
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG

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Der Ratlose
inaktiv
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG
Hallo,
ich bin diese Woche wegen Geldanlage zweimal angeschrieben worden.
Einmal davon war von der
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG
Antonienstraße 20
04229 Leipzig
www.wbg-west.de.
Es geht um Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit 5,5 % Zins
mit Laufzeit unter einem Jahr.
Wer kann mir Auskunft über diese Firma geben?
Wo erhalte ich Informationen über deren Seriösität?
Danke schon mal im voraus.
Der Ratlose
ich bin diese Woche wegen Geldanlage zweimal angeschrieben worden.
Einmal davon war von der
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG
Antonienstraße 20
04229 Leipzig
www.wbg-west.de.
Es geht um Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit 5,5 % Zins
mit Laufzeit unter einem Jahr.
Wer kann mir Auskunft über diese Firma geben?
Wo erhalte ich Informationen über deren Seriösität?
Danke schon mal im voraus.
Der Ratlose
Zitat
„Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“: Angebot mit vielen Fragezeichen
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die meisten Anleger würden einem Fremden, der Sie plötzlich auf der Straße anspricht und ihnen 6- 8 % Zinsen für das Ausleihen von Geld anbietet, kein Geld in die Hand geben – zu unsicher - würden viele zu recht sagen. Wenn Ihnen aber von einem ihnen unbekannten Unternehmen eine Unternehmensanleihe mit 6-8 % „sicherer“ Verzinsung angeboten wird, und dabei ein schöner Hochglanzprospekt vorgelegt wird, werden die meisten Sparer, auch wegen zur Zeit mickriger Zinsen auf dem Sparbuch, schwach, und sind bereit, hierfür Geld zu riskieren.
Zur Zeit werden viele Inhaberschuldverschreibungen an den Mann und die Frau gebracht, so auch durch die „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“. Die eine von dieser Firma herausgegebene Anleihe läuft noch 3 Jahre und bietet 6,25 % Zinsen pro Jahr, die andere Anleihe läuft noch bis zum Jahr 2009 und verspricht 6,75 % Zinsen pro Jahr, das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 80 Millionen Euro.
Was sich wie ein schönes Angebot anhört, ist jedoch mit nicht unerheblichen „Fallstricken“ verbunden, denn diese erhöhten Renditechancen werden auch mit deutlich erhöhten Risiken erkauft, bei einer nicht auszuschließenden Unternehmensinsolvenz droht den Anlegern der Totalverlust der Einlage.
Aus der Bilanz der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig, die sich nach eigenen Angaben mit dem „Erwerb, der Verwaltung sowie dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden“ befassen soll, geht für das Jahr 2004 hervor, dass sich die Schulden Ende 2004 auf 253,90 Millionen Euro beliefen, davon 215 Millionen Euro aus Anleihen. Das Eigenkapital verharrte dagegen nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest Spezial“ auf kümmerlichen 6,7 Millionen Euro, was einer Quote von 2,5 % am Gesamtkapital entsprechen würde. Jedem Buchhalter ist bekannt, dass eine gesunde Eigenkapitalquote eines Unternehmens bei ca. 20 bis 30 % liegt.
Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn die Firma Schwierigkeiten haben sollte, die Anleihe zurückzubezahlen, es mehren sich bei Verbraucherschutzorganisationen Anrufe besorgter Anleger, die berichten, dass die Geldzahlungen ausgeblieben seien.
Verbraucherzentralen warnen bereits seit Jahren davor, dass Inhaberschuldverschreibungen allenfalls für besonders risikofreudige Anleger in Betracht kommen. So stehen auch die Angebote der „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig“ seit etlichen Jahren auf den Warnlisten der Stiftung Warentest sowie der Verbraucherzentrale Berlin. Auch die Zeitschrift „Finanztest Spezial“ hat die Firma erneut auf ihre Warnliste gesetzt, und schreibt wortwörtlich: „Das Wachstum der Firma ist ausschließlich auf Pump finanziert. Uns erscheint ein Investment höchst riskant“.
Der Emissionsprospekt der Anleihen ließ viele Fragen offen, so heißt es hier unter anderem, dass der „Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszwecks der Anleiheschuldnerin verwendet wird“, sowie weiterhin, dass der „Erlös der Anleihe“ auch der Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen dienen könne“.
Bei solchen nebulösen Formulierungen ist höchste Vorsicht angebracht, da völlig im Dunkeln bleibt, wie das Geld denn nun angelegt werden soll, auch ist die Befürchtung angebracht, dass ein „Schneeballsystem“ nicht ausgeschlossen werden kann.
Nach Ansicht von Anlegerschutzanwälten enthielt der Prospekt der Anleihe auch nicht genügend Hinweise dafür, dass es sich hierbei um eine Kapitalanlage mit erhöhtem Risiko handelte.
Zitat
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Hier möchte ich mich zu Wort melden:
Oben stehen nur Geschichten aus Tausend-und-einer-Nacht.
Anmassungen Vermutungen.
Da ich für die Firma Leizig West vor einigen Jahren gearbeitet habe, möchte ich mich hier zu Wort melden.
Die Firma Leipzig West AG hat bei mir niemals den Eindruck hinterlassen das Sie eine unseriöse Firma wäre. Das Unternehmen blickt auf eine fast 100 Jährige Geschichte zurück. Auch der Inhaber und unser damaliger Teamleiter sind kompetente und ordentliche Leute gewesen.
