
Vermietungsplattform Airbnb - Vermieten ohne zu versteuern

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Vermietungsplattform Airbnb - Vermieten ohne zu versteuern
Übernachte in über 34.000 Städten und 192 Ländern
Vermiete Deinen ungenutzten Wohnraum, um Deinen Unterhalt zu bezahlen oder Deinen nächsten Urlaub zu finanzieren
Sei es eine Wohnung für eine Nacht, ein Schloss für eine Woche oder eine Villa für einen ganzen Monat - Airbnb führt Menschen in einzigartigen Reiseerlebnissen zusammen, in jeder Preisklasse und in über 33.000 Städten in 192 Ländern.
New York jagt Millionen-Einnahmen hinterher, weil private Anbieter der Vermietungsplattform Airbnb ihre Einnahmen nicht versteuern. FOCUS Online fragte in deutschen Großstädten nach, wie das Thema dort gehandhabt wird – und stieß auf völlig ahnungslose Finanzbeamte.
Die New Yorker Steuerbehörden schlagen Alarm: Nach ihren Berechnungen entgehen der Stadt Millioneneinnahmen, weil Wohnungsinhaber, die über Internetplattformen Zimmer an Reisende vermieten, die Einnahmen aus diesen Geschäften aber nicht versteuern. Jetzt hat das Thema sogar den Staatsanwalt auf den Plan gerufen.
Im Fadenkreuz der New Yorker Behörde sind vor allem Kunden des Online-Wohnungsportals Airbnb. Dort können Privatleute ihre Wohnung oder Zimmer inserieren, um sie für kurze Zeit an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Für die Gäste springt oft ein Schnäppchen heraus, für die Gastgeber ist das Modell eine lukrative Einnahmequelle. Umso mehr, wenn sie diese Einnahmen an der Staatskasse vorbei schleusen.
Jeder der 40 Top-Verdiener unter den New Yorker Airbnb-Vermietern hat nach Angaben der Steuerbehörden in den vergangenen drei Jahren mindestens 400 000 Dollar umgesetzt. 35 Millionen Dollar unversteuerter Einnahmen seien so zusammengekommen. Zieht man die hundert Spitzenverdiener heran, sind es schon 54 Millionen – das entspricht Steuer-Einbußen von 8,5 Millionen Dollar. Diese Summen widersprechen der Darstellungen des Portals Airbnb, das in seinem Firmenblog von „einer wirklich kleinen Zahl von schwarzen Schafen“ spricht.
Doch ist die Steuerhinterziehung bei Vermietungsportalen wirklich nur ein New Yorker Phänomen? Oder missbrauchen profitgierige Vermieter das sogenannte „Social travelling“ auch woanders? Vielleicht in Deutschland?
Deutschland als Wachstumsmarkt
Die Bundesrepublik zählt längst zu den wichtigsten Märkten von Airbnb. Im Januar 2012 eröffnete das Start-Up aus San Francisco in Hamburg sein erstes Auslandsbüro. „Durchschnittlich schlafen in Deutschland jede Nacht 6 000 Gäste in einer Airbnb-Unterkunft. Die Zahl der Gäste, die nach Deutschland reisen, ist im letzten Jahr um 302 Prozent gestiegen“, teilt das Unternehmen auf Anfrage von FOCUS Online mit. „Die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 72 Prozent gestiegen“, heißt es weiter.
Vor allem in Touristen-Metropolen wie Berlin und München wächst der Markt. Und es sind nicht nur kleine Privatanbieter, die auf Mitwohn-Plattformen wie Airbnb und seinen deutschen Konkurrenten 9flats.com und Wimdu inserieren. Experten beobachten eine wachsende Zahl von professionell vermarkteten Ferienwohnungen und Privatappartements. In Städten wie Berlin haben Profis – ähnlich wie in New York – eigens Wohnung angekauft, um sie zu vermieten.
