
Nepper, Schlepper, Bauernfänger

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Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Quelle: http://www.mattil.de/ - Aktuelles
Übersicht
• ADL GmbH/GGG Fonds/Clou GmbH
• Admus Europe Plc./Admus AG
• AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering
• Akzenta AG
• Albis Capital - LeaseFonds VI
• Ascania
• Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG
• Balz AG
• Banghard
• Bavaria Trading Company, Dortmund
• Behring
• BFI Bank
• BkmU Bank AG
• Bloomfield AG/Rosenberg & Oppenfield AG, Zürich
• Böckmann
• Bond & Future
• Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG
• CBB Holding AG
• Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K.
• CIL, Berlin
• Cinerenta/Investor Treuhand/Mario Ohoven
• Comroad
• Copro Media AG, CP Medien AG, KC Medien AG
• DAT Finance AG
• DBVI AG
• Deep Sea Exploration Plc.
• Deloitte & Touche
• De Medici Invest Ltd.
• Deutsche Internet AG
• Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)
• Domes AG
• Dr. Ulrich AG, Düsseldorf
• Dreiländer-Fonds (DLF), Kapital-Consult (KC), AWD
• Drexel Management GmbH, Düsseldorf
• Duesenberg Financial Group Inc.
• Econ-Air
• ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset Management
• ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH
• Euro-American
• EURO Pacific Securities Service GmbH & Co. KG
• Excon GmbH/Inc., Dörflinger
• FAB/Immediate Entertainment Group Inc.
• Falk Capital AG
• FBM AG
• FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz
• Forum/CHD/Fin Select
• FPS Ltd. (Financial Planning Systems Ltd.)
• Frankonia (Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG
• Fundus-Immobilienfonds/Anno August Jagdfeld
• Futura Finanz AG
• GENOVA Capital Ltd./SAV GmbH
• German Asset Managers AG (GAMAG)
• GHF (Gesellschaft für Handel und Finanz GmbH)
• Göttinger Gruppe/Securenta
• Göttler Finanz AG
• Haberent
• Hanseatische AG (HAG)
• Helvag/GfB
• Hölter-Gruppe
• Hornblower Fischer AG
• HUP Treuhand/BUV GmbH
• IBB GmbH/Trade Direct GmbH
• IBH
• Immorenta-GmbH
• Infothek 3000
• Integral Finanz AG, Enettbaden, Schweiz
• Inter Capital Bank
• Intercontinental Brokerage Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe
• ISS Immobilienschutz und Service AG
• ITL-Enterprises Inc.
• Johnsons Banking Group
• K 1 Invest u. K 2 Invest GbR
• Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.
• K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter Kroner, Ulm
• Kraftwerk Siebenlehn E.V.V.A.G.
• Langenbahn KG
• LBB/IBV Fonds
• Lease Trend AG
• MAXIMA Holding AG - Köln
• MBP
• Mediastream IV (Ideenkapital)
• Melzer Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
• Mercer Capital-Partners GmbH
• MPC Flottenfonds III
• MWB AG
• NATIONWIDE FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
• Neiße-Kraftwerk Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs mbH
• New Basis AG
• NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
• Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel
• Oxybiotica plc
• Quadriga
• Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH
• PASF (Phillip Alexander Securities Futures Ltd)
• PP Finanz Service/Word Financial Services/Paulangelo Salvatore
• Premium - Depot/Prime Account/American Investment & Finance Corporation
• RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
• Results Securities
• Rosche Finanz AG
• Rothmann & Cie. TrustFonds UK I
• SAP-Finanz
• Securenta AG
• SMP AG
• Starinvest Ltd.
• Surge Trading S. A.
• Swiss AG in Cham/Schweiz
• Systracom Bank AG
• Treuhand Galtera AG
• Usecom Software AG
• Vanilla
• Vario-Renta
• "Vatikan-Darlehen", Exklusiv Cars GmbH
• V.CTB Vermögen.Trust Capital Berlin GmbH & Co. KG und F.CT Fonds.Trust Capital GmbH & Co. KG
• Venturion AG
• Victory
• Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
• VIP Medienfonds
• WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG
• WBB
• Westminster Financial Management Ltd.
• Westpoint & Merk
• WFS World Financial Services Ltd./PP Finance Service GmbH
• WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH Stuttgart
• WIBAG
• WiRe Zeitschriften und Medien AG
Es liegen zu den jeweiligen Namensnennungen lesenswert Kurzkommentare vor.
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• ADL GmbH/GGG Fonds/Clou GmbH
• Admus Europe Plc./Admus AG
• AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering
• Akzenta AG
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• Balz AG
• Banghard
• Bavaria Trading Company, Dortmund
• Behring
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• BkmU Bank AG
• Bloomfield AG/Rosenberg & Oppenfield AG, Zürich
• Böckmann
• Bond & Future
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• CBB Holding AG
• Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K.
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• DBVI AG
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• Fundus-Immobilienfonds/Anno August Jagdfeld
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• Infothek 3000
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• Johnsons Banking Group
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• Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.
• K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter Kroner, Ulm
• Kraftwerk Siebenlehn E.V.V.A.G.
• Langenbahn KG
• LBB/IBV Fonds
• Lease Trend AG
• MAXIMA Holding AG - Köln
• MBP
• Mediastream IV (Ideenkapital)
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• Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel
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• Usecom Software AG
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• "Vatikan-Darlehen", Exklusiv Cars GmbH
• V.CTB Vermögen.Trust Capital Berlin GmbH & Co. KG und F.CT Fonds.Trust Capital GmbH & Co. KG
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• Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
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• WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG
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• Westminster Financial Management Ltd.
• Westpoint & Merk
• WFS World Financial Services Ltd./PP Finance Service GmbH
• WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH Stuttgart
• WIBAG
• WiRe Zeitschriften und Medien AG
Es liegen zu den jeweiligen Namensnennungen lesenswert Kurzkommentare vor.
http://www.kaelberer-kleifeld.de/pa/30.htm
A & D GmbH
Aachener und Münchener Versicherungen
ABN AMRO BANK (Deutschland) AG
ADIG Investment GmbH
ADM
Akzenta AG
ALBO Buchen Allfinanz Beratung GmbH
Allbank AG
Allgemeine Deutsche Direktbank AG
AmaTech AG
American Express
AMT Futures Limited
AMTRA GmbH
Anglo-Irish-Bank AG
Anker Bank
Arab-Banking Corp.
ARAG
Arnieri, Dr. Filippo
ascent AG
ASPECTA Versicherungs AG
AXA Versicherungs AG
Badische Beamtenbank eG
Banghard, Egon
Bank Austria AG
Bank Companie Nord AG
Bank der Tiroler Sparkasse in Jungholz AG
Bank Liechtenstein GmbH
Bank von Ernst & Cie AG
Bankgesellschaft Berlin AG
Bankhaus Ellwanger & Geiger
Bankhaus Gebrüder Bethmann OHG
Bankhaus Gebrüder Martin AG
Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG
Bankhaus Hauck & Aufhäuser
Bankhaus Lampe
Bankhaus Löbbecke & Co.
Bankhaus Maffei & Co.GmbH
Bankhaus Marcard, Stein & Co. Bankiers
Bankhaus Neelmeyer
Bankhaus Partin & Co. KGaA
Bankhaus Reuschel & Co.
Banque Générale du Luxembourg
Basler Kantonalbank
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
Bayerische Landesbank AG
Berliner Bank AG
Berliner Pfandbrief-Bank
Berlin-Kölnische Versicherung
BFK-Bank AG
BGV Badische Versicherungen
BHF Bank AG
Bloomfield Consulting AG
BNP (Banque Nationale de Paris)
Bremer Landesbank
cap-network AG
CargoLifter
Castell-Bank
CC Bank AG
CEF Rohstoffhandelsgesellschaft mbH
CHS Electronics Inc.
CIC - Credito Italiano Bank AG
CIFE SA
CIL GmbH
CIT Management GmbH
Citibank
Clearical Medical Investment Group
comdirect bank AG
Commerzbank AG
COMROAD AG
Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Conservative Concept Portfolio Management GmbH
ConSors Discount-Broker AG
Contracta Futures Warentermin-Handels- und Beratungs-GmbH
Credit Lyonnais
Credit Suisse (Deutschland) AG
Currency & Commodity
DAB bank AG
DBH Brokerhaus AG
DEFA Vermögensanlagen GmbH
Delbrück & Co. KG Privatbankiers
Den Danske Bank
DePfa-Bank
Deutsche Apotheker- und Ärztbank eG
Deutsche Bank 24 AG
Deutsche Bank AG
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Deutsche Telekom AG
Deutsche Vermögensberatung AG
DG Capital
DHW GmbH
Direkt Anlage Bank AG
Direkt-Anlage in Österreich
Dominick & Dominick GmbH
Dresdner Bank AG
DSK Bank
DSL Bank
Duesenberg Financial Group Inc.
Eberlein, Michael Axel
EM.TV
Ender & Partner AG
Ergon Vermittlungs GmbH
E-Russia AG
Eurass GmbH
Euro Japan GmbH
Eurohypo AG
FG Finanz Service AG
Fimatex
Finance & Futures
FinCorp
First United AG
Frankfurter Bodenkreditbank AG
Frankonia Wert AG für Vermögensverwaltung
Fürst Fugger Privatbank KG
Futures & Options
FV Allfinanz AG
Gallinat-Bank AG
GbR Multifonds VII
GefiB Gesellschaft für Immobilienbeteiligungen mbH
German Financial Service GmbH
Germania Vermögensanlagen Vertriebs-GmbH
GK Finanz AG
GK Handelshaus
Glenn & Hurst
Global Trade Finanzservice AG
Goldman, Sachs & Co OHG
Goldway Immobilienservice GmbH
Gontard & MetallBank AG
Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding KGaA
Göttler Finanz AG
Gries & Heissel Bankiers
Grundbesitz- und Vermögens-GbR Stuttgart I
Grundkreditbank
Guthmann & Roth AG
GWS Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
GZ-Trust Consult GmbH
H.C.M. Hypo Capital Management AG
Haffa, Florian
Haffa, Thomas
Hamburgische Landesbank
Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG
Hauck Bankiers
HDV GmbH
Helaba Trust
Hill, Wolfgang (Notar)
Hornblower Fischer AG
HSBC Trinkaus & Burkhardt
HUK Coburg
Hutzler Brokerage GmbH
HVB Banque Luxembourg
HVB Real Estate Bank AG
HypoVereinsbank
IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG
IBERO PLATINA BANK AG
IBH
ICM Finance AG
ICN Trust Finance AG
IHV Immobilien-, Handels- und Verwaltungsgesellschaft & Co. Vierte KG
Individual Beratungs AG
Infomatec AG
infor business solutions AG
ING BHF-Bank AG
Integral Finanz AG
Intershop AG
Intraware AG
IVB GmbH
Julius Bär Asset Management AG
Julius Bär Kapitalanlage AG
K & P Finanzmanagement AG
KC/ Kapital Consult GmbH
KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft AG
Landesbank Baden-Württemberg
Landesbank Berlin
Large Investment Inc.
LB (Swiss) Privatbank AG
L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg
Lexington & Partner
LGT Bank in Lichtenstein AG
Limmat Industrie Versicherungs-AG
M.M. Warburg & Co.
MAXIMA HOLDING AG
Media Finanz
Mentano AG
Merrill Lynch Futures Inc.
Merrill Lynch GmbH
Merrill Lynch International Bank Ltd.
Merrill Lynch Pierce, Fenner & Smith Inc.
Metabox AG
Metallbank GmbH
Metzler Investment GmbH
MLP Finanzdienstleistungen AG
MLP Lebensversicherung AG
National-Bank AG
Neuschwander, Klaus
New York Broker Deutschland AG
NORD/LB
Norddeutsche Hypotheken- und Wechselbank AG
NORDINVEST
Noris Verbraucherbank GmbH
Ökologik Ecovest AG
OLB Oldenburgische Landesbank
OMNITRA AG
Oppenheim Investment Management International S.A.
Oppenheim Prumerica Management S.à.r.I.
Otto M.Schröder Bank AG
PAX-Bank
PEH Universal-Fonds
Philip Alexander Securities and Futures Ltd.
Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard GmbH
Pro-Wert-Vermögensverwaltung GmbH
Prudential Securities Inc.
Prudential-Bache Securities (Germany) Inc.
REAL KONZEPT GmbH
Rechtsschutz Union
Röder & Partner
Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG
Rontax-Treuhand GmbH
ROSCHE FINANZ
Royal Trust Finanz AG
RPI Richmond & Palmer Investments Inc.
RWG AG
S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG
SAL Investment AG
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
SchmidtBank AG
Schröder Münchmeyer Hengst & Co.
Schwaben Finanz
SEB AG
Securenta AG
Securitas und Futures GmbH
Service Bank GmbH & Co.KG
Shearson Lehman Brothers GmbH
Signature Equities
Société Générale
Sparda Bank eG
Sparkasse Bremen
Stuttgarter Bank AG
Success-Treuhand Gesellschaft mbH
Südwest Finanzvermittlung AG
Südwestbank AG
sunways AG
Sydbank
T & R Forex Devisenhandel GmbH
TM Börsenverlag AG
TM Depotmanagement GmbH
Toelle & Reichmann
TREUCON
UBS Luzern
Union CAL Ltd.
Union Discount Company Ltd
Union Inkasso GmbH
Union Investment GmbH
United Capital Management AG
Vereins- und Westbank AG
VIA GmbH
VICTORY Film Productions GmbH
WAF Anlageberatung GmbH
WBB International Ltd.
Weberbank Berliner Industriebank
Weisenhorn & Partner Financial Services GmbH
Wellshire Securities Inc.
WGS
WIR Wohnungsbaugesellschaft mbH
Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH
WoBu Wohnbautengesellschaft in Buchholz mbH
Zürich Investmentgesellschaft mbH
A & D GmbH
Aachener und Münchener Versicherungen
ABN AMRO BANK (Deutschland) AG
ADIG Investment GmbH
ADM
Akzenta AG
ALBO Buchen Allfinanz Beratung GmbH
Allbank AG
Allgemeine Deutsche Direktbank AG
AmaTech AG
American Express
AMT Futures Limited
AMTRA GmbH
Anglo-Irish-Bank AG
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AXA Versicherungs AG
Badische Beamtenbank eG
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Bank Companie Nord AG
Bank der Tiroler Sparkasse in Jungholz AG
Bank Liechtenstein GmbH
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Bankhaus Ellwanger & Geiger
Bankhaus Gebrüder Bethmann OHG
Bankhaus Gebrüder Martin AG
Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG
Bankhaus Hauck & Aufhäuser
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Bankhaus Löbbecke & Co.
Bankhaus Maffei & Co.GmbH
Bankhaus Marcard, Stein & Co. Bankiers
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Bankhaus Partin & Co. KGaA
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Bayerische Landesbank AG
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BFK-Bank AG
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BHF Bank AG
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CargoLifter
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CIT Management GmbH
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Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA
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SEB AG
Securenta AG
Securitas und Futures GmbH
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Sparda Bank eG
Sparkasse Bremen
Stuttgarter Bank AG
Success-Treuhand Gesellschaft mbH
Südwest Finanzvermittlung AG
Südwestbank AG
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Sydbank
T & R Forex Devisenhandel GmbH
TM Börsenverlag AG
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TREUCON
UBS Luzern
Union CAL Ltd.
Union Discount Company Ltd
Union Inkasso GmbH
Union Investment GmbH
United Capital Management AG
Vereins- und Westbank AG
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VICTORY Film Productions GmbH
WAF Anlageberatung GmbH
WBB International Ltd.
Weberbank Berliner Industriebank
Weisenhorn & Partner Financial Services GmbH
Wellshire Securities Inc.
WGS
WIR Wohnungsbaugesellschaft mbH
Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH
WoBu Wohnbautengesellschaft in Buchholz mbH
Zürich Investmentgesellschaft mbH
Zitat von »"jonathan33"«
Nette Liste LuparaBianca, aber haben Sie sich auch mal durchgelesen welcher Text darüber steht.
Wenn Sie so eine Liste unter dieses Thema einstellen, müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie rechtlich von denen wegen übler Nachrede belangt werden können, nur als kleiner Tipp am Rande![]()
Den Text darüber muss ich nicht lesen, denn ich werde durch Kälberer vertreten und zwar gegen eine Bank auf dieser Liste, die mit äußerst betrügerischen Methoden vorgeht. Sozusagen die Creme de la Creme der schwarzen Schafe der Bankenwelt.
Das Thema habe ich nicht erstellt. Die "dicken Fische" sind auf der Liste von Kälberer auf jeden Fall vertreten und fehlen leider auf der oberen Liste, daher habe ich sie hier eingestellt. Sicher sind auch Banken und Firmen auf dieser Liste verzeichnet die durchaus seriös sind. Es soll sich am besten jeder sein eigenes Bild davon machen!
Zitat
...........also wenn sogar Rechtsanwälte die von LuparaBianca eingestellte Liste von Unternehmen veröffentlichen, gegen die bereits Anzeigen erstattet worden sind.......
@ Browser
Ich glaube es gibt nicht eine Bank oder Versicherung in Deutschland, gegen die noch keine Anzeige erstattet wurde. Das veröffentlichen dieser Liste ist lediglich ein Tatsachenbericht.
Deshalb sollte man Sie aber nicht unter das Thema "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" einstellen. Denn das wiederum ist in meinen Augen nicht in Ordnung.
Re: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Zitat von »"Et"«
Re: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Übersicht
• Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG
Ex-Vorstände der Aufina Holding in Untersuchungshaft
Gegen zwei ehemalige Vorstände der Düsseldorfer Finanzfirma Aufina Holding AG ist Haftbefehl erlassen worden. Beiden Männern werde vorgeworfen, Tausende Anleger um ihre Einlage betrogen zu haben, bestätigte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Medienberichte. Allein der Schaden der 100 Anleger mit den größten Einlagen belaufe sich auf zwölf Millionen Euro.
Die Anleger sollen mit vor- und außerbörslichen Aktienbeteiligungen an der Aufina Holding AG geprellt worden sein. "Nach unserer Auffassung hatten die Anleger nie eine Chance auf eine ordnungsgemäße Kapitalvermehrung", sagte Staatsanwalt Bernhard Englisch. Das Unternehmen hatte schließlich Insolvenz angemeldet, die Anleger müssen mit dem Totalverlust ihrer Einlagen rechnen. Die Aufina Holding AG habe außer der Namensähnlichkeit keine Verbindungen zu der Immobilienfirma Aufina.
Quelle: Welt / DPA
und Cash-Online schreibt dazu:
Zitat
Ex-Aufina-Chefs in Haft
Die ehemaligen Vorstände der Düsseldorfer Finanzfirma Aufina Holding AG, Rainer Möller und Frank Burtelt, sitzen seit dieser Woche in Untersuchungshaft. Im Zuge von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betruges im Zusammenhang mit Kapitalanlagen wurde laut Brancheninformationsdienst kapital markt-intern (kmi) Haftbefehl erlassen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, habe dies gegenüber kmi bestätigt.
Möller und Burtelt hatten seit etwa 1999 mit aggressiven Methoden per Telefon außerbörsliche Aktienbeteiligungen an der RheinGrundCapital AG emittiert. Später wurde die RheinGrundCapital AG in Aufina Holding AG umbenannt. Im September 2003 ging das Unternehmen in Insolvenz.
Ob der Verbleib der auf diesem Weg eingesammelten Anlegergelder in zweistelliger Millionenhöhe derzeit Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beziehungsweise ein Grund für den Haftbefehl ist, oder ob es um andere möglicherweise neuere Aktivitäten von Möller und Burtelt geht, ließ die Staatsanwaltschaft laut kmi offen.
Amanita Phalloides
inaktiv
Admus Europe Plc./Admus AG
Die Firma Admus aus Düsseldorf bietet laut ihrem Internetauftritt Anlegern den Erwerb sog. "Immobilienaktien" an und verspricht den Anlegern, Kursgewinne profitabler Immobilieninvestments zu erzielen. Diese sollen mit dem Erwerb "guter Objekte" aus Notverkäufen, Bankverwertungen und Konkursen erzielt werden. Nach Kenntnis der Kanzlei sind dort aggressive Telefonverkäufer ehemaliger Anlagebetrugsfirmen tätig. Die Kunden werden von den Verkäufern derart bedrängt und belogen, bis der Anleger nachgibt und Kapital zur Verfügung stellt. Es ist davon auszugehen, dass keinerlei Investitionen in Immobilien vorgenommen wurden. In der Tat befindet sich die ADMUS mittlerweile in der Insolvenz. Die Anleger haben Strafanzeigen wegen Betruges und anderer Delikte erstattet. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist ein Rechtsanwalt, der offenbar zur Herstellung besonderen Vertrauens eingesetzt wurde. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte geltend machen.
AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering
Von einem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering in Dresden wurde ein so genanntes Prime Account bei der AIF Bank vertrieben. Angeblich sollte das Geld der Anleger in Aktien investiert werden. In dem Prospekt wird unter anderem behauptet, dass der sächsische Wirtschaftsdienst Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt Ermittlungen gegen Dr. Hering und weitere Verantwortliche. Eine Anlage der Kundengelder ist nicht nachgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im Juni 2002 dem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering die Erlaubnis zur Anlagevermittlung entzogen. Haftungsansprüche können auch gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Bereits aus den Unterlagen war erkennbar, dass es sich um ein Nonsensangebot handelt. Die AIF Bank mit Sitz in "Commonwealth of Dominica" verfügte nicht einmal über eine Banklizenz. Ein Vermittler ist aber verpflichtet, eine Kapitalanlage zu überprüfen und Hintergründe zu recherchieren. Eine solche Recherche hätte zu dem Ergebnis "Ablage" führen müssen. Mittlerweile wurden die Hauptverantwortlichen von der Staatsanwaltschaft Dresden in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Vermögenswerte in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Arreste zur Pfändung des vorhandenen Vermögens erwirkt.
Akzenta AG
Ende 2000 meldete in Bregenz die Fa. VT GmbH Konkurs an, die Beteiligungen an der Fa. EACC vermittelt hatte. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der verantwortliche Inhaber der Fa. EACC, Herr Ilan Arbel, die Kundengelder komplett veruntreut hat. Im Jahr 2003 erhielten EACC-Anleger Post ihres damaligen Vermittlers, der eine Beteiligung der Akzenta AG anbot und dabei von einer "Lösungsmöglichkeit" sprach, den Schaden wieder gutzumachen. Dieser Vermittler aus Steinwiesen hatte seinen Kunden bereits im Jahr 2002 die Abtretung ihrer Forderungen an eine Baseler Gesellschaft empfohlen, worauf sich unsere Mandanten glücklicherweise nicht eingelassen haben. Die Verantwortlichen dieser Gesellschaft wurden später wegen Betrugs verurteilt.
Ascania
Die Kanzlei hat Strafanzeige erstattet. Die von der Kanzlei beantragten Arreste zur Sicherung von Vermögenswerten wurden zwischenzeitlich von dem Landgericht München I erlassen. Anlegern wird geraten, sich ausschließlich an Rechtsanwälte zu wenden und nicht "Nachabzockerfirmen" zu beauftragen, die angeblich Gelder aufspüren wollen. Derzeit scheint eine derartige Firma aus dem Ruhrgebiet ihr Unwesen zu treiben.
Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG
Die Aufina Holding AG behauptet in ihren Aktionärsbriefen und Prospekten, sie habe in der Vergangenheit einen Immobilienumsatz von ca. 31. Mrd. DM erzielt. Für das Jahr 2000 werde ein Gewinn von 20 Mio. DM erwartet. Wie schon zuvor die Rheingrund Capital AG behauptet die Aufina, dass der Börsengang bevorstehe. Tatsache ist, dass die Gesellschaft erst seit 2001 (!) besteht. Die behaupteten Milliardenumsätze sind daher völlig ausgeschlossen. Eine Bilanz, die einen Gewinn von 20 Mio. DM belegen würde, liegt nicht vor. Der angebliche Börsengang ist ebenfalls durch nichts belegt. Die Kanzlei hat die Bilanzen der Gesellschaft angefordert, um sich ein Bild von der Gesellschaft zu machen. In dem Aktionärsbrief vom 10.09.2001 wird unter anderem behauptet, der "Aufina-Konzern" bringe Erfahrung seit 1956 aus 31 Mrd. DM getätigten Immobilienvermittlungsumsatz mit. Die Gesellschaft besteht allerdings seit 1998. Ein regelrechter Witz sind einige Angaben im Emissionsprospekt (z. B. Nr. 4), zum Thema Sicherheit. Dort werden Selbstverständlichkeiten aufgeführt, z. B. dass eine Nachschusspflicht nicht besteht, Kontroll- und Stimmrechte der Aktionäre in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ein dreiköpfiger gewählter Aufsichtsrat vorhanden ist, und die Gesellschaft dem strengen Deutschen Aktienrecht unterliegt. Diese Erfordernisse hat bekanntlich jede Aktiengesellschaft mitzubringen. Eine klare Täuschung ist die Bezeichnung einer Aktie als "Immobilienwert", da der Anleger nicht an Immobilien, sondern an einem Unternehmen beteiligt wird. Im Geschäftsbericht 1998 wird gar behauptet, für die Aktie der Rheingrund Capital Immobilienhaus AG sei am 30.04.1999 erstmals ein Kurs festgestellt worden. Dies ist schlich und einfach falsch, eine Kursfeststellung erfolgt nur im amtlichen und geregelten Markt an der Börse. Das Umtauschangebot der Fa. Shannon ist der neueste Klamauk aus dem Hause Aufina. In der Homepage der Gesellschaft heißt es, dass der aktuelle Wert der 1-Euro-Aktie 4,60 Euro betrage. Wer legt einen solchen Wert fest? Die Gesellschaft ist an keiner Börse notiert, sodass der Wert von dem Verfasser der Homepage selbst "ermittelt" wurde. Genauso gut könnte man jeden anderen Phantasiebetrag ansetzen. Bei der Shannon ist nicht im Entferntesten ersichtlich, warum die Aktie auch nur einen Cent wert sein soll. Eine geprüfte Bilanz liegt jedenfalls nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Mitte Juni 2005 die Vorstände Möller und Burtelt in Untersuchungshaft genommen.
Balz AG
In dem Prospekt wird damit geworben, dass gewinnunabhängige Entnahmen möglich seien. Eine Entnahme kann bei einem seriösen Geschäftsbetrieb jedoch nur dann gewährleistet sein, wenn das Unternehmen entsprechende Gewinne erwirtschaftet. Die Kanzlei wird weitere Recherchen vornehmen.
Banghard
Der Geschäftsführer der Fa. Prinz Hohenlohe zu Jagstberg und Banghard GmbH, Herr Egon Banghard, soll sich im Rahmen seiner Aktivitäten im Immobilienvertrieb in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten befinden. Ein großer Bauträger soll bereits die Zwangsvollstreckung in Millionenhöhe betreiben. Viele der vermittelten Immobilienbeteiligungen zeichnen sich dadurch aus, dass um der Platzierung willen jegliche vernünftige Beratung unterblieb. Auf die Gesellschaft bzw. auf Herrn Banghard dürften daher erhebliche Schadensersatzforderungen zukommen.
Herr Banghard wurde zwischenzeitlich auf Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen. Herrn Banghard wird schwerer Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf der HOBA-Aktien vorgeworfen.
Bavaria Trading Company, Dortmund
Wie der DFI Gerlach Report meldete, befindet sich der Geschäftsführer Andreas Schmidt in Untersuchungshaft, Horst Hesselmann wird per Haftbefehl gesucht. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die Gesellschaft hat Kapitalanlagegeschäfte ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben. Als Treuhänderin war eine Firma Euro American Trading Bank in New York beauftragt, die nach Recherchen des DFI nicht existierte.
Behring
Am 19.10.2004 wurden Dieter Behring und weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft genommen. Behring wird verdächtigt, tausende Anleger mit hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere 100 Millionen Franken betrogen zu haben. Die Presse berichtete, dass er auch der Geldwäscherei verdächtigt werde.
BFI Bank
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters gibt es keinen Investor, der ernsthaft an einer Übernahme der BFI Bank interessiert wäre. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters herrschte in der BFI Bank eine totale Misswirtschaft. Die Geschäftsleitung war nicht einmal in der Lage, ordnungsgemäße Kreditakten zu führen. Außerdem wurden Kundengelder treuhänderisch angenommen, entgegen der Vereinbarung aber nicht treuhänderisch verwaltet, sondern mit dem Vermögen der BFI Bank vermischt. Dadurch wurde der Tatbestand der Untreue erfüllt. Die BFI Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 220 Mio € angehäuft. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich einige Jahre dauern. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse können Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Geschäftsleiter der BFI Bank geltend gemacht werden. In dem uns vorliegenden Lagebericht zur Bilanz 2001 befindet sich der Hinweis des Vorstands, dass die Fortführung der Bankgeschäfte ernsthaft gefährdet ist. Dennoch wurden weiter Anleger eingeworben. Viele Anleger haben über die BFI Bank Immobilienfondsanteile erworben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 387/02) können Einwendungen gegen die Fondsgesellschaften aus Falschberatung auch der BFI Bank entgegengesetzt werden, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn das Darlehen und die Fondsbeteiligung vom gleichen Vermittler angeboten wurden. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Zahlungen an die finanzierende Bank verweigert werden können.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bfi-kunden.de Die BFI Bank hat sich nun bereit erklärt, die Anteile an den Sachwert-Plus-Fonds zurückzunehmen und auf die gewährten Darlehen zu verzichten. Nach diesem ersten Erfolg wird sich die Kanzlei nun den anderen Produkten der BFI Bank und den entsprechenden Klagen zuwenden.
BkmU Bank AG
Über das Vermögen der BkmU Bank AG in Berlin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartwig Albers in Berlin bestellt.
Die Bank ist zahlungsunfähig. Ca. 2.133 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von mehr als 273 Mio. € angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde am 31. August 2002 unter dem Aktenzeichen 101 IN 2398/02 eröffnet. Die Bank hatte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 24.557.949,60 € ausgegeben. Mit Bescheid vom 26. April 2002 wurde die Erlaubnis der BkmU Bank zum Betreiben von Bankgeschäften durch das Aufsichtsamt aufgehoben. Am 6. Mai 2002 war bereits ein Moratorium erlassen worden. Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EDB) sichert nur sogenannte Einlagen (z. B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen, Aktien u. a. unterliegen nicht der Einlagensicherung. Schadensersatzansprüche können beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Kunden erheben massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Bankinstituts. Ob Ansprüche geschädigter Anleger gegen die Verantwortlichen persönlich geltend gemacht werden können, wird von der Kanzlei geprüft.