Ich habe damals Inbound bei denen gemacht und weder brauchten wir den Kunden was zu verkaufen, noch wurde ein Euro mehr angenommen wenn die vorgelegten Zahlen voll waren. Wir waren sogar angehalten das sich die Kunden gerne mit uns und seiner Bank zu einem Gespräch treffen. Die Verkaufsprovisionen waren minimal, hatte man sein Ziel erreicht, bekam man einen kleinen Obulus. Ich bin damals aus der Firma ausgetreten weil der Euro kam, und ich einer der wenigen waren die in die Selbständigkeit flohen, damit sie Ihre Einnahmen flexibel dem Ausgaben anpassen konnten. Deswegen habe ich ja auch ein Logistikunternehmen am laufen.
Neben der Immobillienbranche hat die Firma auch einen großen Securitybereich, das in dem obigen tralalaaussage nicht vorhanden ist.
Ich finde man sollte nicht alles in den Mist ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Akif Rana
Oben stehen nur Geschichten aus Tausend-und-einer-Nacht.
Anmassungen Vermutungen.
Da ich für die Firma Leizig West vor einigen Jahren gearbeitet habe, möchte ich mich hier zu Wort melden.
Die Firma Leipzig West AG hat bei mir niemals den Eindruck hinterlassen das Sie eine unseriöse Firma wäre. Das Unternehmen blickt auf eine fast 100 Jährige Geschichte zurück. Auch der Inhaber und unser damaliger Teamleiter sind kompetente und ordentliche Leute gewesen.
Ich habe damals Inbound bei denen gemacht und weder brauchten wir den Kunden was zu verkaufen, noch wurde ein Euro mehr angenommen wenn die vorgelegten Zahlen voll waren. Wir waren sogar angehalten das sich die Kunden gerne mit uns und seiner Bank zu einem Gespräch treffen. Die Verkaufsprovisionen waren minimal, hatte man sein Ziel erreicht, bekam man einen kleinen Obulus. Ich bin damals aus der Firma ausgetreten weil der Euro kam, und ich einer der wenigen waren die in die Selbständigkeit flohen, damit sie Ihre Einnahmen flexibel dem Ausgaben anpassen konnten. Deswegen habe ich ja auch ein Logistikunternehmen am laufen.
Neben der Immobillienbranche hat die Firma auch einen großen Securitybereich, das in dem obigen tralalaaussage nicht vorhanden ist.
Ich finde man sollte nicht alles in den Mist ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Akif Rana
Zitat:
Der Emissionsprospekt der Anleihen ließ viele Fragen offen, so heißt es hier unter anderem, dass der „Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszwecks der Anleiheschuldnerin verwendet wird“, sowie weiterhin, dass der „Erlös der Anleihe“ auch der Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen dienen könne“.
Das Emmissionsprospekt ist ein Din A4 Blatt, einmal gefaltet.
Was kann da schon drinstehen???
Leipzig West AG hat jedes Jahr seine Bilanz veröffentlicht.
Der Emissionsprospekt der Anleihen ließ viele Fragen offen, so heißt es hier unter anderem, dass der „Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszwecks der Anleiheschuldnerin verwendet wird“, sowie weiterhin, dass der „Erlös der Anleihe“ auch der Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen dienen könne“.
Das Emmissionsprospekt ist ein Din A4 Blatt, einmal gefaltet.
Was kann da schon drinstehen???
Leipzig West AG hat jedes Jahr seine Bilanz veröffentlicht.
Zitat
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in Zahlungsschwierigkeiten?
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Hinweise darauf, dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG in Zahlungsschwierigkeiten steckt, werden immer deutlicher. So hat die Gesellschaft eine Anfang Dezember 2005 fällige Inhaberschuldverschreibung bisher nicht freiwillig an die Anleger zurückbezahlt. Zur Begründung wird hierzu angeführt, dass es zur Zeit EDV-Probleme geben würde, weshalb es zu Zahlungsverzögerungen kommen würde.
Positiv ist, dass die BSZ®-Anlegerschutzanwälte bisher auf Mahnung bei der Gesellschaft hin in allen Fällen die Auszahlung durch die Gesellschaft erzielen konnten.
Hierzu BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, MScRE, von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth. „Es deutet sich eine Salamitaktik der WBG Leipzig-West an. Derjenige, der am lautesten schreit, also anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, scheint zuerst ausbezahlt zu werden, die anderen Anleger werden mit fadenscheinigen Argumenten vertröstet.“
Betroffene sollten daher auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn im schlimmsten Fall droht den Anlegern der WBG Leipzig West, vor deren riskanten Inhaberteilschuldverschreibungen Verbraucherschutzorganisationen wie FINANZtest seit Jahren gewarnt haben, der Totalverlust des einbezahlten Geldes, falls es zur Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte.
Zitat
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Zitat
Wohnungsbaugesellschaft „Leipzig-West“: Wie geht es nun weiter?
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen besorgter Anleger der Wohnungsbaugesellschaft „Leipzig-West“, die in Zahlungsschwierigkeiten zu stecken scheint.
Viele Betroffene fragen sich nun, ob Sie ihr Geld wieder bekommen und wie lange die Gesellschaft noch Zahlungen leisten können wird, oder ob sogar die Insolvenz der Gesellschaft droht? Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftragen muss? Fragen, auf die keine leichte Antwort gegeben werden kann.
