
EEG Erneuerbaren Energien Gesetz - abschaffen?

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EEG Erneuerbaren Energien Gesetz - abschaffen?
600.000 Haushalten in Deutschland wurde laut Presseberichten wegen unbezahlter Rechnungen bisher der Strom abgeschaltet. Und es werden immer mehr mit jeder neuen Strompreiserhöhung. Bald wird die Millionengrenze überschritten. Bestraft werden die kleinen Verbraucher, die die Gewinne der Ökostrominvestoren aufgrund des unsozialen EEG Erneuerbaren Energien Gesetzes bezahlen müssen. Die NAEB nationale anti-EEG Bewegung e.V. fordert die sofortige Abschaffung des EEG, um weiteren Schaden von Deutschland abzuwenden.
Langsam dämmert es bei verantwortlichen Ministern und Politikern, dass der Öko-Wahn mit Hilfe des EEG nicht aufrechterhalten werden kann. Immer mehr Mitbürger können die ständig durch dieses Gesetz steigenden Stromkosten nicht mehr bezahlen. "Die Stromkosten werden sich in diesem Jahrzehnt noch verdoppeln, wenn die sogenannte Energiewende fortgesetzt wird", sagt der Vorsitzende von der NAEB nationalen anti-EEG Bewegung e.V., Heinrich Duepmann.
Und immer mehr Arbeitsplätze gehen in energieintensiven Betrieben verloren. Der "Spiegel" hat dies beispielhaft in seiner Ausgabe vom 20. Februar 2012 dargestellt. Zur Zeit werden bereits zehntausende von Arbeitsplätzen in der Stahl- und Metallindustrie und in anderen energieintensiven Betrieben abgebaut. Dieser Prozess wurde bisher von der Politik und den Medien nicht weiter beachtet, denn er passt nicht zur politischen Ideologie.
Folgen der Kürzung der Solarstromvergütung
Aber auch im Bereich der "erneuerbaren" Energien wird es eng. Aufgeschreckt durch die wachsende Überproduktion bei starker Sonneneinstrahlung sollen nun die Einspeisevergütungen für Solarstrom stark abgesenkt werden, um so den weiteren Ausbau dieser bei weitem teuersten Stromerzeugung zu vermindern. Aber auch nach den neuen Vergütungssätzen bleibt der Solarstrom extrem teuer. Dies ist kein Wunder. Die Absenkungsbeträge wurden mit der Voltaik-Industrie und den Banken vereinbart. Die Strombranche und die Verbraucher wurden nicht hinzu gezogen. Trotz der immer noch hohen Einspeisevergütung gerät die Solarwirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Mehrere Solarzellenhersteller mussten bereits Konkurs anmelden. In Zukunft werden wohl weniger Solaranlagen aufgestellt. Die Auslastung der Hersteller wird geringer und damit die Stückkosten höher.
So hat das deutsche Voltaik-Vorzeigeunternehmen Solarworld AG in 2011 bereits 25% seines Umsatzes verloren und dabei einen Verlust von 230 Millionen Euro erlitten. Es ist zu erwarten, dass dieses Unternehmen mit der weiteren Absenkung der Einspeisevergütung nicht überleben wird. Damit verlieren auch alle Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Dies ist ein Paradebeispiel für Subventionen. Sie treffen am Ende immer diejenigen, denen mit Subventionen geholfen werden soll.
Doch es hilft unserer Volkswirtschaft nicht, nur die Einspeisevergütungen für Solarstrom zu senken. Das Übel ist das EEG selbst. Es wurde beschlossen, um die Markteinführung der regenerativen Energien zu ermöglichen. Inzwischen ist es zu einem planwirtschaftlichen Instrument der Umverteilung von unten nach oben verkommen. Immer mehr unsinnige Kosten werden dadurch verursacht.
Einspeisevergütungen und viele andere EEG-Kosten
Neben den hohen Einspeisevergütungen, die drei- bis zehnmal so hoch sind wie die Gestehungskosten in konventionellen Kraftwerken, müssen Anschlüsse für mehr als eine Million dezentraler Anlagen erstellt werden. Und die eingespeisten Strommengen müssen dann erfasst und abgerechnet werden. Die Kosten dafür werden laut Gesetz gleichfalls auf den Stromkunden abgewälzt.
Ein weiteres Problem ist die Absicherung des Netzes vor Überlastung durch zu hohe Einspeisungen. In solchen Fällen steigt die Frequenz im Netz. Die Grenzbelastung liegt bei 50,2 Hertz. Wird diese Frequenz erreicht, müssen Anlagen abgeschaltet werden. Dies geht nur über eine Nachrüstung der Einspeiseanschlüsse mit einer Frequenzsicherungstechnik (50,2 Hz-Technik), deren Gesamtkosten nach Einschätzung vom NAEB Vorsitzenden Heinrich Duepmann im Milliardenbereich liegen. Auch dies darf der Stromkunde bezahlen einschließlich der Vergütung für den nicht gelieferten oder ins Ausland verschenkten Strom bei Überproduktion.
Die Verteilernetze zu den Stromkunden sind für die vielen zusätzlichen Ökostrom-Anlagen zu schwach. Sie müssen verstärkt oder erneuert werden. Allein die Energieversorgung Weser-Ems muss in Ihr Netz 100 Millionen Euro investieren. Ihr Anteil an den deutschen Versorgungsnetzen liegt bei vier Prozent. Für ganz Deutschland müssen also 2,5 Milliarden Euro aufgewendet werden für die Aufnahme des Ökostroms. Für die Verstärkung des Mittelspannungsnetzes und den erforderlichen Bau von 4.500 km neuen Überlandleitungen für die Weiterleitung des Ökostromes in den verbrauchsstarken Westen und Süden unseres Landes müssen laut Bundesnetzagentur 30 bis 48 Milliarden Euro veranschlagt werden. Die Anbindung der Offshore-Windparks in der Nordsee erfordert laut Netzbetreiber Tennet weitere 15 Milliarden Euro. Alle diese Investitionen für den Offshore-Strom werden auf den Kunden unter Netzkosten abgewälzt. Ohne Ökostrom sind diese teuren Ausbaumaßnahmen nicht nötig.
Zu viele Ökostrom-Anlagen
Mit jeder neuen Ökostrom-Anlage kommt es immer häufiger zu einer Überproduktion, die nicht eingespeist werden kann. So mussten im letzten Jahr bereits an 49 Tagen Windkraftanlagen wegen Überproduktion abgeschaltet werden. Der überflüssige und nicht gelieferte Strom wird dann trotzdem dem Anlagenbetreiber vergütet. Darüber hinaus wird aber mit einem weiteren Ausbau von Ökostrom-Anlagen mehr Strom im Jahresverlauf in das Netz abgegeben. Die Schattenkraftwerke, also konventionelle Dampf- und Gaskraftwerke, die immer bereitstehen und einspringen müssen, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, produzieren so immer weniger Strom im Jahr bei gleichen Personal- und Kapitalkosten. Wenn ein Kraftwerk 5.000 bis 8.000 Stunden im Jahr Strom produzieren kann, aber die meiste Zeit nur in Lieferbereitschaft gehalten wird und nur 500 Stunden tatsächlich Strom liefert, steigen auch hier die Stromerzeugungskosten bis zum Zehnfachen. Auch diese Strompreiserhöhung muss der Stromkunde zahlen.
Die Stromkosten steigen immer schneller
Die Stromkosten werden aus den geschilderten Gründen viel schneller steigen, als unter www.Stromlüge.de berechnet. Wenn sich nichts ändert, haben die Stromkosten in wenigen Jahren bereits die 50 Cent/kWh Marke überschritten. Und die Preisspirale dreht sich noch weiter.
Die hohen Einspeisevergütungen nach dem unsozialen EEG haben nur eine Teilschuld an den ständig steigenden Strompreisen. Der Vorrang der Einspeisung von Ökostrom schafft viel größere Probleme und Kosten. Ohne das EEG können wir auf den Ausbau der Netze verzichten, denn sie reichen voll zur optimalen Versorgung der Stromkunden aus. Ohne das EEG können wir die Stromerzeugung und den Bedarf viel einfacher und kostengünstiger einregeln. Ohne das EEG werden die Hersteller regenerativer Anlagen gezwungen, endlich wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. Ohne das EEG würde viel weniger Haushalten der Strom abgeschaltet, da die Strompreise weitaus niedriger wären.
Das EEG selbst ist das Übel. Das Herumdoktern an Symptomen wie den Einspeisevergütungen hilft nicht. Das EEG muss weg. Dies fordert die nationale anti-EEG Bewegung e.V. (NAEB).
Prof.Dr. Hans-Günter Appel
Beiratsvorsitzender NAEB e.V.
Pressemitteilung NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V.
Langsam dämmert es bei verantwortlichen Ministern und Politikern, dass der Öko-Wahn mit Hilfe des EEG nicht aufrechterhalten werden kann. Immer mehr Mitbürger können die ständig durch dieses Gesetz steigenden Stromkosten nicht mehr bezahlen. "Die Stromkosten werden sich in diesem Jahrzehnt noch verdoppeln, wenn die sogenannte Energiewende fortgesetzt wird", sagt der Vorsitzende von der NAEB nationalen anti-EEG Bewegung e.V., Heinrich Duepmann.
Und immer mehr Arbeitsplätze gehen in energieintensiven Betrieben verloren. Der "Spiegel" hat dies beispielhaft in seiner Ausgabe vom 20. Februar 2012 dargestellt. Zur Zeit werden bereits zehntausende von Arbeitsplätzen in der Stahl- und Metallindustrie und in anderen energieintensiven Betrieben abgebaut. Dieser Prozess wurde bisher von der Politik und den Medien nicht weiter beachtet, denn er passt nicht zur politischen Ideologie.
Folgen der Kürzung der Solarstromvergütung
Aber auch im Bereich der "erneuerbaren" Energien wird es eng. Aufgeschreckt durch die wachsende Überproduktion bei starker Sonneneinstrahlung sollen nun die Einspeisevergütungen für Solarstrom stark abgesenkt werden, um so den weiteren Ausbau dieser bei weitem teuersten Stromerzeugung zu vermindern. Aber auch nach den neuen Vergütungssätzen bleibt der Solarstrom extrem teuer. Dies ist kein Wunder. Die Absenkungsbeträge wurden mit der Voltaik-Industrie und den Banken vereinbart. Die Strombranche und die Verbraucher wurden nicht hinzu gezogen. Trotz der immer noch hohen Einspeisevergütung gerät die Solarwirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Mehrere Solarzellenhersteller mussten bereits Konkurs anmelden. In Zukunft werden wohl weniger Solaranlagen aufgestellt. Die Auslastung der Hersteller wird geringer und damit die Stückkosten höher.
So hat das deutsche Voltaik-Vorzeigeunternehmen Solarworld AG in 2011 bereits 25% seines Umsatzes verloren und dabei einen Verlust von 230 Millionen Euro erlitten. Es ist zu erwarten, dass dieses Unternehmen mit der weiteren Absenkung der Einspeisevergütung nicht überleben wird. Damit verlieren auch alle Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Dies ist ein Paradebeispiel für Subventionen. Sie treffen am Ende immer diejenigen, denen mit Subventionen geholfen werden soll.
Doch es hilft unserer Volkswirtschaft nicht, nur die Einspeisevergütungen für Solarstrom zu senken. Das Übel ist das EEG selbst. Es wurde beschlossen, um die Markteinführung der regenerativen Energien zu ermöglichen. Inzwischen ist es zu einem planwirtschaftlichen Instrument der Umverteilung von unten nach oben verkommen. Immer mehr unsinnige Kosten werden dadurch verursacht.