„Rechtliche Schlupflöcher ausgenutzt“
Dieses florierende Geschäftsmodell ist dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Dorn im Auge: „Rechtliche Schlupflöcher werden gerne ausgenutzt. Und es ist fraglich, ob Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden und die Eigentümer der betreffenden Wohnungen informiert und einverstanden sind“, sagt Dehoga-Sprecher Benedikt Wolbeck
FOCUS Online fragte beim Bundesfinanzministerium an, wie das Thema von den Finanzbehörden gehandhabt wird – und erhielt keine Antwort. Stattdessen verweist man uns an die Steuerverwaltungen der Länder: „Für den Vollzug der Steuergesetze und damit auch für die Überprüfung, ob eingereichte Steuererklärungen vollständig sind, sind die Finanzämter der Länder zuständig“, sagt ein BMF-Sprecher. „Zu der Frage, ob und in welcher Höhe Einnahmen im Zusammenhang mit kurzfristigen Untervermietungen nicht erklärt werden, liegen hier keine Daten vor.“
Doch auch die Landesfinanzämter sind in Sachen Internet-Untervermietungen offenbar ahnungslos. Erhebungen dazu würden nicht gemacht, heißt es etwa in Bayern, dem zweit beliebtesten Miet-Standort bei Airbnb Deutschland. Ähnlich klingt die Stellungnahme der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen: „Zu der Betroffenheit bestimmter Regionen und einer möglichen Fallzahl können leider keine Angaben gemacht werden“, sagt eine Sprecherin. Dabei steht zu vermuten, dass die Finanzbeamten bei einer Überprüfung schnell fündig werden könnten: Köln notiert an vierter Stelle im deutschen Angebots-Ranking von AirBnB.
Selbst am Airbnb Top-Standort Berlin, an dem aktuell fast 9000 Wohnungen auf AirBnB inseriert werden, halten es die Finanzbehörden nicht für nötig, sich den Markt einmal genauer anzusehen. „Der Berliner Finanzverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Berlin die Untervermietung von Wohnraum in signifikanter Weise nicht versteuert wird“, heißt es in der Bundeshauptstadt. Sofern Vermietungsfälle bekannt würden, die Anlass zu Zweifeln an einer ordnungsgemäßen Versteuerung geben, „gehen die Finanzämter dem nach“, sagt ein Sprecher. Schwarze Schafe, so es sie auch in Deutschland gibt, operieren also größtenteils im Rücken der Behörden. Die aber sind in Deutschland offenbar völlig ahnungslos: Von den Ermittlungen der Kollegen in New York hatte noch keines der genannten Finanzämter gehört.
Hamburg kennt die Masche
Dafür, dass es die Masche auch in Deutschland gibt, spricht der Fall Hamburg. Die Hansestadt liegt in der Rangliste bei Airbnb auf Platz drei. Und dort schlafen die Finanzbehörden nicht, sondern überlegen, wie sie gegen die Profitgeier vorgehen: „Die Thematik der kurzfristigen Untervermietung ist bekannt“, sagt ein Sprecher. Es lägen bereits erste Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehungsfälle vor.
„Daher prüft das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg, wie derartige Fälle systematisch ermittelt werden können. Nähere Angaben zu den Ermittlungen können jedoch nicht gemacht werden, um deren Erfolg nicht zu gefährden.“ In Hessen fiel den Finanzbehörden die Angelegenheit durch „einzelne Anzeigen“ immerhin gelegentlich auf.
So weit wie in New York, das bereits den Schaden bezifferte, ist die Hamburger Behörde allerdings noch nicht: „Statistische Aufzeichnungen liegen bislang nicht vor, daher können Angaben zu der Anzahl von möglichen Fällen und zum Umfang des Steuerschadens nicht gemacht werden.“
Der normale Nutzer von Portalen wie Airbnb, 9flats und Wimdu indes, sollte vor dem ersten Inserat unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen. Denn alle Anbieter sichern sich mit einem Hinweis im Kleingedruckten ab, wonach die Nutzer dafür verantwortlich sind, alle steuerlichen Belange zu beachten
Wer etwa Zimmer oder Wohnung für 100 Euro pro Nacht untervermietet, müsste dies an mehr als 245 Tagen pro Jahr tun, um die Freigrenze bei der Gewerbesteuer zu durchbrechen.
