
LIGNUM - Nobilis Edelholz Sachwertanlagen AG: Riskante Wetten auf Edelholz

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LIGNUM - Nobilis Edelholz Sachwertanlagen AG: Riskante Wetten auf Edelholz
Nicht weniger als die "Quadratur des Kreises" will die Nobilis Edelholz Sachwertanlagen AG (Paulinenstr.8, 12205 Berlin) erfunden haben. Mit Investments in europäisches Edelholz verspricht das Unternehmen bis zu 11 Prozent Rendite im Jahr zu erwirtschaften. Das Ganze auch noch inflations- und krisensicher, transparent, nachhaltig und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums.
Zwischen vier Anlagevarianten des Sachwertinvestments in die europäischen Edelholzsorten Maulbeere, Kirsche, Robinie und Schwarznuss können sich potentielle Investoren der LIGNUM-Nobilis-Gruppe entscheiden.
Als Einstiegsprodukt und für den kleinen Geldbeutel ist der Ratensparplan "NobilisVita" konzipiert worden. Ab 100 Euro monatlich können sich Anleger über eine Laufzeit von 12 bis 23 Jahre an den Edelholzplantagen von LIGNUM beteiligen. Die prognostizierte Rendite liegt bei 1,6 bis 9,2 Prozent.
Ab 8.000 Euro Einmalzahlung werden Anleger in die Variante "NobilisPriva", mit 2,5 bis 11 Prozent Rendite und der Möglichkeit bis zu 16 Auzahlungen vornehmen zu lassen, gelockt. Mindestens 17.000 Euro müssen Interessenten an der Variante "NobilisVerde" springen lassen, um eine Chance auf 4,9 bis 9,2 Prozent Rendite zu erhalten.
Das Spitzenprodukt firmiert unter dem Namen "NobilisRent" und steht Anlegern ab 25.000 Euro Mindesteinlage offen. Die prognostizierte Rendite liegt im Korridor zwischen 5,0 bis 5,4 Prozent.
Mehr als 65 Millionen Euro von rund 4.000 Anlegern konnte das Vertriebsteam um den Nobilis-Vertriebsvorstand Andreas Rühl aus Reutlingen, der heute seinen 54. Geburtstag feiert, in den letzten Jahren einsammeln, wie Interessenten auf der Suche nach Informationen über das Unternehmen auf der Webseite im Bereich "Nobilis in Zahlen" erfahren.
Zwischen vier Anlagevarianten des Sachwertinvestments in die europäischen Edelholzsorten Maulbeere, Kirsche, Robinie und Schwarznuss können sich potentielle Investoren der LIGNUM-Nobilis-Gruppe entscheiden.
Als Einstiegsprodukt und für den kleinen Geldbeutel ist der Ratensparplan "NobilisVita" konzipiert worden. Ab 100 Euro monatlich können sich Anleger über eine Laufzeit von 12 bis 23 Jahre an den Edelholzplantagen von LIGNUM beteiligen. Die prognostizierte Rendite liegt bei 1,6 bis 9,2 Prozent.
Ab 8.000 Euro Einmalzahlung werden Anleger in die Variante "NobilisPriva", mit 2,5 bis 11 Prozent Rendite und der Möglichkeit bis zu 16 Auzahlungen vornehmen zu lassen, gelockt. Mindestens 17.000 Euro müssen Interessenten an der Variante "NobilisVerde" springen lassen, um eine Chance auf 4,9 bis 9,2 Prozent Rendite zu erhalten.
Das Spitzenprodukt firmiert unter dem Namen "NobilisRent" und steht Anlegern ab 25.000 Euro Mindesteinlage offen. Die prognostizierte Rendite liegt im Korridor zwischen 5,0 bis 5,4 Prozent.
