
ACI Alternative Capital Invest - Dubai Tower

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Die unverschämte Honorarforderung von Hanns-Uwe Lohmann
Lesen Sie mal, wie Hanns-Uwe Lohmann (65) aus Gütersloh (NRW) noch auf den Gläubigerversammlungen der insolventen ACI-Fonds II bis IV in diesem Jahr ein Honorar von einer halben Million Euro für die Zeit nach seinem Ausscheiden einforderte, aber natürlich nicht bekam. Das Gericht fragte seine Anwältin, ob ihr Mandant die Orientierung verloren habe:
ACI bringt Anleger auf die Straße
Für wirkliche Gläubiger und Geschädigte der ACI GmbH des Lohmann-Clans gibt es hier Hilfe:
Honkong-Inkasso: effektiv, aber blutig
ACI bringt Anleger auf die Straße
Für wirkliche Gläubiger und Geschädigte der ACI GmbH des Lohmann-Clans gibt es hier Hilfe:
Honkong-Inkasso: effektiv, aber blutig
* Auszug PM
Haftung von Prominenten für Werbung von Anlagegesellschaften
Bundesgerichtshof macht Weg frei für erfolgreiche Klagen gegen prominente Werbestars -
Nunmehr hat der BGH in einem noch unveröffentlichten Urteil vom 17.11.2011 zum Aktenzeichen: III ZR 103/10 entschieden, dass Prominente, die für letztlich gescheiterte Kapitalanlagemodelle mit Ihrem Namen geworben haben, offenbar doch haften müssen. Betroffen sind hier vor allem solche Werber, die bei der Werbung für die Anlageprodukte auch ihre besondere Sachkunde herausstellen.
Zu der Entwicklung der Rechtsprechung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Das Urteil stellt eine erfreuliche Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar, die auch Initiatoren, Hintermänner und nunmehr auch werblich tätige Personen mit in die Prospekthaftung einbezieht. Die Rechtsprechung eröffnet neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger, sich auch bei werblich tätigen Personen und Hintermännern bei entstandenen Verlusten schadlos zu halten.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hatte bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass auch bei anderen Kapitalanlagen eine Haftung von werblich tätigen Personen möglich sei. Prominentester Fall ist hier die ACI Unternehmensgruppe, für die unter anderem prominente Persönlichkeiten wie Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher tätig geworden sind.
Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, der seit vielen Jahren geschädigte Anleger vertritt: „Insbesondere im Fall der ACI Unternehmensgruppe, bei dem wohl kaum noch Geld bei den eigentlich verantwortlichen Personen und den Anlagegesellschaften zu holen sein wird, sollten die Anleger nach der Entscheidung des BGH überprüfen lassen, in wieweit die hier in der Werbung aufgetretenen Personen, die sogar ihren Namen für das Projekt hergegeben haben (Tower-Branding) für den entstandenen Schaden der Anleger verantwortlich gemacht werden können. Die Werbepartner der ACI-Unternehmensgruppe stehen als prominente Persönlichkeiten schließlich in der Öffentlichkeit und man erwartet von ihnen, dass sie sich mit einem Projekt, für das sie ihren Namen hergeben, zumindest bezüglich dessen wirtschaftlicher Tragfähigkeit auseinandersetzen. Zudem besteht bei den genannten Personen die Möglichkeit, die entstandenen Schäden nicht nur geltend zu machen, sondern auch Schadensersatzansprüche wirksam durchzusetzen, sofern diese durch ein Gericht ausgeurteilt werden, da von einem hohen Privatvermögen auszugehen ist."
Das neue Urteil gibt den Familien Hoffnung, die viel Geld durch Geldanlagen verloren haben, und auf die Redlichkeit und Reputation von prominenten Werbeträgern vertraut haben.
V.i.S.d.P. Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Tel.: 030 715 206 70
FAX: 030 715 206 78
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
Web.: http://www.dr-schulte.de
Haftung von Prominenten für Werbung von Anlagegesellschaften
Bundesgerichtshof macht Weg frei für erfolgreiche Klagen gegen prominente Werbestars -
Nunmehr hat der BGH in einem noch unveröffentlichten Urteil vom 17.11.2011 zum Aktenzeichen: III ZR 103/10 entschieden, dass Prominente, die für letztlich gescheiterte Kapitalanlagemodelle mit Ihrem Namen geworben haben, offenbar doch haften müssen. Betroffen sind hier vor allem solche Werber, die bei der Werbung für die Anlageprodukte auch ihre besondere Sachkunde herausstellen.
Zu der Entwicklung der Rechtsprechung meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Das Urteil stellt eine erfreuliche Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dar, die auch Initiatoren, Hintermänner und nunmehr auch werblich tätige Personen mit in die Prospekthaftung einbezieht. Die Rechtsprechung eröffnet neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger, sich auch bei werblich tätigen Personen und Hintermännern bei entstandenen Verlusten schadlos zu halten.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hatte bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass auch bei anderen Kapitalanlagen eine Haftung von werblich tätigen Personen möglich sei. Prominentester Fall ist hier die ACI Unternehmensgruppe, für die unter anderem prominente Persönlichkeiten wie Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher tätig geworden sind.
Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, der seit vielen Jahren geschädigte Anleger vertritt: „Insbesondere im Fall der ACI Unternehmensgruppe, bei dem wohl kaum noch Geld bei den eigentlich verantwortlichen Personen und den Anlagegesellschaften zu holen sein wird, sollten die Anleger nach der Entscheidung des BGH überprüfen lassen, in wieweit die hier in der Werbung aufgetretenen Personen, die sogar ihren Namen für das Projekt hergegeben haben (Tower-Branding) für den entstandenen Schaden der Anleger verantwortlich gemacht werden können. Die Werbepartner der ACI-Unternehmensgruppe stehen als prominente Persönlichkeiten schließlich in der Öffentlichkeit und man erwartet von ihnen, dass sie sich mit einem Projekt, für das sie ihren Namen hergeben, zumindest bezüglich dessen wirtschaftlicher Tragfähigkeit auseinandersetzen. Zudem besteht bei den genannten Personen die Möglichkeit, die entstandenen Schäden nicht nur geltend zu machen, sondern auch Schadensersatzansprüche wirksam durchzusetzen, sofern diese durch ein Gericht ausgeurteilt werden, da von einem hohen Privatvermögen auszugehen ist."
Das neue Urteil gibt den Familien Hoffnung, die viel Geld durch Geldanlagen verloren haben, und auf die Redlichkeit und Reputation von prominenten Werbeträgern vertraut haben.
V.i.S.d.P. Sven Tintemann - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Tel.: 030 715 206 70
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250 Millionen Euro Schaden! Anleger sauer wegen Schumi-Tower
Zitat
250 Millionen Euro versandet, 6000 Anleger fühlen sich geprellt, ein Fondsmanager ist auf der Flucht. Das Desaster um die im Namen von Michael Schumacher, Boris Becker und Niki Lauda verkauften Dubai-Fonds der Gütersloher Firma ACI wird immer schlimmer.
183 Millionen Euro sammelten die ACI-Geschäftsführer Hanns-Uwe Lohmann (66) und Sohn Robin (36) ein, als Gesamtschaden werden von Anleger-Vertreter Rainer Regnery (51) aber sogar 250 Millionen befürchtet.
Denn auch der Becker- und Lauda-Tower wurden nicht gebaut, die angeblich für die Anleger erworbenen Grundstücke trickreich einer Lohmann-Firma übereignet.
Der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann ermittelt seit Juli 2010 wegen Kapitalanlagebetrugs gegen Robin Lohmann, der aber abgetaucht ist. In Dubai, wo er sich einige Ferraris und Bentleys gönnte, wird er per Haftbefehl gesucht.
Im westfälischen Gevelsberg soll er sich eine Firma gekauft haben. Ein von Regnery beantragter Haftbefehl könne laut Staatsanwaltschaft aber nicht vollstreckt werden, weil Lohmann keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe.
Abzocke im Namen Schumis, der 5 Millionen Euro kassiert haben soll. ,,Es stimmt, Michael gibt seinen Namen dafür“, sagte Sprecherin Sabine Kehm damals. Damit war das Thema erledigt.
Dabei ist die Rechtslage in Sachen Haftung werbender Prominenter nicht eindeutig. Die Frankfurter Kanzlei Dr. Schulte und Partner erwog aufgrund eines Präzedenzfalls am Landgericht Mosbach (Akz. 10135/06), Schumi und Co. in Regress zu nehmen. Doch auch diese Bemühung ist versandet – wie die Anleger-Gelder.
ACI Fonds - Liquidation hat begonnen
Die ACI-Fonds VI. und VII sind in die Liquidationsphase getreten. Angesichts der letzten Jahresabschlüsse sieht es für die Anleger schlecht aus.
Quelle: anwalt-suchservice.de
Die ACI-Fonds VI. und VII sind in die Liquidationsphase getreten. Angesichts der letzten Jahresabschlüsse sieht es für die Anleger schlecht aus.
Zitat
Die Liquidationsphase der ACI-Fonds VI. und VII. kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Gesellschaftsverträge sehen vor, dass in der Liquidationsphase eine Vergütung gezahlt wird, die mindestens der jährlichen Geschäftsführervergütung entspricht. Tatsache ist auch, dass die Geschäftsführung immer wieder beteuert, die Genussrechte der Fonds seien radikal im Wert gefallen und deshalb sei ein Verkauf wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE liegen Informationen vor, die zumindest Zweifel an dieser Darstellung aufkommen lassen können.
Von den sieben Fonds wurde lediglich der erste Fonds mit Auszahlung an die Anleger abgewickelt. Für die ACI-Fonds II. – V. wurde im Jahre 2010 Insolvenzantrag gestellt. Die Insolvenzverfahren sind zwischenzeitlich eröffnet. Herr RA Dr. Nobert Westhoff versucht seit seiner Bestellung als Insolvenzverwalter Licht in das Dunkel der einzelnen ACI-Fonds II. –V. zu bringen, was sich zuweilen sehr schwierig gestaltet
Quelle: anwalt-suchservice.de
Ansprüche der Anleger verjähren
Für Geschädigte des Investmentdebakels Dubai Tower drängt die Zeit: Anwalt Andreas Pascher meint, Schadenersatzansprüche für Anleger werden im April verjährt sein. Wie berichtet hatte die deutsche "Alternative Capital Investment" (ACI) auch in Österreich Geld für Immobilienprojekte in Dubai eingesammelt.
Beratungsfehler
Berater priesen die Immobilienanlage als sicheres und ertragreiches Investment an. Man warb mit prominenten Namen wie Niki Lauda, Boris Becker und Michael Schumacher.
Die Krise 2008 riss auch die Dubai-Investmentvehikel in den Abgrund. Berater, die die Fonds vermittelt und-so der Vorwurf -das Risiko heruntergespielt hatten, kamen ins Fadenkreuz der Anlegeranwälte.
"Mitte April 2009 informierte die ACI zum ersten Mal umfassend über Verzögerungen bei Ausschüttungen und Rückzahlungen", erklärt Pascher. In Österreich verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren
* Wirtschaftsblatt
Beratungsfehler
Berater priesen die Immobilienanlage als sicheres und ertragreiches Investment an. Man warb mit prominenten Namen wie Niki Lauda, Boris Becker und Michael Schumacher.
Die Krise 2008 riss auch die Dubai-Investmentvehikel in den Abgrund. Berater, die die Fonds vermittelt und-so der Vorwurf -das Risiko heruntergespielt hatten, kamen ins Fadenkreuz der Anlegeranwälte.
"Mitte April 2009 informierte die ACI zum ersten Mal umfassend über Verzögerungen bei Ausschüttungen und Rückzahlungen", erklärt Pascher. In Österreich verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren
* Wirtschaftsblatt
Landgericht Dortmund verurteilt Robin Lohmann zu Schadensersatz
Das Landgericht Dortmund hat mit mehreren Versäumnisurteilen Herrn Robin Lohmann zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der ACI-Fonds V. und VII. verurteilt. Hierbei wurde es Herrn Lohmann insbesondere zum Verhängnis, dass er sich den Klagen entzog und das Landgericht Dortmund eine öffentliche Zustellung beschloss. Er bekam von den Zustellungen wohl nichts mit und verpasste eine fristgerechte Verteidigungsanzeige. Sehr zu seinem Nachteil.
Nach diesseitiger Kenntnis handelt es sich bei den Versäumnisurteilen um die ersten Entscheidungen im Hinblick auf etwaige Schadensersatzpflichten im Zusammenhang mit den ACI-Fonds.
Allerdings handelt es sich hier „nur" um Versäumnisurteile. Solche ergehen, wenn sich die Gegenseite nach Klagezustellung nicht rührt und dem Gericht nicht mitteilt, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde. In einem solchen Fall prüft das Gericht die Rechtlage allein auf Grundlage des Klagevortrages und unterstellt ihn als wahr. Bejaht es auf dieser Basis eine Haftung, ergeht ein entsprechendes Versäumnisurteil. Gegen dieses kann der verurteilte Beklagte innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, was Herr Robin Lohmann nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Dortmund auch getan hat.
