
Immobilenverzehr - Zustifterrente

In diesem Thema wurden schon 0 Auszeichnungen vergeben!
Dieses Thema wurde 4510 mal besucht und hat 4 Antworten.

Immobilenverzehr - Zustifterrente
Zitat
Mit dem „Immobilenverzehr“ können Hausbesitzer aus ihrem Wohneigentum eine lebenslange Rente machen. Das Modell ist in den USA schon weit verbreitet und könnte auch in Deutschland populär werden.
Noch können Bundesbürger mit dem Begriff „Immobilienverzehr“ wenig anfangen. Doch der Markt beginnt sich zu entwickeln: Am Bodensee bietet die „Stiftung Liebenau“ den Immobilenverzehr unter dem Namen „Zustifterrente“ an. Nach Einschätzung des Immobilienportals Immowelt.de wird der Markt in den kommenden Jahren aber wachsen und auch für die großen Kreditinstitute interessant werden.
Die Idee kommt aus den USA und ist schnell erklärt: Im Alter verkauft der Hausbesitzer seine Immobilie an eine Bank und bekommt im Gegenzug dafür ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Rente. Nach seinem Tod verkauft das Kreditinstitut dann das Gebäude und macht unter dem Strich ein gutes Geschäft. Aber auch der Verkäufer kann davon profitieren, meint das Immobilienportal Immowelt.de. In Zeiten sinkender Renten winkt älteren Menschen ein risikoloses Zubrot, ohne dass sie dafür ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen – zumal der Anteil jener Ehepaare steigt, die keine Kinder haben und darum auch nicht unbedingt etwas vererben wollen. Das senkt die Hemmschwelle für den Hausverkauf.Auch bei der „Zustifterrente“ wird die Immobilie gekauft, die Stiftung zahlt eine Rente und übernimmt teure Instandhaltungskosten. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich aus dem Wert der Immobilie, dem Alter des Kunden und einem Risikoabschlag. Beispielweise erhielte eine 72-jährige, alleinstehende Frau für den Verkauf ihres Hauses im Wert von 420.000 Euro eine lebenslange Zusatzrente von monatlich etwa 800 Euro. Zielgruppe der Stiftung sind Alleinstehende oder Paare ab einem Lebensalter von etwa 65 bis circa 80 Jahren. Ihr Schwerpunkt liegt auf Immobilien im süddeutschen Raum.
Die Stiftung Liebenau bietet mit ihrer so genannten Zustifterrente die Möglichkeit, die eigenen vier Wände in eine Zusatzvorsorge mit lebenslangem Wohnrecht zu verwandeln.
Für Eigentümer ein lohnenswertes Modell?
Eigenheimverrentung - wie funktioniert das?
Die Eigentümer verkaufen ihre Immobilie an die gemeinnützige Stiftung Liebenau. Im Gegenzug erhalten sie lebenslang eine Monatsrente, können in ihrer Immobilie wohnen bleiben und unterstützen gleichzeitig soziale Arbeit im Rahmen der Behinderten- und Altenpflege.
Die Instandhaltungskosten trägt künftig die Stiftung Liebenau, der Eigentümer ist nur für die Betriebskosten zuständig. Zudem übernimmt die Stiftung eventuelle Kreditschulden, falls die Immobilie noch belastet ist.
Immobilienrenten - wie hoch?
Die Höhe der Immobilienrente ergibt sich aus dem Wert des Objekts, dem Alter des Verkäufers, dem Familienstand, dem Geschlecht, einem Risikoabschlag sowie bestehenden Darlehensschulden. Eine Teilverrentung auf Zeit ist möglich. Die Rentenberechnung erfolgt auf Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren.
Die Stiftung Liebenau gibt folgendes Beispiel: Ein Ehepaar verkauft ein schuldenfreies Einfamilienhaus. Der Gutachter ermittelt einen Verkehrswert in Höhe von 136.000 Euro für Grundstück und Gebäude. Die weitere Lebenserwartung des Paares wird mit 20 Jahren kalkuliert.
Ergebnis: Als Zusatzrente fließen lebenslang 160 Euro Monatsrente. Eventuelle Mieterträge, zum Beispiel aus einer vermieteten Einliegerwohnung, bleiben dem Verkäufer erhalten.
Was passiert bei Umzug oder Aufgabe des Wohnrechts bzw. bei Tod?
Im Falle der Aufgabe des Wohnrechts (z.B. wegen Umzug in ein Pflegeheim) erhält der oder die Rentenberechtigte weiterhin seine lebenslange Zusatzrente ausgezahlt. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass der noch vorhandene Kapitalwert des Wohnrechts als Einmalbetrag ausgezahlt wird, soweit der Wertverzehr und die bis dahin geleisteten Instandhaltungen die ursprünglich geplanten Werte nicht übersteigen. Stirbt der/die Verkäufer vorzeitig, so erhalten die Erben weiterhin Zahlungen, die allerdings jährlich sinken.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Immobilieneigner, Alleinstehende oder Paare, ab einem Lebensalter von 65 Jahren aufwärts. Je nach Familienstand wird ein Single- oder Paartarif gezahlt.
Ein möglicher Ertrag aus der Immobilie kommt einem gemeinnützigen Zweck zugute. Denn, was zu Lebzeiten an kalkulierter Finanzmasse nicht verbraucht wird und auch nicht in die Erbmasse einfließen soll, erhält die Stiftung Liebenau.
