
Das Recht auf ein Girokonto für jedermann

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Das Recht auf ein Girokonto für jedermann
EU-Kommission will Recht auf Girokonto für jedermann
Die Europäische Kommission will dafür sorgen, dass jeder EU-Bürger ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto hat. Nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» vom 05.03.2013 will EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier bis Juni 2013 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Geplant sei, die Banken zu verpflichten, allen Bürgern ein möglichst gebührenfreies, zumindest aber erschwingliches Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.
Barnier: Profitieren von Europäischem Binnenmarkt nur mit Konto möglich
Obwohl ein Girokonto heute kaum verzichtbar und beispielsweise Voraussetzung für einen Wohnungsmiet- oder Telefonvertrag ist, haben laut «SZ» aktuell 30 Millionen volljährige EU-Bürger kein Girokonto. Barnier begründe das geplante Recht auf ein Girokonto damit, dass alle EU-Bürger von dem Europäischen Binnenmarkt profitieren können müssten, so die Zeitung weiter. Vorgesehen sei ein Konto für jedermann, das «grundsätzlich nötige Buchungen» ermögliche, solange das Konto im Plus bleibe. Gebühren dürften Banken nur in Ausnahmefällen und nur in «erschwinglicher» Höhe verlangen.
Die Europäische Kommission will dafür sorgen, dass jeder EU-Bürger ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto hat. Nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» vom 05.03.2013 will EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier bis Juni 2013 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Geplant sei, die Banken zu verpflichten, allen Bürgern ein möglichst gebührenfreies, zumindest aber erschwingliches Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten.
Barnier: Profitieren von Europäischem Binnenmarkt nur mit Konto möglich
Obwohl ein Girokonto heute kaum verzichtbar und beispielsweise Voraussetzung für einen Wohnungsmiet- oder Telefonvertrag ist, haben laut «SZ» aktuell 30 Millionen volljährige EU-Bürger kein Girokonto. Barnier begründe das geplante Recht auf ein Girokonto damit, dass alle EU-Bürger von dem Europäischen Binnenmarkt profitieren können müssten, so die Zeitung weiter. Vorgesehen sei ein Konto für jedermann, das «grundsätzlich nötige Buchungen» ermögliche, solange das Konto im Plus bleibe. Gebühren dürften Banken nur in Ausnahmefällen und nur in «erschwinglicher» Höhe verlangen.
EU-Kommission: Recht aufs eigene Konto
Bargeld reicht nicht: Die EU-Kommission stellt einen Gesetzesvorschlag vor, der das Recht der EU-Bürger aufs eigene Konto festschreiben soll. Binnenmarktkommissar Michel Barnier und sein für Verbraucherschutz zuständiger Kollege Tonio Borg wollen die Pläne gemeinsam präsentieren.
Bedarf dafür gibt es laut Kommission: 2009 hätten 30 Millionen EU-Bürger über 18 Jahren kein Bankkonto gehabt.
Bargeld reicht nicht: Die EU-Kommission stellt einen Gesetzesvorschlag vor, der das Recht der EU-Bürger aufs eigene Konto festschreiben soll. Binnenmarktkommissar Michel Barnier und sein für Verbraucherschutz zuständiger Kollege Tonio Borg wollen die Pläne gemeinsam präsentieren.
Bedarf dafür gibt es laut Kommission: 2009 hätten 30 Millionen EU-Bürger über 18 Jahren kein Bankkonto gehabt.
Girokonto für alle: Bundesrat will Banken in die Pflicht nehmen
In Deutschland gibt es laut Schätzungen zwischen 600.000 und fast einer Million Bundesbürger, die über kein Girokonto verfügen. Das wollen die Länder ändern. Der Bundesrat hat daher am 10.07.2013 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 127/14363) vorgelegt, der die Banken verpflichtet, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Dies hat die Bundestagspressestelle am 19.08.2013 mitgeteilt.
Bundesrat: Girokonto von essentieller Bedeutung
Der Bundesrat betont, dass heutzutage ein Girokonto «Voraussetzung für eine angemessene Teilnahme am Wirtschafts- und Geschäftsleben und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken» sei. Die Möglichkeit, seinen Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln, sei im 21. Jahrhundert für nahezu jedermann von «essentieller Bedeutung». Gleichwohl sei einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zu einem Girokonto versagt, kritisiert die Länderkammer. Auf dem Weg freiwilliger Selbstverpflichtungen der Kreditwirtschaft habe dieses Problem nicht gelöst werden können.
Angemessene Kontoführungsgebühr nicht zu beanstanden
Abhilfe schaffen soll nach dem Willen der Länderkammer die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im EU-Gebiet aufhaltenden Verbrauchern ein Guthabenkonto einzurichten, das allerdings nicht kostenlos sein müsse. Allerdings dürfe die Gebühr auch nicht unangemessen hoch sein. Eine Ausnahme von diesem Zwang soll es nur geben, wenn die Führung eines Guthabenkontos für eine Bank unzumutbar sei – etwa wenn ein Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn ein Konto mehr als sechs Monate kein Guthaben aufweist. Allein die Vermögensverhältnisse, die Finanzlage oder die Art der Einkünfte des Kontonutzers dürften eine Unzumutbarkeit aber nicht begründen.
Bundesrat will das «durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma» nehmen
Über diese Guthabenkonten könnten dann laut Entwurf nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene Guthaben nicht übersteigen. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass in einzelnen Ländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen die Sparkassen bereits gesetzlich zur Einrichtung von Guthabenkonten gezwungen seien. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen müssten jedoch alle Banken einer solchen Verpflichtung unterworfen werden. Der Bundesrat hofft, dass mit Hilfe eines gesetzlichen Anspruchs auf Guthabenkonten den Betroffenen «das durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma genommen wird». Zudem sollen Belastungen vor allem von sozial schwachen Familien vermindert werden.
Bundesregierung lehnt Vorstoß mit Verweis auf EU-Richtlinie ab
Auch aus Sicht der Regierung sind Bürger ohne ein Konto stärker als früher vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Trotzdem lehnt die Regierung den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu verabschieden. Nach einem von der Kommission inzwischen unterbreiteten Richtlinienvorschlag soll künftig jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein Guthabenkonto mit bestimmten grundlegenden Funktionen haben. Die EU-Staaten müssen nach diesem Modell sicherstellen, dass mindestens ein Kreditinstitut auf ihrem Gebiet ein solches Konto zu angemessenen Gebühren anbietet. Nach Auffassung der Regierung ist es nicht zielführend, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die nach Abschluss der Verhandlungen über die EU-Richtlinie gegebenenfalls tiefgreifend geändert werden müsste. Der Bundesrat bezeichnet es hingegen als unvertretbar, eine Einigung auf EU-Ebene abzuwarten, da in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucher ungelöst blieben
In Deutschland gibt es laut Schätzungen zwischen 600.000 und fast einer Million Bundesbürger, die über kein Girokonto verfügen. Das wollen die Länder ändern. Der Bundesrat hat daher am 10.07.2013 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 127/14363) vorgelegt, der die Banken verpflichtet, allen Bürgern die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Dies hat die Bundestagspressestelle am 19.08.2013 mitgeteilt.
Bundesrat: Girokonto von essentieller Bedeutung
Der Bundesrat betont, dass heutzutage ein Girokonto «Voraussetzung für eine angemessene Teilnahme am Wirtschafts- und Geschäftsleben und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken» sei. Die Möglichkeit, seinen Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln, sei im 21. Jahrhundert für nahezu jedermann von «essentieller Bedeutung». Gleichwohl sei einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zu einem Girokonto versagt, kritisiert die Länderkammer. Auf dem Weg freiwilliger Selbstverpflichtungen der Kreditwirtschaft habe dieses Problem nicht gelöst werden können.
Angemessene Kontoführungsgebühr nicht zu beanstanden
Abhilfe schaffen soll nach dem Willen der Länderkammer die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im EU-Gebiet aufhaltenden Verbrauchern ein Guthabenkonto einzurichten, das allerdings nicht kostenlos sein müsse. Allerdings dürfe die Gebühr auch nicht unangemessen hoch sein. Eine Ausnahme von diesem Zwang soll es nur geben, wenn die Führung eines Guthabenkontos für eine Bank unzumutbar sei – etwa wenn ein Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn ein Konto mehr als sechs Monate kein Guthaben aufweist. Allein die Vermögensverhältnisse, die Finanzlage oder die Art der Einkünfte des Kontonutzers dürften eine Unzumutbarkeit aber nicht begründen.
Bundesrat will das «durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma» nehmen
Über diese Guthabenkonten könnten dann laut Entwurf nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene Guthaben nicht übersteigen. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass in einzelnen Ländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen die Sparkassen bereits gesetzlich zur Einrichtung von Guthabenkonten gezwungen seien. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen müssten jedoch alle Banken einer solchen Verpflichtung unterworfen werden. Der Bundesrat hofft, dass mit Hilfe eines gesetzlichen Anspruchs auf Guthabenkonten den Betroffenen «das durch die Kontolosigkeit entstandene Stigma genommen wird». Zudem sollen Belastungen vor allem von sozial schwachen Familien vermindert werden.
Bundesregierung lehnt Vorstoß mit Verweis auf EU-Richtlinie ab
Auch aus Sicht der Regierung sind Bürger ohne ein Konto stärker als früher vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Trotzdem lehnt die Regierung den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu verabschieden. Nach einem von der Kommission inzwischen unterbreiteten Richtlinienvorschlag soll künftig jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein Guthabenkonto mit bestimmten grundlegenden Funktionen haben. Die EU-Staaten müssen nach diesem Modell sicherstellen, dass mindestens ein Kreditinstitut auf ihrem Gebiet ein solches Konto zu angemessenen Gebühren anbietet. Nach Auffassung der Regierung ist es nicht zielführend, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die nach Abschluss der Verhandlungen über die EU-Richtlinie gegebenenfalls tiefgreifend geändert werden müsste. Der Bundesrat bezeichnet es hingegen als unvertretbar, eine Einigung auf EU-Ebene abzuwarten, da in der Zwischenzeit die Probleme der Verbraucher ungelöst blieben
Girokonto für jeden
Banken werden vom Bundesrat aufgefordert, jedem Deutschen den Zugang zu einem Girokonto zu gewährleisten. Der Bundesrat gibt an, es hätten über 1 Millionen Deutsche kein eigenes Girokonto und nehmen dadurch nicht am finanziellen Leben in Deutschland teil. Der neue Gesetzentwurf vom Bundestag vom 26.08.2013 soll Besserung bringen.
Volker Hamda - Finanzexperte, fasst des Gesetzentwurf zusammen:
"Das Girokonto soll auf Guthabenbasis erhältlich sein und so in jedem Fall Überweisungen und auch Bareinzahlungen ermöglichen, wenn das Konto gedeckt ist. Zusätzlich zum Konto soll es eine EC Karte geben, aber es soll keine zusätzliche Kreditkarte geben. Dispokredite soll es laut dem Gesetzesentwurf nicht geben."