Durch die Urteile hat das Landgericht Dortmund aber schon zu erkennen gegeben, dass der Klagevortrag der KANZLEI GÖDDECKE Substanz hat und für sich genommen zu einer Haftung von Herrn Robin Lohmann führt. Dies ist gerade in den ACI-Fällen von besonderer Bedeutung, weil die Herren Lohmann (Vater und Sohn) in den verschiedenen Verfahren als erstes immer behaupten, die Klagen seien schon unschlüssig, d. h., selbst bei Zugrundlegung des Klagevortrages nicht ausreichend für eine Verurteilung. Dem hat das Gericht durch den Erlass der Versäumnisurteile jetzt in Hinblick auf Herrn Robin Lohmann eine Absage erteilt.
Quelle: Landgericht Dortmund, Urteile vom 17. Februar 2012, Az. 21 O 242/11 und 21 O 208/11
Nach diesseitiger Kenntnis handelt es sich bei den Versäumnisurteilen um die ersten Entscheidungen im Hinblick auf etwaige Schadensersatzpflichten im Zusammenhang mit den ACI-Fonds.
Allerdings handelt es sich hier „nur" um Versäumnisurteile. Solche ergehen, wenn sich die Gegenseite nach Klagezustellung nicht rührt und dem Gericht nicht mitteilt, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde. In einem solchen Fall prüft das Gericht die Rechtlage allein auf Grundlage des Klagevortrages und unterstellt ihn als wahr. Bejaht es auf dieser Basis eine Haftung, ergeht ein entsprechendes Versäumnisurteil. Gegen dieses kann der verurteilte Beklagte innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, was Herr Robin Lohmann nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Dortmund auch getan hat.
Durch die Urteile hat das Landgericht Dortmund aber schon zu erkennen gegeben, dass der Klagevortrag der KANZLEI GÖDDECKE Substanz hat und für sich genommen zu einer Haftung von Herrn Robin Lohmann führt. Dies ist gerade in den ACI-Fällen von besonderer Bedeutung, weil die Herren Lohmann (Vater und Sohn) in den verschiedenen Verfahren als erstes immer behaupten, die Klagen seien schon unschlüssig, d. h., selbst bei Zugrundlegung des Klagevortrages nicht ausreichend für eine Verurteilung. Dem hat das Gericht durch den Erlass der Versäumnisurteile jetzt in Hinblick auf Herrn Robin Lohmann eine Absage erteilt.
Zitat
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Urteile sollten weder über- noch unterbewertet werden. Aber sie sind das, was sie sind: Vollstreckungsfähige gerichtliche Titel gegen Herrn Robin Lohmann. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass es im Rahmen des ACI-Komplexes demnächst weitere Entscheidungen geben wird. Die KANZLEI GÖDDECKE hält Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Landgericht Dortmund, Urteile vom 17. Februar 2012, Az. 21 O 242/11 und 21 O 208/11
ACI VII Dubai Fonds KG - Freier Vertrieb muss 350.000 Euro Schadenersatz zahlen
Unzureichende Darstellung der Risiken, Verschweigen wesentlicher Probleme einer unternehmerischen Beteiligung
Unter dem Aktenzeichen 304 O 283/11 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht (LG) Hamburg die Finanzvertriebsfirma reconcept GmbH zu einem Schadenersatz in Höhe von 350.000 Euro verurteilt. Geklagt hatten zwei Anleger aus Schleswig-Holstein, denen Mitarbeiter des Vertriebs eine Geschlossene Beteiligung am „VII Dubai Fonds KG“ des Emissionshauses Alternativ Capital Invest GmbH & Co. empfohlen und vermittelt hatten.
„Der Berater der reconcept GmbH hat eigentlich alles falsch gemacht, was er nur falsch machen konnte“, sagt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen und Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. So habe der Vermittler Risiken – falls überhaupt – nur bruchstückhaft und alles andere als vollständig dargestellt. „Die wesentlichen Probleme einer unternehmerischen Beteiligung wurden komplett verschwiegen.“ Von möglichen Nachschusspflichten der Investoren und der mangelnden Fungibilität, also der nicht vorhandenen Handelbarkeit von Anteilen an Geschlossenen Fonds, sei nicht die Rede gewesen.
„Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg macht Tausenden anderen Anlegern Mut, die sich ebenfalls an Geschlossenen Fonds der ACI-Gruppe beteiligt haben“, fügt Lutz Tiedemann von beck-rechtsanwälte in Hamburg hinzu. Nach Informationen von KWAG und beck-rechtsanwälte haben rund 6.000 Investoren zirka 70 Millionen Euro in diverse ACI-Fonds investiert. Die Fondsbeteiligungen II bis V und die ACI IV Beteiligungs-GmbH sind mittlerweile insolvent. „Absehbar ist, dass für die Gläubiger nur eine geringe Quote herauskommen wird“, sagt Lutz Tiedemann. „Umso interessanter kann es sein“, so Jens-Peter Gieschen und Lutz Tiedemann übereinstimmend, „Vermögensschäden gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend zu machen, sofern eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.“
Zwar greift in der Regel die bekannte Kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht bei freien Vermittlern. „Allerdings sind weitere Beratungsfehler oft so gravierend, dass Investoren tatsächlich sehr gute Chancen haben, ihr Geld zurückzuholen“, erläutert Jens-Peter Gieschen.
Das sieht Rechtsanwalt Tiedemann ähnlich. „Klagen gegen ein bankunabhängiges Vertriebsunternehmen erfordern eine sorgfältige juristische Analyse.“ Oft seien dabei Fehler zu finden, die zum Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung führen können.
Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Lutz Tiedemann - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unter dem Aktenzeichen 304 O 283/11 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht (LG) Hamburg die Finanzvertriebsfirma reconcept GmbH zu einem Schadenersatz in Höhe von 350.000 Euro verurteilt. Geklagt hatten zwei Anleger aus Schleswig-Holstein, denen Mitarbeiter des Vertriebs eine Geschlossene Beteiligung am „VII Dubai Fonds KG“ des Emissionshauses Alternativ Capital Invest GmbH & Co. empfohlen und vermittelt hatten.
„Der Berater der reconcept GmbH hat eigentlich alles falsch gemacht, was er nur falsch machen konnte“, sagt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen und Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. So habe der Vermittler Risiken – falls überhaupt – nur bruchstückhaft und alles andere als vollständig dargestellt. „Die wesentlichen Probleme einer unternehmerischen Beteiligung wurden komplett verschwiegen.“ Von möglichen Nachschusspflichten der Investoren und der mangelnden Fungibilität, also der nicht vorhandenen Handelbarkeit von Anteilen an Geschlossenen Fonds, sei nicht die Rede gewesen.
„Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg macht Tausenden anderen Anlegern Mut, die sich ebenfalls an Geschlossenen Fonds der ACI-Gruppe beteiligt haben“, fügt Lutz Tiedemann von beck-rechtsanwälte in Hamburg hinzu. Nach Informationen von KWAG und beck-rechtsanwälte haben rund 6.000 Investoren zirka 70 Millionen Euro in diverse ACI-Fonds investiert. Die Fondsbeteiligungen II bis V und die ACI IV Beteiligungs-GmbH sind mittlerweile insolvent. „Absehbar ist, dass für die Gläubiger nur eine geringe Quote herauskommen wird“, sagt Lutz Tiedemann. „Umso interessanter kann es sein“, so Jens-Peter Gieschen und Lutz Tiedemann übereinstimmend, „Vermögensschäden gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend zu machen, sofern eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.“
Zwar greift in der Regel die bekannte Kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht bei freien Vermittlern. „Allerdings sind weitere Beratungsfehler oft so gravierend, dass Investoren tatsächlich sehr gute Chancen haben, ihr Geld zurückzuholen“, erläutert Jens-Peter Gieschen.
Das sieht Rechtsanwalt Tiedemann ähnlich. „Klagen gegen ein bankunabhängiges Vertriebsunternehmen erfordern eine sorgfältige juristische Analyse.“ Oft seien dabei Fehler zu finden, die zum Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung führen können.
Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Lutz Tiedemann - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zeit wurde es . . .
Na, DAS wurde ja nun wirklich langsam mal Zeit, dass diese (Familien)Bande vor den Kadi gezerrt wird! Allerdings fehlt in der Sammlung Pappa Lohmann, Söhnchen Lohmann, Anwältchen Lohmann definitiv die Hilfs-Tippse!
Kenner der Szene und unserer langjährigen Begleitung der ACI
(A..lways C..heating I..nvestors)
wissen, wer gemeint ist :-)
Dubai-Fonds: Anklage gegen drei Gütersloher wegen Untreue
Mehrere tausend Anleger betroffen
Bielefeld/Gütersloh (sch). Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat gegen die Gütersloher Hanns-Uwe und Robin Lohmann, Geschäftsführer der ACI-Gruppe, und einen Gütersloher Treuhand-Anwalt Anklage wegen Untreue in über 100 besonders schweren Fällen erhoben.
Ihnen wird vorgeworfen, im zweiten Halbjahr 2008 Anlagekapital von Gesellschaftern eines Dubai-Fonds nicht zur Finanzierung der Immobiliengeschäfte in Dubai sondern zweckwidrig verwandt zu haben. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass von den Geldern unter anderem private Anschaffungen wie Rolex Uhren getätigt worden sind.
Ferner seien Darlehen in mehrfacher Millionenhöhe an zwei deutsche Unternehmen gegeben worden, die von einem Freund des Beschuldigten Robin Lohmann saniert werden sollten. Der wirtschaftliche Gesamtschaden dürfte sich auf rund 60 Millionen Euro belaufen. Betroffen sind vermutlich mehrere tausend Anleger.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Besinnliche Grüße aus Dubai - der Ramadan hat gerade angefangen.
Martin Kraeter
Kenner der Szene und unserer langjährigen Begleitung der ACI
(A..lways C..heating I..nvestors)
wissen, wer gemeint ist :-)
Dubai-Fonds: Anklage gegen drei Gütersloher wegen Untreue
Mehrere tausend Anleger betroffen
Bielefeld/Gütersloh (sch). Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat gegen die Gütersloher Hanns-Uwe und Robin Lohmann, Geschäftsführer der ACI-Gruppe, und einen Gütersloher Treuhand-Anwalt Anklage wegen Untreue in über 100 besonders schweren Fällen erhoben.
Ihnen wird vorgeworfen, im zweiten Halbjahr 2008 Anlagekapital von Gesellschaftern eines Dubai-Fonds nicht zur Finanzierung der Immobiliengeschäfte in Dubai sondern zweckwidrig verwandt zu haben. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass von den Geldern unter anderem private Anschaffungen wie Rolex Uhren getätigt worden sind.
Ferner seien Darlehen in mehrfacher Millionenhöhe an zwei deutsche Unternehmen gegeben worden, die von einem Freund des Beschuldigten Robin Lohmann saniert werden sollten. Der wirtschaftliche Gesamtschaden dürfte sich auf rund 60 Millionen Euro belaufen. Betroffen sind vermutlich mehrere tausend Anleger.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Besinnliche Grüße aus Dubai - der Ramadan hat gerade angefangen.
Martin Kraeter
Weitere Anklage gegen ACI-Spitze
Beschuldigt werden die beiden Chefs - Vater und Sohn - der Alternative Capital Invest (ACI) und ein Anwalt. Sie sollen 2,9 Millionen Euro vom Anlagekapital für andere Projekte und private Zwecke eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag entsprechende Berichte. Im April 2011 war bereits Anklage gegen die zwei Unternehmer wegen Kapitalanlagebetrugs erhoben worden.
Bis Juni sind 100 Anzeigen eingegangen
Diesmal gehe es um den Dubai Fonds VII, in dem 1000 Anleger rund 60 Millionen Euro investiert hatten, sagte Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe. Bis Juni seien 100 Anzeigen eingegangen. Unterm Strich betrage der wirtschaftliche Schaden 2,9 Millionen Euro. Eigentlich hätte das Geld für den Bau der geplanten Gebäude in Dubai eingesetzt werden müssen. Es sei zwar ein Grundstück gekauft und Geld in die Planung gesteckt worden, sagte Rempe. Keines der geplanten Gebäude wurde aber je gebaut. Eine zweistellige Millionensumme aus dem Fonds VII habe einer der Geschäftsführer an einen befreundeten Unternehmenssanierer verliehen. Das Geld sei aber nicht zurückgezahlt worden, sagte Rempe
Bis Juni sind 100 Anzeigen eingegangen
Diesmal gehe es um den Dubai Fonds VII, in dem 1000 Anleger rund 60 Millionen Euro investiert hatten, sagte Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe. Bis Juni seien 100 Anzeigen eingegangen. Unterm Strich betrage der wirtschaftliche Schaden 2,9 Millionen Euro. Eigentlich hätte das Geld für den Bau der geplanten Gebäude in Dubai eingesetzt werden müssen. Es sei zwar ein Grundstück gekauft und Geld in die Planung gesteckt worden, sagte Rempe. Keines der geplanten Gebäude wurde aber je gebaut. Eine zweistellige Millionensumme aus dem Fonds VII habe einer der Geschäftsführer an einen befreundeten Unternehmenssanierer verliehen. Das Geld sei aber nicht zurückgezahlt worden, sagte Rempe
Zitat
Vier der sieben Dubai-Fonds von ACI hatten im September 2010 Insolvenz angemeldet. In den vier Immobilienfonds steckten rund 78 Millionen Euro von zusammen etwa 4000 Anlegern, sagte der Insolvenzverwalter. Das Insolvenzverfahren steht unterdessen vor dem Ende. Dem Amtsgericht zufolge soll demnächst verkündet werden, ob das Verfahren mangels Masse eingestellt wird. Das hatte der Insolvenzverwalter beantragt
Na bitte - geht doch :-(
Schon erstaunlich, dass die Kalkulation von Bankrotteuren immer wieder aufzugehen scheint:
Heisst übersetzt:
Always Cheating Investors ist es grandios gelungen, alles an verwertbaren Assets Beiseite zu schaffen.