Bloomfield AG/Rosenberg & Oppenfield AG, Zürich
In Zürich ist die Bloomfield AG ansässig, die bereits seit einigen Jahren mit aufdringlicher Telefonwerbung in Deutschland Kunden sucht. In den Vorgesprächen bezeichnet sich die Bloomfield AG als Börsenspezialist mit besten Verbindungen zu renommierten Brokerhäusern. In einem uns bekannten Fall hatte der so geworbene Kunde einen Betrag von etwa 1.200.000,00 DM zum Börsenhandel zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 3 Monaten wurde das Konto auf Null reduziert. Bei Betrachtung der Kontoauszüge wurde festgestellt, dass das Konto mit exzessiven Kommissionen belastet wurde. Mit einer Gebührenbelastung von fast 900.000,00 DM (!) hatte der Kunde natürlich keine Chance, Gewinne zu erzielen. In den 3 Monaten hatte die Bloomfield AG über den von ihr beauftragten Broker das Kundenguthaben derart be"handelt", dass praktisch das gesamte Geld bei der Bloomfield AG verblieb. Und dies, obwohl dem Kunden vor Einzahlung schriftlich von der Bloomfield AG bestätigt wurde: "Bessere Konditionen finden Sie nirgendwo". Die Staatsanwaltschaft Zürich führt Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Bloomfield AG wegen Betrugs und anderer Delikte. Anlegern wird geraten, sich an die Bezirksanwaltschaft Zürich zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Auf den Kontoauszügen der Anleger wird eine Münchener Firma als "Your representative" angegeben, obwohl die Anleger mit dieser Gesellschaft keinerlei vertragliche Beziehung haben. Diese Gesellschaft erhält von dem amerikanischen Broker Rückzahlungen den den Kunden berechneten exzessiven Kommissionen. Auch dadurch wird deutlich, dass der Kunde von Beginn an keine Chance auf einen Gewinn hat und sein Kapital nur dazu dient, zwischen den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt zu werden.
Böckmann
Böckmann - ein "Anlageprofi", der unter verschiedenen Gesellschaften auftrat, wie Böckmann & Ratte GbR, GIB-Investment-Beratung GmbH, KFTG-Böckmann Finanzdienstleistungs- und Terminhandelsgesellschaft KG, Net-Worth-Trading u. a. Die Kunden erleiden einen regelmäßigen Totalverlust ihrer Geldanlage.
Bond & Future
Gegen die Verantwortlichen der Bond & Future wird seitens der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und Verleitung zu Börsengeschäften ermittelt. Die Kundenguthaben wurden systematisch und planmäßig in eigene Einnahmen umgeschichtet, Gewinnaussichten bestanden von vornherein nicht. Die angelegten Kundenguthaben wurden nicht einmal an der Börse platziert. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten liegen der Kanzlei bereits vor.
BVT Gruppe
In einzelnen geschlossenen Immobilienfonds der Münchner BVT-Gruppe sind Anleger derzeit aufgefordert, auf Gesellschafterversammlungen den Sanierungskonzepten zur Rettung der Fonds zuzustimmen. Es wird mit der Angst der Anleger über die Haftungslage bei Wegfall des einzig persönlich haftenden Gesellschafters gespielt. Eine oHG-Haftung der Anleger bei Wegfall des Komplementärs ist unwahrscheinlich. Gefahr droht für BVT-Anleger von anderer Seite. Sofern Anleger aufgefordert werden, "Nachschüsse" an die Fondsgesellschaft zu leisten, raten wir dazu, anwaltlichen Rat einzuholen. Nach der Rechtsprechung sind die Anleger nicht dazu verpflichtet Rückzahlungen zu viel erhaltener Ausschüttungen oder Nachschusszahlungen zu leisten, auch wenn die Fondsgesellschaft sich in Insolvenzgefahr befindet. Dies selbst dann nicht, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn ein entsprechender Gesellschafterbeschluss vorliegt. Anleger, die aktuell zu Gesellschafterversammlungen ihrer Fondsgesellschaft eingeladen werden, sollen unbedingt Rechtsrat einholen, da zu befürchten ist, dass die Anleger von Banken und dem Fondsinitiator ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden um marode Fondsgesellschaften weiter am Leben zu halten. Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung unterliegen einer sehr kurzen Frist!
Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG
Bei der Betrachtung des Geschäftsberichts 2003 fällt auf, dass die Gesellschaft bei unglaublichen Mittelabflüssen praktisch kein Anlagevermögen aufweist. Einem betrieblichen Ertrag von 1.847.000,00 € stehen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 35.515.000,00 € gegenüber! In den Erläuterungen heißt es dazu knapp, dass diese sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 27.614.000,00 € zu einem Großteil auf Vertriebsübernahmekosten entfallen. Bei einem offenbar eingeworbenen Kapital in Höhe von 42 Mio. € hat die Gesellschaft ein Anlagevermögen von minimalen 2.1000.000,00 €, bei dem es sich um "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" handelt. Aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2004 ist ersichtlich, dass praktisch kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei einem gezeichneten Kapital von 107 Mio. € findet sich ein Anlagevermögen von nur 1 Mio. €! Die Gesellschaft hat also so gut wie keine Investitionen vorgenommen.
CBB Holding AG
Die CBB sieht sich selbst ohne Nachschüsse als zahlungsunfähig an. Die Bankverbindlichkeiten liegen in der Größenordnung von fast 800 Mio. €. Die ausgewählten Objekte waren überteuert sowie schlecht vermietet und verwaltet. Der Vorstand hat Sanierungsvorschläge unterbreitet, deren Durchführbarkeit nicht schlüssig erscheint. Die CBB Holding AG ist im August 2000 aus der Concordia Bau und Boden AG hervorgegangen. Seit 1995 bestehen massive Liquiditätsprobleme. Die Schweizer Erb-Gruppe, die mit 49,8 % an der CBB Holding AG beteiligt ist, hat beträchtliche Beträge in die CBB investiert. Die Geschäftsführung der Gesellschaften Nr. 3 und 4 haben angekündigt, die Rückzahlung der Ausschüttungen zu verlangen, da es sich hierbei um Entnahmen gehandelt habe. Für die Gesellschaften wurde zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt, so dass mit einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter gerechnet werden muss. Die Gesellschafter sollten prüfen lassen, ob sie tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn kein Hinweis erfolgt ist, dass es sich um eine Kapitalrückzahlung mit Wiederaufleben der Haftung handelt und die Gesellschafter deswegen die Ausschüttungen in gutem Glauben erhalten haben.
Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K.
Die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K. in Inzell schloss mit ca. 200 Kunden Verträge über eine Gesamtsumme von ca. 1,7 Mio. €, die auf das Treuhandkonto der Steuerkanzlei Schabik und Hast einbezahlt wurden, ab. Die Vermittlung erfolgte über die Firmen Cura Unternehmensberatung Heisler & Leinz GbR und die Mittelständische Systemberatung GmbH Machartzki. In sämtlichen Fällen stellte die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K. den Kunden in Aussicht, dass bei einer Überweisung einer Geldanlage auf die Konten der Chiemgauer Vermögensberatung Kurt Burkl e.K. nach ca. 4 1/2 Monaten das bis zu 6 bzw. 7-fache des einbezahlten Eigenkapitals netto ausbezahlt werde. Der Gewinn sollte angeblich durch Zinsdifferenzgeschäfte erwirtschaftet werden. Dabei wusste der Inhaber Burkl von vornherein, dass keine konkrete Möglichkeit bestand, das eingesammelte Geld gewinnbringend anzulegen und nach der in Aussicht gestellten Zeit vielfach vermehrt an die Kunden auszuzahlen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein ist das eingezahlte Kapital auch nicht gewinnbringend angelegt worden. Herr Kurt Burkl wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten beschlagnahmt. Die Ansprüche der Geschädigten können mittels zivilrechtlicher Arreste gesichert werden.
CIL, Berlin
Die CIL wurde durch Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen aufgefordert, ihre nicht erlaubten Finanzkommissionsgeschäfte einzustellen. Die CIL warb über Jahre hinweg unaufgefordert durch Telefonverkäufer ahnungslose Kunden zu Börsengeschäften an. Die Kunden wurden dabei massiv getäuscht. Dem Unwesen der CIL wurde damit (hoffentlich) ein Ende bereitet.
Cinerenta/Investor Treuhand/Mario Ohoven
Den Anlegern der Cinerenta Medienfonds I bis III wurde eine Beteiligung u.a. mit dem Verkaufsargument "garantierte Rückzahlung durch Versicherung", d.h. durch Hervorhebung der Erlösausfallversicherung schmackhaft gemacht. Laut Prospekt sollte das "Sicherheitskonzept" auf der Erlösausfallversicherung als zentraler und vertrauensbildender Stützpfeiler basieren. Die Cinerenta sollte sich erst dann an einer Filmproduktion beteiligen, wenn mindestens 80% der Produktionskosten durch Garantien gedeckt sind. Bei dem Cinerenta Medienfonds I sollte dieses Risiko der Versicherer AIG (American Insurance Group) sowie bei den Cinerenta Medienfonds II und III der Versicherer NEIS (New England International Surety Inc.) mit Sitz in Panama versichern. Obwohl bereits 1997 das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und die amerikanische Aufsichtsbehörde SEC vor der Versicherungsgesellschaft NEIS als Scheinversicherungsgesellschaft bzw. als Beteiligte in einem Schneeballsystem gewarnt hatte und trotz des branchenbekannten Risikos, dass Versicherungen grundsätzlich nicht freiwillig zahlen und prozessual erheblicher finanzieller Aufwand notwendig sein kann, die Versicherungsansprüche gegen den Versicherer im Ausland durchzusetzen, war im Prospekt kein entsprechender Hinweis vorhanden. Auch von ihren Anlagevermittlern und -beratern wurden die Anleger nicht auf diese Risiken hingewiesen. Die Fonds haben nun erhebliche Probleme, ihre Ansprüche auf den Erlösausfall gegen die Versicherung durchzusetzen. Der Mittelverwendungskontrolleur, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hemmelrath, soll die Versicherung vorher geprüft und für gut befunden haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges gegen den Initiator (Ohoven) und den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit den Fonds Cinerenta II und III eingeleitet, für die 215 Millionen Euro eingesammelt worden waren. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte für einen Anleger eines anderen Filmfonds, bei dem das Verlustrisiko ebenso durch eine Erlösausfallversicherung beschränkt sein sollte, vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwirken, wonach diese zum vollen Schadensersatz an den Anleger verurteilt wurde. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte ein Prospektprüfungsgutachten erstellt, in dem die falschen Risikodarstellungen im Verkaufsprospekt des Filmfonds nicht beanstandet worden waren. Dort war behauptet worden, das maximale Verlustrisiko liege bei 21,6 %, da eine Erlösausfallversicherung bestünde. Die Risiken, dass Erlösausfallversicherer jedoch oft kleine Firmen sind, bei denen im Schadensfall leicht Insolvenz drohen kann und die Tatsache, dass umfangreiche Ausschlussklauseln in solchen Versicherungsverträgen vorgesehen sind, wodurch sich die Durchsetzung einer Schadensersatzleistung im Falle des Erlösausfalls in der Praxis problematisch gestaltet, blieben im Prospekt unerwähnt. In den Gesellschafterversammlungen am 19./20.10.2004 in München wurde nunmehr bekannt, dass möglicherweise auch noch die Aberkennung der Verlustzuweisungen des Fonds Cinerenta III droht. Im schlimmsten Fall haben die Gesellschafter mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen. Die Anleger der Cinerenta Medienfonds sollten daher durch einen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Anlagevermittler, den Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur, den Prospektprüfer sowie weitere Beteiligte prüfen lassen. Die Schadensersatzansprüche können bereits zum 31.12.2004 verjähren! Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Filmfondsbeteiligungen ist übrigens von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt (allerdings sollte die Deckungsanfrage unbedingt einem im Anlagerecht versierten Rechtsanwalt überlassen werden).
Copro Media AG, CP Medien AG, KC Medien AG
Die Hamburger Fondsanalysten Fondscope hatten nach einer Analyse des geschlossenen Medienfonds MBF 02 wegen des außerordentlich negativen Chancen-Risiko-Verhältnisses bereits im Juli 2003 vor einer Beteiligung gewarnt: da Sicherungsinstrumente fehlten, sei das Verlustrisiko für die Zeichner in nur unzureichendem Maße begrenzt. Im ungünstigsten Falle verliere der Anleger bis zu 100 % seiner Einlage. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei neben dem Fehlen einer überzeugenden Investitionsstrategie nicht zuletzt die negative Bewertung des Fondsmanagements: die Leistungsbilanz der CP Medien AG ergebe bei dem Vorgängerfonds des MBF 02 teils erhebliche Unterschreitungen der Planwerte. Daraus resultieren u.U. nicht nur Prospekthaftungsansprüche des Anlegers, sondern auch Ansprüche gegen den Anlagevermittler: Anleger, denen diese Negativbeurteilung von ihrem Vermittler verschwiegen wurde, können ihren Anlagevermittler bzw. -berater daher ggf. auf Schadensersatz verklagen. Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Beitritt, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler verjähren innerhalb von drei Jahren.
DAT Finance AG
Die DAT Finance AG aus Trübbach (CH) vertrieb in Deutschland so genannte "Investment-Anlagen mit Bankgarantie und Gewinnbeteiligung". Die den Kunden versprochenen Inhaberschuldverschreibungen wurden zum Teil gar nicht erst herausgegeben. Oder sie wurden von den Kunden wieder zurückgefordert, wenn diese ihre Investitionen zurückverlangten, ohne dass es dann jedoch zu Kapitalrückzahlungen kam. Der deutsche Hintermann wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen den schweizerischen Verwaltungsrat der DAT Finance AG läuft in der Schweiz ein Strafverfahren.
DBVI AG
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 der Fonds 1 und 2 verlief völlig chaotisch. Die Geschäftsführung war nicht einmal in der Lage, die Abstimmungen der beiden Fonds getrennt durchzuführen. Während eine Abstimmung bezüglich des Deutschlandfonds 1 stattfand, war an der Leinwand die Beschlussfassung für den Deutschlandfonds 2 eingeblendet. Die Anträge von Gesellschaftern wurden nicht behandelt. Ein Gesellschafter hatte beantragt, dass die in der Versammlung gestellten Fragen ausführlich protokolliert und an die Gesellschafter versandt werden. Der Treuhänder der Gesellschaft stimmte gegen diesen Antrag (!), obwohl dieser eindeutig im Interesse der Gesellschafter lag und für die Gesellschaft weder Mühe noch Aufwand mit sich gebracht hätte. Es ist zweifelhaft, ob der Treuhänder im Interesse seiner Treugeber, nämlich der Gesellschafter, handelt. Auch andere Fragen der Anwesenden wurden nur ausweichend oder gar nicht beantwortet. Der Geschäftsführer musste auf drängendes Nachfragen zugeben, dass er (angeblich persönlich) an Herrn Tannhuber einen hohen Betrag bezahlt hatte, damit ihn dieser (angeblich) von der persönlichen Haftung im Innenverhältnis freistellt. Hier besteht also eine ganz klare Abhängigkeit des Geschäftsführers. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Vorstand der DBVI AG zugleich auch bis vor einem halben Jahr Geschäftsführer der Mietgarantin (Bayernland) war. Die entsprechende Frage eines Gesellschafters wurde zunächst falsch beantwortet und die Tatsache erst auf Nachhaken zugegeben. Die Gesellschafter sollten sich darüber Gedanken machen, ihre Rechte wahrzunehmen. Andernfalls steht zu befürchten, dass durch die Vollmachtsmehrheit des Treuhänders auch künftig jede Transparenz der Gesellschaftsangelegenheiten fehlen wird. Die Kanzlei hat gegen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit beim Landgericht München eingereicht.
DCM Capital Management Inc./Drittenpreis
Hermann Drittenpreis, der sich derzeit wegen dringenden Verdachtes des gewerbsmäßigen Betrugs in U-Haft in der JVA Augsburg befindet, gründete bereits 1998 die Firma Trust Vermögensverwaltungs-GmbH, die im Jahr 2000 umfirmierte in die Firma DCM Drittenpreis Capital Management GmbH. Im Jahr 2001 gründete Hermann Drittenpreis die Firma DCM Capital Management Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands. Kunden sollten sich an der Firma DCM Inc. unmittelbar durch Erwerb von Anteilsscheinen, d. h. durch stimmrechtlose Inhaber-Aktien, beteiligen und so am Gesellschaftszweck der Firma DCM, Gesellschaftsgelder "renditeträchtigen Kapitalanlagen zuzuführen", teilhaben. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob bzw. in welcher Größenordnung es der Staatsanwaltschaft Augsburg im Rahmen ihrer Ermittlungen gelang, werthaltige Vermögenswerte zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu sichern. Wie die StA Augsburg ankündigte, wird Akteneinsicht Mitte/Ende Juli gewährt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Zeitraum etwaige, gesicherte Vermögenswerte bekannt gegeben werden. Den Geschädigten obliegt es, schnellstmöglich auf die Gelder per Arrest Zugriff zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wird keinesfalls eine Verteilung der Gelder an die Geschädigten vornehmen. Dies ist den Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg vorbehalten, wobei im Arrestverfahren, d. h. der Sicherung von vorhandenen Vermögenswerten durch die Geschädigten, das Prioritätsprinzip gilt.
Deep Sea Exploration Plc.
Die Firma Deep Sea Exploration Plc. weckt das Interesse der Anleger mit der Bergung von Schiffswracks und der Unterwasserschatzsuche. Anleger könnten Aktien an der Deep Sea Exploration Plc. erwerben. Laut einem Zeitungsbericht stammen 80 % der etwa 1.800 Aktionäre aus Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betruges einleiten. In den Geschäftsräumen wurden aufgrund des Untersuchungsbeschlusses Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Verdacht, dass die vereinnahmten Anlegergelder nicht für Maßnahmen zur Realisierung des vorgegeben Geschäftszwecks verwendet wurden.
De Medici Invest Ltd.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der genannten Gesellschaft. Das Polizeipräsidium Düsseldorf führt zur Zeit eine Befragung der Anleger durch. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die Behörden in Luxemburg haben Konten zur Rückgewinnungshilfe beschlagnahmt. Die Anleger müssen ihre Forderungen zivilrechtlich mit einem Rechtsanwalt sichern, da die Staatsanwaltschaft keine Gelder verteilt.
Deutsche Internet AG
Die Gesellschaft plant angeblich eine Kapitalerhöhung auf 5 Mio. € und wirbt Anleger durch unverlangte Telefonanrufe an. Dieses sogenannte "Cold-Calling" ist bereits seit 1998 durch Verfügung des Bundesaufsichtsamtes verboten worden.
Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)
Die Deutsche Mentor für Finanzen e. K. bot die Zeichnung von Genusskapital an, das die Anleger trotz Kündigung und Fälligkeit nicht zurückerhalten haben. Die DMFF platziert zurzeit eine Anleihe in der Größenordnung von € 100 Mio. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) die DMFF zur Auskunft und Offenlegung ihrer Anleger aufgefordert hat, da die DMFF offenbar das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft ohne entsprechende Erlaubnis betreibt.
Die Staatsanwaltschaft Fulda führt Ermittlungen wegen Betrugs. Zwischenzeitlich liegen der Kanzlei bereits zivilrechtliche Schadensersatzurteile gegen den Inhaber der DMFF vor.
Domes AG
Die Gesellschaft in der Schweiz verspricht - natürlich gegen Vorkasse - die Vermittlung von Bankgarantien einer internationalen Großbank zum Zwecke der Sicherung von Krediten. Ein von der Kanzlei vertretener Kunde zahlte im August 2002 € 50.000,00 für diese Besorgung. Die Bankgarantie sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen vorliegen. Der Kunde wartet bis heute auf die versprochene Bankgarantie. Als er die € 50.000,00 zurückforderte, bestritt die Domes AG, das Geld erhalten zu haben, obwohl eine unterzeichnete Quittung vorliegt. Hier zeigt sich wieder: Keine Vorkasse bei angeblichen Kreditvermittlungen!
Dr. Ulrich AG, Düsseldorf
Ausweislich einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 27.10.2000 wird gegen die Verantwortlichen der Dr. Ulrich AG in Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren geführt. Durch unerbetene Telefonanrufe wurden die Kunden zum Erwerb von Aktien verleitet. Nach dem Stand der Ermittlungen wurden die Anleger über den Wert von geplanten Investitionen in Immobilien, die zu erwartenden Renditen und die Entwicklung der übernommenen Aktienkurse getäuscht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Konten der Dr. Ulrich AG mit erheblichen Guthaben gepfändet. Anleger können daher gegebenenfalls im Wege des Arrestes ihre Schadensersatzforderungen sichern.
Dreiländer-Fonds (DLF), Kapital-Consult (KC), AWD
Von dem Stuttgarter Initiator Walter Fink bzw. der Stuttgarter Gesellschaft Kapital-Consult GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Walter Fink ist, wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Dreiländer-Fonds aufgelegt. Vielen Anlegern wurde versprochen, dass die Anteile nach einigen Jahren wieder veräußerlich seien und mit sicheren Renditen kalkuliert werden könne. Insbesondere beim Fonds 94/17, dem größten der Fonds (im Jahre 1996 Erhöhung des Volumens von 1,6 Mrd. DM auf 2,2 Mrd. DM) haben sich u.a. die Mieteinnahmen seit der Insolvenz des Hauptmieters Stella AG drastisch verschlechtert. Die ursprünglich vereinbarte Fixmiete war für die Musicalbranche nicht üblich und die vereinbarte Jahresmiete zu hoch. Auf diese Tatsachen hätte der Anleger im Emissionsprospekt hingewiesen werden müssen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Walter Fink wegen des Verdachts der Veruntreuung ermittelt und die Geschäftsräume durchsucht wurden. Die AWD in Hannover, die als einer der Hauptvermittler fungierte, ist zwischenzeitlich wegen Falschberatung (Unterlassung einer wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung und unterlassene Inkenntnissetzung des Anlegers von der negativen Berichterstattung in der Wirtschaftspresse) zum Schadensersatz verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover wurde nunmehr vom OLG Celle bestätigt (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2002 des OLG Celle vom 15.08.2002). Sofern der Anleger die Kapitalanlage z.B. über die Berliner Bank fremdfinanziert hat, ist ggf. auch eine Haftung der Bank zu prüfen.
Drexel Management GmbH, Düsseldorf
Bis ca. Herbst 1999 warb die in Düsseldorf ansässige Firma Drexel Management GmbH ahnungslose Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die angebliche Geldanlage sollte über die Drexel Global Inc. mit Sitz in den Niederlanden und Großbritannien erfolgen. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht um an der Börse zugelassene Broker, sondern um Briefkastenfirmen, die keine Geschäftstätigkeit ausübten. Die Kunden erhielten fingierte Phantasiekontoauszüge, ihre Guthaben wurden planmäßig unterschlagen. Die Namen der Hauptverantwortlichen sind bekannt; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betruges dauern noch an. Das BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hat am 13.04.2000 den Entschädigungsfall hinsichtlich der Fa. Drexel Management GmbH festgestellt. Die Geschädigten können daher eventuell mit einer staatlichen Entschädigung nach dem ESAEG rechnen! Zu beachten ist hierbei, dass für die Anmeldung der Ansprüche Fristen laufen!
Duesenberg Financial Group Inc.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits Anklage gegen die vier Hauptverantwortlichen erhoben, darunter ein Rechtsanwalt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kunden planmäßig über die Verwendung des eingesetzten Kapitals getäuscht. Von Anfang an war vorgesehen, die eingenommenen Kundengelder zu "verwirtschaften" und durch Kommissionen und Gebühren für sich selbst zu vereinnahmen. Das zwischenzeitlich ergangene Urteil haben wir bei der Staatsanwaltschaft angefordert.
Econ-Air
Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. Bei Betrachtung des Prospekts fällt auf, dass, obwohl die Gesellschaft erst 1998 gegründet wurde, bereits für das Jahr 2000 Überschüsse in Höhe von ca. 8 Mio. DM bei "realistischer/optimistischer Betrachtung" prospektiert wurden. In dem Prospekt heißt es an anderer Stelle, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft "nicht von Patenten abhänge". Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesellschaft über keinerlei Patente verfügte. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Unternehmenskonzeption je eine realisierbare Geschäftsgrundlage besaß. In erster Linie ging es wohl um die Anwerbung von Anlegerkapital ohne Rücksicht auf die Durchführbarkeit des Geschäftsbetriebs. Wir prüfen daher Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat persönlich wegen falscher Prospektangaben. Zwischenzeitlich wird eine Nachzahlung für eine Auffanggesellschaft eingeworben. Angeblich sollen die Anleger bei Nichtzustandekommen des Konzepts ihr Geld zurückerhalten. Ähnliche Gestaltungen sind schon aus der Vergangenheit, insbesondere von der WABAG-Gruppe, bekannt. Trotz entsprechender Zusicherung wurden die geleisteten Gelder nicht zurückbezahlt.
ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset Management
Gegen die Verantwortlichen der Winterthurer Erbgruppe ist eine Strafuntersuchung der Schweizer Behörden eingeleitet worden. Vorabklärungen haben erhebliche Verdachtsmomente ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat Beweismaterial sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung und Vermögensdelikte. Unter anderem geht es um den Verbleib von 400 Millionen Schweizer Franken, die in Beteiligungen wie CBB sowie die Londoner Finanzgesellschaft EBC Asset Management investiert wurden.
ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH Das Bundesaufsichtsamt hat bzgl. vorbezeichneter Firma den Entschädigungsfall festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat eine Entschädigung gegenüber den Anlegern abgelehnt. In einem anderen Entschädigungsfall (Euro Pacific KG) haben wir Klage beim Landgericht Berlin gegen die EdW eingereicht.
Euro-American
Die Firma Euro-American Beteiligungsvermittlungsgesellschaft mbH, die im Februar 2001 in Euro-American Wertpapierhandelsgesellschaft mbH umfirmierte, vermittelte seit einigen Jahren Aktien der am NASDAQ-OTC-Markt notierten Firma Sangui BioTech. Abgesehen davon, daß es die Verantwortlichen und Mitarbeiter der Firma Euro-American unterließen, ihre Kunden über die besonderen Gefahren und Eigenschaften des OTC-Marktes aufzuklären, täuschten sie die Kunden in den vergangenen Monaten vorsätzlich über Aktivitäten der Firma Sangui. Infolge dessen wurden den Kunden die Aktien der Firma Sangui zu Phantasiepreisen verkauft. Den Kunden wurde beispielsweise mitgeteilt, die Firma Sangui BioTech beabsichtige, einen Lizenzvertrag mit Beiersdorf abzuschließen, sodass der Wert der Aktien bei Bekanntwerden der Zusammenarbeit in die Höhe schnellen würde. Diese Aussage ist nachweislich falsch. Auch wurden Kunden der Firma Euro-American Aktien zu Phantasiepreisen veräußert, mit der Begründung, die Aktien würden an der Börse in Singapur notiert, sodass die Aktien auf garantierte US$ 8,00 steigen würden. Zuletzt versuchten Mitarbeiter der Firma Euro-American ihre Kunden zu überreden, die Aktien der Firma Sangui in Aktien der Firma Proteo, einer von den Verantwortlichen der Firma Euro-American gegründete Biotech-Firma, umzutauschen. Auch in diesem Falle wurden die Kunden vorsätzlich getäuscht. Die geschädigten Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die Firma Euro-American geltend machen.
EURO Pacific Securities Service GmbH & Co. KG (EuPac)
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) hat den Entschädigungsfall bei der EuPac festgestellt und im Bundesanzeiger Nr. 176 am 16.09.2000 veröffentlicht. Dies bedeutet, dass nach Feststellung des BaKred die EuPac nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Kunden daher einen Anspruch auf Entschädigung gegen die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen). Eine Klage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Excon GmbH/Inc., Dörflinger
Über die Briefkastengesellschaften Excon GmbH, Excon Inc., FFB Dörflinger GmbH und andere Gesellschaften wurden über Jahre Kunden für angebliche Börsengeschäfte zu erheblichen Investitionen verleitet. Eine Geldanlage erfolgte jedoch nicht, der vermeintliche Börsenhandel wurde mit fingierten Kontoauszügen "belegt". Die Verantwortlichen sind namentlich bekannt und seit kurzem liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Die Beschuldigten befinden sich allerdings sämtlich auf freiem Fuß.
FAB/Immediate Entertainment Group Inc.
Seit einigen Jahren vertrieb die FAB GmbH Beteiligungen an der Fa. Immediate und anderen Unternehmen. Die Anleger haben keinerlei Nachweis über eine sinnvolle und ernsthafte Geschäftstätigkeit; in sinnlosen Rundschreiben ist nur die Rede von Fusionen und Verschmelzungen, Aktientausch und ähnlichem Humbug. Der Verbleib der Anlegergelder ist völlig ungeklärt.
Falk Gruppe
Am 02.03.2005 fand die Gesellschafterversammlung für 25 Falk Immobilienfonds statt. Im Vorfeld der Versammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass sie im Falle der Ablehnung des angeblichen Sanierungskonzeptes für die Schulden persönlich haften würden! Diese Behauptung ist absolut falsch. Die Firma Falk und auch der Treuhänder haben zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine automatische Umwandlung der KG in eine OHG mit der persönlichen Haftung gibt. Die Anleger haben bei der Versammlung nicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Falk, dem Management, dem Treuhänder u. a. Personen verzichtet. Insbesondere beim Falk Fonds 80 besteht eine Sondersituation: Dort wurde im Prospekt vom August 2004 eine so genannte Platzierungsgarantie abgegeben. Das bedeutet, dass die Mietgarantin dafür garantiert, das Fondsvolumen (90 Mio. €) einzubezahlen, wenn sich nicht entsprechend viele Anleger beteiligen. Dieser Garantiefall ist eingetreten, da nur 45 Mio. € eingeworben werden konnten. Die Mietgarantin kann nun aber nicht bezahlen. Die offensichtlich bereits bei Fondskonzeption vermögenslose Mietgarantin hat für diese wertlose Garantie eine Gebühr in Höhe von 1 Mio. € erhalten! Die Falk Gruppe hat eine "Komplementärvergütung" in Höhe von ca. 8 Mio. € kassiert, die Steuerberater fast 3 Mio. € (!), obwohl der Fonds nur etwa die Hälfte des konzeptionierten Volumens einwerben konnte. Die Banken haben das Sanierungskonzept der Sanierungsberater der Falk Gruppe offenbar abgelehnt. Alle vier Gesellschaften der Falk Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Nicht die Immobilienfonds selbst sind deswegen insolvent, sondern nur deren jeweiliger Komplementär. Einige Fonds sind vielleicht zu retten, andere haben eine erhebliche Unterdeckung. Jeder Fonds muss gesondert geprüft und beurteilt werden.
