
Fall Schmidtlein - hausaufgaben-heute.com

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räudiger Kater
inaktiv
Der "Profi" unter uns wird sicher nicht so schnell auf so einen Schwindel hereinfallen. Aber wenn ich mir die Seiten so betrachte: da ist auch einiges für unsere Kinder dabei. Und die haben sicher nicht die Erfahrung.
Schade. Ich hatte mir mehr gegen diese Abzocker erhofft.
Grüße
Oliver
Schade. Ich hatte mir mehr gegen diese Abzocker erhofft.
Grüße
Oliver
Webseiten sind jetzt "PISA-geprüft"
Zitat
Super, somit brauchen die Cyberkriminellen nichts befürchten und können Ihr Unwesen weiter treiben.
Somit ist der Offizielle Startschuss für Betrüger gefallen.
Jetzt kann ja jeder argumentieren dass der Kunde ja hätte aufpassen können.
Der strategiedoctor hat den Fall mit großem Interesse verfolgt und wundert sich nicht, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Fakt ist, dass auf den Schmidtlein-Webseiten alles auf der ersten Seite steht. Wenn der strategiedoctor also liest:
Zitat
Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.
Ich akzeptiere die AGB, die Datenschutzerklärung und das Widerrufsrecht.
ANMELDEN
Widerrufsrecht ...
Informationen zum Widerrufsrecht ...
Widerrufsfolgen ...
Informationen zu den einzelnen Bestimmungen des Vertrages ...
...dann kann es sich nur um PISA-Geschädigte auf Hilfsschülerniveau handeln, die sich als Besteller hintergangen fühlen und zur "Waffe Staatsanwaltschaft" greifen.
Gut, die meisten scheinen nicht mehr Kopfrechnen zu können. Wer liest, dass er 24 Monate lang 7 Euro zahlen muss, steht vermutlich vor einem unlösbaren Problem. Und statt eine Bestellung nicht vorzunehmen, drückt er lieber auf Anmelden. Wer ist daran dann schuld? Der Anbieter?
Was soll denn ein Anbieter im Internet noch alles auf die erste Seite schreiben?
Soll er vielleicht vor sich selbst warnen? Soll er schreiben: "Bitte bestellen Sie nichts, weil Sie anschließend bezahlen müssen."
Ist das Volk der Dichter und Denker zum Volk der Gehirnamputierten degeneriert?
Tut mir leid, aber der strategiedoctor kann nicht erkennen, dass man sich hier Abonnements ergaunert.
Zitat
Das ist beachtlich, nachdem die beiden schon mehrfach Websites ändern mussten, weil User in die Irre geführt wurden.
Was gibt es daran auszusetzen, dass die Beschuldigten im Laufe der Zeit ihre Webseiten so angepasst haben, dass sie rechtlich nicht mehr beanstandet werden können?
Der strategiedoctor bittet um Vorschläge, was noch auf die Homepage soll, damit sie als "PISA-geprüft" durchgeht.
Für die Opfer der Schmidtlein-Brüder gibt es im wesentlichen zwei Wege:
Der Erste wäre ein Klageerzwingungsverfahren, d. h., die Staatstanwaltschaft mit den prozesualen Möglichhkeiten zur Erhebung einer Anklage zwingen. Der zweite Weg besteht darin, es auf eine Zahlungsklage der Schmidtleins ankommen zu lassen. Gelingt im Zivilverfahren der Nachweis, daß die Webseiten der Schmidtlein-Brüder per se auf Betrug gestrickt sind, liegt ein Urteil vor, das auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr ignoireren kann und nun wieder selbst ermitteln muß. Inzwischen sind in Deutschland auch Sammelklagen möglich. Vieleicht rafft sich ein Geschädigter auf und findet eine Verbraucherzentrale, die ihm beim Sammeln der Klagen hilft. Unklar ist, warum die Brüder nach wie vor ungestraft ihre Spams verschicken können. Schon das soll auch in Deutschland schon strafbar sein. Frau Harms, übernnehmen Sie!
Der Erste wäre ein Klageerzwingungsverfahren, d. h., die Staatstanwaltschaft mit den prozesualen Möglichhkeiten zur Erhebung einer Anklage zwingen. Der zweite Weg besteht darin, es auf eine Zahlungsklage der Schmidtleins ankommen zu lassen. Gelingt im Zivilverfahren der Nachweis, daß die Webseiten der Schmidtlein-Brüder per se auf Betrug gestrickt sind, liegt ein Urteil vor, das auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr ignoireren kann und nun wieder selbst ermitteln muß. Inzwischen sind in Deutschland auch Sammelklagen möglich. Vieleicht rafft sich ein Geschädigter auf und findet eine Verbraucherzentrale, die ihm beim Sammeln der Klagen hilft. Unklar ist, warum die Brüder nach wie vor ungestraft ihre Spams verschicken können. Schon das soll auch in Deutschland schon strafbar sein. Frau Harms, übernnehmen Sie!
Lächerlicher geht's nimmer
Zitat
Henri IV:
Frau Harms, übernnehmen Sie!