Zitat
Dem Amtsgericht zufolge soll demnächst verkündet werden, ob das Verfahren mangels Masse eingestellt wird. Das hatte der Insolvenzverwalter beantragt.
Heisst übersetzt:
Always Cheating Investors ist es grandios gelungen, alles an verwertbaren Assets Beiseite zu schaffen.
Untreue-Anklage: Robin Lohmann hat sich selbst belastet
An der neuerlichen Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen ihn, seinen Vater und seinen Treuhänder-Anwalt hat Robin Lohmann selbst schuld, weil er die Beweise dafür, dass er Geld für sich (Rolexuhren, Hubschrauberrundflüge) und ein privates Firmennetzwerk in Deutschland (Kerzenhersteller Eika und den Metallverarbeiter Vogelsang) abgezweigt habe, wohl aus Versehen eigenhändig an die deutsche Justiz schickte - um seine Unschuld in zwei Zivilprozessen in Dortmund zu beweisen:
Untreue-Anklage: Robin Lohmann lieferte selbst die Beweise
Untreue-Anklage: Robin Lohmann lieferte selbst die Beweise
Ich komm mal wieder nicht über diese "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" Mentalität weg:
Zitat der Pressemeldung:
Wie wäre es denn einfach mal mit einer Anfrage in englischer Sprache, derer in den VAE so ca. 99,5% der Einwohner mächtig sind???
Mir wurde auf jeden Fall von der Public Prosecution Dubai (auf deutsch "Staatsanwaltschaft") versichert, man würde jederzeit und gerne deutsche Ermittlungsbehörden wo immer unterstützen.
Ein nicht vorhandenes Rechtshilfeabkommen bedeute lediglich, dass man keine Auskünfte erteilen MUSS - sehr wohl aber KANN, wenn man will.
Wohl bekomm's.
Zitat der Pressemeldung:
Zitat
Der Bielefelder Oberstaatsanwalt und Vizepressesprecher der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität Heinrich Rempe habe dazu viele Fragen an die Ermittler in Dubai geschickt. Allerdings hätte die arabische Behörde das auf Deutsch verfasste Schreiben nicht beantwortet.
Wie wäre es denn einfach mal mit einer Anfrage in englischer Sprache, derer in den VAE so ca. 99,5% der Einwohner mächtig sind???
Mir wurde auf jeden Fall von der Public Prosecution Dubai (auf deutsch "Staatsanwaltschaft") versichert, man würde jederzeit und gerne deutsche Ermittlungsbehörden wo immer unterstützen.
Ein nicht vorhandenes Rechtshilfeabkommen bedeute lediglich, dass man keine Auskünfte erteilen MUSS - sehr wohl aber KANN, wenn man will.
Wohl bekomm's.
Interessanter Beitrag auf Diebewertung
Diebewertung schreibt:
ACI Dubai-Fonds: Prozesse in Dortmund, abgerechnet wird am Schluss
Wie steht es eigentlich um die Gerichtsprozesse zu den ACI-Dubai Fonds? Wie wir berichteten, gibt es da den ehemaligen Vermittler Rainer Regnery. Der ist Geschäftsführer eines Vereins, bei dem ACI-Anleger Mitglied werden können. Und es gab eine ganze Menge unglaublicher Gerüchte und Beiträge im World Wide Web sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die ursprüngliche Strafanzeige stellte ebenfalls Herr Regnery, vertreten von der Kanzlei Göddecke.
Richtig, die Kanzlei aus Siegburg, die sich auf Kapitalmarktrecht spezialisiert hat und gerne Anleger vertritt. Wir haben dort nachgefragt, wie es um die von der Kanzlei Göddecke geführten Prozesse steht. Es sollen angeblich über 60 Prozesse gegen Robin Lohmann vom Gericht entschieden worden sein, und dabei sollen in fast allen bisher entschiedenen Verfahren die Anleger verloren haben.
Als Antwort erhielten wir von der Kanzlei Göddecke eine Presseinformation vom 21. November 2012, nach welcher bei dem LG Dortmund in 56 Verfahren bereits Entscheidungen vorlägen „mit unterschiedlichen Ergebnissen“. Das LG Dortmund habe bislang keine speziell zuständigen Kammern, die eine Kammer sähe Mängel im Prospekt bei Fonds VII, die andere nicht. Bislang soll es ein rechtskräftiges Urteil zu Ungunsten des Anlegers geben. In allen anderen Fällen seien die Anleger in Berufung gegangen. Und die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe Anklage erhoben. „Die bisherigen Entscheidungen des LG Dortmund sollte man nicht überbewerten“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke. „Maßgeblich ist, welches Urteil am Ende rechtskräftig wird. Nötigenfalls hat der Bundesgerichtshof in dieser Sache das letzte Wort“.
Eine genaue Antwort darauf, wie viele Prozesse denn nun bis heute gewonnen wurden oder verloren gingen, war dies noch nicht. Fragen wir also den Anwalt von Herrn Lohmann, Daniel Blazek, von der Kanzlei BEMT Rechtsanwälte. „Im Moment liegen mir 54 Urteile vor. Unser Mandant hat davon in 50 Verfahren gewonnen. Ich zähle 31 Berufungen. Insgesamt handelt es sich bislang um 174 rechtshängige Verfahren, welche die Fonds III bis VII betreffen. Es geht im wesentlichen um angebliche Prospektfehler, die ich allerdings nicht sehe.“. Wie es um die Strafverfahren bestellt sei, kann er nicht genau sagen. „Ich sehe auch keine strafbaren Handlungen. Ich bin zwar nicht der Verteidiger, aber ich weiß, dass umfangreiche Stellungnahmen von allen Angeschuldigten erfolgt sind. Ich gehe von einer baldigen positiven Klärung aus.“. Auf die Frage, ob sich der Bundesgerichthof mit der Sache beschäftigen wird, meint Blazek: „Unwahrscheinlich. Die Thematiken sind alle geklärt. Auf dem Weg zum BGH wären die Hürden für die Anleger sehr hoch.“.
Nun fragen wir uns allerdings, was das für die Anleger bedeutet, die wieder viel Geld für Prozesse und Anwälte ausgeben und durch mehrere Instanzen gehen müssen. Sie werden hoffentlich wissen, dass diese Verfahren schwierig zu führen sind. Vor allem aber sind wir gespannt darauf, ob die Anleger nicht demnächst auf die Vertriebe losgehen, wenn sie gegen die ACI-Manager verlieren. Denn wenn es, wie die Kanzlei Göddecke behauptet, Prospektfehler gibt, dann haben die Vermittler mit falschen Prospekten gearbeitet und haften vielleicht deswegen. Aber das wird Herr Regnery sicher schon wissen. Seine Anleger auch?
[url]http://www.diebewertung.de/?p=109009#more-109009[/url]
ACI Dubai-Fonds: Prozesse in Dortmund, abgerechnet wird am Schluss
Wie steht es eigentlich um die Gerichtsprozesse zu den ACI-Dubai Fonds? Wie wir berichteten, gibt es da den ehemaligen Vermittler Rainer Regnery. Der ist Geschäftsführer eines Vereins, bei dem ACI-Anleger Mitglied werden können. Und es gab eine ganze Menge unglaublicher Gerüchte und Beiträge im World Wide Web sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die ursprüngliche Strafanzeige stellte ebenfalls Herr Regnery, vertreten von der Kanzlei Göddecke.
Richtig, die Kanzlei aus Siegburg, die sich auf Kapitalmarktrecht spezialisiert hat und gerne Anleger vertritt. Wir haben dort nachgefragt, wie es um die von der Kanzlei Göddecke geführten Prozesse steht. Es sollen angeblich über 60 Prozesse gegen Robin Lohmann vom Gericht entschieden worden sein, und dabei sollen in fast allen bisher entschiedenen Verfahren die Anleger verloren haben.
Als Antwort erhielten wir von der Kanzlei Göddecke eine Presseinformation vom 21. November 2012, nach welcher bei dem LG Dortmund in 56 Verfahren bereits Entscheidungen vorlägen „mit unterschiedlichen Ergebnissen“. Das LG Dortmund habe bislang keine speziell zuständigen Kammern, die eine Kammer sähe Mängel im Prospekt bei Fonds VII, die andere nicht. Bislang soll es ein rechtskräftiges Urteil zu Ungunsten des Anlegers geben. In allen anderen Fällen seien die Anleger in Berufung gegangen. Und die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe Anklage erhoben. „Die bisherigen Entscheidungen des LG Dortmund sollte man nicht überbewerten“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke. „Maßgeblich ist, welches Urteil am Ende rechtskräftig wird. Nötigenfalls hat der Bundesgerichtshof in dieser Sache das letzte Wort“.
Eine genaue Antwort darauf, wie viele Prozesse denn nun bis heute gewonnen wurden oder verloren gingen, war dies noch nicht. Fragen wir also den Anwalt von Herrn Lohmann, Daniel Blazek, von der Kanzlei BEMT Rechtsanwälte. „Im Moment liegen mir 54 Urteile vor. Unser Mandant hat davon in 50 Verfahren gewonnen. Ich zähle 31 Berufungen. Insgesamt handelt es sich bislang um 174 rechtshängige Verfahren, welche die Fonds III bis VII betreffen. Es geht im wesentlichen um angebliche Prospektfehler, die ich allerdings nicht sehe.“. Wie es um die Strafverfahren bestellt sei, kann er nicht genau sagen. „Ich sehe auch keine strafbaren Handlungen. Ich bin zwar nicht der Verteidiger, aber ich weiß, dass umfangreiche Stellungnahmen von allen Angeschuldigten erfolgt sind. Ich gehe von einer baldigen positiven Klärung aus.“. Auf die Frage, ob sich der Bundesgerichthof mit der Sache beschäftigen wird, meint Blazek: „Unwahrscheinlich. Die Thematiken sind alle geklärt. Auf dem Weg zum BGH wären die Hürden für die Anleger sehr hoch.“.
Nun fragen wir uns allerdings, was das für die Anleger bedeutet, die wieder viel Geld für Prozesse und Anwälte ausgeben und durch mehrere Instanzen gehen müssen. Sie werden hoffentlich wissen, dass diese Verfahren schwierig zu führen sind. Vor allem aber sind wir gespannt darauf, ob die Anleger nicht demnächst auf die Vertriebe losgehen, wenn sie gegen die ACI-Manager verlieren. Denn wenn es, wie die Kanzlei Göddecke behauptet, Prospektfehler gibt, dann haben die Vermittler mit falschen Prospekten gearbeitet und haften vielleicht deswegen. Aber das wird Herr Regnery sicher schon wissen. Seine Anleger auch?
[url]http://www.diebewertung.de/?p=109009#more-109009[/url]
Armer, armer Robin - tränenkuller!
Nun hör sich das einer an, wie dickbäuchig und unverschämt Robin Lohmann hier den Gelackmeierten und Gelinkten spielt.
Dass Staatsanwaltschaften in Deutschland von ihm überhaupt noch Anzeigen wegen Betrug, Untreue, Bilanzmanipulation, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung gegen andere annehmen, ist die Krönung!
QUO VADIS EIKA? "Undurchsichtige Geschäftsvorgänge" - Millionen futsch?
03.01.13 - FULDA - Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit ringt im beschaulichen Fulda ein traditionsreicher Betrieb ums Überleben. Mehr als hundert Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Blick hinter die Kulissen eines Unternehmens, das am Abgrund steht – und wo Manager im Einsatz sind, die ziemlich durchtrieben agieren. Die Eika-Fabrik in Fulda, laut Eigenwerbung eine der führenden europäischen Kerzenmanufakturen mit Kunden auf der ganzen Welt. Jetzt steht das Unternehmen vor dem finanziellen Kollaps.
(Redaktion: Am 09.11.2012 berichtete ON über das neuerliche Insolvenzverfahren von EIKA "in Eingenverwaltung" - http://osthessen-news.de/J/1222365/fulda…hts-weiter.html)
"Eika" – das ist eine fast 200 Jahre alte Kerzen-Manufaktur in Fulda, einst ein stolzer Mittelständler, über Generationen in Familienbesitz, heute Arbeitsplatz für rund 120 Frauen und Männer. Eigentlich ein Hort der Gediegenheit und Verlässlichkeit, und doch steht das Unternehmen im Zentrum eines wilden Wirtschaftskrimis: Es geht um Millionen, es geht um einen Großinvestor von umstrittenem Ruf, es geht um harsche Vorwürfe gegen die Geschäftsführung. Am wenigsten, das nur am Rande, geht’s um die Jobs der Mitarbeiter, aber das ist wohl nicht unüblich in so einem Fall, die müssen jetzt zittern... Auf dem Tisch liegt ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG), druckfrisch noch, mit dem Aktenzeichen 14 U 141/11. Die Entscheidung der Richter umfasst 38 Seiten, in einem Satz zusammengefasst lautet sie: "Eika" muss ein Darlehen in Höhe von drei Millionen Euro zurückzahlen, und zwar sofort! Das ist hart. Das gefährdet die Existenz des Betriebes.
