
KK Royal Basement GmbH - Kai Uwe Klug

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KK Royal Basement GmbH - Kai Uwe Klug
KK Royal Basement GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft aus Berlin, die steuerbegünstigte Immobilien vermittelt.
Der Geschäftsführer der KK Royal Basement ist Kai-Uwe Klug. Leider haben wir feststellen müssen, dass die Vertriebsmethoden unseriös sind. Die Kundenanbahnung erfolgt über den kalten Anruf, der nach dem Gesetz verboten ist. Die Verbraucherzentrale Berlin hat vor dieser Vertriebsmethode unter der Überschrift „Tatwaffe Telefon“ gewarnt. Der Angerufene wird gefragt, ob er Steuern sparen will. Wer will das nicht? Den so Interessierten sucht dann ein Mitarbeiter auf und erklärt ihm, dass man zunächst einmal nur eine Vermögensanalyse machen wolle. Erst im Rahmen dieser Analyse könne geprüft werden, ob der Interessierte tatsächlich Steuern sparen könne.
Bei dem anschließenden Gespräch im Büro des Vertriebes wird dann erklärt, der Erwerb einer Immobilie sei der optimale Weg zum Steuernsparen. Zum Erwerb der Immobilie brauche man kein eigenes Geld. Das Ganze rechne sich trotz der Fremdfinanzierungen durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von allein. Nur eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Später, nach Ablauf der steuerlichen Förderung, könne man die Wohnung mit großem Gewinn verkaufen.
Nun muss alles ganz schnell gehen, sonst ist die Wohnung weg. Es wird ein Termin beim Notar gemacht. Ein Angebot soll abgegeben werden. Die Anleger fühlen sich hier häufig überrumpelt. Auch sehen sie nicht, welche weitreichenden Konsequenzen sich aus der Abgabe dieses Angebotes wirklich ergeben.
Tatsächlich erwirbt der Anleger eine Eigentumswohnung. Die versprochene geringe Zuzahlung fällt häufig höher aus. Schwierigkeiten wird der Anleger aber spätestens dann bekommen, wenn er die Wohnung weiterkaufen will. Er wird feststellen, dass der von ihm gezahlte Einstandspreis bei einem Weiterverkauf nicht annährend zu erzielen ist. Aber selbst wenn er sich beim Weiterverkauf auf einen herben Verlust einlassen wollte, würde die finanzierende Bank dem Verkauf nicht zustimmen. Diese wird nämlich die Wohnung nur freigeben, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden kann. Dazu wird der Verkaufserlös jedoch nicht ausreichen. Der Anleger sitzt nun in der Falle. Der Verkauf ist nicht möglich.
Der Anleger wird bei einer regelmäßigen Darlehenslaufzeit von 25 Jahren jeden einzelnen Monat draufzahlen.
Er hat ein völlig unsinniges Geschäft abgeschlossen, dass er schwerlich gemacht hätte, wenn er wahrheitsgemäß und vollständig über alle für ihn wichtigen Fakten aufgeklärt worden wäre. Dazu ist der Anlageberater verpflichtet. Verstößt der Anlageberater gegen seine Pflichten, haftet er auf Schadensersatz.
Aber nicht nur der Anlageberater haftet, auch der Verkäufer der Wohnung muss sich die Falschberatung zurechnen lassen. Der Anleger kann verlangen, von dem Verkäufer so gestellt zu werden, als hätte er die Wohnung nie gekauft. Das ist die ständige Rechtsprechung seit den 90er Jahren.
Quelle: SGK
Der Geschäftsführer der KK Royal Basement ist Kai-Uwe Klug. Leider haben wir feststellen müssen, dass die Vertriebsmethoden unseriös sind. Die Kundenanbahnung erfolgt über den kalten Anruf, der nach dem Gesetz verboten ist. Die Verbraucherzentrale Berlin hat vor dieser Vertriebsmethode unter der Überschrift „Tatwaffe Telefon“ gewarnt. Der Angerufene wird gefragt, ob er Steuern sparen will. Wer will das nicht? Den so Interessierten sucht dann ein Mitarbeiter auf und erklärt ihm, dass man zunächst einmal nur eine Vermögensanalyse machen wolle. Erst im Rahmen dieser Analyse könne geprüft werden, ob der Interessierte tatsächlich Steuern sparen könne.
Bei dem anschließenden Gespräch im Büro des Vertriebes wird dann erklärt, der Erwerb einer Immobilie sei der optimale Weg zum Steuernsparen. Zum Erwerb der Immobilie brauche man kein eigenes Geld. Das Ganze rechne sich trotz der Fremdfinanzierungen durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von allein. Nur eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Später, nach Ablauf der steuerlichen Förderung, könne man die Wohnung mit großem Gewinn verkaufen.
Nun muss alles ganz schnell gehen, sonst ist die Wohnung weg. Es wird ein Termin beim Notar gemacht. Ein Angebot soll abgegeben werden. Die Anleger fühlen sich hier häufig überrumpelt. Auch sehen sie nicht, welche weitreichenden Konsequenzen sich aus der Abgabe dieses Angebotes wirklich ergeben.
Tatsächlich erwirbt der Anleger eine Eigentumswohnung. Die versprochene geringe Zuzahlung fällt häufig höher aus. Schwierigkeiten wird der Anleger aber spätestens dann bekommen, wenn er die Wohnung weiterkaufen will. Er wird feststellen, dass der von ihm gezahlte Einstandspreis bei einem Weiterverkauf nicht annährend zu erzielen ist. Aber selbst wenn er sich beim Weiterverkauf auf einen herben Verlust einlassen wollte, würde die finanzierende Bank dem Verkauf nicht zustimmen. Diese wird nämlich die Wohnung nur freigeben, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden kann. Dazu wird der Verkaufserlös jedoch nicht ausreichen. Der Anleger sitzt nun in der Falle. Der Verkauf ist nicht möglich.
Der Anleger wird bei einer regelmäßigen Darlehenslaufzeit von 25 Jahren jeden einzelnen Monat draufzahlen.
Er hat ein völlig unsinniges Geschäft abgeschlossen, dass er schwerlich gemacht hätte, wenn er wahrheitsgemäß und vollständig über alle für ihn wichtigen Fakten aufgeklärt worden wäre. Dazu ist der Anlageberater verpflichtet. Verstößt der Anlageberater gegen seine Pflichten, haftet er auf Schadensersatz.
Aber nicht nur der Anlageberater haftet, auch der Verkäufer der Wohnung muss sich die Falschberatung zurechnen lassen. Der Anleger kann verlangen, von dem Verkäufer so gestellt zu werden, als hätte er die Wohnung nie gekauft. Das ist die ständige Rechtsprechung seit den 90er Jahren.
