
Phönix Managed Account - Phoenix Kapitaldienst GmbH

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Hallo Mod, Danke für die schnelle Info. Am 29./30.10. muß dazu ein Bericht im Fernsehen gekommen sein.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass die verantwortlichen Personen sofort strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen. Aber welcher Staatsanwalt hat den A... in der Hose für einfache Anleger gegen Staat und Rechtsanwälte strafrechtlich vorzugehen. Es könnte ja die Karriere kosten, andererseits auch unvorstellbare Anerkennung bringen. Zudem müßte und endlich mal einen Glanzpunkt in unserer deutschen Rechtsprechung zusetzen.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass die verantwortlichen Personen sofort strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen. Aber welcher Staatsanwalt hat den A... in der Hose für einfache Anleger gegen Staat und Rechtsanwälte strafrechtlich vorzugehen. Es könnte ja die Karriere kosten, andererseits auch unvorstellbare Anerkennung bringen. Zudem müßte und endlich mal einen Glanzpunkt in unserer deutschen Rechtsprechung zusetzen.
Partymacher
inaktiv
Insolvenzverwalter der Phönix Kapitaldienst GmbH
Es ist scheinbar schon gängig, dass Insolvenzverwalter Verfahren in die Länge schieben, um erhöhte Gebühren und Honorare in die eigenen Taschen stecken zu können. Für einen relativ geringen Arbeitsaufwand können Rechtsanwälte schnell das großes Geld, teilweise auf Kosten der Insolventen, Staatskassen und Gläubiger, machen. Es ist nicht auszuschließen, dass zuständige (korrupte) Rechtspfleger sich von den Insolvenzverwaltern für fragwürdige Beschlüsse (nach Feierabend) bezahlen lassen und Beträge aus den Insolvenzhonoraren auszahlen lassen. Ich sammel diesbezüglich Erfahrungsberichte jeder Art um Sie in einem Buch zu verfassen.

Die Insolvenz des Phoenix-Kapitaldienstes, einem der größten Anlagebetrugsfälle in Deutschland, droht sich über Jahre hinzuziehen, nachdem der Insolvenzplan Ende Oktober 2007 durch das Landgericht Frankfurt/Main gekippt wurde. Wir sprachen über die Auswirkungen des Urteils auf die geschädigten Anleger mit Rechtsanwalt Torsten Geißler von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena.
DVS: Herr Geißler, die Auszahlung der Gelder an die geschädigten Phoenix-Anleger wurde durch ein Gerichtsurteil gestoppt. Wie geht es nun weiter? Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich durch den BGH höchstrichterlich klären lassen, ob die Entscheidung des LG Frankfurt/Main richtig ist. Das wird erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen.
Klar ist zumindest, dass erst mit der Bestätigung des im Frühjahr beschlossenen Insolvenzplanes mit der Auszahlung an die Anleger begonnen werden kann. Sollte der BGH die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigen, wäre die Frage, wie der einzelne Anspruch des Anlegers zu berechnen sei, noch immer nicht geklärt. Hier würden weitere zeitintensive gerichtliche Verfahren notwendig.
DVS: Warum entspricht der Insolvenzplan nicht den Vorschriften? Was hat der Insolvenzverwalter falsch gemacht?
Das LG Frankfurt/Main vertritt mit seiner Entscheidung die Auffassung, der Insolvenzplan verstoße gegen Verfahrensvorschriften der Insolvenzordnung. Dies hauptsächlich dadurch, dass er als verfahrensbegleitender Insolvenzplan gefasst wurde, was nach Auslegung der Richterinnen des LG Frankfurt nicht möglich sei. Nach deren Auffassung sei lediglich ein verfahrensbeendender Insolvenzplan möglich. Auch seien im strittigen Insolvenzplan nicht die richtigen Gruppen von Gläubigern gebildet worden. Diese Gründe führten am Ende zur Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes.DVS: Herr Geißler, was können die geschädigten Phoenix-Anleger nun tun?
Im Verfahren wurde ein weiterer wichtiger Punkt ausführlich diskutiert, jedoch nicht richterlich geklärt, da er für die Frage des Insolvenzplanes an sich nebensächlich ist. Jedoch ist dieser Punkt für den weiteren Werdegang des Verfahrens und damit für die Ansprüche der geschädigten Anleger von immenser Bedeutung.
Geklärt werden muss nämlich, ob die Anleger Aussonderungsrechte haben und damit bevorrechtigt befriedigt werden müssen. Nun werden hierzu verschiedene Theorien vertreten und strittig diskutiert. Am Ende wird auch diese Frage der Klärung durch ein Gericht zugeführt werden müssen. Der Insolvenzverwalter hat bereits bekannt gegeben, einen entsprechenden Rechtsstreit eingeleitet zu haben.
Da der Beantwortung dieser Frage jedoch elementare Bedeutung für die Höhe der Ansprüche des einzelnen Anlegers zukommt, wird sicherlich auch hier ein Gang durch die Instanzen bis zum BGH zu erwarten sein. Im Ergebnis ist mit einer Entscheidung nicht vor dem Ablauf von ca. fünf oder mehr Jahren zu rechnen. Im Endeffekt muss das Resultat abgewartet werden. Allenfalls sollte geprüft werden, ob Aussonderungsansprüche vorsorglich beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
DVS:Sollen die geschädigten Anleger gegen die EdW klagen?
Mit der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes ist für die Zukunft die Berechnung der Ansprüche des Anlegers so gut wie unmöglich. Ebenso scheint eine Einigung auf einen einheitlichen Berechnungsmodus unwahrscheinlich, da abhängig von der Methode immer einige Anleger im Ergebnis benachteiligt wären.
So lange aber nicht klar ist, wie hoch auch ein eventueller Aussonderungsanspruch tatsächlich wäre, ist eine Berechnung der Einstandspflicht der EdW so gut wie unmöglich. Also muss auch die EdW das Ergebnis der vorgenannten Rechtsstreite abwarten.
