
Warum Google der beste Spion aller Zeiten ist

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Na klar - Wichtig wünscht nicht erkannt zu werden!Der „Schnüffelstaat“ war gestern, heute ist Google Street View
(....)
Der Eigentümerverband «Haus & Grund Deutschland» hat Immobilienbesitzer aufgefordert, sich gegen das Internet-Unternehmen zu wehren. Haus- und Wohnungseigentümer hätten ein Recht darauf, dass Bilder ihrer Häuser geschwärzt würden. (....)
Den passenden Kommentar hat Burkhard Müller-Ullrich bei achgut.de
(auch zum abwegigen Vergleich mit dem "Schüffelstaat"):
Es gibt einfach viel zu wenig Gesetze in Deutschland. Unsere Sommerpolitiker haben es erfaßt. Daß sich der alljährliche August-Aktionismus diesmal gegen ein Unterfangen namens Google-Streetview richtet, ist teilweise Zufall. Google hat den Deutschland-Start dieses Dienstes eben gerade angekündigt, und diese Ankündigung ist dazu angetan, die Deutschen, zumindest einen großen Teil von ihnen, schwer zu beunruhigen – nicht zuletzt weil es sich mal wieder um etwas völlig Neues handelt.
Streetview verbindet Bilder und Geodaten in einer noch nicht dagewesenen Weise: Indem die Firma Google mit speziellen Kamerawagen durch die Straßen fährt und systematisch unsere Welt, so wie wir sie sehen, abfilmt, indem sie außerdem dieses Material mit Straßennamen und anderen Positionsdaten verknüpft und ins Internet stellt, ermöglicht sie es den Benutzern, virtuell durch eine Stadt zu spazieren. Man kann den Blick drehen und wenden, heben und senken, man sieht Fassaden, Gartenhecken, Hauseingänge, Klingelschilder, alles originalgetreu, sowie andere Menschen und Autos, soweit sie im Augenblick der Aufnahme gerade zugegen waren.
Hier beginnt die Beunruhigung. Google mußte zusagen, Gesichter und Nummernschilder unkenntlich zu machen. In Deutschland geht die Beunruhigung aber deutlich weiter als in anderen Ländern, und das hängt mit dem hiesigen Begriff von Datenschutz zusammen. Datenschutz ist eine rechtliche Notwendigkeit und eine hysterische Phantasie zugleich.
Wenn Daten beispielsweise den Zugang zum Geld bedeuten, versteht sich die Notwendigkeit des Datenschutzes von selbst. Auch viele andere Details unserer Existenz: unsere Krankheiten, unsere Aufenthaltsorte, unsere persönlichen Vorlieben möchten wir geschützt wissen; sie gehen eigentlich keinen Fremden etwas an. Und doch werden sie vielfach gesammelt. Wir leben im Datenzeitalter. Es gibt Millionen Möglichkeiten, uns auszuspionieren, und es wird immer mehr elektronische Möglichkeiten geben, unsere Datenspuren miteinander zu verknüpfen.
Diese neue Lage läßt sich gesetzlich nicht beseitigen – schon aus Zeitgründen. Bis die Politiker sie verstanden, diskutiert und in Gesetzentwürfe gepreßt haben, ist die Lage schon wieder eine ganz andere. Gerade der Erfolg von Google hat mit der Schnelligkeit zu tun, mit der die Firma das Neue, von dem noch niemand eine Ahnung hat, einfach macht. Mit dieser Dynamik ist der deduktive deutsche Geist leicht überfordert; man neigt dazu, den Fakten trotzen zu wollen. Dieser Trotz ist der Kern des deutschen Datenschutzes.
Seitdem sich das Bundesverfassungsgericht vor bald 30 Jahren auf die Seite der Volkszählungsgegner stellte, gibt es bei uns fast keinen Bereich des öffentlichen Lebens, der nicht mit dem juristischen Prisma des „Persönlichkeitsrechts“ gebrochen und in lauter inkommensurable Aspekte, Forderungen und Verfahrensweisen zerlegt werden kann. Wenn man auch nur ein Foto auf einem öffentlichen Platz knipst und es im Internet veröffentlicht, kommt fast ein Dutzend verschiedener Normen und Vorschriften ins Spiel.
Natürlich sind diese Normen und Vorschriften unter dem Horizont einer allgegenwärtigen Anblicksaufzeichnungstechnologie weitgehend Makulatur. In jedem Handy steckt mittlerweile eine fingernagelgroße Kamera, mit der man ständig Rechtsbrüche begeht. Wer das Risiko des Abgelichtetwerdens auf keinen Fall eingehen will, darf sein Haus nicht mehr verlassen. Das sind die Leute, die jetzt auch das Ablichten des Hauses verbieten möchten.
Man kann das verstehen: Verbieten macht grundsätzlich Spaß. Es stellt eine kleine Ausnahme von der ständigen Erfahrung eigener Machtlosigkeit dar. Und das übersteigerte Pochen auf Persönlichkeitsrechte erklärt sich just durch das Bewußtsein der Bedeutungslosigkeit des Individuums in unserer Gesellschaft. So wie sich manche Menschen dunkle Sonnenbrillen aufsetzen, weil sie dann wie ein Filmstar aussehen, der unerkannt bleiben will, so bläht sich das Ego mit den absolutesten Inkognito-Forderungen auf.
Dabei – man merkt es deutlich in der jetzigen Debatte – bekommen diese Forderungen einen geradezu rumpelstilzchenhaften Zug. Rumpelstilzchen ist ein deutsches Datenschutzmärchen; hier soll niemand wissen, wer wie heißt und wo er wohnt. Aber wenn es anderswo eine CD mit sehr vielen geklauten Daten gibt, dann belohnt der Rumpelstilzchen-Staat den Dieb mit vielen Millionen.
Virtuelle Enteignung
Unter dieser Überschrift macht man sich bei B.L.O.G. Gedanken zum Thema:
Die Medienhysterie um Googles Streetview hat in Deutschland (und nur dort) zu merkwürdigen Effekten geführt.
Da echauffieren sich lauter Politiker, die den Anblick einer Hausfassade für schutzwürdiger halten als die persönlichsten Daten der Bürger – denn gleichzeitig beschließen sie Gesetze, die gravierend in die Privatsphäre eingreifen.
Da finden sich Bürger, die sich vor ihrem Haus photographieren lassen, um dagegen zu protestieren, daß ihr Haus abgebildet wird.
Da fordert ein bekannter Internet-Analphabet virtuelle Polizeistreifen.
Und in diesem Klima setzen “Datenschützer” ganz abstruse Widerspruchsmöglichkeiten durch.
Der komplette Beitrag mit Links hier.
Die Medienhysterie um Googles Streetview hat in Deutschland (und nur dort) zu merkwürdigen Effekten geführt.
Da echauffieren sich lauter Politiker, die den Anblick einer Hausfassade für schutzwürdiger halten als die persönlichsten Daten der Bürger – denn gleichzeitig beschließen sie Gesetze, die gravierend in die Privatsphäre eingreifen.
Da finden sich Bürger, die sich vor ihrem Haus photographieren lassen, um dagegen zu protestieren, daß ihr Haus abgebildet wird.
Da fordert ein bekannter Internet-Analphabet virtuelle Polizeistreifen.
Und in diesem Klima setzen “Datenschützer” ganz abstruse Widerspruchsmöglichkeiten durch.
Der komplette Beitrag mit Links hier.
Die tschechischen Behörden haben Google und seinem Projekt «Street View» eine Absage erteilt. Google nutze Mittel, die auf unverhältnismäßige Weise in die Privatsphäre von Bürgern eingriffen, teilte ein Sprecher des Datenschutzamts in Prag mit. Deshalb erhalte der Internetsuchmaschinenbetreiber keine Genehmigung für die weitere Sammlung und Bearbeitung von Fotos für seinen Straßenfotodienst.
•Street View wird zunächst für die folgenden Städte gestartet:
Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Da wir einige Zeit benötigen, um Ihren Antrag zu bearbeiten und die Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) unkenntlich zu machen, können wir diesen Dienst für Gebäude/Grundstücke in den o. g. Städten nur bis zum 15.10.2010, 24:00 Uhr, zur Verfügung stellen.
Mieter und Hausbesitzer können noch bis diesen Freitag (15. Oktober) Einspruch gegen die Abbildung ihrer Gebäude durch Google Street View einlegen. Dann laufe die mit dem Internetdienst vereinbarte Frist ab, um Grundstücke unkenntlich machen zu lassen, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar.
Für alle anderen Gebiete in Deutschland bleibt dieser Dienst bis auf Weiteres verfügbar
Bis zum Jahresende will Google seinen digitalen Kartendienst für 20 deutsche Großstädte an den Start bringen. Doch auch Bürger anderer Städte, die noch nicht auf Googles Liste stehen, können sich schon jetzt per Post und im Internet gegen die Abbildung wehren. „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun”, sagte Caspar.
Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Da wir einige Zeit benötigen, um Ihren Antrag zu bearbeiten und die Abbildungen vor ihrer Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) unkenntlich zu machen, können wir diesen Dienst für Gebäude/Grundstücke in den o. g. Städten nur bis zum 15.10.2010, 24:00 Uhr, zur Verfügung stellen.
Mieter und Hausbesitzer können noch bis diesen Freitag (15. Oktober) Einspruch gegen die Abbildung ihrer Gebäude durch Google Street View einlegen. Dann laufe die mit dem Internetdienst vereinbarte Frist ab, um Grundstücke unkenntlich machen zu lassen, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar.
Für alle anderen Gebiete in Deutschland bleibt dieser Dienst bis auf Weiteres verfügbar
Bis zum Jahresende will Google seinen digitalen Kartendienst für 20 deutsche Großstädte an den Start bringen. Doch auch Bürger anderer Städte, die noch nicht auf Googles Liste stehen, können sich schon jetzt per Post und im Internet gegen die Abbildung wehren. „Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun”, sagte Caspar.
Google Street View darf Häuser von der offenen Straße aus aufnehmen, soweit die Fotos nicht unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder eine Wohnung darstellen.
Dies hat das Kammergericht in Berlin mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 25.10.2010 entschieden und die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen.
Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei rechtlich nicht relevant. Die Eigentümerin hatte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein Verbot der Aufnahme ihres Hauses erstrebt, weil sie befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgartens und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten
Az.: 37 O 363/10
Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden. Mit dieser Begründung hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen, die vor dem Landgericht erfolglos versucht hatte, der Google Inc. die Aufnahme ihres Hauses im Umfeld von Berlin zu untersagen. Sie befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgarten und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten.