Quelle: SGK
Schrottimmobilien, dicke Hose, dicke Autos
Polizei verhaftet Protz-Makler
Polizei verhaftet Protz-Makler
Quelle: BILD
Zitat
Wilmersdorf – Teure Autos und Wohnungen, ein Leben im Luxus! Finanziert durch die jahrelange, miese Abzocke von Anlegern.
Jetzt haben Polizei und Staatsanwaltschaft dem kriminellen Treiben einer Berliner Immobilien-Firma ein Ende gesetzt – und vier der mit Haftbefehlen gesuchten Protz-Makler festgenommen.
Am Telefon sollen sie Kunden bundesweit Wohnungen als Kapitalanlage angeboten haben. Geködert wurden sie, so der Vorwurf, mit supergünstigen Finanzierungsraten und damit, dass sie für den Kauf kaum Eigenkapital aufbringen mussten. Was die Anleger nicht wussten: Die Wohnungen wurden ihnen weit über Wert verkauft! Ein Ermittler zu BILD: „Der Schaden geht fast in den Millionen-Bereich.“
Am vergangenen Donnerstag stürmten die Fahnder über 30 Berliner Wohnungen und Büros der vier Verdächtigen. Tatvorwurf: gewerbs- und bandenmäßiger Anlagebetrug.
Das Ermittlungsverfahren gegen das Immo-Netzwerk läuft bereits seit 2008. Der Firmen-Hauptsitz war in der Brandenburgischen Straße. Als Hauptverdächtiger gilt Kai-Uwe?K. Der Berliner präsentierte sich vor seiner Verhaftung in mehreren Videos im Internet.
Die Filme zeigen ihn und sein Firmenlogo mit Luxus-Autos (u.?a. Lamborghini, Maserati, Jaguar), Villen und Motorrädern. Kai-Uwe?K. soll zudem engen Kontakt zu Mitgliedern einer kriminellen arabischen Großfamilie haben.
Der Berliner Rechtsanwalt Jochen Resch, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Brandenburg, kommentiert die Verhaftung von Klug gegenüber GoMoPa.net so:
Quelle: GoMoPa Reportage
Zitat
Er war die schrillste Gestalt auf dem Berliner Immobilienvertriebsmarkt. Kai Klug und eine Reihe seiner Männer, unter anderen Hartmut Siebrandt, alias Dr. Siebrandt, Dr. Lindemann oder Dr. Siebert, sind am Mittwoch in Berlin verhaftet worden. Ihnen wird bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.
Kai Klug gründete eine Vielzahl von Unternehmungen. Seine Vertriebsorganisationen hatten so klangvolle Namen wie KK Royal Basement oder Steuerfüchse, Steueradler. Letzter Aufguss war die WFV (Wirtschaftsberatung für Verbraucher), mit der Christos Drame versuchte, überteuerte Wohnungen in der Ludwigstraße in Leipzig zu verkaufen. Uns war die Truppe durch rüde Verkaufsmethoden aufgefallen. Insbesondere Hartmut Siebrandt schaffte es unzählige Male, oft als Bundessteuerberater, den ahnungslosen Opfern weis zu machen, sie seien im Rahmen eines Steuersparprogramms ausgewählt, zehn Jahre eine steuerlich geförderte Wohnung zu erhalten. Diese werde dann anschließend mit Gewinn wieder weiterverkauft.
Dabei handelt es sich regelmäßig um weit überteuerte Wohnungen. Tatsächlich ist der Erwerb mit einer hohen monatlichen Zuzahlung verbunden und der Verkauf nach 10 Jahren ist wegen des überhöhten Kaufpreises illusorisch. Faktisch sind die Erwerber über 30 Jahre an den Kredit gebunden und werden weit mehr als das Doppelte der Kreditsumme an Zins und Tilgung zurückzahlen.
Betrügerbande - Berliner Immobilienhaie vor Gericht
Zitat
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug lautet der zentrale Vorwurf. Aber es geht auch um Erpressung, Bedrohung und Beleidigung. In einem der größten Verfahren gegen betrügerische Immobilienhändler hat die Staatsanwaltschaft jetzt neun Personen wegen 54 Taten in der Zeit vom September 2005 bis zum Januar 2011 angeklagt. Es geht dabei unter anderem um die Vermittlung von Schrottimmobilien. Der 30-jährige Hauptbeschuldigte Kai Uwe Klug, ehemaliger Geschäftsführer der Firma KK Royal Basement, sitzt bereits seit Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Einige weitere maßgeblich Beteiligte ebenfalls.
Immobilien überteuert verkauft
Den Beschuldigten wird nach Angaben aus der Justiz vorgeworfen, dass sie ein System betrieben haben, bei dem Immobilien an geschäftlich unerfahrene Personen völlig überteuert verkauft wurden. Der Bande sei es dabei stets darum gegangen, die hohen Provisionen zu kassieren, die sich zwischen 27 und 35 Prozent des Kaufpreises bewegten. Die Käufer seien oftmals zunächst zu Hause angerufen worden, dann sei ihnen der Erwerb einer Immobilie als Steuersparmodell schmackhaft gemacht worden.
Bei der Staatsanwaltschaft
Bei der Staatsanwaltschaft gibt es derzeit drei große Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schrottimmobilien. In einem Komplex ist jetzt Anklage gegen eine Bande erhoben worden (siehe Haupttext). In den übrigen Fällen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch an. Wann sie beendet werden, war von der Justiz am Montag nicht zu erfahren.
Vor dem Landgericht
Vor dem Landgericht sind derzeit mehr als 100 Verfahren gegen die Immobilienfirma Grüezi Real Estate anhängig. Viele Immobilienkäufer verlangen die Rückabwicklung ihrer Verträge. Grüezi hatte auch mit dem Immobilienvertrieb KK Royal Basement zusammengearbeitet, dessen ehemaliger Chef Kai Uwe K. nun wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt wurde.
Der Notar und CDU-Politiker Michael Braun hat ebenfalls an Immobiliengeschäften von Grüezi mitgewirkt. An den jetzt zur Anklage gebrachten Fällen war er aber nicht beteiligt. Nach Angaben aus der Justiz ist bislang kein Notar unter den Beschuldigten. Verbraucherschützer werfen Braun vor, er habe Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Geschäfte aufgeklärt.
Die Angaben zu den monatlichen Belastungen seien dabei völlig unrealistisch gewesen, heißt es. „Der Eigenanteil sollte sich zumeist auf 40 bis 100 Euro monatlich belaufen“. Die übrigen Kosten sollten aus den Mieteinnahmen sowie aus der Steuerersparnis gedeckt werden. Tatsächlich waren die finanziellen Belastungen aber deutlich höher, was die Käufer erst später bemerkten. Aus Sicht der Erwerber sei wegen der Sinnlosigkeit der Kapitalanlage ein finanzieller Schaden in Höhe des gesamten Anlagebetrages entstanden, heißt es. Die Kaufpreise für die Wohnungen betrugen mal 90.000 Euro, mal 112.000 Euro, mal 137?000 Euro und mal 228.000 Euro.