Aufgrund der zu erwartenden langen Dauer kann jedoch der Fall eintreten, dass der Entschädigungsanspruch der Anleger gegen die EdW verjährt. Dem kann nur durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung der EdW oder durch rechtzeitige Klage abgeholfen werden. Aufgrund der zuvor skizzierten ungeklärten Rechtslage dürfte jedoch eine konkrete Bezifferung des Klageantrags in vielen Fällen schwer fallen.
DVS: Herr Geißler, können die Anleger Hilfe von der Politik erwarten?
Die Politik sollte sich die Frage stellen lassen, in wie weit den Anlegern trotz des rechtlichen Dilemmas schnell geholfen werden kann. Gleichzeitig sollte die Politik Sorge dafür tragen, dass sich die EdW und die darin zusammengefassten Finanzinstitute, die leider den Schaden ausbaden müssen, nicht aus der ihnen auferlegten Verantwortung stehlen. Dann wäre nämlich am Ende der Anleger der Dumme.
8.November 2007.
Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
Betrugsfall Phoenix: Anwälte reichen Klage gegen Bundesrepublik Deutschland ein
Mit einer Staatshaftungsklage sowie einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der Anlegerschutzkanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte, nach der gescheiterten Bundesbürgschaft im Betrugsfall Phoenix nunmehr auch im EdW-Komplex juristische Schritte zugunsten der von ihr im Rahmen der ARGE Phoenix vertretenen rund 3.000 Phoenix-Geschädigten eingeleitet. „Die EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden“, begründet Rechtsanwalt Klaus Nieding die Einreichung der Klage beim Landgericht Berlin. „Die Entwicklungen im Fall Phoenix zeigen, dass mit der EdW im Bereich der Wertpapierhandelsunternehmen und unabhängigen Vermögensberater kein funktionierendes Entschädigungssystem errichtet wurde.“ Aus diesem Grund hat PIA in der Klageschrift auch der EdW den Streit verkündet und diese damit aufgefordert, die Klage der PIA zu unterstützen „Der folgenschwere Fehler, der zu dieser für die Geschädigten unerträglichen Situation geführt hat, liegt weder bei der EdW noch deren Mitgliedsunternehmen. Verantworten muss sich vielmehr der Gesetzgeber und damit die Bundesrepublik Deutschland“, so Nieding weiter.
EU-Vertragsverletzungsverfahren bei der Brüsseler Kommission beantragt
Aus derselben Logik heraus hat PIA parallel zur Staatshaftungsklage einen Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission in Brüssel gestellt. „Ein erfolgreiches EU-Vertragsverletzungsverfahren hätte zur Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr unzureichendes Anlegerentschädigungssystem ändert“, begründet Rechtsanwalt Andreas Tilp diesen Schritt. „Wir gehen davon aus, dass die Kommission unserer Argumentation folgt und deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitet. Der vom Europarecht geforderte ‚effet utile’, wonach verbraucher- und damit auch anlegerschützende EU-Richtlinien effektiv zu Gunsten des Anlegers umzusetzen sind, wurde in eklatanter Weise missachtet“, so Tilp weiter.
Unterstützung von PIA aus der Politik
Unterstützung bekommt PIA aus der Politik. Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler bringt es auf den Punkt: „Der Fall Phoenix macht eines deutlich, das jetzige Entschädigungssystem hat versagt.“ Die FDP-Fraktion im Bundestag unterstützt daher PIA bei der Antragstellung auf Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens in Brüssel. „Die Verantwortung des Bundes ergibt sich aus der fehlerhaften Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – aber auch dem Aufsichtsversagen der BaFin“, sagt Schäffler.
Musterverfahren gegen die EdW
„Nach der gescheiterten Bundesbürgschaft erhöhen wir nunmehr den Druck auf die EdW“, kommentiert Nieding die Situation der Anleger. Für die von PIA vertretenen rund 3.000 Anleger sollen die Rechtsfragen im Rahmen von Musterverfahren geklärt werden, da diese im Gegensatz zu Einzelklagen eine schnellere Rechtssicherheit bei zugleich deutlich niedrigeren Kosten für alle Beteiligten bringen. „Offensichtlich will die EdW aber auch insoweit auf Zeit spielen“, sagt Tilp. PIA will daher nunmehr die notwendigen Verfahren gegen die EdW einleiten, signalisiert aber im Sinne der geschädigten Anleger weitere konstruktive Gespräche mit der EdW. Unverzichtbarer Bestandteil einer entsprechenden Vereinbarung mit der EdW sei für PIA allerdings, dass diese zu Gunsten der von ihr vertretenen Anlegern einen Verjährungsverzicht erklärt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die EdW endet nach § 3 Abs. 3 ESAEG im März 2010.
Erste Steuerbescheide wegen Scheingewinnen
(siehe auch Forenbeitrag aus: 2003)
Zwischenzeitlich haben die Finanzbehörden damit begonnen, den Phoenix-Anlegern Steuerbescheide wegen der von Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne zuzustellen. „Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) sind Scheingewinne zu versteuern“, so Tilp. „Damit werden die betroffenen Anleger vom Bund allerdings doppelt abgestraft: Zuerst versagt die Bundesregierung die wegen der Mittellosigkeit der EdW erforderliche Bundesbürgschaft mit der Folge, dass es nicht zur Auszahlung der den Anlegern zustehenden Entschädigung kommt, und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang dazu verschicken die Finanzämter auch noch die Bescheide zur Versteuerung der Scheingewinne“, ergänzt Nieding. Dies führe für die Geschädigten zu dem fatalen Ergebnis, dass sie nicht nur ihr eingesetzes Kapital verloren haben, ohne dass bislang eine ausreichende Entschädigung in Sicht wäre, sondern sie müssen dafür auch noch Steuern zahlen. „Für das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und den Finanzplatz Deutschland kommt das einem Offenbarungseid gleich“, so das Fazit der beiden PIA-Anwälte. (rmk)
Quelle: FONDS professionell
Mit einer Staatshaftungsklage sowie einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der Anlegerschutzkanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft sowie TILP Rechtsanwälte, nach der gescheiterten Bundesbürgschaft im Betrugsfall Phoenix nunmehr auch im EdW-Komplex juristische Schritte zugunsten der von ihr im Rahmen der ARGE Phoenix vertretenen rund 3.000 Phoenix-Geschädigten eingeleitet. „Die EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist von der Politik nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden“, begründet Rechtsanwalt Klaus Nieding die Einreichung der Klage beim Landgericht Berlin. „Die Entwicklungen im Fall Phoenix zeigen, dass mit der EdW im Bereich der Wertpapierhandelsunternehmen und unabhängigen Vermögensberater kein funktionierendes Entschädigungssystem errichtet wurde.“ Aus diesem Grund hat PIA in der Klageschrift auch der EdW den Streit verkündet und diese damit aufgefordert, die Klage der PIA zu unterstützen „Der folgenschwere Fehler, der zu dieser für die Geschädigten unerträglichen Situation geführt hat, liegt weder bei der EdW noch deren Mitgliedsunternehmen. Verantworten muss sich vielmehr der Gesetzgeber und damit die Bundesrepublik Deutschland“, so Nieding weiter.