Ja, lesen müsste man können. Aber wenn jemand den Text von Henri IV lesen kann, kann er auch 7 x 24 ausrechnen.
Henri IV wäre aufgrund seiner Stellungnahme prädestiniert, uns mitzuteilen, was noch auf die Homepage soll, damit sie als "PISA-geprüft" durchgeht. Stattdessen reitet er eine weitere Attacke gegen die Staatsanwaltschaft. Und zwar ziemlich ideen- und aussichtslos.
Bitte beantworten Sie die Frage des strategiedoctor:
Zitat
Was muss nach Ihrer Meinung auf eine Webseite, damit sie seriös ist?
Schließlich gibt es ja einige in diesem Forum, die selbst Webseiten haben oder beabsichtigen, im Internet ihr Geld zu verdienen. Kaum einer möchte eines Tages in diesem Forum am GoMoPA-Pranger stehen.
Zitat von »"räudiger Kater"«
...da ist auch einiges für unsere Kinder dabei. Und die haben sicher nicht die Erfahrung...
Deswegen sind Verträge mit Kindern ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ja auch nicht gültig.
Die in der Mahnung ausgesprochene Drohung in einem solchen Fall die Anmeldung als Betrug strafrechtlich zu verfolgen, ist reine Einschüchterungstaktik dieses halbseidenen Trios.
Zitat von »"strategiedoctor"«
Wer liest, dass er 24 Monate lang 7 Euro zahlen muss, steht vermutlich vor einem unlösbaren Problem. Und statt eine Bestellung nicht vorzunehmen, drückt er lieber auf Anmelden. Wer ist daran dann schuld? Der Anbieter?
Der Anbieter schuldet für ein kostenpflichtiges Abo aber entsprechenden Gegenwert und nicht eine statische Seite, die in längstens einer Stunde komplett durchgearbeitet ist.
Ansonsten suche ich noch Helfer für meine Aktion "Sand im Getriebe".
Damit meine ich, daß man sich mit falschen Daten auf Abzockerseiten anmeldet.
Ich bekomme häufig Mahnungen an meine Hotmail, Yahoo und sonstigen Freemail Postfächer. Manchmal auch per Post an nicht existierende Untermieter meiner echten Adresse.
Der Ton der Schreiben ist immer bedrohlich, wie es auch von der GEZ bekannt ist. Aber wenn man nicht reagiert, hört das schnell auf.
Ich habe auch schon per Spam beworbene Potenzhilfen bestellt, mit einer frei erfundenen Kreditkartennummer einschließlich CVS bezahlt und aus Indien je 100 nachgemachte Viagra und Penisverlängerungspillen erhalten.
Solche Trophäen sind etwas wert ;-)
tomas_hh
Zitat
Der Anbieter schuldet für ein kostenpflichtiges Abo aber entsprechenden Gegenwert und nicht eine statische Seite, die in längstens einer Stunde komplett durchgearbeitet ist.
Jeder hat die Möglichkeit SOFORT zu prüfen, ob ihm der Gegenwert die Investition wert ist. Wenn nicht, dann kann er ja SOFORT kündigen. Wo ist das Problem?
Bei den erhobenen Beschuldigungen geht es um etwas anderes, u.a. darum, dass angeblich Abos ergaunert wurden, weil die Internetseite rechtlich zu beanstanden war.
Warum meldet sich niemand und teilt mit, was auf den Webseiten der Schmidtlein's kriminell sein soll?
Warum nimmt niemand Stellung, was auf einer "PISA-geprüften" Webseite stehen muss, damit Otto N. versteht, welche Konsequenzen eine Bestellung hat?
(Damit niemand den strategiedoctor falsch versteht: Er kennt weder diese Firma, noch hat er jemals zu diesen Leuten Kontakt gehabt.)
Zitat
Ansonsten suche ich noch Helfer für meine Aktion "Sand im Getriebe".
Damit meine ich, daß man sich mit falschen Daten auf Abzockerseiten anmeldet.
Ich bekomme häufig Mahnungen an meine Hotmail, Yahoo und sonstigen Freemail Postfächer. Manchmal auch per Post an nicht existierende Untermieter meiner echten Adresse.
Der Ton der Schreiben ist immer bedrohlich, wie es auch von der GEZ bekannt ist. Aber wenn man nicht reagiert, hört das schnell auf.
Ich habe auch schon per Spam beworbene Potenzhilfen bestellt, mit einer frei erfundenen Kreditkartennummer einschließlich CVS bezahlt und aus Indien je 100 nachgemachte Viagra und Penisverlängerungspillen erhalten.
Solche Trophäen sind etwas wert
tomas_hh stellt unter Beweis, dass im Internet etliche "Jagdschein-Inhaber" unterwegs sind. Was Abzockerseiten sind, das bestimmt selbstverständlich er. Dort bestellt er dann, um gezielt andere zu schädigen. Das ist eindeutig Betrug.