Nach dem Tod des Seniors verkauft die Stiftung das Haus oder verwendet es für den Eigenbedarf.
Infos unter Tel. 07542/10-12 05 oder unter
www.zustifterrente.de.
Für Eigentümer ein lohnenswertes Modell?
Eigenheimverrentung - wie funktioniert das?
Die Eigentümer verkaufen ihre Immobilie an die gemeinnützige Stiftung Liebenau. Im Gegenzug erhalten sie lebenslang eine Monatsrente, können in ihrer Immobilie wohnen bleiben und unterstützen gleichzeitig soziale Arbeit im Rahmen der Behinderten- und Altenpflege.
Die Instandhaltungskosten trägt künftig die Stiftung Liebenau, der Eigentümer ist nur für die Betriebskosten zuständig. Zudem übernimmt die Stiftung eventuelle Kreditschulden, falls die Immobilie noch belastet ist.
Immobilienrenten - wie hoch?
Die Höhe der Immobilienrente ergibt sich aus dem Wert des Objekts, dem Alter des Verkäufers, dem Familienstand, dem Geschlecht, einem Risikoabschlag sowie bestehenden Darlehensschulden. Eine Teilverrentung auf Zeit ist möglich. Die Rentenberechnung erfolgt auf Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren.
Die Stiftung Liebenau gibt folgendes Beispiel: Ein Ehepaar verkauft ein schuldenfreies Einfamilienhaus. Der Gutachter ermittelt einen Verkehrswert in Höhe von 136.000 Euro für Grundstück und Gebäude. Die weitere Lebenserwartung des Paares wird mit 20 Jahren kalkuliert.
Ergebnis: Als Zusatzrente fließen lebenslang 160 Euro Monatsrente. Eventuelle Mieterträge, zum Beispiel aus einer vermieteten Einliegerwohnung, bleiben dem Verkäufer erhalten.
Was passiert bei Umzug oder Aufgabe des Wohnrechts bzw. bei Tod?
Im Falle der Aufgabe des Wohnrechts (z.B. wegen Umzug in ein Pflegeheim) erhält der oder die Rentenberechtigte weiterhin seine lebenslange Zusatzrente ausgezahlt. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass der noch vorhandene Kapitalwert des Wohnrechts als Einmalbetrag ausgezahlt wird, soweit der Wertverzehr und die bis dahin geleisteten Instandhaltungen die ursprünglich geplanten Werte nicht übersteigen. Stirbt der/die Verkäufer vorzeitig, so erhalten die Erben weiterhin Zahlungen, die allerdings jährlich sinken.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Immobilieneigner, Alleinstehende oder Paare, ab einem Lebensalter von 65 Jahren aufwärts. Je nach Familienstand wird ein Single- oder Paartarif gezahlt.
Ein möglicher Ertrag aus der Immobilie kommt einem gemeinnützigen Zweck zugute. Denn, was zu Lebzeiten an kalkulierter Finanzmasse nicht verbraucht wird und auch nicht in die Erbmasse einfließen soll, erhält die Stiftung Liebenau.
Nach dem Tod des Seniors verkauft die Stiftung das Haus oder verwendet es für den Eigenbedarf.
Infos unter Tel. 07542/10-12 05 oder unter
www.zustifterrente.de.
FOCUS-Online-Autorin Anne Wiktorin
Nicht auch noch das Haus verlieren. Die Sorge, nach dem Tod des Ehemannes das eigene Zuhause aufgeben zu müssen, hatte der Arztwitwe aus Süddeutschland schlaflose Nächte bereitet. Weil die Rente nicht ausreichte, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, blieb als einziger Ausweg der Verkauf des Eigenheims. Eine Horrorvorstellung für die 70-Jährige – und nicht nur für sie. „Solche Fälle gibt es häufiger, als man glaubt“, sagt Christoph Sedlmeier von der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren am Bodensee. Vor vier Jahren entwickelte Sedlmeier deshalb die „Zustifterrente“, ein Angebot, das derzeit einzigartig in Deutschland ist.
Die Idee ist nicht neu: Ein Eigentümer verkauft sein Haus, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht und erhält statt eines einmaligen Kaufpreises eine >>> weiterlesen - >>> Focus
Nicht auch noch das Haus verlieren. Die Sorge, nach dem Tod des Ehemannes das eigene Zuhause aufgeben zu müssen, hatte der Arztwitwe aus Süddeutschland schlaflose Nächte bereitet. Weil die Rente nicht ausreichte, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, blieb als einziger Ausweg der Verkauf des Eigenheims. Eine Horrorvorstellung für die 70-Jährige – und nicht nur für sie. „Solche Fälle gibt es häufiger, als man glaubt“, sagt Christoph Sedlmeier von der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren am Bodensee. Vor vier Jahren entwickelte Sedlmeier deshalb die „Zustifterrente“, ein Angebot, das derzeit einzigartig in Deutschland ist.
Die Idee ist nicht neu: Ein Eigentümer verkauft sein Haus, behält aber ein lebenslanges Wohnrecht und erhält statt eines einmaligen Kaufpreises eine >>> weiterlesen - >>> Focus
schon mal gerechnet !
tolle aussichten --- 20 * 12 * die goldenen 160 Euro ist ganz grob gerechnet mal 38.400 euse für einen 136.000 Euro wertige immo ---- wirklich goldene zeiten für die lüt ....