Einspeisevergütungen und viele andere EEG-Kosten
Neben den hohen Einspeisevergütungen, die drei- bis zehnmal so hoch sind wie die Gestehungskosten in konventionellen Kraftwerken, müssen Anschlüsse für mehr als eine Million dezentraler Anlagen erstellt werden. Und die eingespeisten Strommengen müssen dann erfasst und abgerechnet werden. Die Kosten dafür werden laut Gesetz gleichfalls auf den Stromkunden abgewälzt.
Ein weiteres Problem ist die Absicherung des Netzes vor Überlastung durch zu hohe Einspeisungen. In solchen Fällen steigt die Frequenz im Netz. Die Grenzbelastung liegt bei 50,2 Hertz. Wird diese Frequenz erreicht, müssen Anlagen abgeschaltet werden. Dies geht nur über eine Nachrüstung der Einspeiseanschlüsse mit einer Frequenzsicherungstechnik (50,2 Hz-Technik), deren Gesamtkosten nach Einschätzung vom NAEB Vorsitzenden Heinrich Duepmann im Milliardenbereich liegen. Auch dies darf der Stromkunde bezahlen einschließlich der Vergütung für den nicht gelieferten oder ins Ausland verschenkten Strom bei Überproduktion.
Die Verteilernetze zu den Stromkunden sind für die vielen zusätzlichen Ökostrom-Anlagen zu schwach. Sie müssen verstärkt oder erneuert werden. Allein die Energieversorgung Weser-Ems muss in Ihr Netz 100 Millionen Euro investieren. Ihr Anteil an den deutschen Versorgungsnetzen liegt bei vier Prozent. Für ganz Deutschland müssen also 2,5 Milliarden Euro aufgewendet werden für die Aufnahme des Ökostroms. Für die Verstärkung des Mittelspannungsnetzes und den erforderlichen Bau von 4.500 km neuen Überlandleitungen für die Weiterleitung des Ökostromes in den verbrauchsstarken Westen und Süden unseres Landes müssen laut Bundesnetzagentur 30 bis 48 Milliarden Euro veranschlagt werden. Die Anbindung der Offshore-Windparks in der Nordsee erfordert laut Netzbetreiber Tennet weitere 15 Milliarden Euro. Alle diese Investitionen für den Offshore-Strom werden auf den Kunden unter Netzkosten abgewälzt. Ohne Ökostrom sind diese teuren Ausbaumaßnahmen nicht nötig.
Zu viele Ökostrom-Anlagen
Mit jeder neuen Ökostrom-Anlage kommt es immer häufiger zu einer Überproduktion, die nicht eingespeist werden kann. So mussten im letzten Jahr bereits an 49 Tagen Windkraftanlagen wegen Überproduktion abgeschaltet werden. Der überflüssige und nicht gelieferte Strom wird dann trotzdem dem Anlagenbetreiber vergütet. Darüber hinaus wird aber mit einem weiteren Ausbau von Ökostrom-Anlagen mehr Strom im Jahresverlauf in das Netz abgegeben. Die Schattenkraftwerke, also konventionelle Dampf- und Gaskraftwerke, die immer bereitstehen und einspringen müssen, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, produzieren so immer weniger Strom im Jahr bei gleichen Personal- und Kapitalkosten. Wenn ein Kraftwerk 5.000 bis 8.000 Stunden im Jahr Strom produzieren kann, aber die meiste Zeit nur in Lieferbereitschaft gehalten wird und nur 500 Stunden tatsächlich Strom liefert, steigen auch hier die Stromerzeugungskosten bis zum Zehnfachen. Auch diese Strompreiserhöhung muss der Stromkunde zahlen.
Die Stromkosten steigen immer schneller
Die Stromkosten werden aus den geschilderten Gründen viel schneller steigen, als unter www.Stromlüge.de berechnet. Wenn sich nichts ändert, haben die Stromkosten in wenigen Jahren bereits die 50 Cent/kWh Marke überschritten. Und die Preisspirale dreht sich noch weiter.
Die hohen Einspeisevergütungen nach dem unsozialen EEG haben nur eine Teilschuld an den ständig steigenden Strompreisen. Der Vorrang der Einspeisung von Ökostrom schafft viel größere Probleme und Kosten. Ohne das EEG können wir auf den Ausbau der Netze verzichten, denn sie reichen voll zur optimalen Versorgung der Stromkunden aus. Ohne das EEG können wir die Stromerzeugung und den Bedarf viel einfacher und kostengünstiger einregeln. Ohne das EEG werden die Hersteller regenerativer Anlagen gezwungen, endlich wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. Ohne das EEG würde viel weniger Haushalten der Strom abgeschaltet, da die Strompreise weitaus niedriger wären.
Das EEG selbst ist das Übel. Das Herumdoktern an Symptomen wie den Einspeisevergütungen hilft nicht. Das EEG muss weg. Dies fordert die nationale anti-EEG Bewegung e.V. (NAEB).
Prof.Dr. Hans-Günter Appel
Beiratsvorsitzender NAEB e.V.
Pressemitteilung NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V.
Das EEG selbst ist das Übel. Das Herumdoktern an Symptomen wie den Einspeisevergütungen hilft nicht. Das EEG muss weg.
Das ist vollkommen richtig und dennoch nur ein Teil der Wahrheit:
Die gemeinsame, häufigste Ursachen der meisten Probleme in Wirtschaft, Finanzwelt und öffentlichem Leben ist die Hybris der Regulierer an den Schalthebeln der Staatsmacht, die "Die Anmaßung von Wissen" (Hayek) praktizieren. Das EEG ist nur ein auffälliges Beispiel.
An viele andere ineffektive und teure Eingriffe der überforderten Politik haben wir uns inzwischen gewöhnt und ertragen mehr oder weniger klaglos, dass die Hälfte der erwirtschafteten Werte von den Staatsmonopolisten beschlagnahmt wird, um sie so neu zu verteilen, dass ihre Wiederwahl möglichst unterstützt wird.
hdschulz hat recht, denn der Wahnsinn wird uns täglich vorgeführt, siehe Merkozy und Konsorten, von nix Ahnung, aber die Retter der Nation spielen, anstatt den Markt weitestgehend sich selbst zu überlassen. In Zukunft wird der kleine Stromverbraucher mit ´ner Kerze in der Wohnung sitzen und ein Buch lesen, anstatt am PC zur surfen.
NAEB fordert Abschaffung des EEG Erneuerbaren-Energie-Gesetzes
Kostenbelastung nicht länger hinnehmbar
Der Beirat der NAEB nationalen Anti-EEG-Bewegung unter Vorsitz von Prof. Dr. Appel hat im Rahmen seiner Frühjahrstagung am 12. Mai 2012 in Hannover seine Forderung an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Umweltminister bekräftigt, das Milliarden-Subventionsloch EEG endlich zu schließen.
Die engagierten Beiratsmitglieder kritisieren die staatlichen Eingriffe in die Marktmechanismen durch die hohen Einspeisevergütungen im EEG für Ökostrom, die zu unbezahlbaren Stromkosten führen. Die Vergütungen für Windstrom, Solarstrom und Biostrom werden in 2012 fast 20 Milliarden Euro erreichen, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen. Damit liegen die Erzeugerkosten für Ökostrom, der weniger als 20 Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckt, gleich hoch wie die Erzeugerkosten der restlichen über 80 Prozent aus thermischen Kraftwerken, so NAEB. Mit jeder neuen Windstromanlage, Solarstromanlage oder Biostromanlage steigt die Stromrechnung der Verbraucher weiter an.
Die hohen und weiter steigenden Strompreise führen zu immer mehr Pleiten in energieintensiven deutschen Unternehmen, wie zuletzt bei der Aluminiumhütte Voerde. 'Viele deutsche Unternehmen können die künstlich festgesetzten Strompreise nicht mehr bezahlen', stellt Prof. Appel fest. Trotz der massiven Förderung durch das EEG hat auch die Solarindustrie große Probleme. Nachweislich fließen Milliarden Euro von deutschen Stromabnehmern, privaten wie gewerblichen, in die chinesische Solarindustrie. Deutsche Unternehmen, wie die ehemaligen Photovoltaik-Hoffnungsträger Q-Cells, Solar Millennium, Solon, Schott Solar oder Scheuten Solar und Solarhybrid mussten schließen, weil chinesische Anbieter aufgrund massiver Subventionen durch die chinesische Regierung unter den Produktionskosten anbieten können. So schaffen die milliardenschweren EEG-Subventionen Arbeitsplätze in China statt in Deutschland. 'Es ist ein Skandal, dass Frau Merkel darauf nicht reagiert'.
NAEB-Vorsitzender Heinrich Duepmann erinnerte daran, dass sogar EU-Kommissar Oettinger die Bundesregierung auffordert, die Öko-Subventionen zu drosseln, wie am 9. Mai 2012 gemeldet wurde. 'Erneuerbare Energien wachsen durch Wettbewerb und nicht durch staatliche Förderung', sagt Günther Oettinger. [1]
'Mehr als 600.000 private Haushalte können in Deutschland inzwischen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen', stellte Prof. Appel fest und fordert im Namen von NAEB eine politische Kehrtwende, 'bevor die Menschen in unserem Land andere Mittel ergreifen'.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Beiratsvorsitzender NAEB e.V.
Der Beirat der NAEB nationalen Anti-EEG-Bewegung unter Vorsitz von Prof. Dr. Appel hat im Rahmen seiner Frühjahrstagung am 12. Mai 2012 in Hannover seine Forderung an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Umweltminister bekräftigt, das Milliarden-Subventionsloch EEG endlich zu schließen.
Die engagierten Beiratsmitglieder kritisieren die staatlichen Eingriffe in die Marktmechanismen durch die hohen Einspeisevergütungen im EEG für Ökostrom, die zu unbezahlbaren Stromkosten führen. Die Vergütungen für Windstrom, Solarstrom und Biostrom werden in 2012 fast 20 Milliarden Euro erreichen, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen. Damit liegen die Erzeugerkosten für Ökostrom, der weniger als 20 Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckt, gleich hoch wie die Erzeugerkosten der restlichen über 80 Prozent aus thermischen Kraftwerken, so NAEB. Mit jeder neuen Windstromanlage, Solarstromanlage oder Biostromanlage steigt die Stromrechnung der Verbraucher weiter an.
Die hohen und weiter steigenden Strompreise führen zu immer mehr Pleiten in energieintensiven deutschen Unternehmen, wie zuletzt bei der Aluminiumhütte Voerde. 'Viele deutsche Unternehmen können die künstlich festgesetzten Strompreise nicht mehr bezahlen', stellt Prof. Appel fest. Trotz der massiven Förderung durch das EEG hat auch die Solarindustrie große Probleme. Nachweislich fließen Milliarden Euro von deutschen Stromabnehmern, privaten wie gewerblichen, in die chinesische Solarindustrie. Deutsche Unternehmen, wie die ehemaligen Photovoltaik-Hoffnungsträger Q-Cells, Solar Millennium, Solon, Schott Solar oder Scheuten Solar und Solarhybrid mussten schließen, weil chinesische Anbieter aufgrund massiver Subventionen durch die chinesische Regierung unter den Produktionskosten anbieten können. So schaffen die milliardenschweren EEG-Subventionen Arbeitsplätze in China statt in Deutschland. 'Es ist ein Skandal, dass Frau Merkel darauf nicht reagiert'.
NAEB-Vorsitzender Heinrich Duepmann erinnerte daran, dass sogar EU-Kommissar Oettinger die Bundesregierung auffordert, die Öko-Subventionen zu drosseln, wie am 9. Mai 2012 gemeldet wurde. 'Erneuerbare Energien wachsen durch Wettbewerb und nicht durch staatliche Förderung', sagt Günther Oettinger. [1]
'Mehr als 600.000 private Haushalte können in Deutschland inzwischen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen', stellte Prof. Appel fest und fordert im Namen von NAEB eine politische Kehrtwende, 'bevor die Menschen in unserem Land andere Mittel ergreifen'.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Beiratsvorsitzender NAEB e.V.