Die Bundesregierung beruft sich auf die Brüssler Kommission die angibt, hierzu neue Richtlinien für die EU zu erarbeiten. Der deutsche Bankenverband äußert sich wie folgt zur Thematik:
"Bereits 1995 einigte sich die Deutsche Kreditwirtschaft ohne Verpflichtung darauf, dass jeder Deutsche die Möglichkeit hat ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen - um nicht ausgeschlossen zu werden vom Wirtschaftsleben. Laut Bundesrat allerdings, findet diese freiwillige Anwendung allerdings kaum Verwendung und habe das Problem in der Vergangenheit.
Im aktuellen Gesetzentwurf steht, dass die Sparkassen in NRW zum Beispiel schon gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Guthabenkonto einzurichten. In anderen Bundesländern gibt es diese Verpflichtung noch nicht, was im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden müsste.
Der Entwurf der Europäischen Kommission, soll jeden EU Staat dazu verpflichten dass mindestens ein Bankhaus ein auf Guthaben basierendes Konto zur Verfügung gestellt wird. Das jeweilige Land soll hierfür die Gewährleistung übernehmen. Der Bundesrat allerdings drängt auf eine eigene Lösung, da eine Einigung in der EU noch nicht in Sicht wäre. Die Problematik wäre dringend und eine schnelle Lösung unumgänglich.
Bis es eine gesetzliche Lösung gibt, müssen die Bürger sich auf die vorhandenen Angebote fokussieren und eventuell einfach auf günstige Direktbanken zurückgreifen.
* Kai-Uwe Strahlman - Online Finanzen UG
Volker Hamda - Finanzexperte, fasst des Gesetzentwurf zusammen:
"Das Girokonto soll auf Guthabenbasis erhältlich sein und so in jedem Fall Überweisungen und auch Bareinzahlungen ermöglichen, wenn das Konto gedeckt ist. Zusätzlich zum Konto soll es eine EC Karte geben, aber es soll keine zusätzliche Kreditkarte geben. Dispokredite soll es laut dem Gesetzesentwurf nicht geben."
Die Bundesregierung beruft sich auf die Brüssler Kommission die angibt, hierzu neue Richtlinien für die EU zu erarbeiten. Der deutsche Bankenverband äußert sich wie folgt zur Thematik:
"Bereits 1995 einigte sich die Deutsche Kreditwirtschaft ohne Verpflichtung darauf, dass jeder Deutsche die Möglichkeit hat ein Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen - um nicht ausgeschlossen zu werden vom Wirtschaftsleben. Laut Bundesrat allerdings, findet diese freiwillige Anwendung allerdings kaum Verwendung und habe das Problem in der Vergangenheit.
Im aktuellen Gesetzentwurf steht, dass die Sparkassen in NRW zum Beispiel schon gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Guthabenkonto einzurichten. In anderen Bundesländern gibt es diese Verpflichtung noch nicht, was im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden müsste.
Der Entwurf der Europäischen Kommission, soll jeden EU Staat dazu verpflichten dass mindestens ein Bankhaus ein auf Guthaben basierendes Konto zur Verfügung gestellt wird. Das jeweilige Land soll hierfür die Gewährleistung übernehmen. Der Bundesrat allerdings drängt auf eine eigene Lösung, da eine Einigung in der EU noch nicht in Sicht wäre. Die Problematik wäre dringend und eine schnelle Lösung unumgänglich.
Bis es eine gesetzliche Lösung gibt, müssen die Bürger sich auf die vorhandenen Angebote fokussieren und eventuell einfach auf günstige Direktbanken zurückgreifen.
* Kai-Uwe Strahlman - Online Finanzen UG
Recht auf ein Konto? Der neueste EU-Irrsinn!
Die Menschenfreunde aus dem Europaparlament haben gesiegt: Banken müssen jedem Europäer ein Konto geben – auch Überschuldeten, Obdachlosen und mutmaßlichen Betrügern. Wer das wohl wieder bezahlen darf?
Was tut ein typischer Eurokrat eigentlich den ganzen Tag? Brütet er in seinem Abgeordnetenbüro darüber, wieviel Wasser maximal durch einen Duschkopf fließen darf? Oder heckt er in der Kantine den zulässigen Krümmungsgrad der klassischen Salatgurke aus? Gut möglich.
Doch vergangenen Donnerstag hatten unsere EU-Politiker für so etwas keine Zeit, es gab endlich wieder etwas Neues zu verkünden: Ab 2016 haben alle Bürger in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto – darauf einigten sich die Vertreter von Europaparlament und EU-Kommission.
"Ausschluss vom wirtschaftlichen Leben"
Die Absicht klingt nobel. 58 Millionen Europäer haben kein Konto. Gut 25 Millionen davon hätten aber gern eins. Bekommen es von der Bank jedoch nicht, weil sie finanzielle Schwierigkeiten oder keine feste Adresse haben. Das soll sich jetzt ändern – nein, natürlich nicht Obdachlosigkeit und Überschuldung. Sondern die angeblich "unhaltbare Situation" ohne ein Konto: "Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Menschen vom wirtschaftlichen Leben", triumphiert die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD).
Dieses Konto soll nun jeder kostengünstig und ohne große Zugangshürden bekommen. Wer es eröffnet, braucht nur noch einen "Identitätsnachweis" – eine feste Adresse ist nicht mehr nötig. Und schon können auch die einstmals Ausgeschlossenen endlich zeitgemäß shoppen gehen (gern auch online).
Jürgen Klute, Europaabgeordneter der Linken: "Moderne Zahlungsdienste sind für die Konsumenten und den Einzelhandel heutzutage unverzichtbar."
Mindestens so "unverzichtbar", wäre es natürlich auch, dass der neue Bankkunde überhaupt genug Geld fürs Einkaufen hat. Doch genau da wird´s schwierig: Viele der bisher kontolosen Bürger sind bereits überschuldet – soll ihr persönliches Haushaltsdefizit etwa weiter steigen? Außerdem warten oft die alten Gläubiger noch auf ihr Geld und könnten das brandneue Basiskonto pfänden lassen. Die Kosten hierfür trägt die Bank – und holt sie sich über höhere Gebühren von ihren klassischen Kunden zurück.
Völlig unbeachtet bleiben weitere Befürchtungen der Banken gegen das neue Pflicht-Konto. Was passiert, wenn der neue Kunde seine Kontogebühren nicht bezahlt? Und was, wenn er das Konto gar für illegale Zwecke nutzt (Geldwäsche, Bestellbetrug)? Darf man ihm dann die Bankverbindung kündigen? Die Europa-Parlamentarier reagieren ausweichend: Beim "Verdacht auf kriminelles Handeln" dürfe die Bank ein Konto verweigern.
Die schlimmste Form der Diskriminierung
Doch was heißt das in der Praxis? Wie soll ein Bankmitarbeiter erkennen, ob sein vielleicht einfach nur etwas problematischer Neukunde womöglich "kriminelle Handlungen" plant? Wäre das nicht eine wirklich unerträgliche Diskriminierung? Und wie würden unsere Europa-Parlamentarier von SPD und Linke wohl darauf reagieren?
Jürgen Klute (Linke) wischt all diese Bedenken vom Tisch. Die Neuregelung helfe einer ganz anderen Klientel: "Ein Student, der nach Italien zieht, darf nicht lange um sein Konto kämpfen müssen. Das hat in der EU von heute nichts zu suchen." Aber geht es hier wirklich nur um umzugswillige Studenten?
Ganz verschämt räumt die links-alternative "taz" ein, dass "die meisten Menschen ohne Konto in Bulgarien und Rumänien" leben. Ach so. Warum sagen unsere Ober-Europäer das denn nicht gleich? Wenn es darum geht, den noch relativ neuen EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien zu helfen, ist uns doch nichts zu teuer. Oder?
* focus.de
Die Menschenfreunde aus dem Europaparlament haben gesiegt: Banken müssen jedem Europäer ein Konto geben – auch Überschuldeten, Obdachlosen und mutmaßlichen Betrügern. Wer das wohl wieder bezahlen darf?
Was tut ein typischer Eurokrat eigentlich den ganzen Tag? Brütet er in seinem Abgeordnetenbüro darüber, wieviel Wasser maximal durch einen Duschkopf fließen darf? Oder heckt er in der Kantine den zulässigen Krümmungsgrad der klassischen Salatgurke aus? Gut möglich.
Doch vergangenen Donnerstag hatten unsere EU-Politiker für so etwas keine Zeit, es gab endlich wieder etwas Neues zu verkünden: Ab 2016 haben alle Bürger in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto – darauf einigten sich die Vertreter von Europaparlament und EU-Kommission.
"Ausschluss vom wirtschaftlichen Leben"
Die Absicht klingt nobel. 58 Millionen Europäer haben kein Konto. Gut 25 Millionen davon hätten aber gern eins. Bekommen es von der Bank jedoch nicht, weil sie finanzielle Schwierigkeiten oder keine feste Adresse haben. Das soll sich jetzt ändern – nein, natürlich nicht Obdachlosigkeit und Überschuldung. Sondern die angeblich "unhaltbare Situation" ohne ein Konto: "Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Menschen vom wirtschaftlichen Leben", triumphiert die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD).
Dieses Konto soll nun jeder kostengünstig und ohne große Zugangshürden bekommen. Wer es eröffnet, braucht nur noch einen "Identitätsnachweis" – eine feste Adresse ist nicht mehr nötig. Und schon können auch die einstmals Ausgeschlossenen endlich zeitgemäß shoppen gehen (gern auch online).
Jürgen Klute, Europaabgeordneter der Linken: "Moderne Zahlungsdienste sind für die Konsumenten und den Einzelhandel heutzutage unverzichtbar."
Mindestens so "unverzichtbar", wäre es natürlich auch, dass der neue Bankkunde überhaupt genug Geld fürs Einkaufen hat. Doch genau da wird´s schwierig: Viele der bisher kontolosen Bürger sind bereits überschuldet – soll ihr persönliches Haushaltsdefizit etwa weiter steigen? Außerdem warten oft die alten Gläubiger noch auf ihr Geld und könnten das brandneue Basiskonto pfänden lassen. Die Kosten hierfür trägt die Bank – und holt sie sich über höhere Gebühren von ihren klassischen Kunden zurück.
Völlig unbeachtet bleiben weitere Befürchtungen der Banken gegen das neue Pflicht-Konto. Was passiert, wenn der neue Kunde seine Kontogebühren nicht bezahlt? Und was, wenn er das Konto gar für illegale Zwecke nutzt (Geldwäsche, Bestellbetrug)? Darf man ihm dann die Bankverbindung kündigen? Die Europa-Parlamentarier reagieren ausweichend: Beim "Verdacht auf kriminelles Handeln" dürfe die Bank ein Konto verweigern.
Die schlimmste Form der Diskriminierung
Doch was heißt das in der Praxis? Wie soll ein Bankmitarbeiter erkennen, ob sein vielleicht einfach nur etwas problematischer Neukunde womöglich "kriminelle Handlungen" plant? Wäre das nicht eine wirklich unerträgliche Diskriminierung? Und wie würden unsere Europa-Parlamentarier von SPD und Linke wohl darauf reagieren?