TIP : besser komplett verkaufen, kein eigentümer mehr sein, keine abgaben und beiträge mehr entrichten und irgendwohin wo es schön ist --- die kohle sollte dafür reichen
Grüsse
TIP : besser komplett verkaufen, kein eigentümer mehr sein, keine abgaben und beiträge mehr entrichten und irgendwohin wo es schön ist --- die kohle sollte dafür reichen
Grüsse
Förder-Immorente kommt 2009
Ende März 2009 machen Schleswig-Holstein und Hamburg den Anfang, NRW und Niedersachsen folgen
GoMoPa - Förder-Immorente für arme Hausbesitzer
Der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net sprach mit Abteilungsdirektorin Beate Siewert (Foto) vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die das neue Produkt für Deutschland mitentwickelt hat.

Projektleiterin beim Bundesverband Öffentlicher Bank Beate Siewert in Berlin, copyright: VÖB
GoMoPa: Ende März bietet die Investitionsbank in Schleswig-Holstein eine völlig neue Hypothek, die Förder-Immorente, an, andere Förderbanken folgen. Was ist daran neu und einmalig in Deutschland?
Beate Siewert: "Es ist ein Produkt, das Immobilienbesitzern im höheren Alter das Wohnen in den eigenen vier Wänden weiter ermöglichen soll, insbesondere, wenn das monatliche Einkommen nicht ausreicht."
GoMoPa: Wie funktioniert die Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Man nimmt auf sein Haus oder seine Wohnung eine Hypothek auf, die jedoch nicht auf einen Schlag, sondern in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Gesprochen wird hier deshalb von einer umgekehrten Hypothek. Die Schuldenlast auf das Haus baut sich mit dieser Rentenzahlung Jahr für Jahr auf. Bei diesem Modell bleibt der Rentner in jedem Fall Eigentümer. Das Besondere ist, das die Kredithöhe nicht von der Bonität des Kunden abhängt, sondern von der Wertermittlung der Immobilie. Die Bank prognostiziert diesen Wert für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten und legt fest, bis zu welcher Höhe das Haus oder die Wohnung beliehen werden kann. Maximale Kredithöhe, das Alter des Kunden bei Vertragsabschluss sowie der jeweils gültige Festzinssatz entscheiden dann über die Höhe der monatlichen Rente, die die Bank bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Das Darlehen wird zwar verzinst, aber die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens erfolgen erst bei Beendigung des Vertrages."
GoMoPa: Wer ist die Zielgruppe dieser Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Jeder ab 60 Jahre, der eine schuldenfreie Immobilie besitzt und sie selbst bewohnt."
GoMoPa: Bekomme ich die Förder-Immorente auch als ganz armer Rentner?
Beate Siewert: "Die Bonität im Sinne eines ausreichenden Einkommens zur Tilgung des Kredites spielt für uns keine Rolle. Der Kunde bekommt das Geld aufgrund seines vorhandenen Immobilienbesitzes. Weil dieser mit einer Grundschuld belastet wird, ist die Werthaltigkeit der Immobilie ausschlaggebend und diese hängt von ihrem Zustand, ihrer Lage und der Marktprognose für die Region ab."
GoMoPa: Und im entgegengesetzten Fall, wenn jemand ein Schloss besitzt und klamm ist?
Beate Siewert: "Die umgekehrte Hypothek ist ein öffentlich gefördertes Produkt. Dem Steuerzahler könnten wir wohl schlecht erklären, warum wir einem Schlossherren unter die Arme greifen sollten. Diesem Menschen empfehlen wir, sich zu verkleinern."
GoMoPa: Worin besteht denn die Förderung?
Beate Siewert: "Dass das Modell der Förder-Immorente nun endlich auch auf den deutschen Markt kommt, ist schon der erste Ansatz. Private Banken konnten für die damit verbundenen Risiken wie Langlebigkeit des Kunden, Refinanzierung der langsam ansteigenden Kreditvolumina und Übernahme des Immobilienrisikos offenbar bislang keine Lösung anbieten. Wir haben für diese Risiken Möglichkeiten ihrer Minimierung bzw. ihres Ausschlusses gefunden. Dass der Kunde bei Vertragsabschluss einen fest zugesagten Zins bis zum 110. Lebensjahr bekommt, ermöglicht die Refinanzierung mit Mitteln der Förderbank des Bundes, der KfW. Das Problem der Langlebigkeit steckt im Modell der Garantie und wird durch die Förderbanken zusätzlich über die Bildung von Zweckvermögen minimiert. Und für den Fall, dass die Bank den Wert der Immobilie zu hoch einschätzt, liegt das Risiko bei ihr. Immer wenn das Darlehen höher ist, als der aus dem Immobilienverkauf erzielbare Erlös, werden die Erben die Erbschaft ausschlagen. Dann trägt den Verlust die Bank."
GoMoPa: Was ist an dieser Rente so lukrativ?
Beate Siewert: "Dass die Bank die Zahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert, die Rente praktisch lebenslang gezahlt wird und das Erbhäuschen das Erbhäuschen bleibt und man darin weiter wohnen kann. Wir als Banker wollen es möglichst niemals verwerten müssen, das sollen die Erben selbst machen. Außerdem berücksichtigt unser Modell, dass ein Kunde in ein Pflegeheim umziehen muss. Dann wird der Vertrag regulär beendet."
