
Hypothek oder Grundschuld?

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Hypothek oder Grundschuld?
Für den Kauf einer Immobilie wird in der Regel entweder eine Hypothek aufgenommen oder eine Grundschuld eingetragen. Beide dienen dazu, dem Kreditgeber ein Grundpfandrecht einzuräumen. Darüber hinaus unterscheiden sie sich aber erheblich.
Während die Hypothek im selben Maße sinkt, in dem das aufgenommene Darlehen zurückgezahlt wird, bleibt die Grundschuld konstant erhalten, selbst wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Außerdem gilt bei der Grundschuld ein relativ hoher Rahmenzins. Dieser hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf den Zinssatz des Darlehens.
Was jedoch bei einer Grundschuld zu beachten ist, ist folgendes: Da die Grundschuld bestehen bleibt, auch wenn das ursprüngliche Darlehen zurückgezahlt wurde, kann diese Grundschuld gegen andere Forderungen eingesetzt werden. Es ist sogar der Fall denkbar, dass nach der Tilgung des Darlehens die Grundschuld betrügerischerweise an einen Dritten verkauft wird. Dieser kann dann die Zahlung der im Grundbuch festgehaltenen Grundschuld verlangen, ohne dass Sie als Immobilienbesitzer etwas dagegen machen können; Sie müssen also ein zweites Mal blechen!
Um sich davor zu schützen hier folgende Tipps:
Geben Sie nie einem privaten Darlehensgeber eine Grundschuld, sondern immer nur eine Hypothek, um einen Missbrauch von vornherein auszuschließen.
Falls der Kreditgeber dennoch auf einer Grundschuld besteht, sollten Sie Ihrerseits ausschließlich eine Buchgrundschuld und keinesfalls eine Briefgrundschuld bestellen und außerdem darauf achten, dass im Grundbuch explizit vermerkt wird, dass die Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers abgetreten werden darf.
Will eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Versicherung für die Sicherung des Darlehens eine Grundschuld, sollte die Sicherungszweck-Erklärung keinesfalls auf ,,jetzige und zukünftige Forderungen“ Bezug nehmen, sondern es sollte wortwörtlich auf den Kredit bezogen sein. Es müßte darin also heißen: „als Sicherheit für das Darlehen Nr. XYZ.“
Damit eine Grundschuld im Grundbuch überhaupt eingetragen werden kann, muss die Unterschrift des Eigentümers der Immobilie durch einen Notar beglaubigt oder die Bestellung beurkundet werden. Diesen Termin sollten Sie zum Anlass nehmen, um sich genau über den Inhalt der bestellten Grundschuld vom Notar unterrichten zu lassen.
Schließlich ist dringend davor zu warnen, eine Grundschuld für risikoreiche Geldspekulationen aufzunehmen. Gehen Sie mit der Anlage baden, ist auch kurz darauf Ihre Immobilie fort.
Insofern ist es also immer besser, statt einer Grundschuld eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen, da diese an das Darlehen gekoppelt ist und nicht weiterbesteht, auch wenn der Kredit bereits getilgt ist.
Während die Hypothek im selben Maße sinkt, in dem das aufgenommene Darlehen zurückgezahlt wird, bleibt die Grundschuld konstant erhalten, selbst wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Außerdem gilt bei der Grundschuld ein relativ hoher Rahmenzins. Dieser hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf den Zinssatz des Darlehens.
Was jedoch bei einer Grundschuld zu beachten ist, ist folgendes: Da die Grundschuld bestehen bleibt, auch wenn das ursprüngliche Darlehen zurückgezahlt wurde, kann diese Grundschuld gegen andere Forderungen eingesetzt werden. Es ist sogar der Fall denkbar, dass nach der Tilgung des Darlehens die Grundschuld betrügerischerweise an einen Dritten verkauft wird. Dieser kann dann die Zahlung der im Grundbuch festgehaltenen Grundschuld verlangen, ohne dass Sie als Immobilienbesitzer etwas dagegen machen können; Sie müssen also ein zweites Mal blechen!
Um sich davor zu schützen hier folgende Tipps:
Geben Sie nie einem privaten Darlehensgeber eine Grundschuld, sondern immer nur eine Hypothek, um einen Missbrauch von vornherein auszuschließen.
Falls der Kreditgeber dennoch auf einer Grundschuld besteht, sollten Sie Ihrerseits ausschließlich eine Buchgrundschuld und keinesfalls eine Briefgrundschuld bestellen und außerdem darauf achten, dass im Grundbuch explizit vermerkt wird, dass die Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers abgetreten werden darf.