Falk Zinsfonds
Seit Monaten haben wir den Anwalt des Zinsfonds (Dr. Schiessl) aufgefordert, verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegenüber den Prospektverantwortlichen zu ergreifen. Noch vor kurzem lehnte Herr Dr. Schiessl dies ab und behauptete, es bestehe dafür keine Notwendigkeit, außerdem sehe er keine Prospektfehler. Ganz kurz vor Eintritt der Verjährung hat Herr Schiessl nun doch die Anleger angeschrieben und zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen geraten. Auch? dies haben wir für unsere Mandanten schon vor etlichen Wochen getan. Die Aufforderung des Herrn Schiessl dürfte viel zu spät kommen, in der Kürze der Zeit sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen kaum noch durchführbar. Herr Schiessl hätte die Zinsfonds-Gesellschafter allerspätestens Anfang August entsprechend informieren müssen, da eine entsprechende Vorlaufzeit erforderlich ist (Anfrage Rechtsschutzversicherung, Mandatsverhältnis mit dem Anwalt usw.). Herr Schiessl hatte am 23.06. in unserer Kanzlei nachgefragt, gegen wen wir verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifen! BHW Bank und andere Kreditinstitute: Falls der Anteilserwerb finanziert wurde, besteht für die Anleger vielleicht die Möglichkeit, die Rückzahlung des Kredits zu verweigern, die bisher geleisteten Zahlungen zurückzuverlangen und den Fondsanteil auf die Bank zu übertragen. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2004 entschieden, dass ein Anleger, der bei Fondsbeitritt getäuscht wurde, seine Beteiligung über einen Treuhänder erwarb oder in einer Haustürsituation abschloss, die vorgenannten Rechte geltend machen kann. Erstes Urteil in Sachen Falk Fonds
Falk Zinsfonds GbR zur Rückzahlung der vollen Einlage an den Anleger verurteilt
(Az. 10 O 2211/05 des LG München I, Urt. v. 17.08.2005) Hintergrund: Der Kläger hatte seine Beteiligung an der Falk Zinsfonds GbR im letzten Jahr zum 31.12.2004 gekündigt. Diese Kündigung wurde ihm von Falk mit den Worten bestätigt: "Ihr Kündigungsschreiben vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung zum 31.12.2004. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto überweisen. (...)" Die von der Kanzlei Schiessl & Partner vertretene Falk Zinsfonds GbR hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Kläger hätte nur einen Anspruch auf das Abfindungsguthaben, das nahe Null ist. Das Gericht sah in der Kündigungs- und Rückzahlungsbestätigung ein Schuldversprechen und gab dem durch die Kanzlei Mattil & Kollegen vertretenen Anleger Recht. Die Kanzlei wird heute für weitere von ihr vertretene Anleger vergleichbare Urkundenklagen bei Gericht einreichen. Anleger, die Ihre Beteiligung am Zinsfonds im Jahr 2004 kündigten, wurde die Kündigung regelmäßig mit dem genannten Wortlaut (Kündigungstermine zum 30.9.04/31.12.04/31.3.05/30.6.05) bestätigt. Die heutige Entscheidung des Gerichts gibt jenen Anlegern Hoffnung, ihre volle Beteiligung zuzüglich Zinsen zurückzuerhalten.
FBM AG
Die Fa. FBM Vermögensverwaltung AG in Zürich bietet vor allem deutschen Kunden einen sog. "flexiblen Aufbauplan" an. Als Zahlungsziel sollten die Kunden mindestens CHF 100.000,00 anlegen, wobei ein einmaliger Betrag von CHF 1.600,00 als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen sei. Weitere Kosten entstünden bei der Fa. FBM nicht. Die Gebühren bei der Schweizer Bank sollten jährlich 0,35 % der Anlagesumme nicht übersteigen. Nach einer ersten geringen Einzahlung, etwa in Höhe von CHF 10.000,00, mussten die Kunden jedoch feststellen, dass eine Provision in Höhe von 7 % der Gesamtanlagesumme, also CHF 7.000,00, von der Einzahlung in Abzug gebracht wird. Der geleistete Betrag wird damit fast gänzlich als Gebühren einbehalten, so dass den Kunden absurd hohe Kosten entstehen. Diese Vorgehensweise der Fa. FBM ist unserer Meinung nach geeignet, die Kunden in die Irre zu führen. Die Kunden können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Einlage bzw. Schadensersatz gegen die FBM geltend machen.
FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz
Die Staatsanwaltschaft Basel ermittelt gegen die Verantwortlichen o.g. Firmen wegen des Verdachts des Betruges. Die Hauptverantwortlichen wurden in Untersuchungshaft genommen. Bislang besteht kein Nachweis, dass die Kundengelder in Südamerika oder in sonstiger Weise tatsächlich investiert wurden. Den gutgläubigen Kunden gegenüber behaupten die Vermittler, das Geld sei in einen südamerikanischen Flughafen investiert worden.
FlexA-Fonds
Die BaFin hat der FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & C. und deren Komplementärin C. S. Management GmbH untersagt, Bankgeschäfte zu betreiben. Die BaFin hat einen Rechtsanwalt eingesetzt, der die Geschäfte der Gesellschaft rückabwickeln soll. Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass auch die Aurelium Treuhandgesellschaft mbH, die das Anlegergeld aus den FlexA-Fonds-Geschäften entgegengenommen hat, ihre Geschäfte abwickeln muss.
Forum/CHD/Fin Select
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt gegen die Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Urkundenfälschung, des versuchten Scheckbetrugs und anderer Delikte. Nach den ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurden die Gelder der Anleger nicht angelegt und die ausgezahlten Renditen von Neuanlagen vorgenommen.
FPS Ltd. (Financial Planning Systems Ltd.)
Die Gesellschaft mit Sitz in London und Zweigstelle in Kehl bietet stille Beteiligungen bei einer angeblichen monatlichen Rendite von garantierten 2 % an. Die Anlage ist angeblich risikolos und abgesichert. Aus den Vertragsunterlagen ist nicht im Entferntesten ersichtlich, wie die Anlegergelder investiert werden und woraus sich eine Absicherung ergeben soll. Eine Beteiligung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung eingegangen werden.
Frankonia (Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG
Die Frankonia AG hebt in den Prospekten die Sicherheit ihrer Beteiligungsmodelle heraus. Ohne Zweifel handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Bereiche Immobilien, Venture Capital, Wertpapiere u.a. Gegenstand der Investitionen sein sollen. Bei einer unternehmerischen Beteiligung ist grundsätzlich der Begriff "Sicherheit" fehl am Platz. Dies gibt Anlass für weitere Recherchen. Über den Finanzvetrieb Futura werden nicht nur Kunden zur Anlage, sondern gleichzeitig als Berater angeworben. In der Beratung wird die Frankonia Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlusts handelt. Nach einem Bericht der Finanztest werden von den Vermittlern die Risiken bewusst verschwiegen. Anstatt des Emissionsprospekts werden nur einfache Werbeprospekte ausgehändigt. Nach der Beurteilung der Finanztest muss sich ein Anleger Sorgen um seine "Vorsorge" machen.
Fundus-Immobilienfonds/Anno August Jagdfeld
Gegen den Fondsinitiator Anno August Jagdfeld werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit dem Berliner Büro Projekt "die Pyramide" geführt. Der Prospekt des Fundus-Fonds Nr. 27 soll die vermietbare Fläche zu hoch ausgewiesen haben. Dem Fonds droht die Insolvenz, da die Mieteinnahmen des weitgehend leer stehenden Gebäudes nicht einmal die laufenden Kosten decken.
Futura Finanz AG
Der Finanzvertrieb Futura Finanz in Hof wurde Anfang Juli von der Staatsanwaltschaft Hof zusammen mit der Steuerfahndung durchsucht. Der vielfach gelobte Finanzvertrieb steht wegen seiner dubiosen Beratungspraxis bei der Stiftung Warentest auf der Liste der zweifelhaften Angebote des grauen Kapitalmarkts. Für die neu gegründete Deutsche Anlagen AG (DA) hat der Firmenchef und Gründer der Firma Futura Finanz vor kurzem den Vertrieb für geschlossene Fonds übernommen. Zu den von der Firma Futura Finanz vermittelten Produkten gehören auch die Beteiligungsmodelle der Frankonia AG.
GENOVA Capital Ltd./SAV GmbH
Die Gesellschaft betrieb ohne Erlaubnis Einlagengeschäfte und hat von mehr als 2000 Kunden ca. 31 Mio. DM entgegengenommen. Über die SAV GmbH wurden den Anlegern stille Beteiligungen an der GENOVA Capital Ltd. angeboten. Da eine feste Verzinsung versprochen war, lag das unerlaubte Einlagengeschäft vor. Das Bundesaufsichtsamt hatte bereits 1999 der Gesellschaft aufgegeben, die Verträge rückabzuwickeln. Inzwischen hat der Strafprozess gegen die Verantwortlichen begonnen. Die geschädigten Anleger können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.
German Asset Managers AG (GAMAG)
Die BaFin hat einen Abwickler für das unerlaubte Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (GAMAG) bestellt. Die GAMAG hatte laut BaFin so genannte Master- und Minizertifikate ausgegeben, die für Rechnung der Investoren in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds angelegt werden sollten. Dabei handelt es sich um das Finanzkommissionsgeschäft, für das die GAMAG keine Erlaubnis hatte. Die BaFin hatte zunächst verfügt, dass die GAMAG keine Gelder mehr für die betreffenden Zertifikate entgegennehmen dürfe, die Investitionen aufzulösen und das Geld an die Anleger zurückzuzahlen habe. Die GAMAG ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern hat die Anlegergelder auf ein Unternehmen mit Sitz auf den Bahamas übertragen. Die BaFin hat deshalb einen Abwickler bestellt. Die GAMAG hat dagegen einstweiligen Rechtsschutz beantragt, allerdings erfolglos. Laut BaFin geht es um zweistellige Millionenbeträge, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.05.2004 berichtete.
Göttinger Gruppe/Securenta
In Anschreiben an die Anleger behauptet die Securenta AG, ein Wirtschaftsprüfergutachten würde die Investition der Anlagegelder zu 88,4 % in bewertete Wirtschaftsgüter bestätigen. Wir haben dieses Gutachten angefordert, die Securenta weigert sich jedoch, uns Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Daraus kann man schließen, dass das Gutachten nicht oder nicht mit diesem Inhalt existiert. Die Göttinger Gruppe vertrieb über die Securenta Vertriebs GmbH u.a. atypische stille Beteiligungen. Den Anlegern wurde diese Investition als eine Art "Lebensversicherung" präsentiert. Über 127.000 Anleger investierten insgesamt über 700 Mio. € in die Göttinger Gruppe. Die versprochenen Ausschüttungen erfolgten jedoch nicht, ordnungsgemäß gekündigte Gesellschaftsverträge wurden nicht bedient. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Anlagebetruges gegen die Verantwortlichen der Göttinger Gruppe (sog. Schneeballsystem). Das Bankhaus Partin und die dazugehörige Securenta Bank AG wurden durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen geschlossen. Die Zukunft der Securenta und der gesamten Göttinger Gruppe ist fraglich. Die Kanzlei prüft derzeit, ob die maßgeblichen Initiatoren der Göttinger Gruppe persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Zwischenzeitlich liegen Urteile vor, die eine Rückzahlungsverpflichtung der Göttinger Gruppe/Securenta bestätigen, darunter auch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Wenn der Anleger anlässlich des Beitritts getäuscht wurde, kann er die gezahlte Einlage zurückfordern und muss sich nicht auf das Abfindungsguthaben verweisen lassen. Gegen die Vorstände persönlich liegen zwischenzeitlich ebenfalls Urteile des Oberlandesgerichts München vor.
Göttler Finanz AG
Gegen die Verantwortlichen der Göttler Finanz AG ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kleve anhängig. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Kunden von vornherein keine Chancen hatten, Gewinne zu erzielen, da die Firma Göttler Finanz AG exzessiv hohe Kommissionen berechnete. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten vor, das den Vorwurf des "churning" (Kontenplünderung durch Gebühren) belegt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen Betrugs geltend machen.
Hanseatische AG (HAG)
Die Hanseatische Elektrizitätswerk und Umwelttechnik AG (HAG) hat von 1990 bis 1996 mehrere zehntausend Anleger für stille Beteiligungen angeworben. Am 16.05.1997 wurde seitens des Vorstands Konkursantrag gestellt. Aus dem ersten Bericht des Konkursverwalters vom 03.12.1997 ergeben sich Tatsachen, wonach die HAG und die damit verbundenen Unternehmen von dem Hintermann Prof. Dr. W. und dessen Familie ausgeplündert wurden. Die Vorstände und Aufsichtsräte haben dem tatenlos zugesehen. Nach Einschätzung des Konkursverwalters wurden Anlagegelder in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM vernichtet. Bislang sind mehrere oberlandesgerichtliche Urteile ergangen, die eine Haftung der Verantwortlichen bestätigen. Die Geschädigten müssen darauf achten, dass die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrugs möglicherweise schon zu laufen begonnen hat. Zivilrechtliche Klagen wurden auch gegen die Wirtschaftsprüfer der HAG erhoben, die die Bilanzen der HAG testierten. Für einen der Geschädigten der Hanseatischen AG hat unsere Kanzlei in die Eigentumswohnung des Prof. Wagner in Davos (offizieller Eigentümer: Ehefrau Rita Wagner) vollstreckt. Die dagegen gerichtete Klage der Frau Wagner wurde abgewiesen. Die von uns vertretenen Geschädigten können sich daher auf die Verwertung der ca. SFR 1.000.000,00 werten Luxuswohnung freuen.
Helvag/GfB
Karl-Heinz K. und dessen Bruder Peter K. errichteten ab dem Jahre 1998 als Initiatoren und Hauptverantwortliche eine Firmengruppe der Helvag AG, die sie in ein völlig verschachteltes und unübersichtliches Firmengeflecht von mehr als 50 Firmen "einbetteten", um Anleger zur Hingabe von Anlagekapital zu veranlassen. Im Wesentlichen handelte es sich um zwei Anlageformen: Zum einen wurden ab dem Jahre 1998 vorbörsliche Aktien der Firma Helvag AG in Zug veräußert, zum anderen wurde eine Beteiligung an der seitens K.-H. K. initiierten Gesellschaft GfB Gesellschaft für Beteiligung an Immobilien und Unternehmen mbH & Co. KG angeboten, deren Gesellschaftszweck es angeblich war, eine Restaurantkette in Deutschland zu errichten, insbesondere jedoch Immobilien für die Restaurants zu erwerben und durch eine Betreibergesellschaft die Restaurants zu führen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Helvag-Gruppe ein. Die Anklagen sind bereits erhoben. Die meisten der Verantwortlichen der Helvag-Firmengruppe befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren wird geführt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von Straftaten des besonders schweren Falls des Betrugs sowie der Untreue, des Kapitalanlagebetrugs u. a. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat vorhandene Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Kanzlei Kärner, Mattil & Kollegen konnte bereits einen dinglichen Arrest in das beschlagnahmte Vermögen erwirken. Vorsicht: Die Vermögenswerte werden nicht von der Staatsanwaltschaft an die Gläubiger der Helvag-Gruppe verteilt, sondern sind von diesen im Wege des dinglichen Arrests auf dem Zivilrechtsweg zu sichern.
Hölter-Gruppe
Die verschiedenen Unternehmungen der Hölter-Gruppe boten auch Anlegern Beteiligungen an. Anleger, die einen Verlust ihrer Einlage erlitten haben, sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Beispielsweise die FEP Hölter Finanzvermittlung GmbH & Co. KG zahlt Einlagen an Gesellschafter trotz ordentlicher Kündigung nicht zurück. Die Ausreden des Herrn Hölter - die Abwicklung von Großaufträgen verzögert sich u. ä. - sprechen für sich. Teilweise hat Herr Hölter die Rückzahlungsverpflichtung persönlich übernommen, hält sich jedoch nicht daran.
Bei der Staatsanwaltschaft in Bochum wird ein Ermittlungsverfahren gegen Professor Hölter geführt. Die Kanzlei hat die Ermittlungsakten zur Einsicht beantragt.
Hornblower Fischer AG
Das Bundesaufsichtsamt (BaFin) hat Insolvenzantrag gegen die Hornblower Fischer AG gestellt. Hornblower Fischer & Co. Inc. mit Sitz in New York nahm den Geschäftsbereich International Brokerage & Futures wahr. Die Staatsanwaltschaft soll Vermögenswerte beschlagnahmt haben. Die Tochter Hornblower Fischer & Co. Inc., die einen Großteil der Anlegerkonten führt, ist nach Erkenntnissen der BaFin nicht insolvent.
HUP Treuhand/BUV GmbH, Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH u. a.
Die Gesellschaften behaupten die Anlage der Kundengelder in verschiedenen Projekten, darunter eine Goldförderung in Ghana, eine Vermögensverwaltung über eine amerikanische Gesellschaft namens Dorsey, Wright & Ass. Inc. sowie eine Vermögensverwaltung über einen Paladium Fund, verwaltet von der englischen Gesellschaft Guinness Flight. Über die angeblichen Investitionen liegt kein Nachweis vor. Eine entsprechende Rechnungslegung wird von den Gesellschaften HUP/BUV verweigert. Ein Anleger erfuhr von der Firma Guinness Flight, dass ihr der Paladium Fund völlig unbekannt sei. Der Vermögensverwalter Dorsey Wright bestätigte, dass er keine Kundengelder der Firma HUP verwalte. Anlegern wird dringend geraten, diese Beteiligungen zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt Ermittlungen wegen Betruges und anderer Delikte gegen die Verantwortlichen der HUP-Gruppe. Der Hauptverantwortliche wurde in Untersuchungshaft genommen. Die von uns beantragten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen noch nicht vor.
Das Strafurteil des Landgerichts Hannover liegt der Kanzlei zwischenzeitlich vor. Bernd Horst wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
IBB GmbH/Trade Direct GmbH
Die Hauptverantwortlichen der IBB/Trade Direct wurden im Februar 2000 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass allein im Zeitraum von April 1997 bis 1998 mehr als 17 Mio. Mark nicht an der Börse platziert, sondern unterschlagen wurden. Anleger sollten darauf achten, ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen geltend zu machen, da die Ansprüche einer Verjährung unterliegen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bezüglich der IBB GmbH den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hält Formulare bereit, um die Ansprüche anzumelden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn der IBB GmbH bzw. deren Verantwortlichen die Veruntreuung der Kundengelder nachgewiesen werden kann. Im Falle der Nichtplatzierung an der Börse steht dies außer Frage, im Falle der Ausplünderung des Kontos mittels exzessiver Kommissionen (Churning) muss argumentiert werden, dass es sich ebenfalls um einen Fall der Untreue handelt.
IBH
Gegen die Verantwortlichen der Firma IBH wird ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 28 Js 156/97 wegen Betrugs geführt. Die Anlegergelder wurden nicht ordnungsgemäß an der Börse angelegt und verwaltet, sondern veruntreut. Die Anleger erhielten Scheinkontoauszüge einer Phantasiegesellschaft, die einen Börsenhandel vortäuschen sollten. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liegt der Kanzlei vor.
Immorenta-GmbH
Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer Delikte geführt. Der Geschäftsführer, der inzwischen in Untersuchungshaft genommen wurde, soll Scheinrechnungen in Millionenhöhe ausgestellt haben. Sobald die Ermittlungsakte zur Einsicht vorliegt, werden genauere Details in Erfahrung zu bringen sein.
Infothek 3000
Gegen die Verantwortlichen der Infothek 3000 GmbH wird seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist bekannt. Die Gesellschaft soll u.a. unerlaubt Einlagen entgegen genommen haben, wofür nach dem Kreditwesengesetz eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die Geschäftsräume der Firma Infothek 3000 GmbH wurden durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. In der Presse wurde bereits verschiedentlich vor Geldanlagen bei der Firma Infothek 3000 GmbH, die Erträge von 100 % bei Absicherung durch Bankgarantie versprach, gewarnt. Diese Warnung hat sich bewahrheitet.
Integral Finanz AG, Enettbaden, Schweiz
Seit einigen Ja
Die Firma Admus aus Düsseldorf bietet laut ihrem Internetauftritt Anlegern den Erwerb sog. "Immobilienaktien" an und verspricht den Anlegern, Kursgewinne profitabler Immobilieninvestments zu erzielen. Diese sollen mit dem Erwerb "guter Objekte" aus Notverkäufen, Bankverwertungen und Konkursen erzielt werden. Nach Kenntnis der Kanzlei sind dort aggressive Telefonverkäufer ehemaliger Anlagebetrugsfirmen tätig. Die Kunden werden von den Verkäufern derart bedrängt und belogen, bis der Anleger nachgibt und Kapital zur Verfügung stellt. Es ist davon auszugehen, dass keinerlei Investitionen in Immobilien vorgenommen wurden. In der Tat befindet sich die ADMUS mittlerweile in der Insolvenz. Die Anleger haben Strafanzeigen wegen Betruges und anderer Delikte erstattet. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist ein Rechtsanwalt, der offenbar zur Herstellung besonderen Vertrauens eingesetzt wurde. Die Anleger sollten Schadensersatzansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte geltend machen.
AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering
Von einem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering in Dresden wurde ein so genanntes Prime Account bei der AIF Bank vertrieben. Angeblich sollte das Geld der Anleger in Aktien investiert werden. In dem Prospekt wird unter anderem behauptet, dass der sächsische Wirtschaftsdienst Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt Ermittlungen gegen Dr. Hering und weitere Verantwortliche. Eine Anlage der Kundengelder ist nicht nachgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im Juni 2002 dem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering die Erlaubnis zur Anlagevermittlung entzogen. Haftungsansprüche können auch gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Bereits aus den Unterlagen war erkennbar, dass es sich um ein Nonsensangebot handelt. Die AIF Bank mit Sitz in "Commonwealth of Dominica" verfügte nicht einmal über eine Banklizenz. Ein Vermittler ist aber verpflichtet, eine Kapitalanlage zu überprüfen und Hintergründe zu recherchieren. Eine solche Recherche hätte zu dem Ergebnis "Ablage" führen müssen. Mittlerweile wurden die Hauptverantwortlichen von der Staatsanwaltschaft Dresden in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Vermögenswerte in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Arreste zur Pfändung des vorhandenen Vermögens erwirkt.
Akzenta AG
Ende 2000 meldete in Bregenz die Fa. VT GmbH Konkurs an, die Beteiligungen an der Fa. EACC vermittelt hatte. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der verantwortliche Inhaber der Fa. EACC, Herr Ilan Arbel, die Kundengelder komplett veruntreut hat. Im Jahr 2003 erhielten EACC-Anleger Post ihres damaligen Vermittlers, der eine Beteiligung der Akzenta AG anbot und dabei von einer "Lösungsmöglichkeit" sprach, den Schaden wieder gutzumachen. Dieser Vermittler aus Steinwiesen hatte seinen Kunden bereits im Jahr 2002 die Abtretung ihrer Forderungen an eine Baseler Gesellschaft empfohlen, worauf sich unsere Mandanten glücklicherweise nicht eingelassen haben. Die Verantwortlichen dieser Gesellschaft wurden später wegen Betrugs verurteilt.
Ascania
Die Kanzlei hat Strafanzeige erstattet. Die von der Kanzlei beantragten Arreste zur Sicherung von Vermögenswerten wurden zwischenzeitlich von dem Landgericht München I erlassen. Anlegern wird geraten, sich ausschließlich an Rechtsanwälte zu wenden und nicht "Nachabzockerfirmen" zu beauftragen, die angeblich Gelder aufspüren wollen. Derzeit scheint eine derartige Firma aus dem Ruhrgebiet ihr Unwesen zu treiben.
Aufina Holding AG - Rheingrund Capital AG
Die Aufina Holding AG behauptet in ihren Aktionärsbriefen und Prospekten, sie habe in der Vergangenheit einen Immobilienumsatz von ca. 31. Mrd. DM erzielt. Für das Jahr 2000 werde ein Gewinn von 20 Mio. DM erwartet. Wie schon zuvor die Rheingrund Capital AG behauptet die Aufina, dass der Börsengang bevorstehe. Tatsache ist, dass die Gesellschaft erst seit 2001 (!) besteht. Die behaupteten Milliardenumsätze sind daher völlig ausgeschlossen. Eine Bilanz, die einen Gewinn von 20 Mio. DM belegen würde, liegt nicht vor. Der angebliche Börsengang ist ebenfalls durch nichts belegt. Die Kanzlei hat die Bilanzen der Gesellschaft angefordert, um sich ein Bild von der Gesellschaft zu machen. In dem Aktionärsbrief vom 10.09.2001 wird unter anderem behauptet, der "Aufina-Konzern" bringe Erfahrung seit 1956 aus 31 Mrd. DM getätigten Immobilienvermittlungsumsatz mit. Die Gesellschaft besteht allerdings seit 1998. Ein regelrechter Witz sind einige Angaben im Emissionsprospekt (z. B. Nr. 4), zum Thema Sicherheit. Dort werden Selbstverständlichkeiten aufgeführt, z. B. dass eine Nachschusspflicht nicht besteht, Kontroll- und Stimmrechte der Aktionäre in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ein dreiköpfiger gewählter Aufsichtsrat vorhanden ist, und die Gesellschaft dem strengen Deutschen Aktienrecht unterliegt. Diese Erfordernisse hat bekanntlich jede Aktiengesellschaft mitzubringen. Eine klare Täuschung ist die Bezeichnung einer Aktie als "Immobilienwert", da der Anleger nicht an Immobilien, sondern an einem Unternehmen beteiligt wird. Im Geschäftsbericht 1998 wird gar behauptet, für die Aktie der Rheingrund Capital Immobilienhaus AG sei am 30.04.1999 erstmals ein Kurs festgestellt worden. Dies ist schlich und einfach falsch, eine Kursfeststellung erfolgt nur im amtlichen und geregelten Markt an der Börse. Das Umtauschangebot der Fa. Shannon ist der neueste Klamauk aus dem Hause Aufina. In der Homepage der Gesellschaft heißt es, dass der aktuelle Wert der 1-Euro-Aktie 4,60 Euro betrage. Wer legt einen solchen Wert fest? Die Gesellschaft ist an keiner Börse notiert, sodass der Wert von dem Verfasser der Homepage selbst "ermittelt" wurde. Genauso gut könnte man jeden anderen Phantasiebetrag ansetzen. Bei der Shannon ist nicht im Entferntesten ersichtlich, warum die Aktie auch nur einen Cent wert sein soll. Eine geprüfte Bilanz liegt jedenfalls nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Mitte Juni 2005 die Vorstände Möller und Burtelt in Untersuchungshaft genommen.
Balz AG
In dem Prospekt wird damit geworben, dass gewinnunabhängige Entnahmen möglich seien. Eine Entnahme kann bei einem seriösen Geschäftsbetrieb jedoch nur dann gewährleistet sein, wenn das Unternehmen entsprechende Gewinne erwirtschaftet. Die Kanzlei wird weitere Recherchen vornehmen.
Banghard
Der Geschäftsführer der Fa. Prinz Hohenlohe zu Jagstberg und Banghard GmbH, Herr Egon Banghard, soll sich im Rahmen seiner Aktivitäten im Immobilienvertrieb in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten befinden. Ein großer Bauträger soll bereits die Zwangsvollstreckung in Millionenhöhe betreiben. Viele der vermittelten Immobilienbeteiligungen zeichnen sich dadurch aus, dass um der Platzierung willen jegliche vernünftige Beratung unterblieb. Auf die Gesellschaft bzw. auf Herrn Banghard dürften daher erhebliche Schadensersatzforderungen zukommen.
Herr Banghard wurde zwischenzeitlich auf Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen. Herrn Banghard wird schwerer Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf der HOBA-Aktien vorgeworfen.
Bavaria Trading Company, Dortmund
Wie der DFI Gerlach Report meldete, befindet sich der Geschäftsführer Andreas Schmidt in Untersuchungshaft, Horst Hesselmann wird per Haftbefehl gesucht. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die Gesellschaft hat Kapitalanlagegeschäfte ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben. Als Treuhänderin war eine Firma Euro American Trading Bank in New York beauftragt, die nach Recherchen des DFI nicht existierte.
Behring
Am 19.10.2004 wurden Dieter Behring und weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft genommen. Behring wird verdächtigt, tausende Anleger mit hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere 100 Millionen Franken betrogen zu haben. Die Presse berichtete, dass er auch der Geldwäscherei verdächtigt werde.
BFI Bank
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters gibt es keinen Investor, der ernsthaft an einer Übernahme der BFI Bank interessiert wäre. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters herrschte in der BFI Bank eine totale Misswirtschaft. Die Geschäftsleitung war nicht einmal in der Lage, ordnungsgemäße Kreditakten zu führen. Außerdem wurden Kundengelder treuhänderisch angenommen, entgegen der Vereinbarung aber nicht treuhänderisch verwaltet, sondern mit dem Vermögen der BFI Bank vermischt. Dadurch wurde der Tatbestand der Untreue erfüllt. Die BFI Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 220 Mio € angehäuft. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich einige Jahre dauern. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse können Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Geschäftsleiter der BFI Bank geltend gemacht werden. In dem uns vorliegenden Lagebericht zur Bilanz 2001 befindet sich der Hinweis des Vorstands, dass die Fortführung der Bankgeschäfte ernsthaft gefährdet ist. Dennoch wurden weiter Anleger eingeworben. Viele Anleger haben über die BFI Bank Immobilienfondsanteile erworben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 387/02) können Einwendungen gegen die Fondsgesellschaften aus Falschberatung auch der BFI Bank entgegengesetzt werden, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn das Darlehen und die Fondsbeteiligung vom gleichen Vermittler angeboten wurden. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Zahlungen an die finanzierende Bank verweigert werden können.
Weitere Informationen gibt es unter: www.bfi-kunden.de Die BFI Bank hat sich nun bereit erklärt, die Anteile an den Sachwert-Plus-Fonds zurückzunehmen und auf die gewährten Darlehen zu verzichten. Nach diesem ersten Erfolg wird sich die Kanzlei nun den anderen Produkten der BFI Bank und den entsprechenden Klagen zuwenden.
BkmU Bank AG
Über das Vermögen der BkmU Bank AG in Berlin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartwig Albers in Berlin bestellt.
Die Bank ist zahlungsunfähig. Ca. 2.133 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von mehr als 273 Mio. € angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde am 31. August 2002 unter dem Aktenzeichen 101 IN 2398/02 eröffnet. Die Bank hatte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 24.557.949,60 € ausgegeben. Mit Bescheid vom 26. April 2002 wurde die Erlaubnis der BkmU Bank zum Betreiben von Bankgeschäften durch das Aufsichtsamt aufgehoben. Am 6. Mai 2002 war bereits ein Moratorium erlassen worden. Die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EDB) sichert nur sogenannte Einlagen (z. B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 €. Inhaberschuldverschreibungen, Aktien u. a. unterliegen nicht der Einlagensicherung. Schadensersatzansprüche können beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Kunden erheben massive Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des Bankinstituts. Ob Ansprüche geschädigter Anleger gegen die Verantwortlichen persönlich geltend gemacht werden können, wird von der Kanzlei geprüft.
Bloomfield AG/Rosenberg & Oppenfield AG, Zürich
In Zürich ist die Bloomfield AG ansässig, die bereits seit einigen Jahren mit aufdringlicher Telefonwerbung in Deutschland Kunden sucht. In den Vorgesprächen bezeichnet sich die Bloomfield AG als Börsenspezialist mit besten Verbindungen zu renommierten Brokerhäusern. In einem uns bekannten Fall hatte der so geworbene Kunde einen Betrag von etwa 1.200.000,00 DM zum Börsenhandel zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 3 Monaten wurde das Konto auf Null reduziert. Bei Betrachtung der Kontoauszüge wurde festgestellt, dass das Konto mit exzessiven Kommissionen belastet wurde. Mit einer Gebührenbelastung von fast 900.000,00 DM (!) hatte der Kunde natürlich keine Chance, Gewinne zu erzielen. In den 3 Monaten hatte die Bloomfield AG über den von ihr beauftragten Broker das Kundenguthaben derart be"handelt", dass praktisch das gesamte Geld bei der Bloomfield AG verblieb. Und dies, obwohl dem Kunden vor Einzahlung schriftlich von der Bloomfield AG bestätigt wurde: "Bessere Konditionen finden Sie nirgendwo". Die Staatsanwaltschaft Zürich führt Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Bloomfield AG wegen Betrugs und anderer Delikte. Anlegern wird geraten, sich an die Bezirksanwaltschaft Zürich zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Auf den Kontoauszügen der Anleger wird eine Münchener Firma als "Your representative" angegeben, obwohl die Anleger mit dieser Gesellschaft keinerlei vertragliche Beziehung haben. Diese Gesellschaft erhält von dem amerikanischen Broker Rückzahlungen den den Kunden berechneten exzessiven Kommissionen. Auch dadurch wird deutlich, dass der Kunde von Beginn an keine Chance auf einen Gewinn hat und sein Kapital nur dazu dient, zwischen den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt zu werden.