1. Bekomme ich mein Geld wieder?
Hierauf ist zu sagen, dass die WBG „Leipzig-West“ für die bereits fälligen Anleihen bisher, also bis einschließlich 24.02.2006, nach Aufforderung durch die BSZ®-Anwälte die Anleihen immer ausbezahlt hat- dies ist die positive Nachricht. Wie lange dies noch so weiter gehen wird, kann natürlich grundsätzlich niemand sagen.
2. Ist die Gesellschaft von Insolvenz bedroht:?
Dies ist nicht ausgeschlossen die Eigenkapital- zu Fremdkapitalquote des Unternehmens stimmt zumindestens bedenklich, ob die Gesellschaft daher in der Zukunft, also in einigen Monaten oder Jahren, ihre Verpflichtungen noch erfüllen kann, ist ungewiss.
3. Wer zahlt die Anwaltskosten?
Für die bereits fälligen Schuldverschreibungen befindet sich die WBG „Leipzig-West“ in Verzug, d.h., dass sie eigentlich grundsätzlich auch die Anwaltskosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezahlen muss. „Bisher hat die WBG „Leipzig-West zum Glück immer sowohl auf anwaltliche Aufforderung das einbezahlte Geld ausbezahlt und auch die Anwaltskosten, dies ist die gute Nachricht dabei und deutet darauf hin, dass die Gesellschaft voraussichtlich jedenfalls nicht in den nächsten Wochen insolvent werden wird“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MScRE, Partner bei Rohde und Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt.
4. Wie lange habe ich noch Zeit, um zu handeln?
Dies kann gegenwärtig niemand mit Sicherheit sagen, Anleger sollten sich jedoch beeilen, da nun viele Geschädigte mit Anwälten ihr Geld zurückfordern, könnte es sein, dass dies die Liquiditätsprobleme des Unternehmens verstärkt.
5. Sollte ich auch den Beitritt für die Schuldverschreibungen widerrufen, die noch nicht fällig sind?
Auch dies ist nicht einfach zu beantworten. Teilweise hat die WBG „Leipzig-West“ in ihren AGB stehen, dass die Beteiligung bei Verzug mit Zinszahlungen widerrufen werden kann, dies sollte dann versucht werden.
Auch wenn laut AGB kein Widerruf möglich ist, kann der Beitritt zu der Beteiligung widerrufen werden, wenn erhebliche Prospektfehler vorliegen, z.B. nicht genügend über das Risiko aufgeklärt wurde. „Dafür spricht in der Tat einiges“, so Rechtsanwalt Späth, dies wird jedoch wahrscheinlich nur im Klagewege möglich sein, hierfür besteht immer ein Restrisiko.
„Ob dieses Klagerisiko das Risiko überwiegt, dass die Gesellschaft eventuell in einigen Monaten insolvent wird und somit überhaupt kein Geld mehr zu bekommen ist, d.h., der Geldeinsatz dann weg ist, muss jeder für sich selber entscheiden“, so Rechtsanwalt Späth. Zur Zeit versuchen einige Anlegerschutzanwälte, auch die noch laufenden Schuldverschreibungen zu kündigen, sollte dies gelingen, so dürften die Liquiditätsprobleme der Gesellschaft nochmals massiv verstärkt werden.
Fazit: Es empfiehlt sich schnelles Handeln unter Einschaltung von Rechtsanwälten, da zur Zeit viele Geschädigte Ansprüche geltend machen, wird es für die Gesellschaft in einigen Wochen und Monaten voraussichtlich nochmals schwieriger werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, bzw., die Anleger auszubezahlen, eine Insolvenz ist zumindest nicht auszuschließen.
Zitat
Betroffene sollten durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ prüfen lassen, ob Ihnen eventuell Ansprüche gegen die Beteiligten zustehen oder wie sie sonst ihre Einlage „retten“ können. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Zitat
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG: Erneuter Zahlungsstop
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Wie vom BSZ® e.V. bereits vor einigen Tagen befürchtet, steht nun, Anfang Mai 2006 fest:
Auch etliche Anleger der am 21.04.2006 fälligen Inhaberteilschuldverschreibung werden von der WBG Leipzig-West AG nicht fristgerecht ausbezahlt. Die Anleihe ISIN: DE 00 0A 0E KH X6 mit einem Volumen von 10.000.000,- € sollte laut Prospekt am 21. April 2006 ausbezahlt werden.
Die meisten Anleger reichten daher, da sie von den Problemen der WBG bereits informiert waren, bereits im März 2006 ihre sämtlichen Original-Unterlagen ein. Laut Prospekt ist die WBG dazu verpflichtet, die Anleihe gegen Vorlage der Original-Urkunden am 21. April 2006 zum Nennbetrag zurückzuzahlen.
Zahlung seitens der WBG? – Fehlanzeige!
Etliche Anleger berichten, dass sie die WBG bereits in der Woche nach dem 21. April 2006 angemahnt hätten, und hierauf keine Reaktion erfolgt sei.
Einige Anleger berichten, dass ihnen bei einem Telefongespräch mit der WBG von dieser mitgeteilt worden sei, dass eine Auszahlung erst in einigen Wochen zu erwarten sei.
Diesmal sei jedoch als Grund nicht „EDV-Probleme“ genannt worden, sondern die Tatsache, dass die Liquidität der WBG durch die Ausbezahlung der Anleihen vom 01.12.2005 sowie 10.01.2006 – die ebenfalls zum Großteil bereits verspätet erfolgte - noch „angespannt“ sei.