Im kommenden Jahr steigt die Ökostromumlage auf ein Rekordniveau - für die Opposition ein gefundenes Fressen: Seit Tagen schießt sie sich auf die Regierung ein. Nun meldet sich Kanzlerin Merkel zu Wort: Sie sieht "dringenden Reformbedarf" und will Rabatte prüfen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für eine rasche Neuregelung der Ökostromförderung ausgesprochen. "Ich sehe dringenden Reformbedarf für das EEG", sagte sie heute beim Arbeitgebertag in Berlin. Als ersten Schritt will sie die Rabatte für energieintensive Unternehmen auf den Prüfstand stellen.
Allein diese Ausnahmen machten 0,5 Cent des aktuellen Anstiegs der EEG-Umlage aus, ihr Anteil sei damit genauso groß wie der Ausbau der Photovoltaik, sagte Merkel. "Auch diesen Teil müssen wir uns noch einmal anschauen, ob das jetzt eigentlich richtig war, dass wir so viele Unternehmen herausgenommen haben. Denn es sind jetzt mehr als die, die im internationalen Wettbewerb stehen." Wenn deshalb alle anderen einen höheren Strompreis zahlten, werde es schwierig.
Mehr Koordination notwendig
Merkel appellierte dringend an alle Beteiligten in Bund und Ländern, an einem Strang zu ziehen. "Was in den nächsten Monaten gelingen muss, ist, dass wir unsere Vorstellungen über den Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren mit dem dafür notwendigen Leitungsbau", sagte sie.
Die Änderung der Ökostromförderung sei hoch kompliziert, die Widerstände seien angesichts der garantierten Renditen für einen Zeitraum von 20 Jahren gewaltig. "Dafür vernünftige Veränderungen zu finden, setzt zumindest eine Mehrheit im Bundestag plus eine Mehrheit im Bundesrat voraus", betonte die Kanzlerin.
Nötig sei zudem eine klare Abstimmung zwischen den Ländern im Norden und im Süden. "Ich setze auf die Bereitschaft aller, einen vernünftigen Weg zu finden, wie wir Umweltfreundlichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit des Stroms auch hinbekommen.
Opposition greift Ausnahmen für Industrie an
Derweil greifen die SPD und die Grünen jene Ausnahmen ein, die Union und FDP den stromfressenden Industriebetrieben bei erneuerbaren Energien gewährt haben. "Fast zwei Drittel der Preissteigerungen werden definiert durch die Ausnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat", kritisierte etwa der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier heute auf dem Arbeitgebertag in Berlin. "Aus meiner Sicht durfte man das so nicht entscheiden."
Die Regierung habe das EEG-Gesetz verwandelt von einem Instrument zur Markteinführung in eines für breite Subventionen. "Es wird keine Energiewende zum Nulltarif geben, aber wir dürfen nicht zuschauen, wie die Strompreise explosionsartig durch die Decke gehen." Seine Partei sperre sich nicht gegen ein neues Marktdesgin bei den Erneuerbaren, sagte er.
Auch der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hat sich gegen die Ausnahmeregeln bei der EEG-Umlage für die stromverbrauchende Industrie gewandt. Die Regierung habe eine "Subventionsmaschinerie für Banken und Agrarindustrie" erzeugt, sagte Trittin heute auf dem Arbeitgebertag. Die deutschen Verbraucher und die kleinen Unternehmen würden dadurch mit vier Milliarden Euro belastet.
Die EEG-Umlage könnte um einen Cent niedriger liegen, wenn es die Marktmanipulation" durch CDU und FDP" nicht gegeben hätte. Die Verbraucher und Kleinunternehmen subventionierten auf diese Weise Energieverschwendung. Dies wollten die Grünen "rückgängig machen".
Länder lassen Altmaier im Regen stehen
Bislang funktioniert das Zusammenspiel mehr schlecht als recht. So ist etwa bis auf das Saarland bisher kein Bundesland konkret bereit, über die von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) geforderten festen Zubauquoten für neue Windräder zu reden.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Energie- und Umweltministerien ergab, dass solche Vorgaben des Bundes fast überall auf Skepsis stoßen und weiterhin eigene Energieziele verfolgt werden sollen. Damit verdüstern sich die Chancen für eine rasche Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). 2013 müssen die Bürger über ihren Strompreis so viel wie nie zuvor für die Förderung zahlen.
Altmaier will mit einer Deckelung des Zubaus bei Windenergie und Biogasanlagen erreichen, dass die von den Bürgern über den Strompreis zu zahlenden Förderkosten stärker begrenzt werden. Vorbild ist die Einigung auf ein Auslaufen der Solarförderung bei einer installierten Leistung von 52.000 Megawatt, was der theoretischen Leistung von 35 Atomkraftwerken entspricht. Nur, dass die Sonne nicht immer scheint.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für eine rasche Neuregelung der Ökostromförderung ausgesprochen. "Ich sehe dringenden Reformbedarf für das EEG", sagte sie heute beim Arbeitgebertag in Berlin. Als ersten Schritt will sie die Rabatte für energieintensive Unternehmen auf den Prüfstand stellen.
Allein diese Ausnahmen machten 0,5 Cent des aktuellen Anstiegs der EEG-Umlage aus, ihr Anteil sei damit genauso groß wie der Ausbau der Photovoltaik, sagte Merkel. "Auch diesen Teil müssen wir uns noch einmal anschauen, ob das jetzt eigentlich richtig war, dass wir so viele Unternehmen herausgenommen haben. Denn es sind jetzt mehr als die, die im internationalen Wettbewerb stehen." Wenn deshalb alle anderen einen höheren Strompreis zahlten, werde es schwierig.
Mehr Koordination notwendig
Merkel appellierte dringend an alle Beteiligten in Bund und Ländern, an einem Strang zu ziehen. "Was in den nächsten Monaten gelingen muss, ist, dass wir unsere Vorstellungen über den Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren mit dem dafür notwendigen Leitungsbau", sagte sie.
Die Änderung der Ökostromförderung sei hoch kompliziert, die Widerstände seien angesichts der garantierten Renditen für einen Zeitraum von 20 Jahren gewaltig. "Dafür vernünftige Veränderungen zu finden, setzt zumindest eine Mehrheit im Bundestag plus eine Mehrheit im Bundesrat voraus", betonte die Kanzlerin.
Nötig sei zudem eine klare Abstimmung zwischen den Ländern im Norden und im Süden. "Ich setze auf die Bereitschaft aller, einen vernünftigen Weg zu finden, wie wir Umweltfreundlichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit des Stroms auch hinbekommen.
Opposition greift Ausnahmen für Industrie an
Derweil greifen die SPD und die Grünen jene Ausnahmen ein, die Union und FDP den stromfressenden Industriebetrieben bei erneuerbaren Energien gewährt haben. "Fast zwei Drittel der Preissteigerungen werden definiert durch die Ausnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat", kritisierte etwa der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier heute auf dem Arbeitgebertag in Berlin. "Aus meiner Sicht durfte man das so nicht entscheiden."
Die Regierung habe das EEG-Gesetz verwandelt von einem Instrument zur Markteinführung in eines für breite Subventionen. "Es wird keine Energiewende zum Nulltarif geben, aber wir dürfen nicht zuschauen, wie die Strompreise explosionsartig durch die Decke gehen." Seine Partei sperre sich nicht gegen ein neues Marktdesgin bei den Erneuerbaren, sagte er.
Auch der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hat sich gegen die Ausnahmeregeln bei der EEG-Umlage für die stromverbrauchende Industrie gewandt. Die Regierung habe eine "Subventionsmaschinerie für Banken und Agrarindustrie" erzeugt, sagte Trittin heute auf dem Arbeitgebertag. Die deutschen Verbraucher und die kleinen Unternehmen würden dadurch mit vier Milliarden Euro belastet.
Die EEG-Umlage könnte um einen Cent niedriger liegen, wenn es die Marktmanipulation" durch CDU und FDP" nicht gegeben hätte. Die Verbraucher und Kleinunternehmen subventionierten auf diese Weise Energieverschwendung. Dies wollten die Grünen "rückgängig machen".
Länder lassen Altmaier im Regen stehen
Bislang funktioniert das Zusammenspiel mehr schlecht als recht. So ist etwa bis auf das Saarland bisher kein Bundesland konkret bereit, über die von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) geforderten festen Zubauquoten für neue Windräder zu reden.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Energie- und Umweltministerien ergab, dass solche Vorgaben des Bundes fast überall auf Skepsis stoßen und weiterhin eigene Energieziele verfolgt werden sollen. Damit verdüstern sich die Chancen für eine rasche Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). 2013 müssen die Bürger über ihren Strompreis so viel wie nie zuvor für die Förderung zahlen.
Altmaier will mit einer Deckelung des Zubaus bei Windenergie und Biogasanlagen erreichen, dass die von den Bürgern über den Strompreis zu zahlenden Förderkosten stärker begrenzt werden. Vorbild ist die Einigung auf ein Auslaufen der Solarförderung bei einer installierten Leistung von 52.000 Megawatt, was der theoretischen Leistung von 35 Atomkraftwerken entspricht. Nur, dass die Sonne nicht immer scheint.
EEG-Umlage erneut vor Gericht
Bereits Mitte 2012 Jahres erklärten drei Unternehmen der Textilbranche, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und deren zu erwartende Erhöhung die Unternehmen mit Mehrkosten im fünfstelligen Bereich belasten würden.
Zusammen mit dem Gesamtverband Textil + Mode (t+m) verklagen die beteiligten Unternehmen die lokalen Energieversorger auf Rückerstattung der EEG-Umlage. Eine Verhandlung stehe Ende Januar 2013 auf der Tagesordnung des Landgerichts Chemnitz, berichtet die Proteus Solutions GbR (Spaichingen).
Textilverband: EEG-Umlage belastet kleine und mittelständische Unternehmen
Laut t+m belasten die hohen Energiekosten gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Viele davon seien finanziell solid aufgestellte Firmen, die sich mit international konkurrenzfähigen Produkten auf den Weltmärkten behaupteten.
Drei Textilunternehmen stellten Zahlung der EEG-Umlage ein
Drei Textilunternehmen - die Vowalon Beschichtungs GmbH aus Treuen, die Spinnweberei Uhingen und die Textilveredlung Drechsel GmbH mit Sitz in Selb - würden sich stellvertretend für die gesamte Branche gegen die durch die Förderung der Erneuerbaren Energien stetig steigenden Energiekosten wehren. Sie fordern nicht nur eine Finanzierungsalternative zur derzeitigen EEG-Umlage, sondern haben auch konkret gehandelt und im August 2012 die Zahlung der Umlage eingestellt.
„Wir wollen, dass die Energiewende gelingt“, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands textil+mode. Er kritisiert aber: „Das EEG ist dafür als Instrument jedoch ungeeignet. Es fördert Ökostrom ohne Rücksicht auf Kosten und Effizienz. Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Wir müssen weg von einem planwirtschaftlichen, hin zu einem marktwirtschaftlichen System. Auf Grundlage des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.“
Gutachter hält das EEG für verfassungswidrig
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein knapp 30-seitiges Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, der die EEG-Umlage als unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Zunächst gingen die Unternehmen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt.
Juristische Ochsentour absehbar
Die erste der drei Klagen auf Rückzahlung der EEG-Umlage wurde Anfang November 2012 in Bochum vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Das Landgericht hat die Klage der Firma Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Mit dieser Reaktion war bereits gerechnet worden und Drechsel kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einzulegen.
Vermutlich werde auch die Klage am Landgericht Chemnitz abgewiesen, da es eher selten vorkommt, dass ein erstinstanzliches Gericht dem Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Überprüfung vorlegt, so Proteus Solutions.
Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht werde aller Voraussicht nach einige Zeit in Anspruch nehmen. Fraglich sei, wie sich das EEG bis dahin entwickeln wird.