Vermiete Deinen ungenutzten Wohnraum, um Deinen Unterhalt zu bezahlen oder Deinen nächsten Urlaub zu finanzieren
Sei es eine Wohnung für eine Nacht, ein Schloss für eine Woche oder eine Villa für einen ganzen Monat - Airbnb führt Menschen in einzigartigen Reiseerlebnissen zusammen, in jeder Preisklasse und in über 33.000 Städten in 192 Ländern.
New York jagt Millionen-Einnahmen hinterher, weil private Anbieter der Vermietungsplattform Airbnb ihre Einnahmen nicht versteuern. FOCUS Online fragte in deutschen Großstädten nach, wie das Thema dort gehandhabt wird – und stieß auf völlig ahnungslose Finanzbeamte.
Die New Yorker Steuerbehörden schlagen Alarm: Nach ihren Berechnungen entgehen der Stadt Millioneneinnahmen, weil Wohnungsinhaber, die über Internetplattformen Zimmer an Reisende vermieten, die Einnahmen aus diesen Geschäften aber nicht versteuern. Jetzt hat das Thema sogar den Staatsanwalt auf den Plan gerufen.
Im Fadenkreuz der New Yorker Behörde sind vor allem Kunden des Online-Wohnungsportals Airbnb. Dort können Privatleute ihre Wohnung oder Zimmer inserieren, um sie für kurze Zeit an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Für die Gäste springt oft ein Schnäppchen heraus, für die Gastgeber ist das Modell eine lukrative Einnahmequelle. Umso mehr, wenn sie diese Einnahmen an der Staatskasse vorbei schleusen.
Jeder der 40 Top-Verdiener unter den New Yorker Airbnb-Vermietern hat nach Angaben der Steuerbehörden in den vergangenen drei Jahren mindestens 400 000 Dollar umgesetzt. 35 Millionen Dollar unversteuerter Einnahmen seien so zusammengekommen. Zieht man die hundert Spitzenverdiener heran, sind es schon 54 Millionen – das entspricht Steuer-Einbußen von 8,5 Millionen Dollar. Diese Summen widersprechen der Darstellungen des Portals Airbnb, das in seinem Firmenblog von „einer wirklich kleinen Zahl von schwarzen Schafen“ spricht.
Doch ist die Steuerhinterziehung bei Vermietungsportalen wirklich nur ein New Yorker Phänomen? Oder missbrauchen profitgierige Vermieter das sogenannte „Social travelling“ auch woanders? Vielleicht in Deutschland?
Deutschland als Wachstumsmarkt
Die Bundesrepublik zählt längst zu den wichtigsten Märkten von Airbnb. Im Januar 2012 eröffnete das Start-Up aus San Francisco in Hamburg sein erstes Auslandsbüro. „Durchschnittlich schlafen in Deutschland jede Nacht 6 000 Gäste in einer Airbnb-Unterkunft. Die Zahl der Gäste, die nach Deutschland reisen, ist im letzten Jahr um 302 Prozent gestiegen“, teilt das Unternehmen auf Anfrage von FOCUS Online mit. „Die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 72 Prozent gestiegen“, heißt es weiter.
Vor allem in Touristen-Metropolen wie Berlin und München wächst der Markt. Und es sind nicht nur kleine Privatanbieter, die auf Mitwohn-Plattformen wie Airbnb und seinen deutschen Konkurrenten 9flats.com und Wimdu inserieren. Experten beobachten eine wachsende Zahl von professionell vermarkteten Ferienwohnungen und Privatappartements. In Städten wie Berlin haben Profis – ähnlich wie in New York – eigens Wohnung angekauft, um sie zu vermieten.
