
Zentrales Testamentsregister

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 1832 mal besucht und hat 1 Antworten.

Zentrales Testamentsregister
Der Bundesrat möchte das Verfahren in Nachlasssachen verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare entlasten.
Aus diesem Grund hat er einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem er ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einrichten und die vorhandenen Daten in dieses überführen will.
Um den Vollbetrieb binnen kurzer Frist zu gewährleisten, seien in den ersten fünf Jahren des Betriebs schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Nach Ansicht der Länder nutze das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend aus.
Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert.
Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.
Gesetzesantrag der Länder: ? BR-Drs. 247/10
Gesetzentwurf Bundesrat: ? BR-Drs. 247/10(B)
Empfehlungen der Ausschüsse: ? BR-Drs. 247/1/10
Lesen Sie auch:
Der plötzliche Erbfall – was ist nun zu tun?
Testament verfassen (aufsetzen) - so wird es gemacht
Patchwork-Familie: Wer erbt was von wem?
Das gültige österreichische Erbrecht
Überblick über die Rechtsprechung zum Erbrecht
Wichtig - frühzeitig Nachfolge regeln
Tatsachenbericht - über Erbschleicher - Rechtsanwalt ...
Nur der Wille des Toten zählt?!
Limited-Teile im Nachlass - kostspielig für die Erben
Papierkrieg: Manche Dokumente sind bares Geld wert
Erben erben - Gesetzliche Erbfolge - Immer ...
Erbrecht - Pflichteil und Kür
Sterbeurkunde wichtigstes Dokument für Hinterbliebene
Wehe, wenn ich auf das Erbe sehe
Erben - Vermögen im Ausland
Erbe nicht annehmen?
Erbrecht für Ferienhaus im Ausland
Testament
Ihr Testament
.
Aus diesem Grund hat er einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem er ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einrichten und die vorhandenen Daten in dieses überführen will.
Um den Vollbetrieb binnen kurzer Frist zu gewährleisten, seien in den ersten fünf Jahren des Betriebs schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Nach Ansicht der Länder nutze das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend aus.
Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert.
Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.
Gesetzesantrag der Länder: ? BR-Drs. 247/10
Gesetzentwurf Bundesrat: ? BR-Drs. 247/10(B)
Empfehlungen der Ausschüsse: ? BR-Drs. 247/1/10
Lesen Sie auch:



















.
Testamentsregister- so wird der letzte Wille gefunden
Zitat
Wer außerhalb der gesetzlichen Erbfolge sein Vermögen vererben möchte, muss ein Testament errichten. Seit Anfang des Jahres kann sich jeder Erblasser auch sicher sein, dass sein Testament im Todesfalle auch gefunden wird: Die Bundesnotarkammer hat das Zentrale Testamentsregister für Deutschland eingerichtet.
Im Zentralen Testamentsregister werden alle notariellen Urkunden, wie ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament automatisch erfasst. Eigenhändig errichtete Testamente können auch im Testamentsregister aufgenommen werden, wenn sie in einer besonderen amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht aufgehoben werden.
Bei allen Strebefällen prüft die Bundesnotarkammer im Zentralen Testamentsregister, ob beispielsweise ein Testament oder Erbvertrag registriert ist, und setzt das zuständige Nachlassgericht davon automatisch in Kenntnis.
Folgende Angaben werden im Zentralen Testamentsregister aufgenommen: Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort, zur Urkunde. Das Register kann nur von Gerichten oder Notaren abgefragt werden. Die Registrierung kostet einmalig je nach Art der Abrechnung 15 bzw. 18 Euro.
Weitere Informationen zum Testamentsregister erhalten Sie unter www.testamentsregister.de.