Re: tomas_hh
Zitat von »"strategiedoctor"«
Bei den erhobenen Beschuldigungen geht es um etwas anderes, u.a. darum, dass angeblich Abos ergaunert wurden, weil die Internetseite rechtlich zu beanstanden war.
Es wird hier ganz eindeutig Dummenfang betrieben.
Juristisch formulierte Texte sind für den größten Teil der Bevölkerung, ähnlich wie das berühmte Amtsdeutsch, absolut unverständlich.
Auf dieses Unwissen der Besucher bauen die Abzocker.
Allein schon die Klausel "wandelt sich um 24 Uhr in ein 2-jähriges Abo um" ist bestimmt nicht auf eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung abgestimmt.
Diese Bagatellkriminalität nimmt überall zu, auch die großen Konzerne machen mit (habe ein Beispiel von Vofdafone: Schaden pro Opfer nur wenige Cent, Gewinn für den Abzocker kann ich nur schätzen - wird sich aber gelohnt haben, die Programmierung entsprechend zu ändern).
Die Anbieter fragwürdiger Dienste bauen ausschließlich auf die oberflächliche Betrachtung durch das potentielle Opfer (z.B. zig Fußnoten zu einem Telefontarif), die sogenannte Dienstleistung für das Abo ist durchweg minderwertig, ähnlich wie der überteuerte Ramsch auf Kaffefahrten, bei denen eben nicht Internetsurfer, sondern überwiegend alte Leute, teilweise in einer rechtlichen Grauzone, gnadenlos über den Tisch gezogen werden.
Der Trick an der Sache ist, daß es pro Opfer immer nur um kleine Beträge geht, für die sich ein Rechtsstreit, insbesondere für einen Rechtsanwalt, nicht lohnt. Verdienen läßt sich mit diesem Kleinkram aber trotzdem ganz gut.
Zitat
Was Abzockerseiten sind, das bestimmt selbstverständlich er.
Wenn jemand eine Ware oder Dienstleistung anbietet, dafür kassiert und nicht liefert oder erbringt, halte ich das für Abzocke (Abzocke ist kein juristischer Begriff, sondern beschreibt das Empfinden eines vermeintlich betrogenen. Vermeintlich deswegen, weil zwischen gerecht und Gesetz manchmal für nicht Juristen unverständliche Abweichungen bestehen).
Zitat
Dort bestellt er dann, um gezielt andere zu schädigen. Das ist eindeutig Betrug.
Wenn es so wäre, hätte mindestens einer der vermeintlich betrogenen Abzocker schon mal die juristische Keule geschwungen. Hat aber keiner, weil man die gerichtliche Klärung fürchtet.
Ich sehe meine Handlung eher als eine Art Notwehr / Nothilfe.
Und Ihr Mitleid mit gewieften Abzockern ist hier absolut fehl am Platze!
Vielleicht habe ich ein zu ehrliches Weltbild. Die Hersteller, die bei gleicher Packungsgröße und unverändertem Preis plötzlich weniger Ware liefern (z.B. Lebensmittel) bauen doch darauf, daß der Kunde aus Gewohnheit zugreift und den Beschiss nicht merkt. Ehrlich wäre bei weniger Inhalt auch eine kleiner Umverpackung. Ehrlich ist aber heut die ganz große Ausnahme.
Kaufreue erzeugt Hass und kriminelles Handeln
Zitat
Ihr Mitleid mit gewieften Abzockern ist hier absolut fehl am Platze!
Der strategiedoctor hat überhaupt kein Mitleid mit Kriminellen! Und ob ein so genannter Abzocker kriminell ist, liegt an den Gesetzen. Deswegen ist alles "Dummenfang", wenn man so will, was "Kaufreue" auslöst. Wer einen rechtlich einwandfreien Kauf bereut, der ist ganz einfach selbst schuld, dass er ihn abgeschlossen hat. Notfalls muss man halt vorher die Verbraucherzentrale fragen, wenn man selbst die Sache nicht beurteilen kann.
Robin Tomas Hood fordert andere zu Straftaten auf. Das ist kriminell und hat mit Notwehr überhaupt nichts zu tun.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 32 Abs. 2 StGB). Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig (§ 32 Abs. 1 StGB).
Ein Internet-Angebot ist kein Angriff, auch nicht auf Ihren Geldbeutel, den es abzuwenden gilt. Sie müssen nicht bestellen, das ist alles.
Wenn Sie noch einmal behaupten, dass Ihre mutwilligen Bestellungen, um andere vorsätzlich zu schädigen, Notwehr sind, dann vermutet der strategiedoctor wahrscheinlich zu Recht, dass Sie zu den "Jagdschein-Inhabern" unter den Usern gehören. Dann brauchen Sie einen Arzt, bevor Sie einem Staatsanwalt in die Hände fallen.
Die gewieftesten Abzocker hat der strategiedoctor ausgemacht unter
1. Politikern
2. Bankern (die meistens auch Politiker sind)
3. Abgeordnete (die meistens auch den Gesetzgeber spielen - und oft bei Unternehmen im Aufsichtsrat sitzen, die unmittelbar von den von ihnen beschlossenen Gesetzen profitieren).