„Rechtliche Schlupflöcher ausgenutzt“
Dieses florierende Geschäftsmodell ist dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Dorn im Auge: „Rechtliche Schlupflöcher werden gerne ausgenutzt. Und es ist fraglich, ob Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden und die Eigentümer der betreffenden Wohnungen informiert und einverstanden sind“, sagt Dehoga-Sprecher Benedikt Wolbeck
FOCUS Online fragte beim Bundesfinanzministerium an, wie das Thema von den Finanzbehörden gehandhabt wird – und erhielt keine Antwort. Stattdessen verweist man uns an die Steuerverwaltungen der Länder: „Für den Vollzug der Steuergesetze und damit auch für die Überprüfung, ob eingereichte Steuererklärungen vollständig sind, sind die Finanzämter der Länder zuständig“, sagt ein BMF-Sprecher. „Zu der Frage, ob und in welcher Höhe Einnahmen im Zusammenhang mit kurzfristigen Untervermietungen nicht erklärt werden, liegen hier keine Daten vor.“
Doch auch die Landesfinanzämter sind in Sachen Internet-Untervermietungen offenbar ahnungslos. Erhebungen dazu würden nicht gemacht, heißt es etwa in Bayern, dem zweit beliebtesten Miet-Standort bei Airbnb Deutschland. Ähnlich klingt die Stellungnahme der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen: „Zu der Betroffenheit bestimmter Regionen und einer möglichen Fallzahl können leider keine Angaben gemacht werden“, sagt eine Sprecherin. Dabei steht zu vermuten, dass die Finanzbeamten bei einer Überprüfung schnell fündig werden könnten: Köln notiert an vierter Stelle im deutschen Angebots-Ranking von AirBnB.
Selbst am Airbnb Top-Standort Berlin, an dem aktuell fast 9000 Wohnungen auf AirBnB inseriert werden, halten es die Finanzbehörden nicht für nötig, sich den Markt einmal genauer anzusehen. „Der Berliner Finanzverwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Berlin die Untervermietung von Wohnraum in signifikanter Weise nicht versteuert wird“, heißt es in der Bundeshauptstadt. Sofern Vermietungsfälle bekannt würden, die Anlass zu Zweifeln an einer ordnungsgemäßen Versteuerung geben, „gehen die Finanzämter dem nach“, sagt ein Sprecher. Schwarze Schafe, so es sie auch in Deutschland gibt, operieren also größtenteils im Rücken der Behörden. Die aber sind in Deutschland offenbar völlig ahnungslos: Von den Ermittlungen der Kollegen in New York hatte noch keines der genannten Finanzämter gehört.
Hamburg kennt die Masche
Dafür, dass es die Masche auch in Deutschland gibt, spricht der Fall Hamburg. Die Hansestadt liegt in der Rangliste bei Airbnb auf Platz drei. Und dort schlafen die Finanzbehörden nicht, sondern überlegen, wie sie gegen die Profitgeier vorgehen: „Die Thematik der kurzfristigen Untervermietung ist bekannt“, sagt ein Sprecher. Es lägen bereits erste Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehungsfälle vor.
„Daher prüft das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg, wie derartige Fälle systematisch ermittelt werden können. Nähere Angaben zu den Ermittlungen können jedoch nicht gemacht werden, um deren Erfolg nicht zu gefährden.“ In Hessen fiel den Finanzbehörden die Angelegenheit durch „einzelne Anzeigen“ immerhin gelegentlich auf.
