
Mietpreisstopp - der Mietendeckel - Mietobergrenzen

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Mietpreisstopp - der Mietendeckel - Mietobergrenzen
Wann ist die Mietschmerzgrenze erreicht?
Die Mieten expoldieren – Seit Jahren kennen die Mieten nur eine Richtung, nach oben und immer höher.
Der Regierender Bürgermeister von Berlin sagte in seiner Neujahrsansprache 2020: “Bauen – Kaufen – Deckeln“. Das sei das Programm, um jetzt Wohnraum zu sichern .. und zu schaffen ..mit dem Mietendeckel gehen wir einen vollkommen neuen Weg, damit Sie eine fünfjährige Atempause von Mieterhöhungen erhalten“.
Die Bedenken: Wenn der Mietendeckel kommt, sei es absehbar, dass die geplanten Mietobergrenzen zu Beeinträchtigungen der Substanz von Wohngebäuden führen könne. Wenn die Miete die Instandhaltungskosten nicht mehr decken und die Häuser „verrotten“ würden, dann könnte die anfängliche Freude in Ärger umschlagen, heißt es in der „BZ“.
Berlin hat den Mietendeckel auf den Weg gebracht und damit den Stopp der Mietenerhöhungen für fünf Jahre geebnet. Der Berliner Senat hat dafür ein entsprechendes Eckpunktepapier beschlossen. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass bei Neuvermietung höchstens die Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sollen erschwert werden.
Mietpreisstopp in Berlin?
Berlin beschließt den Mietendeckel und weckt damit rechtliche Bedenken. In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zum Leid vieler Menschen, die als Folge zu hoher Kosten ihre Wohngegenden verlassen müssen, um sich nach günstigeren Alternativen außerhalb der Stadt umzusehen. Die rot-rot-grüne Regierung plant daher derzeit ein Gesetz, mit dem Mieten für eine bestimmte Zeit eingefroren werden können.
Der sogenannte Mietendeckel soll für alle “nicht preisgebundenen Mehrfamilienhäuser” gelten – Sozialwohnungen und Neubauwohnungen sind ausgenommen. Als Dauer werden fünf Jahre ab 2020 vorgeschlagen. Währenddessen streiten Experten, ob ein Land überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat – denn das ist die entscheidende Frage.
Fraglich ist, ob Berlin überhaupt so stark in das Mietrecht eingreifen darf. Rechtlich ist derzeit unklar, ob das Berliner Mietengesetz zum Wohnungswesen gehört, für das die Länder zuständig sind. Für das Bürgerliche Gesetzbuch, unter das eigentlich das Mietrecht fällt, ist somit der Bund zuständig.
Ein Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, deckt auf – der Mietendeckel verstößt gleich mehrfach gegen das Grundgesetz. Laut Gutachten sei der geplante Mietendeckel unvereinbar mit dem Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes und greife unverhältnismäßig in das im Grundgesetz Artikel 14 geregelte Eigentumsrecht ein. Dies aber stößt bei der Berliner Regierung und dem Regierender Bürgermeister von Berlin Müller auf taube Ohre.
Das Berliner Landgericht hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht zur Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.
Die Mieten expoldieren – Seit Jahren kennen die Mieten nur eine Richtung, nach oben und immer höher.
Der Regierender Bürgermeister von Berlin sagte in seiner Neujahrsansprache 2020: “Bauen – Kaufen – Deckeln“. Das sei das Programm, um jetzt Wohnraum zu sichern .. und zu schaffen ..mit dem Mietendeckel gehen wir einen vollkommen neuen Weg, damit Sie eine fünfjährige Atempause von Mieterhöhungen erhalten“.
Die Bedenken: Wenn der Mietendeckel kommt, sei es absehbar, dass die geplanten Mietobergrenzen zu Beeinträchtigungen der Substanz von Wohngebäuden führen könne. Wenn die Miete die Instandhaltungskosten nicht mehr decken und die Häuser „verrotten“ würden, dann könnte die anfängliche Freude in Ärger umschlagen, heißt es in der „BZ“.
Berlin hat den Mietendeckel auf den Weg gebracht und damit den Stopp der Mietenerhöhungen für fünf Jahre geebnet. Der Berliner Senat hat dafür ein entsprechendes Eckpunktepapier beschlossen. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass bei Neuvermietung höchstens die Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sollen erschwert werden.
Mietpreisstopp in Berlin?
Berlin beschließt den Mietendeckel und weckt damit rechtliche Bedenken. In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zum Leid vieler Menschen, die als Folge zu hoher Kosten ihre Wohngegenden verlassen müssen, um sich nach günstigeren Alternativen außerhalb der Stadt umzusehen. Die rot-rot-grüne Regierung plant daher derzeit ein Gesetz, mit dem Mieten für eine bestimmte Zeit eingefroren werden können.