Zusammen mit dem Gesamtverband Textil + Mode (t+m) verklagen die beteiligten Unternehmen die lokalen Energieversorger auf Rückerstattung der EEG-Umlage. Eine Verhandlung stehe Ende Januar 2013 auf der Tagesordnung des Landgerichts Chemnitz, berichtet die Proteus Solutions GbR (Spaichingen).
Textilverband: EEG-Umlage belastet kleine und mittelständische Unternehmen
Laut t+m belasten die hohen Energiekosten gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Viele davon seien finanziell solid aufgestellte Firmen, die sich mit international konkurrenzfähigen Produkten auf den Weltmärkten behaupteten.
Drei Textilunternehmen stellten Zahlung der EEG-Umlage ein
Drei Textilunternehmen - die Vowalon Beschichtungs GmbH aus Treuen, die Spinnweberei Uhingen und die Textilveredlung Drechsel GmbH mit Sitz in Selb - würden sich stellvertretend für die gesamte Branche gegen die durch die Förderung der Erneuerbaren Energien stetig steigenden Energiekosten wehren. Sie fordern nicht nur eine Finanzierungsalternative zur derzeitigen EEG-Umlage, sondern haben auch konkret gehandelt und im August 2012 die Zahlung der Umlage eingestellt.
„Wir wollen, dass die Energiewende gelingt“, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands textil+mode. Er kritisiert aber: „Das EEG ist dafür als Instrument jedoch ungeeignet. Es fördert Ökostrom ohne Rücksicht auf Kosten und Effizienz. Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Wir müssen weg von einem planwirtschaftlichen, hin zu einem marktwirtschaftlichen System. Auf Grundlage des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.“
Gutachter hält das EEG für verfassungswidrig
Rechtlich berufen sich die Unternehmer auf ein knapp 30-seitiges Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, der die EEG-Umlage als unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Zunächst gingen die Unternehmen davon aus, dass sie bei Nichtzahlung der EEG-Umlage von den Energieversorgern verklagt werden würden. Um die Prozesse aber schneller in Gang zu bringen, haben sich die Unternehmer für einen anderen Weg entschieden: Sie haben die ausstehende EEG-Umlage nachbezahlt und die Versorger selbst auf Rückzahlung verklagt.
Juristische Ochsentour absehbar
Die erste der drei Klagen auf Rückzahlung der EEG-Umlage wurde Anfang November 2012 in Bochum vor der Kammer für Handelssachen verhandelt. Das Landgericht hat die Klage der Firma Drechsel gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Mit dieser Reaktion war bereits gerechnet worden und Drechsel kündigte an, Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einzulegen.
Vermutlich werde auch die Klage am Landgericht Chemnitz abgewiesen, da es eher selten vorkommt, dass ein erstinstanzliches Gericht dem Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Überprüfung vorlegt, so Proteus Solutions.
Der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht werde aller Voraussicht nach einige Zeit in Anspruch nehmen. Fraglich sei, wie sich das EEG bis dahin entwickeln wird.
Die von Politikern aller Parteien propagierte 'Energiewende' wird immer deutlicher zum Flop. Letztlich werden alle zu Kasse gebeten. Die Stromkunden müssen schon längere Zeit zahlen. Jetzt geht es auch den bisherigen Profiteuren an den Kragen.
Verluste durch die 'Energiewende'
Die Hiobsbotschaften häufen sich. Der Börsenwert der Firmen, die in der Solarstromwirtschaft engagiert sind, ist nach einem phantastischen Anstieg in den letzten Jahren ins Bodenlose gefallen. Dies gilt weltweit. Die Aktienkurse der dreißig größten Firmen in der Welt, die regenerative Energieanlagen bauen, stiegen zunächst schnell auf den vier- bis fünffachen Wert, um dann noch schneller auf 10 Prozent ihres maximalen Wertes zu fallen. Wer dort sein Geld längerfristig angelegt hat, hat hohe Verluste zu beklagen. Einige Firmen haben bereits Insolvenz anmelden müssen. Dann ist für Investoren das ganze Geld weg.
Bosch musste einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde aus seinem unrentablen Photovol-taikgeschäft abschreiben. Siemens verbuchte einige hundert Millionen Euro Verlust aus dem offshore-Geschäft. Auch Hochtief und andere Firmen werden viele Investitionen für den Bau von offshore-Anlagen abschreiben müssen, wenn der weitere Bau von Windstromanlagen auf hoher See sich nicht mehr lohnt.
Subventionen schaden allen
Ursache für diesen Zusammenbruch sind die hohen Subventionen für Solarstrom, Windstrom und Biostrom, die dem Stromverbraucher mit Hilfe des EEG Erneuerbaren Energien Gesetzes aufgebürdet werden. Die Verbraucher sind aber nicht mehr bereit, die hohen und ständig weiter steigenden Subventionen mit immer höheren Strompreisen zu bezahlen. Der Widerstand der Geschädigten wird mit weiter steigenden Strompreisen wachsen. Deshalb versucht die Politik zurückzurudern. Die die Volkswirtschaft schädigenden Subventionen sollen abgebaut werden. Doch dann rentieren sich die heute laufenden regenerativen Energieanlagen nicht mehr. Eine Reihe von Investoren hat dies erkannt und sich aus dem Geschäft mit regenerativen Anlagen teilweise mit großen Verlusten zurückgezogen. Weitere Insolvenzen sind vorprogrammiert.
Es zeigt sich erneut: Mit Subventionen kann man den Markt längerfristig nicht steuern. Der Markt setzt sich durch. Daher ist jede Subvention von Übel. Am Ende leidet immer derjenige am meisten, dem man helfen wollte. Die Folgen der Agrarsubventionen sind ein warnendes Beispiel.
Ein anderes Beispiel ist das Zinnkartell, das den armen Förderländern die Abnahme der Produktion zu auskömmlichen Preisen garantierte. Die guten Preise führten zu einer Überproduktion mit wachsenden Lagerbeständen des Kartells. Für die Industrieländer wurde dies zu teuer. Sie stiegen aus dem Kartell aus. Im freien Markt fielen die Zinnpreise, weil das Angebot deutlich über der Nachfrage lag. Und der Absatz der armen Förderländer ging für Jahre stark zurück, denn es wurden zunächst die hohen Lagerbestände abgebaut. Auch die jahrzehntelangen Subventionen für den unrentablen deutschen Steinkohlebergbau haben der Wirtschaft großen Schaden zugefügt und eine wirtschaftliche Umstrukturierung des Ruhrgebietes stark verzögert.
Das Subventionsgesetz EEG ersatzlos streichen
Heinrich Duepmann, der Vorsitzende der Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB fordert: 'Es wird höchste Zeit, das planwirtschaftliche und unsoziale EEG ersatzlos zu streichen. Die wirtschaftlichen Schäden, die dieses Gesetz verursacht hat, sind riesig. Und sie wachsen von Tag zu Tag. Kaufkraft und Arbeitsplätze gehen verloren. Die energieintensive Industrie wandert ab. Die Absetzbewegung läuft schon seit Jahren. Doch Politiker reden davon immer noch als Möglichkeit. So werden wir alle ärmer. Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.'
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Vorsitzender des Beirats NAEB e.V.
Verluste durch die 'Energiewende'
Die Hiobsbotschaften häufen sich. Der Börsenwert der Firmen, die in der Solarstromwirtschaft engagiert sind, ist nach einem phantastischen Anstieg in den letzten Jahren ins Bodenlose gefallen. Dies gilt weltweit. Die Aktienkurse der dreißig größten Firmen in der Welt, die regenerative Energieanlagen bauen, stiegen zunächst schnell auf den vier- bis fünffachen Wert, um dann noch schneller auf 10 Prozent ihres maximalen Wertes zu fallen. Wer dort sein Geld längerfristig angelegt hat, hat hohe Verluste zu beklagen. Einige Firmen haben bereits Insolvenz anmelden müssen. Dann ist für Investoren das ganze Geld weg.
Bosch musste einen Verlust von mehr als einer halben Milliarde aus seinem unrentablen Photovol-taikgeschäft abschreiben. Siemens verbuchte einige hundert Millionen Euro Verlust aus dem offshore-Geschäft. Auch Hochtief und andere Firmen werden viele Investitionen für den Bau von offshore-Anlagen abschreiben müssen, wenn der weitere Bau von Windstromanlagen auf hoher See sich nicht mehr lohnt.
Subventionen schaden allen
Ursache für diesen Zusammenbruch sind die hohen Subventionen für Solarstrom, Windstrom und Biostrom, die dem Stromverbraucher mit Hilfe des EEG Erneuerbaren Energien Gesetzes aufgebürdet werden. Die Verbraucher sind aber nicht mehr bereit, die hohen und ständig weiter steigenden Subventionen mit immer höheren Strompreisen zu bezahlen. Der Widerstand der Geschädigten wird mit weiter steigenden Strompreisen wachsen. Deshalb versucht die Politik zurückzurudern. Die die Volkswirtschaft schädigenden Subventionen sollen abgebaut werden. Doch dann rentieren sich die heute laufenden regenerativen Energieanlagen nicht mehr. Eine Reihe von Investoren hat dies erkannt und sich aus dem Geschäft mit regenerativen Anlagen teilweise mit großen Verlusten zurückgezogen. Weitere Insolvenzen sind vorprogrammiert.
Es zeigt sich erneut: Mit Subventionen kann man den Markt längerfristig nicht steuern. Der Markt setzt sich durch. Daher ist jede Subvention von Übel. Am Ende leidet immer derjenige am meisten, dem man helfen wollte. Die Folgen der Agrarsubventionen sind ein warnendes Beispiel.
Ein anderes Beispiel ist das Zinnkartell, das den armen Förderländern die Abnahme der Produktion zu auskömmlichen Preisen garantierte. Die guten Preise führten zu einer Überproduktion mit wachsenden Lagerbeständen des Kartells. Für die Industrieländer wurde dies zu teuer. Sie stiegen aus dem Kartell aus. Im freien Markt fielen die Zinnpreise, weil das Angebot deutlich über der Nachfrage lag. Und der Absatz der armen Förderländer ging für Jahre stark zurück, denn es wurden zunächst die hohen Lagerbestände abgebaut. Auch die jahrzehntelangen Subventionen für den unrentablen deutschen Steinkohlebergbau haben der Wirtschaft großen Schaden zugefügt und eine wirtschaftliche Umstrukturierung des Ruhrgebietes stark verzögert.
Das Subventionsgesetz EEG ersatzlos streichen
Heinrich Duepmann, der Vorsitzende der Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB fordert: 'Es wird höchste Zeit, das planwirtschaftliche und unsoziale EEG ersatzlos zu streichen. Die wirtschaftlichen Schäden, die dieses Gesetz verursacht hat, sind riesig. Und sie wachsen von Tag zu Tag. Kaufkraft und Arbeitsplätze gehen verloren. Die energieintensive Industrie wandert ab. Die Absetzbewegung läuft schon seit Jahren. Doch Politiker reden davon immer noch als Möglichkeit. So werden wir alle ärmer. Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.'
Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Vorsitzender des Beirats NAEB e.V.
Die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) sei verfassungsgemäß, entschied das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum (Az. I-19 U 180/12). Zugleich ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.
Ein Textilunternehmer aus Bayern hatte die Stadtwerke Bochum verklagt. Dabei handelt es sich um eine von drei Musterklagen gegen die EEG-Umlage. Unterstützt werden die Klagen vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Der Verband hält die Umlage nicht nur für einen Standortnachteil, sondern auch für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Christoph Schäfer vom Gesamtverband begrüßte dennoch das Ergebnis. Das OLG habe Revision zugelassen, weil es der Frage grundsätzliche Bedeutung beimesse. «Wir werden jetzt so schnell wie möglich den BGH anrufen.»