Mehr als 65 Millionen Euro von rund 4.000 Anlegern konnte das Vertriebsteam um den Nobilis-Vertriebsvorstand Andreas Rühl aus Reutlingen, der heute seinen 54. Geburtstag feiert, in den letzten Jahren einsammeln, wie Interessenten auf der Suche nach Informationen über das Unternehmen auf der Webseite im Bereich "Nobilis in Zahlen" erfahren.

Andreas Rühl (54)
Mehr Informationen über den Unternehmenserfolg liefert das Unternehmen allerdings nicht. Und auch die Suche nach Zahlenmaterial im Handelsregister verläuft erfolglos. Zwar wirbt Nobilis mit der hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Investments, doch die Firma hat sich von der Veröffentlichung des Jahresabschlusses befreien lassen und noch nie eine Bilanz öffentlich gemacht. Die rechtliche Grundlage hierfür ist §264 Absatz 3 HGB....
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Lignum Sachwert Edelholz AG: BaFin untersagt öffentliches Angebot
23. März 2016
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, untersagt. Betroffen sind die Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“.
Dies gilt solange, bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Die Untersagung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, untersagt. Betroffen sind die Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“.
Dies gilt solange, bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Die Untersagung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz beantragt
Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz beantragt – Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat am 08.04.2016 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen aus der Berliner Lignum Gruppe ermöglichte seinen Anlegern Investitionen in Wälder und Edelholze, welche unter dem Namen „Nobilis“ beworben wurden. Über 65 Millionen Euro konnte das Unternehmen bis heute von seinen Anlegern einsammeln. Doch nun steht das Unternehmen möglichwerweise vor dem endgültigen Aus und die betroffenen Anleger müssen um ihre Investitionen bangen.
Lignum gibt BaFin Schuld an Insolvenz
Die Lignum Sachwert Edelholz AG wirft der BaFin vor, die Insolvenz des Unternehmens verschuldet zu haben. Die BaFin hatte dem Unternehmen zuletzt am 17.03.2016 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, NobilisPriva“ und „NobilisVita“ verboten. Grund für das Verbot war, dass die Lignum Sachwert Edelholz AG Ihren Verpflichtungen aus dem seit Jahresbeginn uneingeschränkt geltenden Kleinanlegerschutzgesetz nicht nachgekommen ist. Dieses sieht vor, dass Anbieter von Vermögensanlagen potenziellen Anlegern einen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen müssen, welcher unter anderem über die Risiken der gegenständlichen Anlage aufklären soll. Die Lignum-Gruppe hat es letztlich bis heute versäumt, einen entsprechenden Prospekt vorzulegen, welcher den Anforderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes entspricht. Das Unternehmen argumentiert stattdessen, dass es sich bei den von ihr beworbenen Produkten überhaupt nicht um klassische Vermögensanlagen handele und deshalb auch keine Prospektpflicht bestehe.
Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz – BaFin setzt sich durch
Die BaFin ist der Argumentation der Lignum-Gruppe jedoch nicht gefolgt und hat das ausgesprochene Verbot am 24.03.2016 offiziell verkündet. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz seitens der Lignum Sachwert Edelholz AG wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus, sie käme aber ohnehin zu spät.
Ohne die Möglichkeit, die von dem Verbot betroffenen Vermögensanlagen öffentlich anzubieten, sah sich die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht mehr imstande, das laufende Geschäft aufrecht zu erhalten. Nach eigenen Angaben war das Unternehmen gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Lignum-Gruppe sieht sich hierbei als Opfer einer angeblich vorschnellen Informationspolitik der BaFin. Diese hätte nach Ansicht des Unternehmens die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten müssen, ehe sie ein Verbot ausspricht. Ob jedoch das Gericht letztlich zu einem anderen Ergebnis als die BaFin kommt ist selbstverständlich fraglich.