Böckmann
Böckmann - ein "Anlageprofi", der unter verschiedenen Gesellschaften auftrat, wie Böckmann & Ratte GbR, GIB-Investment-Beratung GmbH, KFTG-Böckmann Finanzdienstleistungs- und Terminhandelsgesellschaft KG, Net-Worth-Trading u. a. Die Kunden erleiden einen regelmäßigen Totalverlust ihrer Geldanlage.
Bond & Future
Gegen die Verantwortlichen der Bond & Future wird seitens der Staatsanwaltschaft wegen Betruges und Verleitung zu Börsengeschäften ermittelt. Die Kundenguthaben wurden systematisch und planmäßig in eigene Einnahmen umgeschichtet, Gewinnaussichten bestanden von vornherein nicht. Die angelegten Kundenguthaben wurden nicht einmal an der Börse platziert. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten liegen der Kanzlei bereits vor.
BVT Gruppe
In einzelnen geschlossenen Immobilienfonds der Münchner BVT-Gruppe sind Anleger derzeit aufgefordert, auf Gesellschafterversammlungen den Sanierungskonzepten zur Rettung der Fonds zuzustimmen. Es wird mit der Angst der Anleger über die Haftungslage bei Wegfall des einzig persönlich haftenden Gesellschafters gespielt. Eine oHG-Haftung der Anleger bei Wegfall des Komplementärs ist unwahrscheinlich. Gefahr droht für BVT-Anleger von anderer Seite. Sofern Anleger aufgefordert werden, "Nachschüsse" an die Fondsgesellschaft zu leisten, raten wir dazu, anwaltlichen Rat einzuholen. Nach der Rechtsprechung sind die Anleger nicht dazu verpflichtet Rückzahlungen zu viel erhaltener Ausschüttungen oder Nachschusszahlungen zu leisten, auch wenn die Fondsgesellschaft sich in Insolvenzgefahr befindet. Dies selbst dann nicht, wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn ein entsprechender Gesellschafterbeschluss vorliegt. Anleger, die aktuell zu Gesellschafterversammlungen ihrer Fondsgesellschaft eingeladen werden, sollen unbedingt Rechtsrat einholen, da zu befürchten ist, dass die Anleger von Banken und dem Fondsinitiator ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden um marode Fondsgesellschaften weiter am Leben zu halten. Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung unterliegen einer sehr kurzen Frist!
Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG
Bei der Betrachtung des Geschäftsberichts 2003 fällt auf, dass die Gesellschaft bei unglaublichen Mittelabflüssen praktisch kein Anlagevermögen aufweist. Einem betrieblichen Ertrag von 1.847.000,00 € stehen sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 35.515.000,00 € gegenüber! In den Erläuterungen heißt es dazu knapp, dass diese sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 27.614.000,00 € zu einem Großteil auf Vertriebsübernahmekosten entfallen. Bei einem offenbar eingeworbenen Kapital in Höhe von 42 Mio. € hat die Gesellschaft ein Anlagevermögen von minimalen 2.1000.000,00 €, bei dem es sich um "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" handelt. Aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2004 ist ersichtlich, dass praktisch kein Anlagevermögen vorhanden ist. Bei einem gezeichneten Kapital von 107 Mio. € findet sich ein Anlagevermögen von nur 1 Mio. €! Die Gesellschaft hat also so gut wie keine Investitionen vorgenommen.
CBB Holding AG
Die CBB sieht sich selbst ohne Nachschüsse als zahlungsunfähig an. Die Bankverbindlichkeiten liegen in der Größenordnung von fast 800 Mio. €. Die ausgewählten Objekte waren überteuert sowie schlecht vermietet und verwaltet. Der Vorstand hat Sanierungsvorschläge unterbreitet, deren Durchführbarkeit nicht schlüssig erscheint. Die CBB Holding AG ist im August 2000 aus der Concordia Bau und Boden AG hervorgegangen. Seit 1995 bestehen massive Liquiditätsprobleme. Die Schweizer Erb-Gruppe, die mit 49,8 % an der CBB Holding AG beteiligt ist, hat beträchtliche Beträge in die CBB investiert. Die Geschäftsführung der Gesellschaften Nr. 3 und 4 haben angekündigt, die Rückzahlung der Ausschüttungen zu verlangen, da es sich hierbei um Entnahmen gehandelt habe. Für die Gesellschaften wurde zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt, so dass mit einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter gerechnet werden muss. Die Gesellschafter sollten prüfen lassen, ob sie tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet sind. Dies gilt insbesondere, wenn kein Hinweis erfolgt ist, dass es sich um eine Kapitalrückzahlung mit Wiederaufleben der Haftung handelt und die Gesellschafter deswegen die Ausschüttungen in gutem Glauben erhalten haben.
Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K.
Die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K. in Inzell schloss mit ca. 200 Kunden Verträge über eine Gesamtsumme von ca. 1,7 Mio. €, die auf das Treuhandkonto der Steuerkanzlei Schabik und Hast einbezahlt wurden, ab. Die Vermittlung erfolgte über die Firmen Cura Unternehmensberatung Heisler & Leinz GbR und die Mittelständische Systemberatung GmbH Machartzki. In sämtlichen Fällen stellte die Chiemgauer Vermögens-Beratung Kurt Burkl e.K. den Kunden in Aussicht, dass bei einer Überweisung einer Geldanlage auf die Konten der Chiemgauer Vermögensberatung Kurt Burkl e.K. nach ca. 4 1/2 Monaten das bis zu 6 bzw. 7-fache des einbezahlten Eigenkapitals netto ausbezahlt werde. Der Gewinn sollte angeblich durch Zinsdifferenzgeschäfte erwirtschaftet werden. Dabei wusste der Inhaber Burkl von vornherein, dass keine konkrete Möglichkeit bestand, das eingesammelte Geld gewinnbringend anzulegen und nach der in Aussicht gestellten Zeit vielfach vermehrt an die Kunden auszuzahlen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein ist das eingezahlte Kapital auch nicht gewinnbringend angelegt worden. Herr Kurt Burkl wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten beschlagnahmt. Die Ansprüche der Geschädigten können mittels zivilrechtlicher Arreste gesichert werden.
CIL, Berlin
Die CIL wurde durch Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen aufgefordert, ihre nicht erlaubten Finanzkommissionsgeschäfte einzustellen. Die CIL warb über Jahre hinweg unaufgefordert durch Telefonverkäufer ahnungslose Kunden zu Börsengeschäften an. Die Kunden wurden dabei massiv getäuscht. Dem Unwesen der CIL wurde damit (hoffentlich) ein Ende bereitet.
Cinerenta/Investor Treuhand/Mario Ohoven
Den Anlegern der Cinerenta Medienfonds I bis III wurde eine Beteiligung u.a. mit dem Verkaufsargument "garantierte Rückzahlung durch Versicherung", d.h. durch Hervorhebung der Erlösausfallversicherung schmackhaft gemacht. Laut Prospekt sollte das "Sicherheitskonzept" auf der Erlösausfallversicherung als zentraler und vertrauensbildender Stützpfeiler basieren. Die Cinerenta sollte sich erst dann an einer Filmproduktion beteiligen, wenn mindestens 80% der Produktionskosten durch Garantien gedeckt sind. Bei dem Cinerenta Medienfonds I sollte dieses Risiko der Versicherer AIG (American Insurance Group) sowie bei den Cinerenta Medienfonds II und III der Versicherer NEIS (New England International Surety Inc.) mit Sitz in Panama versichern. Obwohl bereits 1997 das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und die amerikanische Aufsichtsbehörde SEC vor der Versicherungsgesellschaft NEIS als Scheinversicherungsgesellschaft bzw. als Beteiligte in einem Schneeballsystem gewarnt hatte und trotz des branchenbekannten Risikos, dass Versicherungen grundsätzlich nicht freiwillig zahlen und prozessual erheblicher finanzieller Aufwand notwendig sein kann, die Versicherungsansprüche gegen den Versicherer im Ausland durchzusetzen, war im Prospekt kein entsprechender Hinweis vorhanden. Auch von ihren Anlagevermittlern und -beratern wurden die Anleger nicht auf diese Risiken hingewiesen. Die Fonds haben nun erhebliche Probleme, ihre Ansprüche auf den Erlösausfall gegen die Versicherung durchzusetzen. Der Mittelverwendungskontrolleur, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hemmelrath, soll die Versicherung vorher geprüft und für gut befunden haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges gegen den Initiator (Ohoven) und den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit den Fonds Cinerenta II und III eingeleitet, für die 215 Millionen Euro eingesammelt worden waren. Die Kanzlei Mattil & Kollegen konnte für einen Anleger eines anderen Filmfonds, bei dem das Verlustrisiko ebenso durch eine Erlösausfallversicherung beschränkt sein sollte, vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwirken, wonach diese zum vollen Schadensersatz an den Anleger verurteilt wurde. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte ein Prospektprüfungsgutachten erstellt, in dem die falschen Risikodarstellungen im Verkaufsprospekt des Filmfonds nicht beanstandet worden waren. Dort war behauptet worden, das maximale Verlustrisiko liege bei 21,6 %, da eine Erlösausfallversicherung bestünde. Die Risiken, dass Erlösausfallversicherer jedoch oft kleine Firmen sind, bei denen im Schadensfall leicht Insolvenz drohen kann und die Tatsache, dass umfangreiche Ausschlussklauseln in solchen Versicherungsverträgen vorgesehen sind, wodurch sich die Durchsetzung einer Schadensersatzleistung im Falle des Erlösausfalls in der Praxis problematisch gestaltet, blieben im Prospekt unerwähnt. In den Gesellschafterversammlungen am 19./20.10.2004 in München wurde nunmehr bekannt, dass möglicherweise auch noch die Aberkennung der Verlustzuweisungen des Fonds Cinerenta III droht. Im schlimmsten Fall haben die Gesellschafter mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen. Die Anleger der Cinerenta Medienfonds sollten daher durch einen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Anlagevermittler, den Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur, den Prospektprüfer sowie weitere Beteiligte prüfen lassen. Die Schadensersatzansprüche können bereits zum 31.12.2004 verjähren! Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Filmfondsbeteiligungen ist übrigens von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt (allerdings sollte die Deckungsanfrage unbedingt einem im Anlagerecht versierten Rechtsanwalt überlassen werden).
Copro Media AG, CP Medien AG, KC Medien AG
Die Hamburger Fondsanalysten Fondscope hatten nach einer Analyse des geschlossenen Medienfonds MBF 02 wegen des außerordentlich negativen Chancen-Risiko-Verhältnisses bereits im Juli 2003 vor einer Beteiligung gewarnt: da Sicherungsinstrumente fehlten, sei das Verlustrisiko für die Zeichner in nur unzureichendem Maße begrenzt. Im ungünstigsten Falle verliere der Anleger bis zu 100 % seiner Einlage. Ausschlaggebend für diese Einschätzung sei neben dem Fehlen einer überzeugenden Investitionsstrategie nicht zuletzt die negative Bewertung des Fondsmanagements: die Leistungsbilanz der CP Medien AG ergebe bei dem Vorgängerfonds des MBF 02 teils erhebliche Unterschreitungen der Planwerte. Daraus resultieren u.U. nicht nur Prospekthaftungsansprüche des Anlegers, sondern auch Ansprüche gegen den Anlagevermittler: Anleger, denen diese Negativbeurteilung von ihrem Vermittler verschwiegen wurde, können ihren Anlagevermittler bzw. -berater daher ggf. auf Schadensersatz verklagen. Prospekthaftungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Beitritt, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler verjähren innerhalb von drei Jahren.
DAT Finance AG
Die DAT Finance AG aus Trübbach (CH) vertrieb in Deutschland so genannte "Investment-Anlagen mit Bankgarantie und Gewinnbeteiligung". Die den Kunden versprochenen Inhaberschuldverschreibungen wurden zum Teil gar nicht erst herausgegeben. Oder sie wurden von den Kunden wieder zurückgefordert, wenn diese ihre Investitionen zurückverlangten, ohne dass es dann jedoch zu Kapitalrückzahlungen kam. Der deutsche Hintermann wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Gegen den schweizerischen Verwaltungsrat der DAT Finance AG läuft in der Schweiz ein Strafverfahren.
DBVI AG
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 der Fonds 1 und 2 verlief völlig chaotisch. Die Geschäftsführung war nicht einmal in der Lage, die Abstimmungen der beiden Fonds getrennt durchzuführen. Während eine Abstimmung bezüglich des Deutschlandfonds 1 stattfand, war an der Leinwand die Beschlussfassung für den Deutschlandfonds 2 eingeblendet. Die Anträge von Gesellschaftern wurden nicht behandelt. Ein Gesellschafter hatte beantragt, dass die in der Versammlung gestellten Fragen ausführlich protokolliert und an die Gesellschafter versandt werden. Der Treuhänder der Gesellschaft stimmte gegen diesen Antrag (!), obwohl dieser eindeutig im Interesse der Gesellschafter lag und für die Gesellschaft weder Mühe noch Aufwand mit sich gebracht hätte. Es ist zweifelhaft, ob der Treuhänder im Interesse seiner Treugeber, nämlich der Gesellschafter, handelt. Auch andere Fragen der Anwesenden wurden nur ausweichend oder gar nicht beantwortet. Der Geschäftsführer musste auf drängendes Nachfragen zugeben, dass er (angeblich persönlich) an Herrn Tannhuber einen hohen Betrag bezahlt hatte, damit ihn dieser (angeblich) von der persönlichen Haftung im Innenverhältnis freistellt. Hier besteht also eine ganz klare Abhängigkeit des Geschäftsführers. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Vorstand der DBVI AG zugleich auch bis vor einem halben Jahr Geschäftsführer der Mietgarantin (Bayernland) war. Die entsprechende Frage eines Gesellschafters wurde zunächst falsch beantwortet und die Tatsache erst auf Nachhaken zugegeben. Die Gesellschafter sollten sich darüber Gedanken machen, ihre Rechte wahrzunehmen. Andernfalls steht zu befürchten, dass durch die Vollmachtsmehrheit des Treuhänders auch künftig jede Transparenz der Gesellschaftsangelegenheiten fehlen wird. Die Kanzlei hat gegen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit beim Landgericht München eingereicht.
DCM Capital Management Inc./Drittenpreis
Hermann Drittenpreis, der sich derzeit wegen dringenden Verdachtes des gewerbsmäßigen Betrugs in U-Haft in der JVA Augsburg befindet, gründete bereits 1998 die Firma Trust Vermögensverwaltungs-GmbH, die im Jahr 2000 umfirmierte in die Firma DCM Drittenpreis Capital Management GmbH. Im Jahr 2001 gründete Hermann Drittenpreis die Firma DCM Capital Management Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands. Kunden sollten sich an der Firma DCM Inc. unmittelbar durch Erwerb von Anteilsscheinen, d. h. durch stimmrechtlose Inhaber-Aktien, beteiligen und so am Gesellschaftszweck der Firma DCM, Gesellschaftsgelder "renditeträchtigen Kapitalanlagen zuzuführen", teilhaben. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob bzw. in welcher Größenordnung es der Staatsanwaltschaft Augsburg im Rahmen ihrer Ermittlungen gelang, werthaltige Vermögenswerte zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu sichern. Wie die StA Augsburg ankündigte, wird Akteneinsicht Mitte/Ende Juli gewährt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Zeitraum etwaige, gesicherte Vermögenswerte bekannt gegeben werden. Den Geschädigten obliegt es, schnellstmöglich auf die Gelder per Arrest Zugriff zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wird keinesfalls eine Verteilung der Gelder an die Geschädigten vornehmen. Dies ist den Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg vorbehalten, wobei im Arrestverfahren, d. h. der Sicherung von vorhandenen Vermögenswerten durch die Geschädigten, das Prioritätsprinzip gilt.
Deep Sea Exploration Plc.
Die Firma Deep Sea Exploration Plc. weckt das Interesse der Anleger mit der Bergung von Schiffswracks und der Unterwasserschatzsuche. Anleger könnten Aktien an der Deep Sea Exploration Plc. erwerben. Laut einem Zeitungsbericht stammen 80 % der etwa 1.800 Aktionäre aus Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betruges einleiten. In den Geschäftsräumen wurden aufgrund des Untersuchungsbeschlusses Unterlagen beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Verdacht, dass die vereinnahmten Anlegergelder nicht für Maßnahmen zur Realisierung des vorgegeben Geschäftszwecks verwendet wurden.
De Medici Invest Ltd.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führt ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der genannten Gesellschaft. Das Polizeipräsidium Düsseldorf führt zur Zeit eine Befragung der Anleger durch. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und die Behörden in Luxemburg haben Konten zur Rückgewinnungshilfe beschlagnahmt. Die Anleger müssen ihre Forderungen zivilrechtlich mit einem Rechtsanwalt sichern, da die Staatsanwaltschaft keine Gelder verteilt.
Deutsche Internet AG
Die Gesellschaft plant angeblich eine Kapitalerhöhung auf 5 Mio. € und wirbt Anleger durch unverlangte Telefonanrufe an. Dieses sogenannte "Cold-Calling" ist bereits seit 1998 durch Verfügung des Bundesaufsichtsamtes verboten worden.
Deutsche Mentor für Finanzen (DMFF)
Die Deutsche Mentor für Finanzen e. K. bot die Zeichnung von Genusskapital an, das die Anleger trotz Kündigung und Fälligkeit nicht zurückerhalten haben. Die DMFF platziert zurzeit eine Anleihe in der Größenordnung von € 100 Mio. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin) die DMFF zur Auskunft und Offenlegung ihrer Anleger aufgefordert hat, da die DMFF offenbar das erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäft ohne entsprechende Erlaubnis betreibt.
Die Staatsanwaltschaft Fulda führt Ermittlungen wegen Betrugs. Zwischenzeitlich liegen der Kanzlei bereits zivilrechtliche Schadensersatzurteile gegen den Inhaber der DMFF vor.
Domes AG
Die Gesellschaft in der Schweiz verspricht - natürlich gegen Vorkasse - die Vermittlung von Bankgarantien einer internationalen Großbank zum Zwecke der Sicherung von Krediten. Ein von der Kanzlei vertretener Kunde zahlte im August 2002 € 50.000,00 für diese Besorgung. Die Bankgarantie sollte innerhalb von 10 Arbeitstagen vorliegen. Der Kunde wartet bis heute auf die versprochene Bankgarantie. Als er die € 50.000,00 zurückforderte, bestritt die Domes AG, das Geld erhalten zu haben, obwohl eine unterzeichnete Quittung vorliegt. Hier zeigt sich wieder: Keine Vorkasse bei angeblichen Kreditvermittlungen!
Dr. Ulrich AG, Düsseldorf
Ausweislich einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 27.10.2000 wird gegen die Verantwortlichen der Dr. Ulrich AG in Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren geführt. Durch unerbetene Telefonanrufe wurden die Kunden zum Erwerb von Aktien verleitet. Nach dem Stand der Ermittlungen wurden die Anleger über den Wert von geplanten Investitionen in Immobilien, die zu erwartenden Renditen und die Entwicklung der übernommenen Aktienkurse getäuscht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Konten der Dr. Ulrich AG mit erheblichen Guthaben gepfändet. Anleger können daher gegebenenfalls im Wege des Arrestes ihre Schadensersatzforderungen sichern.
Dreiländer-Fonds (DLF), Kapital-Consult (KC), AWD
Von dem Stuttgarter Initiator Walter Fink bzw. der Stuttgarter Gesellschaft Kapital-Consult GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Walter Fink ist, wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Dreiländer-Fonds aufgelegt. Vielen Anlegern wurde versprochen, dass die Anteile nach einigen Jahren wieder veräußerlich seien und mit sicheren Renditen kalkuliert werden könne. Insbesondere beim Fonds 94/17, dem größten der Fonds (im Jahre 1996 Erhöhung des Volumens von 1,6 Mrd. DM auf 2,2 Mrd. DM) haben sich u.a. die Mieteinnahmen seit der Insolvenz des Hauptmieters Stella AG drastisch verschlechtert. Die ursprünglich vereinbarte Fixmiete war für die Musicalbranche nicht üblich und die vereinbarte Jahresmiete zu hoch. Auf diese Tatsachen hätte der Anleger im Emissionsprospekt hingewiesen werden müssen. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Walter Fink wegen des Verdachts der Veruntreuung ermittelt und die Geschäftsräume durchsucht wurden. Die AWD in Hannover, die als einer der Hauptvermittler fungierte, ist zwischenzeitlich wegen Falschberatung (Unterlassung einer wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung und unterlassene Inkenntnissetzung des Anlegers von der negativen Berichterstattung in der Wirtschaftspresse) zum Schadensersatz verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover wurde nunmehr vom OLG Celle bestätigt (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2002 des OLG Celle vom 15.08.2002). Sofern der Anleger die Kapitalanlage z.B. über die Berliner Bank fremdfinanziert hat, ist ggf. auch eine Haftung der Bank zu prüfen.
Drexel Management GmbH, Düsseldorf
Bis ca. Herbst 1999 warb die in Düsseldorf ansässige Firma Drexel Management GmbH ahnungslose Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die angebliche Geldanlage sollte über die Drexel Global Inc. mit Sitz in den Niederlanden und Großbritannien erfolgen. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht um an der Börse zugelassene Broker, sondern um Briefkastenfirmen, die keine Geschäftstätigkeit ausübten. Die Kunden erhielten fingierte Phantasiekontoauszüge, ihre Guthaben wurden planmäßig unterschlagen. Die Namen der Hauptverantwortlichen sind bekannt; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betruges dauern noch an. Das BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) hat am 13.04.2000 den Entschädigungsfall hinsichtlich der Fa. Drexel Management GmbH festgestellt. Die Geschädigten können daher eventuell mit einer staatlichen Entschädigung nach dem ESAEG rechnen! Zu beachten ist hierbei, dass für die Anmeldung der Ansprüche Fristen laufen!
Duesenberg Financial Group Inc.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits Anklage gegen die vier Hauptverantwortlichen erhoben, darunter ein Rechtsanwalt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kunden planmäßig über die Verwendung des eingesetzten Kapitals getäuscht. Von Anfang an war vorgesehen, die eingenommenen Kundengelder zu "verwirtschaften" und durch Kommissionen und Gebühren für sich selbst zu vereinnahmen. Das zwischenzeitlich ergangene Urteil haben wir bei der Staatsanwaltschaft angefordert.
Econ-Air
Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. Bei Betrachtung des Prospekts fällt auf, dass, obwohl die Gesellschaft erst 1998 gegründet wurde, bereits für das Jahr 2000 Überschüsse in Höhe von ca. 8 Mio. DM bei "realistischer/optimistischer Betrachtung" prospektiert wurden. In dem Prospekt heißt es an anderer Stelle, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft "nicht von Patenten abhänge". Dies heißt nichts anderes, als dass die Gesellschaft über keinerlei Patente verfügte. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Unternehmenskonzeption je eine realisierbare Geschäftsgrundlage besaß. In erster Linie ging es wohl um die Anwerbung von Anlegerkapital ohne Rücksicht auf die Durchführbarkeit des Geschäftsbetriebs. Wir prüfen daher Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat persönlich wegen falscher Prospektangaben. Zwischenzeitlich wird eine Nachzahlung für eine Auffanggesellschaft eingeworben. Angeblich sollen die Anleger bei Nichtzustandekommen des Konzepts ihr Geld zurückerhalten. Ähnliche Gestaltungen sind schon aus der Vergangenheit, insbesondere von der WABAG-Gruppe, bekannt. Trotz entsprechender Zusicherung wurden die geleisteten Gelder nicht zurückbezahlt.
ErbGruppe/CBB Holding/EBC Asset Management
Gegen die Verantwortlichen der Winterthurer Erbgruppe ist eine Strafuntersuchung der Schweizer Behörden eingeleitet worden. Vorabklärungen haben erhebliche Verdachtsmomente ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat Beweismaterial sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen besteht der Verdacht auf Bilanzfälschung und Vermögensdelikte. Unter anderem geht es um den Verbleib von 400 Millionen Schweizer Franken, die in Beteiligungen wie CBB sowie die Londoner Finanzgesellschaft EBC Asset Management investiert wurden.
ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH Das Bundesaufsichtsamt hat bzgl. vorbezeichneter Firma den Entschädigungsfall festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat eine Entschädigung gegenüber den Anlegern abgelehnt. In einem anderen Entschädigungsfall (Euro Pacific KG) haben wir Klage beim Landgericht Berlin gegen die EdW eingereicht.
Euro-American
Die Firma Euro-American Beteiligungsvermittlungsgesellschaft mbH, die im Februar 2001 in Euro-American Wertpapierhandelsgesellschaft mbH umfirmierte, vermittelte seit einigen Jahren Aktien der am NASDAQ-OTC-Markt notierten Firma Sangui BioTech. Abgesehen davon, daß es die Verantwortlichen und Mitarbeiter der Firma Euro-American unterließen, ihre Kunden über die besonderen Gefahren und Eigenschaften des OTC-Marktes aufzuklären, täuschten sie die Kunden in den vergangenen Monaten vorsätzlich über Aktivitäten der Firma Sangui. Infolge dessen wurden den Kunden die Aktien der Firma Sangui zu Phantasiepreisen verkauft. Den Kunden wurde beispielsweise mitgeteilt, die Firma Sangui BioTech beabsichtige, einen Lizenzvertrag mit Beiersdorf abzuschließen, sodass der Wert der Aktien bei Bekanntwerden der Zusammenarbeit in die Höhe schnellen würde. Diese Aussage ist nachweislich falsch. Auch wurden Kunden der Firma Euro-American Aktien zu Phantasiepreisen veräußert, mit der Begründung, die Aktien würden an der Börse in Singapur notiert, sodass die Aktien auf garantierte US$ 8,00 steigen würden. Zuletzt versuchten Mitarbeiter der Firma Euro-American ihre Kunden zu überreden, die Aktien der Firma Sangui in Aktien der Firma Proteo, einer von den Verantwortlichen der Firma Euro-American gegründete Biotech-Firma, umzutauschen. Auch in diesem Falle wurden die Kunden vorsätzlich getäuscht. Die geschädigten Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die Firma Euro-American geltend machen.
EURO Pacific Securities Service GmbH & Co. KG (EuPac)
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) hat den Entschädigungsfall bei der EuPac festgestellt und im Bundesanzeiger Nr. 176 am 16.09.2000 veröffentlicht. Dies bedeutet, dass nach Feststellung des BaKred die EuPac nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Kunden daher einen Anspruch auf Entschädigung gegen die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen). Eine Klage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Excon GmbH/Inc., Dörflinger
Über die Briefkastengesellschaften Excon GmbH, Excon Inc., FFB Dörflinger GmbH und andere Gesellschaften wurden über Jahre Kunden für angebliche Börsengeschäfte zu erheblichen Investitionen verleitet. Eine Geldanlage erfolgte jedoch nicht, der vermeintliche Börsenhandel wurde mit fingierten Kontoauszügen "belegt". Die Verantwortlichen sind namentlich bekannt und seit kurzem liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Die Beschuldigten befinden sich allerdings sämtlich auf freiem Fuß.
FAB/Immediate Entertainment Group Inc.
Seit einigen Jahren vertrieb die FAB GmbH Beteiligungen an der Fa. Immediate und anderen Unternehmen. Die Anleger haben keinerlei Nachweis über eine sinnvolle und ernsthafte Geschäftstätigkeit; in sinnlosen Rundschreiben ist nur die Rede von Fusionen und Verschmelzungen, Aktientausch und ähnlichem Humbug. Der Verbleib der Anlegergelder ist völlig ungeklärt.
Falk Gruppe
Am 02.03.2005 fand die Gesellschafterversammlung für 25 Falk Immobilienfonds statt. Im Vorfeld der Versammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass sie im Falle der Ablehnung des angeblichen Sanierungskonzeptes für die Schulden persönlich haften würden! Diese Behauptung ist absolut falsch. Die Firma Falk und auch der Treuhänder haben zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine automatische Umwandlung der KG in eine OHG mit der persönlichen Haftung gibt. Die Anleger haben bei der Versammlung nicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Falk, dem Management, dem Treuhänder u. a. Personen verzichtet. Insbesondere beim Falk Fonds 80 besteht eine Sondersituation: Dort wurde im Prospekt vom August 2004 eine so genannte Platzierungsgarantie abgegeben. Das bedeutet, dass die Mietgarantin dafür garantiert, das Fondsvolumen (90 Mio. €) einzubezahlen, wenn sich nicht entsprechend viele Anleger beteiligen. Dieser Garantiefall ist eingetreten, da nur 45 Mio. € eingeworben werden konnten. Die Mietgarantin kann nun aber nicht bezahlen. Die offensichtlich bereits bei Fondskonzeption vermögenslose Mietgarantin hat für diese wertlose Garantie eine Gebühr in Höhe von 1 Mio. € erhalten! Die Falk Gruppe hat eine "Komplementärvergütung" in Höhe von ca. 8 Mio. € kassiert, die Steuerberater fast 3 Mio. € (!), obwohl der Fonds nur etwa die Hälfte des konzeptionierten Volumens einwerben konnte. Die Banken haben das Sanierungskonzept der Sanierungsberater der Falk Gruppe offenbar abgelehnt. Alle vier Gesellschaften der Falk Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Nicht die Immobilienfonds selbst sind deswegen insolvent, sondern nur deren jeweiliger Komplementär. Einige Fonds sind vielleicht zu retten, andere haben eine erhebliche Unterdeckung. Jeder Fonds muss gesondert geprüft und beurteilt werden.
Falk Zinsfonds
Seit Monaten haben wir den Anwalt des Zinsfonds (Dr. Schiessl) aufgefordert, verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegenüber den Prospektverantwortlichen zu ergreifen. Noch vor kurzem lehnte Herr Dr. Schiessl dies ab und behauptete, es bestehe dafür keine Notwendigkeit, außerdem sehe er keine Prospektfehler. Ganz kurz vor Eintritt der Verjährung hat Herr Schiessl nun doch die Anleger angeschrieben und zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen geraten. Auch? dies haben wir für unsere Mandanten schon vor etlichen Wochen getan. Die Aufforderung des Herrn Schiessl dürfte viel zu spät kommen, in der Kürze der Zeit sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen kaum noch durchführbar. Herr Schiessl hätte die Zinsfonds-Gesellschafter allerspätestens Anfang August entsprechend informieren müssen, da eine entsprechende Vorlaufzeit erforderlich ist (Anfrage Rechtsschutzversicherung, Mandatsverhältnis mit dem Anwalt usw.). Herr Schiessl hatte am 23.06. in unserer Kanzlei nachgefragt, gegen wen wir verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergreifen! BHW Bank und andere Kreditinstitute: Falls der Anteilserwerb finanziert wurde, besteht für die Anleger vielleicht die Möglichkeit, die Rückzahlung des Kredits zu verweigern, die bisher geleisteten Zahlungen zurückzuverlangen und den Fondsanteil auf die Bank zu übertragen. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2004 entschieden, dass ein Anleger, der bei Fondsbeitritt getäuscht wurde, seine Beteiligung über einen Treuhänder erwarb oder in einer Haustürsituation abschloss, die vorgenannten Rechte geltend machen kann. Erstes Urteil in Sachen Falk Fonds
Falk Zinsfonds GbR zur Rückzahlung der vollen Einlage an den Anleger verurteilt
(Az. 10 O 2211/05 des LG München I, Urt. v. 17.08.2005) Hintergrund: Der Kläger hatte seine Beteiligung an der Falk Zinsfonds GbR im letzten Jahr zum 31.12.2004 gekündigt. Diese Kündigung wurde ihm von Falk mit den Worten bestätigt: "Ihr Kündigungsschreiben vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung zum 31.12.2004. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto überweisen. (...)" Die von der Kanzlei Schiessl & Partner vertretene Falk Zinsfonds GbR hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Kläger hätte nur einen Anspruch auf das Abfindungsguthaben, das nahe Null ist. Das Gericht sah in der Kündigungs- und Rückzahlungsbestätigung ein Schuldversprechen und gab dem durch die Kanzlei Mattil & Kollegen vertretenen Anleger Recht. Die Kanzlei wird heute für weitere von ihr vertretene Anleger vergleichbare Urkundenklagen bei Gericht einreichen. Anleger, die Ihre Beteiligung am Zinsfonds im Jahr 2004 kündigten, wurde die Kündigung regelmäßig mit dem genannten Wortlaut (Kündigungstermine zum 30.9.04/31.12.04/31.3.05/30.6.05) bestätigt. Die heutige Entscheidung des Gerichts gibt jenen Anlegern Hoffnung, ihre volle Beteiligung zuzüglich Zinsen zurückzuerhalten.
