
Selbständig ohne Konto?

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Jobberlin
inaktiv
Selbständig ohne Konto?
hallo alle zusammen,
habe da mal ne frage zum thema selbständigkeit ohne konto.
ein bekannter von mir ist derzeit selbständig und ihm wurde das kono gepfändet. nun fragte er mich ob er seine gelder auf mein konto überweisen lassen kann.
meine frage dazu ist gibt es für selbständige keine alternativen zahlungen von kunden zu empfangen auch wenn sie kein eigenes konto haben.
sollte wenn möglich auch für den kunden nicht unseriös wirken wenn das geld woanders hingeht dritte person oder auslandskonto. denn wer überweißt schon gerne geld an eine deutsche firma die nur ein konto im ausland hat.
über infos und tricks würde ich mich natürlich freuen
habe da mal ne frage zum thema selbständigkeit ohne konto.
ein bekannter von mir ist derzeit selbständig und ihm wurde das kono gepfändet. nun fragte er mich ob er seine gelder auf mein konto überweisen lassen kann.
meine frage dazu ist gibt es für selbständige keine alternativen zahlungen von kunden zu empfangen auch wenn sie kein eigenes konto haben.
sollte wenn möglich auch für den kunden nicht unseriös wirken wenn das geld woanders hingeht dritte person oder auslandskonto. denn wer überweißt schon gerne geld an eine deutsche firma die nur ein konto im ausland hat.
über infos und tricks würde ich mich natürlich freuen
Girokonto für jedermann
LANDGERICHT BREMEN
Geschäfts-Nr. 2- O- 408/05
verkündet am 16. Juni 2005
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In Sachen .... Klägers ... Prozeßbevollmächtigter: ....
gegen
... Bank ... Vorstand .... Prozeßbevollmächtigter:
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bremen auf die Mündliche Verhandlung vom 26. Mai 2005 durch die Richter
Präsident des Landgerichts: Golasowski
Richter am Landgericht: Dr. Brünjes
Richter am Landgericht: Weinert
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.
- sollte bei jeder Bank funktionieren -
Geschäfts-Nr. 2- O- 408/05
verkündet am 16. Juni 2005
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In Sachen .... Klägers ... Prozeßbevollmächtigter: ....
gegen
... Bank ... Vorstand .... Prozeßbevollmächtigter:
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bremen auf die Mündliche Verhandlung vom 26. Mai 2005 durch die Richter
Präsident des Landgerichts: Golasowski
Richter am Landgericht: Dr. Brünjes
Richter am Landgericht: Weinert
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.
- sollte bei jeder Bank funktionieren -
@ augenblick
Das wäre zwar eine denkbare Möglichkeit, doch ist es in unserem Staat mit übergreifendem Meldewesen doch wirklich kein Problem, von der Existenz des neuen Kontos zu erfahren und auch dieses sofort wieder zu sperren. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Gläubiger um das Finanzamt handeln sollte.
@ Jobberlin
Sollte Ihr Bekannter tatsächlich so stark in die Zange genommen worden sein, könnte ich mir vorstellen, den Kunden Skonto bei Barzahlung einzuräumen. Zahlungen mittels Barschecks (bei entsprechender Bonität des Ausstellers) wären auch noch möglich. Diese können dann sofort eingelöst werden. Es versteht sich aber bitte von selbst, daß auch bei Bargeschäften Ihr Bekannter seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchhaltung nachkommt. Ich denke, der hat jetzt schon genug Ärger!
Die noch verbleibenden Kunden, die unbedingt überweisen wollen, sollten das m.E. auch auf das gesperrte Konto, damit dieses "voll läuft" und diese Gelder zur Tilgung der Schulden aufgewandt werden können.
Im Übrigen würde ich ganz schnell auf die Bremse treten und sämtliche Ausgabepositionen so weit wie es geht runter fahren. Das gilt insbesondere auch für den privaten Bereich.
Ihr Bekannter soll zusehen, daß er so schnell es geht mit seinen Gläubigern ins Reine kommt und mit diesen auch hinsichtlich einer Rückführung seiner Verbindlichkeiten in Verhandlung tritt.
