
K1 Invest GbR / K2 Invest GbR

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Bernd M. Leimer
inaktiv
K1 Invest GbR / K2 Invest GbR
Behördenwillkür mit Existenzbedrohung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in jüngster Zeit massiv gegen Anbieter in Deutschland vor, teilweise auch mit Verfügungen die es unmöglich machen den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten.
Eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde muss nicht ohne Erfolg bleiben.
Die K1 Invest GbR mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (seit 1995 in Deutschland aktiv) ist bereits in 2000 in den "Blick" des BaFin geraten. Eine Verfügung kam in Haus. K1 Invest reagierte und nutzte die Dienste eines von der Aufsicht zugelassenen Investment-Managers - um der Auflage zu genügen. Das reichte anscheinend nicht, die "Aufseher" stehen auf dem Standpunkt: K1 selbst betreibe den Vertrieb der Gesellschaftsanteile in der Finanzportfolioverwaltung - dafür fehle die Erlaubnis. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, das verwaltete Beteiligungskapital komplett an die Anleger auszuzahlen.
Die K1 Verantwortlichen haben bereits mehrere Klagen auf Rechtsschutz zur Aussetzung der BaFin Massnahmen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht.
Das Problem: Die BaFin hat wiederholt versucht, durch immer wieder neue Verfügungen und Androhungen - Tatsachen zu schaffen, um einem Rechtsentscheid durch die Gerichte stehts vorzugreifen.
Das Verwaltungsgericht hat - nach Aussage von M. Smolek - zugunsten K1 entschieden. Das BaFin kann vorerst nicht mehr gegen die Gesellschaft vorgehen. Alle bisherigen Maßnahmen und Verfügungen sind damit ausgesetzt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht in jüngster Zeit massiv gegen Anbieter in Deutschland vor, teilweise auch mit Verfügungen die es unmöglich machen den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten.
Eine Klage gegen die Aufsichtsbehörde muss nicht ohne Erfolg bleiben.
Die K1 Invest GbR mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (seit 1995 in Deutschland aktiv) ist bereits in 2000 in den "Blick" des BaFin geraten. Eine Verfügung kam in Haus. K1 Invest reagierte und nutzte die Dienste eines von der Aufsicht zugelassenen Investment-Managers - um der Auflage zu genügen. Das reichte anscheinend nicht, die "Aufseher" stehen auf dem Standpunkt: K1 selbst betreibe den Vertrieb der Gesellschaftsanteile in der Finanzportfolioverwaltung - dafür fehle die Erlaubnis. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, das verwaltete Beteiligungskapital komplett an die Anleger auszuzahlen.
Zitat
BaFin untersagt der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR die Finanzportfolioverwaltung
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Am 3. Juli 2003 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR, beide mit Sitz in Mörfelden-Walldorf, die Finanzportfolioverwaltung. Ferner ordnete sie die Einstellung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung der Gesellschaften an.
Die K1 Invest GbR und der K2 Invest GbR boten Anlegern die Möglichkeit, Gesellschafter der Unternehmen mit einem Beteiligungskapital von mindestens 2.500 Euro zu werden. Das Geld sollte von "Portfoliomanagern" im "Forex-Interbanken-Devisenhandel, Aktien-(Index), Zins- und Terminmarkt-Handel und in verschiedene Hedgefondsstragien" angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot warben die Gesellschaften mit angeblichen Wertzuwächsen von über 400 Prozent seit 1996. Nach Erkenntnissen der BaFin verwalten sie für mehr als 4.000 Gesellschafter Beteiligungskapital in Höhe von über 50 Mio. Euro. Mit dieser Tätigkeit erbrachten die Gesellschaften die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die K1 Invest GbR und die K2 Invest GbR sind verpflichtet, den Anteilswert des von ihnen verwalteten Beteiligungskapitals für jeden Gesellschafter zu berechnen und auszuzahlen.
Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die K1 Verantwortlichen haben bereits mehrere Klagen auf Rechtsschutz zur Aussetzung der BaFin Massnahmen vor verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht.
Das Problem: Die BaFin hat wiederholt versucht, durch immer wieder neue Verfügungen und Androhungen - Tatsachen zu schaffen, um einem Rechtsentscheid durch die Gerichte stehts vorzugreifen.