FBM AG
Die Fa. FBM Vermögensverwaltung AG in Zürich bietet vor allem deutschen Kunden einen sog. "flexiblen Aufbauplan" an. Als Zahlungsziel sollten die Kunden mindestens CHF 100.000,00 anlegen, wobei ein einmaliger Betrag von CHF 1.600,00 als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen sei. Weitere Kosten entstünden bei der Fa. FBM nicht. Die Gebühren bei der Schweizer Bank sollten jährlich 0,35 % der Anlagesumme nicht übersteigen. Nach einer ersten geringen Einzahlung, etwa in Höhe von CHF 10.000,00, mussten die Kunden jedoch feststellen, dass eine Provision in Höhe von 7 % der Gesamtanlagesumme, also CHF 7.000,00, von der Einzahlung in Abzug gebracht wird. Der geleistete Betrag wird damit fast gänzlich als Gebühren einbehalten, so dass den Kunden absurd hohe Kosten entstehen. Diese Vorgehensweise der Fa. FBM ist unserer Meinung nach geeignet, die Kunden in die Irre zu führen. Die Kunden können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Einlage bzw. Schadensersatz gegen die FBM geltend machen.
FIS-AG, Landmark, Bank of London, GFM-Finanz
Die Staatsanwaltschaft Basel ermittelt gegen die Verantwortlichen o.g. Firmen wegen des Verdachts des Betruges. Die Hauptverantwortlichen wurden in Untersuchungshaft genommen. Bislang besteht kein Nachweis, dass die Kundengelder in Südamerika oder in sonstiger Weise tatsächlich investiert wurden. Den gutgläubigen Kunden gegenüber behaupten die Vermittler, das Geld sei in einen südamerikanischen Flughafen investiert worden.
FlexA-Fonds
Die BaFin hat der FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & C. und deren Komplementärin C. S. Management GmbH untersagt, Bankgeschäfte zu betreiben. Die BaFin hat einen Rechtsanwalt eingesetzt, der die Geschäfte der Gesellschaft rückabwickeln soll. Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass auch die Aurelium Treuhandgesellschaft mbH, die das Anlegergeld aus den FlexA-Fonds-Geschäften entgegengenommen hat, ihre Geschäfte abwickeln muss.
Forum/CHD/Fin Select
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt gegen die Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Kapitalanlagebetrugs und der Urkundenfälschung, des versuchten Scheckbetrugs und anderer Delikte. Nach den ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurden die Gelder der Anleger nicht angelegt und die ausgezahlten Renditen von Neuanlagen vorgenommen.
FPS Ltd. (Financial Planning Systems Ltd.)
Die Gesellschaft mit Sitz in London und Zweigstelle in Kehl bietet stille Beteiligungen bei einer angeblichen monatlichen Rendite von garantierten 2 % an. Die Anlage ist angeblich risikolos und abgesichert. Aus den Vertragsunterlagen ist nicht im Entferntesten ersichtlich, wie die Anlegergelder investiert werden und woraus sich eine Absicherung ergeben soll. Eine Beteiligung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung eingegangen werden.
Frankonia (Deutsche Frankonia Beteiligungs AG)/Futura Finanz AG
Die Frankonia AG hebt in den Prospekten die Sicherheit ihrer Beteiligungsmodelle heraus. Ohne Zweifel handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, bei denen die Bereiche Immobilien, Venture Capital, Wertpapiere u.a. Gegenstand der Investitionen sein sollen. Bei einer unternehmerischen Beteiligung ist grundsätzlich der Begriff "Sicherheit" fehl am Platz. Dies gibt Anlass für weitere Recherchen. Über den Finanzvetrieb Futura werden nicht nur Kunden zur Anlage, sondern gleichzeitig als Berater angeworben. In der Beratung wird die Frankonia Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlusts handelt. Nach einem Bericht der Finanztest werden von den Vermittlern die Risiken bewusst verschwiegen. Anstatt des Emissionsprospekts werden nur einfache Werbeprospekte ausgehändigt. Nach der Beurteilung der Finanztest muss sich ein Anleger Sorgen um seine "Vorsorge" machen.
Fundus-Immobilienfonds/Anno August Jagdfeld
Gegen den Fondsinitiator Anno August Jagdfeld werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit dem Berliner Büro Projekt "die Pyramide" geführt. Der Prospekt des Fundus-Fonds Nr. 27 soll die vermietbare Fläche zu hoch ausgewiesen haben. Dem Fonds droht die Insolvenz, da die Mieteinnahmen des weitgehend leer stehenden Gebäudes nicht einmal die laufenden Kosten decken.
Futura Finanz AG
Der Finanzvertrieb Futura Finanz in Hof wurde Anfang Juli von der Staatsanwaltschaft Hof zusammen mit der Steuerfahndung durchsucht. Der vielfach gelobte Finanzvertrieb steht wegen seiner dubiosen Beratungspraxis bei der Stiftung Warentest auf der Liste der zweifelhaften Angebote des grauen Kapitalmarkts. Für die neu gegründete Deutsche Anlagen AG (DA) hat der Firmenchef und Gründer der Firma Futura Finanz vor kurzem den Vertrieb für geschlossene Fonds übernommen. Zu den von der Firma Futura Finanz vermittelten Produkten gehören auch die Beteiligungsmodelle der Frankonia AG.
GENOVA Capital Ltd./SAV GmbH
Die Gesellschaft betrieb ohne Erlaubnis Einlagengeschäfte und hat von mehr als 2000 Kunden ca. 31 Mio. DM entgegengenommen. Über die SAV GmbH wurden den Anlegern stille Beteiligungen an der GENOVA Capital Ltd. angeboten. Da eine feste Verzinsung versprochen war, lag das unerlaubte Einlagengeschäft vor. Das Bundesaufsichtsamt hatte bereits 1999 der Gesellschaft aufgegeben, die Verträge rückabzuwickeln. Inzwischen hat der Strafprozess gegen die Verantwortlichen begonnen. Die geschädigten Anleger können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.
German Asset Managers AG (GAMAG)
Die BaFin hat einen Abwickler für das unerlaubte Finanzkommissionsgeschäft der German Asset Managers AG (GAMAG) bestellt. Die GAMAG hatte laut BaFin so genannte Master- und Minizertifikate ausgegeben, die für Rechnung der Investoren in Aktienoptionsgeschäfte und Hedgefonds angelegt werden sollten. Dabei handelt es sich um das Finanzkommissionsgeschäft, für das die GAMAG keine Erlaubnis hatte. Die BaFin hatte zunächst verfügt, dass die GAMAG keine Gelder mehr für die betreffenden Zertifikate entgegennehmen dürfe, die Investitionen aufzulösen und das Geld an die Anleger zurückzuzahlen habe. Die GAMAG ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern hat die Anlegergelder auf ein Unternehmen mit Sitz auf den Bahamas übertragen. Die BaFin hat deshalb einen Abwickler bestellt. Die GAMAG hat dagegen einstweiligen Rechtsschutz beantragt, allerdings erfolglos. Laut BaFin geht es um zweistellige Millionenbeträge, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 22.05.2004 berichtete.
Göttinger Gruppe/Securenta
In Anschreiben an die Anleger behauptet die Securenta AG, ein Wirtschaftsprüfergutachten würde die Investition der Anlagegelder zu 88,4 % in bewertete Wirtschaftsgüter bestätigen. Wir haben dieses Gutachten angefordert, die Securenta weigert sich jedoch, uns Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Daraus kann man schließen, dass das Gutachten nicht oder nicht mit diesem Inhalt existiert. Die Göttinger Gruppe vertrieb über die Securenta Vertriebs GmbH u.a. atypische stille Beteiligungen. Den Anlegern wurde diese Investition als eine Art "Lebensversicherung" präsentiert. Über 127.000 Anleger investierten insgesamt über 700 Mio. € in die Göttinger Gruppe. Die versprochenen Ausschüttungen erfolgten jedoch nicht, ordnungsgemäß gekündigte Gesellschaftsverträge wurden nicht bedient. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Anlagebetruges gegen die Verantwortlichen der Göttinger Gruppe (sog. Schneeballsystem). Das Bankhaus Partin und die dazugehörige Securenta Bank AG wurden durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen geschlossen. Die Zukunft der Securenta und der gesamten Göttinger Gruppe ist fraglich. Die Kanzlei prüft derzeit, ob die maßgeblichen Initiatoren der Göttinger Gruppe persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Zwischenzeitlich liegen Urteile vor, die eine Rückzahlungsverpflichtung der Göttinger Gruppe/Securenta bestätigen, darunter auch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. Wenn der Anleger anlässlich des Beitritts getäuscht wurde, kann er die gezahlte Einlage zurückfordern und muss sich nicht auf das Abfindungsguthaben verweisen lassen. Gegen die Vorstände persönlich liegen zwischenzeitlich ebenfalls Urteile des Oberlandesgerichts München vor.
Göttler Finanz AG
Gegen die Verantwortlichen der Göttler Finanz AG ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Kleve anhängig. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Kunden von vornherein keine Chancen hatten, Gewinne zu erzielen, da die Firma Göttler Finanz AG exzessiv hohe Kommissionen berechnete. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten vor, das den Vorwurf des "churning" (Kontenplünderung durch Gebühren) belegt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen Betrugs geltend machen.
Hanseatische AG (HAG)
Die Hanseatische Elektrizitätswerk und Umwelttechnik AG (HAG) hat von 1990 bis 1996 mehrere zehntausend Anleger für stille Beteiligungen angeworben. Am 16.05.1997 wurde seitens des Vorstands Konkursantrag gestellt. Aus dem ersten Bericht des Konkursverwalters vom 03.12.1997 ergeben sich Tatsachen, wonach die HAG und die damit verbundenen Unternehmen von dem Hintermann Prof. Dr. W. und dessen Familie ausgeplündert wurden. Die Vorstände und Aufsichtsräte haben dem tatenlos zugesehen. Nach Einschätzung des Konkursverwalters wurden Anlagegelder in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM vernichtet. Bislang sind mehrere oberlandesgerichtliche Urteile ergangen, die eine Haftung der Verantwortlichen bestätigen. Die Geschädigten müssen darauf achten, dass die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagebetrugs möglicherweise schon zu laufen begonnen hat. Zivilrechtliche Klagen wurden auch gegen die Wirtschaftsprüfer der HAG erhoben, die die Bilanzen der HAG testierten. Für einen der Geschädigten der Hanseatischen AG hat unsere Kanzlei in die Eigentumswohnung des Prof. Wagner in Davos (offizieller Eigentümer: Ehefrau Rita Wagner) vollstreckt. Die dagegen gerichtete Klage der Frau Wagner wurde abgewiesen. Die von uns vertretenen Geschädigten können sich daher auf die Verwertung der ca. SFR 1.000.000,00 werten Luxuswohnung freuen.
Helvag/GfB
Karl-Heinz K. und dessen Bruder Peter K. errichteten ab dem Jahre 1998 als Initiatoren und Hauptverantwortliche eine Firmengruppe der Helvag AG, die sie in ein völlig verschachteltes und unübersichtliches Firmengeflecht von mehr als 50 Firmen "einbetteten", um Anleger zur Hingabe von Anlagekapital zu veranlassen. Im Wesentlichen handelte es sich um zwei Anlageformen: Zum einen wurden ab dem Jahre 1998 vorbörsliche Aktien der Firma Helvag AG in Zug veräußert, zum anderen wurde eine Beteiligung an der seitens K.-H. K. initiierten Gesellschaft GfB Gesellschaft für Beteiligung an Immobilien und Unternehmen mbH & Co. KG angeboten, deren Gesellschaftszweck es angeblich war, eine Restaurantkette in Deutschland zu errichten, insbesondere jedoch Immobilien für die Restaurants zu erwerben und durch eine Betreibergesellschaft die Restaurants zu führen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Helvag-Gruppe ein. Die Anklagen sind bereits erhoben. Die meisten der Verantwortlichen der Helvag-Firmengruppe befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren wird geführt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von Straftaten des besonders schweren Falls des Betrugs sowie der Untreue, des Kapitalanlagebetrugs u. a. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat vorhandene Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Kanzlei Kärner, Mattil & Kollegen konnte bereits einen dinglichen Arrest in das beschlagnahmte Vermögen erwirken. Vorsicht: Die Vermögenswerte werden nicht von der Staatsanwaltschaft an die Gläubiger der Helvag-Gruppe verteilt, sondern sind von diesen im Wege des dinglichen Arrests auf dem Zivilrechtsweg zu sichern.
Hölter-Gruppe
Die verschiedenen Unternehmungen der Hölter-Gruppe boten auch Anlegern Beteiligungen an. Anleger, die einen Verlust ihrer Einlage erlitten haben, sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Beispielsweise die FEP Hölter Finanzvermittlung GmbH & Co. KG zahlt Einlagen an Gesellschafter trotz ordentlicher Kündigung nicht zurück. Die Ausreden des Herrn Hölter - die Abwicklung von Großaufträgen verzögert sich u. ä. - sprechen für sich. Teilweise hat Herr Hölter die Rückzahlungsverpflichtung persönlich übernommen, hält sich jedoch nicht daran.
Bei der Staatsanwaltschaft in Bochum wird ein Ermittlungsverfahren gegen Professor Hölter geführt. Die Kanzlei hat die Ermittlungsakten zur Einsicht beantragt.
Hornblower Fischer AG
Das Bundesaufsichtsamt (BaFin) hat Insolvenzantrag gegen die Hornblower Fischer AG gestellt. Hornblower Fischer & Co. Inc. mit Sitz in New York nahm den Geschäftsbereich International Brokerage & Futures wahr. Die Staatsanwaltschaft soll Vermögenswerte beschlagnahmt haben. Die Tochter Hornblower Fischer & Co. Inc., die einen Großteil der Anlegerkonten führt, ist nach Erkenntnissen der BaFin nicht insolvent.
HUP Treuhand/BUV GmbH, Paladium Investment Group/Edelmetall GmbH u. a.
Die Gesellschaften behaupten die Anlage der Kundengelder in verschiedenen Projekten, darunter eine Goldförderung in Ghana, eine Vermögensverwaltung über eine amerikanische Gesellschaft namens Dorsey, Wright & Ass. Inc. sowie eine Vermögensverwaltung über einen Paladium Fund, verwaltet von der englischen Gesellschaft Guinness Flight. Über die angeblichen Investitionen liegt kein Nachweis vor. Eine entsprechende Rechnungslegung wird von den Gesellschaften HUP/BUV verweigert. Ein Anleger erfuhr von der Firma Guinness Flight, dass ihr der Paladium Fund völlig unbekannt sei. Der Vermögensverwalter Dorsey Wright bestätigte, dass er keine Kundengelder der Firma HUP verwalte. Anlegern wird dringend geraten, diese Beteiligungen zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt Ermittlungen wegen Betruges und anderer Delikte gegen die Verantwortlichen der HUP-Gruppe. Der Hauptverantwortliche wurde in Untersuchungshaft genommen. Die von uns beantragten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen noch nicht vor.
Das Strafurteil des Landgerichts Hannover liegt der Kanzlei zwischenzeitlich vor. Bernd Horst wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
IBB GmbH/Trade Direct GmbH
Die Hauptverantwortlichen der IBB/Trade Direct wurden im Februar 2000 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass allein im Zeitraum von April 1997 bis 1998 mehr als 17 Mio. Mark nicht an der Börse platziert, sondern unterschlagen wurden. Anleger sollten darauf achten, ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen geltend zu machen, da die Ansprüche einer Verjährung unterliegen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bezüglich der IBB GmbH den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hält Formulare bereit, um die Ansprüche anzumelden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn der IBB GmbH bzw. deren Verantwortlichen die Veruntreuung der Kundengelder nachgewiesen werden kann. Im Falle der Nichtplatzierung an der Börse steht dies außer Frage, im Falle der Ausplünderung des Kontos mittels exzessiver Kommissionen (Churning) muss argumentiert werden, dass es sich ebenfalls um einen Fall der Untreue handelt.
IBH
Gegen die Verantwortlichen der Firma IBH wird ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 28 Js 156/97 wegen Betrugs geführt. Die Anlegergelder wurden nicht ordnungsgemäß an der Börse angelegt und verwaltet, sondern veruntreut. Die Anleger erhielten Scheinkontoauszüge einer Phantasiegesellschaft, die einen Börsenhandel vortäuschen sollten. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft liegt der Kanzlei vor.
Immorenta-GmbH
Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer Delikte geführt. Der Geschäftsführer, der inzwischen in Untersuchungshaft genommen wurde, soll Scheinrechnungen in Millionenhöhe ausgestellt haben. Sobald die Ermittlungsakte zur Einsicht vorliegt, werden genauere Details in Erfahrung zu bringen sein.
Infothek 3000
Gegen die Verantwortlichen der Infothek 3000 GmbH wird seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist bekannt. Die Gesellschaft soll u.a. unerlaubt Einlagen entgegen genommen haben, wofür nach dem Kreditwesengesetz eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die Geschäftsräume der Firma Infothek 3000 GmbH wurden durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. In der Presse wurde bereits verschiedentlich vor Geldanlagen bei der Firma Infothek 3000 GmbH, die Erträge von 100 % bei Absicherung durch Bankgarantie versprach, gewarnt. Diese Warnung hat sich bewahrheitet.
Integral Finanz AG, Enettbaden, Schweiz
Seit einigen Ja
Amanita Phalloides
inaktiv
Integral Finanz AG, Enettbaden, Schweiz
Seit einigen Jahren wirbt die Firma Integral Finanz AG in der Schweiz Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die uns bekannten Anleger erlitten erhebliche Verluste durch Kommissionen und weit überhöhte Gebühren. Wie sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausstellte, arbeitete die Firma Integral Finanz AG bzw. dessen Begründer mit einem Finanzdienstleister zusammen, an den das gesamte erhobene Disagio abgeführt und mit dem Kick-backs geteilt wurden. Falls überhaupt eine Platzierung der Kundengelder an der Börse stattfindet, werden die Kundenguthaben auf sog. Omnibus-Konten geführt. Für einige von uns vertretene Geschädigte haben wir Arrestbeschlüsse des Landgerichts München erwirkt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Integral Finanz AG mit einem Geflecht undurchsichtiger Gesellschaften arbeitet, die offensichtlich nicht existieren und sich mit Scheinadressen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen entziehen. Die Integral Finanz AG ist nach wie vor tätig.
Inter Capital Bank
Gegen die Verantwortlichen der Inter Capital Bank wird sowohl von der Staatsanwaltschaft Bochum als auch von der Staatsanwaltschaft in Basel wegen Betruges ermittelt. Es wird inzwischen von einem Mindestschaden in Höhe von ca. DM 100 Millionen ausgegangen. Die StA Bochum konnte im Zusammenwirken mit der StA Basel erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen. Diese Vermögenswerte werden nicht etwa von der StA automatisch an die Geschädigten verteilt, sondern die Geschädigten müssen vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen vorlegen. Den Geschädigten wird daher dringend angeraten, über einen RA vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen zu erwirken, um die beschlagnahmten Vermögenswerte pfänden zu können. Auch gegen die Vermittler können Ansprüche wegen der Verletzung von Informationspflichten bestehen.
Intercontinental Brokerage Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe
1990 wurde bekannt, dass gegen den Verantwortlichen der ICB, Herrn Lutz Pilling, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die Kundengelder wurden nicht angelegt, sondern im Wesentlichen veruntreut. Die Vermittler hatten den Anlegern vorgetäuscht, dass ein Rücknahmekurs pro Anteil und eine Versicherung gegen Veruntreuung in den USA bestehe, dass die Geldanlage sicher sei u. Ä. Aufgrund dieser völlig unhaltbaren Behauptungen können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Solche Ansprüche sind nicht verjährt, da bei Falschberatung eine Verjährungszeit von 30 Jahren bestand, die erst mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 01.01.2002 in eine dreijährige Verjährung verkürzt wurde. Die Anleger können daher im Prinzip noch bis 31.12.2004 ihre Schadensersatzansprüche gegen die OMG Gruppe und andere Vermittler geltend machen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein ehemaliger Vermittler vor dem Landgericht Karlsruhe erfolgreich verklagt.
ISS Immobilienschutz und Service AG
Die ISS AG bietet Kapitalanlegern nach eigener Aussage "handelbare" Wertpapiere mit hohem Sicherheitsfaktor an. Bei den angeblichen handelbaren Wertpapieren handelt es sich um gewöhnliche Inhaberschuldverschreibungen, die lediglich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals gegen das Unternehmen selbst verbriefen. Wenn die ISS AG kein Vermögen mehr hat, ist die Inhaberschuldverschreibung wertlos. Die Handelbarkeit suggeriert, dass dafür ein Markt besteht. Das Wertpapier ist jedoch nicht an der Börse zugelassen, daher muss der Anleger selbst sehen, ob er einen Käufer für sein Stück Papier findet. Die ISS AG behauptet, dass Beträge ab 25.000,00 € durch Grundschulden abgesichert werden "können". Der Anleger soll dadurch glauben, dass er selbst im Grundbuch eine Grundschuld erhält, was natürlich nicht der Fall ist. Im Grundbuch steht allenfalls die ISS AG, sodass in Wirklichkeit keinerlei Sicherheit besteht.
ITL-Enterprises Inc.
Die Gesellschaft kündigte in den Prospekten großspurig den Aufbau eines Internetnetzes und den bevorstehenden Börsengang an der US-Technologiebörse Nasdaq an. Prüfungen haben ergeben, dass die ITL ein winziges Büro ohne Personal unterhält und weder über die technischen noch personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Geschäftskonzeptes verfügt. Die Tätigkeit der Firma ITL beschränkt sich offenbar auf die Einwerbung von Anlegergeldern. Betrogene Kunden haben bereits Strafanzeigen erstattet.
Johnsons Banking Group
Die angebliche Bank mit Sitz in USA und Paraguay bietet Interessierten Kredite ohne entsprechende Sicherheiten an. Die Anleger müssen eine "Gebühr" an einen angeblichen Notar in Paraguay überweisen. Danach warten sie vergeblich auf ihr Darlehen. Den Anlegern wird empfohlen, unverzüglich Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Geschädigte gibt es im gesamten Bundesgebiet.
K 1 Invest u. K 2 Invest GbR
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat hier die Rückzahlung von Anlegergeldern angeordnet. Die Gesellschaften hatten keine Erlaubnis für die durchgeführten Geschäfte. Zweifel bestehen auch an dem Nachfolgeprodukt der K 1 Invest Ltd., den angebotenen Genussrechten. Eine bereits früher erfolgte Rückabwicklungsanordnung durch die BAFin war von den Gesellschaften K 1 und K 2 missachtet worden.
Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat der Geschäftsführer Maximilian H. über Fondsgelder unrechtmäßig verfügt und sie damit veruntreut. Die Staatsanwaltschaft führt mehrere Ermittlungsverfahren. Die Akten der Staatsanwaltschaft hat die Kanzlei zur Einsichtnahme angefordert. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder gegen die finanzierende Bank bestehen. Viele der Gesellschafter wurden z.B. durch ihren Vermittler nicht darauf hingewiesen, dass die Rechtsform der OHG eine persönliche und unbeschränkte Haftung bedeutet und eine solche Beteiligung stets als unternehmerisch und damit riskant anzusehen ist. Bezüglich der finanzierenden Bank und zur Beurteilung derer Verantwortlichkeit müssen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Einige Anleger haben sich auch erkundigt, ob die Beteiligungen widerrufen werden können. Hierzu ist allerdings Voraussetzung, dass bei Abschluss der Beteiligung eine so genannte Haustürsituation vorlag und zudem die Beteiligung an der Gesellschaft und der Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Problematisch ist zudem, dass die Anleger die Steuervorteile in Anspruch genommen haben, was einer Rückabwicklung im Wege stehen könnte. Falls seitens des Vermittlers eine unzureichende Aufklärung über die Risiken erfolgte, kann dieses Verschulden der Bank entgegengehalten werden, wenn der Vertrieb auch bei der Anbahnung des Darlehensvertrags Erfüllungsgehilfe der Bank war. Die "Handel in Teltow OHG" hat ein Sanierungskonzept erstellt, verbunden mit einer Enthaftung gegenüber der Berlin Hyp im Falle freiwilliger Nachschusszahlungen. Die Zahlung von Nachschüssen und der Beitritt zur Sanierungs KG bedeutet allerdings keine Enthaftung gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreffend die Luckenwalde OHG. Ratsam ist auf jeden Fall, der Anrechnung der Nachschusszahlung auf ein Auseinandersetzungsguthaben im Falle einer Kündigung zuzustimmen.
K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter Kroner, Ulm
Die Firma K. B. P. Vermögensverwaltung Kroner warb zahlreiche Kunden für Kapitalanlagen an. Die Anleger sollten nach 6 Monaten das bis zu zehnfache des einbezahlten Kapitals zurückerhalten. Die Gelder wurden aber nicht angelegt, sondern von Kroner veruntreut. Die Staatsanwaltschaft Ulm führt Ermittlungen und hat Kroner in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Rückgewinnungshilfe der Geschädigten beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits für einen Geschädigten einen zivilrechtlichen Arrest erhalten.
Langenbahn KG und Werner Langenbahn
Anfang April 2000 wurde von Werner Langenbahn für die Langenbahn KG Insolvenzantrag gestellt, Anfang Mai 2000 wurde Werner Langenbahn aufgrund zahlreicher Anzeigen von Anlegern wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue in Untersuchungshaft genommen. Eine erste Sichtung des sichergestellten Materials durch die Staatsanwaltschaft München I ergab, dass Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe nicht investiert worden waren und scheinbar verschwunden sind. Bereits seit längerer Zeit hatte die Gesellschaft Liquiditätsprobleme: Im Jahre 1997 war die Anwerbung neuer Kunden eingestellt worden, und die Anleger erhielten seitdem auch keine Ausschüttungen mehr. Dennoch konnte die Fortführung des Bauträgerbereiches seitdem keine Gewinne mehr erwirtschaften. Insbesondere Probleme mit einem Projekt in Ungarn führten nun zur Zahlungsunfähigkeit.
Werner Langenbahn hat das persönliche Insolvenzverfahren beantragt, obwohl sich aus dem Strafurteil des Landgerichts München ergibt, dass sich Herr Langenbahn noch in den Jahren 1996 und 1997 fast DM 12 Mio. entnommen hat. Aus einem Bericht des Konkursverwalters geht hervor, dass er erhebliche Vermögenswerte auf seine Tochter und seinen Sohn übertragen hat.
LBB/IBV Fonds
Die Fonds der Landesbank Berlin waren mit Garantien versehen, die den Anlegern vermeintlich Sicherheit Ihrer Kapitalanlage boten. Die Entwicklung der jüngeren Zeit ergaben jedoch, dass die Garantien nicht vertrags- und prospektgemäß erfüllt worden sind. Den Anlegern wird erst jetzt bewusst, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, die zu einem Totalverlust führen können. Anleger sollten eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da gewisse Ansprüche am 31.12.2004 verjähren können. Für die Fonds wurden allerdings Sonderprüfungen vorgenommen, mit deren Erhalt gegebenenfalls erst die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis vorliegt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger, die anlässlich des Fondsbeitritts getäuscht wurden, die Schadensersatzansprüche der finanzierenden Bank entgegenhalten und die Rückzahlung des Kredits verweigern. Die Kanzlei empfiehlt jedem Anleger, sich gegebenenfalls individuell beraten zu lassen, da wegen der Verlustzuweisungen und Ausschüttungen eine persönliche Schadensberechnung erfolgen sollte. Die pauschale Behauptung einer Verjährung aller Ansprüche zum 31.12.2004 ist nicht richtig. Der Kanzlei liegen nun die Sonderprüfungsberichte der verschiedenen LBB- und IBV-Fonds vor. Die Kanzlei verfügt damit über ausreichend Material, um die Klagen gegen die diversen Beteiligten begründen zu können.
Lease Trend AG
Die Gesellschaft bietet atypisch stille Beteiligungen an. In einem der Kanzlei vorliegenden Fall wurde einem Rentnerehepaar eine solche Beteiligung mit Verlustzuweisungen angeboten, obwohl die Anleger nur eine risikolose Altersvorsorge erwerben wollten. Auf die persönlichen Bedürfnisse des Anlageinteressenten wird offenbar keine Rücksicht genommen. Die Beteiligung ist für das Rentnerehepaar völlig nutzlos.
MAXIMA Holding AG - Köln
In Köln hat der Strafprozess gegen die Initiatoren der MAXIMA-Holding AG, die Herren Simon, Hieb und Dickhäuser, begonnen. Der Vorwurf lautet insbesondere auf Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Die Anleger hatten sich unter anderem an der American International Pension Planers Inc. beteiligt, bei der es sich jedoch nur um eine amerikanische Briefkastenfirma handelte, als auch an einem Immobilienfonds in Utrecht/Holland (MIC-MAXIMA Immobilienmanagement Consulting GmbH & Co.KG Holland-Rendite-Fonds Utrecht-Nieuwegein).
Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG
Die Anleger des Düsseldorfer Medienfonds Mediastream IV GmbH & Co. KG (Initiator: Ideenkapital) müssen damit rechnen, dass sie die steuerlichen Verluste des Fonds nicht in voller Höhe anerkannt bekommen. Statt der prospektierten Verlustzuweisung von ca. 130 % sollen die Anleger lediglich eine Verlustzuweisung in Höhe von 10 % erhalten, da nach Ansicht des Finanzamtes München III die von der Fondsgesellschaft finanzierten Herausbringungskosten für die Filme nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind. Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung jedoch als schlagendes Verkaufsargument benutzt. Den Kapitalanlegern wurde von ihren Vermittlern außerdem die kritische Berichterstattung in den Brancheninformationsdiensten verschwiegen. Deshalb prüft die Kanzlei derzeit Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken aus fehlerhafter Anlageberatung sowie Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren aus Prospekthaftung.
Melzer Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Anlegergelder sollen nicht vertragsgemäß angelegt worden sein. Die Gesellschaft selbst befindet sich in der Insolvenz. Schadensersatzansprüche können gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich geltend gemacht werden.
