übernommen hat und einspringen muss, wenn der Fonds nicht in der Lage ist, das Darlehen an die Bank zurückzuzahlen”, äußert sich Rechtsanwalt Thorsten Krause dazu.
Weiterhin beharrt die Gesellschaft darauf, von den Anlegern die gezahlten Ausschüttungen zurück erhalten zu können. Für die Anleger, die von der Gesellschaft bislang verklagt wurden, ist damit noch keine Entwarnung in Sicht. Allerdings stellt sich vor dem Hintergrund, dass die DS-Rendite-Fonds Nr. 47 „MS Cape Norman“ GmbH & Co. Containerschiff KG nunmehr einer ordnungsgemäßen Liquidation zugeführt werden soll, umso mehr für Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt die Frage, ob diese Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Die Rückforderung wäre nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ansicht von Anwältin Appelt lediglich im Falle einer Insolvenz gegeben und diese wurde durch die Beschlüsse gerade verhindert.
KAP Rechtsanwälte empfehlen daher allen betroffenen Anlegern, die sich mit der Situation des anstehenden Totalverlustes ihrer Anlage nicht abfinden wollen, prüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche etwa gegen den Vermittler der Anlage oder die empfehlende Bank zustehen könnten. Rechtsanwalt Thorsten Krause fügt an: “Oft war die Beteiligung an der MS Cape Norman als sichere Anlage ohne Risiken verkauft worden. Das dies nicht zutrifft, mussten unsere Mandanten schmerzlich erfahren”.
Pressemitteilung KAP Rechtsanwälte
Nach Meinung der beiden Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, wurde die Entscheidung zum Verkauf der MS Cape Norman letztlich wohl auch auf Druck der finanzierenden HSH Nordbank getroffen, die andernfalls ankündigte, das Darlehen fällig zu stellen, was aller Wahrscheinlichkeit nach die Insolvenz der Gesellschaft nach sich gezogen hätte. Besonders unerfreulich für die Anleger: ein „Gewinn“ bei Verkauf des Schiffes ist für jeden einzelnen Anleger noch einmal zu versteuern, auch wenn der Erlös aus dem Verkauf direkt an die Bank geht.
“Auch auf der Gesellschafterversammlung wurde laut Protokoll die Frage diskutiert, weshalb letztlich die Anleger den Kopf für das Scheitern des Fonds hinhalten sollen. Insbesondere, da die Dr. Peters Gruppe offensichtlich die Bürgschaft für ein Darlehen der HSH Nordbank übernommen hat und einspringen muss, wenn der Fonds nicht in der Lage ist, das Darlehen an die Bank zurückzuzahlen”, äußert sich Rechtsanwalt Thorsten Krause dazu.
Weiterhin beharrt die Gesellschaft darauf, von den Anlegern die gezahlten Ausschüttungen zurück erhalten zu können. Für die Anleger, die von der Gesellschaft bislang verklagt wurden, ist damit noch keine Entwarnung in Sicht. Allerdings stellt sich vor dem Hintergrund, dass die DS-Rendite-Fonds Nr. 47 „MS Cape Norman“ GmbH & Co. Containerschiff KG nunmehr einer ordnungsgemäßen Liquidation zugeführt werden soll, umso mehr für Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt die Frage, ob diese Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Die Rückforderung wäre nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ansicht von Anwältin Appelt lediglich im Falle einer Insolvenz gegeben und diese wurde durch die Beschlüsse gerade verhindert.
KAP Rechtsanwälte empfehlen daher allen betroffenen Anlegern, die sich mit der Situation des anstehenden Totalverlustes ihrer Anlage nicht abfinden wollen, prüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche etwa gegen den Vermittler der Anlage oder die empfehlende Bank zustehen könnten. Rechtsanwalt Thorsten Krause fügt an: “Oft war die Beteiligung an der MS Cape Norman als sichere Anlage ohne Risiken verkauft worden. Das dies nicht zutrifft, mussten unsere Mandanten schmerzlich erfahren”.
Pressemitteilung KAP Rechtsanwälte
8 Fonds mit je einem Supertanker hat das Emissionshaus Dr. Peters in den Jahren 2004 - 2007 in der so genannten "Glory-Reihe" auf den Markt gebracht. Diese VLCC (very large crude carriers) genannten Rohöltanker leiden seit längerem unter dem drastischen Einbruch der Charterraten. Trotz langjähriger Festchartervereinbarungen haben die Fondsgesellschaften im Jahr 2010 einer Reduzierung der Charterraten zugestimmt. Statt der vereinbarten Festcharter fließen derzeit nur die so genannten Spotraten, die deutlich hinter den vereinbarten und prospektierten Einnahmen zurückbleiben. Die jeweilige Chartergesellschaft hat sich verpflichtet, die auflaufenden Differenzbeträge spätestens Ende 2014 auszugleichen.
Ausgehend von einer jährlichen Charterverpflichtung von angenommen 15 Mio. US-$ und einer im Durchschnitt lediglich um 1/3 dahinter zurückbleibenden Spotrate nach Clarkson, bedeutet dies im Jahr einen Rückstand von 5 Mio. US-$. Vorsorglich nur auf 4 Jahre gerechnet ergäben sich hier Ende 2014 auszugleichende Zahlungsrückstände von 20 Mio. US-$ je Schiff. Bei 8 Schiffen wären dies insgesamt 160 Mio. US-$. Unterstellt man, dass die Chartergarantie, die die Pacific Star International Holding Corporation, die ihren Sitz im Büro eines internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens auf den British Virgin Islands hat, nach den getroffenen Vereinbarungen auch für die gestundeten Charterrückstände haftet, stellt sich die Frage, ob das in den Fondsprospekten mit gerade einmal 15 Mio. US-$ angegebene Kapital der Gesellschaft dafür ausreicht.
Angesichts der enormen Garantieverpflichtungen, die diese Gesellschaft bei den Dr. Peters VLCC Supertankerfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory eingegangen ist, stellt sich auch die Frage, ob zumindest bei den Prospekte späterer Fonds auf die umfangreichen Verpflichtungen des Chartergaranten hätte eingegangen werden müssen.
Einem Bericht des Informationsdienstes fondstelegramm.de zu Folge wurden bereits seit 2009 von den Vertragscharterern aufgrund von Liquiditätsengpässen nur noch die am Markt erzielbaren Einnahmen an die Fonds weitergegeben. Die Chartereinnahmen seien jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2010 unter das Niveau gefallen, das erforderlich gewesen wäre, um die Schiffsbetriebskosten und den Kapitaldienst zu leisten. Ob und wann angesichts der desaströsen Lage auf den Schiffsmärkten die Charterraten wieder ansteigen, damit die Schiffe auskömmliche Einnahmen erzielen können, ist derzeit nicht absehbar.
Diese Hintergründe spielen auch angesichts der nunmehr eingeläuteten Sanierungsrunde für sieben der 8 Fonds eine nicht unbedeutende Rolle, insbesondere dann, wenn durch die Anleger freiwillige Zahlungen zur Sanierung erbracht werden sollen. Nach unserer Ansicht fehlt derzeit eine ausreichende Perspektive für eine derart weitreichende Entscheidung. Auch ist bislang noch nicht zu erkennen, ob und inwieweit sich das Emissionshaus Dr. Peters an den zu schulternden Lasten beteiligen wird. Und: letztlich ist völlig offen, ob die Charterer und der Chartergarant Ende 2014 die entsprechenden Ausgleichszahlungen für Rückständige Charterraten leisten werden.
Schadenersatz als Alternative
Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Supertankerfonds stellt sich angesichts der offenbar gewordenen Probleme auch die Frage, ob sie über die Risiken der ihnen empfohlenen Fondsanlage vollständig und richtig von ihren Beratern informiert wurden. Bei zahlreichen Anlegern dieser Fonds haben wir bereits Beratungsfehler festgestellt, die begründeten Anlass zur Hoffnung geben, Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
* Mathias Nittel, Rechtsanwalt - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
* Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
Ausgehend von einer jährlichen Charterverpflichtung von angenommen 15 Mio. US-$ und einer im Durchschnitt lediglich um 1/3 dahinter zurückbleibenden Spotrate nach Clarkson, bedeutet dies im Jahr einen Rückstand von 5 Mio. US-$. Vorsorglich nur auf 4 Jahre gerechnet ergäben sich hier Ende 2014 auszugleichende Zahlungsrückstände von 20 Mio. US-$ je Schiff. Bei 8 Schiffen wären dies insgesamt 160 Mio. US-$. Unterstellt man, dass die Chartergarantie, die die Pacific Star International Holding Corporation, die ihren Sitz im Büro eines internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens auf den British Virgin Islands hat, nach den getroffenen Vereinbarungen auch für die gestundeten Charterrückstände haftet, stellt sich die Frage, ob das in den Fondsprospekten mit gerade einmal 15 Mio. US-$ angegebene Kapital der Gesellschaft dafür ausreicht.