Die EEG-Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Derzeit sind es rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nahezu die Differenz zwischen dem langfristig garantierten Abnahmepreis für die Erzeuger erneuerbarer Energie und dem tatsächlichen Marktpreis an der Strombörse. Nach eigenen Angaben zahlt die Textilindustrie in Deutschland in diesem Jahr etwa 100 Millionen Euro EEG-Umlage.
Das OLG Hamm ist das erste Obergericht, das in zweiter Instanz entschieden hat. Weitere Entscheidungen stehen an den Oberlandesgerichten Dresden und Stuttgart an
Ein Textilunternehmer aus Bayern hatte die Stadtwerke Bochum verklagt. Dabei handelt es sich um eine von drei Musterklagen gegen die EEG-Umlage. Unterstützt werden die Klagen vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Der Verband hält die Umlage nicht nur für einen Standortnachteil, sondern auch für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Christoph Schäfer vom Gesamtverband begrüßte dennoch das Ergebnis. Das OLG habe Revision zugelassen, weil es der Frage grundsätzliche Bedeutung beimesse. «Wir werden jetzt so schnell wie möglich den BGH anrufen.»
Die EEG-Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Derzeit sind es rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nahezu die Differenz zwischen dem langfristig garantierten Abnahmepreis für die Erzeuger erneuerbarer Energie und dem tatsächlichen Marktpreis an der Strombörse. Nach eigenen Angaben zahlt die Textilindustrie in Deutschland in diesem Jahr etwa 100 Millionen Euro EEG-Umlage.
Das OLG Hamm ist das erste Obergericht, das in zweiter Instanz entschieden hat. Weitere Entscheidungen stehen an den Oberlandesgerichten Dresden und Stuttgart an
Eine Expertenkommission sieht keine Rechtfertigung für die Fortführung des EEG. Heute wird Kanzlerin Merkel ihr Gutachten überreicht. Das Fazit ist vernichtend
Eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission plädiert einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge für die Abschaffung der Ökostromförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es sei weder ein kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch bewirke es einen messbaren Zugewinn an neuen Technologien. "Aus beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG", heißt es in dem Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das am heutigen Mittwoch an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben werden soll.
Für ihre Untersuchungen haben sechs Gutachter unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Universität Hohenheim Studien ausgewertet, die Patentanmeldungen als Indikator für Innovationen beurteilen – ohne positives Ergebnis. Eine aktuelle Analyse, die speziell die Innovationswirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht habe, finde "in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang", heißt es laut FAZ, der das Papier vorliegt.
Das EEG ließe sich demnach auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen, steht laut FAZ in dem Gutachten. Vor allem in der Photovoltaik, Windenergie und Biomasse, also den erneuerbaren Technologien, in welche der Großteil der EEG-Förderung fließt, sei "nach derzeitigem Erkenntnisstand keine messbare Innovationswirkung" erkennbar.
Die Kommission wurde 2006 vom Deutschen Bundestag eingesetzt und legt jedes Jahr einen Bericht zu Stand von Forschung und Innovation vor.
Derzeit treibt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Pläne zur Reform der Energiewende voran. Sein Plan, Zehntausende Firmen, die günstig selbst Strom für ihre eigenen Fabriken erzeugen, stärker an den Umlage-Kosten des Ökostrom-Ausbaus zu beteiligen, wird von der Unionsfraktion, einigen Ländern und der Industrie heftig kritisiert
* Zeit
Eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission plädiert einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge für die Abschaffung der Ökostromförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es sei weder ein kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch bewirke es einen messbaren Zugewinn an neuen Technologien. "Aus beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG", heißt es in dem Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das am heutigen Mittwoch an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben werden soll.
Für ihre Untersuchungen haben sechs Gutachter unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Universität Hohenheim Studien ausgewertet, die Patentanmeldungen als Indikator für Innovationen beurteilen – ohne positives Ergebnis. Eine aktuelle Analyse, die speziell die Innovationswirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht habe, finde "in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang", heißt es laut FAZ, der das Papier vorliegt.
Das EEG ließe sich demnach auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen, steht laut FAZ in dem Gutachten. Vor allem in der Photovoltaik, Windenergie und Biomasse, also den erneuerbaren Technologien, in welche der Großteil der EEG-Förderung fließt, sei "nach derzeitigem Erkenntnisstand keine messbare Innovationswirkung" erkennbar.
Die Kommission wurde 2006 vom Deutschen Bundestag eingesetzt und legt jedes Jahr einen Bericht zu Stand von Forschung und Innovation vor.
Derzeit treibt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Pläne zur Reform der Energiewende voran. Sein Plan, Zehntausende Firmen, die günstig selbst Strom für ihre eigenen Fabriken erzeugen, stärker an den Umlage-Kosten des Ökostrom-Ausbaus zu beteiligen, wird von der Unionsfraktion, einigen Ländern und der Industrie heftig kritisiert
* Zeit
Länder fordern Korrekturen an geplanter EEG-Reform
Vor dem «Energie-Gipfel» im Kanzleramt am 01.04.2014, auf dem Bund und Länder über die EEG-Reform beraten werden, pochen die Länder auf weitreichende Nachbesserungen des Gesetzentwurfs. Gefordert wird unter anderem, die Stromsteuer zu senken, die Industrierabatte bei der EEG-Umlage zu kürzen und die Deckelung des Windkraft-Stroms zu korrigieren.
Streitpunkte beim «Energie-Gipfel»
Bei dem Spitzengespräch geht es unter anderem darum, ob der Windkraft-Ausbau auf 2500 Megawatt pro Jahr beschränkt werden soll und ab welchem Stichtag Förderkürzungen gelten. Strittig ist, ob und wie der Zubau neuer Biogasanlagen gedeckelt wird. Aufregung gab es zuletzt auch über Bayerns Protest gegen eine zentrale neue Ost-Süd-Stromtrasse.
Gabriel will Ökostrom-Vergütung senken
Rund 23,5 Milliarden Euro Ökostrom-Fördergelder müssen 2014 gezahlt werden. Das Problem: Bestehenden Anlagen ist die Förderung auf 20 Jahre garantiert. Deshalb kann der Strompreis nicht sinken, aber Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) will den Anstieg zumindest bremsen: Die Vergütung für neue Anlagen soll je Kilowattstunde auf 12 Cent im Schnitt sinken.
Mecklenburg-Vorpommern fordert Kürzung der Industrierabatte
Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Regierungschef Erwin Sellering verlangte im dpa-Interview, die üppigen Rabatte für Großunternehmen zu kürzen. Er forderte, die Industrie müsse ihren finanziellen Beitrag leisten. «Es wäre ungerecht, wenn privaten Verbrauchern die Ökostrom-Umlage abverlangt wird, großen Unternehmen aber weiterhin großzügige Ausnahmeregeln zugestanden werden.»
Unternehmen mit eigenen Kraftwerken nicht entlasten
Der Schweriner SPD-Regierungschef trat damit Forderungen aus industriestarken Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen entgegen. Nach deren Willen sollen etwa Unternehmen mit eigenen Kraftwerken bei der Umlage weiterhin entlastet werden. «Auch diese Betriebe brauchen oftmals unser Stromnetz, um überschüssigen Strom einzuspeisen oder bei Bedarf welchen zu beziehen. Deshalb müssen auch sie sich an der Umlage beteiligen», verlangte Sellering.
Ausnahmen von EEG-Umlage begrenzen
Zudem forderte Sellering, die Liste der umlagebefreiten, besonders energieintensiven Firmen drastisch zu kürzen. «Da gehören wirklich nur Unternehmen drauf, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.» EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia prüft derzeit, für welche Unternehmen solche Ausnahmen in welchem Umfang weiter gelten können.
Kritik an Kürzungen bei Windstrom
Sellering warnte überdies davor, im Bestreben, die Strompreise zu dämpfen, den Windstrom auszubremsen. Mit den neuen Richtlinien dürfe es nicht wirtschaftlicher werden, in windschwachen Regionen des Binnenlandes zu investieren, sagte der SPD-Politiker. Auf Drängen der Südländer soll es an windstarken Standorten wie im Norden künftig bis zu 20 Prozent weniger Förderung geben.
Berlin: Ausbau der Offshore-Windenergie und Netzausbau essentiell für Energiewende
Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) warnte vor einer Deckelung des Windkraft-Stroms, ebenso Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz (SPD). Scholz sagte außerdem der «Welt», insbesondere der Ausbau der Offshore-Windenergie sei wichtig. Auch müsse der Netzausbau weitergehen, damit der im Norden produzierte Windstrom auch im Süden ankomme. «Hier entscheidet sich, ob die Energiewende ein Erfolg wird.»
Niedersachsen fordert Senkung der Stromsteuer
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) drang am Wochenende auf eine Senkung der Stromsteuer, um den Preisanstieg für die Verbraucher zu dämpfen. Aktuell gehe die Hälfte des Strompreises für staatliche Abgaben weg, so Weil im Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er beklagte, seine Forderung nach niedrigeren Stromsteuern sei «im Moment ein Tabu in der deutschen Politik». Doch werde es keinen Bestand haben. «Wenn die Preise zu sehr steigen, müssen diese Abgaben gesenkt werden», betonte Weil im dpa-Gespräch. Gabriel nannte den Hinweis Weils «wirklich berechtigt». Die Senkung der Stromsteuer sei eine alte Forderung der SPD, bei der die Union und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber nicht mitmachten, sagte er im ARD-«Bericht aus Berlin».
NRW: Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verlangte, die energieintensive Industrie und die Windenergie bräuchten schnell verlässliche Rahmenbedingungen. «Entscheidend ist, dass jetzt alle politisch Verantwortlichen Verlässlichkeit zeigen.»
Vor dem «Energie-Gipfel» im Kanzleramt am 01.04.2014, auf dem Bund und Länder über die EEG-Reform beraten werden, pochen die Länder auf weitreichende Nachbesserungen des Gesetzentwurfs. Gefordert wird unter anderem, die Stromsteuer zu senken, die Industrierabatte bei der EEG-Umlage zu kürzen und die Deckelung des Windkraft-Stroms zu korrigieren.
Streitpunkte beim «Energie-Gipfel»
Bei dem Spitzengespräch geht es unter anderem darum, ob der Windkraft-Ausbau auf 2500 Megawatt pro Jahr beschränkt werden soll und ab welchem Stichtag Förderkürzungen gelten. Strittig ist, ob und wie der Zubau neuer Biogasanlagen gedeckelt wird. Aufregung gab es zuletzt auch über Bayerns Protest gegen eine zentrale neue Ost-Süd-Stromtrasse.
Gabriel will Ökostrom-Vergütung senken
Rund 23,5 Milliarden Euro Ökostrom-Fördergelder müssen 2014 gezahlt werden. Das Problem: Bestehenden Anlagen ist die Förderung auf 20 Jahre garantiert. Deshalb kann der Strompreis nicht sinken, aber Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) will den Anstieg zumindest bremsen: Die Vergütung für neue Anlagen soll je Kilowattstunde auf 12 Cent im Schnitt sinken.
Mecklenburg-Vorpommern fordert Kürzung der Industrierabatte
Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Regierungschef Erwin Sellering verlangte im dpa-Interview, die üppigen Rabatte für Großunternehmen zu kürzen. Er forderte, die Industrie müsse ihren finanziellen Beitrag leisten. «Es wäre ungerecht, wenn privaten Verbrauchern die Ökostrom-Umlage abverlangt wird, großen Unternehmen aber weiterhin großzügige Ausnahmeregeln zugestanden werden.»
Unternehmen mit eigenen Kraftwerken nicht entlasten
Der Schweriner SPD-Regierungschef trat damit Forderungen aus industriestarken Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen entgegen. Nach deren Willen sollen etwa Unternehmen mit eigenen Kraftwerken bei der Umlage weiterhin entlastet werden. «Auch diese Betriebe brauchen oftmals unser Stromnetz, um überschüssigen Strom einzuspeisen oder bei Bedarf welchen zu beziehen. Deshalb müssen auch sie sich an der Umlage beteiligen», verlangte Sellering.