Jürgen Klute (Linke) wischt all diese Bedenken vom Tisch. Die Neuregelung helfe einer ganz anderen Klientel: "Ein Student, der nach Italien zieht, darf nicht lange um sein Konto kämpfen müssen. Das hat in der EU von heute nichts zu suchen." Aber geht es hier wirklich nur um umzugswillige Studenten?
Ganz verschämt räumt die links-alternative "taz" ein, dass "die meisten Menschen ohne Konto in Bulgarien und Rumänien" leben. Ach so. Warum sagen unsere Ober-Europäer das denn nicht gleich? Wenn es darum geht, den noch relativ neuen EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien zu helfen, ist uns doch nichts zu teuer. Oder?
* focus.de
Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen künftig alle Bürger in der Europäischen Union einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto haben. Entsprechende Regelungen wurden jetzt von den EU-Abgeordneten beschlossen und müssen noch von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Diese haben dann 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen, wie die Parlamentspressestelle am 15.04.2014 mitteilte.
«Basis-Girokonto für alle» als Garant für Teilnahme an moderner Gesellschaft
Binnenmarktkommissar Michel Barnier betonte, dass mit der Annahme des Gesetzes allen Bürgern die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich sei. Die beschlossenen Regelungen sehen vor, dass jede Person, die legal in der EU ansässig ist, künftig ein Konto eröffnen darf – auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Die Mitgliedsstaaten dürfen aber vorschreiben, dass Verbraucher, die in ihrem Hoheitsgebiet ein solches Konto eröffnen möchten, ihr echtes Interesse daran nachweisen müssen. Das «Basis-Girokonto» solle es Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen, so Barnier.
EU-weit standardisierte und transparente Informationen
Basis-Girokonten sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auch bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten. Verbraucher sollen außerdem transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit verschiedene Angebote leichter verglichen werden können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. Dazu soll es in jedem Mitgliedsstaat mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken müssten ihre Kunden auch darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten, heißt es in der EU-Mitteilung weiter.
«Basis-Girokonto für alle» als Garant für Teilnahme an moderner Gesellschaft
Binnenmarktkommissar Michel Barnier betonte, dass mit der Annahme des Gesetzes allen Bürgern die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich sei. Die beschlossenen Regelungen sehen vor, dass jede Person, die legal in der EU ansässig ist, künftig ein Konto eröffnen darf – auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Die Mitgliedsstaaten dürfen aber vorschreiben, dass Verbraucher, die in ihrem Hoheitsgebiet ein solches Konto eröffnen möchten, ihr echtes Interesse daran nachweisen müssen. Das «Basis-Girokonto» solle es Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen, so Barnier.
EU-weit standardisierte und transparente Informationen
Basis-Girokonten sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auch bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten. Verbraucher sollen außerdem transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit verschiedene Angebote leichter verglichen werden können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. Dazu soll es in jedem Mitgliedsstaat mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken müssten ihre Kunden auch darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten, heißt es in der EU-Mitteilung weiter.
Europa: Ein Fünftel sind Barzahler ohne Konto
Das Technologieunternehmen Mastercard informierte uns über seine Studie über finanzielle Inklusion in Europa. Die Studie zeigt unter anderem, dass von 742 Millione Europäern rund ein Fünftel, nämlich 138 Millionen Europäer, kein Bankkonto und keine elektronischen Zahlungsmethoden nutzen und damit finanziell von der Gesellschaft abgeschnitten sind.
Pressemitteilung Mastercard: Finanzielle Inklusion in Europa:
Finanziell Ausgeschlossene in Europa:
33 Prozent sind berufstätig, 35 Prozent zwischen 18 und 34 Jahre alt
Millionen von Europäern haben keinen Zugang zum globalen Finanzsystem – der Weg zur Inklusion ist digital.
Frankfurt am Main, 12. Dezember 2016 – Mastercard hat die Ergebnisse einer Studie über finanziell ausgeschlossene Menschen in Europa vorgestellt. 138 Millionen[1] Europäer sind finanziell abgeschnitten von der Gesellschaft – ohne Bankkonto oder elektronische Zahlungsmethoden. Der Report zeigt, dass ein Drittel (33 %) voll berufstätig und 35 Prozent zwischen 18 und 34 Jahre alt sind.
Die Untersuchung von Mastercard zeigt, dass 87 Prozent der finanziell Ausgeschlossenen schon ihr ganzes Leben lang im gleichen Land leben. Zudem bezahlen 38 Prozent der Befragten ihre Miete in bar und 88 Prozent alle ihre sonstigen Ausgaben.
Menschen, die sich nur auf Bargeld verlassen müssen, sind häufig Opfer von Zahlungsstreitigkeiten, denn dann fehlt die Möglichkeit, Überweisungen elektronisch nachzuverfolgen oder getätigte Zahlungen im Nachhinein zu belegen. Zudem sind keine Vorauszahlungen oder terminierte Zahlungsaufträge möglich. Oft greift dieser Teil der Bevölkerung aus Mangel an Bargeld auf ungeeignete alternative Zahlungsmethoden zurück, welche sie in die Schuldenfalle treiben können.
Zugang zu Technologie reicht noch nicht aus
Der Report von Mastercard zeigt auch, dass sich der Zugang zu Technologie stark verbessert hat. Hatten 2013 noch lediglich 29 Prozent Zugang zu Endgeräten wie Smartphones, sind es 2016 bereits 49 Prozent. Trotz dieses Anstiegs hat jedoch weiterhin ein Viertel (27 %) keinen Zugang zu finanziellen Produkten oder Services, was darauf schließen lässt, dass nicht zwingend ein direkter Zusammenhang zwischen dem Zugang zu Technologie und der Nutzung von finanziellen Produkten oder Services besteht.
Ann Cairns, President International bei Mastercard, kommentiert: “Viele glauben, Exklusion sei ein Problem von Entwicklungsmärkten. Der Report zeigt jedoch klar, dass dieser Missstand genauso in den vermeintlich entwickelten Märkten Europas und auf der ganzen Welt besteht. Exklusion hat einen schwerwiegenden Einfluss auf die Lebensqualität einer Person, indem sie den Betroffenen einfache Leistungen wie höherer Schutz, Komfort oder den Zugang zum weltweiten Finanzsystem verwehrt. Dass die Technologie den Menschen, die mehr Inklusion benötigen, bereits zur Verfügung steht, zeigt, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das anhand von Partnerschaften, Ausbildung und Innovation gelöst werden kann.“
Fehlendes Wissen als Hauptgrund für Exklusion
Die Analyse lässt darauf schliessen, dass vor allem ein Mangel an Wissen oder ein generelles Misstrauen gegenüber dem Bankensektor für fehlende Bankverbindungen verantwortlich sind. Ein Fünftel (20 %) will kein Bankkonto und weitere 10 Prozent sagen, dass sie ihr Geld den Banken nicht anvertrauen möchten. Digitale Prepaid-Lösungen und elektronische Zahlungsmöglichkeiten, in Zusammenhang mit Innovation und Ausbildung, können helfen, diese sozialen Unterschiede zu überbrücken.
Ann Cairns ergänzt: “Betrachtet man, wie stark der Zugang zu Technologie zugenommen hat, ist es offensichtlich, dass der Weg zur finanziellen Inklusion digital sein muss. Wenn wir diesen schnellen Anstieg nutzen, können wir neue Lösungen entwickeln, die sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zum Finanzsystem erhalten. Auf diese Weise verbessern wir das Leben von Millionen von Menschen und leisten einen Beitrag zu einer faireren Gesellschaft mit mehr Gleichstellung.“
Der gesamte Report kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Mastercard Financial Inclusion Survey.
Ein Video zu den Ergebnissen der Studie finden Sie hier.
Über die Studie
Mastercard führte eine Face-to-Face-Befragung mit 635 Teilnehmern in sechs europäischen Märkten durch (UK, Polen, Italien, Russland, Frankreich und Spanien). Die Interviews wurden zwischen dem 18. Juli und 10. August 2016 durchgeführt. Die Standardabweichung der Studie beträgt +/- 3,0 Prozent auf dem Gesamtniveau und +/- 6,0 % auf Marktniveau. Die Untersuchung wurde durch das globale Forschungs- und Befragungsinstitut Ipsos durchgeführt.
Pressekontakt:
Juliane Wolff
Head of Communications
Germany and Switzerland, Mastercard
Tel: +49 172 1880720
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.)
follow us on twitter @MasterCardDE
----------------------------------------------------------------------------------------
Jan Böhler
WBCO Public Relations & Business Communications GmbH
Krögerstraße 2 I 60313 Frankfurt/Main I T +49 69 13388041 I F +49 69 13388033 I
(Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) I http://www.wbco.de
Pressemitteilung Mastercard: Finanzielle Inklusion in Europa:
Finanziell Ausgeschlossene in Europa:
33 Prozent sind berufstätig, 35 Prozent zwischen 18 und 34 Jahre alt
Millionen von Europäern haben keinen Zugang zum globalen Finanzsystem – der Weg zur Inklusion ist digital.
Frankfurt am Main, 12. Dezember 2016 – Mastercard hat die Ergebnisse einer Studie über finanziell ausgeschlossene Menschen in Europa vorgestellt. 138 Millionen[1] Europäer sind finanziell abgeschnitten von der Gesellschaft – ohne Bankkonto oder elektronische Zahlungsmethoden. Der Report zeigt, dass ein Drittel (33 %) voll berufstätig und 35 Prozent zwischen 18 und 34 Jahre alt sind.
Die Untersuchung von Mastercard zeigt, dass 87 Prozent der finanziell Ausgeschlossenen schon ihr ganzes Leben lang im gleichen Land leben. Zudem bezahlen 38 Prozent der Befragten ihre Miete in bar und 88 Prozent alle ihre sonstigen Ausgaben.
Menschen, die sich nur auf Bargeld verlassen müssen, sind häufig Opfer von Zahlungsstreitigkeiten, denn dann fehlt die Möglichkeit, Überweisungen elektronisch nachzuverfolgen oder getätigte Zahlungen im Nachhinein zu belegen. Zudem sind keine Vorauszahlungen oder terminierte Zahlungsaufträge möglich. Oft greift dieser Teil der Bevölkerung aus Mangel an Bargeld auf ungeeignete alternative Zahlungsmethoden zurück, welche sie in die Schuldenfalle treiben können.
Zugang zu Technologie reicht noch nicht aus
Der Report von Mastercard zeigt auch, dass sich der Zugang zu Technologie stark verbessert hat. Hatten 2013 noch lediglich 29 Prozent Zugang zu Endgeräten wie Smartphones, sind es 2016 bereits 49 Prozent. Trotz dieses Anstiegs hat jedoch weiterhin ein Viertel (27 %) keinen Zugang zu finanziellen Produkten oder Services, was darauf schließen lässt, dass nicht zwingend ein direkter Zusammenhang zwischen dem Zugang zu Technologie und der Nutzung von finanziellen Produkten oder Services besteht.