EU-Vertragsverletzungsverfahren bei der Brüsseler Kommission beantragt
Aus derselben Logik heraus hat PIA parallel zur Staatshaftungsklage einen Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission in Brüssel gestellt. „Ein erfolgreiches EU-Vertragsverletzungsverfahren hätte zur Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland ihr unzureichendes Anlegerentschädigungssystem ändert“, begründet Rechtsanwalt Andreas Tilp diesen Schritt. „Wir gehen davon aus, dass die Kommission unserer Argumentation folgt und deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitet. Der vom Europarecht geforderte ‚effet utile’, wonach verbraucher- und damit auch anlegerschützende EU-Richtlinien effektiv zu Gunsten des Anlegers umzusetzen sind, wurde in eklatanter Weise missachtet“, so Tilp weiter.
Unterstützung von PIA aus der Politik
Unterstützung bekommt PIA aus der Politik. Der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion Frank Schäffler bringt es auf den Punkt: „Der Fall Phoenix macht eines deutlich, das jetzige Entschädigungssystem hat versagt.“ Die FDP-Fraktion im Bundestag unterstützt daher PIA bei der Antragstellung auf Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens in Brüssel. „Die Verantwortung des Bundes ergibt sich aus der fehlerhaften Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – aber auch dem Aufsichtsversagen der BaFin“, sagt Schäffler.
Musterverfahren gegen die EdW
„Nach der gescheiterten Bundesbürgschaft erhöhen wir nunmehr den Druck auf die EdW“, kommentiert Nieding die Situation der Anleger. Für die von PIA vertretenen rund 3.000 Anleger sollen die Rechtsfragen im Rahmen von Musterverfahren geklärt werden, da diese im Gegensatz zu Einzelklagen eine schnellere Rechtssicherheit bei zugleich deutlich niedrigeren Kosten für alle Beteiligten bringen. „Offensichtlich will die EdW aber auch insoweit auf Zeit spielen“, sagt Tilp. PIA will daher nunmehr die notwendigen Verfahren gegen die EdW einleiten, signalisiert aber im Sinne der geschädigten Anleger weitere konstruktive Gespräche mit der EdW. Unverzichtbarer Bestandteil einer entsprechenden Vereinbarung mit der EdW sei für PIA allerdings, dass diese zu Gunsten der von ihr vertretenen Anlegern einen Verjährungsverzicht erklärt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die EdW endet nach § 3 Abs. 3 ESAEG im März 2010.
Erste Steuerbescheide wegen Scheingewinnen
(siehe auch Forenbeitrag aus: 2003)
Zwischenzeitlich haben die Finanzbehörden damit begonnen, den Phoenix-Anlegern Steuerbescheide wegen der von Phoenix ausgewiesenen Scheingewinne zuzustellen. „Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) sind Scheingewinne zu versteuern“, so Tilp. „Damit werden die betroffenen Anleger vom Bund allerdings doppelt abgestraft: Zuerst versagt die Bundesregierung die wegen der Mittellosigkeit der EdW erforderliche Bundesbürgschaft mit der Folge, dass es nicht zur Auszahlung der den Anlegern zustehenden Entschädigung kommt, und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang dazu verschicken die Finanzämter auch noch die Bescheide zur Versteuerung der Scheingewinne“, ergänzt Nieding. Dies führe für die Geschädigten zu dem fatalen Ergebnis, dass sie nicht nur ihr eingesetzes Kapital verloren haben, ohne dass bislang eine ausreichende Entschädigung in Sicht wäre, sondern sie müssen dafür auch noch Steuern zahlen. „Für das Rechtsbewusstsein der Betroffenen und den Finanzplatz Deutschland kommt das einem Offenbarungseid gleich“, so das Fazit der beiden PIA-Anwälte. (rmk)
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Erfolg für PWB Rechtsanwälte Jena Finanzamt setzt Vollziehung bei Phoenix-Steuernachforderungen aus Einen ersten Erfolg in einem Steuernachzahlungsverfahren im Zusammenhang mit der Versteuerung von sogenannten Scheingewinnen der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH konnten jetzt die PWB Rechtsanwälte Jena in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Jörg Dräger, Erfurt, verzeichnen. Das Finanzamt Kaufbeuren hat für alle betroffenen Veranlagungsjahre des Mandanten eine Aussetzung der Vollziehung der Steuernachforderung erlassen. Damit folgte das Amt der Argumentation der Kanzlei sowie des Steuerberaters und bestätigte damit „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakten“. Somit muss der vertretenen Anleger zunächst keine Steuern nachzahlen. „Dies zeigt, dass die Steuernachforderung für die Scheingewinne doch nicht so eindeutig ist, wie dies von den Finanzbehörden immer dargestellt wurde“, zieht Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyerein erstes Resümee der erwirkten Finanzamt-Entscheidung. „Es kann ja wohl nicht angehen, dass man Gewinne versteuern muss, die gar nicht ausgeschüttet worden sind,“ so Beyer weiter. Von einer Steuernachforderung sind nahezu alle Phoenix-Anleger bedroht, weil die Finanzämter nicht nur an die Anleger ausgeschüttete Scheingewinne versteuern wollen, sondern auch die Gewinne bzw. Renditen, die nur auf den Phoenix-Kontoauszügen ausgewiesen worden sind, gleichgültig, ob sie der Anleger erhalten hat oder nicht. Die Finanzbehörden hatten bereits in den vergangenen Wochen von zahlreichen Phoenix-Anlegern erhebliche Steuernachforderungen erhoben. „Zu erwarten, dass ein Anleger davon ausgeht, dass nie erhaltene Gewinne in einer Einkommensteuerklärung anzugeben sind, ist nicht nur weltfremd, sondern auch rechtlich mehr als nur bedenklich,“ betont Steuerberater Jörg Dräger. „Wir sehen daher gute Chancen, dass wir auch die Steuerstrafverfahren für unsere Mandanten zu einem guten Ergebnis führen können“, ergänzt Rechtsanwalt Beyer. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte von nahezu genau drei Jahren Insolvenz angemeldet, nachdem die Bafin sämtliche Konten gesperrt und der Schwindelgesellschaft den Geschäftsbetrieb untersagt hatte. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Entschädigung.