Angesichts der enormen Garantieverpflichtungen, die diese Gesellschaft bei den Dr. Peters VLCC Supertankerfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory eingegangen ist, stellt sich auch die Frage, ob zumindest bei den Prospekte späterer Fonds auf die umfangreichen Verpflichtungen des Chartergaranten hätte eingegangen werden müssen.
Einem Bericht des Informationsdienstes fondstelegramm.de zu Folge wurden bereits seit 2009 von den Vertragscharterern aufgrund von Liquiditätsengpässen nur noch die am Markt erzielbaren Einnahmen an die Fonds weitergegeben. Die Chartereinnahmen seien jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2010 unter das Niveau gefallen, das erforderlich gewesen wäre, um die Schiffsbetriebskosten und den Kapitaldienst zu leisten. Ob und wann angesichts der desaströsen Lage auf den Schiffsmärkten die Charterraten wieder ansteigen, damit die Schiffe auskömmliche Einnahmen erzielen können, ist derzeit nicht absehbar.
Diese Hintergründe spielen auch angesichts der nunmehr eingeläuteten Sanierungsrunde für sieben der 8 Fonds eine nicht unbedeutende Rolle, insbesondere dann, wenn durch die Anleger freiwillige Zahlungen zur Sanierung erbracht werden sollen. Nach unserer Ansicht fehlt derzeit eine ausreichende Perspektive für eine derart weitreichende Entscheidung. Auch ist bislang noch nicht zu erkennen, ob und inwieweit sich das Emissionshaus Dr. Peters an den zu schulternden Lasten beteiligen wird. Und: letztlich ist völlig offen, ob die Charterer und der Chartergarant Ende 2014 die entsprechenden Ausgleichszahlungen für Rückständige Charterraten leisten werden.
Schadenersatz als Alternative
Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Supertankerfonds stellt sich angesichts der offenbar gewordenen Probleme auch die Frage, ob sie über die Risiken der ihnen empfohlenen Fondsanlage vollständig und richtig von ihren Beratern informiert wurden. Bei zahlreichen Anlegern dieser Fonds haben wir bereits Beratungsfehler festgestellt, die begründeten Anlass zur Hoffnung geben, Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
* Mathias Nittel, Rechtsanwalt - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
* Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
8 Schiffsfonds in Seenot
Ausschüttungen teils mehr als 50 Prozent unter Plan. Keine Aussicht auf Besserung
Für Investoren ist die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von acht Schiffsfonds der „Glory“-Reihe des Emissionshauses Dr. Peters enttäuschend. Denn nach Erkenntnissen der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen deutlich – teils um mehr als 50 Prozent – unter den in den damaligen Verkaufsprospekten enthaltenen Prognosen. Angesichts der eher zurückhaltenden Entwicklung der Weltwirtschaft ist keine Besserung in Sicht.
Die acht Schiffsbeteiligungen wurden in den Jahren 2004 bis 2008 durch den Initiator Dr. Peters aufgelegt und auch platziert. Die Fondsvolumina betragen zwischen gut 80 und knapp 150 Millionen Euro. Fast alle Schiffsfonds haben einen vergleichsweise hohen Fremdkapitalanteil von 60 Prozent und mehr.
Bei den acht Schiffsbeteiligungen handelt es sich ohne Ausnahme um Rohöltanker mit unterschiedlich großen Ladekapazitäten. Ein Teil der Tanker fährt noch einige Zeit zu einer Festcharter, bei anderen Schiffen endeten deren Festcharter im Jahr 2011. Nach Meinung von Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner, haben die „wirtschaftlichen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds zwei weit gehend identische Ursachen. Zum einen der bei fast allen Beteiligungen vergleichsweise hohe Fremdfinanzierungsanteil.“
Bei Investitionen allgemein habe ein hoher Fremdkapitalanteil eine positive Hebelwirkung, wenn die Geschäfte sehr gut laufen, die Erträge also stimmen. „Entsprechend groß sind die Risiken jedoch bei schlechtem Geschäftsverlauf. Dann nämlich wirkt der Fremdkapitalhebel in die andere Richtung“, erläutert Fachanwalt Ahrens.
Zweite wichtige Ursache für die finanziellen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds sind die Wechselkursverschiebungen im Währungsdreieck US-Dollar/japanischem Yen/Euro. „So werden die Charterraten in Dollar abgerechnet, die Ausschüttungen für Investoren in Euro. Das Umtauschverhältnis zwischen dem europäischen Einheitsgeld und dem Greenback hat sich aus Sicht der Investoren in den vergangenen Jahren eher negativ ausgewirkt“, erläutert Ahrens.
Zudem ist das Fremdkapital bei den Schiffsfonds teilweise in der Niedrigzins-Währung japanischem Yen aufgenommen worden. „Somit sind die Fonds und damit deren Investoren abhängig auch von der Wechselkursentwicklung bei Yen und US-Dollar“, sagt Ahrens. Diese war für die Anleger bis dato ebenfalls eher unerfreulich. Folge: „Bei sämtlichen acht Schiffsbeteiligungen der ‚Glory’-Reihe liegen die Ausschüttungen bislang deutlich unter Plan“, weiß Ahrens.
„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den Dr. Peters-Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung(en) vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.
Für Investoren ist die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von acht Schiffsfonds der „Glory“-Reihe des Emissionshauses Dr. Peters enttäuschend. Denn nach Erkenntnissen der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen deutlich – teils um mehr als 50 Prozent – unter den in den damaligen Verkaufsprospekten enthaltenen Prognosen. Angesichts der eher zurückhaltenden Entwicklung der Weltwirtschaft ist keine Besserung in Sicht.
Die acht Schiffsbeteiligungen wurden in den Jahren 2004 bis 2008 durch den Initiator Dr. Peters aufgelegt und auch platziert. Die Fondsvolumina betragen zwischen gut 80 und knapp 150 Millionen Euro. Fast alle Schiffsfonds haben einen vergleichsweise hohen Fremdkapitalanteil von 60 Prozent und mehr.
Bei den acht Schiffsbeteiligungen handelt es sich ohne Ausnahme um Rohöltanker mit unterschiedlich großen Ladekapazitäten. Ein Teil der Tanker fährt noch einige Zeit zu einer Festcharter, bei anderen Schiffen endeten deren Festcharter im Jahr 2011. Nach Meinung von Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und KWAG-Partner, haben die „wirtschaftlichen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds zwei weit gehend identische Ursachen. Zum einen der bei fast allen Beteiligungen vergleichsweise hohe Fremdfinanzierungsanteil.“
Bei Investitionen allgemein habe ein hoher Fremdkapitalanteil eine positive Hebelwirkung, wenn die Geschäfte sehr gut laufen, die Erträge also stimmen. „Entsprechend groß sind die Risiken jedoch bei schlechtem Geschäftsverlauf. Dann nämlich wirkt der Fremdkapitalhebel in die andere Richtung“, erläutert Fachanwalt Ahrens.
Zweite wichtige Ursache für die finanziellen Probleme der acht Dr. Peters-Schiffsfonds sind die Wechselkursverschiebungen im Währungsdreieck US-Dollar/japanischem Yen/Euro. „So werden die Charterraten in Dollar abgerechnet, die Ausschüttungen für Investoren in Euro. Das Umtauschverhältnis zwischen dem europäischen Einheitsgeld und dem Greenback hat sich aus Sicht der Investoren in den vergangenen Jahren eher negativ ausgewirkt“, erläutert Ahrens.
Zudem ist das Fremdkapital bei den Schiffsfonds teilweise in der Niedrigzins-Währung japanischem Yen aufgenommen worden. „Somit sind die Fonds und damit deren Investoren abhängig auch von der Wechselkursentwicklung bei Yen und US-Dollar“, sagt Ahrens. Diese war für die Anleger bis dato ebenfalls eher unerfreulich. Folge: „Bei sämtlichen acht Schiffsbeteiligungen der ‚Glory’-Reihe liegen die Ausschüttungen bislang deutlich unter Plan“, weiß Ahrens.
„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den Dr. Peters-Schiffsfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung(en) vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.
Schadensersatz für Anleger krisengeschüttelter Schiffsfonds
Die Krise der Schifffahrt nimmt in diesem Spätsommer kein Ende. Insolvenzen, zurückgeforderte Ausschüttungen und andere schlechte Nachrichten bestimmen die Schlagzeilen. Von dieser Misere sind Schiffsfonds des Anbieters Dr. Peters nicht ausgenommen. Zu den neuesten Krisenopfern gehören die Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory. Anleger, die ihr Kapital retten wollen, können sich an einen Fachanwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz überprüft.
Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wurden aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen, da sich bei einer vorherigen Kapitalerhöhung nicht genug Anleger beteiligten. Auch bei der Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sowie einigen der VLCC-Supertanker Schiffsfonds steht es finanziell nicht zum Besten. Zwar befindet sich nicht jeder Dr. Peters Schiffsfonds in einer solchen akuten Notlage, dennoch führt die Krise der Schifffahrt nicht nur bei vereinzelten Fonds zu Problemen.
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Verschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene Dr. Peters Schiffsfonds demonstrierten.
