
Genussrechte in Gefahr: Butlers GmbH & Co. KG meldete Insolvenz an

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Genussrechte in Gefahr: Butlers GmbH & Co. KG meldete Insolvenz an
Butlers meldet Insolvenz an.
Butlers GmbH & Co. KG mit ihren Sitz in 50672 Köln,
Hohenzollernring 16-18 ist ein deutsches Handelsunternehmen das Wohnaccessoires, Dekorationsartikel, Möbel und Geschenke verkauft. Die erste Butler-Filiale eröffnete 1999 in Deutschland. Im In-und Ausland sind rund 160 Filialen im laufe der Jahre dazu gekommen. Jetzt ist die Einkaufskette insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfaheren wurde am 27.Januar 2017 am Amtsgericht Köln eröffnet. (Az: 71 IN 24/17)
Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG Genussrecht mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Genussrechte sind mit 4 Prozent jährlich fest verzinst, eine Kündigung ist jeweils mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich. Schon im Geschäftsjahr 2015 gab es einen Knick und die Butler GmbH & Co. KG hatte mit einem Minus abgeschlossen. Das Insolvenzverfahren soll dazu genutzt werden das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob das gelingt und ob die Anleger ihren Teil dazu beitragen sollen, ist noch unklar.
Quelle: businessportal24.com
Butlers GmbH & Co. KG mit ihren Sitz in 50672 Köln,
Hohenzollernring 16-18 ist ein deutsches Handelsunternehmen das Wohnaccessoires, Dekorationsartikel, Möbel und Geschenke verkauft. Die erste Butler-Filiale eröffnete 1999 in Deutschland. Im In-und Ausland sind rund 160 Filialen im laufe der Jahre dazu gekommen. Jetzt ist die Einkaufskette insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfaheren wurde am 27.Januar 2017 am Amtsgericht Köln eröffnet. (Az: 71 IN 24/17)
Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG Genussrecht mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Genussrechte sind mit 4 Prozent jährlich fest verzinst, eine Kündigung ist jeweils mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich. Schon im Geschäftsjahr 2015 gab es einen Knick und die Butler GmbH & Co. KG hatte mit einem Minus abgeschlossen. Das Insolvenzverfahren soll dazu genutzt werden das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob das gelingt und ob die Anleger ihren Teil dazu beitragen sollen, ist noch unklar.
Quelle: businessportal24.com
Einrichtungsgegenstände und Dekorationsartikel kaufen war leicht, genauso problemlos das Genussrechte „shoppen“?
Dies schilderte eine Genussrechtsinhaberin gegenüber den Rechtsanwälten der Berliner Anwaltskanzlei Advoadvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
Die Butlers Genussrechtinhaberin ist über die Homepage des Unternehmens Butlers GmbH & Co. KG auf die Möglichkeit der Zeichnung von Genussrechten aufmerksam geworden.
Eigenhändig informierte sie sich über die zur Verfügung gestellten Informationen sowie den Verkaufsprospekt über die Anlage. Kommt der Anleger nicht aus der Finanzbranche, ist es fraglich, ob ein Laie das rechtliche Konstrukt der als GmbH & Co.KG gestalteten Gesellschaft, die Vor- und Nachteile eines Genussrechtes sowie die damit einhergehenden Risiken tatsächlich überblickt.
Welche Risiken bestehen?
Ein „Genuss“-recht klingt nach einer Begünstigung, tatsächlich haben Inhaber von Genussrechten weder ein Anteil an dem Unternehmen noch ein Mitspracherecht. Sie sind zwar schuldrechtlich dazu verpflichtet, das gezeichnete Kapital zu überlassen, tragen aber ohne eine eigene Einflussnahme Möglichkeit auch die Verluste des emittierenden Unternehmens mit. Zumindest, wenn dies so in den Genussrechtsbedingungen vereinbart ist.