Ausnahmen von EEG-Umlage begrenzen
Zudem forderte Sellering, die Liste der umlagebefreiten, besonders energieintensiven Firmen drastisch zu kürzen. «Da gehören wirklich nur Unternehmen drauf, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.» EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia prüft derzeit, für welche Unternehmen solche Ausnahmen in welchem Umfang weiter gelten können.
Kritik an Kürzungen bei Windstrom
Sellering warnte überdies davor, im Bestreben, die Strompreise zu dämpfen, den Windstrom auszubremsen. Mit den neuen Richtlinien dürfe es nicht wirtschaftlicher werden, in windschwachen Regionen des Binnenlandes zu investieren, sagte der SPD-Politiker. Auf Drängen der Südländer soll es an windstarken Standorten wie im Norden künftig bis zu 20 Prozent weniger Förderung geben.
Berlin: Ausbau der Offshore-Windenergie und Netzausbau essentiell für Energiewende
Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) warnte vor einer Deckelung des Windkraft-Stroms, ebenso Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz (SPD). Scholz sagte außerdem der «Welt», insbesondere der Ausbau der Offshore-Windenergie sei wichtig. Auch müsse der Netzausbau weitergehen, damit der im Norden produzierte Windstrom auch im Süden ankomme. «Hier entscheidet sich, ob die Energiewende ein Erfolg wird.»
Niedersachsen fordert Senkung der Stromsteuer
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) drang am Wochenende auf eine Senkung der Stromsteuer, um den Preisanstieg für die Verbraucher zu dämpfen. Aktuell gehe die Hälfte des Strompreises für staatliche Abgaben weg, so Weil im Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er beklagte, seine Forderung nach niedrigeren Stromsteuern sei «im Moment ein Tabu in der deutschen Politik». Doch werde es keinen Bestand haben. «Wenn die Preise zu sehr steigen, müssen diese Abgaben gesenkt werden», betonte Weil im dpa-Gespräch. Gabriel nannte den Hinweis Weils «wirklich berechtigt». Die Senkung der Stromsteuer sei eine alte Forderung der SPD, bei der die Union und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber nicht mitmachten, sagte er im ARD-«Bericht aus Berlin».
NRW: Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verlangte, die energieintensive Industrie und die Windenergie bräuchten schnell verlässliche Rahmenbedingungen. «Entscheidend ist, dass jetzt alle politisch Verantwortlichen Verlässlichkeit zeigen.»
Der Bundestag hat am 08.05.2014 in erster Lesung die EEG-Reform (BT-Drs. 18/1304) beraten. Mit der Reform will die Bundesregierung die Energiewende voranbringen und zugleich die Kosten der Ökostromerzeugung begrenzen und damit den Anstieg des Strompreises für Verbraucher bremsen.
Kosten der Ökostromerzeugung begrenzen und Stromverbraucher entlasten
Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages in einer Mitteilung vom 06.05.2014 schreibt, soll auch mit dem Gesetzentwurf «zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts» das Ziel erreicht werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Zugleich will die Regierung die Kosten der Ökostromerzeugung und den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Dazu soll sich unter anderem der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf kostengünstige Technologien konzentrieren.
Ausbauziele werden begrenzt
Weiter soll der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land nur um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten. Der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse soll auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Dies biete der Branche der erneuerbaren Energien einen verlässlichen Wachstumspfad, und gleichzeitig würden die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien begrenzt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Keine Mengensteuerung ist auf Grund der Marktentwicklung bei Geothermie und Wasserkraft vorgesehen. Das gelte auch für die Förderung der Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und Grubengas.
Ökostrom-Vergütung wird gesenkt
2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
Marktintegration der erneuerbaren Energien voranbringen
Weiter heißt es in dem Entwurf: «Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.» Auf Grundlage dieser Erfahrungen ist vorgesehen, spätestens 2017 die Förderhöhe für erneuerbare Energien generell im Rahmen von Ausschreibungen wettbewerblich zu ermitteln. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden. Die Direktvermarktung ist zunächst für Neuanlagen und ab einer Leistung von 500 Kilowatt ab 01.08.2014 vorgesehen. Ab 01.01.2016 sinkt die Grenze auf 250 Kilowatt und ab 01.01.2017 auf 100 Kilowatt.
Eigenversorger grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet
An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher «in adäquater Weise» beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine «ausgewogene» Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Laut Entwurf werden Eigenversorger grundsätzlich Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt und damit zur Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Eine Zahlungspflicht soll jedoch in bestimmten Fällen nicht bestehen, zum Beispiel, wenn die Anlage bereits vor dem 01.08.2014 genutzt wurde. Auch bei einer völlig autarken Eigenversorgung, für die zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, besteht keine Zahlungspflicht. Im übrigen sieht der Entwurf vor, dass die EEG-Umlage um 50 Prozent reduziert wird, wenn es sich um eine Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist eine Reduzierung um 85 Prozent vorgesehen.
Reform der Industrierabatte
Ferner soll die «Besondere Ausgleichsregelung» überarbeitet werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 07.05.2014 einen Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Danach müssen Industrieunternehmen künftig etwas strengere Kriterien erfüllen, um Ökostrom-Rabatte zu erhalten. Laut Entwurf wird die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung gegenüber dem EEG 2012 moderat angehoben. Ferner sollen die privilegierten Unternehmen grundsätzlich 15% der EEG-Umlage zahlen. Um diese nicht zu stark zu belasten, soll ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4% beziehungsweise 0,5% der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden. Für die erste Gigawattstunde soll die EEG-Umlage voll und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent gezahlt werden müssen
Kosten der Ökostromerzeugung begrenzen und Stromverbraucher entlasten
Wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages in einer Mitteilung vom 06.05.2014 schreibt, soll auch mit dem Gesetzentwurf «zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts» das Ziel erreicht werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Zugleich will die Regierung die Kosten der Ökostromerzeugung und den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Dazu soll sich unter anderem der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf kostengünstige Technologien konzentrieren.
Ausbauziele werden begrenzt
Weiter soll der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. So soll die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land nur um 2.500 Megawatt pro Jahr erhöht werden. Die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See soll auf insgesamt 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und 15.000 Megawatt im Jahr 2030 steigen. Die Steigerung der Erzeugung von Solarstrom (Photovoltaik) soll 2.500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten. Der Zuwachs an installierter Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse soll auch zwecks Erhaltung der biologischen Vielfalt auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Dies biete der Branche der erneuerbaren Energien einen verlässlichen Wachstumspfad, und gleichzeitig würden die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien begrenzt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Keine Mengensteuerung ist auf Grund der Marktentwicklung bei Geothermie und Wasserkraft vorgesehen. Das gelte auch für die Förderung der Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und Grubengas.
Ökostrom-Vergütung wird gesenkt
2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
Marktintegration der erneuerbaren Energien voranbringen
Weiter heißt es in dem Entwurf: «Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.» Auf Grundlage dieser Erfahrungen ist vorgesehen, spätestens 2017 die Förderhöhe für erneuerbare Energien generell im Rahmen von Ausschreibungen wettbewerblich zu ermitteln. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden. Die Direktvermarktung ist zunächst für Neuanlagen und ab einer Leistung von 500 Kilowatt ab 01.08.2014 vorgesehen. Ab 01.01.2016 sinkt die Grenze auf 250 Kilowatt und ab 01.01.2017 auf 100 Kilowatt.
Eigenversorger grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet
An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher «in adäquater Weise» beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine «ausgewogene» Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Laut Entwurf werden Eigenversorger grundsätzlich Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleichgestellt und damit zur Zahlung der EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Eine Zahlungspflicht soll jedoch in bestimmten Fällen nicht bestehen, zum Beispiel, wenn die Anlage bereits vor dem 01.08.2014 genutzt wurde. Auch bei einer völlig autarken Eigenversorgung, für die zu keinem Zeitpunkt Strom aus dem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, besteht keine Zahlungspflicht. Im übrigen sieht der Entwurf vor, dass die EEG-Umlage um 50 Prozent reduziert wird, wenn es sich um eine Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist eine Reduzierung um 85 Prozent vorgesehen.
Reform der Industrierabatte
Ferner soll die «Besondere Ausgleichsregelung» überarbeitet werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 07.05.2014 einen Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Danach müssen Industrieunternehmen künftig etwas strengere Kriterien erfüllen, um Ökostrom-Rabatte zu erhalten. Laut Entwurf wird die Eintrittsschwelle in die Besondere Ausgleichsregelung gegenüber dem EEG 2012 moderat angehoben. Ferner sollen die privilegierten Unternehmen grundsätzlich 15% der EEG-Umlage zahlen. Um diese nicht zu stark zu belasten, soll ihre Zahlungssumme aber insgesamt auf 4% beziehungsweise 0,5% der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt werden. Für die erste Gigawattstunde soll die EEG-Umlage voll und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent gezahlt werden müssen
Zahlreiche Solarunternehmen protestieren derzeit gegen die EEG-Novelle. Vor allem die geplante Sonnensteuer – die EEG-Umlage auch für eigengenutzten Strom – treibt sie auf die Barrikaden. Sie fürchten um weitere Geschäftseinbrüche, wenn Anreize für Klein-PV-Investoren wegfallen sollten. Solarify dokumentiert als Beispiel die Erklärung von Willi Harhammer, Geschäftsführer von ikratos in Weißenohe bei Nürnberg.
“Am 31. Juli 2014 ging die letzte Photovoltaik-Anlage ans Netz …
… so könnte demnächst eine Pressemitteilung lauten.
Die CDU/CSUSPD-Regierungskoalition will eigenen Solarstrom vom Dach des Mietshauses oder Gewerbebetriebs mit der EEG-Umlage belegen. Völlig im Gegensatz zur Energiepolitik der vergangenen Jahre wird aus Medien und Politik versucht, verunsicherten Bürgern in puncto Klimapolitik und Umstellung auf erneuerbare Energien negativ zu begegnen.
Einst waren die Deutschen führend in Photovoltaik und Solartechnik; durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz war und ist es möglich, eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen (und damit die PV-Technik voranbringen zu helfen). Mittlerweile kostet der Strom aus PV-Anlagen um die zehn Cent, also nur noch 30% des “normalen” Stromes. Wen wundert es also, dass man seitens der Politik offensichtlich Gegenmaßnahmen trifft, um die großen Energieversorger vor Renditebeschneidungen oder gar Insolvenz zu bewahren?
Der Stichtag 1. August 2014 bedeutet eine zusätzliche Besteuerung mit 2-3 Cent, je nach Umweltabgabe, und damit eine erneute Beschneidung der Rendite von eigens erzeugtem Strom. Trotz alledem steht außer Zweifel, dass PV-, Windstrom-Anlagen und Blockheizkraftwerke die Zukunft für die Stromversorgung in Deutschland sind. Mittlerweile sprechen sich 95 Prozent der deutschen Bürger gegen die von Wirtschaftsminister Gabriel auf den Weg gebrachte EEG-Reform aus.
“Das Gute ist, dass jeder – ob Mieter mit Klein-PV-Anlagen, sogenannten Balkonsolaranlagen, oder Eigentümer mit Haus-Solaranlagen – selbst Strom produzieren und verbrauchen kann. Und so die Stromrechnung zu halbieren in der Lage ist. Zusammen mit Wärmepumpen oder Batteriespeichern, eine der besten Investitionen”, so Willi Harhammer, Chef von der iKratos Solar und Energietechnik GmbH.”
* Harhammer/ikratos GmbH
“Am 31. Juli 2014 ging die letzte Photovoltaik-Anlage ans Netz …
… so könnte demnächst eine Pressemitteilung lauten.