Zum Geschäftsablauf gehörte es, dass die Verkäufer die arglosen Käufer überrumpelten. Bei dem Termin mit dem Notar sei ihnen erklärt worden, sie würden nur ein unverbindliches Angebot abgeben, was keine Verpflichtungen auslöse. Tatsächlich unterzeichneten sie aber – wie in vielen ähnlichen Fällen – ein unwiderrufliches Kaufangebot, was von den Verkäufern nur noch angenommen werden musste. Vor dem Notar sollten die Käufer laut Staatsanwaltschaft erklären, dass ihnen die Vertragsunterlagen bereits 14 Tage vorliegen und sie somit ausreichend Zeit hatten, ihre Kaufentscheidung zu bedenken. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Die Käufer sollten es nur erklären, weil es das Beurkundungsgesetz so verlangt. Der CDU-Politiker und Notar Michael Braun ist laut Justiz in keines der Geschäfte der angeklagten Bande involviert gewesen, ebenso wenig sein Kollege Uwe Lehmann-Brauns. Verbraucherschützer hatten ihnen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schrottimmobilien vorgeworfen, sie seien ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen. Dies hatte zur Entlassung Brauns als Senator für Justiz und Verbraucherschutz nach nur elf Tagen im Amt geführt. Braun hatte den Vorwürfen widersprochen.
Betrug, Beleidigung und Drohung
In einem zweiten Komplex gegen die neunköpfige Bande geht es nicht um Anleger, sondern um Banken, die geschädigt wurden. Mit gefälschten Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszügen sollen die Beschuldigten Darlehenszusagen ergaunert haben, um die Provisionen für die Vermittlung der Wohnungen zu kassieren. Keiner der angeblichen Käufer kam später seinen Zahlungsverpflichtungen nach, so dass die Darlehensverträge gekündigt werden mussten. Es folgte die Zwangsversteigerung der Immobilien. Dabei konnten die Darlehenssummen nicht wieder eingespielt werden. Der Schaden allein in diesem Komplex beläuft sich laut Justiz auf mindestens 642.000 Euro.
Mit einem Geflecht von unterschiedlichen Firmen schaffte der Hauptbeschuldigte der Bande nach Überzeugung der Justiz die Voraussetzungen für die betrügerischen Aktivitäten. Als Geschäftsführer fungierten dabei oftmals andere Personen, doch die Unternehmensentscheidungen seien von ihm selbst getroffen worden. Soweit es nötig war, wechselten die Unternehmen ihre Namen.
In der Anklage geht es nicht nur um Betrug. Der Hauptbeschuldigte soll einen Polizeibeamten bei einer Kontrolle als „Spast“ beleidigt haben. Zwei andere Personen, die ihm mehr als 80.000 Euro schuldeten, soll er mit Drohungen unter Druck gesetzt haben. Er werde sein Geld zurückbekommen, egal mit welchen Mitteln. Als das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Entfernung von Werbeplakaten verlangte, soll Kai Uwe K. der zuständigen Mitarbeiterin gedroht haben, er werde ihr die Beine brechen, wenn er noch so einen Brief erhalte.
Schrottimmobilien - Angeklagte verweigern Aussage
Zitat
Ehen wurden zerstört. Familien taumelten in den finanziellen Ruin. Menschen ohne Vermögen hatten sich Schrottimmobilien aufschwatzen lassen. In Berlin stehen nun die mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht. Der Drahtzieher muss mit einer Strafe von fünf Jahren Haft rechnen.
In einem Großverfahren um die Vermarktung von Schrottimmobilien haben am Freitag alle neun Angeklagten die Aussage verweigert. Im Prozess vor dem Berliner Landgericht wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten im Alter von 25 bis 53 Jahren bandenmäßigen Betrug in Millionenhöhe vor. Als einer der Drahtzieher sitzt ein Immobilienmanager auf der Anklagebank. Das Gericht hat dem 30-Jährigen, falls er gesteht, eine Strafe von maximal fünf Jahren Haft in Aussicht gestellt.
Nach der 187 Seiten umfassenden Anklageschrift wurden zehn geschäftlich unerfahrenen Ehepaaren minderwertige Wohnungen als lukrative Steuersparmodelle aufgeschwatzt. Erste Kontakte liefen über Callcenter. Hohe Renditen seien versprochen worden ohne über die Risiken bei der Vermietung zu informieren. Die Interessenten, oft Leute mit geringem Vermögen, seien bewusst getäuscht worden. „Die Immobilien entsprachen dem Kaufpreis keineswegs“, so die Anklage. Auch sei der Kaufpreis durch versteckte Provisionen bis zu 35 Prozent in die Höhe getrieben worden.
Die monatliche Belastung für die neuen Eigentümer war deutlich höher als erwartet. Die vermeintlich lukrative Eigentumswohnung wurde zum Alptraum. „Menschen wie du und ich wurden arglistig getäuscht“, erklärte Jürgen Blache vom Verband der Schutzgemeinschaft geschädigter Kapitalanleger. Ehen seien geschieden, Käufer wurden in den finanziellen Ruin getrieben, sagte Blache auf dem Gerichtsflur.
Für Blache ist bereits der Prozess „ein Sieg für den Verbraucherschutz“. Auch Berlins Justizsenator, Thomas Heilmann (CDU), will sich für einen besseren Schutz vor solchen Praktiken einsetzen. Sein Vorgänger Michael Braun (CDU) hatte nach wenigen Tagen im Amt um seinen Rücktritt gebeten. Braun war in Verdacht geraten, als Notar dubiose Verträge beglaubigt zu haben. Der Politiker bestreitet eine Verquickung. In dem Großverfahren spielt Braun aber nach Angaben von Gerichtssprecher Tobias Kaehne keine Rolle.
Die Bande soll Interessenten sehr kurzfristig und zum Teil überraschend zum Notar begleitet haben, damit Zweifler nicht abspringen. Ein Ehepaar sei beispielsweise zu einer schnellen Entscheidung gedrängt worden, weil die Immobilie sehr begehrt sein sollte. Dem Paar entstand ein Schaden von rund 77.000 Euro.
Drei Männer, darunter der 30-jährige Manager, sitzen in Untersuchungshaft. Dem Berliner wird außerdem Betrug gegenüber Banken in Höhe über 640.000 Euro, Steuerhinterziehung von mehr als einer halben Million Euro sowie Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen.