Diesem Begehren haben Landgericht und das Kammergericht eine klare Absage erteilt. Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei rechtlich nicht relevant, so das Landgericht. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Fertigung darüber hinaus-gehender unerlaubter Aufnahmen habe die Antragstellerin jedoch nicht dargelegt. Sie könne daher nicht bereits die Untersagung von Fotos im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes verlangen. Außerdem lasse Google die Gesichter von Personen anonymisieren und räume die Möglichkeit ein, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gleichfalls unkenntlich zu machen.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 13. September 2010 – 37 O 363/10
Kammergericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 10 W 127/10
Dies hat das Kammergericht in Berlin mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 25.10.2010 entschieden und die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen.
Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei rechtlich nicht relevant. Die Eigentümerin hatte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein Verbot der Aufnahme ihres Hauses erstrebt, weil sie befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgartens und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten
Az.: 37 O 363/10
Soweit keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Internetseite Google Street View Aufnahmen eines Hauses von der offenen Straße aus gefertigt werden. Mit dieser Begründung hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen, die vor dem Landgericht erfolglos versucht hatte, der Google Inc. die Aufnahme ihres Hauses im Umfeld von Berlin zu untersagen. Sie befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgarten und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten.
Diesem Begehren haben Landgericht und das Kammergericht eine klare Absage erteilt. Die bloße Abbildung von Häuserzeilen oder Straßenzügen sei rechtlich nicht relevant, so das Landgericht. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Fertigung darüber hinaus-gehender unerlaubter Aufnahmen habe die Antragstellerin jedoch nicht dargelegt. Sie könne daher nicht bereits die Untersagung von Fotos im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes verlangen. Außerdem lasse Google die Gesichter von Personen anonymisieren und räume die Möglichkeit ein, Gebäudeaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gleichfalls unkenntlich zu machen.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 13. September 2010 – 37 O 363/10
Kammergericht, Beschluss vom 25. Oktober 2010 – 10 W 127/10
Street View-Schlappe für Google in der Schweiz
Google hat mit seinem Online-Straßenatlas Street View in der Schweiz den bisher größten Rückschlag erlitten. Das dortige Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dass der Internet-Konzern auf den Street View-Bildern ausnahmslos alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen muss. Google setzt dafür derzeit eine Software ein, die nach Angaben des Unternehmens eine Treffer-Quote von rund 99 Prozent bietet.
Mit dem am 04.04.2011 veröffentlichten Urteil folgte das Gericht einem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser hatte im September 2009 von Google verlangt, bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Die Richter in Bern kamen nun zum Schluss, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss.
Notfalls manuelle Unkenntlichmachung
Im Mittelpunkt steht die Pflicht Googles, Gesichter und Fahrzeugkennzeichen notfalls manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt. Im Bereich sensibler Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern, muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.
Google muss Öffentlichkeit besser über Aufnahmefahrten informieren
Weiter muss Google in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten und die Aufschaltung der Bilder ins Netz informieren. Die bisherige Information nur auf der Startseite von Google Maps reicht nicht aus. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem «normalen Passanten» verschlossen bliebe. «Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung», sagte Peter Fleischer, der globale Datenschutzbeauftragte von Google.
Google hat mit seinem Online-Straßenatlas Street View in der Schweiz den bisher größten Rückschlag erlitten. Das dortige Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dass der Internet-Konzern auf den Street View-Bildern ausnahmslos alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen muss. Google setzt dafür derzeit eine Software ein, die nach Angaben des Unternehmens eine Treffer-Quote von rund 99 Prozent bietet.
Mit dem am 04.04.2011 veröffentlichten Urteil folgte das Gericht einem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser hatte im September 2009 von Google verlangt, bei Street View den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Die Richter in Bern kamen nun zum Schluss, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss.
Notfalls manuelle Unkenntlichmachung
Im Mittelpunkt steht die Pflicht Googles, Gesichter und Fahrzeugkennzeichen notfalls manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt. Im Bereich sensibler Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern, muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.
Google muss Öffentlichkeit besser über Aufnahmefahrten informieren
Weiter muss Google in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten und die Aufschaltung der Bilder ins Netz informieren. Die bisherige Information nur auf der Startseite von Google Maps reicht nicht aus. Unzulässig ist laut Gericht zudem der Einblick in Höfe und Gärten, deren Anblick einem «normalen Passanten» verschlossen bliebe. «Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung», sagte Peter Fleischer, der globale Datenschutzbeauftragte von Google.
Koreanische Kartellbehörde durchsucht Google-Büros
Die südkoreanische Anti-Kartellbehörde hat gestern die Büros von Google in Seoul durchsuchen lassen, wie 'Cnet' berichtet. In welchem Zusammenhang die Razzia angeordnet wurde, scheint aber nicht ganz klar zu sein.
Der wahrscheinlichste Hintergrund sind Klagen, die zwei koreanische Internet-Unternehmen im April eingereicht haben. Die beiden Unternehmen, NHN und Daum Communications, verlangten eine Untersuchung zu Googles Geschäftspraktiken im Bereich der Suche auf Mobilgeräten. Ebenfalls möglich wäre, dass Gerätehersteller wegen der Restriktionen, die Google Android-Anwendern auferlegt, geklagt haben
Die südkoreanische Anti-Kartellbehörde hat gestern die Büros von Google in Seoul durchsuchen lassen, wie 'Cnet' berichtet. In welchem Zusammenhang die Razzia angeordnet wurde, scheint aber nicht ganz klar zu sein.
Der wahrscheinlichste Hintergrund sind Klagen, die zwei koreanische Internet-Unternehmen im April eingereicht haben. Die beiden Unternehmen, NHN und Daum Communications, verlangten eine Untersuchung zu Googles Geschäftspraktiken im Bereich der Suche auf Mobilgeräten. Ebenfalls möglich wäre, dass Gerätehersteller wegen der Restriktionen, die Google Android-Anwendern auferlegt, geklagt haben
Google weitet Suchfunktion auf Privates aus
Im Kampf gegen Facebook um die Vorherrschaft im Web zündet Google die nächste Stufe: Der Suchmaschinenkonzern baut seine Funktionen aus und ermöglicht es seinen Nutzern künftig, auch private Inhalte wie Bilder oder Personen zu finden. Der Datenschutz soll dabei gewährleistet sein.
Google weitet sein Suchangebot auf persönliche Inhalte wie private Fotoalben aus und führt gleichzeitig neue Werkzeuge für einen besseren Datenschutz ein. Der Suchmaschinengigant kündigte das Angebot am Dienstag in Mountain View unter dem Namen "Search, plus Your World" (Suche - plus Deine Welt) an.
"Wir verwandeln Google in eine Suchmaschine, die nicht nur Inhalte versteht, sondern auch Menschen und Beziehungen", sagte Google-Manager Amit Singhal. Das Angebot wird von Google zunächst für die englischsprachige Version auf google.com freigeschaltet. "Wir arbeiten aber auch hart daran, es in Deutschland verfügbar zu machen", sagte Singhal.
Bei der Option der "persönlichen Ergebnisse" durchstöbert Google beispielsweise Bilder, die beim Onlinenetzwerk Google+ oder dem Onlinefotoalbum Picasa hochgeladen wurde. Singhal erläuterte die Funktionsweise am Beispiel seines Schnautzer-Hundes Chikoo. Eine normale Suche bei google.com nach dem Begriff "Chikoo" liefere derzeit vor allem Hinweise auf den Breiapfelbaum, der in Indien und Pakistan Chikoo genannt wird. Künftig könne er aber mit Hilfe der Suchmaschine auch schnell die Bilder aufstöbern, auf denen sein Hund zu sehen sei.
Anfragen werden verschlüsselt
Google bietet nun außerdem die Option, die Suche nach Personen auf einen Bekanntenkreis zu beschränken. "Wenn man heute nach einem gängigen Namen wie Ben Smith sucht, ist es fast ausgeschlossen, dass man beim richtigen Ben landet", sagte Singhal.
Google wertet dabei vor allem die Beziehungen aus dem eigenen sozialen Netzwerk Google+ aus. Aus Google+ werden am Bildschirmrand auch Seiten von Prominenten und Organisationen vorgestellt, die den Anwender interessieren könnten. Inhalte aus anderen Netzwerken wie Facebook stünden nicht zur Verfügung, sagte Singhal. Google habe keinen Zugriff auf die technischen Schnittstellen dieser Drittanbieter und fokussiere sich auf die Bereiche, in denen man ein "optimales Sucherlebnis" garantieren könne.
Um die persönlichen Suchen vor neugierigen Blicken von außen abzuschirmen, verschlüsselt Google nicht nur die Übertragung des Suchbegriffs, sondern auch den Transfer der Suchergebnisse mit der SSL-Technologie. Dies kann man an der Adresse https://www.google.com (https statt http) erkennen. Mit einem Klick auf ein kleines Logo könne der Anwender entscheiden, ob er seine "eigene Welt" durchsuchen oder universelle Suchresultate erhalten wolle. Mit dem Ausschalten der personalisierten Ergebnisse werde auch sichergestellt, dass die Suchabfragen bei Google nicht in einem Profil gespeichert und bei künftigen Suchabfragen berücksichtigt werden.
Google Deutschland hat den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nicht vorab über das englischsprachige Angebot auf google.com informiert, wie ein Google-Sprecher der dpa sagte. Parallel zum Start habe man aber die Behörde ins Bild gesetzt und stehe selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
Zitat
Der Datenschutz soll dabei gewährleistet sein
Kaum zu glauben ...
Google weitet sein Suchangebot auf persönliche Inhalte wie private Fotoalben aus und führt gleichzeitig neue Werkzeuge für einen besseren Datenschutz ein. Der Suchmaschinengigant kündigte das Angebot am Dienstag in Mountain View unter dem Namen "Search, plus Your World" (Suche - plus Deine Welt) an.
"Wir verwandeln Google in eine Suchmaschine, die nicht nur Inhalte versteht, sondern auch Menschen und Beziehungen", sagte Google-Manager Amit Singhal. Das Angebot wird von Google zunächst für die englischsprachige Version auf google.com freigeschaltet. "Wir arbeiten aber auch hart daran, es in Deutschland verfügbar zu machen", sagte Singhal.