Mercer Capital-Partners GmbH
Die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH in Düsseldorf stellt sich als professionelles Aktienresearch-Unternehmen vor, das den Aktienmarkt beobachte und nach jungen wirtschaftlich aufstrebenden Unternehmen suche. Laut Beratungsvertrag mit der Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll vom Kunden eine 20%-ige Gewinnbeteiligung abgeführt werden. Gegen die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH wurden bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen. Geschäftsführer der Fa. Mercer Capital-Partners GmbH ist ein Herr Sven Sch. Offensichtlich hat die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH nicht, wie sie es vorgibt, unabhängig auf dem Aktienmarkt breit recherchiert, sondern nur Aktien einer Fa. Cool Can, deren alleiniger Inhaber ebenfalls Herr Sch. ist, empfohlen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Sch. dafür verdeckte Provisionen erhalten hat, was eine Interessenkollision darstellt und damit einen Verstoß gegen das KWG. Die Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll eine reine Briefkastenfirma gewesen sein. Das Unternehmen Cool Can ist mittlerweile in eine Fa. namens Balsam Ventures aufgegangen, deren Aktien nahezu wertlos sind.
MPC Flottenfonds III
Die MPC warb mit Ausschüttungen von durchschnittlich 12,5 % p. a., ohne darüber aufzuklären, dass darin eine Kapitalrückzahlung enthalten ist. Der Verband sozialer Wettbewerb e. V. hat gegen MPC Capital AG eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung erwirkt.
MSF (Master Star Fund) Deutsche Vermögensfonds I KG
Die BaFin hat am 15.06.2005 der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG die Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Nach Auffassung der BaFin betrieben Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft. Diese Rechtslage besteht seit Jahren unverändert, sodass die Initiatoren des Fonds genau wussten, welches Risiko über der Fondsgesellschaft schwebt. Seit langem ist auch die diesbezügliche rigorose Haltung der BaFin bekannt, sodass ein solcher Fonds nicht mehr hätte aufgelegt werden dürfen, ohne den Anlegern ihre Abwicklungsproblematik deutlich vor Augen zu führen. Zumindest hätte das Anlegergeld auf Treuhandkonten verwahrt werden müssen. Stattdessen fanden Gebührenabflüsse in Millionenhöhe statt, die nun für die Anleger verloren sind. Die Verantwortlichen des Fonds haben die Anlegergelder in dem klaren Bewusstsein angenommen, dass eine hohe Gefahr der Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin besteht. Anleger sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, um den Schaden zu kompensieren. Die Geschäftsführung der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG will die Anleger nun nochmals täuschen, indem sie die Verantwortung auf die BaFin schiebt, die aber nur ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Anleger sollten auf dieses Manöver nicht hereinfallen.
MWB AG
Die Fa. MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand verspricht ihren Kunden eine unabhängige Vermögensverwaltung mit Sicherheit, Liquidität und Rentabilität der Anlage in einem so genannten "Schweizer Sicherheitspaket". In dem Schweizer Vermögensaufbauplan verpflichten sich die Kunden zu einer sehr hohen Zeichnungssumme (etwa CHF 200.000,00) für eine Laufzeit von z. B. 20 Jahren. Von dem einbezahlten Erstbetrag (um die CHF 30.000,00) werden Gebühren in Höhe von 5 % der gesamten Zeichnungssumme abgezogen. Durch diese Vorgehensweise bleibt von dem einbezahlten Erstbetrag nahezu kein Kontoguthaben übrig. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil, Kärner & Kollegen besteht eine reelle Chance auf Anfechtung der Verträge wegen Täuschung.
NATIONWIDE FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
Die Firma Nationwide Finance & Investment Ltd. wurde im Jahre 1999 in London von Frau Gertraud Schweigert initiiert. Anleger sollten über die Repäsentanz der Frau Schweigert in Taufkirchen zu einer Anlage in Form eines "Nationwide-Profit-Programmes" veranlasst werden. Das Investitionsmodell wurde angepriesen als völlig unspekulative Anlage mit einer Renditeerwartung von bis zu 48 % p. a. Mit Verfügung vom 26.02.2004 erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abwicklungsanordnung, da Frau Schweigert das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis des BaFin betrieb. Frau Schweigert ist nach der Abwicklungsanordnung verpflichtet, sämtliche Anlageverträge rückabzuwickeln bzw. sämtliche Anlagegelder zurückzubezahlen.
New Basis AG
Gegen die Gesellschaft bzw. deren Verantwortlichen wird in der Schweiz ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Gesellschaft befindet sich in Konkurs, der Konkursverwalter erwartet Forderungserhebungen in der Größenordnung von 100 Mio. Sfr. Die Gesellschaft bzw. der Konkursverwalter verfügt über Vermögenswerte, so dass mit einer gewissen Quote gerechnet werden kann.
NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
Ab 1991 warben die vorgenannten Gesellschaften und einige weitere damit zusammenhängende Firmen ahnungslose Anleger zur Geldanlage in Börsengeschäften. Die Kundengelder wurden weder an der Börse noch woanders angelegt, sondern planmäßig unterschlagen. Der Sitz der Gesellschaften war meist in Panama oder an anderen exotischen Orten, um den Anlegern die Rechtsverfolgung zu erschweren bzw. sie zu vereiteln. Das Konzept wurde geplant und gestaltet von vier Hauptverantwortlichen, darunter ein Rechtsanwalt. Gegen die "Viererbande" ergingen im November 1999 strafrechtliche Urteile, mit denen Freiheitsstrafen zwischen 4 1/2 und 6 Jahren verhängt wurden. Einer der Verantwortlichen ist flüchtig, ein weiterer bereits wieder auf freiem Fuß. Trotz eindeutiger Sachlage wehren sich die Verurteilten gegen die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Es ist zu befürchten, dass diese Personen wieder im Kapitalanlagebereich tätig sein werden.
Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel
Peter Max Freiherr von Lepel wurde vom Bonner Landgericht zu 8 1/2 Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt. In die Strafe wurde die bereits vom Landgericht Augsburg verhängte Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit den Clean Concept Gesellschaften miteinbezogen. Von Lepel und seine Ehefrau haben etwa 4.000 Anleger um rund 50 Mio. € betrogen.
Oxybiotica plc
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach führt ein Ermittlungsverfahren und hat Geschäfts- und Privatkonten der Verantwortlichen beschlagnahmt. Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, um möglicherweise ihre Ansprüche zu sichern.
PASF (Phillip Alexander Securities Futures Ltd)
Bis Ende 1997 warb die in London ansässige PASF durch zahlreiche deutsche Agenturen um Kunden für Börsengeschäfte. Die Schätzungen liegen bei etwa 20.000 Kunden mit einem Schaden über einer halben Milliarde Mark. Die PASF war zwar ein an der Börse zugelassenes, also lizenziertes Brokerhaus, die Kundenguthaben wurden jedoch massiv "geschröpft" (Churning). Durch die Berechnung exzessiver Kommissionen bei der Durchführung eines Handels ohne Sinn und Verstand wurden die Kundenguthaben der Anleger systematisch in eigene Einnahmen der PASF umgewandelt. Die Kunden hatten praktisch keine Gewinnchance. Uns ist auch kein Kunde bekannt, der sein Geld zurückerhalten, geschweige denn einen Gewinn erzielt hätte. In London ist ein Konkursverfahren über das Vermögen der PASF anhängig. Der staatliche Entschädigungsfonds in London (ICS, in den Prospekten der PASF fälschlich als "Versicherung" bezeichnet) hat die Ansprüche der Anleger auf Entschädigung zurückgewiesen. Nun wurde bekannt, dass der hauptverantwortliche Inhaber der Firma PASF Anfang Dezember 2000 vom Landgericht Mönchengladbach zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Phoenix Kapitaldienst GmbH
Die BaFin hat den Vertrieb des Produktes Phoenix Management Account untersagt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH kann weder Ein- noch Auszahlungen vornehmen. Kontounterlagen wurden offenbar gefälscht, um die tatsächliche Situation im Management Account zu vertuschen. Der zuständige Produktmanager steht unter Verdacht, über Jahre hinweg Unterlagen gefälscht zu haben. Von dem auf rund 800 Millionen Euro geschätzten Volumen könnten nach Angaben etwa 600 Millionen Euro verloren sein. Bemerkenswert ist, dass ein Wirtschaftsprüfer die ordnungsgemäße Abwicklung über Jahre hinweg testiert hatte. Inwieweit der englische Broker Man Financial Ltd. in den Skandal mit verwickelt ist, wird noch recherchiert. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW): In der Presse wird die EdW zitiert, dass "im Fall von Untreue ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben ist". Nach Ansicht der Kanzlei muss die EdW aber auch im Fall von Untreue entschädigen. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz (ESAEG) des Bundestags, aus der entsprechenden Entschädigungsrichtlinie der EU und aus einem Leitfaden der BaFin, wonach im Falle von Veruntreuungen Entschädigungsleistungen zu erbringen sind. Diese schriftlichen Unterlagen liegen der Kanzlei vor.
PP Finanz Service/Word Financial Services/Paulangelo Salvatore
Die Anleger der PP Finanz GmbH und der Word Financial Services müssen mit dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Der Geschäftsführer Salvatore Paulangelo hat sich abgesetzt. Die Kundengelder sind offenbar nicht mehr vorhanden. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ermittelt. Die Anleger können sich an die Kanzlei, die auch ein Büro in der Schweiz unterhält, wenden.
Premium - Depot/Prime Account/American Investment & Finance Corporation
Das Landeskriminalamt Sachsen ermittelt gegen o. g. Firma wegen Kapitalanlagebetrugs. Der überwiegende Teil des eingeworbenen Geldes wurde nicht angelegt. Ansprüche können auch gegen die Vermittler geltend gemacht werden, da der DFI-Report bereits mehrfach vor dieser Geldanlage gewarnt hat. Das Konzept dieser Geldanlage ist derart unverständlich und sinnlos (Sitz der AIF Bank auf "Commonwealth of Domenica"), dass nicht verständlich ist, wie ein Vermittler anders als abraten kann. Für einen Fachmann ist das Betrugskonzept mehr als offensichtlich.
RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
Von 1989 bis 1995 trieb Herr Peter S. mit seinen diversen Gesellschaften in Essen und Berlin sein Unwesen. Mit dem Versprechen hoher Gewinne bei Börsengeschäften wurden zahllose Kunden über Telefonverkäuferstrukturen geworben. Die angeblichen Börsengeschäfte sollten über Gesellschaften wie die Mecantile AG und die Contest Trading AG in der Schweiz stattfinden. Diese legten die Kundengelder jedoch nur in geringstem Maße an der Börse an, der überwiegende Teil wurde für private Zwecke veruntreut. Im Jahre 1996 wurde Peter S. zu einer Freiheitsstrafe vom neun Jahren verurteilt. Auch zahlreiche Telefonverkäufer der diversen Gesellschaften erlitten empfindliche Haftstrafen. Der Haupttäter Peter S. wurde Anfang 2001 aus der Haft entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß. In den Ermittlungsakten fanden sich Hinweise auf weitere Tatbeteiligte, die an der Verschleierung des Verbleibs der Kundenmillionen beteiligt waren. Auch gegen diese Personen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich. Für unsere Mandanten konnten wir in England und Liechtenstein beträchtliche Vermögenswerte sicherstellen und verteilen. Es handelte sich dabei um bereits seit 1995 beschlagnahmte Anlegergelder. Neben dem Hauptverantwortlichen Peter Sch. und weiteren Beteiligten führen wir auch Klagen gegen die damalige Geschäftsführerin, die ebenfalls wegen Betruges verurteilt worden ist. Obwohl sie angeblich vermögenslos ist, wehrt sich die ehemalige Geschäftsführerin vehement durch die Instanzen gegen eine Inanspruchnahme in den zivilrechtlichen Verfahren. Daraus ziehen wir unsere Schlüsse.
Results Securities
Die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft bot Anlegern Aktien einer Fa. US-Funds.com an, die nun in Aktien einer Fa. Soft Lead Inc. getauscht werden sollen. Aufgrund von Strafanzeigen führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetruges. Die "Anleger" sollten rechtliche Beratung einholen.
Rosche Finanz AG
Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wurde Herr Michael Vogelbacher, Initiator der US Immobilien-Fonds der Rosche Finanz, verhaftet. Die genauen Hintergründe werden über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten in Erfahrung zu bringen sein.
Inzwischen ist Michael Vogelbacher vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die Firmengründerin Gabriele Rosche zu zwei Jahren und acht Monaten.
SAP-Finanz
Gegen die Verantwortlichen der SAP-Finanz werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln geführt. Sobald die Ermittlungsakten vorliegen, werden wir Näheres über die Vorgänge berichten können.
Securenta AG
Im Mai 2003 versandte die Securenta AG Verlustbescheinigungen zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt. Die Wohnsitzfinanzämter erkennen jedoch die Bestätigungen nicht an, da die Securenta AG bei dem zuständigen Finanzamt Göttingen keine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben hat. Man gewinnt mehr denn je den Eindruck, dass die Securenta AG nicht in der Lage ist, ihren aktien- und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
SMP AG
Gegen die Verantwortlichen der SMP AG aus Gumpertsreuth wird wegen Betrugverdachts ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft hat Verhaftungen und Durchsuchungen vorgenommen. Tausende von Anlegern erwarben Genussrechte, die nun wohl völlig wertlos sind. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.
Zwischenzeitlich liegen Unterlagen vor, insbesondere ein fundiertes Gutachten, wonach die Wirtschaftsprüfer der SMP AG tatkräftig Unterstützung bei der Täuschung der Anleger leisteten. Die in der Kanzlei vertretenen Anleger beabsichtigen daher, eine entsprechende Klage gegen die Wirtschaftsprüfer einzureichen.
Starinvest Ltd.
Die Staatsanwaltschaft hat Durchsuchungen vorgenommen und einen Tatverdächtigen verhaftet. Die Gesellschaft betreibt ein so genanntes Lastschriftkarussell, das die Staatsanwaltschaft als betrügerisch einschätzt. Die Zeitschrift Börse Online meldete, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die Vermittlerfirmen ermittelt, sondern auch gegen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Surge Trading S. A.
Seit vielen Jahren wirbt die in Genf ansässige Surge Trading S.A. Kunden in aller Herren Länder zur Investition in Börsengeschäften. Aufgrund der Werbung durch die Telefonverkäufer und der im Anschluss an die Einzahlung übersandten Kontoauszüge gehen die Kunden davon aus, dass mit ihrem eingesetzten Kapital ein reger Börsenhandel stattfindet, zumeist in Devisentermingeschäften (Forex). Dieser Eindruck wird auch dadurch vermittelt, dass in den Kontoauszügen von einem An- und Verkauf von Optionen die Rede ist; es sei auch ein vermeintlicher "Stop-loss" (Verlustbegrenzung) eingebaut. In fast allen Fällen erlitten die Kunden einen Totalverlust. In Wirklichkeit führt die Surge Trading sog. "Stillhaltergeschäfte" durch, d.h. sie platziert die Gelder der Anleger nicht an der Börse, sondern tritt selbst als Optionsverkäufer auf und kann dadurch einen beliebigen Kursverlauf darstellen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat Anklage gegen die Vermittlungsgesellschaft Atlanta in Mönchengladbach erhoben, in der anschaulich geschildert wird, auf welche Weise das Geld planmäßig heruntergewirtschaftet, also zu einem Verlust geführt wird. Die Kunden hatten nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft von Anfang an keinerlei Chance, Gewinne zu erzielen. Die Verluste waren vorprogrammiert und beabsichtigt, der Surge Trading kam es nur darauf an, sich die Anlegergelder einzuverleiben. Die Surge Trading S. A. ist nach wie vor geschäftlich aktiv.
Der Kanzlei ist es zwischenzeitlich gelungen, Vermögenswerte ausfindig zu machen, die zugunsten der Anleger beschlagnahmt sind. Anleger können sich den anhängigen Verfahren noch anschließen.
Swiss AG in Cham/Schweiz
Die Gesellschaft bietet für Kunden den spekulativen Forex-Handel an. Nach dem "Abwicklungsprocedere" soll der Kunde eine Kapitalsicherheit in Höhe der jeweils getätigten Investitionssumme erhalten. Die Kapitalsicherheit wird als "strukturierte Banknote" bezeichnet. Wir empfehlen, vor einer Anlage eine Beratung eines Rechtsanwalts oder erfahrenen Mitarbeiters Ihrer Hausbank einzuholen.
Treuhand Galtera AG
Die Treuhand Galtera AG in Alterswil warb durch einen deutschen Vermittler namens Herrn St. gezielt deutsche Anleger mit einer Anlagesumme von gesamt 3 Mio. CHF. Der Initiator der Treuhand Galtera AG, ein Herr W., versprach den Anlegern feste Zinsen in Höhe von 10% bei einer Laufzeit von 4 Jahren. In Wirklichkeit wurden die Gelder jedoch überhaupt nicht angelegt, sondern für Rückzahlungen und eigene Zwecke verwendet. Die Staatsanwaltschaft Bern ermittelt bereits gegen Herrn W. wegen Veruntreuung, Betruges und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Fa. Treuhand Galtera ist mittlerweile in Konkurs. Die Anleger können aber Schadensersatzansprüche gegen den Initiator persönlich, sowie u.U. gegen den deutschen Vermittler, geltend machen.
Usecom Software AG
Über das Vermögen der im Juli 1999 gegründeten Firma Usecom Software AG wurde am 01.12.2001 vom AG Landshut das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit 2000 ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut gegen den Usecom-Vorstand Schellscheidt wegen des Verdachtes der Geldwäsche. Möglicherweise soll ein Zusammenhang mit der Anlagebetrugsgesellschaft WABAG bestehen. Hauptvertrieb der Usecom war die Firma Promotum Finance Consult GmbH in Berlin, die ebenfalls im Zusammenhang mit der
WABAG vertriebsaktiv war.
Vanilla
Der von Herrn Daniel Deubelbeiss beherrschte Vanilla-"Konzern" ist erst kürzlich im Zusammenhang mit der Exfrau des Tenniskönigs BB in die Schlagzeilen geraten. Zuvor war die dubiose Gruppe nahezu unbekannt. Vanilla bietet verschiedene Arten der Geldvernichtung an, darunter Aktien an einer der Gesellschaften des Herrn Deubelbeiss, die Beteiligung an einer geplanten Bank u. a. Die Aktien sind mangels Börsengang wertlos, die geplante Bank existiert bis heute nicht. In München ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen einen beteiligten Rechtsanwalt anhängig.
Vario-Renta
Die BaFin hat der Vario-Renta Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wegen des Betreibens unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte den Weiterbetrieb des Unternehmens untersagt und die Abwicklung angeordnet. Den Anlegern wird voraussichtlich ein beträchtlicher Schaden entstehen, da die so genannten weichen Kosten (Provisionen, Konzeptionsgebühren etc.) bereits abgeflossen sind.
"Vatikan-Darlehen", Exklusiv Cars GmbH
Ca. 80 Anlegern wurde von den Herren Oliver B. und Dirk D. folgendes Anlagemodell angeboten: Die Anleger sollten gegen Einzahlung eines "Eigenkapitalanteils" in Höhe von 4 % ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von einer Firma B + D Exklusiv Cars GmbH erhalten. Bei einem Einzahlungsbetrag von 40.000,00 € sollte der Anleger beispielsweise ein zins- und tilgungsfreies (!) Darlehen in Höhe von etwa 490.000,00 € (sogenanntes "Nettodarlehen") erhalten. Dieser Auszahlungsbetrag könne bis zu zwei weitere Male auf oben beschriebene Weise "vermehrt" werden. Der "Eigenkapitalanteil" solle derart zinsgünstig angelegt sein, dass das Darlehen zins- und tilgungsfrei ausgereicht werden könne. Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anfang September die drei hauptverantwortlichen Personen, die Herren Sven-Oliver B., Herrn Dirk D. aus Hambühren und die Treuhänderanwältin Anja Andrea H. aus Celle, über deren Kanzleikonto die Einzahlungen abgewickelt wurden, wegen des Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft genommen. Vermittler bzw. geschädigte Kapitalanleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Venturion AG
Wie Kapital Markt Intern (KMI) berichtet, bestehen bei der Venturion einige schwerwiegende Aufklärungsdefizite hinsichtlich der angeblichen Venturion Stiftung, die Bestandteil des Vergütungssystems der Venturion AG ist. Die Venturion Stiftung ist nach Recherchen der KMI bislang nicht einmal gegründet worden. Die Venturion AG und die Venturion Versicherungsmakler GmbH haben beim Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt.
Victory
Anlässlich der Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millenium I + II, die vom 18.-20.04.2005 in Kaufbeuren abgehalten wurden, mussten die Anleger mit Erschrecken erfahren, dass hier einiges im Argen liegt: Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen eine Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestehen, eine holländische Firma mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzer" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist. Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der VICTORY Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in der Gesellschafterversammlung, dass sämtliche VICTORY-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Darüber hinaus sollen erst ab dem 20. Fonds die prospektierten Garantien tatsächlich bestanden haben, für die vorher aufgelegten Fonds sollen keine Garantien - obwohl dies prospektiert war - vorgelegen haben. Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen die Prospektprüfer wegen der Erstellung eines fehlerhaften Prospektprüfungsgutachtens, gegen den Treuhänder wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten sowie gegen den Initiator der Fonds (Franz L.) wegen des Verdachts des Prospektbetruges/Betruges/Untreue. Da gegen den Prospektprüfer nur kurze Verjährungsfristen laufen, sollten Anleger schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig.
Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der Vif Dritten KG sowie des "Schwesterfonds" bzw. Private Placement VIP KG (Potsdam-Babelsberg), bei denen derzeit erhebliche Probleme bestehen: Im Prospekt der Vif Dritten KG war den Anlegern, versprochen worden, dass produktionsbezogene Erlösausfallversicherungen bestünden und ein Verlustrisiko auf max. 21,6 % begrenzt sei, bei der VIP KG sollte das Verlustrisiko hierdurch sogar auf maximal ca. 9 % beschränkt sein. Offensichtlich wurden jedoch solche produktionsbezogenen Erlösausfallversicherungen gar nie abgeschlossen, es bestand allenfalls für einzelne Filme der VIP KG eine bloße Rahmenvereinbarung ("cover note"). Außerdem wurde mittlerweile bekannt, dass die Anlegergelder bei der Geschäftsführerin TiMe des Herrn Wolfram Tichy nicht auf gesonderten Konten bzw. für die einzelnen Produktionen separat verwaltet wurden, sondern dass ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Fondsgesellschaften (Vif Erste KG, Vif Zweite KG und VIP KG), geschweige denn zwischen den einzelnen Produktionen, eine Vermischung der Anlegergelder mit den Geldern der TiMe GmbH auf deren allg. Geschäftskonto stattfand. Durch diese Vorgehensweise bei der TiMe wurden Anlegergelder schließlich für Zwecke verwendet, die in keinem Zusammenhang mit dem Fondszweck stehen. Aufgrund der Insolvenz der TiMe reichen die Mittel nun nicht mehr aus, um entsprechend dem Gesellschaftszweck verwendet zu werden. Seitens der TiMe GmbH wurden offensichtlich Millionendarlehen an weitere Tichy-Gesellschaften der TiMe-Gruppe ausgereicht. Die Kanzlei hat außerdem gegen Herrn Wolfram Tichy eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Mit der Mittelverwendungskontrolle war die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche beauftragt. Diese stellte allerdings keinerlei Unregelmäßigkeiten fest. Auch die Prospektprüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, die an der unzutreffenden Darstellung des Verlustrisikos aber nichts auszusetzen hatte. Nach Auffassung der Kanzlei können Schadensersatzansprüche gegen die Fa. ING (wegen fehlerhafter Prospektangaben und wegen der Verletzung des Konzeptionsberatungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), gegen die Fa. Deloitte & Touche wegen Verletzung ihrer Pflichten als Mittelverwendungskontrolleurin und wegen fehlerhafter Prospektprüfung sowie gegebenenfalls gegen die Vermittlerbanken (überwiegend Bankhaus Lampe und Commerzbank) wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden. Wegen der Erstellung des fehlerhaften Prospektprüfungsgutachtens konnte die Kanzlei Mattil & Kollegen gegen die Fa. Deloitte & Touche GmbH bereits für einen geschädigten Anleger der Vif Dritten KG ein Urteil vor dem Landgericht München I erstreiten, wonach die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum vollumfänglichen Schadensersatz an den Anleger verurteilt wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Filmfondsbeteiligungen ist übrigens von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt (allerdings sollte die Deckungsanfrage unbedingt einem im Anlagerecht versierten Rechtsanwalt überlassen werden).
VIP Medienfonds
Der Anlegerschutzreport von Heinz Gerlach stellt in seiner Ausgabe vom 06.12.2004 einige deutliche Fragen zu den VIP Medienfonds 3 und 4: Als Lizenznehmer ist die SRO Entertainment AG vorgesehen, bei der es sich um eine erst kürzlich gegründete Gesellschaft handelt, die noch keine Erfolgsnachweise liefern konnte. In den Prospekten wird die SRO als Weltvertrieb bezeichnet, die sich durch jahrelang gewachsene Kontakte erfolgreich am Markt etabliert habe. Angeblich ist es aber bei keinem der vom VIP Medienfonds 3 produzierten bzw. finanzierten Film zu einem Lizenzvertrag mit der SRO gekommen. Lizenznehmer für die Filmproduktionen des VIP 3 ist die nicht prospektierte Raising Star Pictures. Auch diese Gesellschaft ist erst im Jahr 2003 gegründet worden. Gerlach zieht das Fazit, dass die Commerzbank als Hauptvertrieb den Prospekt auf seine Richtigkeit nicht überprüft hat.
Die Commerzbank hat den Vertrieb von VIP 5 und VIP 6 urplötzlich und überraschend eingestellt. Die Gründe hierfür sind derzeit nicht bekannt.
WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG
Die Hauptveranwortlichen der Firma WABAG und deren Projektgesellschaften (Trentec AG, Trentec II AG, BIO-Kraftwerk Zittau AG, Kompact AG u. a.) wurden in 2001 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs verhaftet und sind mittlerweile wegen Betrugs zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich ergeben, dass die Gesellschaften mit übelsten Machenschaften ausgeplündert wurden und nur ein geringer Teil der eingeworbenen Kundengelder prospektgemäß investiert wurde. Auch die Vorstände der Projektgesellschaften sind zum größten Teil vom Landgericht München I wegen Betrugs verurteilt, gegen weitere Beteiligte ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Der Rechtsberater der WABAG-Gruppe, Herr Max Strauß, wurde im April 2004 wegen Beihilfe zum Betrug strafrechtlich verurteilt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche gegen Herrn Strauß geltend machen. Das Vorgehen der Kanzlei konzentriert sich neben einer Inanspruchnahme o.g. Beteiligter auch auf die Haftung der Raiffeisenbank Isartal eG (vormals Dingharting), die durch das Ausstellen falscher Bestätigungen gegenüber dem Registergericht Beihilfe geleistet hat. Die Kanzlei konnte in Zusammenarbeit mit dem Anwaltskollegen Segelken aus Bremen ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts München (verkündet am 18.11.2003) erwirken, mit dem die Raiffeisenbank Isartal eG wegen Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel zum Schadenersatz an einen Anleger der Trentec AG verurteilt wurde. Damit steigen die Chancen der geschädigten Anleger, im zivilrechtlichen Verfahren ein Schadensersatzurteil gegen die Bank erwirken zu können. Vor dem Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München führt die Kanzlei zahlreiche weitere Verfahren gegen die Raiffeisenbank. Nicht nur die mit den zahlreichen Klageverfahren befassten verschiedenen Zivilkammern des Landgerichts München I vertreten völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen zu ein und demselben Sachverhalt, sondern auch die verschiedenen Senate des OLG München sind sich uneinig: der 5. Zivilsenat sieht auch das Vertrauen eines Anlegers auf eine künftige ordnungsgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung als durch § 399 AktG geschützt an, der 19. Zivilsenat vertritt die gegenteilige Auffassung und hat die Klage eines anderen Anlegers abgewiesen. Beide bislang ergangenen OLG-Urteile sind nicht rechtskräftig, die Revision wurde ausdrücklich zugelassen. Auch das Strafgericht (Amtsgericht München) hat die Vorstände der Raiffeisenbank Isartal eG (vormals Dingharting), der Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel an den verschiedenen WABAG-Projektgesellschaften für schuldig befunden und sie am 3.6.2003 zu Geldstrafen verurteilt (Az.: 1125 Ds 311 Js 49944/01). Das Urteil wurde nunmehr im Berufungsverfahren bei dem einen Bankvorstand in zwei Fällen bestätigt und im übrigen das Strafverfahren eingestellt, bei dem anderen Bankvorstand erfolgte eine Einstellung gegen Zahlung von 100.000,- €. Ein Freispruch ist nicht erfolgt. Anleger sollten darauf achten, dass bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen verkürzte Verjährungsfristen gelten.
WBB International Ltd. und Agenten der WBB
Ab Ende der 80er Jahre bis Ende 1998 fiel die WBB aus Düsseldorf mit ihren "selbstständigen Agenten" über ahnungslose Kunden her. Mit den üblichen Märchen vom schnellen Profit und der Verleugnung der damit verbundenen Verlustrisiken ließ sich eine bislang ungeschätzte Zahl von Anlegern zu Zahlungen an die WBB verleiten, in dem Glauben, ihr Geld "Börsenprofis" zu überlassen. Diesseits ist kein Kunde bekannt, der einen Gewinn erzielt oder auch nur sein Geld zurückerhalten hätte. Die Überprüfung von Kontounterlagen ergab, dass kein Börsenhandel im Sinne des Kunden stattfand und die WBB zu keinem Zeitpunkt an irgendeiner Börse zugelassen war. Es besteht mit anderen Worten keinerlei Nachweis dafür, dass je eine Mark der Kundengelder an einer Börse investiert wurde. Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ist zu ersehen, dass die Telefonverkäufer völlig ahnungslose Anfänger waren, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit noch als Kfz-Mechaniker oder Ähnliches tätig waren und in 2-Tages-Schulungen erlernt hatten, die Kunden zu belügen. Die hauptverantwortlichen Hintermänner der WBB sind namentlich bekannt. Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Ermittlungen nicht weiterführte und zum Abschluss brachte, wird die Kanzlei für geschädigte Anleger Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen geltend machen
Westminster Financial Management Ltd.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat jetzt für einen geschädigten Anleger der Fa. Westminster ein Urteil vor dem BGH erstritten, wonach der Hauptvertriebsverantwortliche (Leiter des Informationsbüros) und der Treuhänderanwalt zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Verantwortlichen der Firma Westminster Financial Management Ltd. (Informationsbüro in Hamburg-Marxen) wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Insgesamt wurden von Anlegern seit 1994 ca. 99 Mio. DM einbezahlt, laut Geschäftsbericht 2000 betrug der Wert des Pools zum 31.12.2000 lediglich noch 5,2 Mio. DM. In laufenden Zivilverfahren konnte die Firma Westminster Financial Management Ltd. die Entstehung der von ihr behaupteten Verluste nicht nachweisen, obwohl sie hierzu verpflichtet ist. Bei Betrachtung der vorliegenden Kontoauszüge fällt auf, dass - falls überhaupt - ohne erkennbares Konzept wild hin und her gehandelt wurde, zudem nicht in Asien, und hoch spekulative Geschäfte wie Penny-Stocks und Optionen (Termingeschäfte) den Schwerpunkt des Handels bildeten. Der Verbleib der Anlegergelder ist weiterhin unklar. Aufgrund nicht gewährter Rechtshilfe in HongKong musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges einstellen. Die Fa. Westminster hat im vergangenen Jahr das Informationsbüro in Hamburg-Marxen aufgelöst und dieses nach Bangkok verlegt, kürzlich war der Homepage der Firma Westminster zu entnehmen, dass diese nunmehr insolvent sei. Zum heutigen Zeitpunkt wird nicht einmal mehr die Internetpräsenz der Fa. Westminster (www.westminster-fm.com) aufrechterhalten. Es stellte sich heraus, dass die stillen Beteiligungen an der Fa. Westminster in Deutschland vertrieben worden waren, obwohl die deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in gröbstem Maße verletzt wurden und die nach dem Auslandsinvestmentgesetz erforderliche Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde unterblieben war. Ein von der Kanzlei geführtes Verfahren gegen den Leiter des ehemaligen Informationsbüros in Hamburg-Marxen sowie gegen den Treuhänderanwalt wurde nunmehr vom BGH zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden. Da die Schadensersatzansprüche der Anleger zum 31.12.2004 zu verjähren drohen, sollten die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden!