Den Prozessauftakt nahm der kahlgeschorene, komplett schwarz gekleidete Manager gelassen hin. Nach Angaben von Gerichtssprecher Kaehne hatte der 30-Jährige die Straftaten im Vorfeld bestritten. Verteidiger Jan Stübing erklärte am Rande des Prozesses, „keiner wurde zum Kauf gezwungen“. Hohe Provisionen seien auch in anderen Branchen üblich. Geld verdienen sei nicht strafbar, sagte Stübing.
Der kahlrasierte Mann mit zweifelhaftem Ruf stand im schwarzen Anzug hinter Panzerglas. Er lächelte in die Kameras. Kai-Uwe K. steht gern im Mittelpunkt. Er hatte Videos ins Internet gestellt, in denen er vor Luxuswagen oder vor seiner Villa posierte. Das brachte dem tätowierten K. Umschreibungen wie „Protzmakler“ oder „Gierschlund“ ein. Der 30-Jährige ist seit Freitag der Hauptangeklagte im Prozess um bandenmäßige Vermarktung von Schrottimmobilien
Es sitzen acht Männer im Alter von 29 bis 53 Jahren sowie die 25-jährige damaligen Sekretärin von K. auf der Anklagebank. Drei der mutmaßlichen Betrüger befinden sich in Untersuchungshaft
Für Kai-Uwe K. klickten im Juni 2011 die Handschellen. Die Ermittler trugen mehr als 50 Vorwürfe zusammen. Gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Nötigung, Beleidigung und in einem weiteren Komplex Steuerhinterziehung. Bei den Schrottimmobilien soll es um einen Schaden von rund einer Million Euro gehen. Zudem soll K. den Fiskus um 534 000 Euro gebracht haben.
Die Makler um Kai-Uwe K. arbeiteten laut Anklage nach einem perfiden System. Gier nach Provisionen von 27 und 35 Prozent soll die Angeklagten getrieben haben. Sie hätten sich unbedarfte Privatleute mit kleinen Einkommen und wenig Einblick ins Immobiliengeschäft gesucht. Mit falschen Angaben über die Objekte und den tatsächlichen Belastungen für Käufer seien in zehn Fällen minderwertige Wohnungen als lukrative Steuersparmodelle verhökert worden. Opfer wurden laut Anklage über den Tisch gezogen und in den Ruin getrieben. Zweimal sei es beim Versuch geblieben. In neun Fällen sollen die Angeklagten bei Banken mit gefälschten Gehaltsbescheinigungen Kredite erschlichen haben.
Ein Anruf lockte ins Firmengeflecht des Maklers: Wollen Sie Steuern sparen? - Auch die Eheleute S. nahmen sich etwas Zeit. Der Mann am Telefon sagte, er sei vom Bund der Steuerzahler. Es hörte sich seriös an. Ja, sie hatten Interesse an einem Steuersparmodell . Ein paar Tage später stand ein „Berater“ vor ihrer Tür. Im Gespräch war zunächst nicht von einer Immobilie die Rede. Es ging einzig ums Sparen von Steuern. Sie könnten jederzeit aussteigen, sie hätten lediglich eine monatliche Eigenleistung in Höhe von 69 Euro aufzubringen. Ein Mitarbeiter der Immobilienfirma fuhr die Eheleute S. zum Unternehmen und von dort gleich zu einem Notar . Seitdem hatte das Paar 141 000 Euro Schulden und zahlt monatlich 865 Euro.
Notare, die bei Geschäften mit Schrottimmobilien mitmachen. Auch darum wird es in dem Großverfahren gehen. „Mich hat gewundert, dass die Notare nicht mit auf der Anklagebank sitzen“, sagte Jürgen Blache von der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger am Rande des Prozesses. Die Rolle von Notaren bei dubiosen Immobiliengeschäften steht in der Diskussion. Michael Braun (CDU) hatte als Justizsenator nach wenigen Tagen im Amt um Rücktritt gebeten. Er war in Verdacht geraten, ähnliche Verträge beurkundet zu haben. Diese haben mit dem jetzigen Verfahren nichts zu tun.
K. droht eine langjährige Haft. Er und die Mitangeklagten verweigerten zunächst die Aussage. „Es ist die Frage, ob das, was getan wurde, strafbar ist“, sagte ein Verteidiger. Es sei niemand zu etwas gezwungen worden. Und die kassierten 35 Prozent Provision? „Geld verdienen ist nicht strafbar“, erklärte K.s Anwalt. Der Prozess geht am Mittwoch weiter
* Tagespiegel
Es sitzen acht Männer im Alter von 29 bis 53 Jahren sowie die 25-jährige damaligen Sekretärin von K. auf der Anklagebank. Drei der mutmaßlichen Betrüger befinden sich in Untersuchungshaft
Für Kai-Uwe K. klickten im Juni 2011 die Handschellen. Die Ermittler trugen mehr als 50 Vorwürfe zusammen. Gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Nötigung, Beleidigung und in einem weiteren Komplex Steuerhinterziehung. Bei den Schrottimmobilien soll es um einen Schaden von rund einer Million Euro gehen. Zudem soll K. den Fiskus um 534 000 Euro gebracht haben.
Die Makler um Kai-Uwe K. arbeiteten laut Anklage nach einem perfiden System. Gier nach Provisionen von 27 und 35 Prozent soll die Angeklagten getrieben haben. Sie hätten sich unbedarfte Privatleute mit kleinen Einkommen und wenig Einblick ins Immobiliengeschäft gesucht. Mit falschen Angaben über die Objekte und den tatsächlichen Belastungen für Käufer seien in zehn Fällen minderwertige Wohnungen als lukrative Steuersparmodelle verhökert worden. Opfer wurden laut Anklage über den Tisch gezogen und in den Ruin getrieben. Zweimal sei es beim Versuch geblieben. In neun Fällen sollen die Angeklagten bei Banken mit gefälschten Gehaltsbescheinigungen Kredite erschlichen haben.
Ein Anruf lockte ins Firmengeflecht des Maklers: Wollen Sie Steuern sparen? - Auch die Eheleute S. nahmen sich etwas Zeit. Der Mann am Telefon sagte, er sei vom Bund der Steuerzahler. Es hörte sich seriös an. Ja, sie hatten Interesse an einem Steuersparmodell . Ein paar Tage später stand ein „Berater“ vor ihrer Tür. Im Gespräch war zunächst nicht von einer Immobilie die Rede. Es ging einzig ums Sparen von Steuern. Sie könnten jederzeit aussteigen, sie hätten lediglich eine monatliche Eigenleistung in Höhe von 69 Euro aufzubringen. Ein Mitarbeiter der Immobilienfirma fuhr die Eheleute S. zum Unternehmen und von dort gleich zu einem Notar . Seitdem hatte das Paar 141 000 Euro Schulden und zahlt monatlich 865 Euro.