Ann Cairns, President International bei Mastercard, kommentiert: “Viele glauben, Exklusion sei ein Problem von Entwicklungsmärkten. Der Report zeigt jedoch klar, dass dieser Missstand genauso in den vermeintlich entwickelten Märkten Europas und auf der ganzen Welt besteht. Exklusion hat einen schwerwiegenden Einfluss auf die Lebensqualität einer Person, indem sie den Betroffenen einfache Leistungen wie höherer Schutz, Komfort oder den Zugang zum weltweiten Finanzsystem verwehrt. Dass die Technologie den Menschen, die mehr Inklusion benötigen, bereits zur Verfügung steht, zeigt, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das anhand von Partnerschaften, Ausbildung und Innovation gelöst werden kann.“
Fehlendes Wissen als Hauptgrund für Exklusion
Die Analyse lässt darauf schliessen, dass vor allem ein Mangel an Wissen oder ein generelles Misstrauen gegenüber dem Bankensektor für fehlende Bankverbindungen verantwortlich sind. Ein Fünftel (20 %) will kein Bankkonto und weitere 10 Prozent sagen, dass sie ihr Geld den Banken nicht anvertrauen möchten. Digitale Prepaid-Lösungen und elektronische Zahlungsmöglichkeiten, in Zusammenhang mit Innovation und Ausbildung, können helfen, diese sozialen Unterschiede zu überbrücken.
Ann Cairns ergänzt: “Betrachtet man, wie stark der Zugang zu Technologie zugenommen hat, ist es offensichtlich, dass der Weg zur finanziellen Inklusion digital sein muss. Wenn wir diesen schnellen Anstieg nutzen, können wir neue Lösungen entwickeln, die sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zum Finanzsystem erhalten. Auf diese Weise verbessern wir das Leben von Millionen von Menschen und leisten einen Beitrag zu einer faireren Gesellschaft mit mehr Gleichstellung.“
Der gesamte Report kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Mastercard Financial Inclusion Survey.
Ein Video zu den Ergebnissen der Studie finden Sie hier.
Über die Studie
Mastercard führte eine Face-to-Face-Befragung mit 635 Teilnehmern in sechs europäischen Märkten durch (UK, Polen, Italien, Russland, Frankreich und Spanien). Die Interviews wurden zwischen dem 18. Juli und 10. August 2016 durchgeführt. Die Standardabweichung der Studie beträgt +/- 3,0 Prozent auf dem Gesamtniveau und +/- 6,0 % auf Marktniveau. Die Untersuchung wurde durch das globale Forschungs- und Befragungsinstitut Ipsos durchgeführt.
Pressekontakt:
Juliane Wolff
Head of Communications
Germany and Switzerland, Mastercard
Tel: +49 172 1880720
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Jan Böhler
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Jedermann-Konto nicht ganz billig
Viele Menschen, die in Deutschland leben, wurden früher von Banken abgewiesen. Weil die Voraussetzungen, um am modernen Leben unserer Gesellschaft teilnehmen zu können, fehlten. Dies war für die Europäische Union nicht weiter tragbar. Sie forderte für alle Menschen, die sich legal in einem EU-Land aufhalten, das Recht zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen.
So hat ab den 19. Juni 2016 jeder EU-Bürger das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Somit sind alle europäischen Banken verpflichtet, einen Basiskonto-Vertrag anzubieten.
Basiskonto, auch Jedermann-Konto genannt, ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Doch auch für eine Basiskonto das auch Obdachlose und sozial Schwache nutzen, müssen Bankkunden bei einigen Instituten Gebühren bezahlen. Verbraucherschützerin Carmen Friedrich vom Netzwerk Marktwächter Finanzen bilanziert, dass das Basiskonto in der Regel nicht das günstigste Kontomodell ist.
Bei der viert größtenSparkasse, der Frankfurter Sparkasse, haben in den letzten 6 Monaten etwa 500 Menschen ein Basiskonto eröffnet. Dass Basiskonten oft teurer sind als andere Kontomodelle, ist für die Branche wegen des höheren Aufwandes angemessen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte:
Die Eröffnung solcher Konten sei für einige Institute aufwendiger. So merkt die Postbank an.
Jedoch mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im September fünf Banken und eine Sparkasse wegen ihrer Preisgestaltung beim Basiskonto ab.
Verbraucherschützerin Friedrich erklärt:
Quelle: Berliner Morgenpost
So hat ab den 19. Juni 2016 jeder EU-Bürger das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Somit sind alle europäischen Banken verpflichtet, einen Basiskonto-Vertrag anzubieten.
Basiskonto, auch Jedermann-Konto genannt, ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Doch auch für eine Basiskonto das auch Obdachlose und sozial Schwache nutzen, müssen Bankkunden bei einigen Instituten Gebühren bezahlen. Verbraucherschützerin Carmen Friedrich vom Netzwerk Marktwächter Finanzen bilanziert, dass das Basiskonto in der Regel nicht das günstigste Kontomodell ist.
Zitat
"Da sich das Angebot vor allem an sozial Schwächere richtet, muss man sich schon fragen, ob Gebühren von zehn Euro oder mehr angemessen sind."
Bei der viert größtenSparkasse, der Frankfurter Sparkasse, haben in den letzten 6 Monaten etwa 500 Menschen ein Basiskonto eröffnet. Dass Basiskonten oft teurer sind als andere Kontomodelle, ist für die Branche wegen des höheren Aufwandes angemessen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte:
Zitat
"Ansonsten bestünde unter anderem die Gefahr, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten, die nicht kostendeckend wären, durch Preiserhöhungen bei anderen Kontoinhabern quersubventioniert werden müssten"
Die Eröffnung solcher Konten sei für einige Institute aufwendiger. So merkt die Postbank an.
Zitat
"Die Postbank ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen das für das Giro-Basiskonto vorgesehene Entgelt von monatlich 5,90 Euro gegenüber 3,90 Euro für das Postbank Giro plus rechtfertigen."
Jedoch mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im September fünf Banken und eine Sparkasse wegen ihrer Preisgestaltung beim Basiskonto ab.
Verbraucherschützerin Friedrich erklärt:
Zitat
"Auf den Webseiten der Kreditinstitute finden sich in vielen Fällen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Grundinformationen zum Basiskonto, so dass die genauen Kosten für den Verbraucher nicht transparent sind."
Quelle: Berliner Morgenpost
Kreditkarten und Überweisungen: Gebühren wieder raufgesetzt
Das war ein teurer Jahreswechsel. Immer mehr Banken greifen ihren Kunden in die Tasche. Die Gebühren wurden rauf gesetzt und für bislang kostenlose Leistungen wird Geld verlangt. Auch für die Kontoführung setzen einige Banken die monatlichen Kosten rauf. Sowie auch für die Standard Kreditkarte gehen die Kosten in einigen Banken nach oben. Wer die Gebühren nicht zahlen will, dem bleibt häufig nur der Wechsel zu einem günstigeren Geldhaus. Verbraucher sollten sich genau informieren, denn bei einigen vermeintlich Kostenlos-Konten werden doch Gebühren fällig.
Quelle: bild.de
Quelle: bild.de
Gebühren fürs Abheben von eigenen Kunden
Sparkassen und Volksbanken verlangen vermehrt Gebühren von ihren eigenen Kunden bei Abhebungen von Geldautomaten – selbst wenn der Automat zum Sparkassen- oder Volksbanknetz gehört. Dies hat eine Recherche des Journalisten Horst Biallo und der Badischen Zeitung ergeben.
Die Geldinstitute verteidigen sich jedoch. Sie sagen, dass Gebühren nur bei einzelnen Kontomodellen anfallen. Der Kunde habe eine Alternative.
Banken verteidigen Gebühren
Wer bei der genossenschaftlichen VR-Bank Schopfheim-Maulburg ein "VR-Individualkonto" hat, muss beispielsweise nach fünf Freiabhebungen im Monat 60 Cent je Gang zum VR-Geldautomaten bezahlen. Nach Ansicht der Bank sei dies alles andere als ein Skandal, da die Grundgebühr für das VR-Individualkonto deutlich niedriger sei als bei anderen Kontomodellen. Der VR-Individualkunde zahlt laut Preisliste drei Euro monatlich, wer dagegen ein VR-Komplettkonto hat, sieben Euro. Dort seien alle Auszahlungen kostenlos. Wer nur wenige Male den Geldautomaten nutze, fahre mit dem VR-Individualkonto so günstiger, sagt die Bank. Das Kontomodell mit den Abhebungsgebühren gebe es schon länger.
Auch die Volksbank Lahr erhebt bei einem ihrer Kontenmodelle Gebühren für Abhebungen am eigenen Automaten und im Volksbanknetz. Nach zwei Auszahlungen im Monat werden 40 Cent fällig. Die Bank will, wie im Januar angekündigt, im Laufe des Jahres neue Kontenmodelle vorstellen. Bei der Sparkasse Hanauerland (Kehl/Ortenau) müssen beim "Giro Classic" nach fünf kostenlosen Abhebungen im Monat bei jedem weiteren Geldholen 40 Cent bezahlt werden. Das Institut war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Verbraucherschützer warnen
Bankinsider erwidern, dass das kostenlose Girokonto stets ein Zuschussgeschäft gewesen sei. Jetzt, da die Ertragslage wegen der rückläufigen Zinsüberschüsse schlechter werde, würden die Konten mit einem "realen" Preis versehen. Horst Biallo hat bei seiner Recherche auch gefragt, ob betroffene Sparkassen die Gebühr anzeigen. Dies ist seit einigen Jahren bei Geldabhebungen mit der EC-Karte bei fremden Kreditinstituten Pflicht. Er bekam keine Antwort.
Quelle: badische-zeitung.de
Die Geldinstitute verteidigen sich jedoch. Sie sagen, dass Gebühren nur bei einzelnen Kontomodellen anfallen. Der Kunde habe eine Alternative.
Banken verteidigen Gebühren
Wer bei der genossenschaftlichen VR-Bank Schopfheim-Maulburg ein "VR-Individualkonto" hat, muss beispielsweise nach fünf Freiabhebungen im Monat 60 Cent je Gang zum VR-Geldautomaten bezahlen. Nach Ansicht der Bank sei dies alles andere als ein Skandal, da die Grundgebühr für das VR-Individualkonto deutlich niedriger sei als bei anderen Kontomodellen. Der VR-Individualkunde zahlt laut Preisliste drei Euro monatlich, wer dagegen ein VR-Komplettkonto hat, sieben Euro. Dort seien alle Auszahlungen kostenlos. Wer nur wenige Male den Geldautomaten nutze, fahre mit dem VR-Individualkonto so günstiger, sagt die Bank. Das Kontomodell mit den Abhebungsgebühren gebe es schon länger.