Bei der Option der "persönlichen Ergebnisse" durchstöbert Google beispielsweise Bilder, die beim Onlinenetzwerk Google+ oder dem Onlinefotoalbum Picasa hochgeladen wurde. Singhal erläuterte die Funktionsweise am Beispiel seines Schnautzer-Hundes Chikoo. Eine normale Suche bei google.com nach dem Begriff "Chikoo" liefere derzeit vor allem Hinweise auf den Breiapfelbaum, der in Indien und Pakistan Chikoo genannt wird. Künftig könne er aber mit Hilfe der Suchmaschine auch schnell die Bilder aufstöbern, auf denen sein Hund zu sehen sei.
Anfragen werden verschlüsselt
Google bietet nun außerdem die Option, die Suche nach Personen auf einen Bekanntenkreis zu beschränken. "Wenn man heute nach einem gängigen Namen wie Ben Smith sucht, ist es fast ausgeschlossen, dass man beim richtigen Ben landet", sagte Singhal.
Google wertet dabei vor allem die Beziehungen aus dem eigenen sozialen Netzwerk Google+ aus. Aus Google+ werden am Bildschirmrand auch Seiten von Prominenten und Organisationen vorgestellt, die den Anwender interessieren könnten. Inhalte aus anderen Netzwerken wie Facebook stünden nicht zur Verfügung, sagte Singhal. Google habe keinen Zugriff auf die technischen Schnittstellen dieser Drittanbieter und fokussiere sich auf die Bereiche, in denen man ein "optimales Sucherlebnis" garantieren könne.
Um die persönlichen Suchen vor neugierigen Blicken von außen abzuschirmen, verschlüsselt Google nicht nur die Übertragung des Suchbegriffs, sondern auch den Transfer der Suchergebnisse mit der SSL-Technologie. Dies kann man an der Adresse https://www.google.com (https statt http) erkennen. Mit einem Klick auf ein kleines Logo könne der Anwender entscheiden, ob er seine "eigene Welt" durchsuchen oder universelle Suchresultate erhalten wolle. Mit dem Ausschalten der personalisierten Ergebnisse werde auch sichergestellt, dass die Suchabfragen bei Google nicht in einem Profil gespeichert und bei künftigen Suchabfragen berücksichtigt werden.
Google Deutschland hat den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar nicht vorab über das englischsprachige Angebot auf google.com informiert, wie ein Google-Sprecher der dpa sagte. Parallel zum Start habe man aber die Behörde ins Bild gesetzt und stehe selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.
Zitat
* auf dem Ohr war Google bisher taub ...
Screenwise - Google bezahlt Nutzer für Tracking-Erlaubnis
Google hat Knowledge Networks mit einer Studie über die Internetnutzung beauftragt. Für das Projekt "Screenwise" sucht das Unternehmen eine Gruppe typischer Verbraucher, die langfristig bereit sind, ihre Surfgewohnheiten offenzulegen. Als Entschädigung winken Geschenkgutscheine von Amazon. Bei Installation einer datensammelnden Hardware gibt es zudem 100 Dollar sowie monatlich 20 Dollar während der Teilnahme
"Helfen Sie uns, Google besser zu machen", fordert der Suchkonzern seine Nutzer auf der Projektseite auf. "Als Teilnehmer fügen Sie eine Browsererweiterung hinzu und lassen Google wissen, welche Sites Sie besuchen und wie Sie diese nutzen." Dem Unternehmen zufolge soll so mit Hilfe von verbesserten Produkten und Diensten die Online-Erfahrung zu optimieren. Das beauftragte Marktforschungsunternehmen Knowledge Networks ist eine US-Tochter der GfK Gruppe (Gesellschaft für Konsumforschung), die in Deutschland vor allem für die Messung von Einschaltquoten des Fernsehens bekannt ist. Es soll mit Screenwise eine Panelstudie durchführen, die bei einer gleich bleibenden Gruppe von Personen oder Haushalten laufende Veränderungen der Verhaltensweisen ermitteln kann.
Die Studienteilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein, über ein Google-Konto verfügen und bereit sein, den Browser Chrome zu nutzen. Für Registrierung sowie Download der Erweiterung für Chrome bekommen sie einen ersten Einkaufsgutschein im Wert von 5 Dollar. Für jeweils dreimonatige Teilnahme folgen weitere Gutscheine, sodass innerhalb eines Jahres 25 Dollar für Käufe bei Amazon zusammen kommen. Davon haben sich offenbar so viele Bewerber locken lassen, dass der Andrang nicht mehr zu bewältigen ist: "Bitte kommen Sie später zurück, um weitere Einzelheiten zu erfahren", heißt es auf der Anmeldeseite.
Deutlich höhere Prämien stellt Knowledge Networks denjenigen in Aussicht, die zu Hause ein Gerät installieren, das ihre Internetnutzung mitloggt. 2500 ausgewählte Haushalte sollen dafür einmalig 100 Dollar sowie 20 Dollar für jeden Monat ihrer Teilnahme erhalten, wenn sie sich kurzfristig dazu entschließen. Zum Tracken der Webnutzung dient der "Screenwise Data Collector" von Cisco, der als Router und WLAN-Zugangspunkt fungiert und den Webtraffic aller verbundenen Geräte erfasst.
Vor allem aber müssen die Teilnehmer deutliche Einschränkungen ihrer Privatsphäre in Kauf nehmen. In den Datenschutzrichtlinien nimmt sich Google heraus, die aggregierten Daten aller Teilnehmer mit Dritten zu teilen - etwa akademischen Institutionen, Werbetreibenden und Verlagen. Die Informationen sollen sich in der Regel nicht zu einzelnen Teilnehmern zurückverfolgen lassen. Bei der Weitergabe von anonymisierten individuellen Daten an Forschungsinstitute will Google "versuchen, persönlich identifizierbare Teilnehmerinformationen vorher zu entfernen". Sie könnten dennoch bei Dritten ankommen, räumt der Suchkonzern ein, wenn sie in einer URL oder anderen Daten enthalten seien.
In einer Stellungnahme gegenüber ZDNet stellte ein Google-Sprecher Screenwise als kleines Projekt in der Panelforschung dar, wie es viele andere Web- und Medienunternehmen durchführten, um mehr über die Mediennutzund von Verbrauchern im Web und anderswo zu erfahren. Er hob dabei die freiwillige Teilnahme hervor: "Jeder kann sich aus Interesse oder der Belohnungen wegen für die Teilnahme entscheiden. Zudem hat jeder volle Transparenz sowie Kontrolle über die Internetnutzung, die im Panel erfasst wird. Die Teilnehmer können in der Gruppe bleiben, solange sie wollen, sie aber auch jederzeit verlassen."
Die Informationen über das Screenwise-Projekt tauchen auf, nachdem Google gerade durch seine aktualisierten Privatsphäreregeln ins Visier von Datenschützern geraten ist. Datenschutzbehörden der EU sind ebenso alarmiert wie das Electronic Privacy Information Center (EPIC) in den USA. EPIC hat kürzlich eine Klage gegen die FTC eingereicht, mit der es die US-Handelsbehörde zwingen will, gegen Googles neue Regeln vorzugehen
* zdnet.de
"Helfen Sie uns, Google besser zu machen", fordert der Suchkonzern seine Nutzer auf der Projektseite auf. "Als Teilnehmer fügen Sie eine Browsererweiterung hinzu und lassen Google wissen, welche Sites Sie besuchen und wie Sie diese nutzen." Dem Unternehmen zufolge soll so mit Hilfe von verbesserten Produkten und Diensten die Online-Erfahrung zu optimieren. Das beauftragte Marktforschungsunternehmen Knowledge Networks ist eine US-Tochter der GfK Gruppe (Gesellschaft für Konsumforschung), die in Deutschland vor allem für die Messung von Einschaltquoten des Fernsehens bekannt ist. Es soll mit Screenwise eine Panelstudie durchführen, die bei einer gleich bleibenden Gruppe von Personen oder Haushalten laufende Veränderungen der Verhaltensweisen ermitteln kann.
Die Studienteilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein, über ein Google-Konto verfügen und bereit sein, den Browser Chrome zu nutzen. Für Registrierung sowie Download der Erweiterung für Chrome bekommen sie einen ersten Einkaufsgutschein im Wert von 5 Dollar. Für jeweils dreimonatige Teilnahme folgen weitere Gutscheine, sodass innerhalb eines Jahres 25 Dollar für Käufe bei Amazon zusammen kommen. Davon haben sich offenbar so viele Bewerber locken lassen, dass der Andrang nicht mehr zu bewältigen ist: "Bitte kommen Sie später zurück, um weitere Einzelheiten zu erfahren", heißt es auf der Anmeldeseite.
Deutlich höhere Prämien stellt Knowledge Networks denjenigen in Aussicht, die zu Hause ein Gerät installieren, das ihre Internetnutzung mitloggt. 2500 ausgewählte Haushalte sollen dafür einmalig 100 Dollar sowie 20 Dollar für jeden Monat ihrer Teilnahme erhalten, wenn sie sich kurzfristig dazu entschließen. Zum Tracken der Webnutzung dient der "Screenwise Data Collector" von Cisco, der als Router und WLAN-Zugangspunkt fungiert und den Webtraffic aller verbundenen Geräte erfasst.
Vor allem aber müssen die Teilnehmer deutliche Einschränkungen ihrer Privatsphäre in Kauf nehmen. In den Datenschutzrichtlinien nimmt sich Google heraus, die aggregierten Daten aller Teilnehmer mit Dritten zu teilen - etwa akademischen Institutionen, Werbetreibenden und Verlagen. Die Informationen sollen sich in der Regel nicht zu einzelnen Teilnehmern zurückverfolgen lassen. Bei der Weitergabe von anonymisierten individuellen Daten an Forschungsinstitute will Google "versuchen, persönlich identifizierbare Teilnehmerinformationen vorher zu entfernen". Sie könnten dennoch bei Dritten ankommen, räumt der Suchkonzern ein, wenn sie in einer URL oder anderen Daten enthalten seien.