Westpoint & Merk
Auch die Westpoint & Merk hat - wie so viele andere Firmen auch - die Kundengelder nicht an einer Börse platziert, sondern in nicht nachvollziehbarer Weise verwendet. Nachweise über eine Verwendung für die versprochenen Börsengeschäften liegen nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits seit Jahren gegen die Verantwortlichen der Westpoint & Merk, die Ermittlungen stagnierten jedoch lange Zeit. Nunmehr wurde bekannt, dass die verantwortlichen Personen der Westpoint & Merk durch Aussagen von Mitarbeitern ermittelt werden konnten und identifiziert sind.
WFS World Financial Services Ltd./PP Finance Service GmbH
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist von seinem Urlaub nicht zurückgekehrt, auf gut Deutsch untergetaucht. Ob noch Vermögenswerte vorhanden sind, wird derzeit überprüft. Die Anleger wollen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen und prüfen, ob in der Schweiz ein Arrest auf eventuell noch vorhandenes Vermögen gelegt werden kann. Durch unser Büro in der Schweiz können entsprechende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.
WGS
Die WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH Stuttgart hat von 1990 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der WGS-Gruppe (Konkursantrag wurde im August 1997 gestellt) an ca. 42.000 Anleger Anteile an 41 geschlossenen Immobilienfonds veräußert. Die WGS warb hierbei mit guten Mieterträgen, welche durch Mietgarantien seitens der WGS abgesichert seien. Nach dem Zusammenbruch der WGS nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der WGS auf und hat nunmehr Anklage gegen den Geschäftsführer, Prokuristen und Treuhänder der WGS wegen Betrugs, Untreue und Konkursverschleppung erhoben. Der Geschäftsführer befindet sich seit November 1999 in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen den Prokuristen und den Treuhänder wurden gegen Kautionen außer Kraft gesetzt.
WIBAG
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Die Anlegergelder sollen nur zu einem geringen Teil angelegt, überwiegend aber für private Zwecke verbraucht worden sein. Die Anleger sollten sich umgehend rechtlichen Rat einholen.
WiRe Zeitschriften und Medien AG
Der ehemalige Vorstand der WiRe AG wurde vom Landgericht Göttingen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Einzelheiten zu dem Vorgang werden wir berichten können, sobald uns das Urteil des Landgerichts Göttingen vorliegt. Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die eingeworbenen Anlegergelder in nicht zu überbietender wirtschaftlicher Inkompetenz verwendet und es wurde bis zuletzt gegen die Interessen der Gesellschaft verstoßen. Bereits bei der Gründung ging es den Initiatoren nur um ihre eigene Bereicherung. Von eingeworbenen DM 37 Mio. wurden rund DM 8,4 Mio. für "Projekt-, Emissions- und Verwaltungskosten" verwendet. Für Investitionen blieben lediglich DM 15 Mio. Die ausgewählten Objekte wiederum ließen jedoch kein Konzept erkennen, das zu einer sinnvollen Anlage der eingeworbenen Kundengelder geführt hätte. Die Gesellschaft WiRe Industrie- und Immobilienanlagen AG - die im Prospekt mit Rentabilität, Sicherheit und Liquidität warb - war alleine auf die Vernichtung von Anlegerkapital ausgerichtet. Bezüglich des Objekts in Kassel wurde beispielsweise ein Gefälligkeitsgutachten eines "Sachverständigen" erstellt, das den Verkehrswert mit DM 1,545 Mio. veranschlagte, obwohl der tatsächliche Wert höchstens bei einem Drittel liegen dürfte. Die Anleger sollten gegen die Verantwortlichen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Mit freundlicher Unterstützung von
Rechtsanwälte Mattil & Kollegen
Thierschplatz 3
80538 München
Tel.: ( 0 89) 2 91- 38 51, -38 54
www.mattil.de
Seit einigen Jahren wirbt die Firma Integral Finanz AG in der Schweiz Kunden zur Geldanlage in Börsengeschäften an. Die uns bekannten Anleger erlitten erhebliche Verluste durch Kommissionen und weit überhöhte Gebühren. Wie sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen herausstellte, arbeitete die Firma Integral Finanz AG bzw. dessen Begründer mit einem Finanzdienstleister zusammen, an den das gesamte erhobene Disagio abgeführt und mit dem Kick-backs geteilt wurden. Falls überhaupt eine Platzierung der Kundengelder an der Börse stattfindet, werden die Kundenguthaben auf sog. Omnibus-Konten geführt. Für einige von uns vertretene Geschädigte haben wir Arrestbeschlüsse des Landgerichts München erwirkt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Integral Finanz AG mit einem Geflecht undurchsichtiger Gesellschaften arbeitet, die offensichtlich nicht existieren und sich mit Scheinadressen der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen entziehen. Die Integral Finanz AG ist nach wie vor tätig.
Inter Capital Bank
Gegen die Verantwortlichen der Inter Capital Bank wird sowohl von der Staatsanwaltschaft Bochum als auch von der Staatsanwaltschaft in Basel wegen Betruges ermittelt. Es wird inzwischen von einem Mindestschaden in Höhe von ca. DM 100 Millionen ausgegangen. Die StA Bochum konnte im Zusammenwirken mit der StA Basel erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen. Diese Vermögenswerte werden nicht etwa von der StA automatisch an die Geschädigten verteilt, sondern die Geschädigten müssen vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen vorlegen. Den Geschädigten wird daher dringend angeraten, über einen RA vollstreckbare Titel gegen die Verantwortlichen zu erwirken, um die beschlagnahmten Vermögenswerte pfänden zu können. Auch gegen die Vermittler können Ansprüche wegen der Verletzung von Informationspflichten bestehen.
Intercontinental Brokerage Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe
1990 wurde bekannt, dass gegen den Verantwortlichen der ICB, Herrn Lutz Pilling, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die Kundengelder wurden nicht angelegt, sondern im Wesentlichen veruntreut. Die Vermittler hatten den Anlegern vorgetäuscht, dass ein Rücknahmekurs pro Anteil und eine Versicherung gegen Veruntreuung in den USA bestehe, dass die Geldanlage sicher sei u. Ä. Aufgrund dieser völlig unhaltbaren Behauptungen können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Solche Ansprüche sind nicht verjährt, da bei Falschberatung eine Verjährungszeit von 30 Jahren bestand, die erst mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 01.01.2002 in eine dreijährige Verjährung verkürzt wurde. Die Anleger können daher im Prinzip noch bis 31.12.2004 ihre Schadensersatzansprüche gegen die OMG Gruppe und andere Vermittler geltend machen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein ehemaliger Vermittler vor dem Landgericht Karlsruhe erfolgreich verklagt.
ISS Immobilienschutz und Service AG
Die ISS AG bietet Kapitalanlegern nach eigener Aussage "handelbare" Wertpapiere mit hohem Sicherheitsfaktor an. Bei den angeblichen handelbaren Wertpapieren handelt es sich um gewöhnliche Inhaberschuldverschreibungen, die lediglich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals gegen das Unternehmen selbst verbriefen. Wenn die ISS AG kein Vermögen mehr hat, ist die Inhaberschuldverschreibung wertlos. Die Handelbarkeit suggeriert, dass dafür ein Markt besteht. Das Wertpapier ist jedoch nicht an der Börse zugelassen, daher muss der Anleger selbst sehen, ob er einen Käufer für sein Stück Papier findet. Die ISS AG behauptet, dass Beträge ab 25.000,00 € durch Grundschulden abgesichert werden "können". Der Anleger soll dadurch glauben, dass er selbst im Grundbuch eine Grundschuld erhält, was natürlich nicht der Fall ist. Im Grundbuch steht allenfalls die ISS AG, sodass in Wirklichkeit keinerlei Sicherheit besteht.
ITL-Enterprises Inc.
Die Gesellschaft kündigte in den Prospekten großspurig den Aufbau eines Internetnetzes und den bevorstehenden Börsengang an der US-Technologiebörse Nasdaq an. Prüfungen haben ergeben, dass die ITL ein winziges Büro ohne Personal unterhält und weder über die technischen noch personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Geschäftskonzeptes verfügt. Die Tätigkeit der Firma ITL beschränkt sich offenbar auf die Einwerbung von Anlegergeldern. Betrogene Kunden haben bereits Strafanzeigen erstattet.
Johnsons Banking Group
Die angebliche Bank mit Sitz in USA und Paraguay bietet Interessierten Kredite ohne entsprechende Sicherheiten an. Die Anleger müssen eine "Gebühr" an einen angeblichen Notar in Paraguay überweisen. Danach warten sie vergeblich auf ihr Darlehen. Den Anlegern wird empfohlen, unverzüglich Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Geschädigte gibt es im gesamten Bundesgebiet.
K 1 Invest u. K 2 Invest GbR
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat hier die Rückzahlung von Anlegergeldern angeordnet. Die Gesellschaften hatten keine Erlaubnis für die durchgeführten Geschäfte. Zweifel bestehen auch an dem Nachfolgeprodukt der K 1 Invest Ltd., den angebotenen Genussrechten. Eine bereits früher erfolgte Rückabwicklungsanordnung durch die BAFin war von den Gesellschaften K 1 und K 2 missachtet worden.
Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat der Geschäftsführer Maximilian H. über Fondsgelder unrechtmäßig verfügt und sie damit veruntreut. Die Staatsanwaltschaft führt mehrere Ermittlungsverfahren. Die Akten der Staatsanwaltschaft hat die Kanzlei zur Einsichtnahme angefordert. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder gegen die finanzierende Bank bestehen. Viele der Gesellschafter wurden z.B. durch ihren Vermittler nicht darauf hingewiesen, dass die Rechtsform der OHG eine persönliche und unbeschränkte Haftung bedeutet und eine solche Beteiligung stets als unternehmerisch und damit riskant anzusehen ist. Bezüglich der finanzierenden Bank und zur Beurteilung derer Verantwortlichkeit müssen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Einige Anleger haben sich auch erkundigt, ob die Beteiligungen widerrufen werden können. Hierzu ist allerdings Voraussetzung, dass bei Abschluss der Beteiligung eine so genannte Haustürsituation vorlag und zudem die Beteiligung an der Gesellschaft und der Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Problematisch ist zudem, dass die Anleger die Steuervorteile in Anspruch genommen haben, was einer Rückabwicklung im Wege stehen könnte. Falls seitens des Vermittlers eine unzureichende Aufklärung über die Risiken erfolgte, kann dieses Verschulden der Bank entgegengehalten werden, wenn der Vertrieb auch bei der Anbahnung des Darlehensvertrags Erfüllungsgehilfe der Bank war. Die "Handel in Teltow OHG" hat ein Sanierungskonzept erstellt, verbunden mit einer Enthaftung gegenüber der Berlin Hyp im Falle freiwilliger Nachschusszahlungen. Die Zahlung von Nachschüssen und der Beitritt zur Sanierungs KG bedeutet allerdings keine Enthaftung gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreffend die Luckenwalde OHG. Ratsam ist auf jeden Fall, der Anrechnung der Nachschusszahlung auf ein Auseinandersetzungsguthaben im Falle einer Kündigung zuzustimmen.
K. B. P. Vermögensverwaltung Roland Walter Kroner, Ulm
Die Firma K. B. P. Vermögensverwaltung Kroner warb zahlreiche Kunden für Kapitalanlagen an. Die Anleger sollten nach 6 Monaten das bis zu zehnfache des einbezahlten Kapitals zurückerhalten. Die Gelder wurden aber nicht angelegt, sondern von Kroner veruntreut. Die Staatsanwaltschaft Ulm führt Ermittlungen und hat Kroner in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte zur Rückgewinnungshilfe der Geschädigten beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits für einen Geschädigten einen zivilrechtlichen Arrest erhalten.
Langenbahn KG und Werner Langenbahn
Anfang April 2000 wurde von Werner Langenbahn für die Langenbahn KG Insolvenzantrag gestellt, Anfang Mai 2000 wurde Werner Langenbahn aufgrund zahlreicher Anzeigen von Anlegern wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue in Untersuchungshaft genommen. Eine erste Sichtung des sichergestellten Materials durch die Staatsanwaltschaft München I ergab, dass Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe nicht investiert worden waren und scheinbar verschwunden sind. Bereits seit längerer Zeit hatte die Gesellschaft Liquiditätsprobleme: Im Jahre 1997 war die Anwerbung neuer Kunden eingestellt worden, und die Anleger erhielten seitdem auch keine Ausschüttungen mehr. Dennoch konnte die Fortführung des Bauträgerbereiches seitdem keine Gewinne mehr erwirtschaften. Insbesondere Probleme mit einem Projekt in Ungarn führten nun zur Zahlungsunfähigkeit.
Werner Langenbahn hat das persönliche Insolvenzverfahren beantragt, obwohl sich aus dem Strafurteil des Landgerichts München ergibt, dass sich Herr Langenbahn noch in den Jahren 1996 und 1997 fast DM 12 Mio. entnommen hat. Aus einem Bericht des Konkursverwalters geht hervor, dass er erhebliche Vermögenswerte auf seine Tochter und seinen Sohn übertragen hat.
LBB/IBV Fonds
Die Fonds der Landesbank Berlin waren mit Garantien versehen, die den Anlegern vermeintlich Sicherheit Ihrer Kapitalanlage boten. Die Entwicklung der jüngeren Zeit ergaben jedoch, dass die Garantien nicht vertrags- und prospektgemäß erfüllt worden sind. Den Anlegern wird erst jetzt bewusst, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, die zu einem Totalverlust führen können. Anleger sollten eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da gewisse Ansprüche am 31.12.2004 verjähren können. Für die Fonds wurden allerdings Sonderprüfungen vorgenommen, mit deren Erhalt gegebenenfalls erst die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis vorliegt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger, die anlässlich des Fondsbeitritts getäuscht wurden, die Schadensersatzansprüche der finanzierenden Bank entgegenhalten und die Rückzahlung des Kredits verweigern. Die Kanzlei empfiehlt jedem Anleger, sich gegebenenfalls individuell beraten zu lassen, da wegen der Verlustzuweisungen und Ausschüttungen eine persönliche Schadensberechnung erfolgen sollte. Die pauschale Behauptung einer Verjährung aller Ansprüche zum 31.12.2004 ist nicht richtig. Der Kanzlei liegen nun die Sonderprüfungsberichte der verschiedenen LBB- und IBV-Fonds vor. Die Kanzlei verfügt damit über ausreichend Material, um die Klagen gegen die diversen Beteiligten begründen zu können.
Lease Trend AG
Die Gesellschaft bietet atypisch stille Beteiligungen an. In einem der Kanzlei vorliegenden Fall wurde einem Rentnerehepaar eine solche Beteiligung mit Verlustzuweisungen angeboten, obwohl die Anleger nur eine risikolose Altersvorsorge erwerben wollten. Auf die persönlichen Bedürfnisse des Anlageinteressenten wird offenbar keine Rücksicht genommen. Die Beteiligung ist für das Rentnerehepaar völlig nutzlos.
MAXIMA Holding AG - Köln
In Köln hat der Strafprozess gegen die Initiatoren der MAXIMA-Holding AG, die Herren Simon, Hieb und Dickhäuser, begonnen. Der Vorwurf lautet insbesondere auf Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Die Anleger hatten sich unter anderem an der American International Pension Planers Inc. beteiligt, bei der es sich jedoch nur um eine amerikanische Briefkastenfirma handelte, als auch an einem Immobilienfonds in Utrecht/Holland (MIC-MAXIMA Immobilienmanagement Consulting GmbH & Co.KG Holland-Rendite-Fonds Utrecht-Nieuwegein).
Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG
Die Anleger des Düsseldorfer Medienfonds Mediastream IV GmbH & Co. KG (Initiator: Ideenkapital) müssen damit rechnen, dass sie die steuerlichen Verluste des Fonds nicht in voller Höhe anerkannt bekommen. Statt der prospektierten Verlustzuweisung von ca. 130 % sollen die Anleger lediglich eine Verlustzuweisung in Höhe von 10 % erhalten, da nach Ansicht des Finanzamtes München III die von der Fondsgesellschaft finanzierten Herausbringungskosten für die Filme nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind. Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung jedoch als schlagendes Verkaufsargument benutzt. Den Kapitalanlegern wurde von ihren Vermittlern außerdem die kritische Berichterstattung in den Brancheninformationsdiensten verschwiegen. Deshalb prüft die Kanzlei derzeit Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken aus fehlerhafter Anlageberatung sowie Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren aus Prospekthaftung.
Melzer Vermögensanlagen- und Liegenschaftsbeteiligungs KG
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Anlegergelder sollen nicht vertragsgemäß angelegt worden sein. Die Gesellschaft selbst befindet sich in der Insolvenz. Schadensersatzansprüche können gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich geltend gemacht werden.
Mercer Capital-Partners GmbH
Die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH in Düsseldorf stellt sich als professionelles Aktienresearch-Unternehmen vor, das den Aktienmarkt beobachte und nach jungen wirtschaftlich aufstrebenden Unternehmen suche. Laut Beratungsvertrag mit der Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll vom Kunden eine 20%-ige Gewinnbeteiligung abgeführt werden. Gegen die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH wurden bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen. Geschäftsführer der Fa. Mercer Capital-Partners GmbH ist ein Herr Sven Sch. Offensichtlich hat die Fa. Mercer Capital-Partners GmbH nicht, wie sie es vorgibt, unabhängig auf dem Aktienmarkt breit recherchiert, sondern nur Aktien einer Fa. Cool Can, deren alleiniger Inhaber ebenfalls Herr Sch. ist, empfohlen. Es besteht der Verdacht, dass Herr Sch. dafür verdeckte Provisionen erhalten hat, was eine Interessenkollision darstellt und damit einen Verstoß gegen das KWG. Die Fa. Mercer Capital-Partners AG in der Schweiz soll eine reine Briefkastenfirma gewesen sein. Das Unternehmen Cool Can ist mittlerweile in eine Fa. namens Balsam Ventures aufgegangen, deren Aktien nahezu wertlos sind.
MPC Flottenfonds III
Die MPC warb mit Ausschüttungen von durchschnittlich 12,5 % p. a., ohne darüber aufzuklären, dass darin eine Kapitalrückzahlung enthalten ist. Der Verband sozialer Wettbewerb e. V. hat gegen MPC Capital AG eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung erwirkt.
MSF (Master Star Fund) Deutsche Vermögensfonds I KG
Die BaFin hat am 15.06.2005 der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG die Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Nach Auffassung der BaFin betrieben Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft. Diese Rechtslage besteht seit Jahren unverändert, sodass die Initiatoren des Fonds genau wussten, welches Risiko über der Fondsgesellschaft schwebt. Seit langem ist auch die diesbezügliche rigorose Haltung der BaFin bekannt, sodass ein solcher Fonds nicht mehr hätte aufgelegt werden dürfen, ohne den Anlegern ihre Abwicklungsproblematik deutlich vor Augen zu führen. Zumindest hätte das Anlegergeld auf Treuhandkonten verwahrt werden müssen. Stattdessen fanden Gebührenabflüsse in Millionenhöhe statt, die nun für die Anleger verloren sind. Die Verantwortlichen des Fonds haben die Anlegergelder in dem klaren Bewusstsein angenommen, dass eine hohe Gefahr der Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin besteht. Anleger sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, um den Schaden zu kompensieren. Die Geschäftsführung der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG will die Anleger nun nochmals täuschen, indem sie die Verantwortung auf die BaFin schiebt, die aber nur ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Anleger sollten auf dieses Manöver nicht hereinfallen.
MWB AG
Die Fa. MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand verspricht ihren Kunden eine unabhängige Vermögensverwaltung mit Sicherheit, Liquidität und Rentabilität der Anlage in einem so genannten "Schweizer Sicherheitspaket". In dem Schweizer Vermögensaufbauplan verpflichten sich die Kunden zu einer sehr hohen Zeichnungssumme (etwa CHF 200.000,00) für eine Laufzeit von z. B. 20 Jahren. Von dem einbezahlten Erstbetrag (um die CHF 30.000,00) werden Gebühren in Höhe von 5 % der gesamten Zeichnungssumme abgezogen. Durch diese Vorgehensweise bleibt von dem einbezahlten Erstbetrag nahezu kein Kontoguthaben übrig. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil, Kärner & Kollegen besteht eine reelle Chance auf Anfechtung der Verträge wegen Täuschung.
NATIONWIDE FINANCE & INVESTMENTS LTD./Frau Gertraud Schweigert
Die Firma Nationwide Finance & Investment Ltd. wurde im Jahre 1999 in London von Frau Gertraud Schweigert initiiert. Anleger sollten über die Repäsentanz der Frau Schweigert in Taufkirchen zu einer Anlage in Form eines "Nationwide-Profit-Programmes" veranlasst werden. Das Investitionsmodell wurde angepriesen als völlig unspekulative Anlage mit einer Renditeerwartung von bis zu 48 % p. a. Mit Verfügung vom 26.02.2004 erließ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abwicklungsanordnung, da Frau Schweigert das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis des BaFin betrieb. Frau Schweigert ist nach der Abwicklungsanordnung verpflichtet, sämtliche Anlageverträge rückabzuwickeln bzw. sämtliche Anlagegelder zurückzubezahlen.
New Basis AG
Gegen die Gesellschaft bzw. deren Verantwortlichen wird in der Schweiz ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Gesellschaft befindet sich in Konkurs, der Konkursverwalter erwartet Forderungserhebungen in der Größenordnung von 100 Mio. Sfr. Die Gesellschaft bzw. der Konkursverwalter verfügt über Vermögenswerte, so dass mit einer gewissen Quote gerechnet werden kann.
NEW YORK International Inc., Quentin International Corp.
Ab 1991 warben die vorgenannten Gesellschaften und einige weitere damit zusammenhängende Firmen ahnungslose Anleger zur Geldanlage in Börsengeschäften. Die Kundengelder wurden weder an der Börse noch woanders angelegt, sondern planmäßig unterschlagen. Der Sitz der Gesellschaften war meist in Panama oder an anderen exotischen Orten, um den Anlegern die Rechtsverfolgung zu erschweren bzw. sie zu vereiteln. Das Konzept wurde geplant und gestaltet von vier Hauptverantwortlichen, darunter ein Rechtsanwalt. Gegen die "Viererbande" ergingen im November 1999 strafrechtliche Urteile, mit denen Freiheitsstrafen zwischen 4 1/2 und 6 Jahren verhängt wurden. Einer der Verantwortlichen ist flüchtig, ein weiterer bereits wieder auf freiem Fuß. Trotz eindeutiger Sachlage wehren sich die Verurteilten gegen die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Es ist zu befürchten, dass diese Personen wieder im Kapitalanlagebereich tätig sein werden.
Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel
Peter Max Freiherr von Lepel wurde vom Bonner Landgericht zu 8 1/2 Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt. In die Strafe wurde die bereits vom Landgericht Augsburg verhängte Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit den Clean Concept Gesellschaften miteinbezogen. Von Lepel und seine Ehefrau haben etwa 4.000 Anleger um rund 50 Mio. € betrogen.
Oxybiotica plc
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach führt ein Ermittlungsverfahren und hat Geschäfts- und Privatkonten der Verantwortlichen beschlagnahmt. Anleger sollten sich umgehend beraten lassen, um möglicherweise ihre Ansprüche zu sichern.
PASF (Phillip Alexander Securities Futures Ltd)
Bis Ende 1997 warb die in London ansässige PASF durch zahlreiche deutsche Agenturen um Kunden für Börsengeschäfte. Die Schätzungen liegen bei etwa 20.000 Kunden mit einem Schaden über einer halben Milliarde Mark. Die PASF war zwar ein an der Börse zugelassenes, also lizenziertes Brokerhaus, die Kundenguthaben wurden jedoch massiv "geschröpft" (Churning). Durch die Berechnung exzessiver Kommissionen bei der Durchführung eines Handels ohne Sinn und Verstand wurden die Kundenguthaben der Anleger systematisch in eigene Einnahmen der PASF umgewandelt. Die Kunden hatten praktisch keine Gewinnchance. Uns ist auch kein Kunde bekannt, der sein Geld zurückerhalten, geschweige denn einen Gewinn erzielt hätte. In London ist ein Konkursverfahren über das Vermögen der PASF anhängig. Der staatliche Entschädigungsfonds in London (ICS, in den Prospekten der PASF fälschlich als "Versicherung" bezeichnet) hat die Ansprüche der Anleger auf Entschädigung zurückgewiesen. Nun wurde bekannt, dass der hauptverantwortliche Inhaber der Firma PASF Anfang Dezember 2000 vom Landgericht Mönchengladbach zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Phoenix Kapitaldienst GmbH
Die BaFin hat den Vertrieb des Produktes Phoenix Management Account untersagt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH kann weder Ein- noch Auszahlungen vornehmen. Kontounterlagen wurden offenbar gefälscht, um die tatsächliche Situation im Management Account zu vertuschen. Der zuständige Produktmanager steht unter Verdacht, über Jahre hinweg Unterlagen gefälscht zu haben. Von dem auf rund 800 Millionen Euro geschätzten Volumen könnten nach Angaben etwa 600 Millionen Euro verloren sein. Bemerkenswert ist, dass ein Wirtschaftsprüfer die ordnungsgemäße Abwicklung über Jahre hinweg testiert hatte. Inwieweit der englische Broker Man Financial Ltd. in den Skandal mit verwickelt ist, wird noch recherchiert. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW): In der Presse wird die EdW zitiert, dass "im Fall von Untreue ein Entschädigungsanspruch möglicherweise nicht gegeben ist". Nach Ansicht der Kanzlei muss die EdW aber auch im Fall von Untreue entschädigen. Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu dem Entschädigungsgesetz (ESAEG) des Bundestags, aus der entsprechenden Entschädigungsrichtlinie der EU und aus einem Leitfaden der BaFin, wonach im Falle von Veruntreuungen Entschädigungsleistungen zu erbringen sind. Diese schriftlichen Unterlagen liegen der Kanzlei vor.
PP Finanz Service/Word Financial Services/Paulangelo Salvatore
Die Anleger der PP Finanz GmbH und der Word Financial Services müssen mit dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Der Geschäftsführer Salvatore Paulangelo hat sich abgesetzt. Die Kundengelder sind offenbar nicht mehr vorhanden. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ermittelt. Die Anleger können sich an die Kanzlei, die auch ein Büro in der Schweiz unterhält, wenden.
Premium - Depot/Prime Account/American Investment & Finance Corporation
Das Landeskriminalamt Sachsen ermittelt gegen o. g. Firma wegen Kapitalanlagebetrugs. Der überwiegende Teil des eingeworbenen Geldes wurde nicht angelegt. Ansprüche können auch gegen die Vermittler geltend gemacht werden, da der DFI-Report bereits mehrfach vor dieser Geldanlage gewarnt hat. Das Konzept dieser Geldanlage ist derart unverständlich und sinnlos (Sitz der AIF Bank auf "Commonwealth of Domenica"), dass nicht verständlich ist, wie ein Vermittler anders als abraten kann. Für einen Fachmann ist das Betrugskonzept mehr als offensichtlich.
RDV GmbH, RVG GmbH, CEF GmbH und Peter S.
Von 1989 bis 1995 trieb Herr Peter S. mit seinen diversen Gesellschaften in Essen und Berlin sein Unwesen. Mit dem Versprechen hoher Gewinne bei Börsengeschäften wurden zahllose Kunden über Telefonverkäuferstrukturen geworben. Die angeblichen Börsengeschäfte sollten über Gesellschaften wie die Mecantile AG und die Contest Trading AG in der Schweiz stattfinden. Diese legten die Kundengelder jedoch nur in geringstem Maße an der Börse an, der überwiegende Teil wurde für private Zwecke veruntreut. Im Jahre 1996 wurde Peter S. zu einer Freiheitsstrafe vom neun Jahren verurteilt. Auch zahlreiche Telefonverkäufer der diversen Gesellschaften erlitten empfindliche Haftstrafen. Der Haupttäter Peter S. wurde Anfang 2001 aus der Haft entlassen und befindet sich wieder auf freiem Fuß. In den Ermittlungsakten fanden sich Hinweise auf weitere Tatbeteiligte, die an der Verschleierung des Verbleibs der Kundenmillionen beteiligt waren. Auch gegen diese Personen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich. Für unsere Mandanten konnten wir in England und Liechtenstein beträchtliche Vermögenswerte sicherstellen und verteilen. Es handelte sich dabei um bereits seit 1995 beschlagnahmte Anlegergelder. Neben dem Hauptverantwortlichen Peter Sch. und weiteren Beteiligten führen wir auch Klagen gegen die damalige Geschäftsführerin, die ebenfalls wegen Betruges verurteilt worden ist. Obwohl sie angeblich vermögenslos ist, wehrt sich die ehemalige Geschäftsführerin vehement durch die Instanzen gegen eine Inanspruchnahme in den zivilrechtlichen Verfahren. Daraus ziehen wir unsere Schlüsse.
Results Securities
Die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft bot Anlegern Aktien einer Fa. US-Funds.com an, die nun in Aktien einer Fa. Soft Lead Inc. getauscht werden sollen. Aufgrund von Strafanzeigen führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetruges. Die "Anleger" sollten rechtliche Beratung einholen.
Rosche Finanz AG
Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wurde Herr Michael Vogelbacher, Initiator der US Immobilien-Fonds der Rosche Finanz, verhaftet. Die genauen Hintergründe werden über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten in Erfahrung zu bringen sein.
Inzwischen ist Michael Vogelbacher vom Landgericht München wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die Firmengründerin Gabriele Rosche zu zwei Jahren und acht Monaten.
SAP-Finanz
Gegen die Verantwortlichen der SAP-Finanz werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln geführt. Sobald die Ermittlungsakten vorliegen, werden wir Näheres über die Vorgänge berichten können.
Securenta AG
Im Mai 2003 versandte die Securenta AG Verlustbescheinigungen zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt. Die Wohnsitzfinanzämter erkennen jedoch die Bestätigungen nicht an, da die Securenta AG bei dem zuständigen Finanzamt Göttingen keine ordnungsgemäße Steuererklärung abgegeben hat. Man gewinnt mehr denn je den Eindruck, dass die Securenta AG nicht in der Lage ist, ihren aktien- und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
SMP AG
Gegen die Verantwortlichen der SMP AG aus Gumpertsreuth wird wegen Betrugverdachts ein Ermittlungsverfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft hat Verhaftungen und Durchsuchungen vorgenommen. Tausende von Anlegern erwarben Genussrechte, die nun wohl völlig wertlos sind. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.
Zwischenzeitlich liegen Unterlagen vor, insbesondere ein fundiertes Gutachten, wonach die Wirtschaftsprüfer der SMP AG tatkräftig Unterstützung bei der Täuschung der Anleger leisteten. Die in der Kanzlei vertretenen Anleger beabsichtigen daher, eine entsprechende Klage gegen die Wirtschaftsprüfer einzureichen.
Starinvest Ltd.
Die Staatsanwaltschaft hat Durchsuchungen vorgenommen und einen Tatverdächtigen verhaftet. Die Gesellschaft betreibt ein so genanntes Lastschriftkarussell, das die Staatsanwaltschaft als betrügerisch einschätzt. Die Zeitschrift Börse Online meldete, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die Vermittlerfirmen ermittelt, sondern auch gegen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.
Surge Trading S. A.
Seit vielen Jahren wirbt die in Genf ansässige Surge Trading S.A. Kunden in aller Herren Länder zur Investition in Börsengeschäften. Aufgrund der Werbung durch die Telefonverkäufer und der im Anschluss an die Einzahlung übersandten Kontoauszüge gehen die Kunden davon aus, dass mit ihrem eingesetzten Kapital ein reger Börsenhandel stattfindet, zumeist in Devisentermingeschäften (Forex). Dieser Eindruck wird auch dadurch vermittelt, dass in den Kontoauszügen von einem An- und Verkauf von Optionen die Rede ist; es sei auch ein vermeintlicher "Stop-loss" (Verlustbegrenzung) eingebaut. In fast allen Fällen erlitten die Kunden einen Totalverlust. In Wirklichkeit führt die Surge Trading sog. "Stillhaltergeschäfte" durch, d.h. sie platziert die Gelder der Anleger nicht an der Börse, sondern tritt selbst als Optionsverkäufer auf und kann dadurch einen beliebigen Kursverlauf darstellen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat Anklage gegen die Vermittlungsgesellschaft Atlanta in Mönchengladbach erhoben, in der anschaulich geschildert wird, auf welche Weise das Geld planmäßig heruntergewirtschaftet, also zu einem Verlust geführt wird. Die Kunden hatten nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft von Anfang an keinerlei Chance, Gewinne zu erzielen. Die Verluste waren vorprogrammiert und beabsichtigt, der Surge Trading kam es nur darauf an, sich die Anlegergelder einzuverleiben. Die Surge Trading S. A. ist nach wie vor geschäftlich aktiv.
Der Kanzlei ist es zwischenzeitlich gelungen, Vermögenswerte ausfindig zu machen, die zugunsten der Anleger beschlagnahmt sind. Anleger können sich den anhängigen Verfahren noch anschließen.
Swiss AG in Cham/Schweiz
Die Gesellschaft bietet für Kunden den spekulativen Forex-Handel an. Nach dem "Abwicklungsprocedere" soll der Kunde eine Kapitalsicherheit in Höhe der jeweils getätigten Investitionssumme erhalten. Die Kapitalsicherheit wird als "strukturierte Banknote" bezeichnet. Wir empfehlen, vor einer Anlage eine Beratung eines Rechtsanwalts oder erfahrenen Mitarbeiters Ihrer Hausbank einzuholen.
Treuhand Galtera AG
Die Treuhand Galtera AG in Alterswil warb durch einen deutschen Vermittler namens Herrn St. gezielt deutsche Anleger mit einer Anlagesumme von gesamt 3 Mio. CHF. Der Initiator der Treuhand Galtera AG, ein Herr W., versprach den Anlegern feste Zinsen in Höhe von 10% bei einer Laufzeit von 4 Jahren. In Wirklichkeit wurden die Gelder jedoch überhaupt nicht angelegt, sondern für Rückzahlungen und eigene Zwecke verwendet. Die Staatsanwaltschaft Bern ermittelt bereits gegen Herrn W. wegen Veruntreuung, Betruges und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Die Fa. Treuhand Galtera ist mittlerweile in Konkurs. Die Anleger können aber Schadensersatzansprüche gegen den Initiator persönlich, sowie u.U. gegen den deutschen Vermittler, geltend machen.
Usecom Software AG
Über das Vermögen der im Juli 1999 gegründeten Firma Usecom Software AG wurde am 01.12.2001 vom AG Landshut das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit 2000 ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut gegen den Usecom-Vorstand Schellscheidt wegen des Verdachtes der Geldwäsche. Möglicherweise soll ein Zusammenhang mit der Anlagebetrugsgesellschaft WABAG bestehen. Hauptvertrieb der Usecom war die Firma Promotum Finance Consult GmbH in Berlin, die ebenfalls im Zusammenhang mit der
WABAG vertriebsaktiv war.
Vanilla
Der von Herrn Daniel Deubelbeiss beherrschte Vanilla-"Konzern" ist erst kürzlich im Zusammenhang mit der Exfrau des Tenniskönigs BB in die Schlagzeilen geraten. Zuvor war die dubiose Gruppe nahezu unbekannt. Vanilla bietet verschiedene Arten der Geldvernichtung an, darunter Aktien an einer der Gesellschaften des Herrn Deubelbeiss, die Beteiligung an einer geplanten Bank u. a. Die Aktien sind mangels Börsengang wertlos, die geplante Bank existiert bis heute nicht. In München ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen einen beteiligten Rechtsanwalt anhängig.
Vario-Renta
Die BaFin hat der Vario-Renta Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wegen des Betreibens unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte den Weiterbetrieb des Unternehmens untersagt und die Abwicklung angeordnet. Den Anlegern wird voraussichtlich ein beträchtlicher Schaden entstehen, da die so genannten weichen Kosten (Provisionen, Konzeptionsgebühren etc.) bereits abgeflossen sind.
"Vatikan-Darlehen", Exklusiv Cars GmbH
Ca. 80 Anlegern wurde von den Herren Oliver B. und Dirk D. folgendes Anlagemodell angeboten: Die Anleger sollten gegen Einzahlung eines "Eigenkapitalanteils" in Höhe von 4 % ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von einer Firma B + D Exklusiv Cars GmbH erhalten. Bei einem Einzahlungsbetrag von 40.000,00 € sollte der Anleger beispielsweise ein zins- und tilgungsfreies (!) Darlehen in Höhe von etwa 490.000,00 € (sogenanntes "Nettodarlehen") erhalten. Dieser Auszahlungsbetrag könne bis zu zwei weitere Male auf oben beschriebene Weise "vermehrt" werden. Der "Eigenkapitalanteil" solle derart zinsgünstig angelegt sein, dass das Darlehen zins- und tilgungsfrei ausgereicht werden könne. Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anfang September die drei hauptverantwortlichen Personen, die Herren Sven-Oliver B., Herrn Dirk D. aus Hambühren und die Treuhänderanwältin Anja Andrea H. aus Celle, über deren Kanzleikonto die Einzahlungen abgewickelt wurden, wegen des Verdachts des Betruges in Untersuchungshaft genommen. Vermittler bzw. geschädigte Kapitalanleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Venturion AG
Wie Kapital Markt Intern (KMI) berichtet, bestehen bei der Venturion einige schwerwiegende Aufklärungsdefizite hinsichtlich der angeblichen Venturion Stiftung, die Bestandteil des Vergütungssystems der Venturion AG ist. Die Venturion Stiftung ist nach Recherchen der KMI bislang nicht einmal gegründet worden. Die Venturion AG und die Venturion Versicherungsmakler GmbH haben beim Amtsgericht Dortmund Insolvenzantrag gestellt.
Victory
Anlässlich der Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millenium I + II, die vom 18.-20.04.2005 in Kaufbeuren abgehalten wurden, mussten die Anleger mit Erschrecken erfahren, dass hier einiges im Argen liegt: Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen eine Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestehen, eine holländische Firma mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzer" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist. Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der VICTORY Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in der Gesellschafterversammlung, dass sämtliche VICTORY-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Darüber hinaus sollen erst ab dem 20. Fonds die prospektierten Garantien tatsächlich bestanden haben, für die vorher aufgelegten Fonds sollen keine Garantien - obwohl dies prospektiert war - vorgelegen haben. Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft derzeit Schadensersatzansprüche gegen die Prospektprüfer wegen der Erstellung eines fehlerhaften Prospektprüfungsgutachtens, gegen den Treuhänder wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten sowie gegen den Initiator der Fonds (Franz L.) wegen des Verdachts des Prospektbetruges/Betruges/Untreue. Da gegen den Prospektprüfer nur kurze Verjährungsfristen laufen, sollten Anleger schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig.
Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger der Vif Dritten KG sowie des "Schwesterfonds" bzw. Private Placement VIP KG (Potsdam-Babelsberg), bei denen derzeit erhebliche Probleme bestehen: Im Prospekt der Vif Dritten KG war den Anlegern, versprochen worden, dass produktionsbezogene Erlösausfallversicherungen bestünden und ein Verlustrisiko auf max. 21,6 % begrenzt sei, bei der VIP KG sollte das Verlustrisiko hierdurch sogar auf maximal ca. 9 % beschränkt sein. Offensichtlich wurden jedoch solche produktionsbezogenen Erlösausfallversicherungen gar nie abgeschlossen, es bestand allenfalls für einzelne Filme der VIP KG eine bloße Rahmenvereinbarung ("cover note"). Außerdem wurde mittlerweile bekannt, dass die Anlegergelder bei der Geschäftsführerin TiMe des Herrn Wolfram Tichy nicht auf gesonderten Konten bzw. für die einzelnen Produktionen separat verwaltet wurden, sondern dass ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Fondsgesellschaften (Vif Erste KG, Vif Zweite KG und VIP KG), geschweige denn zwischen den einzelnen Produktionen, eine Vermischung der Anlegergelder mit den Geldern der TiMe GmbH auf deren allg. Geschäftskonto stattfand. Durch diese Vorgehensweise bei der TiMe wurden Anlegergelder schließlich für Zwecke verwendet, die in keinem Zusammenhang mit dem Fondszweck stehen. Aufgrund der Insolvenz der TiMe reichen die Mittel nun nicht mehr aus, um entsprechend dem Gesellschaftszweck verwendet zu werden. Seitens der TiMe GmbH wurden offensichtlich Millionendarlehen an weitere Tichy-Gesellschaften der TiMe-Gruppe ausgereicht. Die Kanzlei hat außerdem gegen Herrn Wolfram Tichy eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet. Mit der Mittelverwendungskontrolle war die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche beauftragt. Diese stellte allerdings keinerlei Unregelmäßigkeiten fest. Auch die Prospektprüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, die an der unzutreffenden Darstellung des Verlustrisikos aber nichts auszusetzen hatte. Nach Auffassung der Kanzlei können Schadensersatzansprüche gegen die Fa. ING (wegen fehlerhafter Prospektangaben und wegen der Verletzung des Konzeptionsberatungsvertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), gegen die Fa. Deloitte & Touche wegen Verletzung ihrer Pflichten als Mittelverwendungskontrolleurin und wegen fehlerhafter Prospektprüfung sowie gegebenenfalls gegen die Vermittlerbanken (überwiegend Bankhaus Lampe und Commerzbank) wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden. Wegen der Erstellung des fehlerhaften Prospektprüfungsgutachtens konnte die Kanzlei Mattil & Kollegen gegen die Fa. Deloitte & Touche GmbH bereits für einen geschädigten Anleger der Vif Dritten KG ein Urteil vor dem Landgericht München I erstreiten, wonach die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum vollumfänglichen Schadensersatz an den Anleger verurteilt wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Filmfondsbeteiligungen ist übrigens von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt (allerdings sollte die Deckungsanfrage unbedingt einem im Anlagerecht versierten Rechtsanwalt überlassen werden).
VIP Medienfonds
Der Anlegerschutzreport von Heinz Gerlach stellt in seiner Ausgabe vom 06.12.2004 einige deutliche Fragen zu den VIP Medienfonds 3 und 4: Als Lizenznehmer ist die SRO Entertainment AG vorgesehen, bei der es sich um eine erst kürzlich gegründete Gesellschaft handelt, die noch keine Erfolgsnachweise liefern konnte. In den Prospekten wird die SRO als Weltvertrieb bezeichnet, die sich durch jahrelang gewachsene Kontakte erfolgreich am Markt etabliert habe. Angeblich ist es aber bei keinem der vom VIP Medienfonds 3 produzierten bzw. finanzierten Film zu einem Lizenzvertrag mit der SRO gekommen. Lizenznehmer für die Filmproduktionen des VIP 3 ist die nicht prospektierte Raising Star Pictures. Auch diese Gesellschaft ist erst im Jahr 2003 gegründet worden. Gerlach zieht das Fazit, dass die Commerzbank als Hauptvertrieb den Prospekt auf seine Richtigkeit nicht überprüft hat.
Die Commerzbank hat den Vertrieb von VIP 5 und VIP 6 urplötzlich und überraschend eingestellt. Die Gründe hierfür sind derzeit nicht bekannt.
WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG
Die Hauptveranwortlichen der Firma WABAG und deren Projektgesellschaften (Trentec AG, Trentec II AG, BIO-Kraftwerk Zittau AG, Kompact AG u. a.) wurden in 2001 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs verhaftet und sind mittlerweile wegen Betrugs zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat sich ergeben, dass die Gesellschaften mit übelsten Machenschaften ausgeplündert wurden und nur ein geringer Teil der eingeworbenen Kundengelder prospektgemäß investiert wurde. Auch die Vorstände der Projektgesellschaften sind zum größten Teil vom Landgericht München I wegen Betrugs verurteilt, gegen weitere Beteiligte ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Der Rechtsberater der WABAG-Gruppe, Herr Max Strauß, wurde im April 2004 wegen Beihilfe zum Betrug strafrechtlich verurteilt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche gegen Herrn Strauß geltend machen. Das Vorgehen der Kanzlei konzentriert sich neben einer Inanspruchnahme o.g. Beteiligter auch auf die Haftung der Raiffeisenbank Isartal eG (vormals Dingharting), die durch das Ausstellen falscher Bestätigungen gegenüber dem Registergericht Beihilfe geleistet hat. Die Kanzlei konnte in Zusammenarbeit mit dem Anwaltskollegen Segelken aus Bremen ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts München (verkündet am 18.11.2003) erwirken, mit dem die Raiffeisenbank Isartal eG wegen Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel zum Schadenersatz an einen Anleger der Trentec AG verurteilt wurde. Damit steigen die Chancen der geschädigten Anleger, im zivilrechtlichen Verfahren ein Schadensersatzurteil gegen die Bank erwirken zu können. Vor dem Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München führt die Kanzlei zahlreiche weitere Verfahren gegen die Raiffeisenbank. Nicht nur die mit den zahlreichen Klageverfahren befassten verschiedenen Zivilkammern des Landgerichts München I vertreten völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen zu ein und demselben Sachverhalt, sondern auch die verschiedenen Senate des OLG München sind sich uneinig: der 5. Zivilsenat sieht auch das Vertrauen eines Anlegers auf eine künftige ordnungsgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung als durch § 399 AktG geschützt an, der 19. Zivilsenat vertritt die gegenteilige Auffassung und hat die Klage eines anderen Anlegers abgewiesen. Beide bislang ergangenen OLG-Urteile sind nicht rechtskräftig, die Revision wurde ausdrücklich zugelassen. Auch das Strafgericht (Amtsgericht München) hat die Vorstände der Raiffeisenbank Isartal eG (vormals Dingharting), der Beihilfe zum Kapitalerhöhungsschwindel an den verschiedenen WABAG-Projektgesellschaften für schuldig befunden und sie am 3.6.2003 zu Geldstrafen verurteilt (Az.: 1125 Ds 311 Js 49944/01). Das Urteil wurde nunmehr im Berufungsverfahren bei dem einen Bankvorstand in zwei Fällen bestätigt und im übrigen das Strafverfahren eingestellt, bei dem anderen Bankvorstand erfolgte eine Einstellung gegen Zahlung von 100.000,- €. Ein Freispruch ist nicht erfolgt. Anleger sollten darauf achten, dass bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen verkürzte Verjährungsfristen gelten.
WBB International Ltd. und Agenten der WBB
Ab Ende der 80er Jahre bis Ende 1998 fiel die WBB aus Düsseldorf mit ihren "selbstständigen Agenten" über ahnungslose Kunden her. Mit den üblichen Märchen vom schnellen Profit und der Verleugnung der damit verbundenen Verlustrisiken ließ sich eine bislang ungeschätzte Zahl von Anlegern zu Zahlungen an die WBB verleiten, in dem Glauben, ihr Geld "Börsenprofis" zu überlassen. Diesseits ist kein Kunde bekannt, der einen Gewinn erzielt oder auch nur sein Geld zurückerhalten hätte. Die Überprüfung von Kontounterlagen ergab, dass kein Börsenhandel im Sinne des Kunden stattfand und die WBB zu keinem Zeitpunkt an irgendeiner Börse zugelassen war. Es besteht mit anderen Worten keinerlei Nachweis dafür, dass je eine Mark der Kundengelder an einer Börse investiert wurde. Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ist zu ersehen, dass die Telefonverkäufer völlig ahnungslose Anfänger waren, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit noch als Kfz-Mechaniker oder Ähnliches tätig waren und in 2-Tages-Schulungen erlernt hatten, die Kunden zu belügen. Die hauptverantwortlichen Hintermänner der WBB sind namentlich bekannt. Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Ermittlungen nicht weiterführte und zum Abschluss brachte, wird die Kanzlei für geschädigte Anleger Staatshaftungsansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen geltend machen
Westminster Financial Management Ltd.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat jetzt für einen geschädigten Anleger der Fa. Westminster ein Urteil vor dem BGH erstritten, wonach der Hauptvertriebsverantwortliche (Leiter des Informationsbüros) und der Treuhänderanwalt zum Schadensersatz verurteilt wurden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Verantwortlichen der Firma Westminster Financial Management Ltd. (Informationsbüro in Hamburg-Marxen) wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Insgesamt wurden von Anlegern seit 1994 ca. 99 Mio. DM einbezahlt, laut Geschäftsbericht 2000 betrug der Wert des Pools zum 31.12.2000 lediglich noch 5,2 Mio. DM. In laufenden Zivilverfahren konnte die Firma Westminster Financial Management Ltd. die Entstehung der von ihr behaupteten Verluste nicht nachweisen, obwohl sie hierzu verpflichtet ist. Bei Betrachtung der vorliegenden Kontoauszüge fällt auf, dass - falls überhaupt - ohne erkennbares Konzept wild hin und her gehandelt wurde, zudem nicht in Asien, und hoch spekulative Geschäfte wie Penny-Stocks und Optionen (Termingeschäfte) den Schwerpunkt des Handels bildeten. Der Verbleib der Anlegergelder ist weiterhin unklar. Aufgrund nicht gewährter Rechtshilfe in HongKong musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges einstellen. Die Fa. Westminster hat im vergangenen Jahr das Informationsbüro in Hamburg-Marxen aufgelöst und dieses nach Bangkok verlegt, kürzlich war der Homepage der Firma Westminster zu entnehmen, dass diese nunmehr insolvent sei. Zum heutigen Zeitpunkt wird nicht einmal mehr die Internetpräsenz der Fa. Westminster (www.westminster-fm.com) aufrechterhalten. Es stellte sich heraus, dass die stillen Beteiligungen an der Fa. Westminster in Deutschland vertrieben worden waren, obwohl die deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in gröbstem Maße verletzt wurden und die nach dem Auslandsinvestmentgesetz erforderliche Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde unterblieben war. Ein von der Kanzlei geführtes Verfahren gegen den Leiter des ehemaligen Informationsbüros in Hamburg-Marxen sowie gegen den Treuhänderanwalt wurde nunmehr vom BGH zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden. Da die Schadensersatzansprüche der Anleger zum 31.12.2004 zu verjähren drohen, sollten die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden!
Westpoint & Merk
Auch die Westpoint & Merk hat - wie so viele andere Firmen auch - die Kundengelder nicht an einer Börse platziert, sondern in nicht nachvollziehbarer Weise verwendet. Nachweise über eine Verwendung für die versprochenen Börsengeschäften liegen nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits seit Jahren gegen die Verantwortlichen der Westpoint & Merk, die Ermittlungen stagnierten jedoch lange Zeit. Nunmehr wurde bekannt, dass die verantwortlichen Personen der Westpoint & Merk durch Aussagen von Mitarbeitern ermittelt werden konnten und identifiziert sind.
WFS World Financial Services Ltd./PP Finance Service GmbH
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist von seinem Urlaub nicht zurückgekehrt, auf gut Deutsch untergetaucht. Ob noch Vermögenswerte vorhanden sind, wird derzeit überprüft. Die Anleger wollen sich zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen und prüfen, ob in der Schweiz ein Arrest auf eventuell noch vorhandenes Vermögen gelegt werden kann. Durch unser Büro in der Schweiz können entsprechende Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.
WGS
Die WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH Stuttgart hat von 1990 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der WGS-Gruppe (Konkursantrag wurde im August 1997 gestellt) an ca. 42.000 Anleger Anteile an 41 geschlossenen Immobilienfonds veräußert. Die WGS warb hierbei mit guten Mieterträgen, welche durch Mietgarantien seitens der WGS abgesichert seien. Nach dem Zusammenbruch der WGS nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der WGS auf und hat nunmehr Anklage gegen den Geschäftsführer, Prokuristen und Treuhänder der WGS wegen Betrugs, Untreue und Konkursverschleppung erhoben. Der Geschäftsführer befindet sich seit November 1999 in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen den Prokuristen und den Treuhänder wurden gegen Kautionen außer Kraft gesetzt.
WIBAG
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs. Die Anlegergelder sollen nur zu einem geringen Teil angelegt, überwiegend aber für private Zwecke verbraucht worden sein. Die Anleger sollten sich umgehend rechtlichen Rat einholen.
WiRe Zeitschriften und Medien AG
Der ehemalige Vorstand der WiRe AG wurde vom Landgericht Göttingen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Einzelheiten zu dem Vorgang werden wir berichten können, sobald uns das Urteil des Landgerichts Göttingen vorliegt. Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die eingeworbenen Anlegergelder in nicht zu überbietender wirtschaftlicher Inkompetenz verwendet und es wurde bis zuletzt gegen die Interessen der Gesellschaft verstoßen. Bereits bei der Gründung ging es den Initiatoren nur um ihre eigene Bereicherung. Von eingeworbenen DM 37 Mio. wurden rund DM 8,4 Mio. für "Projekt-, Emissions- und Verwaltungskosten" verwendet. Für Investitionen blieben lediglich DM 15 Mio. Die ausgewählten Objekte wiederum ließen jedoch kein Konzept erkennen, das zu einer sinnvollen Anlage der eingeworbenen Kundengelder geführt hätte. Die Gesellschaft WiRe Industrie- und Immobilienanlagen AG - die im Prospekt mit Rentabilität, Sicherheit und Liquidität warb - war alleine auf die Vernichtung von Anlegerkapital ausgerichtet. Bezüglich des Objekts in Kassel wurde beispielsweise ein Gefälligkeitsgutachten eines "Sachverständigen" erstellt, das den Verkehrswert mit DM 1,545 Mio. veranschlagte, obwohl der tatsächliche Wert höchstens bei einem Drittel liegen dürfte. Die Anleger sollten gegen die Verantwortlichen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Mit freundlicher Unterstützung von
Rechtsanwälte Mattil & Kollegen
Thierschplatz 3
80538 München
Tel.: ( 0 89) 2 91- 38 51, -38 54
www.mattil.de
Re: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Zitat von »"Et"«
• Cinerenta/Investor Treuhand/Mario Ohoven
Zitat
Etappensieg: Cinerenta-Anleger erhalten Einsicht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
In der Affäre um die Cinerenta-Medienfonds haben Anleger einen ersten Erfolg auf dem Weg zum Schadensersatz erzielt. „Die beschuldigten Initiatoren, gegen die die Staatsanwaltschaft München I unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug ermittelt, hatten versucht, Anleger bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu behindern“, erklärt dazu Katja Fohrer, Rechtsanwältin in der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, die etwa 100 Anleger der Fonds Cinerenta II bis IV vertritt. „Über ihre Verteidiger wollten sie jegliche Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten durch die Anleger unter anderem mit dem Argument verhindern, diese könnten ‚auf unlautere Weise mit der Presse zusammenarbeiten’.“
Die fünfte Strafkammer des Landgerichts München I habe nun mit Beschluss vom 26. Januar 2006 (Az. 5 AR 25/05) entschieden, dass den Anlegern zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche Akteneinsicht zu gewähren sei. Das Gericht habe argumentiert, dass die Beschuldigten - die immerhin Anlegergelder in Millionenhöhe einsammelten - hinzunehmen hätten, dass über sie in der Presse berichtet werde. Der Richter habe dabei ausdrücklich auf die Pressefreiheit in Artikel 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes hingewiesen.
Die auf die Vertretung geschädigter Filmfondsanleger spezialisierte Rechtsanwältin Fohrer triumphiert: „Der Versuch der Fondsverantwortlichen, Informationen zu unterdrücken, ist kläglich gescheitert. Und wir werden uns auch durch weitere Schikanen der Gegner nicht von der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche abhalten lassen.“
Die Münchner Filmfonds „Cinerenta II“ und „Cinerenta III“ waren laut Fohrer in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil gegen die Mitinitiatoren Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, und den Münchner Rechtsanwalt Professor Alexander Hemmelrath sowie gegen die Fondsgeschäftsführer staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Sie stehen unter dem Verdacht, Anleger über die steuerliche Absetzbarkeit der Filmfonds Cinerenta II und III getäuscht und mit wertlosen Ausfallpolicen einer in Panama ansässigen Versicherungsgesellschaft abgesichert zu haben.
Für die Fonds Cinerenta II und III hatte Mitinitiator Ohoven über 200 Millionen Euro eingesammelt. Mit den Geldern wurden 17 Filme produziert, von denen sich die meisten jedoch als Flop erwiesen.
Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=795923&nlc=DE
Kredite per Post? Die Sydbank vermittelte britische Lebensversicherungen und Kredite per Post - Welche Folgen hat dies für die Anleger?
Was ehemals nach einer sicheren Anlage aussah, erweist sich derzeit als ein Fass ohne Boden. Lange Zeit warben zahlreiche Banken für den Abschluss einer britischen Lebensversicherung mit Einmalbetrag. Finanziert wurde dieser Betrag häufig - neben dem vorhandenen Eigenkapital - über einen Kredit der vermittelnden Bank. Insbesondere Kunden der Sydbank in Flensburg sehen sich nun nach Neubewertungen der Kredite Nachforderungen der Bank ausgesetzt. Was können sie tun?
Nach Anlegerinformationen bewarb die Sydbank in Flensburg die Lebensversicherung mit zweistelligen Renditeversprechen, die weit über den Kreditkosten lagen. Für die Kunden hieß dies, dass sich der Kredit lohnt, die Bedingung unproblematisch und ihr Geld rentabel angelegt ist.
Laut unseren Informationen bereitete die Sydbank bereitete die Kreditverträge vor und schickte sie per Post an den jeweiligen Kunden. Die Kreditkonditionen gab die Bank vor, Abweichungen konnten nicht vorgenommen werden. Ein Beratungsgespräch aus Anlass des Abschlusses der meist nicht unerheblicher Kreditverträge fand nicht statt. Die Kunden unterschrieben die Verträge zu Hause und sandten sie dann auf dem Postweg wieder an die Bank.
In dem Kreditvertrag war vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, den Kredit einmal im Jahr neu zu bewerten. Jedoch erfolgte keine Aufklärung, welche Folgen das für den Einzelnen hat. Von dieser vertraglichen Vereinbarung machte die Bank unmittelbar nach Abschluss des Vertrages Gebrauch. Aufgrund dieser Neubewertung kam die Bank zu dem Schluss, dass die Finanzierung nicht mehr ausreichend besichert sei und forderte von den Kunden - wie vertraglich vereinbart - weitere Sicherheiten. Zusätzlich führt die derzeitige Wertentwicklung auf dem Aktienmarkt dazu, dass die seinerzeit so renditeträchtig beworbenen Policen keinen Wertzuwachs erfahren und die Rendite nicht mehr die Kreditkosten deckt. Dadurch fordert die Bank immer weitere Sicherheiten. Der Abschluss der kreditfinanzierten Lebensversicherungspolice stellt sich damit für die Kunden als ein Fass ohne Boden dar. In dieser Situation können sich Kunden jedoch gegenüber der Bank zur Wehr setzen.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages besteht für die Bank bzw. deren Mitarbeiter die Verpflichtung, den Kunden aufzuklären und zu beraten und ihm die Risiken des Geschäfts zu erläutern. Vor allen Dingen in Bezug auf die Nachschussverpflichtung, welche dem Kreditnehmer auferlegt wird, ist eine explizite Beratung durch die Bank erforderlich.
Wenn die Sydbank durch ihren "Kredit per Post" diese Beratungspflicht verletzt haben sollte, entsteht den Kunden ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Bank.
Es ist weiterhin möglich,dass die Kreditverträge auch gegen das seinerzeit geltende Verbraucherkreditgeschäft verstoßen. Danach war die Bank gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. e) VerbrKrG a.F. (heute § 492 Abs. 1 Nr. 4 BGB) verpflichtet, dem Kreditnehmer den anfänglichen Jahreszinssatz mitzuteilen. Dies ist dann jedoch nicht erfolgt, wenn lediglich Bezug auf den Interbankzinssatz 1,5% genommen wurde. Dies ist der Zinssatz, zu dem sich Banken zum damaligen Zeitpunkt Geld geliehen haben. Bei den Kreditnehmern wurde so der Eindruck erweckt, dass es sich um äußerst günstige Zinskonditionen handelt. Die fehlende genaue Angabe des anfänglichen Jahreszinssatzes führt nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2001 (Gz.: XI ZR 156/01) dazu, dass die erforderliche Angabe des Gesamtbetrages im Kreditvertrag fehlt, was nach § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. dazu führt, dass sich der vereinbarte Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz von 4% ermäßigt.
Anleger sollten Ansprüche auf Schadenersatz anwaltlich prüfen lassen.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, verantwortlich für den Inhalt
Sibylle Rathgeber
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Sangui BioTech: ein schlafender Vulkan?

Granulox-Wundspray-Vermarkter Michael Sander musste für seine Sastomed GmbH aus Georgsmarienhütte in Niedersachsen auf Gesellschafterforderungen per Rangrücktritt verzichten, damit die Sastomed GmbH keine Insolvenz anmelden musste © youtube und www.sanguibiotech.com/links.php
Nach den neuesten Zahlen der Sangui BioTech International Incorporation mit Sitz in Farmington im US-Bundesstaat Utah vom Mai diesen Jahres, wonach die Lizenzvergabe für das in Deutschland entwickelte Sauersoff-Wundspray Granulox in den vergangenen 9 Monaten um 28 Prozent und die Umsätze in Zahlen von 37.005 auf 47.186 US-Dollar gestiegen sind, sprechen einige Börsianer von einer "Perle im Biotechsektor" und prognostizieren einen Kurs von 1.000 Prozent nach oben.
Andere sprechen gar von einem "schlafenden Vulkan".
Allerdings dauert der Schlaf schon ziemlich lange und kommt die Aktionäre teuer zu stehen. Lesen Sie unseren Artikel.