Notare, die bei Geschäften mit Schrottimmobilien mitmachen. Auch darum wird es in dem Großverfahren gehen. „Mich hat gewundert, dass die Notare nicht mit auf der Anklagebank sitzen“, sagte Jürgen Blache von der Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger am Rande des Prozesses. Die Rolle von Notaren bei dubiosen Immobiliengeschäften steht in der Diskussion. Michael Braun (CDU) hatte als Justizsenator nach wenigen Tagen im Amt um Rücktritt gebeten. Er war in Verdacht geraten, ähnliche Verträge beurkundet zu haben. Diese haben mit dem jetzigen Verfahren nichts zu tun.
K. droht eine langjährige Haft. Er und die Mitangeklagten verweigerten zunächst die Aussage. „Es ist die Frage, ob das, was getan wurde, strafbar ist“, sagte ein Verteidiger. Es sei niemand zu etwas gezwungen worden. Und die kassierten 35 Prozent Provision? „Geld verdienen ist nicht strafbar“, erklärte K.s Anwalt. Der Prozess geht am Mittwoch weiter
* Tagespiegel
Gericht lockt mit Strafminderung
Im Prozess gegen eine mutmaßliche Immobilienbetrüger-Bande hat das Landgericht den Angeklagten am Mittwoch einen Deal angeboten. Für den Fall „konkreter Geständnisse“ stellte die 36. Große Strafkammer den Angeklagten Strafminderung in Aussicht. Doch die Bande schweigt.
Auf der Anklagebank sitzen neun Verantwortliche der Vermittlungsfirma KK?Royal Basement. Sie sollen zahlreiche private Käufer mit überteuerten Schrottimmobilien in den Ruin getrieben haben. Für den mutmaßlichen 30-jährigen Kopf der Bande, Kai-Uwe Klug, wurden fünf Jahre Haft als Obergrenze festgelegt, für seine acht ehemaligen Mitarbeiter liegt die Spanne zwischen zwei Jahren auf Bewährung und drei Jahren und drei Monaten Haft.
Den Angeklagten wird in mindestens 50 Fällen unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Betrug, Nötigung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Kai-Uwe K. soll mit seinem Immobiliengeschäft Millionen verdient haben. Zu den Vorwürfen äußerten sich die Angeklagten bisher nicht. Ob sie auf das Angebot des Gerichts eingehen werden, ließen ihre Anwälte offen.
Die früheren Wohnungsvermittler, die in der Schrottimmobilien-Szene als besonders skrupellos gelten, und ihre rund 16 Verteidiger treten im Gericht äußerst selbstbewusst auf. So fällt einer der Anwälte dem Vorsitzenden Richter während der Verhandlung mehrfach ins Wort, andere kommentieren Äußerungen der Staatsanwälte mit abfälligen Gesten. Jan Stübing, Verteidiger von Kai-Uwe K., deutete schon am ersten Prozesstag an, was man von der Anklage halte. „Geld verdienen ist nicht strafbar“, sagte er.
* Berliner Zeitung
Auf der Anklagebank sitzen neun Verantwortliche der Vermittlungsfirma KK?Royal Basement. Sie sollen zahlreiche private Käufer mit überteuerten Schrottimmobilien in den Ruin getrieben haben. Für den mutmaßlichen 30-jährigen Kopf der Bande, Kai-Uwe Klug, wurden fünf Jahre Haft als Obergrenze festgelegt, für seine acht ehemaligen Mitarbeiter liegt die Spanne zwischen zwei Jahren auf Bewährung und drei Jahren und drei Monaten Haft.
Den Angeklagten wird in mindestens 50 Fällen unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Betrug, Nötigung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Kai-Uwe K. soll mit seinem Immobiliengeschäft Millionen verdient haben. Zu den Vorwürfen äußerten sich die Angeklagten bisher nicht. Ob sie auf das Angebot des Gerichts eingehen werden, ließen ihre Anwälte offen.
Die früheren Wohnungsvermittler, die in der Schrottimmobilien-Szene als besonders skrupellos gelten, und ihre rund 16 Verteidiger treten im Gericht äußerst selbstbewusst auf. So fällt einer der Anwälte dem Vorsitzenden Richter während der Verhandlung mehrfach ins Wort, andere kommentieren Äußerungen der Staatsanwälte mit abfälligen Gesten. Jan Stübing, Verteidiger von Kai-Uwe K., deutete schon am ersten Prozesstag an, was man von der Anklage halte. „Geld verdienen ist nicht strafbar“, sagte er.
* Berliner Zeitung
Wir haben gesagt, dass wir keine Immobilie wollen
Ein Zeuge belastet den Notar Marcel Eupen im Prozess gegen die mutmaßlichen Immobilienbetrüger. Vor der 36. Großen Strafkammer erzählt Jens K., wie er und seine Frau von den windigen Immobilienvermittlern hereingelegt wurden.
Immer wieder schüttelt er den Kopf und sagt, er wisse nicht, wie ihm das passieren konnte. „Normalerweise würde man so etwas nicht machen“, sagt Jens K. aus dem thüringischen Gera. Der 40-jährige Altenpfleger ist am Freitag der erste Zeuge, der im Prozess gegen die mutmaßliche Immobilien-Betrüger von der Firma KK Royal Basement vernommen wird. Vor der 36. Großen Strafkammer erzählt Jens K., wie er und seine Frau von windigen Immobilienvermittlern hereingelegt wurden und welche Rolle der Notar Marcel Eupen dabei spielte.
In dem Großverfahren sind acht Männer und eine Frau angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen bandenmäßigen Betrug, Steuerhinterziehung, Nötigung und Urkundenfälschung in mehr als 50 Fällen vor. Die Immobilienvermittler sollen in Überrumpelungsaktionen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen zahlreiche Menschen zum Kauf überteuerter Eigentumswohnungen überredet haben. Einige der Opfer sollen dadurch finanziell ruiniert worden sein.
„Eine Menge Steuern sparen“
Auch Jens K. und seiner Frau wurde eine Eigentumswohnung in Berlin angeboten, als angebliches Steuersparmodell. Angefangen habe alles im September 2008 mit dem Anruf eines „Umfrageinstituts“, sagt der 40-Jährige. Ob man Interesse habe, „eine Menge Steuern“ zu sparen. Einige Tage später sei ein Mitarbeiter der „Steuerfüchse“ gekommen, eine Firma des Hauptangeklagten Kai-Uwe K. (30). Er habe sie zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen.