Krise der Schifffahrt wird laut Experten weiter andauern
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher Dr. Peters Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlechtesten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre Dr. Peters Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren Dr. Peters Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsbeteiligungen sind Unternehmensbeteiligungen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der Dr. Peters Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei Dr. Peters Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten Dr. Peters Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten Dr. Peters Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
[i]Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH[/i]
Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory wurden aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen, da sich bei einer vorherigen Kapitalerhöhung nicht genug Anleger beteiligten. Auch bei der Schiffsbeteiligung Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture sowie einigen der VLCC-Supertanker Schiffsfonds steht es finanziell nicht zum Besten. Zwar befindet sich nicht jeder Dr. Peters Schiffsfonds in einer solchen akuten Notlage, dennoch führt die Krise der Schifffahrt nicht nur bei vereinzelten Fonds zu Problemen.
Der Markt für Schiffstransporte befindet sich seit etlichen Monaten in einer Krise, da wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten ist. Gleichzeitig vergrößerte sich in den vergangenen Jahren die Zahl der Transportschiffe, sodass ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut wurde. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die Zahl der Verschrottungen ist in diesem Jahr deutlich angestiegen im Vergleich zum letzten Jahr, dennoch ist der Wettbewerb unter den Schiffen nach wie vor vorhanden. Die momentan gezahlten Charterraten erlauben nicht jedem Schiff ein auskömmliches Einkommen. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen, wie dies auch verschiedene Dr. Peters Schiffsfonds demonstrierten.
Krise der Schifffahrt wird laut Experten weiter andauern
Ob eine baldige Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt zu erwarten ist, ist fraglich. Denn es gibt bereits Ende August 2012 erste Berichte, dass nach Einschätzung von Branchenkennern der allwinterliche Rückgang der Nachfrage nach Containertransporten per Schiff bereits mitten im Sommer eingesetzt habe. So sei der Zahl der beschäftigungslosen Schiffe am Steigen. Daher scheint sich die Einschätzung von Experten, dass die Schifffahrtsmärkte das ganze Jahr 2012 unter schwierigen Bedingungen leiden werden, bereits im Sommer zu bestätigen.
Die Krise der Schifffahrt wird auch durch eine geänderte Haltung der Banken weiter angefeuert. Nicht wenige Banken vergeben Kredite und Darlehen nur unter wesentlich strengeren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren. Diese und weitere Aspekte der aktuellen Krisensituation lehrte den Anlegern etlicher Dr. Peters Schiffsfonds bereits das Fürchten. Und die Aussichten lassen befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. Im schlechtesten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens, falls sie ihre Dr. Peters Schiffsbeteiligung durch einen Kredit (teil)finanzierten. Daher sollten betroffene Anleger, deren Dr. Peters Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Schiffsbeteiligungen sind Unternehmensbeteiligungen
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der Dr. Peters Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie bereits vielfach auch bei Dr. Peters Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.
Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.
Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten Dr. Peters Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten Dr. Peters Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.
[i]Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH[/i]
Dr. Peters DS Rendite-Fonds 116: Betriebsergebnis reicht nicht für prospektierte Ausschüttungen
Schwere Zeiten für die 1.400 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 116 - DS National. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte und im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielte lediglich 67,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.587.000 € anstelle der prospektierten 11.241.000 €. Das Betriebsergebnis von 2.286.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Gerade einmal 16% des Kapitals wurden bislang ausbezahlt, anstatt der prospektierten 39%.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Schwere Zeiten für die 1.400 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 116 - DS National. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte und im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielte lediglich 67,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.587.000 € anstelle der prospektierten 11.241.000 €. Das Betriebsergebnis von 2.286.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Gerade einmal 16% des Kapitals wurden bislang ausbezahlt, anstatt der prospektierten 39%.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 127: Einnahmen unter Plan, keine Ausschüttungen
Schwere Zeiten für die über 1.500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory. Der für einen Preis von 130 Mio. US-Dollar gekaufte Rohöltanker erzielt trotz einer auf 10 Jahre ausgelegten Festcharter derzeit nur die am Spotmarkt erzielbaren Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 5.970.000 € anstelle der vereinbarten 19.224.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -219.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.
Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.
Ob der Charterer oder der Chartergarant die aufgelaufenen Charterrückstände, die spätestens Ende 2014 zur Zahlung fällig werden sollen, begleicht, steht in den Sternen. Der Chartergarant hat auch für zahlreiche andere Schiffe der Dr. Peters VLCC Glory-Reihe eine entsprechende Garantie ausgelobt. Auch dort bestehen erhebliche Charterrückstände.
Zitat
Anleger sollten nicht untätig zuwarten. Die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen für die Anleger gut.
Dieser Beitrag wurde ausgezeichnet!
Schwere Zeiten für Schiffsfonds: Dr. Peters DS Rendite-Fonds Nr. 125
Die Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave sind nicht einfach. Die für einen Preis von 32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.
Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Dr. Peters DS Rendite-Fonds 123 in der Krise: Ausschüttungen zurückgefordert
Schlechte Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen.
Ob die im Jahr 2012 erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig offen (Stand Leistungsbilanz 2011).
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen.
- Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde.
- Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Die Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave sind nicht einfach. Die für einen Preis von 32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von -857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.
Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Dr. Peters DS Rendite-Fonds 123 in der Krise: Ausschüttungen zurückgefordert
Schlechte Zeiten für die knapp 500 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire. Der für einen Preis von 85 Mio. € gekaufte Rohöltanker erzielt knapp 50% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 6.776.000 € anstelle der prospektierten 12.851.000 €. Das Schiff war im Jahr 2011 nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank in voller Höhe zu bedienen.
Ob die im Jahr 2012 erfolgte Rückzahlung der Ausschüttungen ausreichen wird, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Ob angesichts der massiven Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten diese Maßnahme ausreicht, um die Banken zu einer Stundung von Tilgungszahlungen und einer Teilnahme an einem Sanierungsprozess zu veranlassen ist völlig offen (Stand Leistungsbilanz 2011).
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen.
- Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde.
- Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt.
- Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Neue Rechtsprechung sorgt für Schadensersatz
Dr. Peters DS Rendite-Fonds 116: Betriebsergebnis reicht nicht für prospektierte Ausschüttungen
Schwere Zeiten für die 1.400 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2006 aufgelegten DS-Fonds Nr. 116 - DS National. Das für einen Preis von 80 Mio. US-Dollar gekaufte und im Jahr 2001 in Dienst gestellte Containerschiffe erzielte lediglich 67,5% der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 7.587.000 € anstelle der prospektierten 11.241.000 €. Das Betriebsergebnis von 2.286.000 € reicht nicht aus, um die prospektierten Ausschüttungen zu zahlen. Gerade einmal 16% des Kapitals wurden bislang ausbezahlt, anstatt der prospektierten 39%.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Ob die Einnahmen ausreichen werden, um auf absehbare Zeit wieder Ausschüttungen zu ermöglichen, ist angesichts der schwierigen Marktverhältnisse fraglich. Ausweislich der Prognosen der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer ist eine Erholung des Chartermarktes nicht vor 2014 zu erwarten. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container" von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem "allmählichen" Anstieg zu rechnen.
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger des DS-Fonds Nr. 116 - DS National stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes - wirtschaftlich betrachtet - "rückabzuwickeln". Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
DS Rendite Fonds 126 DS Ability und DS Accuracy - Untergang trotz Sanierung?
2007 investierten 561 Anleger über ihre Beteiligungen an dem DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG rd. 19 Mio. € in den Kauf zweier sog. Feeder-Schiffe (Zubringer für größere Containerschiffe) für 53 Mio. US$. Es handelt sich hier um Schwesterschiffe der DS Activity und der DS Agility, die den Anlegern im DS-Rendite-Fonds Nr. 132 ebenfalls keine Freude bescherten.
Die Gesellschaft musste bereits 2010 die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Viele Anleger staunten nicht schlecht, denn regelmäßig waren sie gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei diesen Auszahlungen nur um Darlehen handeln soll. Dessen nicht genug, musste zudem noch ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Trotzdem wird nach wie vor nichts ausgeschüttet.
Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.
Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.
Beteiligung mit hohen Risiken
Obwohl der konjunkturelle Zenit in der Schifffahrt spätestens 2006 längst überschritten war, priesen Berater Projekte wie den DS-Rendite-Fonds Nr. 126 als sicheres Investment an. Das ist ziemlich fragwürdig, denn über eine nennenswerte Festcharter für einen wenigstens mittelfristigen Zeitraum verfügten die Schiffe nicht.
Das durch optimistische Einnahmeplanung noch zusätzlich vergrößerte Risiko, war ohnehin schon extrem hoch, meint Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger der Dr. Peters-Fonds betreut.
Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern 2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich sollte, so die Geschäftsführung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist nach Minderjahns Meinung nur ein winziger Teil der Wahrheit. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.