Auch die Volksbank Lahr erhebt bei einem ihrer Kontenmodelle Gebühren für Abhebungen am eigenen Automaten und im Volksbanknetz. Nach zwei Auszahlungen im Monat werden 40 Cent fällig. Die Bank will, wie im Januar angekündigt, im Laufe des Jahres neue Kontenmodelle vorstellen. Bei der Sparkasse Hanauerland (Kehl/Ortenau) müssen beim "Giro Classic" nach fünf kostenlosen Abhebungen im Monat bei jedem weiteren Geldholen 40 Cent bezahlt werden. Das Institut war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Verbraucherschützer warnen
Bankinsider erwidern, dass das kostenlose Girokonto stets ein Zuschussgeschäft gewesen sei. Jetzt, da die Ertragslage wegen der rückläufigen Zinsüberschüsse schlechter werde, würden die Konten mit einem "realen" Preis versehen. Horst Biallo hat bei seiner Recherche auch gefragt, ob betroffene Sparkassen die Gebühr anzeigen. Dies ist seit einigen Jahren bei Geldabhebungen mit der EC-Karte bei fremden Kreditinstituten Pflicht. Er bekam keine Antwort.
Quelle: badische-zeitung.de
Nicht alle Gebühren müssen bezahlt werden
Die Nullzinsphase und Strafzinsen machen den Banken zu schaffen. Deswegen werden sie immer frecher, wenn es darum geht, Serviceleistungen in Rechnung zu stellen. Jedoch nicht alle gebühren sind zulässig.
Ein- und Auszahlung vom oder auf das eigene Konto am Bankschalter
Für Barabhebungen oder Bareinzahlungen darf die Bank kein gesondertes Entgelt verlangen. Jedoch gibt es seit 2009 ein Schlupfloch. Die Banken können laut Gesetz in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen solche Gebühren festlegen.
Rechtens sind ebenfalls Gebühren für Einzahlungen auf ein fremdes Konto ( BGH-Urteil; Az.: XI ZR 80/93 ). focus.de
Ein- und Auszahlung vom oder auf das eigene Konto als Buchungsposten
Banken können Konten anbieten, bei denen neben der Grundgebühr noch eine Gebühr für jeden Buchungsposten fällig wird. Ein- und Auszahlungen auf das eigene, beziehungsweise vom eigenen Konto dürfen aber auch dann nur in begrenztem Rahmen berechnet werden. Jedoch mindestens fünf solcher Buchungen müssen kostenlos sein. Abhebungen am Automaten können als kostenpflichtiger Buchungsposten gezählt werden – wenn die Möglichkeit zum kostenlosen Abheben am Bankschalter gegeben ist.
(Az. XI ZR 217/95).
Kontoauszüge
Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main kein Entgelt erhoben werden. Ob der Kunde das Porto als Aufwandsentschädigung übernehmen muss, ist in höchster richterlicher Instanz noch nicht geklärt.
Nachträglich erstellte Kontoauszüge
Für nachträglich erstellte Auszüge darf die Bank ein Endgeld verlangen. Dieses Entgelt muss sich aber an den tatsächlich entstandenen Kosten des Instituts orientieren.
Das urteilte der BGH (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 – XI ZR 66/13). bundesgerichtshof.de
Ersatzkarten
Der Bundesgerichtshof hat in einer Klage gegen die Postbank entschieden, dass Gebühren für diesen Service unzulässig sind (XI ZR 166/14). bundesgerichtshof.de
Überweisungsgebühr für Erben
Stirbt ein Kontoinhaber, muss die Bank das Konto auf den Namen des Erben umschreiben. Zudem muss sie dem Finanzamt den aktuellen Kontostand melden. Für beides darf das Geldhaus keine Gebühren verlangen (Landgericht Frankfurt, Az. 2/2 O 46/99 und Landgericht Dortmund, Az. 8 O 57/01).
Kartengebühr trotz Vertragskündigung
Kündigt der Kunde die Kreditkarte vorzeitig, muss er die anteilige Gebühr für die entsprechend kürzere Laufzeit nicht bezahlen.
Zu viel gezahlte Gebühr kann der Kunde zurückfordern (OLG Frankfurt, Az. 1 U 108/99).
Verweigerung beim einlösen von Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträgen und Schecks
Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Die dabei anfallenden Kosten dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen (Urteile vom 21.10.1997, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001, Az. XI ZR 197/00).
Bearbeitungsgebühren vom Kreditkunden
Einige Kreditinstitute fordern von ihren Kreditkunden Bearbeitungsgebühren – zu Unrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte solche Kosten bei Ratenkrediten im Mai und Oktober 2014 (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) für rechtswidrig.
Die Richter argumentierten, dass es sich dabei nicht um eine Dienstleistung für den Kunden handele. Vielmehr liege es im Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten. Die Kreditinstitute müssen Ihnen deshalb solche Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Die Frist für die Rückerstattung läuft am 31.12.2017 ab.
Führung eines Darlehenskontos
Vergibt die Bank ein Darlehen und eröffnet dazu extra ein eigenes Konto, dann darf sie dafür kein Entgelt verlangen (BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10). bundesgerichtshof.de
Kontenpfändungen
Für die Pfändung eines Kontos darf die Bank kein Geld verlangen – auch nicht für die monatliche Prüfung der Pfändung. Das Institut ist zu diesen Leistungen gesetzlich verpflichtet.
Für Vorpfändungen darf ebenfalls nichts verlangt werden. (Urteile Az. XI ZR 219/98 und Az. XI ZR 8/99).
Pfändungsschutzkonto
Für die Umwandelung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine höheren Kontogebühren berechnen. Auch für Neukunden darf ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr kosten als ein vergleichbares Standardkonto (Az.: XI ZR 260/12, Urteile XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11)
Auskünfte für Gebührenrückforderungen
Fordern Bankkunden unzulässig erhobene Gebühren zurückfordern, müssen sie diese belegen.
Sind die Kontounterlagen aber nicht mehr auffindbar,
muss die Bank die Auskünfte kostenlos liefern (OLG Schleswig, Az. 5 U 116/98).
Gebühren fürs Geld abheben in der Mittagspause: Rechtslage ist unklar
Grund dafür seien höheren Sicherheitskosten außerhalb der Geschäftszeiten. Das Verlangen solcher Gebühren sei rechtlich in Ordnung, so die Banken. Verbraucherschützer sind aber skeptisch, ob diese Gebühren tatsächlich erlaubt sind.
Quelle: focus.de
Ein- und Auszahlung vom oder auf das eigene Konto am Bankschalter
Für Barabhebungen oder Bareinzahlungen darf die Bank kein gesondertes Entgelt verlangen. Jedoch gibt es seit 2009 ein Schlupfloch. Die Banken können laut Gesetz in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen solche Gebühren festlegen.
Rechtens sind ebenfalls Gebühren für Einzahlungen auf ein fremdes Konto ( BGH-Urteil; Az.: XI ZR 80/93 ). focus.de
Ein- und Auszahlung vom oder auf das eigene Konto als Buchungsposten
Banken können Konten anbieten, bei denen neben der Grundgebühr noch eine Gebühr für jeden Buchungsposten fällig wird. Ein- und Auszahlungen auf das eigene, beziehungsweise vom eigenen Konto dürfen aber auch dann nur in begrenztem Rahmen berechnet werden. Jedoch mindestens fünf solcher Buchungen müssen kostenlos sein. Abhebungen am Automaten können als kostenpflichtiger Buchungsposten gezählt werden – wenn die Möglichkeit zum kostenlosen Abheben am Bankschalter gegeben ist.
(Az. XI ZR 217/95).
Kontoauszüge
Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main kein Entgelt erhoben werden. Ob der Kunde das Porto als Aufwandsentschädigung übernehmen muss, ist in höchster richterlicher Instanz noch nicht geklärt.
Nachträglich erstellte Kontoauszüge
Für nachträglich erstellte Auszüge darf die Bank ein Endgeld verlangen. Dieses Entgelt muss sich aber an den tatsächlich entstandenen Kosten des Instituts orientieren.
Das urteilte der BGH (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 – XI ZR 66/13). bundesgerichtshof.de
Ersatzkarten
Der Bundesgerichtshof hat in einer Klage gegen die Postbank entschieden, dass Gebühren für diesen Service unzulässig sind (XI ZR 166/14). bundesgerichtshof.de
Überweisungsgebühr für Erben
Stirbt ein Kontoinhaber, muss die Bank das Konto auf den Namen des Erben umschreiben. Zudem muss sie dem Finanzamt den aktuellen Kontostand melden. Für beides darf das Geldhaus keine Gebühren verlangen (Landgericht Frankfurt, Az. 2/2 O 46/99 und Landgericht Dortmund, Az. 8 O 57/01).
Kartengebühr trotz Vertragskündigung
Kündigt der Kunde die Kreditkarte vorzeitig, muss er die anteilige Gebühr für die entsprechend kürzere Laufzeit nicht bezahlen.
Zu viel gezahlte Gebühr kann der Kunde zurückfordern (OLG Frankfurt, Az. 1 U 108/99).
Verweigerung beim einlösen von Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträgen und Schecks
Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Die dabei anfallenden Kosten dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen (Urteile vom 21.10.1997, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001, Az. XI ZR 197/00).
Bearbeitungsgebühren vom Kreditkunden
Einige Kreditinstitute fordern von ihren Kreditkunden Bearbeitungsgebühren – zu Unrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte solche Kosten bei Ratenkrediten im Mai und Oktober 2014 (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) für rechtswidrig.
Die Richter argumentierten, dass es sich dabei nicht um eine Dienstleistung für den Kunden handele. Vielmehr liege es im Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten. Die Kreditinstitute müssen Ihnen deshalb solche Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Die Frist für die Rückerstattung läuft am 31.12.2017 ab.
Führung eines Darlehenskontos
Vergibt die Bank ein Darlehen und eröffnet dazu extra ein eigenes Konto, dann darf sie dafür kein Entgelt verlangen (BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10). bundesgerichtshof.de
Kontenpfändungen
Für die Pfändung eines Kontos darf die Bank kein Geld verlangen – auch nicht für die monatliche Prüfung der Pfändung. Das Institut ist zu diesen Leistungen gesetzlich verpflichtet.
Für Vorpfändungen darf ebenfalls nichts verlangt werden. (Urteile Az. XI ZR 219/98 und Az. XI ZR 8/99).
Pfändungsschutzkonto
Für die Umwandelung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine höheren Kontogebühren berechnen. Auch für Neukunden darf ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr kosten als ein vergleichbares Standardkonto (Az.: XI ZR 260/12, Urteile XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11)
Auskünfte für Gebührenrückforderungen
Fordern Bankkunden unzulässig erhobene Gebühren zurückfordern, müssen sie diese belegen.
Sind die Kontounterlagen aber nicht mehr auffindbar,
muss die Bank die Auskünfte kostenlos liefern (OLG Schleswig, Az. 5 U 116/98).
Gebühren fürs Geld abheben in der Mittagspause: Rechtslage ist unklar
Grund dafür seien höheren Sicherheitskosten außerhalb der Geschäftszeiten. Das Verlangen solcher Gebühren sei rechtlich in Ordnung, so die Banken. Verbraucherschützer sind aber skeptisch, ob diese Gebühren tatsächlich erlaubt sind.
Sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Zitat
„Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen, werden wir die Banken abmahnen“.
Quelle: focus.de
Sondergebühr: Entgelt für Kunden, die ihre Kreditkarte im Ausland verlieren
Die Deutsche Kreditbank plant ein Entgelt für Kunden, die ihre Kreditkarte im Ausland verlieren.