"Alternative Zahlungen" oder sonstige Spielchen würde ich unterlassen. Ich bin zwar kein Steuerexperte. Aber mir kommt spontan in den Sinn, ob bei einer Steuerprüfung z.B. die von Ihrem Bekannten erwirtschafteten Einnahmen, die er auf Ihr Konto überweisen lässt, nicht evtl. als Schenkung ausgelegt werden können!? Schließlich besteht von Ihrer Seite bezüglich der Geldeingänge kein Gegenanspruch. Sprich: Sie bekommen letztendlich das Geld geschenkt.
Grüße aus Köln.
Das wäre zwar eine denkbare Möglichkeit, doch ist es in unserem Staat mit übergreifendem Meldewesen doch wirklich kein Problem, von der Existenz des neuen Kontos zu erfahren und auch dieses sofort wieder zu sperren. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Gläubiger um das Finanzamt handeln sollte.
@ Jobberlin
Sollte Ihr Bekannter tatsächlich so stark in die Zange genommen worden sein, könnte ich mir vorstellen, den Kunden Skonto bei Barzahlung einzuräumen. Zahlungen mittels Barschecks (bei entsprechender Bonität des Ausstellers) wären auch noch möglich. Diese können dann sofort eingelöst werden. Es versteht sich aber bitte von selbst, daß auch bei Bargeschäften Ihr Bekannter seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchhaltung nachkommt. Ich denke, der hat jetzt schon genug Ärger!
Die noch verbleibenden Kunden, die unbedingt überweisen wollen, sollten das m.E. auch auf das gesperrte Konto, damit dieses "voll läuft" und diese Gelder zur Tilgung der Schulden aufgewandt werden können.
Im Übrigen würde ich ganz schnell auf die Bremse treten und sämtliche Ausgabepositionen so weit wie es geht runter fahren. Das gilt insbesondere auch für den privaten Bereich.
Ihr Bekannter soll zusehen, daß er so schnell es geht mit seinen Gläubigern ins Reine kommt und mit diesen auch hinsichtlich einer Rückführung seiner Verbindlichkeiten in Verhandlung tritt.
"Alternative Zahlungen" oder sonstige Spielchen würde ich unterlassen. Ich bin zwar kein Steuerexperte. Aber mir kommt spontan in den Sinn, ob bei einer Steuerprüfung z.B. die von Ihrem Bekannten erwirtschafteten Einnahmen, die er auf Ihr Konto überweisen lässt, nicht evtl. als Schenkung ausgelegt werden können!? Schließlich besteht von Ihrer Seite bezüglich der Geldeingänge kein Gegenanspruch. Sprich: Sie bekommen letztendlich das Geld geschenkt.
Grüße aus Köln.
es geht aber auch so:
Der Bekannte lässt sich ein Konto über einen Dritten einrichten, am besten einen Rechtsanwalt für Schuldrecht und lässt sich eine Kontovollmacht geben.
Dann kann er zumindest für die Dauer der Sperrung weiterhin Rechnungen überweisen lassen und ist wirtschaftlich beweglich.
Dass beide Parteien vertrauenswürdig zueinander sein müssen, dürfte nicht weiter erwähnt werden. Auch nicht, dass trotzdem die Buchhaltungspflicht besteht.
Der Bekannte lässt sich ein Konto über einen Dritten einrichten, am besten einen Rechtsanwalt für Schuldrecht und lässt sich eine Kontovollmacht geben.
Dann kann er zumindest für die Dauer der Sperrung weiterhin Rechnungen überweisen lassen und ist wirtschaftlich beweglich.
Dass beide Parteien vertrauenswürdig zueinander sein müssen, dürfte nicht weiter erwähnt werden. Auch nicht, dass trotzdem die Buchhaltungspflicht besteht.
Alles schön und artig, aber wie ist das bei der Ethikbank mit dem Meldewesen? Erfährt das Finanzamt oder der Rechtsanwalt der Gläubiger dann nichts von dem Konto ???
Alles nur eine Frage von ein paar Wochen und dein schönes neues Konto ist ebenfalls gesperrt.
Ich glaube nicht, dass die Ethikbank dein Konto unter persönlichen Schutz stellen wird.
Alles nur eine Frage von ein paar Wochen und dein schönes neues Konto ist ebenfalls gesperrt.
