
Katja Günther zu Schadensersatz verurteilt - Ein Schlag gegen die Abofallen-Abzocke

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Katja Günther zu Schadensersatz verurteilt - Ein Schlag gegen die Abofallen-Abzocke
Urteil gegen Inkasso-Anwältin
Hoffnung für Abofallen-Opfer: Das Amtsgericht Karlsruhe hat eine Inkasso-Anwältin zu Schadenersatz verurteilt. Das Urteil dürfte den Kampf gegen dubiose Webseiten-Betreiber erleichtern.
Formal geht es nur um 46,41 Euro. Diesen Betrag muss die Münchner Inkasso-Anwältin Katja Günther einer Frau als Schadensersatz zahlen, die im Internet in eine sogenannte Abofalle geraten war. 46,41 Euro und Verfahrenskosten von rund 150 Euro treiben eine Anwältin nicht in den Ruin. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Dieses Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe könnte Signalwirkung haben. "Wenn andere Gerichte sich daran ein Beispiel nehmen, können wir das Geschäft mit den Abofallen empfindlich stören", sagt Opfer-Anwalt Benedikt Klas stern.de.
Die Masche der Abofallen
Abofallen-Seiten sind seit Jahren eine Plage im Internet, die Masche ist immer die gleiche: Die Seiten bieten belanglose Inhalte wie Rezepte, Songtexte oder Horoskope an. Dafür sollen die Nutzer nur ihre Kontaktdaten hinterlassen. Den Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo verstecken die Betreiber irgendwo im Kleingedruckten. Zehntausende Menschen sind nach Schätzungen von Verbraucherschützern schon darauf hereingefallen. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnschreiben von Inkasso-Anwälten traktiert.
Viele Opfer lassen sich davon einschüchtern, so dass sie schließlich nachgeben. Ein einträgliches Geschäft - sowohl für die Seitenbetreiber wie auch für die Inkasso-Anwälte. Verbraucherschützer raten, solche Schreiben zu ignorieren. Wer dagegen die Forderungen mit Hilfe eines Rechtsbeistands abwehrt, bleibt auf den Kosten für den eigenen Anwalt sitzen. Denn die Seitenbetreiber, die oft als Briefkastenfirmen vom Ausland aus agieren, sind meist nicht zu fassen.
Opfer-Anwalt dreht den Spieß um
Doch nun hat Anwalt Benedikt Klas aus Karlsruhe einen anderen Kniff angewendet. Im Auftrag einer Mandantin, die auf ein "Geburtstags-Archiv" hereingefallen war, nahm er sich nicht die Seitenbetreiber vor, sondern die Inkasso-Anwältin Katja Günther. Damit seine Mandantin das Ärgernis ohne Zusatzkosten übersteht, verklagte er Günther auf Schadensersatz: Sie sollte die Anwaltsgebühren erstatten, die zur Abwehr ihrer Forderung angefallen waren.
Und das Amtsgericht Karlruhe folgte seiner Argumentation. In dem Urteil (Az. 9 C 93/09) stellt die Richterin fest: "Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes." Anwältin Günther sei selbst davon ausgegangen, "dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren." Damit sei ihr Versuch, trotzdem Geld einzutreiben "Beihilfe zu einem versuchten Betrug." Günther muss nun Schadensersatz zahlen und trägt die Gerichtskosten.
Verbraucherschützer erfreut über Urteil
Doch es geht um mehr als nur knapp 200 Euro. "Wir hoffen, dass das Urteil Präzedenzwirkung entfaltet", sagt Anwalt Klas. Wenn viele Opfer auf diese Weise gegen die Inkasso-Anwälte vorgingen, sei für die Geschäftemacher mit den Abofallen-Seiten irgendwann einmal die Schmerzgrenze erreicht. Auch die Gegenseite habe die Brisanz erkannt, meint Klas. Günthers Anwalt Bernhard Syndikus habe den geforderten Betrag bereits vor dem Urteil überwiesen.
Zwar ist das Urteil bereits rechtskräftig, wie das Amtsgericht stern.de bestätigte. Trotzdem will Günthers Anwalt Syndikus die Entscheidung so nicht stehenlassen. "Das ist ein Fehlurteil", sagte er zu stern.de. "Es gibt noch Mittel und Wege, dagegen vorzugehen."
Doch vorerst werden tausende Opfer hoffen, dass endlich ein probates Mittel gegen die Abofallen-Masche gefunden worden ist. Auch für Verbraucherschützer ist die Karlsruher Entscheidung eine gute Nachricht: "Ich freue mich sehr über dieses Urteil", sagt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät Internetnutzern, die in eine Abofalle getappt sind: "Nicht zahlen, Ruhe bewahren."