So weit wie in New York, das bereits den Schaden bezifferte, ist die Hamburger Behörde allerdings noch nicht: „Statistische Aufzeichnungen liegen bislang nicht vor, daher können Angaben zu der Anzahl von möglichen Fällen und zum Umfang des Steuerschadens nicht gemacht werden.“
Der normale Nutzer von Portalen wie Airbnb, 9flats und Wimdu indes, sollte vor dem ersten Inserat unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen. Denn alle Anbieter sichern sich mit einem Hinweis im Kleingedruckten ab, wonach die Nutzer dafür verantwortlich sind, alle steuerlichen Belange zu beachten
Zitat
Steuerpflicht
Einnahmen aus „Vermietung und Verpachtung“ sind laut Einkommenssteuergesetz (§ 2) steuerpflichtig und unterliegen damit dem persönlichen Steuersatz. Da es sich um sogenannte „Überschusseinkünfte“ handelt, dürfen die Erlöse aus der Vermietung jedoch mit Ausgaben durch Werbungskosten verrechnet werden. Dazu zählen beispielsweise alle Maßnahmen, die zur Instandhaltung der vermieteten Wohnung dienen. Nur die Differenz muss versteuert werden. Wer nur wenige Tage im Jahr vermietet, bleibt unter Umständen steuerfrei, sofern seine Gesamteinahmen – inklusive Lohn und Gehalt – den Freibetrag im Einkommensteuertarif nicht überschreiten Dieser liegt derzeit bei 8 130 Euro, ab 2014 steigt er auf 8 354 Euro.
Umsatz- und Gewerbesteuer
Bei Vermietungen können die Einnahmen zudem umsatzsteuerpflichtig sein. Denn in diesem Fall greift die für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich geltende Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr.
Allerdings gilt für Kleinunternehmer ein Freibetrag von 17 500 Euro im Jahr. Auch die Gewerbesteuerpflicht trifft private Untervermieter oft nicht. Hier beträgt der Freibetrag 24 500 Euro.
Wer etwa Zimmer oder Wohnung für 100 Euro pro Nacht untervermietet, müsste dies an mehr als 245 Tagen pro Jahr tun, um die Freigrenze bei der Gewerbesteuer zu durchbrechen.
Illegale Ferienwohnungen: Fast eine Million Euro Bußgeld für Airbnb-Anbieter in Berlin-Kreuzberg
Kreuzberg ist nicht nur unter Hauptstädtern extrem gefragt. Auch Berlin-Touristen lieben den Szenekiez und seine Ferienwohnungen. Weil die Übernachtungen nicht immer legal sind, kassieren die Bezirke nun Bußgelder. Im vergangenen Jahr kamen 13,5 Millionen Touristen nach Berlin - ein Rekord, mal wieder. Viele von ihnen wollen sich nicht nur klassische Sehenswürdigkeiten anschauen wie das Brandenburger Tor oder die Museumsinsel. Oft geht es bei einem Trip in Deutschlands Hauptstadt auch um die Lebensart in Stadtteilen wie Kreuzberg oder Mitte. Die Kieze sind längst Attraktionen für sich.
Quelle: spiegel.de
Quelle: spiegel.de
Das Vermittlungsunternehmen Airbnb hatte für den Neustart am Ende der Corona-Krise gerade erst Kapital eingesammelt. Jetzt entlässt das Unternehmen erst einmal weltweit Mitarbeiter.
Der Wohnungsvermittler Airbnb entlässt wegen der Corona-Krise ein Viertel seiner Angestellten. Weltweit seien rund 1900 Mitarbeiter betroffen, teilte Airbnb-Chef Brian Chesky am Dienstag in einem Blog-Eintrag mit. Die Stellenstreichungen seien nötig, damit das Unternehmen bis zum Ende der Krise überleben könne.
Airbnb ist wie die gesamte Tourismusbranche schwer von der Corona-Krise getroffen. Das Reisen sei weltweit zum „Stillstand“ gekommen, klagte Chesky. Neben den Stellenstreichungen will Airbnb auch seine Investitionen in Verkehr, Hotels und andere Bereiche außerhalb seines Kerngeschäfts reduzieren.