Aber nur eine bestimmte Kundengruppe soll es betreffen. Ausgerechnet die Deutsche Kreditbank (DKB) will künftig eine Gebühr von 180 Euro erheben, wenn Kunden im Ausland ihre Kreditkarte verlieren und sich eine neue nachschicken lassen.
Deutsche Kreditbank (DKB) ist sonst bekannt für ihr kostenloses Girokonto und günstige Karten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen spricht von einer "Gebührenkeule", die Bankkunden mit voller Wucht treffe.
DKB reagiert auf Kritik
Die neue Regelung soll ab 1. Dezember 2017 wirksam sein. Dann werden unterschiedliche Änderungen an den Kontomodellen der DKB wirksam, einige sollen zum Vorteil der Kunden sein, andere sollen nur eine bestimmte Gruppe von Kunden betreffen. Kunden die keinen Geldeingang von mindestens 700 Euro im Monat auf ihrem Konto nachweisen können.
Die Unterscheidung von Kunden mit regelmäßigem Geldeingang und ohne nehmen auch andere Banken schon vor, bei der DKB aber soll sie neu sein. Damit soll unterschieden werden zwischen Kunden, für die das Institut gleichsam die Hausbank ist ("Aktivkunden"), und solchen, die das Online-Girokonto lediglich als Zweitkonto verwenden ("Nicht-Aktivkunden").
Weiterhin einen Sonderservice
Normalerweise stellt die Direktbank nach eigenen Angaben allen Kunden, die ihre Kreditkarte verloren haben, kostenlos eine Ersatzkarte zur Verfügung. Auch eine Notfallkarte, die eilig zum Urlaubsort zugestellt wird, erhalten laut DKB derzeit alle Kunden unentgeltlich.
Diesen erhalten "Aktivkunden" ab Dezember 2017 auch weiterhin. Andere Kunden könnten ihn auch weiterhin nutzen.
In diesem Fall würden allerdings eben jene ominösen 180 Euro berechnet, die sich laut Bank an den Visa-Gebühren und den Kurierkosten orientieren. Kunden können aber auch entscheiden, ob sie dann nicht lieber die kostenlose Ersatzkarte an den Wohnort geschickt haben möchte.
Quelle: fondsprofessionell.de
Aber nur eine bestimmte Kundengruppe soll es betreffen. Ausgerechnet die Deutsche Kreditbank (DKB) will künftig eine Gebühr von 180 Euro erheben, wenn Kunden im Ausland ihre Kreditkarte verlieren und sich eine neue nachschicken lassen.
Deutsche Kreditbank (DKB) ist sonst bekannt für ihr kostenloses Girokonto und günstige Karten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen spricht von einer "Gebührenkeule", die Bankkunden mit voller Wucht treffe.
DKB reagiert auf Kritik
Die neue Regelung soll ab 1. Dezember 2017 wirksam sein. Dann werden unterschiedliche Änderungen an den Kontomodellen der DKB wirksam, einige sollen zum Vorteil der Kunden sein, andere sollen nur eine bestimmte Gruppe von Kunden betreffen. Kunden die keinen Geldeingang von mindestens 700 Euro im Monat auf ihrem Konto nachweisen können.
Die Unterscheidung von Kunden mit regelmäßigem Geldeingang und ohne nehmen auch andere Banken schon vor, bei der DKB aber soll sie neu sein. Damit soll unterschieden werden zwischen Kunden, für die das Institut gleichsam die Hausbank ist ("Aktivkunden"), und solchen, die das Online-Girokonto lediglich als Zweitkonto verwenden ("Nicht-Aktivkunden").
Weiterhin einen Sonderservice
Normalerweise stellt die Direktbank nach eigenen Angaben allen Kunden, die ihre Kreditkarte verloren haben, kostenlos eine Ersatzkarte zur Verfügung. Auch eine Notfallkarte, die eilig zum Urlaubsort zugestellt wird, erhalten laut DKB derzeit alle Kunden unentgeltlich.
Diesen erhalten "Aktivkunden" ab Dezember 2017 auch weiterhin. Andere Kunden könnten ihn auch weiterhin nutzen.
In diesem Fall würden allerdings eben jene ominösen 180 Euro berechnet, die sich laut Bank an den Visa-Gebühren und den Kurierkosten orientieren. Kunden können aber auch entscheiden, ob sie dann nicht lieber die kostenlose Ersatzkarte an den Wohnort geschickt haben möchte.
Quelle: fondsprofessionell.de
Gebühren der Banken: Das Girokonto wird immer teurer
Kunden von Banken und Sparkassen werden weiter mit Gebühren belastet. Sie werden vor allem mehr für die Führung eines Girokontos bezahlen müssen. Überweisungen, Kreditkarten und Dienste wie das Abheben von Bargeld wollen die Banken zwischen 19 und 16 Prozent verteuern.
Die Kreditwirtschaft wolle damit das wegbrechende Zinsgeschäft ausgleichen. Hilft das?
Banken sehen die Lage positiv
Gut vier Fünftel (84 Prozent) sagen dem Privatkundengeschäft eine positive Entwicklung voraus.
Im Firmenkundengeschäft sind es sogar 94 Prozent. 69 Prozent wollen an ihrer Kreditvergabe nichts ändern, sie weiter eher großzügig handhaben, dies vor allem im Immobiliengeschäft. 20 Prozent wollen die Kreditvergabe sogar weiter lockern, nur elf Prozent restriktiver vorgehen.
Dieser relative Optimismus überrascht. Ist doch die Bankenaufsicht Bafin gerade mit aktualisierten "Szenariorechnungen" beschäftigt.
Die Folgen des Niedrigzinses sind wie ein schleichendes Gift. Sie fressen sich in die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken hinein.
Die Kreditwirtschaft will dem mit höheren Sparmaßnahmen begegnen. Einige Banken wollen zusammenrücken. Zwei von drei deutschen Banken erwarten in den kommenden Monaten Fusionen und Übernahmen in der Branche, überwiegend aber ausschließlich unter den Sparkassen oder den Volks- und Raiffeisenbanken. Nur drei Prozent können sich eine Übernahme von einer ausländischen Bank vorstellen.
Quelle: rundschau-online.de
Die Kreditwirtschaft wolle damit das wegbrechende Zinsgeschäft ausgleichen. Hilft das?
So der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) Dirk Müller-Tronnier.
Zitat
"Das kann ich mir nicht vorstellen." Denn jeder, der die Preise anhebe, werde von anderen, billigeren Anbietern deshalb attackiert. Es geht über Verdrängung. Das Suchen nach neuen Geschäftsquellen ist schwierig im Bankbereich."
Banken sehen die Lage positiv
Gut vier Fünftel (84 Prozent) sagen dem Privatkundengeschäft eine positive Entwicklung voraus.
Im Firmenkundengeschäft sind es sogar 94 Prozent. 69 Prozent wollen an ihrer Kreditvergabe nichts ändern, sie weiter eher großzügig handhaben, dies vor allem im Immobiliengeschäft. 20 Prozent wollen die Kreditvergabe sogar weiter lockern, nur elf Prozent restriktiver vorgehen.
Dieser relative Optimismus überrascht. Ist doch die Bankenaufsicht Bafin gerade mit aktualisierten "Szenariorechnungen" beschäftigt.
Hatte Bafin-Präsident Felix Hufeld dazu gesagt.
Zitat
"In allen Szenarien, die wir sehen können, werden die Zinserträge weiter absinken"
Die Folgen des Niedrigzinses sind wie ein schleichendes Gift. Sie fressen sich in die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken hinein.
Die Kreditwirtschaft will dem mit höheren Sparmaßnahmen begegnen. Einige Banken wollen zusammenrücken. Zwei von drei deutschen Banken erwarten in den kommenden Monaten Fusionen und Übernahmen in der Branche, überwiegend aber ausschließlich unter den Sparkassen oder den Volks- und Raiffeisenbanken. Nur drei Prozent können sich eine Übernahme von einer ausländischen Bank vorstellen.
Quelle: rundschau-online.de
Gebührenrausch: Das Wechselkarussell nimmt Fahrt auf
Bankgebühren und Strafzinsen – die Geschäftsmodelle der Banken lassen Kunden nicht mehr kalt.
Wenn es um die Einführung von Gebühren geht, zeigen sich Banken immer kreativer. Sei es für das Geldabheben, die Nutzung der SB-Geräte oder gar für jeden Klick im Online-Banking, Einführung oder Erhöhung von Kontoführungsgebühren.
Erste Banken setzen nun auch im Retail Banking auf die Einführung von Strafzinsen für Guthaben ihrer Privatkunden. Auf die scheinbar grenzenlose Loyalität der Bankkunden ist aber zusehends weniger Verlass – immer mehr Kunden kehren der angestammten Hauptbankverbindung den Rücken und wechseln zu kostengünstigen Direktbanken.
Trotz die Mehrheit der Deutschen (57 Prozent) ihr Hauptkonto bei einer Filialbank unterhält, ist ein Loyalitätsverlust mit anschließendem Wechsel hin zu Direktbanken nachweisbar. yougov.de
Der Anteil derjenigen, die ihre Hauptbankverbindung bei einer Direktbank haben, hat sich in den letzten zwölf Monaten um drei Prozentpunkte auf 13 Prozent erhöht. Eine erhöhte Wechseltätigkeit ist deutlich vorhanden. Innerhalb eines Jahres ist eine Verdopplung eingetreten – zehn Prozent haben das Institut bereits gewechselt.
Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Die Einführung oder das Vorhandensein von zu hohen Gebühren ist demnach ein Grund, die Bankverbindung zu wechseln, Kostenfreiheit oder niedrige Gebühren aber kein Garant für Kundenloyalität.
Service und Mehrwerte
Bankkunden erwarten mehr als attraktive Gebühren und die reibungslose Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Als Hauptwechselgrund sehe man Unzufriedenheit mit dem Service und mangelhafte digitale Angebote im Online- und Mobile-Banking. Schaut man sich im deutschsprachigen Retail Banking um, wird schnell klar, dass die Kundenanforderungen noch deutlich untererfüllt werden. Eine Multibanking-App haben nur sieben von 40 Banken im Angebot und ein Haushaltsbuch gerade einmal 35 Prozent.
Wird einem Bankkunden ein echter Mehrwert geboten, oder im Falle von Haushaltsbuch und Multibanking ein echtes Problem gelöst, können Gebühren für Basisleistungen getrost links liegen gelassen werden. Sie werden Kunden halten, Neukunden gewinnen und dennoch Erträge generieren.
Quelle: finance-it-blog.de
Wenn es um die Einführung von Gebühren geht, zeigen sich Banken immer kreativer. Sei es für das Geldabheben, die Nutzung der SB-Geräte oder gar für jeden Klick im Online-Banking, Einführung oder Erhöhung von Kontoführungsgebühren.
Erste Banken setzen nun auch im Retail Banking auf die Einführung von Strafzinsen für Guthaben ihrer Privatkunden. Auf die scheinbar grenzenlose Loyalität der Bankkunden ist aber zusehends weniger Verlass – immer mehr Kunden kehren der angestammten Hauptbankverbindung den Rücken und wechseln zu kostengünstigen Direktbanken.