In einer Stellungnahme gegenüber ZDNet stellte ein Google-Sprecher Screenwise als kleines Projekt in der Panelforschung dar, wie es viele andere Web- und Medienunternehmen durchführten, um mehr über die Mediennutzund von Verbrauchern im Web und anderswo zu erfahren. Er hob dabei die freiwillige Teilnahme hervor: "Jeder kann sich aus Interesse oder der Belohnungen wegen für die Teilnahme entscheiden. Zudem hat jeder volle Transparenz sowie Kontrolle über die Internetnutzung, die im Panel erfasst wird. Die Teilnehmer können in der Gruppe bleiben, solange sie wollen, sie aber auch jederzeit verlassen."
Die Informationen über das Screenwise-Projekt tauchen auf, nachdem Google gerade durch seine aktualisierten Privatsphäreregeln ins Visier von Datenschützern geraten ist. Datenschutzbehörden der EU sind ebenso alarmiert wie das Electronic Privacy Information Center (EPIC) in den USA. EPIC hat kürzlich eine Klage gegen die FTC eingereicht, mit der es die US-Handelsbehörde zwingen will, gegen Googles neue Regeln vorzugehen
* zdnet.de
Stiftung Warentest:
Neue Google-Datenschutzerklärung hält deutschem Recht nicht Stand
Googles neue Datenschutzerklärung ist nach deutschem Recht angreifbar, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal «test.de». Denn Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein. Die neuen, einheitlichen Datenschutzbestimmungen des Suchmaschinenbetreibers ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Google-Dienste. Sie sollen ab dem 01.03.2012 gelten.
Stiftung Warentest: Zu viele dehnbare, schwammige Formulierungen
Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelinge es Google nicht, die versprochene «höchstmögliche Transparenz» herzustellen, kritisiert die Stiftung Warentest. Die etwa neunseitige Erklärung enthalte viele äußerst dehnbare Formulierungen wie «möglicherweise» (15 Mal) und «gegebenenfalls» (zehn Mal). Als Beispiel führt die Verbraucherorganisation eine Klausel an, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: «Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.» Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt, moniert die Stiftung Warentest. Nach deutschem Recht seien solche schwammigen Formulierungen angreifbar
Neue Google-Datenschutzerklärung hält deutschem Recht nicht Stand
Googles neue Datenschutzerklärung ist nach deutschem Recht angreifbar, urteilt die Stiftung Warentest in ihrem Online-Portal «test.de». Denn Google bleibe in den Formulierungen auffällig vage und räume sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein. Die neuen, einheitlichen Datenschutzbestimmungen des Suchmaschinenbetreibers ersetzen die über 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Google-Dienste. Sie sollen ab dem 01.03.2012 gelten.
Stiftung Warentest: Zu viele dehnbare, schwammige Formulierungen
Die neue Datenschutzerklärung sei zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelinge es Google nicht, die versprochene «höchstmögliche Transparenz» herzustellen, kritisiert die Stiftung Warentest. Die etwa neunseitige Erklärung enthalte viele äußerst dehnbare Formulierungen wie «möglicherweise» (15 Mal) und «gegebenenfalls» (zehn Mal). Als Beispiel führt die Verbraucherorganisation eine Klausel an, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: «Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.» Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt, moniert die Stiftung Warentest. Nach deutschem Recht seien solche schwammigen Formulierungen angreifbar
Google bespitzelt iPhone-Nutzer
Der Suchmaschinenbetreiber Google wurde bei einer besonders perfiden Schnüffelaktion ertappt. Mit Hilfe eines Softwarecodes, der in Werbeanzeigen auf Webseiten versteckt wurde, hat Google die Datenschutzeinstellung von iPhone Nutzern derart manipuliert, dass die Surfgewohnheiten der Nutzer nachverfolgt werden können. Betroffen sind alle Smartphones, die Apple Safari als Browser nutzen.
Quelle: Wall Street Journal
Zitat
Die Unternehmen bedienten sich spezieller Computercodes, mit denen die Safari-Software überlistet wurde und dann die Überwachung vieler Nutzer zuließ. Safari ist das am häufigsten genutzte Suchprogramm auf mobilen Geräten. Es ist eigentlich so programmiert, derartige Ortungsversuche automatisch zu blockieren. Google hat den benutzten Code deaktiviert, nachdem das "Wall Street Journal" an das Unternehmen herangetreten war.
Entdeckt hat den Google-Code der Stanford-Forscher Jonathan Mayer. Unabhängig von Mayer bestätigte ihn Ashkan Soltani, der das Wall Street Journal technisch berät. Soltanis Nachforschungen zufolge installierten Werbeanzeigen auf 22 der führenden 100 Websites den Google-Schnüffelcode auf einem Test-Computer. Anzeigen auf 23 Sites installierten ihn auf einem iPhone-Browser.
Die Technik reicht jedoch weit über diese Websites hinaus. Denn war die Kodierung erst einmal aktiviert, war Google in der Lage, die Spuren der Nutzer über eine Unzahl von Websites hinweg zu verfolgen. Drei weitere auf Online-Werbung spezialisierte Firmen bedienten sich einer ähnlichen Vorgehensweise. Es handelt sich um Vibrant Media, Media Innovation Group von WPP und die zu Gannett gehörende Point Roll.
Google weist schlechte Absichten zurück
Die Funde widerlegen scheinbar einige der Anweisungen, die Google selbst den Nutzern von Safari mitgegeben hatte, wie sie Tracking umgehen könnten. Bis vor Kurzem noch wurde den Anwendern des Apple-Suchprogramms auf einer Google-Site versichert, sie könnten sich auf die Einstellungen von Safari zum Datenschutz verlassen. Diese würden ein Nachspüren durch Google wirksam verhindern. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch entfernte Google diesen Passus von der Website.
In einer Stellungnahme, die Morgenpost Online vorliegt schreibt Google: "Das Wall Street Journal stellt das, was passiert ist und warum, falsch dar. Wir haben bekannte Safari-Funktionalitäten genutzt, um Funktionen anzubieten, die angemeldete Google-Nutzer aktiviert hatten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Werbe-Cookies keine persönlichen Informationen sammeln."
Der Umgang von Google mit der Privatsphäre seiner Nutzer wird intensiv untersucht. Im vergangenen Jahr hatte das Internetunternehmen einen weitreichenden gerichtlichen Vergleich mit der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission erzielt.
Dabei hatte Google zugesichert, seine Datenschutz-Praktiken gegenüber den Kunden nicht „falsch darzustellen". Missachtet Google diese Übereinkunft, sind 16.000 Dollar pro Verstoß und Tag fällig. Die US-Wettbewerbshüter wollten sich zu den neuen Funden nicht äußern. Bei Apple hieß es, man „arbeite daran", der Umgehung der Privatsphären-Einstellungen auf Safari ein Ende zu bereiten.
Von den Werbefirmen, die bei der Anwendung dieser Technik ertappt wurden, hat Google bei Weitem die größte Reichweite. Im Dezember sahen 93 Prozent der amerikanischen Web-Nutzer mindestens einmal die Internet-Anzeigen, die Google präsentiert, ermittelte comScore Media Metrix.
Die Technik sei „eine Notlösung", räumte ein Sprecher von Vibrant Media ein. Mit ihrer Hilfe solle „Safari so funktionieren wie alle anderen Browser" auch. Andere führende Suchprogramme blockieren das Tracking nämlich nicht standardmäßig. Vibrant gehört laut comScore Media Metrix zu den führenden 25 Werbenetzwerken in den USA. Die Technik werde „zur eindeutigen Nutzeridentifizierung" eingesetzt, so der Sprecher weiter. Personenbezogene Daten wie der Name oder die Kontonummern würden damit nicht zusammengetragen.
Bei WPP lehnte man einen Kommentar zur Sache ab. Eine Sprecherin von Gannett beschrieb den Einsatz des Codes als Teil „eines begrenzten Tests". Die Firma wolle herausfinden, wie viele Safari-Nutzer die Sites der Werbenden besuchten, nachdem sie eine Anzeige angesehen hatten.
Die Kodierung von PointRoll fand sich auch in einigen Anzeigen auf WSJ.com, der Website des Wall Street Journal. "Wir waren uns nicht bewusst, dass das auf WSJ.com passiert. Wir gehen dem nach," sagte eine Sprecherin.
Um herauszufinden, wie weit verbreitet der Google-Code ist, prüfte der Technikberater des Wall Street Journal die beliebtesten 100 Websites, die Quantcast Anfang des Monats ermittelt hatte. Soltani fand heraus, dass Google den Code in Anzeigen platziert hatte, die unter anderem auf folgenden führenden Sites erschienen: der Kino-Site Fandango.com, der Partnervermittlung Match.com, AOL.com, TMZ.com und UrbanDictionary.com. Diese Unternehmen lehnten entweder einen Kommentar ab oder reagierten nicht. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie oder andere Sites von dem Code wussten.
„Wir wussten nichts von diesem Gebaren", sagte Michael Balmoris, ein Sprecher der Telekomgesellschaft AT&T. Auf deren YellowPages.com war der Google-Code ebenfalls aufgetaucht. „Wir würden das niemals stillschweigend gutheißen", sagte er.
Dabei wurde Google bereits mit viel weiter reichenden Fragen zum Datenschutz konfrontiert. Im vergangenen Monat kündigte das Unternehmen an, seine Datenschutzrichtlinien überarbeiten zu wollen. Der Internetriese bietet unter anderem YouTube, Gmail und natürlich die Google-Suche an. Mit der Revision sollen nun fast alle Informationen, die Google über seine Nutzer aus diesen Diensten bezieht, zusammengeführt werden.
Google liegt mit Facebook im Wettstreit
Dass Google den Safari-Nutzern hinterher schnüffelt, ist auf den Wettstreit mit dem sozialen Netzwerkriesen Facebook zurückzuführen. Nachdem Facebook seinen „Gefällt mir"-Button eingeführt hatte, zog Google mit dem „+1"-Button nach. Damit können die Nutzer des rivalisierenden sozialen Netzes Google+ genauso wie die Facebook-Anhänger mit einer einfachen Handbewegung ihre Online-Vorlieben kundtun.
Im vergangenen Jahr schob Google eine weitere Funktion nach. Der „+1"-Button kann nun in Anzeigen, die überall im Web platziert sind, eingefügt werden. Dazu bedient man sich DoubleClick, der Anzeigentechnologie von Google. Die Idee dahinter: Wenn den Leuten die Anzeige gefällt, können sie "+1" anklicken und so ihr Wohlwollen in ihrem Profil im sozialen Netzwerk von Google verkünden.