Der Wohnungsvermittler Airbnb entlässt wegen der Corona-Krise ein Viertel seiner Angestellten. Weltweit seien rund 1900 Mitarbeiter betroffen, teilte Airbnb-Chef Brian Chesky am Dienstag in einem Blog-Eintrag mit. Die Stellenstreichungen seien nötig, damit das Unternehmen bis zum Ende der Krise überleben könne.
Airbnb ist wie die gesamte Tourismusbranche schwer von der Corona-Krise getroffen. Das Reisen sei weltweit zum „Stillstand“ gekommen, klagte Chesky. Neben den Stellenstreichungen will Airbnb auch seine Investitionen in Verkehr, Hotels und andere Bereiche außerhalb seines Kerngeschäfts reduzieren.
Der Ferienwohnungsvermittler Airbnb ist auf dem Weg an die Börse. Das Unternehmen aus San Francisco reichte einen vertraulichen Antrag für eine Aktienplatzierung ein. Wie viele Aktien und zu welchem Preis dabei angeboten werden sollen, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, teilte Airbnb mit. Wann das sein wird, ist nicht bekannt.
Airbnb hatte schon seit einiger Zeit einen Börsengang für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war jedoch unklar, ob es so bald dazu kommen wird. Nach einem ersten Einbruch beim Umsatz durch die Pandemie sah die Firma zuletzt eine Erholung ihres Geschäfts dank Nutzern, die auf kürzere Entfernungen als früher verreisen, oft mit dem Auto.
Startups in den USA haben die Möglichkeit, ihren Antrag für einen Börsengang vertraulich bei der Börsenaufsicht SEC einzureichen - und die Informationen erst später öffentlich zu machen. Davon haben bereits diverse Firmen Gebrauch gemacht.
Im April 2020 hatte sich Airbnb 1 Milliarde US-Dollar zusätzlich beschafft, um die Belastung durch die Coronavirus-Pandemie zu überstehen. Es war eine strategische Investition der beiden Beteiligungsgesellschaften Silver Lake und Sixth Street Partners. Das Ganze wurde über Aktien und Schuldtitel realisiert.
Die Coronakrise traf Airbnb hart, denn Reisen jeglicher Art fanden für einige Wochen kaum noch statt. Damit konnte die Kundschaft, die eine Unterkunft über Airbnb gebucht hatte, diese nicht mehr erreichen. Airbnb musste dann geleistete Mietzahlungen erstatten, ohne dass neue Einnahmen in großem Umfang dazu kamen.
Wie Daten vom März 2020 zeigen, musste Airbnb zwischen Mitte Februar und Mitte März einen Einbruch des Umsatzes um mehr als die Hälfte verkraften. In Deutschland lag der Airbnb-Umsatz in der Woche ab 16. Februar bei 31 Millionen Euro, in der ab 15. März nur noch bei 16 Millionen Euro. In Frankreich, dem wichtigsten Markt des Vermittlers in Europa, ging der Umsatz von 120 auf 65 Millionen Euro zurück. In Italien verringerte sich der Umsatz von 58 auf 31 Millionen, in Spanien von 59 auf 33 Millionen Euro.
* Quelle: Golem
Airbnb hatte schon seit einiger Zeit einen Börsengang für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war jedoch unklar, ob es so bald dazu kommen wird. Nach einem ersten Einbruch beim Umsatz durch die Pandemie sah die Firma zuletzt eine Erholung ihres Geschäfts dank Nutzern, die auf kürzere Entfernungen als früher verreisen, oft mit dem Auto.
Startups in den USA haben die Möglichkeit, ihren Antrag für einen Börsengang vertraulich bei der Börsenaufsicht SEC einzureichen - und die Informationen erst später öffentlich zu machen. Davon haben bereits diverse Firmen Gebrauch gemacht.
Im April 2020 hatte sich Airbnb 1 Milliarde US-Dollar zusätzlich beschafft, um die Belastung durch die Coronavirus-Pandemie zu überstehen. Es war eine strategische Investition der beiden Beteiligungsgesellschaften Silver Lake und Sixth Street Partners. Das Ganze wurde über Aktien und Schuldtitel realisiert.
