
Zwangsvollstreckung berechtigt?

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peppi
inaktiv
Zwangsvollstreckung berechtigt?
In der folgenden Angelegenheit komme ich trotz Hilfe eines Anwalts nicht weiter.
Vieleicht kann mir in diesem Forum geholfen werden.
1996 habe ich ein Haus gekauft und den Darlehensvertrag des Vorbesitzers übernommen.
Dieser war mit 163.810 DM beziffert und mit 170.000 DM auf dem ersten Rang im Grundbuch eingetragen. Die Zinsbindung war bis zum 31.05.04.
Am 14.06.04 wurde uns ein Prolongationsvetrag mit der Festschreibungszeit vom 01.06.04 bis zum 31.05.05 zugesandt.
Aufgrund einer Fremdeinwirkung ( siehe meinen anderen Beitrag ) konnte ich die Leistungsraten nur noch schleppend zahlen. Das sah so aus das ich Monate nicht zahlen konnte und dann wieder den aufgelaufenden Saldo ausgeglichen habe.
Am 05.08.04 bekam ich eine Mitteilung zur Darlehensverlängerung mit einer Festschreibungszeit vom 01.06.04 bis zum 30.11.04. !!!!!!???????
Am 11.08.04 wurde mir eine Leistungsaufgabe für das Darlehen übersandt.In diesem war die zu zahlende Rate die erstmals zum 31.08.04 zahlen sollte angegeben.
Am 11.12.04 wurde eine weitere Leistungsaufgabe mit einer geringeren Rate zum 31.12.04 zugestellt.
Zwischendurch erhielt ich ich immer wieder Mahnungen auf die dann auch Zahlungen folgten.
Am 08.03.05 erhielt ich ein Schreiben in dem stand: Da eine vertragliche Vereinbarung über die Darlehensfortführung nicht zustande gekommen ist, ist das Darlehen vertragsgemäß zur Rückzahlung fällig geworden.
Ich sollte den Gesamtbetrag von 74.631 EUR bezahlen.
Nun erhielt ich verschiedene Schreiben von " sevicing advisiors " mit Zahlungsaufforderungen und Vollsteckungsankündigungen.
Zahlungen habe ich weiterhin getätigt.
In verschiedenen Telefonaten wurde mir einmal gesagt der Vertrag wurde gekündigt und ein anderes mal hieß es er wurde nicht verlängert.
In einem Schreiben vom 17.03.06 wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen nach wie vor gekündigt ist.
Mein Anwalt hatte schriftlich nach der formellen Kündigung gefragt aber keine Antwort erhalten.
Ich habe bis Juni 2006 alle Raten bezahlt und immer wieder um ein normales Vertragsverhältnis gebeten.
Jetzt wurde mir am letzten Samstag die vollstreckbare Grundbuchurkunde zugestellt und in einem Schreiben von dieser serviceadvisors wurde mir mittgeteilt, dass ein Makler beauftragt wurde um mein Haus zu verkaufen.
Was kann ich tun?
Vieleicht kann mir in diesem Forum geholfen werden.
1996 habe ich ein Haus gekauft und den Darlehensvertrag des Vorbesitzers übernommen.
Dieser war mit 163.810 DM beziffert und mit 170.000 DM auf dem ersten Rang im Grundbuch eingetragen. Die Zinsbindung war bis zum 31.05.04.
Am 14.06.04 wurde uns ein Prolongationsvetrag mit der Festschreibungszeit vom 01.06.04 bis zum 31.05.05 zugesandt.
Aufgrund einer Fremdeinwirkung ( siehe meinen anderen Beitrag ) konnte ich die Leistungsraten nur noch schleppend zahlen. Das sah so aus das ich Monate nicht zahlen konnte und dann wieder den aufgelaufenden Saldo ausgeglichen habe.
Am 05.08.04 bekam ich eine Mitteilung zur Darlehensverlängerung mit einer Festschreibungszeit vom 01.06.04 bis zum 30.11.04. !!!!!!???????
Am 11.08.04 wurde mir eine Leistungsaufgabe für das Darlehen übersandt.In diesem war die zu zahlende Rate die erstmals zum 31.08.04 zahlen sollte angegeben.
Am 11.12.04 wurde eine weitere Leistungsaufgabe mit einer geringeren Rate zum 31.12.04 zugestellt.
Zwischendurch erhielt ich ich immer wieder Mahnungen auf die dann auch Zahlungen folgten.
Am 08.03.05 erhielt ich ein Schreiben in dem stand: Da eine vertragliche Vereinbarung über die Darlehensfortführung nicht zustande gekommen ist, ist das Darlehen vertragsgemäß zur Rückzahlung fällig geworden.
Ich sollte den Gesamtbetrag von 74.631 EUR bezahlen.