Anleger sollten sich auch diesmal nicht von der WBG mit fadenscheinigen Argumenten hinhalten lassen, sondern sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um ihren Rückzahlungsanspruch nicht zu gefährden.
Da laut Verkaufsprospekt die Wohnungsbaugesellschaft die Anleihe am 21.04.2006 ausbezahlen sollte, befindet sich diese in Verzug.
Eine weitere Mahnung ist dabei nicht mehr erforderlich, da laut Verkaufsprospekt für die Auszahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist, nämlich der 21.04.2006, daher ist eine Mahnung nach § 286 Absatz II Nr. 1 BGB entbehrlich.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hat somit grundsätzlich auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung zu tragen, also auch die erforderlichen Anwaltskosten.
Auch erstaunlich: Anleger erhielten von der WBG mit Schreiben vom 20. April 2006 eine Mitteilung, wonach Ihnen mitgeteilt wird, dass ein sich im Firmenverbund der WBG befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten veräußert werden soll und der Verkauf im Mai abgeschlossen werden soll.
Gehört dies zum Teil der „Beschwichtigungstaktik“ der WBG – nach dem Motto: Wir können die Anleger zwar im April nicht auszahlen, werden dies aber nach dem Verkauf des Immobilienpaketes im Mai tun?
Anleger sollten sich hier nicht „leimen lassen“, denn bereits im März wurde von der WBG mitgeteilt, dass ein großes Immobilienpaket zum Verkauf stünde und somit die Anleger ausbezahlt werden sollen. Auf telefonische Nachfrage wurde von Mitarbeitern der WBG Anfang April 2006 mitgeteilt, dass die Anleihe mit Fälligkeit 21. April 2006 fristgerecht ausbezahlt werden würde, da man nun die Auszahlungsprobleme im Griff habe. Betroffene können sich somit ausrechnen, was sie von derartigen Mitteilungen der WBG zu halten haben.
Auch teilen Anleger mit, dass sie zur Zeit mit Werbung der WBG geradezu überhäuft werden, unter anderem mit einem neuen Beteiligungsangebot mit fünf Jahren Laufzeit und – angeblich- 7 % Zinsen jährlich. Hätte solche massive Werbung, mit dem Ziel, sich Geld teuer von Anlegern zu leihen, ein Unternehmen nötig, das angeblich in den nächsten Wochen ein Immobilienpaket mit 1.000 Wohneinheiten veräußern will?
Fazit: Die Anleihe mit der Laufzeit 21.04.2006 wurde von der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG nicht fristgerecht ausbezahlt, die WBG ist somit in Verzug.
Betroffene sollten sich von der WBG nicht hinhalten lassen, sondern „Sofortmaßnahmen“ ergreifen. Auch dieses Mal könnte sich die „Salamitaktik“ der WBG, die sich auch schon für die im Dezember 05 sowie Januar 2006 fälligen Anleihen bestätigt hat und bei denen die BSZ-Vertrauensanwälte für 100 % der Betroffenen die Auszahlung erwirken konnten, bestätigen, dass die Anleger zuerst ausbezahlt werden, die sich nicht vertrösten lassen, sondern der WBG massive rechtliche Schritte androhen und hartnäckig bleiben.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Zitat
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG: Akute Insolvenzgefahr?
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V
Blankes Entsetzen bei den Anlegern der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Auch die am 21.04.2006 fällige Inhaberteilschuldverschreibung wurde von der Firma nicht fristgerecht ausbezahlt. Tausende Anleger der bereits fälligen und auch der zum Teil noch mehrere Jahre laufenden Anleihen bangen um ihre Ersparnisse.
Alle fragen sich: Wird die Firma noch einmal ihre Liquiditätsprobleme in den Griff bekommen, oder steht diese und auch die betroffenen Anleger vor einem Trümmerhaufen?
Der BSZ® e.V. versucht, hier einen „detektivischen“ Ausblick in die Zukunft zu geben:
Seit Jahren warnen diverse Verbraucherschutzorganisationen vor der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und ihren Beteiligungsangeboten.
So hat die Sendung WISO bereits im Jahr 2003 die Bilanz der WBG durch einen Sachverständigen prüfen lassen und kommt zu dem Ergebnis, dass hier ein wirres Geflecht von Firmenbeteiligungen vorliegen würde, das keiner durchschauen kann. Im Prospekt der WBG wird ausdrücklich aufgeführt, dass frühere Anleger durch das Geld neuer Anleger ausbezahlt werden können. WISO weist darauf hin, dass das Geschäft nur dann funktioniere, wenn immer neue Gelder hinzukommen, nur so können alte Schulden bezahlt werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass sich der Verdacht eines Schneeballsystems geradezu aufdrängt.
Ebenfalls ein schlechtes Zeichen: Die WBG hat in den letzten Jahren in massivem Umfang neue Anleihen herausgegeben, jedes Jahr wurden in Höhe von ca. 50.000.000,- € neue Anleihen herausgegeben, denen keine entsprechenden Einnahmen entgegen stehen.
Das von Verbraucherschutzorganisationen vorhergesagte Schreckenszenario hat sich nun mit den Auszahlungsschwierigkeiten bzgl. der Anleihen mit Fälligkeit Dezember 05 sowie Januar 06 angekündigt – konnte nochmals weitgehend abgewendet werden – und hat sich nun nochmals mit den Auszahlungsproblemen bzgl. der Anleihe mit Laufzeit 21.04.06 verschärft.