Konsequenzen und Möglichkeiten für Anleger
Betroffene Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG müssen nun im schlimmsten Falle den Totalverlust ihrer Anlage befürchten. Sollte das Insolvenzgericht dem Antrag des Unternehmens stattgeben, muss geprüft werden, welche Forderungen von Drittschuldnern bestehen und welche Vermögenswerte noch im Unternehmen vorhanden sind. Eine entscheidende Frage hierbei ist selbstverständlich, welchen Wert die Wälder und das Edelholz tatsächlich haben, welche das primäre Anlageobjekt der Nobilis-Produkte waren. Wie regelmäßig im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erscheint es jedoch auch hier unwahrscheinlich, dass Anleger mit der Erstattung ihrer gesamten Einlage rechnen können.
Betroffene Anleger sollten also bereits jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob sie ggf. Ansprüche gegenüber der Lignum Sachwert Edelholz AG geltend machen können. Auch für die Durchsetzung dieser Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger an einen erfahrenen Anwalt wenden. Anleger, die ihre Ansprüche nicht rechtzeitig anmelden, können diese später nicht mehr beitreiben.
Aber auch mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und Beratern der Nobilis-Produkte sollten geprüft werden. Diese hätten die Anleger über etwaige Risiken der Anlage aufklären müssen. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat überdies mit Renditen von bis zu 11 Prozent geworben. Sollte sich herausstellen, dass ein solcher Wert mit dem vorliegenden Unternehmenskonzept überhaupt nicht realisierbar war, hätten die Berater dies den Anlegern mitteilen müssen. Auch aus diesem Versäumnis können sich für Anleger vorliegend Ansprüche ergeben.
Die Anwaltskanzlei Herfurtner unterstützt Sie bei der Prüfung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihnen im Rahmen Ihrer getätigten Investition Ansprüche zustehen. Diese Ansprüche können sich zum einen gegen die Lignum Sachwert Edelholz AG selbst richten, da es diese es versäumt hat, einen den Vorgaben der BaFin entsprechenden Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Zum anderen können sich mögliche Ansprüche auch gegen die Vermittler Ihrer Investition richten, wenn diese Sie bei Abschluss der Anlage nicht ausreichend auf mögliche Risiken hingewiesen haben. Weiterhin halten wir Sie auch über weitere Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert und werden Ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Insolvenzverwalter geltend machen.
Quelle: Anwaltskanzlei Herfurtner
Lignum gibt BaFin Schuld an Insolvenz
Die Lignum Sachwert Edelholz AG wirft der BaFin vor, die Insolvenz des Unternehmens verschuldet zu haben. Die BaFin hatte dem Unternehmen zuletzt am 17.03.2016 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, NobilisPriva“ und „NobilisVita“ verboten. Grund für das Verbot war, dass die Lignum Sachwert Edelholz AG Ihren Verpflichtungen aus dem seit Jahresbeginn uneingeschränkt geltenden Kleinanlegerschutzgesetz nicht nachgekommen ist. Dieses sieht vor, dass Anbieter von Vermögensanlagen potenziellen Anlegern einen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen müssen, welcher unter anderem über die Risiken der gegenständlichen Anlage aufklären soll. Die Lignum-Gruppe hat es letztlich bis heute versäumt, einen entsprechenden Prospekt vorzulegen, welcher den Anforderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes entspricht. Das Unternehmen argumentiert stattdessen, dass es sich bei den von ihr beworbenen Produkten überhaupt nicht um klassische Vermögensanlagen handele und deshalb auch keine Prospektpflicht bestehe.
Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz – BaFin setzt sich durch
Die BaFin ist der Argumentation der Lignum-Gruppe jedoch nicht gefolgt und hat das ausgesprochene Verbot am 24.03.2016 offiziell verkündet. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz seitens der Lignum Sachwert Edelholz AG wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus, sie käme aber ohnehin zu spät.
Ohne die Möglichkeit, die von dem Verbot betroffenen Vermögensanlagen öffentlich anzubieten, sah sich die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht mehr imstande, das laufende Geschäft aufrecht zu erhalten. Nach eigenen Angaben war das Unternehmen gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Lignum-Gruppe sieht sich hierbei als Opfer einer angeblich vorschnellen Informationspolitik der BaFin. Diese hätte nach Ansicht des Unternehmens die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten müssen, ehe sie ein Verbot ausspricht. Ob jedoch das Gericht letztlich zu einem anderen Ergebnis als die BaFin kommt ist selbstverständlich fraglich.