Trotz die Mehrheit der Deutschen (57 Prozent) ihr Hauptkonto bei einer Filialbank unterhält, ist ein Loyalitätsverlust mit anschließendem Wechsel hin zu Direktbanken nachweisbar. yougov.de
Der Anteil derjenigen, die ihre Hauptbankverbindung bei einer Direktbank haben, hat sich in den letzten zwölf Monaten um drei Prozentpunkte auf 13 Prozent erhöht. Eine erhöhte Wechseltätigkeit ist deutlich vorhanden. Innerhalb eines Jahres ist eine Verdopplung eingetreten – zehn Prozent haben das Institut bereits gewechselt.
Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Die Einführung oder das Vorhandensein von zu hohen Gebühren ist demnach ein Grund, die Bankverbindung zu wechseln, Kostenfreiheit oder niedrige Gebühren aber kein Garant für Kundenloyalität.
Service und Mehrwerte
Bankkunden erwarten mehr als attraktive Gebühren und die reibungslose Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Als Hauptwechselgrund sehe man Unzufriedenheit mit dem Service und mangelhafte digitale Angebote im Online- und Mobile-Banking. Schaut man sich im deutschsprachigen Retail Banking um, wird schnell klar, dass die Kundenanforderungen noch deutlich untererfüllt werden. Eine Multibanking-App haben nur sieben von 40 Banken im Angebot und ein Haushaltsbuch gerade einmal 35 Prozent.
Wird einem Bankkunden ein echter Mehrwert geboten, oder im Falle von Haushaltsbuch und Multibanking ein echtes Problem gelöst, können Gebühren für Basisleistungen getrost links liegen gelassen werden. Sie werden Kunden halten, Neukunden gewinnen und dennoch Erträge generieren.
Quelle: finance-it-blog.de
Sparer vor negativen Zinsen schützen
Strafzinsen: Zinsen, die das Geld auf der Bank aufzehren statt zu vermehren.
Sie scheinen die Gesetze der Finanzwelt auf den Kopf zu stellen. Die negativen Zinsen, die zuletzt immer mehr Banken eingeführt haben, könnten sogar rechtwidrig sein. Diese Einschätzung stammt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das Augenmerk der Verbraucherzentralen richtet sich auf die Volksbank Reutlingen. Sie hatte bis vergangene Woche in ihrem Preisaushang negative Zinsen unter anderem auf Giro- und Tagesgeldkonten ausgewiesen. Beim Girokonto sollten diese sogar bereits ab dem ersten Euro fällig werden. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen hat die Volksbank sämtliche Negativzinsen aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen. Trotzdem könnte es zu einer Klage kommen. Denn mit der Änderung des Preisverzeichnisses hat die Bank die Forderungen der Verbraucherschützer nur zum Teil umgesetzt. Zusätzlich verlangen sie noch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Volksbank soll sich auch für die Zukunft darauf verpflichten, keine Negativzinsen einzuführen, doch das hat die Volksbank bereits ausgeschlossen.
Bis 6. Juli 2017 hat die Genossenschaftsbank nun noch Zeit, um auch in diesem Punkt einzulenken. Tut sie das nicht, wollen die Verbraucherschützer den Fall vor Gericht bringen.
Quelle: check24.de
Sie scheinen die Gesetze der Finanzwelt auf den Kopf zu stellen. Die negativen Zinsen, die zuletzt immer mehr Banken eingeführt haben, könnten sogar rechtwidrig sein. Diese Einschätzung stammt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
So Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale.
Zitat
Tagesgeldkonten etwa seien als Sparverträge anzusehen, bei denen die Bank als Kreditnehmer auftrete. Daher sei die Bank verpflichtet, Zinsen zu zahlen und keine Entgelte zu nehmen.
Das Augenmerk der Verbraucherzentralen richtet sich auf die Volksbank Reutlingen. Sie hatte bis vergangene Woche in ihrem Preisaushang negative Zinsen unter anderem auf Giro- und Tagesgeldkonten ausgewiesen. Beim Girokonto sollten diese sogar bereits ab dem ersten Euro fällig werden. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen hat die Volksbank sämtliche Negativzinsen aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen. Trotzdem könnte es zu einer Klage kommen. Denn mit der Änderung des Preisverzeichnisses hat die Bank die Forderungen der Verbraucherschützer nur zum Teil umgesetzt. Zusätzlich verlangen sie noch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Volksbank soll sich auch für die Zukunft darauf verpflichten, keine Negativzinsen einzuführen, doch das hat die Volksbank bereits ausgeschlossen.
Bis 6. Juli 2017 hat die Genossenschaftsbank nun noch Zeit, um auch in diesem Punkt einzulenken. Tut sie das nicht, wollen die Verbraucherschützer den Fall vor Gericht bringen.
Sagt Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Zitat
Die Verbraucherzentrale will dazu beitragen, die Frage zu klären, ob Strafzinsen überhaupt zulässig sind. Wir wollen Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten.
Quelle: check24.de
Banken: Neue Tricks
Die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost verlangt bei ihren Konten Direkt und Klassik 13,75 Prozent für die Kontoüberziehung. Im Schnitt liegt der Dispozins bei 9,78 Prozent,
obwohl sich Banken zu 0 Prozent Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Dies ergab ein großer Test von 1377 Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken der Zeitschrift Finanztest. test.de
Finanztest hat neue Methoden aufgedeckt, mit denen vor allem Volks- und Raiffeisenbanken im ländlichen Raum bei der Zinsanpassung tricksen. Bei anderen hapert es an der Transparenz.
Seit Juni 2010 müssen Verbraucher nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern. Wie und an welchen Referenzwert die Banken den Dispozins koppeln, legten sie in einer Zinsanpassungsklausel fest. Das ist häufig der EZB-Leitzins oder der 3-Monats-Euribor.
Aber nicht wenige Banken tricksen. Einige senken den Dispozins nicht oder nicht mehr, wenn der Referenzzins in den Minusbereich geht. Sie behandeln einen negativen Zins wie null.
Eine andere ändert einfach ihre Zinsanpassungsklausel zuungunsten der Kunden. Somit beträgt dann der Zinssatz statt wie im letzten Jahr 8 Prozent plus 3-Monats-Euribor nun 10 Prozent plus 3-Monats-Euribor. Bei vielen Banken ist immer noch nicht die genaue Höhe des Dispozinses erkennbar. Im Preisverzeichnis steht dann Referenzzinssatz + Aufschlag von x Prozent. Andere machen ihn von der Bonität des Kunden abhängig oder verstecken die Information über den Dispozins unter Stichworten wie Wohnimmobilienkreditrichtlinie Girokonto oder Wunschkredit.
Quelle: nnz-online.de test.de
obwohl sich Banken zu 0 Prozent Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Dies ergab ein großer Test von 1377 Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken der Zeitschrift Finanztest. test.de
Finanztest hat neue Methoden aufgedeckt, mit denen vor allem Volks- und Raiffeisenbanken im ländlichen Raum bei der Zinsanpassung tricksen. Bei anderen hapert es an der Transparenz.
Seit Juni 2010 müssen Verbraucher nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern. Wie und an welchen Referenzwert die Banken den Dispozins koppeln, legten sie in einer Zinsanpassungsklausel fest. Das ist häufig der EZB-Leitzins oder der 3-Monats-Euribor.
Aber nicht wenige Banken tricksen. Einige senken den Dispozins nicht oder nicht mehr, wenn der Referenzzins in den Minusbereich geht. Sie behandeln einen negativen Zins wie null.
Eine andere ändert einfach ihre Zinsanpassungsklausel zuungunsten der Kunden. Somit beträgt dann der Zinssatz statt wie im letzten Jahr 8 Prozent plus 3-Monats-Euribor nun 10 Prozent plus 3-Monats-Euribor. Bei vielen Banken ist immer noch nicht die genaue Höhe des Dispozinses erkennbar. Im Preisverzeichnis steht dann Referenzzinssatz + Aufschlag von x Prozent. Andere machen ihn von der Bonität des Kunden abhängig oder verstecken die Information über den Dispozins unter Stichworten wie Wohnimmobilienkreditrichtlinie Girokonto oder Wunschkredit.
Quelle: nnz-online.de test.de
Preisklausel für sogenannte sms TAN: Bundesgerichtshof entscheidet
BGH-Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN. Der Kläger behauptet, die Beklagte verwende in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel mit folgendem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)". Er ist der Ansicht, diese Klausel verstoße gegen § 307 BGB*, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, eine Preisklausel für smsTAN zu verwenden, bestreitet aber, dass diese den vom Kläger behaupteten Wortlaut hat.
Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht hat angenommen, die beanstandete Klausel unterliege gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB* nicht der Inhaltskontrolle. Bei der streitgegenständlichen Klausel handele es sich um die Bestimmung eines Entgelts für eine rechtlich nicht geregelte Dienstleistung der Bank für den Kunden und damit um eine kontrollfreie Preishauptabrede.
Eine gesetzliche Pflicht der Beklagten, ihren Kunden im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Girovertrag das Online-Banking mit PIN und TAN als Zahlungsauthentifizierungsmitteln anzubieten, bestehe nicht. Es handele sich vielmehr um eine freiwillige Zusatzleistung im Interesse des Kunden. Im Rahmen der gesondert zu treffenden Abrede über das Online-Banking schließe die Bank mit ihren Kunden eine Vereinbarung über den Einsatz von Zahlungsauthentifizierungsmitteln. Hauptleistungspflichten dieses „Leistungspakets“ seien die Einrichtung bzw. Zurverfügungstellung des Online-Banking nebst PIN und TAN als Zahlungsauthentifizierungsverfahren. Der fakultative Charakter der Leistung einschließlich der gewählten Form der Übermittlung der TAN als personalisiertem Sicherheitsmerkmal folge auch aus der Formulierung in § 675j Abs. 1 Satz 4 BGB**.
Entscheide sich der Kunde für eine Übermittlung per SMS, könne die Bank diese Sonderleistung mit einem Entgelt bepreisen.
Die Qualifizierung der smsTAN-Preisklausel als Preishauptabrede stehe auch im Einklang mit § 675f Abs. 4 BGB***. Danach werde dem Zahlungsdienstleister das Recht eingeräumt, für die Erbringung eines Zahlungsdienstes ein Entgelt mit dem Zahlungsdienstnutzer zu vereinbaren. Zahlungsdienst in diesem Sinne sei unter anderem die Ausgabe von Zahlungsauthentifizierungsmitteln. Die Beklagte bepreise hier einen Bestandteil des als Zahlungsauthentifizierungsinstrument anzusehenden Verfahrens als Hauptleistung, nämlich die Übermittlung der TAN per SMS als personalisiertem Sicherheitsmerkmal für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs nach § 675j Abs. 1 BGB**.
Dass § 675m Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB**** den Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsauthentifizierungsmittel ausgebe, zu dessen sicherer Übermittlung verpflichte, begründe nicht die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung als solcher.
Der danach eröffneten Inhaltskontrolle hält die Klausel nicht stand.
Sie weicht entgegen dem Gebot des § 675e Abs. 1 BGB*** zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers von den Vorgaben des § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB ab.