Ich glaube nicht, dass die Ethikbank dein Konto unter persönlichen Schutz stellen wird.
chico1
inaktiv
Hi,
hatte ein ähnliches Problem. Also wenn er mit dem Konto nur Geld empfangen und keine Überweisungen tätigen will, ist die absolut beste Lösung eine Sparcard bei der postbank.
Auf postbank.de einloggen, sparcard 3000 auswählen und den Antrag etc. ausdrucken. Mit dem ausgefüllten Antrag und einem Ausweis zur nächsten Postfiliale zum Identitätencheck. Nach ein paar Tagen kommen die Unterlagen incl. Bankcard und Geheimnummer sowie einer Telefonbanking Geheimnummer. Das Konto ist völlig kostenlos und ab einem bestimmten Guthaben gibts sogar Zinsen. Geld kann an 900.000 Automaten in Deutschland abgehoben werden. Die Kontobewegung kann rund um die Uhr online gescheckt werden.
Keine Schufaabfrage und Gläubiger sicher.
hatte ein ähnliches Problem. Also wenn er mit dem Konto nur Geld empfangen und keine Überweisungen tätigen will, ist die absolut beste Lösung eine Sparcard bei der postbank.
Auf postbank.de einloggen, sparcard 3000 auswählen und den Antrag etc. ausdrucken. Mit dem ausgefüllten Antrag und einem Ausweis zur nächsten Postfiliale zum Identitätencheck. Nach ein paar Tagen kommen die Unterlagen incl. Bankcard und Geheimnummer sowie einer Telefonbanking Geheimnummer. Das Konto ist völlig kostenlos und ab einem bestimmten Guthaben gibts sogar Zinsen. Geld kann an 900.000 Automaten in Deutschland abgehoben werden. Die Kontobewegung kann rund um die Uhr online gescheckt werden.
Keine Schufaabfrage und Gläubiger sicher.
Der-Tintenwolf
inaktiv
Konto ohne Schufa und Finanzamteinsicht
Ich hatte das gleiche Problem.
Wer internetgeschäfte betreibt, der kann sich ein Konto bei Paypal eröffnen, dies wird bei der Schufa nicht gemeldet -allerdings wird ein aktives Konto benötigt für den Geldtransfer! Da bieten sich oben aufgeführte Möglichkeiten an.
Grüße, Wolfgang
Wer internetgeschäfte betreibt, der kann sich ein Konto bei Paypal eröffnen, dies wird bei der Schufa nicht gemeldet -allerdings wird ein aktives Konto benötigt für den Geldtransfer! Da bieten sich oben aufgeführte Möglichkeiten an.
Grüße, Wolfgang
redroses2701
inaktiv
konto für jedermann
Hallo Jobberlin und viele ander die suchen.Habe selbst sehr schlechte erfahrungen auch aus eigenverschulden damals mit den Banken gehabt.Wurde gefeuert und es gab keine Bank,betone wirklich keine die uns nehmen wollte die wir absuchten auch wenn sie wenigstens zu einem Guthabenkonto verpflichtet sind.Zumindest Sparkassen sind es seit 2002.Aber naja trotzdem wurde es nix bei uns.Bis wir im Internet erfuhren von der Postbank und der Deutschen Bank.Also man kann auf der Postbank ein Sparkonto beantragen,da kann jeder Geld hin überweisen und man kann es mit einer Karte abheben,wobei da sind leider keine abbuchungen oder überweisungen möglich,also lediglich geld drauf und runter.Alternativ gibt die Deutsche bank jedem,aber wirklich jedem Kunden ein Guthabenkonto,das nennt sich Aktiv plus und sind auch noch sehr freundlich.Wir haben unsere miesere durchgestanden und haben sogar mitlerweile wieder ein Girokonto auf der Deutschen,aber das Guthabenkonto ist fast gleich wie einem Giro nur das keine überziehung,also Dispo möglich ist.Der Antrag für Deutsche kann auch per Postident übers Internet beantragt werden eben auf der Homepage der Deutschen Bank.Kann euch diese echt nur empfehlen oder eben alternativ die Postbank Sparcard.Wünsch euch viel glück und das ihr es auch schafft wie wir
Absender
Bank oder Sparkasse
Datum
(es handelt sich folgend um Textbausteine, die je nach Vorgang kombiniert und ergänzt werden müssen)
· Eröffnung eines Guthabenkontos
· Ihr Ablehnung eines Guthabenkontos vom xx.xx.xxxx durch Ihre/n Mitarbeiter/in Herr/Frau x
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, mir ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ich benötige ein Konto, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Ihre Kontoführungsentgelte sind durch regelmäßige Zahlungseingänge gesichert.