Will eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Versicherung für die Sicherung des Darlehens eine Grundschuld, sollte die Sicherungszweck-Erklärung keinesfalls auf ,,jetzige und zukünftige Forderungen“ Bezug nehmen, sondern es sollte wortwörtlich auf den Kredit bezogen sein. Es müßte darin also heißen: „als Sicherheit für das Darlehen Nr. XYZ.“
Damit eine Grundschuld im Grundbuch überhaupt eingetragen werden kann, muss die Unterschrift des Eigentümers der Immobilie durch einen Notar beglaubigt oder die Bestellung beurkundet werden. Diesen Termin sollten Sie zum Anlass nehmen, um sich genau über den Inhalt der bestellten Grundschuld vom Notar unterrichten zu lassen.
Schließlich ist dringend davor zu warnen, eine Grundschuld für risikoreiche Geldspekulationen aufzunehmen. Gehen Sie mit der Anlage baden, ist auch kurz darauf Ihre Immobilie fort.
Insofern ist es also immer besser, statt einer Grundschuld eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen, da diese an das Darlehen gekoppelt ist und nicht weiterbesteht, auch wenn der Kredit bereits getilgt ist.
Kanzler
inaktiv
graue Theorie!
Lieber Mr. Goodman, liebes Forum,
grundsätzlich ist das von Mr. Goodman gesagte wohl wahr, jedoch stellt sich das ganze in der Praxis m.E. etwas anders dar. (Soll nur meine pers. Meinung darstellen und keine Belehrung der Vorredner)
1. Ist es Aufgabe des Schuldners, nach Rückzahlung seiner Kreditschuld, den Grundschuldbrief zurück zu fordern.
2. Grundschuld und Hypothek erfüllen beide den selben Zweck, sie bieten nämliche dem Gläubiger eine dingliche Sicherheit. Grund dafür, dass in den letzten Jahrzehnten die Grundschuld die Hypothek nahezu verdrängt hat, ist die Tatsache, dass die Grundschuld einfacher handzuhaben ist. Es sei nur ein praktischer Vorteil genannt: Die Grundschuld lässt sich im Gegensatz zur Hypothek auf den Eigentümer bestellen. So kann ich nach Rückzahlung eines Darlehens die Grundschuld auf meinen Namen eintragen lassen und den Brief als "Reserve" zu Hause aufbewahren. Leute, die öfter Immos kaufen/verkaufen wissen diese Fungibilität zu schätzen!
3. Welche Form der Darlehenssicherung gewählt wird, wird dem Kreditnehmer in der Praxis wohl von der Bank diktiert. Wenn die Bank eine GruSchu statt einer Hypothek will - und sei es nur aus dem von Moneybear beschriebenen Grund - dann hat der Kreditsuchende kaum eine andere Möglichkeit, als diese Bedingungen zu akzeptieren. Und dass Banken in der Praxis nur noch mit GruSchus arbeiten, haben mir einige Banker bestätigt. (Soll nicht ausschliessen, dass andere Banken anders handeln)
Soweit meine Gedanken hierzu...
grundsätzlich ist das von Mr. Goodman gesagte wohl wahr, jedoch stellt sich das ganze in der Praxis m.E. etwas anders dar. (Soll nur meine pers. Meinung darstellen und keine Belehrung der Vorredner)
1. Ist es Aufgabe des Schuldners, nach Rückzahlung seiner Kreditschuld, den Grundschuldbrief zurück zu fordern.
2. Grundschuld und Hypothek erfüllen beide den selben Zweck, sie bieten nämliche dem Gläubiger eine dingliche Sicherheit. Grund dafür, dass in den letzten Jahrzehnten die Grundschuld die Hypothek nahezu verdrängt hat, ist die Tatsache, dass die Grundschuld einfacher handzuhaben ist. Es sei nur ein praktischer Vorteil genannt: Die Grundschuld lässt sich im Gegensatz zur Hypothek auf den Eigentümer bestellen. So kann ich nach Rückzahlung eines Darlehens die Grundschuld auf meinen Namen eintragen lassen und den Brief als "Reserve" zu Hause aufbewahren. Leute, die öfter Immos kaufen/verkaufen wissen diese Fungibilität zu schätzen!
3. Welche Form der Darlehenssicherung gewählt wird, wird dem Kreditnehmer in der Praxis wohl von der Bank diktiert. Wenn die Bank eine GruSchu statt einer Hypothek will - und sei es nur aus dem von Moneybear beschriebenen Grund - dann hat der Kreditsuchende kaum eine andere Möglichkeit, als diese Bedingungen zu akzeptieren. Und dass Banken in der Praxis nur noch mit GruSchus arbeiten, haben mir einige Banker bestätigt. (Soll nicht ausschliessen, dass andere Banken anders handeln)
Soweit meine Gedanken hierzu...