Das Verwaltungsgericht hat - nach Aussage von M. Smolek - zugunsten K1 entschieden. Das BaFin kann vorerst nicht mehr gegen die Gesellschaft vorgehen. Alle bisherigen Maßnahmen und Verfügungen sind damit ausgesetzt.
BaFin untersagt der K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft
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Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.
Die K1 Invest Ltd. bot Anlegern in Deutschland an, sich mit Genussrechten an ihrem "K1 Invest Fonds" zu beteiligen. Das Genussrechtskapital sollte in "Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe" investiert werden. An diesem "Fondsvermögen" war der Anleger beteiligt. Für das Anlageangebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 489 %. Mit dieser Tätigkeit erbrachte die K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die K1 Invest Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.
Die K1 Invest Ltd. bot Anlegern in Deutschland an, sich mit Genussrechten an ihrem "K1 Invest Fonds" zu beteiligen. Das Genussrechtskapital sollte in "Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe" investiert werden. An diesem "Fondsvermögen" war der Anleger beteiligt. Für das Anlageangebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 489 %. Mit dieser Tätigkeit erbrachte die K1 Invest Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die K1 Invest Ltd. ist verpflichtet, die Genussrechtswerte der Anleger in Deutschland zu berechnen und auszuzahlen.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Der böse Wolf
inaktiv
Nichts dergleichen ist wirklich gemacht worden...
K1 hat sich immer wieder "verändert"... Erst die Gbr, dann die Genusscheine mit jeweiligem Abwicklungsschreiben vom BAFIN. Jetzt seit ca. Oktober als offizielles Zertifikat über die Commerzbank.
Ist z.B. auch in der FAZ Samstags nachzulesen.
Bisher ist meines Wissens nichts rückabgewickelt worden.
Der Vorwurf des "Schneeballsystem" konnte auch NICHT belegt werden.
Jetzt ist K1 über Vienna Life als FLV zu bekommen oder für höhere Summen als Zertifikat.
Ich persönlich halte von einer solchen Firma Abstand, die nicht in der Lage ist, entsprechend des Gesetzes Produkte zu verkaufen.
"Zerti" hier im Forum kann Euch mehr dazu sagen.
Es gibt halt andere Anbieter, die diese Dinge NICHT machen und ähnliche Werte liefern.
Gruß
dbw
Ist z.B. auch in der FAZ Samstags nachzulesen.
Bisher ist meines Wissens nichts rückabgewickelt worden.
Der Vorwurf des "Schneeballsystem" konnte auch NICHT belegt werden.
Jetzt ist K1 über Vienna Life als FLV zu bekommen oder für höhere Summen als Zertifikat.
Ich persönlich halte von einer solchen Firma Abstand, die nicht in der Lage ist, entsprechend des Gesetzes Produkte zu verkaufen.
"Zerti" hier im Forum kann Euch mehr dazu sagen.
Es gibt halt andere Anbieter, die diese Dinge NICHT machen und ähnliche Werte liefern.
Gruß
dbw
winzag
inaktiv
K1 - Alternatives Investment
K1 gibt es seit 1996. Bis heute hatte diese Geldanlage noch kein negatives Jahresergebnis. Während anfänglich die Ergebnisse stark schwankten, haben sich mittlerweile die Ausschläge eingependelt auf 8 - 12 % pro Jahr. Steuerfrei. Welcher andere Hedgefonds hatte noch nie eine negatives Jahresergebnis?
Auch ich habe hin und wieder etwas Bauchweh, wegen der Aktivität des Bafin. Die scheinen derzeit alles, auf dem nicht Bank, Versicherung oder KAG draufsteht, mit dem Hinweis auf verbotene Finanzkommisionsgeschäfte zu zumachen.
We will see. Bisher jedenfalls, hat sich mein Anlagekonto sehr erfreulich entwickelt. Ist aber nicht jedermans/frau Sache.
Auch ich habe hin und wieder etwas Bauchweh, wegen der Aktivität des Bafin. Die scheinen derzeit alles, auf dem nicht Bank, Versicherung oder KAG draufsteht, mit dem Hinweis auf verbotene Finanzkommisionsgeschäfte zu zumachen.
We will see. Bisher jedenfalls, hat sich mein Anlagekonto sehr erfreulich entwickelt. Ist aber nicht jedermans/frau Sache.
Papier ist bekanntlich geduldig...
Guten Tag...