Das Berufungsgericht wird nunmehr die bislang unterbliebenen Feststellungen dazu nachzuholen haben, ob die Beklagte die vom Kläger beanstandete Klausel
"Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" tatsächlich verwendet.
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 17. Januar 2013 – 5 O 168/12
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. Mai 2015 – 10 U 35/13
*§ 307 BGB Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen kön-nen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
**§ 675f BGB Zahlungsdienstevertrag
…
(4) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister das für die Erbringung eines Zahlungsdienstes vereinbarte Entgelt zu entrichten. Für die Erfüllung von Nebenpflichten nach diesem Untertitel hat der Zahlungsdienstleister nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, sofern dies zugelassen und zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart worden ist; dieses Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.
…
***§ 675e Abweichende Vereinbarungen
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden.
…
Karlsruhe, den 25. Juli 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Quelle: bundesgerichtshof.de
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN. Der Kläger behauptet, die Beklagte verwende in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel mit folgendem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)". Er ist der Ansicht, diese Klausel verstoße gegen § 307 BGB*, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, eine Preisklausel für smsTAN zu verwenden, bestreitet aber, dass diese den vom Kläger behaupteten Wortlaut hat.
Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht hat angenommen, die beanstandete Klausel unterliege gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB* nicht der Inhaltskontrolle. Bei der streitgegenständlichen Klausel handele es sich um die Bestimmung eines Entgelts für eine rechtlich nicht geregelte Dienstleistung der Bank für den Kunden und damit um eine kontrollfreie Preishauptabrede.
Eine gesetzliche Pflicht der Beklagten, ihren Kunden im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Girovertrag das Online-Banking mit PIN und TAN als Zahlungsauthentifizierungsmitteln anzubieten, bestehe nicht. Es handele sich vielmehr um eine freiwillige Zusatzleistung im Interesse des Kunden. Im Rahmen der gesondert zu treffenden Abrede über das Online-Banking schließe die Bank mit ihren Kunden eine Vereinbarung über den Einsatz von Zahlungsauthentifizierungsmitteln. Hauptleistungspflichten dieses „Leistungspakets“ seien die Einrichtung bzw. Zurverfügungstellung des Online-Banking nebst PIN und TAN als Zahlungsauthentifizierungsverfahren. Der fakultative Charakter der Leistung einschließlich der gewählten Form der Übermittlung der TAN als personalisiertem Sicherheitsmerkmal folge auch aus der Formulierung in § 675j Abs. 1 Satz 4 BGB**.
Entscheide sich der Kunde für eine Übermittlung per SMS, könne die Bank diese Sonderleistung mit einem Entgelt bepreisen.
Die Qualifizierung der smsTAN-Preisklausel als Preishauptabrede stehe auch im Einklang mit § 675f Abs. 4 BGB***. Danach werde dem Zahlungsdienstleister das Recht eingeräumt, für die Erbringung eines Zahlungsdienstes ein Entgelt mit dem Zahlungsdienstnutzer zu vereinbaren. Zahlungsdienst in diesem Sinne sei unter anderem die Ausgabe von Zahlungsauthentifizierungsmitteln. Die Beklagte bepreise hier einen Bestandteil des als Zahlungsauthentifizierungsinstrument anzusehenden Verfahrens als Hauptleistung, nämlich die Übermittlung der TAN per SMS als personalisiertem Sicherheitsmerkmal für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs nach § 675j Abs. 1 BGB**.
Dass § 675m Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB**** den Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsauthentifizierungsmittel ausgebe, zu dessen sicherer Übermittlung verpflichte, begründe nicht die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung als solcher.
Der danach eröffneten Inhaltskontrolle hält die Klausel nicht stand.
Sie weicht entgegen dem Gebot des § 675e Abs. 1 BGB*** zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers von den Vorgaben des § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB ab.
Das Berufungsgericht wird nunmehr die bislang unterbliebenen Feststellungen dazu nachzuholen haben, ob die Beklagte die vom Kläger beanstandete Klausel
"Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)" tatsächlich verwendet.
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main – Urteil vom 17. Januar 2013 – 5 O 168/12
OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. Mai 2015 – 10 U 35/13
*§ 307 BGB Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen kön-nen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
**§ 675f BGB Zahlungsdienstevertrag
…
(4) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister das für die Erbringung eines Zahlungsdienstes vereinbarte Entgelt zu entrichten. Für die Erfüllung von Nebenpflichten nach diesem Untertitel hat der Zahlungsdienstleister nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, sofern dies zugelassen und zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart worden ist; dieses Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.
…
***§ 675e Abweichende Vereinbarungen
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden.
…
Karlsruhe, den 25. Juli 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Quelle: bundesgerichtshof.de
Deutsche-Bank-Tochter Postbank bittet Freiberufler zur Kasse
Freiberufler müssen seit Anfang Juli tiefer in die Tasche greifen.
Bei der Deutschen Bank klettern ab 1. Oktober die Gebühren für Firmenkunden – bei der Postbank sind sie bereits gestiegen: Zum 1. Juli hat die Deutsche-Bank-Tochter die Kontoführungs-Entgelte angehoben. Freiberufler zahlen nun monatlich bis zu 13 Euro, wenn sie ein Business-Girokonto führen und dazu noch beleglose Buchungen zu je 20 Cent vornehmen.
In einem Kundenschreiben macht die Postbank die Preiserhöhung derzeit publik.
Die Preise werden erhöht.
Im Juni 2017 waren Freiberufler noch mit monatlich 9,36 Euro belastet worden. Allein die Gebühr für Buchungsposten hat die Postbank von zwölf auf 20 Cent erhöht. Das ist ein satter Aufschlag von fast 70 Prozent. Vielen Bank- und Sparkassenkunden geht es seit diesen Wochen ähnlich. Die Institute drehen kräftig an der Preisschraube, zum Teil mit saftigen Aufschlägen von 50 Prozent und mehr.
Die Zeiten der kostenfreien Girokonten gehen trotz des harten Wettbewerbs zu Ende.
Quelle: fondsprofessionell.de
Bei der Deutschen Bank klettern ab 1. Oktober die Gebühren für Firmenkunden – bei der Postbank sind sie bereits gestiegen: Zum 1. Juli hat die Deutsche-Bank-Tochter die Kontoführungs-Entgelte angehoben. Freiberufler zahlen nun monatlich bis zu 13 Euro, wenn sie ein Business-Girokonto führen und dazu noch beleglose Buchungen zu je 20 Cent vornehmen.
In einem Kundenschreiben macht die Postbank die Preiserhöhung derzeit publik.
So heißt es im Brief, der auf die Veränderung hinweist.
Zitat
"Sie sind uns als Geschäftskunde wichtig. Um auf Ihre individuellen Anforderungen künftig noch stärker einzugehen, erweitern wir zum 1. Juli 2017 unser Angebot. Damit einhergehend ändern wir auch die Konditionen."
Die Preise werden erhöht.
Im Juni 2017 waren Freiberufler noch mit monatlich 9,36 Euro belastet worden. Allein die Gebühr für Buchungsposten hat die Postbank von zwölf auf 20 Cent erhöht. Das ist ein satter Aufschlag von fast 70 Prozent. Vielen Bank- und Sparkassenkunden geht es seit diesen Wochen ähnlich. Die Institute drehen kräftig an der Preisschraube, zum Teil mit saftigen Aufschlägen von 50 Prozent und mehr.
Die Zeiten der kostenfreien Girokonten gehen trotz des harten Wettbewerbs zu Ende.
Quelle: fondsprofessionell.de
Kontogebühren: Verbreiteter Wildwuchs in der Branche
In der Zinsflaute langen viele Banken und Sparkassen kräftig hin.
Die Institute werden bei den Gebühren immer kreativer.
Gratis-Konten sind aber allerdings auch nicht ganz kostenlos. Außer der Kunde erledigt seine Bankgeschäfte online. Bei Überweisungen in Papierform, telefonischen Aufträgen oder bei schriftlichen Änderungen von Daueraufträgen fallen zum Teil Gebühren an.
Neue Gebühren als Reaktion auf niedrige Zinsen sind den Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge.
Die Geldinstitute leiden seit geraumer Zeit unter der Zinsflaute. Wichtigste Ertragsquelle der Banken und Sparkassen in Deutschland ist traditionell der Zinsüberschuss - die Differenz zwischen dem, was die Institute auf der einen Seite zum Beispiel für Kredite kassieren und auf der anderen Seite ihren Kunden etwa als Sparzinsen zahlen. Weil die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen im Euroraum faktisch abgeschafft hat, brechen den Instituten Erträge weg. Zudem müssen Geschäftsbanken für Geld, das sie bei der EZB parken, 0,4 Prozent Strafzinsen an die Notenbank zahlen. Die Kosten dafür geben etliche Institute schon länger an Unternehmenskunden weiter. Auch vermögende Privatkunden müssen bei einigen Instituten Strafzinsen auf hohe Guthaben zahlen.
Quelle: focus.de
So die Stiftung Warentest.
Zitat
„Teilweise haben die Preiserhöhungen absurde Züge".
Die Institute werden bei den Gebühren immer kreativer.
Gratis-Konten sind aber allerdings auch nicht ganz kostenlos. Außer der Kunde erledigt seine Bankgeschäfte online. Bei Überweisungen in Papierform, telefonischen Aufträgen oder bei schriftlichen Änderungen von Daueraufträgen fallen zum Teil Gebühren an.
Meint die Stiftung-Warentest.
Zitat
„Kosten von fünf Euro im Monat für ein Girokonto in Ordnung, schließlich steht auch eine Dienstleistung dahinter“.
Neue Gebühren als Reaktion auf niedrige Zinsen sind den Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge.
Sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller.
Zitat
In der Branche gebe es hierbei verbreitet einen Wildwuchs. Unser Appell an die Banken und Sparkassen ist: nicht kreative neue Gebühren, sondern einfache, fair bepreiste Konten anbieten.
Argumentiert Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der die Privatbanken vertritt.
Zitat
„Generell ist es gut, wenn man einfache Modelle anbietet, die der Kunde versteht. Und es muss volle Transparenz gesichert sein. Der Kunde muss wissen, was er für sein Geld bekommt.“
Die Geldinstitute leiden seit geraumer Zeit unter der Zinsflaute. Wichtigste Ertragsquelle der Banken und Sparkassen in Deutschland ist traditionell der Zinsüberschuss - die Differenz zwischen dem, was die Institute auf der einen Seite zum Beispiel für Kredite kassieren und auf der anderen Seite ihren Kunden etwa als Sparzinsen zahlen. Weil die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen im Euroraum faktisch abgeschafft hat, brechen den Instituten Erträge weg. Zudem müssen Geschäftsbanken für Geld, das sie bei der EZB parken, 0,4 Prozent Strafzinsen an die Notenbank zahlen. Die Kosten dafür geben etliche Institute schon länger an Unternehmenskunden weiter. Auch vermögende Privatkunden müssen bei einigen Instituten Strafzinsen auf hohe Guthaben zahlen.
Quelle: focus.de
GoMoPa® - Stichwort