Quelle: STERN / Autor: Sönke Wiese
Hoffnung für Abofallen-Opfer: Das Amtsgericht Karlsruhe hat eine Inkasso-Anwältin zu Schadenersatz verurteilt. Das Urteil dürfte den Kampf gegen dubiose Webseiten-Betreiber erleichtern.
Formal geht es nur um 46,41 Euro. Diesen Betrag muss die Münchner Inkasso-Anwältin Katja Günther einer Frau als Schadensersatz zahlen, die im Internet in eine sogenannte Abofalle geraten war. 46,41 Euro und Verfahrenskosten von rund 150 Euro treiben eine Anwältin nicht in den Ruin. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Dieses Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe könnte Signalwirkung haben. "Wenn andere Gerichte sich daran ein Beispiel nehmen, können wir das Geschäft mit den Abofallen empfindlich stören", sagt Opfer-Anwalt Benedikt Klas stern.de.
Die Masche der Abofallen
Abofallen-Seiten sind seit Jahren eine Plage im Internet, die Masche ist immer die gleiche: Die Seiten bieten belanglose Inhalte wie Rezepte, Songtexte oder Horoskope an. Dafür sollen die Nutzer nur ihre Kontaktdaten hinterlassen. Den Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo verstecken die Betreiber irgendwo im Kleingedruckten. Zehntausende Menschen sind nach Schätzungen von Verbraucherschützern schon darauf hereingefallen. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnschreiben von Inkasso-Anwälten traktiert.
Viele Opfer lassen sich davon einschüchtern, so dass sie schließlich nachgeben. Ein einträgliches Geschäft - sowohl für die Seitenbetreiber wie auch für die Inkasso-Anwälte. Verbraucherschützer raten, solche Schreiben zu ignorieren. Wer dagegen die Forderungen mit Hilfe eines Rechtsbeistands abwehrt, bleibt auf den Kosten für den eigenen Anwalt sitzen. Denn die Seitenbetreiber, die oft als Briefkastenfirmen vom Ausland aus agieren, sind meist nicht zu fassen.
Opfer-Anwalt dreht den Spieß um
Doch nun hat Anwalt Benedikt Klas aus Karlsruhe einen anderen Kniff angewendet. Im Auftrag einer Mandantin, die auf ein "Geburtstags-Archiv" hereingefallen war, nahm er sich nicht die Seitenbetreiber vor, sondern die Inkasso-Anwältin Katja Günther. Damit seine Mandantin das Ärgernis ohne Zusatzkosten übersteht, verklagte er Günther auf Schadensersatz: Sie sollte die Anwaltsgebühren erstatten, die zur Abwehr ihrer Forderung angefallen waren.
Und das Amtsgericht Karlruhe folgte seiner Argumentation. In dem Urteil (Az. 9 C 93/09) stellt die Richterin fest: "Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes." Anwältin Günther sei selbst davon ausgegangen, "dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren." Damit sei ihr Versuch, trotzdem Geld einzutreiben "Beihilfe zu einem versuchten Betrug." Günther muss nun Schadensersatz zahlen und trägt die Gerichtskosten.
Verbraucherschützer erfreut über Urteil
Doch es geht um mehr als nur knapp 200 Euro. "Wir hoffen, dass das Urteil Präzedenzwirkung entfaltet", sagt Anwalt Klas. Wenn viele Opfer auf diese Weise gegen die Inkasso-Anwälte vorgingen, sei für die Geschäftemacher mit den Abofallen-Seiten irgendwann einmal die Schmerzgrenze erreicht. Auch die Gegenseite habe die Brisanz erkannt, meint Klas. Günthers Anwalt Bernhard Syndikus habe den geforderten Betrag bereits vor dem Urteil überwiesen.
Zwar ist das Urteil bereits rechtskräftig, wie das Amtsgericht stern.de bestätigte. Trotzdem will Günthers Anwalt Syndikus die Entscheidung so nicht stehenlassen. "Das ist ein Fehlurteil", sagte er zu stern.de. "Es gibt noch Mittel und Wege, dagegen vorzugehen."
Doch vorerst werden tausende Opfer hoffen, dass endlich ein probates Mittel gegen die Abofallen-Masche gefunden worden ist. Auch für Verbraucherschützer ist die Karlsruher Entscheidung eine gute Nachricht: "Ich freue mich sehr über dieses Urteil", sagt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät Internetnutzern, die in eine Abofalle getappt sind: "Nicht zahlen, Ruhe bewahren."
Quelle: STERN / Autor: Sönke Wiese
Des Schicksals Ironie: Die Anwältin der Geldschacherer "Online-Falle & Co." benötigt einen Rechtsanwalt, der ihr vor Gericht Recht verschaffen soll, das sie aber nicht bekommt. Gut so!
Kann mir leider eine gewisse Genugtuung nicht verkneifen, denn von mir wollte Frau Günther ebenfalls Geld haben - hätte sie aber nicht bekommen, auch auf Biegen und Brechen nicht.
Kann mir leider eine gewisse Genugtuung nicht verkneifen, denn von mir wollte Frau Günther ebenfalls Geld haben - hätte sie aber nicht bekommen, auch auf Biegen und Brechen nicht.
Kaum zu glauben? Es ist "RECHT" in Deutschland. Auch für Katja Günther.
Zitat
Zahlreiche Internetnutzer waren bislang von der Inkasso-Tätigkeit der Anwältin Katja Günther betroffen. Dementsprechend großes Interesse besteht innerhalb der Blogosphäre, über Niederlagen der Anwältin zu berichten. Einige Webmaster haben an dieser Stelle eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zitiert, nach der Katja G. wegen Betrugs verurteilt worden sei. Dies führt jetzt zu Abmahnungen der Blogger.
Die Anwältin sieht durch die obige Berichterstattung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie nicht in einem strafrechtlichen Verfahren wegen Betruges, sondern vielmehr im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zu Schadensersatz verurteilt wurde. Demgemäß wurden die Blogger abgemahnt und aufgefordert, eine entsprechende Berichterstattung zukünftig zu unterlassen – mitsamt Kostennote über einen Gegenstandswert von 10.000 Euro, die von einem Düsseldorfer Rechtsanwalt versendet worden ist, der Katja G. in der Sache vertritt.
Die Abmahnungen scheinen in der Sache berechtigt zu sein, zumal selbst die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ihre Pressemitteilung dahingehend überarbeitet hat.
*Auszug: E-Recht24
Die umstrittene Inkasso-Rechtsanwältin Katja Günther ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert.
Das Landgericht Köln wies Rechtsanwältin Katja Günther offenbar darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung gegen die Verbraucherschützer keine Aussicht auf Erfolg habe, berichtet dei Verbraucherzentrale. Daraufhin wurde der Antrag zurückgenommen.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen (gemeint sind Forderungen von Internetabzockern) für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."
Katja Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, erklärte, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt worden sei.
Dies sei aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, so die Verbraucherzentrale. Der Anwalt von Anwältin Günther trug vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird - und scheiterte offenkundig damit.
Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren lägen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung weiter, keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. "Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr." Abgesehen von dem genannten Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe lägen der Staatsanwaltschaft München mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor.
* Auszug / Quelle: Computerbetrug
Das Landgericht Köln wies Rechtsanwältin Katja Günther offenbar darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung gegen die Verbraucherschützer keine Aussicht auf Erfolg habe, berichtet dei Verbraucherzentrale. Daraufhin wurde der Antrag zurückgenommen.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen (gemeint sind Forderungen von Internetabzockern) für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."
Katja Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, erklärte, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt worden sei.
Dies sei aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, so die Verbraucherzentrale. Der Anwalt von Anwältin Günther trug vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird - und scheiterte offenkundig damit.
Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren lägen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung weiter, keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. "Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr." Abgesehen von dem genannten Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe lägen der Staatsanwaltschaft München mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor.
* Auszug / Quelle: Computerbetrug
Zitat
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein. Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin – wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.
Katja Günther bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen die Rechtsanwältin eingestellt. Warum, erklärt die Behörde in einem 26-seitigen Einstellungsbescheid. Und der wirkt stellenweise so, als sei der Staatsanwaltschaft durchaus klar, welchen Sturm der Empörung sie damit auslösen wird.
Katja Günther, das ergibt sich aus dem Bescheid, hat in den vergangenen Jahren über einer Million Menschen Mahnungen für dubiose Internetdienste geschickt. Betrug? Oder zumindest Beihilfe zum Betrug? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft München: „Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte.“
* Auszug: Augsburger Allgemeine
Das Landgericht München I hatte am 12.05.2009 die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther gegen eine Sparkasse auf Feststellung, dass der Girovertrag zwischen den Parteien nicht beendet sei, abgewiesen.
Die Klägerin hatte das Konto geführt, um die gegenüber einzelnen Kunden eines Internetportals geltend gemachten Mahngebühren für anwaltliche Tätigkeit entgegennehmen zu können.
Die Beklagte hatte die Geschäftsbeziehung im September 2008 gekündigt.
Aufgrund von Fernsehberichten seien bei ihr zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung einen Imageschaden.
Die 28. Zivilkammer begründete ihre Klageabweisung nach Beweiserhebung damit, dass das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Klägerin mit dem Internetportal von vornherein vereinbart hatte, die Vergütung für die Mahntätigkeit nach einer nicht näher zeitlich definierten Testphase pauschal für das Gesamtmandant auf der Grundlage des tatsächlichen Zahlungseinganges abzurechnen. Die Klägerin habe im Verhältnis zu dem von ihr vertretenen Internetportal von Anfang an nicht die Absicht gehabt, in den Einzelmandaten betreffend einzelne nichtzahlende "Kunden" ihre gesetzlichen Gebühren geltend zu machen.
Wenn sie aber in den Mahnschreiben jeweils ihren gesetzlichen Gebührenanspruch in voller Höhe geltend gemacht habe, ohne die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetportal offenzulegen, habe die Klägerin jeden einzelnen angeblichen Schuldner getäuscht. Mit der Zahlung der in Anspruch genommenen "Kunden" sei der Klägerin ein Vermögensvorteil zugeflossen, auf den weder sie noch ihre Mandantin einen Anspruch in dieser Höhe gehabt hätten.
Dies erfüllt zumindest den objektiven Tatbestand des Betruges, was die Beklagte zur Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt habe.
Nachdem die Klägerin ihre Berufung im Termin vor dem Oberlandesgericht München am 09.03.2010 (Az: 5 U 3352/09) zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts München I vom 12.05.2009, Aktenzeichen 28 O 398/09, rechtskräftig.
(PM LG München)
? Info Stadtsparkasse München
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Die Klägerin hatte das Konto geführt, um die gegenüber einzelnen Kunden eines Internetportals geltend gemachten Mahngebühren für anwaltliche Tätigkeit entgegennehmen zu können.
Die Beklagte hatte die Geschäftsbeziehung im September 2008 gekündigt.
Aufgrund von Fernsehberichten seien bei ihr zahlreiche negative Zuschriften eingegangen, sie befürchte daher bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung einen Imageschaden.
Die 28. Zivilkammer begründete ihre Klageabweisung nach Beweiserhebung damit, dass das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Klägerin mit dem Internetportal von vornherein vereinbart hatte, die Vergütung für die Mahntätigkeit nach einer nicht näher zeitlich definierten Testphase pauschal für das Gesamtmandant auf der Grundlage des tatsächlichen Zahlungseinganges abzurechnen. Die Klägerin habe im Verhältnis zu dem von ihr vertretenen Internetportal von Anfang an nicht die Absicht gehabt, in den Einzelmandaten betreffend einzelne nichtzahlende "Kunden" ihre gesetzlichen Gebühren geltend zu machen.
Wenn sie aber in den Mahnschreiben jeweils ihren gesetzlichen Gebührenanspruch in voller Höhe geltend gemacht habe, ohne die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetportal offenzulegen, habe die Klägerin jeden einzelnen angeblichen Schuldner getäuscht. Mit der Zahlung der in Anspruch genommenen "Kunden" sei der Klägerin ein Vermögensvorteil zugeflossen, auf den weder sie noch ihre Mandantin einen Anspruch in dieser Höhe gehabt hätten.
Dies erfüllt zumindest den objektiven Tatbestand des Betruges, was die Beklagte zur Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt habe.
Nachdem die Klägerin ihre Berufung im Termin vor dem Oberlandesgericht München am 09.03.2010 (Az: 5 U 3352/09) zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts München I vom 12.05.2009, Aktenzeichen 28 O 398/09, rechtskräftig.
(PM LG München)
? Info Stadtsparkasse München
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Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München 1000fach ihren Beschluss zur Einstellung der Ermittlungen gegen Katja Günther versandt hatte, wurde hiergegen Beschwerde eingelegt. Auf 28 Seiten waren zwar alle Vorwürfe als entkräftet bzw. nicht stichhaltig genug bezeichnet worden, aber die Argumentation war so wenig auf Einzelfälle bezogen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Katja Günther auf Grund konkreter Beschwerden wieder aufgenommen worden ist. Da das Klima in Deutschland sich in jüngster Zeit zu Ungunster der Internetabzocker zu verändern scheint, werden die neuen Ermittlungen gegen Katja Günther vielleicht auch weniger kulant ausfallen...