Auf Grund der freiwilligen Selbstverpflichtung im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) aller Kreditinstitute vom 20.06.1995 sind auch Sie gehalten, für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen.
Die im ZKA zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft haben sich im Juni 1995 für die Empfehlung „Girokonto für jedermann“ ausgesprochen. „Diese richtet sich an alle Mitgliedsinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen. In der Empfehlung erklären diese Kreditinstitute die Bereitschaft, für jede/n Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen. Nach den Empfehlungen besteht die Bereitschaft unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe). Zur Klarstellung wird außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa allein kein Grund sind, die Führung eines Girokontos zu verweigern“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 2 vom 11.02.2004).
Gem. der Bundestagdrucksache 15/2500 vom 11.02.2004 betonen sämtliche Verbände des ZKA, „dass in keinem Fall einzelne Pfändungsmaßnahmen zu einer Kündigung des Kontos führen. Die Geschäftsbeziehung werde vielmehr erst dann abgebrochen, wenn durch eine Mehrzahl von Vollstreckungsmaßnahmen das Konto blockiert und eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr dadurch nicht mehr möglich ist“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 4 vom 11.02.2004).
Gem. der Bundestagdrucksache 15/2500 vom 11.02.2004 betonen die Kreditinstitute, „dass ein Girokonto bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich fortgeführt werde, es sei denn, es gebe hinreichend andere Gründe, die zu einer Kündigung führen“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 4 vom 11.02.2004).
„Die Mitglieder des ZKA versichern, dass sich die Kreditwirtschaft ihrer sozialpolitischen Verantwortung bewusst ist und die ZKA-Empfehlung auch weiterhin in der täglichen Praxis beachten und umsetzen werde“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 6 vom 11.02.2004).
Falls Sie für mich kein Konto auf Guthabenbasis eröffnen wollen, bitte ich - analog der Empfehlung der Bundesregierung Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 7 vom 11.02.2004 - um eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
Die Einschaltung des Ombudsmannes / der Kundenbeschwerdestelle Ihres Bankenverbandes behalte ich mir vor.
In der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Bank oder Sparkasse
Datum
(es handelt sich folgend um Textbausteine, die je nach Vorgang kombiniert und ergänzt werden müssen)
· Eröffnung eines Guthabenkontos
· Ihr Ablehnung eines Guthabenkontos vom xx.xx.xxxx durch Ihre/n Mitarbeiter/in Herr/Frau x
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, mir ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ich benötige ein Konto, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Ihre Kontoführungsentgelte sind durch regelmäßige Zahlungseingänge gesichert.
Auf Grund der freiwilligen Selbstverpflichtung im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) aller Kreditinstitute vom 20.06.1995 sind auch Sie gehalten, für jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen.
Die im ZKA zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft haben sich im Juni 1995 für die Empfehlung „Girokonto für jedermann“ ausgesprochen. „Diese richtet sich an alle Mitgliedsinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen. In der Empfehlung erklären diese Kreditinstitute die Bereitschaft, für jede/n Bürger/in in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto zu führen. Nach den Empfehlungen besteht die Bereitschaft unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe). Zur Klarstellung wird außerdem betont, dass Eintragungen bei der Schufa allein kein Grund sind, die Führung eines Girokontos zu verweigern“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 2 vom 11.02.2004).
Gem. der Bundestagdrucksache 15/2500 vom 11.02.2004 betonen sämtliche Verbände des ZKA, „dass in keinem Fall einzelne Pfändungsmaßnahmen zu einer Kündigung des Kontos führen. Die Geschäftsbeziehung werde vielmehr erst dann abgebrochen, wenn durch eine Mehrzahl von Vollstreckungsmaßnahmen das Konto blockiert und eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr dadurch nicht mehr möglich ist“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 4 vom 11.02.2004).