Auch beunruhigend: Eine Vielzahl von Anlegern berichtet, dass sie seit ca. 3 Wochen, d.h., seit Mitte April 2006, mit neuen Angeboten seitens der WBG für eine Anlage in neuen Anleihen geradezu überhäuft werden, vor allem mit einem Angebot für eine Anleihe mit Laufzeit von 5 Jahren und – angeblich – 7 % Verzinsung. Dies ist insofern interessant, als dieses Angebot in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auszahlungstermin 21.04.2006 erfolgte. „Dies könnte eventuell dahingehend gedeutet werden, dass die WBG versucht, mit dem Geld neuer Anleger für die neue Anleihe die Anleger mit Laufzeit der Anleihe 21.04.2006 auszubezahlen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), BSZ-Vertrauensanwalt. Man fragt sich, was passieren soll, wenn es der WBG nicht gelingen sollte, genügend neue Anleger zu finden?
Ein weiteres Problem steht vor der Tür: Am 17.06.2006, also in wenigen Wochen, steht eine weitere Anleihe zur Auszahlung an. „Es stellt sich die Frage, wie die WBG diese Anleger ausbezahlen will, wenn sie bereits jetzt unter derart offensichtlich gravierenden Liquiditätsproblemen leidet“ so Rechtsanwalt Späth.
Fazit: Eine mögliche Insolvenz der Gesellschaft, auch innerhalb der nächsten Wochen, ist zumindestens nicht auszuschließen. Anleger müssen daher schnell handeln, und sollten sich von der WBG nicht mit Ausreden hinhalten lassen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, was derartige Äußerungen seitens der WBG tatsächlich wert sind.
Auch für Anleger der noch laufenden Anleihen besteht teilweise nach § 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 44 Börsengesetz die Möglichkeit, die Beteiligung vorzeitig aufzulösen. Diese Möglichkeit sollte immer geprüft werden, denn bei einer Laufzeit der Anlage von teilweise noch mehreren Jahren gleicht der Auszahlungsanspruch der Anleger dem sprichwörtlichen „Ritt auf der Rasierklinge“.
Zitat
WBG Leipzig-West AG: Kann ich als Anleger der noch laufenden Anleihen aus der Anlage aussteigen?
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Prospekthaftungssammelklage als Option!
Die WBG Leipzig-West AG ist erneut in Zahlungsverzug, diesmal mit der Anleihe mit Laufzeit 21.04.2006.
Auch die Anleger der noch nicht fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen, die teilweise noch mehrere Jahre laufen, sind daher in großer Sorge und fürchten um ihre Ersparnisse und fragen daher im verstärkten Umfang beim BSZ® e.V. an, ob es nicht die Möglichkeit gibt, die Anlage vorzeitig aufzulösen.
Die Anleger der noch teilweise bis 2008, 2009 oder sogar bis 2015 laufenden Anleihen stellen sich in der Tat die berechtigte Frage, ob die WBG Leipzig-West, die bereits jetzt unter derart massiven Liquiditätsproblemen zu leiden scheint, in einigen Jahren überhaupt noch existiert und somit nicht ein Totalverlust des investierten Kapitals zu befürchten ist.
Fakt ist, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Inhaberteilschuldverschreibungen mit Laufzeit 1.12.2005, 10.01.2006 sowie 21.04.2006 zum Großteil erst mit erheblicher Verzögerung ausbezahlt hat und noch ausbezahlt. Eine weitere Anleihe wird am 17.06.2006 fällig, dies dürfte die Liquiditätsprobleme der WBG noch verstärken. Auch beobachten viele Anleger, dass sie zur Zeit mit Werbematerial der WBG für neue Beteiligungsangebote in neue Anleihen geradezu überhäuft werden.
Mehrere Anleger teilten dem BSZ® e.V. mit, dass kaum eine Woche vergeht, in der sie nicht mit neuen Angeboten der WBG für neue Anleihen kontaktiert werden, oder in der sie auf angebliche Erfolge der WBG im Zusammenhang mit dem Verkauf von großen Immobilienpaketen hingewiesen werden.
Hieraus kann ein vernünftiger Mensch eigentlich nur einen Schluss ziehen: Die Wohnungsbaugesellschaft braucht dringend Geld, Geld von neuen Anlegern, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, und Geld, um die Anleger der bereits und noch fälligen Anleihen auszubezahlen, denn wenn die WBG wirklich finanziell so gut dastehen würde, wie in ihren Angeboten erwähnt, hätte sie es wohl kaum nötig, sich Geld teuer von Anlegern zu leihen.
Viel wird davon abhängen, ob es der WBG in nächster Zeit gelingen wird, genügend neue Anleger für ihre Angebote zu gewinnen, um die alten Anleger auszubezahlen, ein Spiel mit äußerst ungewissem Ausgang.
Als Möglichkeit, eine vorzeitige Auflösung der Anlage zu erreichen, kommt teilweise eine sog. Prospekthaftungsklage nach § 13 VerkProspG i.V.m. § 44 BörsG in Betracht. Hiernach kann unter Umständen die volle Rückabwicklung der Beteiligung erreicht werden, wenn erhebliche Prospektfehler nachgewiesen werden können. Dafür, dass erhebliche Prospektfehler in den Verkaufsprospekten gefunden werden, sind die BSZ®-Vertrauensanwälte zuversichtlich, in den letzten Wochen wurden bereits mehrere jeweils ca. 30 Seiten starke Prospekthaftungsklagen eingereicht, in denen auf die gesamte verworrene Situation bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG eingegangen wurde.