Aber die Wahrheit ist noch viel härter: "Eika" müsste an das Unternehmen "ACI Real Estate LLC", das vertreten wird durch den Gütersloher Robin Lohmann, Darlehen in Höhe von insgesamt 12,7 Millionen zurückzahlen. Plus Zinsen. Macht mehr als 15 Millionen Euro. Das ist der Todesstoß für den Traditionsbetrieb. Deshalb wurde jetzt Insolvenz angemeldet, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, was einigen Leuten nicht unlieb zu sein scheint: So bleibt ihnen die Frage erspart, wie das passieren konnte – wo "Eika"-Geschäftsführer Markus Toschek doch immer wieder beteuert, die Geschäfte gingen blendend. Das große Rad drehen Robin Lohmann, der Geldgeber, könnte bei dieser Insolvenz leer ausgehen. Weshalb er argwöhnt, das Ganze sei ein infamer Trick, ihn um seine Millionen zu bringen. Er hat deshalb Strafanzeige gegen den "Eika"-Chef erstattet: wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue, der Bilanzmanipulation, des Prozessbetruges, der Insolvenzverschleppung – ein Parforceritt durchs Strafgesetzbuch.
"Undurchsichtige Geschäftsvorgänge"
Die Staatsanwaltschaft Fulda leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Toschek ein (Az 27 Js 7293/10). Wer in den "Eika"-Akten blättert, droht im Dschungel undurchsichtiger Geschäftsvorgänge und mangelhaft dokumentierter Geldtransaktionen schnell den Überblick verlieren. Unstrittig ist nur: Bei "Eika" ist viel Geld geflossen. Doch wer zahlte? An wen? Wofür? Und wo blieb das ganze Geld? Vieles liegt bis heute im Dunkeln. Dafür finden sich die Namen von Männern, die sich als Unternehmer und Investoren in Fulda gerierten, dabei aber kaum ernsthaft in Erwägung gezogen haben dürften, sich auf Dauer der betulich anmutenden Herstellung von warmem Kerzenlicht in der hessischen Bischofsstadt zu widmen. Eher wollten sie "das ganz große Rad drehen", wie Sandra Mitter mutmaßt. Die Rechtsanwältin aus der renommierten Kanzlei Westerhelle und Partner (Kassel) wurde dem Unternehmen, wie schon nach der Insolvenz 2008, als Sachwalterin zugeordnet.
Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Es war 2008, als "Eika" erstmals die Pleite drohte, wegen der Billig-Konkurrenz aus China. Es meldeten sich daraufhin zwei Herren, Peter Rasenberger und Markus Toschek, die sich als "Schweizer Finanzinvestoren" vorstellten und Hilfe anboten. Sorgen, so ihre Botschaft, solle es fortan in der Kerzenfabrik keine mehr geben: "Der ,Rasenberger Toschek International Industry Fonds’, der die ,Eika’-Übernahme finanziert, verfügt über ein Volumen von rund 100 Millionen Euro", ließen sie unwidersprochen von der Lokalzeitung vermelden. Die Wahrheit ist schlichter: Die beiden Herren verfügten keineswegs über das große Kapital, sondern vor allem über einen geschäftlichen Kontakt zu Robin Lohmann. Der Gütersloher war zu jener Zeit ganz dick im Geschäft in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Er plante Hochhäuser in Dubai, legte über seine Firma "ACI Real Estate LLC" diverse Fonds auf und sammelte gegen das Versprechen, traumhafte zwölf Prozent Rendite zu zahlen, Gelder ein.
Gelder? Millionen! Hunderte Millionen! Lohmann heute: "Ich hatte mit Milliarden zu tun." Dumm nur, dass wenig später die Immobilienblase im Wüstensand platzte. Lohmanns Anleger, es waren etliche Tausend, schauten in die Röhre: Ihr schönes Geld – alles weg. Hunderte verklagten den Investor, Staatsanwaltschaften ermittelten, erste Urteile zur Zahlung von Schadenersatz liegen vor, jede Menge Verfahren laufen noch. Aus Lohmanns damaliger Perspektive – wir gehen kurz zurück ins Jahr 2008 –, als die arabischen Geschäfte noch glänzend liefen, als er Promis wie Michael Schumacher, Boris Becker und Niki Lauda vor seinen (Werbe-)Karren spannen konnte, um weitere Anlegergelder einzutreiben, als er einen Maybach für vierhunderttausend Euro fuhr und laut Medienberichten ein halbes Dutzend Bentleys bestellt hatte, für jeden Wochentag einen, also damals war "Eika" für ihn ein kleines Lichtlein, wenn überhaupt.
Nie im Leben hätte der umtriebige Finanz-Jongleur von Dubai aus die handgeformten Kerzen in Fulda erblickt. Als Rasenberger und Toschek mit der Idee zu ihm kamen, in eine Wachsfabrik zu investieren, dachte er eher an einen Scherz. "Aber irgendwie klang das auch richtig nett", sagt Lohmann heute. Er fuhr nach Osthessen, sah sich das Unternehmen an – und, ja, irgendwie habe es ihm gefallen. "Kerzen, Wachs – das ist Emotion, das spricht Frauen an, das hätte was werden können", sagt er. Er versprach, Geld einzubringen. Die erste Million überwies er, noch ehe auch nur ein Papier auf dem Tisch lag. "Es musste ja alles ganz schnell gehen. Die Insolvenz lief, das Geld drohte denen auszugehen." Das war im Mai 2008. Binnen Wochen überwies Lohmann weitere Millionen auf das Konto des Schweizer Unternehmens von Rasenberger und Toschek. Nur vorübergehend sollte das Geld dort liegen, wie er dachte. Es gab noch keinen Vertrag, keine Unterschrift unter irgendeinem Papier. Es gab nur raffinierte Entwürfe aus der schillernden Welt der globalen Steuertrickser. Man diskutierte ein Anlagemodell in der Schweiz, ließ Juristen Papiere zur Gründung eines Fonds auf den Cayman Islands ausarbeiten, gründete GmbHs . . .
"Ich muss blind gewesen sein"
"Ich muss blind gewesen sein", sagt Lohmann heute. "Ich habe denen die Millionen rübergeschoben, hatte ja genug davon. Ich habe denen vertraut und mich um nichts gekümmert, hatte nur meine Dubai-Geschäfte im Kopf." Es dauerte kein halbes Jahr, da gab’s Krach: Lohmann, der insgesamt 12,7 Millionen Euro überwiesen hatte, wollte im Gegenzug die "Eika"-Geschäftsanteile auf eine Luxemburger Holding übertragen sehen. Erstens, weil’s so vereinbart war, wie er sagt; zweitens, weil das ein lukratives Steuersparmodell der erlaubten Art wäre; und schließlich würde die Firma dann auch auf dem Papier ihm gehören. "Alles hätte seine Ordnung gehabt", sagt Lohmann. Rasenberger und Toschek hätten das Unternehmen weiter führen sollen, es fit machen für die nahe Zukunft, wie’s so üblich ist in der Sanierer-Szene, dann würde man weitersehen...
Es kam anders: Rasenberger und Toschek weigerten sich, die Firmenanteile zu übertragen. Lohmann forderte daraufhin sein Geld zurück – auch abgelehnt. Er habe seine Millionen als Investor in einen noch zu gründenden Fonds eingezahlt, argumentierten die Geschäftsführer, er könne sie nicht "einfach so" zurückfordern. Um es kurz zu machen: Lohmann zog vor Gericht. In erster Instanz bekamen Rasenberger und Toschek Recht. In zweiter Instanz – unlängst vorm OLG Frankfurt – verloren sie. Und deshalb müssen sie jetzt die Millionen rausrücken. Genau das aber tun sie nicht. Toschek (Rasenberger hat die Geschäftsführung mittlerweile verlassen) erklärte gegenüber der Frankfurter Neuen Presse, "Eika" könne so viel Geld gar nicht zahlen, habe also Insolvenz anmelden müssen. Man sei bereits in Verhandlungen mit neuen Investoren, von dem Verkaufserlös würden die Gläubiger ausgezahlt, danach gehe der Betrieb sicherlich weiter. Toschek sagt auch, Lohmann habe nur eine nachrangige Forderung und kriege deshalb allenfalls das, was vom Verkaufserlös übrig bleibe – wenn denn dann noch was da sei.
Verkantete Fronten
Die Fronten zwischen den Parteien sind inzwischen völlig verkantet. Toschek ist in der Defensive, spätestens seit ein Vertragsentwurf aufgetaucht ist, der ihn und Rasenberger tatsächlich wie Raffkes aussehen lässt: Danach waren die beiden Manager schon ein Jahr nach Firmenübernahme bereit, alle "Eika"-Anteile an Lohmann zu übertragen. Allerdings nur gegen Bares – satte 750.000 Euro verlangten sie. Lohmann weigerte sich zu zahlen, der Deal scheiterte. Geht die Zockerei jetzt weiter? Toschek hat inzwischen einen PR-Berater engagiert, der Sprüche wie diese verbreitet: "Wir wollen die Chance nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung das gesunde operative Geschäft der ,Eika’ gegen äußere Einflüsse zu schützen."
Lohmann wiederum äußert offen den Verdacht, die Geschäftsführung habe seine Millionen in irgendwelche neuen GmbHs verschoben, auf Nimmerwiedersehen, zumindest für ihn. "Eika"-Land, total abgebrannt, ist inzwischen ein lukrativer Fall für Anwälte. Und das wird noch einige Zeit so bleiben. Lohmann droht jetzt, juristisch gegen die Insolvenzverwalterin vorzugehen. "Eika"-Chef Toschek wiederum kündigt Beschwerde gegen das OLG-Urteil vorm Bundesgerichtshof an. Im Rathaus Fulda sitzt derweil Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU), zuständig für die heimische Wirtschaftsförderung. Er wirkt irgendwie ratlos. Nein, sagt er, er wisse nichts Genaueres über die Hintergründe der Insolvenz. Er hoffe nur, dass "Eika" eine Zukunft habe. Schließlich sei der Traditionsbetrieb einer der letzten Überlebenden aus der reichen Geschichte der Fuldaer Kerzenhersteller. Optimismus hört sich anders an.
(Thomas Ruhmöller)
Quelle: Osthessen-News
Dass Staatsanwaltschaften in Deutschland von ihm überhaupt noch Anzeigen wegen Betrug, Untreue, Bilanzmanipulation, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung gegen andere annehmen, ist die Krönung!
QUO VADIS EIKA? "Undurchsichtige Geschäftsvorgänge" - Millionen futsch?
03.01.13 - FULDA - Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit ringt im beschaulichen Fulda ein traditionsreicher Betrieb ums Überleben. Mehr als hundert Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Blick hinter die Kulissen eines Unternehmens, das am Abgrund steht – und wo Manager im Einsatz sind, die ziemlich durchtrieben agieren. Die Eika-Fabrik in Fulda, laut Eigenwerbung eine der führenden europäischen Kerzenmanufakturen mit Kunden auf der ganzen Welt. Jetzt steht das Unternehmen vor dem finanziellen Kollaps.
(Redaktion: Am 09.11.2012 berichtete ON über das neuerliche Insolvenzverfahren von EIKA "in Eingenverwaltung" - http://osthessen-news.de/J/1222365/fulda…hts-weiter.html)
"Eika" – das ist eine fast 200 Jahre alte Kerzen-Manufaktur in Fulda, einst ein stolzer Mittelständler, über Generationen in Familienbesitz, heute Arbeitsplatz für rund 120 Frauen und Männer. Eigentlich ein Hort der Gediegenheit und Verlässlichkeit, und doch steht das Unternehmen im Zentrum eines wilden Wirtschaftskrimis: Es geht um Millionen, es geht um einen Großinvestor von umstrittenem Ruf, es geht um harsche Vorwürfe gegen die Geschäftsführung. Am wenigsten, das nur am Rande, geht’s um die Jobs der Mitarbeiter, aber das ist wohl nicht unüblich in so einem Fall, die müssen jetzt zittern... Auf dem Tisch liegt ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG), druckfrisch noch, mit dem Aktenzeichen 14 U 141/11. Die Entscheidung der Richter umfasst 38 Seiten, in einem Satz zusammengefasst lautet sie: "Eika" muss ein Darlehen in Höhe von drei Millionen Euro zurückzahlen, und zwar sofort! Das ist hart. Das gefährdet die Existenz des Betriebes.
Aber die Wahrheit ist noch viel härter: "Eika" müsste an das Unternehmen "ACI Real Estate LLC", das vertreten wird durch den Gütersloher Robin Lohmann, Darlehen in Höhe von insgesamt 12,7 Millionen zurückzahlen. Plus Zinsen. Macht mehr als 15 Millionen Euro. Das ist der Todesstoß für den Traditionsbetrieb. Deshalb wurde jetzt Insolvenz angemeldet, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, was einigen Leuten nicht unlieb zu sein scheint: So bleibt ihnen die Frage erspart, wie das passieren konnte – wo "Eika"-Geschäftsführer Markus Toschek doch immer wieder beteuert, die Geschäfte gingen blendend. Das große Rad drehen Robin Lohmann, der Geldgeber, könnte bei dieser Insolvenz leer ausgehen. Weshalb er argwöhnt, das Ganze sei ein infamer Trick, ihn um seine Millionen zu bringen. Er hat deshalb Strafanzeige gegen den "Eika"-Chef erstattet: wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue, der Bilanzmanipulation, des Prozessbetruges, der Insolvenzverschleppung – ein Parforceritt durchs Strafgesetzbuch.