Pressemitteilung der PWB Rechtsanwälte Jena PWB Rechtsanwälte Jena ist vor allem im Wirtschafts-, Schadens- und Kapital-anlagerecht tätig. Die Kanzlei ist besonders im Bereich der Vertretung von Anlegern in komplexen und großen Anlagebetrugsfällen aktiv.
Zitat
Für Rückfragen: PWB Rechtsanwälte Jena Kanzlei im „Roten Turm“Erich R. Jeske Löbdergraben 11a 07743 Jena Telefon 03641 35 35 08, Fax 03641 35 35 09 Mail (Sie können diese E-Mail Adresse erst sehen, wenn Sie mindestens Premium-User sind.) - www. pwb-law.com
Zitat
Unverhoffte Wende im Fall Phoenix: Insolvenzverwalter unter Beschuss
In den Betrugsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, um den es – zumindest was öffentlich verfügbare Informationen angeht - vergleichsweise still geworden war, könnte demnächst wieder Bewegung kommen. Wie FONDS professionell aus zuverlässiger Quelle erfahren konnte, wird heute beim Insolvenzgericht am Amtsgericht Frankfurt am Main ein neuer Antrag zur Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters im Fall Phoenix gestellt. Damit verfolgt der Antragsteller, der noch nicht öffentlich genannt werden möchte, die Einleitung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des bisherigen Verfahrens und gegebenenfalls der Einleitung und Durchführung der sich daraus ergebenden erforderlichen Schritte insbesondere bei Ansprüchen gegen Dritte, den Insolvenzverwalter und die Gesellschaften der Anwaltskanzlei Schultze & Braun sowie der Vertreter, aber auch Mitglieder des Gläubigerausschusses und den Staat.
Außerdem fordert der Antragsteller die Prüfung und erforderlichenfalls die Vervollständigung der Insolvenzakten. Darüber hinaus wird das Insolvenzgericht aufgefordert, gemäß Paragraph 59 der Insolvenzordnung (InsO) von Amts wegen zu prüfen, ob der Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund zu entlassen ist. Gleichzeitig lehnt der Antragsteller den bisherigen Rechtspfleger für sämtliche Entscheidungen, die sich aus dem gestellten Antrag ergeben oder aus diesem folgen werden, ab.
Schwere Vorwürfe gegen Insolvenzverwalter Frank Schmitt von Schultze & Braun
Der Antragsteller, selbst Insolvenzgläubiger, begründet seine Forderungen an das Insolvenzgericht unter anderem damit, dass die inzwischen erfolgte Verwerfung des Insolvenzplans durch das Landgericht Frankfurt im Prinzip feststelle, dass fast die gesamte und sehr kostspielige Arbeit des Insolvenzverwalters bis heute weitgehend nutzlos gewesen sei. In dem Antrag wird auf verschiedene Kostenblöcke hingewiesen, die nach Ansicht des Antragstellers darauf hinweisen, das der derzeitige Insolvenzverwalter in dem Bestreben, möglichst hohe Gebühren für sich, seine Kanzlei Schultze & Braun sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses aus dem Verfahren zu vereinnahmen, die Insolvenzmasse zu Lasten der Gläubiger in zweistelliger Millionenhöhe geschädigt habe beziehungsweise schädigen werde. Dieser Annahme entspreche, dass der Insolvenzverwalter für Verfahrenskosten Rückstellungen von über 30 Millionen Euro gebildet haben soll. Zudem gebe das Verhalten des derzeitigen Insolvenzverwalters Anlass zu der Annahme, dass dieser im Hinblick auf Forderungen gegen Dritte seine Pflichten verletzt habe, was zu gravierenden Verlusten in Bezug auf die Insolvenzmasse geführt habe. (hh)
Quelle: FONDS professionell
Also irgend jemand sollte mal für den EdW bzw. der KfW den Inso-Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Da der Bund im Gegesatz zu den LKB`s eine Bürgschaft ablehnt, wäre das doch fällig. Für die Finanz GmBH der BRD wurde ja -unbestätigt-(?) der Inso-Antrag bei der EU gestellt.
Wieso hat das Bafin seine Kontrollpflicht gegenüber dem EdW nicht wahrgenommen-was gibt es für dieses Ministerium für Konsequenzen?
Wieso hat das Bafin seine Kontrollpflicht gegenüber dem EdW nicht wahrgenommen-was gibt es für dieses Ministerium für Konsequenzen?
Zitat
Betrugsfall Phoenix: Anwälte reichen Musterklage gegen EdW ein
Die ProtectInvestAlliance (PIA) – ein Zusammenschluss der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – hat beim LG Berlin zum Aktenzeichen 4 O 297/08 im Namen eines ihrer Mandanten Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eingereicht. Grund dafür ist der Umstand, dass die EdW Entschädigungsansprüche zahlreicher Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH ablehnt, die noch vor der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH Auszahlungen erhalten haben. Erste entsprechende Bescheide der Behörde werden aktuell an die Geschädigten verschickt.