Es muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Prospekthaftungsklage möglich ist: „Bei dem Verkaufsprospektgesetz und dem Börsengesetz handelt es sich um eine komplizierte Materie, zahlreiche Fristen und Ausschlusstatbestände sind zu prüfen, dies muss immer im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt.
Die Prospekthaftungsklagen werden auch im Wege von sog. „Sammelklagen“ durchgeführt, d.h., für mehrere Kläger gleichzeitig, der Vorteil hierbei: Eine deutliche Kostenersparnis im Vergleich zu einer Einzelklage für nur einen Anleger.
Gibt es eine Garantie dafür, dass die Klagen gewonnen werden?: Nein, eine Klage birgt immer ein gewisses Prozessrisiko, die Chancen für eine Klage sind jedoch gut, jeder Anleger sollte hierbei gewissenhaft für sich abwägen, ob er dazu bereit ist, ein eventuelles Klage- und Kostenrisiko auf sich zu nehmen, das im Wege einer Sammelklage reduziert werden kann, mit der guten Chance, sein eingesetztes Geld zurückzuerhalten, oder ob er lieber das Risiko eingehen will, noch mehrere Jahre bis zum Ende der Laufzeit der Anlage zu warten und hierbei einen – nach gegenwärtigem Stand der Dinge- nicht unwahrscheinlichen Totalverlust seines Kapitals zu riskieren, weil die Wohnungsbaugesellschaft dann eventuell gar nicht mehr existiert.
Wenn die Klagen gewonnen werden, wer muss dann die Kosten tragen? In diesem Fall müsste der unterliegende Teil und somit die WBG, die Kosten übernehmen.
Soll mit einer Klage noch gewartet werden: Dies muss jeder für sich selbst entscheiden, Tatsache ist jedoch, dass die Warnzeichen bei der Wohnungsbaugesellschaft immer deutlicher werden, die Liquiditätsprobleme könnten sich in der nächsten Zeit aufgrund der genannten Faktoren immens verstärken, je schneller gehandelt wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, das Geld noch zurückzuerhalten.
Fazit: Anlagen in den Inhaberteilschuldverschreibungen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG gleichen derzeit dem sprichwörtlichem „russischem Roulette“. Eine Prospekthaftungsklage bietet teilweise die Möglichkeit der vollständigen vorzeitigen Rückabwicklung und jeder Anleger der WBG sollte daher für sich entscheiden, ob diese Möglichkeit für ihn in Betracht kommt.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Ermittlungen gegen Leipzig-West AG
Zehntausende Anleger bangen um ihr Geld
Traumhafte Zinsversprechen brachten jahrelang Anleger aus ganz Deutschland dazu, ihr Geld bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG zu investieren. Jetzt steht die Firma womöglich vor der Pleite - und mit ihr rund 30.000 Anleger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die versprochenen Zinsen wirkten traumhaft und lockten Tausende. Bis zu sieben Prozent versprach die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG jahrelang in ihren Broschüren. Anleger aus ganz Deutschland griffen zu.
[url=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5627742_REF1,00.html]tagesschau.de[/url]
Traumhafte Zinsversprechen brachten jahrelang Anleger aus ganz Deutschland dazu, ihr Geld bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG zu investieren. Jetzt steht die Firma womöglich vor der Pleite - und mit ihr rund 30.000 Anleger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die versprochenen Zinsen wirkten traumhaft und lockten Tausende. Bis zu sieben Prozent versprach die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG jahrelang in ihren Broschüren. Anleger aus ganz Deutschland griffen zu.
Zitat
"Erhebliche Zahlungsstockungen"
Dabei präsentiert sich die Leipzig-West AG im Internet als grundsolide Firma mit einem wertvollen Immobilienbesitz. Doch Verbraucherschützer glauben, dass die Firma tief in der Krise steckt. Nur ein Schneeballsystem habe die hohe Rendite am Anfang gewährleistet: Immer neue Anleger brachten neues frisches Geld ins System. Doch jetzt fließen Zinsen und Rückzahlungen nicht mehr wie vereinbart. Anwalt Jürgen Resch vertritt Dutzende der Anleger. Mehrfach hat er nachgefragt, wann seine Mandanten ihr Geld bekommen - zuletzt immer vergeblich: "Ich mach mir Sorgen, dass man keine Auskünfte geben möchte, weil die finanzielle Situation sehr ernst ist. Es gibt seit ungefähr zwei Wochen erhebliche Zahlungsstockungen für unsere Mandanten."
Möglicher Schaden: 500 Millionen Euro
Falls die Leipzig-West AG zusammenbricht, könnte der Schaden für die Anleger gewaltig werden: Auf eine halbe Milliarde Euro schätzen ihn Experten. Es wäre einer der größten Fälle von Vermögensvernichtung in der Nachkriegszeit. Anlageexperte Volker Pietsch warnt: Für die hochriskanten Schuldverschreibungen gebe es kaum Sicherheiten. Er glaubt: Das Geld von 30.000 Anlegern ist in großer Gefahr. "Wir gehen eigentlich davon aus, dass die Leipzig-West AG möglicherweise kurz vor der Insolvenz steht", sagt er: "Denn sonst würde sie ja bezahlen."
Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt wegen Insolvenz-Verschleppung. Eine Pleite der Leipzig-West AG würde vor allem kleinere Anleger treffen wie Bernd Ackermann. Aus Unwissenheit investierte er seine ganze Altersversorgung in ein zweifelhaftes Unternehmen.
[url=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5627742_REF1,00.html]tagesschau.de[/url]
Nun gibt es aktuell diese Meldung:
Kommt da das nächste Betrugsmodell auf die Anleger zu??
Zitat
Auffällige Parallelen gibt es zwischen Leipzig-West und der Düsseldorfer Firma DM-Beteiligungen. Die hoch verschuldete AG verkauft ebenfalls Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit hohen Zinsen. Beide Firmen sind an Sicherheitsunternehmen beteiligt.
In den Prospekten finden sich nach Angaben von Rechtsanwalt Späth „erstaunliche Übereinstimmungen“, teilweise sogar in der Wortwahl. Und was noch merkwürdiger ist: Eine Anlegerin, die bei beiden Firmen investierte, hat diesselbe Kundennummer. Michael Gronemeyer, Vorstand bei DM-Beteiligungen, wollte dazu „im Moment keine Stellungnahme abgeben“. Auch zu Berichten von Kunden, nach denen das Unternehmen eine Ende April fällige Anleihe nicht fristgerecht ausbezahlt habe, wollte er sich nicht äußern.
Experte Schaarschmidt wünscht sich deshalb, „dass die Finanzaufsicht in Fällen, in denen es Hinweise auf ein Schneeballsystem gibt, sofort einschreitet, um Schlimmeres zu verhindern.“
Kommt da das nächste Betrugsmodell auf die Anleger zu??
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Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG insolvent - 27.000 Anleger stehen vor Totalverlust
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ist insolvent. Am Montag, den 19.06.2006 wurde vor dem Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt. Ca. 27.000 Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlage, nach Ansicht des BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg könnten zwischen 300 bis 500 Millionen an Anlegergeldern auf dem Spiel stehen.
Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Verwertung des Vermögens noch Anlegergelder zurückgeführt werden können. Anwälte sind bei der Forderungsanmeldung behilflich.
Nach Ansicht des Vertrauensanwaltes des BSZ® e.V., Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth in Berlin, stelle sich nun auch die Frage nach den Verantwortlichen des Desasters. „Es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass hier ein Fall von Kapitalanlagebetrug gegeben sein könnte, denn in der Vergangenheit wurde bereits von diversen Seiten vermutet, dass hinter allem ein Schneeballsystem stecken könnte“, so Späth.
Anhaltspunkte hierfür gäben die Prospekte der Anleihen selber, in denen ausgeführt wurde, dass der Nettoerlös der Anleihe auch zur Ablösung bisher ausgegebener Inhaber-Teilschuldverschreibungen dienen könne. Offen sei auch, was die Staatsanwaltschaft, die seit einiger Zeit wegen Insolvenzverschleppung ermittelt, für Erkenntnisse ans Tageslicht bringt.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.
Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschluß vom 20. Juni 2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, der Zentrale für Wohnungsbaugesellschaften AG und der Leipzig-West Liegenschaften AG jeweils mit Sitz in Leipzig, bestellt. Der vorläufige Verwalter wurde beauftragt, zu prüfen, ob hinsichtlich der Gesellschaften ein Insolvenzgrund vorliegt sowie ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Verfügungen der Gesellschaften können nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Den Verfahren liegen Eigenanträge der organschaftlichen Vertreter der Unternehmen zugrunde. Durch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung wurde sichergestellt, daß die vorhandenen Vermögenswerte allen Gläubigern zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen und nicht einzelne Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung Sicherung oder Befriedigung erlangen. Der vorläufige Verwalter hat bereits seine Arbeit aufgenommen und befasst sich insbesondere mit der Sicherung der Vermögensgegenstände der Unternehmen sowie der Feststellung der aktuellen Vermögensverhältnisse. Nach ersten Besprechungen mit den Vorstandsmitgliedern der Unternehmen am Geschäftssitz in Leipzig wurde entschieden, daß der Geschäftsbetrieb zunächst aufrecht erhalten wird. Schwerpunkt der Tätigkeit der Unternehmen ist die Vermietung und Verwaltung von im Eigentum der Gesellschaften stehendem Wohnraum. Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG haben etwa 25.000 Anleger Schuldverschreibungen im Gesamtvolumen von ca. 250 Mio. € gezeichnet. Derzeit stehe ich in Verhandlungen mit den verbundenen Unternehmen sowie den beteiligten institutionellen Gläubigern, um Möglichkeiten einer Sanierung der Unternehmen prüfen zu können. Es ist beabsichtigt, die Lohnzahlungen an die derzeit etwa 120 beschäftigten Arbeitnehmer über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sicherzustellen. Die Mitarbeiter wurden in einer Betriebsversammlung über die weitere Verfahrensweise informiert. Dr. Lucas F. Flöther Rechtsanwalt als vorläufiger Insolvenzverwalter
Leipzig, 21.06.2006
Sollten Sie von dieser Pleite betroffen sein und sich an einer Klage beteiligen wollen, dann setzen Sie sich bitte mit uns unter http://www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html in Verbindung!