Die Coronakrise traf Airbnb hart, denn Reisen jeglicher Art fanden für einige Wochen kaum noch statt. Damit konnte die Kundschaft, die eine Unterkunft über Airbnb gebucht hatte, diese nicht mehr erreichen. Airbnb musste dann geleistete Mietzahlungen erstatten, ohne dass neue Einnahmen in großem Umfang dazu kamen.
Wie Daten vom März 2020 zeigen, musste Airbnb zwischen Mitte Februar und Mitte März einen Einbruch des Umsatzes um mehr als die Hälfte verkraften. In Deutschland lag der Airbnb-Umsatz in der Woche ab 16. Februar bei 31 Millionen Euro, in der ab 15. März nur noch bei 16 Millionen Euro. In Frankreich, dem wichtigsten Markt des Vermittlers in Europa, ging der Umsatz von 120 auf 65 Millionen Euro zurück. In Italien verringerte sich der Umsatz von 58 auf 31 Millionen, in Spanien von 59 auf 33 Millionen Euro.
* Quelle: Golem
Airbnb: Der nächste große Börsengang steht vor der Tür – lohnt sich der Einstieg?
Das populäre Onlineportal für Buchungen und Unterkünfte plant laut der dem Nachrichtenportal CNBC bereits nächste Woche an die Börse zu gehen. Das IPO geschieht etwas überraschend, da Airbnb als Unternehmen aus der Reisebranche besonders unter den Folgen von Covid-19 leidet. Denn die Pandemie hat dem Geschäftsmodell von Airbnb einen kräftigen Dämpfer verpasst.
Die Erlöse gingen dramatisch zurück. Das Unternehmen geht in diesem Jahr von einem Umsatzeinbruch von über 50 Prozent aus. Im April war sogar eine Finanzspritze von rund einer Milliarde Dollar durch die Private-Equity-Un-ternehmen Silver Lake und Sixth Street Partners notwendig, damit sich das Unternehmen über Wasser halten kann.
Quelle: deraktionaer.de
Airbnb-Vermieter im Visier – so wehren Sie sich gegen die Steuerfahndung
Steuerfahnder dürfen nicht nur bei konkretem Verdacht einer Steuerhinterziehung tätig werden. Sie ermitteln auch, um noch unbekannte Steuerfälle überhaupt erst aufzudecken. So hat die Steuerfahndung Hamburg vor nicht allzu langer Zeit erreicht, dass das Vermittlungsportal Airbnb den deutschen Steuerbehörden für Kontrollzwecke Daten zu Vermietern liefern muss.
Die Daten wollen die Steuerfahnder der Hansestadt auch anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Stehen damit private Vermieter von Ferienunterkünften unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung? Die Frage beantwortet für Welt der Rechtsanwalt Rainer Biesgen.>> im kostenpflichtigen Welt+ Bereich
Steuerfahnder dürfen nicht nur bei konkretem Verdacht einer Steuerhinterziehung tätig werden. Sie ermitteln auch, um noch unbekannte Steuerfälle überhaupt erst aufzudecken. So hat die Steuerfahndung Hamburg vor nicht allzu langer Zeit erreicht, dass das Vermittlungsportal Airbnb den deutschen Steuerbehörden für Kontrollzwecke Daten zu Vermietern liefern muss.
Die Daten wollen die Steuerfahnder der Hansestadt auch anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Stehen damit private Vermieter von Ferienunterkünften unter dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung? Die Frage beantwortet für Welt der Rechtsanwalt Rainer Biesgen.>> im kostenpflichtigen Welt+ Bereich
Wie dubiose Finanzfirmen an dem Airbnb-Börsengang verdienen wollen
Bei gehypten Börsengängen versuchen Finanzfirmen, die Anleger mit gefälschten Angeboten zu ködern. Über die Suchmaschine Google werben sie. Dahinter steckt eine Betrugsmasche, die schon beim Facebook-Börsengang 2012 erfolgreich funktionierte.