Doch Google stieß auf ein Problem: Safari blockiert die meisten Tracking-Versuche automatisch. Damit schied die gängigste Technik aus - die Installation eines „Cookie", um zu kontrollieren, ob Safari-Nutzer bei Google angemeldet waren.
Cookie hielt sich nur 12 bis 24 Stunden
Um die Standard-Blockade von Safari zu umgehen, nutzte Google ein Schlupfloch in den Datenschutzeinstellungen des Browsers aus. Während Safari ein Verfolgen in den meisten Fällen zwar unterbindet, macht das Programm eine Ausnahme bei Websites, mit denen der Nutzer interagiert – zum Beispiel, indem er ein Formular ausfüllt. Google fügte also einigen seiner Anzeigen Kodierungen an, die Safari annehmen ließen, dass der Nutzer bei Google ein unsichtbares Formular einreicht. Safari lies es so zu, dass Google einen Cookie auf dem Handy oder dem Computer installiert.
Der Cookie, den Google auf dem Rechner anbrachte, war nach zwölf bis 24 Stunden wieder verschwunden. In manchen Fällen wurde das Online-Verhalten von Safari-Nutzern aber ausführlich nachverfolgt. Schuld daran ist eine technische Eigenheit bei Safari, die es Unternehmen leicht macht, einem Computer weitere Cookies anzudrehen, wenn erst einmal wenigstens ein einziger Cookie installiert wurde.
Google erklärt dazu, man habe das +1-Werbesystem so anzulegen versucht, dass die Privatsphäre der Nutzer geschützt ist. Mit dem Platzieren weiterer Tracking-Cookies auf Safari-Browsern sei nicht gerechnet worden.
Diese Art von Manöver, wie Google es nutzt, scheint unter Web-Programmieren schon seit einiger Zeit ein offenes Geheimnis zu sein. Anant Garg, ein 25jähriger Web-Entwickler aus Mumbai, hat diese Technik schon vor zwei Jahren in einem Blog geschrieben.
Als er daran gearbeitet hatte, Safari zu umgehen, habe er den Datenschutz nicht berücksichtigt, sagte Garg. Er wollte mit seiner Idee einfach nur einer Gruppe von Leuten, die ein Chat-System von verschiedenen Web-Browsern aus ansteuerten, „Konsistenz garantieren".
Die Kodierung spielt auch bei einigen Facebook-Spielen und „Apps" eine Rolle. Besonders wenn die Anwendungen die Anmeldungsinformationen eines Nutzers oder den Punktestand bei Spielen speichern wollen. Tatsächlich enthält eine Facebook-Seite für App-Entwickler, die mit „Best Practices" überschreiben ist, einen Link zu dem Blog-Eintrag von Garg. „Wir arbeiten daran, unsere Entwickler darin zu schulen, wie sie über alle Browser hinweg für Konsistenz sorgen können", sagte Facebook-Sprecher David Swain.
Der Stanford-Forscher Mayer, der Google beim Einsatz des Codes erwischt hat, entdeckte auch Variationen des Codes von Garg. Sie wurden in Anzeigen verwendet, die von Vibrant Media und Media Innovation Group von WPP platziert wurden. Soltani bestätigte die Funde und fand zudem heraus, dass auch PointRoll Code verwendet. Er war in Anzeigen auf zehn der führenden 100 US-Websites vorhanden, wie Soltani in einem Test heraus fand.
Quelle: Wall Street Journal
Es ist soweit: Ab morgen tritt Googles neue Datenschutzerklärung in Kraft. Google gibt darin bekannt, zukünftig die persönlichen Informationen von den Konten seiner Nutzer bei einem Großteil seiner über 70 Dienste miteinander zu verknüpfen. Betroffen sind beispielsweise Dienste wie Google Mail, YouTube und Picasa. Wir berichteten bereits über die mit der neuen Datenschutzerklärung zusammenhängenden
Erste Untersuchungsergebnisse der CNIL liegen vor
Nun liegen erste Ergebnisse einer Untersuchung vor, welche die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) im Auftrag der Art. 29-Gruppe angefertigt hat.
Die CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass Googles neue Datenschutzerklärung nicht mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) vereinbar ist. Dies sei vor allem in Bezug auf die den Betroffenen zur Verfügung gestellten Informationen der Fall.
Mangel an Transparenz und Verständlichkeit
Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht in Art. 6 und Art. 7 unter anderem vor, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte eindeutige Zwecke erhoben werden dürfen und die betroffene Person ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung in die Verarbeitung erteilt haben muss.
Googles neue Datenschutzerklärung stelle nach Beurteilung der CNIL aber lediglich allgemeine Informationen über alle Dienstleistungen und die von Google verarbeiteten Daten zur Verfügung. Google biete jedoch zahlreiche Online-Dienste an, die sich sowohl in Bezug auf den Zweck und auf die von ihnen verarbeiteten Daten stark unterscheiden.
Verschlechterung für den Nutzer
Demzufolge sei es für die durchschnittlichen Nutzer, die die neue Datenschutzerklärung lesen, unmöglich zu unterscheiden, welche Zwecke, gesammelte Daten, Empfänger oder Zugangsrechte gegenwärtig für ihre Nutzung eines bestimmten Dienstes von Google wichtig sind. Zwar informiert Google seine Nutzer darüber, was nicht mit ihren Daten geschehen wird, wie z.B. die Weiterleitung der Daten an Werbeagenturen. Darin könne aber keine ausreichende, umfassende Information angesehen werden.
Google bewirbt die neuen Datenschutzeinstellungen mit einer Zunahme an Transparenz. Tatsächlich ist angesichts der Aussage der CNIL, es sei
das Gegenteil der Fall.
Erste Untersuchungsergebnisse der CNIL liegen vor
Nun liegen erste Ergebnisse einer Untersuchung vor, welche die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) im Auftrag der Art. 29-Gruppe angefertigt hat.
Die CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass Googles neue Datenschutzerklärung nicht mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) vereinbar ist. Dies sei vor allem in Bezug auf die den Betroffenen zur Verfügung gestellten Informationen der Fall.
Mangel an Transparenz und Verständlichkeit
Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht in Art. 6 und Art. 7 unter anderem vor, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte eindeutige Zwecke erhoben werden dürfen und die betroffene Person ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung in die Verarbeitung erteilt haben muss.
Googles neue Datenschutzerklärung stelle nach Beurteilung der CNIL aber lediglich allgemeine Informationen über alle Dienstleistungen und die von Google verarbeiteten Daten zur Verfügung. Google biete jedoch zahlreiche Online-Dienste an, die sich sowohl in Bezug auf den Zweck und auf die von ihnen verarbeiteten Daten stark unterscheiden.
Verschlechterung für den Nutzer
Demzufolge sei es für die durchschnittlichen Nutzer, die die neue Datenschutzerklärung lesen, unmöglich zu unterscheiden, welche Zwecke, gesammelte Daten, Empfänger oder Zugangsrechte gegenwärtig für ihre Nutzung eines bestimmten Dienstes von Google wichtig sind. Zwar informiert Google seine Nutzer darüber, was nicht mit ihren Daten geschehen wird, wie z.B. die Weiterleitung der Daten an Werbeagenturen. Darin könne aber keine ausreichende, umfassende Information angesehen werden.
Google bewirbt die neuen Datenschutzeinstellungen mit einer Zunahme an Transparenz. Tatsächlich ist angesichts der Aussage der CNIL, es sei
Zitat
„sogar für ausgebildete Fachkräfte für den Datenschutz extrem schwierig zu wissen, welche Daten zwischen welchen Dienstleistungen zu welchen Zwecken verknüpft werden“
das Gegenteil der Fall.
Verbraucherzentrale mahnt Google wegen neuer Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat 23 Klauseln in Googles neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen als rechtswidrig gerügt und den Internetkonzern deshalb abgemahnt.
Viele Begriffe in der neuen Datenschutzerklärung seien zu unbestimmt und machten es den Verbrauchern unmöglich, ihre Daten zu kontrollieren, erklärt der Verband in einer Pressemitteilung vom 05.03.2012. Ferner benachteiligten mehrere unklar formulierte Klauseln der Nutzungsbedingngen den Verbraucher unverhältnismäßig.
Datenschutzerklärung: Erhebung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers
Beispielhaft nennt der Verband «möglicherweise», «gegebenenfalls» oder «unter Umständen» als zu unbestimmte Begriffe, die Google in seiner neuen Datenschutzerklärung, die mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammenfasst, verwendet. So erfasse Google «möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten», «unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft». Der vzbv moniert, dass der Verbraucher nicht erkennen könne, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.
Nutzungsbedingungen: Vage formulierte Klauseln benachteilgen Verbraucher unverhältnismäßig
Googles neue Nutzungsbedingungen enthalten nach Ansicht des vzbv Formulierungen, welche die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließe Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, «soweit dies gesetzlich zulässig ist». Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greife, müsse der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig sei. Der Verbraucher werde durch diese wie auch durch weitere Klauseln unverhältnismäßig benachteiligt. Der Verband hat Google aufgefordert, bis zum 23.03.2012 eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Viele Begriffe in der neuen Datenschutzerklärung seien zu unbestimmt und machten es den Verbrauchern unmöglich, ihre Daten zu kontrollieren, erklärt der Verband in einer Pressemitteilung vom 05.03.2012. Ferner benachteiligten mehrere unklar formulierte Klauseln der Nutzungsbedingngen den Verbraucher unverhältnismäßig.
Datenschutzerklärung: Erhebung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers
Beispielhaft nennt der Verband «möglicherweise», «gegebenenfalls» oder «unter Umständen» als zu unbestimmte Begriffe, die Google in seiner neuen Datenschutzerklärung, die mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammenfasst, verwendet. So erfasse Google «möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten», «unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft». Der vzbv moniert, dass der Verbraucher nicht erkennen könne, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss.
Nutzungsbedingungen: Vage formulierte Klauseln benachteilgen Verbraucher unverhältnismäßig
Googles neue Nutzungsbedingungen enthalten nach Ansicht des vzbv Formulierungen, welche die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließe Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, «soweit dies gesetzlich zulässig ist». Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greife, müsse der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig sei. Der Verbraucher werde durch diese wie auch durch weitere Klauseln unverhältnismäßig benachteiligt. Der Verband hat Google aufgefordert, bis zum 23.03.2012 eine Unterlassungserklärung abzugeben.