Während die Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG nach der Insolvenz vermutlich leer ausgehen werden, soll zumindest die Lohnzahlung an die etwa 120 Mitarbeiter zunächst gesichert werden. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Lucas F. Flöther, gestern mit. Die Zahlungen sollen über eine Vorfinanzierung der Insolvenzansprüche erfolgen.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den Juristen am Vortag bestellt. Er wurde beauftragt zu prüfen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Laut Flöther wurde beschlossen, den Geschäftsbetrieb zunächst aufrecht zu erhalten.
Die Wohnungsbaugesellschaft hatte zu Wochenbeginn Insolvenz beantragt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen das Unternehmen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Anlegerschutz DIAS und von Verbraucherzentralen sind von der Pleite bis zu 30000 Anleger betroffen, die über Inhaberschuldverschreibungen investiert haben. Sie hätten Beträge von bis zu 20000 Euro für eine versprochene hohe Verzinsung eingesetzt. Kenner der Szene vermuten, dass der reale Unternehmenswert viel zu gering ist, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen.
Damit zeichnet sich laut DIAS einer der größten Finanzskandale in den neuen Bundesländern ab. Die Anleger müssten schwere Einbußen oder Totalverlust befürchten. Zudem würden die Gesellschaften, an denen die Wohnungsbaugesellschaft beteiligt sei, in den Sog der Pleite gerissen. Institut und Verbraucherschutz hatten seit längerem vor den Offerten des Immobilienunternehmens gewarnt, das mit Zinsversprechen bis zu sieben Prozent geworben hatte.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ist Teil eines Firmengeflechts. An der Gesellschaft ist der Nürnberger Geschäftsmann Jürgen Schlögel zu 74 Prozent beteiligt. Die Wohnungsbaugesellschaft ist nach eigenen Angaben über ihre Tochter Leipzig West Liegenschaften AG an Immobilien und Firmen der Sicherheitsbranche beteiligt.
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt seit Jahren vor solchen Anlageformen auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt. "Die versprochenen hohen Zinsen sind immer mit hohen Risiken verbunden", sagte Finanzexperte Sven Kretzschmar der MZ. Denn anders als bei Banken und Sparkassen existiere keine staatliche Beaufsichtigung. Auch gebe es keine gesetzlichen Sicherungssysteme für diese Form der Anlagen.
Sollten Sie von dieser Pleite betroffen sein und sich an einer Klage beteiligen wollen, dann setzen Sie sich bitte mit uns unter www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html in Verbindung!
Quelle MZ
Das Amtsgericht Leipzig hatte den Juristen am Vortag bestellt. Er wurde beauftragt zu prüfen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Laut Flöther wurde beschlossen, den Geschäftsbetrieb zunächst aufrecht zu erhalten.
Die Wohnungsbaugesellschaft hatte zu Wochenbeginn Insolvenz beantragt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen das Unternehmen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Anlegerschutz DIAS und von Verbraucherzentralen sind von der Pleite bis zu 30000 Anleger betroffen, die über Inhaberschuldverschreibungen investiert haben. Sie hätten Beträge von bis zu 20000 Euro für eine versprochene hohe Verzinsung eingesetzt. Kenner der Szene vermuten, dass der reale Unternehmenswert viel zu gering ist, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen.
Damit zeichnet sich laut DIAS einer der größten Finanzskandale in den neuen Bundesländern ab. Die Anleger müssten schwere Einbußen oder Totalverlust befürchten. Zudem würden die Gesellschaften, an denen die Wohnungsbaugesellschaft beteiligt sei, in den Sog der Pleite gerissen. Institut und Verbraucherschutz hatten seit längerem vor den Offerten des Immobilienunternehmens gewarnt, das mit Zinsversprechen bis zu sieben Prozent geworben hatte.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG ist Teil eines Firmengeflechts. An der Gesellschaft ist der Nürnberger Geschäftsmann Jürgen Schlögel zu 74 Prozent beteiligt. Die Wohnungsbaugesellschaft ist nach eigenen Angaben über ihre Tochter Leipzig West Liegenschaften AG an Immobilien und Firmen der Sicherheitsbranche beteiligt.
Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt seit Jahren vor solchen Anlageformen auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt. "Die versprochenen hohen Zinsen sind immer mit hohen Risiken verbunden", sagte Finanzexperte Sven Kretzschmar der MZ. Denn anders als bei Banken und Sparkassen existiere keine staatliche Beaufsichtigung. Auch gebe es keine gesetzlichen Sicherungssysteme für diese Form der Anlagen.
Sollten Sie von dieser Pleite betroffen sein und sich an einer Klage beteiligen wollen, dann setzen Sie sich bitte mit uns unter www.gomopa.net/lo4/Kontakt.html in Verbindung!
Quelle MZ
Zitat
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Falschaufklärende Vermittler haften
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Erneut berichten Anleger dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) nicht hinreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein.
Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.
Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.
Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.
Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.
Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.
Zitat
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro.
Erhaltene Userzuschrift:
Zitat
Mein Interesse gilt in diesem Zusammenhang einem Jürgen Schlögel, Immobilienmakler aus Nürnberg, der "verschwunden" ist und einer der Initiatoren des möglichen Schneeballsystems der Leipzig-West AG sein soll. Ob er sich so dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft zu entziehen versucht weiß ich nicht, ich weiß, dass sich einige Anleger gern mit ihm unterhalten möchten. Hat jemand Erkenntnisse über den Verbleib oder über den derzeitigen Aufenthaltsort?
Vielen Dank!