A. Henneberg zitierte weiter oben:
Wie so oft, auch hier ein Firmensitz an einem Ort, der es im Eventualfalle schwierig macht, erfolgreich zu klagen...
Wer kann kontrollieren, ob die Aussagen zu Renditen korrekt sind...?
Papier ist geduldig...
Falls es einmal knallt, heben alle die Hände und rufen: "Warum hat das BAFin nicht...?"
S. dazu auch meinen Beitrag:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Wirtschaft/Eine-Heuschrecke-hat-wieder-zugeschlagen-Seite-2.html#106177
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
A. Henneberg zitierte weiter oben:
Zitat
Am 17.06.2004 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der K1 Invest Ltd. mit Sitz in Tortola, British Virgin Islands, das Finanzkommissionsgeschäft in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.
Wie so oft, auch hier ein Firmensitz an einem Ort, der es im Eventualfalle schwierig macht, erfolgreich zu klagen...
Wer kann kontrollieren, ob die Aussagen zu Renditen korrekt sind...?
Papier ist geduldig...
Falls es einmal knallt, heben alle die Hände und rufen: "Warum hat das BAFin nicht...?"
S. dazu auch meinen Beitrag:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Wirtschaft/Eine-Heuschrecke-hat-wieder-zugeschlagen-Seite-2.html#106177
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
User winzag...
zu 1.
Das ist mir bekannt! Es ging auch eher um's Prinzip...
zu 2.
Das weiß ich nicht, ließe sich aber sicher in Erfahrung bringen!
Interessiert mich persönlich auch nicht vorrangig, da ich bei DWS investiert bin...
zu imaginär 3.
Freue mich, daß Dir unsere letzte Grillfete gefallen hat... Oder: Wie kommen Sie dazu, mich zu Duzen...
zu imaginär 4.
Auf meine eigentlichen Aussagen gehen Sie nicht ein... (Welche angesehene Kanzlei/Institution bestätigt die Rendite usw?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Zitat von »"winzag"«
1. Phoenix war kein Hedgefonds
2. Weißt Du auf welcher Steuersparinsel Franklin Templeton seinen Sitz hat?
zu 1.
Das ist mir bekannt! Es ging auch eher um's Prinzip...
zu 2.
Das weiß ich nicht, ließe sich aber sicher in Erfahrung bringen!
Interessiert mich persönlich auch nicht vorrangig, da ich bei DWS investiert bin...
zu imaginär 3.
Freue mich, daß Dir unsere letzte Grillfete gefallen hat... Oder: Wie kommen Sie dazu, mich zu Duzen...
zu imaginär 4.
Auf meine eigentlichen Aussagen gehen Sie nicht ein... (Welche angesehene Kanzlei/Institution bestätigt die Rendite usw?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Moin Moin
(22.08.2006)
Bei BaFin Verfügung ist Rechtsform unerheblich
Für die Zulässigkeit der Finanzportfolioverwaltung ist es unerheblich, ob die Anlagegesellschaft die Rechtsform der GbR oder der KG wählt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der K1 Fonds GbR aus Aschaffenburg die Geschäfte untersagt. Hiergegen ging der Geschäftsführer der K1 Fonds-Gesellschaft Helmut Kiener gerichtlich vor. Zunächst erklärte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 17.11.2003 die Verfügung der BaFin für rechtmäßig. Dies wurde nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig letztinstanzlich bestätigt.
Danach betrieb Kiener, als geschäftsführender Gesellschafter der K1 Fonds GbR, „die Finanzdienstleistung der Finanzportfolioverwaltung“ ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis. Wie Kiener hatten viele Anbieter darauf spekuliert nicht unter die Zulassungspflicht bei der BaFin zu fallen, indem sie anstatt einer Kommanditgesellschaft (KG) eine GbR für ihre Fonds zu nutzen. Doch dem Richterspruch zufolge ist auch bei einer GbR der Dienstleistungscharakter der Vermögensverwaltung für eine Erlaubnispflicht maßgeblich. Auch bei der Organisierung der Fonds als GbR werde das Kapital „für Andere“ verwaltet. Dieses verwalten der Vermögen der Mitgesellschafter ist daher aufgrund des fehlenden Eigeninteresses eine Dienstleistung. Die Gerichte wiesen damit den Einwand zurück, dass „die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer juristischen Person so nahe stehe, dass der Kläger nur Eigengeschäfte der Gesellschaft erbringe.“ Fonds mit einer entsprechenden Geschäftsausrichtung in Finanzinstrumenten müssen sich also unabhängig von ihrer Rechtsform vor der BaFin in Acht nehmen.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil AZ: 6 C 29.03)
(im Anschluss an Verwaltungsgericht Frankfurt/M., AZ: VG 9 E 2836/02 (2))
Quelle: www.pwb-law.com
Bei BaFin Verfügung ist Rechtsform unerheblich
Für die Zulässigkeit der Finanzportfolioverwaltung ist es unerheblich, ob die Anlagegesellschaft die Rechtsform der GbR oder der KG wählt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der K1 Fonds GbR aus Aschaffenburg die Geschäfte untersagt. Hiergegen ging der Geschäftsführer der K1 Fonds-Gesellschaft Helmut Kiener gerichtlich vor. Zunächst erklärte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 17.11.2003 die Verfügung der BaFin für rechtmäßig. Dies wurde nun durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig letztinstanzlich bestätigt.