US-Aufsichtsbehörde bestraft Google
Die US-Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationsmarkt FCC hat Google zu einer Geldstrafe von 25 000 Dollar verurteilt. Der Suchmaschinenriese habe vorsätzlich eine Untersuchung über seine Verfahren zur Sammlung von Daten für seinen Dienst Street-View behindert und verzögert. Das Unternehmen habe auf Anfragen über Informationen oder Dokumente nicht reagiert. Außerdem sei ein Google-Ingenieur vorgeladen worden, der die Software geschrieben hat, mit der Google Daten sammelte und speicherte, teilte die FCC mit. Der nicht namentlich in dem Bericht erwähnte Ingenieur habe sich aber auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, hieß es. Google zeigte sich mit der Darstellung seiner Kooperationswilligkeit nicht einverstanden und kündigte eine eigene Darstellung an.
Verdacht auf Machtmissbrauch
Der Verdacht erhärtet sich: Google manipuliert nach Ansicht der EU-Kommission bei der Online-Suche Ergebnisse - und benachteiligt Konkurrenten. Nun verlangt Brüssel von dem Suchmaschinen-Giganten Zugeständnisse. Sonst drohen Milliardenstrafen.
Im Verfahren um die Geschäftspraktiken des Suchmaschinen-Giganten Google zieht die EU-Kommission die Daumenschrauben an: Binnen Wochen muss Google Vorschläge präsentieren, wie das Unternehmen künftig bei der Online-Suche die Angebote von Konkurrenten fair anzeigen will. In einem Schreiben habe er den Google-Chef zu Zugeständnissen aufgefordert, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel: "Ich hoffe, Google wird diese Gelegenheit ergreifen, um unsere Bedenken auszuräumen." Der Vorwurf lautet, dass Google Ergebnisse manipuliert und Angebote anderer Suchdienste vorsätzlich in den unteren Rängen platziert hat.
Lenke Google ein, sei die Kommission bereit, das Verfahren einzustellen. Ansonsten drohen Google hohe Strafen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter haben sich die Beschwerden von Mitbewerbern gegen den Marktführer erhärtet: "Wir sind besorgt, dass die Praxis Konkurrenten benachteiligt hat", sagte Almunia.
Weltweit liegt der Konzern ganz vorne und hat nach früheren Angaben rund 85 Prozent Marktanteil bei Suchanfragen, in Deutschland und Europa sogar mehr als 90 Prozent. In der EU ist es verboten, dass Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, ihre Position zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen. Feste Fristen gibt es für das Verfahren nicht.
Bereits mehrfach hat die EU-Kommission hart gegen IT-Konzerne durchgegriffen. So musste Microsoft eine EU-Geldbuße von insgesamt 1,7 Milliarden Euro zahlen, weil es nach Ansicht der EU-Kommission seine Marktmacht bei Browsern ausgenutzt hatte.
Die Untersuchungen laufen seit zwei Jahren
Ein Google-Sprecher sagte in Brüssel, man werde die Argumente der EU-Kommission prüfen. "Wir stimmen mit deren Schlussfolgerungen nicht überein, aber wir werden gerne über deren Bedenken diskutieren." Der Wettbewerb im Web habe in den vergangenen zwei Jahren - seit Beginn der EU-Untersuchung - stark zugenommen. "Der Wettbewerbsdruck, unter dem Google steht, ist enorm."
Brüssel hatte das Verfahren im November 2010 eingeleitet. Vier Punkte umfassen die Vorwürfe: Der Suchmaschinenbetreiber habe - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen eigene Dienste wie Preisvergleiche zu bestimmten Themenfeldern (Reisen oder Restaurants) prominent platziert. Die Seiten anderer Suchdienste seien bei den Ergebnissen weit unten erschienen. Zudem habe Google Inhalte von konkurrierenden Suchdiensten zu einem bestimmten Themenfeld kopiert und in seinen eigenen Angeboten benutzt, sagte der EU-Kommissar: "Diese Praxis könnte Reise-Webseiten oder Restaurantführern schaden."
Zudem habe Google mit Vereinbarungen Werbepartner daran gehindert, auf ihren Webseiten Anzeigen von Konkurrenten zu schalten, so die EU-Kommission. Bei der Online-Werbung auf der Plattform AdWords habe Google Konkurrenten die Übertragbarkeit auf eigene Plattformen erschwert. Der Klage, der IT-Riese habe möglicherweise die Preise für Textanzeigen hoch getrieben, geht die EU-Kommission nicht nach. Die Untersuchungen in anderen Fragen - zum Beispiel dass Google Konkurrenten von Mobilfunk-System Android abgeschottet habe - laufen nach Almunias Worten weiter.
Mehrere Google-Konkurrenten, darunter die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao, hatten sich bei der EU-Kommission beschwert. Ciao hatte zuvor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht.
Während der Druck aus Brüssel wächst, hat Google an anderer Stelle einen Erfolg errungen. Google darf Motorola übernehmen und damit seine Macht auf dem Smartphone-Markt ausbauen. Als letzte Instanz haben Chinas Wettbewerbshüter den Weg für den 12,5 Milliarden Dollar schweren Zukauf frei gemacht.
* MM
Im Verfahren um die Geschäftspraktiken des Suchmaschinen-Giganten Google zieht die EU-Kommission die Daumenschrauben an: Binnen Wochen muss Google Vorschläge präsentieren, wie das Unternehmen künftig bei der Online-Suche die Angebote von Konkurrenten fair anzeigen will. In einem Schreiben habe er den Google-Chef zu Zugeständnissen aufgefordert, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel: "Ich hoffe, Google wird diese Gelegenheit ergreifen, um unsere Bedenken auszuräumen." Der Vorwurf lautet, dass Google Ergebnisse manipuliert und Angebote anderer Suchdienste vorsätzlich in den unteren Rängen platziert hat.
Lenke Google ein, sei die Kommission bereit, das Verfahren einzustellen. Ansonsten drohen Google hohe Strafen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter haben sich die Beschwerden von Mitbewerbern gegen den Marktführer erhärtet: "Wir sind besorgt, dass die Praxis Konkurrenten benachteiligt hat", sagte Almunia.
Weltweit liegt der Konzern ganz vorne und hat nach früheren Angaben rund 85 Prozent Marktanteil bei Suchanfragen, in Deutschland und Europa sogar mehr als 90 Prozent. In der EU ist es verboten, dass Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, ihre Position zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen. Feste Fristen gibt es für das Verfahren nicht.
Bereits mehrfach hat die EU-Kommission hart gegen IT-Konzerne durchgegriffen. So musste Microsoft eine EU-Geldbuße von insgesamt 1,7 Milliarden Euro zahlen, weil es nach Ansicht der EU-Kommission seine Marktmacht bei Browsern ausgenutzt hatte.
Die Untersuchungen laufen seit zwei Jahren
Ein Google-Sprecher sagte in Brüssel, man werde die Argumente der EU-Kommission prüfen. "Wir stimmen mit deren Schlussfolgerungen nicht überein, aber wir werden gerne über deren Bedenken diskutieren." Der Wettbewerb im Web habe in den vergangenen zwei Jahren - seit Beginn der EU-Untersuchung - stark zugenommen. "Der Wettbewerbsdruck, unter dem Google steht, ist enorm."
Brüssel hatte das Verfahren im November 2010 eingeleitet. Vier Punkte umfassen die Vorwürfe: Der Suchmaschinenbetreiber habe - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen eigene Dienste wie Preisvergleiche zu bestimmten Themenfeldern (Reisen oder Restaurants) prominent platziert. Die Seiten anderer Suchdienste seien bei den Ergebnissen weit unten erschienen. Zudem habe Google Inhalte von konkurrierenden Suchdiensten zu einem bestimmten Themenfeld kopiert und in seinen eigenen Angeboten benutzt, sagte der EU-Kommissar: "Diese Praxis könnte Reise-Webseiten oder Restaurantführern schaden."
Zudem habe Google mit Vereinbarungen Werbepartner daran gehindert, auf ihren Webseiten Anzeigen von Konkurrenten zu schalten, so die EU-Kommission. Bei der Online-Werbung auf der Plattform AdWords habe Google Konkurrenten die Übertragbarkeit auf eigene Plattformen erschwert. Der Klage, der IT-Riese habe möglicherweise die Preise für Textanzeigen hoch getrieben, geht die EU-Kommission nicht nach. Die Untersuchungen in anderen Fragen - zum Beispiel dass Google Konkurrenten von Mobilfunk-System Android abgeschottet habe - laufen nach Almunias Worten weiter.
Mehrere Google-Konkurrenten, darunter die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao, hatten sich bei der EU-Kommission beschwert. Ciao hatte zuvor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht.
Während der Druck aus Brüssel wächst, hat Google an anderer Stelle einen Erfolg errungen. Google darf Motorola übernehmen und damit seine Macht auf dem Smartphone-Markt ausbauen. Als letzte Instanz haben Chinas Wettbewerbshüter den Weg für den 12,5 Milliarden Dollar schweren Zukauf frei gemacht.
* MM
Die Europäische Union stellt Google beim Datenschutz ein Ultimatum.
Der Suchmaschinenbetreiber erhält vier Monate Zeit, um Änderungen bei der Verknüpfung von Nutzerdaten vorzunehmen, so die französische Datenschutzkommission CNIL. „Sollte Google seine Praktiken nicht in der vorgegebenen Zeit ändern, werden wir Disziplinarmaßnahmen ergreifen”, so die CNIL-Präsidentin.
Der Suchmaschinenbetreiber erhält vier Monate Zeit, um Änderungen bei der Verknüpfung von Nutzerdaten vorzunehmen, so die französische Datenschutzkommission CNIL. „Sollte Google seine Praktiken nicht in der vorgegebenen Zeit ändern, werden wir Disziplinarmaßnahmen ergreifen”, so die CNIL-Präsidentin.
Google ist längst nicht mehr der kleine Suchmaschinenbetreiber, der 1996 gestartet ist. Inzwischen kontrolliert der Konzern viele wichtige Internet-Angebote und ist für die Werbewirtschaft nicht mehr wegzudenken. Nun hat Google einen selten Einblick in seine Datenzentren gewährt. Damit die Server mit einander kommunizieren können, werden flotte Netzwerkkomponenten benötigt. Glasfaserkabel in den gelben Kabeltrassen können Daten bis zu 200.000-mal schneller verschicken als die normale Internetverbindungen, behauptet Google. Das Foto stammt aus dem Datenzentrum Council Bluffs im US-Bundesstaat Iowa.