"Undurchsichtige Geschäftsvorgänge"
Die Staatsanwaltschaft Fulda leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Toschek ein (Az 27 Js 7293/10). Wer in den "Eika"-Akten blättert, droht im Dschungel undurchsichtiger Geschäftsvorgänge und mangelhaft dokumentierter Geldtransaktionen schnell den Überblick verlieren. Unstrittig ist nur: Bei "Eika" ist viel Geld geflossen. Doch wer zahlte? An wen? Wofür? Und wo blieb das ganze Geld? Vieles liegt bis heute im Dunkeln. Dafür finden sich die Namen von Männern, die sich als Unternehmer und Investoren in Fulda gerierten, dabei aber kaum ernsthaft in Erwägung gezogen haben dürften, sich auf Dauer der betulich anmutenden Herstellung von warmem Kerzenlicht in der hessischen Bischofsstadt zu widmen. Eher wollten sie "das ganz große Rad drehen", wie Sandra Mitter mutmaßt. Die Rechtsanwältin aus der renommierten Kanzlei Westerhelle und Partner (Kassel) wurde dem Unternehmen, wie schon nach der Insolvenz 2008, als Sachwalterin zugeordnet.
Die Vorgeschichte ist schnell erzählt: Es war 2008, als "Eika" erstmals die Pleite drohte, wegen der Billig-Konkurrenz aus China. Es meldeten sich daraufhin zwei Herren, Peter Rasenberger und Markus Toschek, die sich als "Schweizer Finanzinvestoren" vorstellten und Hilfe anboten. Sorgen, so ihre Botschaft, solle es fortan in der Kerzenfabrik keine mehr geben: "Der ,Rasenberger Toschek International Industry Fonds’, der die ,Eika’-Übernahme finanziert, verfügt über ein Volumen von rund 100 Millionen Euro", ließen sie unwidersprochen von der Lokalzeitung vermelden. Die Wahrheit ist schlichter: Die beiden Herren verfügten keineswegs über das große Kapital, sondern vor allem über einen geschäftlichen Kontakt zu Robin Lohmann. Der Gütersloher war zu jener Zeit ganz dick im Geschäft in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Er plante Hochhäuser in Dubai, legte über seine Firma "ACI Real Estate LLC" diverse Fonds auf und sammelte gegen das Versprechen, traumhafte zwölf Prozent Rendite zu zahlen, Gelder ein.
Gelder? Millionen! Hunderte Millionen! Lohmann heute: "Ich hatte mit Milliarden zu tun." Dumm nur, dass wenig später die Immobilienblase im Wüstensand platzte. Lohmanns Anleger, es waren etliche Tausend, schauten in die Röhre: Ihr schönes Geld – alles weg. Hunderte verklagten den Investor, Staatsanwaltschaften ermittelten, erste Urteile zur Zahlung von Schadenersatz liegen vor, jede Menge Verfahren laufen noch. Aus Lohmanns damaliger Perspektive – wir gehen kurz zurück ins Jahr 2008 –, als die arabischen Geschäfte noch glänzend liefen, als er Promis wie Michael Schumacher, Boris Becker und Niki Lauda vor seinen (Werbe-)Karren spannen konnte, um weitere Anlegergelder einzutreiben, als er einen Maybach für vierhunderttausend Euro fuhr und laut Medienberichten ein halbes Dutzend Bentleys bestellt hatte, für jeden Wochentag einen, also damals war "Eika" für ihn ein kleines Lichtlein, wenn überhaupt.
Nie im Leben hätte der umtriebige Finanz-Jongleur von Dubai aus die handgeformten Kerzen in Fulda erblickt. Als Rasenberger und Toschek mit der Idee zu ihm kamen, in eine Wachsfabrik zu investieren, dachte er eher an einen Scherz. "Aber irgendwie klang das auch richtig nett", sagt Lohmann heute. Er fuhr nach Osthessen, sah sich das Unternehmen an – und, ja, irgendwie habe es ihm gefallen. "Kerzen, Wachs – das ist Emotion, das spricht Frauen an, das hätte was werden können", sagt er. Er versprach, Geld einzubringen. Die erste Million überwies er, noch ehe auch nur ein Papier auf dem Tisch lag. "Es musste ja alles ganz schnell gehen. Die Insolvenz lief, das Geld drohte denen auszugehen." Das war im Mai 2008. Binnen Wochen überwies Lohmann weitere Millionen auf das Konto des Schweizer Unternehmens von Rasenberger und Toschek. Nur vorübergehend sollte das Geld dort liegen, wie er dachte. Es gab noch keinen Vertrag, keine Unterschrift unter irgendeinem Papier. Es gab nur raffinierte Entwürfe aus der schillernden Welt der globalen Steuertrickser. Man diskutierte ein Anlagemodell in der Schweiz, ließ Juristen Papiere zur Gründung eines Fonds auf den Cayman Islands ausarbeiten, gründete GmbHs . . .
"Ich muss blind gewesen sein"
"Ich muss blind gewesen sein", sagt Lohmann heute. "Ich habe denen die Millionen rübergeschoben, hatte ja genug davon. Ich habe denen vertraut und mich um nichts gekümmert, hatte nur meine Dubai-Geschäfte im Kopf." Es dauerte kein halbes Jahr, da gab’s Krach: Lohmann, der insgesamt 12,7 Millionen Euro überwiesen hatte, wollte im Gegenzug die "Eika"-Geschäftsanteile auf eine Luxemburger Holding übertragen sehen. Erstens, weil’s so vereinbart war, wie er sagt; zweitens, weil das ein lukratives Steuersparmodell der erlaubten Art wäre; und schließlich würde die Firma dann auch auf dem Papier ihm gehören. "Alles hätte seine Ordnung gehabt", sagt Lohmann. Rasenberger und Toschek hätten das Unternehmen weiter führen sollen, es fit machen für die nahe Zukunft, wie’s so üblich ist in der Sanierer-Szene, dann würde man weitersehen...
Es kam anders: Rasenberger und Toschek weigerten sich, die Firmenanteile zu übertragen. Lohmann forderte daraufhin sein Geld zurück – auch abgelehnt. Er habe seine Millionen als Investor in einen noch zu gründenden Fonds eingezahlt, argumentierten die Geschäftsführer, er könne sie nicht "einfach so" zurückfordern. Um es kurz zu machen: Lohmann zog vor Gericht. In erster Instanz bekamen Rasenberger und Toschek Recht. In zweiter Instanz – unlängst vorm OLG Frankfurt – verloren sie. Und deshalb müssen sie jetzt die Millionen rausrücken. Genau das aber tun sie nicht. Toschek (Rasenberger hat die Geschäftsführung mittlerweile verlassen) erklärte gegenüber der Frankfurter Neuen Presse, "Eika" könne so viel Geld gar nicht zahlen, habe also Insolvenz anmelden müssen. Man sei bereits in Verhandlungen mit neuen Investoren, von dem Verkaufserlös würden die Gläubiger ausgezahlt, danach gehe der Betrieb sicherlich weiter. Toschek sagt auch, Lohmann habe nur eine nachrangige Forderung und kriege deshalb allenfalls das, was vom Verkaufserlös übrig bleibe – wenn denn dann noch was da sei.
Verkantete Fronten
Die Fronten zwischen den Parteien sind inzwischen völlig verkantet. Toschek ist in der Defensive, spätestens seit ein Vertragsentwurf aufgetaucht ist, der ihn und Rasenberger tatsächlich wie Raffkes aussehen lässt: Danach waren die beiden Manager schon ein Jahr nach Firmenübernahme bereit, alle "Eika"-Anteile an Lohmann zu übertragen. Allerdings nur gegen Bares – satte 750.000 Euro verlangten sie. Lohmann weigerte sich zu zahlen, der Deal scheiterte. Geht die Zockerei jetzt weiter? Toschek hat inzwischen einen PR-Berater engagiert, der Sprüche wie diese verbreitet: "Wir wollen die Chance nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung das gesunde operative Geschäft der ,Eika’ gegen äußere Einflüsse zu schützen."
Lohmann wiederum äußert offen den Verdacht, die Geschäftsführung habe seine Millionen in irgendwelche neuen GmbHs verschoben, auf Nimmerwiedersehen, zumindest für ihn. "Eika"-Land, total abgebrannt, ist inzwischen ein lukrativer Fall für Anwälte. Und das wird noch einige Zeit so bleiben. Lohmann droht jetzt, juristisch gegen die Insolvenzverwalterin vorzugehen. "Eika"-Chef Toschek wiederum kündigt Beschwerde gegen das OLG-Urteil vorm Bundesgerichtshof an. Im Rathaus Fulda sitzt derweil Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU), zuständig für die heimische Wirtschaftsförderung. Er wirkt irgendwie ratlos. Nein, sagt er, er wisse nichts Genaueres über die Hintergründe der Insolvenz. Er hoffe nur, dass "Eika" eine Zukunft habe. Schließlich sei der Traditionsbetrieb einer der letzten Überlebenden aus der reichen Geschichte der Fuldaer Kerzenhersteller. Optimismus hört sich anders an.
(Thomas Ruhmöller)
Quelle: Osthessen-News
Überraschung im Eika-Insolvenzverfahren: Der Fonds ACI Real Estate meldet eine Forderung gegen die Wachswarenfabrik in Höhe von 15,3 Millionen Euro an.
Statt Geld will ACI allerdings Geschäftsanteile und nennt es ein Übernahmeangebot. Eika lässt das nun prüfen. Ein wenig kurios mutet das Vorhaben auch deswegen an, weil es der Gütersloher Investor Robin Lohmann und dessen Fonds ACI gewesen sind, deretwegen die Eika Insolvenz anmeldete.
Ein Rückblick: Lohmann und/oder ACI, dessen Anleger in Dubai beispielsweise den Boris-Becker-Tower bauen wollten, finanzieren im Jahr 2008 den Neuanfang der Eika mit – rund 15 Millionen Euro sollen das gewesen sein, sagt Lohmann. Doch bereits im Herbst 2008 fordern er und/oder ACI das Geld zurück. Weil Eika anderer Auffassung ist und wasserdichte Verträge offensichtlich nicht gemacht worden sind, geht Lohmann vor Gericht: Er scheitert in Fulda, bekommt aber Recht am Oberlandesgericht in Frankfurt. Die Eika muss sofort zahlen – und meldet Insolvenz an.
Und nun also machen Lohmann und/oder ACI 15,5 Millionen Euro als Gläubiger geltend und möchten dafür Unternehmensanteile, „um eine Fortführung des Betriebes in Fulda sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Allerdings habe der Eika-Geschäftsführer Mark Toschek das Angebot abgelehnt. Damit torpediere dieser ein mögliches Fortführungskonzept und die Standortsicherung für die Eika und deren Mitarbeiter. Lohmann hält seinem früheren Geschäftspartner Toschek vor, dieser handele „aus purem Eigeninteresse und nicht im Interesse des Unternehmens“. Mit Schreiben vom 18. Februar habe Toschek abgelehnt, dass, er, Lohmann eine rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Eika vornehmen könne. Begründung dafür sei, dass das Angebot der ACI Real Estate nicht in die engere Auswahl komme. Überdies halte Toschek die von der ACI Real Estate gemachte Forderung für strittig, sagt Lohmann.
Thomas Schulz, Sprecher der Eika, erklärte dazu: „Die angemeldete, nachrangige Forderung der ACI wird gründlich geprüft, da ihre Inhaberschaft noch nicht rechtskräftig feststeht. Die Bedingungen des Angebotes der ACI sind bisher nicht umsetzbar und stellen daher keine Basis für weitere Verfahrensschritte dar. Alle Interessenten, die umsetzbare Angebote unterbreitet haben“, hätten eine Prüfung der Bücher durchführen können. Eika sei gut aufgestellt, „das operative Geschäft verläuft sehr gut, und ist genau deshalb für ernsthafte Investoren interessant“, sagt Schulz
Statt Geld will ACI allerdings Geschäftsanteile und nennt es ein Übernahmeangebot. Eika lässt das nun prüfen. Ein wenig kurios mutet das Vorhaben auch deswegen an, weil es der Gütersloher Investor Robin Lohmann und dessen Fonds ACI gewesen sind, deretwegen die Eika Insolvenz anmeldete.
Ein Rückblick: Lohmann und/oder ACI, dessen Anleger in Dubai beispielsweise den Boris-Becker-Tower bauen wollten, finanzieren im Jahr 2008 den Neuanfang der Eika mit – rund 15 Millionen Euro sollen das gewesen sein, sagt Lohmann. Doch bereits im Herbst 2008 fordern er und/oder ACI das Geld zurück. Weil Eika anderer Auffassung ist und wasserdichte Verträge offensichtlich nicht gemacht worden sind, geht Lohmann vor Gericht: Er scheitert in Fulda, bekommt aber Recht am Oberlandesgericht in Frankfurt. Die Eika muss sofort zahlen – und meldet Insolvenz an.
Und nun also machen Lohmann und/oder ACI 15,5 Millionen Euro als Gläubiger geltend und möchten dafür Unternehmensanteile, „um eine Fortführung des Betriebes in Fulda sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Allerdings habe der Eika-Geschäftsführer Mark Toschek das Angebot abgelehnt. Damit torpediere dieser ein mögliches Fortführungskonzept und die Standortsicherung für die Eika und deren Mitarbeiter. Lohmann hält seinem früheren Geschäftspartner Toschek vor, dieser handele „aus purem Eigeninteresse und nicht im Interesse des Unternehmens“. Mit Schreiben vom 18. Februar habe Toschek abgelehnt, dass, er, Lohmann eine rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Eika vornehmen könne. Begründung dafür sei, dass das Angebot der ACI Real Estate nicht in die engere Auswahl komme. Überdies halte Toschek die von der ACI Real Estate gemachte Forderung für strittig, sagt Lohmann.