Dort, so der Zeuge, sei ihnen erklärt worden, sie müssten eine Immobilie kaufen, um Steuern zu sparen. „Wir haben immer wieder gesagt, dass wir keine Immobilie kaufen wollen“, sagt Jens K. Der Vermittler habe jedoch betont, der Kauf finde nur „pro forma“ statt und die Wohnung ginge auf die „Steuerfüchse“ über. „Er hat gesagt, wir hätten nichts damit zu tun, das Ganze trage sich von selbst, und nach zehn Jahren würde die Wohnung weiter verkauft.“
Jens K. gibt an, das Geschäft nicht durchschaut zu haben. Trotzdem gab das Ehepaar sofort danach ein Kaufangebot ab. Bei dem Notar Marcel Eupen sei der Vertrag zustande gekommen. Der habe den Kaufvertrag nur vorgelesen. „Er hat nichts erörtert“, sagt Jens K. Vor allem sei ihm und seiner Frau nicht erklärt worden, dass es sich um ein verbindliches Kaufangebot handele. Das Beurkundungsgesetz sieht vor, dass Notare die Käufer über den Inhalt des Vertrags aufklären.
Notarrechnung samt „Unzeitgebühr“
Marcel Eupen, heißt es, soll für die Firmen Kai-Uwe K.s häufig Kaufverträge beurkundet haben. Eupen, der als Anwalt heute Geschädigte der Schrottimmobilien-Branche vertritt, bestreitet dies nicht. Er habe die Zusammenarbeit aber im Jahr 2010 beendet, sagt er. Er bereue es, für die Vermittler beurkundet zu haben. Damals habe er nicht die Informationen über sie gehabt. Ende 2011 gehörte Eupen zu jenen, die öffentlich Stellung gegen den damaligen Justizsenator Michael Braun (CDU) bezogen. Braun wurde vorgeworfen, als Notar am Verkauf von Schrottimmobilien mitgewirkt zu haben. Er soll Verbraucher nicht ausreichend über die Gefahren informiert haben. Braun trat zurück.
Jens K. und seine Frau schafften es später mit Hilfe einer Anwältin, aus dem Vertrag auszusteigen. In einem Vergleich mussten sie dafür allerdings 6.500 Euro an die Immobilienvermittler zahlen. Zuvor hätten diese ihnen heftig gedroht, berichtet K. Blieben sie nicht bei ihrer Entscheidung für den Kauf, sei ihr „gesamtes Vermögen“ in Gefahr.
Obwohl der Vertrag nicht zustande kam, sagt K., habe Marcel Eupen ihm später seine Notarrechnung geschickt – samt „Unzeitgebühr“ für den Termin nach 18 Uhr.
* BZ
Immer wieder schüttelt er den Kopf und sagt, er wisse nicht, wie ihm das passieren konnte. „Normalerweise würde man so etwas nicht machen“, sagt Jens K. aus dem thüringischen Gera. Der 40-jährige Altenpfleger ist am Freitag der erste Zeuge, der im Prozess gegen die mutmaßliche Immobilien-Betrüger von der Firma KK Royal Basement vernommen wird. Vor der 36. Großen Strafkammer erzählt Jens K., wie er und seine Frau von windigen Immobilienvermittlern hereingelegt wurden und welche Rolle der Notar Marcel Eupen dabei spielte.
In dem Großverfahren sind acht Männer und eine Frau angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen bandenmäßigen Betrug, Steuerhinterziehung, Nötigung und Urkundenfälschung in mehr als 50 Fällen vor. Die Immobilienvermittler sollen in Überrumpelungsaktionen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen zahlreiche Menschen zum Kauf überteuerter Eigentumswohnungen überredet haben. Einige der Opfer sollen dadurch finanziell ruiniert worden sein.
„Eine Menge Steuern sparen“
Auch Jens K. und seiner Frau wurde eine Eigentumswohnung in Berlin angeboten, als angebliches Steuersparmodell. Angefangen habe alles im September 2008 mit dem Anruf eines „Umfrageinstituts“, sagt der 40-Jährige. Ob man Interesse habe, „eine Menge Steuern“ zu sparen. Einige Tage später sei ein Mitarbeiter der „Steuerfüchse“ gekommen, eine Firma des Hauptangeklagten Kai-Uwe K. (30). Er habe sie zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen.
Dort, so der Zeuge, sei ihnen erklärt worden, sie müssten eine Immobilie kaufen, um Steuern zu sparen. „Wir haben immer wieder gesagt, dass wir keine Immobilie kaufen wollen“, sagt Jens K. Der Vermittler habe jedoch betont, der Kauf finde nur „pro forma“ statt und die Wohnung ginge auf die „Steuerfüchse“ über. „Er hat gesagt, wir hätten nichts damit zu tun, das Ganze trage sich von selbst, und nach zehn Jahren würde die Wohnung weiter verkauft.“
Jens K. gibt an, das Geschäft nicht durchschaut zu haben. Trotzdem gab das Ehepaar sofort danach ein Kaufangebot ab. Bei dem Notar Marcel Eupen sei der Vertrag zustande gekommen. Der habe den Kaufvertrag nur vorgelesen. „Er hat nichts erörtert“, sagt Jens K. Vor allem sei ihm und seiner Frau nicht erklärt worden, dass es sich um ein verbindliches Kaufangebot handele. Das Beurkundungsgesetz sieht vor, dass Notare die Käufer über den Inhalt des Vertrags aufklären.
Notarrechnung samt „Unzeitgebühr“
Marcel Eupen, heißt es, soll für die Firmen Kai-Uwe K.s häufig Kaufverträge beurkundet haben. Eupen, der als Anwalt heute Geschädigte der Schrottimmobilien-Branche vertritt, bestreitet dies nicht. Er habe die Zusammenarbeit aber im Jahr 2010 beendet, sagt er. Er bereue es, für die Vermittler beurkundet zu haben. Damals habe er nicht die Informationen über sie gehabt. Ende 2011 gehörte Eupen zu jenen, die öffentlich Stellung gegen den damaligen Justizsenator Michael Braun (CDU) bezogen. Braun wurde vorgeworfen, als Notar am Verkauf von Schrottimmobilien mitgewirkt zu haben. Er soll Verbraucher nicht ausreichend über die Gefahren informiert haben. Braun trat zurück.
Jens K. und seine Frau schafften es später mit Hilfe einer Anwältin, aus dem Vertrag auszusteigen. In einem Vergleich mussten sie dafür allerdings 6.500 Euro an die Immobilienvermittler zahlen. Zuvor hätten diese ihnen heftig gedroht, berichtet K. Blieben sie nicht bei ihrer Entscheidung für den Kauf, sei ihr „gesamtes Vermögen“ in Gefahr.
Obwohl der Vertrag nicht zustande kam, sagt K., habe Marcel Eupen ihm später seine Notarrechnung geschickt – samt „Unzeitgebühr“ für den Termin nach 18 Uhr.
* BZ
Prozess Kai Klug: 4. Verhandlungstag
Am 29.02.2011, dem 4. Verhandlungstag, eröffnete das Gericht die Verhandlung und erklärte zunächst, dass die für den heutigen Termin vorgeladenen Zeugen abgeladen seien. Die Angeklagten würden Geständnisse ablegen.