Keine zutreffende Information über Sachinvestition
Dass nach unserer Prüfung über 35% der Einlagen gar nicht für die Investition in die Schiffe selbst verwendet werden sollten, blieb praktisch allen Mandanten völlig verborgen. Diese Informationen enthält der Prospekt nicht einmal. Dabei hat der Kunde ein Recht darauf, von seinem Berater zu erfahren, welcher Teil seiner Nominaleinlage wertbildend investiert wird und wieviel für sonstige Kosten verbraucht werden.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme Japanischem Yen
Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 126 aufzunehmenden Kreditmittel in Japanische Yen (JPY) gewechselt wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US-Dollar (US$) erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Schiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen, der zudem hätte auch darüber zu informieren hatte, dass der US$ schon seit langem gegenüber dem JPY an Wert verloren hatte.
Prüfung und Plausibilisierung des Prospekts durchweg unterlassen
"Es sind zudem eklatante Prospektfehler vorhanden, über die natürlich keiner der Berater aufklärte", meint Anlegeranwalt Minderjahn. Den geprellten Treuhandkommanditisten räumt er deshalb gute Chancen ein, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Hinzu kommt, dass durch (bekannte) Tricks den Anlegern verborgen blieb, wie hoch allein die zu verteilenden Provisionen sind. "Bisher hat noch kein Mandant erfahren, dass sich die Vertriebskosten auf 20% des Kommanditkapitals beliefen", ärgert sich Minderjahn. Schon nach den, seiner Meinung nach zweifelhaften, Darstellungen des Prospekts ergebe sich völlig klar, dass 15% Vertriebsprovisionen eingeplant waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren, unabhängig davon, ob sie selbst in dieser Höhe Provision erhalten.
Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.
Die Gesellschaft musste bereits 2010 die geleisteten Ausschüttungen zurückfordern. Viele Anleger staunten nicht schlecht, denn regelmäßig waren sie gar nicht darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei diesen Auszahlungen nur um Darlehen handeln soll. Dessen nicht genug, musste zudem noch ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Trotzdem wird nach wie vor nichts ausgeschüttet.
Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern nicht informiert.
Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie im Vorfeld Ihrer Beteiligung an diesem Fonds richtig beraten wurden. Die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass es sich bei dem Fonds um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt.
Beteiligung mit hohen Risiken
Obwohl der konjunkturelle Zenit in der Schifffahrt spätestens 2006 längst überschritten war, priesen Berater Projekte wie den DS-Rendite-Fonds Nr. 126 als sicheres Investment an. Das ist ziemlich fragwürdig, denn über eine nennenswerte Festcharter für einen wenigstens mittelfristigen Zeitraum verfügten die Schiffe nicht.
Das durch optimistische Einnahmeplanung noch zusätzlich vergrößerte Risiko, war ohnehin schon extrem hoch, meint Michael Minderjahn, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht die Anleger der Dr. Peters-Fonds betreut.
Die Fondsverwaltung teilte den Anlegern 2010 mit, dass sich die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation befinde. Ursächlich sollte, so die Geschäftsführung, die bis bisher größte Schifffahrtskrise sein. Das ist nach Minderjahns Meinung nur ein winziger Teil der Wahrheit. Denn neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes waren es die von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten, die sich neben den Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.
Keine zutreffende Information über Sachinvestition
Dass nach unserer Prüfung über 35% der Einlagen gar nicht für die Investition in die Schiffe selbst verwendet werden sollten, blieb praktisch allen Mandanten völlig verborgen. Diese Informationen enthält der Prospekt nicht einmal. Dabei hat der Kunde ein Recht darauf, von seinem Berater zu erfahren, welcher Teil seiner Nominaleinlage wertbildend investiert wird und wieviel für sonstige Kosten verbraucht werden.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme Japanischem Yen
Da ein Teil der vom DS-Rendite-Fonds Nr. 126 aufzunehmenden Kreditmittel in Japanische Yen (JPY) gewechselt wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US-Dollar (US$) erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann und geführt hat. Die Entwicklung des Wechselkurses hat einen erheblichen Anteil an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds. Diese Entwicklung kann nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen haben sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung der Schiffe und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen, der zudem hätte auch darüber zu informieren hatte, dass der US$ schon seit langem gegenüber dem JPY an Wert verloren hatte.
Prüfung und Plausibilisierung des Prospekts durchweg unterlassen
"Es sind zudem eklatante Prospektfehler vorhanden, über die natürlich keiner der Berater aufklärte", meint Anlegeranwalt Minderjahn. Den geprellten Treuhandkommanditisten räumt er deshalb gute Chancen ein, ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Hinzu kommt, dass durch (bekannte) Tricks den Anlegern verborgen blieb, wie hoch allein die zu verteilenden Provisionen sind. "Bisher hat noch kein Mandant erfahren, dass sich die Vertriebskosten auf 20% des Kommanditkapitals beliefen", ärgert sich Minderjahn. Schon nach den, seiner Meinung nach zweifelhaften, Darstellungen des Prospekts ergebe sich völlig klar, dass 15% Vertriebsprovisionen eingeplant waren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren, unabhängig davon, ob sie selbst in dieser Höhe Provision erhalten.
Alle genannten Versäumnisse bei der Beratung der Anleger begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder den nicht bankgebundenen Berater.
BGH-Urteil zwingt Schiffsfonds in die Insolvenz
Die Dortmunder Dr. Peters Gruppe hat für sechs Schiffsgesellschaften Insolvenz angemeldet. Es handelt sich um die DS-Fonds Nr. 38, 39, 47, 51, 57 und 65. Sie waren Eigentümer der Containerschiffe MS Cape Hatteras, MS Cape Horn, MS Cape Norman, MS Cape Scott, MS Cape Spear und MS Cape Henry. Die Gesellschaften haben die Schiffe bereits 2010, 2012 beziehungsweise 2013 verkauft, nachdem die Anleger entsprechende Beschlüsse gefasst hatten. Bis zum Insolvenzantrag in der vorigen Woche befanden sich die Fondsgesellschaften im Liquidationsverfahren.
Die Insolvenzen sind nach einer Presseinformation von Dr. Peters eine wirtschaftliche Folge eines BGH-Urteils vom 12. März dieses Jahres. Nach Rechtsprechung des obersten Gerichtshofes war es den DS-Fonds Nr. 38 und 39 nicht gestattet, die an die Anleger geleisteten Auszahlungen zurückzufordern. Der BGH hob vorinstanzliche Urteile von Land- und Oberlandesgerichten auf. "Damit wurde den Geschäftsführungen der Schiffsfonds die Möglichkeit genommen, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend umzusetzen. Eine Insolvenzantragstellung war damit nicht mehr zu vermeiden", heißt es aus dem Emissionshaus.
Nun lebt die Außenhaftung der Investoren auf. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern in ihrer Stellung als Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) die Auszahlungen des Fonds zurückfordern kann, um die Gläubigerrechte durchzusetzen. „Die Insolvenzen der Schiffsfonds waren vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des BGH nicht mehr zu vermeiden. Wir bedauern dies umso mehr, als dass die finanzielle Zusatzbelastung durch die Kosten der Insolvenzverwaltung im Rahmen einer ordentlichen Abwicklung der Fondsgesellschaften nicht entstanden wären“, erklärte Dr. Peters-CEO Anselm Gehling.
Die Dortmunder Dr. Peters Gruppe hat für sechs Schiffsgesellschaften Insolvenz angemeldet. Es handelt sich um die DS-Fonds Nr. 38, 39, 47, 51, 57 und 65. Sie waren Eigentümer der Containerschiffe MS Cape Hatteras, MS Cape Horn, MS Cape Norman, MS Cape Scott, MS Cape Spear und MS Cape Henry. Die Gesellschaften haben die Schiffe bereits 2010, 2012 beziehungsweise 2013 verkauft, nachdem die Anleger entsprechende Beschlüsse gefasst hatten. Bis zum Insolvenzantrag in der vorigen Woche befanden sich die Fondsgesellschaften im Liquidationsverfahren.
Die Insolvenzen sind nach einer Presseinformation von Dr. Peters eine wirtschaftliche Folge eines BGH-Urteils vom 12. März dieses Jahres. Nach Rechtsprechung des obersten Gerichtshofes war es den DS-Fonds Nr. 38 und 39 nicht gestattet, die an die Anleger geleisteten Auszahlungen zurückzufordern. Der BGH hob vorinstanzliche Urteile von Land- und Oberlandesgerichten auf. "Damit wurde den Geschäftsführungen der Schiffsfonds die Möglichkeit genommen, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend umzusetzen. Eine Insolvenzantragstellung war damit nicht mehr zu vermeiden", heißt es aus dem Emissionshaus.
Nun lebt die Außenhaftung der Investoren auf. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern in ihrer Stellung als Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) die Auszahlungen des Fonds zurückfordern kann, um die Gläubigerrechte durchzusetzen. „Die Insolvenzen der Schiffsfonds waren vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des BGH nicht mehr zu vermeiden. Wir bedauern dies umso mehr, als dass die finanzielle Zusatzbelastung durch die Kosten der Insolvenzverwaltung im Rahmen einer ordentlichen Abwicklung der Fondsgesellschaften nicht entstanden wären“, erklärte Dr. Peters-CEO Anselm Gehling.
Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 Anleger sollen Notverkauf des Tankers DS Sapphire zustimmen
Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen.
Allerdings gibt es für die Anleger noch Hoffnung, zumindest einen Teil ihres investierten Geldes zu retten, indem sie Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtlich geltend machen. Denn die Erfahrung zeigt, dass gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht die strengen Vorgaben gemäß einer umfassenden Aufklärung der Anleger eingehalten wurden.
So müssen die Anleger von ihrem Bankberater über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Häufig war aber das Gegenteil der Fall. So wurden in vielen Fällen Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. Genau das sind sie aber meist nicht. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Hierüber hätte der Anleger in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus wurden die Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen nicht über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhielten, aufgeklärt. Auch dies hätte aber nach der aktuellen Rechtsprechung geschehen müssen.
Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen erfahrenen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Der Rohöltanker DS-Sapphire konnte die prospektierten Chartereinnahmen anscheinend nicht einlösen. Nun wollen offensichtlich die finanzierenden Banken nicht länger zuschauen und scheinbar den Notverkauf des Schiffes forcieren. Allerdings wären die Forderungen der Banken bei dem zu erwartenden Verkaufspreis noch nicht einmal gänzlich gedeckt. Für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 bedeutet dies, dass sie komplett leer ausgehen könnten. Ihr investiertes Kapital wäre damit untergegangen.
Allerdings gibt es für die Anleger noch Hoffnung, zumindest einen Teil ihres investierten Geldes zu retten, indem sie Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtlich geltend machen. Denn die Erfahrung zeigt, dass gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds häufig nicht die strengen Vorgaben gemäß einer umfassenden Aufklärung der Anleger eingehalten wurden.
So müssen die Anleger von ihrem Bankberater über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Häufig war aber das Gegenteil der Fall. So wurden in vielen Fällen Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. Genau das sind sie aber meist nicht. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Hierüber hätte der Anleger in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus wurden die Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen nicht über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhielten, aufgeklärt. Auch dies hätte aber nach der aktuellen Rechtsprechung geschehen müssen.
Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen erfahrenen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Dr. Peters muss 14 Schiffsfonds in die Insolvenz schicken
Obwohl alle Schiffe bis auf eines verkauft sin, muss der Fondsinitiator zum Amtsgericht. Das ist eine Folge zweier BGH-Entscheidungen vom vergangenen Frühjahr, sagt Dr. Peters.
Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters wartet im Hochsommer mit heftigen Hiobsbotschaften auf. In der immer noch anhaltenden Krise in der Schifffahrt sind wirtschaftlich angeschlagene Schiffsgesellschaften nur noch schwer zu retten. Deshalb sah sich Dr. Peters gezwungen, für 14 Einschiffsgesellschaften beim zuständigen Amtsgericht deren Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Das erfuhr FONDS professionell aus Vertriebskreisen. Eine Rolle sollen dabei BGH-Urteile vom März 2013 gegen Dr. Peters bei zwei Schiffsfonds sein, wonach das Emissionshaus die Auszahlungen an die Anleger nicht zurückfordern darf.
Durch die BGH-Entscheidungen werden die von den Anlegern zurückgezahlten Auszahlungen zu Forderungen, die sie gegen ihre Schiffsgesellschaften haben. Umgekehrt sorgen die Verbindlichkeiten der betroffenen Schiffsfonds gegenüber ihren Anlegern zu einer bilanziellen Überschuldung der betroffenen Gesellschaften. Durch diese gerichtlich bestimmte Entwicklung meldete Dr. Peters noch im April für sechs Schiffe Insolvenz an.
Rettung nach Toresschluss gescheitert
Diesmal sind gleich 14 Schiffe betroffen. "Ein letzter Rettungsversuch über einen Forderungsverzicht der Gesellschafter mittels einer formalrechtlichen Umwandlung ihrer Forderungen in Eigenkapital (sog. Debt to Equity Swap) scheiterte an dem durch das Insolvenzrecht eng gesetzten Zeitfenster und an der erforderlichen Umwandlungsquote von mindestens 95 Prozent", begründet der Fondsmanager die drastische Maßnahme. Bei sieben Gesellschaften hat das Amtsgericht Hamburg am vergangenen Freitag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für die übrigen sieben wird voraussichtlich morgen, Mittwoch, der Insolvenzantrag eingereicht.
Betroffen sind die Gesellschaften der Containerschiffe MS Cape Sable (DS Fonds 41), MS Cape Natal (DS Fonds 43), MS Cape Race (DS Fonds 45), MS Cape Charles (DS Fonds 52), MS Cape Cook (DS Fonds 62), MS Wehr Mosel (DS Fonds 63) und des Produktentankers MT Cape Bear (DS Fonds 61). Die Schiffe wurden 1995 bis 1998 gebaut und in den Dienst gestellt. Die entsprechenden Fonds hat Dr. Peters im Zeitraum 1994 bis 1998 platziert. Mit Ausnahme des Tankers sind die Schiffe bereits verkauft. Anleger hatten bei den Emissionen insgesamt 90,1 Millionen Euro in diese Schiffe investiert.
Investoren erleiden erhebliche Verluste
Für die folgenden Gesellschaften steht der Insolvenzantrag unmittelbar bevor: MS Cape Bonavista (DS Fonds 27), MS Cape Brett (DS Fonds 28), MS Cape Byron (DS Fonds 36), MS Cape Spencer (DS Fonds 46), MS Cape Sorrell (DS Fonds 49), MT Cape Banks (DS Fonds 50) und MS Cape Campbell (DS Fonds 56). In diesen 1991 bis 1996 aufgelegten Beteiligungen haben Investoren zusammen 69,9 Millionen Euro investiert. Auch diese Schiffe sind nach entsprechenden Beschlüssen bereits verkauft.
Durch die den Schiffsveräußerungen nachlaufenden Insolvenzen drohen die Anleger dieser 14 Schiffsgesellschaften unterm Strich einen großen Teil oder sogar das gesamte Eigenkapital zu verlieren. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen flossen bereits Auszahlungen, die die Fonds geleistet hatten, an die Schiffe zurück. Die noch bei den Investoren verbliebenen Kapitalrückflüsse werden nun aller Voraussicht nach die Insolvenzverwalter zurückfordern. Bis Ende 2011 beliefen sich die Auszahlungen der Gesellschaften laut Dr. Peters-Leistungsbilanz auf 18 bis 97,5 Prozent. Den monetären Verlusten stehen Steuervorteile bei der Zeichnung der Fonds durch Verlustzuweisungen gegenüber.
* FONDS professionell
Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters wartet im Hochsommer mit heftigen Hiobsbotschaften auf. In der immer noch anhaltenden Krise in der Schifffahrt sind wirtschaftlich angeschlagene Schiffsgesellschaften nur noch schwer zu retten. Deshalb sah sich Dr. Peters gezwungen, für 14 Einschiffsgesellschaften beim zuständigen Amtsgericht deren Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Das erfuhr FONDS professionell aus Vertriebskreisen. Eine Rolle sollen dabei BGH-Urteile vom März 2013 gegen Dr. Peters bei zwei Schiffsfonds sein, wonach das Emissionshaus die Auszahlungen an die Anleger nicht zurückfordern darf.
Durch die BGH-Entscheidungen werden die von den Anlegern zurückgezahlten Auszahlungen zu Forderungen, die sie gegen ihre Schiffsgesellschaften haben. Umgekehrt sorgen die Verbindlichkeiten der betroffenen Schiffsfonds gegenüber ihren Anlegern zu einer bilanziellen Überschuldung der betroffenen Gesellschaften. Durch diese gerichtlich bestimmte Entwicklung meldete Dr. Peters noch im April für sechs Schiffe Insolvenz an.
Rettung nach Toresschluss gescheitert
Diesmal sind gleich 14 Schiffe betroffen. "Ein letzter Rettungsversuch über einen Forderungsverzicht der Gesellschafter mittels einer formalrechtlichen Umwandlung ihrer Forderungen in Eigenkapital (sog. Debt to Equity Swap) scheiterte an dem durch das Insolvenzrecht eng gesetzten Zeitfenster und an der erforderlichen Umwandlungsquote von mindestens 95 Prozent", begründet der Fondsmanager die drastische Maßnahme. Bei sieben Gesellschaften hat das Amtsgericht Hamburg am vergangenen Freitag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für die übrigen sieben wird voraussichtlich morgen, Mittwoch, der Insolvenzantrag eingereicht.
Betroffen sind die Gesellschaften der Containerschiffe MS Cape Sable (DS Fonds 41), MS Cape Natal (DS Fonds 43), MS Cape Race (DS Fonds 45), MS Cape Charles (DS Fonds 52), MS Cape Cook (DS Fonds 62), MS Wehr Mosel (DS Fonds 63) und des Produktentankers MT Cape Bear (DS Fonds 61). Die Schiffe wurden 1995 bis 1998 gebaut und in den Dienst gestellt. Die entsprechenden Fonds hat Dr. Peters im Zeitraum 1994 bis 1998 platziert. Mit Ausnahme des Tankers sind die Schiffe bereits verkauft. Anleger hatten bei den Emissionen insgesamt 90,1 Millionen Euro in diese Schiffe investiert.