GoMoPa: Ist die Zusatzrente zweckgebunden?
Beate Siewert: "Wie der Name Förder-Immorente schon sagt, handelt es sich um ein Förderprodukt. Förderungswürdige Motive gibt es viele. Zum Beispiel die Bezahlung einer Haushalts- oder Pflegehilfe. Oder einfach nur, um den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. Denkbar wäre auch die Deckung der Kosten, die die Immobilie verursacht, bis zur Finanzierung ausgewählter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Letztlich entscheidet jede Förderbank, die das Produkt anbietet, über die Förderkriterien."
GoMoPa: Wie hoch ist die Rente?
Beate Siewert: "Entscheidend sind Lage und Zustand der Immobilie. Die Rentenzahlung geht ja über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. So lange muss die Immobilie den Wert auch halten. Nehmen wir ein Darlehen von 150.000 Euro bei 6prozentiger Verzinsung an. Dann bekäme ein 70-Jähriger eine monatliche Rente von 233 Euro. Die Inanspruchnahme aus dem Darlehen steigt Monat für Monat. Im 89. Lebensjahr valutiert das Darlehen bereits mit 150.000 Euro. Die Bank garantiert die monatliche Rente jedoch weiter und zwar bis zum Alter von 110. Dafür zahlt der Kunde ein monatliches Garantieentgelt von 106 Euro befristet bis zum 89. Lebensjahr. Auch dieses Garantienentgelt wird aus dem Darlehen gezahlt, also nicht vom Rentenempfänger selbst."
GoMoPa: Was bekommt die Bank, was bleibt den Erben?
Beate Siewert: "In unserem Rechenbeispiel bei einer monatlichen Rentenzahlung bis zum 110. Lebensjahr erhält sie die Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr auf den jeweils in Anspruch genommenen Teil des Darlehens. Die Zinsen werden jedoch gestundet und erst im 89. Lebensjahr ebenfalls aus dem Darlehen gezahlt. Nach dem 89. Lebensjahr erfolgen die weiteren monatlichen Rentenzahlungen von 233 Euro aus der Garantie. Das gilt auch für die monatlichen Zinsen von 750 Euro für das dann voll in Anspruch genommene Darlehen von 150.000 Euro. Die Forderung der Bank gegenüber den Erben entspricht vor dem 89. Lebensjahr der Summe der ausgezahlten Renten, der aufgelaufenen Zinsen und der Garantieentgelte. Nach dem 89. Lebensjahr bleibt die Forderung der Bank immer in Höhe der vereinbarten Darlehenssumme von 150.000 EUR. Folglich wäre bei einer kurzen Lebensdauer die Kreditschuld für die Erben geringer."
GoMoPa: Stimmt es, dass ein 100-Jähriger mehr Geld bekommt als ein 70-Jähriger, frei nach dem Motto: Je oller, desto größer die Hypotheken-Rente?
Beate Siewert: "Ja, es zählt auch das Einstiegsalter. Je jünger der Kunde, desto länger die Laufzeit des Vertrages. Bei unserem Hypotheken-Beispiel von 150.000 Euro bekäme ein 65-Jähriger lebenslang 150 Euro, ein 70-Jähriger 233 Euro und ein 75-Jähriger 346 Euro, ein 80-Jähriger 450 Euro. Das geht dann progressiv so weiter."
GoMoPa: Wie ist das bei Paaren?
Beate Siewert: "Es wird immer das Alter des Jüngeren zu Grunde gelegt, weil man natürlicherweise davon ausgeht, dass der Ältere zuerst stirbt und der Jüngere den Vertrag zu Ende führen möchte."
GoMoPa: Warum wird die Förder-Immorente nicht als Einmalbetrag ausgezahlt? In den USA, wo es die umgekehrte Hypothek als Reverse Mortgage seit 20 Jahren gibt, ist das möglich?
Beate Siewert: "Bei den Amerikanern ist alles auf Konsum ausgerichtet. Das wäre bei uns am Ziel vorbei. Wie schnell ist ein Einmalbetrag verjubelt und der Rentner steht am Ende wieder mit zu geringen Mitteln da? Wie gesagt, wir wollen finanzielle Engpässe im Alter überbrücken helfen und angesichts der Alterung unserer Gesellschaft die Inanspruchnahme von Pflege- und anderen Dienstleistungen im eigenen Haus ermöglichen. Außerdem schließen wir das Modell der Einmalrente nicht grundsätzlich aus, sehen uns aber in der Verantwortung, die konkrete individuelle Situation des Immobilienbesitzers zu betrachten. Natürlich macht ein altengerechter Umbau des Hauses mit einer Einmalrente Sinn, wenn der Kunde dadurch nicht aus seinem geliebten Haus ausziehen muss. Aber empfehlen kann man diese Einmalauszahlung nur, wenn der Kunde bereits ein deutlich höheres Alter hat. Denn die Zinszahlungen auf diese Einmalrente würden ja einen großen Teil des Darlehens blockieren."
GoMoPa: Ist die Förder-Immobilienrente eine schlechte Nachricht für Erben?
Beate Siewert: "Das kommt darauf an. Spekulieren die Angehörigen auf ein hohes Erbe aus einer unbelastete Immobilie, ist die Rente eine schlechte Nachricht. Sollen die potentiellen Erben aber schon zu Lebzeiten in die Pflicht genommen werden, den Eltern unter die Arme zu greifen, ist die Rente eine Möglichkeit, die Erben zu entlasten, also eine gute Nachricht."