Die EdW begründet das Vorgehen mit der von ihr im Fall Phoenix zugrunde gelegten Berechung des Entschädigungsanspruchs: Hier werden vom Nettoeinzahlungsbetrag, also ohne Agio, 1) der Auszahlungsbetrag, 2) der anteilige, bei Phoenix tatsächlich eingetretene Verlust sowie 3) die der Phoenix vertraglich geschuldeten Gebühren und Vertragskosten abgezogen, wodurch sich der Entschädigungsbetrag deutlich verringert bzw. negiert wird.
Diese Berechnungsmethode bezüglich des Entschädigungsanspruches ist jedoch höchst umstritten. Die Klageeinreichung durch die PIA, die insgesamt über 3.000 Phoenix-Geschädigte vertritt, ist der Auftakt, die Entschädigungsansprüche im Fall Phoenix gerichtlich prüfen zu lassen. Durch die jetzt eingereichte Klage soll eine verbindliche Grundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe gerichtlich festgelegt werden.
„Unserer Ansicht nach sind die Kontoauszüge unserer Klienten ein Schuldanerkenntnis der Phoenix. Demnach muss der jeweils letzte Kontoauszug die Grundlage für die Berechnung der Entschädigungsansprüche sein“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp von Tilp Rechtsanwälte. „Jetzt werden die Anleger zum zweiten Mal über den Tisch gezogen“, stellt Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft fest. „Die EdW rechnet die Entschädigungshöhe schön und ignoriert die von Phoenix übersandten Informationen an die Anleger.“
PIA führt die nun eingereichte Klage als Musterverfahren, in dem die aufgeworfenen rechtlichen Fragen gerichtlich verbindlich für die zahlreichen betroffenen Phoenix-Anleger geklärt werden sollen. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch unzählige Prozesse weitere Ressourcen und Gelder der EdW gebunden werden. Weitere Musterklagen zu weiteren Rechtsfragen werden folgen. „Aus unserer Sicht sollte die EdW ihre Gelder besser zur Anlegerentschädigung verwenden und nicht in zahlreichen Einzelprozessen für die Prozesskosten aufbrauchen, daher haben wir Musterklage eingereicht“, so Rechtsanwalt Tilp.
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Hoffnungsschimmer für Phoenix-Geschädigte
...drei Jahre nach dem Phoenix-Skandal gibt es wieder einen Hoffnungsschimmer für die rund 30 000 geschädigten Anleger. Im April vergangenen Jahres hatte die Gläubigerversammlung die Auszahlung von 200 Millionen Euro aus der gesicherten Insolvenzmasse bestimmt. Doch da der Insolvenzplan gerichtlich nicht anerkannt wurde, warten die Anleger immer noch auf ihre Entschädigungszahlungen.
Die Anwälte der Geschädigten haben beim Landgericht Berlin eine Musterklage eingereicht. Diese soll regeln, wie die Höhe der Zahlungen durch die so genannte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ermittelt wird. Nun können die Anleger des Phoenix Kapitaldienstes wieder hoffen, dass es endlich weitergeht.
2005 flog der Skandal des Phoenix Kapitaldienstes auf. Die Geschäftsführer hatten ihre Anleger mit gefälschten Dokumenten um rund 600 Millionen Euro geprellt und wanderten dafür ins Gefängnis. Auf ihr Geld warten die Betrogenen seit 3 Jahren – eine lange Zeit. Vor Betrug ist niemand gefeit, aber Sie können sich schützen, indem Sie Ihre Kapitalanlagen regelmäßig kontrollieren. Geben Sie das Zepter nie ganz aus der Hand, auch wenn Sie Ihrem Anlageberater vertrauen. Schließlich handelt es sich um Ihr Kapital. Handeln Sie ganz nach dem Motto: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.
Übrigens: Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat die Berechnung von Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen an geschädigte Anleger noch nicht wie geplant abgeschlossen. Sie rechnet aber damit, dass es bis Juli 2008 soweit ist.
Quelle: Bankkunden-vertraulich
Zitat
OLG weist EdW-Klage ab
Im Insolvenz- und Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, wurde die Klage der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegen den Stuttgarter Wirtschaftsprüfer Ernst & Young auch in zweiter Instanz abgewiesen.
Die EdW hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem August 2007 Berufung eingelegt. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen, da die Entschädigungseinrichtung nicht klageberechtigt sei. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Hintergrund: Die Entschädigungseinrichtung hatte das im Jahr 2002 mit einer Sonderprüfung der Betrugsfirma beauftragte Unternehmen auf Schadensersatz verklagt, da dieses seinen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachgekommen sei.
Die EdW muss zudem einen weiteren Nackenschlag verkraften: Mit der Baader Wertpapierhandelsbank, Unterschleißheim, wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein großer Beitragszahler die Einrichtung verlassen. Der Börsenmakler hat eine Vollbanklizenz bei der Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken beantragt.
** Auszug: Cash-Online
Zitat
Rechtsverfolgungspool Puckler vor dem Aus?
Im Insolvenzverfahren der Pleitefirma Phoenix Kapitaldienst, Frankfurt, sind Anlegerschutzanwälte und Insolvenzverwalter Frank Schmitt heute zusammengetroffen, um das weitere Vorgehen des sogenannten Rechtsverfolgungspools Puckler zu koordinieren. Auf dem Treffen in Frankfurt wurde das ursprünglich geplante Finanzierungsmodell verworfen.
Zur Frage der „Durchsetzbarkeit der Ansprüche wie der Möglichkeit der Finanzierung“ hätten sich „neue Einsichten und Erkenntnisse ergeben“. Diese hätten Schmitt „nach ausführlicher Diskussion mit dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht“ dazu bewogen, den Pool nicht weiter zu finanzieren. Das teilte die Kanzlei Schultze & Braun (Schubra), Achern/Frankfurt, der Insolvenzverwalter Schmitt angehört, im Anschluss an die Veranstaltung mit. Ob, und wenn ja, wie der Pool weiter finanziert wird, ist offen.