Diese Server stehen in Mayes County, Oklahoma >> Bildergalerie
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Wie der Daten-Krake Google Nutzer ausspioniert
Google ist der Gigant des Internets. Sein Kapital sind Informationen für Werbeanzeigen. Um damit noch mehr Profit zu machen, sammelt der Konzern Nutzerdaten in nie gekanntem Ausmaß. Datenschützer sind entsetzt – und sagen dem digitalen Kraken den Kampf an.
Die Einschläge kommen näher. Dass sich Google mit der Kritik von Datenschützern herumschlagen muss, ist nicht neu. Doch nun wird es für die Kalifornier langsam ernst. Der Suchmaschinenriese wird gleich von mehreren Seiten in die Mangel genommen: Geldstrafe in den USA wegen aufgezeichneter Wlan-Verbindungen, Ermittlungen von Datenschutz-Behörden in halb Europa, Klagen und wenig schmeichelhafte Verbraucher-Auszeichnungen in Deutschland.
Nach jahrelangem Kampf gegen den Internet-Goliath können die vielen kleinen Davids erstmals kleine Erfolge verbuchen. Ihre wichtigste Waffe: der öffentliche Pranger. So wollen sich beispielsweise deutsche Datenschützer Googles Datensammelwut nicht länger bieten lassen. Sie machen Front gegen die Praktiken des scheinbar übermächtigen Online-Konzerns. Gerade erst hat der Datenschutzverein „Digitalcourage“ Google den „Big Brother Award“ verliehen. Mit dem Negativpreis kritisiert der Verein das globale Datensammeln.
„Googles Rasterfahndung ist überall“, schimpfen die Datenschützer. Die Folgen für den einfachen Internet-Nutzer seien fatal: „Google weiß, wer Sie sind, was Sie sind, wo Sie sind, was Ihnen wichtig ist und wer ihre Freunde sind.“
Das Imperium wächst
Damit ist das Kernproblem benannt: Google ist längst kein gewöhnliches Unternehmen mehr. Und schon gar kein unschuldiger und unabhängiger Suchmaschinenabieter. Für viele Menschen ist der Konzern der Dreh- und Angelpunkt des Internets. Als Suchmaschine hat Google in vielen Ländern längst eine Monopolstellung – damit wächst die Verlockung, diese Macht zu seinen eigenen Gunsten einzusetzen. Gleichzeitig baut der Konzern mit immer neuen Diensten und Angeboten seine Stellung in der digitalen Welt aus. So ist aus Google ein regelrechter Datenkrake geworden, der seine Nutzer immer enger an sich bindet – und gewaltige Mengen an persönlichen Daten hortet.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hofft nun auf die Hilfe der Justiz. Mitte Juli verhandelt das Berliner Landgericht über eine entsprechende Klage. Die Verbraucherschützer wollen die Nutzungsbedingungen (AGBs), die Google oft einfach dem etwas laxeren US-Recht entlehnt hat, nicht akzeptieren. In den USA gilt das „opt-out“-Prinzip: Alles ist erlaubt, so lange der Nutzer nicht widerspricht. In Deutschland sind die Konsumenten dagegen „opt-in“ gewöhnt: Erst wenn sie zustimmen, darf der Datenschatz gehoben werden.
Verbraucherschützer werfen Google vor, dass der Konzern das seinen deutschen Nutzern nicht transparent genug erklärt. „Google verfährt willkürlich mit den Daten, vielen Nutzern ist das gar nicht bewusst“, urteilt Carola Elbrecht, VZBV-Projektleiterin für „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Schlimmer noch: Der Konzern räume sich bei der Verwendung der Daten Rechte ein, „denen die Nutzer gar nicht rechtskonform zugestimmt haben.“
Die Klauseln, gegen die Elbrecht und ihre Kollegen vorgehen, sind symptomatisch für das Selbstverständnis und den Daten-Hunger von Google.
O-Ton Google:
„Das ist abenteuerlich, das geht gar nicht“, schimpft Verbraucherschützerin Elbrecht. Nutzer von Google-Diensten müssten die Möglichkeit haben, anonym unterwegs zu sein – also zum Beispiel bei Youtube unter Pseudonym ein Video hochzuladen, auch wenn sie bei Googlemail mit ihrem richtigen Namen angemeldet sind.
O-Ton Google:
Auch diese Bestimmung bringt die Verbraucherschützer auf die Palme. Denn so kann Google Persönlichkeitsprofile seiner Nutzer erstellen – je mehr Google-Dienste sie verwenden, desto detaillierter. „Grundsätzlich ist das legitim“, sagt Elbrecht. „Aber die Nutzer müssen darüber ausdrücklich informiert werden.“
O-Ton Google:
Mit diesem Argument versucht Google, seine Datensammelei zu rechtfertigen. Nach dem Motto: Alles geschieht nur, um den Nutzern bessere Angebote machen zu können. In gewisser Weise stimmt das: Weil Google Suchanfragen und Surf-Verhalten der Nutzer speichert, kann das Unternehmen zum Beispiel zielgenaue Werbebotschaften einblenden – für Produkte, die den Nutzer vermutlich tatsächlich interessieren. Manche User mögen das nett finden. Den größten Nutzen aber hat Google selbst: Der Konzern kann seinen Werbekunden dadurch attraktivere Angebote machen und dafür mehr Geld verlangen.
Dass die Nutzer irgendwann einmal ein Häkchen unter all die Google-AGBs gesetzt haben, reicht den Datenschützern nicht. Die Nutzungsbedingungen sind ausgedruckt meist viele eng bedruckte DIN-A4-Seiten lang – eine kaum noch lesbare Bleiwüste. Dass sich Nutzer tatsächlich Zeile für Zeile durch diese Texte quälen, ist eine abwegige Vorstellung.
Verbraucherschützer vermuten, dass die ausufernden Rechtshinweise System haben. Google zähle nämlich seitenweise Selbstverständlichkeiten auf, die ohnehin gesetzlich geregelt sind – also eigentlich keiner besonderen Erwähnung bedürfen. Dazwischen verstecke der Konzern die eigentlich brisanten Passagen zur Verwendung persönlicher Daten, denen die Nutzer sehr wohl zustimmen müssen. Indem Google beides vermischt, mache der Internetriese die Sache unübersichtlich. „Kritische Dinge werden versteckt“, urteilt Digital-Expertin Elbrecht. „Es scheint, als sollen die Nutzer müde gemacht werden. Dafür haben wir bei großen Firmen kein Verständnis.“ Auch Konkurrent Apple ist aus diesem Grund ins Visier von Verbraucherschützern geraten.
Unschön ist auch, dass Google mit zweierlei Maß misst. Von seinen Nutzern fordert der Konzern totale Transparenz. Umgekehrt zeigt Google ihnen aber die kalte Schulter, wenn sie ihrerseits Informationen von dem US-Konzern erwarten. Jüngstes Beispiel: Der Streit um die sogenannte Impressumspflicht. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Wer allerdings über eine bei Google angegebene E-Mail-Adresse Fragen an den Konzern richtet, erhält nur eine automatische Antwort mit Hinweisen auf verschieden Formulare. Verbraucherschützer sprechen von einem „toten Briefkasten“.
Bei Google heißt es, man erfülle die gesetzlichen Vorgaben. Mit der automatischen Mailnachricht würden User-Anliegen „in geordnete Bahnen gelenkt und unmittelbar von den jeweils zuständigen Mitarbeitern bearbeitet“.
So lapidar fallen die Reaktionen häufig aus. Google verfügt weltweite über eine derart mächtige Position, dass es schwer ist, Druck auf den Konzern auszuüben. Selbst rechtskräftige Verurteilungen schaden dem Konzern mit dem Leitspruch „don´t be evil“ („Sei nicht böse“) kaum. In den USA wurde Google für schuldig befunden, mit seinen Street-View-Kamerawagen Daten aus drahtlosen Netzwerken (WLAN) aufgezeichnet zu haben. Folge: Eine Geldstrafe von 5,4 Millionen Euro. Für Google ist das ein Klacks. Der Konzern machte im vergangenen Jahr einen Gewinn von rund 10,3 Milliarden Euro (vor Steuern).
Düstere Aussichten
Dass sich an Googles Umgang mit Nutzerdaten in Zukunft viel ändert, ist unwahrscheinlich. Im Gegenteil: Je weiter sich digitale Technologien entwickeln, desto mehr persönliche Daten fallen an. Die neue Google-Brille (Google Glass) zum Beispiel stimmt Datenschützer schon vor ihrer Einführung skeptisch. Schließlich kann jedermann damit seine Umwelt heimlich filmen und fotografieren und das Material ins Internet stellen. „Wenn ich ein Foto mit meinem Telefon aufnehme, wird die Person im Bild es wahrscheinlich merken“, umreißt Analystin Carolina Milanesi vom Marktforschungsunternehmen Gartner den Unterschied im „Guardian“. Mit Google Glass hingegen könne alles ganz unauffällig geschehen. Die Brille würde Google einen neuen Datenschatz erschließen – der Konzern könnte dann noch mehr über seine Nutzer erfahren.
Die Datenschützer von Digitalcourage erheben angesichts solcher Aussichten radikale Forderungen: „Google muss zerschlagen werden“, heißt es in einem Positionspapier des Vereins. Die Firma sei mittlerweile ein „omnipräsenter Türsteher, der alle und alles registriert und nicht mehr aus den Augen lässt“.
* Focus
Die Einschläge kommen näher. Dass sich Google mit der Kritik von Datenschützern herumschlagen muss, ist nicht neu. Doch nun wird es für die Kalifornier langsam ernst. Der Suchmaschinenriese wird gleich von mehreren Seiten in die Mangel genommen: Geldstrafe in den USA wegen aufgezeichneter Wlan-Verbindungen, Ermittlungen von Datenschutz-Behörden in halb Europa, Klagen und wenig schmeichelhafte Verbraucher-Auszeichnungen in Deutschland.
Nach jahrelangem Kampf gegen den Internet-Goliath können die vielen kleinen Davids erstmals kleine Erfolge verbuchen. Ihre wichtigste Waffe: der öffentliche Pranger. So wollen sich beispielsweise deutsche Datenschützer Googles Datensammelwut nicht länger bieten lassen. Sie machen Front gegen die Praktiken des scheinbar übermächtigen Online-Konzerns. Gerade erst hat der Datenschutzverein „Digitalcourage“ Google den „Big Brother Award“ verliehen. Mit dem Negativpreis kritisiert der Verein das globale Datensammeln.