GoMoPa: Was passiert bei Umzug ins Pflegeheim?
Beate Siewert: "Das beendet den Vertrag. Der Eigentümer entscheidet, ob er das Haus verkauft, vermietet oder den Erben übergibt. Wichtig ist nur, dass das Darlehen dann zurückgezahlt werden muss."
GoMoPa: Geht der Kunde eine Entscheidung auf Lebenszeit ein?
Beate Siewert: "Tod oder Umzug in ein Pflegeheim beendet den Vertrag regulär. Außerdem kann die Förder-Immrente jederzeit bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden."
GoMoPa: Fährt man nicht besser, wenn man sich verkleinert? Also wenn man sein Haus verkauft, sich eine kleinere Wohnung kauft und sich vom Restgeld eine Sofortrente zahlen lässt, die höher wäre als die Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Für Menschen, die nicht an ihrem Häuschen hängen, ist das sicher eine gute Alternative. Aber das ist nicht unsere Zielgruppe. Die Produkte sind daher nicht vergleichbar und konkurrieren auch nicht. Gleichwohl könnte man ja auch das Haus verkaufen und zur Miete wohnen und wäre dann alle zwei Jahre einer Mietsteigerung ausgesetzt. In einigen Fällen hätte man zwar anfangs mehr Geld in der Hand, aber nach hinten raus wächst das Risiko, dass das Geld nicht reicht bzw. dass die Rentenzahlung ausläuft. Auch diese Variante ist mit unserem Produkt nicht vergleichbar, weil bei uns der Erhalt des Wohneigentums im Vordergrund steht."
GoMoPa: Ist die Förder-Immorente steuerfrei?
Beate Siewert: "Bei der Förder-Immorente handelt es sich um die Aufnahme eines verzinsten Darlehens, das in Raten ausgezahlt wird. Sie bauen damit doch Monat für Monat Schulden auf. Warum sollten Sie diese versteuern? Wie bereits gesagt, ist die Produktkonstruktion neu auf dem deutschen Markt. Nach unserem Kenntnisstand dürften auch die späteren Zahlungen aus der Garantie nicht zu den bekannten steuerpflichtigen Einkommensarten zählen. Das wird jedoch die Zukunft zeigen."
GoMoPa: Warum bieten nicht alle Öffentlichen Banken die Förder-Immorente sofort und gleichzeitig an?
Beate Siewert: "Das Ganze ist Neuland. Wir haben im Verband mit Vertretern einzelner Förderbanken das Produktmodell entwickelt und die Risiken aufgezeigt. Dieses Grundmodell kann jede Landesförderbank nach Belieben abändern. Letztlich entscheidet aber jede Förderbank gemäß der Förderstrategie ihres Bundeslandes, ob sie dieses Produkt anbieten wird. Und Einer muss anfangen und zeigen, dass es geht. Das wird in diesem Fall die Investitionsbank in Schleswig-Holstein sein. Auch die WK Hamburg prüft die Einführung des Produkts."
GoMoPa: In Nordrhein-Westfalen läuft zur Zeit eine Machbarkeits-Studie. Möglicherweise bringt die NRW BANK das Produkt in der zweiten Jahreshälfte auf den Markt. Niedersachsen prüft ebenfalls noch. Warum tut sich Deutschland so schwer mit der Förder-Immorente? In den USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Spanien, Frankreich, Schweden und Österreich sind umgekehrte Hypotheken gefragt.
Beate Siewert: "Das liegt eindeutig an der Tradition der Deutschen. Es war lange Zeit unvorstellbar, die hart erarbeitete Immobilie im Alter flüssig zu machen. Und Banken in Deutschland scheuten bislang die Risiken. Doch die Generation der kinderlosen Alten mit kleinerer Rente hat einen Umdenkprozess eingeleitet. Sie können mit unserer Förder-Immorente in ihrer Immobilie alt werden."
Sehen das auch Deutschlands Verbraucherschützer so?

Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW, copyright: Verbraucherzentrale NRW
Der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net fragte Finanzexperte Thomas Bieler (Foto) von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der die Hypotheken-Rente vorab geprüft hat.
GoMoPa: Was halten sie davon?
Verbraucherschützer Thomas Bieler: "Das wird ein sinnvolles Produkt."
GoMoPa: Warum sinnvoll?
Thomas Bieler: "Wegen des demografischen Wandels. Der Häuslebauer hat doch meist gar keine Kinder mehr zum Vererben. Und ehe er sein Lebenswerk dem Neffen dritten Grades hinterlässt, könnte er doch lieber selbst die Früchte seiner Arbeit genießen."
GoMoPa: Gibt es gar kein Aber?
Thomas Bieler: "Doch, es wird keinen einheitlichen Deutschlandvertrag geben. Jedes Land gestaltet die Hypothek individuell. Das heißt, das Produkt ist sehr beratungsintensiv. Außerdem ist einem Hausbesitzer nicht leicht zu erklären, warum er jetzt nur 200 Euro Rente für sein Haus bezieht, obwohl er früher vielleicht 1000 Euro abgezahlt hat. Gefühlsmäßig preist der Kunde sein Wohnrecht und den Restwert des Hauses nicht ein."