Investoren erleiden erhebliche Verluste
Für die folgenden Gesellschaften steht der Insolvenzantrag unmittelbar bevor: MS Cape Bonavista (DS Fonds 27), MS Cape Brett (DS Fonds 28), MS Cape Byron (DS Fonds 36), MS Cape Spencer (DS Fonds 46), MS Cape Sorrell (DS Fonds 49), MT Cape Banks (DS Fonds 50) und MS Cape Campbell (DS Fonds 56). In diesen 1991 bis 1996 aufgelegten Beteiligungen haben Investoren zusammen 69,9 Millionen Euro investiert. Auch diese Schiffe sind nach entsprechenden Beschlüssen bereits verkauft.
Durch die den Schiffsveräußerungen nachlaufenden Insolvenzen drohen die Anleger dieser 14 Schiffsgesellschaften unterm Strich einen großen Teil oder sogar das gesamte Eigenkapital zu verlieren. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen flossen bereits Auszahlungen, die die Fonds geleistet hatten, an die Schiffe zurück. Die noch bei den Investoren verbliebenen Kapitalrückflüsse werden nun aller Voraussicht nach die Insolvenzverwalter zurückfordern. Bis Ende 2011 beliefen sich die Auszahlungen der Gesellschaften laut Dr. Peters-Leistungsbilanz auf 18 bis 97,5 Prozent. Den monetären Verlusten stehen Steuervorteile bei der Zeichnung der Fonds durch Verlustzuweisungen gegenüber.
* FONDS professionell
11 DS-Rendite-Fonds melden Insolvenz an!
Mehrere Tausend Anleger betroffen: Die Krise der Schiffsfonds setzt sich unverändert fort. Jetzt ist es auch zu einer regelrechten Insolvenzwelle bei 11 Schiffsfonds des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters gekommen. Konkret handelt es sich um die DS-Rendite-Fonds 36, 41, 43, 45 und 46, 50 und 52, 56 sowie 61 bis 63.
„Nach uns vorliegenden Bekanntmachungen hat das Amtsgericht Hamburg über das Vermögen von insgesamt 11 DS-Rendite-Fonds das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und jeweils einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dies erfolgte mit Gerichtsbeschlüssen am 26. Juli sowie 31. Juli 2013", berichtet Rechtsanwalt Arne Lamot von der Kanzlei Sommerberg LLP.
Insolvenzanträge für 11 Schiffsfonds gestellt
Die Kanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits seit mehreren Jahren die Rechte von geschädigten Schiffsfondsanlegern, darunter auch Investoren in verschiedene DS-Rendite-Fonds. „In vielen Fällen stellen wir fest, dass unsere Mandanten von den Banken oder Beratern, die die Fonds empfohlen haben, nicht ordnungsgemäß über die Geldanlage aufgeklärt worden sind. So wurden etwa wesentliche Risiken verschwiegen oder als angeblich abwegig verharmlost", erläutert Anwalt Lamot.
Unter bestimmten Voraussetzungen handelt es sich dabei um eine Beratungspflichtverletzung und der Anleger kann Schadensersatz geltend machen. Der verantwortliche Finanzvertrieb hat dem geschädigten Anleger dann im Gegenzug für seine Fondsbeteiligung die Einlage zu erstatten.
3.292 Anleger fürchten um ihr Geld
Laut Eigenwerbung des Emissionshauses Dr. Peters soll das im Namen der DS-Rendite-Fonds befindliche Kürzel „DS" für Dynamik und Sicherheit stehen. Eine Sicherheit für ihr Geld gibt es aber nicht, wie die Anleger der DS-Rendite-Fonds nun feststellen müssen. „Den Anlegern droht schlimmstenfalls vielmehr der Verlust ihrer Einlagen", erläutert Verbraucheranwalt Lamot die Risiken für die betroffenen Anleger.
Der Anlegeranwalt hat nachgerechnet: „Bei Zugrundelegung der vom Emissionshaus Dr. Peters veröffentlichten Zahlen haben 3.292 Anleger ihr Geld in Kommanditbeteiligungen der Fonds investiert, für die jetzt die Insolvenz beantragt wurde."
Für folgende Fonds wurden Insolvenzanträge gestellt:
DS-Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 41 MS Cape Sable GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 43 Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 45 MS Cape Race GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 52 MS Cape Charles GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 62 MS Cape Cook GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 63 MS Wehr Mosel GmbH & Co. Containerschiff KG
Hilfe für geschädigte Schiffsfondsanleger
Hunderte Schiffsfonds befinden sich in Insolvenz oder haben große Schwierigkeiten. Zehntausenden von Anlegern droht der Verlust ihrer Einlagen.
* Kanzlei Sommerberg LLP
Mehrere Tausend Anleger betroffen: Die Krise der Schiffsfonds setzt sich unverändert fort. Jetzt ist es auch zu einer regelrechten Insolvenzwelle bei 11 Schiffsfonds des Dortmunder Emissionshauses Dr. Peters gekommen. Konkret handelt es sich um die DS-Rendite-Fonds 36, 41, 43, 45 und 46, 50 und 52, 56 sowie 61 bis 63.
„Nach uns vorliegenden Bekanntmachungen hat das Amtsgericht Hamburg über das Vermögen von insgesamt 11 DS-Rendite-Fonds das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und jeweils einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dies erfolgte mit Gerichtsbeschlüssen am 26. Juli sowie 31. Juli 2013", berichtet Rechtsanwalt Arne Lamot von der Kanzlei Sommerberg LLP.
Insolvenzanträge für 11 Schiffsfonds gestellt
Die Kanzlei Sommerberg LLP vertritt bereits seit mehreren Jahren die Rechte von geschädigten Schiffsfondsanlegern, darunter auch Investoren in verschiedene DS-Rendite-Fonds. „In vielen Fällen stellen wir fest, dass unsere Mandanten von den Banken oder Beratern, die die Fonds empfohlen haben, nicht ordnungsgemäß über die Geldanlage aufgeklärt worden sind. So wurden etwa wesentliche Risiken verschwiegen oder als angeblich abwegig verharmlost", erläutert Anwalt Lamot.
Unter bestimmten Voraussetzungen handelt es sich dabei um eine Beratungspflichtverletzung und der Anleger kann Schadensersatz geltend machen. Der verantwortliche Finanzvertrieb hat dem geschädigten Anleger dann im Gegenzug für seine Fondsbeteiligung die Einlage zu erstatten.
3.292 Anleger fürchten um ihr Geld
Laut Eigenwerbung des Emissionshauses Dr. Peters soll das im Namen der DS-Rendite-Fonds befindliche Kürzel „DS" für Dynamik und Sicherheit stehen. Eine Sicherheit für ihr Geld gibt es aber nicht, wie die Anleger der DS-Rendite-Fonds nun feststellen müssen. „Den Anlegern droht schlimmstenfalls vielmehr der Verlust ihrer Einlagen", erläutert Verbraucheranwalt Lamot die Risiken für die betroffenen Anleger.
Der Anlegeranwalt hat nachgerechnet: „Bei Zugrundelegung der vom Emissionshaus Dr. Peters veröffentlichten Zahlen haben 3.292 Anleger ihr Geld in Kommanditbeteiligungen der Fonds investiert, für die jetzt die Insolvenz beantragt wurde."
Für folgende Fonds wurden Insolvenzanträge gestellt:
DS-Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 41 MS Cape Sable GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 43 Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 45 MS Cape Race GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 52 MS Cape Charles GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 61 MT Cape Bear GmbH & Co. Tankschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 62 MS Cape Cook GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 63 MS Wehr Mosel GmbH & Co. Containerschiff KG
Hilfe für geschädigte Schiffsfondsanleger
Hunderte Schiffsfonds befinden sich in Insolvenz oder haben große Schwierigkeiten. Zehntausenden von Anlegern droht der Verlust ihrer Einlagen.
* Kanzlei Sommerberg LLP
Dr. Peters haftet wegen fehlerhafter Prospektangaben auf Schadensersatz
Gute Nachrichten für Anleger des Dr. Peters-Schiffsfonds "DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG". Der auf geschlossene Fonds wie Schiffsfonds spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede hat mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25.09.2013 eine wegweisende Entscheidung erstritten, die weiteren Anlegern des Dr. Peters-Fonds Hoffnung auf Schadensersatz machen sollte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verkaufsprospekt zum Fonds in einem wesentlichen Punkt grob fehlerhaft ist. Das Emissionshaus Dr. Peters wurde daher auf Leistung von Schadensersatz an die Anlegerin verurteilt. Gleichzeitig wurde der Mandantin von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf auch Schadensersatz gegen die beratende Sparkasse Dortmund zuerkannt, da die Anlageberaterin sie nicht auf die an die Sparkasse geleisteten Vertriebsvergütungen hingewiesen hatte.
Die Anlegerin erhält nun ihre volle Beteiligungssumme zzgl. Agio von dem Emissionshaus und der Sparkasse Dortmund zurück und kann den Fondsanteil auf die Beklagten übertragen.