Haben Sie's gemerkt?
Ob 1., 2. oder 3., es sind die gleichen Personen, die für die Lizenz zum Abzocken zuständig sind und diese auch selbst profitabel nutzen.
Die Gesetze, die diese Abzocker beschließen, gelten auch für alle anderen. Da kann man sich noch so aufregen, es hilft nichts.
Re: Kaufreue erzeugt Hass und kriminelles Handeln
Zitat von »"strategiedoctor"«
Robin Tomas Hood fordert andere zu Straftaten auf.
...
Wenn Sie noch einmal behaupten, dass Ihre mutwilligen Bestellungen...
Offenbar verstehen Sie meinen Denkansatz nicht.
Vielleicht verstehen Sie die Geschichte, die unter [size=7]http://www.isfa-online.de/duft_des_essens.htm[/size] zu finden ist:
Zitat
Einer der Armen der Stadt Aksehir hatte sich ein Stück Brot verschaffen können. Während er darüber nachdachte, wie er es anstellen müßte, um eine Zuspeise zu erhalten, kam er vor eine Gaststätte. In dem offenen Lokal war der Koch gerade dabei, das Essen zuzubereiten. Der Fleischkessel dampfte und verbreitete einen herrlichen Duft, der auch dem Armen in die Nase stieg. Dieser beugte sich über den Kessel, brach das Brot und ließ jedes Stück vom ausströmenden Dampf bestreichen.
Diese Art, sein Mahl zu halten, verblüffte den Koch, und er schaute eine Weile wortlos zu. Doch als der Arme sein Mahl beendet hatte, packte er ihn am Kragen und forderte ihn auf, für das Essen zu zahlen.
Der Arme lehnte indes dieses Ansinnen ab, indem er beteuerte, er habe doch nicht einen Bissen von dem Fleischgericht verzehrt.
Der Koch schleppte den Armen vor den Kadi. Dieses Amt übte zu jener Zeit Nasredin Hodscha aus. Nachdem der Hodscha die beiden Parteien schweigend angehört hatte, wie es bei einer ordentlichen Gerichtsverhandlung üblich ist, holte er zwei Silbergroschen aus der Tasche und winkte den Koch zu sich heran.
«Tritt näher und spitz die Ohren!» sagte er und ließ die beiden Geldstücke klimpern. «Nimm den Klang des Geldes und scher dich fort!»
«Das ist doch keine Verhandlung», protestierte der Koch.
«Doch! Mit diesem Urteil wird der Gerechtigkeit Genüge getan. Wer den Duft des Essens verkauft, hat lediglich Anspruch auf das Klimpern des Geldes.» (aus: Mulla Nasredin: Wer den Duft des Essens verkauft)
Und wenn mir jemand verspricht, er liefert mir Viagra (auf die Geschichte übertragen: das Essen), und sendet irgendetwas anderes (auf die Geschichte übertragen: der Duft des Essens), dann bezahle ich auch nur mit dem Klang des Geldes.
Wo ist da der Betrug? Bei mir oder beim Fälscher?
Es wäre der Nachweis zu führen, ob sich die Informationen auf den Seiten verändern, aktualisieren. Wären die Seiten, seit Abschluss eines Abo's unverändert, würde Betrug vorliegen.
Es nimmt ja auch niemand eine gedruckte Zeitung, die kostenfrei zur Mitnahme angeboten wird mit .. um nachfolgend diese > unveränderte < Zeitung 2 Jahre im Abo zu erhalten. Genau das wäre gleichfalls Betrug.
Es nimmt ja auch niemand eine gedruckte Zeitung, die kostenfrei zur Mitnahme angeboten wird mit .. um nachfolgend diese > unveränderte < Zeitung 2 Jahre im Abo zu erhalten. Genau das wäre gleichfalls Betrug.
Märchenonkel tomas_hh
Zitat
Offenbar verstehen Sie meinen Denkansatz nicht.
Da Sie hier bei GoMoPA Straftaten zugegeben und andere sogar noch dazu aufgefordert haben, handelt es sich nicht um einen Denkansatz.
Was Ihr Märchen betrifft: Sie können ja dem Islam beitreten. Die Frage ist, wie lange Sie dort "überleben". Sie haben ja nur 10 Finger. Die sind bei einem Wiederholungstäter schnell weg.
Lonesome Walker
inaktiv
@strategiedoctor:
mir scheint, sie kennen die Schmidtleins nicht...
Um so eine Seite PISA-tauglich zu machen, wäre das einfachste Mittel wohl, diesen Abonnement-Satz mit H1 kenntlich machen zu müssen, dann hört dieser Unsinn sehr schnell auf.
Auch haben diese beiden Brüderlein gewisse Belehrungen erst nachträglich auf einigen Seiten angebracht.
Und zu guter Letzt: manchmal steht auf deren Seiten nicht mal was von Bezahlen; das wird erst später hinzugefügt...