„Googles Rasterfahndung ist überall“, schimpfen die Datenschützer. Die Folgen für den einfachen Internet-Nutzer seien fatal: „Google weiß, wer Sie sind, was Sie sind, wo Sie sind, was Ihnen wichtig ist und wer ihre Freunde sind.“
Das Imperium wächst
Damit ist das Kernproblem benannt: Google ist längst kein gewöhnliches Unternehmen mehr. Und schon gar kein unschuldiger und unabhängiger Suchmaschinenabieter. Für viele Menschen ist der Konzern der Dreh- und Angelpunkt des Internets. Als Suchmaschine hat Google in vielen Ländern längst eine Monopolstellung – damit wächst die Verlockung, diese Macht zu seinen eigenen Gunsten einzusetzen. Gleichzeitig baut der Konzern mit immer neuen Diensten und Angeboten seine Stellung in der digitalen Welt aus. So ist aus Google ein regelrechter Datenkrake geworden, der seine Nutzer immer enger an sich bindet – und gewaltige Mengen an persönlichen Daten hortet.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hofft nun auf die Hilfe der Justiz. Mitte Juli verhandelt das Berliner Landgericht über eine entsprechende Klage. Die Verbraucherschützer wollen die Nutzungsbedingungen (AGBs), die Google oft einfach dem etwas laxeren US-Recht entlehnt hat, nicht akzeptieren. In den USA gilt das „opt-out“-Prinzip: Alles ist erlaubt, so lange der Nutzer nicht widerspricht. In Deutschland sind die Konsumenten dagegen „opt-in“ gewöhnt: Erst wenn sie zustimmen, darf der Datenschatz gehoben werden.
Verbraucherschützer werfen Google vor, dass der Konzern das seinen deutschen Nutzern nicht transparent genug erklärt. „Google verfährt willkürlich mit den Daten, vielen Nutzern ist das gar nicht bewusst“, urteilt Carola Elbrecht, VZBV-Projektleiterin für „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Schlimmer noch: Der Konzern räume sich bei der Verwendung der Daten Rechte ein, „denen die Nutzer gar nicht rechtskonform zugestimmt haben.“
Die Klauseln, gegen die Elbrecht und ihre Kollegen vorgehen, sind symptomatisch für das Selbstverständnis und den Daten-Hunger von Google.
O-Ton Google:
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„Wir verwenden den von Ihnen für Ihr Google-Profil angegebenen Namen möglicherweise für alle von uns angebotenen Dienste, die ein Google-Konto erfordern. Darüber hinaus ersetzen wir möglicherweise Namen, die in der Vergangenheit mit Ihrem Google-Konto verknüpft waren, damit Sie in all unseren Diensten einheitlich geführt werden. Wenn andere Nutzer bereits über Ihre E-Mail-Adresse oder andere Sie identifizierende Daten verfügen, werden wir diesen Nutzern gegebenenfalls die öffentlich zugänglichen Informationen Ihres Google-Profils, wie beispielsweise Ihren Namen und Ihr Foto, anzeigen.“
„Das ist abenteuerlich, das geht gar nicht“, schimpft Verbraucherschützerin Elbrecht. Nutzer von Google-Diensten müssten die Möglichkeit haben, anonym unterwegs zu sein – also zum Beispiel bei Youtube unter Pseudonym ein Video hochzuladen, auch wenn sie bei Googlemail mit ihrem richtigen Namen angemeldet sind.
O-Ton Google:
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„Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.“
Auch diese Bestimmung bringt die Verbraucherschützer auf die Palme. Denn so kann Google Persönlichkeitsprofile seiner Nutzer erstellen – je mehr Google-Dienste sie verwenden, desto detaillierter. „Grundsätzlich ist das legitim“, sagt Elbrecht. „Aber die Nutzer müssen darüber ausdrücklich informiert werden.“
O-Ton Google:
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„Wir nutzen diese Informationen außerdem, um Ihnen maßgeschneiderte Inhalte anzubieten – beispielsweise um Ihnen relevantere Suchergebnisse und Werbung zur Verfügung zu stellen.“
Mit diesem Argument versucht Google, seine Datensammelei zu rechtfertigen. Nach dem Motto: Alles geschieht nur, um den Nutzern bessere Angebote machen zu können. In gewisser Weise stimmt das: Weil Google Suchanfragen und Surf-Verhalten der Nutzer speichert, kann das Unternehmen zum Beispiel zielgenaue Werbebotschaften einblenden – für Produkte, die den Nutzer vermutlich tatsächlich interessieren. Manche User mögen das nett finden. Den größten Nutzen aber hat Google selbst: Der Konzern kann seinen Werbekunden dadurch attraktivere Angebote machen und dafür mehr Geld verlangen.
Dass die Nutzer irgendwann einmal ein Häkchen unter all die Google-AGBs gesetzt haben, reicht den Datenschützern nicht. Die Nutzungsbedingungen sind ausgedruckt meist viele eng bedruckte DIN-A4-Seiten lang – eine kaum noch lesbare Bleiwüste. Dass sich Nutzer tatsächlich Zeile für Zeile durch diese Texte quälen, ist eine abwegige Vorstellung.
Verbraucherschützer vermuten, dass die ausufernden Rechtshinweise System haben. Google zähle nämlich seitenweise Selbstverständlichkeiten auf, die ohnehin gesetzlich geregelt sind – also eigentlich keiner besonderen Erwähnung bedürfen. Dazwischen verstecke der Konzern die eigentlich brisanten Passagen zur Verwendung persönlicher Daten, denen die Nutzer sehr wohl zustimmen müssen. Indem Google beides vermischt, mache der Internetriese die Sache unübersichtlich. „Kritische Dinge werden versteckt“, urteilt Digital-Expertin Elbrecht. „Es scheint, als sollen die Nutzer müde gemacht werden. Dafür haben wir bei großen Firmen kein Verständnis.“ Auch Konkurrent Apple ist aus diesem Grund ins Visier von Verbraucherschützern geraten.
Unschön ist auch, dass Google mit zweierlei Maß misst. Von seinen Nutzern fordert der Konzern totale Transparenz. Umgekehrt zeigt Google ihnen aber die kalte Schulter, wenn sie ihrerseits Informationen von dem US-Konzern erwarten. Jüngstes Beispiel: Der Streit um die sogenannte Impressumspflicht. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Wer allerdings über eine bei Google angegebene E-Mail-Adresse Fragen an den Konzern richtet, erhält nur eine automatische Antwort mit Hinweisen auf verschieden Formulare. Verbraucherschützer sprechen von einem „toten Briefkasten“.
Bei Google heißt es, man erfülle die gesetzlichen Vorgaben. Mit der automatischen Mailnachricht würden User-Anliegen „in geordnete Bahnen gelenkt und unmittelbar von den jeweils zuständigen Mitarbeitern bearbeitet“.
So lapidar fallen die Reaktionen häufig aus. Google verfügt weltweite über eine derart mächtige Position, dass es schwer ist, Druck auf den Konzern auszuüben. Selbst rechtskräftige Verurteilungen schaden dem Konzern mit dem Leitspruch „don´t be evil“ („Sei nicht böse“) kaum. In den USA wurde Google für schuldig befunden, mit seinen Street-View-Kamerawagen Daten aus drahtlosen Netzwerken (WLAN) aufgezeichnet zu haben. Folge: Eine Geldstrafe von 5,4 Millionen Euro. Für Google ist das ein Klacks. Der Konzern machte im vergangenen Jahr einen Gewinn von rund 10,3 Milliarden Euro (vor Steuern).
Düstere Aussichten
Dass sich an Googles Umgang mit Nutzerdaten in Zukunft viel ändert, ist unwahrscheinlich. Im Gegenteil: Je weiter sich digitale Technologien entwickeln, desto mehr persönliche Daten fallen an. Die neue Google-Brille (Google Glass) zum Beispiel stimmt Datenschützer schon vor ihrer Einführung skeptisch. Schließlich kann jedermann damit seine Umwelt heimlich filmen und fotografieren und das Material ins Internet stellen. „Wenn ich ein Foto mit meinem Telefon aufnehme, wird die Person im Bild es wahrscheinlich merken“, umreißt Analystin Carolina Milanesi vom Marktforschungsunternehmen Gartner den Unterschied im „Guardian“. Mit Google Glass hingegen könne alles ganz unauffällig geschehen. Die Brille würde Google einen neuen Datenschatz erschließen – der Konzern könnte dann noch mehr über seine Nutzer erfahren.
Die Datenschützer von Digitalcourage erheben angesichts solcher Aussichten radikale Forderungen: „Google muss zerschlagen werden“, heißt es in einem Positionspapier des Vereins. Die Firma sei mittlerweile ein „omnipräsenter Türsteher, der alle und alles registriert und nicht mehr aus den Augen lässt“.
* Focus
Das Kartellamt schränkt Facebooks Datensammeln ein
Missbraucht Facebook seine Macht auf dem deutschen Markt? Ja, finden Deutschlands Wettbewerbshüter – und nehmen das größte soziale Netzwerk der Welt an die Kandare. Das amerikanische Unternehmen kündigt Protest an. Das Bundeskartellamt nimmt Facebook an die Kandare. Die Bonner Wettbewerbsbehörde will die Nutzung von Daten durch den amerikanischen Internetriesen drastisch einschränken und greift damit sehr tief in das Geschäftsmodell ein.
Quelle: faz.net
Quelle: faz.net
US-Aufsichtsbehörde will offenbar Milliardenstrafe verhängen
In den USA droht Facebook offenbar eine Rekordstrafe in Milliardenhöhe wegen seiner Datenschutzpraktiken. Laut der Washington Post würde die Strafe alle bislang gegen Tech-Unternehmen verhängten Bußgelder in den Schatten stellen. Die US-Regulierungsbehörde FTC und Facebook verhandeln laut einem Bericht in der Washington Post über einen Vergleich über die Datenschutzfehler des Unternehmens. Im Gespräch sei eine Geldstrafe von mehreren Milliarden Dollar für das soziale Netzwerk, das seit dem Skandal rund um Cambridge Analytica im letzten Jahr massiver Kritik ausgesetzt ist.
Quelle: netzwelt.de
Quelle: netzwelt.de