Der sogenannte Mietendeckel soll für alle “nicht preisgebundenen Mehrfamilienhäuser” gelten – Sozialwohnungen und Neubauwohnungen sind ausgenommen. Als Dauer werden fünf Jahre ab 2020 vorgeschlagen. Währenddessen streiten Experten, ob ein Land überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat – denn das ist die entscheidende Frage.
Fraglich ist, ob Berlin überhaupt so stark in das Mietrecht eingreifen darf. Rechtlich ist derzeit unklar, ob das Berliner Mietengesetz zum Wohnungswesen gehört, für das die Länder zuständig sind. Für das Bürgerliche Gesetzbuch, unter das eigentlich das Mietrecht fällt, ist somit der Bund zuständig.
Ein Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, deckt auf – der Mietendeckel verstößt gleich mehrfach gegen das Grundgesetz. Laut Gutachten sei der geplante Mietendeckel unvereinbar mit dem Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes und greife unverhältnismäßig in das im Grundgesetz Artikel 14 geregelte Eigentumsrecht ein. Dies aber stößt bei der Berliner Regierung und dem Regierender Bürgermeister von Berlin Müller auf taube Ohre.
Das Berliner Landgericht hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht zur Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.
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Eilantrag gegen „Mietendeckel “ erfolglos
Beschluss vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sogenannter „Mietendeckel) abgelehnt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Soll ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab. Die Kammer hatte darüber im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden. Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde. Die Antragstellenden selbst räumen ein, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden.
Mit Beschlüssen vom selben Tage hat die Kammer eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Beschwerdeführenden nicht hinreichend dargetan haben, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind (1 BvR 475/20) beziehungsweise dass ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht (1 BvR 515/20).
Pressemitteilung Nr. 18/2020 vom 12. März 2020
Beschluss vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sogenannter „Mietendeckel) abgelehnt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Soll ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden, gilt allerdings ein strenger Maßstab. Die Kammer hatte darüber im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden. Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde. Die Antragstellenden selbst räumen ein, dass sich Vermieter dann nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten würden.
Mit Beschlüssen vom selben Tage hat die Kammer eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil die Beschwerdeführenden nicht hinreichend dargetan haben, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind (1 BvR 475/20) beziehungsweise dass ihnen durch die angegriffenen Regelungen des Gesetzes ein schwerer Nachteil entsteht (1 BvR 515/20).
Pressemitteilung Nr. 18/2020 vom 12. März 2020
Die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben am Montag eine Klage gegen den umstrittenen Mietendeckel beim Landesverfassungsgericht eingereicht.
„Der Mietendeckel greift in den Eigentumsgrundsatz des Landes Berlins ein“, erklärte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Das Gesetz reglementiere die Rechte des Eigentümers, „so ist der Mietenstopp ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit“.
Zudem werde in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegriffen, begründete Czaja die Normenkontrollklage weiter. „Notwendige Investitionen in den Bestand werden dadurch verhindert“, kritisierte der FDP-Politiker. Zudem würden unzumutbar Kleinvermieter belastet, deren Einkommenserwerb durch den Mietendeckel massiv gestört sei.
CDU und FDP sind der Ansicht, dass der Mietendeckel keine Lösung für den angespannten Mietmarkt in der Hauptstadt ist. Stattdessen fordern sie unter anderem mehr Wohnungen und bessere Planungsverfahren, wie Czaja zu der Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte.
Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Mietendeckel befassen. Anfang Mai beantragten fast 300 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe. Sie argumentieren, dass das Land Berlin mit dem Gesetz seine Gesetzgebungsbefugnisse deutlich überschreite, weil Mietrecht Sache des Bundes sei.
„Der Mietendeckel greift in den Eigentumsgrundsatz des Landes Berlins ein“, erklärte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. Das Gesetz reglementiere die Rechte des Eigentümers, „so ist der Mietenstopp ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit“.
Zudem werde in den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingegriffen, begründete Czaja die Normenkontrollklage weiter. „Notwendige Investitionen in den Bestand werden dadurch verhindert“, kritisierte der FDP-Politiker. Zudem würden unzumutbar Kleinvermieter belastet, deren Einkommenserwerb durch den Mietendeckel massiv gestört sei.
CDU und FDP sind der Ansicht, dass der Mietendeckel keine Lösung für den angespannten Mietmarkt in der Hauptstadt ist. Stattdessen fordern sie unter anderem mehr Wohnungen und bessere Planungsverfahren, wie Czaja zu der Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte.
Auch das Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Mietendeckel befassen. Anfang Mai beantragten fast 300 Bundestagsabgeordnete von Union und FDP eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe. Sie argumentieren, dass das Land Berlin mit dem Gesetz seine Gesetzgebungsbefugnisse deutlich überschreite, weil Mietrecht Sache des Bundes sei.
Die Deutsche Wohnen muss wegen des Berliner Mietendeckels im November Tausende Mieten in der Hauptstadt senken. Nach dem Gesetz sind dann Bestandsmieten zu reduzieren, die mehr als 20 Prozent über der zulässigen Obergrenze liegen.
„Hiervon sind circa 30 Prozent unserer Berliner Mietverhältnisse betroffen“, sagte Vorstandsmitglied Lars Urbansky am Freitag auf der Hauptversammlung.
116.000 der bundesweit 160.000 Wohnungen liegen in Berlin. Dort war in Februar ein Mietendeckel in Kraft getreten. Mieterhöhungen ab Mitte Juni 2019 musste der Konzern zurücknehmen und sich bei Neuvermietungen an Obergrenzen halten. Die Senkung überzogener Bestandsmieten ist aber erst zum 23. November vorgesehen.
Das Unternehmen rechnet in diesem Jahr mit Mietausfällen von neun Millionen Euro durch das Gesetz, im nächsten Jahr sind es 30 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bundesweit hatte der Konzern im vergangenen Jahr Mieteinnahmen in Höhe von 862 Millionen Euro.
Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, dass der Mietendeckel keinen Bestand haben werde. Union und FDP in Berlin haben eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
In den Verträgen neuer Mieter steht deshalb eine sogenannte Schattenmiete: Vereinbart ist die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erzielbare Miete, verlangt wird aber nur die Summe, die der Mietendeckel erlaubt, wie Urbansky erklärte. Das bedeutet: Lüftet Karlsruhe den Mietendeckel, müssen Mieter nachzahlen.
„Hiervon sind circa 30 Prozent unserer Berliner Mietverhältnisse betroffen“, sagte Vorstandsmitglied Lars Urbansky am Freitag auf der Hauptversammlung.
116.000 der bundesweit 160.000 Wohnungen liegen in Berlin. Dort war in Februar ein Mietendeckel in Kraft getreten. Mieterhöhungen ab Mitte Juni 2019 musste der Konzern zurücknehmen und sich bei Neuvermietungen an Obergrenzen halten. Die Senkung überzogener Bestandsmieten ist aber erst zum 23. November vorgesehen.
Das Unternehmen rechnet in diesem Jahr mit Mietausfällen von neun Millionen Euro durch das Gesetz, im nächsten Jahr sind es 30 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bundesweit hatte der Konzern im vergangenen Jahr Mieteinnahmen in Höhe von 862 Millionen Euro.
Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, dass der Mietendeckel keinen Bestand haben werde. Union und FDP in Berlin haben eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
In den Verträgen neuer Mieter steht deshalb eine sogenannte Schattenmiete: Vereinbart ist die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erzielbare Miete, verlangt wird aber nur die Summe, die der Mietendeckel erlaubt, wie Urbansky erklärte. Das bedeutet: Lüftet Karlsruhe den Mietendeckel, müssen Mieter nachzahlen.
Mietendeckel spaltet Wohnungsmarkt in Berlin
Seit Ende Februar gilt in der Bundeshauptstadt der Mietendeckel. Die Auswirkungen sind laut einer Immowelt-Studie bereits deutlich sichtbar. Besonders in Wedding und Friedrichshain sinken die Mieten, während in Hohenschönhausen das Gegenteil eintrifft.
Laut einer aktuellen Analyse des Immobilienportals Immowelt sind die Angebotsmieten von betroffenen Wohnungen (Baujahr vor 2014) innerhalb eines Jahres um acht Prozent gesunken. Während vor einem Jahr für den Quadratmeter noch im Median 11 Euro verlangt wurde, sind es aktuell 10,10 Euro, hieß es weiter.
Als Datengrundlage wurden die Angebotsmieten in Berlin und seinen Bezirken von Januar bis Mai 2020 mit dem Vorjahreszeitraum verglichen. Im gleichen Zeitraum hätten sich die Preise von nicht regulierten Wohnungen, also Neubauten mit einem Baujahr ab 2014, um 17 Prozent erhöht.
Quelle: bz-berlin.de
Laut einer aktuellen Analyse des Immobilienportals Immowelt sind die Angebotsmieten von betroffenen Wohnungen (Baujahr vor 2014) innerhalb eines Jahres um acht Prozent gesunken. Während vor einem Jahr für den Quadratmeter noch im Median 11 Euro verlangt wurde, sind es aktuell 10,10 Euro, hieß es weiter.
Als Datengrundlage wurden die Angebotsmieten in Berlin und seinen Bezirken von Januar bis Mai 2020 mit dem Vorjahreszeitraum verglichen. Im gleichen Zeitraum hätten sich die Preise von nicht regulierten Wohnungen, also Neubauten mit einem Baujahr ab 2014, um 17 Prozent erhöht.
Quelle: bz-berlin.de
84 Prozent der Berliner Vermieter müssen ihre Mieten senken
Viele Vermieter wurden vor einem Jahr eiskalt erwischt! Der Senat verkündete, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren. Nun zeigen sich immer mehr Folgen. Bislang deckelt die Maßnahme aber nur den Standard: 77 Prozent der Eigentümer wollen demnächst bei einem Wohnungswechsel auf Renovierungen verzichten. Das ergab eine Umfrage unter 171 Vermietern im Auftrag von Engel & Völkers Commercial und der Skjerven Group. Investor Einar Skjerven sagt nüchtern: „Wir machen so wenig wie möglich. So ist das, wenn man keine Rendite bekommt.“ Die meisten Vermieter fürchten, dass ihre Mietshäuser an Wert verlieren, die Preise sinken schon um 15 bis 20 Prozent.
Quelle: bz-berlin.de
Quelle: bz-berlin.de
Deutsche Wohnen will weiter in Berlin investieren
Die Deutsche Wohnen will trotz Mietendeckels und Enteignungs-Volksbegehren weiter in Berlin investieren. „Berlin ist und bleibt unser Kernmarkt“, sagte Vorstandschef Michael Zahn der „Berliner Morgenpost“.
Der Schwerpunkt werde nicht verlegt. „Wir sind gerade dabei, die ersten größeren Neubauprojekte in Berlin zu starten.“ Zahn sprach unter anderem über den Neubau von rund 600 Wohnungen im Charlottenburger Ortsteil Westend.
77.000 Unterschriften für „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Berlins größter privater Vermieter wird an der Frankfurter Börse von Montag an im Leitindex Dax geführt. Der Senat prüft gerade, wie es mit dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ weiter geht. Die Initiatoren haben in der ersten Stufe 77.000 Unterschriften für ihre Forderung gesammelt, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften.
Quelle: bz-berlin.de
Der Schwerpunkt werde nicht verlegt. „Wir sind gerade dabei, die ersten größeren Neubauprojekte in Berlin zu starten.“ Zahn sprach unter anderem über den Neubau von rund 600 Wohnungen im Charlottenburger Ortsteil Westend.
77.000 Unterschriften für „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Berlins größter privater Vermieter wird an der Frankfurter Börse von Montag an im Leitindex Dax geführt. Der Senat prüft gerade, wie es mit dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ weiter geht. Die Initiatoren haben in der ersten Stufe 77.000 Unterschriften für ihre Forderung gesammelt, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften.
Quelle: bz-berlin.de
Mieter wehren sich gegen Verkauf ihrer Wohnungen an die Deutsche Wohnen
Der Protest ist weithin zu sehen. „23 Häuser sagen nein!“, „Buntes Leben statt Deutsche Wohnen“ und „Die Wrangelstraße 5 protestiert gegen den Ausverkauf in Berlin“ steht auf Transparenten an Hausfassaden im Kreuzberger Wrangelkiez. Die 30-Jährige Mieterin Lorena Jonas sagt, worum es geht: „Wir kämpfen darum, dass die Häuser in kommunale Hand kommen und der Spekulation der privaten Immobilienwirtschaft entzogen werden.“ Die Häuser, das sind 23 Immobilien mit rund 400 Wohnungen, 21 davon in Berlin.
Quelle: berliner-kurier.de
Quelle: berliner-kurier.de
Ein Urteil das Verfassungsgerichtshofs in Bayern schlägt auch in Berlin Wellen. Ein Volksbegehren für einen Mietenstopp wurde für unzulässig erklärt, Begründung: Zuständig für das Mietrecht sei der Bund. Die CDU sieht den Mietendeckel in Berlin bereits am Ende.
Nach dem Urteil zu einem Mietenstopp-Begehren in Bayern sehen CDU und FDP den Berliner Mietendeckel am Ende. "Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig", erklärte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner am Donnerstag.
Ähnlich äußerte sich der Chef der Berliner FDP-Fraktion, Sebastian Czaja. "Der Fingerzeig des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist deutlich und schnürt auch dem Berliner Mietendeckel langsam die Luft ab", erklärte Czaja in einer Mitteilung. Das Ergebnis bestärke die FDP darin, "gegen das Mietendeckel-Chaos vorzugehen".
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für nicht zulässig erklärt [br.de]. Die Kammer folgte damit am Donnerstag einer Einschätzung des Innenministeriums in München. Dieses hatte im April erklärt, dass der Freistaat in diesem Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Zuständig für das Mietrecht sei eindeutig der Bund. Hinter dem nun gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren – ähnlich wie beim Berliner Mietendeckel.
Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Rainer Wild sieht in dem Urteil in Bayern allerdings keine Vorentscheidung für den Berliner Mietendeckel. Über das Gesetz werden das Berliner Verfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht unabhängig von der Bayern entscheiden, so Wild. Wann diese Urteile fallen, ist noch offen. In diesem Jahr wird allerdings allgemein nicht mehr damit gerechnet.
Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Dagegen sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängig. Unter anderem haben die Fraktionen von FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Klage eingereicht. Auch FDP und Union im Bundestag haben eine Klage auf den Weg gebracht.
Wegen der rechtlichen Unsicherheiten plädiert der Deutsche Mieterbund für eine bundesweite Regelung. "Es wäre besser, wenn der Bund einen solchen Mietenstopp einführen würde. Rechtlich wäre das völlig unproblematisch", hatte der Mieterbund-Präsident am Montag dem "Tagesspiegel" gesagt. Er sprach sich dafür aus, dass die Mieten in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich allerdings zu Forderungen nach einem Mietendeckel skeptisch gezeigt. Sie setzt im Kampf gegen Wohnungsknappheit vor allem auf Neubau. "Es ändert sich nur etwas, wenn Wohnungen gebaut werden", hatte Merkel Mitte Juni auf dem Deutschen Mietertag in Köln gesagt.
Sendung: Inforadio
Nach dem Urteil zu einem Mietenstopp-Begehren in Bayern sehen CDU und FDP den Berliner Mietendeckel am Ende. "Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig", erklärte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner am Donnerstag.
Ähnlich äußerte sich der Chef der Berliner FDP-Fraktion, Sebastian Czaja. "Der Fingerzeig des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist deutlich und schnürt auch dem Berliner Mietendeckel langsam die Luft ab", erklärte Czaja in einer Mitteilung. Das Ergebnis bestärke die FDP darin, "gegen das Mietendeckel-Chaos vorzugehen".
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für nicht zulässig erklärt [br.de]. Die Kammer folgte damit am Donnerstag einer Einschätzung des Innenministeriums in München. Dieses hatte im April erklärt, dass der Freistaat in diesem Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Zuständig für das Mietrecht sei eindeutig der Bund. Hinter dem nun gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren – ähnlich wie beim Berliner Mietendeckel.
Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Rainer Wild sieht in dem Urteil in Bayern allerdings keine Vorentscheidung für den Berliner Mietendeckel. Über das Gesetz werden das Berliner Verfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht unabhängig von der Bayern entscheiden, so Wild. Wann diese Urteile fallen, ist noch offen. In diesem Jahr wird allerdings allgemein nicht mehr damit gerechnet.
Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Dagegen sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Berliner Verfassungsgerichtshof anhängig. Unter anderem haben die Fraktionen von FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Klage eingereicht. Auch FDP und Union im Bundestag haben eine Klage auf den Weg gebracht.
Wegen der rechtlichen Unsicherheiten plädiert der Deutsche Mieterbund für eine bundesweite Regelung. "Es wäre besser, wenn der Bund einen solchen Mietenstopp einführen würde. Rechtlich wäre das völlig unproblematisch", hatte der Mieterbund-Präsident am Montag dem "Tagesspiegel" gesagt. Er sprach sich dafür aus, dass die Mieten in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich allerdings zu Forderungen nach einem Mietendeckel skeptisch gezeigt. Sie setzt im Kampf gegen Wohnungsknappheit vor allem auf Neubau. "Es ändert sich nur etwas, wenn Wohnungen gebaut werden", hatte Merkel Mitte Juni auf dem Deutschen Mietertag in Köln gesagt.
Sendung: Inforadio
Mietendeckel: Senat sieht Priorität beim Bundesverfassungsgericht
Bei der rechtlichen Bewertung des umstrittenen Mietendeckels setzt der Berliner Senat auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seine Anwälte regten deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes an, das dortige Verfahren bis zu einem Urteil aus Karlsruhe auszusetzen. Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen am Freitag, nachdem der “Tagesspiegel” berichtet hatte.
Das Bundesverfassungsgericht sei schon länger mit der Thematik befasst als das Gericht in Berlin, hieß es zur Begründung. Wegen der bundesweiten Relevanz erscheine es nicht sinnvoll, strittige Rechtsfragen in parallelen Verfahren vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu klären.
Quelle: cash-online.de
Das Bundesverfassungsgericht sei schon länger mit der Thematik befasst als das Gericht in Berlin, hieß es zur Begründung. Wegen der bundesweiten Relevanz erscheine es nicht sinnvoll, strittige Rechtsfragen in parallelen Verfahren vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu klären.
Quelle: cash-online.de
So argumentiert der Berliner Mieterverein für den Mietendeckel
Der Berliner Mieterverein hat Einblick in seine Begründung für die Richter des Bundesverfassungsgericht gewährt, warum er den Mietendeckel für verfassungsmäßig hält. Bis Ende Juli waren zehn Verbände und Berufsstände dazu aufgerufen, ihre Argumente für und gegen Berlins Gesetz zur Mietpreisbegrenzung in Karlsruhe einzureichen.
Quelle: tagesspiegel.de
Jetzt droht den Berlinern die Schattenmieten-Tragödie
Der Berliner Wohnungsmarkt befindet sich seit einigen Monaten im Ausnahmezustand. Nachdem der Mietendeckel im Februar in Kraft trat, ging zunächst das Angebot an Mietwohnungen zurück. Viele Vermieter warten offenbar ab, bevor sie einen Vertrag zu einem Preis abschließen, der ihnen zu niedrig erscheint. Andere wiederum akzeptieren bei einer Neuvermietung das Berliner Mietendeckel-Gesetz. Danach wurden zunächst alle laufenden Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.
Quelle: theworldnews.net
Vermieter verkaufen ihre Wohnungen – in Eigenregie
Wegen des umstrittenen Berliner Mietendeckels stoßen viele Vermieter ihre Wohnungen ab. Aber die Makler der Hauptstadt profitieren nicht davon. Sie fordern die Rücknahme des Gesetzes. Wohnungsmarkt Berlin: Das Angebot an Mietwohnungen ist eingebrochen, viele Vermieter verkaufen ihre Wohnungen.
„Es gibt keine positiven Aspekte des Mietendeckels. Er ist leider reine Augenwischerei.“ Markus Gruhn, Vorstandsvorsitzender des Rings Deutscher Makler (RDM) in Berlin, beklagt mit diesen Worten die negativen Auswirkungen des Gesetzes der rot-rot-grünen Landesregierung.
Quelle: wiwo.de
Vermieter dürfen in Mietverträgen eine Miete festschreiben, die zu zahlen ist, falls der Berliner Deckel verfassungswidrig ist - und sie dürfen diese auch erhöhen, urteilte jetzt ein Gericht.
Verlangen darf der Vermieter sie nicht, die „alten“ Mietspiegel-Mieten nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), er darf sie auch nicht annehmen. Davor steht in Berlin das „Mietenwohngesetz“, das alle Mieten deckelt und einfriert.
Weiterhin dürfen Vermieter von ihren Mietern verlangen, dass sie Erhöhungen von BGB-Mieten zustimmen. Dies geht aus einem Urteil (65S76/20) der 65. Kammer des Landgerichts hervor, die sich auf das Bundesverfassungsgericht beruft.
Gestritten wurde um eine Erhöhung einer BGB-Miete um knapp 100 Euro für eine rund 104 Quadratmeter große, 1998 gebaute Wohnung. Diese hätte dann 882,46 Euro Nettokalt gekostet, wenn das BGB-Mietrecht gelten würde.
Trotz der Erhöhung wäre die ortsübliche Miete nach Berliner Mietspiegel nicht überschritten. Und auch die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes wäre eingehalten. Dieser Mieterhöhung sollte der Mieter gleichsam grundsätzlich zustimmen. Zahlen sollte er sie ja nicht, da ja der Mietendeckel alle Mieten einfriert.
Trotzdem lehnte der Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der gleichsam vorerst fiktiven BGB-Miete ab - und unterlag damit nun. Nur die „Vereinnahmung“ der höheren BGB-Miete verbiete sich seit Einführung des Mietendeckels, so die Richter. Unberührt sei davon die „Vereinbarung“ einer Mieterhöhung - sofern diese sich an geltendes BGB-Recht hält.
Das deutschlandweit geltenden BGB-Mietrecht mit seiner ausgeklügelten Ermittlung der ortsüblichen Miete anhand von regionalen Mietspiegeln bleibe trotz Einführung des Mietendeckels geltendes Recht.
n diesem Punkt argumentieren die Richter auf derselben Linie wie Mietervertreter und die Senatsverwaltung für Wohnen: Der Deckel lege Obergrenzen fest für Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dieser sei auch weiterhin in vielen Punkten durch das im BGB festgeschriebene Mietrecht reguliert. Der Deckel ersetze nicht das „alte“ Mietrecht sondern ergänze als „öffentlich-rechtliches Preis(-verbots-)recht“ die BGB-Regeln.
Für die Verfasser des Gesetzes war diese Konstruktion deshalb wichtig, weil sie so die Gefahr der Verfassungswidrigkeit umschiffen wollen, wonach die Länder nicht durch eigene Gesetze solche des Bundes konterkarieren oder unterlaufen dürfen.
Laut Marcel Eupen vom Alternativen Mieterverein steht das Urteil „im Widerspruch“ zur Entscheidung einer anderen, der 66. Zivilkammer, die „Schattenmiete“ verbiete.
Quelle: Tagesspiegel
Verlangen darf der Vermieter sie nicht, die „alten“ Mietspiegel-Mieten nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), er darf sie auch nicht annehmen. Davor steht in Berlin das „Mietenwohngesetz“, das alle Mieten deckelt und einfriert.
Weiterhin dürfen Vermieter von ihren Mietern verlangen, dass sie Erhöhungen von BGB-Mieten zustimmen. Dies geht aus einem Urteil (65S76/20) der 65. Kammer des Landgerichts hervor, die sich auf das Bundesverfassungsgericht beruft.
Gestritten wurde um eine Erhöhung einer BGB-Miete um knapp 100 Euro für eine rund 104 Quadratmeter große, 1998 gebaute Wohnung. Diese hätte dann 882,46 Euro Nettokalt gekostet, wenn das BGB-Mietrecht gelten würde.
Trotz der Erhöhung wäre die ortsübliche Miete nach Berliner Mietspiegel nicht überschritten. Und auch die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes wäre eingehalten. Dieser Mieterhöhung sollte der Mieter gleichsam grundsätzlich zustimmen. Zahlen sollte er sie ja nicht, da ja der Mietendeckel alle Mieten einfriert.
Trotzdem lehnte der Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der gleichsam vorerst fiktiven BGB-Miete ab - und unterlag damit nun. Nur die „Vereinnahmung“ der höheren BGB-Miete verbiete sich seit Einführung des Mietendeckels, so die Richter. Unberührt sei davon die „Vereinbarung“ einer Mieterhöhung - sofern diese sich an geltendes BGB-Recht hält.
Das deutschlandweit geltenden BGB-Mietrecht mit seiner ausgeklügelten Ermittlung der ortsüblichen Miete anhand von regionalen Mietspiegeln bleibe trotz Einführung des Mietendeckels geltendes Recht.
n diesem Punkt argumentieren die Richter auf derselben Linie wie Mietervertreter und die Senatsverwaltung für Wohnen: Der Deckel lege Obergrenzen fest für Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dieser sei auch weiterhin in vielen Punkten durch das im BGB festgeschriebene Mietrecht reguliert. Der Deckel ersetze nicht das „alte“ Mietrecht sondern ergänze als „öffentlich-rechtliches Preis(-verbots-)recht“ die BGB-Regeln.
Für die Verfasser des Gesetzes war diese Konstruktion deshalb wichtig, weil sie so die Gefahr der Verfassungswidrigkeit umschiffen wollen, wonach die Länder nicht durch eigene Gesetze solche des Bundes konterkarieren oder unterlaufen dürfen.
Laut Marcel Eupen vom Alternativen Mieterverein steht das Urteil „im Widerspruch“ zur Entscheidung einer anderen, der 66. Zivilkammer, die „Schattenmiete“ verbiete.
Quelle: Tagesspiegel
Was ist beim Mietendeckel schiefgelaufen?
Auf dem Berliner Mietmarkt gelten seit Februar nicht mehr Angebot, Nachfrage und Luxussanierung, sondern die Paragrafen des Mietendeckels. "Schattenmieten" und weniger Wohnungen auf dem Markt lassen die Zwischenbilanz ernüchternd ausfallen.
Bevor sie im April endlich in ihre neue Wohnung zogen, hatten Daniel E. und seine Freundin rund 70 Vermieter abtelefoniert. Die Herausforderung hieß, zwei bis drei Zimmer für ein Budget von 1000 Euro warm zu finden - in Berlin. Ansonsten hätten sie, was Lage oder Ausstattung angeht, keine Ansprüche gehabt, sagt Daniel. "Wir wussten ja, wie schwierig das ist."
Quelle: n-tv.de
Das Bundesverfassungsgericht will bis Juni über die Zulässigkeit des Mietendeckels entscheiden. Das Urteil dürfte damit den Wahlkampf beeinflussen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will bis Mitte 2021 über die rechtliche Zulässigkeit des so genannten Mietendeckels entscheiden. Das geht aus einer Mitteilung des Berliner Verfassungsgerichts vom Donnerstag hervor. Danach werden die dort vorliegenden zahlreichen Normenkontrollverfahren ausgesetzt, bis Karlsruhe seine höher instanzliche Entscheidung getroffen hat. Dies soll, so Mitteilung des Berliner Gerichts, „im ersten Halbjahr 2021“ passieren.
Der Mietendeckel wurde von der rot-rot-grünen Koalition im Frühjahr verabschiedet. Danach werden Mieten für fünf Jahre rückwirkend auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Zudem sollen ab November in einer zweiten Stufe zu hohe Mieten von den MieterInnen gesenkt werden können. Das Gesetzesvorhaben, angeschoben von der SPD, letztlich aber vor allem auf Druck der Linkspartei umgesetzt, hat für kontroverse Diskussionen gesorgt.
Während die einen es als wegweisend für eine finanzierbare Stadt halten, bezweifeln andere die Rechtsmäßigkeit des Gesetzes. Sie argumentieren unter anderem, dass ein Bundesland für einen solchen Eingriff gar nicht zuständig sei, sondern nur der Bund. Deswegen haben Fraktionen mehrerer Parlamente dagegen geklagt.
Auch Rot-Rot-Grün will eine rechtliche Klärung >> weiterlesen TAZ
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will bis Mitte 2021 über die rechtliche Zulässigkeit des so genannten Mietendeckels entscheiden. Das geht aus einer Mitteilung des Berliner Verfassungsgerichts vom Donnerstag hervor. Danach werden die dort vorliegenden zahlreichen Normenkontrollverfahren ausgesetzt, bis Karlsruhe seine höher instanzliche Entscheidung getroffen hat. Dies soll, so Mitteilung des Berliner Gerichts, „im ersten Halbjahr 2021“ passieren.
Der Mietendeckel wurde von der rot-rot-grünen Koalition im Frühjahr verabschiedet. Danach werden Mieten für fünf Jahre rückwirkend auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Zudem sollen ab November in einer zweiten Stufe zu hohe Mieten von den MieterInnen gesenkt werden können. Das Gesetzesvorhaben, angeschoben von der SPD, letztlich aber vor allem auf Druck der Linkspartei umgesetzt, hat für kontroverse Diskussionen gesorgt.
Während die einen es als wegweisend für eine finanzierbare Stadt halten, bezweifeln andere die Rechtsmäßigkeit des Gesetzes. Sie argumentieren unter anderem, dass ein Bundesland für einen solchen Eingriff gar nicht zuständig sei, sondern nur der Bund. Deswegen haben Fraktionen mehrerer Parlamente dagegen geklagt.
Auch Rot-Rot-Grün will eine rechtliche Klärung >> weiterlesen TAZ
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin abgelehnt
Beschluss vom 28. Oktober 2020 1 BvR 972/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (im Folgenden: MietenWoG Bln) am 22. November 2020 richtete, abgelehnt. Die Beschwerdeführerin hat schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Ungeachtet dessen wurden auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt.
Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe auszusetzen.
Karlsruhe: Rechtmäßigkeit des Mietendeckels, ist weiter offen und bedarf einer Prüfung
Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.
Pressemitteilung Nr. 96/2020 vom 29. Oktober 2020
Beschluss vom 28. Oktober 2020 1 BvR 972/20
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (im Folgenden: MietenWoG Bln) am 22. November 2020 richtete, abgelehnt. Die Beschwerdeführerin hat schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Ungeachtet dessen wurden auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt.
Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe auszusetzen.
Karlsruhe: Rechtmäßigkeit des Mietendeckels, ist weiter offen und bedarf einer Prüfung
Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.
Pressemitteilung Nr. 96/2020 vom 29. Oktober 2020
Trotz Mietendeckel und Pandemie steigen Neubaumieten um vier Prozent
12,25 bis 14 Euro je Quadratmeter Miete kosten Neubau-Wohnungen in Berlin. Wer kaufen will, zahlt um 3150 Euro je Quadratmeter, meldet der IVD-Verband. Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, fasst die Lage am Immobilienmarkt so zusammen: „Der Mietendeckel bestimmt derzeit den Berliner Wohnimmobilienmarkt. Auf dem Mietmarkt herrscht Chaos. Für Bestandswohnungen gelten staatlich verordnete Preise, parallel werden aber weiterhin Marktmieten vereinbart. Am meisten profitiert der Berliner Wohneigentumsmarkt."
Quelle: tagesspiegel.de
Nächste Stufe des Berliner Mietendeckels
Schlechtes Image, große Wirkung
Eingefrorene Mieten, fallende Preise bei Wiedervermietung. Nun kommt ab 23. November auch die Absenkung überhöhter Mieten in 340.000 Wohnungen. Manchmal ist eine Nachricht, die es gar nicht gibt, die eigentlich entscheidende. Etwa jene über steigende Mieten in Bestandswohnungen.
Quelle: taz.de
Mietendeckel in Berlin – Der Deckel ist zu groß!
Viele Berliner dürfen sich freuen, weil sie ab morgen weniger Miete zahlen müssen.
Es ist der besonders umstrittene Teil des Gesetzes, über das das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahr noch zu urteilen hat. Der Deckel ist ein Segen für viele Berliner. Die Stadt war und ist fest im Griff von Spekulanten, die Mietsteigerungen der letzten Jahre waren unverschämt. Viele Menschen müssen längst die Hälfte ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Das ist zu viel. Als Normalverdiener eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist beinahe unmöglich.
Quelle: bz-berlin.de
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