(schon alles per Screenshots und Zeugen belegt)
Oder sind Sie etwa einer aus der Verwandtschaft von denen?
Würde eine gewisse Realitäts-Resistenz erklären...
mir scheint, sie kennen die Schmidtleins nicht...
Um so eine Seite PISA-tauglich zu machen, wäre das einfachste Mittel wohl, diesen Abonnement-Satz mit H1 kenntlich machen zu müssen, dann hört dieser Unsinn sehr schnell auf.
Auch haben diese beiden Brüderlein gewisse Belehrungen erst nachträglich auf einigen Seiten angebracht.
Und zu guter Letzt: manchmal steht auf deren Seiten nicht mal was von Bezahlen; das wird erst später hinzugefügt...
(schon alles per Screenshots und Zeugen belegt)
Oder sind Sie etwa einer aus der Verwandtschaft von denen?
Würde eine gewisse Realitäts-Resistenz erklären...
Olaf Tank: merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Der neueste Rat gegen die lästigen Inkassobriefe, die der Osnabrücker Anwalt Olaf Tank schon seit drei Jahren für die hessichen Schmidtlein-Brüder an Internetnutzer in ganz Deutschland verschickt, kommt von der Verbraucherzentrale Bayern.

Downloaden, bis der Arzt kommt! Wer sich anmeldet, landet in der Abo-Falle
Der dortige Jurist Markus Saller rät allen, die angeblich ein Zwei-Jahresabo für 168 Euro auf hausaufgaben-heute.com, p2p-heute.com (Foto) oder 42 ähnlichen Webseiten der Redcio OHG (ehemals Schmidtlein GbR) abgeschlossen haben, obwohl sie ihre Daten lediglich für einen kostenlosen Schnupperbesuch eingetippt hatten: Einfach ignorieren. Reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dann sollte man fristgericht Widerspruch einlegen.
Die harsche Drohung von Olaf Tank, er werde seinen Mandanten raten, rechtliche Schritte einzuleiten, ist blanker Bluff. Wir warten auf die rechtlichen Schritten, mit denen der Anwalt droht, sagt Jurist Saller dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net. Bislang landete nicht ein einziger Fall vor dem Gericht.
Denn die Abzock-Maschine des wohl fleißigsten Inkasso-Schreibers (jeder Brief an Leichtgläubige beschert Tank 39 Euro Gebühr) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und scheut das Licht der Öffentlichkeit. Olaf Tank musste bereits hart um seinen guten Ruf kämpfen.
4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste Tank im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.
Der Vorsitzenden des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Das Internet-Logo der Inkassokanzlei Olaf Tank aus Osnabrück
Der Auftritt der Kanzlei von Olaf Tank im Internet gleicht heute einer Trutzburg. 34 amtliche Schreiben von Amtsgerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften führt der Anwalt auf seiner Startseite unter der Überschrift Aktuelles zum Thema Internetabos Schmidtlein GbR ins Feld. Die Kontakt-Telefonnummer des Anwalts im Impressum ist ein Fake.
Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.
Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.
Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.
Ihre Masche war immer dieselbe:
Die Gebrüder Schmidtlein boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt.
Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 gefährliche Webseiten der Brüder auf.
Viele sind ihr Geld auch gar nicht wert. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.
Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren fürs erste Jahr. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite drogen-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll.
Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.
Viele waren eingeschüchtert und zahlten. Die Gelddruckmaschine funktionierte wie geschmiert.
Nichts konnte die Brüder stoppen.
Weder die 350 aufgebrachten Eltern, die am 12. April 2006 vor dem Elternhaus der Schmidtleins in Büttelborn demonstrierten, noch die Worte von Gemeindebürgermeister Horst Golzenleuchter, der der Zeitung Echo Online sagte: Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden.
Genauso zeigten die 16 Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin aus dem selben Jahr wenig Wirkung. Auch nicht die Musterwiderspruchsschreiben, die es bei allen Verbraucherzentralen gibt.
Selbst eine Verurteilung vom Landgericht Darmstadt am 8. Mai 2007 konnte die Schmidtleins kaum schrecken. Das Gericht verurteilte die Brüder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 24.000 Euro, weil ihre Hausaufgaben-, Bastel- und Songtexteseiten nicht als kostenppflichtige Dienste erkennbar waren (AZ 12 O 532/06).
Die Schmidtleins leiteten ihre Seiten zum Beispiel von Hausaufgaben.de auf hausaufgaben-heute.com oder p2p-heute.com (Motto: Downloaden, bis der Arzt kommt) um. Die Seiten wurden auf Servern in Österreich betrieben. Das Firmengeflecht ist verschachtelt.
Andreas und Manuel Schmidtlein waren von November 2004 bis Dezember 2005 Gesellschafter und Geschäftsführer der mms mobile entertainment GmbH in Tillmitsch. Gegründet wurde die Firma gemeinsam mit dem Österreicher Walter Temmer (30). Im Dezember 2005 erwarb ein Gernot Labudik alle Geschäftsanteile.
