
Frage zu Vermittlungsprovision bei Krediten

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Frage zu Vermittlungsprovision bei Krediten
Nun, liebe Forumsteilnehmer, habe ich als alter Gomopateilnehmer einmal eine Frage und Bitte:
Wer kann mir einen guten link geben oder eine vernünftige, nachvollziehbare Antwort zu folgender Fragestellung:
Ein deutscher Darlehensvermittler soll einem deutschen Privatmann ein Darlehen über einen sechsstelligen Eurobetrag vermitteln. Der Darlehensvermittler hat einen Vertrag vorgelgt, der ihm bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar von 3% aus der Darlehenssumme zugesteht. Das würde der deutsche Privatmann akzeptieren, da kein einfacher Fall.
Im Vertrag ist aber festgelegt, dass auf die Vermittlungsprovision ein Vorschuß in Höhe von 1% der angefragten Darlehenssumme fällig ist.
Irgendwie habe ich aber ersten furchtbare Bauchschmerzen bei solchen Sachen, wo ich schon das Wort "Vorauszahlung" höre. Irgendwo habe ich im Hinterkopf, daß einem deutschen Kreditvermittler die Vorauszahlung auf Vermittlungsprovision gar nicht zusteht, solang der Hauptvertrag noch nicht zustande gekommen ist. Leider habe ich bei meiner Internetsuche irgendwie wohl blöde angestellt und keine Rechtsvorschrift / Gerichtsurteil / Kommentar zu solch einem Fall gefunden.
Wer von den hier anwesenden fachkundigen Forumsteilnehmern kann mir hier bei der Beantwortung weiterhelfen, denn ungern würde ich meinen deutschen Kunden hier eine Falschantwort zukommen lassen.... ist ja auch nicht mein Spezialgebiet.....
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten und links!
Wer kann mir einen guten link geben oder eine vernünftige, nachvollziehbare Antwort zu folgender Fragestellung:
Ein deutscher Darlehensvermittler soll einem deutschen Privatmann ein Darlehen über einen sechsstelligen Eurobetrag vermitteln. Der Darlehensvermittler hat einen Vertrag vorgelgt, der ihm bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar von 3% aus der Darlehenssumme zugesteht. Das würde der deutsche Privatmann akzeptieren, da kein einfacher Fall.
Im Vertrag ist aber festgelegt, dass auf die Vermittlungsprovision ein Vorschuß in Höhe von 1% der angefragten Darlehenssumme fällig ist.
Irgendwie habe ich aber ersten furchtbare Bauchschmerzen bei solchen Sachen, wo ich schon das Wort "Vorauszahlung" höre. Irgendwo habe ich im Hinterkopf, daß einem deutschen Kreditvermittler die Vorauszahlung auf Vermittlungsprovision gar nicht zusteht, solang der Hauptvertrag noch nicht zustande gekommen ist. Leider habe ich bei meiner Internetsuche irgendwie wohl blöde angestellt und keine Rechtsvorschrift / Gerichtsurteil / Kommentar zu solch einem Fall gefunden.
Wer von den hier anwesenden fachkundigen Forumsteilnehmern kann mir hier bei der Beantwortung weiterhelfen, denn ungern würde ich meinen deutschen Kunden hier eine Falschantwort zukommen lassen.... ist ja auch nicht mein Spezialgebiet.....
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten und links!
1951
inaktiv
Moin geschätzte Power aus dem Schwabenland,
einen Gesetzestext kann ich auch nicht liefern.
Aber bei dem Thema Vorauszahlung wird mir schon wieder flau im Magen.
Für was denn?
Entweder arbeite ich erfolgsbezogen - mit vollem Risiko für mich, 3% ist ja nicht schlecht zzgl. sicherlich Bankenprovision.
Alternativ gibt es einen Mix aus erfolgreichem Abschluß und Erstattung der Kosten.
Ich arbeite im Moment an einer schwierigen Prolongation. Habe mit dem Auftraggeber einen Beratungsvertrag geschlossen mit wöchentlicher Rechnungslegung des Arbeitsaufwandes und der Verpflichtung nachvollziehbare Kosten zu erstatten.
Und eine Bahnfahrt und Rückflug aus Basel unternehme ich doch nur wenn es Sinn macht.
Und mein AG weiss dass ich sinnvolle Dinge tue.
Jeder engagierte Vermittler schätzt doch im Vorwege ein wie denn die Erfolgsaussichten sein können!
Chance null oder 10% - dann lehne ich ab. Muss ich diesen Menschen der zu mir kommt auch noch schröpfen?
Mir laufen zu viele Leute mit dem $ im Auge rum.
Leider, so vermute ich, wird diese Spezi Aufwind bekommen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage.
Sorry, aber ich verzichte auf Gesetzestexte, ich arbeite in dieser Hinsicht mit Bauch und Hirn.
Alles Gute aus Hamburg
1951
einen Gesetzestext kann ich auch nicht liefern.
Aber bei dem Thema Vorauszahlung wird mir schon wieder flau im Magen.
Für was denn?
Entweder arbeite ich erfolgsbezogen - mit vollem Risiko für mich, 3% ist ja nicht schlecht zzgl. sicherlich Bankenprovision.
Alternativ gibt es einen Mix aus erfolgreichem Abschluß und Erstattung der Kosten.
Ich arbeite im Moment an einer schwierigen Prolongation. Habe mit dem Auftraggeber einen Beratungsvertrag geschlossen mit wöchentlicher Rechnungslegung des Arbeitsaufwandes und der Verpflichtung nachvollziehbare Kosten zu erstatten.
Und eine Bahnfahrt und Rückflug aus Basel unternehme ich doch nur wenn es Sinn macht.
Und mein AG weiss dass ich sinnvolle Dinge tue.
Jeder engagierte Vermittler schätzt doch im Vorwege ein wie denn die Erfolgsaussichten sein können!
Chance null oder 10% - dann lehne ich ab. Muss ich diesen Menschen der zu mir kommt auch noch schröpfen?
Mir laufen zu viele Leute mit dem $ im Auge rum.
Leider, so vermute ich, wird diese Spezi Aufwind bekommen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage.
Sorry, aber ich verzichte auf Gesetzestexte, ich arbeite in dieser Hinsicht mit Bauch und Hirn.
Alles Gute aus Hamburg
1951
Danke
danke den beiden Vorschreibern und speziell an 1951, der hier in Gomopa ebenfalls schon lange aktiv ist und den ich sehr schätze....
Nun, wie gesagt, es gehjt um einen Kunden von mir, und dem sollte ich natürlich was hieb-und stichfestes präsentieren können. Wer kann mir weiterhelfen, wo ist das gesetzlich/durch Verordnung oder diurch Gerichtsurteile geregelt, dass keine Vorauszahlungen auf eine Vermittlungsprovision bei Darlehensgeschäften genommen werden dürfen, solange der Hauptvertrag noch nicht zustande gekommen ist?
Mensch, hier im Forum sind doch so viele Finanzvermittler und Rechtsanwälte unterwegs, die haben das doch im Hinterkopf. Würde mich also über Eure Hilfe sehr freuen.....
Nun, wie gesagt, es gehjt um einen Kunden von mir, und dem sollte ich natürlich was hieb-und stichfestes präsentieren können. Wer kann mir weiterhelfen, wo ist das gesetzlich/durch Verordnung oder diurch Gerichtsurteile geregelt, dass keine Vorauszahlungen auf eine Vermittlungsprovision bei Darlehensgeschäften genommen werden dürfen, solange der Hauptvertrag noch nicht zustande gekommen ist?
Mensch, hier im Forum sind doch so viele Finanzvermittler und Rechtsanwälte unterwegs, die haben das doch im Hinterkopf. Würde mich also über Eure Hilfe sehr freuen.....
Zitat von »"Schwabenpower"«
Leider habe ich bei meiner Internetsuche irgendwie wohl blöde angestellt und keine Rechtsvorschrift / Gerichtsurteil / Kommentar zu solch einem Fall gefunden.
Ich glaube nicht, daß es hierzu ein Urteil gibt: in D gilt Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann prinzipiell fordern was er will.
Und sollte es ein Urteil geben - daraus könnten Sie niemanden verpflichten, erst die Arbeit zu machen und dann auf sein Geld zu hoffen.
Was ich damit sagen will: beide Seiten haben ein Risiko, auch der Vermittler möchte sicherlich nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Vielleicht ist "seine" Bank am anderen Ende der Republik, vielleicht hat er selber höhere Vorkosten, vielleicht ...
Aber Ihrer Frage entnehme ich eigentlich, dass er keine Vorkosten haben will, sondern "nur" eine Vorauszahlung auf die Provision. Das spricht für mich doch eher für seine Seriosität - wenn er denn für eine Rückzahlung finanzkräftig genug ist.
Gruß
Cob
Vorschläge ...
Wie wäre es mit Referenzen des Vermittlers um das Vertrauen zu stärken?