Konsequenzen und Möglichkeiten für Anleger
Betroffene Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG müssen nun im schlimmsten Falle den Totalverlust ihrer Anlage befürchten. Sollte das Insolvenzgericht dem Antrag des Unternehmens stattgeben, muss geprüft werden, welche Forderungen von Drittschuldnern bestehen und welche Vermögenswerte noch im Unternehmen vorhanden sind. Eine entscheidende Frage hierbei ist selbstverständlich, welchen Wert die Wälder und das Edelholz tatsächlich haben, welche das primäre Anlageobjekt der Nobilis-Produkte waren. Wie regelmäßig im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erscheint es jedoch auch hier unwahrscheinlich, dass Anleger mit der Erstattung ihrer gesamten Einlage rechnen können.
Betroffene Anleger sollten also bereits jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob sie ggf. Ansprüche gegenüber der Lignum Sachwert Edelholz AG geltend machen können. Auch für die Durchsetzung dieser Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger an einen erfahrenen Anwalt wenden. Anleger, die ihre Ansprüche nicht rechtzeitig anmelden, können diese später nicht mehr beitreiben.
Aber auch mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und Beratern der Nobilis-Produkte sollten geprüft werden. Diese hätten die Anleger über etwaige Risiken der Anlage aufklären müssen. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat überdies mit Renditen von bis zu 11 Prozent geworben. Sollte sich herausstellen, dass ein solcher Wert mit dem vorliegenden Unternehmenskonzept überhaupt nicht realisierbar war, hätten die Berater dies den Anlegern mitteilen müssen. Auch aus diesem Versäumnis können sich für Anleger vorliegend Ansprüche ergeben.
Die Anwaltskanzlei Herfurtner unterstützt Sie bei der Prüfung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihnen im Rahmen Ihrer getätigten Investition Ansprüche zustehen. Diese Ansprüche können sich zum einen gegen die Lignum Sachwert Edelholz AG selbst richten, da es diese es versäumt hat, einen den Vorgaben der BaFin entsprechenden Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Zum anderen können sich mögliche Ansprüche auch gegen die Vermittler Ihrer Investition richten, wenn diese Sie bei Abschluss der Anlage nicht ausreichend auf mögliche Risiken hingewiesen haben. Weiterhin halten wir Sie auch über weitere Entwicklungen des Insolvenzverfahrens informiert und werden Ihre Ansprüche bei dem jeweiligen Insolvenzverwalter geltend machen.
Quelle: Anwaltskanzlei Herfurtner
Völlig unlogisch
Zitat
Die Lignum Sachwert Edelholz AG wirft der BaFin vor, die Insolvenz des Unternehmens verschuldet zu haben.
Das ist doch gequirlter Unsinn. Die Lignum hatte bis 2014 65 Mio. EUR von den Anlegern eingesammelt, die sie angeblich höchst rentabel in europäisches Edelholz investiert hatte. Sagt sie zumindest. Diese Werte sind doch nicht durch die Verfügung des BaFin verschwunden.
Vermutlich wurde hier in ein Fass ohne Boden investiert. Also nach Abzug der erheblichen Kosten für Vertrieb, Vorstand, Büro, Incentives undsoweiterundsofort wurden die übrig gebliebenen Gelder in per se schon unrentable Holzinvests gesteckt, die vermutlich den Rest verschlangen, ohne Ertrag zu bringen, so dass am Ende nichts übrig blieb.