Walter Temmer ist seit 2004 gleichzeitig Geschäftsführer der visions4tomorrow marketing GmbH. Zu dieser Firma gehört zum Beispiel die Seite basteln.at . Im Impressum der Webseite steht wieder Andreas & Manuel Schmidtlein OHG.
Mehrere Domains der Schmidtleins, z. B. drogen-heute.com oder suchen-heute.com, sind auf österreichischen Servern der Firma Maxolution Internet Services GmbH zu finden.
Doch auch in Österreich formierte sich Widerstand.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008, dass alle 12 AGB -Klauseln der Schmidtlein-Firmen gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Mehre Klauseln in den AGBs sind zu unterlassen, so das Urteil.
Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich eingeleitet.
Und in Deutschland bekamen die Brüder den neuen Wind der EU-Richtlinie zu spüren, wonach bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Gewinne eingezogen werden können.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Schmidtleins am 13. Januaer 2009, über ihr Unternehmen Auskunft zu erteilen. Es geht um die Verwendung der Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie über weitere betriebliche Kosten.
Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden.
Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht.
Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe.
Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.
Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard Syndikus (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf.
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück

Downloaden, bis der Arzt kommt! Wer sich anmeldet, landet in der Abo-Falle
Der dortige Jurist Markus Saller rät allen, die angeblich ein Zwei-Jahresabo für 168 Euro auf hausaufgaben-heute.com, p2p-heute.com (Foto) oder 42 ähnlichen Webseiten der Redcio OHG (ehemals Schmidtlein GbR) abgeschlossen haben, obwohl sie ihre Daten lediglich für einen kostenlosen Schnupperbesuch eingetippt hatten: Einfach ignorieren. Reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dann sollte man fristgericht Widerspruch einlegen.
Die harsche Drohung von Olaf Tank, er werde seinen Mandanten raten, rechtliche Schritte einzuleiten, ist blanker Bluff. Wir warten auf die rechtlichen Schritten, mit denen der Anwalt droht, sagt Jurist Saller dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net. Bislang landete nicht ein einziger Fall vor dem Gericht.
Denn die Abzock-Maschine des wohl fleißigsten Inkasso-Schreibers (jeder Brief an Leichtgläubige beschert Tank 39 Euro Gebühr) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und scheut das Licht der Öffentlichkeit. Olaf Tank musste bereits hart um seinen guten Ruf kämpfen.
4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste Tank im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.
Der Vorsitzenden des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen Tank völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Das Internet-Logo der Inkassokanzlei Olaf Tank aus Osnabrück
Der Auftritt der Kanzlei von Olaf Tank im Internet gleicht heute einer Trutzburg. 34 amtliche Schreiben von Amtsgerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften führt der Anwalt auf seiner Startseite unter der Überschrift Aktuelles zum Thema Internetabos Schmidtlein GbR ins Feld. Die Kontakt-Telefonnummer des Anwalts im Impressum ist ein Fake.
Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.
Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.
Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.
Ihre Masche war immer dieselbe:
Die Gebrüder Schmidtlein boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt.
Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 gefährliche Webseiten der Brüder auf.
Viele sind ihr Geld auch gar nicht wert. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.
Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren fürs erste Jahr. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite drogen-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll.
Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor.
Viele waren eingeschüchtert und zahlten. Die Gelddruckmaschine funktionierte wie geschmiert.
Nichts konnte die Brüder stoppen.
Weder die 350 aufgebrachten Eltern, die am 12. April 2006 vor dem Elternhaus der Schmidtleins in Büttelborn demonstrierten, noch die Worte von Gemeindebürgermeister Horst Golzenleuchter, der der Zeitung Echo Online sagte: Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden.
Genauso zeigten die 16 Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin aus dem selben Jahr wenig Wirkung. Auch nicht die Musterwiderspruchsschreiben, die es bei allen Verbraucherzentralen gibt.
Selbst eine Verurteilung vom Landgericht Darmstadt am 8. Mai 2007 konnte die Schmidtleins kaum schrecken. Das Gericht verurteilte die Brüder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 24.000 Euro, weil ihre Hausaufgaben-, Bastel- und Songtexteseiten nicht als kostenppflichtige Dienste erkennbar waren (AZ 12 O 532/06).
Die Schmidtleins leiteten ihre Seiten zum Beispiel von Hausaufgaben.de auf hausaufgaben-heute.com oder p2p-heute.com (Motto: Downloaden, bis der Arzt kommt) um. Die Seiten wurden auf Servern in Österreich betrieben. Das Firmengeflecht ist verschachtelt.
Andreas und Manuel Schmidtlein waren von November 2004 bis Dezember 2005 Gesellschafter und Geschäftsführer der mms mobile entertainment GmbH in Tillmitsch. Gegründet wurde die Firma gemeinsam mit dem Österreicher Walter Temmer (30). Im Dezember 2005 erwarb ein Gernot Labudik alle Geschäftsanteile.