Thomas Schulz, Sprecher der Eika, erklärte dazu: „Die angemeldete, nachrangige Forderung der ACI wird gründlich geprüft, da ihre Inhaberschaft noch nicht rechtskräftig feststeht. Die Bedingungen des Angebotes der ACI sind bisher nicht umsetzbar und stellen daher keine Basis für weitere Verfahrensschritte dar. Alle Interessenten, die umsetzbare Angebote unterbreitet haben“, hätten eine Prüfung der Bücher durchführen können. Eika sei gut aufgestellt, „das operative Geschäft verläuft sehr gut, und ist genau deshalb für ernsthafte Investoren interessant“, sagt Schulz
Der (vorläufige) Abschluss des ACI-Skandals
Irgendwie weiss ich nicht, ob ich mich nun darüber wundern oder aufregen soll - oder nicht:
Dubai-Anleger gehen leer aus
Insolvenzverfahren für die Pleite-Fonds der ACI eingestellt / Gesamtschaden liegt bei 150 Millionen Euro
VON LUDGER OSTERKAMP
Gütersloh. Sie wollten mit Hochhäusern in Dubai Rendite scheffeln: Doch nun können die Anleger der Gütersloher Fondsgesellschaft Alternative Capital Invest (ACI) ihr Geld in den Wind schreiben. Der Grund: Die Insolvenzverfahren für alle vier Pleite-Fonds wurden mangels kostendeckender Masse eingestellt. "Da ist nichts mehr zu holen", sagte jetzt Insolvenzverwalter Dr. Norbert Westhoff.
Westhoff geht von knapp 5.000 Geschädigten aus. Sie waren bei ACI mit rund 80 Millionen Euro in vier Immobilienfonds eingestiegen - Geld, das nun für die meisten komplett futsch ist. ACI hatte die Anleger nicht nur mit zweistelligen Renditeversprechen, sondern auch mit prominenten Namen gelockt. So hatte es das Unternehmen verstanden, für weitere Fonds Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher als Namenspatronen zu gewinnen - für Wolkenkratzer, von denen bis heute kaum ein Stein steht.
In die Insolvenz gegangen waren die Fonds II bis V. Jeder circa 20 Millionen schwer, wollte ACI damit imposante Hochhäuser bauen. "Doch Tatsache ist, dass diesen Einlagen so gut wie keine Vermögenswerte gegenüberstehen", sagte Westhoff. Für die Fonds II und III gebe es "praktisch gar nichts", für IV und V nur vergleichswerte kleine Werte wie Grundstücke und angefangene Bauten - die aber wiederum stünden nicht im Eigentum der Fonds, sondern lägen bei einer Treuhandgesellschaft in Dubai, auf der andere Ansprüche lasteten. "Kurz: Für die Anleger in Deutschland bedeutet das, mit Rückzahlungen brauchen sie nicht zu rechnen."
Geschädigt seien auch etliche Käufer aus Dubai, die teils hohe Anzahlungen auf die in den Towern geplanten Wohnungen geleistet hätten. Westhoff geht von circa 70 Mio. Euro aus. Auch dieses Geld sei verloren. Der Gesamtschaden für die Fonds II bis V betrage somit 150 Millionen Euro. "Wo das Geld geblieben ist? Ich weiß es nicht."
Westhoff sagte, die Fonds seien sowohl in rechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht äußerst komplex angelegt. Für Außenstehende sei es schwierig, die Konstrukte zu durchschauen, zumal sich ein wesentlicher Teil der geschäftlichen Tätigkeit in Dubai abspiele und es zwischen dem Emirat und der Bundesrepublik kein Rechtshilfeabkommen gebe. Letzteres mache es auch der hiesigen Staatsanwaltschaft so schwer. Wie berichet, ermitteln die Strafverfolger gegen die ACI-Unternehmer Robin L. und dessen Vater Hanns-Uwe L. wegen Kapitalanlagebetruges und Untreue in besonders schweren Fällen (siehe Extra-Text). Angeklagt ist auch der Gütersloher Anwalt M., dem vorgeworfen wird, er habe als Treuhänder seine Kontrollaufgaben vernachlässigt.
In der Tat gestalteten sich die strafrechtlichen Ermittlungen alles andere als einfach, sagte Klaus Pollmann, Sprecher der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die erste Anklage (Kapitalanlagebetrug) war bereits im März 2011 erhoben worden, die zweite (schwere Untreue) im Juli 2012. Dennoch kam es bislang nicht zur Hauptverhandlung. Möglicherweise sei in diesem Jahr auch nicht mehr damit zu rechnen, so Pollmann.
Der Staatsanwaltssprecher sage, die 9. Große Strafkammer am Landgericht Bielefeld, zuständig für das Verfahren, sei derzeit mit anderen Dingen ausgelastet. Man müsse dafür Verständnis aufbringen. Wirtschaftsstrafsachen seien manchmal "wie Wundertüten", da passiere es immer wieder, dass sich Prozesse in die Länge zögen.
Bei der Interessengemeinschaft (IG) der Anleger kann von Verständnis indes keine Rede sein. Berthold Michel, einer der Geschädigten, spricht von einem Justizskandal. "Die Anklageschriften gammeln in den Schubladen vor sich hin, und die Unternehmer laufen noch immer frei herum und freuen sich ihres Lebens." Für Michel ist klar: "Unser Geld ist auf deren Privatkonten gelandet."
Der IG gehören 2.600 Mitglieder an. Eigenen Angaben zufolge vertritt sie die Hälfte des Anlegerkapitals. IG-Geschäftsführer Rainer Regnery stellt der Bielefelder Justiz ebenfalls ein "Armutszeugnis" aus. Obwohl mittlerweile hunderte von Strafanzeigen gegen die ACI-Verantwortlichen eingegangen seien, es neue Erkenntnisse aus Dubai gebe und sich der Verdacht auf Veruntreuung verdichte, geschehe wenig. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei es dringend geboten, "gegen das Vermögen und die Personen der ACI-Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten", sonst werde ein Verzugsschaden befürchtet. Hinzu komme, dass ACI vor einigen Wochen seinen Firmensitz von Gütersloh nach Malta verlegt habe, auch das dürfte die Strafverfolgung erschweren. Dubai habe gegen Robin L. zwar inzwischen einen Interpol-Haftbefehl ausstellen lassen, bewirkt habe das jedoch bislang wenig.
Regnery sagte, die IG sei nicht bereit, die Untätigkeit der Bielefelder Staatsanwaltschaft länger hinzunehmen. "Wir wenden uns an den Europäischen Gerichtshof." Der Schriftsatz gehe in diesen Tagen nach Straßburg raus. Die IG erhebe damit "Beschwerde wegen Nichttätigkeit". Sollte der Europäische Gerichtshof das genauso sehen, werde Straßburg ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in die Wege leiten. "Das ist eines der wenigen Mittel, die uns noch geblieben sind", so Regnery.
Anklagen erhoben
Gegen die ACI-Unternehmer Robin (38) und seinen Vater Hanns-Uwe L (68). liegen zwei Anklagen vor – eine wegen Kapitalanlagebetruges, eine wegen schwerer Untreue. Ihnen drohen mehrere Jahre Gefängnis.
Der Vorwurf des Kapitalanlagebetruges bezieht sich auf die Fonds III, IV und V. Die Anklage wirft ACI vor, in ihren Verkaufsprospekten falsche Angaben gemacht zu haben. So hätten Hinweise auf Vermittlungsprovisionen, Werbungskosten und Gebühren für Markenrechte gefehlt. Mit Hilfe der falschen Versprechungen habe ACI für den Fonds III 19,2 Millionen Euro eingesammelt, für den Fonds IV 18,4 und für den Fonds V 18,5.
Der Vorwurf der schweren Untreue bezieht sich auf Fonds VII. Die Staatsanwaltschaft wirft ACI, das vereinnahmte Kapital umgeleitet, zweckentfremdet zu haben. Das Geld sei nicht dort gelandet, wo es hingehörte. Die Angeklagten hätten sich davon Rolex-Uhren, Montblanc-Produkte und Hubschrauberrundflüge geleistet, außerdem habe ein befreundeter Manager aus dem Dubai-Fonds ein Darlehen in Millionenhöhe bekommen, um damit ein anderes Unternehmen zu sanieren.
Gespräche mit dem Finanzamt
Der Interessengemeinschaft (IG) der ACI-Anleger ist es zumindest gelungen, sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückzuholen. IG-Geschäftsführer Rainer Regnery sagt, man stehe in einem "engen und konstruktiven Dialog mit dem Finanzamt Gütersloh".
Die Gespräche hätten dazu geführt, dass die Steuerbescheide für 2009 nachträglich korrigiert worden seien. Grundlage sei eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens gewesen: sie habe es möglich gemacht, die Verluste aus den Beteiligungen an den Fonds II bis V als Gewinnminderung zu werten. Die Rückerstattung auf dieser Basis bewege sich in zweistelliger Millionenhöhe, sie sei, so Regnery, Anfang des Jahres erfolgt.
Positiv verlaufen laut Regnery auch die Gespräche, was Fonds VII anbetreffe. Das Gütersloher Finanzamt prüfe, ob jene, die ihr Geld aus den Fonds II bis V in den Fonds VII reinvestiert haben, ebenfalls mit Steuerrückflüssen rechnen dürften. Das Finanzamt glaube, das sei möglich. Bei den Re-Investments habe kein tatsächlicher Geldfluss zu Fonds VII stattgefunden. Es sei in den Ursprungsfonds geblieben, mithin gewinnmindernd.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Es ist schon Klasse, mit welchen Räuberpistolen man sein lebenslanges Schäflein ins Trockene bringen kann - und als Großbetrüger-Clan weiterhin frei und unbeschwert in Deutschland und Nachbarländern herumfahren kann.
Gruß aus Dubai
Martin Kraeter
Dubai-Anleger gehen leer aus
Insolvenzverfahren für die Pleite-Fonds der ACI eingestellt / Gesamtschaden liegt bei 150 Millionen Euro
VON LUDGER OSTERKAMP
Gütersloh. Sie wollten mit Hochhäusern in Dubai Rendite scheffeln: Doch nun können die Anleger der Gütersloher Fondsgesellschaft Alternative Capital Invest (ACI) ihr Geld in den Wind schreiben. Der Grund: Die Insolvenzverfahren für alle vier Pleite-Fonds wurden mangels kostendeckender Masse eingestellt. "Da ist nichts mehr zu holen", sagte jetzt Insolvenzverwalter Dr. Norbert Westhoff.
Westhoff geht von knapp 5.000 Geschädigten aus. Sie waren bei ACI mit rund 80 Millionen Euro in vier Immobilienfonds eingestiegen - Geld, das nun für die meisten komplett futsch ist. ACI hatte die Anleger nicht nur mit zweistelligen Renditeversprechen, sondern auch mit prominenten Namen gelockt. So hatte es das Unternehmen verstanden, für weitere Fonds Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher als Namenspatronen zu gewinnen - für Wolkenkratzer, von denen bis heute kaum ein Stein steht.
In die Insolvenz gegangen waren die Fonds II bis V. Jeder circa 20 Millionen schwer, wollte ACI damit imposante Hochhäuser bauen. "Doch Tatsache ist, dass diesen Einlagen so gut wie keine Vermögenswerte gegenüberstehen", sagte Westhoff. Für die Fonds II und III gebe es "praktisch gar nichts", für IV und V nur vergleichswerte kleine Werte wie Grundstücke und angefangene Bauten - die aber wiederum stünden nicht im Eigentum der Fonds, sondern lägen bei einer Treuhandgesellschaft in Dubai, auf der andere Ansprüche lasteten. "Kurz: Für die Anleger in Deutschland bedeutet das, mit Rückzahlungen brauchen sie nicht zu rechnen."
Geschädigt seien auch etliche Käufer aus Dubai, die teils hohe Anzahlungen auf die in den Towern geplanten Wohnungen geleistet hätten. Westhoff geht von circa 70 Mio. Euro aus. Auch dieses Geld sei verloren. Der Gesamtschaden für die Fonds II bis V betrage somit 150 Millionen Euro. "Wo das Geld geblieben ist? Ich weiß es nicht."
Westhoff sagte, die Fonds seien sowohl in rechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht äußerst komplex angelegt. Für Außenstehende sei es schwierig, die Konstrukte zu durchschauen, zumal sich ein wesentlicher Teil der geschäftlichen Tätigkeit in Dubai abspiele und es zwischen dem Emirat und der Bundesrepublik kein Rechtshilfeabkommen gebe. Letzteres mache es auch der hiesigen Staatsanwaltschaft so schwer. Wie berichet, ermitteln die Strafverfolger gegen die ACI-Unternehmer Robin L. und dessen Vater Hanns-Uwe L. wegen Kapitalanlagebetruges und Untreue in besonders schweren Fällen (siehe Extra-Text). Angeklagt ist auch der Gütersloher Anwalt M., dem vorgeworfen wird, er habe als Treuhänder seine Kontrollaufgaben vernachlässigt.
In der Tat gestalteten sich die strafrechtlichen Ermittlungen alles andere als einfach, sagte Klaus Pollmann, Sprecher der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Die erste Anklage (Kapitalanlagebetrug) war bereits im März 2011 erhoben worden, die zweite (schwere Untreue) im Juli 2012. Dennoch kam es bislang nicht zur Hauptverhandlung. Möglicherweise sei in diesem Jahr auch nicht mehr damit zu rechnen, so Pollmann.