GoMoPa: Was raten sie den Interessierten?
Thomas Bieler: "Suchen Sie in jedem Fall Ihre Verbraucherzentrale auf. Dort bekommen Sie die nötige unabhängige Beratung."
GoMoPa - Förder-Immorente für arme Hausbesitzer
Der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net sprach mit Abteilungsdirektorin Beate Siewert (Foto) vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die das neue Produkt für Deutschland mitentwickelt hat.

Projektleiterin beim Bundesverband Öffentlicher Bank Beate Siewert in Berlin, copyright: VÖB
GoMoPa: Ende März bietet die Investitionsbank in Schleswig-Holstein eine völlig neue Hypothek, die Förder-Immorente, an, andere Förderbanken folgen. Was ist daran neu und einmalig in Deutschland?
Beate Siewert: "Es ist ein Produkt, das Immobilienbesitzern im höheren Alter das Wohnen in den eigenen vier Wänden weiter ermöglichen soll, insbesondere, wenn das monatliche Einkommen nicht ausreicht."
GoMoPa: Wie funktioniert die Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Man nimmt auf sein Haus oder seine Wohnung eine Hypothek auf, die jedoch nicht auf einen Schlag, sondern in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Gesprochen wird hier deshalb von einer umgekehrten Hypothek. Die Schuldenlast auf das Haus baut sich mit dieser Rentenzahlung Jahr für Jahr auf. Bei diesem Modell bleibt der Rentner in jedem Fall Eigentümer. Das Besondere ist, das die Kredithöhe nicht von der Bonität des Kunden abhängt, sondern von der Wertermittlung der Immobilie. Die Bank prognostiziert diesen Wert für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten und legt fest, bis zu welcher Höhe das Haus oder die Wohnung beliehen werden kann. Maximale Kredithöhe, das Alter des Kunden bei Vertragsabschluss sowie der jeweils gültige Festzinssatz entscheiden dann über die Höhe der monatlichen Rente, die die Bank bis zum 110. Lebensjahr garantiert. Das Darlehen wird zwar verzinst, aber die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens erfolgen erst bei Beendigung des Vertrages."
GoMoPa: Wer ist die Zielgruppe dieser Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Jeder ab 60 Jahre, der eine schuldenfreie Immobilie besitzt und sie selbst bewohnt."
GoMoPa: Bekomme ich die Förder-Immorente auch als ganz armer Rentner?
Beate Siewert: "Die Bonität im Sinne eines ausreichenden Einkommens zur Tilgung des Kredites spielt für uns keine Rolle. Der Kunde bekommt das Geld aufgrund seines vorhandenen Immobilienbesitzes. Weil dieser mit einer Grundschuld belastet wird, ist die Werthaltigkeit der Immobilie ausschlaggebend und diese hängt von ihrem Zustand, ihrer Lage und der Marktprognose für die Region ab."
GoMoPa: Und im entgegengesetzten Fall, wenn jemand ein Schloss besitzt und klamm ist?
Beate Siewert: "Die umgekehrte Hypothek ist ein öffentlich gefördertes Produkt. Dem Steuerzahler könnten wir wohl schlecht erklären, warum wir einem Schlossherren unter die Arme greifen sollten. Diesem Menschen empfehlen wir, sich zu verkleinern."
GoMoPa: Worin besteht denn die Förderung?
Beate Siewert: "Dass das Modell der Förder-Immorente nun endlich auch auf den deutschen Markt kommt, ist schon der erste Ansatz. Private Banken konnten für die damit verbundenen Risiken wie Langlebigkeit des Kunden, Refinanzierung der langsam ansteigenden Kreditvolumina und Übernahme des Immobilienrisikos offenbar bislang keine Lösung anbieten. Wir haben für diese Risiken Möglichkeiten ihrer Minimierung bzw. ihres Ausschlusses gefunden. Dass der Kunde bei Vertragsabschluss einen fest zugesagten Zins bis zum 110. Lebensjahr bekommt, ermöglicht die Refinanzierung mit Mitteln der Förderbank des Bundes, der KfW. Das Problem der Langlebigkeit steckt im Modell der Garantie und wird durch die Förderbanken zusätzlich über die Bildung von Zweckvermögen minimiert. Und für den Fall, dass die Bank den Wert der Immobilie zu hoch einschätzt, liegt das Risiko bei ihr. Immer wenn das Darlehen höher ist, als der aus dem Immobilienverkauf erzielbare Erlös, werden die Erben die Erbschaft ausschlagen. Dann trägt den Verlust die Bank."
GoMoPa: Was ist an dieser Rente so lukrativ?
Beate Siewert: "Dass die Bank die Zahlung bis zum 110. Lebensjahr garantiert, die Rente praktisch lebenslang gezahlt wird und das Erbhäuschen das Erbhäuschen bleibt und man darin weiter wohnen kann. Wir als Banker wollen es möglichst niemals verwerten müssen, das sollen die Erben selbst machen. Außerdem berücksichtigt unser Modell, dass ein Kunde in ein Pflegeheim umziehen muss. Dann wird der Vertrag regulär beendet."
GoMoPa: Ist die Zusatzrente zweckgebunden?