Walter Temmer ist seit 2004 gleichzeitig Geschäftsführer der visions4tomorrow marketing GmbH. Zu dieser Firma gehört zum Beispiel die Seite basteln.at . Im Impressum der Webseite steht wieder Andreas & Manuel Schmidtlein OHG.
Mehrere Domains der Schmidtleins, z. B. drogen-heute.com oder suchen-heute.com, sind auf österreichischen Servern der Firma Maxolution Internet Services GmbH zu finden.
Doch auch in Österreich formierte sich Widerstand.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008, dass alle 12 AGB -Klauseln der Schmidtlein-Firmen gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Mehre Klauseln in den AGBs sind zu unterlassen, so das Urteil.
Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich eingeleitet.
Und in Deutschland bekamen die Brüder den neuen Wind der EU-Richtlinie zu spüren, wonach bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Gewinne eingezogen werden können.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Schmidtleins am 13. Januaer 2009, über ihr Unternehmen Auskunft zu erteilen. Es geht um die Verwendung der Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie über weitere betriebliche Kosten.
Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden.
Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht.
Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe.
Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.
Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard Syndikus (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf.
Pressemitteilung: Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Korrespondent« (09.02.2009, 17:35)
Die Gebrüder Schmidtlein sind von einem Gericht in Wien zu Schadenersatz verurteilt wurden und dürfen ihre ominösen Geschäfte mit der Redcio OHG in Österreich nicht mehr wie gehabt fortführen. Auch in Deutschland gibt es viele Abzock-Opfer der Gebrüder Schmidtlein.
Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sind für zahlreiche Internetseiten bekannt, auf denen mit vermeintlichen Gratisangeboten gelockt wird. Wer unvorsichtig ist und sich registriert, tappt in die Abofalle. Genau das hat ihnen das Handelsgericht in Wien jetzt verboten. Die Gebrüder Schmidtlein dürfen fortan in Österreich nicht mehr mit scheinbar kostenlosen Angeboten auf Internetseiten werben, wenn später doch Gebühren verlangt werden und darüber nicht informiert wird.
Gebrüder Schmidtlein müssen Schadenersatz zahlen
Weiterhin verurteilte das Gericht die beiden Schmidtleins, 9400 Euro Schadenersatz an die Klägerin zu zahlen. Eine Besonderheit in Österreich ist, dass die Beklagten auch die Veröffentlichung des Urteils in der auflagenstärksten Zeitung des Landes bezahlen müssen. Das berichtet der deutsche Internetdienst heise.de
Anfangs firmierten die beiden Brüder mit der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR noch unter eigenem Namen. Mittlerweile agieren sie als Redcio OHG. Auf den vom Wiener Gericht behandelten Internetseiten ist die Registrierung derzeit deaktiviert.
Quelle: t-online
Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sind für zahlreiche Internetseiten bekannt, auf denen mit vermeintlichen Gratisangeboten gelockt wird. Wer unvorsichtig ist und sich registriert, tappt in die Abofalle. Genau das hat ihnen das Handelsgericht in Wien jetzt verboten. Die Gebrüder Schmidtlein dürfen fortan in Österreich nicht mehr mit scheinbar kostenlosen Angeboten auf Internetseiten werben, wenn später doch Gebühren verlangt werden und darüber nicht informiert wird.
Gebrüder Schmidtlein müssen Schadenersatz zahlen
Weiterhin verurteilte das Gericht die beiden Schmidtleins, 9400 Euro Schadenersatz an die Klägerin zu zahlen. Eine Besonderheit in Österreich ist, dass die Beklagten auch die Veröffentlichung des Urteils in der auflagenstärksten Zeitung des Landes bezahlen müssen. Das berichtet der deutsche Internetdienst heise.de
Anfangs firmierten die beiden Brüder mit der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR noch unter eigenem Namen. Mittlerweile agieren sie als Redcio OHG. Auf den vom Wiener Gericht behandelten Internetseiten ist die Registrierung derzeit deaktiviert.
Quelle: t-online
Abo-Abzocker müssen ihre illegal erzielten Gewinne abgeben:
Verbraucherschützer können die Betreiber einer Abo-Falle wegen wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken abmahnen und sie dazu zwingen, ihre Gewinne herauszugeben. Das entschied letztinstanzlich das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Fall.
Wer durch unlauteren Wettbewerb zu Lasten von Verbrauchern Gewinn erzielt, kann zur Herausgabe dieses Gewinnes an den Bundeshaushalt verpflichtet werden. Paragraph 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Oberlandesgericht Frankfurt - Urteil (Aktenzeichen 6 U 33/09).
Ein im Sinne von § 10 UWG vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß (hier durch eine sogenannte Kostenfalle im Internet) erfordert auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Der hierfür ausreichende Eventualvorsatz ist gegeben, wenn das Angebot nach den Gesamtumständen bezweckt, jedenfalls einen Teil der angesprochenen Verbraucher zu täuschen. Unter diesen Umständen kann sich der Verletzer zumindest nach Erhalt einer Abmahnung nicht mit Erfolg auf eine anders lautende Auskunft eines Anwalts berufen.