Der Staatsanwaltssprecher sage, die 9. Große Strafkammer am Landgericht Bielefeld, zuständig für das Verfahren, sei derzeit mit anderen Dingen ausgelastet. Man müsse dafür Verständnis aufbringen. Wirtschaftsstrafsachen seien manchmal "wie Wundertüten", da passiere es immer wieder, dass sich Prozesse in die Länge zögen.
Bei der Interessengemeinschaft (IG) der Anleger kann von Verständnis indes keine Rede sein. Berthold Michel, einer der Geschädigten, spricht von einem Justizskandal. "Die Anklageschriften gammeln in den Schubladen vor sich hin, und die Unternehmer laufen noch immer frei herum und freuen sich ihres Lebens." Für Michel ist klar: "Unser Geld ist auf deren Privatkonten gelandet."
Der IG gehören 2.600 Mitglieder an. Eigenen Angaben zufolge vertritt sie die Hälfte des Anlegerkapitals. IG-Geschäftsführer Rainer Regnery stellt der Bielefelder Justiz ebenfalls ein "Armutszeugnis" aus. Obwohl mittlerweile hunderte von Strafanzeigen gegen die ACI-Verantwortlichen eingegangen seien, es neue Erkenntnisse aus Dubai gebe und sich der Verdacht auf Veruntreuung verdichte, geschehe wenig. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei es dringend geboten, "gegen das Vermögen und die Personen der ACI-Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten", sonst werde ein Verzugsschaden befürchtet. Hinzu komme, dass ACI vor einigen Wochen seinen Firmensitz von Gütersloh nach Malta verlegt habe, auch das dürfte die Strafverfolgung erschweren. Dubai habe gegen Robin L. zwar inzwischen einen Interpol-Haftbefehl ausstellen lassen, bewirkt habe das jedoch bislang wenig.
Regnery sagte, die IG sei nicht bereit, die Untätigkeit der Bielefelder Staatsanwaltschaft länger hinzunehmen. "Wir wenden uns an den Europäischen Gerichtshof." Der Schriftsatz gehe in diesen Tagen nach Straßburg raus. Die IG erhebe damit "Beschwerde wegen Nichttätigkeit". Sollte der Europäische Gerichtshof das genauso sehen, werde Straßburg ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in die Wege leiten. "Das ist eines der wenigen Mittel, die uns noch geblieben sind", so Regnery.
Anklagen erhoben
Gegen die ACI-Unternehmer Robin (38) und seinen Vater Hanns-Uwe L (68). liegen zwei Anklagen vor – eine wegen Kapitalanlagebetruges, eine wegen schwerer Untreue. Ihnen drohen mehrere Jahre Gefängnis.
Der Vorwurf des Kapitalanlagebetruges bezieht sich auf die Fonds III, IV und V. Die Anklage wirft ACI vor, in ihren Verkaufsprospekten falsche Angaben gemacht zu haben. So hätten Hinweise auf Vermittlungsprovisionen, Werbungskosten und Gebühren für Markenrechte gefehlt. Mit Hilfe der falschen Versprechungen habe ACI für den Fonds III 19,2 Millionen Euro eingesammelt, für den Fonds IV 18,4 und für den Fonds V 18,5.
Der Vorwurf der schweren Untreue bezieht sich auf Fonds VII. Die Staatsanwaltschaft wirft ACI, das vereinnahmte Kapital umgeleitet, zweckentfremdet zu haben. Das Geld sei nicht dort gelandet, wo es hingehörte. Die Angeklagten hätten sich davon Rolex-Uhren, Montblanc-Produkte und Hubschrauberrundflüge geleistet, außerdem habe ein befreundeter Manager aus dem Dubai-Fonds ein Darlehen in Millionenhöhe bekommen, um damit ein anderes Unternehmen zu sanieren.
Gespräche mit dem Finanzamt
Der Interessengemeinschaft (IG) der ACI-Anleger ist es zumindest gelungen, sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückzuholen. IG-Geschäftsführer Rainer Regnery sagt, man stehe in einem "engen und konstruktiven Dialog mit dem Finanzamt Gütersloh".
Die Gespräche hätten dazu geführt, dass die Steuerbescheide für 2009 nachträglich korrigiert worden seien. Grundlage sei eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens gewesen: sie habe es möglich gemacht, die Verluste aus den Beteiligungen an den Fonds II bis V als Gewinnminderung zu werten. Die Rückerstattung auf dieser Basis bewege sich in zweistelliger Millionenhöhe, sie sei, so Regnery, Anfang des Jahres erfolgt.
Positiv verlaufen laut Regnery auch die Gespräche, was Fonds VII anbetreffe. Das Gütersloher Finanzamt prüfe, ob jene, die ihr Geld aus den Fonds II bis V in den Fonds VII reinvestiert haben, ebenfalls mit Steuerrückflüssen rechnen dürften. Das Finanzamt glaube, das sei möglich. Bei den Re-Investments habe kein tatsächlicher Geldfluss zu Fonds VII stattgefunden. Es sei in den Ursprungsfonds geblieben, mithin gewinnmindernd.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Es ist schon Klasse, mit welchen Räuberpistolen man sein lebenslanges Schäflein ins Trockene bringen kann - und als Großbetrüger-Clan weiterhin frei und unbeschwert in Deutschland und Nachbarländern herumfahren kann.
Gruß aus Dubai
Martin Kraeter
Unfassbar ...
... und dieses Vater & Sohn Duo haben nach zig einstweiligen Verfügungen gegen uns, die allesamt ins Leere liefen, dann tatsächlich noch die Frechheit sich bei "Die Zeit" zu melden und sich als GoMoPa Erpresste darzustellen: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen…zeugen-der-ZEIT keine weiteren Fragen. hoffentlich wandern die für 10 Jahre in den Knast!
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Wie? Geht es den Betrügern langsam doch an den Kragen?
Gütersloh
Dubai-Fonds: Prozess noch in diesem Jahr
Staatsanwaltschaft wirft Gütersloher Unternehmern Kapitalanlagebetrug und Untreue vor
Montag, 03. Juni 2013 - 17:43 Uhr
Von Stephan Rechlin
Gütersloh (WB). Das Landgericht Bielefeld wird das Verfahren gegen den Gütersloher Dubai-Fonds-Anbieter Alternative Capital Invest (ACI) GmbH voraussichtlich im letzten Quartal dieses Jahres eröffnen. Inzwischen müssen deren bisherige Geschäftsführer jedoch nicht nur die deutsche Justiz fürchten.
Den beiden Geschäftsleuten Hanns-Uwe (68) und Robin Lohmann (38) wirft die Staatsanwaltschaft in drei Fällen Kapitalanlagebetrug vor, in einem Fall schwere Untreue. Eine weitere Anklage zielt auf einen Gütersloher Rechtsanwalt, der als eingesetzter Treuhänder seine Kontrollaufgaben vernachlässigt haben soll.
Zu den Geschädigten zählen nicht nur etwa 5000 Anleger aus Deutschland und Österreich, die zusammen gut 80 Millionen Euro in vier Fonds investiert haben.Mit diesem Geld sollte der Bau von Wolkenkratzern in Dubai finanziert werden. Auch in Dubai selbst fragen sich gut 660 Käufer von Eigentumswohnungen und Büros in den geplanten Hochhäusern, was aus ihren gut 78 Millionen Euro geworden ist, die sie bereits bezahlt haben.
Vier Fonds sind pleite. Trotz der in ihnen angesammelten 150 Millionen Euro ist nach einer Untersuchung des Bielefelder Insolvenzverwalters Dr. Norbert Westhoff nicht mehr genug Masse vorhanden, um das Verfahren überhaupt eröffnen zu können: »Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung mit Verwendungsnachweis über den Verbleib der Gelder existiert nicht. Nach gegenwärtigem Sachstand ist ein Großteil des Geldes in dubiosen Kanälen versickert.«
Auf Anfragen des Insolvenzverwalters hätten Behörden in Dubai nicht reagiert. Der dort lange Zeit tätige Geschäftsführer Robin Lohmann antworte nur schriftlich über seine Anwälte. Faktisch befinde sich der Geschäftsführer seit Verfahrenseröffnung »auf der Flucht vor der Verfolgung durch die von ihm geschädigten Anleger.«
Quelle:
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/…iesem-jahr/613/
Da kann man eigentlich nur hoffen, dass die beiden dem einen oder anderen internationalem Anleger mal ordentlich zwischen die Finger kommen, bevor sie hoffentlich nächstes Jahr eingelocht werden.
Gruß aus Dubai
Dubai-Fonds: Prozess noch in diesem Jahr
Staatsanwaltschaft wirft Gütersloher Unternehmern Kapitalanlagebetrug und Untreue vor
Montag, 03. Juni 2013 - 17:43 Uhr
Von Stephan Rechlin
Gütersloh (WB). Das Landgericht Bielefeld wird das Verfahren gegen den Gütersloher Dubai-Fonds-Anbieter Alternative Capital Invest (ACI) GmbH voraussichtlich im letzten Quartal dieses Jahres eröffnen. Inzwischen müssen deren bisherige Geschäftsführer jedoch nicht nur die deutsche Justiz fürchten.
Den beiden Geschäftsleuten Hanns-Uwe (68) und Robin Lohmann (38) wirft die Staatsanwaltschaft in drei Fällen Kapitalanlagebetrug vor, in einem Fall schwere Untreue. Eine weitere Anklage zielt auf einen Gütersloher Rechtsanwalt, der als eingesetzter Treuhänder seine Kontrollaufgaben vernachlässigt haben soll.
Zu den Geschädigten zählen nicht nur etwa 5000 Anleger aus Deutschland und Österreich, die zusammen gut 80 Millionen Euro in vier Fonds investiert haben.Mit diesem Geld sollte der Bau von Wolkenkratzern in Dubai finanziert werden. Auch in Dubai selbst fragen sich gut 660 Käufer von Eigentumswohnungen und Büros in den geplanten Hochhäusern, was aus ihren gut 78 Millionen Euro geworden ist, die sie bereits bezahlt haben.
Vier Fonds sind pleite. Trotz der in ihnen angesammelten 150 Millionen Euro ist nach einer Untersuchung des Bielefelder Insolvenzverwalters Dr. Norbert Westhoff nicht mehr genug Masse vorhanden, um das Verfahren überhaupt eröffnen zu können: »Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung mit Verwendungsnachweis über den Verbleib der Gelder existiert nicht. Nach gegenwärtigem Sachstand ist ein Großteil des Geldes in dubiosen Kanälen versickert.«
Auf Anfragen des Insolvenzverwalters hätten Behörden in Dubai nicht reagiert. Der dort lange Zeit tätige Geschäftsführer Robin Lohmann antworte nur schriftlich über seine Anwälte. Faktisch befinde sich der Geschäftsführer seit Verfahrenseröffnung »auf der Flucht vor der Verfolgung durch die von ihm geschädigten Anleger.«
Quelle:
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/…iesem-jahr/613/
Da kann man eigentlich nur hoffen, dass die beiden dem einen oder anderen internationalem Anleger mal ordentlich zwischen die Finger kommen, bevor sie hoffentlich nächstes Jahr eingelocht werden.
Gruß aus Dubai
Geschäftsführer und Alleingesellschafter der DMI Treuhandgesellschaft haftet ACI Dubai Tower V. Fonds-Anleger nicht persönlich
Ein Anleger, der sich über die DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI) an dem inzwischen insolventen ACI Dubai Tower V. Fonds beteiligt hatte, ist mit seiner Klage auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der DMI auch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Der Beklagte hafte nicht persönlich. Er habe weder betrügerisch noch sittenwidrig gehandelt und auch keine Anlagegelder veruntreut, so das OLG
Sachverhalt
Ab dem Jahre 2005 initiierten zwei Kaufleute aus Gütersloh im Rahmen der von ihnen geführten Unternehmen der ACI-Gruppe mehrere geschlossene Immobilienfonds, mit deren Kapital Bürogebäude in Dubai errichtet werden sollten. Im Juli 2007 zeichnete der klagende Privatanleger über die DMI als Treuhandgesellschaft eine Beteiligung im Nennwert von 20.000 Euro am V. Fonds. Dabei erwartete er, steuerbegünstigt an den Gewinnen des Fonds beteiligt zu werden. Nachdem das Geschäftsmodell des Fonds fehlgeschlagen und die Fondsgesellschaft in Insolvenz gefallen war, nahm der Kläger den Beklagten persönlich auf Schadensersatz in Anspruch. Er meinte, der Beklagte habe es versäumt, die Verwendung der Anlagegelder durch die Fondsgesellschaft beziehungsweise ihre Initiatoren hinreichend zu kontrollieren. Die Klage blieb vor dem LG Bielefeld erfolglos.