Nun erhielt ich verschiedene Schreiben von " sevicing advisiors " mit Zahlungsaufforderungen und Vollsteckungsankündigungen.
Zahlungen habe ich weiterhin getätigt.
In verschiedenen Telefonaten wurde mir einmal gesagt der Vertrag wurde gekündigt und ein anderes mal hieß es er wurde nicht verlängert.
In einem Schreiben vom 17.03.06 wurde darauf hingewiesen, dass das Darlehen nach wie vor gekündigt ist.
Mein Anwalt hatte schriftlich nach der formellen Kündigung gefragt aber keine Antwort erhalten.
Ich habe bis Juni 2006 alle Raten bezahlt und immer wieder um ein normales Vertragsverhältnis gebeten.
Jetzt wurde mir am letzten Samstag die vollstreckbare Grundbuchurkunde zugestellt und in einem Schreiben von dieser serviceadvisors wurde mir mittgeteilt, dass ein Makler beauftragt wurde um mein Haus zu verkaufen.
Was kann ich tun?
hallo,
wenn die servicing advisors tätig wird, dann hatten Sie offenbar eine Finanzierung bei der EuroHypo. Die EuroHypo hat Ihre Forderung allerdings nach Amerika verkauft - die servicing advisors ist der treuhänderisch tätige Abwickler für diesen "Forderungskäufer".
Bedeutet:
Der Darlehensvertrag "müsste" bereits durch die Hypo gekündigt worden sein. Die Kündigung "könnte" erfolgt sein durch:
1. Kündigungsschreiben
2. Nichtfortführung /-verlängerung des Darlehensengagements
Grund: Nichteinhaltung des Darlehensvertrags aufgrund "schleppender" Zahlung.
Die servicing advisors ist lediglich der "Abwickler". Erwarten Sie nicht, daß die Ihnen einen neuen Darlehensvertrag oder ein Aufleben der alten Darlehenskonditionen realisieren.
Sie sollten Ihren Anwalt genau über diese "Struktur" informieren. Ansonsten ergeht er sich in "nutzlosen" Verhandlungen, welche Ihnen nichts bringen. Durch die Zustellung der Grundschulden hat der "neue" Gläubiger ebenfalls einen "Fakt" geschaffen. Er kann nunmehr aus den Grundschulden gegen Sie vollstrecken. Gleichzeitig wird er die Möglichkeit haben, auch gegen Sie privat, also in Ihr gesamtes Vermögen, vollstrecken zu können!
Hier droht die Zwangsversteigerung!
Ihr Anwalt wird sicherlich wissen, wie hier zu verfahren ist. Wahrscheinlich wird man nur mittels einer Vollstreckungsgegenklage eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit erreichen können. Man beachte allerdings, daß diese oftmals keine aufschiebenden Wirkung hat!
Eine solche aufschiebende Wirkung erreicht man oftmals nur, wenn eine Sicherheitsleistung (in Höhe des Schuldbetrags) hinterlegt wird. Klären Sie dies aber mit Ihrem Anwalt, der kennt Ihren Fall wesentlich besser.
Unter allen Umständen sollten Sie sich auf das ZV-Verfahren vorbereiten. Nutzen Sie (und auch Ihr Anwalt!) alle möglichen Verfahrensschritte, um das Verfahren so lange wie möglich "zu ziehen". Eventuell wird die Vollstreckungsgegenklage, auch wenn keine aufschiebende Wirkung erreicht wird, rechtzeitig vor Versteigerung entschieden.
Beachten Sie aber: Auch eine positive Entscheidung der Vollstreckungsgegenklage wäre noch keine endgültige Lösung! Man wird die Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht fortführen wollen und Ihnen zum nächst besten Zeitpunkt frist- und formgerecht das Darlehen kündigen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Alternativen!
grüße
gundel
wenn die servicing advisors tätig wird, dann hatten Sie offenbar eine Finanzierung bei der EuroHypo. Die EuroHypo hat Ihre Forderung allerdings nach Amerika verkauft - die servicing advisors ist der treuhänderisch tätige Abwickler für diesen "Forderungskäufer".
Bedeutet:
Der Darlehensvertrag "müsste" bereits durch die Hypo gekündigt worden sein. Die Kündigung "könnte" erfolgt sein durch:
1. Kündigungsschreiben
2. Nichtfortführung /-verlängerung des Darlehensengagements
Grund: Nichteinhaltung des Darlehensvertrags aufgrund "schleppender" Zahlung.
Die servicing advisors ist lediglich der "Abwickler". Erwarten Sie nicht, daß die Ihnen einen neuen Darlehensvertrag oder ein Aufleben der alten Darlehenskonditionen realisieren.
Sie sollten Ihren Anwalt genau über diese "Struktur" informieren. Ansonsten ergeht er sich in "nutzlosen" Verhandlungen, welche Ihnen nichts bringen. Durch die Zustellung der Grundschulden hat der "neue" Gläubiger ebenfalls einen "Fakt" geschaffen. Er kann nunmehr aus den Grundschulden gegen Sie vollstrecken. Gleichzeitig wird er die Möglichkeit haben, auch gegen Sie privat, also in Ihr gesamtes Vermögen, vollstrecken zu können!
Hier droht die Zwangsversteigerung!
Ihr Anwalt wird sicherlich wissen, wie hier zu verfahren ist. Wahrscheinlich wird man nur mittels einer Vollstreckungsgegenklage eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit erreichen können. Man beachte allerdings, daß diese oftmals keine aufschiebenden Wirkung hat!
Eine solche aufschiebende Wirkung erreicht man oftmals nur, wenn eine Sicherheitsleistung (in Höhe des Schuldbetrags) hinterlegt wird. Klären Sie dies aber mit Ihrem Anwalt, der kennt Ihren Fall wesentlich besser.
Unter allen Umständen sollten Sie sich auf das ZV-Verfahren vorbereiten. Nutzen Sie (und auch Ihr Anwalt!) alle möglichen Verfahrensschritte, um das Verfahren so lange wie möglich "zu ziehen". Eventuell wird die Vollstreckungsgegenklage, auch wenn keine aufschiebende Wirkung erreicht wird, rechtzeitig vor Versteigerung entschieden.
Beachten Sie aber: Auch eine positive Entscheidung der Vollstreckungsgegenklage wäre noch keine endgültige Lösung! Man wird die Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht fortführen wollen und Ihnen zum nächst besten Zeitpunkt frist- und formgerecht das Darlehen kündigen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Alternativen!
grüße
gundel
die Heuschrecken zeigen ihr wahres Gesicht ...
Zitat: Vielen Tausenden Hausbesitzern droht ein GAU: Deutsche Banken haben in den Krisenjahren milliardenschwere Immobilienkredite verkauft, um ihre Bilanzen zu sanieren. Jetzt verwerten Käufer wie der
US-Finanzinvestor Lone Star die erworbenen Schulden, ohne Rücksicht
auf Verluste.
Der vollständige Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,429323,00.html
Ebenfalls interessant: http://www.hfb.de/Dateien/LoneStarEurope.pdf
US-Finanzinvestor Lone Star die erworbenen Schulden, ohne Rücksicht
auf Verluste.
Der vollständige Artikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,429323,00.html
Ebenfalls interessant: http://www.hfb.de/Dateien/LoneStarEurope.pdf
peppi
inaktiv
Hallo Gundel,
ja die Finanzierung ist bzw. war bei der Hamburg Hyp.
Ich habe keine Kündigung erhalten.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wurde mir nicht wie vertraglich vereinbart ein neues Angebot unterbreitet.
Die Angelegenheit wurde an services advisiors abgegeben und von denen erhielt ich die Mitteilung das kein neuer Vetrag besteht und ich solle das Darlehen zurück zahlen.
ja die Finanzierung ist bzw. war bei der Hamburg Hyp.
Ich habe keine Kündigung erhalten.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wurde mir nicht wie vertraglich vereinbart ein neues Angebot unterbreitet.
Die Angelegenheit wurde an services advisiors abgegeben und von denen erhielt ich die Mitteilung das kein neuer Vetrag besteht und ich solle das Darlehen zurück zahlen.
hallo,
Wie gesagt, der Darlehensvertrag kann auch aufgrund Nichtverlängerung "beendet" worden sein.
Ablauf der Zinsbindungsfrist = Beendigung des ursprünglichen Vertrages = Fälligkeit = Rückzahlung.
Selbst wenn man Ihnen ein "Angebot" unterbreitet hat, bedeutet dessen Annahme von Ihnen nicht automatisch einen neuen Vertrag. Eventuell handelte es sich nur um einen "Vorschlag" und nicht um ein, nur noch einseitig empfangsbedürftiges, Angebot.
Natürlich sollten Sie in Ihrem "besonderen" Fall dies juristisch prüfen lassen!
grüße
gundel
Zitat
Ich habe keine Kündigung erhalten
Wie gesagt, der Darlehensvertrag kann auch aufgrund Nichtverlängerung "beendet" worden sein.
Ablauf der Zinsbindungsfrist = Beendigung des ursprünglichen Vertrages = Fälligkeit = Rückzahlung.
Selbst wenn man Ihnen ein "Angebot" unterbreitet hat, bedeutet dessen Annahme von Ihnen nicht automatisch einen neuen Vertrag. Eventuell handelte es sich nur um einen "Vorschlag" und nicht um ein, nur noch einseitig empfangsbedürftiges, Angebot.
Natürlich sollten Sie in Ihrem "besonderen" Fall dies juristisch prüfen lassen!
grüße
gundel