Das Urteil hat für sämtliche Gesellschafter des DS-Rendite-Fonds 126 große Bedeutung. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Jeder Fondsanleger, der die Beteiligung am DS-Rendite-Fonds 126 auf Grundlage des Verkaufsprospektes erworben hat, kann sich nunmehr Hoffnung auf Schadensersatz machen".
*Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
mzs Rechtsanwälte GbR
Gute Nachrichten für Anleger des Dr. Peters-Schiffsfonds "DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG". Der auf geschlossene Fonds wie Schiffsfonds spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede hat mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25.09.2013 eine wegweisende Entscheidung erstritten, die weiteren Anlegern des Dr. Peters-Fonds Hoffnung auf Schadensersatz machen sollte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verkaufsprospekt zum Fonds in einem wesentlichen Punkt grob fehlerhaft ist. Das Emissionshaus Dr. Peters wurde daher auf Leistung von Schadensersatz an die Anlegerin verurteilt. Gleichzeitig wurde der Mandantin von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf auch Schadensersatz gegen die beratende Sparkasse Dortmund zuerkannt, da die Anlageberaterin sie nicht auf die an die Sparkasse geleisteten Vertriebsvergütungen hingewiesen hatte.
Die Anlegerin erhält nun ihre volle Beteiligungssumme zzgl. Agio von dem Emissionshaus und der Sparkasse Dortmund zurück und kann den Fondsanteil auf die Beklagten übertragen.
Das Urteil hat für sämtliche Gesellschafter des DS-Rendite-Fonds 126 große Bedeutung. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Jeder Fondsanleger, der die Beteiligung am DS-Rendite-Fonds 126 auf Grundlage des Verkaufsprospektes erworben hat, kann sich nunmehr Hoffnung auf Schadensersatz machen".
*Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
mzs Rechtsanwälte GbR
Das Emissionshaus Dr. Peters wehrt sich gegen die Anschuldigung, Investoren ihres DS-Rendite-Fonds Nr. 132 hinters Licht geführt zu haben. berichtet .. procontra-online.de
Der Hamburger Rechtsanwalt Arne Heller erhebt schwere Vorwürfe gegen das Dortmunder Finanzhaus Dr.-Peters-Gruppe. Er vertritt 260 Anleger, die rund 100 Millionen Euro durch einen Schiffsfonds verloren haben sollen. Die Kleinanleger fühlen sich schlecht beraten und getäuscht.
Es ist ein ausnahmsweise mal sonniger Tag in Hamburg. Doch für die Handvoll Wutbürger, die vor den Glaspalästen der Finanzbranche in der Hansestadt demonstriert, hängen die Wolken schon ganz lange ganz tief. „Abgezockt“ fühlen sie sich, von „Finanzpiraten“ um ihre Altersvorsorge gebracht. „Schiffsfonds-Opfer wollen ihr Geld“ steht auf einem der bunten, selbst gemachten Demo-Schilder. Es sind Bilder, wie man sie seit den Tagen der Finanzkrise 2008/2009 kennt.
Doch der Zorn der Kleinanleger an der Alster richtet sich diesmal nicht gegen die Banken, sondern gegen die Emissionshäuser, die die Fonds aufgelegt haben. Das ist neu. Der Hamburger Anwalt Arne Heller hat 260 geschädigte Anleger hinter sich versammelt, die infolge schlechter Beratung und mangelhafter Produktinformationen insgesamt rund 100 Millionen Euro verloren haben sollen. Und: Heller will die Angelegenheit jetzt strafrechtlich prüfen lassen. Besonders im Visier hat er die Dortmunder Fonds-Gesellschaft Dr.-Peters-Gruppe.
Im Namen von 70 Anlegern will Heller bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafantrag gegen den Geschäftsführer und einen ehemaligen Geschäftsführer des in der Westfalenmetropole höchst angesehenen Unternehmens stellen, das wegen seiner vielen Schiffsbeteiligungen salopp auch als größter Reeder an der Ruhr bezeichnet wird. Der Antrag ist ausformuliert. Kernvorwurf: Kapitalanlagebetrug und gewerbsmäßiger Betrug.Fonds lockte 350 Kunden anDer Vorgang hat Seltenheitswert. Zwar ist es infolge der Finanzkrise zu zahllosen Prozessen geschädigter Anleger gegen Bank- und Finanzberater gekommen. Doch dabei ging es auf zivilrechtlichem Weg überwiegend um Schadenersatz für Verluste. Persönlich wurden Vertreter der Banken- und Finanzwirtschaft so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen.
Käme es aber im aktuellen Dortmunder Fall zu einem Urteil, drohte den Beklagten sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.Der Vorwurf von Anwalt Heller wiegt schwer. Wurden die Anleger des DS-Renditefonds 132 von der Dr.-Peters-Gruppe tatsächlich gezielt getäuscht? Das im Juni 2008 zur Finanzierung von zwei Containerschiffen aufgelegte Papier mit einem Gesamtvolumen von 42 Millionen Euro lockte bei einer Mindesteinlage von 20 000 Euro insgesamt 350 Kunden an, fast ausschließlich Kleinanleger, die ihr Erspartes oder ihre Altersvorsorge in die angeblich so renditestarken Schiffspapiere gesteckt und nun alles verloren haben.
Heller: „Der Fonds ist heute pleite. Die beiden Schiffe dümpeln als Verlustbringer in den Häfen herum. Eine Ausschüttung ist nie erfolgt.“Hohe Charterraten versprochenIm Gegenteil: Schon 2010 seien die Kunden aufgefordert worden, zusätzliches Geld in den Fonds nachzuschießen. Der Fonds hat eine Laufzeit bis 2025. Anwalt Heller glaubt nachweisen zu können, dass die Dortmunder bewusst falsche Angaben zu den erreichbaren Charterraten gemacht haben, weil Dr. Peters die beiden 148 Meter langen Schiffe bereits vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise gekauft und anschließend mit zu hohen Ertragsversprechungen operiert habe, um genügend Anleger anzulocken.
Heller: „Den Kunden wurden Raten von 12 000 Euro pro Tag versprochen, als die Charter schon auf 8500 Euro gefallen war.“Bei Dr. Peters sieht man der möglichen Strafanzeige gelassen entgegen. „Ja“, gibt Unternehmenssprecher Pascal Holz freimütig zu, „der Fonds 132 ist ein Flop. Aber wer hat damals schon wissen können, dass eine Schifffahrtskrise dieses Ausmaßes einsetzt, die bis heute anhält?“ Im Fondsprospekt sei jedenfalls ausreichend auf sämtliche Risiken hingewiesen worden. Zum Zeitpunkt der Fondsausgabe 2008 sei nicht absehbar gewesen, dass das Frachtgeschäft in schwere See gerate. Holz: „Dass eine Fondsbeteiligung in die Pleite segelt, gehört zum Risiko der Anleger.“
* derwesten.de
Es ist ein ausnahmsweise mal sonniger Tag in Hamburg. Doch für die Handvoll Wutbürger, die vor den Glaspalästen der Finanzbranche in der Hansestadt demonstriert, hängen die Wolken schon ganz lange ganz tief. „Abgezockt“ fühlen sie sich, von „Finanzpiraten“ um ihre Altersvorsorge gebracht. „Schiffsfonds-Opfer wollen ihr Geld“ steht auf einem der bunten, selbst gemachten Demo-Schilder. Es sind Bilder, wie man sie seit den Tagen der Finanzkrise 2008/2009 kennt.
Doch der Zorn der Kleinanleger an der Alster richtet sich diesmal nicht gegen die Banken, sondern gegen die Emissionshäuser, die die Fonds aufgelegt haben. Das ist neu. Der Hamburger Anwalt Arne Heller hat 260 geschädigte Anleger hinter sich versammelt, die infolge schlechter Beratung und mangelhafter Produktinformationen insgesamt rund 100 Millionen Euro verloren haben sollen. Und: Heller will die Angelegenheit jetzt strafrechtlich prüfen lassen. Besonders im Visier hat er die Dortmunder Fonds-Gesellschaft Dr.-Peters-Gruppe.
Im Namen von 70 Anlegern will Heller bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafantrag gegen den Geschäftsführer und einen ehemaligen Geschäftsführer des in der Westfalenmetropole höchst angesehenen Unternehmens stellen, das wegen seiner vielen Schiffsbeteiligungen salopp auch als größter Reeder an der Ruhr bezeichnet wird. Der Antrag ist ausformuliert. Kernvorwurf: Kapitalanlagebetrug und gewerbsmäßiger Betrug.Fonds lockte 350 Kunden anDer Vorgang hat Seltenheitswert. Zwar ist es infolge der Finanzkrise zu zahllosen Prozessen geschädigter Anleger gegen Bank- und Finanzberater gekommen. Doch dabei ging es auf zivilrechtlichem Weg überwiegend um Schadenersatz für Verluste. Persönlich wurden Vertreter der Banken- und Finanzwirtschaft so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen.