Am 29.02.2011, dem 4. Verhandlungstag, eröffnete das Gericht die Verhandlung und erklärte zunächst, dass die für den heutigen Termin vorgeladenen Zeugen abgeladen seien. Die Angeklagten würden Geständnisse ablegen.
Rechtsanwalt Strübing las das Geständnis seines Mandanten Kai Klug vor, der die Tatvorwürfe aus der Anklageschrift im Wesentlichen einräumte. Ein nahezu umfassendes Geständnis. Daraus ging auch hervor, dass die vierzehntägige Frist für die Übergabe der notariellen Kaufvertragsangebote nie eingehalten wurde. Die Vertriebsprovisionen in Höhe von bis zu 35 % wurden bestätigt.
Im Anschluss wurde der Angeklagte Friedrichs gehört, der seine Einlassungen persönlich, teilweise von Tränen erstickter Stimme, sehr flüssig vortrug. Dabei betonte er, dass alle Entscheidungen von Kai Klug abgesegnet werden mussten. So wunderte sich der Angeklagte auch darüber, wie es möglich sei, dass die Kunden bereits nach nur zwei Stunden zum Notar gebracht wurden. Mit dem Notar soll es sogar diesbezügliche Vorgespräche gegeben haben. Der Notar soll gesagt haben, „machen Sie sich keine Sorgen, ich bin selber Verkäufer gewesen“. Die Kunden seien davon ausgegangen, dass sie beim Notar ein unverbindliches Angebot abgeben würden.
*PM Resch Rechtsanwälte
*PM Resch Rechtsanwälte
Nach dubiosen Geschäften mit wertlosen Immobilien ist ein 30-jähriger Immobilienmakler wegen bandenmäßigen Betrugs und Untreue zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Acht seiner Mitarbeiter erhielten Strafen von zwei Jahren auf Bewährung bis dreieinhalb Jahre Haft. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass das Geschäft "auf Betrug angelegt" und "alles mit Lügen erkauft" worden war.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2008 an zehn Ehepaare völlig überteuerte Immobilien vermittelt hatten, um Provisionen von bis zu 30 Prozent des Kaufpreises zu kassieren. Dabei seien den "unerfahrenen Käufern" die Wohnungen als Steuersparmodell angeboten und ihnen "völlig unrealistische Angaben" zu Mieterträgen oder Eigenanteil gemacht worden, hieß es im Urteil. Zudem war ihnen die Höhe der Provision verschwiegen worden. Der Richter gab den eigentlichen Schaden mit 500.000 Euro an
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Haftstrafen im Verfahren wegen Immobilienbetruges („Schrottimmobilien“)
Die 36. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Wirtschaftsstrafkammer - hat heute neun Angeklagte zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, weil sie Immobilien unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überhöhten Preisen an Privatpersonen verkauft hätten.
Die Angeklagten sollen in einer Vielzahl von Fällen geschäftlich unerfahrenen Personen Kaufverträge für überteuerte fremdgenutzte Immobilien vermittelt haben. Dabei sei den Geschädigten stets zunächst nur eine Geldanlage bzw. ein Steuersparmodell angepriesen worden.
Erst im weiteren Verlauf der geschäftlichen Beziehungen seien die Geschädigten dann damit konfrontiert worden, dass die Geldanlage im Kauf einer Immobilie bestehen solle. Teilweise sei dies sogar erst bei kurzfristig zu später Stunde anberaumten Notarterminen offenbar geworden. Stets hätten die Angeklagten dabei völlig unrealistische Angaben über Erträge, monatliche Belastungen und Steuersparmöglichkeiten gemacht. Aufkommende Bedenken der Geschädigten seien unter dem wahrheitswidrigen Hinweis darauf beschwichtigt worden, dass ein Aussteigen aus dem Geschäft möglich sei bzw. dass der Kaufvertrag nur der Form halber erfolgen müsse, um sich bestimmte Vorteile, etwa steuerlicher Art, zu sichern. Dabei sei es den Angeklagten darum gegangen, hohe Vermittlungsprovisionen zu erhalten, die ihnen von den Verkäufern der Immobilien für den Fall der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages zugesichert gewesen seien.
Die von vornherein in den jeweiligen Kaufpreis eingerechneten, den Geschädigten aber verschwiegenen, Provisionen seien deutlich überhöht gewesen und hätten z.T. mehr als 30% des Kaufpreises betragen. Das Gericht wies im Rahmen der Urteilsbegründung darauf hin, dass das Vorgehen der Angeklagten ohne das fragwürdige Verhalten der beteiligten Notare nicht möglich gewesen wäre.
Der Initiator des Geschäftsmodelles der Angeklagten, der 30jährige Kai-Uwe K., dem - wie einigen anderen Angeklagten auch - noch weitere Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Gegen die übrigen Angeklagten wurden Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Im Rahmen der Strafzumessung wies das Gericht darauf hin, dass der Verurteilung der Angeklagten insofern eine Signalwirkung zukommen könne, als deutlich gemacht worden sei, dass die Beteiligung an Geschäften der genannten Art aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden kriminellen Energie nicht hingenommen werde und eine Haftstrafe zur Folge haben könne. Strafmildernd wurde auf der anderen Seite bei einigen Angeklagten berücksichtigt, dass sie sich geständig gezeigt und an der Aufklärung des Geschehens mitgewirkt hätten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Juni 2012, Az. (536) 4 Wi Js 2/08 (8/11)
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2008 an zehn Ehepaare völlig überteuerte Immobilien vermittelt hatten, um Provisionen von bis zu 30 Prozent des Kaufpreises zu kassieren. Dabei seien den "unerfahrenen Käufern" die Wohnungen als Steuersparmodell angeboten und ihnen "völlig unrealistische Angaben" zu Mieterträgen oder Eigenanteil gemacht worden, hieß es im Urteil. Zudem war ihnen die Höhe der Provision verschwiegen worden. Der Richter gab den eigentlichen Schaden mit 500.000 Euro an
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Haftstrafen im Verfahren wegen Immobilienbetruges („Schrottimmobilien“)
Die 36. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Wirtschaftsstrafkammer - hat heute neun Angeklagte zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt, weil sie Immobilien unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überhöhten Preisen an Privatpersonen verkauft hätten.
Die Angeklagten sollen in einer Vielzahl von Fällen geschäftlich unerfahrenen Personen Kaufverträge für überteuerte fremdgenutzte Immobilien vermittelt haben. Dabei sei den Geschädigten stets zunächst nur eine Geldanlage bzw. ein Steuersparmodell angepriesen worden.