Die CDU/CSUSPD-Regierungskoalition will eigenen Solarstrom vom Dach des Mietshauses oder Gewerbebetriebs mit der EEG-Umlage belegen. Völlig im Gegensatz zur Energiepolitik der vergangenen Jahre wird aus Medien und Politik versucht, verunsicherten Bürgern in puncto Klimapolitik und Umstellung auf erneuerbare Energien negativ zu begegnen.
Einst waren die Deutschen führend in Photovoltaik und Solartechnik; durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz war und ist es möglich, eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen (und damit die PV-Technik voranbringen zu helfen). Mittlerweile kostet der Strom aus PV-Anlagen um die zehn Cent, also nur noch 30% des “normalen” Stromes. Wen wundert es also, dass man seitens der Politik offensichtlich Gegenmaßnahmen trifft, um die großen Energieversorger vor Renditebeschneidungen oder gar Insolvenz zu bewahren?
Der Stichtag 1. August 2014 bedeutet eine zusätzliche Besteuerung mit 2-3 Cent, je nach Umweltabgabe, und damit eine erneute Beschneidung der Rendite von eigens erzeugtem Strom. Trotz alledem steht außer Zweifel, dass PV-, Windstrom-Anlagen und Blockheizkraftwerke die Zukunft für die Stromversorgung in Deutschland sind. Mittlerweile sprechen sich 95 Prozent der deutschen Bürger gegen die von Wirtschaftsminister Gabriel auf den Weg gebrachte EEG-Reform aus.
“Das Gute ist, dass jeder – ob Mieter mit Klein-PV-Anlagen, sogenannten Balkonsolaranlagen, oder Eigentümer mit Haus-Solaranlagen – selbst Strom produzieren und verbrauchen kann. Und so die Stromrechnung zu halbieren in der Lage ist. Zusammen mit Wärmepumpen oder Batteriespeichern, eine der besten Investitionen”, so Willi Harhammer, Chef von der iKratos Solar und Energietechnik GmbH.”
* Harhammer/ikratos GmbH
Wirtschaftsminister Gabriel bangt um sein Meisterstück: Brüssel fordert kurzfristig Änderungen an seiner EEG-Reform. Der SPD-Politiker setzt alles daran, sie trotzdem noch in dieser Woche zu beschließen. Die Opposition hat da einiges auszustehen.
Es spricht Verzweiflung aus diesem Satz: "Wenn man sich schon entschließt, Unsinn zu machen, dann sollte man das zumindest formal richtig machen", sagt Anton Hofreiter. Eine bemerkenswerte Aussage für den Fraktionschef der Grünen, ist seine Partei doch für einen ausgeprägten Idealismus bekannt. Doch auf die Formalien zu pochen, ist offensichtlich das Einzige, was Hofreiter noch bleibt.
Weil die EU-Kommission Einwände an der geplanten Reform des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte, ordnete der SPD-Politiker kurzerhand Änderungen an und versucht nun trotzdem, die Novelle bis Ende der Woche durch das Parlament zu peitschen. Die Opposition muss zuschauen.
Teil von Gabriels ursprünglichen Plänen war es, dass Betreiber von Ökostromanlagen, die den erzeugten Strom selbst nutzen, auch eine EEG-Umlage bezahlen müssen. Brüssel hat am Montag aber überraschend bemängelt, dass große Industriebetriebe dabei eine geringere Umlage zahlen sollen als Kleinbetriebe oder Privathaushalte. Auch dass Gabriel einige Anlagen ganz von der Umlage befreien wollte, stieß auf Kritik.
Wirtschaft drohen Milliardenverluste
In einer Krisensitzung am Montagabend kamen deshalb erst die Koalitionsspitzen im Kanzleramt zusammen. Ohne abschließendes Ergebnis. Seither ringen die Fachpolitiker der Großen Koalition um einen Kompromiss, der die eigenen Interessen und die Vorgaben Brüssels berücksichtigt. Er soll am Abend in einer endgültigen Fassung vorliegen, damit die EEG-Reform entsprechend aller gesetzlichen Fristen am Freitag im Bundestag beschlossen werden kann.
Diese Eile hat ihren Grund. Das Gesetz soll am 1. August in Kraft treten. Nur dann ist es möglich, dass sich energieintensive Betriebe in Deutschland von der EEG-Umlage für das Jahr 2015 befreien lassen können. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, können sie keine Anträge auf Rabatte einreichen. Der Wirtschaft drohen zusätzliche Zahlungen in Milliardenhöhe.
Das Problem an den kurzfristigen Änderungen und dem Tempo des parlamentarischen Verfahrens: Die Opposition im Bundestag hat dabei kaum Zeit, sich mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen. Eine endgültige Fassung gibt es schließlich frühestens am Abend. Und dann bleiben Grünen und Linken nur noch zwei Tage, um sich mit den komplizierten Regelungen der 200 Seiten starken Reform zu befassen.
Die Regelung könnte für alle Neuanlagen gelten, die ab 2015 ans Netz gehen.11.06.14
Solarplatte auf dem Dach wird unattraktiv
Ökostrom-Umlage bald 40 Prozent?
Obama versprach den Wandel: Bringt er ihn jetzt in der Klimapolitik?30.05.14
Energierevolution in den USA
Wird Obama zum großen Klima-Präsidenten?
Die Versorger werden wegen der niedrigen Strompreise die nötigen Investitionen in neue Kraftwerke kaum stemmen können, fürchtet die IEA.04.06.14
Energieexperten fürchten Blackouts
IEA warnt vor Strompreisschock
"Das ist ein absolut dreistes Verfahren", sagt Grünen-Fraktionschef Hofreiter. "Da herrscht das komplette Chaos." Ähnlich äußerte sich die Linke. Die Grünen wollen deshalb beantragen, dass das Gesetz erst nächste Woche beschlossen wird. Laut Hofreiter wäre auch das noch rechtzeitig, um die Industrierabatte zu sichern.
Dass er die Koalition inhaltlich noch auf einen grünen Kurs drängen kann, scheint er dagegen schon aufgegeben zu haben. Die Ökopartei wünscht sich aus klimapolitischen Gründen eigentlich gar keine Belastung für den Eigenverbrauch, während die Koalition 40 Prozent der ursprünglichen EEG-Umlage anpeilt. Dass sie auf den Kompromissvorschlag der Grünen, 15 Prozent für alle, eingeht, ist angesichts der gewaltigen Mehrheit von Schwarz-Rot im Bundestag unrealistisch. Hofreiter bleibt also nur sein Satz: "Wenn man sich schon entschließt, Unsinn zu machen, dann sollte man das zumindest formal richtig machen."
* n-tv.de
Es spricht Verzweiflung aus diesem Satz: "Wenn man sich schon entschließt, Unsinn zu machen, dann sollte man das zumindest formal richtig machen", sagt Anton Hofreiter. Eine bemerkenswerte Aussage für den Fraktionschef der Grünen, ist seine Partei doch für einen ausgeprägten Idealismus bekannt. Doch auf die Formalien zu pochen, ist offensichtlich das Einzige, was Hofreiter noch bleibt.
Weil die EU-Kommission Einwände an der geplanten Reform des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte, ordnete der SPD-Politiker kurzerhand Änderungen an und versucht nun trotzdem, die Novelle bis Ende der Woche durch das Parlament zu peitschen. Die Opposition muss zuschauen.
Teil von Gabriels ursprünglichen Plänen war es, dass Betreiber von Ökostromanlagen, die den erzeugten Strom selbst nutzen, auch eine EEG-Umlage bezahlen müssen. Brüssel hat am Montag aber überraschend bemängelt, dass große Industriebetriebe dabei eine geringere Umlage zahlen sollen als Kleinbetriebe oder Privathaushalte. Auch dass Gabriel einige Anlagen ganz von der Umlage befreien wollte, stieß auf Kritik.
Wirtschaft drohen Milliardenverluste
In einer Krisensitzung am Montagabend kamen deshalb erst die Koalitionsspitzen im Kanzleramt zusammen. Ohne abschließendes Ergebnis. Seither ringen die Fachpolitiker der Großen Koalition um einen Kompromiss, der die eigenen Interessen und die Vorgaben Brüssels berücksichtigt. Er soll am Abend in einer endgültigen Fassung vorliegen, damit die EEG-Reform entsprechend aller gesetzlichen Fristen am Freitag im Bundestag beschlossen werden kann.
Diese Eile hat ihren Grund. Das Gesetz soll am 1. August in Kraft treten. Nur dann ist es möglich, dass sich energieintensive Betriebe in Deutschland von der EEG-Umlage für das Jahr 2015 befreien lassen können. Kommt das Gesetz nicht rechtzeitig, können sie keine Anträge auf Rabatte einreichen. Der Wirtschaft drohen zusätzliche Zahlungen in Milliardenhöhe.
Das Problem an den kurzfristigen Änderungen und dem Tempo des parlamentarischen Verfahrens: Die Opposition im Bundestag hat dabei kaum Zeit, sich mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen. Eine endgültige Fassung gibt es schließlich frühestens am Abend. Und dann bleiben Grünen und Linken nur noch zwei Tage, um sich mit den komplizierten Regelungen der 200 Seiten starken Reform zu befassen.
Die Regelung könnte für alle Neuanlagen gelten, die ab 2015 ans Netz gehen.11.06.14
Solarplatte auf dem Dach wird unattraktiv
Ökostrom-Umlage bald 40 Prozent?
Obama versprach den Wandel: Bringt er ihn jetzt in der Klimapolitik?30.05.14
Energierevolution in den USA
Wird Obama zum großen Klima-Präsidenten?
Die Versorger werden wegen der niedrigen Strompreise die nötigen Investitionen in neue Kraftwerke kaum stemmen können, fürchtet die IEA.04.06.14
Energieexperten fürchten Blackouts
IEA warnt vor Strompreisschock
"Das ist ein absolut dreistes Verfahren", sagt Grünen-Fraktionschef Hofreiter. "Da herrscht das komplette Chaos." Ähnlich äußerte sich die Linke. Die Grünen wollen deshalb beantragen, dass das Gesetz erst nächste Woche beschlossen wird. Laut Hofreiter wäre auch das noch rechtzeitig, um die Industrierabatte zu sichern.
Dass er die Koalition inhaltlich noch auf einen grünen Kurs drängen kann, scheint er dagegen schon aufgegeben zu haben. Die Ökopartei wünscht sich aus klimapolitischen Gründen eigentlich gar keine Belastung für den Eigenverbrauch, während die Koalition 40 Prozent der ursprünglichen EEG-Umlage anpeilt. Dass sie auf den Kompromissvorschlag der Grünen, 15 Prozent für alle, eingeht, ist angesichts der gewaltigen Mehrheit von Schwarz-Rot im Bundestag unrealistisch. Hofreiter bleibt also nur sein Satz: "Wenn man sich schon entschließt, Unsinn zu machen, dann sollte man das zumindest formal richtig machen."
* n-tv.de
Verfassungsklage in Vorbereitung
„Umfassender Bestands- und Vertrauensschutz für Biogas- und Biomethananlagen sieht anders aus“, so das klare Statement von Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. zu den vorgelegten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen.
Der Biogasrat+ e.V. kritisiert dabei insbesondere die völlig realitätsfremden und investitionsfeindlichen Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014, die für alle in Realisierung befindlichen Biomethan-Erzeugungsanlagen das wirtschaftliche Aus bedeuten.
„Die Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014 vernichten Investitionen in laufende Biomethaneinspeiseprojekte und zwar in Millionenhöhe. Betroffen sind 61 Projekte und das ist für uns nicht hinnehmbar, weil es sachlich nicht begründbar ist“, erklärt der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.