Die einzig logische Erklärung ist somit, dass Auszahlungen an Altanleger aus dem steten Zustrom der Einzahlungen der Neuanleger gespeist wurden. Und dieser Strom wurde jetzt tatsächlich zum Versiegen gebracht, durch die Verfügung des BaFin. Der Effekt wäre aber vermutlich der gleiche gewesen, wenn die Lignum einen Prospekt herausgegeben hätte. Dann hätte nämlich kein Anleger mehr gezeichnet.
Struckischreck
Nobilis-Pleite: Böse BaFin zerstört edle Lignum-Gruppe?
02.05.2016: die auf europäisches Edelholz spezialisierte Graumarkt-Unternehmensgruppe um die Lignum Sachwert Edelholz AG hat für diese am 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. In einem Anschreiben an die betroffenen Investoren behauptet das Management um Gründer und Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Geschehnisse verantwortlich und möglicherweise für den eingetretenen Schaden haftbar zu machen sei.
Hintergrund der nunmehr zu betrachtenden Malaise ist das nach der gigantischen Prokon-Pleite im vergangenen Sommer durch den Gesetzgeber erlassene, sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz. Nach dem Auslaufen der letzten Übergangsregelungen zum 1. Januar diesen Jahres hatte die BaFin am 17.03. der Lignum Sachwert Edelholz AG den weiteren Vertrieb ihrer Produkte „Nobilis Vita“, „Nobilis Priva“ und „Nobilis Rent“ untersagt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen einen dem Vermögensanlagegesetz entsprechenden Verkaufsprospekt nicht vorgelegt.
Das an die betroffenen Anleger gerichtete Anschreiben („Nobilis – Ihr Kundenmagazin“) der Lignum-Gruppe dürfte nun den einen oder anderen Investor, auch wenn er möglicherweise bereits einschlägige Erfahrungen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt gesammelt hat, tatsächlich ins grübeln darüber bringen, ob hier möglicherweise eine bösartige Bundesbehörde ein innovatives, zukunftsweisendes, gesundes, ethisch korrektes grünes Vorzeigeunternehmen „zerstört“. Nicht genug damit, der BaFin wird durch Lignum vorgeworfen, durch ihre unrechtmäßige Untersagungsverfügung nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen: der entstandene „Kollateralschaden bei Nobilis-Käufern“ lasse „die BaFin kalt“.
Praktischerweise direkt angehängt an das „Nobilis-Kundenmagazin“ ist ein Anschreiben der activeLAW Rechts- und Fachanwälte aus Hannover. Hier wird den betroffenen Anlegern – bereits im Anschreiben der Lignum beworben – angeboten, sich einer durch einen „Zusammenschluss von Finanzberatern für deren Kunden ins Leben gerufenen“ Interessenvertretung anzuschließen. Die Kanzlei „activeLAW Klein.Offenhausen.Wolf. Rechts- und Fachanwälte“ sei hier durch die sich in Gründung befindliche „Anleger Interessenvertretung Lignum“ als Ansprechpartner und Interessenvertreter benannt und beauftragt worden – eine entsprechende Vollmacht und Beauftragung ist dem vielseitigen Schreiben angehängt.
Fraglich steht nun, wie die Verantwortlichen der Lignum-Gruppe auf den Gedanken kommen können, dass das Durchsetzen der seit langem bekannten bestehenden Prospektpflicht für die Graumarkt-Angebote des Unternehmens seitens der BaFin ursächlich für eine Zahlungsunfähigkeit sein könnten. Denn, so führt das Management im aktuellen Anschreiben an die Anleger aus, es müsse „vorneweg“ festgestellt werden: „Die Bäume sind da“. Überhaupt ist die Geschäftsidee: die „vollständige Unabhängigkeit vom Finanzsystem“, die „Finanzierung mit Vorabverkauf von Edelholz“, und die „sichere Wertschöpfung durch den Anbau und die Verarbeitung von europäischem Edelholz“. Auf der unternehmenseigenen Webseite ist bis zur Stunde die Rede von dauerhafter Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der Kapitalmarkt-Risiken, von geschlossener Wertschöpfungs- und Finanzierungskette und strategischer Unabhängigkeit durch die „allseitigen Kompetenzen“ und was der hehren Versprechungen mehr sind.