Erst im weiteren Verlauf der geschäftlichen Beziehungen seien die Geschädigten dann damit konfrontiert worden, dass die Geldanlage im Kauf einer Immobilie bestehen solle. Teilweise sei dies sogar erst bei kurzfristig zu später Stunde anberaumten Notarterminen offenbar geworden. Stets hätten die Angeklagten dabei völlig unrealistische Angaben über Erträge, monatliche Belastungen und Steuersparmöglichkeiten gemacht. Aufkommende Bedenken der Geschädigten seien unter dem wahrheitswidrigen Hinweis darauf beschwichtigt worden, dass ein Aussteigen aus dem Geschäft möglich sei bzw. dass der Kaufvertrag nur der Form halber erfolgen müsse, um sich bestimmte Vorteile, etwa steuerlicher Art, zu sichern. Dabei sei es den Angeklagten darum gegangen, hohe Vermittlungsprovisionen zu erhalten, die ihnen von den Verkäufern der Immobilien für den Fall der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages zugesichert gewesen seien.
Die von vornherein in den jeweiligen Kaufpreis eingerechneten, den Geschädigten aber verschwiegenen, Provisionen seien deutlich überhöht gewesen und hätten z.T. mehr als 30% des Kaufpreises betragen. Das Gericht wies im Rahmen der Urteilsbegründung darauf hin, dass das Vorgehen der Angeklagten ohne das fragwürdige Verhalten der beteiligten Notare nicht möglich gewesen wäre.
Der Initiator des Geschäftsmodelles der Angeklagten, der 30jährige Kai-Uwe K., dem - wie einigen anderen Angeklagten auch - noch weitere Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Gegen die übrigen Angeklagten wurden Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Im Rahmen der Strafzumessung wies das Gericht darauf hin, dass der Verurteilung der Angeklagten insofern eine Signalwirkung zukommen könne, als deutlich gemacht worden sei, dass die Beteiligung an Geschäften der genannten Art aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden kriminellen Energie nicht hingenommen werde und eine Haftstrafe zur Folge haben könne. Strafmildernd wurde auf der anderen Seite bei einigen Angeklagten berücksichtigt, dass sie sich geständig gezeigt und an der Aufklärung des Geschehens mitgewirkt hätten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Juni 2012, Az. (536) 4 Wi Js 2/08 (8/11)
Notar Marcel Eupen in U-Haft
Nachdem er im Prozess "KK Royal Basement GmbH - Kai Uwe Klug" von 7 der 9 Angeklagten schwer belastet wurde, hat die Staatsanwaltschaft dem geläuterten Mitternachtsnotar das Büro durchsucht, Akten beschlagnahmt und Herrn Rechtsanwalt und Notar Marcel Eupen festgenommen:
Quelle: Morgenpost
Zitat
Notar wegen bandenmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft
Der Berliner Notar Marcel E. soll am Verkauf von Schrottimmobilien beteiligt gewesen sein. Zuletzt hatte er geschädigte Kunden vertreten.
Wegen bandenmäßigen Betrugs beim Vertrieb von Schrottimmobilien ist am Mittwoch der Berliner Notar Marcel E. verhaftet worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, werden dem 51-Jährigen 17 vollendete sowie ein versuchter Fall mit einer Schadenssumme von etwa einer Million Euro zur Last gelegt. Die Ermittler schließen nicht aus, dass weitere Fälle ans Licht kommen.
Käufern seien betrügerische Anlagemodelle verkauft worden, die zu großen finanziellen Problemen und auch Privatinsolvenzen führten. Das System habe auf der engen Mitarbeit von Notaren basiert, so die Ermittler. Der Verdächtige sei in die Vertriebsorganisation eingebunden gewesen.
Marcel E., der zuletzt geschädigte Käufer vertreten hatte, soll als mutmaßliches Bandenmitglied von Juni 2008 bis März 2010 als sogenannter Mitternachtsnotar für Immobilienhändler stets erreichbar gewesen sein, um betrügerische Geschäfte kurzfristig und jederzeit beurkunden zu können. Vier Objekte wurden in der Hauptstadt sowie im brandenburgischen Falkensee (Havelland) durchsucht.
Der Verkauf von minderwertigen Immobilien zu überhöhten Preisen an meist ahnungslose Kunden hatte in Berlin zu heftigen Debatten geführt. Es waren Fälle bekanntgeworden, in denen Käufer überrumpelt wurden. Sie seien zum Notar gebracht und dort zur Unterschrift unter Verträge gedrängt worden, ohne das Objekt gesehen zu haben. Ihnen waren auch Steuervorteile vorgegaukelt worden.
Neun Makler verurteilt
Zuletzt waren Mitte Juni neun Händler von Schrottimmobilien wegen gemeinschaftlichen Betruges vom Berliner Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Als Hauptverantwortlicher bekam ein 31-jähriger Unternehmer eine Haftstrafe von fünf Jahren. Das Gericht hatte die maßgebliche Mitverantwortung von Notaren und Banken festgestellt. "Herr Braun war nie Gegenstand unserer Ermittlungen", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Cloidt. Wegen Vorwürfen, als Notar in solche Geschäfte verwickelt gewesen zu sein, hatte der damalige, neue Justizsenator Michael Braun (CDU) Ende 2011 nach nicht mal 14 Tagen im Amt das Handtuch geworfen. Die Vorwürfe, die Braun von Anfang an zurückgewiesen hatte, erwiesen sich auch laut Landgericht als nicht zutreffend.
Brauns Nachfolger, Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), will mit strengeren Richtlinien Käufer bundesweit besser vor dem Erwerb von überteuerten Schrottimmobilien schützen. Darauf hatte sich die Justizministerkonferenz geeinigt. Berlin erarbeitet jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Quelle: Morgenpost
So belasteten die Makler ihren Mitternachtsnotar Marcel Eupen
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So belasteten Kai Klug & Co ihren Hausnotar Marcel Eupen
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Notar Marcel Eupen: Haftverschonung abgelehnt
Das Landgericht Berlin lehnte gestern die Haftverschonung für den am 18. Juli 2012 verhafteten Mitternachtsnotar Marcel Eupen ab, lesen Sie mal warum, was sein Strafverteidiger Karsten Beckmann aus Potsdam sagt und was nun aus Eupens Kanzlei wird:
Mitternachtsnotar Marcel Eupen: Haftverschonung abgelehnt
Mitternachtsnotar Marcel Eupen: Haftverschonung abgelehnt
Strafprozess gegen Mitternachtsnotar Marcel Eupen
Satte 233 Tage Untersuchungshaft wird Marcel Eupen dann bereits hinter sich haben, wenn am kommenden Freitag, am 8. März 2013 der erste von ganzen 16 Verhandlungstagen beginnt!
Alle Fakten und Daten stehen in der neusten Pressemeldung!
Strafprozess gegen Marcel Eupen
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Strafprozess gegen Marcel Eupen