„Und auch die Regelung zu § 101 Abs. 1 EEG, die eine rückwirkende Leistungsbegrenzung vorsieht, ist nach wie vor ein grundsätzlicher Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährten Bestandsschutz für Altanlagen. Im bisherigen § 21 EEG (2012/ 2009) ist den Anlagenbetreibern die gesetzliche Zusage gegeben worden, Strom für 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme zu 100 % bei fixen Vergütungssätzen produzieren zu dürfen. Die Anlagen wurden auf Basis dieser Zusage kalkuliert und finanziert. Ein Wegfall ist nicht zu kompensieren und stellt die gesamte Finanzierung im Nachhinein in Frage undgefährde damit die Existenz der mittelständischen Anlagenbetreiber“, so Schultz.
Darüber hinaus verhindere diese Übergangsregelung Effizienzsteigerungen und betriebsnotwendige Ertüchtigungsmaßnahmen, da diese bei bestehenden Anlagen unwirtschaftlich würden und entwerte im Nachgang bereits getätigte Investitionen im Rahmen notwendiger Ertüchtigungsmaßnahmen, da die Anlagenbetreiber mit einem solchen Eingriff nicht rechnen mussten. Bessere Kontrolle der Fermenter(-biologie), Rührwerk, effizientere Motorkühler und Heizungspumpen, Nachverstromung, effizientere Hilfssysteme (Gemischkühler), etc. führen zu einer energiewirtschaftlich sinnvollen Effizienzsteigerung sowie Technologieentwicklung und erhöhen die Exportchancen deutscher Unternehmen.
„Bestandsschutz für Anlagen hat höchste Priorität und ist grundgesetzlich geschützt, daher bereiten wir aktuell eine Verfassungsklage vor“, stellt Schultz klar. „Thematisiert werden muss allerdings auch, was das Wort einer Regierungskoalition, die im Koalitionsvertrag umfassenden Bestands- und Vertrauensschutz im Rahmen der EEG-Novelle vereinbart hatte, für Investoren und ihre Investitionen in Deutschland grundsätzlich wert ist, wenn es so einfach gebrochen werden kann.“
Der Biogasrat+ - Verband für dezentrale Energieversorgung
„Umfassender Bestands- und Vertrauensschutz für Biogas- und Biomethananlagen sieht anders aus“, so das klare Statement von Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. zu den vorgelegten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen.
Der Biogasrat+ e.V. kritisiert dabei insbesondere die völlig realitätsfremden und investitionsfeindlichen Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014, die für alle in Realisierung befindlichen Biomethan-Erzeugungsanlagen das wirtschaftliche Aus bedeuten.
„Die Stichtagsregelungen in § 100 Abs. 2 EEG 2014 vernichten Investitionen in laufende Biomethaneinspeiseprojekte und zwar in Millionenhöhe. Betroffen sind 61 Projekte und das ist für uns nicht hinnehmbar, weil es sachlich nicht begründbar ist“, erklärt der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.
„Und auch die Regelung zu § 101 Abs. 1 EEG, die eine rückwirkende Leistungsbegrenzung vorsieht, ist nach wie vor ein grundsätzlicher Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährten Bestandsschutz für Altanlagen. Im bisherigen § 21 EEG (2012/ 2009) ist den Anlagenbetreibern die gesetzliche Zusage gegeben worden, Strom für 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme zu 100 % bei fixen Vergütungssätzen produzieren zu dürfen. Die Anlagen wurden auf Basis dieser Zusage kalkuliert und finanziert. Ein Wegfall ist nicht zu kompensieren und stellt die gesamte Finanzierung im Nachhinein in Frage undgefährde damit die Existenz der mittelständischen Anlagenbetreiber“, so Schultz.
Darüber hinaus verhindere diese Übergangsregelung Effizienzsteigerungen und betriebsnotwendige Ertüchtigungsmaßnahmen, da diese bei bestehenden Anlagen unwirtschaftlich würden und entwerte im Nachgang bereits getätigte Investitionen im Rahmen notwendiger Ertüchtigungsmaßnahmen, da die Anlagenbetreiber mit einem solchen Eingriff nicht rechnen mussten. Bessere Kontrolle der Fermenter(-biologie), Rührwerk, effizientere Motorkühler und Heizungspumpen, Nachverstromung, effizientere Hilfssysteme (Gemischkühler), etc. führen zu einer energiewirtschaftlich sinnvollen Effizienzsteigerung sowie Technologieentwicklung und erhöhen die Exportchancen deutscher Unternehmen.
„Bestandsschutz für Anlagen hat höchste Priorität und ist grundgesetzlich geschützt, daher bereiten wir aktuell eine Verfassungsklage vor“, stellt Schultz klar. „Thematisiert werden muss allerdings auch, was das Wort einer Regierungskoalition, die im Koalitionsvertrag umfassenden Bestands- und Vertrauensschutz im Rahmen der EEG-Novelle vereinbart hatte, für Investoren und ihre Investitionen in Deutschland grundsätzlich wert ist, wenn es so einfach gebrochen werden kann.“
Der Biogasrat+ - Verband für dezentrale Energieversorgung
BGH: EEG-Umlage ist keine unzulässige Sonderabgabe für Verbraucher
Die „EEG-Umlage“ zur Förderung erneuerbarer Energien ist nicht verfassungswidrig. Grundrechte der Stromverbraucher werden nicht verletzt, heißt es in einem am Montag, 14. Juli 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 169/13).
Stromnetzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus alternativen Quellen teilweise zu Preisen über den Marktpreisen für konventionellen Strom abzunehmen und in ihre Netze einzuspeisen. Über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die dadurch entstehenden Verluste gleichmäßig auf die Stromversorger verteilt werden. Diese wälzen die „EEG-Umlage“ auf die Verbraucher ab. Im Streitjahr 2012 betrug die Umlage 3,59 Cent je Kilowattstunde, 2014 sind es 6,24 Cent.
Dagegen klagte nun die Textilveredelung Drechsel GmbH mit Sitz im oberfränkischen Selb. Die Umlage sei verfassungswidrig. Allein für April 2012 hatte das Unternehmen knapp 10.000 Euro EEG-Umlage an seinen Stromversorger, die Stadtwerke Bochum, gezahlt. Dieses Geld forderte es nun zurück. Die Umlage sei eine unzulässige „Sonderabgabe“.
Ohne Erfolg: Schon das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte entschieden, dass die EEG-Umlage Grundrechte des Unternehmens oder anderer Stromverbraucher nicht verletzt (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 14. Mai 2013, Az.: 19 U 180/12). Mit Unterstützung des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie in Berlin zog die Textilveredelung Drechsel GmbH vor den BGH.
Auch der BGH bestätigte nun, dass die EEG-Umlage keine Sonderabgabe ist. Solchen Abgaben für bestimmte Gruppen hatte das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt. Danach muss die Abgabe den Zahlern auch „gruppennützig“ zugutekommen (so etwa zur Filmabgabe: Urteil und JurAgentur-Meldung vom 28. Januar 2014, Az.: 2 BvR 1561/12 bis 1564/12).
Die EEG-Umlage sei aber keine Sonderabgabe, sondern vielmehr „eine gesetzliche Preisregelung“, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Denn sie fließe gar nicht den öffentlichen Haushalten zu. Die über den „Abwälzungsmechanismus“ der Umlage umverteilten Gelder blieben durchgehend in privater Hand. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe seien daher nicht anwendbar. Daran änderten auch die umstrittenen Ausnahmen und Vergünstigungen für Strom intensive Unternehmen nichts.
Eine solche Preisregelung sei auch zulässig, stellte der BGH in seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 25. Juni 2014 klar. Der Gesetzgeber habe sich nicht für eine Sonderabgabe oder eine Erhöhung der Stromsteuer entscheiden müssen, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Endverbraucher, Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen seien „hinreichend vor einer unzulässigen Ungleichbehandlung oder einer übermäßigen Einschränkung ihrer Freiheitsrechte geschützt“.
juragentur.de
Stromnetzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus alternativen Quellen teilweise zu Preisen über den Marktpreisen für konventionellen Strom abzunehmen und in ihre Netze einzuspeisen. Über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die dadurch entstehenden Verluste gleichmäßig auf die Stromversorger verteilt werden. Diese wälzen die „EEG-Umlage“ auf die Verbraucher ab. Im Streitjahr 2012 betrug die Umlage 3,59 Cent je Kilowattstunde, 2014 sind es 6,24 Cent.
Dagegen klagte nun die Textilveredelung Drechsel GmbH mit Sitz im oberfränkischen Selb. Die Umlage sei verfassungswidrig. Allein für April 2012 hatte das Unternehmen knapp 10.000 Euro EEG-Umlage an seinen Stromversorger, die Stadtwerke Bochum, gezahlt. Dieses Geld forderte es nun zurück. Die Umlage sei eine unzulässige „Sonderabgabe“.
Ohne Erfolg: Schon das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte entschieden, dass die EEG-Umlage Grundrechte des Unternehmens oder anderer Stromverbraucher nicht verletzt (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 14. Mai 2013, Az.: 19 U 180/12). Mit Unterstützung des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie in Berlin zog die Textilveredelung Drechsel GmbH vor den BGH.
Auch der BGH bestätigte nun, dass die EEG-Umlage keine Sonderabgabe ist. Solchen Abgaben für bestimmte Gruppen hatte das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt. Danach muss die Abgabe den Zahlern auch „gruppennützig“ zugutekommen (so etwa zur Filmabgabe: Urteil und JurAgentur-Meldung vom 28. Januar 2014, Az.: 2 BvR 1561/12 bis 1564/12).
Die EEG-Umlage sei aber keine Sonderabgabe, sondern vielmehr „eine gesetzliche Preisregelung“, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Denn sie fließe gar nicht den öffentlichen Haushalten zu. Die über den „Abwälzungsmechanismus“ der Umlage umverteilten Gelder blieben durchgehend in privater Hand. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine Sonderabgabe seien daher nicht anwendbar. Daran änderten auch die umstrittenen Ausnahmen und Vergünstigungen für Strom intensive Unternehmen nichts.
Eine solche Preisregelung sei auch zulässig, stellte der BGH in seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 25. Juni 2014 klar. Der Gesetzgeber habe sich nicht für eine Sonderabgabe oder eine Erhöhung der Stromsteuer entscheiden müssen, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Endverbraucher, Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen seien „hinreichend vor einer unzulässigen Ungleichbehandlung oder einer übermäßigen Einschränkung ihrer Freiheitsrechte geschützt“.
juragentur.de
Altmaier will EEG-Umlage abschaffen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will wie die SPD den Aufschlag auf den Strompreis zur Förderung erneuerbarer Energie komplett streichen. „Mein Ziel ist es, dass wir die Erneuerbare-Energien-Umlage in den nächsten fünf Jahren schrittweise absenken und schließlich ganz abschaffen“, sagte der CDU-Politiker bei einer Energie-Konferenz in Berlin.
Es sei ihm allerdings klar, dass die neue Regierung nach der Wahl im Herbst dies umsetzen müsse. Die EEG-Umlage macht rund ein Fünftel des Strompreises aus und gilt als Hindernis für den verstärkten Ökostrom-Einsatz in den nächsten Jahren. Bezahlt werden müsste die Förderung dann aus anderen Quellen wie dem Steueraufkommen. >> weiterlesen FAZ
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will wie die SPD den Aufschlag auf den Strompreis zur Förderung erneuerbarer Energie komplett streichen. „Mein Ziel ist es, dass wir die Erneuerbare-Energien-Umlage in den nächsten fünf Jahren schrittweise absenken und schließlich ganz abschaffen“, sagte der CDU-Politiker bei einer Energie-Konferenz in Berlin.
Es sei ihm allerdings klar, dass die neue Regierung nach der Wahl im Herbst dies umsetzen müsse. Die EEG-Umlage macht rund ein Fünftel des Strompreises aus und gilt als Hindernis für den verstärkten Ökostrom-Einsatz in den nächsten Jahren. Bezahlt werden müsste die Förderung dann aus anderen Quellen wie dem Steueraufkommen. >> weiterlesen FAZ