Gem. der Bundestagdrucksache 15/2500 vom 11.02.2004 betonen die Kreditinstitute, „dass ein Girokonto bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich fortgeführt werde, es sei denn, es gebe hinreichend andere Gründe, die zu einer Kündigung führen“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 4 vom 11.02.2004).
„Die Mitglieder des ZKA versichern, dass sich die Kreditwirtschaft ihrer sozialpolitischen Verantwortung bewusst ist und die ZKA-Empfehlung auch weiterhin in der täglichen Praxis beachten und umsetzen werde“ (Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 6 vom 11.02.2004).
Falls Sie für mich kein Konto auf Guthabenbasis eröffnen wollen, bitte ich - analog der Empfehlung der Bundesregierung Bundestagdrucksache 15/2500, Seite 7 vom 11.02.2004 - um eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
Die Einschaltung des Ombudsmannes / der Kundenbeschwerdestelle Ihres Bankenverbandes behalte ich mir vor.
In der Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Beziehen Sie sich auf dieses:
LG Bremen verpflichtet Banken "Girokonto für jedermann" einzurichten
Das LG Bremen hat entschieden, dass Banken sich an ihre Zusage halten müssen, „Girokonten für jedermann“ einzurichten.
Die beklagte Bank hatte sich der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen zur Einrichtung von „Girokonten für jedermann“ angeschlossen. Darin hatten sich die Verbände 2004 verpflichtet, allen Bürgern ein Girokonto unabhängig von deren Einkünften oder wirtschaftlicher Lage einzurichten. Lediglich bei Unzumutbarkeit soll diese Zusage nicht gelten.
Nach Auffassung des LG Bremen ist die Bank dazu verpflichtet, einem Kläger auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Die Bank hatte das mit Hinweis auf frühere ungenehmigte Kontoüberziehungen des Klägers abgelehnt. Die Vorgeschichte sei aber kein Grund, das Konto zu verweigern, urteilte das Gericht. Bei einer Führung auf Guthabenbasis seien Überziehungen nicht möglich.
Nach Ansicht des Gerichts sind Banken an diese Selbstverpflichtung gebunden. Mit dem Einverständnis des Gesetzgebers und dessen Verzicht auf gesetzliche Regelungen wirke sie wie ein Schuldversprechen. Ein Girokonto sei für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben unerlässlich. Die Konto-Einrichtung dürfe nicht an Schulden des Klägers scheitern. Eine reine Geldschuld könne für eine Bank, die unentwegt mit Geldschulden zu tun hat, kein Anlass sein, eine Kontoeröffnung für unzumutbar zu halten.
LG Bremen, Urt. v.16.06.2005 - 2-O-408/05
LG Bremen verpflichtet Banken "Girokonto für jedermann" einzurichten
Das LG Bremen hat entschieden, dass Banken sich an ihre Zusage halten müssen, „Girokonten für jedermann“ einzurichten.
Die beklagte Bank hatte sich der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen zur Einrichtung von „Girokonten für jedermann“ angeschlossen. Darin hatten sich die Verbände 2004 verpflichtet, allen Bürgern ein Girokonto unabhängig von deren Einkünften oder wirtschaftlicher Lage einzurichten. Lediglich bei Unzumutbarkeit soll diese Zusage nicht gelten.
Nach Auffassung des LG Bremen ist die Bank dazu verpflichtet, einem Kläger auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Die Bank hatte das mit Hinweis auf frühere ungenehmigte Kontoüberziehungen des Klägers abgelehnt. Die Vorgeschichte sei aber kein Grund, das Konto zu verweigern, urteilte das Gericht. Bei einer Führung auf Guthabenbasis seien Überziehungen nicht möglich.
Nach Ansicht des Gerichts sind Banken an diese Selbstverpflichtung gebunden. Mit dem Einverständnis des Gesetzgebers und dessen Verzicht auf gesetzliche Regelungen wirke sie wie ein Schuldversprechen. Ein Girokonto sei für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben unerlässlich. Die Konto-Einrichtung dürfe nicht an Schulden des Klägers scheitern. Eine reine Geldschuld könne für eine Bank, die unentwegt mit Geldschulden zu tun hat, kein Anlass sein, eine Kontoeröffnung für unzumutbar zu halten.
LG Bremen, Urt. v.16.06.2005 - 2-O-408/05