Es könnte einer der größten Börsengänge des Jahres werden.
Quelle: financefwd.com
Airbnb: Neue Details zum Börsengang
Das populäre Onlineportal für Buchungen und Unterkünfte Airbnb plant in diesem Dezember an die Börse zu gehen. Bereits im Vorfeld wurden einige Details zum IPO bekannt. Nun hat das Unternehmen diese Details präzisiert. Insgesamt möchte Airbnb beim Börsengang 50 Millionen Aktien zu einem Preis zwischen 44 und 50 Dollar ausgeben und damit rund 2,6 Milliarden Dollar einsammeln. Damit strebt das Unternehmen eine Bewertung von 35 Milliarden Dollar an. Also fünf Milliarden mehr als zuvor (im November) geplant.
Die Airbnb-Aktie soll unter dem Symbol "ABNB" gehandelt werden. Die Roadshow des Unternehmens beginnt heute, Ende Dezember soll der Börsengang stattfinden.
Quelle: deraktionaer.de
Airbnb-Aktie schießt rund 140 Prozent in die Höhe
Satter Kurssprung zum Börsenstart: Der Aktienwert des Wohnungsvermittlers Airbnb hat sich am ersten Handelstag mehr als verdoppelt. Die Firma ist schon jetzt rund 100 Milliarden Dollar wert.
Dem Apartment-Vermittler Airbnb ist ein fulminanter Börsenstart geglückt. Bereits der erste Kurs in New York lag mit 146 Dollar deutlich über dem Ausgabepreis von 68 Dollar. Zuletzt pendelte die Aktie gar um die Marke von 153 Dollar. Das Unternehmen ist damit schon jetzt mehr als 100 Milliarden Dollar wert.
Der Kurssprung ist umso erstaunlicher, da die Firma aus San Francisco auf dem Weg zum Börsengang schon mehrfach den Ausgabepreis der Aktie erhöht hatte. Erst Anfang der Woche wurde die Spanne von 44 bis 50 Dollar auf 56 bis 60 Dollar angehoben. Letztlich wurden 68 Dollar verlangt.
Airbnb hatte schon länger einen Börsengang für 2020 in Aussicht gestellt, wegen der Coronakrise war jedoch unklar, ob es dazu kommen würde. In der Pandemie brach das Geschäft des Appartment-Vermittlers zunächst ein. Zuletzt >>> weiterlesen Spiegel
Satter Kurssprung zum Börsenstart: Der Aktienwert des Wohnungsvermittlers Airbnb hat sich am ersten Handelstag mehr als verdoppelt. Die Firma ist schon jetzt rund 100 Milliarden Dollar wert.
Dem Apartment-Vermittler Airbnb ist ein fulminanter Börsenstart geglückt. Bereits der erste Kurs in New York lag mit 146 Dollar deutlich über dem Ausgabepreis von 68 Dollar. Zuletzt pendelte die Aktie gar um die Marke von 153 Dollar. Das Unternehmen ist damit schon jetzt mehr als 100 Milliarden Dollar wert.
Der Kurssprung ist umso erstaunlicher, da die Firma aus San Francisco auf dem Weg zum Börsengang schon mehrfach den Ausgabepreis der Aktie erhöht hatte. Erst Anfang der Woche wurde die Spanne von 44 bis 50 Dollar auf 56 bis 60 Dollar angehoben. Letztlich wurden 68 Dollar verlangt.
Airbnb hatte schon länger einen Börsengang für 2020 in Aussicht gestellt, wegen der Coronakrise war jedoch unklar, ob es dazu kommen würde. In der Pandemie brach das Geschäft des Appartment-Vermittlers zunächst ein. Zuletzt >>> weiterlesen Spiegel