Zusammengefasst und vor dem Hintergrund der uns bisher über die Lignum-Gruppe und deren Geschäftsmodell vorliegenden Informationen muss uns das Anschreiben an die betroffenen Anleger geradezu als Paradebeispiel für nachgerade unfassbare Impertinenz und Ignoranz erscheinen. Darüber hinaus dürften erfahrene Marktbeobachter in dem Versuch, die geschädigten Investoren in eine durch das verursachende Unternehmen sowie die eingebundenen Vertriebsleute selbst ins Leben gerufene Interessenvertretung hineinzubugsieren, möglicherweise ein altes deutsches Sprichwort erkennen: die Rede ist hier gemeinhin vom Bock und dem Gärtner.
Quelle: Adwus Rechtsanwälte
Hintergrund der nunmehr zu betrachtenden Malaise ist das nach der gigantischen Prokon-Pleite im vergangenen Sommer durch den Gesetzgeber erlassene, sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz. Nach dem Auslaufen der letzten Übergangsregelungen zum 1. Januar diesen Jahres hatte die BaFin am 17.03. der Lignum Sachwert Edelholz AG den weiteren Vertrieb ihrer Produkte „Nobilis Vita“, „Nobilis Priva“ und „Nobilis Rent“ untersagt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen einen dem Vermögensanlagegesetz entsprechenden Verkaufsprospekt nicht vorgelegt.
Das an die betroffenen Anleger gerichtete Anschreiben („Nobilis – Ihr Kundenmagazin“) der Lignum-Gruppe dürfte nun den einen oder anderen Investor, auch wenn er möglicherweise bereits einschlägige Erfahrungen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt gesammelt hat, tatsächlich ins grübeln darüber bringen, ob hier möglicherweise eine bösartige Bundesbehörde ein innovatives, zukunftsweisendes, gesundes, ethisch korrektes grünes Vorzeigeunternehmen „zerstört“. Nicht genug damit, der BaFin wird durch Lignum vorgeworfen, durch ihre unrechtmäßige Untersagungsverfügung nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen: der entstandene „Kollateralschaden bei Nobilis-Käufern“ lasse „die BaFin kalt“.
Praktischerweise direkt angehängt an das „Nobilis-Kundenmagazin“ ist ein Anschreiben der activeLAW Rechts- und Fachanwälte aus Hannover. Hier wird den betroffenen Anlegern – bereits im Anschreiben der Lignum beworben – angeboten, sich einer durch einen „Zusammenschluss von Finanzberatern für deren Kunden ins Leben gerufenen“ Interessenvertretung anzuschließen. Die Kanzlei „activeLAW Klein.Offenhausen.Wolf. Rechts- und Fachanwälte“ sei hier durch die sich in Gründung befindliche „Anleger Interessenvertretung Lignum“ als Ansprechpartner und Interessenvertreter benannt und beauftragt worden – eine entsprechende Vollmacht und Beauftragung ist dem vielseitigen Schreiben angehängt.
Fraglich steht nun, wie die Verantwortlichen der Lignum-Gruppe auf den Gedanken kommen können, dass das Durchsetzen der seit langem bekannten bestehenden Prospektpflicht für die Graumarkt-Angebote des Unternehmens seitens der BaFin ursächlich für eine Zahlungsunfähigkeit sein könnten. Denn, so führt das Management im aktuellen Anschreiben an die Anleger aus, es müsse „vorneweg“ festgestellt werden: „Die Bäume sind da“. Überhaupt ist die Geschäftsidee: die „vollständige Unabhängigkeit vom Finanzsystem“, die „Finanzierung mit Vorabverkauf von Edelholz“, und die „sichere Wertschöpfung durch den Anbau und die Verarbeitung von europäischem Edelholz“. Auf der unternehmenseigenen Webseite ist bis zur Stunde die Rede von dauerhafter Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der Kapitalmarkt-Risiken, von geschlossener Wertschöpfungs- und Finanzierungskette und strategischer Unabhängigkeit durch die „allseitigen Kompetenzen“ und was der hehren Versprechungen mehr sind.