Eine durch den Wettbewerbsverstoß verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern liegt auch dann vor, wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren.
Verbraucherschützer können die Betreiber einer Abo-Falle wegen wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken abmahnen und sie dazu zwingen, ihre Gewinne herauszugeben. Das entschied letztinstanzlich das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Fall.
Wer durch unlauteren Wettbewerb zu Lasten von Verbrauchern Gewinn erzielt, kann zur Herausgabe dieses Gewinnes an den Bundeshaushalt verpflichtet werden. Paragraph 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Oberlandesgericht Frankfurt - Urteil (Aktenzeichen 6 U 33/09).
Ein im Sinne von § 10 UWG vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß (hier durch eine sogenannte Kostenfalle im Internet) erfordert auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit. Der hierfür ausreichende Eventualvorsatz ist gegeben, wenn das Angebot nach den Gesamtumständen bezweckt, jedenfalls einen Teil der angesprochenen Verbraucher zu täuschen. Unter diesen Umständen kann sich der Verletzer zumindest nach Erhalt einer Abmahnung nicht mit Erfolg auf eine anders lautende Auskunft eines Anwalts berufen.
Eine durch den Wettbewerbsverstoß verursachte Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern liegt auch dann vor, wenn die Verbraucher, die für das geleistete Entgelt keine brauchbare Gegenleistung erhalten haben, ihnen zustehende Anfechtungs- oder Rückforderungsrechte - sei es aus Unkenntnis über das Bestehen dieser Rechte, sei es um einer Auseinandersetzung hierüber aus dem Wege zu gehen - nicht geltend machen und infolge dessen verlieren.
Zitat
Die Beklagten boten im Internet auf den im Tenor des angefochtenen Urteils aufgeführten Websites den Abruf von Informationen an. Innerhalb der Websites warben sie jeweils blickfangartig mit der Aussage „heute gratis!“, und zwar bezogen auf „Bastelanleitungen …“, „Fabrikverkaufsadressen …“, „500 Gedichte …“, „Lehrstelleninfos …“, „Alles zur Kunstgeschichte …“, „Vornamen … finden!“. „Witze …“, „Alles über Wohnungen und Immobilien …“, „Steuertipps und Tricks …“, „Tierheime und Tipps …“, „Alles zu Sternzeichen …“, „Zum Nichtraucher werden …“, „Alle Pflanzeninfos …“, „Alles über Tiere …“, „5000 Tattoovorlagen …“, „Linklisten …“. Am Ende der Seite wurde jeweils in kleiner Schrift neben anderen Informationen mitgeteilt, dass durch die Betätigung des Buttons „Anmelden“ ein Auftrag erteilt werde und dass sich die „Gratis Testzeit“ mit Ablauf des Tages in ein Abonnement zum Preis von € 7,00 pro Monat mit einer Laufzeit von 24 Monaten verändere
Die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein gelten als Miterfinder der Abzockmasche mit fragwürdigen Web-Abonnements. Während viele andere Protagonisten dieser Szene bereits vor den Kadi gezerrt wurden, kamen die Brüder sowie ihr Inkasso-Anwalt Olaf Tank bislang vergleichsweise unbehelligt davon. Das könnte sich nun ändern, denn die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen die Schmidtleins, Tank und eine vierte Person wegen gewerbsmäßigen Betrugs Anklage am Landgericht Darmstadt erhoben.
Die Anklage betreffe Abofallen auf den Websites opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum September 2008 bis Februar 2010, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitere Angaben, etwa zu Schadenssummen, wollte Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann im Gespräch mit heise online noch nicht machen, da die Anklage bislang noch nicht vom Gericht angenommen sei. Ob es zu einem Prozess komme, sei bislang noch offen.
Auf die Masche von opendownload beziehungsweise des dahinter stehenden Unternehmens Content Services Ltd. waren Tausende Nutzer hereingefallen. Mit vielen Lock-Domains und Google-Werbung wurden sie zu diesem Angebot geführt. Dort schlossen sie – in den meisten Fällen ungewollt und ohne es zu auch nur zu bemerken – ein Abo ab, wenn sie eigentlich kostenfrei verfügbare Software wie Firefox oder den Flashplayer herunterluden
* heise
Die Anklage betreffe Abofallen auf den Websites opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum September 2008 bis Februar 2010, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitere Angaben, etwa zu Schadenssummen, wollte Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann im Gespräch mit heise online noch nicht machen, da die Anklage bislang noch nicht vom Gericht angenommen sei. Ob es zu einem Prozess komme, sei bislang noch offen.
Auf die Masche von opendownload beziehungsweise des dahinter stehenden Unternehmens Content Services Ltd. waren Tausende Nutzer hereingefallen. Mit vielen Lock-Domains und Google-Werbung wurden sie zu diesem Angebot geführt. Dort schlossen sie – in den meisten Fällen ungewollt und ohne es zu auch nur zu bemerken – ein Abo ab, wenn sie eigentlich kostenfrei verfügbare Software wie Firefox oder den Flashplayer herunterluden
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