OLG: Keine Täuschung des Anlegers
Das OLG hat die landgerichtliche Entscheidung bestätigt. Der Beklagte habe als Geschäftsführer der DMI gehandelt. Zwischen seiner persönlichen Inanspruchnahme und etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen die DMI sei streng zu unterscheiden. Persönlich hafte der Beklagte weder wegen unerlaubter Handlung noch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Klägers. Dem Beklagten persönlich sei kein betrügerisches Verhalten nachzuweisen. Er habe den Kläger nicht getäuscht. Nach den abgeschlossenen Treuhandverträgen habe die DMI, für die der Beklagte tätig geworden sei, keine umfassende Kontrolle der dem V. Fonds zur Verfügung gestellten Mittel geschuldet. Die DMI habe die Mittel auf Abruf der Fondsgesellschaft zu einer dem Investitionsplan entsprechenden Verwendung freigeben müssen. Diesen Anforderungen habe der Beklagte entsprochen, so das OLG. Den Anlegern gegenüber sei zudem auch im Emissionsprospekt des Fonds nicht mit einer umfassenden Mittelverwendungskontrolle geworben worden. Im Übrigen sei bereits nicht vorgetragen, dass die für den V. Fonds eingeworbenen Gelder nicht prospektgemäß verwandt und die Anleger deswegen geschädigt worden.
Keine Veruntreuung von Anlagegeldern - Kein sittenwidriges Handeln
Der Beklagte habe auch keine Anlagegelder veruntreut. Eine der DMI gegenüber den Anlegern obliegende Vermögensbetreuungspflicht oder eine der DMI eingeräumte Verfügungsbefugnis sei bei den in Rede stehenden Geldtransfers durch den Beklagten persönlich nicht verletzt worden. Sittenwidrig habe der Beklagte ebenfalls nicht gehandelt. Er habe die Anleger weder getäuscht noch in verwerflicher Weise einer Zweckentfremdung von Anlagegeldern Vorschub geleistet.
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2013 - 34 U 240/12
Ein Anleger, der sich über die DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI) an dem inzwischen insolventen ACI Dubai Tower V. Fonds beteiligt hatte, ist mit seiner Klage auf Schadensersatz gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der DMI auch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Der Beklagte hafte nicht persönlich. Er habe weder betrügerisch noch sittenwidrig gehandelt und auch keine Anlagegelder veruntreut, so das OLG
Sachverhalt
Ab dem Jahre 2005 initiierten zwei Kaufleute aus Gütersloh im Rahmen der von ihnen geführten Unternehmen der ACI-Gruppe mehrere geschlossene Immobilienfonds, mit deren Kapital Bürogebäude in Dubai errichtet werden sollten. Im Juli 2007 zeichnete der klagende Privatanleger über die DMI als Treuhandgesellschaft eine Beteiligung im Nennwert von 20.000 Euro am V. Fonds. Dabei erwartete er, steuerbegünstigt an den Gewinnen des Fonds beteiligt zu werden. Nachdem das Geschäftsmodell des Fonds fehlgeschlagen und die Fondsgesellschaft in Insolvenz gefallen war, nahm der Kläger den Beklagten persönlich auf Schadensersatz in Anspruch. Er meinte, der Beklagte habe es versäumt, die Verwendung der Anlagegelder durch die Fondsgesellschaft beziehungsweise ihre Initiatoren hinreichend zu kontrollieren. Die Klage blieb vor dem LG Bielefeld erfolglos.
OLG: Keine Täuschung des Anlegers
Das OLG hat die landgerichtliche Entscheidung bestätigt. Der Beklagte habe als Geschäftsführer der DMI gehandelt. Zwischen seiner persönlichen Inanspruchnahme und etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen die DMI sei streng zu unterscheiden. Persönlich hafte der Beklagte weder wegen unerlaubter Handlung noch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Klägers. Dem Beklagten persönlich sei kein betrügerisches Verhalten nachzuweisen. Er habe den Kläger nicht getäuscht. Nach den abgeschlossenen Treuhandverträgen habe die DMI, für die der Beklagte tätig geworden sei, keine umfassende Kontrolle der dem V. Fonds zur Verfügung gestellten Mittel geschuldet. Die DMI habe die Mittel auf Abruf der Fondsgesellschaft zu einer dem Investitionsplan entsprechenden Verwendung freigeben müssen. Diesen Anforderungen habe der Beklagte entsprochen, so das OLG. Den Anlegern gegenüber sei zudem auch im Emissionsprospekt des Fonds nicht mit einer umfassenden Mittelverwendungskontrolle geworben worden. Im Übrigen sei bereits nicht vorgetragen, dass die für den V. Fonds eingeworbenen Gelder nicht prospektgemäß verwandt und die Anleger deswegen geschädigt worden.
Keine Veruntreuung von Anlagegeldern - Kein sittenwidriges Handeln
Der Beklagte habe auch keine Anlagegelder veruntreut. Eine der DMI gegenüber den Anlegern obliegende Vermögensbetreuungspflicht oder eine der DMI eingeräumte Verfügungsbefugnis sei bei den in Rede stehenden Geldtransfers durch den Beklagten persönlich nicht verletzt worden. Sittenwidrig habe der Beklagte ebenfalls nicht gehandelt. Er habe die Anleger weder getäuscht noch in verwerflicher Weise einer Zweckentfremdung von Anlagegeldern Vorschub geleistet.
OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2013 - 34 U 240/12
Dubai-Fonds: Landgericht Dortmund billigt einem ACI-Anleger erstmals Schadenersatz zu
Das Landgericht Dortmund hat erstmals Anlegern der Gütersloher Dubai-Fonds-Gesellschaft ACI (Alternative Capital Invest) Schadenersatz zugestanden. Wegen Mängel in der Mittelverwendungskontrolle wurden die Geschäftsführer verurteilt, einem Anleger 10.500 Euro plus Zinsen zu erstatten.
Der korrekte Einsatz der in den Fonds eingezahlten Summen war den Anlegern zufolge im Verkaufsprospekt zugesichert worden – so wie es dem Gericht zufolge auch üblich ist. Doch sei das Geld nicht auf das Konto einer jener Firmen geflossen, die zum Neubau von Hochhäusern in Dubai-City gegründet worden waren, sondern auf ein Privatkonto des ACI-Geschäftsführers Robin Lohmann. Damit sei die Gesellschaft ein erhebliches Risiko eingegangen, da andere Gläubiger auf dieses Konto Zugriff erlangen konnten.
* westfalen-blatt
Das Landgericht (LG) Dortmund hat die Initiatoren der ACI-Fonds, die Herren Hans-Uwe und Robin Lohmann, in mehreren Verfahren zu hohen Schadensersatzforderungen verurteilt. Zudem wurde die Treuhandgesellschaft, die DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI), in die Haftung genommen.
Was lange währt, wird endlich gut. Dieses Sprichwort bringt es wohl auf den Punkt. Denn fast drei Jahre mussten die Anleger auf eine Entscheidung des LG Dortmund warten. Aber dieses Warten hat sich gelohnt:
Das Gericht hat den von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anlegern jetzt Schadensersatz zugesprochen, weil sie vor ihrem Beitritt mit einem mangelhaften Prospekt geworben wurden. Dabei haben die Richter gleich mehrere Fehler festgestellt. Hauptsächlich sah das Gericht aber ein Täuschung der Anleger darin, dass die eingezahlten Gelder trotz einer im Prospekt versprochenen Mittelverwendungskontrolle unmittelbar auf ein auf Herrn Robin Lohmann lautendes Konto in Dubai überwiesen wurden. Dies war schon bei den Vorgängerfonds gängige Praxis. Besonders betont hat das Gericht zudem, dass der von den Beklagten selbst vorgelegte Genussrechtsvertrag ausdrücklich eine Zahlung auf ein Konto der Genussrechtsschuldnerin (ACI Investment in Projects LLC) vorsah. Das Gericht führt hierzu wie folgt aus:
„Hieraus folgt, dass die suggerierte und schon erheblich eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle nicht stattgefunden hat. Selbst die nach dem Prospekt als Minimalkontrolle vorgesehene Überweisung der Gelder durch die Beklagten zu 1) [DMI - Erklärung des Verfassers] gemäß dem Investitionsplan des Prospekts - die von der Beklagten zu 1) als Treuhänderin nach dem Prospekt und Treuhandvertrag (unabhängig von der Frage der Mittelverwendungskontrolle in Dubai) jedenfalls und mindestens geschuldet war - ist nicht erfolgt und war nach den Ausführungen des Geschäftsführers der Beklagten zu 1) im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die auch ohne weiteres Aussagekraft für den hier streitgegenständlichen Fonds haben, niemals beabsichtigt."
Des Weiteren sah es das Gericht unabhängig von einer Mittelwendungskontrolle für mitteilungspflichtig an, dass die Anlegergelder auf ein Konto des Herrn Robin Lohmann transferiert wurden. Auch hier sind die Ausführungen des Gerichts eindeutig:
„Die Überweisung auf ein Konto des Beklagten zu 3) [Robin Lohmann - Erklärung des Verfassers] stellt darüber hinaus schon für sich genommen ein erhebliches Risiko dar, über das der Prospekt nicht aufklärt, aber hätte aufklären müssen, weil z. B. andere Gläubiger (...) des Beklagten zu 3) darauf zugreifen könnten."
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Urteile überzeugen und sind zudem sehr gut begründet. Eine funktionierende Mittelverwendungskontrolle ist eines der zentralen Argumente, die Publikumsgesellschaften regelmäßig einsetzen, um Anleger zu gewinnen. Hierdurch soll deren Sicherungsbedürfnis befriedigt werden. Angaben hierzu müssen also stimmen. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont (Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12). Beachtenswert ist das Urteil aber auch, weil andere Kammern des LG Dortmund bei identischer Sachlage anders entschieden haben und Klagen abwiesen. Es ist zu hoffen, dass die jetzigen Urteile dazu beitragen, das „Blatt zu wenden".
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Der korrekte Einsatz der in den Fonds eingezahlten Summen war den Anlegern zufolge im Verkaufsprospekt zugesichert worden – so wie es dem Gericht zufolge auch üblich ist. Doch sei das Geld nicht auf das Konto einer jener Firmen geflossen, die zum Neubau von Hochhäusern in Dubai-City gegründet worden waren, sondern auf ein Privatkonto des ACI-Geschäftsführers Robin Lohmann. Damit sei die Gesellschaft ein erhebliches Risiko eingegangen, da andere Gläubiger auf dieses Konto Zugriff erlangen konnten.
* westfalen-blatt
Das Landgericht (LG) Dortmund hat die Initiatoren der ACI-Fonds, die Herren Hans-Uwe und Robin Lohmann, in mehreren Verfahren zu hohen Schadensersatzforderungen verurteilt. Zudem wurde die Treuhandgesellschaft, die DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (DMI), in die Haftung genommen.
Was lange währt, wird endlich gut. Dieses Sprichwort bringt es wohl auf den Punkt. Denn fast drei Jahre mussten die Anleger auf eine Entscheidung des LG Dortmund warten. Aber dieses Warten hat sich gelohnt:
Das Gericht hat den von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anlegern jetzt Schadensersatz zugesprochen, weil sie vor ihrem Beitritt mit einem mangelhaften Prospekt geworben wurden. Dabei haben die Richter gleich mehrere Fehler festgestellt. Hauptsächlich sah das Gericht aber ein Täuschung der Anleger darin, dass die eingezahlten Gelder trotz einer im Prospekt versprochenen Mittelverwendungskontrolle unmittelbar auf ein auf Herrn Robin Lohmann lautendes Konto in Dubai überwiesen wurden. Dies war schon bei den Vorgängerfonds gängige Praxis. Besonders betont hat das Gericht zudem, dass der von den Beklagten selbst vorgelegte Genussrechtsvertrag ausdrücklich eine Zahlung auf ein Konto der Genussrechtsschuldnerin (ACI Investment in Projects LLC) vorsah. Das Gericht führt hierzu wie folgt aus:
„Hieraus folgt, dass die suggerierte und schon erheblich eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle nicht stattgefunden hat. Selbst die nach dem Prospekt als Minimalkontrolle vorgesehene Überweisung der Gelder durch die Beklagten zu 1) [DMI - Erklärung des Verfassers] gemäß dem Investitionsplan des Prospekts - die von der Beklagten zu 1) als Treuhänderin nach dem Prospekt und Treuhandvertrag (unabhängig von der Frage der Mittelverwendungskontrolle in Dubai) jedenfalls und mindestens geschuldet war - ist nicht erfolgt und war nach den Ausführungen des Geschäftsführers der Beklagten zu 1) im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, die auch ohne weiteres Aussagekraft für den hier streitgegenständlichen Fonds haben, niemals beabsichtigt."
Des Weiteren sah es das Gericht unabhängig von einer Mittelwendungskontrolle für mitteilungspflichtig an, dass die Anlegergelder auf ein Konto des Herrn Robin Lohmann transferiert wurden. Auch hier sind die Ausführungen des Gerichts eindeutig:
„Die Überweisung auf ein Konto des Beklagten zu 3) [Robin Lohmann - Erklärung des Verfassers] stellt darüber hinaus schon für sich genommen ein erhebliches Risiko dar, über das der Prospekt nicht aufklärt, aber hätte aufklären müssen, weil z. B. andere Gläubiger (...) des Beklagten zu 3) darauf zugreifen könnten."
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Urteile überzeugen und sind zudem sehr gut begründet. Eine funktionierende Mittelverwendungskontrolle ist eines der zentralen Argumente, die Publikumsgesellschaften regelmäßig einsetzen, um Anleger zu gewinnen. Hierdurch soll deren Sicherungsbedürfnis befriedigt werden. Angaben hierzu müssen also stimmen. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont (Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 80/12). Beachtenswert ist das Urteil aber auch, weil andere Kammern des LG Dortmund bei identischer Sachlage anders entschieden haben und Klagen abwiesen. Es ist zu hoffen, dass die jetzigen Urteile dazu beitragen, das „Blatt zu wenden".
Hartmut Göddecke
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte