
Die Energiewende und der Umstieg auf Erneuerbare Energien weltweit

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Die Energiewende und der Umstieg auf Erneuerbare Energien weltweit
Inzwischen haben rund 118 Länder der Erde Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren definiert und auf die ein oder andere Art ein Fördersystem implementiert. Einspeisetarife sind dabei immer noch die populärste Methode, um einen steten Zuwachs der Erneuerbaren anzuregen. Rund 65 Länder und 27 Bundesstaaten bzw. Provinzen hatten zu Beginn 2012 ein solches System eingeführt.
Dabei gehen aber die konkreten Ausgestaltungen sehr weit auseinander und sind jeweils den Voraussetzungen und Möglichkeiten des jeweiligen Landes angepasst. Und ähnlich wie in Europa das Beihilferecht müssen auch international bestimmte Regeln beachtet und bestimmte Grenzen bei der Förderung eingehalten werden, um den Welthandel nicht zu beeinträchtigen. Welche das sind, sprach im Dezember 2012 nun ein Panel der Welthandelsorganisation aus.
Konkret ging es um das Fördersystem der kanadischen Provinz Ontario. Dort hatte man für die existierenden Einspeisetarife so genannte „Local-Content“-Anforderungen eingeführt. Das bedeutet, dass nur noch Wind- und Photovoltaikanlagen, deren Ausstattung mindestens zu einem gewissen Teil in Ontario hergestellt wurde, gefördert werden können. Die Prozentsätze variieren, liegen aber bei mehr als 50 Prozent. Lokal in Kanada verrichtete Dienstleistungen allein reichen nicht aus, sondern es geht tatsächlich um Produkte. Nun sind diese inzwischen ein weltweites Geschäft, und so kam es dann, dass zunächst Japan und später auch die Europäische Union sich über diese Maßnahmen beschwerten.
Im Welthandelsrecht gilt prinzipiell nach Art. III GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), dass ausländische Produkte wie heimische behandelt, also nicht diskriminiert werden dürfen. Art. 2.1 TRIMs (Agreement on Trade-Related Investment Measures) greift dieses Prinzip auch entsprechend auf. Eine illustrative Liste im Anhang nennt dabei ausdrücklich Local-Content-Anforderungen, die Unternehmen vorschreiben, lokale Produkte zu verwenden.
Kanada bestritt das Bestehen dieses Verbotes zunächst nicht, sondern berief sich auf Art. III(8) GATT: Die Verbote seien überhaupt nicht anwendbar, da es hier um Vergabe durch öffentliche Auftraggeber für Regierungsziele gehe und nicht um kommerziellen Wiederverkauf beziehungsweise die Herstellung von Produkten zum kommerziellen Verkauf. Japan und die EU waren anderer Meinung.
Das WTO Panel äußerte sich – zu Local-Content-Anforderungen ist die Rechtslage spätestens seit der Sache Indonesien/Autos ziemlich klar – auch nicht lange zu der Anforderung selbst, sondern behandelte zum ersten Mal die Reichweite der Ausnahme in Art. III(8). Dabei stellte es zunächst fest, dass sich anders als die Beschwerdeführer meinen die Vergaberegeln nicht direkt auf das Produkt (in diesem Falle den Strom aus Erneuerbaren Quellen) beziehen müssen, sondern eine enge Verbindung ausreicht. Auch sei Vergabe durch öffentliche Auftraggeber weit zu interpretieren und schließe nicht nur den Fall des Eigengebrauchs ein. Kanadas Argument, Art. III(8) unterscheide mit den Regierungszwecken und dem Ziel des kommerziellen Verkaufs zwei getrennte Kriterien, folgte das Panel allerdings auch nicht. Es komme darauf an, ob ein kommerzieller Wiederverkauf vorgesehen wäre. Dies jedoch, so fand das Panel, sei in Ontario sehr wohl der Fall, weshalb die Ausnahme aus Art. III(8) GATT auch nicht greife. Immerhin werde der Strom in Kanada durch staatliche Unternehmen weiter verkauft, die obendrein eine positive Umsatzbilanz über die letzten Jahre vorweisen könnten. Auch herrsche Wettbewerb zwischen den Stromlieferanten. Dass der Markt stark reguliert sei, spiele keine Rolle. Entsprechend sei von einem kommerziellen Ziel auszugehen.
Folgerichtig erklärte das Panel die Local-Content-Anforderung dann auch unvereinbar mit Art. III(4) GATT und Art. 2.1 TRIMs.
Was den zweiten Punkt der Beschwerde anbelangt, so urteilte das Panel zu Kanadas Gunsten. Immerhin stünden die Einspeisetarife an sich nicht im Konflikt mit den Bestimmungen des „Agreement on Subsidies and Countervailing Measures“ (SCM). Hier gab es zwar Uneinigkeit, um welche Art der in Art. 1.1 SCM genannten Subventionen es sich bei den Einspeisetarifen handelte. Das Panel fand dies jedoch schlussendlich nicht relevant, denn für eine Subvention muss ein Vorteil vorliegen, und das konnten die Beschwerdeführer nicht beweisen. Der Energiemarkt in Ontario sei stark reguliert, so dass ein Vergleich – wie er für das Bestehen eines Vorteils nötig wäre – mit einem Markt mit freiem Wettbewerb ohnehin nicht möglich sei. Ein solcher Vergleich würde die Einspeisetarife zu Subventionen machen, auch wenn der Vergleichsmarkt weder wirklich besteht noch realistischerweise in Ontario umgesetzt werden könnte. Der Marktstandard, mit dem die Beschwerdeführer zu vergleichen suchten, sei wenn überhaupt, dann nur selten in der Lage ausreichend Erzeugungskapazität zu liefern, um eine verlässliche Energieversorgung zu sichern, und das nicht nur in Ontario, sondern auch außerhalb. Auch sei nicht auszuschließen, dass private Unternehmen, die verpflichtet sind, einen bestimmten Teil Erneuerbare Energien in ihrem Verkaufsportfolio vorzuweisen, das generell bestehende „missing money problem“ und den Mangel an Investitionen nicht zu ähnlichen Konditionen zu beheben versuchen würden. Immerhin sei nicht bewiesen, dass die Einspeisetarife deutlich zu hoch angesetzt seien, und somit zu einer Überkompensation führen würden.
Was also bleibt im Ergebnis?
■Das Panel der Welthandelsorganisation sprach sich nicht gegen die Politik Ontarios aus, Erneuerbare Energien zu fördern. Im Gegenteil. Es betonte ausdrücklich, den Fall “nur” rechtlich zu betrachten. Der unterstützenswerten politischen Motivation soll kein Abbruch getan werden.
■Die Local-Content-Anforderungen müssen genau ins Auge gefasst werden. Dabei gilt: Erneuerbare zu fördern ist im Hinblick auf die mangelnden Investitionsanreize in Energiemärkten ohne echten Wettbewerb welthandelsrechtlich so lange unbedenklich, wie die Förderung sich darauf beschränkt, ein Marktversagen auszugleichen und nicht überzukompensieren.
Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Dr. Martin Altrock/Jana V. Nysten
* Der Energieblock
Dabei gehen aber die konkreten Ausgestaltungen sehr weit auseinander und sind jeweils den Voraussetzungen und Möglichkeiten des jeweiligen Landes angepasst. Und ähnlich wie in Europa das Beihilferecht müssen auch international bestimmte Regeln beachtet und bestimmte Grenzen bei der Förderung eingehalten werden, um den Welthandel nicht zu beeinträchtigen. Welche das sind, sprach im Dezember 2012 nun ein Panel der Welthandelsorganisation aus.
Konkret ging es um das Fördersystem der kanadischen Provinz Ontario. Dort hatte man für die existierenden Einspeisetarife so genannte „Local-Content“-Anforderungen eingeführt. Das bedeutet, dass nur noch Wind- und Photovoltaikanlagen, deren Ausstattung mindestens zu einem gewissen Teil in Ontario hergestellt wurde, gefördert werden können. Die Prozentsätze variieren, liegen aber bei mehr als 50 Prozent. Lokal in Kanada verrichtete Dienstleistungen allein reichen nicht aus, sondern es geht tatsächlich um Produkte. Nun sind diese inzwischen ein weltweites Geschäft, und so kam es dann, dass zunächst Japan und später auch die Europäische Union sich über diese Maßnahmen beschwerten.
Im Welthandelsrecht gilt prinzipiell nach Art. III GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), dass ausländische Produkte wie heimische behandelt, also nicht diskriminiert werden dürfen. Art. 2.1 TRIMs (Agreement on Trade-Related Investment Measures) greift dieses Prinzip auch entsprechend auf. Eine illustrative Liste im Anhang nennt dabei ausdrücklich Local-Content-Anforderungen, die Unternehmen vorschreiben, lokale Produkte zu verwenden.
Kanada bestritt das Bestehen dieses Verbotes zunächst nicht, sondern berief sich auf Art. III(8) GATT: Die Verbote seien überhaupt nicht anwendbar, da es hier um Vergabe durch öffentliche Auftraggeber für Regierungsziele gehe und nicht um kommerziellen Wiederverkauf beziehungsweise die Herstellung von Produkten zum kommerziellen Verkauf. Japan und die EU waren anderer Meinung.
Das WTO Panel äußerte sich – zu Local-Content-Anforderungen ist die Rechtslage spätestens seit der Sache Indonesien/Autos ziemlich klar – auch nicht lange zu der Anforderung selbst, sondern behandelte zum ersten Mal die Reichweite der Ausnahme in Art. III(8). Dabei stellte es zunächst fest, dass sich anders als die Beschwerdeführer meinen die Vergaberegeln nicht direkt auf das Produkt (in diesem Falle den Strom aus Erneuerbaren Quellen) beziehen müssen, sondern eine enge Verbindung ausreicht. Auch sei Vergabe durch öffentliche Auftraggeber weit zu interpretieren und schließe nicht nur den Fall des Eigengebrauchs ein. Kanadas Argument, Art. III(8) unterscheide mit den Regierungszwecken und dem Ziel des kommerziellen Verkaufs zwei getrennte Kriterien, folgte das Panel allerdings auch nicht. Es komme darauf an, ob ein kommerzieller Wiederverkauf vorgesehen wäre. Dies jedoch, so fand das Panel, sei in Ontario sehr wohl der Fall, weshalb die Ausnahme aus Art. III(8) GATT auch nicht greife. Immerhin werde der Strom in Kanada durch staatliche Unternehmen weiter verkauft, die obendrein eine positive Umsatzbilanz über die letzten Jahre vorweisen könnten. Auch herrsche Wettbewerb zwischen den Stromlieferanten. Dass der Markt stark reguliert sei, spiele keine Rolle. Entsprechend sei von einem kommerziellen Ziel auszugehen.
Folgerichtig erklärte das Panel die Local-Content-Anforderung dann auch unvereinbar mit Art. III(4) GATT und Art. 2.1 TRIMs.
Was den zweiten Punkt der Beschwerde anbelangt, so urteilte das Panel zu Kanadas Gunsten. Immerhin stünden die Einspeisetarife an sich nicht im Konflikt mit den Bestimmungen des „Agreement on Subsidies and Countervailing Measures“ (SCM). Hier gab es zwar Uneinigkeit, um welche Art der in Art. 1.1 SCM genannten Subventionen es sich bei den Einspeisetarifen handelte. Das Panel fand dies jedoch schlussendlich nicht relevant, denn für eine Subvention muss ein Vorteil vorliegen, und das konnten die Beschwerdeführer nicht beweisen. Der Energiemarkt in Ontario sei stark reguliert, so dass ein Vergleich – wie er für das Bestehen eines Vorteils nötig wäre – mit einem Markt mit freiem Wettbewerb ohnehin nicht möglich sei. Ein solcher Vergleich würde die Einspeisetarife zu Subventionen machen, auch wenn der Vergleichsmarkt weder wirklich besteht noch realistischerweise in Ontario umgesetzt werden könnte. Der Marktstandard, mit dem die Beschwerdeführer zu vergleichen suchten, sei wenn überhaupt, dann nur selten in der Lage ausreichend Erzeugungskapazität zu liefern, um eine verlässliche Energieversorgung zu sichern, und das nicht nur in Ontario, sondern auch außerhalb. Auch sei nicht auszuschließen, dass private Unternehmen, die verpflichtet sind, einen bestimmten Teil Erneuerbare Energien in ihrem Verkaufsportfolio vorzuweisen, das generell bestehende „missing money problem“ und den Mangel an Investitionen nicht zu ähnlichen Konditionen zu beheben versuchen würden. Immerhin sei nicht bewiesen, dass die Einspeisetarife deutlich zu hoch angesetzt seien, und somit zu einer Überkompensation führen würden.
Was also bleibt im Ergebnis?
■Das Panel der Welthandelsorganisation sprach sich nicht gegen die Politik Ontarios aus, Erneuerbare Energien zu fördern. Im Gegenteil. Es betonte ausdrücklich, den Fall “nur” rechtlich zu betrachten. Der unterstützenswerten politischen Motivation soll kein Abbruch getan werden.
■Die Local-Content-Anforderungen müssen genau ins Auge gefasst werden. Dabei gilt: Erneuerbare zu fördern ist im Hinblick auf die mangelnden Investitionsanreize in Energiemärkten ohne echten Wettbewerb welthandelsrechtlich so lange unbedenklich, wie die Förderung sich darauf beschränkt, ein Marktversagen auszugleichen und nicht überzukompensieren.
Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Dr. Martin Altrock/Jana V. Nysten
* Der Energieblock
Neustart der Energiewende?
SPD-Chef Sigmar Gabriel rückt angesichts steigender Strompreise vom Ziel eines raschen Ausbaus erneuerbarer Energien ab. In der "Wirtschaftswoche" sprach sich Gabriel zudem für eine Abkehr vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Nach einem Bericht des "Spiegel" rechnet die Regierung damit, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr um etwa einen Cent pro Kilowattstunde steigen wird.
Die Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien müsse kontrolliert werden, sagte Gabriel der "Wirtschaftswoche". "Je mehr, desto besser - das ist falsch." Zum EEG, sagte er, dieses "war ein kluges Gesetz, als grüne Energien eine Nische waren, jetzt entwickelt es sich zum Hindernis für deren Zukunft". Daher müsse es einen kompletten Neustart der Energiewende geben.
Grundlegende Änderungen beim EEG forderte erneut auch FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle. "Wir müssen Schluss machen mit Dauersubventionen", sagte er der Chemnitzer "Freien Presse" und der Ludwigshafener "Rheinpfalz".
Ökostrom-Umlage dürfte wieder steigen
Laut "Spiegel" dürfte die Ökostrom-Umlage von derzeit 5,3 Cent pro Kilowattstunde Strom im kommenden Jahr auf 6,2 bis 6,5 Cent steigen. Auch die Umlage zur Finanzierung der Stromnetze würde demnach um 0,2 bis 0,4 Cent pro Kilowattstunde zulegen.
Ursache für den Anstieg der Ökostrom-Umlage sind neben dem fortschreitenden Ausbau von Wind- und Solaranlagen auch die wachsende Zahl von Unternehmen, die von der Umlage befreit werden. Ihre Beiträge werden dann auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von Mitte August könnte dieser Effekt die Verbraucher im kommenden Jahr mit sieben Milliarden Euro belasten.
Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin warf den Kritikern des EEG deswegen eine "Strompreislüge" vor und sprach von einer "Kampagne gegen die Energiewende". Diese sei "bezahlbar, wenn die Kosten fair verteilt sind", erklärte Trittin in Berlin.
Sondergutachten zur Energiewende steht an
Die von der Regierung beauftragte Monopolkommission will am Donnerstag ein Sondergutachten zur Energiewende vorlegen. Darin sprechen sich die Experten laut "Spiegel" für einen Systemwechsel aus. Dabei solle die Regierung den Energieversorgern eine Ökostrom-Quote von zunächst 27,5 Prozent vorschreiben. Stichtag für die Einführung wäre der 1. Januar 2015. Die Quote soll anschließend jedes Jahr erhöht werden.
In Verbindung mit dem Anstieg der EEG-Umlage erwartet die Bundesregierung 2014 auch Zusatzeinnahmen bei der Mehrwertsteuer von rund 400 Millionen Euro. Das geht nach einem Bericht der "Welt" vom Samstag aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Linken-Parteichef Bernd Riexinger forderte, das Einnahmeplus für einen Fonds zu nutzen, um die Energiewende sozial abzufedern. "Der Staat soll die Energiewende fördern und nicht abkassieren", sagte Riexinger der "Welt".
Netzagentur: Wettbewerb statt Strompreisbremse
Gegen Strompreisbremsen, wie sie in unterschiedlicher Form SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sowie Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagen haben, wandte sich der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Wichtig ist vor allem ein funktionierender Wettbewerb", rief Homann im Berliner "Tagesspiegel" (Montagsausgabe) die Verbraucher zugleich auf, von ihrem Recht auf Wechsel ihres Stromanbieters Gebrauch zu machen.
* strom-magazin.de
Die Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien müsse kontrolliert werden, sagte Gabriel der "Wirtschaftswoche". "Je mehr, desto besser - das ist falsch." Zum EEG, sagte er, dieses "war ein kluges Gesetz, als grüne Energien eine Nische waren, jetzt entwickelt es sich zum Hindernis für deren Zukunft". Daher müsse es einen kompletten Neustart der Energiewende geben.
Grundlegende Änderungen beim EEG forderte erneut auch FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle. "Wir müssen Schluss machen mit Dauersubventionen", sagte er der Chemnitzer "Freien Presse" und der Ludwigshafener "Rheinpfalz".
Ökostrom-Umlage dürfte wieder steigen
Laut "Spiegel" dürfte die Ökostrom-Umlage von derzeit 5,3 Cent pro Kilowattstunde Strom im kommenden Jahr auf 6,2 bis 6,5 Cent steigen. Auch die Umlage zur Finanzierung der Stromnetze würde demnach um 0,2 bis 0,4 Cent pro Kilowattstunde zulegen.
Ursache für den Anstieg der Ökostrom-Umlage sind neben dem fortschreitenden Ausbau von Wind- und Solaranlagen auch die wachsende Zahl von Unternehmen, die von der Umlage befreit werden. Ihre Beiträge werden dann auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von Mitte August könnte dieser Effekt die Verbraucher im kommenden Jahr mit sieben Milliarden Euro belasten.
Grünen-Spitzenkandidat Jürgen Trittin warf den Kritikern des EEG deswegen eine "Strompreislüge" vor und sprach von einer "Kampagne gegen die Energiewende". Diese sei "bezahlbar, wenn die Kosten fair verteilt sind", erklärte Trittin in Berlin.
Sondergutachten zur Energiewende steht an
Die von der Regierung beauftragte Monopolkommission will am Donnerstag ein Sondergutachten zur Energiewende vorlegen. Darin sprechen sich die Experten laut "Spiegel" für einen Systemwechsel aus. Dabei solle die Regierung den Energieversorgern eine Ökostrom-Quote von zunächst 27,5 Prozent vorschreiben. Stichtag für die Einführung wäre der 1. Januar 2015. Die Quote soll anschließend jedes Jahr erhöht werden.
In Verbindung mit dem Anstieg der EEG-Umlage erwartet die Bundesregierung 2014 auch Zusatzeinnahmen bei der Mehrwertsteuer von rund 400 Millionen Euro. Das geht nach einem Bericht der "Welt" vom Samstag aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Linken-Parteichef Bernd Riexinger forderte, das Einnahmeplus für einen Fonds zu nutzen, um die Energiewende sozial abzufedern. "Der Staat soll die Energiewende fördern und nicht abkassieren", sagte Riexinger der "Welt".
Netzagentur: Wettbewerb statt Strompreisbremse
Gegen Strompreisbremsen, wie sie in unterschiedlicher Form SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sowie Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagen haben, wandte sich der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Wichtig ist vor allem ein funktionierender Wettbewerb", rief Homann im Berliner "Tagesspiegel" (Montagsausgabe) die Verbraucher zugleich auf, von ihrem Recht auf Wechsel ihres Stromanbieters Gebrauch zu machen.
* strom-magazin.de
Energiewende: „Ein Kampf der alten Welt gegen die neue Welt“
Grüne und Umweltschützer befürchten, dass eine große Koalition die Energiewende ausbremst. „Union und SPD bereiten eine große Koalition der Energiewende-Blockierer vor“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am vergangenen Samstag in Berlin. In der Energie-AG säßen viele Kohle-Lobbyisten. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die die AG für die SPD leitet, machte in der „Süddeutschen Zeitung“ deutlich, dass sie die Interessen der Stahl- und Energieindustrie vertreten wolle. „Wichtig ist, dass wir die Industriearbeitsplätze in unserem Land erhalten“, sagte Kraft der SZ. Das sei wichtiger als eine schnelle Energiewende.
Kraft sieht die Notwendigkeit, neben der Versorgungssicherheit „auch die Preise für Verbraucher und Unternehmen“ im Blick zu behalten und knüpft damit unmittelbar an der im Wahlkampf geführten Strompreis- und Kostendebatte an. Für den baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) ist die Reduzierung der Energiewende auf eine Kostendebatte Ausdruck eines „Kampfs der alten Welt gegen die neue Welt“. Im Gespräch mit EUWID äußerte Untersteller die Vermutung, dass interessierte Kreise über die Kostenthematik das Tempo der Energiewende senken wollten – „vielleicht auch, um Zeit zu gewinnen, bis sich die Akteure der alten Welt besser in der neuen Welt zurecht gefunden haben.“
Das vollständige Interview mit dem baden-württembergischen Umweltminister findet sich in der aktuellen Ausgabe 44/2013 von EUWID Neue Energien. Der Titelbericht widmet sich den Sorgen vor einer Blockade der Energiewende durch eine mögliche große Koalition in Berlin. Insgesamt umfasst die Ausgabe 59 Nachrichten, Berichte und Analysen zur Energiewende auf 24 Seiten. Eine Kurzcharakteristik der Ausgabe finden Sie nachstehend (zur kompakten Übersicht gelangen Sie hier
Baden-Württembergs grüner Umweltminister erläuterte im EUWID-Interview seinen Vorschlag eines „EEG 2.0“, das eine differenzierte Förderung nach Technologien, Investoren und Regionen vorsieht. Man sollte „die Technologien nicht über einen Kamm scheren, sondern den nächsten Schritt in Richtung Marktintegration und Versorgungssicherheit machen“, sagte Untersteller. Dabei sei eine regionale Differenzierung sinnvoll. „Worin besteht die Sinnhaftigkeit, dass wir auf den 130 bis 140 Prozent-Referenzertragsstandorten in Norddeutschland die gleiche Vergütung anlegen wie bei den schwieriger zu erschließenden Standorten hier in Süddeutschland – sei es in Bayern oder Baden-Württemberg mit in der Regel etwa 70 bis 80 Prozent Referenzertrag?“, so der Umweltminister.
Mittel- und langfristig sei die Einführung regional- und technologiespezifischer Ausschreibungsmodelle ein interessanter Weg, den auch die Gutachter des „EEG 2.0“ empfehlen. „Ich glaube, dass das wirklich ein guter Vorschlag ist, den wir aber nicht von heute auf morgen umsetzen können, weil es dabei eine ganze Reihe von offenen Fragen gibt“, erklärte Untersteller. Zunächst seien die Erfahrungen anderer Nationen mit Auktionsmodellen auszuwerten. Voraussetzung sei auch eine länderübergreifende Diskussion über die Ausbauziele für erneuerbare Energien.
Untersteller zeigte sich gleichwohl überzeugt, dass die Ausbauziele seines eigenen Bundeslandes nicht korrigiert werden müssten. „Wir gehen von einem Kernenergie-Anteil von 50 Prozent runter auf null und das in wenigen Jahren“, gab der Umweltminister zu bedenken. Baden-Württemberg müsse als Industrieland schon heute Strom importieren. „Ich kann daher beim besten Willen nicht erkennen, dass wir in Baden-Württemberg jetzt die Bremse reinhauen müssten.“
Neben dem ausführlichen Interview mit Franz Untersteller beinhaltet die übergreifende Berichterstattung in EUWID Neue Energen 44/2013 auch einen Bericht über eine aktuelle Studie, der zufolge die „Bürgerenergiewende“ schon heute in weiten Teilen gelebte Realität ist. Weitere Nachrichten informieren unter anderem über die Entscheidungen des Schweizer Bundesrats zur Förderung erneuerbarer Energien, über aktuelle Forschungsaktivitäten zur optimierten Einspeisung von Wind- und Solarstrom in die Netze und über die jüngsten Daten zur Direktvermarktung von EEG-Strom in Deutschland.
Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH
Grüne und Umweltschützer befürchten, dass eine große Koalition die Energiewende ausbremst. „Union und SPD bereiten eine große Koalition der Energiewende-Blockierer vor“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am vergangenen Samstag in Berlin. In der Energie-AG säßen viele Kohle-Lobbyisten. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die die AG für die SPD leitet, machte in der „Süddeutschen Zeitung“ deutlich, dass sie die Interessen der Stahl- und Energieindustrie vertreten wolle. „Wichtig ist, dass wir die Industriearbeitsplätze in unserem Land erhalten“, sagte Kraft der SZ. Das sei wichtiger als eine schnelle Energiewende.
Kraft sieht die Notwendigkeit, neben der Versorgungssicherheit „auch die Preise für Verbraucher und Unternehmen“ im Blick zu behalten und knüpft damit unmittelbar an der im Wahlkampf geführten Strompreis- und Kostendebatte an. Für den baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) ist die Reduzierung der Energiewende auf eine Kostendebatte Ausdruck eines „Kampfs der alten Welt gegen die neue Welt“. Im Gespräch mit EUWID äußerte Untersteller die Vermutung, dass interessierte Kreise über die Kostenthematik das Tempo der Energiewende senken wollten – „vielleicht auch, um Zeit zu gewinnen, bis sich die Akteure der alten Welt besser in der neuen Welt zurecht gefunden haben.“
Das vollständige Interview mit dem baden-württembergischen Umweltminister findet sich in der aktuellen Ausgabe 44/2013 von EUWID Neue Energien. Der Titelbericht widmet sich den Sorgen vor einer Blockade der Energiewende durch eine mögliche große Koalition in Berlin. Insgesamt umfasst die Ausgabe 59 Nachrichten, Berichte und Analysen zur Energiewende auf 24 Seiten. Eine Kurzcharakteristik der Ausgabe finden Sie nachstehend (zur kompakten Übersicht gelangen Sie hier
Baden-Württembergs grüner Umweltminister erläuterte im EUWID-Interview seinen Vorschlag eines „EEG 2.0“, das eine differenzierte Förderung nach Technologien, Investoren und Regionen vorsieht. Man sollte „die Technologien nicht über einen Kamm scheren, sondern den nächsten Schritt in Richtung Marktintegration und Versorgungssicherheit machen“, sagte Untersteller. Dabei sei eine regionale Differenzierung sinnvoll. „Worin besteht die Sinnhaftigkeit, dass wir auf den 130 bis 140 Prozent-Referenzertragsstandorten in Norddeutschland die gleiche Vergütung anlegen wie bei den schwieriger zu erschließenden Standorten hier in Süddeutschland – sei es in Bayern oder Baden-Württemberg mit in der Regel etwa 70 bis 80 Prozent Referenzertrag?“, so der Umweltminister.
Mittel- und langfristig sei die Einführung regional- und technologiespezifischer Ausschreibungsmodelle ein interessanter Weg, den auch die Gutachter des „EEG 2.0“ empfehlen. „Ich glaube, dass das wirklich ein guter Vorschlag ist, den wir aber nicht von heute auf morgen umsetzen können, weil es dabei eine ganze Reihe von offenen Fragen gibt“, erklärte Untersteller. Zunächst seien die Erfahrungen anderer Nationen mit Auktionsmodellen auszuwerten. Voraussetzung sei auch eine länderübergreifende Diskussion über die Ausbauziele für erneuerbare Energien.
Untersteller zeigte sich gleichwohl überzeugt, dass die Ausbauziele seines eigenen Bundeslandes nicht korrigiert werden müssten. „Wir gehen von einem Kernenergie-Anteil von 50 Prozent runter auf null und das in wenigen Jahren“, gab der Umweltminister zu bedenken. Baden-Württemberg müsse als Industrieland schon heute Strom importieren. „Ich kann daher beim besten Willen nicht erkennen, dass wir in Baden-Württemberg jetzt die Bremse reinhauen müssten.“
Neben dem ausführlichen Interview mit Franz Untersteller beinhaltet die übergreifende Berichterstattung in EUWID Neue Energen 44/2013 auch einen Bericht über eine aktuelle Studie, der zufolge die „Bürgerenergiewende“ schon heute in weiten Teilen gelebte Realität ist. Weitere Nachrichten informieren unter anderem über die Entscheidungen des Schweizer Bundesrats zur Förderung erneuerbarer Energien, über aktuelle Forschungsaktivitäten zur optimierten Einspeisung von Wind- und Solarstrom in die Netze und über die jüngsten Daten zur Direktvermarktung von EEG-Strom in Deutschland.
Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH
Bei den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen ist die Energiewende zwar noch nicht ganz aufgehoben, aber auf jeden Fall erst mal aufgeschoben
War direkt nach der Bundestagswahl zunächst unklar, wie es mit der Energiewende weitergeht, scheint diese nun in weite Ferne zu rücken. Wie „Spiegel online“ berichtet, plant die Große Koalition die Energiewende zwar fortzusetzen, aber gemächlicher.
Zunächst wolle die SPD der Union in den Koalitionsverhandlungen entgegenkommen, indem sie eine fortlaufende Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Ökostromzulage unterstütze. Auch eine mögliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) steht laut „Spiegel online“ zur Debatte, wobei die generelle Einspeisevergütung abgeschafft werden könnte.
Fraglich bleibe noch die Subvention von Kohlekraftwerken. Diese warnten seit Tagen vor winterlichen Stromausfällen in ganz Europa. Experten hingegen würden die Versorgung mit bestehenden Mitteln als gesichert sehen.
Unterm Strich verfüge die SPD über zu wenig bedeutende Umweltpolitiker, die sich für die Energiewende einsetzen würden, so „Spiegel online“. Deshalb hätten sich sogar altgediente SPD-Energiepolitiker eingeschaltet und forderten „ein klares Eintreten für Langfristigkeit, Klima und Umwelt“.
* Das Investment
War direkt nach der Bundestagswahl zunächst unklar, wie es mit der Energiewende weitergeht, scheint diese nun in weite Ferne zu rücken. Wie „Spiegel online“ berichtet, plant die Große Koalition die Energiewende zwar fortzusetzen, aber gemächlicher.
Zunächst wolle die SPD der Union in den Koalitionsverhandlungen entgegenkommen, indem sie eine fortlaufende Befreiung energieintensiver Unternehmen von der Ökostromzulage unterstütze. Auch eine mögliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) steht laut „Spiegel online“ zur Debatte, wobei die generelle Einspeisevergütung abgeschafft werden könnte.
Fraglich bleibe noch die Subvention von Kohlekraftwerken. Diese warnten seit Tagen vor winterlichen Stromausfällen in ganz Europa. Experten hingegen würden die Versorgung mit bestehenden Mitteln als gesichert sehen.
Unterm Strich verfüge die SPD über zu wenig bedeutende Umweltpolitiker, die sich für die Energiewende einsetzen würden, so „Spiegel online“. Deshalb hätten sich sogar altgediente SPD-Energiepolitiker eingeschaltet und forderten „ein klares Eintreten für Langfristigkeit, Klima und Umwelt“.
* Das Investment
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur EEG-Reform
Das Bundeskabinett hat auf seiner Klausurtagung in Meseberg die Eckpunkte zur EEG-Reform von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) beschlossen. Dies teilt die Regierung am 22.01.2014 mit. Die Eckpunkte sehen insbesondere Kürzungen bei der Förderung von Ökostrom und eine Beschränkung der Privilegierung von Unternehmen bei der EEG-Umlage vor, um die Kosten für die Ökostromförderung zu senken. Die geplante Novelle soll am 01.08.2014 in Kraft treten.
Ökostrom-Ausbauziele und Kostenbremse
Nach dem Eckpunktepapier soll der Ökostrom-Anteil an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Ökostromförderung reduziert werden. Dazu will die Regierung Vergütungen kürzen, Boni streichen und die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage beschränken.
Ausbau von Windkraftanlagen wird gedrosselt
Außerdem soll der Ausbau von Windkraftanlagen gedrosselt werden. An Land sollen jährlich nur Windkraftanlagen bis zu einer Leistung von insgesamt 2.500 Megawatt gebaut werden. Um den Ausbau in diesem Korridor zu halten, ist wie bei der Solarenergie ein sogenannter atmender Deckel geplant, der bei Abweichung nach oben oder unten für eine automatische Vergütungsanpassung sorgt. Der Ausbau von Offshore-Windparks soll auf eine Leistung von insgesamt 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden.
Ausbau der Solar- und Bioenergie wird gedeckelt
Den Ausbau der Solarenergie will die Regierung wie die Windkraft an Land auf eine jährliche Gesamtkapazität von 2.500 Megawatt beschränken. Der hier bereits bestehende «atmende Deckel» soll beibehalten werden. Bei der Bioenergie sollen jährlich höchstens 100 Megawatt hinzugebaut werden und zwar überwiegend durch Nutzung von Abfall- und Reststoffen.
Bessere Integration in den Strommarkt – Verpflichtung zum Direktmarketing
Außerdem soll durch die EEG-Novelle die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt beschleunigt werden. Danach müssen Betreiber von EEG-Anlagen künftig den produzierten Strom direkt vermarkten. Dies gilt ab 2015 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW, ab 2016 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 250 kW und ab 2017 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW. Darüber hinaus wird das «Grünstromprivileg» gestrichen.
Das Bundeskabinett hat auf seiner Klausurtagung in Meseberg die Eckpunkte zur EEG-Reform von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) beschlossen. Dies teilt die Regierung am 22.01.2014 mit. Die Eckpunkte sehen insbesondere Kürzungen bei der Förderung von Ökostrom und eine Beschränkung der Privilegierung von Unternehmen bei der EEG-Umlage vor, um die Kosten für die Ökostromförderung zu senken. Die geplante Novelle soll am 01.08.2014 in Kraft treten.
Ökostrom-Ausbauziele und Kostenbremse
Nach dem Eckpunktepapier soll der Ökostrom-Anteil an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Ökostromförderung reduziert werden. Dazu will die Regierung Vergütungen kürzen, Boni streichen und die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage beschränken.
Ausbau von Windkraftanlagen wird gedrosselt
Außerdem soll der Ausbau von Windkraftanlagen gedrosselt werden. An Land sollen jährlich nur Windkraftanlagen bis zu einer Leistung von insgesamt 2.500 Megawatt gebaut werden. Um den Ausbau in diesem Korridor zu halten, ist wie bei der Solarenergie ein sogenannter atmender Deckel geplant, der bei Abweichung nach oben oder unten für eine automatische Vergütungsanpassung sorgt. Der Ausbau von Offshore-Windparks soll auf eine Leistung von insgesamt 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden.
Ausbau der Solar- und Bioenergie wird gedeckelt
Den Ausbau der Solarenergie will die Regierung wie die Windkraft an Land auf eine jährliche Gesamtkapazität von 2.500 Megawatt beschränken. Der hier bereits bestehende «atmende Deckel» soll beibehalten werden. Bei der Bioenergie sollen jährlich höchstens 100 Megawatt hinzugebaut werden und zwar überwiegend durch Nutzung von Abfall- und Reststoffen.
Bessere Integration in den Strommarkt – Verpflichtung zum Direktmarketing
Außerdem soll durch die EEG-Novelle die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt beschleunigt werden. Danach müssen Betreiber von EEG-Anlagen künftig den produzierten Strom direkt vermarkten. Dies gilt ab 2015 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW, ab 2016 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 250 kW und ab 2017 für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW. Darüber hinaus wird das «Grünstromprivileg» gestrichen.
Besonders starker Wind im Februar, dann viel Sonne im März und auch ein Sondereffekt durch die Corona-Krise sorgen für einen neuen Ökostromrekord in Deutschland in den vergangenen drei Monaten. Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Branche in Schwierigkeiten steckt.
Erneuerbare Energien haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres erstmals mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Von Januar bis März wurden rund 52 Prozent des Verbrauchs mit Wind, Sonne, Wasserkraft und anderen Ökoenergien erzeugt, wie erste Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigen. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres hatte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsstromverbrauch nur 44,4 Prozent betragen.
>> Ntv
Erneuerbare Energien haben in den ersten drei Monaten dieses Jahres erstmals mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Von Januar bis März wurden rund 52 Prozent des Verbrauchs mit Wind, Sonne, Wasserkraft und anderen Ökoenergien erzeugt, wie erste Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigen. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres hatte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsstromverbrauch nur 44,4 Prozent betragen.
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Langsam wachen auch die Mainstream-Medien auf, die jahrelang eine undurchdachte Energiewende gepusht haben. Es ist ja auch langsam nicht mehr zu übersehen: Wind und Sonne produzieren nicht nach Bedarf, d.h. je höher die Produktion, um so mehr davon muss kostenpflichtig entsorgt werden. Im ersten Quartal 2020 war das an 130 Stunden der Fall. Der Verbraucher zahlt das und die Produzenten der "Erneuerbaren Energie" kassieren. Aus der "Welt":
Zitat
Seit 20 Jahren subventioniert der Verbraucher die Produktion erneuerbarer Energien. Doch inzwischen leiden selbst Ökostromer unter den Folgen des Beihilfesystems. Denn jahrelang wurden grüne Kilowattstunden für die Tonne produziert.
Pünktlich zum 20. Geburtstag des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) liefert die Produktionsstatistik den Anlass zum Jubeln: Im ersten Quartal dieses Jahres deckte Ökostrom mehr als die Hälfte der deutschen Stromnachfrage. Die Laudatoren sind sich einig: Möglich wurde dies vor allem durch das EEG.
Das Gesetz zwingt Verbraucher seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2000 zur Zahlung eines erhöhten Preises an die Ökostromproduzenten. Machen 52 Prozent Ökostrom das EEG zur Erfolgsgeschichte?
Wenn man die höchsten Strompreise Europas und die steigenden Risiken für die Versorgungssicherheit ausblendet, vielleicht ja. Doch leider steht Elektrizität auch nur für 20 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs. Die gefeierte Quartalsquote von 52 Prozent Ökostrom bezieht sich nur auf dieses Fünftel.
Der große Rest – Benzin, Heizwärme, Prozessenergie der Industrie – harrt weiter der Dekarbonisierung. Auch weil finanziell interessierte Lobbygruppen das EEG zum Allheilmittel hochstilisierten und alle politische Aufmerksamkeit auf dieses so ergiebige Füllhorn lenkten, blieb die Grünwerdung der übrigen Verbrauchssektoren aus.
Das EEG vergütete jahrelang Produktionsmengen in jeder beliebigen Höhe ohne Rücksicht auf die Nachfrage. Damit zog eine Art Tonnen-Ideologie in die Energiepolitik ein: Es zählten nur die produzierten Massen grüner Kilowattstunden. Dass man die auch irgendwie transportieren, speichern und verwenden können muss, geriet zur Nebensache.
Die Folgen sind an der Strombörse zu sehen. Allein im ersten Quartal wurden in 130 Stunden negative Strompreise registriert. Elektrizität hatte da keinerlei Wert mehr. Im Gegenteil: Die Netzbetreiber, zum Aufkauf von EEG-Strom gezwungen, konnten die Kilowattstunden nur noch durch Zahlung einer Entsorgungsprämie loswerden.
Sinkt die Stromnachfrage in der Corona-Krise weiter, warnt das Beratungsinstitut Enervis, führt die Wertlosigkeit der Elektrizität sogar bei den Ökostromproduzenten selbst zu „erheblichen Erlöseinbußen“. Die Ökostromrevolution frisst ihre Kinder.
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Windkraft - nein Dank??? Alternativen?
@ hdschulz
Es ist eine Sache, begründete Kritik zu veröffentlichen. Eine andere Sache ist es, auch bessere Alternativen aufzuzeigen.
Oder möchten Sie tatsächlich suggerieren, dass die bisherige Gewinnung über Kohle und AKW besser und günstiger ist?
Diese Milchmädchenrechnung wird gerne vorangeführt, um die rückständige Meinung mit vermeintlich besseren Zahlungen zu puschen.
Rechnen Sie einfach mal z. B. die Billionen-Subventionen der Kernkraft, die Ausstiegskosten der Kernkraft inkl. des Milliardenvergleiches, für die der Steuerzahler noch hunderte Jahre einsteht. Gleiches gilt für nicht vorhandene Endlagerung.
Bei einer korrekten, betriebs- und volkswirtschaftlichen Rechnung sind dies nämlich keine "Unbekannten"!
Bei Zweifeln braucht man nur einen Versicherungsmathematiker befragen, warum die Versicherungswirtschaft solche Mega-Deals nicht annimmt und AKWs nicht versichert? Warum? Weil es ein unkalkulierbares Risiko gibt!
Von den ökonomischen Folgen mal ganz zu schweigen.
Im Übrigen: Eine Windenergieanlage neuesten Typs amortisiert die Herstellungsemissionen nach 2-3 Monaten, so schnell wie keine andere Form.
Es ist eine Sache, begründete Kritik zu veröffentlichen. Eine andere Sache ist es, auch bessere Alternativen aufzuzeigen.
Oder möchten Sie tatsächlich suggerieren, dass die bisherige Gewinnung über Kohle und AKW besser und günstiger ist?
Diese Milchmädchenrechnung wird gerne vorangeführt, um die rückständige Meinung mit vermeintlich besseren Zahlungen zu puschen.
Rechnen Sie einfach mal z. B. die Billionen-Subventionen der Kernkraft, die Ausstiegskosten der Kernkraft inkl. des Milliardenvergleiches, für die der Steuerzahler noch hunderte Jahre einsteht. Gleiches gilt für nicht vorhandene Endlagerung.
Bei einer korrekten, betriebs- und volkswirtschaftlichen Rechnung sind dies nämlich keine "Unbekannten"!
Bei Zweifeln braucht man nur einen Versicherungsmathematiker befragen, warum die Versicherungswirtschaft solche Mega-Deals nicht annimmt und AKWs nicht versichert? Warum? Weil es ein unkalkulierbares Risiko gibt!
Von den ökonomischen Folgen mal ganz zu schweigen.
Im Übrigen: Eine Windenergieanlage neuesten Typs amortisiert die Herstellungsemissionen nach 2-3 Monaten, so schnell wie keine andere Form.
Ich möchte nichts suggerieren. Der Weiterbetrieb ist allerdings kostengünstiger. Darüber hinaus ist ein Ausstieg unter den gegebenen Umständen schlicht nicht machbar.
Zitat
Es ist eine Sache, begründete Kritik zu veröffentlichen. Eine andere Sache ist es, auch bessere Alternativen aufzuzeigen.
Oder möchten Sie tatsächlich suggerieren, dass die bisherige Gewinnung über Kohle und AKW besser und günstiger ist?
Welche Art der Energieerzeugung preiswerter ist, kann man beim Vergleich der Strompreise in Deutschland und Frankreich sehen.
Wenn man von der Forschung absieht, die in jedem Sektor sinnvollerweise subventioniert wird, gab es keine Subventionen für die Kernkraft. Billionenzahlen aus der Vergangenheit sind reine Fantasie und wenn es sie gäbe, wären sie für die Beurteilung zukünftiger Handlungsoptionen irrelevant. Man kann daran ja nichts mehr ändern.
Ausstiegskosten fallen nicht an, wenn man nicht aussteigt.
Eine Endlagerung im bisher vorgesehenen Umfang ist unnötig, weil das vorhandene Material inzwischen wiederverwendet werden könnte. Das Fake-Problem Endlagerung wird jedoch aus ideologischen Gründen in bestimmten Kreisen am Köcheln gehalten.
Es wäre sinnvoll, den Ausstiegsbeschluss aufzuheben und alle Subventionen zu beenden. Dann würde sich die bessere Alternative am Markt behaupten. Die "Erneuerbaren Energien" hätten dann keine Chance.
Im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministerium zum Kohleaustiegsgesetz steht unter anderem
Ein Kommentar dazu:
Ein User bringt folgendes vor: als E-Mail an Eure Abgeordneten und die Fraktionsvorsitzenden schicken.
Im Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) findet sich in §42 „Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags“ u.a. folgender Bausteine:
2.2. die endgültige Stilllegung von den in Anlage 2 genannten Braunkohleanlagen zu den in Anlage 2 genannten Stilllegungszeitpunkten
Dazu habe ich folgende Anmerkung:
Der Marktdruck durch erneuerbare Energien ist bereits heute so hoch, dass die meisten Braunkohlekraftwerke heute schon Verluste einfahren. Der Passus ist so zu ändern, dass eine Stilllegung von unrentablen Anlagen nicht erst im Jahre 2038 erfolgt.
Entschädigungszahlungen für unwirtschaftliche Anlagen und Anlagen, die nicht nach der besten verfügbaren Technik gemäß EU Durchführungsbeschlusses 2017/1442 betrieben werden, sind zu unterbinden. Als „beste verfügbare Technik“ (BVT) ist derzeit für Quecksilber ein Grenzwert von < 0,8µg/Nm³ und für NOx ein Grenzwert von deutlich unter 35 mg/Nm³ anzusehen.
2.7. die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II vom 5. Juli 2016;
Dazu habe ich folgende Anmerkung:
Gerichtlich wurde bereits entschieden, dass Braunkohle zur Deckung des Energiebedarfs in Deutschland nicht mehr im Interesse des Gemeinwohls gemäß §14 Abs.3 GG gilt (z.B.: Az. 11 B 1129/18 Randziffer 41 oder BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 1 BvR 3139/08) ist.
Ferner ist in Anbetracht der Energiewende und der hohen Anteile an erneuerbaren Energieträgern die Braunkohleverstromung spätestens ab 2021 als obsolet einzustufen. Dies wird u.a. durch Daten des Fraunhofer ISE untermauert (vgl. z.B.: Braunkohle wird nicht mehr gebraucht, Wolfgang Pomrehn, Telepolis, April 2019).
Der Passus 2.7 ist somit nicht rechtssicher und muss komplett gestrichen werden.
Zitat
&. Die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnittes in den Grenzen der Leitentschädigung der Landesregierung von Nordrhein-Westfahlen zu Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II vom 8 Juli 2016
Ein Kommentar dazu:
Zitat
Gerichtlich wurde bereits entschieden, dass Braunkohle zur Deckung des Energiebedarfs in Deutschland nicht mehr im Interesse des Gemeinwohls gemäß §14 Abs.3 GG gilt (z.B.: Az. 11 B 1129/18 Randziffer 41 oder BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 1 BvR 3139/08) ist.
Ferner ist in Anbetracht der Energiewende und der hohen Anteile an erneuerbaren Energieträgern die Braunkohleverstromung spätestens ab 2021 als obsolet einzustufen. Dies wird u.a. durch Daten des Fraunhofer ISE untermauert (vgl. z.B.: Braunkohle wird nicht mehr gebraucht, Wolfgang Pomrehn, Telepolis, April 2019).
Ein User bringt folgendes vor: als E-Mail an Eure Abgeordneten und die Fraktionsvorsitzenden schicken.
Im Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) findet sich in §42 „Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags“ u.a. folgender Bausteine:
2.2. die endgültige Stilllegung von den in Anlage 2 genannten Braunkohleanlagen zu den in Anlage 2 genannten Stilllegungszeitpunkten
Dazu habe ich folgende Anmerkung:
Der Marktdruck durch erneuerbare Energien ist bereits heute so hoch, dass die meisten Braunkohlekraftwerke heute schon Verluste einfahren. Der Passus ist so zu ändern, dass eine Stilllegung von unrentablen Anlagen nicht erst im Jahre 2038 erfolgt.
Entschädigungszahlungen für unwirtschaftliche Anlagen und Anlagen, die nicht nach der besten verfügbaren Technik gemäß EU Durchführungsbeschlusses 2017/1442 betrieben werden, sind zu unterbinden. Als „beste verfügbare Technik“ (BVT) ist derzeit für Quecksilber ein Grenzwert von < 0,8µg/Nm³ und für NOx ein Grenzwert von deutlich unter 35 mg/Nm³ anzusehen.
2.7. die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II vom 5. Juli 2016;
Dazu habe ich folgende Anmerkung:
Gerichtlich wurde bereits entschieden, dass Braunkohle zur Deckung des Energiebedarfs in Deutschland nicht mehr im Interesse des Gemeinwohls gemäß §14 Abs.3 GG gilt (z.B.: Az. 11 B 1129/18 Randziffer 41 oder BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 1 BvR 3139/08) ist.
Ferner ist in Anbetracht der Energiewende und der hohen Anteile an erneuerbaren Energieträgern die Braunkohleverstromung spätestens ab 2021 als obsolet einzustufen. Dies wird u.a. durch Daten des Fraunhofer ISE untermauert (vgl. z.B.: Braunkohle wird nicht mehr gebraucht, Wolfgang Pomrehn, Telepolis, April 2019).
Der Passus 2.7 ist somit nicht rechtssicher und muss komplett gestrichen werden.
Markt
Unsinn. Es gibt keinen Marktdruck durch erneuerbare Energien. Der Markt ist durch Subventionen und Regulierungen außer Kraft gesetzt. Nur deswegen entstehen Verluste. Gäbe es einen freien Markt, hätten die Zufallstrom- und Flatterstromerzeuger keine Chance.
Zitat
Der Marktdruck durch erneuerbare Energien ist bereits heute so hoch, dass die meisten Braunkohlekraftwerke heute schon Verluste einfahren.
Führende Wirtschaftsverbände haben einen „Umbau“ des Konjunkturprogramms European Green Deal der EU-Kommission gefordert. „Insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Coronakrise ist fraglich, ob der Green Deal in seiner jetzigen Ausgestaltung hilfreich für die wirtschaftliche Erholung und den Klimaschutz ist“, heißt es in einem gemeinsamen Forderungspapier der energieintensiven Industrien, über das die „Welt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Der „Green Deal“ mit Fokus auf Klima- und Energiepolitik müsse zu einem „Sustainable Future Deal“ weiterentwickelt werden, heißt es in dem Papier weiter.
Dieser „Sustainable Future Deal“ müsse die Strategien der Kommission zur Digitalisierung, zu Innovation und Forschung sowie insbesondere zur Industriepolitik integrieren. Der Forderung angeschlossen habe sich der Verband der chemischen Industrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle, die Wirtschaftsvereinigung Stahl sowie die Branchenverbände der Baustoff-, Glas- und Papierindustrie.
Nach Einschätzung des Branchenbündnisses der energieintensiven Industrien seien nachhaltige Investitionsprogramme „eher langfristig ausgelegt und können kein Ersatz für einen kurzfristig notwendigen Reset sein“. Die Wirtschaftsvertreter fordern von der Politik in Berlin und Brüssel, auf zusätzliche Belastungen durch die Energie- und Klimapolitik zu verzichten.
Dringenden Regelungsbedarf gebe es unter anderem bei der Strompreis-Kompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandels und des Kohleausstiegs. „Egal wohin man schaut, EEG, Emissionshandel oder Kohleausstieg: Die Kosten im Energiebereich drohen für die Industrie zum größten Belastungsfaktor zu werden“, warnte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Der wichtige Neustart nach der Krise werde „angesichts dieses Damoklesschwertes über den energieintensiven Unternehmen gleich zu Beginn ins Stottern geraten“, so der VCI-Hauptgeschäftsführer weiter.
Dieser „Sustainable Future Deal“ müsse die Strategien der Kommission zur Digitalisierung, zu Innovation und Forschung sowie insbesondere zur Industriepolitik integrieren. Der Forderung angeschlossen habe sich der Verband der chemischen Industrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle, die Wirtschaftsvereinigung Stahl sowie die Branchenverbände der Baustoff-, Glas- und Papierindustrie.
Nach Einschätzung des Branchenbündnisses der energieintensiven Industrien seien nachhaltige Investitionsprogramme „eher langfristig ausgelegt und können kein Ersatz für einen kurzfristig notwendigen Reset sein“. Die Wirtschaftsvertreter fordern von der Politik in Berlin und Brüssel, auf zusätzliche Belastungen durch die Energie- und Klimapolitik zu verzichten.
Dringenden Regelungsbedarf gebe es unter anderem bei der Strompreis-Kompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandels und des Kohleausstiegs. „Egal wohin man schaut, EEG, Emissionshandel oder Kohleausstieg: Die Kosten im Energiebereich drohen für die Industrie zum größten Belastungsfaktor zu werden“, warnte Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Der wichtige Neustart nach der Krise werde „angesichts dieses Damoklesschwertes über den energieintensiven Unternehmen gleich zu Beginn ins Stottern geraten“, so der VCI-Hauptgeschäftsführer weiter.
Die Förderung des Ökostroms kostet jedes Jahr Milliarden. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat auch zum Ziel, Förderkosten zu verringern. Die Solarbranche aber läuft Sturm gegen die Reform
Die Solarwirtschaft hat bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor einem Markteinbruch gewarnt. «Wir brauchen ein Solarbeschleunigungsgesetz und keine neuen Marktbremsen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig.
Er warnte vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Einem Gutachten zufolge verstoße die EEG-Novelle gegen Europarecht. Das Bundeswirtschaftsministerium wies dies am Montag zurück.
Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vor, die Ausbau-Ziele vor allem für Windräder an Land und für Photovoltaik zu erhöhen. Zuletzt ging der Ökostrom-Ausbau >> weiterlesen Westfalen Blatt
Die Solarwirtschaft hat bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor einem Markteinbruch gewarnt. «Wir brauchen ein Solarbeschleunigungsgesetz und keine neuen Marktbremsen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig.
Er warnte vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Einem Gutachten zufolge verstoße die EEG-Novelle gegen Europarecht. Das Bundeswirtschaftsministerium wies dies am Montag zurück.
Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vor, die Ausbau-Ziele vor allem für Windräder an Land und für Photovoltaik zu erhöhen. Zuletzt ging der Ökostrom-Ausbau >> weiterlesen Westfalen Blatt
Das Märchen von den billigen erneuerbaren Energien
Dr. Björn Lomborg ist Präsident des Copenhagen Consensus Centers und Visiting Fellow an der Hoover Institution, Stanford University
Sind erneuerbare Energien wettbewerbsfähig? Wir hören permanent, dass Wind- und Solarenergie die Welt erobern. Sie seien kostenlos und – so sagt man uns – billiger als fossile Brennstoffe. Aber warum gibt Deutschland dann in diesem Jahr 18 Milliarden Euro für die Subventionierung von Solar- und Windenergie aus? In der aktuellen Diskussion über erneuerbare Energien ist in Wirklichkeit ein bisschen wahr und vieles irreführend.
weiterlesen >> Artikel von Björn Lomborg / Welt+
Dr. Björn Lomborg ist Präsident des Copenhagen Consensus Centers und Visiting Fellow an der Hoover Institution, Stanford University
Sind erneuerbare Energien wettbewerbsfähig? Wir hören permanent, dass Wind- und Solarenergie die Welt erobern. Sie seien kostenlos und – so sagt man uns – billiger als fossile Brennstoffe. Aber warum gibt Deutschland dann in diesem Jahr 18 Milliarden Euro für die Subventionierung von Solar- und Windenergie aus? In der aktuellen Diskussion über erneuerbare Energien ist in Wirklichkeit ein bisschen wahr und vieles irreführend.
weiterlesen >> Artikel von Björn Lomborg / Welt+
Björn Lomborg
Leider steht der verlinkte Artikel von Björn Lomborg in der "Welt" hinter einer Bezahlschranke. Hierein früheres Statement des Wissenschaftlers zum gleichen Thema aus "Capital".
Ceterum censeo: Das EEG ist ersatzlos zu streichen!
Ceterum censeo: Das EEG ist ersatzlos zu streichen!
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