Oder einer "kleinen" erfolgsunabhängigen Vergütung, sozusagen als Aufwandsentschädigung bzw. um die Ernsthaftigkeit seitens des Kreditnehmers zu bestätigen?
Denn was wäre, wenn dem Kreditnehmer am Ende die Konditionen nicht zusagen? Außer Arbeit für den Vermittler?
Und wie erklärt der Vermitler seinen Wunsch auf Vorauszahlung?
Kennt er vielleicht Gomopa nicht, mit den vielen Warnhinweisen?
Und will er dort genannt werden ;-)
Oder einer "kleinen" erfolgsunabhängigen Vergütung, sozusagen als Aufwandsentschädigung bzw. um die Ernsthaftigkeit seitens des Kreditnehmers zu bestätigen?
Denn was wäre, wenn dem Kreditnehmer am Ende die Konditionen nicht zusagen? Außer Arbeit für den Vermittler?
Und wie erklärt der Vermitler seinen Wunsch auf Vorauszahlung?
Kennt er vielleicht Gomopa nicht, mit den vielen Warnhinweisen?
Und will er dort genannt werden ;-)
Kostenersatz
Im nachstehenden Beitrag geht es zwar um Immobilien, es könnte jedoch bei anderen Geschäftsgrundlagen ähnlich sein:
"Nicht jeder Auftrag endet mit einem Erfolg. Ohne Erfolg keine Provision. Dies ist gerade bei längerer Laufzeit der Verträge ärgerlich. Der Makler hat nicht nur Zeit, sondern häufig auch viel Geld in den Auftrag gesteckt. Die Herstellung von Exposés, die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen, die Schaltung von Anzeigen – all dies verursacht erhebliche Kosten. Bleibt der Erfolg aus, erhält der Makler nicht nur keine Provision, er bleibt auch auf seinen Kosten sitzen.
Das muss nicht sein. Ein wirtschaftlich denkender Makler wird darauf achten, dass er bei einem letztlich erfolglos gebliebenen Auftrag wenigstens seine Kosten erstattet bekommt. Hierfür gibt es eine einfache gesetzliche Regelung: Der Makler erhält seine Aufwendungen, die ihm für den konkreten Auftrag entstanden sind, komplett ersetzt. Einzige Voraussetzung: Er muss dies mit seinem Kunden vereinbaren. Eine entsprechende Regelung sollte – schon aus Beweiszwecken – in den Maklervertrag mit aufgenommen werden. Dies kann im sogenannten „Kleingedruckten“ erfolgen. Dort muss lediglich im Einzelnen aufgeführt werden, welche Beträge der Makler wofür verlangt. Endet in diesem Fall der Maklervertrag, ohne dass es zum Verkauf des Objektes kommt, kann der Makler wenigstens seine Aufwendungen abrechnen."
Quelle: http://www.ldm-law.de/lehner-makler-aufwendungsersatz.html
"Nicht jeder Auftrag endet mit einem Erfolg. Ohne Erfolg keine Provision. Dies ist gerade bei längerer Laufzeit der Verträge ärgerlich. Der Makler hat nicht nur Zeit, sondern häufig auch viel Geld in den Auftrag gesteckt. Die Herstellung von Exposés, die Wahrnehmung von Besichtigungsterminen, die Schaltung von Anzeigen – all dies verursacht erhebliche Kosten. Bleibt der Erfolg aus, erhält der Makler nicht nur keine Provision, er bleibt auch auf seinen Kosten sitzen.
Das muss nicht sein. Ein wirtschaftlich denkender Makler wird darauf achten, dass er bei einem letztlich erfolglos gebliebenen Auftrag wenigstens seine Kosten erstattet bekommt. Hierfür gibt es eine einfache gesetzliche Regelung: Der Makler erhält seine Aufwendungen, die ihm für den konkreten Auftrag entstanden sind, komplett ersetzt. Einzige Voraussetzung: Er muss dies mit seinem Kunden vereinbaren. Eine entsprechende Regelung sollte – schon aus Beweiszwecken – in den Maklervertrag mit aufgenommen werden. Dies kann im sogenannten „Kleingedruckten“ erfolgen. Dort muss lediglich im Einzelnen aufgeführt werden, welche Beträge der Makler wofür verlangt. Endet in diesem Fall der Maklervertrag, ohne dass es zum Verkauf des Objektes kommt, kann der Makler wenigstens seine Aufwendungen abrechnen."
Quelle: http://www.ldm-law.de/lehner-makler-aufwendungsersatz.html