Danach betrieb Kiener, als geschäftsführender Gesellschafter der K1 Fonds GbR, „die Finanzdienstleistung der Finanzportfolioverwaltung“ ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis. Wie Kiener hatten viele Anbieter darauf spekuliert nicht unter die Zulassungspflicht bei der BaFin zu fallen, indem sie anstatt einer Kommanditgesellschaft (KG) eine GbR für ihre Fonds zu nutzen. Doch dem Richterspruch zufolge ist auch bei einer GbR der Dienstleistungscharakter der Vermögensverwaltung für eine Erlaubnispflicht maßgeblich. Auch bei der Organisierung der Fonds als GbR werde das Kapital „für Andere“ verwaltet. Dieses verwalten der Vermögen der Mitgesellschafter ist daher aufgrund des fehlenden Eigeninteresses eine Dienstleistung. Die Gerichte wiesen damit den Einwand zurück, dass „die Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer juristischen Person so nahe stehe, dass der Kläger nur Eigengeschäfte der Gesellschaft erbringe.“ Fonds mit einer entsprechenden Geschäftsausrichtung in Finanzinstrumenten müssen sich also unabhängig von ihrer Rechtsform vor der BaFin in Acht nehmen.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil AZ: 6 C 29.03)
(im Anschluss an Verwaltungsgericht Frankfurt/M., AZ: VG 9 E 2836/02 (2))
Quelle: www.pwb-law.com
Zitat
Höchstes deutsches Gericht lehnt Antrag von K1 GbR ab:
Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der K1 GbR mit Beschluss vom 05.04.2006 (AZ: 1 BvR 2780/04) zurückgewiesen. Der K1 GbR war durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Betreiben von unerlaubten Bankgeschäften (Finanzportfolioverwaltung) untersagt worden. Hiergegen hatte sich die GbR gewandt und gerügt, in ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 Grundgesetz verletzt zu sein.
Die Karlsruher Richter liessen die Klage nicht zur Hauptverhandlung zu und stellten kurz und knapp fest, dass eine GbR nicht so behandelt werden muss, wie eine OHG oder KG. Diese dürfe Vermögen ihrer Anleger verwalten, ohne hiermit ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, gleiches gelte aber nicht für eine GbR.
Nachdem die K1 GbR nunmehr bei allen deutschen Gerichten unterlegen war, steht zumindest vor den deutschen Gerichten kein Rechtsweg mehr offen. Die Würfel für die K1 GbR sind somit gefallen.
Tintemann
Rechtsanwalt
Quelle: www.tintemann.de/html/k1_fonds.html
j0lly
inaktiv
Hallo,
in den letzten Tagen soll ein Urteil zur K1 Invest Ltd. (Sitz: British Virgin Islands) gefällt worden sein bezüglich dem Unterlassungsantrag der BaFin.
Leider kann die BaFin telefonisch keine Auskünfte erteilen. Weiss denn jemand von dem Urteil oder kann einen hilfreichen Link hier einstellen?
Danke im Vorraus
in den letzten Tagen soll ein Urteil zur K1 Invest Ltd. (Sitz: British Virgin Islands) gefällt worden sein bezüglich dem Unterlassungsantrag der BaFin.
Leider kann die BaFin telefonisch keine Auskünfte erteilen. Weiss denn jemand von dem Urteil oder kann einen hilfreichen Link hier einstellen?
Danke im Vorraus
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