Zusammengefasst und vor dem Hintergrund der uns bisher über die Lignum-Gruppe und deren Geschäftsmodell vorliegenden Informationen muss uns das Anschreiben an die betroffenen Anleger geradezu als Paradebeispiel für nachgerade unfassbare Impertinenz und Ignoranz erscheinen. Darüber hinaus dürften erfahrene Marktbeobachter in dem Versuch, die geschädigten Investoren in eine durch das verursachende Unternehmen sowie die eingebundenen Vertriebsleute selbst ins Leben gerufene Interessenvertretung hineinzubugsieren, möglicherweise ein altes deutsches Sprichwort erkennen: die Rede ist hier gemeinhin vom Bock und dem Gärtner.
Quelle: Adwus Rechtsanwälte
Lignum Sachwert Edelholdz AG: Insolvenzeröffnung steht bevor
Die Insolvenzeröffnung für die Lignum Sachwert Edelholz AG mit ihrem Sitz in der Paulinenstraße 8 in 12205 Berlin-Lichterfelde steht unmittelbar bevor. Sie war im April 2016 beantragt worden. Außerdem hat bereits am 5. Oktober 2016 das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über die Lignum Holding GmbH wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet (AZ: 36L IN 1849/16).
Wann genau die Eröffnung des Verfahrens für die Lignum Sachwert Edelholz AG (AZ: 36L IN 1853/16) angesetzt ist, ist im Moment noch offen.
Herr Rechtsanwalt Prof. Rattunde wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt. Weiterhin stehen 65 Millionen Euro an Anleger-Geldern auf dem Spiel. 65 Millionen Euro, die von 5.000 Anlegern kamen, sollen in Wälder und in bulgarische Edelholzplantagen investiert worden sein. Die Verträge aus diesen Investments sind zum Teil in bulgarischer Sprache. Und stellen demnach ein sprachliches Hindernis dar.
Quelle:
Rechtsanwalt
Dr. Jan Finke
IVA Rechtsanwalts AG
Wann genau die Eröffnung des Verfahrens für die Lignum Sachwert Edelholz AG (AZ: 36L IN 1853/16) angesetzt ist, ist im Moment noch offen.
Herr Rechtsanwalt Prof. Rattunde wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt. Weiterhin stehen 65 Millionen Euro an Anleger-Geldern auf dem Spiel. 65 Millionen Euro, die von 5.000 Anlegern kamen, sollen in Wälder und in bulgarische Edelholzplantagen investiert worden sein. Die Verträge aus diesen Investments sind zum Teil in bulgarischer Sprache. Und stellen demnach ein sprachliches Hindernis dar.
Quelle:
Rechtsanwalt
Dr. Jan Finke
IVA Rechtsanwalts AG
Insolvenzverfahren ist eröffnet
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIGNUM Sachwert-Edelholz AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
ist am 10.01.2017 am Amtsgericht Charlottenburg (36I IN 1853/16) eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde Kurfürstendamm aus Berlin bestellt.
Quelle: diebewertung.de
ist am 10.01.2017 am Amtsgericht Charlottenburg (36I IN 1853/16) eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde Kurfürstendamm aus Berlin bestellt.
Quelle: diebewertung.de
Insolvenzquote: Große Enttäuschung für viele Anleger
Für Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG gibt es zurzeit keine guten Nachrichten: Im Insolvenzverfahren wird die Insolvenzquote wohl leider niedrig ausfallen, wohl eher im unteren einstelligen Bereich. Vielen Anlegern, wurde die Anlage bei Lignum oftmals als sehr sichere Anlage verkauft. Demzufolge ist es für die Anleger eine große Enttäuschung. In diversen Fällen können aber gegen die Vermittler der Lignum-Anlage Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Denn in einigen Fällen, in denen die Beratung nicht Anleger- und Objektgerecht war, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.