Käme es aber im aktuellen Dortmunder Fall zu einem Urteil, drohte den Beklagten sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.Der Vorwurf von Anwalt Heller wiegt schwer. Wurden die Anleger des DS-Renditefonds 132 von der Dr.-Peters-Gruppe tatsächlich gezielt getäuscht? Das im Juni 2008 zur Finanzierung von zwei Containerschiffen aufgelegte Papier mit einem Gesamtvolumen von 42 Millionen Euro lockte bei einer Mindesteinlage von 20 000 Euro insgesamt 350 Kunden an, fast ausschließlich Kleinanleger, die ihr Erspartes oder ihre Altersvorsorge in die angeblich so renditestarken Schiffspapiere gesteckt und nun alles verloren haben.
Heller: „Der Fonds ist heute pleite. Die beiden Schiffe dümpeln als Verlustbringer in den Häfen herum. Eine Ausschüttung ist nie erfolgt.“Hohe Charterraten versprochenIm Gegenteil: Schon 2010 seien die Kunden aufgefordert worden, zusätzliches Geld in den Fonds nachzuschießen. Der Fonds hat eine Laufzeit bis 2025. Anwalt Heller glaubt nachweisen zu können, dass die Dortmunder bewusst falsche Angaben zu den erreichbaren Charterraten gemacht haben, weil Dr. Peters die beiden 148 Meter langen Schiffe bereits vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise gekauft und anschließend mit zu hohen Ertragsversprechungen operiert habe, um genügend Anleger anzulocken.
Heller: „Den Kunden wurden Raten von 12 000 Euro pro Tag versprochen, als die Charter schon auf 8500 Euro gefallen war.“Bei Dr. Peters sieht man der möglichen Strafanzeige gelassen entgegen. „Ja“, gibt Unternehmenssprecher Pascal Holz freimütig zu, „der Fonds 132 ist ein Flop. Aber wer hat damals schon wissen können, dass eine Schifffahrtskrise dieses Ausmaßes einsetzt, die bis heute anhält?“ Im Fondsprospekt sei jedenfalls ausreichend auf sämtliche Risiken hingewiesen worden. Zum Zeitpunkt der Fondsausgabe 2008 sei nicht absehbar gewesen, dass das Frachtgeschäft in schwere See gerate. Holz: „Dass eine Fondsbeteiligung in die Pleite segelt, gehört zum Risiko der Anleger.“
* derwesten.de
DS-Rendite-Fonds Nr.126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG - Landgericht Dortmund verurteilt Emissionshaus und Sparkasse Dortmund zu Schadensersatz
München, den 30. Oktober 2013. – Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 25.September 2013 die Reederei der DS-Rendite-Fonds Nr.126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG sowie die Sparkasse Dortmund zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Geklagt hatte eine Anlegerin, die eine Beteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr.126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG gezeichnet hatte. Die Anlegerin machte nun geltend, dass der Verkaufsprospekt nicht ausreichend die Risiken darstelle und sie auch nicht von der Sparkasse über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt worden sei.
Das Landgericht Dortmund schloss sich der klägerischen Argumentation an und verurteilte die Reederei wegen der Fehlerhaftigkeit des Prospekts und die Sparkasse Dortmund wegen der Nichtaufklärung über Rückvergütungen.
Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn sowohl Prospektverantwortlichen als auch Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Dies bedeutet zum einen, dass die von den Gründungsgesellschaftern emittierten Prospekte ordnungsgemäß über alle Risiken und für die Anlage relevanten Gesichtspunkte aufklären müssen. Zum anderen müssen auch Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären. Kommen Prospektverantwortliche oder Anlageberater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
CLLB Rechtsanwälte kann dabei ebenfalls auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen die comdirect bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Ende August 2013 den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de -- www.cllb-schiffsfonds.de
München, den 30. Oktober 2013. – Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 25.September 2013 die Reederei der DS-Rendite-Fonds Nr.126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG sowie die Sparkasse Dortmund zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Geklagt hatte eine Anlegerin, die eine Beteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr.126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG gezeichnet hatte. Die Anlegerin machte nun geltend, dass der Verkaufsprospekt nicht ausreichend die Risiken darstelle und sie auch nicht von der Sparkasse über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt worden sei.
Das Landgericht Dortmund schloss sich der klägerischen Argumentation an und verurteilte die Reederei wegen der Fehlerhaftigkeit des Prospekts und die Sparkasse Dortmund wegen der Nichtaufklärung über Rückvergütungen.
Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn sowohl Prospektverantwortlichen als auch Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Dies bedeutet zum einen, dass die von den Gründungsgesellschaftern emittierten Prospekte ordnungsgemäß über alle Risiken und für die Anlage relevanten Gesichtspunkte aufklären müssen. Zum anderen müssen auch Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären. Kommen Prospektverantwortliche oder Anlageberater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
CLLB Rechtsanwälte kann dabei ebenfalls auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind zwei Urteile des Landgerichts Itzehoe von Ende Januar 2013, in denen die comdirect bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000,00 an zwei von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurde, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Ende August 2013 den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber - LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web: www.cllb.de -- www.cllb-schiffsfonds.de
Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Büchler nimmt Klage vor dem Bundesgerichtshof zurück
Der Insolvenzverwalter der Fondgesellschaft DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG, Rechtsanwalt Dr. Büchler, hat mit Schriftsatz vom 12.03.2014 seine Klage vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Dies erfolgte auf den Tag genau 4 Jahre, nachdem die Gesellschaft Klage vor dem Landgericht Dortmund gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger eingereicht hatte. Geltend gemacht worden war die Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Beteiligung an der MS Cape Henry in fünfstelliger Höhe .
Bereits zum Zeitpunkt der Klageeinreichung hatte der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich darauf hingewiesen: „Wir halten die Klage aus mehreren Gesichtspunkten für unbegründet und werden unseren Mandanten gegen die Klageforderung verteidigen.“
Die Fondsgesellschaft und nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter wollten die Richtigkeit dieser Einschätzung über einen Zeitraum von nun insgesamt 4 Jahren nicht wahrhaben und versuchten, den der Gesellschaft nicht zustehenden Anspruch durchsetzen. Wiederholt hatte CLLB Rechtsanwälte in der Folgezeit deutlich gemacht, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch aus mehreren Gründen nicht in Betracht komme.
Nachdem hiervon die DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG in der 1. und 2. Instanz nicht überzeugt werden konnte, schloss sich nun der Insolvenzverwalter, der das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof übernommen hatte, schlussendlich der Argumentation von CLLB Rechtsanwälten an und nahm die Klage zurück – nicht aber, bevor er über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erfolglos versucht hatte, den Anspruch doch noch durchzusetzen.
Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die Geschädigten alles andere als chancenlos sind, um den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen. Dies gilt sowohl in Passivprozessen wie dem vorliegenden, wenn also Fondsgesellschaften versuchen, die ausgereichten Ausschüttungen wieder zurückzufordern, als auch in Aktivprozessen, bei denen Anlegermögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Luber. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. „Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden“, so Rechtsanwalt Luber abschließend.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
www.cllb.de
www.cllb-schiffsfonds.de
Der Insolvenzverwalter der Fondgesellschaft DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG, Rechtsanwalt Dr. Büchler, hat mit Schriftsatz vom 12.03.2014 seine Klage vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Dies erfolgte auf den Tag genau 4 Jahre, nachdem die Gesellschaft Klage vor dem Landgericht Dortmund gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger eingereicht hatte. Geltend gemacht worden war die Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Beteiligung an der MS Cape Henry in fünfstelliger Höhe .
Bereits zum Zeitpunkt der Klageeinreichung hatte der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich darauf hingewiesen: „Wir halten die Klage aus mehreren Gesichtspunkten für unbegründet und werden unseren Mandanten gegen die Klageforderung verteidigen.“
Die Fondsgesellschaft und nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter wollten die Richtigkeit dieser Einschätzung über einen Zeitraum von nun insgesamt 4 Jahren nicht wahrhaben und versuchten, den der Gesellschaft nicht zustehenden Anspruch durchsetzen. Wiederholt hatte CLLB Rechtsanwälte in der Folgezeit deutlich gemacht, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch aus mehreren Gründen nicht in Betracht komme.
Nachdem hiervon die DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG in der 1. und 2. Instanz nicht überzeugt werden konnte, schloss sich nun der Insolvenzverwalter, der das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof übernommen hatte, schlussendlich der Argumentation von CLLB Rechtsanwälten an und nahm die Klage zurück – nicht aber, bevor er über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erfolglos versucht hatte, den Anspruch doch noch durchzusetzen.
Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die Geschädigten alles andere als chancenlos sind, um den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen. Dies gilt sowohl in Passivprozessen wie dem vorliegenden, wenn also Fondsgesellschaften versuchen, die ausgereichten Ausschüttungen wieder zurückzufordern, als auch in Aktivprozessen, bei denen Anlegermögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Luber. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.
CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von CLLB Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. „Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden“, so Rechtsanwalt Luber abschließend.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Fon: 089/ 552 999 50
Fax: 089/552 999 90
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
www.cllb.de
www.cllb-schiffsfonds.de
- 1
- 2