Ein weiterer großer Nachteil, den nun auch die Inhaber der Butlers-Genussrechte zu spüren bekommen, ist die Nachrangabrede. In dem Vermögensanlage- Informationsblatt von Butlers steht geschrieben:
„Die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals sowie auf Zahlung der Genussrechtszinsen treten gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen von nicht nachrangingen Gläubigern der Emittentin zurück.“
Das heißt, die Anleger bekommen ihr Geld erst nach allen anderen Gläubigern. Wenn dann überhaupt noch etwas da ist…
Selbst wenn ein Anleger diese Nachteile nach der Zeichnung erkannt hat, so ist er an die Kündigungsfristen gebunden und muss feststellen, dass die Genussrechte von Butlers nicht handelbar sind. Diese Nachteile machen Genussrechte nicht zu einem „Shoppingvergnügen“, sondern zu einer Risikokapitalanlage
Auch im Falle der Genussrechte von Butlers wird man Prüfen ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelte, womit die vertretungsberechtigten Organe persönlich nach § 823 II BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz) haftbar gemacht werden könnten.
Butlers GmbH & Co. KG richtete sich mit ihrem Angebot der Zeichnung von Genussrechten ab einer Stückelung bzw. mit einer Mindestanlage von gerade einmal 100,00 EUR offensichtlich an ihre Kunden, die neben dem positiven Einkaufserlebnis der Einrichtungs- und Dekorationsartikel auch an dem Unternehmenserfolg teilhaben wollten. Zahlreiche Kunden fürchten um ihr investiertes Kapital.
Quelle: anwalt24.de
Die Butlers Genussrechtinhaberin ist über die Homepage des Unternehmens Butlers GmbH & Co. KG auf die Möglichkeit der Zeichnung von Genussrechten aufmerksam geworden.
Eigenhändig informierte sie sich über die zur Verfügung gestellten Informationen sowie den Verkaufsprospekt über die Anlage. Kommt der Anleger nicht aus der Finanzbranche, ist es fraglich, ob ein Laie das rechtliche Konstrukt der als GmbH & Co.KG gestalteten Gesellschaft, die Vor- und Nachteile eines Genussrechtes sowie die damit einhergehenden Risiken tatsächlich überblickt.
Welche Risiken bestehen?
Ein „Genuss“-recht klingt nach einer Begünstigung, tatsächlich haben Inhaber von Genussrechten weder ein Anteil an dem Unternehmen noch ein Mitspracherecht. Sie sind zwar schuldrechtlich dazu verpflichtet, das gezeichnete Kapital zu überlassen, tragen aber ohne eine eigene Einflussnahme Möglichkeit auch die Verluste des emittierenden Unternehmens mit. Zumindest, wenn dies so in den Genussrechtsbedingungen vereinbart ist.
Ein weiterer großer Nachteil, den nun auch die Inhaber der Butlers-Genussrechte zu spüren bekommen, ist die Nachrangabrede. In dem Vermögensanlage- Informationsblatt von Butlers steht geschrieben:
„Die Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals sowie auf Zahlung der Genussrechtszinsen treten gegenüber allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen von nicht nachrangingen Gläubigern der Emittentin zurück.“
Das heißt, die Anleger bekommen ihr Geld erst nach allen anderen Gläubigern. Wenn dann überhaupt noch etwas da ist…
Selbst wenn ein Anleger diese Nachteile nach der Zeichnung erkannt hat, so ist er an die Kündigungsfristen gebunden und muss feststellen, dass die Genussrechte von Butlers nicht handelbar sind. Diese Nachteile machen Genussrechte nicht zu einem „Shoppingvergnügen“, sondern zu einer Risikokapitalanlage
Auch im Falle der Genussrechte von Butlers wird man Prüfen ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelte, womit die vertretungsberechtigten Organe persönlich nach § 823 II BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz) haftbar gemacht werden könnten.
Butlers GmbH & Co. KG richtete sich mit ihrem Angebot der Zeichnung von Genussrechten ab einer Stückelung bzw. mit einer Mindestanlage von gerade einmal 100,00 EUR offensichtlich an ihre Kunden, die neben dem positiven Einkaufserlebnis der Einrichtungs- und Dekorationsartikel auch an dem Unternehmenserfolg teilhaben wollten. Zahlreiche Kunden fürchten um ihr investiertes Kapital.
Quelle: anwalt24.de