Der Verfolgungspool war im Jahr 2006 mit dem Ziel gegründet worden, Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Phoenix-Wirtschaftsprüfer Godehard Puckler geltend zu machen, dem gravierende Fehler vorgeworfen werden. Die Schubra entschied nach eigenen Ermittlungen zunächst eine auf entsprechende Fälle spezialisierte Kanzlei zu beauftragen und so zu versuchen, die Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Puckler reagierte allerdings nicht auf das Anschreiben des bevollmächtigten Anwalts, woraufhin der Weg über die Gerichte eingeschlagen werden sollte.
Vorfinanzierung aus der Insolvenzmasse
Vorfinanziert werden sollte der Rechtsverfolgungspool aus der Insolvenzmasse, darauf einigten sich im Mai 2006 Anlegerschutzanwälte, der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss. Es war geplant, die entnommenen Mittel nach erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche gegen Puckler in die Insolvenzmasse zurückzuführen. Dagegen legte allerdings ein Zusammenschluss von Mitgliedern der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) Beschwerde ein, der das Finanzierungsmodell als formal fehlerhaft bewertet und unter anderem aus diesem Grund wiederholt die Absetzung Schmitts als Insolvenzverwalter forderte.
Inwieweit ein Zusammenhang mit dem nun erfolgten Finanzierungs-Stopp besteht, konnte cash-online nicht in Erfahrung bringen, da Schmitt bislang noch nicht für eine Stellungnahme erreichbar war.
Phoenix-Anleger stehen wieder vor einem Scherbenhaufen - Aus für "Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler"
Ein Kommentar von Claudia Lunderstedt-Georgi vom Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Peinlich, peinlich. Anders kann man das Schreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schultze & Braun (Achern) vom 11. September 2008 zur Auflösung des „Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler“ nicht bezeichnen. Auf zwei Seiten erklärt dort ein Rechtsanwalt Dr. Rainer Riggert den geschädigten Phoenix-Anlegern welche Maßnahmen seit 2006 unternommen wurden, um gegen den Wirtschaftprüfer Dr. Puckler „koordiniert“ vorzugehen.
So wurde Dr. Puckler von einer „Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Erfahrung im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Abschlussprüfer“, so das Schreiben, mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Und oh Wunder, Dr. Puckler hat sich nicht auf die Anschreiben gemeldet und auch die gesetzten Fristen verstreichen lassen. Wer hätte das gedacht?
Aber es geht noch weiter: „Im zweiten Schritt wurde durch die beauftragte Anwaltskanzlei ein umfangreicher Klageentwurf gefertigt, welche sodann Herrn Dr. Puckler als Grundlage für die weiterhin beabsichtigte außergerichtliche Vergleichslösung zugestellt wurde“. Sie ahnen es bereits; Herr Dr. Puckler hat sich „auf den Klageentwurf nicht eingelassen“. Wer hätte das gedacht?
Aber es geht natürlich noch weiter: „Schließlich stand der Pool vor der Entscheidung, den Klageentwurf bei Gericht einzureichen und Klage zu erheben“. Sie ahnen es sicher: „Trotz intensiver Bemühungen war es dem Pool jedoch nicht möglich, einen Kostenfinanzierung zu erlangen.“ Wer hätte das gedacht?
Aber nun kommt der Höhepunkt des Schreibens: „Dies hat zur Folge, dass Sie als Anleger selbst darüber entscheiden müssen, inwieweit Sie eigenverantwortlich Ansprüche gegen Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler verfolgen. Wir bitten zu beachten, dass die aus unserer Sicht verfolgungswürdigen deliktischen Ansprüche nach unserer Auffassung Ende 2008 zumindest teilweise verjähren können“. Wer hätte das gedacht.
Damit stehen die eigentlich schon genug „bestraften“ Phoenix-Anleger vor einem weiteren Scherbenhaufen. Denn nun müssen Sie sich selbst um die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer kümmern. Und im Hintergrund lauert, Dank der „schnellen“ Arbeit des Rechtsverfolgungspools, die Verjährung zum Jahresende.
Großzügig teilt Herr Dr. Rieger noch mit, dass der Insolvenzverwalter bis Ende September die Unterlagen zur Insolvenzakte reichen wird. „Sie stehen dann allen geschädigten Anlegern gleichermaßen zur Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der Akteneinsicht zur Verfügung“. Das Rennen ist eröffnet.
Allerdings gibt es noch einen besonderen Service des Rechtsverfolgungspools: „Für unsere deutschsprachigen Anleger haben wir wieder ein Call-Center eingerichtet, das Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung steht. Wir bitten Sie jedoch höflich, von telefonischen Rückfragen weitgehend abzusehen“. Wer hätte das gedacht? Ein Call-Center zum nicht anrufen. Wer hätte das gedacht?
Die DVS-Rechtsanwälte haben die ersten Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler bereits eingereicht
Ein Kommentar von Claudia Lunderstedt-Georgi vom Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Peinlich, peinlich. Anders kann man das Schreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schultze & Braun (Achern) vom 11. September 2008 zur Auflösung des „Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler“ nicht bezeichnen. Auf zwei Seiten erklärt dort ein Rechtsanwalt Dr. Rainer Riggert den geschädigten Phoenix-Anlegern welche Maßnahmen seit 2006 unternommen wurden, um gegen den Wirtschaftprüfer Dr. Puckler „koordiniert“ vorzugehen.
So wurde Dr. Puckler von einer „Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Erfahrung im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Abschlussprüfer“, so das Schreiben, mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beauftragt. Und oh Wunder, Dr. Puckler hat sich nicht auf die Anschreiben gemeldet und auch die gesetzten Fristen verstreichen lassen. Wer hätte das gedacht?
Aber es geht noch weiter: „Im zweiten Schritt wurde durch die beauftragte Anwaltskanzlei ein umfangreicher Klageentwurf gefertigt, welche sodann Herrn Dr. Puckler als Grundlage für die weiterhin beabsichtigte außergerichtliche Vergleichslösung zugestellt wurde“. Sie ahnen es bereits; Herr Dr. Puckler hat sich „auf den Klageentwurf nicht eingelassen“. Wer hätte das gedacht?
Aber es geht natürlich noch weiter: „Schließlich stand der Pool vor der Entscheidung, den Klageentwurf bei Gericht einzureichen und Klage zu erheben“. Sie ahnen es sicher: „Trotz intensiver Bemühungen war es dem Pool jedoch nicht möglich, einen Kostenfinanzierung zu erlangen.“ Wer hätte das gedacht?
Aber nun kommt der Höhepunkt des Schreibens: „Dies hat zur Folge, dass Sie als Anleger selbst darüber entscheiden müssen, inwieweit Sie eigenverantwortlich Ansprüche gegen Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler verfolgen. Wir bitten zu beachten, dass die aus unserer Sicht verfolgungswürdigen deliktischen Ansprüche nach unserer Auffassung Ende 2008 zumindest teilweise verjähren können“. Wer hätte das gedacht.
Damit stehen die eigentlich schon genug „bestraften“ Phoenix-Anleger vor einem weiteren Scherbenhaufen. Denn nun müssen Sie sich selbst um die Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer kümmern. Und im Hintergrund lauert, Dank der „schnellen“ Arbeit des Rechtsverfolgungspools, die Verjährung zum Jahresende.
Großzügig teilt Herr Dr. Rieger noch mit, dass der Insolvenzverwalter bis Ende September die Unterlagen zur Insolvenzakte reichen wird. „Sie stehen dann allen geschädigten Anlegern gleichermaßen zur Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der Akteneinsicht zur Verfügung“. Das Rennen ist eröffnet.
Allerdings gibt es noch einen besonderen Service des Rechtsverfolgungspools: „Für unsere deutschsprachigen Anleger haben wir wieder ein Call-Center eingerichtet, das Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung steht. Wir bitten Sie jedoch höflich, von telefonischen Rückfragen weitgehend abzusehen“. Wer hätte das gedacht? Ein Call-Center zum nicht anrufen. Wer hätte das gedacht?
Die DVS-Rechtsanwälte haben die ersten Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler bereits eingereicht
Phoenix-Skandal: EdW-System verfassungswidrig
Mitte April hat die ProtectInvestAlliance (PIA) – ein Zusammenschluss der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – beim LG Berlin im Namen eines ihrer Mandanten Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eingereicht. Grund dafür war der Umstand, dass die EdW Entschädigungsansprüche zahlreicher Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH ablehnt, die noch vor der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH Auszahlungen erhalten haben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin „ernste Bedenken“ gegen die Verfassungsmäßigkeit des Beitragssystems der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) geäußert, wie der AfW, der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., in einer Mitteilung informiert.
Auf Grund dieser Bedenken hat das VG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal gestoppt. Die sofortige Vollstreckung der Sonderbeitragsbescheide wurde ausgesetzt.
"Das gesamte System der EdW ist damit in Frage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik", fordert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Der Pfusch des Gesetzgebers lastet auf dem Rücken von Geschädigten und unbeteiligten Unternehmen. Die geschädigten Phoenix-Anleger müssen somit weiter auf ihre gesetzliche Entschädigung warten und die gesetzestreuen EdW-Zwangsmitgliedsunternehmen müssen weiter mit dem Damoklesschwert einer unberechenbaren Beitragshöhe leben." so Wirth weiter. Der AfW ruft in einer Mitteilung die Verantwortlichen in der Politik auf, eine verfassungskonforme Lösung zu finden und den voraussichtlich noch jahrelangen juristischen Streit durch eine pragmatische Lösung zu beenden, welche auch den im AfW organisierten Finanzdienstleistungsunternehmen Rechtssicherheit bietet.
Quelle: FONDS professionell
Mitte April hat die ProtectInvestAlliance (PIA) – ein Zusammenschluss der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – beim LG Berlin im Namen eines ihrer Mandanten Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eingereicht. Grund dafür war der Umstand, dass die EdW Entschädigungsansprüche zahlreicher Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH ablehnt, die noch vor der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH Auszahlungen erhalten haben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin „ernste Bedenken“ gegen die Verfassungsmäßigkeit des Beitragssystems der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) geäußert, wie der AfW, der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., in einer Mitteilung informiert.
Auf Grund dieser Bedenken hat das VG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal gestoppt. Die sofortige Vollstreckung der Sonderbeitragsbescheide wurde ausgesetzt.
"Das gesamte System der EdW ist damit in Frage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik", fordert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
„Der Pfusch des Gesetzgebers lastet auf dem Rücken von Geschädigten und unbeteiligten Unternehmen. Die geschädigten Phoenix-Anleger müssen somit weiter auf ihre gesetzliche Entschädigung warten und die gesetzestreuen EdW-Zwangsmitgliedsunternehmen müssen weiter mit dem Damoklesschwert einer unberechenbaren Beitragshöhe leben." so Wirth weiter. Der AfW ruft in einer Mitteilung die Verantwortlichen in der Politik auf, eine verfassungskonforme Lösung zu finden und den voraussichtlich noch jahrelangen juristischen Streit durch eine pragmatische Lösung zu beenden, welche auch den im AfW organisierten Finanzdienstleistungsunternehmen Rechtssicherheit bietet.
Quelle: FONDS professionell
Zitat
Gelbe Karte für Rechtsanwälte Tilp und Nieding
Pressemitteilung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Das Landgericht Erfurt hat mit Urteilen vom 05.09.2008 zwei einstweilige Verfügungen des DVS Deutscher Verbraucherschutzrings e.V. gegen Andreas Tilp und Klaus Nieding, der gleichzeitig auch Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes ist, bestätigt. Beiden Anwälten, die sich für die sogenannten Organisationen PIA - ARGE Phoenix verantwortliche zeichnen, ist es nun bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 € und ersatzweise Ordnungshaft verboten worden, sich einerseits mit den Federn des DVS Deutscher Verbraucherschutzrings e.v. zu schmücken und andererseits zum Boykott der anerkannten Verbraucherschutzorganisation DVS aufzurufen.
Unsportlich war schon der Auftakt des voraussichtlich mehraktigen Prozesstheaters:
Trotz der höflichen Begrüßung durch den DVS – Vorstand Philipp Wolfgang Beyer, weigerte sich der Nieding und Tilp - Rechtsanwalt Hoffmann vor Prozessbeginn dem DVS Vorstand Herrn Beyer die Hand zu geben. Was sich dann im Gerichtsaal abgespielt hat, konnte die Mehrzahl der dort vertretenen Rechtsanwälte nur sehr schwer nachvollziehen. Eine ihrer Auffassung nach übereilt gefertigte Widerspruchsschrift und ein offensichtlich schlecht vorbereiteter Rechtsanwalt von Tilp und Nieding der dem Vorsitzenden Richter mehrfach ins Wort gefallen ist, bestimmten die gerichtliche Verhandlung. Dazu einer der anwesenden Rechtsanwälte die den DVS vertreten haben .
„An sich haben wir von Tilp – der selbst ein ausgezeichneter Jurist ist – mehr erwartet. Dem Richter das Wort abzuschneiden, ist meistens unklug.“
Einer vom Gericht vor Erlass der beiden Urteile vorgeschlagenen Streitbeilegung haben sich Tilp und Nieding verschlossen. Dazu Frau Claudia Lunderstedt Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzrings : „Die Richter haben den Vorschlag, dass Tilp und Nieding eine moderate Spende an den DVS leisten sollen, sofort aufgenommen und unterstützt. Deshalb ist es für mich auch unverständlich warum die beiden bekannten Anlegeranwälte darauf nicht eingehen wollten“.
Weil Tilp und Nieding trotz richterlicher Ladung und Anordnung des persönlichen Erscheinens dem Verfahren ferngeblieben sind, hat der Prozessvertreter des DVS Deutscher Verbraucherschutzringes angeregt, ein empfindliches Ordnungsgeld gegen beide zu verhängen. Dazu Frau Lunderstedt Georgi: „Die Einlassung des Prozessvertreters von Tilp und Nieding, dass er die Ladungen für die beiden Herren übersehen habe, konnten wir ihm einfach nicht abkaufen.“.
Eine aktuelle - Pressemitteilung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) -
bei Open-pr veröffentlicht - und jetzt nicht mehr erreichbar:
Nur noch im [url=http://209.85.129.104/search?q=cache:1G_UWDkv1JAJ:openpr.de/news/247525/Rote-Karte-fuer-Anlegerschutzanwaelte-Tilp-Barth-und-Nieding.html+Rote+Karte+f%C3%BCr+Anlegerschutzanw%C3%A4lte+Tilp,+Barth+und+Nieding&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de]Cache[/url]
bei Open-pr veröffentlicht - und jetzt nicht mehr erreichbar:
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Zitat
Rote Karte für Anlegerschutzanwälte Tilp, Barth und Nieding
Nach dem das Landgericht Erfurt zwei einstweilige Verfügungen gegen die Prominenten Anlegeranwälte aus Frankfurt / Main und Kirchentellinsfurt mit einer Strafandrohung von jeweils bis zu 250.000,00 Euro erlassen hat, haben die Rechtsvertreter des Deutschen Verbraucherschutzringes (DVS) jetzt Strafanzeige gegen
Zitat
Bund könnte Phoenix-Anleger entschädigen
Eine mögliche Entschädigung geprellter Anleger der insolventen Investmentgesellschaft Phoenix durch den Bund stößt in der Koalition auf massiven Widerstand. SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sprach sich am 21.11.2008 in Berlin strikt dagegen aus, dass der Staat bei hochspekulativen privaten Geldanlangen mit Bundesmitteln einspringt. «Ich warne das Bundesfinanzministerium davor, dies zu tun», sagte der Sozialdemokrat.
@Kevin
inaktiv
Zitat von »"GM&P Info"«
Zitat
Bund könnte Phoenix-Anleger entschädigen
Eine mögliche Entschädigung geprellter Anleger der insolventen Investmentgesellschaft Phoenix durch den Bund stößt in der Koalition auf massiven Widerstand. SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sprach sich am 21.11.2008 in Berlin strikt dagegen aus, dass der Staat bei hochspekulativen privaten Geldanlangen mit Bundesmitteln einspringt. «Ich warne das Bundesfinanzministerium davor, dies zu tun», sagte der Sozialdemokrat.
Es ist auch richtig, dass bei dieser Art von Anlage die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen nicht greift.
TROTZDEM SOLLTE HIER EINE ENTSCHAEDIGUNG GELEISTET WERDEN. MEINES ERACHTENS HAFTET DER DEUTSCHE STAAT RESP. BUNDESFINANZMINISTERIUM BEZW. DAS BAFIN FUER SOLCHE FAELLE.
BEI EINER SORGFAELTIGEN PRUEFUNG HAETTE VIEL FRUEHER ERKANNT WERDEN MUESSEN, WAS BEI PHOENIX ABLAEUFT. DER CRASH WAR FUER EXPERTEN ABSEHBAR.
Feststellung: Das BaFin offeriert eine gefährliche Scheinsicherheit. Anleger meinen, dass solange das BaFin nicht einschreitet alles in Ordnung sei.
Dem ist mitnichten so! BaFin reagiert in der Regel erst, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zahlreiche Fälle belegen dies.
Ganz generell gilt, dass das BaFin im Aufsichtsbereich Kapitalmarkt (Ausnahme Banken/Versicherungen) vielerort ein ALTERSSCHWACHER GEHBEHINDERTER ZAHNLOSER BLINDER TIGER
ist. Dafür muss der Bund einstehen.
Das hat bis heute scheinbar noch keine Partei und kein Politiker richtig gemerkt und thematisiert. Man hat ja viel wichtigere Themen!