Beate Siewert: "Wie der Name Förder-Immorente schon sagt, handelt es sich um ein Förderprodukt. Förderungswürdige Motive gibt es viele. Zum Beispiel die Bezahlung einer Haushalts- oder Pflegehilfe. Oder einfach nur, um den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. Denkbar wäre auch die Deckung der Kosten, die die Immobilie verursacht, bis zur Finanzierung ausgewählter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Letztlich entscheidet jede Förderbank, die das Produkt anbietet, über die Förderkriterien."
GoMoPa: Wie hoch ist die Rente?
Beate Siewert: "Entscheidend sind Lage und Zustand der Immobilie. Die Rentenzahlung geht ja über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. So lange muss die Immobilie den Wert auch halten. Nehmen wir ein Darlehen von 150.000 Euro bei 6prozentiger Verzinsung an. Dann bekäme ein 70-Jähriger eine monatliche Rente von 233 Euro. Die Inanspruchnahme aus dem Darlehen steigt Monat für Monat. Im 89. Lebensjahr valutiert das Darlehen bereits mit 150.000 Euro. Die Bank garantiert die monatliche Rente jedoch weiter und zwar bis zum Alter von 110. Dafür zahlt der Kunde ein monatliches Garantieentgelt von 106 Euro befristet bis zum 89. Lebensjahr. Auch dieses Garantienentgelt wird aus dem Darlehen gezahlt, also nicht vom Rentenempfänger selbst."
GoMoPa: Was bekommt die Bank, was bleibt den Erben?
Beate Siewert: "In unserem Rechenbeispiel bei einer monatlichen Rentenzahlung bis zum 110. Lebensjahr erhält sie die Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr auf den jeweils in Anspruch genommenen Teil des Darlehens. Die Zinsen werden jedoch gestundet und erst im 89. Lebensjahr ebenfalls aus dem Darlehen gezahlt. Nach dem 89. Lebensjahr erfolgen die weiteren monatlichen Rentenzahlungen von 233 Euro aus der Garantie. Das gilt auch für die monatlichen Zinsen von 750 Euro für das dann voll in Anspruch genommene Darlehen von 150.000 Euro. Die Forderung der Bank gegenüber den Erben entspricht vor dem 89. Lebensjahr der Summe der ausgezahlten Renten, der aufgelaufenen Zinsen und der Garantieentgelte. Nach dem 89. Lebensjahr bleibt die Forderung der Bank immer in Höhe der vereinbarten Darlehenssumme von 150.000 EUR. Folglich wäre bei einer kurzen Lebensdauer die Kreditschuld für die Erben geringer."
GoMoPa: Stimmt es, dass ein 100-Jähriger mehr Geld bekommt als ein 70-Jähriger, frei nach dem Motto: Je oller, desto größer die Hypotheken-Rente?
Beate Siewert: "Ja, es zählt auch das Einstiegsalter. Je jünger der Kunde, desto länger die Laufzeit des Vertrages. Bei unserem Hypotheken-Beispiel von 150.000 Euro bekäme ein 65-Jähriger lebenslang 150 Euro, ein 70-Jähriger 233 Euro und ein 75-Jähriger 346 Euro, ein 80-Jähriger 450 Euro. Das geht dann progressiv so weiter."
GoMoPa: Wie ist das bei Paaren?
Beate Siewert: "Es wird immer das Alter des Jüngeren zu Grunde gelegt, weil man natürlicherweise davon ausgeht, dass der Ältere zuerst stirbt und der Jüngere den Vertrag zu Ende führen möchte."
GoMoPa: Warum wird die Förder-Immorente nicht als Einmalbetrag ausgezahlt? In den USA, wo es die umgekehrte Hypothek als Reverse Mortgage seit 20 Jahren gibt, ist das möglich?
Beate Siewert: "Bei den Amerikanern ist alles auf Konsum ausgerichtet. Das wäre bei uns am Ziel vorbei. Wie schnell ist ein Einmalbetrag verjubelt und der Rentner steht am Ende wieder mit zu geringen Mitteln da? Wie gesagt, wir wollen finanzielle Engpässe im Alter überbrücken helfen und angesichts der Alterung unserer Gesellschaft die Inanspruchnahme von Pflege- und anderen Dienstleistungen im eigenen Haus ermöglichen. Außerdem schließen wir das Modell der Einmalrente nicht grundsätzlich aus, sehen uns aber in der Verantwortung, die konkrete individuelle Situation des Immobilienbesitzers zu betrachten. Natürlich macht ein altengerechter Umbau des Hauses mit einer Einmalrente Sinn, wenn der Kunde dadurch nicht aus seinem geliebten Haus ausziehen muss. Aber empfehlen kann man diese Einmalauszahlung nur, wenn der Kunde bereits ein deutlich höheres Alter hat. Denn die Zinszahlungen auf diese Einmalrente würden ja einen großen Teil des Darlehens blockieren."
GoMoPa: Ist die Förder-Immobilienrente eine schlechte Nachricht für Erben?
Beate Siewert: "Das kommt darauf an. Spekulieren die Angehörigen auf ein hohes Erbe aus einer unbelastete Immobilie, ist die Rente eine schlechte Nachricht. Sollen die potentiellen Erben aber schon zu Lebzeiten in die Pflicht genommen werden, den Eltern unter die Arme zu greifen, ist die Rente eine Möglichkeit, die Erben zu entlasten, also eine gute Nachricht."
GoMoPa: Was passiert bei Umzug ins Pflegeheim?
Beate Siewert: "Das beendet den Vertrag. Der Eigentümer entscheidet, ob er das Haus verkauft, vermietet oder den Erben übergibt. Wichtig ist nur, dass das Darlehen dann zurückgezahlt werden muss."
GoMoPa: Geht der Kunde eine Entscheidung auf Lebenszeit ein?
Beate Siewert: "Tod oder Umzug in ein Pflegeheim beendet den Vertrag regulär. Außerdem kann die Förder-Immrente jederzeit bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden."
GoMoPa: Fährt man nicht besser, wenn man sich verkleinert? Also wenn man sein Haus verkauft, sich eine kleinere Wohnung kauft und sich vom Restgeld eine Sofortrente zahlen lässt, die höher wäre als die Förder-Immorente?
Beate Siewert: "Für Menschen, die nicht an ihrem Häuschen hängen, ist das sicher eine gute Alternative. Aber das ist nicht unsere Zielgruppe. Die Produkte sind daher nicht vergleichbar und konkurrieren auch nicht. Gleichwohl könnte man ja auch das Haus verkaufen und zur Miete wohnen und wäre dann alle zwei Jahre einer Mietsteigerung ausgesetzt. In einigen Fällen hätte man zwar anfangs mehr Geld in der Hand, aber nach hinten raus wächst das Risiko, dass das Geld nicht reicht bzw. dass die Rentenzahlung ausläuft. Auch diese Variante ist mit unserem Produkt nicht vergleichbar, weil bei uns der Erhalt des Wohneigentums im Vordergrund steht."
GoMoPa: Ist die Förder-Immorente steuerfrei?
Beate Siewert: "Bei der Förder-Immorente handelt es sich um die Aufnahme eines verzinsten Darlehens, das in Raten ausgezahlt wird. Sie bauen damit doch Monat für Monat Schulden auf. Warum sollten Sie diese versteuern? Wie bereits gesagt, ist die Produktkonstruktion neu auf dem deutschen Markt. Nach unserem Kenntnisstand dürften auch die späteren Zahlungen aus der Garantie nicht zu den bekannten steuerpflichtigen Einkommensarten zählen. Das wird jedoch die Zukunft zeigen."
GoMoPa: Warum bieten nicht alle Öffentlichen Banken die Förder-Immorente sofort und gleichzeitig an?
Beate Siewert: "Das Ganze ist Neuland. Wir haben im Verband mit Vertretern einzelner Förderbanken das Produktmodell entwickelt und die Risiken aufgezeigt. Dieses Grundmodell kann jede Landesförderbank nach Belieben abändern. Letztlich entscheidet aber jede Förderbank gemäß der Förderstrategie ihres Bundeslandes, ob sie dieses Produkt anbieten wird. Und Einer muss anfangen und zeigen, dass es geht. Das wird in diesem Fall die Investitionsbank in Schleswig-Holstein sein. Auch die WK Hamburg prüft die Einführung des Produkts."
GoMoPa: In Nordrhein-Westfalen läuft zur Zeit eine Machbarkeits-Studie. Möglicherweise bringt die NRW BANK das Produkt in der zweiten Jahreshälfte auf den Markt. Niedersachsen prüft ebenfalls noch. Warum tut sich Deutschland so schwer mit der Förder-Immorente? In den USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Spanien, Frankreich, Schweden und Österreich sind umgekehrte Hypotheken gefragt.
Beate Siewert: "Das liegt eindeutig an der Tradition der Deutschen. Es war lange Zeit unvorstellbar, die hart erarbeitete Immobilie im Alter flüssig zu machen. Und Banken in Deutschland scheuten bislang die Risiken. Doch die Generation der kinderlosen Alten mit kleinerer Rente hat einen Umdenkprozess eingeleitet. Sie können mit unserer Förder-Immorente in ihrer Immobilie alt werden."
Sehen das auch Deutschlands Verbraucherschützer so?

Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW, copyright: Verbraucherzentrale NRW
Der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net fragte Finanzexperte Thomas Bieler (Foto) von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der die Hypotheken-Rente vorab geprüft hat.
GoMoPa: Was halten sie davon?
Verbraucherschützer Thomas Bieler: "Das wird ein sinnvolles Produkt."
GoMoPa: Warum sinnvoll?
Thomas Bieler: "Wegen des demografischen Wandels. Der Häuslebauer hat doch meist gar keine Kinder mehr zum Vererben. Und ehe er sein Lebenswerk dem Neffen dritten Grades hinterlässt, könnte er doch lieber selbst die Früchte seiner Arbeit genießen."
GoMoPa: Gibt es gar kein Aber?
Thomas Bieler: "Doch, es wird keinen einheitlichen Deutschlandvertrag geben. Jedes Land gestaltet die Hypothek individuell. Das heißt, das Produkt ist sehr beratungsintensiv. Außerdem ist einem Hausbesitzer nicht leicht zu erklären, warum er jetzt nur 200 Euro Rente für sein Haus bezieht, obwohl er früher vielleicht 1000 Euro abgezahlt hat. Gefühlsmäßig preist der Kunde sein Wohnrecht und den Restwert des Hauses nicht ein."
GoMoPa: Was raten sie den Interessierten?
Thomas Bieler: "Suchen Sie in jedem Fall Ihre Verbraucherzentrale auf. Dort bekommen Sie die nötige unabhängige Beratung."
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Korrespondent« (09.01.2009, 14:36)