In vielen Fällen wurden Anleger von den Vermittlern der Lignum-Anlage mit einem angeblichen Sicherheitenkonzept geworben, das bei Problemen eingreifen sollte und die Anleger so vor hohen Verlusten schützen sollte. Dabei gibt es erhebliche Zweifel, ob das Sicherheitenkonzept wirksam eingreifen konnte. Die Anlage wurde vermittelt, als sich der Holzpreis auf einem Höchststand befand und es wurde mit stetig steigenden Holzpreisen kalkuliert, was ebenfalls Zweifel an der Plausibilität des Geschäftsmodells wecken musste.
Auch auf Wechselkursrisiken oder die bisher fehlende Erfahrung des Anbieters Lignum wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Anleger haben also in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, diverse Ansatzpunkte, um gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Quelle: anwalt.de
In vielen Fällen wurden Anleger von den Vermittlern der Lignum-Anlage mit einem angeblichen Sicherheitenkonzept geworben, das bei Problemen eingreifen sollte und die Anleger so vor hohen Verlusten schützen sollte. Dabei gibt es erhebliche Zweifel, ob das Sicherheitenkonzept wirksam eingreifen konnte. Die Anlage wurde vermittelt, als sich der Holzpreis auf einem Höchststand befand und es wurde mit stetig steigenden Holzpreisen kalkuliert, was ebenfalls Zweifel an der Plausibilität des Geschäftsmodells wecken musste.
Auch auf Wechselkursrisiken oder die bisher fehlende Erfahrung des Anbieters Lignum wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Anleger haben also in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, diverse Ansatzpunkte, um gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Quelle: anwalt.de
Lignum: Forderungsanmeldungs-Endspurt bis 1. September 2017
Obwohl die Insolvenzquote der Lignum GmbH & Co. KG aus Berlin Lichterfelde wohl unter zehn Prozent liegen wird, sollten die Investoren nicht auf ihre Forderungen verzichten. 4.000 Anleger hatten allein bis 2014 rund 65 Millionen Euro eingezahlt. Sie kauften die Option, in 12 oder 23 Jahren eine feste Menge an Holzstämmen (Maulbeeren, Kirschen, Robinien, Schwarznüsse) aus Bulgarien geliefert zu bekommen. Die Rendite sollte pro Jahr 11 Prozent betragen.
Die Bafin untersagte das öffentliche Angebot im März 2016, weil es keinen genehmigungsfähigen Prospekt gab. Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis meldete daraufhin Insolvenz an. Eine AIL Anleger Interessengemeinschaft Lignum versprach, die Forderungen anzumelden. Angeblich 2.500 Anleger schlossen sich ihr an und überwiesen die Gebühr von 105 Euro. Die AIF machte aber für 262.500 Euro keinen guten Job. Die Anmeldung verstieß laut Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde gegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (keine gesetzliche Befugnis). Die AIF kassierte also Geld für nichts. Bis 1.9.2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Investoren nun Zeit gegeben, ihre Forderungen selbst anzumelden.
Die Bafin untersagte das öffentliche Angebot im März 2016, weil es keinen genehmigungsfähigen Prospekt gab. Geschäftsführer Dr. Andreas Nobis meldete daraufhin Insolvenz an. Eine AIL Anleger Interessengemeinschaft Lignum versprach, die Forderungen anzumelden. Angeblich 2.500 Anleger schlossen sich ihr an und überwiesen die Gebühr von 105 Euro. Die AIF machte aber für 262.500 Euro keinen guten Job. Die Anmeldung verstieß laut Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde gegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (keine gesetzliche Befugnis). Die AIF kassierte also Geld für nichts. Bis 1.9.2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Investoren nun Zeit gegeben, ihre Forderungen selbst anzumelden.
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